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Der Bund kann Gewährleistungen, Bürgschaften und Garantien übernehmen. Sie können zu Ausgaben in kommenden Haushaltsjahren führen und müssen deshalb im Haushaltsgesetz vom Bundestag beschlossen werden.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/G/gewaehr/245448
Stand: 22.12.2014