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Eine gleiche Wahl ist eine Wahl, bei der jede abgegebene Stimme das gleiche Gewicht für die Ermittlung des Wahlergebnisses hat. Ungleich sind beispielsweise Wahlen, bei denen bestimmte Personen Mehrfachstimmrechte haben oder eine bestimmte Personengruppe einen überproportionalen Anteil der Mandate besetzen darf.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/G/gleich_wahl/246284
Stand: 22.12.2014