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Bei einer indirekten Wahl entscheidet das Wahlergebnis nicht unmittelbar über die Besetzung eines Amtes. Vielmehr werden dabei Wahlmänner und -frauen gewählt, die dann erst über die Besetzung des Amtes entscheiden.
Ein Beispiel für eine indirekte Wahl ist die Wahl des Präsidenten der USA. Die Wähler wählen das Wahlmännerkollegium, das dann den Präsidenten wählt.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/I/indirekte_wahl/246290
Stand: 22.12.2014