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So viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können, haben das Recht, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte durch eine Kleine Anfrage zu verlangen. Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet und im Bundestag nicht beraten.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/K/kleine_anfrage/245476
Stand: 22.12.2014