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Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Die Fragen sollen binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet werden. Die während einer Woche eingegangenen Antworten werden in der folgenden Woche gesammelt in einer Drucksache veröffentlicht.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/S/schriftl_frag/245534
Stand: 22.12.2014