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Wahlorgane sind die Personen oder Personengruppen, die die Wahl organisieren und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß verlaufen. Wahlorgane sind die Wahlleiter und Wahlausschüsse auf Wahlkreis, Landes- und Bundesebene.
Außerdem gehören dazu die Wahlvorsteher und Wahlvorstände in jedem Wahlbezirk.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/W/wahlorgane/246386
Stand: 22.12.2014