Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > W
Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > W
Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag gibt es keine Wahlpflicht. Wahlberechtigte, die nicht an der Wahl teilnehmen, werden also nicht bestraft.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/W/wahlpflicht/246390
Stand: 22.12.2014