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Geschäftsführer
Geboren am 21. April 1961 in Essen; verheiratet.
Abitur am Gymnasium Essen Nord-Ost; ab 1979 Helfer im Katastrophenschutz; Jurastudium in Würzburg und Bochum; 1981 bis 1987 Vorstandsvorsitzender, 1982 bis 1985 Vorsitzender der Landeskontrollkommission, 1985 bis 1987 Landestechniker (Mitglied im Landesvorstand), seit 1987 Geschäftsführer beim Arbeiter-Samariter-Bund in Essen (heute Regionalverband Ruhr e.V.).
Von 2009 bis 2013 Mitglied und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen; von 2010 bis 2013 Mitglied der SPD-Fraktion im Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Mitglied im Beirat der Forensik in Essen; Mitglied im Beirat des JobCenter Essen; stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsbeirat der Bundesagentur für Arbeit in Essen.
Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Essen; Mitglied im Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Nordrhein-Westfalen, Mitglied im Vorstand des ASB Betreuungsverein Ruhr e.V., stellvertretender Vorsitzender der PSAG Essen, Mitglied der AWO.
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Ruhr e.V., Essen,
Geschäftsführer
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Ruhr e.V., Essen,
Geschäftsführer, jährlich, Stufe 3
ASB-Betriebs gemeinnützige GmbH Ruhr, Bottrop,
Geschäftsführer, ehrenamtlich (bis 31.12.2013)
ASB-Service GmbH, Essen,
Geschäftsführer (bis 31.12.2013)
PerTransfer Essen GmbH, Essen,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 31.07.2014)
Agentur für Arbeit Essen, Essen,
Stellv. Mitglied des Verwaltungsausschusses
Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Nordhrein-Westfalen e.V., Wuppertal,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.