Wahlprüfungsausschuss
Der Bundestag überprüft die Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag (Artikel 41 des Grundgesetzes) und der Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments (§ 26 des Europawahlgesetzes). Die Entscheidung des Parlaments wird vom Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.
Dieser hat sich am 13. Februar 2014 konstituiert und seine Arbeit unter dem Vorsitz von Dr. Johann Wadephul aufgenommen.