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"Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts ist ein Gebot der Gerechtigkeit" - diesen Grundsatz bekräftigte der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (CDU/CSU), am Donnerstag, 18. März 2010, auf einer Konferenz anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Claims Conference Nachfolgeorganisation im Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin. Er versicherte, dass die Entschädigung von Betroffenen eine Verpflichtung von Gesamtdeutschland sei und bleibe. Das betreffe auch Regelungen zu Restitution und Entschädigung nach der Wiedervereinigung in Ostdeutschland. Die Regierung der ehemaligen DDR habe nur "Lippenbekenntnisse" abgegeben, aber keine Entschädigung an die Menschen geleistet.
Kauder würdigte das Wirken der Claims Conference als Treuhänderin des Eigentums der verfolgten Juden. Sie investiere das ihr zufließende Vermögen in die Versorgung und Betreuung bedürftiger Überlebender und sorge für die Erfüllung der Wiedergutmachungsverpflichtung den Opfern gegenüber, sagte er.
In einer Videobotschaft mahnte der Holocaust-Überlebende und Executive Vice President emeritus der Claims Conference, Saul Kagan, eindringlich, dass es angesichts des Alters und der schwierigen Lebensumstände der Überlebenden nicht nur um Auslegungen von Paragrafen und Gesetzen gehe. "Sie befinden deshalb nicht nur über Sachverhalte, sondern über Lebensschicksale und die Hilfe, die wir bedrängten Menschen zukommen lassen können."
Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, verwies auf die schwierige praktische Aufgabe der Entschädigungszahlungen und die komplizierte Rechtslage. "Der Erledigungsstand bei der Antragsabarbeitung ist unbefriedigend", sagte er. Bislang seien rund 50 Prozent aller Verfahren vollständig erledigt worden. Offen seien derzeit noch die Ansprüche von mehr als 83.000 Grundstücken und sonstigen Vermögenswerten sowie von mehr als 20.000 Unternehmen. "Wir stellen uns durchaus die Frage, wie wir zur schnelleren Erledigung der Fälle kommen können", sagte Gatzer.
Das sei aber schwierig, weil oftmals eine geradezu "detektivische Arbeit" des zuständigen Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) über das Schicksal eines NS-Verfolgten und den Verbleib seiner Grundstücke und Unternehmen über mehr als 70 Jahre hinweg notwendig sei. Um die Erledigung der Ansprüche zu beschleunigen, habe das Bundesamt 2004 seine Mitarbeiterzahl deutlich aufgestockt.
Derzeit seien im Bereich NS-Verfolgungsansprüche rund 400 Mitarbeiter beschäftigt. "Unser Ziel ist es, die offenen Restfälle in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Claims Conference so schnell wie möglich abzuschließen", unterstrich Gatzer. Hierfür biete sich auch der Abschluss von Vergleichen und Globalvergleichen für ähnliche Fälle an.
Gatzer betonte, dass die öffentliche Hand bislang mehr als 66 Milliarden Euro an Wiedergutmachungs- und Entschädigungsleistungen erbracht habe. An die Claims Conference und an einzelne geschädigte Juden seien im Rahmen des NS-Verfolgungsentschädigungsgesetzes rund 1,7 Milliarden Euro gezahlt und mehrere Tausend Grundstücke restituiert worden.
Der Direktor der Claims Conference Nachfolgeorganisation, Roman Haller, sagte, derzeit werde an dem letzten Kapitel in Bezug auf Wiedergutmachung und Entschädigung geschrieben. Das betreffe vor allem das späte Erbe der ehemaligen DDR. Die dortige sozialistische Regierung habe "den überlebenden und vertriebenen Juden in aller Welt die kalte Schulter gezeigt und sich aus der Verantwortung gestohlen".
In den frühen neunziger Jahren sei die so genannte "Schließung der Wiedergutmachungslücke" im Windschatten heftiger innenpolitischer Auseinandersetzungen wie beispielsweise über die Gültigkeit der Bodenreform erfolgt. Dass die Anliegen der jüdischen Verfolgten nicht in der komplizierten politischen Gemengelage untergegangen seien, liege sicherlich auch an der Unermüdlichkeit der Claims Conference.