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Die Beamten des Bundes können mit höheren Bezügen rechnen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1797) verabschiedete der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2014, einstimmig. Danach werden die Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten linear angehoben, rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent. Für die Erhöhung der Grundgehälter gilt ein Mindestbetrag von 90 Euro. Er führt bei Grundgehältern unter 3.000 Euro zu einer prozentualen Anpassung oberhalb des linearen Erhöhungswertes.
Damit sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 1. April 2014 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden.
Der Tarifabschluss sieht eine Entgelterhöhung um drei Prozent, mindestens aber um 90 Euro zum 1. März dieses Jahres sowie um weitere 2,4 Prozent zum 1. März 2015 vor. Bei den Beamten werden dem Gesetzesbeschluss zufolge die Erhöhungen jeweils um 0,2 Prozentpunkte vermindert und der Unterschiedsbetrag der Versorgungsrücklage zugeführt. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen in einem ersten Schritt rückwirkend zum 1. März 2014 um 40 Euro und in einem zweiten Schritt zum 1. März kommenden Jahres um 20 Euro.
In der Debatte begrüßte der CDU-Abgeordnete Oswin Veith, dass der Regierungsentwurf die Zustimmung aller Fraktionen gefunden habe. Es sei gut, dass man sich „bei der Besoldung unserer Beamten, Richter, Polizisten und Soldaten und auch der Versorgungsempfänger“ einig sei.
Einig sei man darin, dass die getroffenen Tarifvereinbarungen für die Bediensteten des öffentlichen Dienstes schnell und inhaltsgleich den beamteten Mitarbeitern zugute kommen müssten. Mit der zeit- und inhaltsgleichen Umsetzung des Tarifabschlusses zeige man, „dass wir um den Wert der Arbeit wissen, die unsere Bundesbeamten tagtäglich verrichten“.
Der SPD-Parlamentarier Matthias Schmidt sagte, von der Neuregelung profitierten insgesamt knapp 500.000 aktive Beamte und gut 600.000 Pensionäre. Dabei könne das Motto „Nicht geschenkt, sondern verdient“ auch als Leitmotiv für dieses Gesetz gelten. Damit würdige man die Leistungen des öffentlichen Dienstes in Deutschland.
„Ohne unsere Beamtinnen und Beamten liefe an vielen Stellen in unserer Demokratie sehr wenig“, betonte Schmidt. Das Gesetz koste den Bundeshaushalt in den kommenden drei Jahren mehr als 2,5 Milliarden Euro, was „gut angelegtes Geld“ sei.
Für die Fraktion Die Linke sagte ihr Abgeordneter Frank Tempel, er betrachte es „eigentlich als Selbstverständlichkeit“, dass das Tarifergebnis zeitnah und inhaltsgleich übernommen wird. Er begrüße, dass auch die Bundesregierung das so sehe. In den Ländern gebe es in dieser Frage manchmal noch etwas mehr Diskussionsbedarf.
Tempel verwies zugleich darauf, dass die Beamten mit dem Gesetz erneut einen Beitrag zu ihrer Altersversorgung leisteten. Er mahnte zudem, wenn man die Arbeit der Beamten wertschätzen wolle, solle man dies nicht gerade dadurch zeigen, dass sie „mit weniger Ressourcen noch mehr Aufgaben übernehmen“.
Die Grünen-Parlamentarierin Irene Mihalic begrüßte ebenfalls die Übernahme des Tarifabschlusses. Die Beamten leisteten eine wertvolle Arbeit für die Allgemeinheit, die selbstverständlich Wertschätzung verdiene. Die „Frage von Wertschätzung und anspruchsvoller Arbeit“ sei aber nicht nur eine finanzielle Frage.
Wenn sich die Regierungskoalition nun für die Anhebung der Bezüge feiere, „zeigt das eigentlich nur, dass Sie tatsächlich keine Ideen haben für die personellen Herausforderungen im öffentlichen Dienst“, kritisierte Mihalic. Allein mit mehr Geld sei es „eben nicht getan“. (sto/09.10.2014)