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Die Rücknahme und Entsorgung alter Elektrogeräte soll neu geregelt werden. © picture-alliance/chromorange
Die Bundesregierung will die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten neu regeln. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (18/4901) vorgelegt, der am Mittwoch, 17. Juni 2015, im Mittelpunkt einer zweistündigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit steht. Die Sitzung unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 9 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin.
Mit dem Gesetz sollen große Händler künftig verpflichtet werden, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleinere Geräte sollen die großen Händler sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen müssen. Damit soll die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in deutsches Recht umgesetzt werden.
Ziel ist es, die Sammelmenge von Altgeräten zu erhöhen, wertvolle Metalle zurückzugewinnen und eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu ermöglichen. Eingedämmt werden soll auch der illegale Transport von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland. (vom/19.05.2015)
Zeit: Mittwoch, 17. Juni 2015, 9 bis 11 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabe5th-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37245, Fax: 030/227-36250, E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.