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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat keine völkerrechtlich verbindlichen Abkommen geschlossen, die ausländischen Nachrichtendiensten die Nutzung von Infrastruktur in Deutschland gestatten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/14760) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14760) weiter hervorgeht, hat sie auch keine völkerrechtlich verbindlichen Abkommen geschlossen, die deutschen Nachrichtendiensten eine Nutzung ausländischer Infrastruktur gestatten.
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