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Berlin: (hib/MIK) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (18/3418) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, 4. Februar 2015.
Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Gesetzentwurf das Ziel, elektrisch betriebene Fahrzeuge zu fördern. Auf Grundlage dieses Gesetzes soll eine Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erlassen werden, die zum einen eine Regelung zur Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge als formale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bevorrechtigungen schafft und zum anderen den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnet, Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung einzuführen.
Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Klaus Bonhoff, Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, Timm Fuchs, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Professor Henning Kargermann, Präsident der Deutschen Akademie für Technikwissenschaften, Wolfgang Lemb, Vorstandsmitglied IG Metall, Kay Lindemann, Verband der Automobilindustrie (VDA), Martin Schmitz, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) und Kurt Sigl, Präsident des Bundesverbandes Elektromobilität e.V. (BEM).
Die Anhörung beginnt um 11 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1, Raum 3.101 (Anhörungssaal). Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter verkehrsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden.
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