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Berlin: (hib/SCR) In Hinblick auf das Wann und Wie der Beseitigung bestehender Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften befindet sich die Bundesregierung noch in der Entscheidungsfindung. In einer Antwort (18/3778) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3684) schreibt die Bundesregierung, dass die Meinungsbildung hinsichtlich der Umsetzung des Koalitionsvertrages noch nicht abgeschlossen sei. CDU, CSU und SPD hätten sich laut Fragestellern im Koalitionsvertrag darauf verständigt, darauf hinzuwirken, „dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden“.
Auch in der von den Abgeordneten aufgeworfenen Frage nach der möglichen Rehabilitierung von vor allem homosexuellen Männern, die nach §175 StGB und §151 DDR-StgB verurteilt worden waren, verweist die Bundesregierung auf die noch laufende Prüfung. Zwar sei auch die Regierung der Auffassung, „dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind“. Allerdings sei umstritten, ob eine „rückwirkende Aufhebung von nachkonstitutionellen Strafurteilen verfassungsrechtlich zulässig wäre“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Wann und mit welchem Ergebnis die Prüfung abgeschlossen werde, sei nicht absehbar.
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