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Berlin: (hib/EIS) Die Bekämpfung der illegalen Fischerei (IUU-Fischerei) auf den Weltmeeren macht Fortschritte. Die Bundesregierung schätzt in ihrer Antwort (18/4034) auf eine Kleine Anfrage (18/3908) der Fraktion Die Linke die Einführung von „Rückverfolgbarkeitsmechanismen“ und „abschreckenden Sanktionen“ durch die im Jahr 2010 auf EU-Ebene in Kraft getretene IUU-Verordnung (EG) 1005/2008 als wirksam ein. IUU-Fischerei ist die nicht gemeldete und unregulierte Fischerei ohne Lizenz entgegen gültiger Gesetze, die als eine der größten Gefahren für die nachhaltige Bewirtschaftung der lebenden aquatischen Ressourcen betrachtet wird. Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass die Verordnung zu Fortschritten bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände unter anderem im Nordostatlantik beigetragen habe. In den untersuchten Fanggründen sei eine Absenkung der Überfischung von 86 Prozent der Bestände im Jahr 2009 auf heute 40 Prozent festgestellt worden. Zudem seien die eingeführten Mechanismen, wie die Listung von IUU-Schiffen und von nichtkooperierenden Staaten, unter den EU-Mitgliedstaaten „gut“ abgestimmt.
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