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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. April 2014 über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum (18/4052) eingebracht. Darin werden die Bedingungen für die Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum festgelegt. Wie die Regierung erläutert, wird jedes EU-Mitgliedsland auch Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums.
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