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Berlin: (hib/EIS) Der Bundesrat wünscht eine Reihe redaktioneller Korrekturen und sprachjuristischer Änderungen im Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (18/4656) der Bundesregierung. In einer dazu vorgelegten Unterrichtung (18/4947) befürwortet die Regierung die Mehrzahl der Änderungswünsche. Mit dem Gesetzentwurf soll das Genehmigungssystem für Neuanpflanzungen von Weinreben geändert werden, um auf ein Überangebot oder eine Wertminderung von Weinen mit Schutzmaßnahmen reagieren zu können. Das betreffe vor allem Neuanpflanzungen, die nach der Novelle unter bestimmten Voraussetzungen nun in ganz Deutschland möglich seien.
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