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Die Abgeordneten des Bundestages sind nach Art. 38 GG Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt. Wählbar ist jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Die Abgeordneten genießen Immunität und Indemnität. Für ihr Mandat erhalten sie eine zu versteuernde Entschädigung (Diäten).
Dem 18. Deutschen Bundestag gehören derzeit 631 Abgeordnete an.