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Bundestagsadler im Plenum des Deutschen Bundestages, nach einem Entwurf von Prof. Ludwig Gies, 1953, Bearbeitung 1999, Studio Laeis, Köln. © DBT/Melde
Das traditionsreichste deutsche Staatssymbol ist der Adler. Seine Ursprünge lassen sich bis in die Anfänge des Heiligen Römischen Reiches verfolgen. Er zierte das Wappen des Königs, und fast alle Reichsfürsten führten den Adler in ihrem Schild, um so ihre Stellung als Lehnsleute des Königs anzuzeigen. Das Wappen des Kaisers war im Unterschied zum einköpfigen Königsadler der Doppeladler. 1433 eingeführt, blieb dieser Kaiser- und Reichswappen bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806.
Im Zuge der Revolution von 1848 entschied sich die Nationalversammlung in der Paulskirche für den Doppeladler als Bundeswappen. Damit sollte auch an die Staatssymbolik des Heiligen Römischen Reichs angeknüpft werden. Anlässlich der Proklamation des Deutschen Reiches 1871 entschied man sich gegen den Doppeladler und damit gegen die mit ihm verbundenen Bezüge zum Heiligen Römischen Reich und zur Revolution von 1848/49. Stattdessen knüpfte man mit dem einköpfigen Adler an die preußische Tradition an.
Auch in der Weimarer Republik war der einköpfige Adler unumstrittenes Staatssymbol. Reichspräsident Friedrich Ebert gab am 11. November 1919 bekannt, dass "auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung […] das Reichswappen auf goldgelbem Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel und Zunge und Fänge von roter Farbe. […] Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten."
Diese Bekanntmachung setzten die Nationalsozialisten 1935 außer Kraft und bestimmten per Verordnung den Adler der NSDAP zum Nationalsymbol. Bei ansonsten identischer grafischer Gestaltung war lediglich im Staatsemblem der Kopf des Adlers nach rechts, im Parteisymbol nach links gewendet.
Die "Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler" vom 20. Januar 1950 übernahm fast wörtlich den Text der Bekanntmachung Friedrich Eberts vom 11. November 1919 sowie die Gestaltung des Adlers aus der Weimarer Republik. Der künstlerischen Ausgestaltung des Adlers ist somit breiter Spielraum gegeben worden, denn zum Aussehen des Wappentieres ist lediglich festgelegt, dass es einköpfig ist, das Haupt nach seinem rechten Flügel hin wendet, keine Krone auf dem Haupt hat und im Schilde schwebt.
So führen beispielsweise Bundespräsident, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Deutscher Bundestag unterschiedlich gestaltete Adler. Auf Münzen und selbst auf den Nationaltrikots deutscher Sportverbände sind unterschiedlich gestaltete Adler zu sehen.