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Gesetzgebung ist im Rechtsstaat das wichtigste Mittel politischer Steuerung. Sie führt zu Entscheidungen über öffentliche Probleme, die geregelt werden müssen. Zu unterscheiden sind Bundes- und Landesgesetze. Die Gesetzgebung ist den Ländern vorbehalten, soweit das Grundgesetz sie nicht auf den Bund übertragen hat.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/G/gesgeb/245440
Stand: 01.06.2015