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Der Missbilligungsantrag ist für die Opposition ein Mittel, die Regierung öffentlichkeitswirksam zu kritisieren. Anders als das konstruktive Misstrauensvotum wird er nicht im Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erwähnt.
Meist verlangt der Antrag, die Äußerung oder Haltung eines Kabinettmitglieds zu missbilligen. Bisher wurden alle Missbilligungsanträge von den jeweiligen Regierungsmehrheiten abgelehnt. Nur ein SPD-Antrag über das "Vertrauensfrage-Ersuchen" an den damaligen Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) wurde am 8. November 1966 mehrheitlich angenommen.