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Jede Sitzung des Bundestages wird wortwörtlich protokolliert und als Plenarprotokoll (auch Stenographischer Bericht genannt) Abgeordneten und Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch Zwischenrufe und Bemerkungen sind dort festgehalten.
Vor Veröffentlichung prüfen die Redner die Niederschrift. Im Fall von Korrekturen darf der Sinn der Rede oder ihrer einzelnen Teile nicht geändert werden.
Die vollständigen Protokolle stehen bereits am nächsten Werktag als PDF-Dateien auf der Internetseite des Bundestages bereit. Auch alle Plenarprotokolle früherer Wahlperioden (seit der ersten Sitzung des Deutschen Bundestages im September 1949) können dort abgerufen werden.