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Findet zu einem Tagesordnungspunkt keine Aussprache im Plenum statt, können die nicht gehaltenen Reden der Abgeordneten zu Protokoll gegeben werden. Sie erscheinen im Plenarprotokoll, dem stenographischen Bericht der jeweiligen Sitzung des Bundestages, und stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Ob eine Aussprache stattfindet oder die Reden „zu Protokoll“ gegeben werden, vereinbaren die Fraktionen.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/Z/zu_protokoll/246994
Stand: 01.06.2015