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Verwaltungsvollzugsbeamter, Ortsbürgermeister
Geboren am 28. Oktober 1956 in Magdeburg; evangelisch, verheiratet; zwei Töchter; vier Enkelkinder.
Facharbeiterausbildung zum Kfz-Mechaniker; ab 1990 Geschäftsführer in der Gastronomie; ab 1990 Bürgermeister in Ebendorf (mittlerer Verwaltungsdienst); 2001 bis 2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Landtag; 2003 Verwaltungsvollzugsbeamter; 2004 ehrenamtlicher Ortsbürgermeister Ebendorf.
Seit 1992 Mitglied der CDU; seit 2004 Ortsverbandsvorsitzender der Ortsverbände Barleben/Ebendorf /Meitzendorf; seit 2004 Gemeinderat Barleben (Hauptausschuss); Vertreter im Wolmirstedter Wasser- und Abwasserverband; 1999 Mitglied im Kreistag Ohrekreis; 2007 Mitglied im Kreistag Bördekreis; Vorsitz des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses; Mitglied in der Abfallentsorgungsgesellschaft; Mitglied im Eigenbetrieb Straßenbau; stellvertretender Verbandsvorsitzender im Technologiepark Ostfalen.
Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Ebendorf; Mitglied des Kultur- und Geschichtsvereins; Vorstandsmitglied des Verschönerungsvereins Ebendorf; Mitglied der Sportgemeinschaft Eintracht Ebendorf; Vorstandsmitglied im OK-Barleben Wolmirstedt; Ehrenmitglied im Schützenverein Ebendorf; Ehrenmitglied im Hundesportverein Ebendorf.
Einheitsgemeinde Barleben, Barleben,
Mitglied des Gemeinderates und Ortsbürgermeister/OT Ebendorf
Landkreis Börde, Haldensleben,
Mitglied des Kreistages
Dorfverschönerungsverein, Barleben/OT Ebendorf,
Mitglied des Vorstandes
Feuerwehrförderverein Ebendorf e.V., Barleben/OT Ebendorf,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.