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© SPD Parteivorstand/Susie Knoll, Florian Jaenicke
Gewerkschaftssekretärin
Geboren am 08. Juli 1960 in Marl/Deutschland; konfessionslos; verheiratet; ???2??? Kinder.
1976 Ausbildung zur Chemielaborantin; 1985 Elternzeit; 1990 hauptamtliche Gewerkschaftssekretärin der IG Bergbau, Chemie, Energie; 2001 Bezirksleiterin der IG Bergbau, Chemie, Energie.
IG Bergbau, Chemie, Energie; SPD; Arbeiterwohlfahrt; Naturfreunde e.V; regionale Vereine.
1989 Eintritt in die SPD; 2002 Vorstandsmitglied im SPD-Ortsverein; 2002 Mitglied im Bezirksbeirat Mannheim/Käfertal; 2004 stellvertretende Vorsitzende des SPD-Ortsvereins; 2004 Sprecherin der SPD-Bezirksbeiratsfraktion; 2009 bis 2013 Mitglied im Gemeinderat der Stadt Mannheim; Arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion; Mitglied im Fraktionsvorstand der SPD-Gemeinderatsfraktion; bis 2014 Mitglied Verband Region Rhein-Neckar.
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Hannover,
Gewerkschaftssekretärin
GBG-Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Mannheim,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 19.11.2013)
Mannheimer Stadtreklame GmbH, Mannheim,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 19.11.2013)
MVV GmbH, Mannheim,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 19.11.2013)
Rhein-Neckar-Flugplatz GmbH, Mannheim,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 19.11.2013)
Agentur für Arbeit, Mannheim,
Mitglied des Beirates (bis Mai 2014)
Gemeinde Mannheim, Mannheim,
Mitglied des Gemeinderates (bis 19.11.2013)
JobCenter gemeinsame Einrichtung, Mannheim,
Mitglied des Beirates (bis 19.11.2013)
Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim,
Mitglied der Verbandsversammlung (bis Mai 2014)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.