© DBT/Melde
© CDU/ Dominik Butzmann
Diplomphysikerin, Bundeskanzlerin
Geboren am 17. Juli 1954 in Hamburg; evangelisch; verheiratet.
Abitur 1973 in Templin. Physikstudium an der Universität Leipzig 1973 bis 1978.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentralinstitut für Physikalische Chemie an der Akademie der Wissenschaften 1978 bis 1990; Promotion 1986. Stellvertretende Regierungssprecherin der Regierung de Maizière 1990; Referentin im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 1990.
1989 Mitglied des "Demokratischen Aufbruchs", seit 1990 Mitglied der CDU; Juni 1993 bis April 2000 Vorsitzende der CDU Mecklenburg-Vorpommern; Dezember 1991 bis November 1998 stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschlands; 7. November 1998 bis 10. April 2000 Generalsekretärin und seit 10. April 2000 Vorsitzende der CDU Deutschlands.
Mitglied des Bundestages seit 1990; 18. Januar 1991 bis 17. November 1994 Bundesministerin für Frauen und Jugend; 17. November 1994 bis 26. Oktober 1998 Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. September 2002 bis November 2005 Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion; seit 22. November 2005 Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland.
Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), Berlin,
Vorsitzende des Kuratoriums
Deutsche Gesellschaft e.V., Verein zur Förderung politischer, kultureller und sozialer Beziehungen in Europa, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Deutsches Museum, München,
Ehrenpräsidentin des Kuratoriums
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., St. Augustin,
Mitglied des Vorstandes
Stiftung Deutsche Sporthilfe (DSH), Frankfurt/Main,
Ehrenmitglied des Kuratoriums
Stiftung Frauenkirche Dresden, Dresden,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Lindauer Nobelpreisträgertreffen am Bodensee, Lindau,
Mitglied des Ehrensenats
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.