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Rechtsanwalt
Geboren am 19. Dezember 1968; evangelisch-lutherisch.
Kooperative Gesamtschule/Albert-Einstein-Schule Laatzen, 1988 Abitur; 1988 bis 1996 Ersatzdienst im Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Johanniter; 1993 1. Juristisches Staatsexamen Universität Hannover; 1996 Ergänzungsstudium an der Verwaltungshochschule in Speyer; 1997 2. Juristisches Staatsexamen.
Seit Juli 1997 Zulassung als Rechtsanwalt; 1999 Promotion Universität Hannover in Verfassungsrecht und Rechtsgeschichte; seit 2000 Fachanwalt für Strafrecht, Referent und Sachverständiger in Agrarausschüssen des Europäischen Parlaments und stellvertretendes Mitglied im Deutschen Bundestag.
Mitgliedschaften: NABU; AWO und CVJM.
Seit 1991 Mitglied im Rat der Stadt Laatzen; 1995 bis 2005 Fraktionsvorsitzender; 2000 bis 2004 stellvertretender Vorsitzender der SPD Hannover-Land; 2005 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der SPD in der Region Hannover; seit 2009 Vorsitzender SPD-Unterbezirk Region Hannover; seit Juni 2008 Mitglied im Präsidium der Landes-SPD; seit 2013 Mitglied im Parteivorstand der SPD; stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppen Niedersachsen/Bremen der SPD-Bundestagsfraktion.
Seit 2009 Sprecher der SPD-Fraktion für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit; 2005 bis 2009 Sprecher der SPD-Fraktion für nachhaltige Entwicklung; Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Mitglied); Richterwahlausschuss (Mitglied); Rechtsausschuss (stellvertretendes Mitglied); Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (stellvertretendes Mitglied); Ältestenratskommission Rechtsstellung der Abgeordneten (stellvertretendes Mitglied).
BERNZEN SONNTAG
Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Hannover,
Rechtsanwalt
Stadt, Laatzen,
Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich
Deutsche Umweltstiftung, Germersheim,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.