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© Jana Schimke / Karoline Wolf
Diplom-Politikwissenschaftlerin
Geboren am 6. September 1979.
2002 bis 2006 Deutscher Bundestag Tätigkeit für verschiedene Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; 2006 bis 2008 Haus & Grund Deutschland Abteilung Stadtentwicklung & Wohnungsmarkt; 2009 Deutsche Telekom AG 3 monatige Hospitanz im Stab des Personalvorstands; 2008 bis 2013 BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Abteilung Arbeitsmarktpolitik.
2003 Eintritt in die CDU; 2011 bis 2013 stellvertretende Landesvorsitzende der Frauen Union Brandenburg; 2011 bis 2012 Vorsitzende der Frauen Union Potsdam; Mitglied im Landesfachausschuss Wirtschaft und Arbeit; Mitglied im Vorstand des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, seit Februar 2014 stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Dahme-Spreewald, seit März 2014 Vorsitzende der deutsch-spanischen Parlamentariergruppe, seit September 2014 ehrenamtliches Mitglied im Präsidium des DRK Landesverbandes Brandenburg e.V., seit 2014 stellvertretende Kreisvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Dahme-Spreewald, seit Oktober 2014 reguläres Mitglied in der Bundesfachkommission Arbeitsmarkt und Alterssicherung des Wirtschaftsrates der CDU e.V., seit April 2015 stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Brandenburg.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin,
Referentin
Funktionen in Unternehmen
Michels Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin,
Mitglied des Beirates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
DRK Landesverband Brandenburg e.V., Potsdam,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.