© DBT/Melde
© Sven Volmering/ H. J. Müller
Oberstudienrat, Politikwissenschaftler
Geboren am 15. April 1976 in Rhede/Nordrhein-Westfalen; römisch-katholisch; verheiratet, eine Tochter.
August 1982 bis Juli 1986: Katholische Georgiusgrundschule Bocholt-Holtwick; August 1986 bis Juni 1995: Privates Bischöfliches St. Josef-Gymnasium Bocholt; Oktober 1995 bis Juli 1996: Absolvierung des Grundwehrdienstes bei der Bundeswehr in Coesfeld; Oktober 1996 bis Februar 2002: Studium der Fächer Politikwissenschaften, Neuere und Neueste Geschichte und Wirtschaftspolitik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; Abschluss: Magister Artium; Oktober 2002 bis September 2003: Studium der Erziehungswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Februar 2004 bis Januar 2006: Referendariat am Studienseminar für Lehrämter an Schulen in Bocholt; Ausbildungsschule: Gymnasium Remigianum Borken; Abschluss: 2. Staatsexamen; Februar 2006 bis Juli 2006: Sozialwissenschafts-, Politik- und Geschichtslehrer am Kopernikus-Gymnasium Neubeckum; seit August 2006 Mariengymnasium Bocholt, Oberstudienrat.
VfB Stuttgart 1893 e.V., Deutscher Philologenverband.
1991: Eintritt in die Junge Union; 1992: Eintritt in die CDU. Junge Union: 1992 bis 2001: JU-Stadtverbandsvorsitzender Bocholt; 1996 bis 2003: Beisitzer im JU-Bezirksvorstand Münsterland; 2003 bis 2007: JU-Bezirksvorsitzender Münsterland; seit 2003: Ehrenvorsitzender der JU Bocholt; 2006 bis 2012: Landesvorsitzender der JU Nordrhein-Westfalen. CDU: seit 1992: diverse Positionen auf Orts-, Stadt-, Kreis-, Bezirks- und Landesverbandsebene; 1994 bis 2009: Mitglied im Rat der Stadt Bocholt; seit 2006: Mitglied im CDU-Landesvorstand; 2010 bis 2014: stellvertretender Landesvorsitzender der CDU NRW; seit 2010: Vorsitzender des Netzbeirats der CDU NRW.
Land Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf,
Oberstudienrat
Sparkasse Westmünsterland, Dülmen,
Mitglied des Sparkassen-Beirates
EUREGIO e.V., Gronau,
Beratendes Mitglied des EUREGIO-Rates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.