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Diplom-Kaufmann
Geboren am 10. September 1981 in Groß-Umstadt; evangelisch-lutherisch.
Max-Planck-Gymnasium Groß-Umstadt, Abitur im Jahr 2001; 2001 bis 2002 Zivildienst in der ambulanten Pflege; 2002 bis 2007 Studium der Betriebswirtschaft KU Eichstädt-Ingolstadt und Regents College London, Abschluss als Diplom Kaufmann; 2007 bis 2013 Promotion am Lehrstuhl für Dienstleistungsmanagement, Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Stauss, Abschluss als Dr. rer. pol., magna cum laude, Thema der Dissertation: Status und Kundenbindung.
Zwischen 2002 und 2007 verschiedene Tätigkeiten u.a. bei der Deutschen Lufthansa AG, der Merck KGaA und als wissenschaftliche Hilfskraft; 2007 bis 2011 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Dienstleistungsmanagement an der KU Eichstädt-Ingolstadt; Anschließend freiberufliche Tätigkeit als Dozent und Berater.
Mitgliedschaften u.a.: SPD, ZDS, bdvb, DAV, INKontakt, IG Bau (IG Bauen-Agrar-Umwelt).
Seit 2006 Stadtverordneter in Groß-Umstadt; seit 2011 Fraktionsvorsitzender der SPD Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Groß-Umstadt; seit 2011 Vorsitzender des Ausschusses für Energieangelegenheiten; Mitglied im Unterbezirksvorstand der SPD Darmstadt-Dieburg; Mitglied im Bezirksbeirat der SPD Hessen-Süd; Delegierter der SPD Hessen-Süd für Bundesparteitag und Parteikonvent.
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Eichstätt,
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn,
Mitglied des Verwaltungsrates
Stadt Groß-Umstadt, Groß-Umstadt,
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.