3. Barrieren bei der Mobilität abbauen

3.Barrieren bei der Mobilität abbauenZiel muss es sein, den öffentlichen Nahverkehr barrierefrei zu gestalten und bei Bedarf eine individuelle Beförderung sicherzustellen. Gleichzeitig müssen bauliche und technische Maßnahmen sowie Lehr-, Lern- und Hilfsmittel gewährleistet werden. Darüber hinaus sollen auch personelle Hilfen umfänglich garantiert werden.Ergebnisse der Arbeitsgruppe 3Bildung, Forschung und TechnikfolgenabschätzungBerichterstatter: Joachim Haas43 LeistungsgewährungBeschluss:Die Leistungsgewährung muss bürokratisch vereinfacht, auf wenige Träger konzentriert und gerechter gestaltet werden.Begründung:Menschen mit Behinderung haben in ihrem Alltag vielfältige Barrieren zu überwinden. Hinzu kommt, dass die Beantragung von materieller und immaterieller Unterstützung oftmals mit hohen bürokratischen Hürden verknüpft ist. Dies führt im Alltag zu erheblichen Schwierigkeiten und bedeutet für Viele einen unfreiwilligen Verzicht auf wesentliche Ansprüche. Die Antragsstellung sollte vereinfacht werden.Wesentliches Ziel muss es sein, die bürokratischen Entscheidungsprozesse zu konzentrieren. Es sollte nur eine zentrale Stelle für die Beantragung von Leistungen geben, die dann kompetent und rechts-kreisübergreifend arbeitet.Die Gesetzgeber haben darauf zu achten, dass die entsprechenden Normen als auch die Verfahrensabläufe einfach, transparent und unmittelbar einsichtig gestaltet und umgesetzt werden. Die Beweislast sollte umgekehrt werden. Nur dann ist gewährleistet, dass Berechtigte ihre Ansprüche durchsetzen und ihre Rechte wahrnehmen können.NachteilsausgleichBeschluss:Es muss auf allen Bildungsebenen einen flexiblen und kontinuierlichen Nachteilsausgleich geben, um die Bildungschancen von behinderten Menschen im Vergleich zu denen ohne Behinderung gerecht zu gewährleisten.Begründung:Um Menschen mit Behinderung gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten, muss ein flexibler und kontinuierlicher lebenslanger Nachteilsausgleich gewährleistet werden. Dieser muss alle Lernstufen im lebenslangen Lernen sowie die außerschulichen Bildungsorte umfassen und bereits mit der frühkindlichen Bildung beginnen. Es muss eine gleichwertige, selbstbestimmte Ausbildung sichergestellt werden. So muss es möglich sein, die staatliche Bildungsförderung (z. B. BAföG) unter Berücksichtigung von Behinderungen z. B. auch bei einem Teilzeitstudium zu erlangen.Nachteilsausgleiche müssen einkommens- und vermögensunabhängig sein.Gute SchuleBeschluss:Eine gute Schule muss eine inklusive Schule sein, die allen Menschen gleiche und gerechte Chancen gibt. Schule muss Inklusion gestalten und leben. Die Schule muss die Schülerinnen und Schüler auf eine inklusive, individuelle Aus- und Weiterbildung vorbereiten.44 Gründe:Die Schule ist ein zentraler Lernort für Menschen mit und ohne Behinderung. Sie ist daher ein Ort, an dem Inklusion gestaltet und gelebt werden kann. Die Förderung von individuellen Kompetenzen aller Schüler und Schülerinnen entsprechend ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Talenten ist ein grundlegender Bestandteil dieses Lernortes. Teamarbeit, neue Lehrmittel und geringe Klassenstärken sind wichtige Wege hierzu. Der hergebrachte Frontalunterricht muss durch neue Lehrmethoden und individuelles Arbeiten ersetzt werden.Eine gute Schule bedarf motivierter, gut aus- und fortgebildeter Lehrkräfte, aber auch Sozialpädagogen, Psychologen etc. Alle Schüler und Schülerinnen haben das Recht, individuell und inklusiv gefördert zu werden. Lehrpläne sollen die menschliche Vielfalt berücksichtigen. Inklusive Bildung kann nicht kostenneutral sein, sondern muss unter dem Gesichtspunkt der gleichberechtigten Teilhabe betrachtet werden. Einheitliche, bundesweite Standards erleichtern die Mobilität und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.Barrieren in den KöpfenBeschluss:Die Barrieren in den Köpfen müssen überwunden werden.Gründe:Gleichwertigen Teilhabe von Menschen mit Behinderung beginnt in den Köpfen. Die Sichtweisen von Menschen mit Behinderung müssen bei allen Entscheidungen eingenommen und berücksichtigt werden. Menschen mit Behinderung nehmen ihre Möglichkeiten in der Gesellschaft aktiv in Anspruch. Inklusives Leben heißt miteinander leben. Aus diesem Grunde werden Expertenpools mit Menschen mit Behinderung aufgebaut. So können diese Brücken bauen, um gemeinsames inklusives Leben zu gestalten.Auf allen Ebenen müssen gemeinsame Absprachen über das Zusammenleben getroffen werden.Inklusives Lernen und Leben beginnt früh und ist durchgängig. Bildung fördert das inklusive Leben schon im frühkindlichen Bereich. Kinder sind gute Multiplikatoren für inklusives Lernen.45 Grafik 14: _Pic91/Impressionen aus den Arbeitsgruppen46 Themenwünsche der Teilnehmer Mobilität, soziale Infrastruktur, Tourismus (auch im ländlichen Raum) Barrierefreiheit: in allen Bereichen des täglichen Lebens (genauer bei den Forderungen) Verbraucherschutz ? Wir sind alle Verbraucher/-innen Finanzierungen der Unternehmens-Konventionen, des Nationalen Aktionsplans, der InstitutionenGang der DebatteRelevante Artikel der UN-Behindertenrechts- konvention Bewusstseinsbildung Art. 19 Wohnrecht Art. 28 Gesunde ErnährungEntsprechende Gesetzesinitiativen aus dem Deutschen Bundestag Effizientere Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs abgelehnt! Verbesserung der Fahrgastrechte (Bericht) Konkrete Maßnahmen und verbindliche Strukturen für bessere Ernährung und mehr Bewegungumsetzen (Ausnahme)Themen der Teilnehmer Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Persönliches Budget, Persönliche Assistenz, selbstbestimmtes Leben Geldverteilung darf nicht als Totschlagargument genutzt werdenErgebnisse der Arbeitsgruppe 4Ernährung, Landwirtschaft, VerbraucherschutzBerichterstatter: Nadine Heckendorn47 Stellungnahme der RegierungsvertreterDer Nationale Aktionsplan beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen. Hier sind z.B. die Überprüfungen des Sozialgesetzbuch IX, die soziale Wohnraumförderung (Entflechtungsgesetz) und Fragen zum barrierefreien Reisen. Wir erfuhren, dass die DB ein 2. Konzept erarbeitet hat. Dabei steht der Umbau von Bahnhöfen, gestaffelt nach Prioritäten, im Vordergrund. Die Verteilung der Mittel ist immer die Streitfrage. Helfen wir mit dem Geld weiter oder dem einzelnen Menschen mit Behinderung?Forderungen der Teilnehmer Mobilität, Infrastruktur (Ärztemangel), Tourismus auch im ländlichen Raum leichte Sprache barrierefreie Umwelt Bahnhöfe, ÖPNV (in Ausschreibungen festschreiben) Automaten v. Banken, Fahrkarten zu wenig Geld um die ehrgeizigen Ziele derUnternehmen-Konventionen umzusetzen bürokratische Hürden abbauen kostenpflichtige Hotline der DB abschaffen Auszug aus den Heimen in die eigen Wohnung erleichtern Werkstätten f. Menschen mit Behinderungen keine Akkordarbeit Lohnsituation verbessern Persönliches Budget Verbraucherschutz: größere Schrift (farblich abgehoben, Schriftgröße) bessere Beschreibung von orthopädischen Hilfsmitteln, ausführliche Angaben der technischen Details Handhabungen von Verpackungen Finanzierung von Institutionen, Vereinen und Verbändendie sich um die Belange der Menschen mit Behinderungen z.B. Bundeskompetenzzentrum Servicepersonal bei Hilfspersonal im BereichMobilität Bedarfsordnung zur Ansiedlung von Haus- und Fachärzten überarbeiten Behindertenbeauftragte nicht immer ehrenamtlich arbeiten lassen, besser Vollzeitstelle48 Grafik 15: _Pic99/49 Grafik 16: _Pic102/Impressionen aus den Arbeitsgruppen50 Prioritäten der AG-Leitung Frauen mit Behinderung, die Opfer von physischer und psychischer Gewalt sind. Hierbei geht es sowohl um Prävention vor Gewaltausübung als auch um Schutz von Gewaltopfern. Schutz finden Frauen u. a. in Frauenhäusern. Frage der Inklusion von Frauen mit Behinderung in das Alltagsleben der Gesellschaft, am Arbeitsplatz oder im eigenen Lebensraum.Themenwünsche der Teilnehmer Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr Betreuung und soziale Förderung im Privatleben Barrierefreiheit für Menschen mit Hörbehinderung Schutz von Frauen vor Missbrauch Barrierefreiheit von Frauenhäusern Frauenbeauftragte in Werkstätten für Behinderte und in anderen Einrichtungen (Teilnahme an Ausbildungen, Schaffung einer gesetzlichen Regelung) Förderung der Beteiligung behinderter Menschen in der Freizeit, in der Kultur und im Sport und insbesondere Vermeidung der Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen Persönliche Assistenz (Elternassistenz, Familienassistenz) Persönliches Budget Schaffung von barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum Inklusion bei der Arbeit: Forderung, behinderte Menschen aus den Werkstätten in den Arbeitsmarkt zu bringen (insbesondere: Berücksichtigung behinderter Menschen beim Projekt Neue Qualität der Arbeit)Ergebnisse der Arbeitsgruppe 5Familien-, Senioren-, Frauen- und JugendpolitikBerichterstatter: Herr Miedthank51 Freiheit über die Entscheidung des Aufenthaltsortes (Artikel 19 der UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK): keine Verpflichtung behinderter Menschen, in besonderen Wohnformen zu leben) Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz (Artikel 28 UN-BRK), insbesondere Schaffung der materiellen Grundlagen für die Gründung einer Familie (Hartz IV, Deckelung des Vermögens) Kostenvorbehalte im SGB XII Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Achtung der Privatsphäre Zuständigkeitsstreitigkeiten über den Kostenträger (Artikel 19 und 22 UN-BRK, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe bei behinderten Kindern, Forderung nach einem zentralen Ansprechpartner Finanzierung der Kinderbetreuung, wenn beide Eltern arbeitenGang der Debatte