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Schutzniveau bei EU- Datenschutzverordnung

Inneres/Antrag- 11.06.2015

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf ein „hohes Schutzniveau“ bei der Reform der EU-Datenschutzverordnung. In einem Antrag (18/5102) schreibt die Fraktion, dass mit der für den 15. Juni 2015 angekündigten Beendigung der Verhandlungen des Rates der Europäischen Union die Reform der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 „endlich einen wichtigen Schritt voran“ komme. Damit eröffne sich die Möglichkeit, noch vor der Sommerpause die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, EU-Parlament und Rat aufzunehmen.

Wie die Abgeordneten ausführen, hatte das Europäische Parlament im März 2014 für den Entwurf einer Reform der EU-Datenschutzrichtlinie gestimmt. Ziel der Reform ist die Harmonisierung der unterschiedlichen Datenschutzstandards in den Mitgliedstaaten auf einem hohen Schutzniveau, die Anpassung an das Internetzeitalter und verbindliche Datenschutzvorgaben unter anderem für die in Europa tätig werdenden außereuropäischen Unternehmen. Die bislang bekanntgewordenen Entwürfe aus den Verhandlungen des Rates sähen indes eine Vielzahl an Veränderungen an dem im Europäischen Parlament beschlossenen Entwurf einer Datenschutzverordnung vor, die im Falle ihrer Berücksichtigung Nachteile insbesondere für die Rechtspositionen der Bürger nach sich ziehen könnten, heißt es in der Vorlage weiter.

Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „im Rahmen der Schlussverhandlungen des Rates der Europäischen Union am 15./16. Juni 2015 Rückschritte hinter das vom Europäischen Parlament in seinem Entwurf ausgehandelte Schutzniveau zu verhindern“. Dazu soll die Regierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem für einen „angemessenen Beschäftigtendatenschutz“ sorgen, „indem personenbezogene Daten nur in engen Grenzen konzernweit übermittelt werden dürfen und das Einwilligungserfordernis lediglich in eng umrissenen Ausnahmefällen zur Anwendung kommt“. Ferner fordern die Abgeordneten die Regierung auf, sich von Anbeginn der Trilogverhandlungen für weitere Verbesserungen einzusetzen, mit denen ein „höchstmögliches Schutzniveau“ für die Bürger erzielt und „keinesfalls weiteren Verschlechterungen der Rechtspositionen zugestimmt wird“.