Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Steuerabkommen mit Usbekistan

Finanzen/Gesetzentwurf- 16.06.2015

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5172) zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2014 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 7. September 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vorgelegt. Damit soll hinsichtlich des Informationsaustausches die Aktualisierung des OECD-Musterabkommens 2005 nachvollzogen werden. Der Gesetzentwurf wird am Freitag erstmals im Bundestag beraten.