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Menschenrechtsschutz gesetzlich verankern

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag- 18.06.2015

Berlin: (hib/AS) Deutsche Unternehmen sollen für den Schutz der Menschenrechte stärker in die Verantwortung genommen werden. In einem Antrag (18/5203) fordert die Fraktion Die Linke gesetzlich, zu verankern, dass deutsche Unternehmen, die im Ausland produzieren oder produzieren lassen, verbindlich verpflichtet werden „menschenrechtliche und umwelttechnische Sorgfaltspflichten“ einzuhalten. Zur Begründung erklärt Die Linke, dass sich deutsche Unternehmen bei ihrer Tätigkeit oftmals ihrer Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen ihrer Subunternehmer entziehen würden.

Außerdem kritisiert die Fraktion, dass Deutschland in der Frage der Strafbarkeit von Unternehmen in der EU eine Sonderposition einnehme. So gebe es, im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten, keine Strafverfahren bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht oder vorsätzliches Fehlverhalten vor deutschen Gerichten. Daher fordern die Abgeordneten, in Deutschland die zivilrechtliche Haftung für Menschenrechtsverstöße auszubauen. Unternehmen, die im Ausland produzieren oder produzieren lassen, sollen dazu verpflichtet werden, für Menschenrechtsverletzungen ihrer Subunternehmer zu haften, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht missachtet haben. Außerdem will Die Linke in dieser Frage auch, dass in Zukunft Sammelklagen vor deutschen Gerichten möglich wären.