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Rechtliche Grundlage von Grunderwerb

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage- 26.06.2015

Berlin: (hib/MIK) Über vorzeitigen Grunderwerb für den Bau von Autobahngroßprojekten in Niedersachsen will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/5298) informieren. Die Abgeordneten interessiert unter anderem, auf welcher rechtlichen Grundlage das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für einen Neu- oder Ausbau von Bundesfernstraßen erteilen kann und inwiefern die im Dezember 2014 erteilte Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für die Großprojekte A 20 und A 39 gilt.