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Bundestag entscheidet über das "Fracking"

Am Freitag, 3. Juli 2015, entscheidet der Bundestag über die von der Bundesregierung geplanten Neuregelungen zum Fracking. Für die Debatte, die um 9 Uhr beginnt, sind rund 80 Minuten angesetzt. Zur Abstimmung stehen die Gesetzentwürfe zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (18/4713) sowie zur Änderung des Bundesbergrechts (18/4714). Ziel der Bundesregierung ist es, die umstrittene Fördermethode für Erdöl und Erdgas stärker zu reglementieren. 

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Strengere Regeln

Insbesondere sollen für die in Deutschland bereits seit Jahrzehnten praktizierte Förderung von konventionellem Erdgas mittels Fracking strenge Auflagen gelten. Bohrungen, beispielsweise in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung, sollen verboten werden.

Die Förderung unkonventionellen Erdgases („Schiefergasförderung“) in Tiefen oberhalb von 3.000 Metern soll nach dem Willen der Bundesregierung ebenfalls verboten werden, weil hier bisher ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse fehlten. Jedoch will sie wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken ermöglichen. Eine unabhängige Expertenkommission soll dazu ab 2018 Erfahrungsberichte erstellen. Sollte sie den Einsatz der Technologie als grundsätzlich unbedenklich einstufen, wäre eine Förderung zu kommerziellen Zwecken möglich. 

Umstrittene Expertenkommission

In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am 8. Juni hatten fast alle geladenen Sachverständigen die Expertenkommission kritisiert. Sie äußerten zum einen die Befürchtung, dass sie zu „Fracking-freundlich“ zusammengesetzt sei.

Außerdem argumentierten sie, dass sich die für eine Genehmigung zuständigen Landesbehörden kaum über ein positives Votum der Kommission hinwegsetzen könnten und damit die Tür für kommerzielle Vorhaben weit geöffnet werde. Sie forderten, dass nicht die Expertenkommission über eine mögliche kommerzielle Nutzung der Schiefergasvorkommen entscheiden solle, sondern der Bundestag.

Neuregelung zur Haftung bei Bergschäden

Der zweite Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundesberggesetz hat zum Ziel, die Haftung für Bergschäden auf den Berglochbau und Kavernen auszuweiten. So soll die Beweislast im Hinblick auf mögliche Bergschäden, die von Tiefbohrungen einschließlich Fracking-Maßnahmen stammen können, künftig den Unternehmen auferlegt werden. Außerdem sollen die federführenden Bergbehörden bei allen Zulassungen zum Fracking das Einvernehmen der Wasserbehörden herstellen müssen.

Darüber hinaus will die Bundesregierung eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) in die UVP-Verordnung Bergbau und damit eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung für alle Fracking-Maßnahmen bei der Förderung von Erdöl und Erdgas sowie für die Entsorgung von Lagerstättenwasser einführen. (joh/25.06.15)