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Bundestag berät über Renten in Ostdeutschland

Mit den Renten in den ostdeutschen Bundesländern befasst sich der Bundestag am kommenden Donnerstag, 2. Juli 2015, ab 12.30 Uhr in einer einstündigen Debatte. Zur Diskussion stehen drei Anträge der Fraktion Die Linke. In einem Antrag (18/4972) fordert die Fraktion, „Ungerechtigkeiten“ bei der Mütterrente in Ostdeutschland und beim sogenannten Übergangszuschlag zu beheben. Frauen, die ihre Kinder in Ostdeutschland geboren hätten, würden gegenüber westdeutschen Müttern benachteiligt.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Während ab dem 1. Juli 2015 Frauen pro Kind im Westen 29,21 Euro mehr Bruttorente im Monat erhielten, seien es im Osten nur 27,05 Euro, beklagen die Abgeordneten. Zudem würden ostdeutsche Frauen mit dem niedrigeren Rentenwert Ost nicht nur generell bei der Mütterrente schlechtergestellt, sondern auch, wenn die Mütterrente mit dem als Bestandsschutz gedachten Übergangszuschlag zusammentreffe, heißt es in dem Antrag. 

„Rentenüberleitung korrigieren“

In einem zweiten Antrag (18/1644) fordern die Abgeordneten eine Korrektur der Überleitung von in der DDR erworbenen Rentenansprüchen in das bundesdeutsche Rentensystem. Dazu solle die Bundesregierung das Renten-Überleitungsgesetz und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz bis zum 30. September 2015 überarbeiten. Ziel müsse sein, für Personengruppen, deren Ansprüche die bestehende Gesetzeslage nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, Verbesserungen zu erreichen, heißt es in dem Antrag.

Der dritte an diesem Tag debattierte Antrag (18/3170) verlangt, NVA-Verletztenrenten nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. In dem Antrag führen die Abgeordneten aus, dass bei Wehrpflichtigen der DDR, die wegen einer erlittenen Schädigung bei der Nationalen Volksarmee (NVA) eine Verletztenrente nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch erhalten, diese mit der Grundsicherung verrechnet wird. Dies sei eine Ungleichbehandlung gegenüber Dienstgeschädigten der Bundeswehr, deren Dienstentschädigungsrenten als privilegiertes Einkommen gelten und deshalb nicht angerechnet werden, heißt es in dem Antrag. (che/24.06.2015)