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Experten äußern sich zu Hartz-IV-Sanktionen

Sanktionen gegen die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sind das Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 29. Juni 2015. Dazu liegen zwei Anträge der Linken (18/3549, 18/1115) und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/1963) vor. Die Sitzung unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) beginnt um 14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.



Die Anhörung wird am Montag, 29. Juni, zeitversetzt ab 16.30 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Anträge der Linken

Die Linke (18/3549) fordert eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1.050 Euro netto im Monat, weil unterhalb dieser Summe Armut drohe. Die Regierung wird aufgefordert einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den der gesetzliche Mindestlohn auf zehn Euro pro Stunde angehoben und ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor von 200.000 Stellen geschaffen werden soll. Hartz IV will die Fraktion abschaffen, da es weder den Ansprüchen an eine grundrechtlich fundierte soziale Absicherung genüge noch zu besserer Arbeitsvermittlung und materieller Sicherheit beitrage.

In ihrem älteren Antrag (18/1115) tritt Die Linke dafür ein, Sanktionen bei Hartz IV und bei der Sozialhilfe abzuschaffen. Das menschenwürdige Existenzminimum sei verfassungsrechtlich geschützt. Gesetzliche Regelungen, die dazu führten, dass das durch Hartz IV und die Sozialhilfe gewährleistete Existenzminimum unterschritten wird, seien mit diesem Grundsatz unvereinbar, so die Fraktion.

Antrag der Grünen

Die Grünen verlangen einen vorläufigen Stopp von Sanktionen gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II. Der Grundbedarf sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung sollten von den Sanktionen ausgenommen werden. Deshalb dürften höchstens zehn Prozent des Regelsatzes gekürzt werden.

Für unter 25-Jährige sollten die verschärften Sanktionsinstrumente abgeschafft werden, heißt es in ihrem Antrag. Außerdem sollten keine Sanktionen verhängt werden dürfen, wenn Fähigkeiten, Wünsche und Vorschläge des Einzelnen nicht berücksichtigt werden und keine Wahl zwischen angemessenen Förderangeboten bestehe. (vom/05.06.2015)

Zeit: Montag, 29. Juni 2015, 14 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Eintritt muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen