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Zeitverträge für junge Forscher im Fokus

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sind Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Montag, 29. Juni 2015. Die Sitzung unter Vorsitz von Patricia Lips (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal E 300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zweieinhalb Stunden.


Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Sonderregelungen für die befristete Beschäftigung

Das 2007 in Kraft getretene Wissenschaftszeitvertragsgesetz enthält weiterhin die aus dem Hochschulrahmengesetz bekannten Sonderregelungen für die befristete Beschäftigung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (ohne Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer) während der Qualifizierungsphase, die sogenannte Zwölf-Jahresregelung beziehungsweise in der Medizin die so genannte 15- Jahresregelung.

Das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das nicht promoviert ist, kann bis zu sechs Jahre befristet beschäftigt werden. Nach Abschluss der Promotion ist eine Befristung bis zu einer Dauer von sechs Jahren, im Bereich der Medizin bis zu einer Dauer von neun Jahren zulässig. Bei einer kürzeren Phase vor Abschluss der Promotion als sechs Jahre verlängert sich der Befristungszeitraum nach der Promotion entsprechend.

Der Anhörung liegen ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur ersten Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (18/1463), ein Antrag der Linken "Gute Arbeit in der Wissenschaft - Stabile Ausfinanzierung statt Unsicherheiten auf Kosten der Beschäftigten und Wissenschaftszeitvertragsgesetz grunderneuern" (18/4804), der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013 der Bundesregierung (17/13670) und die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu "Karrierezielen und -wegen an Universitäten" zugrunde. (vom/24.06.2015)

Zeit: Montag, 29. Juni 2014, 14 bis 16.30 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32861, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen