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Anhörung zu Änderungen im Steuerrecht

Die Bundesregierung hat eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht vorbereitet, die sie dem Bundesrat am 19. Dezember 2014 zugesichert hatte. Ihr Gesetzentwurf zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Europäischen Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/4902) ist am Montag, 29. Juni 2015, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Die Sitzung unter Vorsitz von Ingrid Arndt-Brauer (SPD) beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und dauert zwei Stunden.

Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Vorschläge der Länder

Der Gesetzentwurf enthält Vorschläge der Länder zum Beispiel. Zur Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz und zur Abschaffung von Funktionsbenennungserfordernissen beim Investitionsabzugsbetrag. Außerdem geht es um die Erweiterung der ertragsteuerlichen Inlandsbegriffe auf Hoheitsbereiche, die der Bundesrepublik aufgrund der Seerechtskonvention der Vereinten Nationen zustehen, um die Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften sowie um die Ausdehnung der sogenannten Konzernklausel. Ferner sind verschiedene Maßnahmen im Bewertungsrecht geplant.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme verlangt, dass weitere Vorschläge wie die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags, eine Pauschalisierung der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer und eine Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen aufgegriffen und beschlossen werden. In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung zu den Detailvorschlägen der Länder Stellung genommen. (vom/12.06.2015)

Zeit: Montag, 29. Juni 2015, 14 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Finanzausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen