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Wahlrecht unter 18 Jahren: Ja oder Nein?

Sollen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wählen dürfen? Diese Frage beschäftigt die Kinderkommission (Kiko) unter Vorsitz von Susann Rüthrich (SPD) und zwei geladene Sachverständige am Mittwoch, 1. Juli 2015. Die Kiko ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die KiKo hat eine ganz spezielle Aufgabe: Sie vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament.


Zeit: Mittwoch, 1. Juli 2015, 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat der Kinderkommission (Telefon: 030/227-30551, Fax: 030/227-36055, E-Mail: kinderkommission@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen