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Anhörung zum Recht der Syndikusanwälte

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte (18/5201) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz mit acht Sachverständigen am Mittwoch, 1. Juli 2015. Die Sitzung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Syndikusanwälte sind Anwälte, die einem „nichtanwaltlichen“ Arbeitgeber wie etwa einem Unternehmen, einem Verband oder einer berufsständischen Körperschaft im Rahmen eines dauerhaften Beschäftigungsverhältnisses zur Verfügung stehen.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass für die Syndikusanwälte ein Vertretungsverbot für den Arbeitgeber in Fällen des zivil- und arbeitsrechtlichen Anwaltszwangs sowie ein weiteres Vertretungsverbot in Straf- und Bußgeldverfahren gelten soll. Ebenfalls ausgeschlossen sein sollen sie vom strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrecht und dem Beschlagnahmeverbot. Damit, so erläutert die Bundesregierung, solle zum einen ermöglicht werden, dass Syndikusanwälte wie bisher, unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend, von der Rentenversicherungspflicht befreit werden und in den anwaltlichen Versorgungssystemen verbleiben können.

Die gesetzliche Klarstellung sei nötig geworden, schreibt die Regierung, weil der Syndikusanwalt berufsrechtlich keinen festen Status habe. Problematisch sei die Situation auch durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 3. April 2014 geworden. Darin habe das Gericht festgelegt, dass für Syndikusanwälte eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer Versorgung in den berufsständischen Versorgungswerken nicht möglich sei. Für die geschätzt 40.000 betroffenen Syndikusanwälte habe diese Entscheidung Folgen für die Alterssicherung gehabt, so die Regierung. (vom/23.06.2015)

Zeit: Mittwoch, 1. Juli 2015, 14 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Rechtsausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen