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Nächste Woche im Plenum des Bundestages

Von Mittwoch, 1. Juli, bis Freitag, 3. Juli 2015, debattiert der Bundestag unter anderem über Deutschland im demografischen Wandel, drei Gruppenanträge zum Thema Sterbebegleitung sowie über die geplante  Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung. Auf der Tagesordnung stehen außerdem ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, demzufolge die umstrittene Erdgasförderungsmethode Fracking künftig teilweise erlaubt sein soll, zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zu Änderung des Rentenversicherungsrechts sowie mehrere Vorlagen zur Reform des Verfassungsschutzes. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.

Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. 

Mittwoch, 1. Juli

Regierungsbefragung: Die Sitzung beginnt um 13 Uhr mit der Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettssitzung sowie zu aktuellen Themen. 35 Minuten sind dafür vorgesehen.

Fragestunde: Ab 15.35 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.

Deutschland im demografischen Wandel: Ab 15.35 Uhr schließt sich eine vereinbarte Debatte zum Thema „Deutschland im demografischen Wandel – Die Zukunft gestalten“ an. Dafür ist eine Stunde vorgesehen.

Donnerstag, 2. Juli

Sterbebegleitung: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der zweistündigen ersten Beratung der Gruppenentwürfe zum Thema Sterbebegleitung. Über die Gesetzentwürfe, die aus den Reihen der Abgeordneten erarbeitet worden sind, soll im Herbst ohne Fraktionszwang abgestimmt werden. Der Bundestag hatte am 13. November 2014 erstmals in einer so genannten Orientierungsdebatte über das Thema Sterbebegleitung beziehungsweise Sterbehilfe diskutiert.

Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung: Es folgt um 11.15 Uhr die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung. Mit dem so genannten Krankenhausstrukturgesetz will die Bundesregierung laut eigener Aussage die Qualität der Krankenhausversorgung stärken, die Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenhäuser verbessern und Anreize setzen, Krankenhäuser umzustrukturieren. Zum selben Thema haben Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Anträge eingebracht, die ebenfalls in erster Lesung beraten werden. Für die Debatte ist eine Stunde vorgesehen.

Renten in Ostdeutschland: Um 12.20 Uhr geht es weiter mit der einstündigen Debatte über drei Anträge der Fraktion Die Linke zum Thema Renten in Ostdeutschland. In erster Lesung beraten wird ihr Antrag (18/4972), „Ungerechtigkeiten“ bei der Mütterrente in Ostdeutschland und beim so genannten Übergangszuschlag zu beheben. Abschließend beraten wird zudem ein Antrag der Fraktion (18/1644), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Überleitung von in der DDR erworbenen Rentenansprüchen in das bundesdeutsche Rentensystem zu korrigieren. Ebenfalls zur Abstimmung steht ihr Antrag (18/3170), Verletztenrenten der Nationalen Volksarmee (NVA) nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Die geltende Praxis sei eine Ungleichbehandlung der ehemaligen NVA-Soldaten gegenüber Dienstgeschädigten der Bundeswehr, deren Dienstentschädigungsrenten als privilegiertes Einkommen gälten und deshalb nicht angerechnet würden, heißt es in der Vorlage.   

„Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“: Um 13.25 Uhr steht die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ auf der Tagesordnung. Ziel der Bundesstiftung, die am 30. September 2008 gegründet wurde, ist es, „im Geiste der Versöhnung“ die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert wachzuhalten. Eine Viertelstunde ist für die Wahl der Stiftungsratsmitglieder vorgesehen.

Wohngeldrecht und Wohnraumförderung: Weiter geht es um 13.40 Uhr mit der abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (18/4897 neu). Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Wohngeldes, das jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern bezahlt wird, für rund 870.000 Haushalte vor. Bislang erhielt ein Zwei-Personen-Haushalt im Jahr 2012 durchschnittlich 112 Euro Wohngeld. Nach der Reform sollen es 186 Euro sein. Mit der Reform wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten angepasst. Zuletzt erhöht worden war es 2009. Für die Aussprache sind 45 Minuten eingeplant.

Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch: Ab 14.25 Uhr debattiert der Bundestag 45 Minuten lang abschließend über einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/3833, 18/4988) zum Thema Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, eine geplante Aufarbeitungskommission finanziell zu unterstützen, „um eine unabhängige gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der Vergangenheit weiterzuführen“. Die Einrichtung einer solchen Kommission hatte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs angeregt. In erster Lesung beraten wird zudem ein gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Linker (18/5106), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs „umfassend“ sicherzustellen.   

Suizidprävention: Über das Thema Suizidprävention debattieren die Abgeordneten ab 14.25 Uhr. Anlass ist ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/5104), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Suizidprävention zu verbessern und Menschen in Krisen zu unterstützen. Für die erste Lesung dieses Antrags sind 45 Minuten vorgesehen.

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten: Ab 15.55 Uhr berät der Bundestag 45 Minuten lang abschließend über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (18/4901). Damit sollen große Händler verpflichtet werden, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Ziel ist es, die Sammelmenge bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu steigern, wertvolle Metalle aus den Altgeräten zurückzugewinnen und für eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu sorgen. 

Medizinische Versorgung für Asylsuchende: Ein Antrag der Linksfraktion, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die medizinische Versorgung für Asylsuchende und Geduldete „diskriminierungsfrei“ zu sichern, wird ab 16.40 Uhr 45 Minuten lang in erster Lesung im Plenum debattiert.

Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung: Ab 17.25 Uhr befassen sich die Abgeordneten abschließend mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (18/4097, 18/4199). Der Gesetzentwurf sieht vor, einerseits die Rechtsstellung von Ausländern, die auch ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt „anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben“ oder schutzbedürftig sind, zu stärken. Andererseits zielt er darauf ab, „verstärkt den Aufenthalt von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht“ in Deutschland zusteht, zu beenden und ihre Ausreisepflicht gegebenenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. In erster Lesung beraten wird zudem der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzentwurf zur Verwirklichung des Schutzes von Ehe und Familie im Aufenthaltsrecht (18/3268). Mit der Vorlage sollen unter anderem „die beim Ehegatten- und Familiennachzug bestehenden Hürden, die durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt sind“, beseitigt werden. 25 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.

Jemen-Konferenz in Genf: Weiter geht es um 17.55 Uhr mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Jemen-Konferenz in Genf. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Konferenz, die von UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon am 15. Juni eröffnet wurde, zum Erfolg zu führen und die Konfliktparteien in dem Bürgerkriegsland zum sofortigen Waffenstillstand zu bewegen. 30 Minuten sind für die erste Lesung des Antrags vorgesehen.  

Standards in Handwerk und Freien Berufen: Ebenfalls 30 Minuten lang wird ab 18.25 Uhr ein Antrag von CDU/CSU und SPD (18/5217) beraten, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die „Transparenzinitiative der Europäischen Kommission mitzugestalten“ und „bewährte Standards im Handwerk und in den Freien Berufen zu erhalten“. Hintergrund des Antrags ist, dass die EU-Kommission mit der Mitteilung zur Bewertung nationaler Reglementierungen des Berufszugangs vom 2. Oktober 2013 einen Arbeitsplan zur Evaluierung der Berufszugangsregelungen vorgelegt hat. Die Mitteilung basiert auf Artikel 59 der modernisierten EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, die im Januar 2014 in Kraft getreten und bis 18. Januar 2016 in nationales Recht umzusetzen ist.

Arbeit für Menschen mit Behinderungen: Über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/5227), in dem gefordert wird, Menschen mit Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, debattieren die Abgeordneten ab 18.55 Uhr 30 Minuten lang in erster Lesung. In der Vorlage beklagen die Abgeordneten, dass gute Arbeit für Behinderte mit zu hohen Hürden verbunden und deren Arbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch sei wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Auch bestehe erheblicher Aufklärungsbedarf bei den Unternehmen hinsichtlich bestehender Fördermöglichkeiten, heißt es darin weiter.

Digitale Bildung und Medienkompetenz: Abschließend beraten wird ab 19.25 Uhr 30 Minuten lang ein Antrag von CDU/CSU und SPD (18/4422), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, durch eine Stärkung der digitalen Bildung Medienkompetenz zu fördern und die digitale Spaltung zu überwinden. So soll sie sich bei der Entwicklung und Umsetzung der Strategie „Digitales Lernen“ bei den Bundesländern und der Kultusministerkonferenz dafür einsetzen, dass diese untereinander mehrere Maßnahmen verbindlich vereinbaren, unter anderem die Schaffung der notwendigen technischen Infrastruktur in den frühkindlichen, schulischen sowie aus- und weiterbildenden Bildungseinrichtungen.

Subventionen für Atomkraftwerke in der EU: Weiter geht es um 19.55 Uhr mit der abschließenden Beratung zweier Anträge der Oppositionsfraktionen Die Linke (18/4215) und Bündnis 90/Die Grünen (18/4316), die sich gegen die Subventionierung von Atomkraftwerken in der EU wenden. Anlass ist die Tatsache, dass die britische Regierung umfangreiche Subventionen für den Bau eines neuen Kernkraftwerks am Standort Hinkley Point beschlossen und dafür die Genehmigung der EU-Kommission erhalten hat. In beiden Vorlagen wird die Bundesregierung aufgefordert, gegen diese Genehmigung vorzugehen und sich angekündigten Klagen Österreichs und Luxemburgs vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzuschließen. 30 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.

Förderung von Integrationsbetrieben: Anschließend beraten die Abgeordneten ab 20.25 Uhr 30 Minuten lang in erster Lesung über einen Antrag von CDU/CSU und SPD, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Integrationsbetriebe zu fördern, um schwerbehinderten Menschen neue Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Umgang mit Atommüll: Um 20.55 Uhr geht dann ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/5228), der sich kritisch mit dem am 6. Januar 2015 vorgelegten Entwurf der Bundesregierung für das nationale Entsorgungsprogramm auseinandersetzt, in die erste Lesung. Die Antragsteller vermissen in dem Programm eine Einbeziehung des gesamten vorhandenen und künftig anfallenden Atommülls sowie eine Beschreibung der vorhandenen Probleme und fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Programm entsprechend zu überarbeiten. Dabei müsse dem Schutz vor radioaktiver Strahlung oberste Priorität eingeräumt werden. 30 Minuten sind für die erste Lesung vorgesehen. 

Weltweite Lage der Religions- und Glaubensfreiheit: Ab 21.25 Uhr beraten die Abgeordneten 30 Minuten lang abschließend über einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Glaubensfreiheit vorzulegen (18/5206). Außerdem soll sie in diesem Bericht darlegen, welche politischen Bemühungen die Bundesrepublik unternimmt, um dieses Menschenrecht zu schützen. Der Bericht soll bis zum 30. Juni 2016 vorgelegt werden. Der Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit sei für alle staatlichen Institutionen in der Bundesrepublik „von höchstem Belang“, heißt es zur Begründung des interfraktionellen Antrags.

Fischetikettierungs- und Tiergesundheitsgesetz: Weiter geht es um 21.55 Uhr mit der abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes und des Tiergesundheitsgesetzes (18/4892). Mit dem Gesetzentwurf soll erreicht werden, dass die Verbraucher mehr über die Herkunft und die Produktionsmethoden von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen erfahren. Die Änderung ergibt sich aus der EU-Verordnung Nr. 1379/2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, die die Vorschriften zur Verbraucherinformation der EU-Verordnung Nr. 104/2000 ablöst. Danach sollen sowohl für die Gebiete des Nordostatlantiks als auch für die Fanggebiete im Mittelmeer und im Schwarzen Meer differenziertere Angaben über die Herkunft der Produkte gemacht werden. 30 Minuten sind für die Debatte eingeplant.

Weingesetz: Ebenfalls eine halbe Stunde lang wird anschließend ab 22.55 Uhr über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines neuntes Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (18/4656, 18/4947) beraten, der das bisherige System der Pflanzrechte ablösen soll. Der Änderung liegt die EU-Verordnung Nr. 1308/2013 über die Gemeinsame Marktordnung vom 17. Dezember 2013 zugrunde, die ab Artikel 61 das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen in der Europäischen Union regelt. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Genehmigungssystem so zu gestalten, dass auf ein Überangebot oder eine Wertminderung von Weinen mit Schutzmaßnahmen reagiert werden kann. Das betrifft laut Entwurf vor allem Neuanpflanzungen, die nach der Novelle unter bestimmten Voraussetzungen nun in ganz Deutschland möglich sein sollen.     

Häftlingshilfegesetz und Bundesvertriebenengesetz: Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes (18/4625) steht ab 22.55 Uhr zur abschließenden Debatte, für die 30 Minuten vorgesehen sind. Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisherige jährliche Unterstützungsleistung an ehemalige politische Häftlinge im Jahr 2016 durch eine Einmalzahlung zu ersetzen, für die der Bund einmalig 13,5 Millionen Euro – davon 11,5 Millionen Euro zusätzlich – bereitstellt. Durch diese zusätzlichen finanziellen Mittel werde die Einmalzahlung deutlich höher ausfallen als die bisher jährlich gezahlte Unterstützungsleistung, schreibt die Regierung weiter. Als Grund für die Änderung führt sie an, dass die Empfänger von Unterstützungsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz knapp 70 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges im Durchschnitt über 80 Jahre alt seien. 95 Prozent dieser Antragsteller erhielten gemäß den Arbeitsanweisungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge eine Unterstützungsleistung in Höhe von 500 Euro pro Jahr. Nach Schilderung der Stiftung werde eine Unterstützungsleistung in dieser Höhe allerdings nicht als effektive Hilfe wahrgenommen. Den hochbetagten Antragsstellern sei es nicht mehr zuzumuten, jedes Jahr erneut diese relativ geringe Leistung zu beantragen.

Neuorganisation der Zollverwaltung: Um 23.25 Uhr geht es weiter mit der halbstündigen ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Neuorganisation der Zollverwaltung. Ziel der Vorlage ist es laut Bundesregierung, die bestehenden Strukturen der Zollverwaltung weiter zu verschlanken und die Organisationsabläufe effizienter und effektiver zu gestalten.

Übereinkommen über Amtshilfe in Steuersachen: Ab 23.55 Uhr befasst sich der Bundestag 30 Minuten lang abschließend mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (18/5173). Damit würden sich die Vertragsparteien untereinander verpflichten, Amtshilfe in Steuersachen zu leisten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies umfasse die Möglichkeit gleichzeitiger Steuerprüfungen und die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland. Weiter gehe es um gegenseitige Hilfe bei der Beitreibung (einschließlich Sicherungsmaßnahmen) und bei der Zustellung von Schriftstücken.

Bürokratieentlastungsgesetz: Um 0.25 Uhr steht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/4948) auf der Tagesordnung. Das so genannte Bürokratieentlastungsgesetz sieht unter anderem vor, mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung zu befreien. Dazu sollen die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent auf 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro angehoben und somit rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden. Ebenfalls zur Abstimmung steht ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4693), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Bürokratie „gezielt“ abzubauen, statt „Stillstand“ zu manifestieren. 30 Minuten sind für die abschließende Beratung der beiden Vorlagen vorgesehen.

Sachverständiger für Gefahrenabwehrbefugnisse: Ab 0.55 Uhr befassen sich die Abgeordneten abschließend mit einem Antrag von CDU/CSU und SPD, in dem der Bundestag aufgefordert wird, Einvernehmen mit der Bestellung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg als wissenschaftlicher Sachverständiger im Rahmen der Evaluierung der Gefahrenabwehrbefugnisse nach den Paragrafen 41, 20j, 20k des Bundeskriminalamt-Gesetzes herzustellen. Das 2008 novellierte BKA-Gesetz räumt dem Bundeskriminalamt (BKA) bestimmte Befugnisse für die Abwehr von Gefahren, die vom internationalen Terrorismus ausgehen, ein. 30 Minuten sind für die Aussprache eingeplant.  

Freitag, 3. Juli

Fracking und Bergschadenshaftung: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei dem Verfahren der Fracking-Technologie (18/4713, 18/4949). Er sieht vor, die umstrittene Erdgasförderungsmethode Fracking teilweise zu erlauben. Um Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz dieses Verfahrens verbunden sind, Rechnung zu tragen, will die Bundesregierung entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz treffen. Ebenfalls abschließend beraten wird ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/4810), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Fracking in Deutschland zu verbieten. Zur Abstimmung steht zudem der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (18/4714). Damit sollen die Vorschriften zur Haftung für Bergschäden auch für künstlich angelegte Untergrundspeicher und für den Bohrlochbergbau gelten. Ziel ist es, die Akzeptanz für die geregelten risikobehafteten Bergbaubereiche, die die umstrittene Fracking-Technologie einschließen, zu erhöhen. 80 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.

Rentenversicherungsrecht: Ab 10.20 Uhr berät der Bundestag über zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zum Rentenversicherungsrecht. In ihrem Antrag „Flexible und sichere Rentenübergänge ermöglichen“ (18/5212) schreiben die Abgeordneten, die Menschen sollten grundsätzlich selbst entscheiden können, wann sie in den Ruhestand gehen wollen. Auch wenn das Arbeits- und Rentenrecht bereits heute eine gewisse Flexibilität ermögliche, erwiesen sich einige Regelungen noch als zu starr, kritisiert die Fraktion. In ihrem Antrag „Kommunales Ehrenamt stärken – Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf die Rente neu ordnen“ (18/5213) fordern die Abgeordneten zudem, dass ein Zuverdienst nur dann auf eine vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente angerechnet werden solle, wenn die Summe aus Zuverdienst und Rente das vorherige Einkommen überschreitet. Die erste Lesung der beiden Anträge wird 80 Minuten dauern.

Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes: Weiter geht es ab 11.40 mit der einstündigen abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (18/4654). Der Vorlage zufolge erfordert der 2012 begonnene Prozess zur Reform des Verfassungsschutzes auch gesetzliche Änderungen, um extremistischen und terroristischen Bestrebungen künftig effektiver entgegentreten zu können. Mit dem Entwurf sollen zudem Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umgesetzt werden. Außerdem befassen sich die Abgeordneten abschließend mit einem Antrag der Fraktion die Linke (18/4682), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „wirksame Alternativen“ zum Verfassungsschutz zu schaffen, und mit einem Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (18/4690), in dem eine „Zäsur und ein Neustart in der deutschen Sicherheitsarchitektur“gefordert wird.

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz: Im Anschluss geht um 12.45 Uhr der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze in die erste Lesung, für die 45 Minuten eingeplant sind. Mit der Vorlage soll derjenige Änderungsbedarf aus der 2013 novellierten EU-Berufsanerkennungsrichtlinie umgesetzt werden, der in den sachlichen Anwendungsbereich des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und der Gewerbeordnung fällt. Dies betrifft unter anderem die Einführung der elektronischen Übermittlung von Anträgen und Unterlagen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Einführung eines Vorwarnmechanismus über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise. Außerdem wird der als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorgelegte Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 (18/5200) erstmals beraten. Darin schreibt die Regierung, dass sich das Anerkennungsgesetz des Bundes für ausländische Arbeitnehmer, das seit drei Jahren in Kraft ist, bewährt habe. Von April 2012 bis Dezember 2013 seien rund 26.500 Anträge gestellt worden, von denen die meisten Berufsqualifikationen teilweise oder vollständig als gleichwertig mit inländischen Abschlüssen anerkannt worden seien.

Private Kranken- und Pflegeversicherung: Um 13.30 Uhr debattiert der Bundestag in erster Lesung über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/5110), eine solidarische Pflegeversicherung einzuführen. Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung würde grundlegende Verbesserungen ermöglichen und soziale Gerechtigkeit in der Pflegeabsicherung schaffen, heißt es in der Vorlage. Außerdem könne in der Pflege ein erster Schritt hin zur Einführung einer solidarischen Bürgerkrankenversicherung gemacht werden. Anschließend beraten wird zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/4099), in dem gefordert wird, die private Krankenversicherung als Vollversicherung abzuschaffen und stattdessen eine „hochwertige und effiziente Versorgung für alle“ einzuführen. 45 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.    

Sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen: Um 14.15 Uhr beginnt dann die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen. Das so genannte E-Health-Gesetz soll laut Bundesregierung die „Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen“ beschleunigen, um bestimmte Bereiche im digitalen Gesundheitswesen, wie zum Beispiel die Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte oder der Telemedizin, weiter ausbauen zu können.  

(nal/24.06.2015)