Plenarprotokoll 18/19 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 19. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Fortschrittsbericht 2013 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung 1447 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1447 B Jana Schimke (CDU/CSU) 1448 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1448 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1448 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1449 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) 1449 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1449 C Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) 1449 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1449 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) 1450 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1450 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) 1450 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1450 C Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1450 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1451 A Katja Mast (SPD) 1451 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1451 B Jutta Eckenbach (CDU/CSU) 1451 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1452 A Kerstin Tack (SPD) 1452 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1452 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1452 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1452 D Markus Paschke (SPD) 1452 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1453 A Daniela Kolbe (SPD) 1453 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1453 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1453 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1454 A Dr. Martin Rosemann (SPD) 1454 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1454 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) 1454 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1455 A Antje Lezius (CDU/CSU) 1455 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1455 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1455 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 1455 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/728 1456 A Mündliche Frage 1 Karin Binder (DIE LINKE) Verbraucherschutzstandards im TTIP-Abkommen Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 1456 B Zusatzfragen Karin Binder (DIE LINKE) 1456 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) 1456 D Mündliche Frage 2 Karin Binder (DIE LINKE) Verbraucherschutz- und Umweltstandards im Rahmen des Freihandelsabkommens mit den USA Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 1457 B Zusatzfragen Karin Binder (DIE LINKE) 1457 B Mündliche Frage 3 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Ausschluss des Agrarkapitels aus dem -EU-Verhandlungsmandat zum TTIP Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 1457 D Zusatzfragen Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 1457 D Mündliche Frage 4 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Angebote der EU im Agrar- und Lebensmittelkapitel bei den TTIP-Verhandlungen Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 1458 C Zusatzfragen Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 1458 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) 1459 B Mündliche Frage 7 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherung der Bundeswehrkaserne in Seedorf Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1459 C Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1459 D Mündliche Frage 8 Inge Höger (DIE LINKE) Auftrag und Ausstattung des Flottendienstboots „Alster“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1460 A Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) 1460 B Mündliche Frage 9 Inge Höger (DIE LINKE) Tödlicher Einsatz von US-Drohnen im Rahmen eines Luftangriffs der NATO-Schutztruppe ISAF am 6. März 2014 in -Afghanistan Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1460 D Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) 1461 B Mündliche Frage 10 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tödliche Drohnen- und Kommandoeinsätze mit deutscher Beteiligung und Fortsetzung der ISAF-Einsätze in Afghanistan Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1461 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1462 B Inge Höger (DIE LINKE) 1462 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1463 B Mündliche Frage 19 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzausstattung der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2017 Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG 1463 D Zusatzfragen Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1464 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) 1464 C Harald Weinberg (DIE LINKE) 1464 D Mündliche Frage 20 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einnahmen des Gesundheitsfonds und Fondsreserven Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG 1465 A Zusatzfragen Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1465 C Harald Weinberg (DIE LINKE) 1466 A Mündliche Frage 21 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Untersuchungsbericht zum Seeunfall des Containerschiffs „MSC Flaminia“ Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 1466 B Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1466 C Mündliche Frage 30 Manfred Grund (CDU/CSU) Ausschluss der Kunststoffrecyclingunternehmen von der Befreiung zur Zahlung der EEG-Umlage Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1467 A Zusatzfragen Manfred Grund (CDU/CSU) 1467 C Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1467 D Mündliche Frage 33 Ralph Lenkert (DIE LINKE) Verfahrenskosten im ICSID-Schieds-gerichtsverfahren mit Vattenfall Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1468 D Zusatzfragen Ralph Lenkert (DIE LINKE) 1468 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1468 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1469 A Klaus Ernst (DIE LINKE) 1469 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) 1469 D Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1470 C Sabine Leidig (DIE LINKE) 1470 D Andrej Hunko (DIE LINKE) 1471 A Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1471 B Mündliche Frage 34 Ralph Lenkert (DIE LINKE) Streitverfahren von Staaten mit Investoren vor internationalen Schiedsgerichten Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1471 C Zusatzfragen Ralph Lenkert (DIE LINKE) 1471 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1472 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1473 B Klaus Ernst (DIE LINKE) 1473 D Sabine Leidig (DIE LINKE) 1474 A Manfred Grund (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 1474 C Dagmar Ziegler (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1474 C Mündliche Frage 15 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf die Zulassung und den Patentschutz von Arzneimitteln innerhalb der EU Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1475 C Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) 1475 D Mündliche Frage 16 Birgit Wöllert (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf gemeinnützige Träger in den Bereichen der Palliativversorgung und der Sterbebegleitung Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1476 B Zusatzfrage Birgit Wöllert (DIE LINKE) 1476 B Mündliche Frage 17 Harald Weinberg (DIE LINKE) Etwaige Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf Krankenhausleistungen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1476 C Zusatzfrage Harald Weinberg (DIE LINKE) 1476 C Mündliche Frage 18 Harald Weinberg (DIE LINKE) Mögliche Privatisierungstendenzen bei gesetzlichen Krankenkassen infolge des TTIP-Abkommens Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1476 D Zusatzfrage Harald Weinberg (DIE LINKE) 1476 D Mündliche Frage 35 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Ausgestaltung der Rechte von Finanzdienstleistern im Rahmen des TTIP-Abkommens mit den USA Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1477 A Zusatzfragen Susanna Karawanskij (DIE LINKE) 1477 B Sabine Leidig (DIE LINKE) 1477 D Dr. Axel Troost (DIE LINKE) 1478 A Mündliche Frage 36 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Schutzrechte für öffentliche Sparkassen im Rahmen des TTIP-Abkommens Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1478 B Mündliche Frage 37 Birgit Wöllert (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf gemeinnützige Träger im Bereich der Rettungsdienste Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1478 C Zusatzfragen Birgit Wöllert (DIE LINKE) 1478 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) 1479 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) 1479 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zur Abschaffung des -Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1480 A Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) 1481 A Petra Pau (DIE LINKE) 1482 B Dr. Eva Högl (SPD) 1483 A Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1484 D Heinrich Zertik (CDU/CSU) 1486 A Christine Buchholz (DIE LINKE) 1487 A Uli Grötsch (SPD) 1488 B Andrea Lindholz (CDU/CSU) 1489 B Rüdiger Veit (SPD) 1490 C Cemile Giousouf (CDU/CSU) 1492 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 1494 B Nächste Sitzung 1495 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1497 A Anlage 2 Mündliche Frage 5 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Absatzmengen von Cephalosporinen seit dem Jahr 2009 Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 1497 C Anlage 3 Mündliche Frage 6 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Resistenzentwicklung bei Reserveantibiotika in der Veterinärmedizin Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 1499 B Anlage 4 Mündliche Frage 11 Christine Buchholz (DIE LINKE) Komplettabzug der Bundeswehr aus -Afghanistan Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1500 B Anlage 5 Mündliche Frage 12 Christine Buchholz (DIE LINKE) Entschädigungsforderungen von Airbus wegen Reduzierung einer Eurofighter-Bestellung Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1500 D Anlage 6 Mündliche Frage 13 Cornelia Möhring (DIE LINKE) Gründe für die verzögerte Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 1501 A Anlage 7 Mündliche Frage 14 Cornelia Möhring (DIE LINKE) Maßnahmen zur verbindlichen Garantie eines flächendeckenden Schutzes von Frauen gegen Gewalt Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 1501 B Anlage 8 Mündliche Fragen 22 und 23 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung der Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1501 C Anlage 9 Mündliche Fragen 24 und 25 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übernahme weiterer Kosten beim Berliner Stadtschloss durch den Bund Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1502 A Anlage 10 Mündliche Fragen 26 und 27 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inhalte des Treffens der Umweltminister der Länder Polen, Frankreich und Deutschland im Februar Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1502 C Anlage 11 Mündliche Frage 28 Niema Movassat (DIE LINKE) Etablierung grüner Wertschöpfungszen-tren in Afrika Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 1502 D Anlage 12 Mündliche Frage 29 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Berücksichtigung des Qualitätsgrundsatzes „barrierefrei“ in dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates betreffend die europäischen Qualitätsgrundsätze für den Tourismus Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1503 A Anlage 13 Mündliche Frage 31 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans Strom 2014 Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1503 C Anlage 14 Mündliche Frage 32 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Redispatch-Maßnahmen des Gaskraftwerks Irsching Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1503 D Anlage 15 Mündliche Frage 38 Andrej Hunko (DIE LINKE) Regelungen der Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards im TTIP-Abkommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1504 A Anlage 16 Mündliche Fragen 39 und 40 Annette Groth (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf den Welthandel und auf die Klagemöglichkeiten von international agierenden Unternehmen bei einem möglichen Verbot von Fracking in Deutschland Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1504 B Anlage 17 Mündliche Frage 41 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Liberalisierungen im Trade in Services -Agreement Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1504 D Anlage 18 Mündliche Frage 42 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf die Pflege- und Gesundheitsversorgung Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1505 A Anlage 19 Mündliche Fragen 43 und 44 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Regelungen von Finanzdienstleistungen innerhalb des TTIP-Abkommens Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1505 A Anlage 20 Mündliche Fragen 45 und 46 Sabine Leidig (DIE LINKE) Besetzung der sogenannten Beratergruppe zu TTIP und Vorschlag zur Etablierung eines Gremiums zur Prüfung von Regulierungsvorschlägen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1505 C Anlage 21 Mündliche Fragen 47 und 48 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Verfahren einer Negativliste im TTIP-Abkommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1505 D Anlage 22 Mündliche Frage 49 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktueller Stand der Verhandlungen zum TTIP-Abkommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1506 A Anlage 23 Mündliche Frage 50 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhandlung zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im TTIP-Abkommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1506 B Anlage 24 Mündliche Frage 51 Klaus Ernst (DIE LINKE) Auswirkungen neuer Investitionsschutzregeln zwischen der EU und den USA auf bestehende Investitionsschutzverträge Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1506 C Anlage 25 Mündliche Frage 52 Klaus Ernst (DIE LINKE) Veränderung der Ausrichtung im TTIP-Abkommen zugunsten einer Stärkung der Binnenwirtschaft Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1506 D Anlage 26 Mündliche Frage 53 Kerstin Kassner (DIE LINKE) Auswirkungen des TTIP-Abkommens auf die kommunale Wasserver- und Abwasser-entsorgung Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1507 B Anlage 27 Mündliche Fragen 54 und 55 Herbert Behrens (DIE LINKE) Regelungen zum Kopier- und Urheberschutz im TTIP-Abkommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1507 C Anlage 28 Mündliche Fragen 56 und 57 Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) Verwendung und Definition des Begriffs der „indirekten Enteignung“ im TTIP-Abkommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 1508 A Anlage 29 Mündliche Frage 58 Heike Hänsel (DIE LINKE) Sanktionen gegen die US-Regierung nach dem Einmarsch in den Irak 2003 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1508 B Anlage 30 Mündliche Frage 59 Heike Hänsel (DIE LINKE) Einsatz von Scharfschützen auf dem Maidan Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1508 C Anlage 31 Mündliche Frage 60 Sevim Da?delen (DIE LINKE) Untersuchung der Morde durch Scharfschützen auf dem Maidan Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1508 C Anlage 32 Mündliche Frage 61 Sevim Da?delen (DIE LINKE) Schutz der Schiffe mit den zu vernichtenden syrischen Chemiewaffen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1508 D Anlage 33 Mündliche Frage 62 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherheitslage der ukrainischen Atomkraftwerke Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1509 A Anlage 34 Mündliche Frage 63 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Empfehlungen für den atomkraftwerkebezogenen Katastrophenschutz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 1509 B Anlage 35 Mündliche Frage 64 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Abschlussberichte der Steiner-Kommission und der Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin des Deutschen Olympischen Sportbunds zum Thema -Doping Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 1509 D Anlage 36 Mündliche Frage 65 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reisetätigkeit und Waffentransport möglicher V-Personen nach Syrien Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 1510 A Anlage 37 Mündliche Frage 66 Andrej Hunko (DIE LINKE) Marktbeobachtung des Bundeskriminalamtes zu Data-Mining-Software Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 1510 D Anlage 38 Mündliche Fragen 67 und 68 Petra Pau (DIE LINKE) BKA-Zeugenschutzprogramm für Personen aus dem NSU-Ermittlungs- und Klagekomplex und Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 1511 A Anlage 39 Mündliche Fragen 69 und 70 Martina Renner (DIE LINKE) Zeugenaussagen im NSU-Verfahren Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 1512 A Anlage 40 Mündliche Frage 71 Katrin Werner (DIE LINKE) Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 1512 B Anlage 41 Mündliche Frage 72 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Auswirkungen eines weiteren Schuldenschnitts für Griechenland Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF 1512 C Anlage 42 Mündliche Frage 73 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Umsetzung der Programme aus den Rettungsmaßnahmen für Griechenland Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF 1512 D Anlage 43 Mündliche Fragen 74 und 75 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen als Voraussetzung für das TTIP-Abkommen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1513 A Anlage 44 Mündliche Frage 76 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Vorbehalt gegen die Anwendung des SGB II im Rahmen des Europäischen Fürsorgeabkommens Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1513 D Anlage 45 Mündliche Frage 77 Azize Tank (DIE LINKE) Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1513 D Anlage 46 Mündliche Frage 78 Azize Tank (DIE LINKE) Ratifikation der revidierten Europäischen Sozialcharta Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1514 B Anlage 47 Mündliche Fragen 79 und 80 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1514 B Anlage 48 Mündliche Frage 81 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkung einer Finanzierung der sogenannten Mütterrente aus Steuermitteln Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1514 C Anlage 49 Mündliche Frage 82 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Entwicklung der Mittel für die Arbeitsmarktpolitik und der Arbeitslosenzahl Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1515 A Anlage 50 Mündliche Frage 83 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Anzahl der Arbeitslosen in den Jahren 2009 bis 2014 und voraussichtliche Entwicklung Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1515 D Inhaltsverzeichnis 19. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 Beginn: 13.00 Uhr Vizepräsidentin Petra Pau: Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte Platz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Fortschrittsbericht 2013 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Andrea Nahles. Bitte. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kabinett hat heute den Fortschrittsbericht 2013 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung beschlossen. Der Kampf gegen den Fachkräftemangel ist, das ist sicherlich unstrittig, eines der wichtigsten Zukunftsthemen unseres Landes. Ich halte fest, dass wir keinen flächendeckenden Fachkräftemangel haben. Allerdings gibt es Engpässe in einzelnen Berufszweigen, Tendenz leicht steigend. Im letzten Fortschrittsbericht wurden 15 Berufe benannt, in denen es Engpässe gab. Diese Zahl hat sich auf 20 erhöht. Ich will einige Beispiele nennen: Ärzte, Ingenieure, Informatiker, aber eben auch Lokführerinnen und Lokführer, Pflegekräfte, Energietechniker. An diesem Spek-trum kann man sehr schön erkennen, worum es geht: Es gibt auf allen Qualifikationsniveaus Engpässe; es fehlen sowohl Facharbeiter als auch Akademiker. Schon in der letzten Großen Koalition haben wir uns deswegen drei große Bereiche vorgenommen, auf die sich unsere Maßnahmen konzentrieren: die Erwerbsbeteiligung von Älteren, die bessere Nutzung des Potenzials von Frauen und die Verbesserung der Bildung und Qualifizierung sowohl der Jungen als auch derer, die schon im Job sind. Der Fortschrittsbericht, den wir heute besprechen, zeigt, dass wir hier deutliche Fortschritte erzielt haben; es sind also erfolgreiche Entwicklungen zu vermelden. Ich nenne das Stichwort „junge Menschen“: Wir haben den Anteil der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss von 17,8 Prozent im Jahr 2005 auf 14,5 Prozent im Jahr 2012 senken können. Das ist zwar sehr gut, aber es kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch 1,4 Millionen junge Menschen ohne Abschluss sind. Das ist entschieden zu viel, und deswegen müssen wir auch weiterhin alle unsere Kräfte bündeln, um dafür zu sorgen, dass 25- bis 34-Jährige ohne Berufsabschluss nachqualifiziert werden, um eine Ausbildung zu vollenden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang unser Programm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“. Für 100 000 jüngere Arbeitslose ohne Berufsabschluss stehen dadurch Ausbildungsplätze zur Verfügung. Circa ein Drittel davon wurde bisher in Anspruch genommen. Wir werden dieses Programm weiter bewerben, es nutzen und im Zweifel da, wo es notwendig ist, auch optimieren. Ich möchte hinzufügen: Um zukünftig zu verhindern, dass junge Leute ohne Abschluss ins Erwerbsleben treten, sollten wir meiner Auffassung nach immer häufiger bereits in der Schule ansetzen und die vorhandenen Hilfeleistungen besser verzahnen. Ich war in der letzten Woche in Hamburg und habe mir dort die Jugendberufsagentur angeguckt. Dort werden die Schnittstellen von Schule und Beruf sehr schön zusammengeführt, und es wird Hilfe aus einer Hand angeboten. Das finde ich sehr vorbildlich. Das Hamburger Modell werden wir vielleicht nicht eins zu eins überall in Deutschland umsetzen können, aber wir können die Schnittstellenproblematik überall angehen. Deswegen will ich diese Grundidee deutschlandweit verankern. Stichwort „Frauen“: Hier können wir eine sehr gute Entwicklung vermelden. Für das Jahr 2020 haben wir uns eine Erwerbstätigenquote von Frauen von 73 Prozent vorgenommen. Wir haben im dritten Quartal 2013 bereits eine Quote von 72,7 Prozent erreicht. Aber: Der Anteil der Frauen, die in Teilzeit arbeiten, ist mit fast der Hälfte zu hoch. Die Frauen selber sagen, sie würden gern mehr Stunden arbeiten wollen, als sie derzeit können. Offensichtlich brauchen wir für die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, in Stunden gerechnet, mehr Hilfsangebote. Wir sind überzeugt, dass ein weiterer Ausbau von Ganztagsangeboten für die Kinderbetreuung ein wichtiger Weg ist. Dazu werden den Ländern gemäß Koalitionsvertrag zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, damit sie weiter investieren können. Viele Frauen wollen zeitweise in Teilzeit arbeiten, aber sie beklagen, dass die Rückkehr zur Vollzeit in Deutschland ein Problem ist. Deswegen haben wir uns vorgenommen, eine gesetzlich befristete Teilzeit vorzusehen und das Recht auf die Rückkehr zur Vollzeit einzuführen. Das werden wir anpacken, sobald andere Gesetzesvorhaben abgeschlossen sind. Dritter und letzter Schwerpunkt, den ich benennen will, ist die Beschäftigungsquote Älterer. Auch hier gibt es eine sehr erfreuliche Entwicklung. Das hat sicherlich damit zu tun, dass wir keine Möglichkeiten der Frühverrentung wie die 58er-Regelung mehr haben, dass die geförderte Altersteilzeit ausläuft. Wir haben also umgesteuert. Über diesen Weg ist es gelungen, dass wir bei den über 55 Jahre alten Menschen die Erwerbsquote von 37,4 Prozent im Jahr 2000 auf 64 Prozent steigern konnten. In der Altersgruppe der 55- bis 59-Jährigen ist eine enorm gute Quote erreicht: Drei Viertel der Menschen sind in Beschäftigung. Wir streben mindestens 90 Prozent an. Aber das ist schon eine sehr gute Entwicklung. Anders sieht es bei den 60- bis 64-Jährigen aus. Hier fällt die Quote deutlich ab. Aus dieser Altersgruppe arbeitet nur jeder Zweite. Es ist an dieser Stelle wichtig, zu sagen, dass wir noch einiges tun können – ich bin mir hier einig mit den Wirtschaftsverbänden –: Über Alterszeitmodelle, über altersgerechte Arbeitsplätze, über Gesundheitsmanagement und anderes können wir anstreben, auch die über 60-Jährigen fit im Job zu halten. Dieses Ziel unterstützen wir vonseiten der BA mit Programmen wie WeGebAU und anderen. Wir haben also einiges erreicht. Im Übrigen hat uns der positive Zuwanderungssaldo geholfen. Die Bundesregierung hätte heute mehr Berufe als Engpassberufe ausweisen müssen, wenn es uns nicht gelungen wäre – wir haben immer gesagt, wie wichtig das ist –, einen -positiven Zuwanderungssaldo zu erreichen. Den brauchen wir auch für die Zukunft. Ich füge hinzu: Zuwanderung alleine kann die Fachkräftesicherung nicht gewährleisten. Wir müssen auch auf das eigene Erwerbspersonenpotenzial setzen und Ältere, Frauen und vor allem die jungen Menschen ansprechen. In diesem Sinne hoffe ich, beim nächsten Fortschrittsbericht weitere Fortschritte vermelden zu können. Vielen Dank. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, zunächst Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, über den soeben berichtet wurde. Zur ersten Frage hat die Kollegin Schimke das Wort. Jana Schimke (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Ministerin, das Fachkräftekonzept der Bundesregierung spricht für die gute Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft bei der Sicherung unseres Fachkräftebedarfs. Wie schätzen Sie die Aktivitäten, insbesondere der Wirtschaft, ein, ältere Arbeitnehmer und Frauen in Erwerbstätigkeit zu bringen? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Danke, dass Sie fragen. Im Ticker wurde ein Satz aus dem Berichtszusammenhang gerissen. Natürlich kann man immer noch mehr machen. Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Es passiert hier sehr viel. Das hat auch damit zu tun, dass über die Hälfte der Mittelständler schon jetzt Umsatzeinbußen haben, weil sie nicht über genügend Fachkräfte verfügen. Gerade der Mittelstand arbeitet sehr intensiv auf der Baustelle „Aus- und Weiterbildung“. Da ist er, ehrlich gesagt, besser als andere Teile der Wirtschaft. Das ist sehr gut. Allerdings sehe ich noch an anderer Stelle Potenzial: Nur ein Drittel der Unternehmen macht Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In Großbetrieben ist das schon häufiger ein Thema als im Mittelstand. Das ist ja auch typisch und normal, weil die Mittelständler oft nicht über die nötigen Strukturen verfügen; sie haben keine eigene Personalabteilung und anderes. Diese Unternehmen müssen da durch die Kammern, durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag und die Handwerkskammern vor Ort unterstützt werden. Ich kann aber wirklich von einem klaren Bewusstseinswandel sprechen. Hier wird heute sehr viel mehr gemacht. Wir als BMAS haben gute Kooperationspartner. Wir koordinieren die Fachkräfteinitiative der Bundesregierung, und wir haben in den letzten Jahren überall offene Ohren und offene Türen angetroffen. Ich kann also nur sagen: Weiter so! Denn diejenigen, die das jetzt angehen, sind schlau. Ich kann sie nur beglückwünschen, weil sie für die Zukunft ihres eigenen Unternehmens genau das Richtige tun. Vizepräsidentin Petra Pau: Bevor wir jetzt fortfahren, gestatten Sie mir den Hinweis, dass sich die Fragen und Antworten in der Befragung der Bundesregierung auf jeweils eine Minute beschränken sollen. Das wird durch ein optisches Zeichen unterstützt. Das heißt, wenn die Farbe Rot aufleuchtet, ist die Minute definitiv zu Ende. Da ich hier eine große Anzahl an Wortmeldungen habe, bitte ich, die Zeit aus Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen einzuhalten, sodass wir hier möglichst alle zu Wort kommen lassen können. Die nächste Frage stellt die Kollegin Pothmer. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, Sie haben darauf hingewiesen, dass sich der Beschäftigungsanteil Älterer am Arbeitsmarkt deutlich erhöht hat. Jetzt müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass Ihre Pläne in Sachen Rente dieser positiven Entwicklung eindeutig entgegenwirken. Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen: Der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Metallindustriellen Niedersachsens gibt zu bedenken, dass Ihre Rentenpläne allein in seinem Bereich, in Niedersachsen, dazu führen würden, dass mindestens 6 000 Arbeitskräfte fehlen. Er selber nennt das – wie ich finde, zu Recht – eine „Katastrophe“, und zwar auch deswegen, weil in der Elektro- und Metall-industrie in Niedersachsen derzeitig schon 18 000 Arbeitsplätze unbesetzt sind. Er braucht diese Leute also in jeder Hinsicht dringend. Sehen Sie nicht das Problem, dass Sie mit der Rentenpolitik, die Sie angekündigt haben, Ihrem eigenen Ziel, den Anteil Älterer am Arbeitsmarkt zu erhöhen, entgegenwirken? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Nein, das sehe ich nicht. Sollte es aber die Gefahr geben – das habe ich schon mehrfach öffentlich gesagt –, dass es im Einzelfall ausgenutzt wird, bin ich bereit, im Laufe der parlamentarischen Beratungen wirksame Gegenmaßnahmen zu verankern. Das wird sehr bald möglich sein: Der Bundesrat befasst sich jetzt mit dem Rentenpaket, danach kommt es hier ins Parlament; dann können wir uns gerne intensiver darüber austauschen. Generell möchte ich Ihnen aber klar sagen, dass es sehr viel Mühe gekostet hat, ein Umdenken zu erwirken in der Richtung, dass Ältere nicht zum alten Eisen gezählt werden. Wenn wir heute hören, dass 50 Prozent der über 60-Jährigen in Arbeit sind, dann erkennen wir, dass noch deutlich Luft nach oben ist. Da würde ich mich natürlich sehr freuen, wenn sich auch der Verband der Metallindustrie Niedersachsens weiter für altersgerechte Arbeitsplätze einsetzen würde, sodass die Quote gesteigert werden kann. Insbesondere ist es so, dass die Erwerbsbeteiligung bei den 62- und 63-Jährigen schon jetzt deutlich nach unten geht. Das bedeutet: Die Verantwortung jetzt auf ein Gesetz zu schieben, das die zu erwartende Ent-wicklung berücksichtigt, dass die Erwerbsbeteiligung der 63- bis 65-Jährigen langsam aufwächst, es also zu einer Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Älteren kommt, das ist für mich ein Delegieren von Verantwortung. Das halte ich nicht für angemessen, und deswegen weise ich diesen Vorwurf zurück. Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Krellmann. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben richtigerweise festgestellt, dass man nicht in allen Bereichen von Fachkräftemangel sprechen kann. Ich sage aber: Die Bereiche der Altenpflege und der Gastronomie gehören ausdrücklich dazu. Das sind in der Regel auch die Bereiche, in denen es die niedrigsten Löhne gibt. Das Thema Mindestlohn ist eine Sache. Die Frage ist aber: Was wollen Sie tun, um die Arbeitsbedingungen einschließlich der Löhne so zu stabilisieren, dass es interessant ist, in diesen Bereichen zu arbeiten? Das Gleiche gilt im Grunde auch für die Pflegeberufe. Denn im Bereich der sozialen Dienstleistungen gibt es so etwas wie eine chronische Unterfinanzierung. Die Gewerkschaft Verdi fordert einen einheitlichen Pflegemindestlohn von mindestens 12,50 Euro für die dort Beschäftigten. Auf diese Weise soll es attraktiv werden, in dieser Branche zu arbeiten und nicht darauf zu verzichten, weil man dort nicht genügend verdienen kann. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Wie Sie wissen, sind wir auf dem Weg, einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn zu verankern. Das wird sicherlich insbesondere dazu beitragen, dass Berufe in der Gastronomie attraktiver werden. Auch im Bereich der Pflege hat es in der Vergangenheit schon Bemühungen gegeben. Es gibt bereits eine entsprechende Mindestlinie in der Vergütung. Ich gebe aber gerne zu, dass der Wettbewerb die Arbeitsbedingungen in der Pflege für viele verschlechtert hat. Ich sehe einen weiteren Ansatzpunkt. Wir wollen wenigstens erreichen, dass die Auszubildenden nicht selbst für ihre Ausbildung zahlen müssen. Diese noch immer bestehende Hürde zu beseitigen, ist neben der Einführung des Mindestlohns eines unserer Ziele. Dies kann ich nicht alleine anschieben. Das ist ein Punkt, der dringend reformiert werden muss. Wenn wir einen Pflegenotstand haben, muss der Zugang zum Pflegeberuf möglichst ohne Hürden sein. Das ist ein Punkt, bei dem wir ansetzen wollen. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Wolff, Sie haben das Wort. Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für die Darstellung der aktuellen Situation. Ich würde von Ihnen gerne wissen, um welche Engpässe es sich handelt. Wir haben eben gehört, dass der Bereich der Pflege dazugehört. Gibt es aus Ihrer Sicht weitere Engpässe und vielleicht sogar einen Arbeitskräftemangel in Deutschland? Meine zweite Frage lautet: Wenn dem so ist, wie gedenken Sie, das Programm zur Fachkräftesicherung inhaltlich auszugestalten? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Es gibt diese Engpässe in den Bereichen, die ich eben schon genannt habe. Das Auffällige ist: Es gibt sie auf allen Qualifikationsniveaus. Es gibt aber vor allem eine Tendenz: Wenn wir zum Beispiel bei den Pflegekräften einen Engpass haben, dann ist dies nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern oder in Rheinland-Pfalz, sondern überall der Fall. Wenn es beim Beruf des Mechatronikers und im gesamten Bereich des Maschinenbaus einen Engpass gibt, dann gibt es diesen bundesweit. Wir können das nicht innerhalb Deutschlands ausgleichen. Wir machen zwei auffällige Beobachtungen: Erstens. Es gibt diese Engpässe zunehmend. Sie wachsen von Bericht zu Bericht an – wenn auch leicht. Sie werden ein bisschen durch die Zuwanderung und die Erhöhung des Erwerbspersonenpotenzials abgemildert. Die Tendenz bleibt aber. Zweitens. Diese Tendenz ist flächendeckend und tritt nicht nur in einzelnen Bundesländern auf. Wir können also nicht nur kurzfristige und punktuelle Maßnahmen ergreifen, sondern müssen das Erwerbspersonenpotenzial langfristig steigern. Wir müssen die, die nicht qualifiziert sind, nachqualifizieren. Wir müssen bei der Zuwanderung weiter auf verbesserte Integration setzen. Das ist ein ganzes Maßnahmenbündel. Mit einer punktuellen Maßnahme können wir dieses Problem nicht kurzfristig lösen. (Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Danke schön!) Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage stellt der Kollege Oellers. Wilfried Oellers (CDU/CSU): Vielen Dank. – Frau Ministerin, meine Frage zielt auf die flexible Beschäftigung ab. Wie wirkt sich nach Ihren Erkenntnissen die starke Nachfrage nach Fachkräften auf die Struktur des Arbeitsmarktes, insbesondere auf die flexible Beschäftigung aus? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Das ist ein interessanter Punkt. Der Fachkräftemangel wirkt sich tatsächlich – wenn auch zunächst nur leicht; ich will das noch nicht zu einem großen Trend erklären – insoweit positiv aus, als die atypische, die prekäre Beschäftigung zurückgeht. Ich habe mir die Zahlen angeguckt. Die Zahl der atypischen Arbeitsverhältnisse ist im Zeitraum von 2011 bis 2012 gesunken. Ich prognostiziere, dass sich der Trend in den Jahren 2013 und 2014 möglicherweise fortsetzt. Die Gründe für den leichten Rückgang liegen unter anderem in der gesunkenen geringfügigen Beschäftigung, aber auch in der rückläufigen Befristung von Beschäftigungsverhältnissen. Es ist interessant, dass den Unternehmen offensichtlich mittlerweile klar ist: Wer langfristig Beschäftigung sichern will, der muss darauf setzen, die Arbeitskräfte an sich zu binden. Es gibt also eine positive Entwicklung, allerdings in einem geringen Umfang. Ich würde zwar noch nicht von einem starken Trend sprechen, aber wir haben eine positive Entwicklung beobachten können. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Lenkert, Sie haben das Wort. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Frau Ministerin, Fachkräftesicherung bedeutet für die Linke, dass Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber ausbilden und dass man vor allen Dingen nach der Ausbildung die Chance hat, in seinem erlernten Beruf zu arbeiten. So kann die Sicherung des Fachkräftebedarfs langfristig vorbereitet werden. Jetzt haben wir in Thüringen und in vielen anderen Bundesländern das Problem, dass die Lehrkörper an den Schulen überaltert sind. Die Schule meines Sohnes hat einen jungen Lehrkörper – mit einem Durchschnittsalter von 55 Jahren. (Zuruf von der LINKEN: Oh!) Das zeigt, dass in absehbarer Zeit ein Problem auf uns zurollt. Nun ist die Situation so: Die Stellenpläne im öffentlichen Dienst sind ausgeschöpft, aber die Kassen sind leer. Das Problem ist, dass keine Chance besteht, schon jetzt Lehrerinnen und Lehrer einzustellen. Meine Frage ist: Arbeiten Sie an einer Lösung für dieses Problem, damit wir in fünf oder zehn Jahren nicht mit einem Schlag ganze Lehrkörper verlieren? Welche Unterstützung kann die Bundesregierung den entsprechenden Bundesländern gewähren, um eine solche Entwicklung zu verhindern? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Es ist immer wieder unangenehm, gerade wenn junge Leute hier auf der Tribüne zuhören, darauf hinzuweisen, dass es schlicht nicht die Aufgabe des Bundes ist, für ausreichend Lehrer in den Ländern zu sorgen. Trotzdem nehme ich Ihren Hinweis mit, weil wir beim Thema Fachkräftesicherung interministeriell zusammenarbeiten. In Thüringen gibt es einen interessanten Ansatz in Bezug auf Nachqualifizierung. Es geht darum, passgenaue Lösungen zu finden. Das wiederum ist die Baustelle der Arbeitsministerin. Gerade in Thüringen sind wir da sehr aktiv. Ich weise darauf hin, dass wir zusätzliche Mittel für Bildung und Hochschulbildung in die Länderhaushalte geben. Die Länder haben sich aber in der Frage, wie sie diese Mittel einsetzen, jede Einmischung von Bundesseite ausdrücklich verbeten. (Kerstin Tack [SPD]: Schlimm genug!) Ich verspreche, dass wir darüber im Einzelfall noch einmal diskutieren werden. Aber tatsächlich müssten Sie Ihre Frage an eine andere Ebene adressieren. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Gehring, Sie haben das Wort. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank für Ihre Ausführungen, gerade auch weil viele junge Menschen auf der Besuchertribüne sitzen und die Befragung verfolgen. Ein ehemaliger SPD-Kulturstaatsminister warnt vor einem – Zitat – „Akademisierungswahn“. Mitglieder des Bundestages mit CSU-Parteibuch fordern „Meister statt Master“, wenn es um den künftigen Bildungsabschluss geht. Die Konsequenz wäre ja, dass der Zugang zu Hochschulen massiv verengt bzw. sogar verbaut wird. Ich wüsste gerne von Ihnen: Finden Sie den Ansatz richtig, berufliche und akademische Bildung gegeneinander auszuspielen? Oder finden Sie es in einer freiheitlichen Gesellschaft wie der unseren nicht besser, die jungen Leute selber entscheiden zu lassen, ob sie eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich freue mich über jeden, der in Deutschland einen akademischen Abschluss macht. Wir haben jahrelang darum gekämpft, dass die Quote steigt. Insoweit ist das erst einmal eine gute Nachricht. Ich glaube auch nicht, dass das der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands schadet. Allerdings will ich auch sagen, dass ich in der dualen Ausbildung, die noch vor zehn Jahren als altmodisch und überholt dargestellt wurde – es wurde gesagt, Deutschland sei hinten dran und wir brauchten eine stärkere Akademisierung; das haben wir teilweise auch geschafft –, eine wesentliche Stütze unserer gesamten Wirtschaft sehe. Ich bin der Auffassung, dass die duale Ausbildung sogar ein Exportschlager ist. Am Montag in Brüssel habe ich wieder einmal gemerkt, dass andere Länder sich das zurzeit bei uns abschauen und sich ein solches System wünschen. Insoweit würde ich die beiden Bereiche ungern gegeneinander ausspielen. Wir müssen beides machen: Die Leute, die das Talent dazu haben und das gerne wollen, sollen eine akademische Ausbildung machen. Wir sollen auf der anderen Seite aber auch die duale Ausbildung wieder stärker in den Blick nehmen. Aus meiner Sicht müssen wir hierauf in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt legen. Ich glaube, dass die duale Ausbildung zurzeit ein Imageproblem hat. Ich würde gerne helfen, das Image der dualen Ausbildung zum Positiven hin zu verändern. (Heinz Wiese [Ehingen] [CDU/CSU]: -Richtig!) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Mast stellt die nächste Frage. Katja Mast (SPD): Frau Ministerin, Sie haben in Ihrem aktuellen Fortschrittsbericht zwei Zielgruppen für die Zukunft benannt: Geringqualifizierte und Mütter mit Migrationshintergrund. Meine Frage ist: Warum haben Sie sich auf diese Zielgruppen fokussiert, und welche Potenziale sehen Sie darin? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Mütter mit Migrationshintergrund fallen in der Statistik dadurch auf, dass sie eine besonders niedrige Erwerbsbeteiligung haben. Das wird teilweise wie ein Naturgesetz hingenommen. Ich bin deswegen dankbar, dass das Bundesfamilienministerium vor zwei Jahren die Initiative ergriffen und sich mit Modellprojekten um genau diese Gruppe gekümmert hat. Die Ergebnisse dieser Modellprojekte, die im Fortschrittsbericht ausgewiesen wurden, sind sehr ermutigend. Ein Teil dieser Frauen hat auf diese Ansprache geradezu gewartet. Sie freuen sich. Die Abbrecherquote ist im Verhältnis zu anderen Projekten sehr gering. Deswegen werden wir mit ESF-Mitteln, die wir jetzt bekommen, für genau diese Zielgruppe bundesweit Angebote vorhalten. Das ist Ergebnis der positiven Erfahrung mit diesen Modellprojekten. Zu den Geringqualifizierten kann ich ganz simpel sagen: Sie sind für den Rest ihres Lebens schlichtweg häufiger von Arbeitslosigkeit bedroht. Wer es versäumt, am Anfang seines Berufslebens eine Ausbildung zu machen, muss damit rechnen, auf Dauer Kunde der Bundesagentur für Arbeit zu bleiben oder zumindest immer wieder deren Kunde zu werden. Das muss nicht so sein. Deswegen darf eigentlich kein junger Mensch ohne Ausbildung in das Erwerbsleben geschickt werden. Das muss bei uns oberste Priorität haben. Deswegen haben wir auch die Initiative „Spätstarter“ für 100 000 junge Erwachsene ohne Berufsabschluss aufgelegt. Wir haben auch andere Maßnahmen, um das zu verhindern. Früher anzufangen, schon in den Schulen, ist auch ein Erfolgsrezept. Mein Eindruck ist, dass das angekommen ist, auch in den Ländern, die auf diesem Gebiet sehr aktiv sind und kooperieren. Spätestens in der achten Klasse werden junge Leute motiviert, eine Ausbildung zu machen, auch wenn sie keine guten Noten haben. Am Ende zahlt es sich aus. Vizepräsidentin Petra Pau: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe vor, alle bis jetzt gemeldeten Fragen zum Gegenstand des Berichts der Frau Ministerin zuzulassen. Das setzt aber voraus, dass wir uns an die selbstgegebenen Regeln halten und die Zeit von einer Minute für jede Frage und jede Antwort einhalten. Das heißt, ich verlängere die Regierungsbefragung und kürze die danach folgende Fragestunde. Ich bitte Sie aber, auch Rücksicht auf die nachfolgenden fragenden Kolleginnen und Kollegen zu nehmen. Die nächste Frage stellt die Kollegin Eckenbach. Jutta Eckenbach (CDU/CSU): Frau Ministerin, vieles wurde heute Morgen schon gefragt. Wenn es um Fachkräfte geht, geht es immer um die wichtigen Fragen des demografischen Wandels, des Zeitmanagements, das heißt um die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nun sagt dieser Bericht eine Menge dazu, was es bereits gibt. Trotzdem würde ich gerne von Ihnen hören, worauf Sie Ihre Schwerpunkte hinsichtlich des Zeitmanagements, also der Vereinbarkeit von Familie und Beruf legen. Meiner Ansicht nach geht es dabei nicht nur um die Erziehung von Kindern, sondern auch um die Pflege alter Menschen. Das ist ganz wichtig, um Fachkräfte länger im Betrieb zu halten, aber auch, um Mütter dazu zu bewegen, früher wieder in den Beruf einzusteigen. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank. – Es gibt nicht immer die glückliche Situation, dass die Wünsche der Betroffenen mit den Bedürfnissen der Wirtschaft übereinstimmen. In diesem Fall ist das aber so. Die Arbeitszeitwünsche der Frauen zeigen, dass sie länger arbeiten wollen. 45 Prozent arbeiten Teilzeit; das ist eine sehr hohe Quote. Sie wollen nicht unbedingt 38,5 Stunden in der Woche arbeiten, aber mehr als 18,6 Stunden, welches der Durchschnitt ist. Umgekehrt handelt es sich bei diesen Frauen um ein Potenzial von gut ausgebildeten und qualifizierten Erwerbspersonen, die freiwillig und aus guten Gründen für eine bestimmte Zeit Teilzeit arbeiten – das finde ich absolut in Ordnung – und dann sagen: Wir wollen jetzt langsam wieder ein Stück weit zurück. – Wir müssen Möglichkeiten schaffen, befristet Teilzeit zu arbeiten, und die Chancen verbessern, nach einigen Jahren auch wieder voll berufstätig sein zu können. Dafür ist eine gesetzliche Leitplanke notwendig. Die Schaffung dieser Möglichkeiten haben wir im Koalitionsvertrag verabredet. Das werden wir, sobald es geht, anpacken. Das ist einer der Punkte, wo es eine Deckungsgleichheit gibt: Wettbewerbsfähigkeit steigern und Arbeitszeitwünsche der betroffenen Frauen realisieren. Das kommt hier sehr gut zusammen. Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage stellt die Kollegin Tack. Kerstin Tack (SPD): Frau Ministerin, Sie hatten als Potenzial für die künftige Sicherung von Fachkräften Frauen, junge Menschen und ältere Menschen in den Fokus genommen. Wir meinen aber auch, dass wir noch ein immenses Potenzial an Fachkräften unter den Menschen mit Behinderungen haben, insbesondere auch den schwerbehinderten Akademikerinnen und Akademikern. Wir sehen, dass es nach wie vor eine große Anzahl von Betrieben gibt, die zwar eine Verpflichtung zur Einstellung hätten, sich ihrer Verpflichtung aber zunehmend durch das Freikaufen, durch die Abgabe entziehen. Ich glaube, wir haben hier ein -Potenzial, das wir nicht vernachlässigen dürfen. Meine Frage ist: Sehen Sie seitens der Bundesregierung Möglichkeiten, für eine stärkere Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu sorgen, indem auch die Firmen, die ihrer Verpflichtung im Moment nicht nachkommen, eingebunden werden? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Zunächst, Frau Tack, weist der Bericht klar aus: Das Qualifikationsniveau der Menschen mit Behinderungen ist überdurchschnittlich hoch und wird unterdurchschnittlich genutzt. Der Befund ist eindeutig. Ich finde das sehr bedauerlich. Wir werden in dieser Legislaturperiode im Zusammenhang mit dem Teilhabegesetz noch intensiv über Inklusion reden. Für mich gehört dieser Punkt der stärkeren Erwerbsbeteiligung von behinderten Menschen sowohl zum Thema Fachkräftepotenzial – das Potenzial wird hier nicht ausgeschöpft – als auch zum Thema Inklusion und Teilhabe. Deswegen werden wir uns dem widmen. Ich will heute keine Ankündigungen machen, was im Einzelnen erfolgen wird, aber ich kann Ihnen versprechen, dass wir das anpacken werden. Auch mir ist beim Lesen des Berichtes aufgefallen, dass es hier offensichtlich immer noch zu große Hemmnisse gibt und zu große Zurückhaltung besteht. Das darf in einem Land wie Deutschland nicht so sein. Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Markus Kurth. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, Sie haben davon gesprochen, dass Sie bei der Rente mit 63, wenn sie als Möglichkeit zur Frühverrentung ausgenutzt würde, nachsteuern würden. Darum geht es aber gar nicht. Die Rente mit 63 ist ja schon an sich ein Frühverrentungsprogramm. Die Arbeitgeber in der Metallbranche haben gar nicht vor, die Personen mit 61 zu entlassen und sie bis zum 63. Lebensjahr arbeitslos sein zu lassen, sondern sie fürchten, dass sehr viele die Rente mit 63 in Anspruch nehmen werden. Auf meine Frage zu diesem Thema hat die Bundesregierung geantwortet, dass von den 200 000 Personen, die im Einführungsjahr von der neuen Reglung profitieren, rund 50 000 ohne die Neuregelung nicht mit 63 in Rente gehen würden. Das heißt, Sie entziehen dem Arbeitsmarkt bis zu 50 000 Fachkräfte. Glauben Sie nicht, dass damit die Anstrengungen, die die Unternehmen jetzt unternommen haben, um Bedingungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen, konterkariert werden, weil diese Unternehmen nicht mehr davon ausgehen können, dass sie dann auch davon profitieren, dass sie die Arbeitsbedingungen für Ältere verbessern? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Nein, das sehe ich nicht so. Wir führen die Debatte dann in den nächsten Wochen weiter. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage stellt der Kollege Paschke. Markus Paschke (SPD): Frau Ministerin, Sie haben vorhin das Hamburger Modell und in dem Zusammenhang die Schnittstellenproblematik, die da gelöst wird, angesprochen. Ich glaube, ein wesentlicher Bestandteil des Hamburger Modells ist auch der Perspektivwechsel, der stattgefunden hat, dass nämlich die Bedürfnisse der Jugendlichen im Mittelpunkt stehen und mit einer hohen positiven Motivation nach Lösungen gesucht wird und weniger mit einer negativen, wie wir es ansonsten im Bereich des SGB II kennen. Halten Sie das Hamburger Modell insbesondere auch hinsichtlich dieser positiven Motiva-tionsvorlage für übertragbar? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: In meiner Tätigkeit als Abgeordnete habe ich nicht selten mitbekommen, dass junge Leute, die es nicht geschafft haben, eine Ausbildung zu beenden, fünf, sechs Betreuer hatten: Drogenberater, Jugendamt, berufsbegleitende Hilfen, alles Mögliche; von der Jugendgerichtshilfe will ich gar nicht erst anfangen. Das ist dann aber nebeneinander gelaufen, und es ist oft nicht verzahnt worden. Und nicht nur das: Auf dem Weg von einer Behörde zur anderen, bei der man Hilfe bekommt, verschwand der eine oder andere Jugendliche auch schon mal vom Radar, weil er zum Beispiel den Aufwand gescheut hat. Was jetzt in Hamburg und auch an anderen Orten gemacht wird, ist: Es wird sichergestellt, dass die Beratung aus einer Hand und an einem Ort erfolgt. Die jungen Leute merken gar nicht, ob sie auf einmal in der Zuständigkeit der Kommune gelandet sind, wenn sie beispielsweise von der Bundesagentur zum Jugendamt hinübergehen; sie gehen nur von einem Büro ins andere. Das ist eine optimale Situation. Im ländlichen Raum ist das in der Form, wie es rein räumlich gelöst wurde, so vielleicht nicht umsetzbar. Trotzdem ist das für alle Regionen in Deutschland der richtige Ansatz. Positiv ist dieses Vorgehen, weil man mit der Betreuung bereits in der Schule beginnt und die jungen Leute auf dem Weg in eine Ausbildung dann nicht mehr verliert. Der große Vorteil ist, dass die jungen Leute eine positive Ansprache bekommen und dann begleitet werden, bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Ich habe mir das selber vor Ort angeguckt. Ich empfehle diesen Ansatz und werde ihn als Botschafterin in dieser Sache weiter vorantreiben. Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Kolbe fragt nun. Daniela Kolbe (SPD): Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie sich für dieses wichtige Thema so viel Zeit nehmen. – Meine Wahrnehmung ist, dass wir es, wenn es um das Thema Fachkräftesicherung geht, zunehmend auch mit einer Konkurrenz unter den Regionen zu tun haben. Dabei gibt es insbesondere eine Konkurrenz um qualifizierte Zuwanderer. Viele ostdeutsche Unternehmer, gerade aus dem Handwerk, beklagen mir gegenüber, dass sie schon jetzt kaum mehr ausreichend Fachkräfte finden. Aus meiner Sicht geht es deswegen auch um den Sicherungspfad der Lohnpolitik und der Tarifpolitik, zum Beispiel um Demografietarifverträge. Die Bundesregierung plant ja die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes. Mich würde Ihre Einschätzung interessieren, -inwiefern dieser positive Auswirkungen auf die Tarifbindung haben kann, auch und gerade in Ostdeutschland. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich glaube, wir sind hier an einem Wendepunkt. Es ist über viele Jahrzehnte die Philosophie verfolgt worden: Es ist richtig, dass die Löhne in Ostdeutschland niedriger sind; denn auch die Lebenshaltungskosten sind dort niedriger. – Man muss sehen, dass dies mittlerweile zu einer wirklichen Abwanderung geführt hat, innerhalb Deutschlands, aber auch nach Österreich und in die Schweiz. Was die Schweiz betrifft, wissen wir ja nicht, wie lange das noch geht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Aber die Abwanderung nach Österreich ist sehr klar zu erkennen. Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen: Man muss überlegen, ob man hier nicht einen Strategiewechsel braucht. Der Mindestlohn kann dazu einen Beitrag leisten. Das kann man natürlich nicht von heute auf morgen machen. Man kann nicht einfach per Verordnung sagen: Jetzt gehen wir einen anderen Weg, nämlich den der moderaten Anhebung der Löhne. – Das würde dann möglicherweise zu einer Steigerung der Lebenshaltungskosten in vielen Bereichen führen. Das wird man Stufe für Stufe machen. Aber der Mindestlohn hilft mit Sicherheit dabei, es attraktiver zu machen, seine Perspektive auch in Ostdeutschland vor Ort zu suchen; da bin ich mir sicher. Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage stellt die Kollegin Pothmer. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, der Fortschrittsbericht weist ja aus, was wir schon längst wussten, nämlich dass der Anteil von Frauen an der Zahl der Erwerbstätigen deutlich angestiegen ist. Gleichzeitig müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass das Erwerbsvolumen, das Frauen für sich in Anspruch nehmen, bei weitem nicht genauso stark angestiegen ist. Das führt dazu, dass sich immer mehr Frauen das mehr oder weniger gleiche Erwerbsvolumen teilen. Die durchschnittliche Dauer der Erwerbstätigkeit von Frauen beläuft sich auf 18,6 Stunden pro Woche. Deutschland liegt damit nur kurz vor Portugal. Ich behaupte: Das ist kein Zufall, sondern wir haben in Deutschland Anreizsysteme, die verhindern, dass Frauen über dieses Stundendeputat deutlich hinauskommen. Ich spreche damit insbesondere die Kopplung von Ehegattensplitting und Minijobs an. Hinzu kommt noch das Betreuungsgeld, das auch nicht gerade dafür Sorge trägt, dass Frauen auf den Erwerbsarbeitsmarkt drängen. Die OECD hat das ja in der Vergangenheit immer wieder kritisiert und hat Deutschland aufgefordert, genau diese Anreizsysteme zu korrigieren. Ich frage Sie als zuständige Ministerin: Was haben wir da von Ihnen zu erwarten, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erleichtern? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Einer der Hauptgründe ist sicherlich immer noch eine mangelhafte Betreuungssituation. Hier in Berlin kann man sich das kaum noch vorstellen. Kommen Sie einmal zu mir in die Eifel: Die Kita, die meine Tochter besucht, macht um halb zwei zu. Da ist es, wenn man pendelt – was für meine Region ebenfalls typisch ist –, fast nicht möglich, erwerbstätig zu sein. Selbst ein Halbtagsjob wird da schwierig. Das heißt, aus meiner Sicht ist das immer noch ein Kernproblem, bei dem wir noch nicht in der notwendigen Weise vorangekommen sind. Deswegen ist es wichtig, dass wir zusätzliche Mittel für den Ausbau von Ganztagsangeboten und Kitas in das 6-Milliarden-Paket, das an die Länder geht, integriert haben. Der zweite Punkt ist aus meiner Sicht ganz klar die Teilzeitfalle als solche. Da sind auch die Unternehmer immer noch nicht an dem Punkt, an dem ich sie gerne hätte. Da muss ein Umdenken stattfinden. Sicherlich werden auch zu viele Frauen auf Minijobs verwiesen. Das ist aber ein Problem, bei dem wir uns auch in der Koalition nicht einig geworden sind, was wir konkret dagegen unternehmen. Bei den anderen Punkten allerdings haben wir eine Grundlage. Da werde ich auch Entsprechendes in die Wege leiten. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darf ich noch einmal nachfragen, Frau Präsidentin?) Vizepräsidentin Petra Pau: Kurz und knapp. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann frage ich noch einmal nach, Frau Ministerin. Ich habe ja ausdrücklich auf das Anreizsystem Ehegattensplitting in Kombination mit Minijobs abgehoben, also das, was die OECD massiv kritisiert. Teilen Sie diese Kritik, und werden Sie dem, was dem zugrunde liegt, entgegenwirken? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich teile die Ansicht, dass es, insbesondere in Deutschland, eine ungünstige Konstellation von verschiedenen Faktoren gibt. Ich teile aber nicht unbedingt die Priorisierung dieser beiden Punkte. Ich hab Ihnen ja eben klar gesagt, dass ich immer noch die Betreuungsfrage für den entscheidenden Punkt halte. Zu den anderen Punkten – Sie haben mich ja danach gefragt, was ich unternehmen werde –, nämlich bei der Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit und auch beim Ausbau von Betreuung, haben wir im Koalitionsvertrag konkrete Verabredungen, die die Situation für Frauen am deutschen Arbeitsmarkt verbessern. Bei dem Punkt Ehegattensplitting in Verbindung mit Minijobs haben wir solche Verabredungen nicht. Deswegen wird es in dieser Legislaturperiode schwierig sein, diesen Punkt anzupacken. Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage stellt der Kollege Dr. Rosemann. Dr. Martin Rosemann (SPD): Frau Ministerin, Sie haben ja mehrfach die Bedeutung der Zuwanderung für die Fachkräftesicherung in Deutschland angesprochen. Ich würde daher zum einen gerne wissen, wie Sie im Rückblick die Zunahme der Zuwanderung in den letzten Jahren im Hinblick auf die Fachkräftesicherung bewerten, und vor allem, aus welchen Ländern die qualifizierten Fachkräfte zu uns gekommen sind, und zum anderen, wie Sie im Blick nach vorne die Bedeutung von Zuwanderung und auch das vorhandene Potenzial durch bereits in Deutschland lebende Migranten im Hinblick darauf einschätzen, dass es laut einer Studie des IAB eine Fachkräftelücke vor allem im Bereich der Lehrberufe geben wird? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Deutschland konnte im Jahr 2012 den höchsten Wanderungsüberschuss seit 1995 verzeichnen. Das ist gut. Das entspannt die Lage beim Thema Fachkräfte. Das ist erst einmal der Befund. Ich kann – auch schon zu Beginn dieses Jahres – erkennen: Dieser Trend hält weiter an. Ich will hinzufügen, welches die Länder sind, aus denen vor allem die Zuwanderer in 2012 – die Daten liegen uns jetzt vor – kamen. Die Hälfte des Wanderungssaldos von 369 000 entfällt auf die acht in 2004 der EU beigetretenen Staaten, insbesondere Polen und Ungarn, sowie die in 2007 beigetretenen Staaten Bulgarien und Rumänien. Ich möchte ausdrücklich sagen: Es handelt sich in der Mehrzahl um qualifizierte Zuwanderung. Daneben hat in den letzten Jahren die Zuwanderung aus den von der Wirtschaftskrise betroffenen Ländern entsprechend zugenommen, wie zum Beispiel Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. Ich will hinzufügen, dass wir uns über diese Zuwanderung insgesamt nur freuen können. Wir brauchen sie auch für die Zukunft. Wir müssen schauen, dass die Integration gelingt und dass allen hier in Deutschland bewusst wird, wie stark wir darauf angewiesen sind. Natürlich muss man auch schauen, dass kein Missbrauch passiert an einigen Stellen; diese Debatte haben wir ja auch. Wir brauchen vor allem, damit Zuwanderung insgesamt weiter akzeptiert wird, gute Lösungen. Ich jedenfalls möchte Ihnen sagen: Wenn wir nicht dieses hohe Niveau an Zuwanderung halten, würde es angesichts unserer demografischen Entwicklung sehr schwierig werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Nachfrage stellt die Kollegin Krellmann. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Ministerin, die Klage vieler Arbeitgeber über den Fachkräftemangel drückt sich nicht automatisch, dem Prinzip „Angebot und Nachfrage“ entsprechend, darin aus, dass man auch bereit wäre, höhere Löhne zu zahlen. Würden Sie mir recht geben, dass sich sachgrundlose Befristung, Leiharbeit und Werkverträge in diesem Zusammenhang als Lohnbremsen herausstellen? Herr Kurth, ich kenne niemanden in der Metall- und Elektroindustrie in Niedersachsen, der in der Produktion ist und dort noch bis 63 arbeitet. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich schon!) Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Also, ich bin wirklich dafür, dass wir nicht alle Themen, die wir für wichtig erklären und wo wir Handlungsbedarf sehen, jetzt – Entschuldigung! – vermuddeln mit dem Thema Fachkräftesicherung. Das wäre mein Kommentar zu Ihrer Frage. Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Lezius stellt die nächste Frage. Antje Lezius (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Ministerin, ich komme aus einem kleinen mittelständischen Unternehmen. Sie haben schon angesprochen, dass diese Unternehmen eben nicht genügend Ressourcen haben, um sich entsprechend um die Gewinnung von Fachkräften zu kümmern. Meine Frage wäre: Welche Hilfestellungen gibt die Bundesregierung diesen Unternehmen, um Fachkräfte zu gewinnen und auch zu sichern, und welche Maßnahmen sind von Ihrer Seite her geplant? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich habe mir einmal aufgeschrieben, was wir alles machen – das ist eine ganze Menge –: Da gibt es die Initiative Neue Qualität der Arbeit, das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung, die Qualifizierungsberatung durch den Arbeitgeber-Service der BA – der in diesem Bereich übrigens sehr viel mehr macht als noch vor einigen Jahren –, das ESF-Modellprogramm „unternehmensWert: Mensch“ und das Programm „Erfolgsfaktor Familie“ mit dem entsprechenden Netzwerkbüro. Was ich hier aufgezählt habe, liegt keinesfalls nur in der Zuständigkeit des BMAS, sondern geht quer durch alle Ressorts. Der DIHK hat in Hamburg ein Welcome-Center eröffnet, demnächst wird eines in Berlin folgen. Er geht aktiv vor und bietet auch Beratung an. Nicht nur vonseiten der Politik, sondern auch von den Unternehmen selber geht ein Impuls aus. Vieles ist da in Bewegung gekommen. Wir haben mittlerweile eine sehr gute, vielfältige Förderlandschaft. (Antje Lezius [CDU/CSU]: Mir ging es gerade um den ländlichen Raum!) – Was ich gerade aufgezählt habe, sind flächendeckende Angebote. Ich komme selber aus dem ländlichen Raum. Vizepräsidentin Petra Pau: Die letzte Nachfrage zu diesem Bericht stellt der Kollege Gehring. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Frau Ministerin, als ich Sie vorhin nach dem Verhältnis von beruflicher und akademischer Bildung gefragt habe, haben Sie im Kern geantwortet, das Image des dualen Systems müsse verbessert werden. Das fand ich ein bisschen unterkomplex. Könnten Sie vielleicht noch einmal sagen, welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung Sie vorsehen, aber auch im Bereich des Studiums? Ist heute im Kabinett auch über die Zukunft des Hochschulpaktes von Bund und Ländern geredet worden? Laut den Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind an den Hochschulen 33 000 Studienanfänger mehr gestartet als im laufenden Hochschulpakt verabredet. Das heißt, bundesseitig ist dieser Pakt mit 430 Millionen Euro unterfinanziert. Das ist etwas, was zwischen Bund und Ländern austariert werden muss. Die Zukunft, die Schaffung von Studienplätzen, war das ein Thema, auch im Rahmen des Beschlusses der Eckwerte für den Haushalt? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Um zunächst zu Ihrer letzten Frage zu kommen: Nein, das war heute nicht Thema; es wird aber sicherlich Gegenstand der Erörterungen in den nächsten Wochen sein. Darüber hinaus weiten wir die Veranstaltungen und Maßnahmen zur Berufsorientierung in den Schulen, die insbesondere das Ziel hat, noch einmal deutlich zu machen, wo die Chancen und Potenziale einer dualen Ausbildung liegen, sehr stark aus. Wir haben wesentlich flächendeckender als noch vor wenigen Jahren, als das einzelne Modellprojekte waren – zum Beispiel ESF-Programme –, versucht, diese Berufsorientierungsmaßnahmen über Mittel der BA, aber auch über Mittel, die die Bildungsministerin vorhält, auszuweiten. Das ist ein Schlüssel, um in der Phase, in der sich junge Leute noch nicht festgelegt haben und sich orientieren, deren Interesse zu wecken. An dieser Stelle setzen wir an, um die Attraktivität der dualen Ausbildung zu stärken und den Weg dahin aufzuzeigen. Ich werde Ihnen aber gerne noch einmal schriftlich alle möglichen Maßnahmen, die wir in diesem Bereich auf den Weg gebracht haben und noch zusätzlich anpacken, zukommen lassen, die dann auch nicht der Ein-Minuten-Grenze zum Opfer fallen müssen, damit ich mir nicht Unterkomplexheit – das ist ein schöner Begriff – (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) vorhalten lassen muss, wenn wir uns das nächste Mal wiedersehen. Vizepräsidentin Petra Pau: So geht die Befragung versöhnlich und mit einer Verabredung zu Ende. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor – auch nicht zu anderen Themen der heutigen Kabinettssitzung. Ich beende die Regierungsbefragung und danke der Frau Ministerin. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Danke. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Drucksache 18/728 Ein Hinweis sei mir gestattet: Die Fragen 15, 16, 17 und 18 der Kolleginnen und Kollegen Kathrin Vogler, Birgit Wöllert und Harald Weinberg wurden nachträglich durch die Bundesregierung dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zugeordnet und werden nach Frage 34 aufgerufen. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth zur Verfügung. Ich rufe die Frage 1 der Kollegin Karin Binder auf: Bedeutet die gegenseitige Anerkennung von geltenden Verbraucherschutzstandards, die derzeit Maßstab für den Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen bei den TTIP-Verhandlungen sind, dass die US-Unternehmen zum Beispiel ihre mit Chlor behandelten Hühnchen zukünftig ohne Einschränkung in Europa verkaufen dürfen? Bitte, Frau Staatssekretärin. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Binder, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die pauschale gegenseitige Anerkennung von Verbraucherschutzstandards ist keinesfalls Maßstab für den Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen bei den TTIP-Verhandlungen. Vielmehr kommt eine solche Anerkennung nur im Einzelfall und nur nach gründlicher Prüfung der Gleichwertigkeit der Standards infrage. Hierfür kann die TTIP durch eine bessere Information über den Inhalt der jeweiligen Regelungen beider Seiten die Voraussetzung schaffen. Hinsichtlich der Oberflächenbehandlung von Fleisch mit desinfizierenden Mitteln hat das BML stets die Position vertreten, dass die Hygienestandards bei der Fleischerzeugung in jedem Produktionsschritt gewahrt -werden müssen. Keinesfalls dürfen chemische Oberflächenbehandlungen dazu dienen, anderweitige Hygienemängel zu kaschieren. Im Übrigen gilt, dass Stoffe nur dann zugelassen werden, wenn sie in vollem Umfang gesundheitlich und auch unter Umweltschutzgesichtspunkten unbedenklich sind. Daran wird sich auch durch die TTIP nichts ändern. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Karin Binder (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, wie kann die Anwendung oder die Nichtanwendung von Chlor zur Nachbehandlung und Keimabtötung bei Geflügel anerkannt oder harmonisiert werden? Es gibt hier ein Entweder-oder. Wo treffen Sie sich da tatsächlich mit den Verhandlungspartnern der USA? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Frau Staatssekretärin. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin Binder, wir werden uns da überhaupt nicht treffen. Die Anwendung von Chlor zur Oberflächenbehandlung von Schlachtkörpern ist bei uns nicht erlaubt, und von daher wird auch der Import von solchen Produkten nicht erlaubt sein. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Karin Binder (DIE LINKE): Vielen Dank. – Ich muss jetzt trotzdem noch einmal nachfragen: Führt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Standards nicht zwangsläufig zu einer Absenkung des Schutzniveaus und der Verbraucherschutzstandards auf beiden Seiten des Atlantiks? Ich kann mir ganz schlecht vorstellen, dass sich die bestmöglichen und höchsten Standards in beiden Fällen tatsächlich durchsetzen können. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin, es geht bei diesen Verhandlungen nicht um die Anerkennung einzelner Standards oder gar einer pauschalen Genehmigung von Standards oder Verfahrenstechniken. Vielmehr ist ja Gegenstand der Gespräche, zu versuchen, Verfahren zu vereinbaren, wie beide Seiten besser über die Regelungsvorhaben der anderen Seite informiert werden können und wie man dann möglicherweise eine gemeinsame Ebene finden kann. Das ist letztendlich Sinn und Zweck. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat der Kollege Lenkert das Wort. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, Sie sagten eben, dass die Standards nicht abgesenkt werden. Ich fragte die Bundesregierung im Herbst letzten Jahres, ob es irgendwelche Sektoren und Bereiche, unter anderem eben auch im Lebensmittelbereich, gibt, in denen keine Schiedsgerichtsverfahren möglich sind, also Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren. Wenn Sie jetzt die europäischen Standards hochhalten und gleichzeitig in allen Sektoren Schiedsgerichtsverfahren zulassen, dann könnte ja ein amerikanischer Investor wegen Nichtzulassung seiner Behandlungsmethoden, zum Beispiel für Geflügel, auf Schadenersatz klagen, so wie das Vattenfall bei uns macht. Ich fragen Sie: Können Sie sicher ausschließen, dass es nicht zu solchen Klagen kommen wird und über diesen Umweg die europäischen Standards ausgehebelt werden? Ich wiederhole: Die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Frage von mir war, dass bei den Schiedsgerichtsverfahren kein Sektor ausgenommen ist. Vielen Dank. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege Lenkert, dazu, zu welchen Klagen es in der Zukunft von wem auch immer kommen möge, kann ich mich jetzt selbstverständlich nicht äußern, weil ich genauso wenig wie Sie in die Zukunft sehen kann. Was ich sagen kann, ist, dass die Verhandlungen längst noch nicht zu einem Abschluss gekommen sind und wir auch über besonders sensible Produkte verhandeln. Diese besonders sensiblen Produkte umfassen unter anderem Lebensmittel und Produkte aus dem Agrarbereich. Was ich Ihnen noch versichern kann, ist, dass unsere Standards nicht abgesenkt werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen damit zur Frage 2 der Kollegin Binder: Welche Unterschiede zwischen der EU und den USA bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des Vorsorgeprinzips bei Verbraucherschutz- und Umweltstandards, der Kennzeichnung und der Zulassung von Produkten, Lebensmitteln und Chemikalien? Sie haben das Wort, Frau Staatssekretärin. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Die Unterschiede zwischen den Regelungen der EU und der USA in den Bereichen Verbraucherschutz- und Umweltstandards hinsichtlich der Kennzeichnung und Zulassung von Produkten, Lebensmitteln und Chemikalien sind vielfältig und lassen sich deshalb nicht in einer kurzen Antwort zusammenfassen. Darüber hinaus sind beim Vergleich der Regelungen auch noch das regulatorische Umfeld, die Umsetzung und die praktischen Auswirkungen zu berücksichtigen. Dadurch verbietet sich eine pauschale Gegenüberstellung. Ein sinnvoller Vergleich kann daher nur im Einzelfall und unter Berücksichtigung aller Umstände erfolgen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Karin Binder (DIE LINKE): Es geht mir in diesem Fall tatsächlich um die Frage des Vorsorgeprinzips. Müssen wir damit rechnen, dass künftig das Vorsorgeprinzip außer Kraft gesetzt wird, das für uns im gesamten Verbraucherschutz und in der Produktsicherheit eine wesentliche Rolle spielt? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin Binder, aus Sicht der Bundesregierung müssen wir selbstverständlich nicht darauf verzichten. Wir können es auch geradezu nicht, weil ja das Vorsorgeprinzip die gesetzlichen Regeln auf nationaler, aber auch auf EU-Ebene durchzieht und eben der starke Unterbau ist, auf dem unsere gesetzlichen Regulierungen stehen. Diesen werden wir nicht aufgeben. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben die Möglichkeit zu einer zweiten Nachfrage. Karin Binder (DIE LINKE): Diese nutze ich gern. – Mir geht es zum Beispiel um neuartige Lebensmittel. Wird es künftig erforderlich sein, dass die nationale oder auch die europäische Zulassungsbehörde wissenschaftlich nachweist, dass die Produkte schädlich sind, um die Nichtzulassung zu begründen, oder reicht auch künftig ein Verdacht bzw. gesundheitliche Bedenken aus, um ein neues Produkt abzulehnen? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin Binder, es ist schon heute so, dass die EFSA als europäische Kontrollbehörde umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen vor der Neuzulassung von neuartigen Lebensmitteln, unter anderem auch im Bereich der gentechnisch veränderten Futter- oder Lebensmittel, durchführen muss. Vizepräsidentin Petra Pau: Dann kommen wir zur Frage 3 der Kollegin Dr. Kirsten Tackmann: Wenn die Bundesregierung die EU-Lebensmittelstandards insbesondere hinsichtlich des Prinzips des vorbeugenden Verbraucherschutzes als im TTIP nicht verhandelbar ansieht, inwieweit setzt sie sich dann im Rat dafür ein, das Agrarkapitel aus dem Verhandlungsmandat auszuschließen? Bitte, Frau Staatssekretärin. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin Tackmann, die Bundesregierung setzt sich für ein umfassendes Abkommen unter Einschluss des Agrarsektors ein. Dies ergibt sich schon aus WTO-rechtlichen Vorgaben und ist darüber hinaus auch im Interesse der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft, für die freier Handel neue Exportchancen sowie Zugang zu benötigten Rohstoffen eröffnet. Die Wahrung der europäischen Lebensmittelstandards steht dazu nicht im Widerspruch. Auch die USA haben in gleicher Weise ein Interesse an freiem Handel bei Wahrung ihrer eigenen Lebensmittelstandards. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, wir haben diese Frage auch mit dem EU-Kommissar erörtert, und er sagte, dass, wenn es in Deutschland bezüglich der Sicherung des Vorsorgeprinzips und anderer Prinzipien der Lebensmittelsicherheit Bedenken gibt, der Agrarbereich sehr wohl aus dem Verhandlungsmandat herausgenommen werden kann. Es gibt – das haben Sie vielleicht heute im Ausschuss bemerkt – auch überfraktionell Bedenken gegen die Art und Weise, wie die Verhandlungen jetzt laufen, und ziemliche Übereinstimmung bezüglich der Gefahren, die wir darin sehen. Deswegen ist meine Frage: Wären Sie bereit, eine entsprechende Beschlussfassung des Agrarausschusses zur Kenntnis zu nehmen und sich gegebenenfalls, wenn sich die Risiken bewahrheiten, dafür einzusetzen, das vom Mandat auszunehmen? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin Tackmann, selbstverständlich wird die Bundesregierung mit großem Interesse jedwede Beschlussfassung eines Ausschusses zur Kenntnis nehmen und in ihre politische Meinungsbildung mit einbeziehen. Dennoch ist es aus der Sicht meines Hauses aufgrund von WTO-Bestimmungen ausgeschlossen, einen gesamten Bereich wie zum Beispiel den Agrarsektor aus diesem Verfahren bzw. aus den Verhandlungen zum TTIP auszunehmen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Vielen Dank. – Ein Problem ist, dass wir im Moment mit Vermutungen arbeiten. Sie vermuten, dass alles gut wird. Wir vermuten, dass das nicht der Fall sein wird. Deswegen frage ich Sie, ob es die Bereitschaft der Bundesregierung gibt, dafür zu sorgen, dass eine öffentliche Konsultation zum Fortgang der Verhandlungen insbesondere im Lebensmittelbereich bzw. im Agrarbereich eingeleitet wird. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin Tackmann, die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag längst umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt, damit der Deutsche Bundestag über den Stand der Verhandlungen auf dem Laufenden gehalten wird. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Na ja, eine Konsultation ist noch ein bisschen was anderes als die Bereitstellung von Unterlagen! Aber gut!) Vizepräsidentin Petra Pau: Das müssen Sie an anderer Stelle miteinander weiter debattieren. Wir kommen zur Frage 4 der Kollegin Tackmann: Welche konkreten Verhandlungsangebote sind im EU--Verhandlungsmandat im Agrar- und Lebensmittelkapitel enthalten, und welche positiven oder negativen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die EU-Agrar- und -Lebensmittelwirtschaft aus den Verhandlungen? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin, nach dem Verhandlungsmandat strebt die EU danach, sämtliche Zölle im bilateralen Handel schrittweise zu beseitigen, wobei für die sensibelsten Produkte Ausnahmen vorgesehen werden können. Dies gilt für alle Produkte einschließlich der Agrargüter und Lebensmittel. Der Text des Verhandlungsmandats ist – ich sagte es bereits – den Mitgliedern des Deutschen Bundestags zur Verfügung gestellt worden. Bezüglich der positiven bzw. negativen Auswirkungen lässt sich sagen, dass hierzu Berechnungen des Thünen-Institutes aus dem Jahr 2012 vorliegen, basierend auf dem allgemeinen Gleichgewichtsmodell GTAP, mit dem eine vollständige Liberalisierung des Handels, das heißt der Abbau aller Zölle, zwischen der EU und den USA modelliert wurde. Auf dieser Basis werden für die Land- und Ernährungswirtschaft in der EU-27 aufgrund geringer Produktionswertänderungen im Modellfehlerbereich für primäre Agrarprodukte und für verarbeitete Nahrungsmittel – einmal minus 0,9 Prozent und einmal plus 0,3 Prozent – keine nennenswerten wirtschaftlichen Auswirkungen erwartet. Die Produktionsmengen für ausgewählte Produktgruppen primärer Agrarprodukte ändern sich bei der Simulation des vTI für die EU-27 wie folgt: Weizen minus 1,5 Prozent, andere Getreide minus 0,1 Prozent, Ölsaaten plus 0,6 Prozent, Zuckerrüben, Zucker, Obst und Gemüse sowie pflanzliche Fette 0 Prozent, andere Feldfrüchte minus 0,6 Prozent, Rindfleisch minus 0,2 Prozent, andere tierische Produkte wie Schweine und Ge-flügel minus 0,2 Prozent, Milch plus 0,2 Prozent, Milchprodukte plus 0,4 Prozent und weitere verarbeitete Nahrungsmittel minus 0,2 Prozent. Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre erste Nachfrage, bitte. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Nun unterscheidet sich das Rechtsprinzip der USA von dem der EU an zwei entscheidenden Stellen: auf der einen Seite beim Vorsorgeprinzip und auf der anderen Seite bei der Haftungsregelung. Deswegen lautet meine Frage: Wie wollen Sie verhindern, dass es, wenn hier bestimmte Standards gehalten werden, Schadensersatzklagen von den Konzernen gibt, die aus einem anderen Rechtssystem kommen? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin Tackmann, die Verhandlungen sind tatsächlich noch nicht an ihr Ende gekommen. Wir befinden uns sozusagen mittendrin. Wir werden die Verhandlungen auch hier im Deutschen Bundestag nicht im Detail führen können. Ihnen als Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages ist ja der Text des Verhandlungsmandates zur Verfügung gestellt worden. Auf dieser Grundlage werden wir weiter miteinander diskutieren können. Die Bundesregierung hat ein Interesse daran, dass das Verfahren transparent ist und dass selbstverständlich auch das Parlament immer wieder über den Stand der Verhandlungen in Kenntnis gesetzt wird. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Nun bedeutet Verhandlungsmandat ja, dass man ein Angebot machen muss. Deswegen lautet meine konkrete Nachfrage: Wie sieht zu gentechnisch veränderten Pflanzen und möglicherweise gentechnisch veränderten Tieren das Angebot der EU aus? An irgendeiner Stelle müssen Sie ja auch Ihre Standards in den Verhandlungen zur Disposition stellen. Sie können nicht einfach sagen: Wir machen all das so weiter, wie es die EU bisher gehandhabt hat, während sich die Amerikaner ändern müssen. – Beide Seiten müssen doch aufeinander zugehen. Also konkret: Welches Verhandlungsangebot würden Sie bei der Agrogentechnik machen? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin Tackmann, weder die Bundesregierung noch die EU-Kommission werden für das Inverkehr-bringen auf dem europäischen Markt von den Standards bezüglich Anbau und Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen abweichen. Wir werden diese Standards halten. Aber es ist eine andere Frage, wie man miteinander sozusagen zu einem verbesserten Dialog und zu einer verbesserten Zusammenarbeit zum Beispiel im Bereich der sanitären und phytosanitären Vorsorgemaßnahmen kommen kann. Neben dem Bereich Zölle – diesen habe ich bereits angesprochen – gibt es viele Bereiche, wo eine vertiefte Zusammenarbeit tatsächlich möglich ist und wo nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut werden können. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Vogler das Wort. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, Sie haben gerade in Ihrer Antwort an die Kollegin erwähnt, dass es die Möglichkeit geben soll, sensibelste Güter zu definieren, welche dann von den Vereinbarungen ausgeschlossen würden. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung Beispiele für solche sensibelsten Güter, und nach welchen Kriterien legen die Bundes-regierung bzw. die EU-Staaten gemeinsam fest, was sensible Güter in diesem Sinne sind? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin Vogler, ich kann Ihnen Beispiele nennen. Das betrifft Tee, Milchprodukte und Fleisch. Über eine allgemeine Definition sensibler Güter verfüge ich im Moment leider nicht. Das kann ich Ihnen aber gerne nachreichen. Vizepräsidentin Petra Pau: Ich sehe, dass dieses Angebot angenommen wird. Die Fragen 5 und 6 der Kollegin Höhn sollen schriftlich beantwortet werden. Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe zur Verfügung. Wir kommen zu Frage 7 der Kollegin Katja Keul: Inwiefern wurde zum Zeitpunkt des Munitionsdiebstahls in der Bundeswehrkaserne in Seedorf am 7. Februar 2014 zur Sicherung der Liegenschaften der Kaserne privates Sicherheitspersonal eingesetzt, oder oblag die Sicherung der Anlagen allein Bundeswehrpersonal? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Vielen Dank. – Frau Kollegin, ich antworte Ihnen wie folgt: Die Kaserne Seedorf wurde im Jahr 2005 von den niederländischen Streitkräften übernommen und Ende 2006 durch Truppen der Luftlandebrigade 31 bezogen. Seit dem 2. Januar 2007 wird die Kaserne durch Soldatinnen und Soldaten der Luftlandebrigade 31 militärisch bewacht. Die Bewachung der Fallschirmjägerkaserne Seedorf unterlag auch am 7. Februar 2014 ausschließlich militärischem Personal. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Dieser Diebstahl ist ja relativ spektakulär. Es wurden nach Ihren Auskünften insgesamt 32 981 Patronen Handwaffenmunition verschiedener Kaliber gestohlen. Ein Munitionsdiebstahl in vergleichbarer Größenordnung kam bisher in der Bundeswehr nicht vor. Gibt es seit der Beantwortung vom 5. März neue Erkenntnisse? Sie wollten außerdem prüfen, ob sich die Sicherheit der Munitionslager erhöhen lässt. Gibt es irgendwelche Erkenntnisse aus diesem Prüfungsauftrag? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, die Ermittlungen dauern an. Ich kann Ihnen in Aktualisierung der von Ihnen genannten Zahlen mitteilen, dass nach bisherigen Erkenntnissen insgesamt 34 881 Patronen Handwaffenmunition verschiedener Kaliber aus zehn Munitionsbehältern innerhalb der Kaserne gestohlen wurden. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da Sie nun beruhigenderweise mitgeteilt haben, dass es sich nicht um private Sicherheitskräfte handelt, frage ich mich dennoch: Wie konnte es sein, dass bei militärischer Bewachung morgens um 7 Uhr der Verlust einer Menge festgestellt wurde, die immerhin den Abtransport mindestens durch Lkws – es geht um Tonnen von Munition – erforderlich gemacht hätte? Gibt es dafür irgendeine Erklärung? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich kann nur wiederholen, dass dies Gegenstand laufender Ermittlungen ist. Uns ist gestern der folgende Vorfall gemeldet worden: Zwei Soldaten hatten am 7. Februar zwischen 2 Uhr und 6 Uhr ihren befohlenen Streifenweg verlassen und ihren Streifenauftrag nicht weisungsgemäß wahrgenommen. Vizepräsidentin Petra Pau: Damit kommen wir zur Frage 8 der Kollegin Inge Höger: Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den „besonderen Auftrag“ und das „besondere Waffensystem“ des Flottendienstbootes „Alster“ vor, den bzw. das das Boot nach Aussagen des stellvertretenden Kommandeurs Frederic Strauch hat, das nach Presseangaben (Eckernförder Zeitung vom 25. Februar 2014) in Richtung südliches bzw. östliches Mittelmeer aufgebrochen ist? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich antworte Ihnen wie folgt: Mit den Aussagen „besonderer Auftrag“ und „besonderes Waffensystem“ wollte der stellvertretende Kommandeur den -generell gegenüber anderen Schiffen der Marine einzigartigen Auftrag und somit die Charakteristik dieses Flottendienstbootes hervorheben. Es handelt sich um eine nationale Aufklärungsfahrt ins Mittelmeer, die der üblichen Routine entspricht, die in der vergangenen Legislaturperiode ausführlich im Verteidigungsausschuss erörtert wurde. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Inge Höger (DIE LINKE): Vielen Dank. – Es ist aber so gewesen, dass der Flottendienstbootkommandeur beim Auslaufen des Schiffes wirklich damit geprahlt hat, dass er einen besonderen Auftrag habe und sich auch ein besonderes Waffensystem an Bord befinde. Von daher befriedigt mich Ihre Frage nicht vollständig. Fährt dieses Schiff ins Mittelmeer? Fährt es weiter ins Schwarze Meer? Wir haben da im Moment eine ziemliche Konfliktsituation. Wenn vor diesem Hintergrund ein Spionageboot ausläuft, müssen Sie schon ein bisschen mehr dazu sagen. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich habe Ihnen keine Frage gestellt, sondern eine Antwort gegeben. Von daher konnte Sie meine Frage natürlich nicht befriedigen, weil ich Ihnen gar keine gestellt habe. Zur Sache will ich auf Folgendes hinweisen: Diese Äußerung ist anlässlich einer Verabschiedung von Soldatinnen und Soldaten für einen monatelangen Einsatz erfolgt, und zwar nicht nur vor den Soldatinnen und Soldaten, sondern auch vor deren Angehörigen. Dass da auch deutlich gemacht wird, dass dies ein sinnvoller und wichtiger Einsatz ist, halte ich für verständlich. Ich kann Ihnen ansonsten sagen: Die Entwicklungen in Nordafrika und im Nahen und Mittleren Osten sind aufgrund ihrer Nähe zu Europa und ihren möglichen Auswirkungen auch auf die Bundesrepublik Deutschland weiter von hoher Bedeutung. Die Flottendienstboote tragen mit ihren Aufklärungsergebnissen wie in den vergangenen Jahren zu einem unabhängigen nationalen Gesamtlagebild bei. Es geht darum, dass die „Alster“ in entsprechende internationale Gewässer ins Mittelmeer fährt. Das ist ihr Auftrag. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Inge Höger (DIE LINKE): Dieses Flottendienstboot sammelt ja in großem Ausmaß Daten. Sie haben gesagt, es gehe darum, ein Lagebild zu schaffen. Das heißt also, es werden Daten gesammelt. An wen werden diese Daten übermittelt? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich habe bereits gesagt, dass es um einen nationalen Auftrag geht. Es ist eine nationale Aufklärungsfahrt ins Mittelmeer. Das heißt, wir sammeln Daten, die für uns aus unserer Sicht wichtig sind, in internationalen Gewässern, außerhalb der Hoheitsgewässer von Anrainerstaaten. Vizepräsidentin Petra Pau: Damit kommen wir zur Frage 9 der Kollegin Höger: Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich eines Luftangriffs der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan, ISAF, bei dem nach Angaben der afghanischen Regierung am 6. März 2014 in der Provinz -Logar fünf afghanische Soldaten im Verlauf eines US-Drohnenangriffs getötet wurden (vergleiche zum Beispiel www. -dradiowissen.de vom 6. März 2014), und erwägt die Bundesregierung infolge dieses Vorfalls und ähnlicher Vorfälle, die Forderung nach einem Ende des Einsatzes von Kampfdrohnen zu unterstützen? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich antworte Ihnen wie folgt: Verschiedenen Pressemitteilungen zufolge sind am 6. März 2014 bei einem ISAF-Luftangriff im Regionalkommando Ost fünf afghanische Soldaten gefallen und zehn weitere verwundet worden. ISAF bestätigte den Vorfall und drückte ihr Bedauern aus. Nach Kenntnis der Bundesregierung dauern die Untersuchungen zu diesem tragischen Vorfall noch an. Erste Pressemitteilungen, wonach dieser Beschuss durch ein unbemanntes US-amerikanisches Luftfahrzeug erfolgte, sind nicht zutreffend. Nach hier vorliegenden bisherigen Informationen fand in den frühen Morgenstunden des 6. März 2014 eine Spezialkräfteoperation der afghanischen Armee mit Unterstützung durch US-amerikanische Kräfte und Hubschrauber in der Provinz Logar statt. Dabei wurde eine Gruppe von bewaffneten Personen auf einem Bergrücken aufgeklärt. Mehrere Nachfragen der US-amerikanischen Hubschrauberbesatzungen, ob sich eigene Kräfte auf dieser Position befinden, wurden auch von der afghanischen Seite verneint. Daraufhin eröffnete der Pilot eines US-amerikanischen Hubschraubers das Feuer gemäß den Einsatzvorschriften gegen die zu diesem Zeitpunkt vermeintlich regierungsfeindlichen Kräfte. Die afghanische Armee gab kurz darauf an, dass ein eigener Posten bzw. eigene Kräfte durch den Hubschrauber beschossen wurden. Einer späteren Meldung zufolge sind dabei fünf afghanische Soldaten gefallen und zehn weitere verwundet worden. Nach gemeinsamem Verständnis der afghanischen Armeeführung und von ISAF wurden die afghanischen Soldaten bedauerlicherweise versehentlich beschossen. Den Gefallenen und Verwundeten sowie ihren Angehörigen gilt unser Mitgefühl. Vizepräsidentin Petra Pau: Frau Höger, Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Inge Höger (DIE LINKE): Sie können also wirklich ausschließen, dass es sich um einen Drohnenangriff gehandelt hat? Die Medienberichte lauten ja anders. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Ja. Vizepräsidentin Petra Pau: Zweite Nachfrage. Inge Höger (DIE LINKE): Haben Sie einen Überblick darüber, wie viele Todesopfer es unter Zivilisten, afghanischen Soldaten und afghanischen Polizisten bei Auseinandersetzungen in Afghanistan in diesem Jahr gab? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich weiß jetzt nicht, ob sich Ihre Frage auf sogenannte Drohnenangriffe bezieht. Ich beziehe sie jetzt einmal darauf. Ich denke, Sie wissen, dass die Bundeswehr nicht über bewaffnete Drohnen verfügt. Insofern hat eine unmittelbare Beteiligung der Bundeswehr an deren Einsätzen im Rahmen von ISAF nicht stattgefunden. Wie bereits in der Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr 11/12 vom 14. März 2012 mitgeteilt, liegen den deutschen Stellen unverändert keine Informationen über Anzahl oder Ziele von Drohneneinsätzen anderer Nationen in Afghanistan vor. Diese werden zentral für den gesamten ISAF-Einsatz durch das ISAF Joint Command gesteuert. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir bleiben beim Thema. Ich rufe die Frage 10 des Kollegen Hans-Christian Ströbele auf: Angesichts der Meldung über zahlreiche durch einen US-Drohneneinsatz der ISAF-Streitkräfte in Afghanistan getötete und verwundete Menschen (Spiegel Online vom 5. März 2014, 18.23 Uhr) frage ich, welche Erkenntnisse die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden für die Zeit seit Anfang 2013 über Drohnen- und Kommandoeinsätze mit Getöteten oder Verwundeten und über eine deutsche Beteiligung daran, insbesondere im Norden des Landes, wo die Bundeswehr die Verantwortung trägt (bitte Anzahl der Einsätze, Orte und jeweilige Opferzahl angeben), haben, und warum wird die Operation ISAF mit vielen afghanischen Opfern im Jahr des Abzuges der NATO aus Afghanistan fortgesetzt, obwohl dadurch vor Ende dieses NATO-Einsatzes zusätzlich Gewalt und Hass in der Bevölkerung geschürt werden und die Regierung von Hamid Karzai immer wieder dagegen protestiert hat? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Ströbele, ich antworte Ihnen zum gleichen Sachverhalt wie folgt: Zu dem in der Fragestellung aufgeführten Luftschlag im Regionalkommando Ost mit fünf gefallenen und zehn verwundeten afghanischen Soldaten sind erste Pressemeldungen, wonach der Beschuss durch ein unbemanntes US-amerikanisches Luftfahrzeug erfolgte, nicht zutreffend. Im Rahmen einer Spezialkräfteoperation der afghanischen Armee mit Unterstützung durch US-amerikanische Kräfte und Hubschrauber in der Provinz Logar kam es zu einem tragischen Zwischenfall, bei dem durch den Einsatz eines US-amerikanischen Hubschraubers fünf afghanische Soldaten fielen und zehn verwundet wurden. Nach gemeinsamem Verständnis der afghanischen Armeeführung und von ISAF wurden die afghanischen Soldaten bedauerlicherweise versehentlich beschossen. Nach Kenntnis der Bundesregierung dauern die Untersuchungen zu diesem tragischen Vorfall noch an. Den Gefallenen und Verwundeten sowie ihren Angehörigen gilt unser Mitgefühl. Auf die Frage nach Anzahl, Ort und Opferzahlen bei sogenannten Drohnen- und Kommandoeinsätzen insbesondere im Norden Afghanistans nehme ich wie folgt Stellung: Die Bundeswehr verfügt nicht über bewaffnete Drohnen. Insofern hat eine unmittelbare Beteiligung der Bundeswehr an deren Einsätzen im Rahmen von ISAF nicht stattgefunden. Wie bereits in der Unterrichtung des Parlamentes über die Auslandseinsätze der Bundeswehr 11/12 vom 14. März 2012 mitgeteilt, liegen den deutschen Stellen unverändert keine Informationen über Anzahl oder Ziele von Drohneneinsätzen anderer Nationen in Afghanistan vor. Diese werden zentral für den gesamten ISAF-Einsatz durch das ISAF Joint Command gesteuert. Zum Einsatz der Spezialkräfte der Bundeswehr wird auf die regelmäßig durchgeführten Unterrichtungen der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Obleute des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages verwiesen. Letztmals erfolgte diese am 14. Februar 2014. ISAF basiert auf den entsprechenden Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Menschen in Afghanistan und die internationale Gemeinschaft in Afghanistan haben bereits viel Positives erreicht. Wie aber auch der jüngste Fortschrittsbericht der Bundesregierung zu Afghanistan vom Januar 2014 aufzeigt, stellen die landesweiten Bedrohungs-potenziale unverändert eine ernstzunehmende Herausforderung für die afghanischen Sicherheitskräfte dar. Es darf deshalb nicht verkannt werden, dass die gemeinschaftlichen Anstrengungen bis zum Abschluss der Übernahme der Sicherheitsverantwortung durch die afghanischen Sicherheitskräfte fortgesetzt werden müssen, um das bisher Erreichte zu verstetigen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich bin über Ihre Antwort doch sehr enttäuscht. Zuerst haben Sie nur das vorgelesen, was Sie der Kollegin schon vorgelesen haben. Dann haben Sie allgemeine Ausführungen gemacht und auf Unterrichtungen an anderer Stelle hingewiesen. Ich habe Sie doch klar gefragt, wie viele Drohnen- bzw. Kommandoeinsätze mit wie vielen Toten und Verletzten es im Verantwortungsbereich der Bundeswehr und nicht allgemein in Afghanistan im Jahr 2013 und in den ersten Monaten des Jahres 2014 gab. Das war eine klare Frage. Wo steht – ob Sie es schon woanders mitgeteilt haben, kann ich ja nicht wissen –, dass Sie mir die Frage nicht beantworten wollen und dürfen? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege, ich will und darf Ihre Frage beantworten. Ich habe sie beantwortet. Ich bitte um Verständnis, wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind. Ich bitte auch um Verständnis dafür, dass, wenn zwei nahezu gleiche Fragen gestellt werden, die Antworten naheliegenderweise ziemlich ähnlich sind. Ich wiederhole gerne auch ein drittes Mal, dass den deutschen Stellen unverändert keine Informationen darüber vorliegen, wonach Sie im Zusammenhang mit Drohneneinsätzen fragen. Und ich wiederhole noch einmal, dass die Bundeswehr nicht über bewaffnete Drohnen verfügt und dementsprechend auch nicht an solchen Einsätzen beteiligt ist. Da Sie in Ihrer Frage auch angesprochen haben, dass die afghanische Regierung immer wieder gegen das, was dort geschieht, protestiert, füge ich noch einmal sehr deutlich hinzu und weise Sie darauf hin, dass die Sicherheitsverantwortung für diese Einsätze in fünf Tranchen an die afghanischen Streitkräfte übergegangen ist; die letzte Tranche im letzten Sommer. Das heißt, Einsätze wie diese, über die wir hier reden und nach denen Sie gefragt haben, erfolgen inzwischen unter afghanischer Führung und Verantwortung, nicht unter Protest der afghanischen Regierung, sondern unter ihrer Führung und Verantwortung. Lediglich im Osten und Süden des Landes erfolgen sie aufgrund der besonderen Sicherheitslage mit US-Unterstützung. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu dem zweiten Teil meiner Frage haben Sie nur ganz allgemeine Ausführungen gemacht. Ich frage Sie ganz konkret, wieso bei einem Abzugsmandat nun weiterhin gezielte Tötungen, sei es durch Kommandoeinheiten oder durch Drohnen, stattfinden. Wie wird dies gerechtfertigt? Steht dahinter der Gedanke, noch möglichst viele Taliban oder andere Aufständische zu töten, bevor man abzieht? Oder warum wird das weiter so gehandhabt wie bisher, trotz der Ankündigung, dass man abziehen möchte? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Ströbele, mein Amt verbietet mir, diese Frage zu kommentieren. Dies verkneife ich mir jetzt mit Mühe. Ich sage Ihnen ausdrücklich: Das ISAF-Mandat ist verlängert worden bis zum Ende dieses Jahres. Es ist vollumfänglich gültig bis zum Ende dieses Jahres. Es ist das gemeinsame Ziel derer, die dort entsprechend mandatiert ihre Arbeit tun, zumindest eine ausreichend kon-trollierbare Sicherheitslage in Afghanistan herzustellen. Dies erfordert in ganz besonderen Situationen und in ganz bestimmten Regionen auch diese Einsätze, die unter afghanischer Verantwortung stattgefunden haben und gegebenenfalls auch in Zukunft stattfinden. Die Unterstellung, dass irgendwer, der dort mit entsprechendem Mandat tätig ist, die verbleibende Zeit dieses Mandates nutzen will, um möglichst viele Menschen zu töten, weise ich in aller Entschiedenheit zurück. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat die Kollegin Höger das Wort. Inge Höger (DIE LINKE): Im Koalitionsvertrag haben Sie niedergeschrieben, dass Sie extralegale, völkerrechtswidrige Tötungen mit bewaffneten Drohnen kategorisch ablehnen. Bedeutet das auch, dass Sie den USA in Zukunft keine Informationen mehr über Drohnenziele liefern werden? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin Höger, selbst der Kollege Ströbele hat eingeräumt, dass es hier ein völkerrechtliches Mandat gibt. Er hat in diesem Zusammenhang von einem „Abzugsmandat“ gesprochen. Ich habe davon gesprochen, dass das ISAF-Mandat fortgesetzt wird. Es geht hier nicht um extralegale Tötungen, sondern um einen Einsatz, der unter afghanischer Führung und Verantwortung aus gegebenem Anlass zu diesem Zeitpunkt in dieser Region stattgefunden hat. Dies ist eine Region mit einer – zumindest umgangssprachlich gesprochen – sehr schwierigen Sicherheitslage. Es sind dort entsprechende Kräfte aufgeklärt worden, bei denen man zum Zeitpunkt dieses Einsatzes davon ausging, dass es regierungsfeindliche Kräfte sind. Das heißt nicht, dass es sich hier um eine extralegale Tötung handelt. (Inge Höger [DIE LINKE]: Das ist immer die Begründung!) Insofern geht Ihre Frage von falschen Voraussetzungen aus. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Keul das Wort. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, ich war jetzt doch etwas überrascht: Bei der Beantwortung der Frage des Kollegen Ströbele haben Sie gesagt: Die Drohnen-angriffe – darum ging es ja in der Frage – finden ausschließlich unter Kommando und in Verantwortung der Afghanen statt. Jetzt habe ich, wenn ich bedenke, wie die Abläufe bei Drohnenangriffen sind, doch etwas Schwierigkeiten, mir vorzustellen, dass die Amerikaner den afghanischen Streitkräften ihre Drohnen überlassen, zumal der Einsatz von Drohnen zu Angriffszwecken zentral und, wie wir wissen, teilweise aus Washington von höchster Stelle abgesegnet wird. Können Sie mir erklären, wie die afghanischen Sicherheitskräfte die volle Verantwortung und das Kommando über amerikanische Drohneneinsätze haben sollen? (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sehr gute Frage! – Weiterer Zuruf von der LINKEN: Sehr gut!) Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich wiederhole noch einmal, dass der Prozess der Übernahme der Sicherheitsverantwortung durch die afghanischen Sicherheitskräfte seit Mitte 2010 in fünf Phasen erfolgte und dass im Rahmen der letzten Übernahmephase, der fünften Tranche, im Sommer 2013 insbesondere Räume in den traditionellen Hochburgen der regierungsfeindlichen Kräfte im Osten und Süden des Landes berücksichtigt wurden. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat doch mit meiner Frage nichts zu tun! – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das hat sie gar nicht gefragt! – Weitere Zurufe von der LINKEN: Frage!) Ich bin davon ausgegangen, dass bekannt ist, dass das Ziel des ISAF-Mandates darin besteht, dass es zu einer Übertragung der entsprechenden Verantwortung auf die afghanischen Sicherheitskräfte kommt. Das bezieht sich nicht nur, aber auch auf Einsätze wie diejenigen, über die wir hier sprechen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das war keine Antwort! – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Drohnen! – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat mit der Frage nichts zu tun!) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Fragen 11 und 12 der Kollegin Buchholz sollen schriftlich beantwortet werden. Damit sind wir am Ende des Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Danke, Herr Staatssekretär. Die Fragen 13 und 14 der Kollegin Möhring zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz zur Verfügung. Ich rufe die Frage 19 der Kollegin Maria Klein-Schmeink auf: Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Ausgaben- und Einnahmesituation sowie die Zusatzbeitragssatzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils in den Jahren 2014 bis 2017 vor dem Hintergrund der geplanten Kürzung des Bundeszuschusses ein, und wann wird nach Schätzung der Bundesregierung die Liquiditätsreserve aufgebraucht sein? Bitte, Frau Staatssekretärin. Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin Klein-Schmeink, die gesetzliche Krankenversicherung steht auf einem soliden finanziellen Fundament. Zum Ende des Jahres 2013 verfügte die gesetzliche Krankenversicherung über Finanzreserven in Höhe von insgesamt rund 30 Milliarden Euro, davon rund 16,7 Milliarden Euro bei den Krankenkassen und rund 13,6 Milliarden Euro beim Gesundheitsfonds. Auch im Jahr 2014 werden die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen ausreichen, um die voraussichtlichen Ausgaben zu decken. Eine aktualisierte Schätzung der Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2014 und eine erstmalige Schätzung der Finanzentwicklung sowie des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf der Basis der für das Jahr 2015 vorgesehenen GKV-Finanzierungsstruktur wird der GKV-Schätzerkreis im Oktober 2014 vornehmen. Die im Haushaltsentwurf und im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehenen Kürzungen des Bundeszuschusses haben in den Jahren 2014 und 2015 keine Auswirkungen auf die Zusatzbeiträge der Krankenkassen, da entsprechende Entnahmen aus der Liquiditätsreserve vorgesehen sind. Ab dem Jahr 2017 wird der Bundeszuschuss auf 14,5 Milliarden Euro erhöht. Damit stehen dem Gesundheitsfonds und den Kassen höhere Einnahmen zur Verfügung. Dies kann sich positiv auf die Zusatzbeiträge der Krankenversicherten auswirken. Es gibt darüber hinaus auch keinen Grund zu der Annahme, dass die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufgebraucht wird. Vielmehr bleibt die gesetzliche Mindestreserve von 20 Prozent einer Monatsausgabe bestehen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur Nachfrage. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor dem Hintergrund Ihrer Antwort habe ich eine Nachfrage: Ab wann rechnet die Bundesregierung mit Zusatzbeitragssätzen über der bisherigen Mehrbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 0,9 Prozent? Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin Klein-Schmeink, ich habe gerade ausgeführt, dass die Schätzungen zur künftigen Beitragssatzentwicklung im Oktober dieses Jahres vom Schätzerkreis vorgenommen werden, insbesondere was die Einnahme- und die Ausgabenentwicklung und damit auch den Finanzbedarf, der über den allgemeinen Beitragssatz hinausgeht, anbelangt. Vizepräsidentin Petra Pau: Frau Klein-Schmeink, bitte. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe eine weitere Nachfrage: Es gibt sehr viele Experten, die davon sprechen, dass es bis 2017 zu einem Zusatzbeitragssatz von mindestens 0,9 bis 1,5 Prozent kommen wird. Wie schätzen Sie diese Zahlen ein? Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Wir gehen zunächst einmal davon aus, dass durch die Umstellung der GKV-Finanzierungsstruktur ab dem nächsten Jahr viele Versicherte von dem neuen Zusatzbeitrag profitieren können und geringere Kosten haben werden. Wir gehen davon aus, dass 20 Millionen Versicherte davon profitieren können. Wir gehen außerdem davon aus, dass eine größere Anzahl von Kassen unter dem Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent liegen wird. Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Vogler hat eine Zusatzfrage. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, ich muss einmal nachfragen: Sie haben vor, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Finanzierung neu regelt. Dies soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Sie erklären uns hier nun aber, dass Sie die Datenbasis, die notwendig ist, um die Auswirkungen wirklich beurteilen zu können, eigentlich erst im Oktober dieses Jahres bekommen. Gleichzeitig versprechen Sie den Menschen hier, dass bis zu 20 Millionen Versicherte demnächst niedrigere Kassenbeiträge bezahlen müssen. Wie geht das zusammen? Das scheint mir höhere Mathematik zu sein. Das ist ein bisschen wie Stochern im Nebel. Sie scheinen sich das herauszusuchen, was zu Ihren Plänen am besten passt. So richtig Hand und Fuß hat das nicht. Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin Vogler, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir derzeit die vorläufigen Finanzergebnisse des Jahres 2013 vorliegen haben. Die entsprechenden Zahlen habe ich bei der Beantwortung der ersten Frage von Kollegin Klein-Schmeink genannt. Wenn wir uns die Finanzergebnisse der Krankenkassen für das letzte Jahr anschauen, dann können wir daraus schließen, dass entsprechende Rücklagen bei den Krankenkassen vorhanden sind; dabei stützen wir uns auch auf die Abschätzungen der Kassen selbst. Deshalb können wir auch davon ausgehen, dass bei einem Volumen von über 16,7 Milliarden Euro – das habe ich bereits erwähnt – eine erhebliche Anzahl der Krankenkassen eine derart gute Finanzausstattung hat, dass sie nicht nur wie im Moment in der Lage sind, zum Teil erhebliche Prämienausschüttungen zu leisten, sondern im kommenden Jahr auch in der Lage sein werden, einen niedrigeren kassenindividuellen Zusatzbeitrag als den derzeitigen Arbeitnehmersonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent zu verlangen. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege Weinberg das Wort. Harald Weinberg (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, ich möchte an dieser Stelle nachfragen: Trifft es zu, dass im Referentenentwurf, der zum GKV-Finanzierungsgesetz vorliegt, durch den Wegfall von 0,9 Prozent bei den Einnahmen zumindest rechnerisch eine Unterdeckung von 11 Milliarden Euro angenommen wird? Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Durch die Einführung eines Zusatzbeitrags und die Absenkung des allgemeinen durchschnittlichen Beitrags auf 14,6 Beitragspunkte fehlt der gesetzlichen Krankenversicherung ein Volumen in Höhe von entsprechend 0,9 Beitragssatzpunkten. Das muss ausgeglichen werden. Das ist die Umstellung auf das neue System. Die genauen Beträge kann ich Ihnen, solange die konkreten Schätzungen nicht vorliegen, nicht bestätigen. Aber wir gehen von einer entsprechenden Größenordnung aus. Vizepräsidentin Petra Pau: Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Klein-Schmeink auf: Wird die Bundesregierung im Rahmen des Entwurfs eines GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes festlegen, dass die 6 Milliarden Euro, die beim Bundeszuschuss zur Sanierung des Bundeshaushalts gekürzt werden, den Einnahmen des Gesundheitsfonds aus der Liquiditätsreserve zugeführt werden, wie dies bei der Abschaffung der Praxisgebühr auch verbindlich geregelt wurde, oder wie will sie sonst sicherstellen, dass der gesetzlichen Krankenversicherung, wie vom Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, zugesagt, auch in den Jahren 2014 und 2015 14 Milliarden Euro aus den Fondsreserven zur Verfügung stehen? Bitte, Frau Staatssekretärin. Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin, die Entwicklung und die konkrete Höhe des Bundeszuschusses werden mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2014 und nicht mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz geregelt. Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2014, der heute vom Kabinett beschlossen worden ist, ist vorgesehen, dass der Bund zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen 10,5 Milliarden Euro für das Jahr 2014, 11,5 Milliarden Euro für das Jahr 2015, 14 Milliarden Euro für das Jahr 2016 und ab dem Jahr 2017 jährlich 14,5 Milliarden Euro in monatlich zum ersten Bankarbeitstag zu überweisenden Teilbeträgen an den Gesundheitsfonds leistet. Die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses in den Jahren 2014 und 2015 ist aufgrund der weiterhin positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung und der bis Ende 2013 aufgebauten Liquiditätsreserve möglich. Dadurch wird abermals ein erheblicher Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes geleistet. Die Mindereinnahmen können in beiden Jahren durch entsprechende Entnahmen aus der Liquiditätsreserve ausgeglichen werden. Diese Entnahme aus der Liquiditätsreserve ist auch im Haushaltsbegleitgesetz geregelt. Die Zuweisungen an die Krankenkassen und die Versorgung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden dadurch nicht berührt. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, stimmen Sie mit mir überein, dass im Rahmen der Kürzungen insgesamt 6 Milliarden Euro entnommen werden und diese eben nicht wieder vollständig, also im gesamten Umfang, bereitgestellt werden und es damit eher als zuvor dazu kommt, dass die Rücklagen aufgebraucht sein werden und wir eine Erhöhung der Zusatzbeitragssätze zu verzeichnen haben werden? Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin Klein-Schmeink, ich stimme Ihrer Aussage so nicht zu. Sie haben heute Vormittag im Rahmen der Ausschusssitzung die Erhöhung der Zuführung von Bundesmitteln an den Gesundheitsfonds ab dem Jahr 2017, also den Ausgleich auf der zeitlichen Schiene, sogar als einen löblichen Akt bezeichnet, wenn ich mich recht entsinne. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einen kleinen löblichen Akt!) Ich kann mich der Einschätzung in Ihrer Frage nicht anschließen. Im Gegenteil: Die Entnahmen gehen nicht zulasten der Versicherten, sondern sie werden den Krankenkassen aus der Finanzreserve wiederum zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird ab dem Jahr 2015 wieder schrittweise ausgeglichen. Dies haben wir gesetzgeberisch zum ersten Mal im Haushaltsbegleitgesetz festgelegt. Das ist eine gute Praxis, die im Hinblick auf den Gesundheitsfonds Schule machen sollte. Das heißt, wenn etwas entnommen wurde, dann wird es auch wieder zurückgeführt. Ich erinnere mich an Zeiten, in denen der Gesundheitsfonds aufgrund einer Konjunkturkrise Zuschüsse aus Bundesmitteln zur Abfederung entsprechender Risiken erhalten hat. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich möchte noch einmal nachfragen: Handelt es sich um eine vollständige Kompensation oder nur um eine teilweise erfolgende Kompensation? Das habe ich in der Tat heute Morgen als einen ersten kleinen Schritt positiv vermerkt. Aber es handelt sich, wie gesagt, nur um einen kleinen Schritt und eben nicht um eine vollständige Kompensation. Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin Klein-Schmeink, die Bundesregierung und insbesondere auch der Bundesgesundheitsminister streben sicherlich gerne eine längere Amtszeit als diese Legislaturperiode an. Da wir aber nur für diese Legislaturperiode Gesetze planen können, ist der jetzt vorgesehene Einstieg in diesem Bereich sicherlich sehr hilfreich und, wie Sie selbst gesagt haben, sehr löblich. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege Weinberg das Wort. Harald Weinberg (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, Bundeszuschussmittel sind Steuermittel. Sie sollten eigentlich dazu dienen, versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren, zum Beispiel die Mitversicherung von Familienangehörigen und Ähnliches. Jetzt wird der Bundeszuschuss um den Betrag, den Sie genannt haben, gesenkt. Der Ausgleich erfolgt aus der Liquiditätsreserve. Trifft meine Einschätzung zu, dass etwas, was eigentlich aus Steuermitteln zu finanzieren wäre, in Zukunft de facto aus Versicherungsbeiträgen finanziert wird? Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Sehr geehrter Herr Kollege Weinberg, zunächst einmal will ich noch einmal deutlich machen, dass es ein Bundeszuschuss und keine Spitzabrechnung für versicherungsfremde Leistungen ist. Sie erinnern sich sicherlich gerne mit mir an das Jahr 2008, als der Bundeszuschuss gerade einmal 2,5 Milliarden Euro betragen hat. Deshalb ist die Perspektive – 14,5 Milliarden Euro ab dem Jahr 2017 – sehr positiv. Das zeugt von einer guten Entwicklung, die wir in Angriff genommen haben. Noch einmal weise ich darauf hin, dass die Zuführung aus der Liquiditätsreserve eine Maßnahme ist, die nicht zulasten der Versicherten geht; denn dies ist ein Mittelzufluss, der zur Deckung der Ausgaben benötigt wird. Damit wird der Zufluss an den Bundeshaushalt komplett kompensiert. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Frau Staatssekretärin. Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbereichs. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann zur Verfügung. Ich rufe die Frage 21 der Kollegin Dr. Valerie Wilms auf: Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem am 28. Februar 2014 vorgelegten Untersuchungsbericht 255/12 der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung zum sehr schweren Seeunfall des Containerschiffes „MSC Flaminia“, und welche bestehenden bzw. zu schließenden Lücken sieht sie in der europäischen Gesetzgebung? Bitte, Herr Staatssekretär. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Präsidentin! Liebe Frau Kollegin, ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt: Die Bundesregierung wird den 181-seitigen Untersuchungsbericht sorgfältig auswerten und sodann dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages berichten, welche Folgerungen aus dem Bericht zu ziehen sind. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist interessant, Herr Kollege Staatssekretär: Sie wollen das also irgendwann einmal auswerten. Ich glaube, eine etwas präzisere Antwort auf meine Frage wäre schon heute möglich gewesen. Insofern die Nachfrage: Inwieweit wird die Bundesregierung auf die Europäische Kommission einwirken, das EU-Nothafenkonzept in dem Sinne anzupassen, dass havarierte Schiffe grundsätzlich vom nächstgelegenen Nothafen aufgenommen werden? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Kollegin, ich weise darauf hin, dass uns der Bericht erst am 28. Februar 2014 zugegangen ist. Daher konnte der Bericht nicht in allen Einzelheiten ausge-wertet und umgesetzt werden. Es geht dabei um komplizierteste Vorgänge im Rahmen des EU-Rechts, aber -natürlich auch der IMO und anderer mehr. Die Schlussfolgerung, die Sie erwarten, kann eine mögliche Konsequenz des Berichts sein, muss es aber nicht. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich würde die Möglichkeit zur zweiten Nachfrage gerne nutzen: Welche europäische oder nationale Institution wäre denn nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, zukünftig einen Nothafen zuzuweisen? Können Sie sich vorstellen, dass das eine Aufgabe für die EMSA ist? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Kollegin, man kann sicherlich an die EMSA denken. Man kann sich auch vieles andere denken. Das, was wir vorschlagen, werden Sie unserem Bericht entnehmen können. Vizepräsidentin Petra Pau: Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-sicherheit. Die Fragen 22 und 23 des Kollegen Peter Meiwald, die Fragen 24 und 25 des Kollegen Christian Kühn und die Fragen 26 und 27 der Kollegin Annalena Baerbock werden schriftlich beantwortet. Ebenso wird die Frage 28 des Kollegen Niema Movassat zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries zur Verfügung. Die Frage 29 des Kollegen Dr. André Hahn wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 30 des Kollegen Manfred Grund auf: Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, künftig Kunststoffrecyclingunternehmen von der Befreiung zur Zahlung der EEG-Umlage auszuschließen plant (vergleiche Schreiben des BAFA vom 14. Januar 2014, Az. 13705), und wenn ja, wie bewertet sie die Folgen für die deutschen Recyclingunternehmen mit ihren mehr als 100 000 Beschäftigten? Bitte, Frau Staatssekretärin. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege Grund, mit der EEG-Novelle 2012, die erstmals im Antragsjahr 2012 für die Begrenzung der EEG-Umlage in 2013 galt, wurde die Antragsbefugnis von Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei der besonderen Ausgleichsregelung eingeschränkt. Nach geltender Rechtslage können nur Unternehmen privilegiert werden, die in entsprechender Anwendung den Abschnitten B und C angehören. Das ist einmal „Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden“ und zum anderen „Verarbeitendes Gewerbe“. Recyclingunternehmen, nach denen Sie fragen, sind in Abschnitt E „Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung“ eingestuft und somit grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt. Trotz dieser Neuregelung hatte das BAFA die beantragte Begrenzung für das Jahr 2013 einigen Recyclingunternehmen erteilt, die ihre Umsätze hauptsächlich aus dem Verkauf der hergestellten Recyclingprodukte erzielten, die auf dem Markt wie aus Primärrohstoffen hergestellte Produkte vertrieben wurden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat somit diese Unternehmen dem verarbeitenden Gewerbe im Verwaltungsvollzug gleichgestellt. Für das Jahr 2014 hat das BAFA seine Verwaltungspraxis geändert. Grund dafür ist, dass nicht die Umsätze des Unternehmens entscheidend für die Einstufung sind, sondern die ausgeübte Tätigkeit. In der Folge wurden Anträge von Recyclingunternehmen abgelehnt, die aufgrund dessen nicht Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes gleichgestellt werden können. Die Bescheide für 2013 bleiben davon unberührt. Aufgrund des laufenden Beihilfeverfahrens der EU-Kommission gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die besondere Ausgleichsregelung darf das BAFA jedoch ohnehin zurzeit keine positiven Bescheide für das Begrenzungsjahr 2014 erlassen. Die insgesamt zu erwartenden Mehrkosten können insbesondere kleine und mittlere Recyclingunternehmen finanziell belasten. Die Bundesregierung wird diese Auswirkung im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle prüfen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Manfred Grund (CDU/CSU): Vielen Dank. – Das bedeutet ja, dass sich die Verwaltungspraxis grundlegend geändert hat und dass Unternehmen, die bisher dem produzierenden Bereich zugeordnet waren, aus diesem Bereich herausgenommen worden sind, und zwar Unternehmen in der Branche Kunststoffrecycling, in der Kreislaufwirtschaft; Stichwort CO2-Reduktion. Ich finde es äußerst problematisch, diese Branche, die auch in einem internationalen Wettbewerb steht, derart zu belasten. Sie sagen, dass Sie die daraus resultierenden Belastungen im Auge behalten werden. Ich weise darauf hin, dass Zahlen vorliegen, die zeigen, dass erstens 100 000 Arbeitnehmer davon betroffen sind und dass zweitens gerade kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten in einer Weise belastet werden könnten, die über den Gewinn hinausgeht, sodass es an die Substanz der Unternehmen geht und damit Betriebe und Arbeitsplätze massiv gefährdet werden. Hat die Bundesregierung diesen Gesichtspunkt ausreichend im Blick? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege, ich denke, nicht zuletzt Ihre Frage wird dazu führen, dass wir das ausreichend im Blick haben. Wir sind im Moment dabei, mit der EU-Kommission darüber zu verhandeln, dass die Kunststoffrecycler zukünftig von der besonderen Ausgleichsregelung profitieren können. Wir sehen das. Wenn Sie noch Material haben, das unsere gemeinsame Position stützen kann, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie es dem Hause überlassen würden. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Vielen Dank! Sehr gern!) Vizepräsidentin Petra Pau: Sie verzichten auf die zweite Frage? – Ja. Aber der Kollege Meiwald hat eine Nachfrage. Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank für diese Möglichkeit. – Wir als Grüne sind nicht verdächtig, einer Ausweitung der Befreiung von der EEG-Umlage das Wort zu reden. In der Tat führt die Situation, die jetzt durch diese Veränderung der Verwaltungsarbeit eingetreten ist, zu einer Wettbewerbsverzerrung, die den Vorstellungen eines Ausbaus der Kreislaufwirtschaft mit all ihren ökologischen Vorzügen eindeutig entgegensteht. Deswegen konkret die Frage: Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieser Fehlsteuerung entgegenzuwirken, sowohl im ökonomischen als auch im ökologischen Bereich? Das Thema Arbeitsplätze hat der Kollege gerade schon angesprochen. Vielen Dank. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege, ich hatte gerade schon gesagt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission ist mit dem Ziel, dass die Kunststoffrecycler zukünftig von den besonderen Ausgleichsregelungen profitieren können. Wir haben diese Unternehmen bei der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Blick. Wenn Sie noch weitere Gesichtspunkte haben, sind auch diese sehr willkommen. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Frau Staatssekretärin. – Die Fragen 31 und 32 des Kollegen Krischer sollen schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 33 des Kollegen Ralph Lenkert auf: Wie hoch belaufen sich die bereits angefallenen Verfahrenskosten im ICSID-Schiedsgerichtsverfahren Vattenfall gegen Deutschland für die Bundesregierung (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und mit welchen zukünftigen Verfahrenskosten rechnet die Bundesregierung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Bitte, Frau Staatssekretärin. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege Lenkert, im Zusammenhang mit dem anhängigen ICSID-Schiedsverfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland wurden bisher, bis zum 7. März 2014, Mittel in Höhe von 695 796,89 Euro für Prozess- und Mandatskosten verausgabt. Im ersten Regierungsentwurf zum Bundeshaushaltsplan 2014 ist ein Titelansatz in Höhe von 2,2 Millionen Euro vorgesehen. Für die Folgejahre sind in der geltenden Finanzplanung Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro für 2015 bzw. 1,6 Millionen Euro für 2016 veranschlagt. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, die Klage von Vattenfall bezog sich ja bisher auf 3,7 Milliarden Euro; das war in der Presse zu lesen. Ich frage Sie: Hat sich da zwischenzeitlich eine Erhöhung der Klagesumme ergeben? Wenn ja, würde sich dies auf die Höhe der Verfahrenskosten auswirken? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege Lenkert, diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich muss sie Ihnen schriftlich beantworten. Das weiß ich schlicht nicht. Vizepräsidentin Petra Pau: Dann ist das so verabredet. – Haben Sie noch eine zweite Nachfrage? Ralph Lenkert (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, im Hinblick auf eine Ausweitung der Bereiche, in denen Investitionsschiedsverfahren anwendbar sind, zum Beispiel über TTIP und CETA, frage ich Sie: Wie schützt sich die Bundesregierung davor, dass durch eine Ausweitung der Klagemöglichkeiten das Risiko steigt, verklagt zu werden? Ein normales Unternehmen muss Risikovorsorge betreiben; das heißt, es muss Rückstellungen bilden. Dies wirkt sich dann im Allgemeinen auf den Aktienkurs bzw. auf das Zinsniveau bei Krediten aus. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass dadurch das Zinsniveau für den Bund und die öffentliche Hand höher wird, und was möchte sie dagegen unternehmen? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege Lenkert, die Frage nach den konkreten Auswirkungen der Zahl der Schiedsverfahren auf das Zinsniveau kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht beantworten. Ich glaube, dass wir eher ansetzen sollten. Wir sollten sehen, dass wir so wenige Schiedsverfahren wie möglich bekommen. Ich bin dankbar dafür, dass die -Europäische Kommission die derzeitigen Verhandlungen zu TTIP gerade wegen der Frage der Schiedsverfahren für drei Monate ausgesetzt hat und eine öffentliche Anhörung durchführen wird, an der auch Sie sich hoffentlich beteiligen werden. Die Anhörung fängt ja erst nächste oder übernächste Woche an und dauert dann drei Monate. Jeder Mann und jede Frau ist aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Selbstverständlich gilt das auch für jeden Abgeordneten und jede Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat die Kollegin Höhn das Wort. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, Sie haben eben zu Recht die Risiken durch private Schiedsverfahren ins Spiel gebracht. Insbesondere geht es ja darum, dass die Gerichtsbarkeit, die wir haben, ausgehebelt und durch – ich sage es einmal so – fast willkürlich zusammengesetzte private Schiedsgerichte ersetzt wird, gegen deren Entscheidungen man noch nicht einmal Revision einlegen kann. Das wäre ein dramatischer, massiver Nachteil auch für den Staat Deutschland. Sie haben eben gesagt: Wir können uns als Abgeordnete einbringen. – Inwieweit bringt sich die Bundes-regierung ein, um genau diese Fälle, die ja vermehrt -auftreten würden, wenn man das in einem Freihandelsabkommen, zum Beispiel mit Kanada oder den USA, festschreibt, zu verhindern? Was tut die Bundesregierung, um diese Bereiche aus Freihandelsabkommen auszuklammern? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Im Rahmen der Verhandlungen auf der europäischen Ebene setzt sich die Bundesregierung natürlich dafür ein, dass so weit wie möglich eine Begrenzung der Zahl der Schiedsgerichtsverfahren erfolgt. Wir wollen also möglichst wenige davon. Sie sehen in mir als ehemaliger Justizministerin auch eine Person, die sich sieben Jahre lang auf internationaler Ebene dafür eingesetzt hat, dass unsere deutsche Gerichtsbarkeit stark und gut bleibt und auch von den Ländern finanziell hinreichend unterstützt wird, damit sie schnell und sachgerecht entscheiden kann. In vielen Fällen ist das, was von manchen Unternehmen immer wieder behauptet wird, auch gar nicht richtig: dass solche Verfahren schneller verlaufen als -Gerichtsverfahren. So haben wir in Deutschland beispielsweise im Bereich des Patentrechts einen Stand erreicht, angesichts dessen wir sagen können: Deutschland ist international vorbildlich. Viele Firmen aus anderen Ländern kommen nach Deutschland, um ihre Verfahren hier durchzuführen. Von daher denke ich, gerade wir in Deutschland stehen gut da. Das werden wir selbstverständlich auch auf der europäischen Ebene deutlich machen. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Dröge das Wort. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank für die Möglichkeit, noch eine Nachfrage zu stellen. – Sie haben gerade gesagt, Sie wollen möglichst wenig Schiedsgerichtsverfahren haben. Da wäre die konkrete Frage an Sie: Wie wollen Sie das denn technisch machen, dass es bei uns möglichst wenig Schiedsgerichtsverfahren gibt? Wenn man sich die Analysen zu den Urteilen anschaut, die es vor Schiedsgerichten schon gibt, dann fällt auf, dass Unternehmen besonders die Klausel im Investitionsschutzabkommen zum Fair and Equal Treatment nutzen, um gegen Länderbestimmungen zu klagen. Da wäre die Frage an Sie: Hat die Bundesregierung schon eine Position, eine Rechtsauffassung, wie so etwas in bestehenden Investitionsschutzabkommen verbessert oder sogar gestrichen werden kann, damit solche Verfahren, wie wir sie hier gerade diskutieren, in Zukunft nicht mehr passieren? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin Dröge, wir sind ja im Moment in dem Stadium, dass wir uns überhaupt fragen, inwieweit Schiedgerichtsbarkeitsvereinbarungen in das Abkommen aufgenommen werden. Deswegen haben wir jetzt selbstverständlich noch kein abgestuftes Programm. Wie gesagt, das Verfahren ist ausgesetzt. Es gibt eine dreimonatige Konsultationsfrist. Die Bundesregierung wird sich daran beteiligen, wie hoffentlich auch viele Kolleginnen und Kollegen des Parlaments, die ihre Meinung sagen werden. Dann wird man sehen, wie sich das auf europäischer Ebene insgesamt entwickelt. Da ist die Bundesregierung natürlich auch nur einer von 28 Mitspielern. Vizepräsidentin Petra Pau: Ich habe zwei weitere Meldungen für Nachfragen zur Frage 33. Zuerst hat der Kollege Klaus Ernst das Wort. Klaus Ernst (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, wenn ich Ihre Aussage richtig verstanden habe, dann stellen Sie solche Schieds-gerichtsverfahren eigentlich infrage und wollen möglichst wenig davon. Heißt das, dass die Bundesregierung keiner Vereinbarung zustimmen wird, die dazu führt, dass es eine Ausweitung von Verfahren oder Verfahren auf einem ähnlichen Stand wie heute geben wird? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Nein, Herr Kollege, das heißt es natürlich nicht; (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Aha!) denn ein solcher Umkehrschluss ist nicht zulässig. Vielmehr – ich wiederhole gerne, was ich eben schon einmal gesagt habe – sind wir im Moment dabei, zu verhandeln, inwieweit Schiedsgerichtsverfahren überhaupt in dieses konkrete Abkommen, dieses TTIP-Abkommen, von dem wir gerade reden, aufgenommen werden. Da gilt: Wir wollen deutlich machen, dass Schiedsgerichtsverfahren nicht der Weisheit letzter Schluss sind, sondern dass man diese Dinge auch sehr gut anders regeln kann. Wir haben als deutscher Staat ja auch ein Interesse daran, einen guten deutschen Rechtsstandort zu vertreten; das ist doch völlig klar. Nichts anderes habe ich gesagt. Das werden wir deutlich machen. Aber selbstverständlich geht es bei den Verhandlungen zu TTIP um Verhandlungen der Europäischen Kommission. Deutschland ist, wie Sie wissen, ein Land in der Europäischen Union. Selbstverständlich bedarf die Kommission einer abgestimmten Verhandlungsstrategie aller Mitglieder der Europäischen Union. Deswegen kann man keine endgültige Aussage treffen. Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Vogler hat das Wort. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, Sie werden mir doch sicherlich zustimmen, dass die Bundesrepublik Deutschland ein gewichtiges Wort mitzureden hat und dass wir hier im Deutschen Bundestag natürlich ein berechtigtes Interesse daran haben, zu erfahren und auch den Wählerinnen und Wählern mitzuteilen, welche konkrete Position die Bundesregierung in dieser wichtigen Frage einnimmt. Denn schließlich geht es ja um nichts Geringeres als um eine Einschränkung der Rechtsstaatlichkeit und unter Umständen auch um eine Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten der parlamentarischen Demokratie. Denn wenn das, was wir hier an Gesetzen beschließen, sozusagen immer vor der Folie diskutiert werden muss, dass uns da unter Umständen umfangreiche Klageverfahren drohen, dann sind wir auch als Abgeordnete nicht mehr frei, unserer Gesetzgebungstätigkeit nachzukommen. Insofern frage ich Sie jetzt noch einmal: Welche Position nimmt die Bundes-regierung in der Auseinandersetzung um die Frage der Schiedsgerichte denn konkret ein? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin, Ihre Nachfrage gibt mir die Gelegenheit und vor allen Dingen auch den Anlass, einige grundsätzliche Ausführungen zu den Verhandlungen zu TTIP zu machen. Wenn ich es richtig sehe, ist das jetzt auch einer der ersten Momente, in dem das hier im Parlament in offener Runde behandelt wird. Wir sind derzeit in der vierten Verhandlungsrunde. Es ist aber die erste Verhandlungsrunde, die sich mit konkreten Themen befasst. Die drei Verhandlungsrunden zuvor waren ein allgemeiner Austausch von Positionen über mögliche Gebiete, über die man dann verhandeln will. Im Moment findet, wie gesagt, die erste konkrete Verhandlungsrunde statt; dabei geht es um die Themenfelder Marktzugang, regulatorische Fragen und Handelsregeln. Es gab am 10. Februar schon einen Austausch von Angeboten zum Abbau von Zöllen auf Industrie- und Agrargüter; das Thema Zölle ist aber nicht Gegenstand der jetzigen Verhandlungsrunde, sondern wird später wieder aufgerufen. Ich habe eben schon gesagt, dass Kommissar De Gucht zu der Frage der Schiedsgerichtsbarkeit ein dreimonatiges Konsultationsverfahren angestoßen hat. Die Kommission wird dazu einen Vertragstext vorlegen, der durch Erläuterungen oder Annotationen für die Allgemeinheit verständlich gemacht werden soll. Die Bundesregierung begrüßt diesen Schritt ausdrücklich und erwartet eine breite Beteiligung an den Konsultationen. Wir wollen die Transparenz und die Einbindung der Öffentlichkeit insgesamt verbessern. Ich würde Ihnen gern kurz sagen, was wir dazu schon getan haben: Wir vertreten auf europäischer Ebene die Auffassung, dass die Verhandlungen auf der Basis von vertraulichen Unterlagen natürlich vertraulich geführt werden müssen; aber wir wollen nichtsdestotrotz, dass die EU-Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden – das gilt vor allen Dingen für die nationalen Parlamente, aber auch für die Bürger –, Auskunft über den jeweils aktuellen Stand der Verhandlungen zu erhalten. Wir wollen, dass den Mitgliedstaaten zu diesem Zweck der Zugang zu US-Dokumenten ermöglicht wird. Dafür setzt sich das Bundeswirtschaftsministerium ein. Mit Blick auf die Information von Bundestag und Bundesrat sind wir im europäischen Vergleich sicherlich führend, aber auch im Vergleich zum Europäischen Parlament. Der Bundestag hat alle Dokumente erhalten, die es bis jetzt gibt: alle Drahtberichte, alle EU-Positionspapiere, alle Berichte der Bundesregierung zu den Verhandlungen. Wir haben zu TTIP bislang 220 parlamentarische Fragen beantwortet, weitere 125 Fragen sind zurzeit in Bearbeitung. Die Beteiligung des Deutschen Bundestages richtet sich nach dem EUZBBG. Das Bundeswirtschaftsministerium hat neben diesen umfassenden Informationen des Parlaments jetzt auch angefangen, einen Austausch zu TTIP zu führen, unter anderem mit allen Ressorts, mit den Bundesländern, mit den Bundestagsausschüssen – eben wurde ja deutlich, dass TTIP schon Gegenstand von Ausschussberatungen war –, mit Verbänden, mit NGOs, mit Gewerkschaften. Wir richten Veranstaltungen dazu aus und haben auch schon einige durchgeführt. Für den 5. Mai ist eine große TTIP-Konferenz im Ministerium geplant. Die EU-Kommission hat in Aussicht gestellt, nach der vierten Verhandlungsrunde weitere EU-Posi-tionspapiere auf ihrer Website für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das ist keine Antwort auf meine Frage!) – Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich doch aus meinen Darlegungen, verehrte Frau Kollegin: Wenn wir im Moment in der ersten Verhandlungsrunde sind, wo das Schiedsgerichtsverfahren überhaupt noch keine Rolle spielt, dann kann ich Ihnen auch noch nicht sagen, welche fünfte Auffangposition die Bundesregierung in den Verhandlungen vertreten wird – wie sollte es anders sein? Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank, Frau Staatssekretärin. – Die nächste Zusatzfrage hat Frau Kollegin Paus, Bündnis 90/Die Grünen, danach die Kollegin Leidig von der Fraktion Die Linke. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber, Frau Zypries, vielleicht können Sie mir trotzdem sagen, ob es die Position der Bundesregierung ist, dass private Schiedsgerichtsverfahren nicht Bestandteil eines entsprechenden Freihandelsabkommens mit den USA sein sollten. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Wir wollen die Schiedsgerichtsverfahren, wenn es möglich ist, aus dem Verfahren heraushalten; aber wir wissen nicht – das habe ich schon gesagt –, ob wir das mit allen Staaten endgültig werden durchsetzen können. Deswegen ist es wichtig, dass es jetzt Konsultationen gibt und wir hören, was insgesamt darüber gedacht wird. Noch einmal: Deutschland ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union und bestimmt den Verhandlungsgang nicht allein. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es ist die Position der ganzen Bundesregierung, dass es kein Schiedsgerichtsverfahren geben soll?) Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Leidig. Bitte. Sabine Leidig (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin Zypries, ich möchte an diesem Punkt weiterfragen, weil ich glaube, dass es sich hier um eine sehr entscheidende Verhandlungsposition handelt, die die Bundesregierung einnimmt oder eben nicht einnimmt. Deshalb noch einmal ganz konkret die Frage: Wird die Bundesregierung diesem Abkommen zustimmen, wenn ein solches Schiedsgerichtsverfahren mehrheitlich beschlossen wird, oder wird die Bundesregierung einem solchen Freihandelsabkommen die Zustimmung verweigern, wenn die Rechtsstaatlichkeit sozusagen an Schiedsgerichte abgegeben werden soll? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Bundesregierung setzt im Moment alles daran, dass es erst gar nicht so weit kommt. Wir sind zurzeit im Konsultationsverfahren und setzen uns dafür ein, dass die Schiedsgerichtsverfahren nicht in den Vertrag aufgenommen werden. Dafür arbeiten wir, und wir wären für Unterstützung dankbar. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Zusatzfrage hat der Kollege Hunko, die Linke. Bitte. Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Kollegin, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sehen Sie die Schiedsgerichte im Rahmen der TTIP mit den USA durchaus kritisch. Bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit Kanada, dem CETA, befinden wir uns ja bereits im Endstadium. Hier ist meine Frage: Wie haben Sie sich da bezüglich der Schiedsgerichte positioniert? Sehen Sie, dass es dort eine Ausweitung von Schiedsgerichtsverfahren geben kann, und wie haben Sie darauf hingewirkt, dass es eben nicht zu einer solchen Ausweitung kommt? Vielen Dank. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Antwort muss ich Ihnen schriftlich nachreichen. Ich weiß es nicht genau. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Kollegin Klein-Schmeink von Bündnis 90/Die Grünen, bitte. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, Sie haben gerade gesagt, dass Sie als Bundesregierung darauf hinwirken wollen, dass es gar nicht erst so weit kommt, dass es diese Schiedsverfahren gibt. Haben Sie denn auf europäischer Ebene ernsthafte Verbündete in dieser Frage, oder müssen wir damit rechnen, dass die Bundesregierung hier eher alleine auf weiter Flur steht? Wie wahrscheinlich ist es, sich damit durchsetzen zu können? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Nach meinem Kenntnisstand gibt es einige andere Staaten, die auch der Auffassung sind, wir sollten das nicht machen. Das hat ja oft auch etwas mit den jeweiligen Rechtssystemen zu tun. In der Europäischen Union haben wir zwei unterschiedliche Rechtssysteme, nämlich das kontinentaleuropäische und das angloamerikanische. Die Vertreter des kontinentaleuropäischen sind in der Regel der Auffassung, dass man Schiedsverfahren nicht umfänglich durchführen sollte. (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: -„Umfänglich“!) Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Wir kommen zur Frage 34 des Kollegen Ralph Lenkert, die Linke: Wie viele Streitverfahren vor internationalen Schiedsgerichten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren auf welche Art und mit welchen Zahlungen von Staaten an Investoren beendet (bitte aufschlüsseln nach abgewiesenen Klagen, Urteilen mit Freispruch für Staaten, Urteilen mit Verurteilung von Staaten zu Schadenersatz und abgeschlossenen Vergleichen mit teilweisem Schadenersatz)? Frau Staatssekretärin, bitte. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, wie viele Verfahren insgesamt von deutschen oder ausländischen Unternehmen gegen Drittländer angestrengt wurden. Deutsche Unternehmen sind nämlich nicht verpflichtet, der Bundesregierung ihre Klagen gegen andere Staaten mitzuteilen. Der Bundesregierung sind allerdings die Schiedsverfahren von deutschen Unternehmen gegen andere Staaten bekannt, bei denen die Investitionen durch Investi-tionsgarantien des Bundes gegen politische Risiken abgesichert waren und bei denen die Unternehmen nach der Entschädigung durch den Bund in Abstimmung mit dem Bund Schiedsverfahren eingeleitet haben. Das ist zum einen die Klage der Hochtief AG gegen Argentinien und zum anderen die Klage der Fraport AG gegen die Philippinen, und aus der Presse ist auch die Klage von Walter Bau gegen Thailand bekannt. Frühere Klagen ausländischer Unternehmen gegen Deutschland gibt es nur zwei: In den 90er-Jahren klagte ein indischer Unternehmer, dessen Klage aber schon nicht angenommen wurde, weil er die Prozesskosten nicht bezahlte, und 2009 klagte Vattenfall wegen des Steinkohlekraftwerkes in Hamburg-Moorburg. Dieses Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet – ohne Entschädigungszahlung seitens der öffentlichen Hand. Vizepräsident Peter Hintze: Mögen Sie eine Zusatzfrage stellen, Herr Kollege Lenkert? Ralph Lenkert (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, es verwundert mich, dass es der Bundesregierung nicht möglich ist, die Ergebnisse von Schiedsgerichtsverfahren zu ermitteln, obwohl sie vom Internationalen Schiedsgerichtshof veröffentlicht werden. Ich komme jetzt zu der Frage, die ich nachschieben möchte: Im letzten Jahr sind 70 Prozent der Klagen mit einer Zahlung an Investoren ausgegangen, 30 Prozent der Klagen wurden abgewiesen. Sie sagten eben im Zusammenhang mit dem TTIP, dass Sie in den Konsultationen zum Thema Schiedsgerichtsbarkeit Transparenz herstellen wollen. Die Verhandlungen mit Kanada zum CETA befinden sich de facto in der Endphase; sie sind fast abgeschlossen. Die Schiedsgerichtsverfahren sind dort integriert, das heißt, jedes Unternehmen, das eine Zweigniederlassung in Kanada hat, kann die Rechte in Anspruch nehmen, die wir jetzt vielleicht aus dem TTIP heraushalten können. Das heißt, die Schiedsgerichtsbarkeit würde sozusagen durch die Hintertür eingeführt. Ich frage Sie jetzt als Vertreterin des Wirtschaftsministeriums – noch ist das Abkommen mit Kanada nicht unterzeichnet –: Werden Sie darauf drängen, dass die Schiedsgerichtsbarkeit ähnlich wie im TTIP auf den Prüfstand kommt? Ich sage noch einmal: Wir als Linke lehnen Vereinbarungen und Verträge mit internationaler Schiedsgerichtsbarkeit komplett ab. Denn wir sind der Meinung: Das Rechtssystem in der Bundesrepublik Deutschland ist zur Sicherung der Rechte von Investoren und von Staaten ausreichend. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ja, das haben wir verstanden. Ich habe Ihnen vorhin schon einmal gesagt, dass ich Ihre Meinung im Grundsatz teile. Ich kann Ihnen aber im Moment zu dem Stand der Verhandlungen mit Kanada keine Auskünfte geben. Ich habe eben schon gesagt, dass ich Ihnen das nachreichen muss; es tut mir leid. Ich bin da nicht im Stoff; dafür bitte ich um Nachsicht. Das ist nicht Gegenstand dieser Fragen gewesen. Vizepräsident Peter Hintze: Keine Frage mehr? – Gut, dann gibt es eine erste Frage aus dem übrigen Kollegenkreis. (Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Doch! Ich habe noch eine Frage!) – Entschuldigung. Sie machten so einen resignierten Eindruck. (Heiterkeit) Ralph Lenkert (DIE LINKE): Ich war von der Antwort enttäuscht; denn die Position der Bundesregierung sollte bei solchen Abkommen eigentlich dieselbe sein. Wenn man bei den Verhandlungen mit den USA hinsichtlich eines Schiedsgerichtsverfahrens kritisch ist, dann sollte das bei Verhandlungen mit Kanada genauso sein. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Nein, Sie haben mich doch gerade gefragt, ob ich dafür sorgen werde, dass die Verhandlungen mit Kanada ausgesetzt werden und ein entsprechendes Verfahren vereinbart wird. Ich kann Ihnen aber nicht genau sagen, wie der Verhandlungsstand ist und ob so etwas überhaupt geht. Sie müssen bitte meine Antworten auf Ihre Fragen beziehen. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Jetzt habe ich eine weitere Nachfrage. Vizepräsident Peter Hintze: Eine haben Sie noch, ja. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Es besteht bei Verträgen, die zwischen der EU und Drittstaaten abgeschlossen werden, die Möglichkeit, dass diese Verträge, wenn es gemischte Abkommen sind – das bedeutet ja, dass auch die Länderparlamente zustimmen müssen –, vorläufig in Kraft gesetzt werden. Jetzt frage ich Sie: Wäre es möglich, dass Investoren auf Investitionsschutz klagen können, wenn zum Beispiel der Vertrag der EU mit Kanada vorläufig in Kraft gesetzt würde, bevor der Bundestag überhaupt ratifiziert hat? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich verstehe Ihre Frage nicht. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Ich versuche es noch einmal. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Bitte. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Die EU ist in der Lage, Verträge bei gemischten Abkommen – sprich: bei Abkommen, die vom EU-Parlament und von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden müssen – vorläufig in Kraft zu setzen, bevor die zeitaufwendigen Prozesse der nationalen Ratifizierungen abgeschlossen sind. Das wäre auch bei CETA oder TTIP möglich. Wenn dieser Fall eintritt: Kann es dann aus Ihrer Kenntnis heraus möglich sein, dass noch vor einer Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag Investi-tionsschutzklagen gegen die Bundesrepublik eingereicht werden, weil diese Verträge durch die EU vorläufig in Kraft gesetzt werden? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege, wir sind im Moment bei dem Verfahrensstand, dass es Konsultationen dazu gibt, ob überhaupt Schiedsgerichtsverfahren in das TTIP aufgenommen werden sollen. Ich kann Ihnen deshalb keine Antwort auf die Frage geben, was sein würde, wenn in mehreren Jahren vielleicht die Verhandlungen zu einem Abkommen abgeschlossen sein sollten, das dann womöglich auch noch vorzeitig in Kraft gesetzt werden würde. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Die nächste Frage kommt von Frau Höhn, Bündnis 90/Die Grünen. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, für Sie ist die Schiedsgerichtsbarkeit ein ganz wichtiger Punkt; das haben wir festgestellt. Gleichzeitig ist es in der Tat so, dass durch dieses CETA-Abkommen mit Kanada die Frage, Schiedsgerichtsverfahren ja oder nein, vorentschieden wird; denn es wird schwer sein, bei TTIP Schiedsgerichtsverfahren zu verweigern, wenn sie im Rahmen des Abkommens mit Kanada möglich sind. Erstens. Habe ich es richtig verstanden, dass die Staatssekretärin über den Stand des CETA-Verfahrens momentan keine Auskunft geben kann? Zweitens. Drängt die Bundesregierung darauf, dass es überhaupt ein Mischverfahren wird? Es könnte theoretisch sogar sein, dass die EU das Abkommen allein abschließt, ohne dass der Bundestag zustimmen muss. Können Sie hier bestätigen, dass es sich um ein Mischverfahren handelt und der Bundestag zustimmen muss, oder wissen Sie das nicht genau? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Nach meiner Kenntnis muss der Bundestag zustimmen. Die Frage war doch eben: Wie geht das mit dem Verfahren ganz genau weiter? Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, die Frage ist eine andere. Ist das ein Mischverfahren, ja oder nein? Wenn das nämlich kein Mischverfahren ist, müsste der Bundestag gar nicht zustimmen. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Nach meiner Kenntnis, Frau Abgeordnete, muss der Bundestag zustimmen. Aber ich bin gerne bereit, in meinem Hause nachzufragen und Ihnen dazu eine schriftliche Stellungnahme zu geben. Sie werden es mir nachsehen, dass ich hier nicht jede Frage hundertprozentig beantworten kann. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bundesregierung weiß nicht, ob der Bundestag zustimmen muss! Das ist ja irre!) Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage stellt die Frau Kollegin Dröge von den Grünen. Danach folgt der Kollege Ernst von der Fraktion Die Linke. – Frau Kollegin Dröge, bitte schön. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Zypries, Sie haben mehrfach gesagt, Ihr erstes Ziel sei, dass Investitionsschutzabkommen nicht in TTIP aufgenommen werden. Gleichzeitig haben Sie gesagt, dass Sie nicht sicher sein können, dass das der Fall sein wird. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die TTIP-Verhandlungen, zumindest wenn es nach den Wünschen der USA geht, nicht in ferner Zukunft beendet werden sollen, sondern schon 2015 zu einem Abschluss gebracht werden sollen. Das heißt, wenn Sie Ihre Position nicht durchsetzen können und wir doch mit einem Investi-tionsschutzkapitel in TTIP rechnen müssen, muss man sich damit auseinandersetzen, welche Position die Bundesregierung einnimmt. Sie haben nicht mehr viel Zeit, um in einer rechtlich schwierigen Frage zu einer Antwort zu kommen. Deswegen ist die Frage des Kollegen von den Linken nach den vorhandenen Kenntnissen absolut richtig. Zum Beispiel ist vor zwei Tagen eine Studie des Corporate Europe Observatory herausgekommen, der zufolge es Unternehmen gibt, die in Europa Krisenländer wie Griechenland und Spanien beispielsweise auf entgangene Fördermittel verklagen, die diese Krisenländer nicht mehr zahlen können, weil die Troika dort Sparmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung durchgesetzt hat. Ich finde, es sind relevante Erkenntnisse für die Bundesregierung, da sie zeigen, welcher Missbrauch schon mit bestehenden Investitionsschutzklauseln getrieben wird. Es gibt auch eine UN-Studie, die sich damit auseinandersetzt, welche Schiedsgerichtsverfahren es gibt. Ich frage mich, wie die Bundesregierung zu einer Position kommen will, wenn sie bestehende Investitionsschutzklauseln nicht analysiert. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Sie können sicher sein: Die Bundesregierung analysiert bestehende Investitionsschutzklauseln, und die Bundesregierung informiert sich auch umfassend. Ich bin dankbar für Ihren Hinweis auf diese neuen Studien, die von meinem Haus selbstverständlich auch in die Überlegungen mit einbezogen werden. Wir gehen nicht davon aus, dass das TTIP 2015 abgeschlossen wird. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Kollege Ernst. Klaus Ernst (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, würden Sie mir zustimmen, dass dann, wenn in dem CETA-Abkommen ein solches Schiedsverfahren mit Zustimmung der Bundesregierung vereinbart wird, Ihre Haltung, in einem Abkommen mit den USA ein solches Verfahren nicht aufzunehmen, deutlich geschwächt würde? Können Sie mir die Frage beantworten, ob Ihre Ablehnung eines solchen Schiedsverfahrens in den Verträgen – die uns freut – auch die einhellige Meinung der Bundesregierung ist? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Abgeordneter, ich habe jetzt schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es im Moment darum geht, die Haltung Deutschlands, aber auch aller anderen EU-Staaten zu diesem Schiedsverfahren zu bestimmen und die Europäische Kommission als Verhandlungsführerin bei diesen Verhandlungen mit zu beeinflussen. Deswegen ist es im Moment an der Zeit, zu sagen: Alle diejenigen nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Staaten, die meinen, wir brauchen keine Schiedsgerichtsbarkeit, sollten sich an dieser Anhörung beteiligen. Eine solche Beteiligung, die das Verhalten der EU-Kommission beeinflussen kann, wird immer massiv eingefordert. Es geht sehr vielen Menschen darum, darauf hinzuweisen, dass es auf europäischer Ebene mangelnde Transparenz gibt und dass man stattdessen die europäischen Bürgerinnen und Bürger stärker beteiligen sollte. Hier ergibt sich jetzt die wirklich gute Möglichkeit, so etwas zu tun. Ich finde, unser aller Sinnen und Trachten – auch das Ihrer Partei und Fraktion – sollte darauf gerichtet sein, Unterstützung dafür zu mobilisieren. Wir haben auch ein positives Beispiel auf europäischer Ebene, wo das sehr gut funktioniert hat. Ich denke, das sollten wir jetzt tun. Wir sollten uns nicht darauf beschränken, zu überlegen: Was passiert eigentlich, wenn es uns nicht gelingt? Denn wenn man etwas bewegen will, aber nicht ins Gelingen verliebt ist, dann kommt es auch nicht dazu, dass man etwas erreicht. Deswegen kann ich Ihnen auf Ihre Frage „Was passiert, wenn …?“ leider keine Antwort geben. Vizepräsident Peter Hintze: Eine weitere Frage der Frau Kollegin Leidig, Fraktion Die Linke. Sabine Leidig (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin Zypries, ich habe eine Nachfrage zu dem Konsultationsprozess. Mein Eindruck ist, dass die Bundesregierung, wenn es stimmt, dass sie in einem bereits sehr weit fortgeschrittenen Freihandelsabkommen kein Veto gegen ein solches Schiedsverfahren eingelegt hat, im jetzigen, noch relativ am Anfang stehenden Konsultationsverfahren zu TTIP sehr wenig Glaubwürdigkeit hat. Deshalb finde ich es unumgänglich, zu erfahren, wie sich die Bundesregierung in dem weit fortgeschrittenen Verfahren eigentlich positioniert hat und wie der Verhandlungsstand aussieht. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin Leidig, es ist wirklich schade, dass wir hier im Deutschen Bundestag ständig aneinander vorbeireden. Ich hatte Ihnen schon hinlänglich dargelegt, dass wir keineswegs in einem weit fortgeschrittenen Verhandlungsverfahren zu TTIP sind. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das hat sie nicht gesagt!) – Entschuldigung, es geht Ihnen offenbar um das Verfahren mit Kanada. Dann habe ich Ihre Frage nicht verstanden. Sabine Leidig (DIE LINKE): Ich versuche, Ihnen die Frage verständlich zu machen. Die Frage lautet: Wie steht es nach Ihrer Meinung um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung, wenn auf der einen Seite im CETA-Verfahren bereits im Grunde ein Schiedsverfahren akzeptiert ist und auf der anderen Seite nun im TTIP-Verfahren so getan wird, als sei die Bundesregierung offen im Konsultationsprozess. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Wir tun nicht so, als sei die Bundesregierung offen im Konsultationsprozess. Dieser Konsultationsprozess ist von der Europäischen Kommission angestoßen worden, und zwar im Einvernehmen mit der Bundesregierung. Wir finden, dass das ein sehr gutes Verfahren ist. (Zuruf von der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion Die Linke beantragt, Minister Gabriel herbeizuzitieren. Möchte jemand das Wort zu diesem Geschäftsordnungsantrag ergreifen? – Kollege Grund, CDU/CSU-Fraktion. Manfred Grund (CDU/CSU): Es gab hinreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen und darauf zu antworten. Ich sehe überhaupt keinen Bedarf, neben der Staatssekretärin Frau Zypries, die die Fragen hervorragend beantwortet hat, (Lachen bei der LINKEN) den Minister herbeizuzitieren. Wir lehnen diesen Antrag daher ab. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Frau Ziegler von der SPD möchte das Wort ergreifen. Bitte. Dagmar Ziegler (SPD): Ich kann meinen Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion nur unterstützen. Wir haben mehrfach die gleichen Fragen und die gleichen Antworten gehört. Im Ausschuss kann man ausreichend und intensiv darüber diskutieren, welches der Sachstand zu diesen Fragen und Themen ist. Die Staatssekretärin hat wirklich jede Frage ordentlich beantwortet und klargemacht, wie sich der Sachstand zum heutigen Zeitpunkt darstellt. Aus diesem Grunde sehen wir keine Notwendigkeit, außerhalb des Ausschusses dies im Plenum weiterzuverfolgen und darüber zu diskutieren. Danke. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Gibt es weitere Wortmeldungen? (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir können abstimmen!) – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich abstimmen. Wer dafür ist, dass Bundesminister Gabriel in das Plenum zitiert wird, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kleine Koalition! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Ist sich das Präsidium einig, dass das eine die Mehrheit und das andere die Minderheit ist?) – Bedauerlicherweise nicht, Herr Kollege Grund. Daher müssen wir einen Hammelsprung durchführen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, den Plenarsaal zu verlassen, damit die Abstimmung durchgeführt werden kann. Das führt zur Verschiebung der Aktuellen Stunde. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe, dass das Plenum ein angenehmer Ort ist, auch wenn es Schwieriges zu besprechen gibt. (Rüdiger Veit [SPD]: Wir wollten Sie nicht -allein lassen!) – Das ist sehr nett. Die beiden Schriftführer machen das solidarisch auch so. Aber ich darf Sie bitten, jetzt den Plenarsaal zu verlassen, damit wir die Regeln einhalten. Ich gehe davon aus, dass die Türen besetzt sind und wir jetzt mit der Abstimmung beginnen können. Die Abstimmung ist eröffnet. Darf ich fragen, ob alle Kolleginnen und Kollegen, die vor der Tür standen, den Plenarsaal betreten haben? Können mir die Schriftführer das bitte mal signalisieren? – Von denen, die im Gang stehen, wäre es nett, wenn sie jetzt zumindest die Sitzplätze einnähmen. Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte die Stimmzähler, mir das Stimmergebnis zu übermitteln. Ich bitte auch, die Türen zu schließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, sich einen Moment hinzusetzen und die Kommunikation untereinander einzustellen. Der erste Hammelsprung in der 18. Wahlperiode ist erfolgreich abgeschlossen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Für den Antrag, also mit Ja, haben gestimmt 77 Kolleginnen und Kollegen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Da fehlen aber einige! Das ist aber wenig!) Enthalten hat sich kein Kollege und keine Kollegin. Mit Nein haben gestimmt 350 Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir treten wieder in die Fragestunde ein, für die wir noch – das sage ich informell – 14 Minuten und 34 Sekunden haben. Danach haben wir die Aktuelle Stunde auf Antrag der Grünen. (Unruhe) Die Fragestunde ist sehr interessant. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Peinlich ist sie, nicht interessant!) Es dürfen alle im Plenum bleiben; so ist das nicht. Die Fragen 15, 16, 17 und 18 der Abgeordneten Kathrin Vogler, Birgit Wöllert und Harald Weinberg sind nachträglich durch die Bundesregierung dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zugeordnet wurden. Zur Beantwortung steht auch hier die Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries zur Verfügung. Ich rufe die Frage 15 der Abgeordneten Kathrin Vogler, Fraktion Die Linke, auf: Welche Konsequenzen könnte das Freihandelsabkommen TTIP nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung auf die Zulassung von Arzneimitteln innerhalb der EU haben, und welche Auswirkungen könnte das Freihandelsabkommen nach Einschätzung der Bundesregierung für die Hersteller von patentgeschützten Präparaten haben, was sowohl die Laufzeit der Patente als auch Art und Umfang von Patent- und Unterlagenschutz anbelangt? Frau Staatssekretärin, bitte. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Vielen Dank, Herr Präsident. (Unruhe) Vizepräsident Peter Hintze: Einen kleinen Moment mal. (Glocke des Präsidenten) Es ist eine Frage der Fairness und der Disziplin, dass die, die jetzt nicht zuhören wollen, ganz ruhig herausgehen und sich nicht hier im Saal unterhalten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin Vogler, nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird im Arzneimittelbereich keine gegenseitige Anerkennung von Zulassungsentscheidungen vorgeschlagen. Über die Auswirkungen von TTIP auf Patentrecht oder gar auf Änderungen des Patentrechts liegen der Bundesregierung keinerlei Informationen vor. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte schön. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, wenn Ihnen über mögliche Auswirkungen auf das Patentrecht oder auf die Patentierung von Arzneimitteln keine Erkenntnisse vorliegen, dann würde mich interessieren, auf welche Art und Weise die Bundesregierung denn gedenkt, sich diese Erkenntnisse zu verschaffen, und in welchem Zeitrahmen Sie sich in der Lage sehen, diese Erkenntnisse dem Deutschen Bundestag zuzuleiten? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Im Rahmen der anstehenden Verhandlungen der Europäischen Kommission wird sich die Bundesregierung sukzessive Meinungen bilden und im Rahmen der Europäischen Kommission abstimmen. Ich hatte Ihnen das Verfahren bereits erklärt: Wir befinden uns derzeit in der ersten Beratungsrunde, in der die angesprochenen Themen gar nicht Gegenstand sind. Es läuft so ab, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu regelmäßigen Konsultationsverfahren mit der Kommission in Brüssel zusammenkommen und man gemeinsam diskutiert, wie man weiter vorgeht. Wenn es so weit ist, werden Sie hinreichend rechtzeitig informiert – genauso, wie der Deutsche Bundestag bis jetzt alle Veröffentlichungen zu den Verhandlungen über TTIP zugänglich gemacht bekommen hat. Vizepräsident Peter Hintze: Eine zweite Zusatzfrage. Bitte schön. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Danke. – Frau Staatssekretärin, würde eine eventuelle Unterzeichnung von TTIP nach Einschätzung der Bundesregierung möglicherweise auch Auswirkungen auf die in Deutschland geltenden Regelungen zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln und anderen Therapieverfahren insgesamt haben, und wie würden diese unter Umständen aussehen? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Abgeordnete, das kann ich mir nicht vorstellen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist für den Arzneimittelbereich keinerlei gegenseitige Anerkennung von Zulassungsentscheidungen oder sonstigen Bewertungen vorgesehen. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Ich rufe die Frage 16 der Abgeordneten Birgit Wöllert, Fraktion Die Linke, auf: Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch das Freihandelsabkommen TTIP im Bereich der Palliativversorgung bzw. der Sterbebegleitung eine stärkere Markt- bzw. Wettbewerbsorientierung zum Tragen kommt und auf diese Weise bisher aktive, gemeinnützige Träger von privaten, gewinnorientierten Anbietern verdrängt werden? Frau Staatssekretärin, bitte. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin Wöllert, aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass durch TTIP im Bereich der Palliativversorgung und Sterbebegleitung eine stärkere Markt- bzw. Wettbewerbsorientierung zum Tragen kommen könnte oder gemeinnützige Träger von privaten Trägern verdrängt werden könnten. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte schön. Birgit Wöllert (DIE LINKE): Sie sagen: keine Erkenntnisse. – Heißt das, Sie können es ausschließen? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Wir gehen wenigstens nicht davon aus, dass dieser Bereich überhaupt von TTIP betroffen sein wird. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Ich rufe die Frage 17 des Kollegen Harald Weinberg auf: Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie ein TTIP-Abkommen ratifizieren wird, das die Möglichkeit beinhaltet, dass Krankenhausleistungen zukünftig ausgeschrieben werden müssen oder multinationale Unternehmen sich einen Zugang in die derzeit noch öffentlich und gemeinnützig dominierte Krankenhauslandschaft einklagen können? Frau Staatssekretärin, bitte. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Abgeordneter Weinberg, es bestehen aus der Sicht der Bundesregierung keine Anhaltspunkte dafür, dass TTIP Auswirkungen auf die Ausschreibungspflicht von Krankenhausleistungen haben könnte oder die Klagemöglichkeiten multinationaler Unternehmen im Krankenhausbereich erweitern könnte. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte schön. Harald Weinberg (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Das interpretiere ich jetzt so, dass dieses Thema nicht Gegenstand der Verhandlungen ist und auch in Zukunft nicht sein wird. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Davon gehen wir aus, ja. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage dazu? – Nicht. Ich rufe die Frage 18 des Kollegen Harald Weinberg auf: Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie ein TTIP-Abkommen ratifizieren wird, das die Möglichkeit beinhaltet, dass Versicherungsunternehmen Zugang in das System der gesetzlichen Krankenkassen erhalten, oder das die Möglichkeit beinhaltet, dass gesetzliche Krankenkassen Privatisierungstendenzen ausgesetzt werden? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Es bestehen aus Sicht der Bundesregierung am Ende keine Anhaltspunkte dafür, dass TTIP Auswirkungen auf den Zugang von Versicherungsunternehmen zum System der gesetzlichen Krankenversicherung haben wird oder eventuelle Privatisierungstendenzen gesetzlicher Krankenkassen zur Folge haben könnte. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte. Harald Weinberg (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, auch das interpretiere ich so, dass dieses Thema überhaupt nicht Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Es wird also auszuschließen sein, dass internationale Versicherungsunternehmen, für die der deutsche Krankenversicherungsmarkt durchaus ein attraktiver Markt wäre, sich über den Weg von TTIP einen Zugang verschaffen. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Nur über diesen Weg – ja, das interpretieren Sie richtig. Vizepräsident Peter Hintze: Wir kommen nun zu weiteren ursprünglich im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestellten Fragen. Ich rufe die Frage 35 der Kollegin Susanna Karawanskij der Fraktion Die Linke auf: Wie positioniert sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, TTIP, zu der potenziellen Problematik, dass in Deutschland über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, ein Finanzinstrument, das für volkswirtschaftlich und verbraucherschutzpolitisch schädlich gehalten wird – beispielsweise bestimmte Genussrechte –, zukünftig möglicherweise vom Markt genommen werden kann, daraufhin jedoch der betroffene Finanzdienstleister, der diese Genussrechte emittiert, gemäß der TTIP eine Schadenersatzforderung erheben könnte, weil durch das Verbot durch die BaFin seine Gewinnerwartungen deutlich zurückgehen? Frau Staatssekretärin, bitte. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in TTIP haben wir ja nun hinreichend gesprochen. Laut Verhandlungsmandat wird erst nach Vorlage des Verhandlungsergebnisses überhaupt darüber entschieden. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte schön. Susanna Karawanskij (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Bei TTIP geht es ja nicht nur um eventuell geschmälerte Gewinnerwartungen oder vermeintliche Handelsbarrieren, sondern auch darum, dass Regulierungsanstrengungen blockiert werden könnten. Nun zu meiner Frage: Wie will die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass das Thema Finanzmarkt-regulierung in den Verhandlungen nicht von vornherein außen vor gelassen wird oder Finanzmarktregulierungen nur auf einem niedrigen Niveau erfolgen, weil sie als Handelshemmnis bzw. als Handelsbarriere aufgefasst werden könnten? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Abgeordnete, ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie wissen wollen, wie das mit dem Investitionsschutz ist. Dann gilt dieselbe Antwort: Darüber wird erst nach vollständigem Abschluss der Verhandlungen entschieden. Gerade Deutschland hatte sich ja sehr dafür eingesetzt, dass über den Investitionsschutz erst am Ende aller Verhandlungen entschieden wird. Das ist auf der Verhandlungslinie also ganz nach hinten gerutscht, und wir befinden uns in dieser Woche ja auch erst in der ersten Verhandlungsrunde. Vizepräsident Peter Hintze: Eine zweite Nachfrage? – Bitte. Susanna Karawanskij (DIE LINKE): Meine Frage ist: Welche Möglichkeiten gibt es im Rahmen der TTIP-Verhandlungen, Finanzinstrumente einzuschränken, die volkswirtschaftlich bzw. für die Verbraucherinnen und Verbraucher für schädlich gehalten werden? Wie wird in den Verhandlungen darauf reagiert? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Noch einmal: Das steht ganz am Ende der Verhandlungen. Wir gehen davon aus, dass man über solche -Finanzinstrumente zunächst einmal dort verhandelt, wo schon im Moment darüber verhandelt wird. Das ist ja Gegenstand anderer internationaler Verhandlungsrunden. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin Leidig hat dazu eine Frage. Sabine Leidig (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin Zypries, ich möchte fragen, was der Grund dafür ist, dass über das Investitionsschutzabkommen erst am Ende des gesamten Verhandlungsprozesses gesprochen werden soll, da es doch laut Bundesregierung eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dem gesamten Paket zuzustimmen, dass ein solcher Investorenschutz nicht verankert wird. Um es umgekehrt zu sagen: Wäre es nicht richtiger, die Bundesregierung würde von vornherein klären, dass es keinen Investorenschutz mit ausgelagertem Schiedsverfahren gibt, und dann erst Verabredungen zu den einzelnen Bereichen treffen, die in einem solchen Handelsabkommen verhandelt werden? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin Leidig, wir haben in dieser Fragestunde ja schon über zahlreiche Gebiete gesprochen, bei denen sich die Frage stellt: Werden sie mit aufgenommen, in welchem Umfang werden sie mit aufgenommen? Usw., usf. Unsere Auffassung war, dass wir zunächst einmal die Verhandlungen angehen sollten. Über das Thema Investitionsschutz wollten wir ganz am Ende sprechen. Dabei wird es bleiben. Dafür haben wir uns eingesetzt. Wir glauben, dass das der richtige Weg ist. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Warum?) Vizepräsident Peter Hintze: Eine Zusatznachfrage ist nicht zulässig. – Jetzt hat der Kollege Dr. Troost das Wort. (Zuruf von der LINKEN: Die Antwort war nicht zulässig!) – Darf ich darauf hinweisen: Die Bundesregierung entscheidet nach gängiger Parlamentspraxis, wie sie antwortet, und die Kollegen entscheiden, wie sie fragen. – Kollege Dr. Troost, bitte. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Ich ergreife die Chance, weil ich befürchte, dass meine Fragen 43 und 44 nicht mehr aufgerufen werden. Wir waren gerade bei Finanzdienstleistungen. Sie haben gesagt, die würden nicht erfasst. Der von mir sonst nicht sonderlich geschätzte Kollege Markus Söder hat im Spiegel jetzt noch einmal gesagt, dass er durchaus gewisse Befürchtungen hat, dass über TTIP Fragen wie -Finanztransaktionsteuer, Sekundenhandel und anderes mehr möglicherweise doch Gegenstand werden könnten. Habe ich Ihre Antwort so richtig verstanden, dass Sie sagen, das wird nicht Gegenstand werden? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Genau. Ich habe nicht gesagt, dass das kein Gegenstand wird, sondern ich habe gesagt, dass wir der Auffassung sind, dass das in den dafür zuständigen Gremien geklärt werden sollte. Die Frage der Finanzdienstleistungen wird ja beispielsweise in den G-20-Gremien geklärt. Wir sind der Auffassung, dort sollte das zunächst geregelt werden. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Wir kommen zur Frage 36 der Abgeordneten Karawanskij: In welchem Umfang möchte die Bundesregierung im Rahmen der TTIP-Verhandlungen die Schutzrechte für öffentliche Sparkassen bewahren, wenn zukünftig die Regel greift, dass kein ausländischer Dienstleistungsanbieter schlechter behandelt werden darf als ein inländischer Anbieter – Inländerbehandlung – und in der Folge ausländische Dienstleistungs-anbieter zum Beispiel aus dem Bankensektor genau diese Schutzrechte ebenfalls einfordern? Bitte, Frau Staatssekretärin. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Bundesregierung möchte Sonderregelungen, welche für die Sparkassen in den Gesetzen des Bundes und der Länder bestehen, nicht in den Verhandlungen über TTIP preisgeben. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Haben Sie eine Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall. Ich kündige hiermit an, dass wir um 16.05 Uhr mit der Aktuellen Stunde beginnen, es sei denn, dass wir gerade mitten in einer Antwort sind. Also haben wir noch knapp fünf Minuten in der Fragestunde. Als Nächstes rufe ich die Frage 37 der Abgeordneten Birgit Wöllert auf: Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch das Freihandelsabkommen TTIP im Bereich des Rettungsdienstes Privatisierungen eingeleitet werden könnten und auf diese Weise bisherige kommunale Träger von privaten, gewinnorientierten Anbietern verdrängt werden? Frau Staatssekretärin. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Diese Antwort ist genauso wie die Antwort auf die anderen Fragen in dem vergleichbaren Sachzusammenhang zuvor: Es bestehen aus der Sicht der Bundesregierung keine Anhaltspunkte, dass durch TTIP im Bereich der Rettungsdienste Privatisierungen eingeleitet oder auf andere Weise befördert werden können. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? Birgit Wöllert (DIE LINKE): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte. Birgit Wöllert (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, Ihre Antworten hier zum Bereich der gesundheitlichen Daseinsvorsorge könnten uns ja ein bisschen beruhigen. Deshalb meine Nachfrage: Würden Sie mir bestätigen, dass der gesamte Bereich des Gesundheitswesens als öffentliche Daseinsvorsorge aus dem TTIP-Abkommen ausgenommen ist? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: In dem Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission für das Freihandelsabkommen mit den USA ist verankert, dass die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Europäischen Union erhalten bleiben soll. Sie, Frau Abgeordnete, haben das Verhandlungsmandat genauso wie alle anderen Informationen dazu vorliegen. Sie können sich gerne noch weiter darüber informieren. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird das geplante Freihandelsabkommen auch die Entscheidungsfreiheit der regionalen Körperschaften über die Organisation der Daseinsvorsorge vor Ort unberührt lassen. Deswegen gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass durch das TTIP-Abkommen im Bereich der Vergabe von Rettungsdienstleistungen Privatisierungen befördert werden könnten. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage? Birgit Wöllert (DIE LINKE): Ja, eine Nachfrage hätte ich noch. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte. Birgit Wöllert (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, Sie sagten ja, dass Sie jetzt noch nicht über alle Regelungsbereiche verhandeln. Schließen Sie das dann auch bereits für den Regelungsbereich Marktzugänge aus? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Ich hatte gesagt, dass die Verhandlungen gestuft sind, dass die erste Verhandlungsrunde diese Woche stattfindet und dass der Bereich Marktzugänge dort noch nicht thematisiert wird. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Nachfrage hat der Kollege Lenkert. Bitte. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, ich wiederhole die Aussage von vorhin. Die Antwort auf meine Frage an die Bundesregierung, ob es für die Schiedsgerichtsverfahren irgendwelche Sektoreneingrenzungen gibt, lautete eindeutig: Nein, es gibt keine Beschränkung. – Das heißt, auch all die Bereiche, zu denen eben Fragen gestellt wurden, -ehrenamtliche Tätigkeiten, Daseinsvorsorge, Medizin, wurden von der Bundesregierung in der Antwort an mich bezüglich des Investitionsschutzabkommens explizit nicht als ausgeklammert bezeichnet. Ich frage Sie jetzt, wie Sie, wenn Sie im Vorfeld in allen anderen Verhandlungen diese Bereiche ausklammern, aber dann Investitionsschutzklagen in diesen Bereichen zulassen, sicherstellen wollen, dass diese Wirkungen nicht doch durch die Hintertür eintreten. Ich möchte auch gerne von Ihnen wissen, wie Sie dann diese Sektoren schützen wollen. Ich habe anschließend eine weitere Frage zu diesem Bereich insgesamt. Vizepräsident Peter Hintze: Geschätzter Kollege, eine Frage bitte. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Ja, okay. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Abgeordneter, wir haben vorhin nicht über einzelne Bereiche gesprochen, die von irgendwelchen Schutzabkommen ausgenommen sind, sondern ich habe Ihnen immer gesagt, dass es eine Aussetzung der Verhandlungen gibt, dass wir eine Konsultation haben und dass jeder, jede, jedes Parlament, jedes Mitglied eines Parlaments, jede NGO und jeder andere Interessierte der Europäischen Kommission seine Auffassung innerhalb von drei Monaten mitteilen kann. Die Frage, welche einzelnen Bereiche davon gegebenenfalls ausgeschlossen sein könnten, war vorhin nicht Gegenstand der Debatte. Vizepräsident Peter Hintze: Als Nächste hat eine Nachfrage – das ist dann auch die letzte in dieser Fragestunde – die Frau Kollegin Vogler, Fraktion Die Linke. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, wenn das bisher nicht Gegenstand der Debatte war, dann frage ich Sie hier und jetzt – ich frage Sie nicht nach der Meinung von NGOs oder der allgemeinen Öffentlichkeit, sondern nach der Meinung der Bundesregierung –, welche Bereiche des öffentlichen Lebens, des Wirtschaftslebens und der Daseinsvorsorge nach Auffassung der Bundesregierung – womit geht sie in die Verhandlungen? – von einem solchen Handelsabkommen und dem damit möglicherweise verbundenen Investitionsschutz ausgeschlossen sein sollen. Ich frage hier ganz konkret auch nach den Bereichen Arzneimittel, Medizinprodukte, Gesundheitsdienstleistungen und Krankenhäuser, die hier schon angesprochen worden sind. Können Sie das alles verbindlich ausschließen oder nicht? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin, in dem Verhandlungsmandat, das Ihnen bekannt sein müsste, ist verankert, dass die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Europäischen Union erhalten bleiben soll. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das ist doch schwammig! Butter bei die Fische! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist doch eine Nullaussage!) – Ja, ich kann es nicht ändern; das ist nun einmal so. Das kann ich Ihnen nur so mitteilen. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Lesen kann ich selber!) Natürlich betrifft das geplante Freihandelsabkommen auch die Entscheidungsfreiheit der regionalen Körperschaften, in die ja ganz viele Zuständigkeiten für den Bereich, den Sie gerade angesprochen haben, fallen. Ich denke, genau das wird nicht Gegenstand der Verhandlungen sein. Insofern kann man Sie, glaube ich, in weiten Teilen beruhigen. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. – Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Mit den übrigen Fragen wird gemäß der Geschäftsordnung verfahren. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Haltung der Bundesregierung zur Abschaffung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht Als erstem Redner erteile ich dem Kollegen Volker Beck das Wort. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland tut sich mit dem Staatsangehörigkeitsrecht seit jeher schwer. Bis 1999 hat es gedauert, dass wir neben das Blutsrecht, das Ausdruck einer spät gekommenen Nation im Staatsangehörigkeitsrecht war, endlich auch das Geburtsrecht gestellt haben. Dies geschah wegen des Bundesrates damals allerdings zu dem Preis, dass wir die doppelte Staatsangehörigkeit weitgehend vermieden und die Optionspflicht für hier geborene junge Deutsche, die ausländische Eltern haben, eingeführt haben. Noch in der letzten Wahlperiode hat die Bundesregierung das Dogma betont, die Vermeidung von Mehrstaatigkeit sei „eines der prägenden Elemente des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes“ – so in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion. Dagegen haben der andere Teil des Hauses und die nicht mehr existente FDP seit Jahren argumentiert und gesagt: Wir müssen bei der Einbürgerung liberalisieren. Wir müssen die Optionspflicht überwinden. – Die SPD hat in ihrem Regierungsprogramm geschrieben: Deshalb wollen wir die doppelte Staatsbürgerschaft von Bürgerinnen und Bürgern akzeptieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Sie sich dann für die Verhandlungen zur Großen Koalition zusammengesetzt haben, hat Ihr Parteivorsitzender den Mund ganz schön voll genommen: Ich werde der SPD keinen Koalitionsvertrag vorlegen, in dem die doppelte Staatsbürgerschaft nicht drin ist. Na ja, ich habe auch schon Koalitionsverhandlungen geführt. Man kommt nicht immer eins zu eins mit dem ans Ziel, was man sich vorgenommen hat. (Rüdiger Veit [SPD]: Das ist leider so, ja! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Mit Ihnen sowieso nicht!) Dann hieß es: Die Optionspflicht wird fallen. – Herr Gabriel sah sich wenigstens in diesem Punkt bestätigt. Ehrlich gesagt, auch ich habe, wie die Sozialdemokraten, den Text Ihres Vertrages so verstanden, dass die -Optionspflicht nun ein für alle Mal Geschichte ist. Da heißt es: Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Das ist eigentlich eine klare Ansage. Klar war sie bis zu dem Tag, als der Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium kam, der nicht ein Optionspflichtabschaffungsgesetz ist, sondern ein Optionspflichtverlängerungs- und -komplizierungsgesetz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer mindestens zwölf Jahre in Deutschland lebt, davon vier Jahre im Alter zwischen 10 und 16, der darf Deutscher bleiben, wer hier im Inland einen Schulabschluss gemacht hat, auch, wer ihn in Paris gemacht hat, weil seine Eltern umgezogen sind, natürlich nicht. Wer 13 Jahre in Deutschland war, davon in den letzten Jahren aber nur drei Jahre hier war, verliert den deutschen Pass auch. Wer ein Melderechtsvergehen begangen hat bzw. wessen Eltern ein Melderechtsvergehen begangen haben, der verliert auch in Zukunft weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist wirklich grober Unfug, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE]) ein bürokratisches Monstrum und integrationspolitisch verfehlt, weil es den jungen Deutschen sagt: Ihr seid Deutsche auf Probe. – Das darf nicht sein. Wer hier geboren ist und hier aufwächst, der gehört zu uns, und zwar mit allen Rechten und Pflichten, den müssen wir nicht willkommen heißen, weil er schon da ist und Teil unserer Gesellschaft ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Bundesrat hat es Widerstand dagegen gegeben. Man hat gesagt: Wir wollen einen eigenen Vorschlag machen; denn wir als Länder müssen diesen Bürokratismus am Ende ausbaden. Es sind die Ausländerämter der Kommunen, also Behörden der Länder, die am Ende jeden einzelnen Fall der 40 000 Optionsfälle pro Jahr ab 2018 in die Hand nehmen und nach diesen absurden Kriterien durchprüfen müssen. – Die Länder haben daher zu Recht gesagt: Das wollen wir nicht machen. Wir brauchen die Verwaltungskapazitäten für eine bessere Einbürgerung und andere Fragen. So etwas darf aber offensichtlich im Zeitalter der Großen Koalition auf Länderseite nicht diskutiert werden. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Was macht Hessen?) Herr Strobl, der gleich nach mir reden wird, sagt, das gehe nicht. Wenn der Bundesrat an dieser Initiative festhalte, dann – das sei klar – werde hier in Berlin über das Staatsangehörigkeitsrecht überhaupt nicht geredet. Herr Strobl wirft der SPD vor, sich durch solche Geisterfahrten Koalitionsoptionen auch mit der Linkspartei warmhalten zu wollen, und sagt, das werde auf Dauer nicht gut gehen. Meine Damen und Herren, was auf Dauer nicht gut geht, ist, wenn Sie meinen, der Bundesrat und die Landesregierungen seien bloße Erfüllungsgehilfen der Großen Koalition und da werde an die Vasallen in den Ländern durchgestellt, was hier in Berlin im Kanzleramt oder im Koalitionsausschuss behandelt wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, die Länder haben im föderalen Staat eine eigene Aufgabe, und sie haben Landesregierungen mit verschiedenen politischen Prioritäten. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sie brauchen uns Föderalismus nicht zu erklären! Wir haben das sogar bis zu Ende studiert!) Das ist gut so, und das muss auch so bleiben. Sie müssen Schluss damit machen – ich glaube, die Menschen draußen im Lande sind es satt, sich das anzuhören –, dass darunter, dass Herr Friedrich geplappert hat und sich wie ein Minister in einer Bananenrepublik benommen hat und Herr Oppermann ausgeplaudert hat, dass er sich wie in einer Bananenrepublik benommen hat, (Dr. Karamba Diaby [SPD]: Das ist ein anderes Thema!) das Ausländerrecht, die Migranten und die Qualität der Politik für unser Land leiden müssen. Machen Sie Politik für unser Land! Machen Sie es länderfreundlich! Machen Sie es integrationsfreundlich und bürokratiearm! Dann können Sie unseren Gesetzentwurf oder den des Bundesrates zur Grundlage für die Abschaffung der -Optionspflicht nehmen. Das wäre angemessen. Hören Sie auf mit den Kindereien zwischen den Koalitionspartnern, bei denen es nur um die Demütigung des Partners geht! Es geht um Respekt vor den Rechten der Länder, und es geht um den Respekt vor den Menschen in unserem Land. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als Nächstem erteile ich dem Kollegen Thomas Strobl, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU): Herr Präsident Hintze! Werte Kolleginnen und Kollegen! Selin ist in Deutschland, in der Nähe von Stuttgart, geboren. Ihre Mutter ist Türkin. Auch der Vater ist türkischer Staatsangehöriger. Sie ist nicht nur hier geboren. Als sie in die Schule gekommen ist, konnte sie schon ein bisschen rechnen. Sie ist zweisprachig aufgewachsen. Selin ist ein intelligentes, fleißiges Mädchen, gut vorankommend in der Schule. Deswegen geht sie auf ein baden-württembergisches Gymnasium. Dort macht sie -Abitur. Sie möchte in Deutschland bleiben und Physik studieren. Wir haben mit den Sozialdemokraten vereinbart, dass wir sie nicht vor die Frage stellen wollen, ob sie sich für die türkische – weil natürlich ihre Eltern aus der Türkei kommen und ihre Großeltern dort noch leben – oder für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden will, sondern wir haben gesagt: In diesem Fall -akzeptieren wir die deutsche Staatsbürgerschaft als Doppelstaatsbürgerschaft, damit Selin in Deutschland auch wählen kann und möglicherweise eines Tages Bundeskanzlerin wird. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber keine Taschenspielertricks!) Das ist unsere Vereinbarung. Jetzt gibt es aber leider nicht nur Selin, sondern es gibt auch Abida. Über diesen Fall sind von türkischen Frauen ganze Bücher geschrieben worden. Es ist nämlich so, dass Abida in Deutschland geboren wird und kurz nach ihrer Geburt in die Türkei verbracht wird; denn der Vater möchte nicht, dass sie in dieser dekadenten verweltlichten Republik aufwächst. Sie kommt ganz bewusst zu den Großeltern nach Anatolien, geht dort auf eine Koranschule. Mit 15 Jahren heiratet sie einen Mann, den sie vorher noch nie gesehen hat. Sie spricht kein Deutsch, sie hat Deutschland nie gesehen, sie hat mit Deutschland null Komma null Identifikation. Das möchte ihre Familie so. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das jetzt eine Märchenstunde oder was?) Ich möchte das gar nicht bewerten; aber klar ist – jedenfalls für die Unionsfraktion –: Das ist nicht das, was wir uns unter einer gelungenen Integration vorstellen. (Beifall bei der CDU/CSU) Jedenfalls wollen wir solche Fälle nicht auch noch mit einer deutschen Staatsbürgerschaft honorieren. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele von diesen an den Haaren herbeigezogenen Fällen gibt es im wirklichen Leben? Was wollen Sie überhaupt? – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Woher haben Sie so eine Statistik?) Was wollen wir, und was haben wir mit den Sozialdemokraten in den Koalitionsverhandlungen vereinbart? Wir haben gesagt: Wenn jemand mit ausländischen Eltern hier geboren und aufgewachsen ist, akzeptieren wir die Doppelstaatsbürgerschaft. – Der Kollege Beck hat hier auf die Länderinteressen verwiesen. Ich habe auch vonseiten der Länder den Vorwurf gehört, dass da eine ungeheure Bürokratie aufgebaut werde. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 40 000 Fälle, die man nicht mehr in die Hand nehmen müsste! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagen doch Ihre Kollegen selbst!) Zum Ersten möchte ich fragen: Wo waren eigentlich die Ländervertreter bei den Koalitionsverhandlungen? Ich habe keinen Einzigen bemerkt, der dieses Argument in den Koalitionsverhandlungen auch nur eine Sekunde lang vorgetragen hätte. Zum Zweiten, Herr Kollege Beck, wissen Sie ganz genau: Das Ganze ist doch eine politische Frage. Ich respektiere Ihre Meinung; aber ein Zeugnis vorzulegen, um einen Schulbesuch nachzuweisen, das ist doch kein Bürokratiemonstrum. Zeugnisse hat jeder, der eine Schule besucht hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Diesen minimalen bürokratischen Aufwand dürfen wir, glaube ich, schon verlangen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch gleichheitswidrig!) Verstehen Sie: Es geht um die deutsche Staatsbürgerschaft. Ein Zeugnis vorzulegen, um einen Schulbesuch nachzuweisen, ist, glaube ich, nicht zu viel verlangt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum sollte ein Schulbesuch in Paris für die deutsche Staatsangehörigkeit schädlich sein? Und das zu Zeiten der Europäischen Union! Oder wenn jemand in Kehl wohnt und in Straßburg aufs Gymnasium geht! Wo leben Sie denn!) Wir reden hier nicht über die Verlängerung einer Park-zonenerlaubnis. Es geht um die deutsche Staatsbürgerschaft. Es geht um die Frage: Wie definieren wir unser Staatsvolk? Es geht um die Frage: Wer ist hier Bürgerin, wer ist hier Bürger? Es geht um die Frage: Wer ist diesem Land lebenslang mit Rechten und Pflichten verbunden? Es geht nicht zuletzt um die Frage: Wer ist hier wahlberechtigt? Wer kann hier Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler wählen? (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wovor haben Sie eigentlich Angst? Vor Wählerstimmen? Das ist doch absurd!) Das ist keine triviale Frage. Wir werden diese Frage, Herr Kollege Beck, auch nicht nach dem entscheiden, was jetzt drei Länder aus einem Wahlprogramm vom September 2013 abgeschrieben haben, sondern wir werden das, wie es diese wichtige Thematik verlangt, in aller Gründlichkeit mit den Sozialdemokraten beraten auf der Basis dessen, was wir im Koalitionsvertrag gemeinsam ausgehandelt haben. Ich bin ganz sicher, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen werden. Danke fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sagt denn die SPD zu dieser Argumentation? Das muss euch doch im Herzen wehtun! Mein Gott! Das tut ja richtig weh! – Gegenruf des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Dafür gibt es diese Debatten auch!) Vizepräsident Peter Hintze: Als Nächster erteile ich das Wort der Kollegin Petra Pau, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Petra Pau (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Optionspflicht geht es um eine Bestimmung des Staatsbürgerschaftsrechts, die seinerzeit unter der rot-grünen Bundesregierung eingeführt wurde und nun wieder abgeschafft werden soll. Ich darf hier daran erinnern, dass die Linke schon damals gegen die Optionspflicht und für eine generelle Hinnahme von doppelten Staatsbürgerschaften gestimmt hat. (Beifall bei der LINKEN – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir auch!) Kollege Strobl, in Ihrer Rede wurde ganz deutlich, worum es im Kern geht. Im Kern geht es darum, dass junge Deutsche mit türkischen Wurzeln zwei Jahrzehnte lang die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft haben, sich dann aber entscheiden müssen, entweder für die deutsche und gegen die türkische Staatsbürgerschaft oder andersherum. Übersetzt müssen die jungen Leute zwischen Wir und Ihr entscheiden, ohne Not und würdelos. Das findet die Linke falsch. (Beifall bei der LINKEN) Der politische Konflikt ist übersichtlich: Die CDU/CSU spiegelt den einen Pol wider, die Linke den anderen. Die CDU/CSU will eigentlich gar keine doppelte Staatsbürgerschaft und wenn doch, dann mit möglichst hohen Hürden. Die Linke will grundsätzlich doppelte Staatsbürgerschaften, im Übrigen nicht nur deutsch-türkische. (Beifall bei der LINKEN) Die Grundlagen des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts stammen übrigens aus einer Zeit, die nicht im Ansatz verlängert werden sollte. Wir wollen ein offenes Staatsbürgerschaftsrecht und kein ausgrenzendes. (Beifall bei der LINKEN) Der anhaltende Streit dreht sich um Pässe und dazugehörige Rechte. Infrage steht aber zugleich das gesellschaftliche Klima hierzulande. Ein Beispiel möge das hier illustrieren. Es ist drastisch und hat Bezug zur Mordserie der NSU-Nazibande. Wir sollten gemeinsam darüber nachdenken. Im Jahr 2001 wurde in Hamburg Süleyman Tasköprü hingerichtet. Aysen Tasköprü ist seine Schwester. 2013 schrieb sie an Bundespräsident Joachim Gauck diese Zeilen: Noch im März 2011 konnte ich darüber lachen, als eine Sachbearbeiterin im Rathaus zu meinem Sohn sagte, er sei kein Deutscher. Der Kleine war ganz erstaunt und erklärte ihr sehr ernsthaft, dass er sehr wohl Deutscher sei, er habe schließlich einen deutschen Pass. … Heute kann ich darüber gar nicht mehr lachen. Ich hatte mal ein Leben und eine Heimat. Ich habe kein Leben mehr. … Ich habe auch keine Heimat mehr, denn Heimat bedeutet Sicherheit. Seitdem wir wissen, dass mein Bruder ermordet wurde, nur weil er Türke war, haben wir Angst. Was ist das für eine Heimat, in der du erschossen wirst, weil deine Wurzeln woanders waren? Nun reden wir heute nicht über das NSU-Desaster und natürlich auch nicht über Mord, wohl aber über Heimat, in der man sich wohl und auch sicher fühlen soll, auch mit fremden Wurzeln. Ein Doppelpass wäre hier hilfreich. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) CDU/CSU und SPD haben eine Lösung versprochen. Wir warten auf Vorlage derselben, aber stattdessen gibt es Zoff. Aktueller Stein des Anstoßes ist eine Bundesratsinitiative zu diesem Thema, die von drei Bundesländern getragen wird, in denen die SPD mitregiert. Das wäre Wortbruch und wider die Große Koalition im Bund, schimpfen Unionspolitiker und drohen mit Boykott in der Sache. Ich empfehle Ihnen: Nehmen Sie die Bundesratsvorlage, und machen Sie sie bei allen Mängeln zum Bundesgesetz. Die Linke wäre dabei. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Abschließend sei noch gesagt: Wenn sich Teile der Großen Koalition im Bund so groß wähnen, dass sie Landesregierungen und Landesparlamenten vorschreiben wollen, was diese im Bundesrat dürfen und was nicht, dann streichen Sie den Föderalismus doch gleich aus dem Grundgesetz – und die Demokratie ebenso. Das wäre zwar grundfalsch, aber konsequent. Ich denke, von dieser Seite des Hauses sollten noch immer die wohlverstandenen Interessen der Bundesländer vertreten werden. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als Nächste hat die Kollegin Dr. Eva Högl, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt bin ich mal gespannt, ob etwas Neues kommt!) Dr. Eva Högl (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es zu Beginn einmal ganz deutlich sagen: Diese Große Koalition wird den Optionszwang abschaffen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU] – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist jetzt im Protokoll!) Das werden wir als eine der ersten Maßnahmen dieser Großen Koalition tun. Wir haben eine Formulierung im Koalitionsvertrag, die schon zitiert worden ist (Zuruf der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Sie müssen gar nicht so aufgeregt sein; wir können das ruhig miteinander diskutieren –: (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin gar nicht aufgeregt! Ich bin ganz ruhig!) Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Das ist so weit klipp und klar; ich komme gleich zu den Schwierigkeiten. Wir bringen damit ganz deutlich zum Ausdruck, dass der Optionszwang abgeschafft wird. Ich sage es ganz deutlich: Die Optionspflicht schadet der Integration. Das stellen wir immer wieder fest. Sie belastet die Verwaltung, und sie passt nicht zu einem modernen Land wie Deutschland. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deswegen schaffen wir sie für viele Menschen, die davon betroffen sind, ab. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für manche!) Natürlich ist das in der Koalition ein umstrittenes Thema; das leugnet hier doch niemand. Das war eine schwere Entscheidungsfindung in der allerletzten Nacht der Koalitionsverhandlungen. Das wissen alle, die in diesem Haus sind, und das wissen alle, die diese Debatte verfolgen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt haben Sie die doppelte Staatsbürgerschaft schon nicht gekriegt! Jetzt können Sie wenigstens den Optionszwang abschaffen!) Das ist nicht unumstritten, und es ist auch richtig so, weil es nämlich ein wichtiges Thema ist, weil es um eine ganz grundsätzliche Frage geht, die viele Menschen in unserem Land betrifft. (Beifall des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]) Wir als SPD nehmen für uns in Anspruch, dass wir unsere Position bei den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt haben. Das ist für uns ein Erfolg. Auch das möchte ich hier sehr deutlich sagen. (Beifall bei der SPD – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann ist dieser Gesetzentwurf aber Makulatur!) Natürlich ist es kein Geheimnis – es ist ein offenes Geheimnis –, dass die beiden Wörter „und aufgewachsen“ nicht einfach zu definieren sind. Wir ringen darum, eine vernünftige Formulierung zu finden, was wir mit „und aufgewachsen“ meinen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich dachte, „und aufgewachsen“ bedeutet 40 b im Staatsangehörigkeitsgesetz!) Unsere generelle Linie ist: Wir schaffen die Optionspflicht ab, und wir erleichtern die Möglichkeit, die doppelte Staatsangehörigkeit zu behalten, für viele Menschen in unserem Land. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für manche! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für wenige!) Für uns soll es nicht länger Deutsche auf Probe geben. Wir wollen diejenigen nicht schlechterstellen, die bisher schon ein Recht darauf haben, eine deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen und eine andere zu behalten. Wir wollen nicht zu viel Bürokratie schaffen und selbstverständlich internationale Lebensläufe und die europäische Freizügigkeit berücksichtigen. Trotzdem – das besagt die Formulierung „und aufgewachsen“ – wollen wir sicherstellen, dass die betroffenen Personen einen Bezug zu Deutschland haben. Es ist gut, dass wir versuchen, das sicherzustellen. Das ist der Kompromiss, den wir in der Großen Koalition gefunden haben. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie Ihren Leuten aber anders verkauft!) Deshalb rate ich zu ein bisschen weniger Aufregung und zu mehr sachlicher Diskussion. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben die SPD-Mitglieder über etwas anderes abgestimmt! Ist es ganz normal, wenn man den eigenen Leuten etwas anderes erzählt?) Es gibt einen ersten Vorschlag des Bundesinnenministers – das ist eine ganz normale Verfahrensweise –, und darüber gibt es eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Für uns als SPD ist ganz klar, dass dieser Entwurf nicht das letzte Wort ist. Ich zitiere einmal einen früheren Fraktionsvorsitzenden von uns; auch das ist geübte Praxis im Deutschen Bundestag. Nach dem Struck’schen Gesetz verlässt ein Gesetzentwurf den Bundestag nicht so, wie er hineingekommen ist. Das wird vermutlich auch für diesen Gesetzentwurf gelten. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber er kommt in den Bundestag! Das ist ja interessant!) Für die SPD ist ganz klar – ich sage das noch einmal sehr deutlich –: Wir wollen selbstverständlich nicht, dass alle betroffenen Personen einzeln den Nachweis erbringen müssen, dass sie nicht optionspflichtig sind. Vielmehr sagen wir: Das ist ein falsches Signal. Wir wollen das Verfahren erleichtern. Wir wollen den Entscheidungszwang abschaffen. Wir werden – seien Sie dessen versichert, Kolleginnen und Kollegen von der Opposition – eine vernünftige Lösung für genau diese Frage finden, eine gute und praktikable Lösung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rauschender Applaus beim Koalitionspartner!) Jetzt noch etwas zu der Initiative der Bundesländer. Die Bundesländer haben das gute Recht, eine Initiative in den Bundesrat einzubringen. Das spricht ihnen überhaupt niemand ab; das ist ihr gutes Recht. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, Herr Strobl in der FAZ!) – Jetzt rede ich und nicht Herr Strobl. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben gesagt, niemand streite das ab!) Das drückt doch etwas aus, Herr Beck; das wissen Sie ganz genau, das wissen alle Beteiligten hier. Die SPD wollte mehr. Die SPD möchte die doppelte Staatsangehörigkeit für einen viel größeren Personenkreis, auch für Personen, die hier schon länger leben. Wir können den Bundesländern, in denen die SPD mitregiert, eine solche Bundesratsinitiative selbstverständlich nicht verwehren. Aber ich rate auch hier zu ein bisschen weniger Aufregung; denn für die gesamte SPD, im Bund und in den Ländern, gilt der geschlossene Koalitionsvertrag. Das sage ich hier unmissverständlich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In den Ländern auch? Wenn das in den Ländern auch gilt, dann können wir überall eine Große Koalition machen!) Deswegen werden wir hier gemeinsam partnerschaftlich und sachorientiert daran arbeiten, eine gute Lösung zu finden. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann ist klar: Die SPD ist das Beiboot der Union!) Wir ignorieren die Störungen von außen. Wir freuen uns über kluge Hinweise von Ihnen, Herr Beck, wie wir die Wörter „und aufgewachsen“ gut definieren können. Ich verspreche Ihnen, Herr Beck: Bei der nächsten Debatte zum Thema Optionszwang werden wir eine gute Regelung vorgelegt haben. Ich freue mich auf die Beratungen zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und auf Ihre Unterstützung bei der Abschaffung des Optionszwangs; denn darum geht es. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als Nächstem erteile ich das Wort dem Kollegen Özcan Mutlu, Bündnis 90/Die Grünen. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stellst du das mit dem Föderalismus bitte noch einmal klar?) Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bisher haben wir von den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungskoalition leider weder etwas Neues noch etwas Konkretes gehört. (Dr. Karamba Diaby [SPD]: Dann hast du nicht zugehört!) Frau Eva Högl hat deutlich gemacht, dass sie auf die Einlösung ihrer Versprechen im Wahlkampf noch längst nicht verzichtet hat. Herrn Strobl ist das Thema so wichtig, dass er nach seinen Tiraden den Saal verlassen hat. (Dagmar Ziegler [SPD]: Weil er eine andere Veranstaltung leitet!) Eines ist aber erneut klar geworden: Sie von der Großen Koalition haben weder eine gemeinsame Haltung in dieser wichtigen Frage, noch wissen Sie überhaupt, wohin die Reise geht. Das ist ein Problem. Die Wahrheit ist doch: Die SPD konnte sich und kann sich nach wie vor nicht durchsetzen, und die CDU hat ihre weltoffene Maske schnell abgelegt. Das, was Sie als Entwurf vorlegen oder demnächst zur Diskussion stellen wollen, ist nicht die Abschaffung des Optionszwangs. Im Gegenteil: Sie perfektionieren ihn, indem Sie ihn zum einen mit Attributen versehen, die mehr Bürokratie bedeuten, und zum anderen den betroffenen Jugendlichen sagen: Wir wollen euch schon haben, aber wir wollen auch Hürden. – Genau das ist das Problem, und das machen wir nicht mit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anders sind der Hickhack in der GroKo und Ihre Hinhaltetaktik nicht zu verstehen. Sie ziehen sich auf die Interpretation von Nebensätzen im Koalitionsvertrag zurück; Sie versteigen sich und betreiben Wortklauberei. Für all die betroffenen jungen Menschen, die jetzt vielleicht unsere Debatte im Parlamentsfernsehen sehen, ist das keine Botschaft, die wir aus diesem Hohen Hause senden wollen. Es ist ein Skandal, wie Sie seit Monaten mit diesem gesellschaftlich wichtigen Thema umgehen. Ich finde Ihre Spielchen in dieser Auseinandersetzung einfach beschämend, weil Sie verkennen, dass diese jungen Menschen sich sehr wohl zu diesem Land bekennen können, auch wenn sie die Staatsbürgerschaft der Eltern oder Großeltern beibehalten. Wir reden inzwischen von hybriden Identitäten, und Sie bestehen darauf und verlangen, dass diese jungen Menschen ein einseitiges und alleiniges Bekenntnis zu Deutschland abgeben, im Wissen, wie schwierig das in vielen Fällen ist. Genau das ist das Problem in dieser Debatte. Es ist auch beschämend, weil Sie diese Auseinandersetzung auf dem Rücken dieser jungen Menschen austragen, die tagtäglich zwangsweise ausgebürgert werden. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Haben die keine Entscheidungsmöglichkeit?) Inzwischen sind schon 400 Menschen per Gesetz ausgebürgert worden. Es geht um 8 500 – das sind im Übrigen Zahlen aus den Statistiken des Bundesinnenministeriums –, die sich in den nächsten zwei Jahren entscheiden müssen. Wir Grünen sagen: Damit muss Schluss sein. Schluss mit diesem Optionszwang, ohne Wenn und Aber! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie reden von Integration – das hat auch Kollege Strobl gemacht –, wollen aber dieses integrationsfeindliche Instrument fortführen und ausbauen. Wir schaffen damit, wenn es – gegen unsere Stimmen – durchkommt, ein Bürokratiemonster, das Geld und Zeit kostet und unnötigen Ärger verursacht. Oliver Welke von der heute-show – er ist Ihnen allen bekannt – brauchte nur den Vorschlag von Bundesinnenminister de Maizière vorzulesen und hatte schon die Lacher auf seiner Seite. Aber das Schlimme an dieser Debatte ist, dass es keine Satire ist. Der Innenminister meint es ernst. Er will die Optionspflicht abschaffen, heißt es. Ich meine, er will sie nur neu interpretieren. Hier geboren und aufgewachsen muss man dann sein. Aber die Frage, was „aufgewachsen sein“ bedeutet, hat uns auch heute niemand beantwortet. Wie viele Jahre muss man Luft in Deutschland geatmet haben, damit man tatsächlich deutsch genug ist? Kann man nicht im Ausland aufwachsen und trotzdem wertvoller Teil dieser Gesellschaft sein, vor allem in einem immer stärker zusammenwachsenden Europa? Wie lässt sich der Entwurf des Innenministers mit der Freizügigkeit in Europa vereinbaren? Kollege Beck hat es bereits gesagt. Was ist denn, wenn meine Tochter tatsächlich nach Paris geht, dort ihren AbiBac macht und zurückkommt? Dann hat sie keinen deutschen Schulabschluss, und sie darf nicht die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Das ist ein Problem. Ein Problem ist es, dass Sie optionspflichtigen Kindern oder Jugendlichen, die einen ausländischen Abschluss machen, dies zum Verhängnis machen. Das passt weder hinten noch vorne zusammen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb werden wir Ihren Entwurf ablehnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seien Sie vernünftig! Beenden Sie diese Interpreta-tionsschlacht! Wir sagen: Chancengerechtigkeit für alle. Hören Sie auf, die Andersartigkeit mit irgendwelchen Interpretationen zu manifestieren und der Integration zu schaden! Aus diesem Grunde sagen wir, dass die Vorschläge aus den Ländern bzw. die Bundesratsinitiative der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein richtig sind. Begreifen Sie das als eine Unterstützung, liebe Kollegen von der SPD! Nehmen Sie das an, und setzen Sie sich endlich durch! Lassen Sie nicht zu, dass sich ein Herr Strobl und Gleichgesinnte in dieser für unsere Gesellschaft wichtigen Frage durchsetzen. Zuletzt möchte ich Herrn Gabriel und Frau Özo?uz an ihre Versprechen wenige Tage vor dem Mitgliederentscheid der SPD erinnern. Da stand es nämlich klar und deutlich: Der Optionszwang wird abgeschafft. – Da stand nicht: Wir interpretieren das neu. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Vernunft. Auf Unterstützung von der rechten Seite brauche ich nicht zu hoffen. Aber Sie, meine Damen und Herren von der SPD, haben die Gelegenheit, ein gutes Gesetz zu machen. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rüdiger Veit [SPD]: Wir werden uns bemühen!) Vizepräsident Peter Hintze: Ich darf das Haus informieren, dass sich der Kollege Strobl entschuldigt hat – und zwar meiner Ansicht nach bei allen Fraktionen –, weil er als stellvertretender Fraktionsvorsitzender nun in verantwortlicher Funktion einer Anhörung beizuwohnen hat. Deswegen hat er seine Abwesenheit beim weiteren Fortgang der Debatte entschuldigt. Als Nächstem erteile ich dem Kollegen Heinrich Zertik von der CDU/CSU-Fraktion das Wort zu seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag. Herr Zertik, bitte. (Beifall bei der CDU/CSU) Heinrich Zertik (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Staatsangehörigkeit. Ich selber bin in Kasachstan geboren und mit meiner Familie Ende der 80er-Jahre nach Deutschland gekommen. Wir haben darum gekämpft, hierherzukommen. Es war schwierig und mühselig, die nötigen Papiere für zahlreiche Anträge zusammenzustellen und unsere Ausreise voranzutreiben. Warum haben wir es getan? Weil wir aus voller Überzeugung in Deutschland leben wollten. Für uns war es keine Frage, ob wir unsere alte Staatsbürgerschaft behalten oder nicht. Uns war klar, dass wir die deutsche Staatsbürgerschaft haben wollten, nicht nur um alle Rechte zu erlangen, sondern auch bewusst Pflichten als deutsche Staatsbürger zu übernehmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es war nicht immer einfach, hier heimisch zu werden. Zu Hause haben wir Deutsch gesprochen, Alltagsdeutsch. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es geht um hier geborene Kinder! Das ist ein Unterschied!) – Ich komme gleich darauf zurück. – In Deutschland stellten wir dann fest, dass wir nicht immer verstanden wurden. Aber wir hatten und haben den festen Willen, uns hier zu beheimaten. Inzwischen sind viele meiner Landsleute in Deutschland angekommen. Unter ihnen sind viele Beispiele für eine gelungene Integration. Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung hat 2009 einen Index zur Messung von Integration vorgestellt. Demnach liegt der Anteil der Personen zwischen 20 und 64 Jahren, die weder einen schulischen noch einen beruflichen Abschluss erreicht haben, bei Aussiedlern unter 3 Prozent. Warum erzähle ich Ihnen das? Ein Bildungsabschluss ist ein Zeichen für eine gelungene Integration. Das lässt sich auch anhand der Zahlen für berufliche Bildungsabschlüsse belegen. 12 Prozent der Spätaussiedler haben einen Abschluss als Meistertechniker erworben bzw. eine Berufs- oder Fachhochschule abgeschlossen. Bei Personen ohne Migrationshintergrund liegt der Wert bei 14 Prozent, also -geringfügig darüber. Bei Personen mit Migrationshintergrund liegt der Wert bei 9 Prozent. Das müssen wir noch verbessern. Ein Abschluss ist der Zugang zu einem Arbeitsplatz und damit zur Sicherung des Lebensunterhalts. Es geht also darum, Integrationsbemühungen zu fördern und Potenziale zu nutzen. Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, die 2011 beschlossen und in Gesetzesform gegossen wurde, ist dafür ein wichtiger Schritt. Leider haben einige SPD-regierte Länder dies noch immer nicht umgesetzt. Angela Merkel, unsere Bundeskanzlerin, hat von einer Willkommenskultur gesprochen. So steht es auch im Koalitionsvertrag. Da gibt es noch Defizite und einiges zu tun. Keiner oder keine soll benachteiligt sein, weil er oder sie aus einem anderen Kulturkreis stammt. Unsere Aufgabe als Parlamentarier ist es, diese Willkommenskultur zu fördern und zu stärken. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass sich alle Menschen, die sich bewusst entscheiden, hier zu leben, unsere Werte zu akzeptieren und hier ihren Lebensunterhalt zu verdienen, gut aufgenommen fühlen. Da helfen mehrere Staatsbürgerschaften wenig. Es hilft aber, wenn sie den Eindruck gewinnen, dass sie gewollt sind, dass ihre Person geschätzt wird, weil sie sich in die Gesellschaft einbringen. Wenn das der Fall ist, dann verspreche ich Ihnen: Diese Menschen werden nicht den Wunsch haben, mehrere Staatsbürgerschaften zu behalten, sondern sie werden sich aus vollem Herzen und aus voller Überzeugung für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden. (Beifall bei der CDU/CSU) Trotzdem werden sie ihre kulturellen Wurzeln nicht vergessen, trotzdem sprechen sie noch ihre Muttersprache. Das ist für Deutschland eine große Bereicherung; denn diese Menschen sind Kulturbotschafter ihrer Länder. Es ist notwendig, die deutsche Sprache zu beherrschen, um hier die Ausbildung zu absolvieren und sich in das Arbeitsleben produktiv einzubringen. Um eine zweite Sprache zu sprechen, um sich im Land ihrer Vorfahren zurechtzufinden, verwandtschaftliche Beziehungen zu pflegen und die dortige Kultur zu erleben und zu erfahren, dafür nutzen mehrere Staatsbürgerschaften auf dem Papier nichts. Es geht um die Identifikation, um die Identifikation mit Deutschland, mit unserer Kultur und unserer Geschichte. Es geht um die Identifikation mit unseren Grundwerten Demokratie und Freiheit. Vielen ausländischen Mitbürgern ist das bewusst. Das belegen auch Zahlen einer Einbürgerungsstudie, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Optionsregelung im Jahr 2011 erstellt hat. Demnach schaffen soziale und berufliche Einbettung starke alltagspraktische Bindungen. Dies gilt auch für die privaten und beruflichen Zukunftsplanungen, die sich bei den befragten -Optionspflichtigen überwiegend auf Deutschland richten. Knapp 90 Prozent der Optionspflichtigen, die befragt wurden, haben sich für den deutschen Pass ausgesprochen, weil sie hier ihren Lebensmittelpunkt haben, weil sie die Rechte eines deutschen Staatsbürgers behalten wollen, weil sie auch die Vorteile nutzen möchten, als EU-Bürger zu reisen, zu leben und zu arbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Optionszwang hin oder her – das ist eine Formalität. In Deutschland kann jeder, der sich mit diesem Land und seinen Werten identifiziert, der die Sprache spricht und für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, hier eingebürgert werden und einen deutschen Pass erhalten. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn das so leicht wäre!) Er oder sie kann deutscher Staatsbürger werden, ohne Wenn und Aber, mit allen Rechten und Pflichten. Das wollen wir fördern und unterstützen. Das verstehe ich unter Willkommenskultur. Das deutsche Staatsbürgerrecht ist nicht so schlecht, wie manche denken oder sagen. Wir sollten daran festhalten, dass der, der sich zur deutschen Staatsbürgerschaft bekennt, sich mit Deutschland identifiziert. Das sind die Menschen, die wir brauchen. Sie sind es, die Deutschland bereichern. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Wir gratulieren dem Kollegen Heinrich Zertik herzlich zu seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag zu diesem spannenden und herausfordernden Thema. (Beifall) Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Kollegin Christine Buchholz, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Christine Buchholz (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir finden es gut, dass drei rot-grüne Bundesländer die Bundesratsinitiative gestartet haben, das Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft für Kinder, die hier geboren sind, zu gewähren; denn damit würde der diskriminierende Op-tionszwang, nach dem sich diese Kinder zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden müssen, endlich bedingungslos abgeschafft. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da klatsche ich doch glatt mit!) Denn was bedeutet Optionszwang praktisch? Im Regierungsbezirk Darmstadt, in dem mein Wahlkreis liegt, haben bereits im ersten Halbjahr 2013 28 Jugendliche die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren, fast alle Kinder türkischer Eltern. Diese jungen Menschen besitzen jetzt nur noch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. In Hanau verlor eine 23-Jährige ihren deutschen Pass, weil sie nicht rechtzeitig zwischen deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit gewählt hat. Dabei hätte sie lieber den deutschen Pass behalten. Sie hat keine Chance, das Versäumnis zu heilen; die Behörde sieht keinen Spielraum. 248 jungen Menschen wurde 2013 durch den Op-tionszwang bundesweit die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen, der überwiegenden Mehrheit, weil sie Fristen versäumt hat. Was bedeutet das für diese jungen Menschen, die bereits 23 Jahre lang Deutsche waren? Wie fühlt sich das für sie an? Was bedeutet das für diese jungen Menschen, die in Deutschland eine Wohnung, eine Arbeit, einen Ausbildungsplatz oder einen Studienplatz finden wollen, da doch klar ist, dass es Diskriminierung gibt und das ohne eine deutsche Staatsbürgerschaft schwieriger ist? Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Kindern von Zuwanderern die doppelte Staatsangehörigkeit zu gewähren, sofern sie in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Man könnte es so verstehen, als ob der Optionszwang damit abgeschafft würde. Aber ich sage Ihnen: Ihr angeblicher Doppelpasskompromiss ist faul. Die Optionspflicht bleibt, und sie wird noch bürokratischer. Sogenannte Optionskinder müssen unter Beweis stellen, dass sie „richtige Deutsche“ sind. Als Nachweis sollten dafür die Betroffenen die Geburtsurkunde, eine deutsche Meldebescheinigung und ein deutsches Schulabschlusszeugnis vorlegen. Wenn Sie, Herr Kollege Strobl, sagen: „Das sollen sie doch machen“, dann ignorieren Sie bewusst und wissentlich, dass es eine Diskriminierung von Migranten im deutschen Bildungssystem gibt. Herr Strobl, damit erschweren Sie gerade diesen Jugendlichen die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft und damit des Doppelpasses. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Helmut Brandt [CDU/CSU]: Wo nehmen Sie das jetzt her?) Warum wollen CDU und CSU diese Optionspflicht unbedingt beibehalten, dieses bürokratische Monster, wie es der Kollege Veit in der vergangenen Legislatur richtigerweise bezeichnet hat? Eine Überprüfung von Hunderttausenden Lebensläufen wird damit verewigt. Selbst nach Angabe von Innenminister de Maizière werden 90 Prozent aller sogenannten Optionskinder beide Staatsangehörigkeiten behalten können. Warum dann diese Schikane? Ich sage es Ihnen: Die Optionspflicht gilt nicht für Kinder von EU-Bürgern oder Schweizern. Im Wesentlichen ist die Optionspflicht eine Diskriminierung von Kindern türkischer Eltern in Deutschland. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie ist in Gesetz gegossener Rassismus. Auch deshalb muss der Optionszwang dringend weg. Es ist eine Schande, dass die Bundestagsfraktion der SPD, die SPD-geführten Länder und auch die Grünen in Hessen nun dem Gesetzesantrag der drei rot-grün geführten Bundesländer in den Rücken fallen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Richtig!) Selbst die Initiatoren dieses Antrags dieser drei Länder sind weichgekocht worden. Der Gesetzentwurf soll nun nach Aussage der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer nicht einmal im Plenum des Bundesrates diskutiert werden – eine Beerdigung erster Klasse. Es ist schade, dass die Grünen dazu nichts gesagt haben. Die hessischen Grünen lassen sich von der CDU am Nasenring durch die Manege führen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün steht: Auf bundespolitischer Ebene werden wir die Aufhebung der Optionspflicht und die Akzeptanz von Mehrstaatigkeit im Staatsangehörigkeitsrecht für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern unterstützen. Selbstverständlich haben die Wählerinnen und Wähler und auch viele Betroffene gehofft, dass damit auf Bundesebene klare Kante gezeigt wird. Jetzt wollen sie sich enthalten. Gerade das macht die Entscheidung für die Betroffenen so bitter. (Beifall bei der LINKEN) Außerdem zeigt es, dass die Geister, die Roland Koch 1999 im Hessen-Wahlkampf mit seiner Unterschriftenkampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft rief, immer noch spuken und wirksam sind. Leider ist der faule Kompromiss nicht der einzige, den die Große Koalition fabriziert hat. Die Große Koalition hat ausdrücklich vereinbart, dass es zu keiner Erleichterung der Einbürgerung kommt und dass es für Migranten auch weiterhin keine doppelte Staatsbürgerschaft und auch nicht die notwendige Reform des auf dem Blutsprinzip beruhenden Staatsbürgerschaftsrechtes geben wird. Die Linke fordert, Einbürgerungen endlich zu erleichtern, das Wahlrecht für alle, die mehr als fünf Jahre hier leben, einzuführen und die doppelte Staatsbürgerschaft für alle Migranten zu ermöglichen. Ich sage Ihnen: Die Integrationsverweigerer sitzen hier auf der Regierungsbank. Zeigen Sie den jungen Menschen aus Migrationsfamilien endlich, dass sie hier willkommen sind – ohne Wenn und Aber. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt der Kollege Uli Grötsch, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Uli Grötsch (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Buchholz, ich weiß nicht, ob es Ihnen zusteht, die SPD-Bundestagsfraktion mit Schimpf und Schande zu überziehen. Ich weiß schon gar nicht, ob es Ihnen zusteht, unsere Integrationsministerin als Integrationsverweigerin zu bezeichnen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Christine Buchholz [DIE LINKE]: Die habe ich nicht gemeint!) Sie wissen ja, wer die Akteure sind, die sich um Integration in unserem Land verdient machen. Bevor Sie solche Worte benutzen, sollten Sie kurz einmal schauen, wer auf der Regierungsbank sitzt und wer nicht. Natürlich ist Deutschland ein Einwanderungsland, und das ist auch gut so. Natürlich braucht unser Land künftig ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Daran zweifeln nur die, die man da, woher ich komme, Hinterwäldler nennt. Auch ich meine, dass es gut ist, dass sich alle politischen Akteure in Deutschland auch außerhalb des Deutschen Bundestages und ausdrücklich auf allen Ebenen Gedanken darüber machen, wie dieses Recht in Zukunft aussehen soll. Niemand hier will doch den Ländern das Recht absprechen, ihre in der Verfassung verankerten Rechte zu nutzen und sich am politischen Diskurs aktiv zu beteiligen. Die Kollegin Högl hat schon darauf hingewiesen. Es ist natürlich auch kein Geheimnis, dass die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU bei der Haltung zur Abschaffung des Optionszwangs und darüber, wie ein künftiges Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland ausgestaltet wird, unterschiedlicher Meinung sind. Wir wissen, dass es schon lange gesellschaftliche Realität ist, dass das bis dahin geltende Staatsangehörigkeitsrecht überaltert ist und es einer Neuregelung bedarf. Es ist peinlich genug, dass wir mehr als 20 Jahre brauchen, um gesellschaftliche Realitäten mit Mehrheiten im Deutschen Bundestag abzubilden. Ich möchte ganz kurz auf den Kollegen Strobl zu sprechen kommen. Schade, dass er nicht mehr im Saal ist. Seine beiden Geschichten, die er vorgetragen hat, waren mit Pathos durchsetzt, so will ich es einmal sagen. Ich glaube ganz und gar nicht, dass man Deutscher werden kann. Ich glaube, dass das Deutschsein etwas ist, das man in sich spürt und weitertragen will. Ich glaube ausdrücklich ganz und gar nicht, dass es etwas damit zu tun hat, ob die Wurzeln der betreffenden Person in Deutschland oder einem anderen Land der Welt liegen. Mit dem aktuell geltenden Koalitionsvertrag ist der SPD wieder ein Schritt hin zum großen Ziel gelungen – ganz ohne Frage –; mehr nicht als ein weiterer Schritt, aber doch immerhin. Wir stehen kurz vor der Ziellinie, und glauben Sie mir, wir freuen uns darauf, dass wir dieses für uns so wichtige Projekt gemeinsam über die Ziellinie tragen können. Dahin geht die Reise, hin zu diesem großen Ziel, Herr Kollege Mutlu. Natürlich ist diese Reise kein Kurztrip, sondern eine ziemlich lange Reise, aber es lohnt sich auch, diese lange Reise zu machen, weil es zu dem wirklich erstrebenswerten Ziel führt. Für uns wird es eine große Errungenschaft sein, wenn wir das Ziel erreicht haben, weil wir mit der Abschaffung der Optionspflicht eines der ganz großen gesellschaftspolitischen Ziele erreicht haben. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir schaffen die doch nicht ab!) – Dann scheinen Sie die Formulierungen des Koalitionsvertrages noch nicht ausführlich gelesen zu haben. – Wenn wir sie abgeschafft haben, haben wir etwas umgesetzt, was längst Realität und eigentlich längst überfällig ist. Lassen Sie mich noch einmal an die Adresse der Unionsfraktion sagen: Wir sind vertragstreu, auch wenn es nicht immer Spaß macht. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist der Koalitionsvertrag in all seinen Bereichen bindend. Diese Bindung erwarten wir als SPD mit Fug und Recht von unserem Koalitionspartner. Trotzdem will ich gegen Ende dieser Debatte nochmals betonen, dass es den Fraktionen im Bundestag nicht obliegt, darüber zu urteilen, ob sich die Bundesländer richtig oder falsch verhalten. Auch die Landesregierungen haben natürlich ihre Koalitionsverträge und sind daran gebunden. Von daher meine ich, dass man es gar nicht negativ bewerten sollte, wenn die Länder ihre Rolle wahrnehmen. Es bedarf schon gar nicht eines Sturms der Entrüstung im ganzen Land, um die SPD-Bundestagsfraktion auf ihre vertraglichen Verpflichtungen aufmerksam zu machen und hinzuweisen. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfraktion, Sie wissen, dass es uns mit dem Koalitionsvertrag ernst ist. Sie wissen, dass wir den Vertrag bis 2017 so umsetzen wollen, wie er beschlossen und geschlossen wurde. Sie wissen, dass auf die Sozialdemokratie Verlass ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsparteien, Sie wissen das auch. Sie wissen außerdem, dass wir noch weit über die Legislaturperiode hinaus die Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht als Topthema haben werden. Rufen Sie doch nicht in den Saal, dass Sie den Entwurf ablehnen werden, bevor Sie ihn überhaupt kennen. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir kennen ihn doch!) Ich komme zurück auf das Thema der Aktuellen Stunde: Die Position der SPD-Bundestagsfraktion ist schlichtweg unverändert. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie meinen wischiwaschi!) – Unverändert. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin in der Debatte ist die Kollegin Andrea Lindholz, CDU/CSU-Fraktion. Andrea Lindholz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Zitat des dänisch-deutsch-amerikanischen Psychoanalytikers Erik Erikson lautet: Identität, das ist der Schnittpunkt zwischen dem, was eine Person sein will, und dem, was die Welt ihr zu sein gestattet. In Deutschland liegt dieser Schnittpunkt nah bei der einzelnen Person. Bei uns kann man sich weitgehend frei entscheiden, womit man sich identifiziert und wovon man sich abgrenzen möchte. Das ist ein Aspekt unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates, auf den wir stolz sein können. Die offizielle Staatsangehörigkeit kann kaum beeinflussen, wie der Einzelne innerhalb einer Gesellschaft wahrgenommen wird. An dem sozialen Phänomen, dass zum Beispiel ein Deutsch-Türke in der Türkei eher als Deutscher und in Deutschland eher als Türke wahrgenommen wird, wird auch die doppelte Staatsbürgerschaft wenig ändern. Für die Integration des Einzelnen sind -Aspekte wie Sprache, Sozialisation, Familie und Wohnort weitaus entscheidender als der Pass. Letztendlich läuft es also auf die eigene, individuelle Entscheidung hinaus, wo jemand seine Heimat und seinen Lebensmittelpunkt sucht und finden möchte. Das bisherige Optionsmodell ermöglicht jungen Migranten, genau diese Entscheidung im Alter zwischen 18 und 23 Jahren bewusst zu treffen. Die BAMF-Einbürgerungsstudie 2011 zeigt, dass diese Regelung vernünftig ist: 87 Prozent der Eingebürgerten sehen es als Vorteil, dass sie sich ihre Staatsbürgerschaft aussuchen durften. 76 Prozent sagen, dass diese Entscheidung sie in ihrer Lebensplanung nicht verunsichert hat. Rund 90 Prozent entscheiden sich für die deutsche Staatsbürgerschaft. – Angesichts solcher Werte ist der Vorwurf, es müssten hier unzumutbare Gewissensentscheidungen getroffen werden, nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Union wollte daher an den bestehenden Regelungen festhalten, und ein großer Teil der Wählerinnen und Wähler – das zeigt das überzeugende Ergebnis – hat uns das Vertrauen geschenkt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Allerdings sind wir uns bewusst – das muss nicht immer Spaß machen –, was Regierungsverantwortung in einer Koalition bedeutet. Wir haben nun mit der SPD im Koalitionsvertrag einen Kompromiss bei der doppelten Staatsbürgerschaft geschlossen, und diesen Kompromiss sollten wir auch umsetzen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie meinen den faulen Kompromiss!) – Das mag Ihr fauler Kompromiss sein; es ist unser Kompromiss. – (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht unser fauler Kompromiss, das ist Ihrer!) Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich: Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Aufgewachsene“? Damit meinen Sie doch § 40 b Staatsangehörigkeitsgesetz!) – Sie können es nachlesen. – (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das kann man verschieden interpretieren, Ihren komischen Satz da!) Im Übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht. Der Bundesinnenminister hat nun mit dem Refe-rentenentwurf eine gute, praktikable und wortgetreue Umsetzung, so wie man es von ihm erwarten kann, vorgeschlagen. Er befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Es bleibt jedem überlassen, daran mitzuarbeiten. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich komme gerne vorbei! Ich habe die Drucksachen sogar schon dabei!) Wer in Deutschland einen Schulabschluss erworben hat oder bis zum 23. Lebensjahr mindestens zwölf Jahre in Deutschland gelebt hat, davon vier Jahre im Alter zwischen 10 und 16, soll von der Optionspflicht befreit werden. Über 90 Prozent der heute Optionspflichtigen würden diese Kriterien erfüllen, und sie bekämen somit die doppelte Staatsbürgerschaft. (Christine Buchholz [DIE LINKE]: Wieso brauchen wir das dann? – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum brauchen wir das dann, wenn 90 Prozent die Kriterien erfüllen? – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele Leute machen dann 40 000 Verwaltungsakte, damit ein Türkenmädchen nicht Kanzlerin werden kann?) Wenn es Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, also wirklich um die jungen Migranten und nicht nur um polemische Diskussionen geht, dann helfen Sie doch mit, Herr Beck, diesen vernünftigen und vertraglich vereinbarten Kompromiss umzusetzen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es liegt nämlich nicht an unserem ehemaligen Minister Friedrich, dass wir dieses Vorhaben nicht weiter betreiben. Wir haben es im Übrigen mit einer Affäre Edathy, nicht mit einer Affäre Friedrich zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Friedrich aufgenommen! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Passen Sie auf, dass es nicht zu einer Affäre Strobl wird! – Gegenruf des Abg. Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Herr Beck, das sind ja Drohungen!) Diese Affäre kennt bisher nur ein einziges Opfer, und das ist das politische Opfer, Herr Friedrich. Es liegt an uns, an den Mitgliedern dieses Parlaments, die Regelungen, die im Koalitionsvertrag vereinbart sind, auch umzusetzen. Die Frankfurter Rundschau hat heute berichtet, dass auch die SPD-Fraktion keine Bundesratsmehrheit mehr für die rot-grüne Initiative sieht. Ich schließe daraus, dass man sich in der SPD nun bewusst ist, dass solche Initiativen schlicht und einfach keine vertrauensbildenden Maßnahmen darstellen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Bundesrat gehört doch nicht Ihrer Koalition!) – Das mag sein, Herr Beck. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie instrumentalisieren den Bundes-rat! – Gegenruf des Abg. Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das haben Sie doch 2000 gemacht!) Trotzdem: Die SPD ist – davon gehe ich aus – eine in sich geschlossene Truppe, und das gilt auch für die SPD in den Bundesländern. Auch wenn es den Ländern unbenommen bleibt, sich dagegen zu positionieren, stellt dies nach unserer Auffassung keine vertrauensbildende Maßnahme dar. Ich hoffe daher, Frau Högl, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, dass wir uns jetzt an die Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag machen und damit für die jungen Migranten – das müsste auch bei den Grünen ankommen – eine Verbesserung herbeiführen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Nächster Redner in der Debatte ist der Kollege Rüdiger Veit, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Rüdiger Veit (SPD): Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Parlamentarische Geschäftsführerin hat mir eben noch mit auf den Weg gegeben: Denk dran, das sind jetzt Freunde! (Michaela Noll [CDU/CSU]: Ja, genau! – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Auch wenn es schwerfällt!) Gemeint waren die Kollegen von der CDU/CSU. – Ich bitte um Verzeihung, Herr Kollege Strobl, wenn ich in dieser Hinsicht noch ein bisschen üben muss. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Wir sitzen in einem Boot! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss man aufschreiben, sonst merkt man es sich nicht!) Trotzdem muss ich mich Ihnen in mindestens einem Punkt zuwenden. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Drei rot-grün geführte Bundesländer haben nichts anderes gemacht, als das in einen Gesetzentwurf zu kleiden, was seit 20 und mehr Jahren die Position der Sozialdemokraten ist. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Ja, das ist eine parteipolitische Instrumentalisierung des Bundesrats! – Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Was ist denn daran sensationell? Was ist daran neu? Neu und sensationell wäre es, wenn das Gegenteil von dem geschehen wäre. Aber in diesem Fall handelt es sich um ein selbstverständliches Bekenntnis zu unseren Grundsatzpositionen. Ich höre gerade den berechtigten Zwischenruf: So ist das jetzt nun einmal in einer Koalition. – Ich bin einer von denjenigen, die diese Formulierung des Koalitionsvertrages nicht gerade mit großem Entzücken gelesen haben, sondern mit großer Sorge. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fehler kann man korrigieren!) Ich bin mir auch nicht hundertprozentig sicher, dass alle, die daran beteiligt waren, so genau wussten, was das möglicherweise in der gesetzestechnischen Umsetzung bedeutet. Das ist in Koalitionen nun einmal so, sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene. Da ich gerade auf die Länderebene zu sprechen komme, lieber Volker Beck: Die gleiche Formulierung findet sich in Zeile 2 695 des schwarz-grünen Koalitionsvertrages in Hessen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Ich hätte mir vorher nicht vorstellen können, dass ausgerechnet Tarek Al-Wazir diese Formulierung akzeptiert. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich werfe es doch gar nicht euch vor, ich werfe es denen vor!) Wenn man – wie ich – gehört hat, lieber Volker, wie -Tarek die Diskussion in seiner eigenen Familie beschreibt – da geht es um die Frage: Wer ist Jemenit, wer ist Jemenit und Deutscher, wer ist vielleicht nur Deutscher? –, dann kann man sich nur sehr schwer vorstellen, dass er eine solche Vereinbarung tatsächlich akzeptiert. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Auf die -Aktuelle Stunde hättet ihr besser verzichtet!) Die Formulierung finde ich mindestens so bedauerlich wie das, was wir in der Großen Koalition auf Bundesebene vereinbaren mussten. Aber wir werden nicht müde werden, das noch zu ändern. Auf ein paar Aspekte muss man immer wieder hinweisen, weil sie doch die Sichtweise verstellen. Herr Kollege Strobl, jetzt komme ich doch noch einmal zu meinen neuen Freunden; ich bitte um Nachsicht. Sie haben vorhin im Zusammenhang mit dem Beispiel von Abida so getan, als sei es ein besonderes Geschenk, dass jemand die deutsche Staatsbürgerschaft hat, obwohl er überwiegend in der Türkei gelebt hat. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht mal ein türkischer Name!) Dabei übersehen Sie – wie so viele, die darüber diskutieren –, dass Abida selbstverständlich die deutsche Staatsbürgerschaft behalten (Beifall der Abg. Gülistan Yüksel [SPD]) und weiterhin in Istanbul, Ankara oder in Anatolien leben könnte. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau, genau!) Es wird nämlich immer übersehen: Es ist keine Belohnung, die man jemandem sozusagen hinterherwirft, (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Aber wir wollen, dass sie optieren!) sondern die betreffende Person hat kraft Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft und muss sich bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie sie behalten möchte. Sie kann leben, wo immer sie will; wenn sie sagt: „Ich möchte die deutsche Staatsbürgerschaft behalten“, dann kann sie sich trotzdem weiterhin in dem Land, in dem sie aufgewachsen ist, oder in einem beliebigen anderen Land, in dem sie bisher gelebt hat, aufhalten. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Aber keine Doppelstaatsbürgerschaft, Kollege Veit! Die müssen sich entscheiden! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und dann wird sie trotzdem Bundeskanzlerin! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann wird sie trotzdem Deutsche!) Es geht deshalb nicht um Privilegierungen oder um Belohnungen, sondern es geht um die Frage vernünftiger Regelungen. Im Übrigen: Das Merkmal „aufgewachsen“ ist der Regelung aus dem Jahr 1999 immanent. Der heutige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herr Dr. Hans-Georg Maaßen, hat damals in der Abteilung M des Innenministeriums an der Gesetzgebung mitgewirkt. Er hat in der Kommentierung von Hailbronner, die jeder, der sich mit Ausländerrecht beschäftigt, kennt, niedergeschrieben, dass man davon ausgeht, dass die hier in Deutschland in zweiter und dritter Generation geborenen Kinder ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger einen verfestigten Aufenthalt haben, also bereits per se in Deutschland integriert sind. Das ist sozusagen systemimmanent; das folgt der Logik des Gesetzes. Das ist durch die Optionspflicht im Prinzip auch nicht geändert worden. Vor dem Hintergrund bitte ich sehr um Verständnis, dass wir mit Ihnen und selbstverständlich auch mit dem Ministerium versuchen werden, einen vernünftigen Weg zu finden. Wenn es um die Frage geht, ob das jemanden provoziert hat, kann ich nur sagen: Ach, nun seid doch nicht so empfindlich. Dass Bundesländer, egal welcher Couleur, im Bundesrat etwas anderes machen als die jeweils im Bund regierende Koalition, das ist doch nichts Neues; das ist Tagesgeschäft. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das soll sogar bei Herrn Seehofer schon mal vorgekommen sein! – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Wenn es keine parteipolitische Instrumentalisierung ist! – Gegenruf des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben Föderalismus überhaupt nicht verstanden, was?) Wer das anders sieht, der hat dieses System nicht recht verstanden. Im Übrigen ist es – jetzt muss ich doch noch aus der Rolle, die mir Dagmar Ziegler empfohlen hat, fallen; aber nur ganz kurz – kein freundlicher Akt, einen Referentenentwurf auf den Weg zu bringen, ohne dem Koalitionspartner zuvor eine Lektüremöglichkeit eingeräumt zu haben. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind ja Zustände! Spätrömische Dekadenz! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist das für eine Koalition, wenn einer nur bestimmt!) Diese milde Rüge ist aber akzeptiert worden. Deswegen skandalisiere ich das nicht zu einem großen koalitionspolitischen Problem. Wir sind jetzt verpflichtet, nach bzw. in der Ressortabstimmung miteinander eine praktikable Regelung zu finden. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei solchen Verhältnissen würde ich mich für getrennt leben entscheiden!) Daran werden wir mitwirken. Dass die Regelung möglichst verwaltungsfreundlich sein soll, darf ich bei der Gelegenheit ebenfalls betonen. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Auf Basis des Koalitionsvertrages!) – Auf der Basis des Koalitionsvertrages. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege. Rüdiger Veit (SPD): Ich bitte um Nachsicht, Frau Präsidentin. – Da kann man aber auch die Lesart von Volker Beck vertreten und sagen: Die Formulierung „und aufgewachsen“ passt ganz gut in die Kategorie derer – auf die § 40 b des Staatsangehörigkeitsgesetzes zielt –, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens unseres Gesetzes noch keine zehn Jahre waren. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! So habe ich das immer gelesen! Ich war ja nicht dabei!) Da kann man vielleicht noch sagen: Es ist sinnvoll, an „und aufgewachsen“ anzuknüpfen. Bei anderen gilt das vielleicht weniger. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Man muss sich nicht die Absurditäten des Kollegen Beck zu Eigen machen!) – Gleich geraten wir in ein Koalitionsgespräch. Es ist vielleicht nicht so günstig, das öffentlich zu führen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Veit, meine Nachsicht ist jetzt zu Ende. Rüdiger Veit (SPD): Frau Präsidentin, ich schließe meinen Beitrag und bedanke mich für die Geduld. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin in der Debatte ist die Kollegin Cemile Giousouf, CDU/CSU-Fraktion. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Übrigen auch eine Doppelstaatlerin! Problemlos!) Cemile Giousouf (CDU/CSU): Ja, das stimmt, lieber Özcan Mutlu. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir bitte eine Bemerkung: Von den Grünen und den Linken brauchen wir uns die Integrationspolitik und die Einbürgerungs- oder Staatsbürgerschaftspolitik wirklich nicht erklären zu lassen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Eva Högl [SPD] – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein guter Witz!) Auch wenn Sie sich das gerne auf die Fahne schreiben, ist es so: Die CDU hat sich stets für die Einbürgerung und Integration starkgemacht. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das ist ein guter Einstieg in eine Rede! – Christine Buchholz [DIE LINKE]: Besonders in Hessen!) Unter der Regierungsverantwortung von Helmut Kohl in den Jahren 1991 und 1993 wurden fortwährend die Voraussetzungen für die Einbürgerung erleichtert. Erstmals konnten sogenannte Gastarbeiter deutsche Staatsbürger werden. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben?) Lieber Herr Beck, im Jahr 2000 wurde das Staatsbürgerschaftsrecht grundsätzlich weiterentwickelt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und wer hat dagegengestimmt? Die CDU/CSU-Fraktion!) Das neue Recht verkürzte die notwendige Aufenthaltsdauer von 15 auf 8 Jahre. Das Geburtsortsprinzip wurde eingeführt, und das Optionsmodell wurde geschaffen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Wer hat es gemacht? Rot-Grün!) Wir wissen alle, dass das ein schwieriger politischer Kompromiss war. Das geben wir auch gerne zu. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, und Sie waren dagegen!) Für die Schwierigkeiten, die mit dem Optionsmodell verbunden sind, müssen wir in der neuen Regierung eine Lösung finden. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat zur Zeit der Koalitionsverhandlungen zur Staatsbürgerschaft folgende Position eingenommen: Das Gremium plädiert für die Abschaffung der Optionspflicht, weil sie junge Menschen zwingt, zwischen Staatsbürgerschaften zu entscheiden. Herr Beck, jetzt sollten Sie gut zuhören: Der Sachverständigenrat sah jedoch auch ein, dass ein Mechanismus erforderlich ist – ich zitiere –, der eine unbegrenzte Weitergabe der Staatsangehörigkeit über das … Abstammungsprinzip und damit eine Anhäufung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten verhindert. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was bei den deutschen Schäferhunden in Russland nicht interessiert!) Letzteres wirft nicht nur rechtstechnische, sondern auch demokratietheoretische Probleme auf, wenn etwa in großer Zahl Personen in Staaten wählen können, von deren Gesetzgebung sie kaum oder gar nicht betroffen sind … (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: So ist das! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist dann mit den Deutschen im Osten, die noch nicht einmal einen deutschen Pass hatten!) Deshalb schlägt der Sachverständigenrat vor, für die Vergabe der Staatsangehörigkeit zusätzlich das Prinzip des Lebensmittelpunktes einzuführen. Lieber Herr Beck, unabhängige Experten schlagen einen Bezug zum Geburtsland vor! (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen Sie sich mal kundig!) Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die jungen Zuwandererkinder ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, war uns wichtig, als wir im Herbst 2013 die Optionsregelung verhandelten. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was ist mit den Aussiedlerkindern?) Beide Parteien haben vor dem Hintergrund unterschiedlicher Integrationskonzepte eine Annäherung geschafft. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]) Beiden Parteien war klar, dass man Kindern, die bislang optieren mussten, eine Tür öffnen wollte. Das haben wir mit einem unkomplizierten Nachweis des Geboren- und Aufgewachsenseins im neuen Gesetz etabliert. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ein Melderechtsverstoß der Eltern zum Verlust der Staatsangehörigkeit führen kann, worauf das Kind keinen Einfluss hat! Aber die Rechtsfolgen muss es tragen!) Zukünftig werden junge Menschen nicht mehr in die schwierige Situation gebracht, sich zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden zu müssen, wenn sie hier geboren und aufgewachsen sind. Auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, können nicht leugnen, dass das eine deutliche Verbesserung der Situation dieser Kinder ist. Es ist eine klare Botschaft, dass sie mit den Wurzeln und der Herkunft ihrer Eltern zu Deutschland gehören. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Durch eine Geburtsurkunde, einen Schulabschluss oder eine Meldebescheinigung können sie ihren deutschen Pass beibehalten. Ich möchte gerne wissen, was da unüberwindbare Kriterien sind, Herr Beck. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Jedes Kind, das in Deutschland geboren ist, bekommt eine Geburtsurkunde. Wir haben in Deutschland eine Schulpflicht und eine Meldepflicht. Wenn Sie heute eine Ehe schließen wollen, müssen Sie mehr Dokumente einreichen als dann, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten wollen. (Beifall bei der CDU/CSU) Liebe Frau Buchholz, ich möchte noch eine Bemerkung an Sie richten. Innenminister de Maizière hat bereits gesagt, dass die Optionskinder, die bislang durch Gesetz den deutschen Pass verloren haben, diesen wiedererlangen können. In diesem Kontext von Rassismus zu sprechen, finde ich, mit Verlaub, wirklich ungeheuerlich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN) Insgesamt würde ich Ihnen raten: Warten Sie erst einmal den Gesetzentwurf ab! Warten Sie einmal ab, was die Fachleute und die Ressorts zu dem Gesetzentwurf sagen! Sie zerreden einen Gesetzentwurf und führen eine Scheindebatte. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Kolleginnen und Kollegen haben es bereits gesagt: Über 90 Prozent der betroffenen jungen Menschen erfüllen die Kriterien. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann brauchen wir es doch nicht mehr zu prüfen!) – Wir wollen uns an den Koalitionsvertrag halten, lieber Özcan Mutlu. Das ist der Unterschied. – Sie sind in Deutschland geboren und aufgewachsen und/oder haben einen Schulabschluss. Von knapp 5 000 jungen Menschen, die sich 2013 zwischen der deutschen und einer anderen Staatsangehörigkeit entscheiden mussten, sind lediglich 140 im Ausland gemeldet. Wollen wir jetzt für diese 3 Prozent eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag infrage stellen? Soll man für die 3 Prozent der Kinder, die nämlich diese Kriterien nicht erfüllen, 97 Prozent der Kinder in Ungewissheit lassen? (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für 3 Prozent machen Sie 40 000 Verwaltungsverfahren, die kein Mensch braucht! Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!) In einem Punkt gebe ich Ihnen recht: Mit jedem Tag wächst die Zahl der Optionskinder. Derzeit sind nicht die aufgestellten Kriterien für die jungen Betroffenen ein Hindernis, sondern das Hindernis besteht darin, dass es keine zügige Umsetzung gibt. Im Jahr 2014 gibt es über 5 000 Optionskinder, und in den nächsten drei Jahren werden es knapp 20 000 junge Menschen sein. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann handeln sie mal! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 2018 sind es 40 000 im Jahr!) Sie haben ein Anrecht darauf, dass ihre Situation geklärt wird. (Beifall der Abg. Dagmar Ziegler [SPD]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Giousouf, denken Sie an die Redezeit? Cemile Giousouf (CDU/CSU): Ich beende meine Rede sofort. – Sie in der Opposition reden von einem bürokratischen Monstrum, aber die Opposition schafft hier ein parlamentarisches Monstrum, das nirgendwohin führt. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht unsere Aufgabe!) Das haben die Migrantinnen und Migranten wirklich nicht verdient. Sie verdienen eine zügige Umsetzung des Koalitionsvertrages. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was tun Sie? Sie tun nichts! Wir haben den Antrag schon eingereicht!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzter Redner in der Debatte ist der Kollege Alexander Hoffmann, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen, nach 55 Minuten dieser Aktuellen Stunde darf ich Ihnen vor allem eines sagen: Ihnen ist es wieder einmal gelungen, mit dieser Debatte dieses Haus von seiner eigentlichen Arbeit abzuhalten. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind ein Träumer, oder? Wofür werden Sie denn bezahlt? – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein Parlament! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist unsere Aufgabe und unsere Pflicht!) Das liegt im Wesentlichen an Folgendem: Wenn wir uns heute, Herr Mutlu, ganz ruhig und unaufgeregt die Situation anschauen, dann sehen wir: Die Fakten und die Tatsachen liegen auf dem Tisch. Wir haben eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die eindeutig ist. Die Koalitionspartner werden sie umsetzen. Ich habe volles Vertrauen in unseren Koalitionspartner, dass wir hier zu einem guten Ergebnis kommen. Parallel dazu gibt es eine Initiative im Bundesrat; das ist vollkommen legitim. Niemand will den Bundesländern durch die Koalitionsvereinbarung das verfassungsmäßig verbriefte Recht nehmen, im Bundesrat Initiativen einzubringen. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: -Sagen Sie das einmal dem Kollegen Strobl!) Lassen Sie uns doch – das sage ich ganz unaufgeregt – die Entscheidung abwarten. Dann werden wir weitersehen. Allerdings werden Sie sich heute von mir sagen lassen müssen, dass ich der Meinung bin, dass Sie mit Debatten, wie wir sie heute wieder führen, mit Ihrer Aufgeregtheit, Ihrer Unsachlichkeit und Ihrer Hitzigkeit, ein so wichtiges Thema in meinen Augen eher nachhaltig beschädigen. Denn wenn wir über solche Themen diskutieren, dann wird das Bild eines Landes skizziert, in dem es Diskriminierung gibt, in dem Menschen mit Migrationshintergrund nicht willkommen sind. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagt Ihnen das etwas? NSU! Sagt Ihnen das etwas?) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich erlebe dieses Land so nicht. Sie skizzieren auch immer wieder falsche Realitäten. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Falsche Realitäten kann es nicht geben! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo leben Sie denn?) Es wird suggeriert, dass jemand, der das Optionsrecht entsprechend ausgeübt hat, nie wieder deutscher Staatsbürger werden kann. Das ist nicht richtig. Es wird immer wieder suggeriert, dass jemand, der die Frist beim Op-tionszwang verstreichen lässt, gleich abgeschoben wird. Auch das geht vollkommen an der Realität vorbei. Als gute Demokraten tun wir alle gut daran, auch über schwierige Themen sachlich, vor allem aber auch differenziert zu diskutieren. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, dann fangen Sie mal an damit!) – Genau, Herr Mutlu, das wird gleich passieren. Der Gesichtspunkt, der doch inmitten dieser ganzen Diskussion steht, ist die Rechtssicherheit; jetzt hören Sie bitte gut zu. Die Staatsangehörigkeit zieht in allen Ländern der Erde vor allem die Entscheidung nach sich: Welches nationale Recht, welches Erbrecht, welches Familienrecht, welches Strafrecht kommt danach zur Anwendung? (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Hä?) Es geht also um Rechtssicherheit. Jetzt folgender Fall: Es gibt eine Ehe. Die Frau ist deutsche Staatsangehörige, und der Mann hat die doppelte Staatsbürgerschaft, so wie Sie es wollen. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen. Die beiden leben getrennt, und es geht um die Scheidung. Es geht konkret um die Frage: Wer bekommt die Kinder? Der Mann erkennt, dass er nach dem deutschen Recht relativ wenige Chancen hat, die Kinder zu behalten. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach ja? Das ist doch internationales Privatrecht!) Er weiß aber auch, dass er nach dem Familienrecht seines Heimatlandes, weil dort ein anderer kultureller Hintergrund herrscht, die Kinder ohne Probleme bekäme. Also packt er die zwei Kinder ein, entzieht sie der Mutter und reist in sein Heimatland. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was für eine Vorstellung! Wo holen Sie nur immer diese Beispiele her?) Meine Damen, meine Herren, Sie werden nicht mit politischen Mitteln, nicht mit juristischen Mitteln und auch nicht mit Mitteln der Diplomatie in der Lage sein, jemals wieder an diese Kinder heranzukommen. Natürlich können Sie jetzt sagen: Ja, aber wenn dort ihr Recht gewählt wird und der Vater seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behält, dann kann er die Kinder auch entziehen. – Das mag sein. Aber mit der doppelten Staatsbürgerschaft schafft man ja überhaupt keine Grundlage, um im Interesse aller Beteiligten ein für alle Mal Rechts-sicherheit herzustellen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das jetzt eigentlich mit diesem Optionsgesetzentwurf zu tun? Das müssen Sie mir mal erklären!) Rechtssicherheit wird geschaffen, indem sich der Vater zur deutschen Staatsbürgerschaft bekennt und damit für alle Beteiligten eindeutig und klar ist, welches Familienrecht zur Anwendung kommt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und das machen wir jetzt davon abhängig, welchen Schulabschluss die Nichte von dem hat, oder was?) – Kollege Beck, wir wollten ganz sachlich und unaufgeregt diskutieren; das war doch die Idee. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben sich auf einen Themenkreis begeben, der mit dem Gegenstand nichts mehr zu tun hat!) Gestatten Sie mir abschließend ein paar persönliche Sätze. Kollege Mutlu, ich habe Ihnen vor Weihnachten gut zugehört, als Sie über dieses Thema in Bezug auf Ihre eigene Person gesprochen und Begriffe wie „Heimat“ und „Wurzeln“ verwendet haben. Ich persönlich bin der Mann einer türkischen Frau. Ich bin stolz, Mitglied einer türkischen Großfamilie zu sein. Diese Großfamilie ist bunt zusammengewürfelt. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Passen Sie auf, dass sie nicht die Kinder mit in die Türkei nimmt!) – Herr Mutlu, hören Sie mir zu! Vielleicht ist das ja auch für Sie ganz spannend. – Alle Familienangehörigen sind Muslime. Die einen haben sich entschieden, deutsche Staatsangehörige zu werden, und die anderen sind Türken geblieben. Da gibt es, Frau Pau, eben nicht diese Unterscheidung zwischen „wir“ und „ihr“, wenn wir bei einer Familienfeier zusammensitzen. Wenn wir da zusammensitzen und über das Modell der doppelten Staatsangehörigkeit reden, dann wundern die sich. Mein Schwiegervater sagt mir: Wo meine Wurzeln sind, wo meine Heimat ist, lese ich doch nicht in meinem Personalausweis. Das verbriefe ich doch nicht schwarz auf weiß auf einem Blatt Papier. Das ist schon gar nicht in einem Aktenvorgang bei der Staatsangehörigkeitsbehörde dokumentiert. Wo meine Wurzeln und meine Heimat sind, das behalte ich im Herzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was sagt uns das jetzt?) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Die Aktuelle Stunde ist beendet. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 13. März 2014, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 17.18 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 12.03.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 12.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 12.03.2014 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 12.03.2014 Bülow, Marco SPD 12.03.2014 Da?delen, Sevim DIE LINKE 12.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 12.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 12.03.2014 Heller, Uda CDU/CSU 12.03.2014 Hunko, Andrej DIE LINKE 12.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 12.03.2014 Kunert, Katrin DIE LINKE 12.03.2014 Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 12.03.2014 Dr. Lenz, Andreas CDU/CSU 12.03.2014 Lutze, Thomas DIE LINKE 12.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12.03.2014 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12.03.2014 Röspel, René SPD 12.03.2014 Rüthrich, Susann SPD 12.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 12.03.2014 Schmidt (Berlin), Matthias SPD 12.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 12.03.2014 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 12.03.2014 Vaatz, Arnold CDU/CSU 12.03.2014 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 12.03.2014 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 12.03.2014 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 12.03.2014 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 5): Wie haben sich seit dem Jahr 2009 die Absatzmengen von Cephalosporinen der dritten und vierten Generation sowie von Fluorchinolonen in der Veterinärmedizin entwickelt, bitte nach Jahren auflisten, und wie hat sich im gleichen Zeitraum die Antibiotikaresistenzlage bei E.coliBakterien entwickelt, bitte nach Jahren und allen untersuchten Wirkstoffgruppen auflisten? Die Abgabemengen werden seit 2011 aufgrund der Vorgaben der Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information, DIMDI Arzneimittelverordnung, DIMDI-AMV, erfasst. Die Zahlen für 2011 und 2012 sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen Die Abgabemengen für 2013 liegen noch nicht vor, da die Meldefrist für die Unternehmen erst am 31. März 2014 endet. Es handelt sich hierbei um die an Tierärzte abgegebenen Mengen. Tabelle 1: Menge der an Tierärzte abgegebenen Antibiotika – Reinsubstanz – der Klassen Cephalosporinen der dritten und vierten Generation sowie von Fluorchinolonen in den Jahren 2011 und 2012 in Tonnen und prozentualer Anteil an in dem jeweiligen Jahr insgesamt abgegebenen antibiotischen Wirkstoffen Antibiotikaklassen 2011 2012 3. Generation Cephalosporine 2 057 (0,1 Prozent) 2 346 (0,1 Prozent) 4. Generation Cephalosporine 1 427 (0,1 Prozent) 1 399 (0,1 Prozent) Fluorchinolone 8 247 (0,5 Prozent) 10 382 (0,6 Prozent) In Anlage 1 sind die im Rahmen des jährlichen Zoonosen-Monitorings erhobenen repräsentative Daten zur Resistenzentwicklung von kommensalen E. coli gegen die Chephalosporine der dritten Generation Cefotaxim, Ceftazidim und das Fluorchinolon Ciprofloxacin tabellarisch dargestellt. Die Resistenzbewertung der Isolate erfolgte anhand der sogenannten epidemiologischen Cut-off-Werte. Diese bestimmen den Anteil mikrobiologisch resistenter Isolate und geben frühzeitig Hinweise auf eine beginnende Resistenzentwicklung. Eine Einstufung als resistent nach diesem Bewertungssystem bedeutet also nicht, dass eine Infektion mit diesem Erreger nicht behandelbar ist. Insgesamt ergibt sich folgendes Bild: Der Anteil resistenter E.-coli-Isolate unterscheidet sich deutlich zwischen den Herkünften. Gegenüber Ciprofloxacin, einem Vertreter der Fluorchinolone, sind vor allem E.-coli-Isolate aus Mastgeflügel und Geflügelfleisch mikrobiologisch resistent. In allen betrachteten Lebensmittelketten werden Resistenzen von E.-coli-Isolaten gegen Cephalosporine der dritten Generation nachgewiesen. E.-coli-Isolate aus der Lebensmittelkette Masthähnchen und aus Mastkälbern weisen die höchsten Resistenzraten auf. Zum Nachweis von Bakterien mit Resistenzen gegen Cephalosporine der dritten und vierten Generation bei Geflügel bzw. dessen Produkten ist festzustellen, dass keine Präparate mit diesen Wirkstoffen zum Einsatz beim Geflügel zugelassen sind, deren Einsatz bei diesen Tierspezies ist verboten. Die Herkunft der Resistenzen ist somit noch unklar. Im Übrigen wird auf die Antworten zur Kleinen Anfrage „Einsatz von Reserveantibiotika in der Tiermedizin“, Drucksache 17/10907 vom Oktober 2012 verwiesen. Anlage 1 zu Frage 5 Ergebnisse der Resistenzuntersuchungen bei kommensalen E. coli aus unterschiedlichen Herkünften im Zoonosen-Monitoring der Jahre 2010 bis 2012 Tabelle 1: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate aus der Lebensmittelkette Legehenne Tierart/ Matrix Legehennen, Kot (2010) Legehennen, Kot (2011)   1001 Prozent  N Prozent Anzahl untersucht 27 2,7 642   Cefotaxime 28 2,8 10 1,6 Ceftazidime 55 5,5 11 1,7 Ciprofloxacin 1001 7,4  36 5,6 Tabelle 2: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate aus der Lebensmittelkette Masthähnchen Tierart/ Matrix Masthähnchen, Kot (2010) Masthähnchen, Kot (2011) Hähnchenfleisch (2011)   N Prozent N Prozent N Prozent Anzahl untersucht 200   246   172   Cefotaxime 27 13,5 19 7,7 8 4,7 Ceftazidime 27 13,5 18 7,3 11 6,4 Ciprofloxacin 108 54,0 119 48,4 90 52,3 Tabelle 3: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate bei Zuchtputen und aus der Lebensmittelkette Mastpute Tierart/ Matrix Zucht- puten, Kot (2012) Mast puten, Kot (2010) Mastputen, Blinddarm- inhalt (2010) Mastputen, Blinddarm- inhalt (2012) Mastputen, Kot (2011) Puten-fleisch (2010) Puten-fleisch (2012)   N Prozent N Prozent N Prozent N Prozent N Prozent N Prozent N Prozent Anzahl untersucht 12 127   356   332 184   289   307 Cefotaxime 1 8,3 0 0,0 8 2,2 5 1,5 4 2,2 6 2,1 16 5,2 Ceftazidime 1 8,3 0 0,0 6 1,7 5 1,5 4 2,7 5 1,7 12 3,9 Ciprofloxacin 3 25,0 43 33,9 118 33,1 123 37,0 52 28,3 99 34,3 127 41,4 Tabelle 4: Anzahl und Anteil resistenter kommensaler E.-coli-Isolate bei Milchrindern und aus den Lebensmittelketten Mastkalb, Mastrind sowie Mastkalb/Jungrind Tierart/ Matrix Milch- rinder, Tankmilch (2010) Mast- kälber, Kot (2010) Mast- rinder, Kot (2011) Mast- kälber und Jungrinder, Kot (2012) Mast- kälber und Jungrinder, Dickdarminhalt (2012) Rindfleisch (2011) Kalb- und Jungrind-fleisch (2012)   N Prozent N Prozent N Prozent N Prozent N Prozent N Prozent N Prozent Anzahl untersucht 95   272   909   217 298 68   70 Cefotaxime 3 3,2 28 10,3 4 0,4 10 4,6 3 1,0 0 0,0 3 4,3 Ceftazidime 3 3,2 21 7,7 5 0,6 6 2,8 3 1,0 0 0,0 3 4,3 Ciprofloxacin 6 6,3 114 41,9 33 3,6 26 12,0 45 15,1 3 4,4 9 12,9 Tabelle 5: Anzahl und Anteil resistenter E.-coli-Isolate aus der Lebensmittelkette Mastschwein Tierart/ Matrix Mastschweine, Kot (2011) Schweinefleisch (2011)   N Prozent N Prozent Anzahl untersucht 859   52   Cefotaxim 16 1,9 1 1,9 Ceftazidim 13 1,5 1 1,9 Ciprofloxacin 51 5,9 3 5,8 Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 6): Plant die Bundesregierung angesichts der laut BVL-Monitoring 2012 „besorgniserregenden“ Resistenzentwicklung bei den auch als Reserveantibiotika bekannten Cephalosporinen der dritten und vierten Generation und Fluorchinolonen weitere Einschränkungen oder ein Verbot des Einsatzes in der Veterinärmedizin, und, wenn nein, warum nimmt sie hier möglicherweise billigend eine weitere Verschärfung der Resistenzlage und damit die Gefährdung von Menschenleben in Kauf? Die im Zoonosen-Monitoring erwähnte „besorgniserregende“ Resistenzentwicklung gegenüber Cephalosporinen der dritten Generation und dem Fluorchinolon Ciprofloxacin wurde bei kommensalen E. coli festgestellt, gegenüber den übrigen getesteten antibiotischen Wirkstoffen gab es im Zeitraum 2009 bis 2011 keine starke Veränderung der Resistenzlage. Kommensale Bakterien gehören zur sogenannten Normalflora, die bei Menschen und Tieren unter anderem die Haut, die Mundhöhle oder den Darm besiedelt. Der Nachweis von kommensalen Bakterien steht also in keinem Zusammenhang mit einer krank machenden bakteriellen Infektion. Des Weiteren ist zu beachten, dass eine direkte Herleitung des Auftretens resistenter Bakterien beim Menschen von dem Einsatz von Antibiotika bei lebensmittelliefernden Tieren nicht möglich ist. Die Übertragung erfolgt nur in Einzelfällen bei der Zubereitung der Lebensmittel, vor allem bei vorhandenen Hygienemängeln. Dennoch geben die Ergebnisse aus Sicht der Bundesregierung Anlass zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen zur Gegensteuerung dieser Entwicklung hier geboten sind, zumal ein Anstieg der Resistenzen gegen die in Frage 54 genannten Wirkstoffklassen auch in der Humanmedizin beobachtet wird. Für Cephalosporine und Fluorchinolone zur Anwendung bei Tieren bestehen nationale und EU-weite Zulassungen. Das für Tierarzneimittel zuständige Gremium der Europäischen Arzneimittelagentur, EMA, der Ausschuss für Tierarzneimittel, CVMP, hat sich wiederholt mit dem Einsatz von Cephalosporinen und Fluorchinolonen bei Tieren beschäftigt und beschlossen, die Packungsbeilagen mit Hinweisen auf eine umsichtige Anwendung der entsprechenden Tierarzneimittel und die Gefahr von Resistenzentwicklungen zu versehen. Kernpunkt ist, dass Fluorchinolone und Cephalosporine der dritten und viertenGeneration der Behandlung klinischer Erkrankungen vorbehalten bleiben sollen, die auf andere Klassen von Antibiotika unzureichend angesprochen haben bzw. bei denen mit einem unzureichenden Ansprechen zu rechnen ist („Second-Line“-Antibiotika). Der CVMP kommt auf der Grundlage der Beurteilung der derzeit vorliegenden Daten zu dem Schluss, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis für diese Arzneimittel vorbehaltlich der empfohlenen Änderungen der Produktinformation nach wie vor insgesamt positiv ist. Die Daten zur Resistenzentwicklung aus dem Zoonosen-Monitoring werden jährlich an die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit, EFSA, übermittelt. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wird eine Reduktion des Einsatzes aller Antibiotika und insbesondere dieser Substanzgruppen in der Tiermedizin angestrebt. Mit diesem Ziel wurde die 16. AMG-Novelle mit dem in ihr enthaltenen Antibiotikaminimierungskonzept erlassen. Sie führt die Ermittlung der Therapiehäufigkeit in Mastbetrieben ein. Darüber hinaus enthält die 16. AMG-Novelle Ermächtigungen für weitere Vorgaben und Beschränkungen für den Einsatz von Antibiotika durch Verordnungen. So ist vorgesehen, in der Verordnung über Tierärztliche Hausapotheken, TÄHAV, eine Verpflichtung zur Durchführung von Resistenztests, ein Umwidmungsverbot für die in Frage 54 genannten Wirkstoffklassen und ein Verbot des Abweichens von den Gebrauchsinformationen bei oral zu verabreichenden Antibiotika aufzunehmen und so die zulassungskonforme Anwendung von Tierarzneimitteln zu stärken. Die Bundesregierung ist also angesichts der sich verschlechternden Resistenzlage nicht tatenlos geblieben, sondern hat die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um über eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes der Resistenzentwicklung entgegenzuwirken. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 11): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher im Rahmen der laut der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen „seit geraumer Zeit bestehenden Parallelplanung“ (Reuters vom 26. Februar 2014) für einen Komplettabzug der Bundeswehr aus Afghanistan unternommen, und wann ist der spätestmögliche Zeitpunkt, an dem er in Angriff genommen werden muss, um noch im Jahr 2014 abgeschlossen werden zu können? Die Bundesregierung geht unverändert davon aus, dass es zur Unterzeichnung des bilateralen Sicherheitsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Afghanistan kommt und die ISAF-Nachfolgemission „Resolute Support“ stattfindet. An dieser Vorgabe richtet sich unverändert das Engagement in Afghanistan aus. Neben den Planungsüberlegungen zu einer NATO-geführten Folgemission in Afghanistan nach dem Jahr 2014 wird gleichwohl parallel dazu auf militärplanerischer Ebene Vorsorge für den Fall getroffen, dass es wider Erwarten nicht zu dieser Mission kommt und das deutsche Engagement im Rahmen der NATO-Mission ISAF in Afghanistan bis zum 31. Dezember 2014 beendet wird. In Mazar-i-Sharif wurde im Februar 2013 zur materiellen Entlastung des deutschen Einsatzkontingents ISAF die „Materialschleuse Drehscheibe im Einsatz“ für die Rückverlegung eingerichtet. In der Materialschleuse wird das gesamte zur Rücklieferung vorgesehene Material des deutschen Einsatzkontingents ISAF angenommen, geprüft und unter Beachtung aller zoll- und gefahrgutrechtlichen Vorgaben für den jeweiligen Transportträger kommissioniert und abgesteuert. Weiteres integrales logistisches Organisationselement der materiellen Rückverlegung ist der logistische Umschlagpunkt in Trabzon in der Türkei, über den in einer Kombination aus Luft- und Seetransport das Material nach Deutschland zurückgeführt wird. Die bestehende Parallelplanung wird durch diese konkreten Schritte unterstützt. Die fortbestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Entwicklungen in Afghanistan, insbesondere mit Blick auf die noch nicht erfolgte Unterzeichnung des bilateralen Sicherheitsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Afghanistan, erfordern jedoch die ständige Aktualisierung, Anpassung und Überprüfung der derzeitigen Planungen. Eine verbindliche Aussage zum spätestmöglichen Zeitpunkt für eine Entscheidung zum vollständigen Abzug der Bundeswehr ist angesichts der Unwägbarkeiten und variablen Parameter derzeit nicht möglich. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 12): Inwieweit hält die Bundesregierung die vom Hersteller Airbus als Entschädigung für die Reduzierung einer Eurofighter-Bestellung angekündigte Forderung in Höhe von rund 900 Millionen Euro für gerechtfertigt, und in welcher Höhe hat sie dafür in ihrer Haushaltsplanung bereits Mittel eingeplant? Die Forderung der Firma Airbus Defence & Space wurde durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr dem Grunde nach nur teilweise und infolgedessen der Höhe nach nicht akzeptiert, da die Ansprüche nicht hinreichend klar dargelegt wurden. Der Industrie wurde die Möglichkeit der Überarbeitung eingeräumt. Für „Entschädigungen“, das heißt Ausgaben, die sich aus dem Umstand der Nichtabnahme der Tranche 3B und dem Rückbau der Fertigungsanlagen ergeben könnten, wurde keine gesonderte Einplanung im Haushalt vorgenommen. Gegebenenfalls erforderliche Ausgaben könnten nach derzeitiger Einschätzung aus den für das Vorhaben Eurofighter veranschlagten Haushaltsmitteln finanziert werden. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Möhring (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 13): Was sind die konkreten Gründe für die Verzögerung der Ratifizierung der von der Bundesregierung am 11. Mai 2011 unterzeichneten Konvention „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, SEV-Nr.: 210, und wie ist die weitere zeitliche Umsetzungsplanung? Nach Art. 59 Grundgesetz ist zum Beitritt der Bundesrepublik zu einem völkerrechtlichen Vertrag wie SEV 210 ein – in diesem Fall von Bundestag und Bundesrat zu verabschiedendes – Bundesgesetz erforderlich. Bei SEV 210 handelt es sich um ein sehr umfangreiches Vertragswerk (81 Artikel). Dieser Umfang hat zur Folge, dass zur Erstellung des Entwurfes für das Bundesgesetz umfangreiche Prüfungen erfolgen müssen. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit zur Erfüllung aller sich aus dem Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen ein gesondertes Umsetzungsgesetz bzw. eine Umsetzungsverordnung erforderlich ist. Nach deutschem Recht – und in Übereinstimmung mit dem Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge – ist für eine Ratifizierung Deutschlands erforderlich, dass ein völkerrechtlicher Vertrag wie SEV 210 bereits vollständig in nationales Recht umgesetzt ist. Dies erklärt auch die teilweise langen Zeitabstände zwischen Zeichnung der Verträge und Beitritt Deutschlands im Vergleich zu anderen Staaten, nach deren innerstaatlichen Vorschriften die Umsetzung nicht bereits vor Beitritt erfolgen muss. Die Bundesländer haben, wie nach innerstaatlichem Verfahren geregelt, dem Vertrag vor Zeichnung und inzwischen auch der Ratifizierung zugestimmt und sich somit auch an die Umsetzung gebunden. Die Bundesregierung prüft zurzeit den etwaigen gesetzlichen Umsetzungsbedarf auf Bundesebene und weiteren Durchführungsbedarf. Es wird angestrebt, im nächsten Jahr einen Entwurf für das erforderliche Vertragsgesetz vorzulegen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Möhring (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 14): Welche weiter gehenden Maßnahmen will die Bundesregierung zur verbindlichen Garantie eines flächendeckenden Schutzes von Frauen gegen Gewalt ergreifen bzw. hat sie konkret in Planung über die Einrichtung des bundesweiten Hilfetelefons hinaus? Mit dem „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ übernimmt die Bundesregierung unmittelbar Verantwortung, damit Frauen einen niederschwelligen Weg ins Hilfesystem finden. Der Bund ist zudem in der Verantwortung, wenn es um individuelle Leistungsansprüche der gewaltbetroffenen Frauen nach den Sozialgesetzen geht. Die Bundesregierung wird in Umsetzung des Koalitionsvertrages prüfen, wie ressortübergreifend Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Frauen gebündelt und Lücken im Hilfesystem geschlossen werden können. Zudem wird die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen auch Thema von Gesprächen zwischen dem BMFSFJ mit den Ländern sein. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen des Abgeordneten Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 22 und 23): Wie hoch ist der aktuelle Spendenstand beim Förderverein Berliner Schloss e. V. bzw. der Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“, und gibt es darunter zweckgebundene Spenden, beispielsweise für einzelne Fassadenelemente, die Kuppel oder Ähnliches? Welche anderen Pläne zur Kostenübernahme gibt es, wenn die notwendigen Spenden nicht generiert werden, und welche Verpflichtungsermächtigungen für vorbereitende Planungs- und Bauleistungen für die historische Fassade bzw. die zusätzlichen baukulturell bedeutsamen Optionen wurden vom Bund bereits eingegangen, ohne dass die dafür notwendigen Spenden vorliegen? Zu Frage 22: Neben Barspenden sind vom Förderverein Berliner Schloss e. V. bei der Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ umfangreiche Sachspenden in Form von Planungsleistungen und Modellen zu den barocken Fassaden eingegangen. Die Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ hat bis 2014 insgesamt Barspenden inklusive darauf erwirtschafteter Zinsen in Höhe von 17,6 Millionen Euro eingenommen. Sämtliche Spenden sind zweckgebunden, davon 7,8 Millionen Euro für die historischen Fassaden, 2,5 Millionen Euro für die zusätzliche bauliche Option Eckrondell an der Südostfassade des Baukörpers. Für die baulichen Optionen „Vollständige Rekonstruktion historische Kuppel“ und „Innenportale“ stehen der Stiftung zweckgebunden Spenden in Höhe von 7,2 Millionen Euro zur Verfügung. Zu Frage 23: Die Bundesregierung erwartet nach den Erfahrungen an anderer Stelle, dass sich mit erkennbarem Baufortschritt die Spendenbereitschaft weiter deutlich verstärken wird. Sie geht davon aus, dass schließlich Spenden in voller Höhe von 80 Millionen Euro bereitstehen. Für die am Ende vollständig aus Spendenmitteln zu finanzierenden barocken Außenfassaden Süd, West und Nord sowie die des Schlüterhofes ist es notwendig, bereits jetzt erste Verpflichtungen für spätere Jahre einzugehen. Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Regierungsentwurf zum Haushaltsplan 2014 und den Finanzplanansätzen der Folgejahre berücksichtigt. Dem Haushaltsausschuss und weiteren beteiligten Ausschüssen – Kultur und Medien, Verkehr und Bau – des Deutschen Bundestages ist dazu am 14. Mai 2013 berichtet worden. Für eine spätere Realisierung der baukulturell bedeutsamen Optionen wird entsprechend dem Beschluss des Haushaltsausschusses innerhalb der festgelegten Kostenobergrenze von der Bauherrin Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ baukonstruktiv Vorsorge getroffen. Die Bundesregierung geht für die baulichen Optionen keine Verpflichtungsermächtigungen ein, ohne dass die notwendigen Spenden zur Verfügung stehen. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 24 und 25): Wird der Bund weitere Kosten beim Berliner Stadtschloss – Humboldtforum – übernehmen, wenn die notwendigen 80 Millionen Euro an Spenden für die historische Fassade sowie die 28,5 Millionen Euro an Spenden für die zusätzlichen baukulturell bedeutsamen Optionen – Kuppel etc. – nicht generiert werden, und, wenn ja, in welcher Höhe? In welcher Höhe rechnet der Bund mit zusätzlichen Kosten beim Berliner Stadtschloss – Humboldtforum – über die ursprünglich geplanten 590 Millionen Euro hinaus, und plant der Bund, diese in vollem Umfang zu übernehmen? Zu Frage 24: Die Stiftung „Berliner Schloss – Humboldtforum“ erwartet mit sichtbar fortschreitendem Bau verbindlich Spenden für die Mehrkosten der historischen Fassaden in voller Höhe von 80 Millionen Euro. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Spendenmittel in dieser Höhe rechtzeitig bereitstehen. Zusätzliche baukulturell bedeutsame Optionen – Kuppel etc. – werden nur realisiert, wenn die Finanzierung aus Spenden rechtzeitig gesichert ist. So stehen für die baulichen Optionen „Vollständige Rekonstruktion historische Kuppel“ und „Innenportale“ zweckgebundene Spenden in Höhe von 7,2 Millionen Euro zur Verfügung. Andere Optionen werden daher zurzeit nicht realisiert. Zu Frage 25: Der Bund rechnet bei der planmäßig verlaufenden Baumaßnahme Schloss/Humboldtforum nicht mit zusätzlichen Kosten. Ob Veränderungen durch allgemein steigende oder fallende Baupreise – Baupreisindex – im weiteren Projektverlauf der Baumaßnahme bei zukünftigen Auftragsvergaben wirksam werden, ist rein spekulativ. Bisher sind die kalkulierten Kosten eingehalten worden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 26 und 27): Wurden beim Treffen der Umweltminister der Länder Polen, Frankreich und Deutschland im Rahmen des Weimarer Dreiecks im Februar dieses Jahres konkrete Ziele hinsichtlich der notwendigen europäischen Klima- und Energieziele nach 2020 genannt, nachdem die Umweltminister in der Abschlusserklärung darin übereinstimmten, „dass die EU zeitnah einen Beitrag für die Zeit nach 2020 vorlegt, der mit dem globalen Anspruch vereinbar ist, den Temperaturanstieg auf weniger als zwei Grad im Vergleich mit der Zeit vor der Industrialisierung zu begrenzen“, und inwieweit gab es dazu Einigkeit? Welche konkreten Vorschläge zur Reform des europäischen Emissionshandels wurden beim Treffen der Umweltminister der Länder Polen, Frankreich und Deutschland im Rahmen des Weimarer Dreiecks im Februar dieses Jahres erörtert, nachdem sich in der Weimarer Erklärung vom Februar 2014 „die Minister zudem einig waren, dass das europäische Emissionshandelssystem eine wichtige Rolle dabei spielt, CO2-Emissionen kosteneffizient zurückzufahren“, sowie weiter betont wurde, dass die Umweltminister ihr Interesse zum Ausdruck gebracht hatten, „an dem Vorschlag der Kommission für eine strukturelle Reform des Systems zu arbeiten“, und welche konkreten weiteren Schritte wurden diesbezüglich verabredet? Zu Frage 26: Die deutsche Umweltministerin vertrat die bereits mehrfach kommunizierten deutschen Zielvorstellungen – Zieltrias: Klimaziel von mindestens 40 Prozent EU-intern mit der Möglichkeit einer Ambitionssteigerung, verbunden mit einem Beitrag aus internationalen Minderungszertifikaten, im Zusammenhang mit einem internationalen Klimaschutzabkommen, Erneuerbare-Energien-Ziel von 30 Prozent, und Energieeffizienzziel. Darüber konnte, wie in der gemeinsamen Erklärung dargestellt, (noch) keine Einigung erzielt werden. Zu Frage 27: Es wurden Vorschläge zur Reform des Emissionshandels erörtert. Konkrete weitere Schritte wurden nicht vereinbart, aber die drei Staaten werden auf unterschiedlichen Ebenen weiter in engem Kontakt bleiben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 28): Welche Pläne liegen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bezüglich der angekündigten Etablierung zehn grüner Wertschöpfungszentren in Afrika bisher vor (bitte besonders auf konkrete Lage, inhaltliche Ausrichtung, Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, Involvierung deutscher Unternehmen eingehen), und welcher Zusammenhang besteht hierbei zu anderen, bereits bestehenden landwirtschaftlichen Entwicklungsprojekten (wie der G 8 New Alliance, der German Food Partnership oder den Agricultural Growth Corridors)? Das BMZ plant den Aufbau von zehn Innovationszentren zum Aufbau agrarischer Wertschöpfungsketten. Diese Zentren bilden den Nukleus eines erweiterten Reformansatzes zur Förderung kleinbäuerlicher Landwirtschaft in Entwicklungsländern. Diese Zentren sollen jeweils aus einem Cluster von verschiedenen Einrichtungen und Aufgaben der Wissensgenerierung und Wissensvermittlung bestehen. Erst nach einer Konsultation mit möglichen Partnern in Entwicklungsländern, die noch bevorsteht, können Planungen hinsichtlich konkreter Lage und Beteiligung lokaler, gegebenenfalls auch deutscher und internationaler Partner in Angriff genommen werden. Ein formaler Zusammenhang mit anderen, bereits bestehenden landwirtschaftlichen Entwicklungsprojekten besteht nicht. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 29): Inwieweit hält die Bundesregierung die Berücksichtigung des Qualitätsgrundsatzes „barrierefrei“ in dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates betreffend die europäischen Qualitätsgrundsätze für den Tourismus“ (Ratsdokument 6872/14 vom 21. Februar 2014) mit Blick auf die auch vom Europäischen Parlament ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention, BRK – hier insbesondere die Art. 9 und 30, für ausreichend, und was hat die Bundesregierung getan, um gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen (entsprechend Art. 4 Abs. 3 BRK), zum Beispiel der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V., dafür zu werben, dass sich der Qualitätsgrundsatz „barrierefrei“ und ein europaweit einheitliches Kennzeichnungssystem dafür (über Nr. 3 Buchstabe d Ziffer ii hinaus) in den Empfehlungen wiederfinden? Die EU-Kommission verfolgt mit dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates betreffend die europäischen Qualitätsgrundsätze für den Tourismus“ das Ziel, die Wettbewerbsbedingungen europaweit anzugleichen und die Information von Verbrauchern über die Qualität von Tourismusdienstleistungen einheitlich zu regeln. Dabei geht es um eine generelle Festlegung von allgemeinen Qualitätsgrundsätzen im Tourismus. Die Mitgliedstaaten sollen die Anwendung der Grundsätze durch die touristischen Dienstleister auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet koordinieren und überwachen. In diesem speziellen Kontext wurde der Qualitätsgrundsatz „barrierefrei“ in Ziffer 3 (d) ii des Vorschlags der Empfehlungen aufgenommen. Deutschland hat auf dem Gebiet des barrierefreien Tourismus bereits ein relativ gutes Niveau erreicht und wird dies weiter ausbauen. Mit dem vom BMWi finanzierten Projekt „Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines Tourismus für Alle in Deutschland“ setzen wir neue Maßstäbe. Nach einem bundesweit einheitlichen Kennzeichnungssystem werden touristisch relevante Einrichtungen auf ihre Eignung für Menschen mit Aktivitäts- und Mobilitätseinschränkungen geprüft und das Ergebnis entsprechend kommuniziert. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass dieses Kennzeichnungssystem Eingang findet in ein europaweit einheitliches Kennzeichnungssystem. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 31): Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Verschiebung der Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans Strom 2014 (siehe Meldung „Veröffentlichung NEP und O-NEP 2014“ unter www.netzentwicklungsplan.de/ver%C3%B6ffent lichung-nep-und-o-nep-2014) vor dem Hintergrund, dass § 12 b des Energiewirtschaftsgesetzes eine Veröffentlichung am 3. März eines jeden Jahres verpflichtend vorsieht, und welcher Zusammenhang besteht zwischen dieser Entscheidung und der öffentlichen Debatte über den Bau der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung von Bad Lauchstädt nach Meitingen im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahlen? Die Verschiebung der Veröffentlichung der Entwürfe der Netzentwicklungspläne 2014 für Onshore und Offshore wurde zwischen der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern vereinbart. Da die Netzentwicklungspläne auf den Szenariorahmen vom Sommer 2013 beruhen, hat die Bundesnetzagentur die Übertragungsnetzbetreiber gebeten, neben den Netzberechnungen für die Netzentwicklungspläne 2014 auch Sensitivitäten zu rechnen, die sich aus den neuen Ausbaukorridoren für erneuerbare Energien nach dem Koalitionsvertrag ergeben. Die Entwürfe der Netzentwicklungspläne sollen gleichzeitig mit den Ergebnissen der Sensitivitätsanalysen nach dem Koalitionsvertrag im April 2014 vorgelegt werden. Dies bietet den Vorteil, dass in die sich anschließende Konsultation der Netzentwicklungspläne auch die Sensitivitätsberechnungen einbezogen werden können. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 32): Welchen konkreten Inhalt – unter anderem Vergütungshöhe, Laufzeit etc. – besitzt der Vertrag für sogenannte Redispatch-Maßnahmen der Kraftwerksblöcke 4 und 5 des Gaskraftwerks Irsching, der im Frühjahr 2013 zwischen den Kraftwerksbetreibern, dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT und der Bundesnetzagentur geschlossen wurde, und wo ist dieser Vertrag einsehbar? Die Frage betrifft den Vertrag zwischen der E.ON Kraftwerke GmbH – Irsching 4 – und der TenneT TSO GmbH sowie den Vertrag zwischen dem Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH – Irsching 5 – und der TenneT TSO GmbH. Die Laufzeit der geschlossenen Verträge endet am 31. März 2016 und orientiert sich an der Absicherung des Winters 2015/2016, bis zu dem das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld stillgelegt werden soll. Im Hinblick auf die Vertragsdetails wie insbesondere die Höhe der Vergütung handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragsparteien. Die Verträge können in einer Fassung, in der die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzt wurden, bei der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 7 und 8 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Stromversorgungssicherheit in Süddeutschland“ (Bundestagsdrucksache 17/13840) sowie auf die Antwort auf die parlamentarische Anfrage „Redispatch-Vereinbarung mit den Kraftwerken Irsching 4 + 5“ (Bundestagsdrucksache 17/14733) verwiesen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 38): Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass das TTIP-Abkommen die Konkurrenz der Arbeiterinnen und Arbeiter in den USA und der EU und den Druck auf soziale und Arbeitsstandards in den USA und der EU erhöhen würde, und inwiefern ist im Rahmen des Verhandlungsmandats der Europäischen Kommission die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, DGB, nach der Etablierung allgemeiner Standards für die Arbeitnehmerrechte, die industriellen Beziehungen und die Mitbestimmungsrechte, die dem höchsten Niveau entsprechen, das bislang in einem Land erreicht wurde, und der Einführung expliziter Klauseln, die einen Abbau von Arbeitnehmerrechten und Sozialstandards verbieten und den jeweils höchsten erreichten Standard absichern (www.dgb.de vom 14. Mai 2013), umsetzbar? Die Bundesregierung sieht kein Risiko einer Absenkung von Arbeits- und Sozialstandards durch die TTIP-Verhandlungen. Laut Verhandlungsmandat soll vielmehr ein hohes Arbeitsschutzniveau im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften gefördert werden. Das Mandat enthält zudem die Klarstellung, dass das Recht jeder Partei anerkannt werden soll, ihr eigenes Arbeitsrecht zu regeln. Im Rahmen eines Nachhaltigkeitskapitels werden also Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in das Abkommen aufgenommen. Die Einzelheiten müssen im Verlauf der Verhandlungen mit den USA ausgehandelt werden. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen der Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 39 und 40): Welche konkreten Auswirkungen für die Teilnahme am Welthandel erwartet die Bundesregierung für die Länder des globalen Südens durch den Abschluss eines Freihandelsabkommens EU-USA? Welche konkreten Auswirkungen auf die Klagemöglichkeiten von international agierenden Unternehmen vor einem möglichen internationalen Schiedsgericht, das durch ein Freihandelsabkommen EU-USA geschaffen werden könnte, sieht die Bundesregierung bei einem möglichen Verbot von Fracking in Deutschland, zum Beispiel in Fällen von Unternehmen? Zu Frage 39: Der Abschluss einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA brächte sowohl handelsschaffende wie auch handelsumlenkende Effekte mit sich. Von der Handelsumlenkung würden infolge des Abbaus von Zöllen und technischen wie nichttechnischen Handelsbarrieren vor allem die Teilnehmer der Freihandelsinitiative über eine intensivere Handelsverflechtung profitieren. Dies könnte zum Teil zulasten der bisherigen Handelspartner gehen. Der handelsschaffende Effekt infolge einer erhöhten Handelsintensität, steigender Beschäftigung und Einkommen würde sich dagegen positiv auf den gesamten Welthandel auswirken, sodass zum Beispiel infolge globaler Wertschöpfungsketten auch Länder des „globalen Südens“ indirekt von einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA profitieren könnten. Welcher Effekt letztlich überwiegt, ist im Vorhinein nicht abzuschätzen. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung mögliche Auswirkungen des Abkommens auf Entwicklungsländer im weiteren Verhandlungsprozess im Auge behalten. Zu Frage 40: Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vorlage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Im Rahmen von Investor-Staat-Schiedsverfahren kann ein Staat nicht zur Änderung seiner Gesetze verurteilt werden. Negative Auswirkungen einer Gesetzesänderung auf eine bereits getätigte Investition reichen auch nicht aus, um einen Schadenersatz zu begründen. Vielmehr muss die Gesetzesänderung willkürlich, unverhältnismäßig oder diskriminierend sein. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 41): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Dienstleistungssektoren bei den Verhandlungen im Trade in Services Agreement von Liberalisierungen ausgenommen werden sollen und ob sich darunter Bereiche der Pflege- und Gesundheitsversorgung befinden? Die Verhandlungen über das Trade in Services Agreement, TiSA, stehen noch am Anfang. Ein erster Angebotsaustausch für den Dienstleistungsbereich hat im November stattgefunden. Die Bundesregierung strebt keine Verpflichtungen zur Erleichterung des Marktzugangs im gemischt oder öffentlich finanzierten Bereich des Pflege- und Gesundheitsbereichs an. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Pia Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 42): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie ein TTIP-Abkommen ratifizieren wird, in dem der Bereich der Alten- und Krankenpflege stärker dereguliert wird und dies zu mehr Belastungen der Pflegebedürftigen und für deren Angehörige führt? Die Verhandlungen zum TTIP-Abkommen stehen noch am Anfang. Ein Angebotsaustausch im Dienstleistungsbereich ist noch nicht erfolgt und erst für Mitte 2014 geplant. Die Bundesregierung wird keine Verpflichtungen zu Deregulierungsmaßnahmen im Bereich der Alten- und Krankenpflege übernehmen. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 43 und 44): Wie ist der aktuelle Stand in der Frage, Finanzdienstleistungen innerhalb der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, TTIP, zu verhandeln unter Berücksichtigung der der Presse zu entnehmenden unterschiedlichen Positionen der Verhandlungsführer im Hinblick auf die Einbeziehung von Fragen der Finanzmarktregulierung (Financial Times vom 27. Januar 2014, „Brussels wants finance rules back in US trade pact“)? Welche Arten von Finanzdienstleistungen sollen aus Sicht der europäischen Verhandlungsführung von der TTIP erfasst werden, und zu welchen sogenannten Verpflichtungen – Commitments – hat sie sich konkret bereit erklärt? Zu Frage 43: In den ersten drei Verhandlungsrunden haben die EU und die USA auch über die Einbeziehung der Finanzdienstleistungen gesprochen. Dies gilt sowohl für die Übernahme von Verpflichtungen im Marktzugang als auch über eine etwaige regulatorische Kooperation in diesem Bereich. Die EU hat insbesondere zu Letzterem Vorschläge gemacht. Eine vertiefte Diskussion wird in den kommenden Verhandlungsrunden angestrebt. Zu Frage 44: Die Verhandlungen mit den USA stehen am Anfang. Ein Angebotsaustausch im Dienstleistungsbereich ist noch nicht erfolgt und erst für Mitte 2014 geplant. Insofern kann noch keine Aussage über mögliche Verpflichtungen gemacht werden. In der Regel wird im Rahmen von Freihandelsabkommensverhandlungen über die Bereiche Versicherungsdienstleistungen und Dienstleistungen im Bankenbereich verhandelt. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 45 und 46): Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder der sogenannten Beratergruppe – Advisory Group – zur Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP, ausgewählt, und sind die unterschiedlichen Positionen und Perspektiven auf die TTIP nach Einschätzung der Bundesregierung ausgewogen vertreten – bitte begründen, auch im Hinblick auf TTIP-kritische Positionen –, sodass dies auch der Ausgewogenheit des gesamten Verhandlungsprozesses genügt? Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich demokratischer Legitimation und parlamentarischer Regulierungshoheit zum Vorschlag des EU-Handelskommissars Karel De Gucht, im Rahmen der TTIP einen Regulatory Cooperation Council zu etablieren – ein Gremium, das alle zukünftigen Regulierungsvorschläge dahin gehend prüfen soll, ob sie einen wesentlichen Einfluss auf den transatlantischen Handel haben und mit den TTIP-Vereinbarungen kongruieren? Zu Frage 45: Die Bundesregierung begrüßt die Einrichtung der Beratergruppe, die ein breites Spektrum von Interessen vertritt. Entscheidung und Auswahl liegen in der alleinigen Verantwortung der EU-Kommission, die sich nach Auffassung der Bundesregierung um eine ausgewogene Zusammensetzung bemüht hat. Zu Frage 46: Laut Mandat kann die Kommission auch über Bestimmungen zur Schaffung einer institutionellen Grundlage für die Orientierung der künftigen Arbeiten im Regulierungsbereich verhandeln. Die Bundesregierung wird sich zu einem Vorschlag der EUKommission positionieren, sobald ein konkreter Textvorschlag für diesen Bereich des Abkommens selbst vorliegt. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 47 und 48): Welche Dienstleistungsbereiche sollen nach Meinung der Bundesregierung bei der TTIP auf die Negativliste gesetzt werden, und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass alle öffentlichen Dienstleistungen von der Liberalisierung ausgenommen werden (bitte begründen)? Wie ist das Verfahren einer Negativliste nach Meinung der Bundesregierung mit noch nicht absehbaren zukünftigen Bereichen vereinbar, und warum setzt sich die Bundesregierung nicht für eine Positivliste ein? Zu Frage 47: Die Verhandlungen mit den USA stehen am Anfang. Ob im Dienstleistungsbereich eine Negativliste verwendet wird, ist noch nicht geklärt. Ein Angebotsaustausch im Dienstleistungsbereich ist noch nicht erfolgt und erst für Mitte 2014 geplant. Insofern kann noch keine Aussage über Verpflichtungen gemacht werden. Die Bundesregierung wird ihre Haltung mit den Ländern abstimmen und strebt keine Verpflichtungen für Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge an. Zu Frage 48: Die Entscheidung über die Verwendung einer Negativliste ist noch nicht gefallen. Die Bundesregierung setzt sich für die Verwendung einer Positivliste ein. Die Listung eines Sektors oder Bereichs auf einer Negativliste erfolgt auf Basis von Produktcodes nach internationaler Klassifizierung. Auch ist für „neue Dienstleistungen“, die nicht unter die bisherigen Klassifizierungen fallen, eine Sonderregelung denkbar. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 49): Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Verhandlungen zur TTIP, und welches sind aus Sicht der Bundesregierung die größten Differenzen zwischen den Vertragspartnern, die ein Fortkommen der Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt erschweren? Die Verhandlungen treten nach drei vorbereitenden Runden jetzt in eine Phase ein, in der konkrete Textverhandlungen beginnen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist absehbar, dass es intensive Gespräche und Verhandlungen vor allem zu den Themen regulatorische Zusammenarbeit und Marktzugang – Dienstleistungen, Beschaffungswesen – geben wird. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 50): Welchen Grund gibt es dafür, dass der Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren nicht aus den Verhandlungen zur TTIP herausgenommen werden, obwohl sowohl die USA als auch Europa und die Bundesrepublik Deutschland in ihren Verfassungen das Recht auf Eigentum und die Gewerbefreiheit garantieren, in einem umfassenden Gesetzesrahmen sichern sowie durch eine unabhängige Justiz absichern? Seit dem Übergang der Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen durch den Vertrag von Lissabon auf die EU kann die EU-Kommission für die EU und die EUMitgliedstaaten Verhandlungen über Investitionsschutz führen. Die EU-Kommission strebt die Aufnahme von Investitionsschutzbestimmungen in die meisten Freihandelsabkommen an, auch in das geplante Abkommen mit den USA. Aus Sicht der Bundesregierung ist der Abschluss von Investitionsschutzverträgen mit Staaten, die Investoren ausreichend Rechtsschutz gewähren derzeit nicht erforderlich. Im Hinblick auf die Verhandlungen mit den USA haben die EU und einige EUMitgliedstaaten jedoch andere Interessen als Deutschland. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 51): Inwiefern hätte ein angeblich neuartiges Investitionsschutzkapitel mit „modernen, nachvollziehbaren Vereinbarungen“ zwischen der EU und den USA Auswirkung auf sonstige bestehende Investitionsschutzverträge – abgesehen von den einzelnen EU-Ländern, die bereits ein Investitionsschutzabkommen mit den USA haben –, und wie kann insofern „ein für alle Mal ein Missbrauch der Investmentregeln verhindert“ werden (Karel De Gucht in SZ vom 21. Januar 2014)? Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vorlage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Falls in TTIP Investitionsschutzbestimmungen aufgenommen werden, würden diese für die Vorbereitungen anderer Verhandlungen der EU-Kommission über künftige Abkommen mit Investitionsschutz der EU und der EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt, und zwar ebenso wie etwaige bilaterale Verträge der Mitgliedstaaten und des Vertragspartners. Geltende Investitionsschutzverträge könnten abgeändert werden, wenn die Vertragsparteien dies wünschen. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 52): Sieht die Bundesregierung einerseits aufgrund des geringeren Ambitionsniveaus der USA und stockender Verhandlungen zu Zöllen oder Marktzugang (vergleiche FAZ vom 5. März 2014) und andererseits aufgrund der Rüge der Europäischen Union an den hohen deutschen Exportüberschüssen Veranlassung, Veränderungen in Gewichtung und Ausrichtung der TTIP vorzunehmen sowie die exportorientierte Wachstumsstrategie zugunsten einer stärkeren Orientierung auf die binnenwirtschaftliche Entwicklung zu modifizieren – bitte begründen –, und, wenn ja, welche konkret? Die Exportstärke der deutschen Unternehmen wird von der Kommission nicht gerügt. Vielmehr erklärt die Kommission die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ausdrücklich zu einem wichtigen Stützpfeiler Europas. Aufgrund des mit rund 43 Prozent hohen Importanteils deutscher Exporte profitieren vom Erfolg deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten auch unsere europäischen Handelspartner direkt. Die Bundesregierung teilt auch die Einschätzung der Kommission, dass eine weitere Stärkung der deutschen Binnennachfrage erforderlich ist. Mit den im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen werden die staatlichen Investitionen und die binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter gestärkt. So wird die Bundesregierung etwa die Investitionen in Verkehrsinfrastruktur um 5 Milliarden Euro erhöhen und die Länder um 6 Milliarden Euro entlasten, um Investitionen in Kinderbetreuung, Schulen und Hochschulen zu fördern. Auch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist geeignet, der Binnennachfrage Auftrieb zu verleihen. Damit trägt Deutschland zum Abbau der Ungleichgewichte in Europa bei. Das am 10. Februar an die EU übermittelte erste Marktzugangsangebot der USA für Industriegüter und Agrarprodukte war zunächst enttäuschend, weil es ein weit kleineres Ambitionsniveau als das des EU-Angebots aufweist. – Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass es in der Natur von Verhandlungen liegt, mit unterschiedlichen Vorstellungen über die Angebotsausgestaltung in Verhandlungen zu starten. – In der vierten Verhandlungsrunde finden keine Gespräche zu Zollangeboten statt. Die USA erstellen zunächst ein neues Angebot. Die Bundesregierung begrüßt jedoch, dass die Kommission ihr ambitioniertes Angebot für den Marktzugang an zufriedenstellende Ergebnisse in anderen Verhandlungsbereichen, insbesondere an regulatorische Fragen, gekoppelt hat. Eine Änderung der strategischen Ausrichtung ist weder bei TTIP noch multilateral angezeigt. Vielmehr liegen die Gründe zur Stärkung des internationalen Handels auf der Hand: Die WTO hatte sich im Dezember 2013 auf das sogenannte Bali-Paket geeinigt: Die Einigung umfasst Handelserleichterungen und Zollvereinbarungen, deren Auswirkungen Experten global auf rund 1 Billion Dollar (730 Milliarden Euro) schätzen. Es könnten 21 Millionen neue Arbeitsplätze entstehen; die meisten davon in Entwicklungsländern. Im Wesentlichen sieht das Abkommen den Abbau bürokratischer Einfuhrhemmnisse vor. Die Entwicklungsländer erhalten zudem einen besseren Zugang zu den Märkten der Industrie- und Schwellenländer sowie zusätzliche finanzielle Hilfen. „Hauptnutznießer des Bali-Pakets sind die ärmsten Entwicklungsländer“. Die Einigung erscheint als deutliches Zeichen, dass die Entwicklungsländer die Globalisierung mittlerweile als Chance wahrnehmen. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Kassner (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 53): Welche Auswirkungen sind beim Zustandekommen des geplanten Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA mit einer entsprechenden Marktzugangsverpflichtung in Bezug auf die kommunale Organisationshoheit im Bereich der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung zu erwarten? Es sind keine Auswirkungen auf die kommunale Organisationshoheit im Bereich der kommunalen Wasserver- und Entsorgung zu erwarten, weil die Bundesregierung für Deutschland keine entsprechenden Marktöffnungsverpflichtungen übernehmen wird. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 54 und 55): Für welche Position der Europäischen Union setzt sich die Bundesregierung hinsichtlich der TTIP-Verhandlungen und eines Verbots der Umgehung von Kopierschutzmechanismen und auch des Verbots entsprechender Anwendungen ein? Für welche Position der Europäischen Union setzt sich die Bundesregierung bei den TTIP-Verhandlungen mit Blick auf die Urheberrechtsdurchsetzung, insbesondere hinsichtlich eines Three-Strikes-Modells und der Ausweitung der Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen außerhalb Deutschlands, ein? Zu Frage 54: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass die Umgehung von Kopierschutzmechanismen und ein Verbot entsprechender Anwendungen Gegenstand der Verhandlungen sind. Die Bundesregierung weist ergänzend darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die USA Vertragsparteien völkerrechtlicher Verträge zum Urheberrecht sind, unter anderem des Urheberrechtsvertrags der Weltorganisation für geistiges Eigentum – WIPO, Copyright Treaty, WCT – und des WIPO-Vertrages über Darbietungen und Tonträger – Performances and Phonograms Treaty, WPPT. Beide Verträge sowie Art. 6 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, der die Vorgaben dieser Verträge für die EU und ihre Mitgliedstaaten konkretisiert, enthalten Bestimmungen zum Schutz technischer Schutzmaßnahmen vor Umgehung. Diese Vorgaben wurden in § 95 a ff. des deutschen Urheberrechtsgesetzes umgesetzt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Europäische Kommission die Verhandlungen auf der Grundlage des internationalen und europäischen Rechtsrahmens führt. Zu Frage 55: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass die genannten Fragen Gegenstand der TTIP-Verhandlungen sind. Allgemein ist bei Regelungen zur Rechtsdurchsetzung nach Auffassung der Bundesregierung besonders auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und auf den Datenschutz zu achten. Auch freiwillige Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Internetdiensten dürfen keine Speicherungs- und Überwachungspflichten vorsehen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 56 und 57): Existiert im Rahmen der Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, TTIP, international und auch zwischen den Verhandlungspartnern EU und USA eine belastbare Einigkeit darüber, was mit dem Begriff „indirekte Enteignung“ umschrieben werden soll, und welche Rechtsfolgen im Falle der Feststellung, dass eine „indirekte Enteignung“ vorliegt, hätte dies? Wie verhalten sich die Vorschläge und Überlegungen über die „indirekte Enteignung“ zu Art. 345 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem es ohne Einschränkung heißt: „Die Verträge lassen die Eigentumsordnung in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt“, und welchen Einfluss hätten Regelungen über eine „indirekte Enteignung“ in der TTIP auf „Enteignung[en] … zum Wohle der Allgemeinheit“ nach Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes, GG, und über die Überführung „in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ nach Art. 15 GG? Zu Frage 56: Über die Einbeziehung des Investitionsschutzes in TTIP wird nach dem Verhandlungsmandat erst nach Vorlage des Verhandlungsergebnisses entschieden. Kommissar De Gucht hat Ende Januar mitgeteilt, dass die EU-Kommission die Verhandlungen über den Bereich Investitionsschutz für drei Monate unterbrechen will, um Konsultationen auf der Basis eines Textes der EUKommission zum Investitionsschutz einschließlich des Investor-Staat-Schiedsverfahrens durchzuführen. Im Anschluss daran will die EU-Kommission die EU-Verhandlungsposition zu diesem Thema festlegen. Zu Frage 57: Derzeit liegen noch keine Vorschläge der EU über ihre Verhandlungsposition zum Investitionsschutz vor. Eine Regelung zum Schutz von Investoren gegen Enteignungen müsste sich im Rahmen von Art. 345 AEUV und Art. 14 Grundgesetz halten. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 58): Welche Sanktionen hat die Bundesregierung gegen die US-Regierung nach dem Einmarsch in den Irak im Jahr 2003 beschlossen? Die Bundesregierung hat infolge des Irakkriegs im Jahr 2003 keine Sanktionen gegen die amerikanische Regierung verhängt. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 59): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Scharfschützen im Februar 2014 auf dem Maidan in Kiew? Zu den näheren Umständen zum Einsatz von Scharfschützen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung setzt sich für eine transparente, umfassende Untersuchung unter Einbeziehung internationaler Institutionen ein. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Da?delen (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 60): Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine internationale forensische Untersuchung ein, die dem Verdacht des estnischen Außenministers Urmas Paet nachgeht, den er in einem abgehörten und inzwischen online gestellten Telefonat mit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, am 26. Februar 2014 geäußert hat, dass Demonstranten und Polizisten auf dem Maidan von denselben Scharfschützen erschossen wurden, hinter denen nicht der ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch stand, sondern Mitglieder der neuen Regierungskoalition, und dieser Verdacht nach einem Gespräch mit einer Ärztin, der zufolge Demonstranten und Polizisten von den gleichen Leuten erschossen worden seien, worauf die verwendete Munition hinweise, sich verstärkt habe (www.zeit.de/politik/ausland/2014-03/kiew-ukraine-telefonat-ashton-paet), und liegen der Bundesregierung Informationen über die Gründe der bisher ausgebliebenen diesbezüglichen Ermittlungen der Morde durch Scharfschützen vor? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der estnische Außenminister klargestellt, dass er in dem Telefonat mit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, keine derartigen Schlussfolgerungen gezogen hat. Die Bundesregierung setzt sich für eine transparente, umfassende Untersuchung unter Einbeziehung internationaler Institutionen ein. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Da?delen (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 61): Hat die Bundesregierung ihre Planungen für einen Einsatz der Deutschen Marine zum vermeintlichen Schutz vor Terroristen bezüglich derjenigen Schiffe, die an der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen beteiligt sind, angesichts der Äußerungen des NATO-Generalsekretärs Anders Fogh Rasmussen, dass die „Planungen für eine gemeinsame Mission bei der Vernichtung syrischer Chemiewaffen auf einem US-Schiff im Mittelmeer beendet“ worden seien (http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEEA2500220140306?sp=true), eingestellt, oder plant die Bundesregierung den vermeintlichen Schutz der Schiffe in einem anderen Rahmen? Der Nordatlantikrat hat am 5. März 2014 entschieden, die Planungen im Rahmen des NATO-Russland-Rats für die maritime Absicherung der seegestützten Hydrolyse der syrischen Chemiewaffen zu suspendieren. Die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen und das Hydrolyseverfahren an Bord der „Cape Ray“ selbst ist durch diese Entscheidung nicht berührt. Alternativen für die maritime Absicherung der Hydrolyse der syrischen Chemiekampfstoffe an Bord des US-Schiffes „Cape Ray“ werden zurzeit geprüft. Die Bereitschaft der Bundesregierung, sich mit einer Marineeinheit an der Absicherung der Hydrolyse zu beteiligen, gilt fort. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 62): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherheitslage an den fünf ukrainischen Atomstandorten, und wie wird sie sich bezüglich der Forderung aus dem ukrainischen Parlament, die internationale Staatengemeinschaft solle zum Schutz der Atomanlagen Hilfe leisten, positionieren (bitte mit ausführlicher Erläuterung des Vorgehens bzw. auch eigener geplanter Maßnahmen)? Der Bundesregierung liegen aktuell keine Erkenntnisse über eine konkrete Gefahren- oder Bedrohungslage bezüglich kerntechnischer Anlagen und Kernkraftwerken in der Ukraine vor. Nach unserer Kenntnis haben die ukrainischen Behörden die Sicherheitsvorkehrungen an allen ukrainischen Atomstandorten erhöht. Die Ukraine hat am 4. März 2014 bei der Internationalen Atomenergie-Organisation, IAEO, die Bitte anhängig gemacht, sich an den internationalen Bemühungen um eine Deeskalation der aktuellen Krise um die Ukraine zu beteiligen und die Frage der nuklearen Sicherheit mit den russischen Behörden aufzunehmen. Die Bundesregierung bemüht sich seit Beginn der Krise in enger Abstimmung mit unseren Partnern um eine Deeskalation der Situation in der Ukraine. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 63): In welchen Bundesländerregionen sind der Vollzug und die Umsetzung der (Rahmen)Empfehlungen des Bundes für den atomkraftwerkebezogenen Katastrophenschutz nach Kenntnis der Bundesregierung und der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern hinsichtlich der Qualität stark verbesserungsbedürftig (bitte möglichst vollständige und konkrete Darlegung, falls möglich auch auf Ebene der Kreise und Städte), und welche Berichte von atomkraftwerkebezogenen Katastrophenschutzübungen der letzten zehn Jahre sind der Bundesregierung und/oder der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern bekannt (bitte jeweils mit Angabe, mit welchem Verschlusssachengrad sie eingestuft sind)? In Deutschland sind für den Katastrophenschutz, auch in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, die Länder verantwortlich. In Planungen der Länder erhält der Bund in der Regel keine Einsicht. Er kann diese, soweit sie ihm bekannt sind, schon aus Gründen der fehlenden Zuständigkeit auch nicht bewerten. Zu einigen Übungen der Länder werden fachkundige Beobachter von Bundesdienststellen eingeladen. So nehmen beispielsweise Mitarbeiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, sporadisch als Beobachter an Katastrophenschutzübungen in der Umgebung von Kernkraftwerken teil. Berichte liegen aufgrund der Beobachterrolle allerdings nur vereinzelt und teilweise auch nur zu Teilaspekten einer Übung vor. In diesem Sinne sind Berichte zu Übungen um das Kernkraftwerk Krümmel im November 2005, um das Kernkraftwerk Gundremmingen im Juli 2008 und Juli 2011 und um das Kernkraftwerk Brokdorf im Juli 2010 vorhanden. Eine Einstufung ist den vorliegenden Berichten nicht zu entnehmen. Die Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, BMI, ist ein Gremium unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, das die Bundesregierung ehrenamtlich in wissenschaftlichen Fragen des Bevölkerungsschutzes berät (vergleiche § 19 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes). Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit hat sie eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die jetzt eine Stellungnahme „zur Umsetzung der Erfahrungen aus Fukushima für die Planung von Notfallmaßnahmen in Deutschland“ vorgelegt hat. Die Stellungnahme der Schutzkommission beruht auf Erfahrungen und Beobachtungen ihrer Mitglieder als ausgewiesene Experten im Bevölkerungsschutz und soll konstruktiv zu Verbesserungen anregen. Das BMI nimmt auf solche Einschätzungen unabhängiger Wissenschaftler keinen inhaltlichen Einfluss. Da die Planung von Notfallschutzmaßnahmen, wie ausgeführt, in die Zuständigkeit der Länder fällt, hat die Schutzkommission ihre Stellungnahme – außer an BMI, BMUB und die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages – folgerichtig auch dem Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder übersandt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 64): Bis wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Abschlussberichte der vom Deutschen Olympischen Sportbund eingesetzten sogenannten Steiner-Kommission und der Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin vorliegen, und was ist aus Sicht der Bundesregierung noch zu tun, um in absehbarer Zeit über einen möglichen fortbestehenden Forschungsbedarf zum Thema „Doping in Deutschland in der Zeit von 1990 bis heute“ zu entscheiden (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/683)? Die Bundesregierung hat keine belastbare Kenntnis darüber, wann die Abschlussberichte der vom Deutschen Olympischen Sportbund eingesetzten „Steiner-Kommission“ und der von der Uni Freiburg eingesetzten „Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin“ konkret vorliegen werden. Dem Fragessteller bleibt es unbenommen, sich hierzu an die verantwortlichen Vorsitzenden der oben genannten autonomen Kommissionen zu wenden. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 18/517 vom 11. Februar 2014. Danach sind die Ergebnisse der Abschlussberichte für eine belastbare Einschätzung, Bewertung und Eingrenzung eines möglichen fortbestehenden Forschungsbedarfs für den Zeitraum 1990 bis heute unabdingbar. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 65): Wie bewertet die Bundesregierung die Erlaubnis zur Weiterreise einer Mutter zweier von der Polizei als „islamistische Extremisten“ bezeichneter Personen, bei der, während der Ausreisekontrolle im Flughafen Köln/Bonn, Dutzende Magazine für Sturmgewehre des Typs AK-47 gefunden wurden, ohne diese anschließend einzubehalten (vergleiche Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. Februar 2014), und inwiefern steht die Duldung bzw. Unterstützung der Reisetätigkeit und des Waffentransports von möglichen V-Personen und deren Angehörigen nach Syrien der gemeinsamen Linie aller Bundesländer entgegen, die Dschihadisten an der Ausreise zu hindern? Der geschilderte Vorgang war Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Köln; der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat am 3. März 2014 die Ermittlungen übernommen. Weitere Auskünfte zu diesem Ermittlungsverfahren können nicht gegeben werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach konkreter Abwägungen der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Eine Auskunft hierzu könnte weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. Unabhängig hiervon wurde der Sachverhalt unter rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten nachbereitet. Bei Würdigung der heute vorliegenden und zusammengeführten Erkenntnisse ist festzuhalten, dass sowohl die Sicherstellung der mitgeführten Gegenstände, als auch die Untersagung der Ausreise rechtlich möglich ist. Dieses Ergebnis resultiert aus dem heutigen Erkenntnisumfang, der zum damaligen Zeitpunkt nicht vollumfänglich vorlag. Es bleibt festzuhalten, dass die Ausfuhr entsprechender Teile ohne Genehmigung verboten ist. Was die Ausfuhr entsprechender Gegenstände nach Syrien angeht, gilt ein generelles Ausfuhrverbot. Umfang und Art der Maßnahmen richten sich nach den konkreten Gesamtumständen des Einzelfalls. Bei vollumfänglichem Vorliegen aller Erkenntnisse wären neben der Ausreiseverhinderung die Sicherstellung der relevanten Gegenstände sowie die Einleitung eines Strafverfahrens in Betracht zu ziehen gewesen. Die Bundesregierung hält weiterhin an der gemeinsamen Linie mit den Bundesländer fest, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und bei rechtzeitigem Bekanntwerden von Reiseaktivitäten, solche Reisebewegungen zu verhindern. Ich verweise hierzu auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 17/14391 zur Antwort zu den Fragen 16 und 17. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 66): Auf welche Hersteller von Data Mining Software ist das Bundeskriminalamt, BKA, im Rahmen seiner „Marktbeobachtung“ (Bundestagsdrucksache 18/571) bislang gestoßen – bitte hierzu mitteilen, an Vorführungen welcher Produkte Behörden des Bundesministeriums des Innern teilnahmen, Testberichte anforderten oder diese ungefragt erhielten –, und inwiefern bzw. mit welchem (Zwischen-)Ergebnis wird beim BKA auch untersucht, ob Data Mining und das damit verbundene Herstellen von „neue[m] Wissen“ (Bundestagsdrucksache 17/11582) überhaupt eingesetzt werden darf, ohne die jeweiligen Errichtungsanordnungen durchsuchter Datenbanken zu ändern bzw. anderweitig für die Umsetzung von Bürgerrechten und Datenschutz zu sorgen? Mit Data Mining werden allgemein Analysemethoden von Datenbeständen umschrieben, die „neues Wissen“ aus Daten, zumeist auf statistisch-mathematischen Verfahren basierend, generieren. So lässt sich die Bestimmung der statistischen Verteilung von Daten bereits unter den Begriff des Data Minings fassen. Zum Data Mining können somit auch viele für die Bürokommunikation genutzte Programme eingesetzt werden. Das Bundeskriminalamt, BKA, beobachtet allgemein den Markt und nahm im Jahr 2013 an folgenden Vorführungen verschiedener Produkte der nachfolgenden Firmen im Kontext Data Mining teil: Firma IBM, Firma Netapp Deutschland GmbH, Firma Fun Communications GmbH, Firma CID Consulting GmbH, Firma IABG mbH, Firma Moresophy GmbH und Firma Osher Ltd. Zudem hat das BKA im vorigen Jahr Testberichte von der Firma IBM zu Ergebnissen des Einsatzes des Produktes Content Analytics und von der Oracle Deutschland GmbH zu Ergebnissen der Entity Extraction erbeten. Data Mining im Sinne einer anlasslosen „Herstellung von neuem Wissen“ wird im BKA nicht durchgeführt. Das BKA führt kein Data Mining in dem beschriebenen Sinne durch. Es erfolgt vielmehr eine zweckbestimmte und technisch abgegrenzte Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Für die Verwendung von personenbezogenen Daten gelten dabei die datenschutzrechtlichen Vorgaben, die sich aus dem BKA-Gesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz, der Strafprozessordnung und den jeweiligen Fachgesetzen ergeben. In den nach dem BKA-Gesetz und der Strafprozessordnung zu erstellenden Errichtungsanordnungen werden unter anderem der Zweck der jeweiligen Datei sowie die zugriffsberechtigten Stellen festgelegt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fragen der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 67 und 68): Wie viele Personen aus dem NSU-Ermittlungs- und -Klagekomplex befanden und befinden sich gegenwärtig im BKA-Zeugenschutzprogramm, und durch welche Aktivitäten aus den Bereichen organisierte und politisch motivierte Kriminalität wird dies für die einzelnen Personen begründet? Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 18/682) auf Seite 4 ausführt: „Wirkungsvoller Zeugenschutz in aktuellen und künftigen Fällen kann nur gewährleistet werden, wenn die Arbeitsweise des Zeugenschutzes nicht offengelegt wird. Aus diesem Grunde können keine Einzelheiten zur personellen und materiellen Ausstattung der Zeugenschutzdienststelle sowie zu zeugenschutztaktischen Vorgehensweisen, wie z. B. der personellen Ausgestaltung der Sachbearbeitung im Einzelfall, mitgeteilt werden ... Im Hinblick auf die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage ist die Bundesregierung – nach sorgfältiger Abwägung – zu der Auffassung gelangt, dass hier der Schutz der hier in Frage stehenden Individualrechtsgüter (insbesondere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) geschützter Personen, ihrer Angehörigen und der sie schützenden Zeugenschützer sowie das Interesse des Staates an einer funktionierenden und effektiven Strafrechtspflege das Auskunftsrecht des Abgeordneten bzw. der Fraktion im Einzelfall überwiegen und daher eine Beantwortung nicht erfolgen kann“, frage ich, wie nach Ansicht der Bundesregierung die parlamentarische Kontrolle des Zeugenschutzprogramms des BKA erfolgen soll? Die Bekanntgabe von Einzelaspekten der im Rahmen der NSU-Ermittlungen getroffenen Zeugenschutzmaßnahmen und der dahinterstehenden Erwägungen wäre geeignet, die Zeugen, ihre Angehörigen oder die beteiligten Zeugenschützer zu gefährden, unter anderem dadurch, dass die Arbeitsweise des Zeugenschutzes offengelegt würde. Hierdurch würden wichtige Rechtsgüter der geschützten Zeugen wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes – für entsprechende Gefährder angreifbar, da diese aus entsprechenden Informationen auf Schutzmaßnahmen rückschließen könnten. Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Zeugenschutzprogramm des BKA und Begleitung von Angeklagten zu Treffen mit Zeuginnen und Zeugen im NSU-Komplex“, Bundestagsdrucksache 18/682 vom 28. Februar 2014, bereits ausgeführt, steht es der Bundesregierung daher nicht zu, die Schutzmaßnahmen, die eine Auskunftsperson in einem laufenden Strafverfahren betreffen, zu kommentieren. Bereits im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf die zitierte Kleine Anfrage wird in der Vorbemerkung ausführlich begründet, warum die Bundesregierung keine detaillierten Auskünfte erteilen kann. Die Bundesregierung kommt dem verfassungsrechtlich verbürgten Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages umfassend nach. Sie weist jedoch darauf hin, dass das parlamentarische Frage- und Informationsrecht seinerseits verfassungsrechtlichen Schranken unterliegt. So folgt die Bundesregierung bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen strikt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Demnach ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]). Hiervon sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Ausnahmen zulässig. Zum Schutz von Dienstgeheimnissen darf die Bundesregierung im erforderlichen Umfang gegenüber dem Parlament wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden ergreifen (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im Rahmen eines Untersuchungsausschusses: vergleiche BVerfGE 124, 78 [128 f.]). So darf die Bundesregierung im erforderlichen Umfang Informationen als Verschlusssachen einstufen, die nach der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages den Abgeordneten zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Auskunftspflicht der Bundesregierung darüber hinaus dort enden, wo ein auch nur geringfügiges Risiko, dass im Rahmen einer Berichterstattung auch unter der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages die angefragten detaillierten Informationen öffentlich bekannt werden könnten, unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vergleiche BVerfGE 124, 78 [139]). Hierbei ist das der parlamentarischen Kontrolle dienende parlamentarische Fragerecht mit den betroffenen Belangen, die zur Versagung von Auskünften führen können, abzuwägen (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]). Diese konkrete, im Einzelfall zu treffende Güterabwägung wird unter anderem in der Antwort der Bundesregierung auf die in der Fragestellung zitierte Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Zeugenschutzprogramm des BKA und Begleitung von Angeklagten zu Treffen mit Zeugen im NSU-Komplex“ deutlich. Hier werden unter anderem Ausführungen zur Begleitung durch den Zeugenschutz zu Treffen mit Zeuginnen und Zeugen im NSU-Prozess gemacht. Detailauskünfte zu Kontaktpersonen, ihrem Verhältnis zu dem Beschuldigten, zum Ort, Datum und Häufigkeit der Zusammenkünfte werden jedoch mit dem Hinweis auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Zeugen sowie seiner Kontaktpersonen und um den weiteren Verlauf des Strafverfahrens und der Ermittlungen nicht zu gefährden verweigert. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fragen der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 69 und 70): Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/682, wonach sich der Angeklagte H. G. lediglich einmal – und das vor Beginn seiner Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm des BKA – mit Zeugen im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht, OLG, München getroffen habe, und den Aussagen der Zeugen A. Sch. und seiner Verlobten vor dem OLG München, wonach es mindestens zwei Treffen gegeben habe, zu denen H. G. in Begleitung von BKA-Zeugenschützern erschienen sei (vergleiche www.nsu-nebenklage.de)? Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Zeugen A. Sch. und seine Verlobte in ihren Aussagen zu der Frage der Begleitung von H. G. gelogen haben, und wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der Generalbundesanwalt deshalb Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaussage gegen die Zeugen eingeleitet hat (Bundestagsdrucksache 18/682)? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Einzelaspekten eines laufenden Strafverfahrens vor einem deutschen Gericht, da die rechtsprechende Gewalt nach Art. 92 des Grundgesetzes den Richtern anvertraut ist und die Bewertung von Zeugenaussagen geeignet ist, den Grundsatz der Gewaltenteilung – Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz – zu gefährden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 71): Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Position der Interessenvertretung behinderter Frauen Weibernetz e. V., eine Strafrahmenanpassung bei sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen innerhalb des Strafrechtes vorzunehmen und für die notwendigen Änderungen „eine … Rechtstatsachenuntersuchung, in der geprüft wird, in welchen Fällen in den letzten Jahren nach § 179 StGB verhandelt wurde und ob die unterschiedlichen Strafmaße noch zeitgemäß sind“, in Auftrag zu geben (www.kobinet-nachrichten. org/de/1/nach richten/28894/Weibernetz-fordert-Untersuchung-in-Sachen-Sexualstrafrecht.htm)? Die Frage, ob die unterschiedlichen Strafdrohungen in den §§ 177 und 179 StGB angemessen sind, wird bereits seit Inkrafttreten des 33. Strafrechtsänderungsgesetzes diskutiert. Durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 wurde deshalb in § 179 Abs. 3 StGB der besonders schwere Fall des sexuellen Missbrauchs von widerstandsunfähigen Personen eingeführt und die Strafdrohung für den Qualifikationstatbestand des § 179 Abs. 5 StGB an den des § 177 Abs. 2 StGB angeglichen – Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Im Koalitionsvertrag haben die die Bundesregierung tragenden Parteien festgelegt, dass klargestellt werden soll, dass ein sexueller Übergriff gegen den faktisch entgegenstehenden Willen eines behinderten oder sonst widerstandsunfähigen Opfers als besonders schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen anzusehen ist. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit die Umsetzung dieser Vorgabe. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/728, Frage 72): Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Vorstellungen Griechenlands über einen weiteren Schuldenschnitt in Bezug auf die nur noch wenig vorhandenen Privatgläubiger von Staatsschulden auf die staatlichen Gläubiger und damit die europäischen Steuerzahler (www.dw.de vom 29. Januar 2014), und inwiefern würde ein weiterer Schuldenschnitt durch vergleichbare Forderungen anderer Krisenstaaten die gesamte Euro-Rettungsstrategie untergraben? Eine Debatte über einen weiteren Schuldenschnitt für Griechenland ist irreführend und nicht förderlich für das Vertrauen in die Euro-Zone und damit die Stabilität derselben. Die Mitgliedstaaten der Euro-Zone haben mit Beschluss über das laufende Griechenlandprogramm wiederholt betont, dass sie bereit sind, Griechenland auch über das jetzige Programm hinaus weiter unter Auflagen zu unterstützen, bis das Land seinen Finanzbedarf wieder am Kapitalmarkt decken kann. Das aktuelle Programm läuft bis Ende 2014. Die Euro-Gruppe hat zugesagt, dass, wenn Griechenland alle Bedingungen erfüllt und falls dieses notwendig sein sollte, weitere Maßnahmen geprüft werden, um die Schuldentragfähigkeit Griechenlands mit Blick auf das Jahr 2020 zu verbessern. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/728, Frage 73): Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Programme aus den Rettungsmaßnahmen für Griechenland hinsichtlich des immer noch ausstehenden Prüfberichtes der Troika vom Januar 2014, der ebenso ausstehenden Auszahlungen der für Dezember 2013 und für März 2014 vorgesehenen Tranchen von bis zu 5 Milliarden Euro vor dem Hintergrund des Abschlusses der Prüfmission im Mai 2014 und der dann fälligen Staatsanleihen von circa 10 Milliarden Euro? Das laufende Anpassungsprogramm zielt darauf ab, durch Strukturreformen wieder ein tragfähiges Wirtschaftswachstum zu erreichen. Die griechische Wirtschaft steht 2014 an einem Wendepunkt. Nach einer langen Phase der Rezession rechnet die Troika für die kommenden Jahre mit positiven Wachstumsraten (2014: + 0,6 Prozent; 2015: + 2,9 Prozent). Die Reformen, die Griechenland durchgeführt hat, verdienen große Anerkennung. Um die Nachhaltigkeit der Erfolge sicherzustellen, ist eine Fortsetzung dieses Kurses erforderlich. Die Troika hat im Dezember 2013 die Umsetzung von vier geforderten Meilensteinen bestätigt. Die EuroGruppe hat daraufhin eine Sub-Tranche in Höhe von 1 Milliarde Euro der bereits im Juli 2013 freigegebenen Tranche aus dem Anpassungsprogramm für Griechenland freigegeben. Am 24. Februar 2014 hat die Troika ihre Mission in Athen wieder aufgenommen, um die weiteren Fortschritte im Anpassungsprogramm zu bewerten. Aktuell geht es insbesondere um weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Standortqualität. Eine Bestätigung der Erfüllung der Programmauflagen durch die Institutionen der Troika ist Voraussetzung für die Auszahlung weiterer Finanzhilfen. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Fragen 74 und 75): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, im Rahmen des Freihandelsabkommens auch von den USA eingehalten werden, angesichts der Tatsache, dass die USA die entsprechende ILO-Konvention von 1998 nicht ratifiziert haben und nur zwei der acht Normen für sich als verbindlich erklären (www.dgb.de/repository/public_storage/aaaea4dc-bc 89-11e2-bf0d-00188b4dc422/file/Stellungnahme-geplante-Ver handlungen-handels-und-Investitionsabkommen-EU-USA.pdf), und wird die Bundesregierung einem Abkommenstext zustimmen, der nicht die Wahrung der ILO-Kernarbeitsnormen zur Voraussetzung hat, obwohl dies im Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission als Ziel erklärt wird? Geht die Bundesregierung davon aus, dass die USA als Voraussetzung für ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union die entsprechende ILO-Konvention ratifizieren werden (www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeits normen/lang--de/index.htm), obwohl sie dies bis zum heutigen Tag verweigert haben, und, wenn nein, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Europäische Kommission im Falle der Verweigerung der Ratifizierung durch die USA die Frage der Arbeitsnormen zur Sollbruchstelle eines Freihandelsabkommens machen wird? Zu Frage 74: Die Bundesregierung setzt sich für verbindlich festgeschriebene, international anerkannte menschenrechtliche und soziale Mindeststandards wie die ILO-Kernarbeitsnormen und für deren Aufnahme in allen Handelsabkommen der EU ein. Die diesbezüglichen Bestimmungen des Koalitionsvertrags bilden auch bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen, TTIP, die Grundlage der Positionierung der Bundesregierung und wurden gegenüber der EU-Kommission kommuniziert. Die Bundesregierung steht in dieser Frage in fortlaufendem Kontakt mit der Kommission. Die Kommission betont unablässig, dass das hohe Schutzniveau in Europa nicht zur Disposition steht. Im Verhandlungsmandat sind hierzu klare Vorgaben enthalten. Die Zustimmung der Bundesregierung zum Verhandlungsergebnis hängt davon ab, ob dieses bei Abwägung der einzelnen Vereinbarungen im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern das Abkommen, wie zu erwarten, ein gemischtes Abkommen sein wird, das auch Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten betrifft, bedarf es einer Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten – in Deutschland durch den Bundestag und den Bundesrat. Zu Frage 75: Entsprechend der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 sind die Mitglieder der ILO verpflichtet, die grundlegenden Rechte der Kernarbeitsnormen einzuhalten, auch wenn sie die betreffenden Übereinkommen nicht ratifiziert haben. Die Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet, im Rahmen des Normenüberwachungssystems der ILO über den Stand von Gesetzgebung und Praxis zu berichten. TTIP wird dem EU-Verhandlungsmandat folgend ein Nachhaltigkeitskapitel einschließlich Streitbeilegungsmechanismus enthalten. Es soll ein Mechanismus zur wirksamen Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Erklärung von 1998 über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie der einschlägigen multilateralen und Umweltübereinkünfte geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung wird Ergebnis der Verhandlungen sein. Auf die Antwort auf die mündliche Frage Nr. 74 wird verwiesen. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 76): Plant die Bundesregierung, den am 19. Dezember 2011 erklärten Vorbehalt gegen die Anwendung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, im Rahmen des Europäischen Fürsorgeabkommens zurückzunehmen und somit auch die Ausschlussregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II aufzuheben? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, den zum Europäischen Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 mit Wirkung zum 19. Dezember 2011 erklärten Vorbehalt zurückzunehmen und die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch aufzuheben. Anlage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Azize Tank (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 77): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung ihres 8. Menschenrechtspolitikberichts im Jahr 2008 im Hinblick auf die Operationalisierung der sozialen Menschenrechte durch Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt ergriffen, welches die Gleichrangigkeit sozialer Menschenrechte auch hinsichtlich der internationalen Durchsetzbarkeit durch ein Individualbeschwerdeverfahren von Einzelpersonen nach Ausschöpfung nationaler rechtlicher Möglichkeiten vorsieht und wonach die Bundesregierung bereits im Jahr 2008 „das Ratifikationsverfahren als prioritäres Anliegen betreiben“ wollte (vergleiche Seite 372)? Die Bundesregierung hat aktiv und konstruktiv an der Erarbeitung des Fakultativprotokolls zum VN-Sozialpakt, der 1973 von Deutschland ratifiziert wurde, mitgewirkt und nach Annahme des Protokolls durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen unverzüglich mit der Prüfung der Zeichnung und Ratifizierbarkeit begonnen. Bislang wurde das Fakultativprotokoll innerhalb der Europäischen Union lediglich von Spanien, der Slowakei, Portugal und Finnland ratifiziert. Die überwiegende Mehrheit der Länder befindet sich wie Deutschland noch im Prüfungsprozess. Diese Prüfung gestaltet sich angesichts der weitreichenden Implikationen des Sozialpaktes nicht nur in Deutschland als komplex und zeitaufwendig und ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Das Prüfverfahren ist notwendig und soll mit dem Ziel der Ratifizierung zu Ende geführt werden. Anlage 46 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Azize Tank (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 78): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der revidierten Europäischen Sozialcharta durch den Europarat im Jahr 1996 im Hinblick auf eine zügige Ratifikation der Charta durch die Bundesrepublik Deutschland ergriffen, um die darin verbrieften sozialen Menschenrechte zu operationalisieren? Deutschland hat die Revidierte Europäische Sozialcharta, RESC, am 29. Juni 2007 gezeichnet. Die Prüfung der Ratifizierung der RESC hat sich als sehr komplex erwiesen und dauert an. Es ist beabsichtigt, für das Ratifizierungsverfahren notwendige Klärungen in der 18. Legislaturperiode zügig voranzubringen. Anlage 47 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Fragen 79 und 80): In welcher Form hat die Bundesregierung die Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Höhe von 1 bzw. 5 Milliarden Euro (vergleiche Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) in ihre mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2018 eingestellt? Ist es Ziel der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zahlung von 1 Milliarde Euro jährlich zur umgehenden Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe auf zwei Jahre zu befristen, um damit zu unterstreichen, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode ein Teilhabeleistungsgesetz schaffen wird, welches die Kommunen – wie im Koalitionsvertrag zugesagt – insgesamt in Höhe von 5 Milliarden Euro entlasten und das Leistungsrecht entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln wird? In den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten „Eckwerten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans 2014 bis 2018“ sind für die Jahre 2015 bis 2017 jeweils 1 Milliarden Euro eingestellt, für das Jahr 2018  5 Milliarden Euro. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2018 wird erst am 2. Juli 2014 vom Bundeskabinett verabschiedet. Eine Befristung der Zahlung von jährlich 1 Milliarde Euro auf zwei Jahre ist nicht vorgesehen. Anlage 48 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/728, Frage 81): Wie würden sich der Beitragssatz und das Sicherungsniveau – in Prozent – langfristig bis zum Jahr 2030 entwickeln, wenn die Bundesregierung die sogenannte Mütterrente aus Steuermitteln finanzieren würde – bitte für die jeweiligen Jahre getrennt ausweisen –, und wie viele der insgesamt rund 9,5 Millionen Bestandsrentnerinnen und -rentner, die von der verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder profitieren, erhalten derzeit zusätzlich Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Teilfragen: Antwort zu Teilfrage 1: Wie in der allgemeinen Begründung im Entwurf zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz dargestellt, fällt der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung durch die Maßnahmen des Rentenpakets langfristig bis zum Jahr 2030 um 0,4 Prozentpunkte höher aus, das Sicherungsniveau vor Steuern um 0,7 Prozentpunkte geringer. Wegen der Wirkungszusammenhänge im System der gesetzlichen Rentenversicherung sind Aussagen zur Wirkung auf Beitragssatz und Sicherungsniveau nur insgesamt und nicht getrennt nach einzelnen Maßnahmen möglich. Eine Modellrechnung, bei der hypothetisch eine vollständige Steuerfinanzierung der Ausweitung der Kindererziehungszeiten simuliert wird, würde bis zum Jahr 2030 zu einem um 0,2 Prozentpunkte höheren Beitragssatz und einem um 0,4 Prozentpunkte geringeren Sicherungsniveau vor Steuern führen. Antwort zu Teilfrage 2: Angaben darüber, wie viele Rentnerinnen und Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung mit vor 1992 geborenen Kindern Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, liegen weder in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung noch in den Statistiken des Statistischen Bundesamtes zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vor. Anlage 49 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 82): Wie haben sich in der Zeit von 2009 bis 2014 die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik entwickelt – bitte jährliche Angaben für Soll und Ist insgesamt sowie nach Rechtskreisen ausweisen –, und wie sieht für diesen Bereich die mittelfristige Finanzplanung aus? Die Ansätze für Eingliederungsleistungen und aktive Arbeitsmarktpolitik in den Rechtskreisen SGB II und SGB III sind nicht miteinander vergleichbar. Auf eine Gesamtdarstellung wird daher verzichtet. Rechtskreis SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende: Die Entwicklung der im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel sowie der nach der aktuellen Finanzplanung vorgesehenen Ansätze, Soll, und der Ausgaben, Ist, für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Jahr Eingliederungs- mittel* Verwaltungsmittel Soll in Millionen Euro Ist in Millionen Euro Soll in Millionen Euro Ist in Millionen Euro 2005 6 550 3 564 3 270 3 052 2006 6 737 4 624 3 500 3 607 2007 6 700 4 998 3 498 3 676 2008 6 642 5 493 3 600 3 776 2009 6 600 5 902 4 000 4 210 2010 6 600 6 017 4 400 4 413 2011 5 303 4 448 4 290 4 339 2012 4 403 3 754 4 050 4 209 2013 3 903 3 537 4 050 4 495 2014 3 903 4 046 2015 3 903 4 043 2016 3 903 4 052 2017 3 903 4 052 2018 3 093 4 052 * einschließlich der Mittel für Bundesprogramme und zusätzlicher Mittel für Bildungsmaßnahmen Rechtskreis SGB III, Arbeitslosenversicherung: Die Entwicklung der Ist-Ausgaben und der Soll-Ansätze für die Jahre 2009 bis 2013/2014 sowie die Mittelfristplanung für die Jahre 2015 bis 2018, die die Bundesagentur für Arbeit, BA, für ihren Verwaltungsrat aufstellt, ist in der nachstehenden Tabelle aufgestellt. Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik Jahr Soll in Milliarden Euro Ist in Milliarden Euro 2009 15,209 16,812 2010 16,407 14,982 2011 14,367 11,196 2012 11,037 8,983 2013 10,676 8,632 2014 9,651   2015 9,4*   2016 9,1*   2017 8,9*   2018 8,7*   * interne Mittelfristplanung der BA Anlage 50 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/728, Frage 83): Wie hat sich in der Zeit von 2009 bis 2014 die Zahl der Arbeitslosen entwickelt – bitte jährliche Angaben insgesamt, nach Rechtskreisen und Langzeitarbeitslosigkeit machen –, und mit welcher Entwicklung der Arbeitslosigkeit rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren? Die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen war in beiden Rechtskreisen und auch in der Gruppe der Langzeitarbeitslosen zwischen 2009 und 2013 insgesamt rückläufig. So hat sich die Gesamtzahl der Arbeitslosen in diesem Zeitraum von rund 3,41 Millionen auf 2,95 Millionen verringert, die der Langzeitarbeitslosen ging von 1,14 Millionen auf 1,05 Millionen zurück. Aktuell – Februar 2014 – gibt es in Deutschland 3,14 Millionen Arbeitslose, davon sind rund 1,08 Millionen bereits ein Jahr oder länger arbeitslos. Der relativ hoch erscheinende Wert für Februar ist saisonbedingt – im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl der Arbeitslosen insgesamt um gut 18 000 gesunken. Die jährliche Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach Rechtskreis, Jahren und Langzeitarbeitslosigkeit zeigt die nachstehende Tabelle. Für die kommenden Jahre rechnet die Bundesregierung mit einem leichten jährlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit. Berichtsmonat Arbeitslose insgesamt Arbeitslose SGB III Arbeitslose SGB II Langzeitarbeitslose JD 2009 3 414 531 1 189 905 2 224 626 1 136 964 JD 2010 3 238 421 1 075 436 2 162 985 1 130 446 JD 2011 2 975 836 891 875 2 083 961 1 055 353 JD 2012 2 896 985 902 174 1 994 811 1 031 722 JD 2013 2 950 250 969 598 1 980 652 1 050 435 Februar 2014 3 137 866 1 104 533 2 033 333 1 078 785 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Anlagen II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 V Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 1522 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 12. März 2014 1523