Plenarprotokoll 18/100 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 100. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 23. April 2015 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Heinz Wiese (Ehingen), Lothar Binding (Heidelberg) und Dr. Diether Dehm 9479 A Begrüßung der neuen Abgeordneten Iris Eberl 9479 B Wahl der Abgeordneten Julia Obermeier und Dr. Bernd Fabritius als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates 9479 B Wahl des Abgeordneten Eckhardt Rehberg als Mitglied des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau 9479 C Wahl der Abgeordneten Dr. Anja Weisgerber als Mitglied des Stiftungsrates der Bundesstiftung Baukultur 9479 C Wahl der Abgeordneten Birgit Menz als Schriftführerin 9479 D Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 9479 D Absetzung des Tagesordnungspunktes 18 9480 C Nachträgliche Ausschussüberweisung 9480 C Begrüßung des Präsidenten des Repräsentantenhauses von Neuseeland, Herrn David Carter 9491 A Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Drucksache 18/4600 9480 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen -finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Drucksache 18/4653 (neu) 9480 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Katja Dörner, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Heute für morgen investieren – Damit unsere Zukunft nachhaltig und gerechter wird Drucksache 18/4689 9481 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF 9481 B Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) 9483 C Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) 9485 B Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9486 D Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) 9488 B Roland Claus (DIE LINKE) 9490 A Petra Hinz (Essen) (SPD) 9491 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9493 A Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) 9494 B Josip Juratovic (SPD) 9496 A Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) 9497 B Bernhard Daldrup (SPD) 9498 D Ingbert Liebing (CDU/CSU) 9500 B Tagesordnungspunkt 4: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kleinanlegerschutzgesetzes Drucksachen 18/3994, 18/4708 9501 D – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/4709 9501 D Antje Tillmann (CDU/CSU) 9502 A Caren Lay (DIE LINKE) 9503 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV 9504 D Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9505 D Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) 9506 D Susanna Karawanskij (DIE LINKE) 9508 A Dr. Carsten Sieling (SPD) 9509 B Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9510 C Mechthild Heil (CDU/CSU) 9511 D Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9512 D Dr. Jens Zimmermann (SPD) 9513 C Hansjörg Durz (CDU/CSU) 9514 B Christian Petry (SPD) 9515 C Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) 9517 A Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) 9519 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Özcan Mutlu, Omid Nouripour, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verwirklichung des Geburtsrechts im Staatsangehörigkeitsrecht Drucksache 18/4612 9520 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9520 C Michael Frieser (CDU/CSU) 9521 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) 9523 B Dr. Lars Castellucci (SPD) 9524 D Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU) 9526 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9528 A Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD) 9528 D Barbara Woltmann (CDU/CSU) 9530 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9533 B Tagesordnungspunkt 30: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Informa-tionsweiterverwendungsgesetzes Drucksache 18/4614 9534 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes Drucksache 18/4615 9534 A c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes Drucksache 18/4624 9534 A d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfe-gesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes Drucksache 18/4625 9534 B e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes Drucksache 18/4656 9534 B Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gemeinsame Grundwerte stärken – Europa stärken Drucksache 18/4686 9534 B b) Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte indigener Völker stärken durch Ratifikation der ILO-Konvention 169 Drucksache 18/4688 9534 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Einfluss von Interessenvertretern auf die Infrastrukturpolitik der Bundesregierung 9534 C Klaus Ernst (DIE LINKE) 9534 D Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) 9535 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9536 D Hubertus Heil (Peine) (SPD) 9538 B Ulrich Lange (CDU/CSU) 9539 D Susanna Karawanskij (DIE LINKE) 9541 A Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär für Wirtschaft und Energie 9542 B Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9544 B Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) 9545 C Kirsten Lühmann (SPD) 9546 C Mark Hauptmann (CDU/CSU) 9548 A Marcus Held (SPD) 9549 B Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) 9550 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 2014 (56. Bericht) Drucksache 18/3750 9551 C Hellmut Königshaus, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 9551 D Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMVg 9554 A Christine Buchholz (DIE LINKE) 9555 A Heidtrud Henn (SPD) 9555 D Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9557 C Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) 9558 C Florian Hahn (CDU/CSU) 9559 C Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Drucksache 18/4649 9560 C Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 9560 D Susanna Karawanskij (DIE LINKE) 9562 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 9563 A Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9564 B Olav Gutting (CDU/CSU) 9565 C Frank Junge (SPD) 9566 B Gudrun Zollner (CDU/CSU) 9567 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Krieg in Afghanistan – Eine Bilanz Drucksachen 18/2144, 18/4168 9568 B Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) 9568 C Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) 9569 D Christine Buchholz (DIE LINKE) 9570 A Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9571 B Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) 9572 C Julia Obermeier (CDU/CSU) 9573 C Niels Annen (SPD) 9574 B Thorsten Frei (CDU/CSU) 9575 B Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre Drucksache 18/4630 9576 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 9576 B Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 9577 C Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD) 9578 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9580 C Helmut Brandt (CDU/CSU) 9581 C Tagesordnungspunkt 10: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Ab-geordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Solidarität zeigen – Aufnahme von syrischen und irakischen Flüchtlingen ausweiten Drucksachen 18/3154, 18/4163 9582 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Humanitäre Hilfe und Flüchtlingsschutz für Jesiden, Kurden und andere Schutzbedürftige im Norden des Irak und Syriens Drucksachen 18/2742, 18/4417 9582 D Andrea Lindholz (CDU/CSU) 9582 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) 9584 A Christina Kampmann (SPD) 9585 A Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9586 C Nina Warken (CDU/CSU) 9588 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9589 B Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) 9590 A Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts Drucksache 18/4631 9591 B Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär BMJV 9591 C Caren Lay (DIE LINKE) 9592 B Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) 9593 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9594 A Michelle Müntefering (SPD) 9595 B Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 9595 D Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Staat Palästina anerkennen – Vollmitgliedschaft Palästinas in der UNO aktiv unterstützen Drucksache 18/4334 9596 C Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) 9596 C Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) 9597 C Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9598 C Niels Annen (SPD) 9599 B Andrea Lindholz (CDU/CSU) 9600 D Tagesordnungspunkt 13: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG) Drucksachen 18/4087, 18/4705 9601 D – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG) Drucksachen 18/4279, 18/4705 9602 A Dirk Wiese (SPD) 9602 B Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 9603 A Ansgar Heveling (CDU/CSU) 9603 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9604 D Michael Frieser (CDU/CSU) 9605 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9606 B Dr. Johannes Fechner (SPD) 9607 A Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fluglärm wirksam reduzieren Drucksache 18/4331 9608 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9608 C Ulli Nissen (SPD) 9609 A Peter Wichtel (CDU/CSU) 9610 A Herbert Behrens (DIE LINKE) 9611 B Arno Klare (SPD) 9612 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9613 A Florian Oßner (CDU/CSU) 9614 C Tagesordnungspunkt 15: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur -Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes Drucksachen 18/3831, 18/4706 9616 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes Drucksachen 18/4280, 18/4706 9616 B Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Deutsche Beteiligung an der EU-Polizeimission in der Ukraine beenden Drucksachen 18/3314, 18/3932 9616 C Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost Drucksachen 18/3512, 18/4707 9616 D Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Frank Heinrich (Chemnitz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum), Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung global gestalten – Post 2015-Agenda auf den Weg bringen – zu dem Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Armut und soziale Ungleichheit weltweit überwinden, natürliche Grundlagen bewahren – zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gipfeljahr 2015 – Durchbruch schaffen für Klimaschutz und globale Gerechtigkeit Drucksachen 18/4088, 18/4091, 18/3156, 18/4669 9617 A Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) Drucksache 18/4621 9617 D Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Drucksache 18/4535 9617 D Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften Drucksache 18/4632 9618 A Nächste Sitzung 9618 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9619 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Metin Hakverdi (SPD) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden -Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG) (Tagesordnungspunkt 13) 9619 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes (Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes (Entwurf der Bundesregierung) (Tagesordnungspunkt 15) 9620 B Clemens Binninger (CDU/CSU) 9620 C Gabriele Fograscher (SPD) 9621 B Ulla Jelpke (DIE LINKE) 9622 C Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9623 B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Deutsche Beteiligung an der EU-Polizeimission in der Ukraine beenden (Tagesordnungspunkt 12) 9624 A Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) 9624 A Jürgen Klimke (CDU/CSU) 9624 D Franz Thönnes (SPD) 9625 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) 9627 C Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9628 D Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost (Tagesordnungspunkt 17) 9629 C Dr. André Berghegger (CDU/CSU) 9629 C Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) 9630 C Frank Tempel (DIE LINKE) 9631 C Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9632 B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu den Anträgen: – UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung global gestalten – Post 2015-Agenda auf den Weg bringen – Armut und soziale Ungleichheit weltweit überwinden, natürliche Grundlagen bewahren – Gipfeljahr 2015 – Durchbruch schaffen für Klimaschutz und globale Gerechtigkeit (Tagesordnungspunkt 19) 9633 A Jürgen Klimke (CDU/CSU) 9633 A Dr. Bärbel Kofler (SPD) 9634 D Heike Hänsel (DIE LINKE) 9636 B Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9637 A Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 9638 B Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechts-reformgesetz) (Tagesordnungspunkt 20) 9638 D Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 9638 D Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) 9639 D Dirk Wiese (SPD) 9641 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 9642 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9643 A Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 9644 A Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Tagesordnungspunkt 21) 9644 C Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) 9644 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 9646 A Christian Flisek (SPD) 9646 C Richard Pitterle (DIE LINKE) 9647 A Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9647 D Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär BMJV 9648 D Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 22) 9649 B Wilfried Lorenz (CDU/CSU) 9649 B Dr. Fritz Felgentreu (SPD) 9650 A Christine Buchholz (DIE LINKE) 9650 D Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9651 B Markus Grübel, Parl. Staatssekretär BMVg 9651 D Inhaltsverzeichnis 100. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 23. April 2015 Beginn: 9.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle herzlich und bitte um Aufmerksamkeit für einige Mitteilungen, bevor wir in unsere Tagesordnung eintreten. Zunächst möchte ich im Namen des ganzen Hauses der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer zu ihrem heutigen 65. Geburtstag gratulieren. (Beifall) Es ist nicht nur für Sie eine besondere Freude, Ihren Geburtstag im Plenarsaal des Deutschen Bundestages zumindest beginnen zu können. Auch wir freuen uns natürlich darüber. In der Osterpause gab es einige besondere Geburtstage. So feierte der Kollege Heinz Wiese seinen 70. Geburtstag und die Kollegen Lothar Binding und Diether Dehm ihren 65. Geburtstag. (Beifall) Der Kollege Peter Gauweiler hat sein Bundestagsmandat niedergelegt. Für ihn ist die Kollegin Iris Eberl nachgerückt, die ich herzlich begrüßen möchte. (Beifall) Ich wünsche uns eine gute Zusammenarbeit. Wir müssen nun noch eine Reihe von Wahlen durchführen. Zunächst geht es um die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Die CDU/CSU-Fraktion schlägt vor, die Kollegin Julia Obermeier als Nachfolgerin für den Kollegen Dr. Bernd Fabritius als ordentliches Mitglied und den Kollegen Fabritius als Nachfolger für den Kollegen Florian Hahn als persönliches stellvertretendes Mitglied von Julia Obermeier zu wählen. Können Sie dem zustimmen? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann sind die beiden Kollegen als Vertreter der Bundesrepublik in die jeweiligen Funktionen gewählt. Als Nächstes schlägt die Fraktion der CDU/CSU vor, für den Kollegen Norbert Barthle den Kollegen Eckhardt Rehberg als Mitglied des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu wählen. Darf ich auch dazu Ihr Einvernehmen feststellen? – Das ist offenkundig der Fall. Dann ist der Kollege Rehberg gewählt. Schließlich schlägt die Fraktion der CDU/CSU vor, als Nachfolgerin für die Kollegin Daniela Ludwig die Kollegin Anja Weisgerber als Mitglied des Stiftungsrates der Bundesstiftung Baukultur zu wählen. – Auch hierzu sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist die Kollegin Dr. Weisgerber damit gewählt. Schließlich müssen wir noch eine Schriftführerwahl durchführen. Die Fraktion Die Linke schlägt vor, die Kollegin Birgit Menz als neue Schriftführerin zu wählen. – Auch hierzu stelle ich allgemeines Einvernehmen fest. Damit ist die Kollegin Menz als Schriftführerin gewählt. Interfraktionell ist vereinbart worden, die Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Vereinbarte Debatte Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer (siehe 99. Sitzung) ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Kerstin Andreae, Katja Dörner, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heute für morgen investieren – Damit unsere Zukunft nachhaltig und gerechter wird Drucksache 18/4689 Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss (f) Innenausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda ZP 3 Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 30) a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gemeinsame Grundwerte stärken – Europa stärken Drucksache 18/4686 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (f) Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Tom Koenigs, Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechte indigener Völker stärken durch Ratifikation der ILO-Konvention 169 Drucksache 18/4688 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ZP 4 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Einfluss von Interessenvertretern auf die In-frastrukturpolitik der Bundesregierung ZP 5 Beratung des Antrags der Abgeordneten Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gedenken an den 100. Jahrestag des Völkermords an den Armeniern – Versöhnung durch Aufarbeitung und Austausch fördern Drucksache 18/4687 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ZP 6 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für eine Zäsur und einen Neustart in der deutschen Sicherheitsarchitektur Drucksache 18/4690 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss ZP 7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Die europäische Sicherheitsstruktur retten – Übereinkommen in Gefahr Drucksache 18/4681 Dabei soll wie üblich von der Frist für den Beginn der Beratungen, soweit erforderlich, abgewichen werden. Tagesordnungspunkt 18 – hier geht es um die Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung – soll abgesetzt werden. Die Tagesordnungspunkte 12 und 16 sowie 23 und 25 tauschen unter Beibehaltung der vereinbarten Redezeiten jeweils ihre Plätze. Schließlich mache ich noch auf eine nachträgliche Ausschussüberweisung im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam: Der am 20. März 2015 (95. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) und dem Ausschuss für Tourismus (20. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) Drucksache 18/4282 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Sportausschuss Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO Ich frage Sie, ob Sie diesem Paket von Veränderungen oder Verschiebungen in der Tagesordnung etwas abgewinnen können. – Es ist überall Begeisterung zu erkennen. Dann ist das damit so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 3 a und 3 b sowie den Zusatzpunkt 2 auf: 3 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Drucksache 18/4600 Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Drucksache 18/4653 (neu) Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss (f) Innenausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Kerstin Andreae, Katja Dörner, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heute für morgen investieren – Damit unsere Zukunft nachhaltig und gerechter wird Drucksache 18/4689 Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss (f) Innenausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda Für diese Aussprache sind nach einer interfraktionellen Vereinbarung 96 Minuten vorgesehen. – Dazu stelle ich Einvernehmen fest. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst dem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 und dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern setzt die Bundesregierung ihre Politik für eine größere Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und für Wachstum fort. Eine nachhaltige Finanzpolitik ist eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum. Dies beweist die Politik der Bundesregierung seit Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahre 2009. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Ergebnisse dieser Politik, die Wachstum fördert, werden gerade in diesen Tagen noch deutlicher: Alle internationalen Institutionen haben die Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland angehoben. Die Bundesregierung rechnet damit, dass wir in diesem Jahr, nachdem wir im vergangenen Jahr ein reales Wachstum von 1,6 Prozent hatten, ein reales Wachstum von 1,8 Prozent erreichen können, und im kommenden Jahr sind wir ebenfalls dazu in der Lage. Die Beschäftigung in Deutschland ist auf einem Rekordstand, und die Arbeitslosigkeit ist erfreulich niedrig. Dies alles zeigt, beweist und unterstreicht, dass eine konsequente nachhaltige Finanzpolitik einen wichtigen Beitrag leistet, um nachhaltiges Wachstum und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu verstärken. (Beifall bei der CDU/CSU) Mit einer solchen Politik leisten wir wichtige Beiträge zur Stärkung des Vertrauens bei Unternehmern, Investoren und Konsumenten. Deswegen wird die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Wesentlichen durch die Binnennachfrage, und zwar durch die Konsumnachfrage, wie durch die Investitionen getragen. (Thomas Oppermann [SPD]: Mindestlohn!) Mit dem Verzicht auf neue Schulden in Zeiten normaler konjunktureller Auslastung leisten wir zugleich einen Beitrag, die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte zu verstärken, und das nutzen wir mit dem vorliegenden Gesetzespaket zur Verstärkung der Investitionen beim Bund genauso wie bei den finanzschwachen Gemeinden. Das ist der eigentliche Zusammenhang. (Beifall bei der CDU/CSU) Im Übrigen führt diese Finanzpolitik dazu, dass wir uns in Richtung auf die Maastricht-Kriterien des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts hinbewegen. Wir liegen bei der Schuldenstandsquote noch immer deutlich über der Grenze des Maastricht-Vertrags. Wir müssen also wissen, dass wir uns in diese Richtung bewegen. Aber wir sind eines der Länder in Europa, die sich an die Regeln des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts halten. Wir leisten damit auch einen Beitrag, anderen Ländern zu zeigen, dass diese Regeln richtig sind und dass es sich für die Bevölkerung auszahlt, wenn man sich an diese Regeln hält, weil eine bessere Wirtschaftslage und eine bessere Lage am Arbeitsmarkt das Ergebnis einer solchen Politik ist. Es gibt keine bessere Alternative dazu. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich will gleich hinzufügen: Es gibt nicht den geringsten Anlass, auch wenn wir derzeit eine gute wirtschaftliche Lage haben, in unseren Anstrengungen nachzulassen. Die weltwirtschaftliche Entwicklung ist nach wie vor durch eine Reihe von Risiken geprägt. Die Veränderungen der Wettbewerbssituation durch die Rahmenbedingungen der Globalisierung – dazu gehört auch die Digitalisierung der Wirtschaft – sind so rasend schnell, dass jeder, der glaubt, er habe Anlass dazu, sich ein wenig selbstzufrieden zurückzulehnen, sehr schnell die Zukunft verspielt. Genau deswegen machen wir das nicht. Vielmehr haben wir zu Beginn dieser Legislaturperiode verabredet – das setzen wir gemeinsam in der Koalition um –, dass wir jeden Spielraum, den wir mit dieser Finanzpolitik erschließen, konsequent dazu nutzen, um die Investitionen zu stärken, die öffentlichen wie die privaten. Wir arbeiten nicht nur an der Stärkung der öffentlichen Investitionen beim Bund, übrigens auch bei den Ländern und bei den Kommunen, sondern genauso daran, die Rahmenbedingungen für die privaten Investitionen zu verstärken. Das ist die gemeinsame Bemühung der Bundesregierung. Weil wir alle Spielräume nutzen, um nachhaltig Wachstum und Beschäftigung zu stärken, will ich daran erinnern: Wir haben in den letzten Jahren die Ausgaben für Bildung und Forschung in einem nie dagewesenen Maße in der Bundesrepublik Deutschland erhöht. (Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es!) Im Jahr 2011 haben wir im Bundeshaushalt 14 Milliarden Euro für Bildung, Wissenschaft und Forschung ausgegeben. Im Haushalt 2016 steigern wir diese Ausgaben auf 21 Milliarden Euro. Wir liegen bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Verhältnis zum Brutto-inlandsprodukt mit an der Spitze im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Das ist der entscheidende Schlüssel zur Stärkung dynamischer Wachstumskräfte in unserer Volkswirtschaft. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dazu gehört übrigens auch, obwohl das in den Ausgaben noch gar nicht enthalten ist, dass wir die Länder durch die vollständige Übernahme der Leistungen für das BAföG – es sind immerhin Kosten von jährlich 1,17 Milliarden Euro, die wir den Ländern abgenommen haben, indem wir das BAföG vollständig aus dem Bundeshalt finanzieren – wiederum in ihrer prioritären Zuständigkeit für Schule und Hochschule stärken; denn sie haben sich verpflichtet, alle diese Mittel, die sie für das BAföG nicht aufwenden müssen, in Schule und Hochschule zu investieren. Auch von daher leistet die Bundesregierung einen entscheidenden Beitrag, dass wir in unserem Land die Mittel für Bildung, Wissenschaft und Forschung konsequent, nachhaltig und kontinuierlich steigern. Daneben konzentrieren wir uns auf die Stärkung der Investitionen. Wir wollen die öffentlichen Investitionen verstärken, und wir stimulieren damit zugleich die Investitionen im privatwirtschaftlichen Bereich. Mit dem vorliegenden Paket setzen wir zunächst einmal um, dass wir insgesamt im Bundeshaushalt im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung die investiven Ausgaben um weitere 10 Milliarden Euro erhöhen, und wir leisten darüber hinaus mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zugleich einen Beitrag, dass finanzschwache Kommunen insgesamt ihre investiven Leistungen erhöhen können. Die Kommunen sind von den Ebenen Bund, Länder und Kommunen die wichtigste Ebene für Investitionen. Sie hatten in den beiden vergangenen Jahren eine hohe Investitionstätigkeit. Sie haben insgesamt – einschließlich der Extrahaushalte – ihre Investitionen um über 15 Prozent gesteigert, davon im Wesentlichen Bauinvestitionen. Aber die Finanzkraft der Kommunen ist unterschiedlich entwickelt. Durchschnittszahlen hervorzuheben, hilft den schwächeren Kommunen nicht. Deswegen hat sich die Bundesregierung entschieden, die Finanzkraft der Kommunen, gerade der schwächeren Kommunen, konsequent zu stärken. Der Sinn dieses Gesetzentwurfes ist, einen Fonds aufzulegen, mit dem wir finanzschwächere Kommunen in ihrer Investitionskraft konsequent stärken. Damit leisten wir wiederum einen wichtigen Beitrag nicht nur zur Stärkung der kommunalen Ebene, sondern auch zur Stärkung der Finanz- und Investitionskraft der Wirtschaft in unserem Lande insgesamt. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal sagen, dass wir mit diesem Paket insgesamt die öffentlichen Investitionen im Zeitraum von 2014 bis 2018 um über 40 Milliarden Euro steigern. Das sind rund 1,3 Prozent unseres Bruttoinlandsproduktes. Deswegen steigern wir unsere Investitionsquote im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt im internationalen Vergleich. So viel zu manchen internationalen Debatten, die durch Zahlen- und Faktenkenntnisse nicht immer allzu sehr beeinträchtigt werden. Es ist wichtig, das gelegentlich einmal zu sagen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich weiß, dass leistungsfähige Kommunen die Grundlage eines leistungsfähigen Gemeinwesens gerade in einem föderalen System sind. Gelegentlich muss man daran erinnern, dass nach der Ordnung des Grundgesetzes die Zuständigkeit für die Kommunen bei den Ländern liegt. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr gut!) Diese Zuständigkeit achtet die Bundesregierung vollständig. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!) Wir müssen ja immer darauf achten, dass wir im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung unseres Grundgesetzes unsere Aufgaben jeweils wahrnehmen. Insofern will ich sagen: Die Bundesregierung zeigt, dass sie sich ihrer Verantwortung für die kommunale Ebene insgesamt durchaus bewusst ist. Wir haben in den letzten Jahren mit einer Vielzahl von Maßnahmen die Finanzkraft der Kommunen entscheidend erhöht. Wir haben die Kommunen durch die vollständige Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erheblich entlastet. Wir werden weitere Maßnahmen ergreifen. Wir stärken nicht nur mit der 1 Milliarde Euro, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, sondern auch mit zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro im Jahre 2017 die Leistungskraft der Kommunen. Darüber hinaus legen wir diesen Fonds auf, mit dem finanzschwache Kommunen in ihrer Investi-tionskraft entscheidend gestärkt werden. Das alles zeigt, dass die Bundesregierung insgesamt konsequent eine Politik zur Stärkung von Kommunen und Ländern betreibt. Ich behaupte, es hat niemals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Regierungszeit gegeben, in der die Bundesregierung die Kommunen stärker unterstützt hat als diese Bundesregierung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Kriterien für die Qualifikation der Kommunen für diese Investitionshilfen sind im Wesentlichen eine Mischung aus Einwohnerzahl, Kassenkreditbeständen und Anzahl der Arbeitslosen. Das zeigt: Die Kommunen, die in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage sind, sollen diese Mittel erhalten. Wir erwarten natürlich, dass die Länder in ihrer Verantwortung dafür sorgen, dass die Mittel durch die Kommunen zügig in Anspruch genommen werden können. Die Investitionsschwerpunkte müssen sein – das ist nach der Ordnung des Grundgesetzes unsere Zuständigkeit –: Infrastruktur, Bildungsinfrastruktur – hier mit dem Schwerpunkt auf energetischer Sanierung von Bildungseinrichtungen –, Klimaschutz. Damit haben wir unseren vom Grundgesetz gegebenen Rahmen vollständig ausgeschöpft. Ich will in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass wir uns unserer Verantwortung für die Länderfinanzen durchaus bewusst sind. Ich sage das auch im Hinblick auf die Notwendigkeit, dass wir uns in den kommenden Wochen und Monaten dringend gesamtstaatlich auf die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab Ende 2019 einigen müssen. Das werden schwierige Verhandlungen sein. Da gibt es sehr unterschiedliche Interessen. Aber wir alle, Länder und der Bund, haben eine gesamtstaatliche Verantwortung, und wir müssen rechtzeitig die Weichen stellen, dass auch nach 2019, nach dem Auslaufen des Solidarpakts II, Klarheit herrscht, wie die Entwicklung weitergeht. Ich will im Übrigen angesichts der vielfältig drängenden Debatte, die wir im Augenblick führen, hinzufügen: Die Bundesregierung hat vor kurzem mit den Ländern vereinbart, dass sie den Ländern 500 Millionen Euro in diesem Jahr und im kommenden Jahr an zusätzlichen Leistungen zur Verfügung stellt – auch das ist in dem Gesetzespaket enthalten –, damit die Länder mit der großen Aufgabe, die wachsende Zahl von Menschen, die in unserem Land Zuflucht sucht, unterzubringen, vom Bund nicht alleingelassen werden; vielmehr wollen wir, der Bund, somit unseren Anteil an gesamtstaatlicher Verantwortung wahrnehmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dies alles, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dient dem Ziel, auf dem Pfad der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung zu bleiben und damit in einer schwierigen Zeit, bei einer nicht unproblematischen demografischen Entwicklung die Leistungen für die Menschen in unserem Land auch in der Zukunft erbringen zu können. Ich will in diesem Zusammenhang wiederholen: Wir sollten nicht glauben, dass wir uns auf der guten Lage ausruhen können. Wenn wir uns den hohen Anteil an Sozialleistungen in unserem Land weiter leisten wollen – über 50 Prozent des Bundeshaushalts entfallen auf Sozialleistungen –, müssen wir dafür sorgen, dass eine leistungsfähige Wirtschaft die Voraussetzungen dafür erbringt, also die Mittel dafür erwirtschaftet. Nur so werden wir den hohen Stand sozialer Sicherheit für die Menschen in unserem Land bei einer schwieriger werdenden demografischen Entwicklung in der Zukunft erhalten können. Darin begründet sich die Politik der Stärkung von Investitionen, privaten wie öffentlichen Investitionen, mit der Priorität auf Bildung und Forschung sowie Innovation. Durch stärkere Entbürokratisierung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gilt es, dafür zu sorgen, dass Investitionen auch realisiert werden; es genügt nicht, nur Mittel bereitzustellen. Es gilt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Bundesrepublik Deutschland, die heute in einer guten Lage ist, auch für die Zukunft gute Perspektiven hat. Deswegen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie um Zustimmung zu den hiermit eingebrachten Gesetzentwürfen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Dietmar Bartsch für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN – Thomas Oppermann [SPD]: Ein paar lobende Worte für den Nachtragshaushalt) Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Oppermann ruft gerade: „Ein paar lobende Worte für den Nachtragshaushalt!“ (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich will schon sagen, dass die Grundrichtung nicht verkehrt ist; das ist ja unbestritten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Darauf, dass Deutschland mehr investieren muss und dass die Lage der Kommunalfinanzen teilweise verheerend ist, haben Wirtschaftsexperten in Deutschland und in der EU hingewiesen. Darauf hat die Opposition Sie auch mehrfach in Debatten hingewiesen. Sogar Abgeordnete der die Regierung tragenden Fraktionen weisen in Hinterzimmern immer wieder darauf hin, dass dort Defizite sind. Aber das, was Sie hier tun, ist völlig unzureichend. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich nehme mal das DIW als Maßstab. Das DIW – wahrhaftig nicht links – sagt, dass wir einen zusätzlichen Investitionsbedarf von 75 Milliarden Euro pro anno haben. Das ist die Zahl, die der Maßstab ist. Mit jedem Tag des Ausbleibens von Investitionen verfällt die Infrastruktur in Deutschland. Zentrale Zukunftsfragen müssen viel konsequenter angegangen werden. Wissenschaft und Forschung, Schulen, Klimaschutz – das sind die Bereiche, für die der Nachtragshaushalt eine Chance geboten hätte. Zum Beispiel: Sie kündigen an, dass Sie innerhalb von drei Jahren für die öffentliche Verkehrsinfrastruktur und die digitale Infrastruktur 4,4 Milliarden Euro einsetzen wollen. Allein für den Ersatz von Verkehrsinfrastruktur benötigen wir 3,8 Milliarden Euro pro anno. Das heißt, dass Sie über die digitale Infrastruktur im Prinzip sehr viel reden, aber real nicht handeln. Als jemand, der aus Mecklenburg-Vorpommern kommt, kann ich Ihnen sagen: Unternehmen und auch viele Menschen beschweren sich immer wieder, dass wir da weiter rückständig sind. Das ist eine Aufgabe, die Sie in Angriff nehmen sollten. (Beifall bei der LINKEN) Das, was Sie machen, ist nicht mehr als der Versuch, Risiken und Nebenwirkungen Ihrer seit Jahren verfehlten Politik ein Stück weit zu bekämpfen. Um das Land zukunftsfähig zu machen, braucht es mehr Entschlossenheit und deutlich mehr Investitionen. Wann, frage ich mich, wollen Sie das eigentlich machen? Sie haben gestern das prognostizierte Wirtschaftswachstum nach oben gesetzt. Wir haben eine Situation der absolut niedrigen Zinsen. Das ist doch die Gelegenheit, hier mehr zu tun. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das wäre die große Chance, jetzt im Nachtragshaushalt etwas zu machen. Dann haben Sie hier über die Kommunen gesprochen. Sie wollen jetzt einen Kommunalinvestitionsförderungsfonds mit 3,5 Milliarden Euro schaffen. Das ist völlig in Ordnung; natürlich brauchen die Kommunen in Ost und West mehr Geld – unbestritten. Aber die kommunalen Kernhaushalte sind derzeit mit 130 Milliarden Euro verschuldet, und der Investitionsstau bei den Kommunen beträgt 120 Milliarden Euro, meine Damen und Herren. Da wundert es natürlich nicht, dass niemand in den Kommunen etwa in Jubelschreie ausbricht. Die nehmen, was völlig in Ordnung ist, das Geld. Aber das, was Sie hier anbieten, ist völlig unzureichend. (Beifall bei der LINKEN) Ich will – Carsten Schneider kann ja nachher darauf eingehen – eine kleine Zusatzfrage stellen. Sie haben diesmal nicht den Königsteiner Schlüssel, sondern ein anderes Verfahren gewählt. Komischerweise bekommt ausgerechnet Thüringen – ich weiß gar nicht, warum – deutlich weniger Geld, als es nach dem Königsteiner Schlüssel bekommen würde. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Überraschung!) Vielleicht können Sie aber darauf eingehen, welche Gründe es dafür gibt. Entscheidend ist, dass Sie mit dem Nachtragshaushalt die Probleme der Kommunen und der Länder in keiner Weise lösen. Ich habe, Herr Schäuble, mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie gesagt haben, es sei ganz dringlich, dass die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geregelt werden. Ich fordere hier aber ein, dass wir die Position der Bundesregierung dazu kennen und dass wir das auch hier im Deutschen Bundestag behandeln. Gilt denn das Schäuble/Scholz-Papier noch? Wir müssen hier – und nicht in Hinterzimmern – darüber reden. Wir haben ein Recht darauf, dieses Thema in diesem Haus aufzurufen. (Beifall bei der LINKEN) Ich möchte noch ein paar Bemerkungen zum Thema Flüchtlinge machen. Es steht außer Frage, dass Deutschland auf diesem Gebiet in den letzten Jahren – auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern – viel gemacht hat. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass wir all denjenigen, die sich in Kommunen engagieren – da gibt es viele ehrenamtliche Helfer –, gemeinsam lieber einmal mehr als einmal zu wenig für ihr Engagement danken sollten. (Beifall im ganzen Hause) Ich war mit einigen Kollegen hier aus dem Haus in der letzten Woche im Nahen und im Mittleren Osten. Da habe ich unter anderem auch diverse Flüchtlingslager gesehen. An der jordanischen Grenze zu Syrien war ich in einem Lager mit über 80 000 Flüchtlingen. Dort gibt es sehr viele Kinder. Die Bedingungen sind teilweise katastrophal. Ich habe – Herr Kauder war vor mir da – ein christliches Flüchtlingslager in Erbil gesehen. Auf engstem Raum sind dort Menschen unter teilweise katastrophalen Bedingungen untergebracht. Ich habe mit Jesiden geredet, die ihre Heimat verlassen mussten. Dort gibt es viele traumatisierte Frauen. Wer das alles gesehen hat, findet die Diskussion, die wir hier teilweise führen, wirklich kleingeistig und inhuman. Wir sollten bei der Frage der Aufnahme von Flüchtlingen in Europa eine Führungsrolle einnehmen – nicht wenn es um Militär und Ähnliches geht. (Beifall bei der LINKEN) Zeigen Sie hier doch einmal mit dem Nachtragshaushalt, dass wir das können, dass wir bereit sind, in dieser Situation auch finanzielle Mittel einzusetzen. Die Prognosen gehen jetzt bis hin zu 500 000 Flüchtlingen. Der Nachtragshaushalt wäre eine Chance gewesen, hier wirklich auch für die Länder und Kommunen etwas zu tun. Sie wissen doch, dass die Länder und Kommunen das nicht stemmen können, wenn es 500 000 Flüchtlinge werden. Deshalb fordern wir, dass 2 Milliarden Euro eingesetzt werden. Der Nachtragshaushalt wäre da eine Chance. Das wäre ein Zeigen von Führungsqualität in Europa. Damit könnte auch ein Beispiel für andere europäische Länder gesetzt werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Geld, das jetzt dafür vorhanden ist, reicht nicht aus. Wir haben gestern in einer Schweigeminute gemeinsam der Flüchtlinge gedacht. Aber gerade im 70. Jahr der Befreiung vom Faschismus und gerade angesichts unserer wechselvollen Geschichte sollten wir dieses Thema in anderer Weise behandeln und deutlich machen, dass wir dafür auch ausreichende finanzielle Mittel bereitstellen – auch in Kenntnis der Tatsache, dass die Übergriffe auf Ausländer, auf Unterkünfte der Asylbewerber zugenommen haben und dass Menschen, die im Ehrenamt diese Willkommenskultur, von der wir alle sprechen, leben, eben nicht wenige Probleme haben. Dagegen müssen wir alle entschlossen agieren. (Beifall bei der LINKEN) Es ist überhaupt nicht hinnehmbar, wenn der Generalsekretär einer immerhin regierungstragenden Partei, der CSU, sagt, das Asylrecht sei nicht für Sozialtouristen gemacht, die einen Freifahrtschein ins „All-inclusive-So-zialparadies“ buchen wollen. Das ist eine skandalöse Äußerung. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich frage mich, wieso vonseiten der Bundesregierung nicht einmal klare Äußerungen gegen einen solchen Unsinn kommen. Das ist nicht zu akzeptieren. Es kommen keine Kostenfaktoren zu uns, sondern Menschen in höchster Not um Leib und Leben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Flüchtlinge sind die Botschafter des schreienden Unrechts und der Kriege auf dieser Welt. Deshalb: Der Nachtragshaushalt ist notwendig. Bei Zukunftsinvestitionen müsste geliefert werden. Bei der Lage der Flüchtlinge müssten Sie mit ganz anderen Dimensionen herangehen. Statt Gesellschaft und Zukunft zu gestalten, ist es so, dass die Koalition hier erneut nur mit dem Anspruch eines Reparaturnotdienstes auftritt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Carsten Schneider ist der nächste Redner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Carsten Schneider (Erfurt) (SPD): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Als diese Koalition vor eineinhalb Jahren ihre Arbeit aufgenommen hat, haben wir uns natürlich auch intensiv um die Finanzpolitik gekümmert. Wir haben festgelegt, dass wir so schnell wie möglich Haushalte aufstellen wollen, die ohne Neuverschuldung auskommen, und dass wir zusätzlich 23 Milliarden Euro – diese Zahl wurde damals genannt – zur Entlastung der Länderhaushalte und im Bildungsbereich investieren wollen. Darin waren auch 5 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur enthalten. Nun, eineinhalb Jahre später, haben wir bereits für das Jahr 2014 im Vollzug einen ausgeglichenen Haushalt erreicht, sogar mit Überschüssen. Voriges Jahr haben wir auch für 2015 einen Haushalt ohne Neuverschuldung beschlossen. Dabei sind wir von einem geringeren Wachstum ausgegangen, als es nun der Fall ist. Der Bundeswirtschaftsminister hat gestern die Wachstumsprognose für 2015 und 2016 auf 1,8 Prozent hochgesetzt. Dieser Wert ist ein bisschen höher als der unseres Potenzialwachstums. Das zeigt: Wir profitieren von externen Faktoren wie dem niedrigen Ölpreis, dem niedrigen Euro-Kurs, den niedrigen Zinsen, aber auch davon – das ist der Schlüssel –, dass wir eine sehr konsequente, solide Finanzpolitik machen, auf die sich die Leute verlassen können. Dass sie sich darauf verlassen können, bringt uns Spielräume. Jetzt stellt sich die Frage: Was machen wir mit den finanziellen Spielräumen, die wir durch die gute Wirtschaftsleistung – ich sage: auch durch die gestiegene Binnennachfrage, die ihre Ursache in der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns hat, weil die Leute wieder mehr Geld verdienen und Steuern zahlen können – zur Verfügung haben? (Beifall bei der SPD) Was machen wir mit diesen zusätzlichen Mitteln? Ich will auf meine Reden hier im Haus zum Haushalt 2015 verweisen. Ich habe bereits damals auf die bestehende Investitionslücke sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich hingewiesen. Es gab darüber einen Dissens. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Genau!) Ich kann mich an gegenteilige Veröffentlichungen aus dem Bundesfinanzministerium erinnern. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung stand – ich weiß nicht, woher die Überschrift kommt; aber irgendwie muss sie ja Belang haben –, dass die CDU an einer Investitionslücke zweifelt. Ich halte diese Einschätzung für falsch und glaube auch nicht, dass sie gerechtfertigt ist; aber zumindest entsteht ein entsprechender Eindruck. Wir als Sozialdemokraten sagen jedenfalls klar: Wenn wir zukünftig unseren Wohlstand sichern wollen, dann müssen wir sowohl in die private als auch in die öffentliche Infrastruktur investieren. Denn nur wenn wir heute investieren, wird es uns auch in der Zukunft, in fünf oder zehn Jahren, gelingen, bei Produkten und Wettbewerbsfähigkeit an der Spitze der Welt zu sein und dadurch letztendlich gut bezahlte Arbeitsplätze zu sichern. (Beifall bei der SPD) So können wir die privaten Investitionen durch Rahmenbedingungen steuern. Die öffentlichen Investitionen haben wir aber direkt in der Hand. Das ist unsere Verantwortung. Deswegen legt die Regierung heute hier einen Nachtragshaushalt vor – er ist natürlich auch unter Beteiligung des Parlaments aufgestellt worden –, über den wir in den nächsten Wochen beraten und entscheiden werden. Er sieht zwei entscheidende Maßnahmen vor. Erstens. Die Bundesinvestitionen in die digitale Infrastruktur und die Verkehrsinfrastruktur werden in den nächsten drei Jahren um 10 Milliarden Euro erhöht, zusätzlich zu allem, was wir bisher schon vereinbart haben. Das ist eine klare Richtung, für mehr Substanzerhalt, für mehr Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Deswegen begrüße ich diesen Vorschlag. Der zweite Punkt betrifft die kommunale Infrastruktur. Bundesminister Schäuble hat darauf hingewiesen: Der Großteil der Investitionen in Deutschland wird von den Kommunen getätigt. In den vergangenen Jahren – da gebe ich Herrn Kollegen Bartsch recht; er zitierte aus Studien des Städte- und Gemeindebundes und von Wirtschaftsforschern – gab es Kommunen, die investiert haben, und manche, die deutlich zu wenig investiert haben, insbesondere diejenigen, die unter enormen Soziallasten leiden. Wir greifen jetzt diesen Kommunen unter die Arme, indem wir ihnen zusätzlich 3,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stellen. Ich hoffe und erwarte, dass die Länder das nicht nur kofinanzieren, sondern dieses Geld auch an die Städte und Gemeinden weitergeben. Denn auch unter dem Gesichtspunkt – Kollege Bartsch hat auf die Flüchtlingsströme hingewiesen –, dass wir in den nächsten Jahren große Anstrengungen unternehmen müssen, um Flüchtlinge aufzunehmen und zu integrieren – Integration ist fast genauso wichtig –, muss die Leistungsbereitschaft der Kommunen gewährleistet sein. Wenn, wie in meiner Heimatstadt, erst einmal Turnhallen zur Unterbringung genutzt werden müssen, dann sinkt irgendwann auch die Bereitschaft der Bevölkerung – sie ist noch in großem Maße vorhanden –, die Flüchtlinge mit offenen Armen aufzunehmen. Das müssen wir verhindern. Es ist eine nationale Aufgabe, dass sie mit offenen Armen in der Gesellschaft aufgenommen werden und dass die Kommunen nicht überfordert werden. Deswegen ist dieses Investitionsprogramm der richtige Weg. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zum Abschluss möchte ich noch etwas zu den privaten Investitionen sagen. Diese machen insbesondere bei den Unternehmensinvestitionen den absoluten Hauptteil aus. Der Anteil des Staats liegt, bezogen auf die privaten Unternehmensinvestitionen, bei 10 bis 20 Prozent. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt, gehen diese Investitionen in den letzten Jahren zurück. Das ist ein alarmierendes Zeichen; denn wenn Unternehmen heute zu wenig in die Zukunftsfähigkeit von Produkten investieren, dann fehlt ihnen in zehn Jahren auf dem Weltmarkt, auf dem wir derzeit noch in vielen Bereichen führend sind, die Fähigkeit, Produkte zu guten Preisen zu verkaufen und unseren Wohlstand zu sichern. Man stellt sich die Frage: Woran liegt das eigentlich? Dann muss man sich nur einmal die Gewinnausschüttungen anschauen, gerade bei den großen DAX-Konzernen. Wir haben hier ein Rekordhoch bei den Dividendenausschüttungen zu verzeichnen. Wenn bei den Unternehmen nur noch der Börsenkurs im Mittelpunkt steht, wenn sie möglichst kurzfristig ihren Kurswert steigern, indem sie hohe Dividendenausschüttungen quasi als Alternative zu den mangelnden Zinseinnahmen generieren, dann ist das eine gefährliche Situation. Es kann nicht sein, dass wir eine satte Gesellschaft werden, die auf Dauer nur noch davon lebt, dass die Unternehmen Dividenden ausschütten, und dass Unternehmenserben davon leben, dass die Unternehmen, die in den vergangenen Jahrzehnten aufgebaut worden sind, Gewinne ausschütten, ohne in die Zukunft zu investieren. Das ist eine große Herausforderung. Alles, was wir als Politik tun können, was zum Beispiel die Rahmengesetzgebung bei der Energie, aber auch bei den Steuern betrifft, muss darauf gerichtet sein, dass wir Unternehmen in die Lage versetzen, wieder mehr in die Zukunft zu investieren, als sie es derzeit machen. Das ist im Übrigen auch eine Antwort auf die -europäische Frage, was wir gegen zu geringe Unternehmensinvestitionen tun können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Carsten Schneider (Erfurt) (SPD): Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Wir beraten in den nächsten Wochen über diesen Nachtragshaushalt. Auch der Verteilungsschlüssel wird – Kollege Bartsch hat darauf hingewiesen – Bestandteil dieser Beratungen sein und ist im Zusammenhang mit der zukünftigen Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern zu sehen; der Minister hat darauf hingewiesen. Auf diese Debatte freue ich mich sehr. Danke sehr. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): Das Wort erhält nun die Kollegin Kerstin Andreae für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, manchmal wünsche ich mir ein bisschen Demut. Sie haben wirklich viel Glück. Sie profitieren bis zum Jahr 2019 von niedrigen Zinskosten in Höhe von 32 Milliarden Euro. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Glück hat nur der Tüchtige! Das wissen Sie!) Sie profitieren von einem niedrigen Ölpreis, der wie ein Konjunkturpaket mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro wirkt. Sie profitieren bis 2019 von zusätzlichen Steuereinnahmen von mindestens 100 Milliarden Euro. Angesichts dessen ist das, was Sie uns hier als Nachtragshaushalt für zusätzliche Investitionen im öffentlichen und privaten Bereich vorlegen, lächerlich gering. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Der große Wurf bleibt schlicht aus. (Thomas Oppermann [SPD]: Sie haben doch gerade Demut gefordert!) Trotz aller Lippenbekenntnisse bleibt die Investitionsquote bei unter 10 Prozent. Wir weisen Ihnen nach, dass es anders geht: schneller, mehr und zukunftsfähig. Sie haben Zeit vertrödelt. Wir haben keine Expertenkommission dafür gebraucht, um zu sehen, dass die Infrastruktur zerfällt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Läuft man einmal mit offenen Augen durch die Welt, sieht man es nämlich. Aber für Europa ist es noch schlimmer, dass Sie Zeit vertrödelt haben. Europas Krisenländer brauchen jetzt schnelle wirtschaftliche Impulse, damit die Reformen greifen, damit das Vertrauen zurückkehrt und damit die Konjunktur anspringt. Deswegen haben wir ganz früh gesagt: Das reiche Deutschland, das in der derzeitigen Situation so profitiert, soll sich direkt und sofort mit 12 Milliarden Euro am Juncker-Plan beteiligen, damit die anderen Länder auch nachziehen. Das wäre der richtige, schnelle Schritt gewesen. Den haben Sie leider versäumt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir weisen Ihnen auch nach: Es geht viel mehr. Wir legen Ihnen ein Investitionsprogramm im Umfang von 45 Milliarden Euro für die Jahre 2015 bis 2018 vor – solide finanziert, ohne neue Schulden, mit dem Abbau umweltschädlicher Subventionen, was angesichts der Herausforderungen des Klimaschutzes absolut notwendig ist, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und mit Entrümpelung bei unsinnigen Milliardenprojekten. Denn bei Ihnen stimmt die Richtung nicht, auch nicht die Richtung dieses Nachtragshaushaltes und die Richtung der Investitionsvorschläge, die Sie uns vorlegen. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sie wollen doch die Steuern erhöhen!) Wir fordern Investitionen in Köpfe, in Bildung, in Wissenschaft und in forschende Unternehmen. Über die Hälfte Ihres Paketes, 4,3 Milliarden Euro, fließt in -Dobrindts Haushalt. Und was wird daraus folgen? Die übliche Spatenstichpolitik dieser Koalition, neue Milliarden für mehr Beton! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Zukunft liegt nicht in neuen Straßen; Innovation geht anders. Ein innovativer Standort muss etwas für seine Hochschulen tun, von den Hörsälen über die Bibliotheken bis hin zu den Forschungsgeräten. Wir brauchen mehr junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die hier auch bleiben wollen. Im Nachtragshaushalt der Regierung stehen null Euro für Wissenschaft – null Euro! Dabei ist Wissen moderne Infrastruktur. Das ist unsere Ressource; das ist, was wir haben, was wir können. Da müssen Sie investieren. Nach wie vor erfüllen Sie nicht den Anspruch der OECD an die Industriestaaten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Es ist noch nie so viel wie heute investiert worden!) Ein innovativer Standort setzt auf Ideenreichtum, auf Erfindergeist. Sie alle haben im Wahlkampf die steuerliche Forschungsförderung gefordert. Eine 15-prozentige Steuergutschrift für kleine und mittlere Unternehmen muss jetzt endlich kommen. Deutschland investiert in Start-ups der digitalen Wirtschaft gerade einmal 750 Millionen Euro, Israel 2 Milliarden Euro, (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Ja, durch das Militär! Sagen Sie es, wie es ist!) die USA 50 Milliarden Euro, und das jedes Jahr. Wollen Sie ernsthaft, dass Deutschland neben Estland das einzige OECD-Land ist, das keine steuerliche Forschungsförderung hat? (Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Eben wollten Sie noch Subventionen abbauen!) Sigmar Gabriel hat gesagt, er setze die Vorschläge der Fratzscher-Kommission um. Die Fratzscher-Kommission fordert die steuerliche Forschungsförderung. Auf geht’s! Tun Sie das! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt kommen Sie mit einem Sondervermögen von 3,5 Milliarden Euro für finanzschwache Kommunen. (Ingbert Liebing [CDU/CSU]: Ja, gut! – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr gut! Selbst die Linken haben das begrüßt!) Die Richtung stimmt, mehr nicht. Der Investitionsstau, der Bedarf in den Kommunen ist doch gigantisch. Schauen Sie sich die Schulen dieses Landes an! (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist doch Sache der Länder!) Das durchschnittliche Parkhaus in der Stadt ist in der Regel in einem besseren Zustand als die Schule nebenan. (Gustav Herzog [SPD]: Wann waren Sie das letzte Mal in einer Schule?) In manchen Schulen ist es im Winter entweder 15 Grad kalt oder 30 Grad warm, weil keine vernünftige Heizung existiert. Wir sagen Ihnen: Machen Sie die Schulen fit für die Zukunft, damit die Kinder gut lernen können! (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das dürfen wir ja gar nicht! Dafür sind wir gar nicht zuständig! Das soll Herr Kretschmann machen! Der hat genug Kohle!) Wissen ist unsere Ressource. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir schlagen Ihnen vor, heute für morgen zu investieren, in Ganztagsplätze in den Kitas, in Qualifizierung und Beratung von Langzeitarbeitslosen ebenso wie von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten und in neue Mobilitätskonzepte, damit die Mobilität zukunftsfähig wird. Heute gibt es so viele Pkws, dass alle Deutschen auf den Vordersitzen Platz nehmen können. So funktioniert Personennahverkehr nicht mehr. Schaffen Sie neue Mobilitätskonzepte! Forschen Sie in diese Richtung! Bringen Sie die Elektromobilität endlich erfolgreich auf den Weg! Das ist, was Sie tun müssen; das sind Zukunftsinvestitionen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wirtschaftsminister Gabriel hat die Investitionslücke erkannt. Wir erwarten, dass er im Übrigen auch dem -Finanzminister hier die Augen öffnet. Es war wirklich seltsam, dass auf einmal die Investitionslücke infrage gestellt wurde. Natürlich geht es um mehr Investitionen im öffentlichen und auch im privaten Bereich. Dass Unternehmen nicht investieren, zum Beispiel nicht in die Energiewende und den Netzausbau, liegt doch unter anderem daran, dass absolute Planungsunsicherheit herrscht, weil zum Beispiel Ministerpräsident Seehofer nach wie vor im ganzen Land verkündet: Bei mir aber nicht! Wer soll denn da investieren? Wenn die privaten Investoren nicht wissen, wohin diese Bundesregierung bzw. wohin dieses oder jenes Bundesland will, dann werden sie auch nicht in die Netze investieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind mutiger. Wir investieren in Zukunft. Wir brauchen keine Kommission. Vielmehr brauchen wir eine Regierung, die die vorhandenen Handlungsspielräume nutzt und die sich nicht ausruht. Wir brauchen jemanden, der jetzt für morgen handelt. Wir haben Ihnen unseren Zukunftsinvestitionsplan vorgelegt. Den schenken wir Ihnen; dann können Sie etwas daraus machen. (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Ach Gott! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Frau Böhmer hat heute Geburtstag! Die freut sich bestimmt!) Hier sind unsere Vorschläge. Sie können zehn Punkte herausnehmen und umsetzen. Es geht um mehr Investitionen in die Zukunftsfähigkeit und in die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Hören Sie auf, zurückzuschauen! Schauen Sie nach vorne! Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort hat nun der Kollege Ralph Brinkhaus für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Ralph Brinkhaus (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Nachtragshaushalt ist oft eine unerfreuliche Sache. Dieses Mal ist es eine sehr erfreuliche Sache; denn wir investieren mehr, und wir tun etwas für die Kommunen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dass das gut ist, hat man an den Beiträgen der Opposition gesehen. Der sonst von mir geschätzten Kollegin Andreae ist nichts Besseres eingefallen, als alles das, was die Grünen irgendwann einmal verkocht haben, wieder aufzuwärmen. Das war keine Kritik an unserem Vorschlag, sondern ein buntes Panoptikum, das nichts, aber auch gar nichts mit dem Nachtragshaushalt, mit unseren Investitionen und mit der Stärkung der Kommunen zu tun hat. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Um was geht es? Erstens. Wir bringen mit diesem Nachtragshaushalt ein Investitionspaket im Umfang von 7 Milliarden Euro auf den Weg. Diese 7 Milliarden Euro werden zu zwei Dritteln in den Bereich Verkehr und digitale Infrastruktur fließen. Das ist gut, richtig und notwendig. Wir tun aber auch andere sinnvolle Sachen: für den Klimaschutz, für die Energieeffizienz und auch für die Städtebauförderung. Zusätzlich zu diesen 7 Milliarden, die wir mit diesem Nachtragshaushalt zur Verfügung stellen, gibt es ein 3-Milliarden-Paket, das in den nächsten Jahren die Investitionskraft der einzelnen Ministerien stärken wird. Insgesamt stellen wir also 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Zweitens. Wir bringen ein kommunales Investitionspaket im Volumen von 3,5 Milliarden Euro auf den Weg, fokussiert insbesondere auf die finanzschwachen Kommunen, die sich aufgrund der hohen Kassenkredite und aufgrund der sozialen Probleme die notwendigen Investitionen nicht mehr leisten können. Hier greifen wir ganz gezielt ein. Das ist gut und wichtig. Und wir setzen noch einen drauf: Wir als Koalition werden im Jahr 2017 allen Kommunen 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, damit die Kommunen mehr in Schulen, Kindergärten und in all die anderen Sachen investieren können, die wichtig und notwendig sind. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir bringen noch ein drittes Paket auf den Weg. Wir entlasten die Kommunen bei den Kosten der Versorgung von Flüchtlingen in Höhe von 1 Milliarde Euro. Das ist gut, wichtig und auch notwendig. Dafür sind in diesem Jahr 0,5 Milliarden Euro vorgesehen. Wir schaffen das alles ohne eine zusätzliche Schuldenaufnahme. Herr Bartsch, Sie haben ein bisschen mit den niedrigen Zinsen geliebäugelt. Die Linke sagt: Macht doch Schulden, weil die Zinsen niedrig sind. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Das hat doch keiner gesagt!) Aber wir geben dieser Versuchung nicht nach, weil wir genau wissen, dass diese Schulden irgendwann von den kommenden Generationen zurückgezahlt werden müssen. Herr Bartsch, das ist unseriös. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Das hat kein Mensch gesagt!) Wir tun dies alles, weil uns als Koalition Investitionen wichtig sind. Es ist zu Recht angemerkt worden, dass in unseren Haushalten der Sozialkostenanteil sehr hoch ist und der Investitionsanteil zu niedrig. Deswegen haben wir uns gegenseitig versprochen – und das halten wir heute –, dass wir die Spielräume, die wir uns erarbeiten, nutzen, um Investitionen zu steigern. Das setzen wir hier und heute mit dem Nachtragshaushalt um. Auch das ist gut und richtig. Wenn wir von Investitionen sprechen, dann sprechen wir nicht nur über Investitionen in Steine oder Straßen, sondern auch in Köpfe. Der Bundesfinanzminister hat es angesprochen – Frau Andreae, Sie haben anscheinend nicht zugehört –: Wir haben die Mittel für den Haushaltsplan der Bundesforschungsministerin in den letzten zehn Jahren nahezu verdoppelt. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut so!) Im Übrigen haben wir insbesondere in den letzten Jahren auch in anderen forschungsintensiven Bereichen, im Wirtschaftsministerium und in anderen Ministerien, kräftig nachgelegt. Das heißt, wir setzen die richtigen Schwerpunkte. Wir investieren nicht nur in Steine, sondern auch in Köpfe. Das ist gut, richtig und notwendig. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir sind aber auch eine Koalition der Kommunen. Wir bringen nicht nur das 3,5-Milliarden-Paket auf den Weg. Wenn man den Zeitraum von 2010 bis 2018 betrachtet, den Zeitraum, in dem Wolfgang Schäuble im Wesentlichen für die Finanzen zuständig war – dafür wird er es auch über 2017 hinaus sein –, dann wird man feststellen, dass wir insgesamt 80 Milliarden Euro für die Stärkung der Kommunen ausgegeben haben. 80 Milliarden Euro in acht Jahren – das ist ein Zeichen dafür, dass wir eine Koalition der Kommunen sind und kommunale Förderung sehr ernst nehmen. Wir reden nicht nur darüber, sondern setzen das auch tatsächlich um. Wir sind nicht zuletzt auch eine Koalition der ausgeglichenen Haushalte. Wir schaffen all das mit ausgeglichenen Haushalten. 2014 hatten wir den ersten ausgeglichenen Haushalt seit 1969. Wir haben einen ausgeglichenen Haushalt 2015. Wenn Sie sich die Finanzplanung anschauen, stellen Sie fest, dass wir auch 2016, 2017, 2018 und gemäß den Eckpunkten sogar 2019 ausgeglichene Haushalte haben werden. Frau Andreae, das ist nicht selbstverständlich. Das hat auch nichts mit Glück zu tun; denn das Glück der niedrigen Zinsen und der niedrigen Wechselkurse haben auch andere europäische Industrieländer. Und was machen diese Länder daraus? Im -Übrigen haben auch die Bundesländer das Glück, hohe Steuereinnahmen zu haben. Das gilt auch für das Bundesland, aus dem Sie kommen. Und was machen diese Länder daraus? Das heißt, das, was die Menschen sich erarbeitet haben, muss durch vernünftige Politik flankiert werden. Genau das machen wir. Dieser ausgeglichene Haushalt ist ein Gemeinschaftsergebnis der Menschen, die ihn sich erarbeitet haben, und der guten Finanzpolitik dieser Koalition. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Jetzt kann man sagen: Alles gut, wir investieren mehr, und wir tun mehr für die Kommunen. In der Tat können wir den Nachtragshaushalt, den wir heute einbringen, durchaus feiern. Richtig bleibt aber – das ist an der einen oder anderen Stelle eben erwähnt worden –: Die Verantwortung für die Kommunen tragen die Länder. Die Kommunen sind Bestandteil der Länder, und unser Grundgesetz, unsere Verfassung sieht eigentlich nicht vor, dass wir, der Bund, die Kommunen unterstützen. Wir tun das trotzdem, weil wir unsere gesamtstaatliche Verantwortung im Gegensatz zu einigen Bundesländern ernst nehmen. Wir tun das, weil wir das Ganze betrachten und nicht nur unseren Bundeshaushalt. Wir tun das auch, weil wir die Menschen nicht hängen lassen wollen, die in Ländern leben, in denen die jeweilige Landesregierung die Kommunen im Stich lässt. Wir wollen den Menschen im Ruhrgebiet nicht zumuten, unter einer Landesregierung zu leiden, deren Politik dazu führt, dass die Kommunen nicht mit genügend Mitteln ausgestattet sind. Auch das ist Ausdruck unserer verantwortungsvollen Politik. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir tun das auch, weil wir wissen, dass die Kommunalpolitik für die Bürgerinnen und Bürger das Gesicht der Politik ist. Die Kommunalpolitik ist die Schnittstelle, an der die Bürgerinnen und Bürger Politik wahrnehmen. Deswegen stehen wir alle, Bund und Länder, in der Verantwortung, dass diese Schnittstelle gut organisiert und mit ausreichend Mitteln ausgestattet ist. (Peter Hintze [CDU/CSU]: Genau so ist es!) Man muss aber eines sagen: Wir können die Länder nicht aus der Verantwortung entlassen. Wer jetzt sagt: „Der Bund hat doch so viel Geld, der kann sich das doch leisten. Der Finanzminister kann angesichts sprudelnder Steuereinnahmen doch auch einmal etwas für die Kommunen tun“, dem muss man einmal die finanzielle Situation des Bundes vor Augen führen. Der Bund hat doppelt so viel Schulden wie die Länder zusammen. Die Zinsausgaben des Bundes im Verhältnis zu einer Ausgabenquote sind höher als die Zinsausgaben der Länder. Das heißt, die 80 Milliarden Euro, von denen ich eben geredet habe, haben wir uns mühsam abgespart. Diese sind uns nicht in irgendeiner Art und Weise zugefallen. Ich würde nicht so weit gehen wie das Handelsblatt, das vor zwei Tagen in einem Titel schrieb, dass die „Nimmersatten“ beim Bund nicht auf große Begeisterung stoßen. Ich kann die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister verstehen, die sagen: Ich weiß weder ein noch aus, und ich brauche Hilfe; irgendjemand muss uns doch helfen. – Ich kann diese Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sehr gut verstehen. Am Ende ist das aber nicht allein unsere Aufgabe. Deswegen müssen und werden wir jetzt die Gelegenheit nutzen und – das ist bereits angesprochen worden – die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu ordnen. Wir müssen mehr machen als eine Umverteilung oder eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Wir müssen dafür sorgen – darüber sind wir uns alle einig –, dass die Kommunen, egal in welchem Bundesland, mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet sind. Wir brauchen eine vernünftige Grundlage, um die Kommunal-finanzen in Zukunft besser organisieren zu können. Dazu haben wir in den nächsten Monaten Gelegenheit. Wir fangen damit an, diesen Nachtragshaushalt durch das Parlament zu bringen. Wir werden das jetzt zügig beraten. Bis Ende Mai werden wir fertig werden. Dann werden wir Mittel zur Verfügung haben, um die Investitionen zu steigern. Ich freue mich auf die Beratungen. Diese Koalition wird ihre verantwortungsvolle Finanzpolitik fortsetzen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Roland Claus für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Roland Claus (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Nachtragshaushalt hat ein entscheidendes Problem – weniger in dem, was drinsteht, sondern mehr in dem, was nicht drinsteht. (Beifall bei der LINKEN) Dieser Haushalt gibt in der Tat keine Antworten auf die entscheidenden Fragen der Gegenwart und Zukunft. Es ist deshalb auch kein Haushalt für morgen, sondern ein Haushalt von gestern. (Beifall bei der LINKEN) Die Welt hat sich in dem halben Jahr, seit wir den Bundeshaushalt beschlossen haben, verändert. Die EU will eine große Investitionsoffensive anschieben. Die EZB ermöglicht faktisch staatliche Anleihen zu null Zinsen. Sie aber bleiben bei der Verehrung Ihres Fetischs, der schwarzen Null, stehen. Das ist keine Bewegung, was Sie hier demonstrieren. (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Keine Schulden zu machen, ist unerträglich für Sie!) Natürlich – das wurde hier schon gesagt – sind zusätzliche Investitionen des Bundes in Infrastruktur notwendig und sinnvoll. Aber man sieht: Wiederum bevorzugen Sie die Straße deutlich vor der Schiene. Das ist keine zukunftsfähige Verkehrsinfrastrukturpolitik. Das wird deutlich, wenn man sich die Einzelheiten anschaut. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Natürlich sind Investitionen für finanzschwache Kommunen in Ordnung. Aber in Ihrem Verteilungsschlüssel haben Sie sie so angelegt, dass die Zwietracht unter den Finanzschwachen gesät wird. Wir werden uns nicht daran beteiligen, finanzschwache Kommunen in Nordrhein-Westfalen gegen finanzschwache Kommunen in Thüringen aufzubringen. (Beifall bei der LINKEN) Man muss doch einmal hinterfragen: In Thüringen hat die Vorgängerregierung Druck auf die Kommunen ausgeübt, Kassenkredite abzulösen. Das führt nun dazu, dass die betreffenden Kommunen durch den jetzigen Verteilungsschlüssel ausdrücklich benachteiligt sind. Ich sehe hier noch Handlungsbedarf und nach der Rede von Carsten Schneider auch Möglichkeiten, noch etwas zu verändern. (Beifall bei der LINKEN) Nun rechnet uns die CDU/CSU immer trotzig vor, was sie alles an Wohltaten verteilt. Hinzu kommt immer die Logik wie gerade beim Kollegen Brinkhaus: Der Hauptfeind steht in 16 Ländern. Wir haben aber den Bund nicht als Selbstzweck für uns. Das wirkliche Leben findet bekanntlich nicht im Plenarsaal statt, sondern in den Städten und Gemeinden. (Beifall bei der LINKEN) Da fehlt es an Infrastrukturinvestitionen. Tatsache ist doch: Wo der Bund nicht mit seinem Haushalt Vorsorge trifft, da entstehen Privatisierungsfantasien, wie sie im Wettbewerb zwischen Bundesminister Gabriel und Bundesminister Dobrindt im Moment zu erleben sind. Dann erfahren wir so kreative Neuheiten wie privatisierte Autobahnen und eine Pkw-Maut sowie den Hinweis, dass wir die Rendite derjenigen, die da anlegen sollen, immer bedenken müssten. Da sagen wir Ihnen ganz deutlich: Die Linke hat nichts gegen eine Beteiligung des privaten Eigentums an öffentlichen Investitionen. Der einzige Unterschied ist: Sie wollen bei denen betteln gehen und mit denen Geschäfte machen. Wir wollen gerecht besteuern. So einfach ist das manchmal. (Beifall bei der LINKEN) Wenn mir dann immer von der Union erklärt wird, dass es eigentlich nur drei gesellschaftliche Aggregatzustände gibt, nämlich „Deutschland geht es gut“, „Wir sind auf einem guten Weg“ und „Wenn eins und zwei einmal nicht funktionieren, ist es alternativlos“, (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) dann möchte ich nur darauf verweisen, welche Antwort die Bundesregierung am Dienstag auf die Anfrage meiner Fraktion zu den Ergebnissen von 20 Jahren Arbeitsmarktreform gegeben hat. Da sieht es schon etwas -anders aus. Die Zahl der Beschäftigten in Teilzeit, Leiharbeit und Minijobs hat sich fast verdoppelt. Die Zahl befristeter Arbeitsverhältnisse hat sich mehr als verdreifacht. Das ist die bittere Wahrheit, die in dem Slogan „Arm trotz Arbeit“ zum Tragen kommt. Deshalb ist die Einführung des Mindestlohns eine Art Wiedergutmachung. (Beifall bei der LINKEN) Den Antrag der Grünen finde ich sympathisch und vom Text her sehr gut, also Kompliment. Aber er bleibt natürlich in der Logik der Schuldenbremse. Das ist nicht unsere Logik. (Beifall bei der LINKEN) Es wird so getan, als gäbe es ein alleiniges Pachtrecht der Grünen in Sachen Zukunftsfähigkeit. Liebe Grüne, die 68er sind inzwischen auch 68 geworden. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Zurück zum Nachtragshaushalt. Zukunft geht anders. Da uns hier erneut unterstellt wurde, wir wollten das alles mit neuen Schulden finanzieren, sei hier gesagt: Markenzeichen linker Haushaltspolitik sind nicht neue Schulden, sondern gerechte Steuern. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Ehrentribüne hat der Präsident des Repräsentantenhauses von Neuseeland, Herr David Carter, zusammen mit seiner Delegation Platz genommen. (Beifall) Ich begrüße Sie ganz herzlich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen. Wir freuen uns über Ihren Besuch. Wir sind Ihnen dankbar für die freundschaftlichen und intensiven Gespräche, die wir gestern in verschiedenen Formationen miteinander geführt haben. Wir freuen uns vor allen Dingen auf die vereinbarte Vertiefung unserer parlamentarischen Beziehungen und die künftige Zusammenarbeit. Alle guten Wünsche für Ihre weitere Arbeit! Welcome in Berlin! (Beifall) Nun erleben Sie als nächste Rednerin die Kollegin Petra Hinz für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Petra Hinz (Essen) (SPD): Guten Morgen, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Es ist ein sehr guter Nachtragshaushalt, den wir hier heute in erster Lesung einbringen. Mit diesem Nachtragshaushalt bringen wir drei verschiedene Säulen auf den Weg. Ich möchte gerne zwei davon ansprechen. Zunächst komme ich zu der Frage, die uns insgesamt umtreibt, nämlich zu den kommunalen Finanzen. Zum Schluss werde ich kurz das Thema der Flüchtlinge und Asylbewerber streifen und darauf eingehen, wie unsere Kommunen damit umgehen und wie wir sie dabei stärken können. Wir haben die Stärkung unserer Kommunen in unserem Koalitionsvertrag ganz klar festgeschrieben; im Haushalt 2014 und im Haushalt 2015 kann man dies explizit nachlesen. Wir reden heute aber nicht über den Haushalt 2015, sondern über einen Nachtrag dazu. Wir reden also darüber, dass Mittel zusätzlich eingebracht werden sollen; das sollte und muss hier auch deutlich gemacht werden. (Beifall bei der SPD) Herr Claus, ich teile nicht Ihre Auffassung, dass wir die Kommunen gegeneinander aufbringen, ganz im Gegenteil. Im Februar dieses Jahres waren 53 Vertreter aus unterschiedlichen Kommunen, und zwar parteiübergreifend, hier in Berlin. Sie kamen übrigens aus sieben Bundesländern und nicht nur aus einem, und es handelte sich nicht um eine Handvoll Kommunalvertreter, sondern um Oberbürgermeister und Kämmerer. Sie haben selbstbewusst und zu Recht darauf aufmerksam gemacht, wo insbesondere bei ihnen der Schuh drückt. Ich finde, es war verantwortungsvoll von unserer Regierung, dass sie sich mit den Vertretern der Kommunen zusammengesetzt hat und in verschiedenen Verhandlungsrunden auch zu einem Ergebnis gekommen ist. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Wir wollen hier eine Debatte haben!) So wurde festgestellt, dass es Länder gibt, die einfach aufgrund ihrer strukturellen Situation Schwierigkeiten haben. Ich will auf Nordrhein-Westfalen eingehen. Lieber Kollege Brinkhaus, das scheint für Sie ja ein Trauma zu sein. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Oh ja, die Landesregierung ist ein Trauma!) – Okay, das will ich einmal so hinnehmen. – Denn es ist egal, worüber Sie reden: Einen Satz, auch wenn es falsch ist, widmen Sie immer der Landesregierung. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Ich bin eben heimatverbunden! Ich bin heimatverbundener Westfale!) – Wenn Sie heimatverbunden wären, dann würden Sie über die tatsächlichen Erfolge reden und über etwas, was nicht stimmt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Thomas Oppermann [SPD]: Er redet über die Zeit von Rüttgers!) – Das wollte ich gerade sagen, lieber Kollege Thomas Oppermann. Ich bin seit 2005 im Deutschen Bundestag. Unter anderem in meiner Verantwortung lag die Umsetzung des Kindertagesstättenausbauprogramms. Es hatte ein Volumen von 4 Milliarden Euro. 2 Milliarden Euro sollten direkt in den Ausbau der Kitas fließen, und 2 Milliarden Euro sollten für die Unterstützung der Erzieherinnen und Erzieher und für Betriebskosten zur Verfügung gestellt werden. Das ist zwar eigentlich gar keine Bundesaufgabe, aber wir haben das gemacht. Nordrhein-Westfalen sollten zwischen 600 und 700 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Dieses Geld hat das Land auch bekommen. Meine Heimatstadt, die Stadt Essen, hätte zwischen 60 und 70 Millionen Euro für den Ausbau von Kitas bekommen sollen. Aber der damalige Ministerpräsident hat entschieden: Nein. (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Oh! Wie hieß denn der? Wer war das noch mal?) – Herr Rüttgers. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der SPD: Aha! – Hört! Hört! – Na, so was!) Herr Rüttgers, CDU, hat gesagt: Nein, ich bringe gerade ein Parallelprogramm auf den Weg, nämlich das KiBiz. – Das KiBiz war elitär. Die Eltern, die es sich leisten konnten, mussten sich nämlich entweder für 25, 35 oder für 45 Stunden in der Woche teuer einkaufen. Ich weiß nicht, ob das ein gutes Signal vonseiten eines Ministerpräsidenten ist, wenn es darum geht, wie man mit den Kommunen in dieser Frage verantwortungsvoll umgeht. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Aha! Haben Sie das KiBiz denn abgeschafft?) Nach der Wahl haben wir einen Wechsel gehabt. Gott sei Dank! (Thomas Oppermann [SPD]: Offenbar gab es Gründe!) Hannelore Kraft hat in ihrer ersten Regierungszeit als Allererstes einen Finanzierungspakt für die Kommunen, die unter Nothaushalten leiden, auf den Weg gebracht. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Auf Kosten der reicheren Kommunen!) Das hat sie in dieser Zeit gestemmt. Ich finde, das sollten Sie erwähnen: Hannelore Kraft hat unter schwierigen Voraussetzungen die Kommunen, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, gestärkt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen ist ein bevölkerungsreiches Bundesland. Wir sind noch dabei, den Strukturwandel zu bewältigen. Insofern finde ich den Verteilungsschlüssel so, wie er jetzt gewählt worden ist, gut: nach Kriterien wie Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite usw. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Auch das muss einmal gesagt werden, Herr Claus: Dass die Kommunen Kassenkredite aufnehmen mussten – ich rede von dem Bereich, von dem ich Ahnung habe; ich komme ja aus dem Ruhrgebiet –, hat doch einen Grund. Sollen wir hier tatsächlich Begründungen dafür liefern, warum die Kommunen dort Kassenkredite aufgenommen haben? Sollen wir Ihnen sagen, seit wann die Kassenkredite aufgewachsen sind? Sollen wir wirklich auf die Hintergründe eingehen? – Es bringt nichts, zu polarisieren, und es bringt auch nichts, zu polemisieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Es gilt jetzt vielmehr – darum haben uns die 51 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister und die Kämmerer aus sieben Bundesländern, die hier waren, einstimmig gebeten –, hier im Parlament darüber zu diskutieren, (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Ja, machen Sie! Machen Sie! Machen Sie!) uns im Rahmen der Gespräche über den Bund-Länder-Finanzausgleich damit zu beschäftigen, wie wir die Politik in Deutschland tatsächlich gut nach vorn bringen können, ganz egal, um welche Ebene es geht: sei es nun die kommunale Ebene, sei es die Landesebene, sei es die Bundesebene. Das ist, glaube ich, unser gemeinsamer Nenner, warum schlussendlich all das passiert, eben auch die Investitionen in den Kommunen. (Beifall bei der SPD) Jetzt komme ich zu einem weiteren Punkt, und zwar zu dem Bereich der Flüchtlinge. Ich bin sehr froh und auch dankbar dafür, dass mein Fraktionsvorsitzender und auch der Wirtschaftsminister, obwohl wir mit dem Nachtragshaushalt für 2015 500 Millionen Euro und für das nächste Jahr noch einmal 500 Millionen Euro auf den Weg bringen wollen, bereits jetzt aufgrund der Situation, die wir in Europa vorfinden, noch einmal angekündigt haben, dass wir die Kommunen bei der Unterbringung der Flüchtlinge in toto entlasten werden. Das ist richtig so. Es ist auch an der Zeit, all denen, die sich ehrenamtlich engagieren, einmal deutlich Dank zu sagen. Ohne deren Arbeit in den Kommunen, ohne deren Arbeit gerade jetzt mit Asylbewerbern und Flüchtlingen, würde so einiges nicht möglich sein, würde vieles teurer werden. Sie tragen zur Integration bei. Auch dies wird mit dem Nachtragshaushalt insgesamt gewürdigt. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist die erste Lesung. Wir werden mit diesem Gesetzentwurf in die Anhörung gehen; diese Anhörung wird unter Federführung des Haushaltsausschusses am 4. Mai stattfinden. Ich freue mich auf Ihre Anregungen, auf die ach so vielen Verbesserungen, mit denen Sie die Kommunen stärken wollen. Ich freue mich darauf, dass wir tatsächlich gemeinsam für die Kommunen, für die Menschen vor Ort hier Politik machen. Ich kann nur sagen: Neben dem Haushalt, den wir im letzten Jahr hier verabschiedet haben, ist dieser Nachtragshaushalt ein Gewinn für die Kommunen, für jede einzelne Kommune in jedem Bundesland, für jeden Stadtstaat, egal wie gut die Haushaltslage momentan aussehen mag oder vor welchen Herausforderungen sie stehen mögen; das möchte ich hier in dieser Form einmal festhalten. Ich möchte mich auch bei all denen bedanken, die tagtäglich in den Räten vor Ort Politik machen, und zwar für die Menschen vor Ort. Es ist unsere Aufgabe, überall da, wo wir verantwortlich sind, dafür zu sorgen, dass die Dinge vor Ort gestärkt werden. Einen ganz kleinen Hinweis noch – Herr Präsident, ich sehe, dass die Redezeit abgelaufen ist –: Der Rechnungsprüfungsausschuss war gestern beim Bundesrechnungshof. Wir haben dort den Bericht zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen gemeinsam diskutiert. Da ist noch einmal deutlich geworden, was der Bund insgesamt in der gesamtstaatlichen Verantwortung leistet. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Hart an der Grenze der Zulässigkeit!) Dieses werden wir auch zum Gegenstand unserer Beratungen in der Anhörung am 4. Mai machen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Sven-Christian Kindler. Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir tolle Geschichten von der Koalition auch zum Nachtragshaushalt und wieder einmal viel Eigenlob von Frau Hinz, von Herrn Brinkhaus gehört. Ich will einmal zur Haushaltspolitik kommen und die mittelfristigen Effekte in den Blick nehmen. Man kann sich ja fragen, warum die Finanzlage kurzfristig so gut aussieht. Das liegt daran – das hat die Antwort auf unsere Anfrage gezeigt –: Seit der Krise, also seit 2008, hat der Bund bis 2014 allein 94 Milliarden Euro an Zinsausgaben gespart. Deutschland ist also milliardenschwerer Krisengewinner in Europa. Ich finde, da muss man schon ehrlich sagen: Das ist das Ergebnis glücklicher Umstände. Das hat wenig mit der Arbeit im Haushalt zu tun. Da hat die EZB, hat Mario Draghi viel mehr für die Fortschritte im Haushalt getan als Wolfgang Schäuble; das müssen wir einmal festhalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei der CDU/CSU) Herr Schäuble, Sie haben die außenwirtschaftlichen Risiken angesprochen, die es für den Haushalt gibt. Die Euro-Krise ist natürlich ein außenwirtschaftliches Risiko. Das sind die Zinsausgaben, die mittelfristig auch wieder steigen können. Wir finden aber auch hausgemachte Risiken in diesem Haushalt. Schaut man sich zum Beispiel die Sozialkassen an, so stellt man fest, dass Sie in den letzten Jahren in den Gesundheitsfonds gegriffen haben, dass Sie in den letzten Jahren in die Arbeitslosenversicherung gegriffen haben und dass Sie die Mütterrente systemfremd, nämlich aus Beitragsmitteln und nicht über Steuern, bezahlt haben. 7 Milliarden Euro im Jahr beträgt die Belastung für die Sozialkassen, für die Rentenversicherung. Das Problem ist – das hat auch Axel Reimann, der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, gesagt –: Die Defizite der Rentenversicherung werden dazu führen, dass wohl schon 2018 eine Erhöhung der Beiträge notwendig sein wird. Das zeigt auch, wer nachher die Zeche für Ihre Haushaltspolitik zahlt, wer die Zeche dafür zahlt, dass man in die Sozialkassen greift. Das werden die Rentnerinnen und Rentner über ein sinkendes Rentenniveau sein. Und es werden die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sein, insbesondere die Empfänger kleiner und mittlerer Einkommen, die dafür zahlen. Ich sage Ihnen: Ich finde es extrem ungerecht, dass sie die Zeche zahlen müssen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich will auf ein drittes Risiko eingehen, das in diesem Haushalt mittelfristig besteht: Über Investitionen wurde schon viel geredet. Man hat sich auch viel dafür gefeiert, dass man den Nachtragshaushalt jetzt hier vorlegt. Ich würde sagen: Das ist ein sehr kleiner Schritt, der hier passiert. Immerhin! Wenn man sich aber die Zahlen des Bundesfinanzministeriums ansieht, so stellt man fest, dass die Ausgaben von 2015 bis 2019 von rund 300 Milliarden Euro auf 334 Milliarden Euro steigen. Die Investitionsquote sinkt im gleichen Zeitraum; denn sie bleibt nominal bei 30 bis 31 Milliarden Euro, also unter 10 Prozent. Wenn man im Haushalt so wenig tut, dann kann man sich nicht hierhinstellen und sagen: Alles super! Wir investieren in die Zukunft! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir als Grüne haben gezeigt, wie es anders geht, wie man statt 10 Milliarden Euro in den nächsten Jahren, also von 2015 bis 2018, 45 Milliarden Euro in wichtige Zukunftsbereiche investieren kann, nämlich indem man mit dem Haushalt auch arbeitet, indem man sich traut, etwas gegen umweltschädliche Subventionen zu tun, indem man für Einnahmeverbesserungen sorgt, indem man das Betreuungsgeld streicht, indem man endlich Rüstungsgeschäfte kontrolliert und dort Einsparungen vornimmt. Das ist jetzt notwendig für mehr Investitionen. Man muss mit dem Haushalt arbeiten, und das muss jetzt endlich auch geschehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will noch etwas zu den Kommunen sagen. Natürlich wird jetzt ein erster wichtiger Schritt gemacht. Der Druck aus den Kommunen, der Druck aus den Ländern sowie der Druck vonseiten der Grünen hat hier gewirkt. Aber insgesamt – seien wir ehrlich – sind 3,5 Milliarden Euro in drei Jahren angesichts eines Investitionsstaus von 118 Milliarden Euro leider viel zu wenig. Da muss man sich doch fragen: Wie können wir das Problem strukturell lösen? Wie können wir das Altschuldenpro-blem der Kommunen, die überschuldet sind, die nicht -investieren können, die öffentliche Güter nicht aus-reichend bereitstellen können, strukturell lösen? Dafür muss man im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Herr Brinkhaus oder Herr Schäuble, Lösungen finden und darf nicht wichtige Einnahmen wie den Soli, der perspektivisch 19 Milliarden Euro einbringen wird, abschaffen, sondern muss darangehen, die Altschuldenproblematik in den Ländern und Kommunen mit dem Soli verbinden und darüber bei der Ausgestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen reden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich will über ein weiteres Risiko in diesem Haushalt reden, das uns mittelfristig auch teuer zu stehen kommen kann. Roland Claus hat es schon angesprochen: Herr Dobrindt plant eine neue Welle von ÖPP-Projekten. Die Kommission von Herrn Gabriel hat zwar, wie ich finde, eine kluge Analyse der Investitionsschwäche vorgelegt, bei den Vorschlägen riecht aber vieles wieder nach ÖPP im neuen Gewand unter Umgehung der Schuldenbremse, was nachher wieder zu höheren Kosten für den Staat führt. Man muss sich einmal die Bundes- und Landesrechnungshofberichte genau ansehen: Gerade ÖPP als Finanzierungsalternative ist häufig intransparent, unwirtschaftlich und führt damit zu schlechteren, also teureren Konditionen für den Staat. Auch wir Grüne wollen natürlich privates Kapital für sinnvolle Investitionen in die Zukunft mobilisieren. Das darf aber nicht passieren, indem die Schuldenbremse umgangen und eine ÖPP-Strategie verfolgt wird. Das muss solide und gerecht im Haushalt finanziert werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie, Herr Brinkhaus, angesichts der Risiken, die wir gerade mittelfristig in diesem Haushalt haben – Leerung der Sozialkassen, Schattenverschuldung bei öffentlich-privaten Partnerschaften, sehr geringe Investitionen und Zinsrisiken –, davon reden, dass man diesen Haushalt auch einmal abfeiern kann, dann frage ich mich schon, in welchem Film wir hier eigentlich sind. Mich erinnert das alles an eine große Party, auf der man vielleicht das eine oder andere Glas zu viel trinkt und im Rausch ist. Der Blick ist ein bisschen getrübt, man sieht die Realität nicht klar und denkt nur an diese eine Nacht, an den Moment, aber nicht an morgen. Leider wird dieses Morgen aber kommen, und dann muss man aufräumen. Dann wird man wahrscheinlich auch Kopfschmerzen haben, und man wird sehen, was alles kaputt ist und gemacht werden muss. Deswegen, finde ich, muss jetzt dieses Wegducken vor der Realität enden. Jetzt muss es darum gehen, dass wir 2018 keine Kopfschmerzen bekommen. (Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Ein bisschen Spaß muss sein! ) Dafür müssen wir jetzt aber mit dem Haushalt arbeiten und im Haushalt aufräumen. Fangen Sie endlich damit an! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich erteile das Wort dem Kollegen Eckhardt Rehberg für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Johannes Kahrs [SPD]) Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine Vorbemerkung machen: Ich finde es schon sehr bemerkenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen über alle Fraktionen hinweg, welches Interesse diese Debatte auf der Länderbank findet. Das muss ich Ihnen wirklich sagen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Erschreckend!) Es geht bei diesem Nachtragshaushalt zum Bundeshaushalt um ein Paket in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro und ein zusätzliches Investitionspaket in Höhe von 5 Milliarden Euro. Die 10 Milliarden Euro werden für sehr viele Dinge ausgegeben – Verkehrsinfrastruktur, digitale Infrastruktur, CO2-Gebäudesanierung, Klimaschutz usw. –, die den Ländern und Kommunen zusätzlich zugutekommen. Frau Kollegin Hinz, Sie haben leider nur in einem Nebensatz gesagt, dass wir für Betriebskosten von Kindergärten eigentlich nicht zuständig sind, und Frau Kollegin Andreae, Sie haben eine lange Latte an kritischen Bemerkungen darüber gemacht, was alles nicht in Ordnung ist. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, was wir alles tun müssen!) Ich will Ihnen sagen, dass mich die Töne gegenüber dem Bundesfinanzminister, nach dem Motto, er mache eine kommunalfeindliche Finanzpolitik, die vor drei, vier Wochen besonders aus Ihren Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen gekommen sind, schon etwas geärgert haben. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: So ist es!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich einmal die Mühe macht und aufreiht, was seit dem Jahr 2010, seit dem Jahr, in dem Wolfgang Schäuble hier Verantwortung als Bundesfinanzminister übernommen hat, passiert ist, der stellt fest: Die Länder und Kommunen wurden seitdem durch den Bund in einem Umfang von 125 Milliarden Euro entlastet – für Dinge, für die der Bund nicht zuständig ist. Wir sind nicht zuständig für die Grundsicherung im Alter, wir sind nicht zuständig für die Kosten der Unterkunft, wir sind nicht zuständig für die Hochschulen, wir sind nicht zuständig für die Kindergärten und für die Kinderkrippen. Es gab eine Entlastung in Höhe von 125 Milliarden Euro in diesen neun Jahren, in denen Wolfgang Schäuble Bundesfinanzminister ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Vor diesem Hintergrund finde ich die genannten Vorwürfe – auch im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt, den wir heute beraten – völlig unangemessen. Es wurde in den letzten Jahrzehnten übrigens nie über einen Nachtragshaushalt beraten, in dem es um Mehrausgaben ging, ohne neue Schulden zu machen, sondern früher ging es immer darum, mehr Schulden zu machen, um den Haushalt auszugleichen. Lieber Kollege Kindler, das ist schon ein diametraler Unterschied zu den Dingen, die unter Rot-Grün passiert sind. (Beifall bei der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den Dingen, die wir jetzt für die Kommunen machen, einmal 3,5 Milliarden Euro für den Kommunalinvestitionsförderungsfonds und einmal 1,5 Milliarden Euro zur Entlastung, wird es darauf ankommen, einen Punkt besonders im Blick zu haben: Von den soeben angesprochenen 125 Milliarden Euro standen den Kommunen nach den politischen Vereinbarungen 82 Milliarden Euro zu. Die Mittel für die Grundsicherung im Alter sollten eigentlich komplett den Kommunen zugutekommen. Gucken Sie sich einmal an, wie manche Ausführungsgesetze der Länder aussehen! Da gab es sehr wohl Umleitungen der Finanzströme. Mein Appell an Sie und an uns alle lautet deswegen, dass wir wirklich genau hinschauen, damit sich die Länder von den 3,5 Milliarden und auch den 1,5 Milliarden nicht wieder Gelder, die wir als Bund den Kommunen zukommen lassen wollen, durch Vorwegabzüge oder über kommunale Finanzausgleichsgesetze in die Tasche stecken. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Jetzt entsteht immer der Eindruck, dass nur der Bund Steuereinnahmen habe. Schauen wir uns einmal die Jahre von 2010 bis 2018 an: In diesem Zeitraum hat der Bund Steuermehreinnahmen von 79 Milliarden Euro, die Gesamtheit der Länder aber 85 Milliarden Euro – so ist die Verteilung der Mittel aus den Gemeinschaftsteuern zwischen Bund und Ländern – und die Gesamtheit der Kommunen 30 Milliarden Euro. Das heißt: Es ist mitnichten so, dass die Länder keine Steuermehreinnahmen haben. Es ist mitnichten so, dass die Gesamtheit der Kommunen keine Steuermehreinnahmen hat. Nun erkläre mir einmal jemand – da muss ich jetzt auf bestimmte Länder eingehen –, warum es Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg trotz Steuermehreinnahmen und trotz Entlastung durch den Bund – diese Summe beläuft sich aktuell auf einen zweistelligen Milliardenbetrag – nicht schaffen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Der Bund, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat es geschafft: Er ist 2010 mit einer Verschuldung von 86 Milliarden Euro gestartet, 2014 hat er eine schwarze Null erreicht und ist jetzt in der Lage, 15 Milliarden Euro zusätzlich auszugeben. Das ist doch ein Grund zu feiern, lieber Kollege Kindler. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Zu Ihrem Vorwurf, Herr Kindler, wir würden kein Geld für Zukunftsinvestitionen bereitstellen, kann ich Ihnen nur Folgendes sagen: Der Einzelplan 30 belief sich 2005 unter Ministerin Schavan auf 7 Milliarden Euro. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung wird der Einzelplan 30 bei 17 Milliarden Euro liegen. Das heißt, in gut einem Jahrzehnt haben wir den Einzelplan um über 10 Milliarden Euro erhöht und sein Volumen mehr als verdoppelt. Das gibt es nicht noch einmal in Europa, und das gibt es auch nicht noch einmal in der Welt. (Beifall der Abg. Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]) Das heißt, wir investieren nicht nur in Beton. Wir investieren in Köpfe, in Forschung und in Bildung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schauen wir uns einmal die Aufteilung der 7 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in diesem Nachtragshaushalt an. Fast 2 Milliarden Euro werden für Klimaschutz, Energieeffizienz und CO2-Gebäudesanierung verwendet. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wir brauchen Ihren Nachhilfeunterricht nicht. Wir wissen, dass dort Zukunftsinvestitionen zu tätigen sind. Diese 2 Milliarden Euro sind im Haushalt des Bundeswirtschaftsministers und der Bundesumweltministerin gut angelegt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Zum Verkehrsbereich. Wir werden im Jahr 2017 mit dem, was wir schon geplant haben – 5 Milliarden Euro zusätzliche Steuermittel, Mautmehreinnahmen und gut 3,25 Milliarden Euro, die jetzt für alle drei Verkehrsträger bereitgestellt werden –, die Forderung der Daehre-Bodewig-Kommission erfüllen und 13,5 Milliarden Euro für alle Infrastruktursysteme zur Verfügung stellen. Auch im Bereich Straße werden wir die Forderung erfüllen, indem wir 7,3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Im Jahre 2018 werden wir sogar über den Forderungen liegen. Ja, das war ein Kraftakt. Wir haben gesagt: Wir wollen erst die schwarze Null erreichen, um Spielräume zu haben, und dann in die Zukunft investieren. Ich glaube, das ist nachhaltige Finanzpolitik. Nachhaltige Finanzpolitik ist nicht, Schulden zu machen und dann auf schönes Wetter zu warten. Wir hingegen haben uns die schwarze Null im Haushalt erarbeitet. Jetzt haben wir schönes Wetter, und jetzt können wir das Geld zukunftsgerecht ausgeben. (Beifall bei der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Appell an uns alle: Im Haushalt stehen 1,1 Milliarden Euro für den Ausbau des Breitbandnetzes bereit. Länder wie Bayern geben jährlich selber 1,5 Milliarden Euro dafür aus. Manche Länder aber tun gar nichts. Kollege Bartsch, das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt dafür nur EU-Mittel ein und macht ansonsten nichts. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Große Koalition!) – Ja, gerne ein Wort dazu. Wissen Sie: Wenn wir Geld für Kommunen vorsehen und das Geld bei den Kommunen nicht ankommt, dann kritisiere ich dafür auch eine rot-schwarze Landesregierung. Gucken Sie sich einmal meine Pressemitteilung zum Thema Hochschulpakt in Mecklenburg-Vorpommern an. Gucken Sie sich meine Pressemitteilung zum Thema Entflechtungsmittel an. Darin weise ich darauf hin, dass das Geld für den Bereich Straßenbau und ÖPNV doch bitte an die Kommunen weitergegeben werden solle und sich die Finanzminister nicht die Hälfte davon in die Taschen stecken sollten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Abschließend will ich wirklich an uns alle einen Appell richten. Man kann über manches debattieren, auch über die Verteilung der Mittel und entsprechende Gewichtungen, Kollegin Hinz. Es gab auch bei uns kritische Anmerkungen zum Thema Kassenkredite. Man kann sich über dieses Thema trefflich streiten. Da müsste man dann auch über die Kommunalaufsicht reden. Aber die Herausforderung, die ich für die nächsten Jahre für uns sehe, ist, dass wir als Bundestagsabgeordnete, unabhängig davon ob aus Regierungs- oder Oppositionsfraktionen, unabhängig von Bundes- oder Länderinteressen, darauf achten, dass das, was wir politisch für die Kommunen vorsehen, wirklich bei den Kommunen ankommt. Denn wenn das bei den Kommunen nicht ankommt, dann hilft es auch nicht, immer mehr Geld hi-neinzupumpen. Es kann nicht sein, dass die Länder ihre Haushalte damit sanieren. Die Musik spielt nicht in den Ministerialstuben in den Landeshauptstädten, sondern vor Ort in den Kommunen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Der Kollege Juratovic ist nächster Redner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Josip Juratovic (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Kommunen sind der Stützpfeiler unserer Gesellschaft. Sie sind der Ort, an dem unsere Bürgerinnen und Bürger das politische Handeln hautnah erleben. Gerade in dem entscheidenden Bereich der Integration sind die Kommunen der Dreh- und Angelpunkt aller politischen und gesellschaftlichen Bemühungen. Wie sehen die Schulen aus, in denen unsere Kinder unterrichtet werden? Wie sind die Freizeitangebote, die ihnen zur Verfügung stehen? Wie ist die Gesundheitsversorgung vor Ort, und wie ist die Infrastruktur? Wie sind die Sprachkurse und die Unterkünfte für Flüchtlinge organisiert? Ob ich mich in Deutschland wohl- und willkommen fühle, wird nicht nur auf der Bundesebene entschieden, sondern vor Ort – in meiner Kommune. Daher ist es mir wichtig, die Arbeit der kommunalen Institutionen, aber auch die Arbeit der Ehrenamtlichen vor Ort, die sich rund um Flüchtlingsheime engagieren, hervorzuheben und ihnen zu danken. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie dienen als großes Vorbild für unsere gesamte Gesellschaft. Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere Pflicht als Deutscher Bundestag, die derzeitige Not der Kommunen anzuerkennen und ihnen helfend unter die Arme zu greifen. Daher kann die Bedeutung einer angemessenen Finanzierung unserer Kommunen nicht hoch genug geschätzt werden. Deshalb begrüße ich ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen. Durch die bereitgestellten Mittel wird die faktische Not unserer Kommunen anerkannt, und es werden sinnvolle Schritte eingeleitet. Die Entlastung der Kommunen um zusätzliche 1,5 Milliarden Euro, sodass insgesamt 2,5 Milliarden Euro für kommunale Investitionen zur Verfügung stehen, ist genau das richtige Signal und eine angemessene Aufstockung, für die sich die SPD bereits seit einem Jahr starkmacht. (Beifall bei der SPD) So können unsere Kommunen endlich auch größere Baustellen anpacken und zukunftsweisende Projekte voranbringen. Aus meinen Gesprächen vor Ort weiß ich, wie eng der finanzielle Spielraum mancher Gemeinden, besonders der finanzschwacher, ist. Oft schnürt für sie der eigene Haushaltsplan ein zu enges Korsett für Investitionen. Mit dem Sondervermögen für finanzschwache Kommunen bringen wir einen Fonds für bessere Infrastruktur, mehr Klimaschutz und gute Bildung auf den Weg. Kolleginnen und Kollegen, damit rüsten wir unsere Gemeinden für die Zukunft. Diese 3,5 Milliarden Euro sind das richtige Signal an unsere Kommunen. Denn nur gemeinsam lassen sich Herausforderungen meistern. Wir wollen, dass gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land nicht nur im Grundgesetz stehen, sondern von den Menschen vor Ort erfahrbar sind. Noch ist der Weg dahin lang. Gerade im Bereich der Flüchtlingsunterbringung klaffen Anspruch und Realität oft weit auseinander. Denn in der Realität stoßen die Kommunen bei dem Bemühen, für eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge zu sorgen, an ihre Grenzen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aus diesem Grund werde ich nicht müde, zu betonen: Der Bund muss die Unterbringung von Flüchtlingen verstärkt auch als eigene Aufgabe betrachten. Es darf nicht passieren, dass aufgrund der kommunalen Schwierigkeiten die Willkommenskultur in der Bevölkerung kippt. Zum Glück sind Vorfälle wie die in Tröglitz beschämende Einzelfälle. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung steht beispielhaft zu unserer Willkommenskultur, indem sie vor Ort auf vielfältige Weise die Ankunft und das Leben der Flüchtlinge begleitet und erleichtert. (Beifall der Abg. Petra Hinz [Essen] [SPD]) Kolleginnen und Kollegen, das Recht auf Asyl ist und bleibt unantastbar. Wir dürfen jedoch den guten Willen in der Bevölkerung nicht überlasten. Das heißt, dass auch wir im Bund uns offenen Auges und in Absprache mit den Ländern und Kommunen um die Geflüchteten kümmern müssen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die 1 Milliarde Euro, die durch den neuen Gesetzentwurf für die kommenden zwei Jahre den Kommunen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen soll, ist dringend notwendig. Das ist jedoch nicht die endgültige Antwort der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. Uns ist bewusst, dass es nicht reicht, wenn wir uns um eine schnellere Bearbeitung der Asylanträge kümmern und uns sonst damit begnügen, immer wieder einmal Finanzspritzen für die Kommunen zur Verfügung zu stellen. Wir müssen das Problem an der Wurzel packen. Perspektivisch betrachtet müssen wir dafür sorgen, dass der Bund die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen voll übernimmt. (Beifall bei der SPD) Das wird in dem jetzigen Haushalt nicht möglich sein, muss jedoch für die Zukunft unser Ziel bleiben; denn wer glaubt, dass die steigenden Flüchtlingszahlen ein Phänomen von ein, zwei Jahren sind und dass wir bald zu unserem alten Vorgehen zurückkehren können, der hat noch nicht den Blick über den deutschen Tellerrand geworfen. Die Krisenherde unserer Welt werden erst über die nächsten Jahre bis Jahrzehnte zu stabilisieren sein. Trotz intensiver außenpolitischer Bemühungen müssen wir damit rechnen, dass auch mittelfristig zahlreiche Menschen bei uns Zuflucht suchen werden. Ihnen wollen wir ermöglichen, dass sie sich bei uns fair behandelt und beschützt fühlen. Diese Aufgabe müssen weiterhin der Bund, die Länder und die Kommunen gemeinsam bewältigen. Wir, der Deutsche Bundestag, wollen hier unserer Verantwortung gerecht werden. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Der Kollege Bartholomäus Kalb erhält nun das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Bartholomäus Kalb (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehöre dem Haushaltsausschuss schon lange an. Das ist der erste Nachtragshaushalt, den wir beraten, der mir richtig Freude macht; denn es ist uns in der Vergangenheit gelungen, Spielräume zu erarbeiten, auf deren Basis wir in den kommenden Beratungen entscheiden können, wie wir Zukunft noch besser gestalten können. Der Kollege Schneider und der Finanzminister haben es in ihren Beiträgen gesagt: Wir haben uns zu Beginn dieser Großen Koalition darauf verständigt, dass wir möglichst schnell dazu kommen wollen, keine neuen Schulden machen zu müssen und keine Steuern erhöhen zu müssen, und dass wir, wenn Spielräume entstehen, zuallererst Investitionen verstärken wollen. Das gelingt uns. Dieser vorgelegte Nachtragshaushalt, Herr Bundesfinanzminister, ist Ausdruck der erfolgreichen Linie, die wir beschritten haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Kollege Claus hat vorhin sinngemäß gesagt, wir würden uns an der schwarzen Null ergötzen. Ich glaube, wir können gar nicht oft genug sagen, dass es ein großartiger Erfolg ist, dass es uns in so kurzer Zeit nach der größten Finanz- und Wirtschaftskrise, die wir zu bewältigen hatten, gelungen ist, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen und eine schwarze Null verzeichnen zu können. Das ist nach 49 Jahren erstmals wieder geschehen. Das ist eine großartige Leistung, die es verdient, immer wieder erwähnt zu werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Herr Kollege Kindler, ich habe mir die Protokolle heraussuchen lassen, in denen steht, was Sie noch im letzten Jahr im Zuge der Haushaltsberatungen gesagt haben. Es sei alles getrickst und geschönt, alles sei nicht nachhaltig usw. So haben Sie sich ausgedrückt. Heute können wir feststellen: Wir haben den ausgeglichenen Haushalt deutlich früher bekommen, als Sie es uns zugetraut haben, nämlich schon mit dem Jahresabschluss 2014. Wenn Sie den Finanzplan und die Eckpunkte für den Haushalt 2016 anschauen, dann werden Sie feststellen müssen, dass über den gesamten Zeitraum bis 2019 kein einziger Euro Neuverschuldung vorgesehen ist. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil Sie in die Rentenkasse greifen!) Ganz im Gegenteil: Wenn die wirtschaftliche Lage und die weltwirtschaftliche Gesamtsituation stabil bleiben und wir keine Rückschläge durch die Krisen, die wir natürlich auch sehen müssen, bekommen, dann werden wir – davon gehen wir aus –, in den nächsten Jahren weitere Spielräume bekommen, um die Zukunft in den verschiedenen Bereichen zu gestalten und zu sichern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben uns vorgeworfen, das alles sei kurzfristig und nicht dauerhaft. Wir können heute feststellen: Unsere Politik ist auf Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit angelegt. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön wär’s!) Sie ist darauf angelegt, dass wir die Zukunft noch sicherer machen können und dass wir die notwendigen Rahmenbedingungen für die Menschen in unserem Lande und für die Wirtschaft in unserem Lande schaffen können. Wir haben eine Situation, die sehr erfreulich ist. Die Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Wachstumserwartungen nach oben geschraubt. Auch die Bundesregierung und nicht zuletzt gestern der Bundeswirtschaftsminister konnten die Wachstumserwartungen sogar noch erhöhen. Wir bleiben trotzdem vorsichtig hinsichtlich des Zahlenwerks, das den Beratungen über den Haushalt 2016 zugrunde liegen wird. Es geht darum, dass wir es hier mit einer soliden Basis zu tun haben. Das alles fußt darauf – das ist schon gesagt worden –, dass wir anders als früher – früher war das Wirtschaftswachstum in Deutschland im Wesentlichen auf den Export gestützt – heute eine starke Binnennachfrage haben. Ich denke, das ist etwas, was sowohl unserem Lande und unserer eigenen Volkswirtschaft als auch der europäischen Ebene guttut und auch dort bestimmte Effekte auslösen kann. Wir haben heute einen Spitzenwert an Erwerbstätigen von 42,8 Millionen Menschen. Wir gehen davon aus, dass dieser Wert im Jahre 2016 noch ansteigen wird. Angesichts eines Spitzenwertes bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sollten wir uns darüber freuen; denn diese Menschen haben Arbeit, diese Menschen haben Einkommen. Sie können ihr Auskommen mit ihrem Einkommen bestreiten. Das ist schon einmal sehr gut. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) – Danke für den Applaus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus Leistungsempfängern sind immer häufiger Leistungserbringer geworden: Immer mehr Menschen zahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Das ist natürlich auch ein Grund für die gute Situation, in der wir uns befinden. Diese -positive Entwicklung gilt es zu sichern und fortzusetzen. Dieser Nachtragshaushalt ist schlicht und einfach ein Investitionshaushalt. Wir setzen damit das um, was -Finanzminister Schäuble vorgegeben hat. Ich gebe zu, dass nicht nur andere, sondern sogar auch wir etwas überrascht waren, als Finanzminister Schäuble in einer Zeit, in der die Wirtschaftsforschungsinstitute und viele andere Auguren gesagt haben, es könne gar nicht mehr so gut weitergehen, in einer Zeit, in der die Gefahr bestanden hat, dass sich eine depressive Stimmung breitmacht, mit der Ankündigung des 10-Milliarden-Euro--Investitionsprogrammes die Stimmung im Lande erfolgreich herumgerissen hat. Wir können also heute darangehen, dieses Investitionsprogramm dadurch umzusetzen, dass wir diese Verpflichtungsermächtigungen konkret ausbringen und dass wir die 3 Milliarden Euro globale Minderausgabe, die zunächst auf die einzelnen Etats – davon waren natürlich die großen Investitionsetats wie Verteidigung, Verkehr usw. am stärksten betroffen – verteilt war, auflösen. In den jeweiligen Häusern werden somit mehr Investitionsmöglichkeiten geschaffen. Ich verweise auch auf die 7 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen, zuvörderst natürlich in die Bereiche Verkehr, Infrastruktur, Bau, Klimaschutz usw.; ich möchte das nur stichwortartig sagen. Ich denke schon, dass bei alledem, was dazu gesagt worden ist, was in den Bereichen Bildung, Forschung usw. notwendig ist, einfach ganz wichtig ist, dass wir unsere gute Verkehrsinfrastruktur erhalten, sichern und dort, wo notwendig, ergänzen. Ich glaube schon, dass die gute Verkehrsinfrastruktur sozusagen die Grundlastfähigkeit unserer Volkswirtschaft sichert. Darüber hinaus stärken wir die Kommunen mit dem 3,5-Milliarden-Euro-Programm für zusätzliche Investitionen. Dann sind im Jahr 2017 weitere 1,5 Milliarden Euro für die Entlastung der Kommunen vorgesehen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Bartholomäus Kalb (CDU/CSU): Der Hintergrund ist auch die Eingliederungshilfe, lieber Herr Präsident. Präsident Dr. Norbert Lammert: Das kann mir gar nicht oft genug erklärt werden, ändert nur nichts an der begrenzten Redezeit. (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Bartholomäus Kalb (CDU/CSU): Ja, es ist schade. Wenn man dahinten sitzt, fragt man sich immer: Wie viel Zeit hat denn der Redner eigentlich? (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn man hier vorn ist, läuft einem die Zeit davon. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nun hat der Kollege Daldrup das gleiche Problem wie der Kollege Kalb, und wir wollen mal gucken, wie er damit fertig wird. (Heiterkeit) Bitte schön, Herr Kollege. Bernhard Daldrup (SPD): Es könnte sein, Herr Präsident, dass Sie recht haben. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man im Zusammenhang mit dem Haushalt über das Verhältnis zwischen Bund und Kommunen redet, dann ist es, glaube ich, durchaus gerechtfertigt, wenn man (Johannes Kahrs [SPD]: Dem Bund dankt!) an dieser Stelle sagt, dass diese Koalition ganz zweifelsfrei für sich in Anspruch nehmen kann, die Kommunen zu entlasten, ihre Investitionsfähigkeit zu verbessern und damit an der Seite der Kommunen zu stehen, auch wenn die Opposition immer versucht, diese Leistung zu marginalisieren. Angefangen von der sogenannten Übergangsmilliarde in den Jahren 2015, 2016 und 2017, die wir jetzt um 1,5 Milliarden Euro in 2017 erhöhen, bis hin zu dem Investitionspaket in Höhe von 3,5 Milliarden Euro: Wir leisten sehr konkrete Unterstützung für die Kommunen, die auch tatsächlich wirkt. Das haben uns jedenfalls zu Beginn der Koalition die meisten in der kurzen Zeit zu Recht nicht zugetraut. Wenn man die Kofinanzierung noch dazurechnet, sind es 3,9 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. (Beifall bei der SPD) Diese Hilfen reihen sich – das ist von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen bereits gesagt worden – in eine Kette von Maßnahmen ein: Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und eine ganze Reihe weiterer Programme, die schon genannt worden sind. -Deswegen reicht es, wenn ich stichwortartig aufzähle: Kitafinanzierung, höherer Anteil an den Kosten der Unterkunft, Städtebauförderung, Gemeinschaftsaufgaben. Wir haben die Interessen der Kommunen im Blick. (Beifall der Abg. Petra Hinz [Essen] [SPD]) Allerdings: Diese Hilfen sind auch nötig, weil es besorgniserregende Diskrepanzen zwischen den Kommunen in Deutschland gibt: einerseits sprudelnde Steuereinnahmen, auch Gewerbesteuereinnahmen, andererseits wachsende Sozialausgaben, verfallende Infrastruktur. Alle Fraktionen haben vor wenigen Wochen mit dem Ak-tionsbündnis „Raus aus den Schulden – Für die Würde unserer Städte“ gesprochen. Über 50 Bürgermeister, Oberbürgermeister, Kämmerer sind hier gewesen – einige von ihnen sind neben der Delegation aus Neuseeland heute auch unter den Zuhörern; ich begrüße sie herzlich –; sie haben uns ihr Problem der Vergeblichkeitsfalle dargestellt. Das heißt: Trotz radikalen Sparkurses wachsen die Schulden, sinkt die Handlungsfähigkeit, fehlt die Investitionskraft. Herr Brinkhaus und Herr Rehberg, ich habe nicht sehr viel Interesse daran, mich in die parteipolitischen Scharmützel zu begeben; deswegen will ich an dieser Stelle nur sagen: Was da zur Erinnerung gesagt worden ist, hat in Wirklichkeit einen anderen Hintergrund. Herr Brinkhaus möchte mit seinen Worten nicht etwa Rot-Grün kritisieren, sondern immer wieder die Erinnerung an Herrn Rüttgers hervorholen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es ist gut, dass er diese Erinnerung aufgefrischt hat. In Wirklichkeit will er damit nämlich vor Herrn Laschet warnen. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Oh mein Gott!) Er könnte etwas Ähnliches machen wie das, was Sie, Herr Rehberg, meinen und was da in Hessen passiert. So, wie es in Nordrhein-Westfalen der Fall war – Eingriff in den kommunalen Finanzverbund –, werden auch in Hessen – in dem Fall sind die Roten nicht beteiligt, aber die Schwarzen sehr wohl – die Kommunen im Gemeinde-finanzausgleich in jedem Jahr um 340 Millionen Euro geprellt. (Beifall bei der SPD) Das ist nicht das, was Sie wollen, Herr Brinkhaus. Weil Sie das nicht wollen, sollten Sie auch in der Zukunft mit Ihrer Kritik vorsichtig sein. Es fällt auf Sie selbst zurück, und davor wollen wir Sie schützen. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Erzählen Sie das Ihren Landtagskollegen!) Aber jetzt zum Kern des Problems. Wir haben die Situation, dass auf kommunaler Ebene in Mecklenburg-Vorpommern pro Einwohner roundabout 150 Euro Sach-investitionen im Jahr erfolgen, gleichzeitig in Bayern roundabout 470 Euro, also mehr als das Dreifache, im Saarland 168 Euro und in Baden-Württemberg round-about 370 Euro. Die Schere zwischen Finanzkraft und Investitionsfähigkeit für die Gestaltung von Zukunftschancen geht so weit auseinander, dass wir hier helfen müssen. Diese Drift betrifft nämlich etwas, was wir im Grundgesetz normiert haben, und zwar die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. (Bettina Hagedorn [SPD]: Ja!) Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bis 1994 in unserem Grundgesetz von der „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“ die Rede war, wie es heute in Artikel 106 Grundgesetz übrigens immer noch der Fall ist. Seit 1994 – das steht in Artikel 72 Grundgesetz – reden wir von der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“. Was ist eigentlich der Unterschied? Seit 1994 ist nicht mehr die Wahrung eines bestimmten Zustandes Bezugspunkt, sondern der Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die wir in Deutschland nicht haben. Deswegen ist es auch keine Wohltat des Bundes, sondern eine aus dem Grundgesetz abgeleitete Verpflichtung, wenn er an dieser Stelle tätig wird. (Beifall bei der SPD sowie des Abgeordneten Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zusammenstellungen von Leistungen einer Bundesregierung für die Kommunen sind zwar hilfreich. Wenn Sie, Herr Rehberg, aber in Gutsherrenart den Eindruck erwecken wollen, die Kommunen seien sozusagen Nimmersatte, dann ist das – das will ich an dieser Stelle sagen – mit Blick auf die Presseberichterstattung nicht besonders hilfreich. Die Ausländerpolitik ist kein kommunalpolitischer Auftrag. Oder wollen Sie etwas anderes behaupten? Die Außenpolitik ist es ebenso wenig. Man muss das schlicht und ergreifend so sehen. (Zuruf des Abg. Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]) Ich bin der Auffassung, dass der Bund – die Bundesregierung und der Bundestag – mit dem Investitionsförderungsfonds seine Verpflichtungen wahrnimmt. Es ist auch gut und richtig so, diesen Verfassungsauftrag wahrzunehmen. (Beifall bei der SPD) Ich halte auch die Kriterien Einwohnerzahl, Arbeitslosenquote und Höhe der Kassenkredite – da pflichte ich Ihnen ausdrücklich bei – für richtig. Sie führen dazu, dass das gemacht wird, was allseits immer wieder gefordert wird, nämlich nach Bedürftigkeit – und nicht nach anderen Kriterien – zu fördern. Genau das ist gut und richtig. (Beifall der Abgeordneten Petra Hinz [Essen] [SPD]) Lassen Sie mich – für vieles andere ist nicht genug Zeit vorhanden – zuletzt noch auf einen Punkt hinweisen, nämlich auf die 1 Milliarde Euro, die der Bund an die Kommunen zum Zwecke der Beteiligung an den Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen zahlt. Damit leistet der Bund einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur Finanzierung dieser Aufgabe. Das ist gut, richtig und notwendig. Perspektivisch ist das allerdings nicht hinreichend, weil dieses Geld nämlich nicht alle Belastungen auffängt und damit nur ein Teil finanziert werden kann. Wer mit den Bürgermeistern in seinem Wahlkreis redet, der weiß, dass schon weit mehr gemacht wird. Ich nenne hier medizinische Versorgung, psychologische Betreuung, Sprachförderung, Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten und Integration. Oberbürgermeister Maly hat das heute Morgen im Morgenmagazin sehr schön dargestellt. Deswegen kann ich auch die kritischen Bemerkungen den Ländern gegenüber an der einen oder anderen Stelle verstehen. Auch ich appelliere an alle Verantwortlichen, dass es einen Konsens geben muss. Die Kommunen dürfen jedenfalls nicht in eine Situation kommen, in der sie vor Ausländerfeindlichkeit bzw. vor Rechten und Rechtsextremisten zurückweichen müssen, weil sie ihre kommunalen Handlungsmöglichkeiten nicht mehr wahrnehmen können. Das ist ein Zustand, den wir auf gar keinen Fall akzeptieren dürfen! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]) Deswegen muss es, perspektivisch gesehen, in die Richtung gehen, dass sich der Bund an diesen Kosten beteiligt. Das ist eine demokratische, soziale und rechtsstaatliche Verpflichtung, die wir wahrnehmen müssen. Das, was wir hier zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf den Weg bringen, ist ein guter Beitrag zur Stärkung der Kommunen bzw. zur Unterstützung bei der Hilfe, die sie leisten. Deswegen tun wir es mit gutem Gewissen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Der letzte Redner in dieser Debatte ist der Kollege Ingbert Liebing für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Ingbert Liebing (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Ende dieser Debatte können wir ein wesentliches Fazit ziehen: Mit dem Nachtragshaushalt, der jetzt in die parlamentarischen Beratungen geht, sind viele gute Botschaften für die Städte und Gemeinden sowie die Landkreise in Deutschland verbunden. Dies ist ein gutes Kapitel deutscher Politik für die Kommunen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich möchte das ausdrücklich mit einem ganz persönlichen Dank und einer Anerkennung an den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verbinden. Ich kenne keinen Finanzminister in Deutschland – ich gucke da auf die Riege der Länderfinanzminister –, der sich so stark und verlässlich wie Wolfgang Schäuble für die Interessen der Kommunen in Deutschland engagiert. (Beifall bei der CDU/CSU) Er hat das mit seiner Einbringungsrede heute ausdrücklich unter Beweis gestellt. Ich finde, dies verdient Anerkennung. Dies verdient vor allem auch deswegen Anerkennung, weil wir im Moment in Deutschland eine etwas abstruse Debatte erleben, in der ihm vorgeworfen wird, er würde seinen Bundeshaushalt zulasten der Kommunen sanieren, die schwarze Null im Bundeshaushalt gehe auf Kosten der Kommunen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Sanierung des Haushaltes ist die Grundvo-raussetzung dafür, dass wir umsteuern können, dass wir jetzt überhaupt wieder zusätzlichen Spielraum zur Verfügung haben, mit dem wir den Kommunen helfen können. Die Sanierungspolitik von Wolfgang Schäuble und der Koalition sowie der unionsgeführten Bundesregierung in den letzten Jahren ist die Voraussetzung dafür, dass wir diese Schwerpunkte setzen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, ich möchte gerne eine Anmerkung meines Kollegen Daldrup aufgreifen. Wir kämpfen als kommunalpolitische Sprecher der Koalitionsfraktionen gemeinsam für die Belange der Kommunen, aber es gibt schon den einen oder anderen Auffassungsunterschied. Wenn Sie darauf hinweisen, wie unterschiedlich die Höhe der Ausgaben und die Finanzausstattung der Kommunen in den einzelnen Bundesländern ist, dann haben Sie mit dieser Feststellung recht. Aber was ergibt sich denn daraus? Das macht doch nur deutlich, dass es angesichts dieser Unterschiedlichkeit der Kommunalfinanzen in Deutschland nur umso schwieriger ist, von der Bundesebene hier regelnd einzugreifen. Die Unterschiedlichkeit hat doch etwas damit zu tun, dass es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, was die Politik gegenüber ihren Kommunen angeht. Wenn die Landesregierungen ihre Aufgaben für die Kommunen nicht erledigen, kann es doch nicht unsere Aufgabe auf Bundesebene sein, diese Defizite auszugleichen. (Beifall bei der CDU/CSU) Es kann auch nicht sein, dass die anderen Bundesländer, in denen die Landesregierungen ihre Aufgaben für die Kommunen wahrnehmen, in die Röhre schauen. Das kann nicht die richtige Antwort auf diese Situation sein. Wir helfen mit dem, was jetzt in die Beratungen geht, den Kommunen, insbesondere bei den Investitionen. Das ist wichtig, weil wir insgesamt eine Investitionsschwäche im öffentlichen Bereich haben. Deswegen sind dieser Nachtragshaushalt und das Gesetzgebungsverfahren gerade von dem Gesichtspunkt der Investitionen geprägt. Nun wird über den richtigen Verteilungsschlüssel bei den 3,5 Milliarden Euro für die Kommunen diskutiert. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Verteilung auf die Kommunen – welche Kommune bekommt wie viel, und welche Kommune ist eigentlich finanzschwach? – von den Bundesländern geregelt wird. Das können wir nicht auf der Bundesebene machen. Aber der Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer, der hier angesprochen und teilweise kritisiert wurde, ist aus meiner Sicht ein gelungener Versuch, Gerechtigkeit herbeizuführen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Mit den Kriterien Einwohner, Arbeitslosenzahl und Kassenkredite wird unterschiedlichen Belangen Rechnung getragen. Ich wundere mich schon, wenn ausgerechnet von den Linken jetzt der Königsteiner Schlüssel ins Spiel gebracht wird. Der Königsteiner Schlüssel hätte zur Folge, dass gerade in den Bundesländern, in denen es den Kommunen besonders gut geht – wie zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg –, besonders viel Geld landen würde. (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Das wäre gut für Bayern!) Das ist nicht das, was wir uns vornehmen. Wir wollen insbesondere den Kommunen helfen, die unter besonderer Finanzschwäche leiden und bei denen die Not am größten ist. Das tun wir damit. Wir helfen den Kommunen insbesondere deswegen, weil sie unter einer besonderen Ausgabedynamik, vor allem im sozialen Bereich, leiden. Bei der Grundsicherung haben wir bereits geholfen. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist die nächste große Aufgabe, die noch vor uns liegt und wo wir die Kommunen ab 2018 jährlich um insgesamt 5 Milliarden Euro entlasten wollen. Die aktuell größte Herausforderung, vor der die Kommunen deutschlandweit stehen, ist die Unterbringung der Flüchtlinge. Auch hier helfen wir mit dem, was wir jetzt auf den Weg bringen: zweimal 500 Millionen Euro vom Bund für die Länder und Kommunen zur Entlastung bei den Kosten der Flüchtlingsunterbringung. Kaum ist diese Vereinbarung, die jetzt technisch umgesetzt wird, im November letzten Jahres zwischen Bund und Ländern verabredet worden, da kamen neue Forderungen nach noch mehr Geld. Ich erwarte, dass vor dem Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern, der Anfang Mai stattfindet, auch die Kommunen einbezogen werden und dass die Länder den Nachweis führen, was sie eigentlich mit dem Geld machen, das wir in diesem Jahr zur Verfügung stellen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn in Schleswig-Holstein aus diesen Mitteln, die für die Hilfe bei der Unterbringung von Flüchtlingen gedacht sind, 240 reguläre Lehrerstellen finanziert werden, dann ist das Missbrauch dieser Bundesmittel für die Hilfe für Flüchtlinge, nichts anderes. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Kann doch nicht sein, oder?) Dafür trägt dort eine grüne Finanzministerin Verantwortung, Frau Andreae. Darauf will ich gerne noch einmal hinweisen. Die Flüchtlingsunterbringung ist das aktuell schwierigste Thema für die Kommunen. Die Ehrlichkeit gebietet auch, zu sagen, dass uns dieses Thema nicht nur heute und morgen, sondern längerfristig beschäftigen wird. Aber den Kommunen wird nicht allein damit geholfen sein, wenn wir ihnen nur mehr Geld zur Verfügung stellen. Es geht bei diesem Thema um mehr. Wir müssen auch dafür sorgen, dass der Zuzug derjenigen, die erkennbar keinen Anspruch auf Asyl haben, gestoppt wird und dass die Flüchtlinge, die keine Chance haben, längerfristig zu bleiben – die Hälfte der Asylbewerber, die Anfang dieses Jahres zu uns gekommen sind, kommen aus Ländern, in denen es keine politische Verfolgung gibt; sie kommen beispielsweise vom Balkan –, gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden. Sie müssen in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder bleiben. Dafür tragen die Länder die Verantwortung. Sie müssen nach einem zügigen Abschluss des Verfahrens auch wieder nach Hause gebracht werden, wo sie gebraucht werden. Das schafft Luft, damit sich die Kommunen um die wirklich politisch Verfolgten, die um Leib und Leben fürchten müssen, besser kümmern können als bisher. Dazu leisten wir auch mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf Hilfe. Zweimal 500 Millionen Euro in diesem Bereich sind eine wesentliche Hausnummer. Dies hilft den Kommunen bei der größten Herausforderung, vor der sie aktuell stehen, ganz massiv. Auch das ist eine gute Botschaft für die Kommunen in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/4600, 18/4653 (neu) und 18/4689 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Ich habe den Eindruck, dass es dagegen keinen Widerspruch gibt. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 4: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kleinanlegerschutzgesetzes Drucksache 18/3994 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) Drucksache 18/4708 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/4709 Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Interfraktionell ist eine Debattenzeit von 96 Minuten vereinbart worden. – Auch dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile der Kollegin Antje Tillmann für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Antje Tillmann (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Das Kleinanlegerschutzgesetz fügt sich ein in eine Reihe von Maßnahmen, mit denen wir neue Sicherheitsnetze um die Finanzmärkte spannen wollen, um Sparer und Steuerzahler zu schützen. Was haben wir bisher getan? Spätestens seit der Bankenkrise im Jahr 2008 sind wir gesetzgeberisch unterwegs, diese Sicherheitsnetze zu spannen. Wir haben angefangen mit höheren Eigenkapitalanforderungen an Banken, wir haben Ratingagenturen reguliert, wir haben die Finanzaufsicht gestärkt. Mit der Bankenunion, sowohl mit der gemeinsamen europäischen Aufsicht als auch mit der gemeinsamen europäischen Bankenabwicklung, sind wir einen Schritt weiter bei der Frage, wie viel Sicherheit es auf dem europäischen Bankensektor gibt. Weiterhin haben wir die Versicherungsunternehmen gestärkt, indem wir auch bei ihnen die Eigenkapitalanforderungen erhöht haben. Gleichzeitig haben wir sichergestellt, dass es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiken und Chancen für alle Gruppen innerhalb der Versicherungen gibt. Zuletzt haben wir mit der Einlagensicherung den europäischen Sparer geschützt. Bei Schwierigkeiten einer Bank sind in ganz Europa bis zu 100 000 Euro auf einem Konto sicher. Wir haben auch die Auszahlungsfristen verkürzt. In Sonderfällen – zum Beispiel nach Zahlung einer Abfindung oder nach dem Verkauf einer Immo-bilie – erhöht sich die garantierte Summe auf 500 000 Euro, und das für sechs Monate. Heute beraten wir über das Kleinanlegerschutzgesetz. Das Kleinanlegerschutzgesetz hat ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucherschutz und der Ermöglichung alternativer Finanzierungsformen nicht nur für Unternehmen, sondern auch für bürgerschaftliche Projekte zum Ziel. Diese Grundidee einte die Koalition von Anfang an. Und das bezieht sich auch auf die zuständigen Häuser: das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium. Ich danke ausdrücklich den beiden Berichterstattern der Koalition, Carsten Sieling und Frank Steffel, dass sie auf der Strecke vom Entwurf bis zum heutigen Gesetzentwurf sehr konsensorientiert Kompromisse im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher gefunden haben. Den Dank kann ich auch der Opposition zuteilwerden lassen, aber ich glaube, das machen gleich die beiden Berichterstatter. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) – Ja, bei dem Dank darf man gerne auch klatschen. Die beiden haben es verdient, natürlich auch alle anderen, die mitgewirkt haben. Ich glaube, das, was heute vorliegt, ist ein gutes Gesetz, sowohl für Verbraucher als auch im Hinblick auf Sozialprojekte und Crowdfunding. Es steht unter dem Schutz der BaFin; denn erstmalig haben wir der BaFin auch den kollektiven Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher als Aufsichtsziel zugewiesen. Die BaFin muss jetzt nicht nur auf die Finanzmärkte, sondern auch auf die Verbraucherinteressen achten. Wir haben ihr dazu Instrumente an die Hand gegeben: Die BaFin hat jederzeit die Möglichkeit, den Verkauf einer Vermögensanlage bei Verstoß gegen die Transparenzvorschriften, die wir den Anbietern und Vermittlern auferlegen, komplett zu verbieten. Verbieten ist aber eigentlich nicht unser Hauptziel, sondern wir wollen, dass der Verbraucher und die Verbraucherin eigenständig erkennen können, welche Risiken mit einer Anlage verbunden sind. Ich nenne da beispielhaft das Crowdinvesting. Wir wollen innovative Ideen, und wir wollen Menschen, die diese innovativen Ideen umsetzen. Häufig ist da der klassische Finanzierungsweg über die Banken versperrt, sodass die Möglichkeiten des Crowdinvesting genutzt werden, um -Gelder einzusammeln. Der Entwurf hatte dem schon Rechnung getragen und bis zu einem Investitionsvolumen von 1 Million Euro eine Freistellung von der Pro-spektpflicht vorgesehen. Wir sind weiter gegangen und haben gesagt: Investitionen von bis zu 2,5 Millionen Euro sollen von der Prospektpflicht freigestellt werden. Das ist deswegen wichtig, weil die Erstellung eines Prospekts geschätzte 50 000 Euro einschließlich des Genehmigungsverfahrens kostet. Das ist bei kleineren Projekten natürlich schon eine große Summe. Wir haben aber auch den Anleger geschützt, indem wir gesagt haben: Bis zu 1 000 Euro kann er ohne weitere Voraussetzungen anlegen; wenn er über diese Summe hinausgehen will und 10 000 Euro anlegen will, muss er zumindest über eine Selbstauskunft zeigen, dass er sich mit den Risiken beschäftigt hat. Auch das ist für Verbraucherinnen und Verbraucher ein großer Schutz. Der Gesetzentwurf sah dann vor, dass Werbung für Vermögensanlagen nach Möglichkeit nur in Printmedien erfolgen soll. Ich kann dies insofern verstehen, als Werbung in einer Straßenbahn vielleicht auch Verbraucher ansprechen könnte, die sich nicht so intensiv mit der Anlageform beschäftigen. Ich bin dankbar, dass wir einen Kompromiss gefunden haben: Werbung wird auch weiterhin zum Beispiel im Internet zulässig sein, aber sie muss mit einem deutlichen Warnhinweis versehen werden, der ausdrücklich besagt, dass man bei einer Anlage das gesamte Vermögen verlieren kann. Wer diesen Warnhinweis liest – das ist ein Appell an die Verbraucherinnen und Verbraucher –, möge ihn bitte auch ernst nehmen. Denn es ist tatsächlich so, dass Investitionen manchmal eben nicht zum Erfolg führen. Derjenige, der Geld anlegt, muss wissen, dass er dieses Geld auch verlieren kann. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Nun zu den privaten und sozialen Projekten. Gott sei Dank gibt es engagierte Menschen in unserer Gesellschaft. Wir sind froh über Eltern, die sich zusammentun, um einen Kindergarten zu finanzieren. Wir freuen uns über Gleichgesinnte, die sich zusammentun, um ein gemeinsames, soziales Wohnprojekt zu verwirklichen. Wir wollen dieses Engagement. Aber natürlich sind auch in solchen Projekten nicht nur seriöse und leider auch nicht nur erfolgreiche Menschen unterwegs, sodass es eines Schutzes derjenigen bedarf, die sich da engagieren. Aber gleichzeitig sollen diese Projekte weiter möglich sein. Deshalb haben wir bei sozialen Projekten die Prospektpflicht bis zu einer Schwelle von 2,5 Millionen Euro ausgesetzt. Das macht einschließlich des Fremdkapitals Investitionen von bis zu 10 Millionen Euro möglich. Das ist eine Größenordnung, mit der diese Projekte in der Regel auskommen. Wir stellen aber sicher, dass niemand innerhalb eines solchen Projektes mit dem Vertrieb der Anleihen durch Provisionen Geld verdienen kann. Es soll tatsächlich der soziale, gemeinnützige Aspekt im Vordergrund stehen. Das werden wir mit diesem Gesetz erreichen. Das Gleiche gilt für Projekte von Religionsgemeinschaften und andere gemeinnützige Projekte, wo ebenfalls die Schwelle zur Prospektpflicht auf 2,5 Millionen Euro erhöht wurde. Allerdings wird hier das Investitionsvolumen in den Bilanzen mit keinerlei Höchstgrenze versehen. Für die Bereiche des Crowdinvesting und der sozialen und gemeinnützigen Projekte – hier geht es um eher neuere Finanzierungsformen – haben wir ein Widerrufsrecht eingeführt. Derjenige, der da investieren möchte, kann diese Entscheidung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das heißt, dass man spontane Entscheidungen, die man trifft, weil man vielleicht gerade vom Nachbarn besonders beeindruckt war, widerrufen kann. Das führt zu Sicherheit für den Verbraucher. Innerhalb von 14 Tagen kann man die Entscheidung überdenken und sein Vermögen im Zweifel zurückziehen. Weil es sich hier um neuere Investitionsformen handelt, die auch auf europäischer Ebene diskutiert werden, haben wir uns für 2016 eine Evaluierung vorgenommen. Denn eine Gruppe sagt: Ihr geht gar nicht weit genug; wir brauchen beim Crowdinvesting hinsichtlich der -Prospektpflicht eine Grenze von 5 Millionen Euro. – Die andere Gruppe sagt: Bei den gemeinnützigen Projekten seid ihr mit der Festlegung der Schwelle für die Pro-spektpflicht bei 2,5 Millionen Euro viel zu großzügig, da drohen neue Probleme. – Wir werden Ende 2016 die Ausnahmen von der Prospektpflicht evaluieren und prüfen, ob Nachbesserungsbedarf besteht. Eine letzte Bemerkung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Wir als Finanzausschuss haben uns erstmalig getraut, einen Gesetzentwurf gemeinsam mit der Gesellschaft für deutsche Sprache zu erarbeiten. Ich danke Lothar Binding, dass er dafür die Initiative ergriffen hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten und des Abg. Richard Pitterle [DIE LINKE]) Es ist uns an vielen Stellen gelungen, den Text lesbarer zu machen. Insbesondere der Warnhinweis – vielleicht geht Frank Steffel gleich noch einmal darauf ein – ist deutlich und normal verständlich formuliert. Es mag sein, dass es uns nicht in jedem Einzelfall gelungen ist, eine verbraucherfreundliche Formulierung zu finden. Vielleicht müssen wir künftig früher einsteigen. Ich kann die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ausschüssen nur ermutigen, es auch einmal zu versuchen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft für deutsche Sprache sind sehr kooperativ. Sie nehmen auch Rücksicht darauf, dass Gesetzgebung häufig sehr zügig vonstattengeht. Ich bin sicher: Deutsche Sprache kann auch in Gesetzen eine schöne Sprache sein. Daran sollten wir auch in diesem Parlament, das sich der deutschen Sprache gewidmet hat, arbeiten. Ich wünsche dabei viel Erfolg. Herzlichen Dank für die Zustimmung und die Unterstützung bzw. für die kritischen Anregungen der Opposition. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat die Kollegin Caren Lay, Fraktion Die Linke, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Caren Lay (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes und der Schutz von Kleinanlegern sind sinnvoll und vor allen Dingen längst überfällig. (Beifall bei der LINKEN) Das sagen wir als Linke nicht erst seit Prokon. Das sagen wir seit der Lehman-Pleite, seit der Finanzmarktkrise. Deswegen haben wir schon vor vier Jahren Anträge eingebracht, in denen wir forderten: Der Graue Kapitalmarkt muss an die Leine gelegt werden. (Beifall bei der LINKEN) Es ist nicht nur für uns als Linke ärgerlich, sondern vor allen Dingen für die vielen, die von Prokon geprellt wurden, dass unsere Vorschläge damals nicht angenommen wurden. Das hätte Tausenden Menschen den Verlust ihrer Geldanlagen ersparen können. Es hat leider zu lange gedauert, aber wir freuen uns natürlich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten besser geschützt werden sollen. Es ist zum Beispiel ein Schritt in die richtige Richtung, die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, also der BaFin, weiter auszubauen. Wir als Linke fordern schon lange: Wir brauchen eine schlagkräftige Aufsicht für die Finanzmärkte, und das heißt mindestens: eine Aufsicht, die warnen muss und nicht nur warnen kann. (Beifall bei der LINKEN) Dabei darf es aus unserer Sicht jedoch nicht bleiben. Wir fordern schon seit vielen Jahren: Wir brauchen einen Finanz-TÜV, der dafür sorgt, dass Schrott überhaupt nicht auf den Markt kommt. Darauf kommt es im End-effekt an. Am besten wäre es also, die Produkte vor der Zulassung zu prüfen. Wir stehen mit unserer Kritik nicht alleine da. Ich darf an die Anhörung im März erinnern. Dort hat beispielsweise Professor Oehler es ganz gut auf den Punkt gebracht: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen Sie es maximal, dass der Graue Kapitalmarkt von dunkelgrau in hellgrau wechselt. Dabei darf es nicht stehen bleiben. Der Graue Kapitalmarkt ist ein Sumpf, den man trockenlegen muss. (Beifall bei der LINKEN) Neben der deutlichen Vereinfachung von Produkten, die er fordert, und neben der Definition von Mindestanforderungen kritisiert er auch völlig zu Recht die Zersplitterung der Aufsicht. Ich habe wirklich kein Verständnis dafür, dass die Koalition nicht die Chance genutzt hat, dieses unsinnige Nebeneinander von Gewerbeaufsicht und BaFin bei der Kontrolle von Finanzprodukten aufzulösen. (Beifall bei der LINKEN) Die vielen freien Finanzvermittler bleiben weiterhin der laxen Gewerbeaufsicht unterstellt, die fachlich nicht ausgebildet ist. Dort gehört die Aufsicht nun wirklich nicht hin. Wir sagen auch: Solange die Zuständigkeiten nicht konzentriert werden, brauchen wir nicht von einer effektiven Aufsicht zu sprechen. Ich möchte einen Punkt ansprechen, der für uns als Linke besonders wichtig ist und der auch in der Debatte eine große Rolle gespielt hat: Es geht um die sozialen Projekte aus dem Bereich der solidarischen Ökonomie. Beinahe wäre hier das Kind mit dem Bade ausgeschüttet worden. Bei aller Notwendigkeit, die wir natürlich sehen, den Grauen Kapitalmarkt zu regulieren und die Kleinanleger zu schützen, muss man unterscheiden zwischen denen, die auf Kosten der Kleinanleger eine schnelle Mark machen wollen, und denen, die Geld einsammeln, um Dorfläden, Konsumgenossenschaften oder freie Schulen zu gründen, (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) oder, wie das Mietshäuser Syndikat, Häuser vom Markt nehmen, um Wohnraum zu günstigen Mieten anzubieten, und das – das ist das Entscheidende – ohne Profitstreben, ohne Provision und ohne professionellen -Vertrieb. Ich freue mich, dass es viele Projekte der solidarischen Ökonomie gibt, bei denen Bürgerinnen und Bürger Gemeinsinn über Profitstreben stellen. Solche Projekte müssen anders behandelt werden als windige Geschäftemacher. (Beifall bei der LINKEN) Wir haben deswegen eine Vertreterin des Mietshäuser Syndikats in die Anhörung eingeladen, die dort aus ihrer Sicht – Pars pro Toto – die vielen Projekte der solidarischen Ökonomie vorstellen konnte. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass ich es gut finde, dass die Koalition sich das angehört hat und sich offen gezeigt hat, das Anliegen dieser Initiativen ernst zu nehmen. Die Kriterien für die solidarische Ökonomie hätten wir im Detail anders geregelt – zwei habe ich genannt –, trotzdem glaube ich, dass jetzt bei vielen Projekten die Existenzängste genommen werden können. Ich hoffe, dass viele Mieterinnen und Mieter, viele Dorfläden und Konsumgenossenschaften davon profitieren. Ich weiß, dass Forderungen gestellt werden. Das Mietshäuser Syndikat zum Beispiel sagt, ein Volumen von 2,5 Millionen Euro reiche nicht, wenn man in einer deutschen Großstadt investieren möchte. Ich denke, darüber müssen wir im Zuge der Evaluation noch einmal debattieren. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss auf einige Punkte zu sprechen kommen, die aus meiner Sicht für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher relevant sind. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich eine mündige Entscheidung treffen sollen, dann brauchen sie verständliche, vor allen Dingen aber vergleichbare Informationen. Die Prospekte sind für die Endverbraucherinnen und -verbraucher leider häufig zu umfangreich und zu unverständlich. Diese Prospekte sind auch kein Garant. Wir wissen zum Beispiel, dass Prokon ein solches Prospekt hatte. Wir Verbraucherpolitikerinnen und Verbraucherpolitiker kennen diese Debatte von den sogenannten Beipackzetteln, also von den Produktinformationsblättern bei Wertpapieren. Sinnvoll wäre ein kurzes, vor allen Dingen standardisiertes Informationsblatt für Vermögensanlagen, das jeder und jede versteht. Hier muss aus unserer Sicht noch nachgebessert werden. (Beifall bei der LINKEN) Heute wird die lange Leine, an der der Graue Kapitalmarkt leider jahrelang geführt wurde, um ein paar Zentimeter gekürzt. Das ist kein großer Wurf, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Deswegen werden wir uns der Stimme enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Bundesregierung hat jetzt der Bundesminister Heiko Maas das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Zeiten niedriger Zinsen oder mittlerweile sogar negativer Zinsen suchen Menschen neue Anlageformen für ihr Geld. Das ist völlig nachvollziehbar. Wir müssen aber dafür sorgen, dass der Verbraucherschutz mit dieser Entwicklung Schritt hält. Das war, wie wir finden, bisher nicht der Fall. Bisher war der Schutz der Verbraucher gerade dort schwach, wo das Risiko hoch gewesen ist, zum Beispiel am Grauen Kapitalmarkt. Welch verheerende Folgen das haben kann, hat der schon erwähnte Fall Prokon sehr deutlich gezeigt. Ich will aber darauf hinweisen, dass die Ziele, die wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs erreichen wollen, schon vor dem Fall Prokon im Koalitionsvertrag festgelegt wurden. Der Fall Prokon hat die Notwendigkeit lediglich ganz besonders deutlich gemacht und gezeigt, wie dringlich der Gesetzentwurf, den wir jetzt vorlegen, ist. (Beifall bei der SPD) Wir sorgen damit für mehr Transparenz, wir verbessern den Schutz der Anleger, und wir stärken – das ist wichtig für die Durchsetzbarkeit – die Aufsicht über den Markt. Der Verkaufsprospekt ist sicherlich das zentrale Instrument, um Transparenz bei der Vermögensanlage zu erreichen. Er soll dem Publikum eine zutreffende Beurteilung des Anbieters und der Anlage ermöglichen. Das kann aber nur klappen, wenn die gesetzliche Pflicht, einen Prospekt zu erstellen, tatsächlich greift. Bislang ist sie durch die Gestaltung der Verträge – und dafür gab es bedauerlicherweise viele Möglichkeiten – häufig umgangen worden. Genau das verhindern wir jetzt. Wir schließen ein Schlupfloch, und wir machen es richtig dicht. Wir machen die Prospekte vor allen Dingen aussagekräftiger. Frau Lay, wir verpflichten die Anbieter zum Beispiel, personelle Verflechtungen offenzulegen. Wenn derjenige, der die Anlage vertreibt, letztlich identisch ist mit demjenigen, dem das Kapital zufließt, dann sollten die Anleger das zumindest wissen. Schließlich führen wir auch einen Warnhinweis ein. Auch das ist mehr als sinnvoll. Denn aus der Verhaltensforschung wissen wir, dass Menschen bei Vermögensanlagen dazu neigen, Chancen zu überhöhen und Risiken zu ignorieren. Deshalb wird in Zukunft ein Satz ganz deutlich im Prospekt stehen – ich will ihn einmal zitieren; ich denke, er ist für jeden verständlich –: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Neben mehr Transparenz sorgen wir auch für einen besseren Schutz der Verbraucher. Dazu verbieten wir zum Beispiel – das halte ich für ganz wesentlich – die Nachschusspflichten voll und ganz. In Zukunft sind Zahlungspflichten über die Einlage hinaus grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Damit schützen wir Verbraucherinnen und Verbraucher davor, dass sie am Ende doch mehr Geld investieren müssen, als sie tatsächlich wollen. Gute Regeln nützen aber nur wenig, wenn ihre Einhaltung nicht auch effektiv überwacht wird. Deshalb stärken wir ganz besonders die staatliche Aufsicht über den Finanzmarkt. Die BaFin soll sich in Zukunft nicht nur um die Stabilität von Finanzinstituten kümmern, sondern auch um die kollektiven Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Finanzmarkt besteht nicht nur aus Banken, Fonds und Händlern, sondern auch aus vielen Tausend Kleinanlegern. Auch für sie wird die BaFin in Zukunft da sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist wichtig und für den Verbraucherschutz eine Art Paradigmenwechsel. Denn die BaFin kann künftig Warnungen veröffentlichen. Im Extremfall kann sie sogar einzelne Produkte ganz verbieten. Damit kann sie die schwarzen Schafe aussondern. Das liegt im Ergebnis auch im Interesse der Herde, nämlich der vielen seriösen Anbieter, die es auf dem Markt gibt. Bei alldem stellen wir auch eines sicher: Bei bürgerschaftlichem Engagement – das ist eben schon angesprochen worden – oder bei sogenanntem Crowdinvesting bleibt auch in Zukunft eine unbürokratische Finanzierung möglich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist uns wichtig gewesen. Deshalb haben wir die entsprechenden Schwellenwerte noch einmal kräftig angehoben. Wenn etwa ein Sportverein eine neue Turnhalle bauen will, dann kann er künftig bis zu 2,5 Millionen Euro einsammeln, ohne dass er die strengen Vorgaben des Anlegerschutzes beachten muss. Das wird auch in Zukunft entsprechende Projekte möglich machen. Allerdings gibt es eine wichtige Voraussetzung: Beim Vertrieb solcher Anlagen dürfen keine Provisionen fließen. Außerdem kann jeder Anleger seine Beteiligung – auch das halte ich für eine nicht unwichtige Verbesserung, die in den Beratungen in den Gesetzentwurf eingefügt werden konnte – innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das ist ein fairer Ausgleich aller Interessen. Dieses Gesetz sorgt insgesamt für mehr Ordnung auf dem Finanzmarkt. Das ist gut. Das hat damit zu tun, dass wir den unseriösen Anbietern das Handwerk deutlich erschweren. Das schafft mehr Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher und damit auch deutlich mehr Vertrauen in den Markt. Deshalb ist dieses Gesetz so wichtig. Ich bedanke mich für die außerordentlich konstruktiven Beratungen hier im Parlament, und ich danke Herrn Dr. Meister für die außerordentlich gute Zusammenarbeit mit dem BMF. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächstes hat Dr. Gerhard Schick, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörinnen und Zuhörer! In den letzten Wochen konnte man bei den Beratungen zu diesem Gesetzentwurf manchmal den Eindruck haben, als sei gute Politik für Verbraucherinnen und Verbraucher etwas, das im Gegensatz steht zu der Förderung von gemeinnütziger Wirtschaft, von sozialen Initiativen, von bürgerschaftlichem Engagement im wirtschaftlichen Bereich. Wir Grünen meinen: Das ist nicht so. Vielmehr sind wir davon überzeugt, dass gute Verbraucherpolitik für die verschiedenen Lebensbereiche passgenau sein muss, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, dass Anlegerinnen und Anleger immer wissen müssen, um was es geht, und dass man hier zu einem sinnvollen Ausgleich kommen kann. Genauso wie es bei der Bankenregulierung wenig sinnvoll ist, für die kleine Volksbank dieselben Regeln wie für die große Deutsche Bank zu treffen, ist es wenig sinnvoll, für große Fonds und kleine soziale Projekte vor Ort dieselben Regeln zu haben. Wir sind froh, dass es uns gemeinsam mit vielen sozialen Initiativen gelungen ist, in diesem Gesetzgebungsverfahren an vielen Stellen einen guten Ausgleich hinzubekommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Diese Gesetzgebungsinitiative wurde nach dem Prokon-Skandal ergriffen. Erlauben Sie mir daher einen kurzen Rückblick. Es ist gut, dass die BaFin jetzt endlich die Zuständigkeit für den kollektiven Verbraucherschutz bekommt und sich darum kümmern soll. Es ist richtig, dass sie auch einzelne Produkte aus dem Verkehr ziehen kann. Aber die Frage ist: Warum braucht es immer erst einen neuen Skandal? Wir waren eigentlich schon in der letzten Legislaturperiode an dieser Stelle der Debatte. Damals war eine Lösung aber leider noch nicht möglich. (Dr. Carsten Sieling [SPD]: Aber wir haben es jetzt gemacht!) Es ist gut, dass dies jetzt gelungen ist. Ich hoffe, dass wir die bestehenden Lücken noch schließen können. Ich möchte für meine Fraktion ausdrücklich begrüßen, dass das Verbot von Nachschusspflichten aufgenommen und die Verjährungsfristen angepasst worden sind; das ist richtig und sinnvoll. Auch der Warnhinweis ist gut formuliert. Wir müssen jetzt hoffen, dass die Umsetzung klappt und die BaFin, also die Finanzaufsichtsbehörde, ihre neuen Kompetenzen wirklich sinnvoll nutzt. Darauf werden wir achten müssen. Uns war ein besonderes Anliegen, dass Projekte des bürgerschaftlichen Engagements und gemeinnützige Projekte adäquat und passgenau in diesen Gesetzentwurf eingefügt werden. Das war am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens nicht der Fall. Es war gut, dass viele protestiert und gesagt haben: So geht es nicht. – Denn wo stünden wir bei der Energiewende, wenn es nicht viele bürgerschaftliche Initiativen und viele Genossenschaften gäbe? Wie sähe es auf dem Wohnungsmarkt aus, wenn wir alles nur den großen und sich immer weiter konzentrierenden Konzernen überlassen würden? Wir brauchen diese Gegengewichte in unserer Wirtschaft ganz dringend. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An ein paar Stellen sind allerdings Lücken geblieben, die ich kurz benennen will; denn wir werden dem Gesetzentwurf letztlich nicht zustimmen, sondern uns enthalten, weil es diese Lücken gibt. Ich will zum einen das Thema Crowdinvesting nennen. Wir finden es wichtig, dass die Schwelle angehoben worden ist; denn innovative Projekte brauchen innovative Finanzierungsmöglichkeiten. Aber als Gegengewicht hätte es dringend eine Regulierung der Plattformen gebraucht. Das kann man nicht den Gewerbeaufsichtsämtern überlassen, da diese dafür nicht die nötige Kompetenz haben. Es ist wichtig, dass Provisionen und Zuwendungen offengelegt werden, auch in diesem Bereich. Hier muss Transparenz geschaffen werden. Dazu ist aber keine Regelung getroffen worden. Wir brauchen hier, wie auch bei anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, eine Pflicht zur getrennten Vermögenswahrung. Gerade für Fälle, in denen es um viel Geld geht, müssen klare Regeln getroffen werden. Das fehlt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Aber unter dieser Überschrift wäre das nicht sinnvoll gewesen! Dafür braucht man ein anderes Gesetz!) Dasselbe gilt im Hinblick auf die Frage: Wie sehen eigentlich die Prospekte aus? Es kann nicht sein, dass wir nur über Ausnahmen in einem Bereich reden, sondern wir müssen insgesamt feststellen: Die gesetzlich vorgeschriebenen Wertpapierprospekte dienen der Freizeichnung der Anbieter, die sich rechtlich gegen alles absichern können, aber nicht wirklich zur Information für die Menschen, die ihr Geld geben. Wir sind uns da weitgehend einig. Ich finde, es wäre nötig gewesen, in diesem Gesetzgebungsverfahren zumindest einen klaren Pfad vorzuzeichnen, der deutlich macht, dass wir diese Kritik ernst nehmen und endlich zu einer Standardisierung der Prospekte kommen wollen. Wertpapierprospekte müssen verständlicher und kürzer werden; dann können sie vielleicht auch billiger werden. Dadurch kommen wir in den verschiedenen Bereichen unserer Wirtschaft zu einer guten Verbraucherpolitik, die dazu führt, dass der Verbraucher bzw. der Anleger immer auf Augenhöhe mit dem Anbieter ist. Das ist unser Ziel. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion erhält jetzt der Kollege Dr. Hans Michelbach das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Ausbruch der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise im letzten Jahrzehnt haben wir national und international auf vielen Ebenen mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen Vorsorge getroffen, um eine Wiederholung der Schieflage des Finanzsystems möglichst zu verhindern, um aber zumindest zu verhindern, dass die Staaten und damit letztendlich die Steuerzahler erneut einspringen müssen, um die Fehler von Finanzkonzernen und ihren Managern auszubügeln. Das Regulierungspaket umfasst mittlerweile fast 40 Maßnahmen und Gesetze. Das ist ein Spannungsfeld; denn die einen sagen: „Das ist zu viel“, und die anderen sagen: „Das ist zu wenig“. Deshalb werden wir die Wirkungen immer wieder auf den Prüfstand stellen. Ich glaube, es ist wichtig und richtig, dass man diesen Prozess als Gesetzgeber immer wieder begleitet. Das tun wir intensiv. Vielen Dank dafür! (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zu den Korsettstangen und Leitplanken für die Finanzbranche gehören auch eine Stabilität des Grauen Kapitalmarktes und ein wirksamer Anlegerschutz. Damit meine ich vor allem den Schutz der Kleinanleger. Wir setzen heute daher Akzente bei der Transparenz von Vermögensanlagen. Wir erhöhen die Anforderungen an die Anbieter und Vermittler. Wir verschärfen die Prospektpflichten und sehen eine erweiterte Rechnungslegung bei Emittenten vor. Und wir setzen Akzente, indem wir den kollektiven Verbraucherschutz als weiteres Aufsichtsziel der BaFin ergänzen. Wir schaffen heute im Spannungsfeld zwischen den Produkten der Vermögensanlagen und dem Verbraucherschutz praxisnahe Lösungen. Wir dienen damit der Akzeptanz des Finanzmarktes in der breiten Bevölkerung. Hier ist ja auch Vertrauen, eine Vertrauensbasis notwendig. Natürlich müssen wir, was den Anlagemarkt betrifft, fachlich immer differenzieren. Die großen Player auf den Finanzmärkten verfügen über nahezu jegliche Information, die für ihre Investitionsentscheidung von Belang ist. Kleinanleger verfügen über diese Informationszugänge oft nicht oder nur ungenügend. Für sie ist Vertrauen in die Produkte eine ganz zentrale Währung. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass sie nicht übers Ohr gehauen werden, wenn sie auf der Suche nach lohnenden Anlagemöglichkeiten sind. Hier hat der Gesetzgeber die wichtige Rolle wahrzunehmen, die Risiken und Chancen eines freien Marktes offen und ehrlich zu beschreiben; darauf kommt es an. Wir dürfen dem Kleinanleger nichts vormachen; deshalb an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich: Dieses Gesetz ist kein Sorglosigkeitsgesetz für Kleinanleger. Dieses Gesetz schafft zwar mehr Klarheit und Durchblick; der Anleger bleibt für seine Entscheidung aber nach wie vor selbst verantwortlich. Eigenverantwortung gehört auch in Zukunft zur freien Marktwirtschaft, meine Damen und Herren. Der Staat, der Gesetzgeber ist weder das Kindermädchen noch der Vormund der Bürgerinnen und Bürger; das muss man ehrlich und offen sagen. (Beifall bei der CDU/CSU) Der Fall Prokon wurde wieder angesprochen. Tatsache ist, dass es dort den klaren Warnhinweis gab: Totalverlust ist möglich. – Trotzdem wurde gezeichnet; das ist die Situation. Auch die BaFin hätte sich schon früher mit dem Fall befassen können. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) Auch dieses Gesetz enthebt die Anleger nicht der Pflicht, selbst zu prüfen und verantwortlich zu entscheiden. Dieses Gesetz wird aber dafür sorgen – das sollte man ehrlich voranstellen –, dass Kleinanleger ihre Entscheidung auf einer deutlich besseren Informationsbasis treffen können und die Produkte einer Regulierung unterzogen werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Carsten Sieling [SPD]) Dieses Gesetz kann – auch das müssen wir ehrlich ansprechen – jedoch ein anderes Problem nicht aus der Welt schaffen, das wesentlich zu Verlusten durch risikoreichere Anlagen geführt hat: die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank. Sie hat dazu geführt, dass mit sehr sicheren Anlagen praktisch keine Rendite mehr zu erzielen ist. Eine solche Zinspolitik, die Zinshöhe und Risiko voneinander entkoppelt, muss auf Dauer zu schweren Fehleinschätzungen bei den Risiken führen; das ist automatisch so. Sie führt vor allem dazu, dass klassische Vorsorgeinstrumente entwertet werden, ja dass Vorsorge insgesamt entwertet wird. Das ist natürlich eine große Gefahr. Mit ihrer Nullzinspolitik treibt die EZB jene geradezu ins Abenteuer, die auf der Suche nach Anlagen für die Vorsorge sind, mit denen sie wenigstens noch eine kleine Rendite erzielen wollen, und Vermögensverluste vermeiden wollen. Dies ist eine Zins- und Geldpolitik, die meiner Ansicht nach an keiner Stelle zu positiven Ergebnissen führt oder auch nur führen kann. Sie erzeugt bei unseren Anlegern geradezu einen Kollateralschaden bei der Altersvorsorge und beim Vermögensaufbau – auch das gehört dazu – und ist gewissermaßen eine Anstachelung der Rendite- und Risikofreudigkeit der Anleger. Sie erhöht die Gefahr, dass mangelnde Vorsicht bei den Anlegern angestachelt wird und daraus neue Vermögensverluste erwachsen. Vor diesen Folgen der Politik der EZB kann dieses Gesetz leider keinen Schutz bieten. Auch das gehört zur Ehrlichkeit. Dagegen würde nur ein grundlegender Kurswechsel der EZB helfen, der bedauerlicherweise aber nicht in Sicht ist. Dennoch haben wir im vorliegenden Gesetzentwurf praxisnahe Lösungen gefunden, die gleichzeitig einen hohen Anspruch an das Schutzniveau der Kleinanleger stellen. Hierzu möchte ich kurz das Crowdinvesting herausgreifen – es ist bereits angesprochen worden –, bei dem wir das Risiko für Kleinanleger bei Selbstauskunft auf 10 000 Euro begrenzen. Die Start-up-Branche wird durch eine Befreiung von der Prospektpflicht bis 2,5 Millionen Euro gestärkt und damit wettbewerbsfähiger gemacht. Das ist ein wesentlicher Punkt. Wir haben für die sozialen Projekten und die gemeinnützigen Organisationen eine Lösung gefunden. Ebenso haben wir für das Crowdlending und die Genossenschaften praxisnahe Lösungen gefunden. Nun ist es nicht so, dass dieses Parlament in der Vergangenheit auf dem Gebiet des Anlegerschutzes untätig gewesen wäre. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an das Vermögensanlagengesetz. Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben erleben müssen, dass Anleger in jüngster Zeit als Folge von Vermögensanlagen auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt zum Teil erhebliche Vermögensverluste hinnehmen mussten. Dieses Gesetz wird für mehr Transparenz, Prüfung und Sicherheit für die Anlegerinnen und Anleger sorgen. Das ist ein hehres Ziel, es ist ein wichtiges Etappenziel, das wir heute erreichen, und darauf können wir stolz sein. Ich möchte insbesondere auch den Koalitionskollegen, die damit befasst waren, danken: Herr Dr. Steffel und Herr Dr. Sieling, es war großartig, was Sie hier als Kompromiss und als fachliches Ziel formuliert und letzten Endes auch für uns als Lösung für die Zukunft geschaffen haben. Herzlichen Dank dafür, alles Gute! Danke. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Susanna Karawanskij, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Susanna Karawanskij (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Schwarz, Grau, Weiß – das sind die dominanten Farben in der Diskussion bzw. in der Finanzbranche. Klar, es gibt schwarze Schafe in der Finanzbranche, es gibt immer noch einen kaum regulierten Grauen Kapitalmarkt, und es gab viel zu lange ein weißes Blatt, weil sich die Bundesregierung unschlüssig war und sich zögerlich verhielt, wenn es um den Schutz der Kleinanleger ging. Nun, nach den Skandalen unter anderem um Prokon, nimmt man sich endlich des Kleinanlegerschutzes an und will den Verbraucherschutz stärken. Da macht man sich endlich, wenn auch zaghaft, an die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes. Genau das ist das Spannungsverhältnis, vor dessen Hintergrund dieser Gesetzesentwurf bewertet werden muss. Es ist klar, dass es immer wieder schwarze Schafe geben wird, die ebenso hehre wie haltlose Versprechungen machen und Anleger vor allen Dingen abzocken wollen. Es ist wichtig, dass wir vor diesem Hintergrund vor allen Dingen die Türen vor unseriösen Machenschaften, vor unseriösen Anbietern geschlossen halten. Darauf haben wir als Linke in der Vergangenheit geachtet, und dazu haben wir Anträge eingebracht. Dafür werden wir auch in Zukunft Sorge tragen. (Beifall bei der LINKEN) Es gibt in diesem Gesetzentwurf Licht und Schatten. Das Licht beschreibt die Große Koalition selbst, sie hat genug Zeit dafür. Ich werde mich vor allen Dingen auf die Schattenseiten konzentrieren. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Da braucht man nicht so viel Zeit! Kurze Rede!) Ich möchte zuerst einmal ein paar Punkte aufgreifen, die hier eine eher untergeordnete Rolle gespielt haben: Es bedarf einer einheitlichen Finanzaufsicht durch die BaFin, wenn es um den Kleinanlegerschutz geht. Das Nebeneinander der Aufsicht der Gewerbeämter und der BaFin in der Anlagevermittlung ist eigentlich unsinnig und unverständlich. Das nützt den Verbrauchern überhaupt nichts. Auch in Bezug auf die Schwarmplattformen bzw. Crowd-Plattformen, die eigentlich nur Vermittler sind, also Intermediäre, gibt es Nachbesserungsbedarf, und ich bin sehr gespannt, was die Bundesregierung bzw. die Große Koalition hier nachliefern wird. Wir brauchen eine Registrierungspflicht für diese Plattformen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Anforderungen an die Qualität dessen, was auf diesen Onlineplattformen angeboten wird, müssen standardisiert und eingehalten werden, damit die Kleinanlegerinnen und Kleinanleger Sicherheit haben. Sie werden auch bei den Haftungsfragen nachbessern müssen, (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) und das muss wiederum in Verbindung mit einer verstärkten Kontrolle seitens der BaFin gebracht werden. Hier wäre ein Plattform-TÜV, der auch in der Anhörung genannt wurde, notwendig und wünschenswert. Wir hoffen, dass es hier eine Nachsteuerung geben wird. In Zukunft werden Sie auch bei den Prospekten, die verpflichtend sind, nachbessern müssen. Zum einen sollten diese kostengünstiger gestaltet werden. Es ist unlogisch und unbegreiflich, dass diese Prospekte bis zu 50 000 Euro kosten, wodurch sozialen Projekten das Wasser abgegraben werden kann. Zum anderen müssen diese Prospekte auch materiell und nicht nur auf Vollständigkeit geprüft werden. Daneben – das wurde in der Debatte auch schon gesagt – muss es hier eine Standardisierung der Prospekte durch die Aufnahme entsprechender Inhalte geben, um überhaupt eine Vergleichbarkeit zu erreichen. (Beifall bei der LINKEN) Außerdem brauchen wir Klarheit darüber, welche Rechtsfolgen entstehen und welche Sanktionen verhängt werden, wenn kein gültiger Prospekt vorliegt. Das Recht auf Rückabwicklung wäre ein wichtiger Schritt für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. (Beifall bei der LINKEN) Wir brauchen vor allen Dingen ein Umdenken hin zu einer präventiven Finanzmarktregulierung. Meine Kollegin Caren Lay hat es bereits genannt: Wir brauchen einen Finanz-TÜV, sodass wir nicht immer wieder hinterherhinken und nachsteuern, sondern damit hochriskante Papiere – der ganze Finanzschrott – vor einer Zulassung überprüft werden und gegebenenfalls erst gar nicht auf den Markt kommen. (Beifall bei der LINKEN) Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auf ein Problem in der Zukunft hinzuweisen. Es geht um die Genossenschaften, die gerade regional wichtige Institutionen sind, ihre Strapazierfähigkeit in der Bankenkrise unter Beweis gestellt haben und vor allen Dingen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse miteinander vereinen. Das sage ich jetzt nicht nur als Abgeordnete aus Nordsachsen, wo Hermann Schulze-Delitzsch die Genossenschaften als Rechtsform begründet hat, in Delitzsch, und ein Jahr später, 1850, die erste Konsumgenossenschaft von allen Bürgern, Arbeitern und Handwerkern gegründet wurde, sondern vor allen Dingen, weil die Genossenschaften möglicherweise ein Schlupfloch aufweisen, sodass sie zum Spielball von finanzgetriebenen, spekulativen Kapitalinteressen werden können. Es ist schlüssig, dass Genossenschaften ihren Mitgliedern Finanzprodukte auch ohne die bestehenden Prospektpflichten anbieten dürfen, aber ich möchte bereits heute davor warnen, dass sich nun vermehrt Genossenschaften mit dem Ziel gründen, ihren Mitgliedern – durch den Kauf entsprechender Anteile wird man zum Genossenschaftsmitglied – innerhalb dieses Genossenschaftsmantels vor allen Dingen hochriskante Nachrangdarlehen aufzudrücken. Dadurch wird der Gedanke von Solidarität und Hilfe ausgehöhlt, und dadurch werden die Genossenschaften diskreditiert. Der Schutz, den diese Rechtsform eigentlich den Kleinanlegern bietet, wird geschwächt, und Schutz wird dann nur noch als Schutz vor Kontrolle wahrgenommen. Hierauf werden wir in Zukunft ein wachsames Auge haben. Erste Fälle von Missbrauch sind bereits bekannt. Wir als Linke wollen verhindern, dass Genossenschaften von unseriösen Anbietern missbraucht werden und Nischen genutzt werden, um solche Rechtsformen zu diskreditieren. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erhält jetzt Dr. Carsten Sieling das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Carsten Sieling (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Debatte macht sich eine große Zufriedenheit breit: Man spürt, dass an diesem Gesetzentwurf gemeinsam gearbeitet worden ist. Ich will zum Ausdruck bringen, dass ich mich über diese Zusammenarbeit und über dieses gute Ergebnis sehr freue. Es ist aber vor allem wichtig, dass wir diesen Gesetzentwurf für die Menschen im Lande erarbeitet haben, um den Verbraucherschutz zu stärken und gleichzeitig soziales, gesellschaftliches und wirtschaftliches Engagement in seiner Entwicklung zu fördern. In diesem Sinne muss man diese große Zufriedenheit sehen. Kollegin Karawanskij hat hier von Licht und Schatten gesprochen. Ich werde gleich einige Punkte, die Sie als Schatten kritisiert haben, ansprechen. Ich kann mir aber den Hinweis nicht verkneifen, dass die Koalition heute Petrus auf ihrer Seite hat: Der Verbraucherschutz ist in diesem Gesetzentwurf so stark verankert, dass als Folge die Sonne ohne Unterlass scheint. Ich finde, das ist für unser Vorhaben ein schönes Zeichen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich will in diesem Zusammenhang den Kompass ansprechen, der uns nicht nur in den parlamentarischen Beratungen begleitet und geleitet hat, sondern auch in dem Entwurf der Bundesregierung von Bundesminister Heiko Maas und Bundesminister Schäuble seine Wirkung gezeigt hat. Dieser Kompass soll dazu beitragen, auf der einen Seite den Anlegerschutz zu stärken und auf der anderen Seite wirtschaftliches und gesellschaftliches Engagement nicht zu erschweren. Ich will auch gerne – das ist mir das Wichtigste – auf den zentralen Punkt und auf das langfristige Ziel – das ist meines Erachtens ein strategisch entscheidender Punkt – in diesem Gesetzentwurf hinweisen. Es ist die Tatsache, dass die BaFin, die deutsche Finanzaufsicht, zukünftig nicht nur für die Anbieter, sondern auch für den Verbraucherschutz zuständig ist. Kollege Schick hat darauf hingewiesen, dass wir nicht nur in der letzten Legislaturperiode, sondern auch in den Jahren davor hier im Hause immer wieder darüber diskutiert haben – wir haben uns in diesem Zusammenhang auch mit vielen Sorgen auseinandergesetzt –, ob mit einer solchen Regelung nicht eine Staatshaftung für riskante Produkte einhergeht. Diese Sorge konnten wir aus dem Weg räumen. Damit haben wir hier eine systematische Entwicklung. Diese moderne Finanzaufsicht ist nicht durch Skandale – Stichwort „Prokon“ – zustande gekommen, sondern sie ist Folge einer bewussten politischen Entscheidung auf der Grundlage des Koalitionsvertrages. Wir als Sozialdemokraten hatten hieran ein besonderes Interesse. Ich will das einmal einordnen: Wir haben den Kleinanlegerschutz in den Blick genommen. Wir haben die BaFin gestärkt. Wir haben für die Einführung der Finanzmarktwächter gesorgt und viele andere wichtige Sachen auf den Weg gebracht. So muss das sein. Das ist der richtige Weg. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Eine Reihe von Themen sind im Rahmen des Verbraucherschutzes aufgegriffen worden – meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das schon genannt –, etwa dass Nachrangdarlehen in die Regulierung einbezogen werden, sodass wir insgesamt dafür sorgen, Fehlentwicklungen bei privatem Engagement zu vermeiden. Ich möchte in diesem Zusammenhang – mit diesem Punkt haben sich viele meine Vorrednerinnen und Vorredner auseinandergesetzt – unser Ziel ansprechen – das will ich sehr deutlich sagen –, soziale Aktivitäten, genossenschaftliche Aktivitäten, gemeinnützige Aktivitäten, aber auch wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmensgründern und anderen nicht einzuengen, sondern ihnen mehr Spielraum zu geben. Sehr konkret haben wir deshalb die Grenze für die Prospektpflicht von 1 Million Euro auf 2,5 Millionen Euro erhöht. Aber ich darf an dieser Stelle sagen, weil das ein bisschen unterzugehen scheint: Es ist natürlich niemandem verboten, für sein Projekt mehr Geld einzusammeln. Aber dann gilt die Prospektpflicht. Dann sind gewisse Regulierungsvorgaben zu erfüllen. Dafür gibt es kein Verbot; allerdings muss man dann einiges auf den Tisch legen. Damit wird die Sicherheit erhöht und das Risiko erkennbar. Das ist das Ziel, um das es uns geht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir haben die Grenze deshalb angehoben, weil uns die Auskunft gegeben wurde, dass die Prospektpflicht mit Kosten in Höhe von ungefähr 50 000 Euro verbunden ist. Das muss man in Relation zueinander setzen. Lassen Sie mich darauf etwas Zeit verwenden, damit dieser Zusammenhang klar ist und auch klar wird, warum wir nicht höher angesetzt haben, beispielsweise bei der 4-Millionen-Euro-Grenze, die die Grünen ausdrücklich empfehlen. Mit 2,5 Millionen Euro, die man einsammeln kann, kann man nach allgemeiner wirtschaftlicher Einschätzung bei Kreditaufnahme insgesamt 7 Millionen bis 10 Millionen Euro mobilisieren. Wenn man 10 Millionen Euro mobilisiert, entsprechen die 50 000 Euro Kosten einem Anteil von einem halben Prozent. Bezogen auf die 2,5 Millionen Euro beträgt der Anteil 2 Prozent. Das ist eine vertretbare Relation. Kollege Schick und auch Kollegin Lay haben gesagt: Wir wollen die kleinen sozialen Projekte schützen. – In der Tat, das wollen wir, und wir wollen den jungen Unternehmern, die das sogenannte Crowdfunding nutzen – dafür bietet das Internet entsprechende Möglichkeiten –, eine Chance geben. Aber ich darf auf eines hinweisen: Wenn man eine Grenze von 4 Millionen Euro oder, wie Großbritannien, von 5 Millionen Euro vorsieht, dann kommt man durch die Hebelung, wie man in der Finanzwirtschaft sagt, sehr schnell zu einer Größenordnung von 15 Millionen bis 20 Millionen Euro. Dann stellt sich die Frage, ob die Regulierungsvorgaben und die Prospektpflicht nicht mehr gelten sollen. Wir finden diese Größenordnung zu hoch. Wir finden, die vorgesehene Grenze ist wirtschaftlich vernünftig und dem Verbraucherschutz dienend richtig gesetzt worden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Redezeit läuft ab. Da es schon vielfach gesagt wurde – ich glaube, der Punkt Prospektpflicht bedurfte besonderer Erläuterung –, brauche ich nicht näher darauf einzugehen, dass wir das Provisionsverbot durchgesetzt haben – das ist eine wichtige Maßnahme –, dass wir dafür gesorgt haben, dass die BaFin zukünftig bei Werbung Beschränkungen aussprechen kann und so etwas wie bei Prokon nicht mehr möglich ist und dass Produktverbote ausgesprochen werden können. Das alles bedeutet einen großen Schritt voran. Ich möchte mich abschließend auch von meiner Seite sehr herzlich bei allen bedanken, die uns bei diesem komplexen Gesetzentwurf mit so vielen rechtlichen Biegungen, Höhen und Tiefen unterstützt und die Vorbereitungen geleistet haben. Sehr stark sind dabei die Fachleute in den Ministerien – sowohl im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als auch im Bundesfinanzministerium – eingebunden. Herzlichen Dank dahin! Herzlichen Dank, Kollege Steffel, für die gute Zusammenarbeit, aber auch an die Opposition. Denn ich finde, wir haben etwas Ordentliches hinbekommen. Ich darf aber auch sagen: Dass wir gut arbeiten, erwarten die Menschen im Lande. Entscheidend ist, dass wir gute Ergebnisse erzielen und einen guten Gesetzentwurf vorlegen. Das haben wir geschafft, und deshalb bitte ich um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herzlichen Dank. – Es spricht jetzt Nicole Maisch, Bündnis 90/Die Grünen. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ordnung im Grauen Kapitalmarkt zu schaffen, war überfällig, und der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür ein wichtiger Schritt. Darüber, ob die SPD deshalb gleich die Sonne scheinen lässt, Herr Kollege Sieling, kann man sicherlich diskutieren. (Dr. Carsten Sieling [SPD]: Sie scheint freiwillig für uns!) Aber es ist wichtig gewesen, hier Ordnung zu schaffen. Wir Grünen haben eine Studie in Auftrag gegeben, die ergeben hat, dass deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher jährlich um 30 Milliarden Euro geschädigt werden, die sie im Grauen Kapitalmarkt versenken. Wir alle wissen aus Gesprächen mit geschädigten Anlegern, dass dies häufig Leute sind, die ihre Altersvorsorge versenken bzw. ihre Existenz vernichten. Wir haben alle entsprechende Briefe bekommen und Gespräche geführt: Damit sind Schicksale verbunden, die niemanden von uns kaltlassen können. Das waren, Herr Kollege Michelbach, keine klassischen Gier-frisst-Hirn-Geschichten – dafür sind es einfach zu viele Fälle –, es waren wirklich oft Leute, (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Es waren Leute, die nicht lesen können!) die gutgläubig Beratern und Vertriebsleuten vertraut haben und hohe Schäden in Kauf nehmen mussten. Deshalb ist es richtig, hier im Kleinanlegerschutzgesetz den Grauen Kapitalmarkt zu regulieren. Aber lassen Sie mich Folgendes sagen: Wenn man wirklich Kleinanlegerschutz betreiben will, dann gibt es durchaus im Finanzmarkt noch andere Dinge zu tun. Da geht es um Riester-Verträge, die nicht passgenau sind, da geht es um Lebensversicherungen, die viel zu oft frühzeitig gekündigt werden, weil sie zu den Lebensrealitäten der Menschen nicht passen, da geht es um Bausparverträge, die jetzt zu Tausenden gekündigt werden, weil die Banken die Kunden loswerden wollen. Das heißt, Kleinanlegerschutz betrifft nicht nur den Grauen Kapitalmarkt, sondern das ist deutlich mehr. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber zurück zum Gesetz. Sie erfüllen damit vieles, was wir seit Jahren fordern: Nachrangdarlehen regulieren, kollektiven Verbraucherschutz bei der BaFin etablieren, Nachschusspflichten verbieten. Das ist alles richtig, das ist alles gut. Dieses Kompliment geht nicht nur an Sie, sondern natürlich auch an uns, weil wir als Opposition im Gesetzgebungsprozess noch wichtige Aspekte einbringen konnten. Ich finde, das Gesetz ist im Beratungsverfahren auch besser geworden, was die Ausnahmen für die solidarische Ökonomie angeht; denn es ist auch eine wichtige Seite des Grauen Kapitalmarkts, Geldquelle für gesellschaftlichen Fortschritt zu sein, Geldquelle dort zu sein, wo klassische Finanzierungswege versagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man muss sagen: Nicht alle Bedenken, die von den Initiativen im Gesetzgebungsprozess geäußert wurden, waren begründet; aber es war trotzdem sehr gut, den sehr restriktiven Gesetzentwurf, den Sie zu Anfang vorgelegt hatten, nämlich mit nur 1 Million Euro Obergrenze für die Nachrangdarlehen, die die solidarische Ökonomie einsammeln darf, mit sehr restriktiven Regelungen zu der Frage, wie hoch die Verzinsung sein darf, anzupassen und die Tür für die solidarische Ökonomie weiter aufzumachen. Das war richtig, und das war auch ein Verdienst der parlamentarischen Beratungen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir Grüne glauben, dass Verbraucherschutz und mehr Beinfreiheit für die solidarische Ökonomie zusammen funktionieren. Wir sind der Auffassung, dass man beides zusammenbringen kann. Hier möchte ich Ihnen drei Punkte nennen, bei denen, wie wir glauben, der Gesetzentwurf noch Luft nach oben gehabt hätte und man ihn noch besser hätte machen können. Das Erste ist der Punkt Anlegerinformation. Hier waren wir uns in den Beratungen eigentlich einig, dass bei den Wertpapierprospekten Verbesserungsbedarf besteht. Wir sind der Auffassung, dass nicht nur spezialisierte Anwältinnen und Anwälte diese verstehen können sollen, sondern auch der interessierte Verbraucher. Deshalb brauchen wir eine Standardisierung dieser Prospekte mit einer Struktur, die auch Leute, die nicht promovierte Anwälte oder Finanzexperten sind, verstehen können. Hier hat der Gesetzentwurf keine Verbesserungen gebracht. Das empfinde ich als eine vertane Chance. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das zweite Thema ist Crowdinvesting. Crowdinvesting und Crowdfunding sind wichtige Instrumente, um Projekte zu finanzieren, die von den Banken kein Geld bekommen. Wir brauchen mehr Risikokapital in Deutschland; das ist unbestritten. Trotzdem finden wir, dass solche hochriskanten Investments – das sind nun mal die Finanzierungen von Start-ups – vernünftig reguliert werden müssen. Hier hätte man bei den Plattformen ansetzen sollen. Wir sind der Meinung: Diese Plattformen gehören unter die Aufsicht der BaFin. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dritter Punkt. Bei der solidarischen Ökonomie haben wir lange darüber gestritten, was die richtigen Ausnahmen sind. Ich denke, dass die 2,5 Millionen Euro, die jetzt im Gesetzentwurf stehen, vielleicht für heute tragfähig sind. Aber wenn wir uns anschauen, wie in den größeren Städten die Immobilienpreise explodieren – jeder, der sich im Freundeskreis umhört, was heute ein Einfamilienhaus auch in mittelgroßen, nicht so attraktiven Städten kostet, schlackert mit den Ohren –, dann werden wir relativ schnell feststellen, dass gerade im Immobilienbereich die Summe, die die Projektträger brauchen, um Häuser oder Grund und Boden zu kaufen, sehr schnell nach oben gehen wird. Deshalb denke ich, dass wir bei der Überprüfung des Gesetzes sehr schnell zu einem Punkt kommen werden, an dem wir feststellen werden, dass diese 2,5 Millionen Euro für heute vielleicht ausreichend sind, aber für die Zukunft wahrscheinlich zu knapp bemessen sind. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Denken Sie bitte an die Zeit. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Alles in allem: Der Gesetzentwurf ist sicher ordentlich, aber es wäre an einigen Stellen noch Luft nach oben gewesen. Deshalb werden wir uns enthalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt Mechthild Heil das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Mechthild Heil (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spricht man über den Grauen Kapitalmarkt, fällt natürlich immer der Begriff Prokon. Heute ist es genauso. Prokon, das ist der Inbegriff für Regulierungsdefizite geworden. Prokon ging Anfang letzten Jahres durch die Medien als einer der größten Anlegerskandale der letzten Jahre. Auf großen Tafeln, auch in der U-Bahn – das hat am meisten für Verärgerung gesorgt – warb dieses Unternehmen für seine Genussscheine. Die erneuerbaren Energien lagen schon damals im Trend. Davon haben sich viel zu viele Anleger blenden lassen, und sie haben Prokon-Anteile erworben, obwohl das Geschäftsmodell alles andere als eine sichere Anlage war. Das bittere Ende ließ dann nicht lange auf sich warten: Es ist davon auszugehen, dass die meisten Anleger wahrscheinlich 50 Prozent ihrer Investitionen verloren haben. Der Fall Prokon hat einmal mehr deutlich gemacht, dass wir engere Grenzen für Informationspflichten auf dem Grauen Kapitalmarkt setzen müssen. Die CDU/CSU-Fraktion und ganz besonders unser Finanzminister Wolfgang Schäuble haben mit der Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs schnell und entschlossen gehandelt und werden – das freut mich am meisten – die Position der Verbraucher in dieser Frage nachdrücklich stärken. Dabei erfreuen mich insbesondere drei Aspekte dieses Gesetzes: Die Prospektpflichten werden konkretisiert und erweitert, der Warnhinweis – darüber haben wir schon gesprochen – wird gestärkt, aber auch der kollektive Verbraucherschutz wird als Aufsichtsziel bei der BaFin verankert. Verbraucher müssen nun auf dem Grauen Kapitalmarkt über Art, Gegenstand und Risiken der Anlage aufgeklärt werden. Dies muss angemessen erfolgen. Also: Wenn ein Totalverlust droht, muss der Kunde darüber auch aufgeklärt werden. Der Anleger kann damit Chancen und vor allem Risiken besser einschätzen und auch, ob eine Anlage eine sinnvolle Investition darstellt oder eben nicht. Aber das reicht uns noch nicht. Wir gehen weiter; denn auch bei Prokon gab es diese Informationen, gab es schon einen Warnhinweis. Wir tun noch mehr: Wir rücken die Verbraucherpolitik weiter in den Mittelpunkt der Finanzaufsicht. Die BaFin erhält – neben dem Verbraucherbeirat – weitere Kompetenzen. Sie kann nun den Vertrieb bestimmter Produkte beschränken oder sogar verbieten, und sie darf nun auch gegenüber Anbietern und Emittenten Werbeverbote verhängen. Wir geben der BaFin also die richtigen Mittel – ich würde es so ausdrücken: sogar ein scharfes Schwert – in die Hand, um Missständen bei der Werbung für Vermögensanlagen zu begegnen. Außerdem stärken wir das Verständnis für Verbraucheranliegen bei der BaFin. Es sollte so möglich sein, dass es eine zweite Causa Prokon nicht mehr geben wird oder dass eine solche zumindest erschwert wird. Ich sage bewusst „erschwert wird“; denn Verbraucher, die hohe Renditen erzielen wollen und dafür bereit sind, trotz aller Warnhinweise hohe Risiken in Kauf zu nehmen, wird es weiterhin geben. Diese werden aber in Zukunft deutlich besser über ihre Ausfallrisiken informiert werden. Wir können nicht alle Gefahren dieser Welt wegregulieren. Aber wir können dafür sorgen, dass Verbraucher besser einschätzen können, welche Produkte für sie infrage kommen und welche eben nicht. So bewegt sich die Verbraucherpolitik immer im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Verbraucher und der Freiheit der Verbraucher. Wir müssen uns immer fragen, ob und inwieweit eine Regulierung des Marktes notwendig ist und zu den gewünschten Ergebnissen führt. Denn der Verbraucher – nicht der Staat – muss am Ende entscheiden, welches Produkt ihn überzeugt. Daher begrüße ich auch, dass wir davon Abstand genommen haben, Werbung nur in Fachzeitschriften oder etwa nur im Wirtschaftsteil der FAZ zu erlauben. Wir werden nämlich keinem Leser, egal welcher Zeitung oder Zeitschrift, unterstellen, dass er keine Finanzentscheidung treffen könne. Für Verbote und Vorschriften, für die Entmündigung einzelner Verbrauchergruppen, sind andere Fraktionen bekannt. Das wird es mit uns nicht geben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir sagen: Der Verbraucher soll selbst entscheiden können, und dafür braucht er gute Informationen und vor allen Dingen auch Auswahlmöglichkeiten. Dies wollen wir ermöglichen, und gleichzeitig wollen wir den Wettbewerb zwischen den Anbietern zulassen. Die neuen Informationspflichten überfordern kleine Unternehmen nicht. Anbieter von Crowdinvesting im Start-up-Bereich werden an den Prospektpflichten jedenfalls nicht scheitern. Der Trend ist klar: Immer mehr Verbraucher wollen Projekte unterstützen, die neben einer sinnvollen Geldanlage auch noch andere Aspekte abdecken, also andere Effekte haben, ja, man könnte sagen: die einen anderen Mehrwert haben. Und das ist gut so. Das unterstützen wir auch. Es gibt Anleger, die Ideen, die sie gut finden, die sie begeistern, fördern wollen. Das reicht dann – wir haben heute schon ein paar Beispiele gehört – von der Filmproduktion über die Musikproduktion, den Anteil an einem Verlag oder einem Buch bis hin zu bestimmten Bauprojekten. Das tun sie in der Regel mit vergleichsweise kleinem Geld. Damit erhalten junge Unternehmen die Möglichkeit, frische Ideen, Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen, die anderweitig keine oder nur eine unzureichende Finanzierung erfahren würden, auch weil von Banken das Risiko vielleicht als zu hoch eingeschätzt wird. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann ich feststellen: Wir bringen auf dem Grauen Kapitalmarkt die Verbraucher weiter auf Augenhöhe mit den Anbietern. Am Ende entscheidet natürlich nach wie vor der Einzelne selbstständig und eigenverantwortlich über seine Anlage. Die CDU/CSU ist ein Gewinn für die Verbraucher, und das Kleinanlegerschutzgesetz wird es auch sein. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Dr. Julia Verlinden, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind nicht die großen Energiekonzerne, die in Deutschland die Energiewende vorantreiben. Es sind die Bürgerinnen und Bürger, die als Pioniere vorangegangen sind. Sie haben sich zusammengetan, gemeinsam Windräder errichtet, Solarzellen auf Dächer geschraubt und damit die Energiewende so weit gebracht, wie sie heute ist. Dieses – auch finanzielle – Engagement ist der Schlüssel für den Umbau hin zu einer zukunftsfähigen, zu einer enkeltauglichen Energieversorgung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Beitrag der Bürgerinnen und Bürger zur Energiewende ist beeindruckend. Denn knapp die Hälfte der Anlagekapazitäten, die erneuerbaren Strom produzieren, sind in Bürgerhand. Ich sage Ihnen: Die Energiewende in Deutschland wäre ohne Bürgerprojekte gar nicht vorstellbar. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schon die vermurkste Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz letztes Jahr hat Bürgerprojekte massiv ausgebremst. Das war ein Anschlag auf die Bürger-energiewende. Die fragwürdige Auslegung des Kapitalanlagegesetzbuchs durch die BaFin gegenüber einigen Bürger-Energiegenossenschaften sorgte dann in der Vergangenheit für weitere Verunsicherung und dafür, dass es zu weniger Neugründungen von Energiegenossenschaften kam. Aber damit nicht genug. Als die ersten Entwürfe des Kleinanlegerschutzgesetzes bekannt wurden, waren engagierte Menschen fassungslos: Wie kann es sein, dass die Bundesregierung ihren Initiativen derart viele Steine in den Weg legen will? Ich bin froh, dass zumindest einige dieser geplanten Hürden nun doch nicht im Gesetzentwurf stehen. Aber das, was Sie jetzt vorlegen, reicht noch nicht. Weiterhin sind einige Rechtsunsicherheiten nicht aufgelöst worden. Es braucht zum Beispiel eine Klärung, dass Bürger-Energiegenossenschaften nicht nur Anlagen errichten können, um erneuerbaren Strom ins Netz einzuspeisen; sie wollen sich auch an der Infrastruktur beteiligen: Stromnetze übernehmen, Nahwärmenetze bauen und in Energieeffizienz und Energiesparen investieren. Dieses Engagement von den Bürgerinnen und Bürgern brauchen wir dringend, damit es bei der Energiewende überhaupt vorangeht; denn die Bundesregierung diskutiert lieber, anstatt die Ärmel hochzukrempeln. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es sind die Bürgerinnen und Bürger, die vorangehen, auch beim Kampf gegen steigende Mieten. Fast 2 000 Wohnungsgenossenschaften mit über 2 Millionen Wohnungen gibt es in Deutschland. Soziale Wohnprojekte sorgen dafür, dass Ältere, Familien und Menschen mit niedrigem Einkommen auch heute noch in begehrten Innenstadtlagen bezahlbare Wohnungen finden. Und: Sie sanieren behutsam, ohne dass die Mieten danach explodieren, und sie bieten echte Beteiligung an. Wir müssen alles dafür tun, dass Bürgerinnen und Bürger in ihrem Engagement für generationengerechtes Wohnen, für Dorfläden, für die Energiewende und andere solidarische und innovative Projekte nicht ausgebremst, sondern von der Politik so gut wie möglich unterstützt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Natürlich ist es wichtig, Kleinanleger vor unseriösen Anbietern zu schützen; klar. Aber die Instrumente müssen verhältnismäßig sein und zu den unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft passen. Echte solidarische, gemeinnützige und demokratisch organisierte Projekte haben nichts mit profitgierigen, windigen Finanzhaien zu tun, im Gegenteil. Gerade bei den Genossenschaften sieht man, dass sie besonders solide wirtschaften. Schließlich gibt es dort so gut wie keine Insolvenzen. Menschen, die gemeinsam vor Ort in einen Windpark, ein Wohnprojekt oder eine freie Schule investieren, erwarten keine Riesenrenditen. Die wollen in erster Linie einen Beitrag leisten, für ihre eigene Region und für unsere Gesellschaft insgesamt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Dafür bin ich dankbar. Dieses Engagement und auch diese Finanzmittel brauchen wir, wenn der Umbau zu einer zukunftsfähigen, solidarischen und gerechten Gesellschaft gelingen soll – heute mehr denn je. Statt Bürgerinnen und Bürger durch immer neue, unnötige Hürden zu verunsichern und zu blockieren, erwarte ich von Ihnen, dieses Engagement zu fördern und zu unterstützen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Jens Zimmermann, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Jens Zimmermann (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als Netzpolitiker und Finanzpolitiker freue ich mich über den vorliegenden und jetzt endgültigen Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes gleich doppelt. Denn wir haben es hinbekommen, an dieser Stelle einen wirksamen Verbraucherschutz festzulegen und jungen Start-ups trotzdem eine Perspektive aufzuzeigen, wo und wie sie auf modernen und innovativen Wegen an Kapital kommen können. Ich will den Begriff Crowd-Finanzierung, weil er schon so oft genannt worden ist, erläutern. Dabei geht es nicht um Gemüse, sondern um Schwarmfinanzierung: Das sind viele Menschen, die ein Projekt unterstützen. Jeder, der sich einmal eine solche Plattform angeschaut hat, wird festgestellt haben, dass diejenigen, die dort investieren, sehr viel besser darüber Bescheid wissen, in was sie eigentlich investieren, als das bei vielen anderen Projekten der Fall ist. Die Unternehmen müssen sich nämlich sehr intensiv vorstellen und müssen sehr genau aufzeigen, was sie mit dem Geld vorhaben. Ich glaube, es ist gut, dass wir durchgesetzt haben, dass diese innovativen Finanzierungen in Grenzen weiter möglich bleiben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir senden damit ein wichtiges Signal an die Gründerszene. Die ist in Deutschland nach wie vor sehr aktiv; es werden, gerade auch hier in Berlin, sehr viele Unternehmen gegründet. Wenn die aber eine gewisse Größe erreicht haben, passiert Folgendes: Sie gehen zu Banken, treffen also auf das etablierte deutsche Finanzwesen. Die können aber häufig mit den Finanzierungsbedürfnissen und auch mit den Geschäftsmodellen dieser Unternehmen nicht wirklich viel anfangen. Deswegen ist es eine gute Möglichkeit, über Crowd-Plattformen an Kapital zu kommen. Wir haben eine Grenze von 2,5 Millionen Euro festgelegt, unterhalb derer die Projekte von der Prospektpflicht ausgenommen sind. Diese Grenze ist gut gewählt. Denn 99,9 Prozent aller Finanzierungen solcher Unternehmen, die es in der Vergangenheit gegeben hat, werden auch nach der Einführung dieses Kleinanlegerschutzgesetzes möglich sein. Ferner haben wir durchgesetzt, dass es eindeutige Hinweise auf das Verlustrisiko gibt. Ich denke, es ist wichtig, dass Leute nicht das Gefühl haben: Das ist ein tolles Projekt, ich investiere hier Geld, und das ist eine sichere Sache. – Das wäre, denke ich, ein großes Problem. Die Kollegin hat gerade über die erneuerbaren Energien gesprochen. Ich selbst bin Mitglied einer Energiegenossenschaft und sage: Auch in einer Energiegenossenschaft gibt es ein Verlustrisiko. Beispielsweise kann sich der Standort einer Windkraftanlage am Ende als schlecht herausstellen. Es gibt also ein finanzielles Risiko. Deswegen sollte man darauf achten. Die Art des Investments sagt noch nichts darüber aus, ob ein Geschäftsmodell am Ende solide ist oder nicht. Das gilt für erneuerbare Energien genauso wie für Start-ups. Deswegen weisen wir auf die Risiken hin. Ich denke, das ist auch gut so. Außerdem haben wir in den Verhandlungen durchgesetzt, dass jemand, der auf einer solchen Plattform tätig wird, am Ende nicht das Informationsblatt ausdrucken, unterschreiben und dann per Post verschicken muss. Diesen Medienbruch haben wir beseitigt. Man wird das auch online tun können. Ich glaube, dass man damit das Ergebnis, das wir erzielen wollten, nämlich dass die Anlegerinnen und Anleger wissen, was sie da tun, sehr gut erreichen kann. (Beifall bei der SPD) Ich komme zum Schluss. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird Deutschland in meinen Augen über eine der modernsten Regulierungen der Crowd-Branche verfügen. Vor allem Start-ups und mittelständische Unternehmen werden von diesen Finanzierungsmöglichkeiten profitieren, und das alles bei einem sehr hohen Verbraucherschutzniveau. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf natürlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Hansjörg Durz. (Beifall bei der CDU/CSU) Hansjörg Durz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Regelmäßig diskutieren wir darüber, dass es in Deutschland zu wenige Unternehmensgründungen gibt und dass wir die Rahmenbedingungen für Gründungen verbessern wollen. Aus diesem Grund ist es vielen von uns ein Anliegen, die Finanzierungsbedingungen von Start-ups, von jungen Unternehmen, zu verbessern. Auch in der Digitalen Agenda der Bundesregierung wird als eine Maßnahme „die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Start-ups durch international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Crowd-Investments“ genannt. Crowdfunding, also Schwarmfinanzierung, entwickelt sich seit einigen Jahren als innovative Finanzierungsmöglichkeit für junge Unternehmen und Projekte, die über die klassischen Finanzierungsformen nur schwer oder überhaupt nicht an Kapital gelangen. Seit 2011 wurden in Deutschland circa 40 Millionen Euro über Crowdinvesting-Plattformen investiert. Laut einer Umfrage von BITKOM gibt es in Deutschland 3,5 Millionen Menschen, die sich grundsätzlich vorstellen können, in junge Firmen zu investieren. Hier steckt also Potenzial für die Förderung von Innovationen in unserem Land. Schon deshalb sollten wir solch eine innovative Finanzierungslösung, wie sie Crowdfunding darstellt, auf keinen Fall schwächen, sondern unterstützen. Vergessen darf man aber auch nicht, dass Crowdfunding ein hochriskantes Anlagegeschäft sein kann. Umso wichtiger ist es, dass der Verbraucher alle nötigen Informationen erhält, die er für seine Entscheidung für oder gegen ein Investment braucht. Vor allem muss er aber auch Kenntnis über das hohe Risiko haben. Nur wenn Anleger ausreichend informiert sind, können sie eigenverantwortlich die richtigen Entscheidungen treffen. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz gilt es also einerseits die berechtigten Interessen des Verbraucherschutzes zu berücksichtigen, andererseits aber eben auch sicherzustellen, dass sich Crowdfunding in Deutschland weiterentwickeln kann. Diese Abwägung ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den Änderungen, die im parlamentarischen Verfahren vorgenommen wurden, sehr gut und vor allem praxisgerecht gelungen. Ich möchte in diesem Zusammenhang drei Punkte hervorheben. Erstens. Ursprünglich war vorgesehen, die Prospektpflicht vorzuschreiben, wenn der Gesamtbetrag der vom Emittenten ausgegebenen Vermögensanlage 1 Million Euro übersteigt. Die Erstellung eines Prospekts verursacht relativ hohe Kosten – es ist bereits mehrfach darüber gesprochen worden –, die von kleinen, jungen Unternehmen nicht getragen werden können. Soziale und kulturelle Projekte wären davon besonders betroffen gewesen. Die ursprüngliche Grenze von 1 Million Euro bei Schwarmfinanzierungen hat berechtigte Kritik hervorgerufen. Diese Grenze hätte wohl dazu geführt, dass das eine oder andere innovative Projekt im Keim erstickt worden wäre. Die nun gefundene Grenze von 2,5 Millionen Euro, unterhalb derer die Prospektfreiheit gilt, stellt einen guten Kompromiss dar, der sich auch in den internationalen Rahmen einfügt. Zweitens. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass Werbung für Vermögensanlagen in Printmedien und deren Onlineausgaben unbeschränkt zulässig, Werbung in sozialen Netzwerken jedoch verboten ist. Das ursprünglich vorgesehene Werbeverbot im Internet und in den sozialen Medien hätte aber im Widerspruch zu dem Konzept des internetbasierten Crowdfunding gestanden, das darauf ausgelegt ist, eine breite Öffentlichkeit anzusprechen, um die Finanzierung innovativer Projekte durch eine Vielzahl von kleineren Investments zu schultern. Die Streichung des Werbeverbots im Internet und in den sozialen Medien war gerade aus digitalpolitischer Sicht unverzichtbar. Werbung darf nun in allen Medien geschaltet werden. Wichtig ist aber der deutlich erkennbare Warnhinweis an prominenter Stelle. Dies stellt sicher, dass Kleinanleger über die hohen Risiken von Crowd-Investitionen informiert sind und dass sie das persönliche finanzielle Risiko richtig einschätzen können. Werbung ist also künftig in allen Medien, auch digitalen, erlaubt, nicht aber ohne den Warnhinweis an prominenter Stelle. Drittens. Die wohl wichtigste Änderung betrifft das Vermögensanlagen-Informationsblatt, VIB. Auf maximal drei DIN-A4-Seiten müssen die wesentlichen Informationen über die Vermögensanlage in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise enthalten sein, inklusive Risikoaufklärung. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes musste der Anleger dieses Blatt ausdrucken, unterschreiben und per Post an den Anbieter zurücksenden – bei einem internetbasierten Angebot ein unverständlicher und nicht akzeptabler Medienbruch. Der nun gefundene Vorschlag dürfte für alle Seiten akzeptabel sein. Künftig wird das Vermögensanlagen--Informationsblatt allen Anlegern unabhängig von der Höhe der Anlagesumme, also ab dem ersten Euro bis zur höchsten Einzelanlagesumme von 10 000 Euro, zur Verfügung gestellt. Der Anleger aber muss dieses Blatt nicht ausdrucken und unterschrieben per Post zurücksenden, sondern kann in elektronischer Form die Kenntnisnahme des Warnhinweises auf dem VIB bestätigen. Die ursprünglich vorgesehene Bagatellgrenze von 250 Euro, bis zu der das VIB nicht zur Verfügung gestellt werden muss, entfällt damit auch. Somit haben wir nicht nur den Medienbruch beseitigt, sondern auch das Gesetz einen Tick schlanker gemacht. In der Praxis heißt das, dass -jeder potenzielle Anleger das Vermögensanlagen-Informationsblatt per Mail, SMS oder auf elektronische Weise erhalten kann. Er muss nicht zur Post gehen oder das Faxgerät bemühen, sondern kann mit der Eingabe -eines Satzes die Kenntnisnahme des Warnhinweises elektronisch bestätigen. Der Anleger ist damit über das Risiko informiert und muss selbst die Eingabe vornehmen, wonach ihm die Risiken bekannt sind. Eine sehr schlanke, klare und zeitgemäße Regelung, die sehr praxistauglich ist und tatsächlich auch beachtet werden wird, im Gegensatz zu manch kleingedruckten AGB, denen zwar zugestimmt wird, die aber nie gelesen werden. Auch die Höchstgrenze für die Einzelanlage von 10 000 Euro stand und steht in der Diskussion. Wenn man jedoch auf die durchschnittliche Portfoliogröße schaut – diese beträgt 1 500 Euro pro Investor –, so sieht man: Die Deckelung bei 10 000 Euro entspricht sicherlich der Praxis. Wichtig war uns, dass wir Kapitalgesellschaften von dieser Regelung ausnehmen, sodass die für Start-ups wichtigen Ankerinvestoren auch die Möglichkeit haben, über dieser Grenze zu investieren. Ein weiterer Schutz für die Verbraucher ist das 14tägige Widerrufsrecht, das wir mit dem Kleinanlegerschutzgesetz einführen werden. Das Ziel, die Kleinanleger besser zu schützen, werden wir mit diesem Gesetz erreichen. Wir sorgen für Transparenz, und Transparenz schafft Vertrauen. Das wiederum kommt am Ende nicht nur den Verbrauchern zugute, sondern schafft auch den richtigen Rahmen für alternative und neue Finanzierungsinstrumente. So setzt das Kleinanlegerschutzgesetz auch die richtigen Rahmen-bedingungen für ein weiteres Wachstum der digitalen Crowdfunding-Branche. Da Geschäftsmodelle gerade im digitalen Umfeld hoher Dynamik unterliegen, müssen wir immer wieder überprüfen, ob Regelungen noch passgenau sind. So ist im Gesetz bereits eine Evaluierung bis Ende 2016 fixiert. Heute aber verabschieden wir ein sehr gelungenes und ausgewogenes Regelwerk. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Christian Petry. (Beifall bei der SPD) Christian Petry (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Heute ist ein guter Tag für den Verbraucherschutz. Ein weiterer Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes ist getan. Sehr geehrter Herr Minister Maas, lieber Heiko, sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Meister, das Engagement, insbesondere aus dem Verbraucherschutzministerium, das sich wie ein roter Faden durch unsere Politik zieht, ist darauf ausgerichtet, das Vertrauen und die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt zu stärken. Dieses Gesetz ist ein weiterer großer Schritt dazu. Herzlichen Dank an alle, die in den Ministerien, aber auch im Parlament dazu beigetragen haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das alles wollen wir mit Maß und Ziel tun. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz ziehen wir die Lehren aus den Finanzmarktskandalen. Wir regulieren den Grauen Kapitalmarkt. Frau Kollegin Lay, eine kleine Anmerkung zu Ihrer Rede. Sie haben einige Dinge genannt, auf die ich eingehen will, die auch ich sehr positiv finde. Aber ich meine: Der Graue Kapitalmarkt ist nicht per se das Böse; vielmehr bietet er Gründungsinitiativen und spannende moderne Entwicklungen, die wir positiv begleiten müssen. Das heißt, wir wollen keine abwehrende Haltung einnehmen, sondern den Verbraucher schützen und diesen Markt weitestgehend regulieren und kontrollieren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Anlageformen mit hohen Risiken und hohen in Aussicht gestellten Renditen können angeboten werden; aber es muss darauf hingewiesen werden, dass ein Totalverlust eintreten kann. Wir haben in diesen Jahren viel für den Verbraucherschutz getan; das zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Politik. Frau Tillmann hat darauf hingewiesen: Wir haben das Bail-in im Rahmen der Bankenunion sowie die Einlagensicherung im Rahmen von Solvency II eingeführt. Das sind Punkte, die den Verbraucherschutz stärken. Auch mit diesem Gesetz werden wir den Verbraucherschutz weiter stärken. Die Prospektpflicht ist angesprochen worden. Das Vermögensanlagen-Informationsblatt ist nun bei jeder Anlage vorzulegen. Das ist eine Änderung, und das ist auch gut so. Ab dem ersten Euro, den man investieren möchte, kann man sich informieren. Das Blatt muss verständlich und übersichtlich gehalten sein. Auch dies ist ein Fortschritt. Ferner sind die von uns eingeführten Warnhinweise, deren Kenntnisnahme auch bestätigt werden muss, sehr wichtig. Durch die Nachbesserung des Gesetzeswerkes vermeiden wir Medienbrüche beim Crowdfunding und bei anderen internetgestützten Investitionsformen. Das ist mit Sicherheit ein Schritt nach vorne. Das stärkt die Szene und verbessert die Flexibilität und Handhab-barkeit dieser Investitionsformen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeführt. Ich glaube, das ist eine der stärksten Maßnahmen im Sinne des Verbraucherschutzes. Herr Dr. Michelbach, Sie sind eben von der Kollegin Maisch darauf hingewiesen worden: Bier-statt-Hirn-Philosophie. Ich halte das nicht für besonders gut. Wir denken etwa daran, dass -jemand abends im Internet surft, einmal klickt und am nächsten Morgen vielleicht feststellt: Das war der falsche Klick. – Das hat aber nichts mit einer Bier-statt-Hirn-Philosophie zu tun. Das ist Verbraucherschutz. Ich glaube, heute, am Tag des Bieres, ist dies nicht der richtige Vergleich. Ich denke, die 14-tägige Widerrufsfrist ist gut. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Frank Steffel [CDU/CSU]) Die Verjährungsfristen sind angesprochen worden. Es ist sehr wichtig, dass sie von einem Jahr auf drei Jahre angehoben wurden. Es ist sehr gut, dass die Strafbewehrung bei falscher oder unterlassener Anlegerinformation nun länger erhalten bleibt, also die Verjährungsfristen hochgesetzt wurden. Das war eine Forderung, deren -Realisierung in der letzten Legislatur noch von Schwarz-Gelb blockiert wurde. Hier zeigt sich die sozialdemokratische Handschrift des Gesetzes. Darauf sind wir sehr stolz. Die Festlegung des kollektiven Verbraucherschutzes als Aufsichtsziel der BaFin stärkt die Aufsicht. Es ist von Ihnen, Frau Karawanskij und Herr Dr. Schick, gefordert worden, dass die Finanzaufsicht für Finanzmakler nun einheitlich geregelt werden sollte. Dem können wir sehr viel abgewinnen. Das ist im Gesetzentwurf nicht geregelt; es bleibt nun alles beim Alten. Das heißt aber nicht, dass wir bei der Evaluierung oder im weiteren Prozess nicht darüber nachdenken sollten, ob eine zentrale Aufsicht bei der BaFin nicht ein geeigneter Schritt wäre, der zu mehr Verbraucherschutz auf den neuen Märkten und den Plattformen für internetbasierte Investitionen führen würde. Das ist heute nicht Gegenstand des Gesetzes, aber wir können es ja wieder auf die Tagesordnung nehmen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürgerschaftliches Engagement in Genossenschaften ist weiter möglich. Ich bin froh, dass es durch das Engagement von Carsten Sieling, aber auch von Fritz Güntzler und anderen gelungen ist, dass die Genossenschaften von den Pflichten des KAGB ausgenommen worden sind, da festgestellt wurde, dass sie keine Anlagestrategie verfolgen. Nun müssen sie die entsprechenden Regularien nicht umsetzen. Das stärkt wiederum das Engagement der Genossenschaften, das wir sehr positiv sehen. Soziale und gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften sind von bestimmten bürokratischen Pflichten ausgenommen. Ich weise auf die Schwelle von 2,5 Millionen Euro bei Vermögensanlagen hin; durch den Hebelfaktor – Carsten Sieling hat es genannt – sind es eigentlich 10 Millionen Euro. Das ist ein vernünftiger Wert. Zudem wurden Bestimmungen über den Zins der Vermögensanlage getroffen und Provisionen ausgeschlossen. Ich glaube, das ist ein rundes Paket, mit dem das Engagement, das wir sehr unterstützen und befürworten, tatsächlich vollumfänglich möglich ist. Es ist aber ein Schutzriegel eingebaut worden. Eine Lücke würde andere dazu bringen, sich auf diese Rechtsformen zu stürzen und sie zu missbrauchen. Auch davor muss man schützen; man muss beachten, dass es einen Verdrängungseffekt geben könnte. Wenn man in diesem Bereich eine Lücke lässt, ist sie schnell gefüllt. Ich glaube, auch hierfür sind sehr vernünftige Regelungen geschaffen worden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Frank Steffel [CDU/CSU]) Das Crowd-Investment ist genannt worden. Ankerinvestoren, die sehr wichtig sind, können entweder direkt oder über Kapitalgesellschaften tätig sein. Auch die 14-tägige Widerrufsfrist sowie der Warnhinweis sind genannt worden. 2016 wird eine Evaluierung vorgenommen. Die In-formationspflichten am Grauen Kapitalmarkt sind nun sichergestellt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können gut informiert eigenverantwortlich ihre Anlageentscheidungen treffen. Die große Einigkeit bei der Arbeit an diesem Gesetzentwurf hat gezeigt, dass der Anlegerschutz unser gemeinsames Anliegen ist. Ich möchte persönlich meinem saarländischen Minister Heiko Maas danken. Dir, lieber Heiko, ein Dankeschön für dein Engagement. Ich danke aber auch allen anderen Beteiligten. Heute ist ein guter Tag für den Verbraucherschutz im Jahr 2015. Glückauf! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Frank Steffel, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Frank Steffel (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Eindruck: Nach 13 Rednerinnen und Rednern ist inhaltlich und im Detail zu diesem Gesetzentwurf eigentlich alles gesagt, was es zu sagen gibt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen die fünf Minuten nicht ausschöpfen!) Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen und ins-besondere unseren Zuhörerinnen und Zuhörern und unseren Zuschauern verdeutlichen, wie dieses Gesetz zur Information und zum Schutze der Bürgerinnen und -Bürger entstanden ist. Das wird sie insbesondere dann interessieren, wenn sie sich als Kleinanleger engagieren. Der Ausgangspunkt dieses Gesetzes war erstens der Koalitionsvertrag und zweitens eine Vorlage der beiden Minister Schäuble und Maas, die im Mai vergangenen Jahres, also ziemlich genau vor einem Jahr, erste Grundzüge eines Kleinanlegerschutzgesetzes vorgestellt haben. Im November 2014 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der dem Bundesrat zugeleitet wurde. Der Bundesrat hat uns bemerkenswerte 30 Änderungsvorschläge in die parlamentarische Beratung mitgegeben. Wir, das heißt die Fraktionen CDU/CSU und SPD, der Finanzausschuss und die übrigen Fraktionen dieses Hauses, haben uns ab 27. Februar – das war der Tag der ersten Lesung hier im Deutschen Bundestag – noch intensiver mit den Details des Gesetzentwurfs beschäftigt. Das ist gerade einmal acht Wochen her. In diesen acht Wochen haben mich über 60 Organisationen, Vereine und Interessengruppen angerufen, angeschrieben und persönlich informiert. Hunderte von Bürgerinnen und Bürgern haben sich an uns gewendet, die Probleme mit einzelnen Passagen des Gesetzes oder Hinweise und Anregungen hatten. Wir haben uns bemüht, all diese Anregungen ernst zu nehmen. Dafür gibt es übrigens im Deutschen Bundestag – was die deutsche Öffentlichkeit, wie ich finde, viel zu wenig bemerkt – Anhörungen. Am 16. März dieses Jahres, also vor vier Wochen, gab es eine Anhörung im Deutschen Bundestag, in der alle Betroffenen, alle Organisationen, alle Verbände und sehr viele Fachleute die Gelegenheit hatten, uns, den Abgeordneten, im persönlichen Gespräch ihre Anregungen, ihre Hinweise und ihre Stellungnahme mit auf den Weg zu geben. Entgegen dem häufig zitierten Vorurteil, Einfluss auf die Politik hätten nur die großen und finanzkräftigen Lobbyverbände, kann ich Ihnen aus der Praxis berichten, dass die Mehrzahl der Änderungswünsche und Anregungen von kleinen Vereinen, von kleinen -sozialen Projekten, von sehr vielen Genossenschaften, von Kirchen, von Bürgerinitiativen und von vielen Bürgerinnen und Bürgern kam, die sich Gott sei Dank sehr leidenschaftlich für ihre Kommune und für unsere -Gesellschaft engagieren. So hat ein Stadtbauernhof aus Saarbrücken darauf hingewiesen, dass die Begrenzung des Zinssatzes seine Akquise von Geld deutlich erschwert, weil selbst begeisterte Mitbürger wenigstens 1 oder 2 Prozent Zinsen haben wollen, wenn sie ihr Geld für lange Zeit in ein Projekt investieren. Das hat dazu geführt, dass wir in diesem Gesetz eine Zinsgrenze von 1,5 Prozent festgelegt haben. Mitarbeiter eines Solarprojektes der Universität Potsdam haben uns detailliert dargelegt, dass das generelle Werbeverbot die Erreichung der notwendigen Anlegerzielgruppen sehr erschwert. Man hat uns dringend gebeten, das generelle Werbeverbot zu überdenken. Wir haben das getan. Wir haben den Warnhinweis verschärft und seriöse Werbung in allen Medien zugelassen. Ein Wohnprojekt aus Erfurt hat befürchtet, dass die Prospektpflicht zukünftig auf dieses Wohnprojekt durchschlägt, und dringend darum gebeten, dass soziale Projekte unabhängig von ihrer Rechtsform die Möglichkeit haben, Ausnahmen im Sinne dieses Gesetzes zu nutzen. Auch dem haben wir Rechnung getragen. Auch diese Forderung wurde in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Ein Sozialprojekt aus Freiburg hat uns angeschrieben und gesagt, die vorgesehene Obergrenze von 1 Million Euro, die für die Befreiung von der Prospektpflicht vorgesehen war, sei deutlich zu gering. Es gebe größere Projekte, die ebenfalls eine wichtige soziale Funktion erfüllen. Deswegen haben wir uns entschieden, 2,5 Millionen Euro als Grenze für die Prospektpflicht in den Gesetzentwurf zu schreiben. Das führt dazu, dass man durch zusätzliches Fremdkapital 7 Millionen, 8 Millionen, 9 Millionen oder 10 Millionen Euro für soziale Projekte in Deutschland zusammensammeln kann. Viele Verbraucherschützer haben uns gebeten, über ein Provisionsverbot nachzudenken und insbesondere ein vierzehntägiges Widerrufsrecht sehr klar und präzise zu formulieren. Auch das haben wir getan. Auch diese Anregung der Verbraucherschützer haben wir gerne umgesetzt. Die Caritas, die Diakonie, das Rote Kreuz und viele andere Wohlfahrtsverbände äußerten die Sorge, dass insbesondere Spender- und Stifterdarlehen an gemeinnützige Organisationen von diesem Gesetz betroffen sind. Sie haben uns dringend gebeten, deutlich zu machen, dass wir genau sie nicht treffen wollen. Das haben wir am gestrigen Tage im Finanzausschuss gemeinsam ergänzend verabschiedet und im Ausschussbericht festgehalten. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat darauf hingewiesen, dass für gemeinnützige Stiftungen und Vereine die Buchführungs- und Bilanzierungsregeln heute bewusst vereinfacht sind und mit diesem Gesetz deutlich mehr Bürokratie aufgebaut werde. Auch das haben wir verhindert. Auch hier haben wir im Gesetzgebungsverfahren nachjustiert. Unzählige Sportvereine, zahlreiche Kulturprojekte und auch viele freie Schulen hatten die Sorge, dass sie künftig noch stärker mit bürokratischen Aufgaben beschäftigt sind, was Kosten verursacht, dass sie noch mehr tun müssen, wenn sie für Investitionen in den Bereichen Schule, Verein oder Kultur Darlehen von Eltern oder Mitgliedern in Anspruch nehmen wollen. Sie baten deshalb um eine Sonderregelung für gemeinnützige Organisationen. Auch diese Sonderregelung für gemeinnützige Organisationen haben wir gerne und sehr bewusst ins Gesetz geschrieben. Es war uns wichtig, Ehrenamtliche, die sich engagieren, nicht an den Schreibtisch zu fesseln, sondern sie einfach ihre Arbeit machen zu lassen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) – Danke schön. – Es war uns wichtig, ihnen damit zu zeigen, dass sie bei uns einen Vertrauensvorschuss genießen, dass nicht ehrenamtliche Organisationen, soziale Projekte, gemeinnützige Projekte für die Probleme des Grauen Kapitalmarkts in Deutschland verantwortlich waren. Wir wollen die Menschen in Deutschland ermutigen, sich in solchen Projekten zu engagieren. Viele engagieren sich übrigens mit ihrem eigenen, schwer erarbeiteten Geld. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Bundesverband Deutsche Startups kam mit der dringenden Bitte auf uns zu, die Projektobergrenze für Crowdfunding von 1 Million Euro anzuheben. Wir haben das gerne getan – viele Vorredner haben darauf hingewiesen –, weil wir natürlich dazu beitragen wollen, dass die deutsche Crowdfunding-Branche in Europa führend wird, investieren kann und so Arbeitsplätze in Deutschland entstehen können. Der Verband BITKOM hat uns auf den Medienbruch hingewiesen und gesagt: Es macht doch keinen Sinn, dass jemand, der sich im Internet informiert hat und 100 Euro investieren möchte, Formulare ausdrucken und faxen muss. Das macht das Ganze kompliziert. Gebt uns doch die Möglichkeit – mit einem verschärften Warnhinweis und einem verschärften Widerrufsrecht –, dass über das Internet kleinere Beträge direkt und unmittelbar investiert werden. – Auch dieser Anregung haben wir im Gesetzgebungsverfahren gerne Rechnung getragen. Die Crowdfunding-Branche und viele kleine Unternehmen haben uns dringend darum gebeten, die Werbebeschränkung im Internet zu lockern, weil das Internet ihr Vertriebskanal ist. Ein Werbeverbot hätte für diese Unternehmen im Ergebnis ein Vertriebsverbot bedeutet. Deshalb haben wir diesen kleinen Unternehmen sehr bewusst die Möglichkeit eingeräumt, bei Facebook, Twitter und vielen anderen sozialen Medien und Netzwerken im Internet für ihre Projekte, für ihre Start-up-Unternehmen zu werben. Viele Wirtschaftsprofessoren und Fachleute haben darauf hingewiesen, dass es ein Unterschied ist, ob ein Kleinanleger eine Privatperson ist oder ob es sich um ein Unternehmen handelt, beispielsweise eine GmbH oder eine AG, und dass die Schutzbedürftigkeit bei Investitionen hier durchaus unterschiedlich ist. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass die Zeichnungsgrenze von 10 000 Euro beim Crowdfunding für Kapitalgesellschaften aufgehoben wurde. Diese Unternehmen sollten wissen, was sie tun. Das unterscheidet sie möglicherweise von dem einen oder anderen Kleinanleger. Im Ergebnis kann ich Ihnen zusammenfassend sagen – das zeigt Ihnen allen die heutige Debatte –: Wir haben eigentlich fast alle Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, von Vereinen und sozialen Organisationen in diesem Gesetz berücksichtigen können. Insofern ist die Enthaltung der beiden Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag die höchste Form der Zustimmung, die in einer parlamentarischen Demokratie üblich ist. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir unterstreichen damit, dass es uns allen gemeinsam um ein berechtigtes Anliegen geht. Das zeigt sich auch darin – der Kollege Sieling hat darauf hingewiesen –, dass die Koalitionsfraktionen in Zusammenarbeit mit den Ministerien offensichtlich ordentliche Arbeit geleistet haben. Ich möchte mich sehr herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, bei allen Vereinen und Organisationen bedanken, die sich die Zeit genommen haben, uns Politikern bei diesem Gesetz zu helfen, uns Anregungen zu geben und uns ihre Anliegen und ihre Sorgen präzise und klar – gesetzespräzise und gesetzesklar – vorzutragen. Ich möchte Sie auch ermuntern, das bei weiteren Gesetzesvorhaben genauso zu tun. Glauben Sie mir, der Deutsche Bundestag und die Abgeordneten des Deutschen Bundestag freuen sich über Ihre Anregungen und beziehen sie gerne, wie dieses Gesetzgebungsverfahren beweist, in ihre parlamentarische Arbeit ein. Ich möchte den Sozialdemokraten, vor allem den Kollegen Sieling und Petry, sehr herzlich danken. Das Ergebnis ist vom Geist konstruktiver Zusammenarbeit getragen. Wir haben das sehr freundschaftlich, konstruktiv und lösungsorientiert miteinander hinbekommen. Ich möchte auch mit einem Vorurteil, wenn ich das so sagen darf, ein Stück weit aufräumen. Dies betrifft Beamte in deutschen Ministerien. Was die Beamten der beiden zuständigen Ministerien hier geleistet haben – sie waren bereit, sich bis in die Nacht zu engagieren, und haben auch noch um 23 Uhr E-Mails beantwortet –, mag nicht die Regel sein, aber das zeigt, dass nicht alle Beamten in Deutschland gleich sind. Zumindest die Beamten, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben, sind fleißige, zielorientierte Beamte. Sie waren uns eine große Hilfe. Ich bitte die beiden Minister, diesen Dank weiterzutragen. Wir wollen die Beamten in Deutschland auch einmal loben, wenn es angebracht ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Meine Damen und Herren, wir als Parlament haben bei diesem Gesetz erstmalig die Gesellschaft für deutsche Sprache beteiligt. Denn uns ist klar: Wenn ein Autofahrer ein Verkehrszeichen nicht versteht, dann darf man sich nicht darüber beklagen, dass er falsch parkt. Genauso ist es bei diesem Gesetz. Das Gesetz ist für die Bürgerinnen und Bürger gemacht. Deswegen ist es uns als Gesetzgeber ein Anliegen, dass die Bürgerinnen und Bürger das Gesetz verstehen. Darum haben wir uns bemüht. Dabei hat uns die Gesellschaft für deutsche Sprache geholfen. Deshalb bin ich sicher, dass dieses Kleinanlegerschutzgesetz ein verständliches Gesetz, ein gutes Gesetz ist und dass es gleich eine große Zustimmung und so gut wie keine Gegenstimmen hier im Deutschen Bundestag geben wird. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt erhält jetzt der Kollege Lothar Binding, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege Steffel hat gerade gesagt, dass wir uns sehr über Einmischung und über Anregungen von Bürgern freuen. Wir bekommen wirklich exzellente Hinweise auf die konkreten Wirkungen von gesetzlichen Formulierungen. Ich freue mich aber immer weniger über Massenpost. (Beifall der Abg. Mechthild Heil [CDU/CSU]) Dies sieht meist so aus: Jemand schreibt: „Sehr geehrter Herr Binding“, und dann folgt ein gestohlener Text aus dem Netz oder ein Text, den man sich dort geklickt hat. Solch ein Text ist eigentlich keine Meinung, die man sich gebildet hat, sondern eine Meinung, die man sich geklickt hat. In „sich eine Meinung bilden“ kommt das Wort „Bildung“ vor. Unter diesem geklickten Text steht dann: „Ich bin ganz persönlich an Ihrer Meinung interessiert. Viele Grüße“, und dann kommt der Name. Sie haben nicht mehr gemacht, als zweimal zu klicken und es wegzuschicken. Wir bekommen dann 100 Seiten Text oder 100 solcher Mails. Das bedeutet, dass unsere Arbeitskapazität durch Antworten an Leute, die keine eigenen Texte geschrieben haben, aufgefressen wird. Ich muss sagen: Das lähmt uns wirklich. Jeder individuelle Brief ist uns sehr viel wert. Er wird auch liebevoll und fachlich korrekt beantwortet. Diese Anregungen kommen an. Darauf wollte ich einmal hinweisen; denn Massenpostverfahren führen nicht zu einer besseren Qualität der Arbeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ganz wichtig: Wenn wir Kleinanleger und Verbraucher schützen und das Ganze gesetzlich regulieren wollen, ist es von Vorteil – das wurde schon angedeutet –, wenn die Verbraucher, die Kleinanleger und alle Leute das, was wir für sie regulieren, lesen und verstehen können. Nicht alle Verbraucher sind Juristen, und nicht alle Verbraucher sind Germanisten oder Finanzexperten. Wir müssen selbstkritisch sagen: Wir haben uns eine Sprache angewöhnt, die für viele gewöhnungsbedürftig ist. Es ist sicher nicht so, dass wir immer so reden, dass es alle Leute verstehen. Aber jeder hat das Recht, uns zu verstehen, speziell dann, wenn wir etwas für ihn regeln. Deshalb müssen wir in diesem Fall Frau Dr. Sibylle Hallik von der Gesellschaft für deutsche Sprache dankbar sein – wir sind es auch –, die endlos viele Vorschläge gemacht hat, in diesem Gesetzentwurf Vereinfachungen vorzunehmen und eine bessere Verständlichkeit herzustellen. Diese Initiative geht eigentlich zurück – um daran einmal zu erinnern – auf den Kollegen Dr. Ole Schröder, heute Parlamentarischer Staatssekretär, und mich. Wir haben erreicht – ein ganz großes Ergebnis –, dass im BMJV heute immerhin eine eigene Abteilung zur Verbesserung der Verständlichkeit der Sprache existiert. Es gibt sie seit einigen Jahren, und sie wurde auch ausgebaut; das ist ein großer Erfolg. Wir hatten von Anfang an die Idee, eine solche Institution auch für das Parlament zu schaffen. Denn das, was die Exekutive vorlegt, wird von uns verändert. Wenn es sprachlich zum Schlechten verändert wird, dann versteht es keiner. Deshalb sagen wir: Wir brauchen eine solche Einrichtung auch für das Parlament. Diese Vorgehensweise ist hier – ich glaube, das ist ein großer Erfolg – das erste Mal in einem Gesetzgebungsverfahren systematisch angewandt worden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich möchte mich auch bei den beiden Ministern bedanken. Es ist eine Gratwanderung zwischen Verbraucherschutz einerseits und den Freiheitsgraden beim Crowdfunding – davon haben wir gehört – und bei der Finanzierung sozialer und ökologischer Projekte andererseits. Es wird mit Sicherheit so sein: Wir werden jetzt zu wenig Verbraucherschutz betrieben haben, und die Freiheit der Geldanleger wird zu klein sein. Egal was passiert: Auf einer der beiden Seiten müssen wir mit Sicherheit verbessern und nachjustieren. Dafür brauchen wir Erfahrungen. Wenn jemand sein Geld verliert, ist völlig klar, wer daran Schuld hat: dieses Gesetz. Denn oft – das ist auch mit Blick auf Prokon zu beobachten gewesen – schalten die Leute ihren gesunden Menschenverstand aus. Wenn ich am Markt überall 1 Prozent Zinsen bekomme und mir jemand 8 Prozent bietet, könnte mir das ja zu denken geben. Ich könnte denken, dass nicht die ganze Welt so dumm ist, ihr Geld dann für nur 1 Prozent anzulegen. Aber viele Leute glauben: Ich erziele natürlich 8 Prozent. – Daran merkt man: Man braucht den gesunden Menschenverstand im Hintergrund sehr wohl. Ich möchte noch jemandem danken, der sich auch daran gewöhnen musste, dass es diese Sprachbetrachtung gibt, nämlich dem Regierungsdirektor Jürgen Rödding, der eigentlich die Substanz für dieses Gesetz geliefert hat. Er hat exzellent mit der Gesellschaft für deutsche Sprache zusammengearbeitet. Das Produkt kann sich sehen lassen, auch wenn noch Aufgaben vor uns liegen. Wer das ein bisschen genauer nachlesen will, der kann sich zum Beispiel den neuen § 2 a des Vermögensanlagegesetzes anschauen. Hier haben wir Verweisketten formuliert. Wer sie auf Anhieb versteht, dem müssen wir, glaube ich, kräftig gratulieren; denn diese Verweisketten sind unverständlich. Daran gilt es sicherlich weiter zu arbeiten. Deshalb: Wenn wir diesen Prozess der sprachlichen Begleitung auch bei den nächsten Gesetzgebungsverfahren anwenden, haben wir sehr viel gewonnen. Heute sind wir einen ersten großen Schritt gegangen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4708, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/3994 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4712. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Özcan Mutlu, Omid Nouripour, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verwirklichung des Geburtsrechts im Staatsangehörigkeitsrecht Drucksache 18/4612 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Willkommenskultur beginnt im Kreißsaal. Wer in Deutschland geboren ist, soll von Anfang an dazugehören. Dies regeln wir heute mit dem Gesetzentwurf zur Verwirklichung des Geburtsrechts im Staatsangehörigkeitsrecht: Wir wollen das Geburtsrecht im Staatsangehörigkeitsrecht endlich Wirklichkeit werden lassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Hier geborene Kinder von Eltern, die mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben, sollen von Anfang an Deutsche sein. Das Bürokratiemonster Optionszwang wollen wir abschaffen. Hier geborene Kinder, deren Eltern erst nach der Geburt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sollen die Staatsangehörigkeit mit der Erteilung des Aufenthaltstitels der Eltern bekommen. Das ist ein starkes integrationspolitisches Signal; aber es ist alles andere als revolutionär. Wir gehen damit noch nicht mal so weit wie das kanadische bzw. das US-amerikanische Staatsangehörigkeitsgesetz. Bundespräsident Gauck hat bei einer Einbürgerungsfeier letztes Jahr gesagt – ich zitiere –: Wir können also sagen: Deutschland ist auf einem guten Weg und hat eine gute Wegstrecke bereits zurückgelegt. Der größte Schritt war wahrscheinlich 1999 die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts. Neben das ius sanguinis trat das ius soli. Seitdem kann Deutscher werden, wer in Deutschland geboren wurde, auch wenn seine Eltern es nicht sind. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war Rot-Grün!) Ja, recht hat der Bundespräsident. Alle glaubten auch, er beschreibe die Rechtslage. Das zeigt, wie akzeptiert das eigentlich ist, was wir hier vorschlagen: Niemand hat sich darüber aufgeregt. Ich sage Ihnen: Es ist an der Zeit, dass dieser Wunsch des Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt steht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Menschen draußen im Lande denken auch immer, das sei schon längst Rechtslage. Dabei ist es tatsächlich so, dass nur jedes zweite Kind von ausländischen Eltern, das in Deutschland geboren wird, tatsächlich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt. Man bekommt sie nämlich nur, wenn die Eltern acht Jahre hier sind und einen unbegrenzten Aufenthaltstitel haben. Das heißt, sie sind entweder EU-Bürger oder – bei Drittstaatlern – Inhaber einer Niederlassungserlaubnis. Das sind viel zu hohe Hürden. Wenn wir wollen, dass Menschen sich von Anfang an hier dazugehörig fühlen, dass Kinder von Ausländern kein Thema der Integration sind, sondern der gemeinsamen Gesellschaft, des Zusammenlebens, dann ist diese Reform längst überfällig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wenn man in unser Staatsangehörigkeitsgesetz schaut – trotz der Reformen, die wir 1999 gemacht haben und die ein großer Schritt waren –, muss man sich immer noch fragen: Wie viel deutsche Luft muss man atmen, wie viele Weißwürste essen, (Michael Frieser [CDU/CSU]: Wie viele Reden der Grünen anhören?) wie viele Polkas tanzen, bevor man Deutscher werden darf? (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind in Berlin! Currywürste!) – Der Berliner darf Currywurst essen; aber ich glaube, die bayerischen Weißwürste sind in der Staatsangehörigkeitsdebatte eher das Problem. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Bundesinnenminister de Maizière hat am 14. April eine Migrationskonferenz abgehalten. Da sagte er – und das ist richtig –: Es ist nicht so, als würden die Fachkräfte aus dem Ausland an den deutschen Grenzen Schlange stehen … Viele Fachkräfte ziehen lieber nach Kanada, Aus-tralien, Neuseeland oder die USA. Deutschland ist für sie bisher nicht so attraktiv. Hier müssen wir ansetzen. Und er sagt weiter: Die Forderung nach einer „Willkommenskultur“ ist zwar schnell aufgestellt und sicherlich auch gut gemeint. Letztendlich ist sie aber folgenlos, wenn sie zu unbestimmt bleibt. Das ist richtig so. Deshalb sagen wir: Eine Willkommenskultur entsteht nicht nur durch die staatliche Gesetzgebung. Aber es ist auch entscheidend, welchen Geist unsere Gesetze atmen, ob die Menschen, die zu uns kommen, auf Augenhöhe behandelt werden oder wir sie als Bittsteller, als Menschen minderen Rechts behandeln. Deshalb brauchen wir endlich eine Staatsangehörigkeitsreform einerseits bezüglich des Geburtsrechts, andererseits – das werden wir bis zur Sommerpause vorlegen – der Erleichterung der Einbürgerung und der Ermöglichung der Mehrstaatigkeit. Wir brauchen auch den Schutz von Ehe und Familie im Aufenthaltsgesetz, er ist an vielen Stellen nicht verwirklicht. Hierzu haben wir bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Und es ist an der Zeit, dass wir das kommunale Wahlrecht für Drittstaatler genau so regeln, wie es für EU-Bürger bereits geregelt ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was kommt aus dem Innenministerium? Minister de Maizière ist der Minister „No Willkommenskultur“. (Widerspruch bei der CDU/CSU) Kein Ius soli, kein kommunales Wahlrecht, und beim Einwanderungskonzept – das hat er in seiner Rede deutlich gemacht – weiß der Minister vor allen Dingen, was er nicht will. Er will keine neuen Möglichkeiten für eine bedarfsgesteuerte, aber angebotsorientierte Zuwanderung beispielsweise durch ein Punktesystem. Er will keine Entbürokratisierung durch die Möglichkeit des Statuswechsels, und die zirkuläre Migration – eine entscheidende Frage für moderne Arbeitsmärkte – ist für ihn weiter ein Fremdwort. Meine Damen und Herren, Deutschland braucht aus demografischen Gründen in den nächsten Jahren mindestens 300 000 Arbeitskräfte jährlich. Dass das kein akutes Problem ist, liegt an der Einwanderung von Menschen aus den südeuropäischen Ländern infolge der Euro-Krise und an den Flüchtlingen, die wir gegenwärtig aufnehmen. Aber diese Situation wird nicht dauerhaft anhalten. Deshalb wäre es an der Zeit, die Weichen für eine moderne Einwanderungspolitik zu stellen. Ich weiß, beim Punktesystem werden wir mit der Union ein bisschen streiten und länger reden müssen. Es hat ja auch ein paar Jahrzehnte gebraucht, bis Sie kapiert haben, dass die Gastarbeiter Einwanderer sind und Deutschland ein Einwanderungsland ist. Aber lassen Sie uns die Zeit in dieser Debatte dafür nutzen, wenigstens die Signale auf Willkommenskultur zu stellen. Dazu leistet dieser Gesetzentwurf einen Beitrag. Ich hoffe auf Ihre wohlwollende Erwägung unserer Vorschläge. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Michael Frieser, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michael Frieser (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser emotional geführten Debatte – das ist etwas, was ich begrüßen kann, weil es immerhin (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil es um Weißwürste geht!) um die Wurzeln dieses Staates geht – geht es um etwas sehr Grundsätzliches, nämlich um das Staatsangehörigkeitsrecht. Da darf man auch einmal sehr emotional sein. Wir haben bei der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts nun wirklich mehrere Handvoll Anträge, Gesetzentwürfe, die wir da hinterherwerfen. Die Frage stellt sich schon: Wie viele Reden von grünen Abgeordneten muss man gehört haben, um eine Einbürgerung in dieses Land zu verdienen? (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Davon kann man nie genug hören!) Das ist ein harter Stresstest. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir würden es gern abkürzen! Es liegt an Ihnen! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen Sie einfach mit!) Es ist ein harter Test, den man da durchleiden muss. Da muss man auch Menschen, die es mit diesem Staat, mit dieser Verfassung, mit dieser Demokratie ernst meinen, (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie jetzt sagen, wir meinten es mit dieser Verfassung nicht ernst?) sagen: Ja, auch diese Leidensfähigkeit gehört dazu, ein Deutscher zu sein und eingebürgert zu werden, auch wenn es ein hartes Stück Brot ist. Deshalb ist die Debatte über das Ius soli im Grunde schon eine geschichtliche Debatte, die wir hier in Deutschland führen, und wir führen sie auch nicht zum ersten Mal. Da bekommt die Opposition den Preis für Hartnäckigkeit. Aber man muss ehrlich sagen: Sie bekommt auch den Preis für die beste Realitätsverdrängung. (Widerspruch vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was haben wir denn getan? Da wird es nun wirklich abstrus. Den Bundesinnenminister als denjenigen zu bezeichnen, der der Integration im Wege stand, heißt wirklich, das, was die Union in den letzten Jahren mit dieser Regierung getan hat, vollkommen zu verleugnen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Integrationspolitik musste Rot-Grün 2005 einführen! Da haben Sie Jahrzehnte gepennt!) Trotz Ihres erhöhten Tonfalles habe ich überhaupt nicht den Eindruck zu vermeiden versucht, dass in dieser Frage auch unter Rot-Grün etwas passiert ist. Das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt denn „auch“? – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat die Integrationskurse eingeführt, und wer hat es Jahrzehnte verpennt?) Die entscheidende Frage ist, was in der Integrationspolitik zum Thema Anerkennungsgesetz und Ähnliches passiert ist. Trotz der Änderungsbereitschaft und trotz dessen, was diese Regierung bereits vorgelegt hat, sagen Sie jetzt, es gebe keinen Weg zu einer Willkommenskultur und kein wirkliches Willkommenheißen von Menschen, die es mit dem Bekenntnis zu diesem Staat und zu dieser Grundordnung ernst meinen und die vor allem den deutlichen Willen haben, sich in diese Gesellschaft zu integrieren. Der Innenminister ist dafür doch ein Vorreiter. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf welchem Stern leben Sie denn?) Wir haben die Optionsregelung so weit angepasst, dass man deutlich sagen kann: Die Zerrissenheit bei der Abstimmung, durch die junge Menschen erkennbar auch gelitten haben, existiert nicht mehr. Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass man sich auf der einen Seite mit Stolz zu seinen Wurzeln bekennen und auf der anderen Seite trotzdem als Bürger am Aufbau und an der Integrität eines Landes teilnehmen kann. Das ist möglich, setzt aber vor allem das Bekenntnis voraus: Ich bin bereit, meinen Teil beizutragen und mich auf einen solchen Prozess der Integration auch wirklich einzulassen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie sich im Kreißsaal auch schon bekannt?) Das heißt natürlich, dass es bestimmte Voraussetzungen geben muss. Ich denke nicht nur an die Voraussetzung der Geburt in diesem Land, sondern es muss auch um die Dauer gehen, wie lange man an dieser Gesellschaft teilnimmt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei einem Kind?) Außerdem geht es um die Institutionen. Ich denke zum Beispiel daran, dass man der Schulpflicht nachgekommen sein muss. Das alles haben wir getan. Wer das verkennt, tut dies nicht aus Realitätsnähe, sondern aus ideologischen Gründen. Das mag Ihnen überlassen sein, aber so ist das. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt genau der Richtige!) Letztendlich bleibt es dabei: Die Einbürgerung ist ein Akt, der am Ende eines erfolgreichen Prozesses steht, eines Prozesses, der mit dem Bekenntnis zu diesem Staat, zu seiner Gesellschaft und zu seinen Zielen und Grundwerten beginnt. Dieser Akt kann nicht am Anfang stehen. Das bedeutet auch, dass man deutlich sagen muss: Es ist schwierig, sich in diesen Dingen mit anderen zu vergleichen. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Opposition vor allem die Vereinigten Staaten oder Australien einmal herzzerreißend gerne als besonders hoch gehängten Maßstab angenommen hat, wenn es um Flüchtlinge und Einbürgerung ging. Diese Vergleiche sind ansonsten immer sakrosankt. An diesem Punkt schauen Sie aber plötzlich in die Vereinigten Staaten. Nun gut, ich scheue auch diesen Vergleich nicht. Wollen Sie aber den ethnischen Spannungen, die es vor allem auch in den Vereinigten Staaten gibt, mit einer solchen Politik wirklich Vorschub leisten? Ich würde sagen, dann gehen wir einmal weiter zurück – von Australien ganz zu schweigen. Einer solchen Entwicklung wollen wir nicht das Wort reden. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wovon reden Sie denn? – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Schwarzen sind damals nicht freiwillig eingewandert! Sie leiden heute noch darunter!) Ich glaube, den Vergleich mit den Vereinigten Staaten brauchen wir nicht. Wir können gerne in Europa bleiben. Hier sind die Vergleiche nun wirklich eindeutig. Es gibt die unterschiedlichsten Modelle des Abstammungs- und Staatsangehörigkeitsrechts in Europa. Es ist hier möglich, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Polen, Schweden und das gesamte Baltikum, wo es genau so geregelt ist, wie wir uns das in Deutschland vorstellen, in einem Atemzug zu nennen. Nein, es nimmt Ihnen niemand ab, dass es Ihnen hier um ein besonderes Willkommenheißen geht. Seien Sie an dieser Stelle einmal ganz offen, und sagen Sie der Bevölkerung die Wahrheit! Es geht darum, dass man auch um Wählerstimmen giert. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Frieser, in welcher Realität leben Sie eigentlich? Das ist hier kein bayrisches Bierzelt! Da können Sie das erzählen!) Sie glauben allen Ernstes, dass sich die Änderungen Ihrer Vorstellungen zum Thema Staatsangehörigkeitsrecht irgendwann einmal positiv auf Ihre Wählerstimmen auswirken können. Das ist aus meiner Sicht der einzige Grund. (Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Deshalb sage ich an dieser Stelle: Da können und werden wir nicht mitmachen. Den vorliegenden Gesetzentwurf werden wir auf jeden Fall ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Frieser? – Okay. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf der Flucht! Er traut sich die Konfrontation mit der Realität nicht zu!) Nächste Rednerin ist die Kollegin Sevim Dağdelen, Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Frieser, man kommt nicht umhin, wenigstens auf zwei Punkte Ihrer wirklich ungeheuerlichen Rede einzugehen. Der erste Punkt sind die Ausschreitungen in den USA, Sie nannten sie „ethnische Spannungen“. Sie sind keine Folge des Staatsangehörigkeitsrechts in den USA, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er würde gern die Schwarzen ausbürgern!) sondern das ist schlicht Rassismus. Das ist das Problem dieser Spannungen und Ausschreitungen in den USA. Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Frieser [CDU/CSU]: Das widerspricht meiner Argumentation in keinster Weise!) Der zweite Punkt. Wenn Sie den Grünen und allen anderen, die für ein republikanisches Staatsangehörigkeitsmodell in Deutschland streiten und sich dafür einsetzen, vorwerfen, nur auf Wählerinnen- und Wählerstimmen abzuzielen, dann möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Vizevorsitzende der Bundes-CDU, Laschet, (Michael Frieser [CDU/CSU]: Stellvertretender Vorsitzender!) im Rahmen des Wahlkampfes dem Verein Milli Görüs in Bremen einen Besuch abgestattet hat, einem islamistischen Verband, der kein Problem mit Dschihadisten hat, und dort um Wählerinnen- und Wählerstimmen geworben hat. Das ist schändlich, Herr Frieser. Das sollten Sie sich einmal ansehen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist klar: Die Linke unterstützt diesen Gesetzentwurf der Grünen – um das unmissverständlich zu sagen. Wir Linke fordern seit Jahren, die bestehende Dominanz des Blutsrechts, des Ius sanguinis, im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht abzuschaffen. (Beifall bei der LINKEN) Wir wollen eben nicht – Herr Beck hat das richtig gesagt –, dass nur diejenigen der hier geborenen Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, deren Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit bereits besitzen. Auch die hier geborenen Migrantinnen- und Migrantenkinder sind frei und gleich an Rechten geboren, wie es in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 heißt. Ich finde, wir sollten im 21. Jahrhundert nicht hinter die Zeit von 1789 zurückfallen. Diese Bürgerinnen- und Bürgerrechte sollten wir uns zu eigen machen. (Beifall bei der LINKEN) Kinder von Migrantinnen und Migranten sollen hier als gleichberechtigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aufwachsen können. Das geltende Staatsangehörigkeitsrecht macht aus den hier geborenen Menschen in vielen Fällen Ausländer, obwohl sie eben Inländer sind. Auch wenn ich das prinzipiell nicht mache, möchte ich Ihnen ein Beispiel aus meinem Leben geben. Ich bin in Duisburg in Nordrhein-Westfalen als Kind von Eltern aus der Türkei geboren, die als Gastarbeiter hierhergekommen sind. Ich bin hier geboren. Weil meine Eltern die türkische Staatsangehörigkeit hatten, hatte auch ich die türkische Staatsangehörigkeit. Ich bin hier geboren, aufgewachsen, habe hier die Schule, die weiterführende Schule und die Universität besucht. Ich habe mich die ganze Zeit geweigert, für etwas einen Antrag stellen zu müssen, was meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Warum konnten sich meine deutschen Freundinnen und Freunde deutsche Staatsbürger nennen, während ich sagen musste: „Nein, ich bin keine deutsche Staatsbürgerin“? Dabei bin ich genauso hier geboren und aufgewachsen wie die anderen. An der Universität musste ich nochmals eine Diskriminierung erleben. Als ich ein Stipendium gewonnen hatte, um ein Jahr lang in Australien zu studieren, wollte ich einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen, so wie das auch meine Kommilitonin tat, die mit mir dorthin fahren wollte. Meiner Kommilitonin wurde das gestattet, mir wurde das nicht gestattet. Warum? Weil ich keine deutsche Staatsbürgerin war. Ich finde das einfach unfair. Ich finde, das ist ungerecht. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mit mir zusammen finden es Tausende davon betroffene Menschen ungerecht, für eine Selbstverständlichkeit erst einmal einen Antrag zu stellen, was andere nicht tun müssen, obwohl man wirklich in jeder Hinsicht genauso wie die Freundinnen und Freunde mit einem deutschen Pass ist. Die Anforderungen des Geburtsrechts, des Territorialprinzips Ius sanguinis im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht sind einfach deutlich zu hoch. Hier müssen wir die Hürden absenken, wie das mein Kollege Beck sagte, gerade wenn wir an einer wirklichen Integrationspolitik interessiert sind, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) SPD und Grüne haben damals bei der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts 1999 einen längst überfälligen Einstieg in das Ius soli gemacht. (Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: So viel des Lobes!) Doch leider war dieser Schritt zögerlich und unzureichend. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rheinland-Pfalz!) Wenn einer Sache Lob gebührt, sollte man dieses Lob auch ausdrücken, lieber Herr Kollege, (Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) aber nicht wie Sie, wenn Sie sagen, dass Herr Beck seine Rede aus dem Regierungsprogramm der SPD abgeschrieben habe. Dieses Programm haben Sie selbst Tag für Tag verraten. Sie sollten sich selbst an dieses Programm halten, statt darauf zu warten, dass wir Ihnen das Programm widerspiegeln. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Geburtsfehler unter Rot-Grün, die Optionspflicht, wurde anderthalb Jahrzehnte später mehr schlecht als recht beseitigt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das lag aber an Rheinland-Pfalz! Das war nicht unsere Idee! Das war der Brüderle!) Aber die sehr hohen Anforderungen an das Ius soli, an den Aufenthaltsstatus wie den achtjährigen Aufenthalt oder das unbefristete Aufenthaltsrecht der ausländischen Eltern hier geborener Kinder sind nach wie vor in Kraft. Insofern gibt es Handlungsbedarf. Ich bleibe dabei: Diese hohen Hürden müssen endlich abgesenkt werden. Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf. (Beifall bei der LINKEN) Ich begrüße den Gesetzentwurf der Grünen auch, weil die Reform der Staatsangehörigkeit bei den Grünen bisher zumeist sehr unkritisch als Erfolg der rot-grünen Regierungszeit gefeiert worden ist und die verbliebenen Hürden und Härten gering geschätzt wurden, was mit diesem Gesetzentwurf ein Stück weit korrigiert wird. Ja, über die Stichworte „deutliche Gebührenerhöhung“, „höhere Sprachanforderungen“ und „Beseitigung des sogenannten Inländerprivilegs“, das dazu führte – wir wissen es –, dass sehr viele türkische Staatsangehörige, die bisher die doppelte Staatsbürgerschaft hatten und auch deutsche Staatsangehörige waren, zu Tausenden und Zehntausenden ihre Staatsangehörigkeit verloren hatten, wurde einfach hinweggegangen. Falls Ihnen das nicht bewusst ist: Die Einbürgerungszahlen in Deutschland lagen unter dem rot-grünen Staatsbürgerschaftsrecht bereits im Jahr 2003 unter den Zahlen nach dem alten Recht von 1913. 1999 waren es noch 143 000, und nach der Reform von Rot-Grün waren es 140 000. Deshalb finde ich es gut, dass man sieht, dass diese Hürden immer noch bestehen und es keinen Grund gibt, wie bisher zu feiern, sondern dass die Dinge beim Namen genannt werden und die Abschaffung des Optionszwangs gefordert wird. Das unterstützen wir. (Beifall bei der LINKEN) Wir unterstützen auch, dass der sinnlose Aufwand im Zusammenhang mit dem Optionsmodell, das von dieser Regierung eben nicht abgeschafft worden ist, grundsätzlich vollständig abgeschafft wird. Deshalb appelliere ich an die SPD, sich hier endlich zu bewegen und sich nicht weiterhin der Ausgrenzungspolitik von CDU und CSU anzuschließen. Danke. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Lars Castellucci, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Lars Castellucci (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 1997 habe ich, glaube ich, zum ersten Mal richtig verstanden, worum es bei dem Thema geht. Damals habe ich nämlich in den Vereinigten Staaten studiert, und ich war bei einer wunderbaren Gastfamilie untergebracht. Meine Gast-eltern waren 1972 für ein knappes Jahr in Deutschland. Dort ist ihr Sohn auf die Welt gekommen, und zwar in Baiertal, in der Schulstraße, auf der Couch, mit Unterstützung einer Hebamme. Als es um die Ausweispapiere ging und meine Gast-eltern sich wieder nach Hause aufmachen wollten, gab es plötzlich ein Problem. Die deutschen Behörden haben nämlich gefragt: Was wollen Sie eigentlich von uns? Sie sind doch Amerikaner. Das ist ein amerikanisches Kind. – Die amerikanischen Behörden wiederum haben gefragt: Was wollen Sie denn? Das Kind ist in Deutschland geboren. Es ist ein deutsches Kind. Das Beispiel zeigt: Wir haben unterschiedliche Traditionen. Es wurde bereits angesprochen: Ius soli heißt, es gilt, wo man geboren ist. Ius sanguinis heißt, es gilt die Abstammung. Sie schlagen nun vor, das Geburtsprinzip im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht zu verankern, und zwar für alle Kinder, deren Eltern sich rechtmäßig hier aufhalten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier haben. Nebenbei bemerkt – ich nutze die Gelegenheit –: Wir sollten auch einmal über die Menschen sprechen, die sich in unserem Land nicht rechtmäßig aufhalten. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das können wir gerne tun, aber Sie wollen das wohl nicht bei diesem Gesetzentwurf machen!) Das ist natürlich keine Frage des Staatsangehörigkeitsrechts. Mit Ihrem Vorschlag jedenfalls würden beispielsweise Kinder von Studierenden, die hier geboren werden und deren Eltern eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, Deutsche werden können. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre total schlimm!) Ausländische Studierende sind für uns eine wichtige Zielgruppe. Es gibt sogar Bundesprogramme, mit denen wir sicherstellen wollen, dass diese bei uns bleiben können. Andere gehen zurück und sind dann hoffentlich gute Botschafter unseres Landes in der Welt. Aber die Kinder derer, die bleiben, würden von Anfang an als Deutsche aufwachsen. Das hätte eine ganze Menge Vorteile. (Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Jetzt will ich auch sagen: Es gibt sicherlich schlimmere Schicksale, als in Deutschland als Kind sogenannter oder wie auch immer genannter ausländischer Eltern aufzuwachsen. Aber für die Kinder bleibt das mit einer Erfahrung verbunden, und diese Erfahrung lautet: Wir gehören nicht ganz dazu. – Die Kinder spüren – dieses Gefühl ist auch mit der letzten Reform nicht vollständig ausgeräumt worden – einen Vorbehalt. Sie spüren also keinen Vertrauensvorschuss, sondern sie spüren einen Misstrauensvorschuss. Das tut keiner Beziehung gut. Auch daraus können sich weitere Distanzierungen von ihrer Heimat Deutschland ergeben. Die aber sind in niemandes Interesse. Ja, es geht um das Bekenntnis zu unserem Staat, vor allem zu unserem Grundgesetz. Aber mir geht es auch um ein grundsätzliches Bekenntnis zu den Menschen. Das Ziel muss ein großer gesellschaftlicher Zusammenhalt sein, und den schafft man immer nur dann bestmöglich, wenn man nicht in „die“ und „wir“ aufteilt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie sehen also: Ich habe alle Sympathien für Ihren Gesetzentwurf. Was Sie fordern, steht auch in unserem Regierungsprogramm. Aber jetzt kommen wir zu dem Kapitel „Ewig grüßt das Murmeltier“. Wo das nämlich nicht steht, das ist der Koalitionsvertrag. (Zuruf von der LINKEN: Das ist Ihr Problem! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat den bloß gemacht?) Tatsache ist – jetzt wollen wir einmal ernsthaft weitermachen; ich mache es auch mit der notwendigen Empathie für unseren Koalitionspartner –, dass unser Koalitionspartner sich mit dieser Frage außerordentlich schwertut. Einerseits stört mich das, weil ich gerne das, was wir hier vorliegen haben, hätte, andererseits sind wir nun einmal unterschiedliche Parteien. Es wäre seltsam, wenn plötzlich alle das Gleiche wollten. In Wahrheit tut sich nicht nur unser Koalitionspartner mit dieser Frage schwer, sondern das ganze Land tut sich mit dieser Frage schwer. Deswegen ist die Repräsentanz dieser Gruppe, die sich schwertut, hier auch gewährleistet und gerechtfertigt. Wer sind wir? Wer und was gehört zu uns? Das sind Fragen, über die wir ganz trefflich und heiß diskutieren können; das ist eben wieder angeklungen. Gehört nun der Islam zu Deutschland? Das ist eine dieser Debatten. Auch die zahllosen Begriffe, mit denen wir nicht, noch nicht oder irgendwie nicht richtige Deutsche bezeichnen, sprechen eine klare Sprache: Ausländer, Migranten, Mitbürger mit Migrationshintergrund, von einem oder zwei ausländischen Elternteilen, aus der soundsovielten Generation, Deutsche mit Zuwanderungsgeschichte. Wir machen es uns wirklich nicht leicht. Als ich Geschichte studiert habe, hießen die Seminare immer: Deutsche Geschichte von bis. – Die ersten Stunden und die Einleitungskapitel in den Büchern hingen immer von der Frage ab, was wir eigentlich ganz genau meinen; denn als Staat existieren wir erst seit 1871. Woran machen wir also deutsche Geschichte überhaupt fest? An Sprache, an Kultur, an besiedeltem Territorium, an der Nationalität des Herrschers? Nichts davon funktioniert. Die Wirklichkeit ist komplizierter. Der Zugang liegt immer im Auge des Betrachters. Dass wir uns so schwertun, kann man bedauern, aber damit bekommen wir das Problem nicht weg. Deswegen unternehme ich jetzt den Versuch, eine Brücke zu bauen. Vielleicht ist der behutsame Weg der Veränderung, den wir schrittweise gehen, deshalb auch angemessen. 1999 haben wir den ersten Anlauf genommen; es ist davon die Rede gewesen. Wir haben einiges erreicht. Das Staatsangehörigkeitsrecht stammte aus dem Kaiserreich und hieß auch so. Wir haben es modernisiert. Seitdem gelten Elemente des Geburtsortsprinzips. Die Optionspflicht haben wir mit der neuen Reform fast überwunden. Ich will sagen: Wir sind auf dem Weg. Es geht in die richtige Richtung, und den Rest schaffen wir auch noch. (Beifall bei der SPD) Bis wir so weit sind, können wir aber auch über ein paar Fragen nachdenken. Da spreche ich Sie als Oppositionsfraktion, die den Gesetzentwurf eingebracht hat, direkt an. Wie ist das eigentlich mit der Weitervererbung von Mehrstaatigkeit? Diese Frage ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll und nicht konzeptionell gelöst. Wie können also Regelungen über Generationen hinweg aussehen, die dafür sorgen, dass es nicht zu einer Multiplikation von Staatsangehörigkeiten kommt? Müssen wir über etwas nachdenken, was beispielsweise eine ruhende Staatsangehörigkeit ist? Außerdem begründen Staatsbürgerschaften Rechte und Pflichten. Ich äußere mich jetzt einmal als Sprecher der AG Demokratie: Wo soll man denn eigentlich das Wahlrecht haben – in der ersten Generation, in der zweiten Generation und dann in der dritten Generation, wenn möglicherweise gar keine Bezüge zu den Ursprungsländern mehr da sind? Nach meiner Vorstellung sollte eine Person – aber dann durchaus auch alle Gruppen, die Sie angesprochen haben – dort wählen, wo sie lebt, wo sie ihren Lebensmittelpunkt hat. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darüber könnte man schon einmal in der CDU reden!) Es wäre gut, wenn Sie sich auch diesen Fragen zuwenden würden; denn in Ihrem Antrag bleiben sie offen. Auch in Ihrer Rede haben Sie zwar über eine Willkommenskultur gesprochen, aber sehr wenig gesagt zu den Fragen und den Details, die wir auf dem Weg dahin bewältigen müssen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich hatte auch keine zehn Minuten Redezeit wie Sie, um noch über alles Mögliche zu sprechen!) Wir können diese Fragen also weiterbearbeiten; das sollten wir auch tun. Aber wir müssen dabei auch nicht stehen bleiben, sondern wir können heute schon Spielräume nutzen, die unter dem aktuellen Staatsbürgerschaftsrecht möglich sind. Beispielsweise in Baden-Württemberg, woher ich komme, ist die Anzahl der Einbürgerungen im letzten Jahr auf den höchsten Stand seit 2003 gestiegen. Das ist kein Selbstläufer, sondern dahinter steckt eine einbürgerungsfreundliche Politik. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer regiert eigentlich da?) Da gab es Plakatkampagnen. Da gibt es würdige Veranstaltungen, mit denen die Menschen willkommen geheißen werden. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut, dass der Kretschmann das macht!) Dort gibt es zielgruppengerechte Informationen und weitere gute Sachen. Von Einbürgerung profitieren schließlich alle. Das ist wieder so ein Argument. Die Statistiken zeigen wirklich klar: Eingebürgerte erreichen höhere Bildungsabschlüsse; sie sind erfolgreicher auf dem Arbeitsmarkt; sie erzielen höhere Einkommen; sie zahlen mehr Steuern. Einbürgerung ist wirklich ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft. Wir müssen jetzt aber nicht auf das Staatsangehörigkeitsrecht starren wie das Kaninchen auf die Schlange, sondern wir können heute schon die Spielräume nutzen und kreativ und engagiert sein. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir waren länger in unserer Geschichte ein Auswanderungsland. Erst langsam gewöhnen wir uns daran, ein Einwanderungsland zu sein. Ich finde, es ist in Ordnung, wenn wir uns daran gewöhnen. Es ist ein Prozess. Die Deutschen, die nach Amerika ausgewandert sind, waren zuerst Deutsche in Amerika, dann waren es German Americans, und schließlich waren es Amerikaner mit deutschen Wurzeln – drei Generationen; es braucht Zeit. Es ist also gut, dass wir hier darüber debattieren – auch wenn es emotional zugeht –, wie es einmal aussehen kann. Aber die Zeit, bis wir so weit sind, dass wir diese Ziele erreichen, können und sollten wir nutzen, um die offenen Fragen zu klären, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen sind. (Beifall bei der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fangen Sie mal an!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Tim Ostermann, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland gilt bislang das eingeschränkte Geburtsortsprinzip. Das heißt, wer sich zum Zeitpunkt der Geburt in Deutschland befindet, der wird dann deutscher Staatsangehöriger, wenn mindestens ein Elternteil seit wenigstens acht Jahren hier aufhältig ist und über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt. Aus Sicht der Grünen soll diese Einschränkung nun wegfallen. Künftig würden, wenn der Vorschlag der Grünen Gesetz würde, Neugeborene bereits dann die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn ein Elternteil seinen rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Die Grünen begründen diesen Schritt damit, dass die globale Mobilität der Menschen zunehme. Daher komme es zu einem Spannungsverhältnis zwischen den zugezogenen in Deutschland lebenden Menschen und dem wahlberechtigten Staatsvolk. Die Grünen legen damit ein Verständnis von Staat und Staatsbürgerschaft an den Tag, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das man auch in den USA und Kanada hat!) das die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht teilen kann. Einerseits degradieren Sie, Herr Beck, unter dem Deckmantel der Globalisierung und der Mobilität die Staatsangehörigkeit zu einem beliebigen Status. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das in Amerika so?) Nach Ihrer Ansicht ziehen Menschen in andere Länder und nehmen die dortige Staatsangehörigkeit an, wie es ihnen gerade so passt. Mit der Zeit gefällt diesen Menschen ihr Aufenthaltsort vielleicht nicht mehr. Bei einem erneuten Umzug um den Globus lässt man die Staatsangehörigkeit entsprechend hinter sich und nimmt weitere Staatsangehörigkeiten an. Das ist eine Politik, die unserem Verständnis eklatant widerspricht. (Beifall bei der CDU/CSU) Es gibt noch einen zweiten Aspekt, den wir nicht teilen. Die Grünen sprechen von einem Gegensatz zwischen den hier lebenden Menschen, die zugezogen sind, und dem Staatsvolk. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um Bürgerrechte!) Sie sehen darin einen verfassungswidrigen Zustand. Die Lösung der Grünen dafür ist schon kurios: Deutsche Pässe für alle! Dann gibt es keinen Gegensatz mehr. – Aber gerade das ist doch verfassungswidrig: das Aushöhlen des verfassungsrechtlichen Gehalts der Staatsangehörigkeit. Lassen Sie mich einige grundsätzliche Ausführungen zur Staatsangehörigkeit machen. Nach herrschender Auffassung setzt sich ein Staat aus drei Elementen zusammen: dem Staatsgebiet, der Staatsgewalt und dem Staatsvolk. Das Staatsvolk wird durch das Institut der Staatsangehörigkeit rechtlich handhabbar und inhaltlich definierbar. Die Definition des Zugangs zur Staatsangehörigkeit regelt wiederum die Aufnahme in das Staatsvolk. Hier stellen sich zwei Fragen. Die erste Frage lautet: Was verstehen wir unter dem Erwerb der Staatsangehörigkeit? Aus unserer Sicht ist damit nicht lediglich der Erwerb einiger zusätzlicher Rechte gemeint wie etwa des Wahlrechts, des Zugangs zum Beamtenstand, des konsularischen Schutzes im Ausland oder der Möglichkeit, BAföG zu erhalten. Stattdessen ist der Erwerb eine bewusste Entscheidung für einen Staat und für seine Werte. Mit dieser Entscheidung drückt der Erwerber seine Zugehörigkeit zu einer Schicksals- und Wertegemeinschaft aus. In diese Gemeinschaft soll er sich einbringen, und er soll sich ihr angehörig fühlen. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gilt für viele Kinder in Deutschland! Die entscheiden sich nicht, weil sie hier leben!) Das macht aus unserer Sicht den Erwerb der Staatsangehörigkeit aus. Die zweite Frage lautet: Wen wollen wir als neue Staatsbürger gewinnen? (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht die, die von Anfang an da sind?) Die Antwort auf diese Frage sollte man sich gut überlegen. Das beliebige Verteilen von deutschen Pässen kann jedenfalls keine Antwort sein. Stattdessen sollten diejenigen, die wir für unseren Staat gewinnen wollen, in der Staatsangehörigkeit mehr sehen als nur die Erweiterung ihrer Rechte. Die Menschen, die unserem Staat beitreten, sollen sich unserer Wertegemeinschaft anschließen und sich ihr verbunden fühlen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie grenzen sie im Kreißsaal erst mal aus!) Sie sollten sich bewusst und wohlüberlegt für unseren Staat entscheiden. Diese Menschen wollen wir. Daher sind die geltenden Voraussetzungen aus unserer Sicht unabdingbar: acht Jahre Aufenthalt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Die deutsche Staatsbürgerschaft sollte nicht, wie die Grünen es wollen, allein aufgrund eines örtlichen Zusammenhangs vergeben werden. Sie sollte nicht einfach nur ein Vorschuss sein, auf dass die künftige Integration der Staatsbürger gelingen möge. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist kein beliebiger Status, der leichtfertig vergeben werden sollte. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft sollte vielmehr das vorläufige Ende des Integrationsprozesses darstellen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei jemandem, der hier geboren ist! Sie reden überhaupt nicht über den Gesetzentwurf!) Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, sollten sich bewusst für Deutschland entscheiden. Sie sollen hier leben wollen. Sie sollen insbesondere unsere Werte leben wollen, Herr Beck. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und nach den Werten fragen Sie ein Kleinkind!) – Es ist richtig, dass ein Neugeborenes sich nicht für Deutschland und seine Werte entscheiden kann. Aber die Eltern haben dies für ihre Kinder im Vorhinein tun können. Demjenigen, der hier acht Jahre gelebt hat und sich einen dauerhaften Aufenthaltsstatus erarbeitet hat, kann man unterstellen, dass er sich in Deutschland wohlfühlt und dass er etwas zu dieser Gesellschaft beitragen will. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In Ihrer Logik müssten Sie sagen: Dann müsste er Deutscher sein! Ihr Argument wendet sich gegen Sie selbst!) Die Kinder dieser Menschen erhalten zu Recht den deutschen Pass; denn ihre Eltern haben sich bereits an ihrer Stelle zu Deutschland bekannt. Die Grünen mögen das „hohe Hürden“ nennen; wir nennen das eine wohlüberlegte Entscheidung für Deutschland und ein Bekenntnis zu unserer Gesellschaft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und jetzt die Nationalhymne!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Özcan Mutlu, Bündnis 90/Die Grünen. Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich so manchen Beitrag Revue passieren lasse, dann habe ich den Eindruck, dass es hier immer noch viele gibt, die sich die Zeit vor 1999 zurückwünschen. Da gucke ich insbesondere in die Reihen der CDU/CSU. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die beiden Redner!) Sie haben gar nichts gelernt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Damals hieß es: Deutsche sollen nur diejenigen werden, die deutsche Vorfahren nachweisen können. – Es galt das wilhelminische Ius sanguinis. Das deutsche Blut war entscheidend für die Staatsbürgerschaft und den deutschen Pass. Leider scheint sich dieser Gedanke in manchen Köpfen bis heute gehalten zu haben. Anders ist nämlich das krampfhafte Festhalten an der Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht nicht zu erklären. Bei Ihrer Rede, Kollege Frieser, habe ich mich ernsthaft gefragt: In welchem Jahrhundert leben Sie? Kommen Sie endlich im 21. Jahrhundert an! Dieses Land braucht ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht und nicht weniger. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Meine Damen und Herren, die leidige Optionspflicht ist nicht abgeschafft worden, wie wir es gerade noch einmal gehört haben. Daran ändert sich nichts, auch wenn Sie vonseiten der SPD es hier gebetsmühlenartig wiederholen. Das Gesetz, das 2014 in Kraft getreten ist, ist nämlich – mein Kollege Volker Beck hat es gesagt – eine Mogelpackung. Deutsche dürfen nur diejenigen bleiben, die als Kind oder Jugendlicher mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben, sechs Jahre brav in einer deutschen Schule waren und einen Schulabschluss in Deutschland erworben haben. Warum die Kinder, die hier in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, nicht die gleichen Rechte bekommen sollen wie zum Beispiel Kinder, die deutsche Eltern haben, haben Sie hier bisher nicht erklärt. Ich glaube, Ihnen geht es vor allem darum, welchen Nutzen Menschen für unsere Gesellschaft haben können. Ähnlich ist auch Ihr Motto bei der Diskussion um die Einwanderung. Wer nützlich ist, der soll herkommen und hierbleiben dürfen. Er soll den deutschen Pass bekommen, alle anderen aber nicht. Ich würde mir dagegen wünschen, dass Sie endlich kapieren, dass der Wert eines Menschen weder an seinen Fähigkeiten noch an seiner Religion gemessen wird. Er sollte auch nicht nach seinen Schulabschlüssen bestimmt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) An dieser Stelle möchte ich gerne – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – Bertolt Brecht zitieren, der vor fast 75 Jahren schrieb: Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so eine einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustande kommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Diese Zeilen, meine Kolleginnen und Kollegen, treffen den Kern der heutigen Debatte. Es geht uns um Bürgerrechte für alle ohne Wenn und Aber. Das sollten Sie endlich einmal kapieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Meine Damen und Herren, in der letzten Optionspflichtdebatte sagte der Bundesinnenminister im Bundestag, mit der Neuregelung der Optionspflicht würden 90 Prozent der Jugendlichen von ihr befreit. Genau aus diesem Grund sagen wir Grüne heute und hier: Lassen Sie uns gemeinsam dieses Bürokratiemonster beerdigen. Lassen Sie uns gemeinsam die Länder und die Kommunen entlasten. Und lassen Sie uns gemeinsam für ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht eintreten und die Jugendlichen von diesem Druck befreien. Stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu. Das sage ich in Richtung der SPD. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Das ist ein Gesetzentwurf!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Mahmut Özdemir, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur mutmaßen, was der Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung des Geburtsrechts im Staatsangehörigkeitsrecht zu diesem Zeitpunkt bewirken soll. Die Rezitation des SPD-Regierungsprogramms benötige ich als Sozialdemokrat jedenfalls nicht. Dennoch freue ich mich natürlich jederzeit über die vielfältigen Anträge und Gesetzentwürfe vonseiten der Opposition, die eine Ableitung des sozialdemokratischen Regierungsprogramms darstellen. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie es nicht machen, müssen es andere tun! – Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Eben!) Ich frage mich jedoch, was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen, heute von sozialdemokratischen Rednern erwarten. Erwarten Sie wieder eine solche Phrase wie „Der Gesetzentwurf stößt bei uns auf große Sympathie, aber im Koalitionsvertrag ist das leider nicht geregelt“? Erwarten Sie gar in dieser Wahlperiode von uns eine Zustimmung zu Ihrem Gesetzentwurf? (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir erwarten nur ein bisschen mehr Mut, ein bisschen Courage!) So langsam wird es doch langweilig und ungebührlich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sind wir Sozialdemokraten etwa in Hessen politisch unterbelichtet, wenn die hessischen SPD-Landtagskollegen denselben Antrag, den Sie hier stellen, nicht als Gesetzentwurf im dortigen Landtag einbringen? (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind hier im Bundestag, nicht im Hessischen Landtag!) Und sind sie politisch so unterbelichtet, dass sie die folgende Formulierung im schwarz-grünen Koalitionsvertrag nicht einzuschätzen in der Lage sind? Ich zitiere aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag: Auf bundespolitischer Ebene werden wir die Aufhebung der Optionspflicht und die Akzeptanz von Mehrstaatigkeit im Staatsangehörigkeitsrecht für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern unterstützen. Das steht im Koalitionsvertrag in Hessen, den auch die Grünen mit unterzeichnet haben. Solche Spielchen gibt es mit uns nicht. Deshalb erwarte ich in Bezug auf die Kompromisse, die wir als große Volksparteien im Koalitionsvertrag gefunden haben, auch keine Verschonung durch die Opposition. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Echt couragiert!) Ich erwarte jedoch, dass Sie nicht die Mechanismen unserer Demokratie für kurzfristige Presseerfolge instrumentalisieren und gleichzeitig so tun, als würden durch diese Mechanismen der Demokratie Ideale verkauft. Je mehr wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Kompromiss als Ausverkauf von Aufrichtigkeit in der Parteiendemokratie darstellen, desto größer wird die Zahl derer, die glauben, dass durch Wahlen nichts mehr bewegt werden kann. Zwei gewichtige Ideale von uns Sozialdemokraten sind seit mehr als zwei Jahrzehnten die Verwirklichung des Geburtsrechtes im Staatsangehörigkeitsrecht ebenso wie das Bekenntnis zur Mehrstaatigkeit. Wir liefern uns diesbezüglich vielleicht viele Wortgefechte im Plenum. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Kollege, Stichwort „Wortgefechte“: Da gibt es den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Wollen Sie sie zulassen, oder wollen Sie fortfahren? Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Ich würde gerne im Zusammenhang vortragen. Vizepräsident Peter Hintze: Okay. Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Aber draußen bei den Bürgerinnen und Bürgern bringen Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Grünen, nicht nur die SPD in Misskredit, sondern auch den politischen Prozess als solchen, indem Sie das Vorurteil bedienen, dass nach der Wahl Versprechen nichts mehr wert seien. Besonders verwerflich ist es hierbei, einen politischen Weggefährten in diese Situation zu bringen, der 1999 das Geburtsrecht im Zusammenhang mit der Mehrstaatigkeit erstmals gesetzlich billigte und damit dann teilweise das Abstammungsprinzip verdrängte. Das Staatsangehörigkeitsrecht eignet sich deshalb nicht unbedingt für solche Spielchen. Das Spiel mit der Identität hier geborener junger Menschen, deren Eltern ausländische Staatsangehörige sind, aber auch das Spiel mit der Lebensleistung derer, die als sogenannte Gastarbeiter kamen und dem Wirtschaftswunder mit Geistes- und Körperkraft Auftrieb verschafften, eignen sich nicht für die politische Bühne, (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]) erst recht nicht, wenn die letztere Gruppe bei völlig überlasteten Ausländerbehörden im hohen Alter auf die Abwicklung ihrer Anträge warten muss. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist die notarielle staatliche Beurkundung eines Bandes, des Bandes, das mich mit meiner Geburt im Krankenhaus Duisburg-Homberg vor 27 Jahren mit diesem Land, meiner Heimat, verbunden hat, eine Verbindung, die stärker ist als jedes Dokument. Gerade deshalb war die Zeit des Wartens auf diese Beurkundung für mich und viele andere bis zur richtigen politischen Mehrheit in diesem Land erträglich. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wollen wir eben abschaffen! Wir wollen diese Wartezeit nicht mehr!) Wir haben als Sozialdemokraten den Weg gewählt, lieber ein kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh! Wir sind noch gar nicht in den Abendstunden!) Wir erwarten nicht mehr, dass hier geborene junge Menschen mit einer Entscheidung, spätestens mit dem 23. Lebensjahr, den Beweis antreten, ob sie der Beurkundung der Staatsangehörigkeit wert sind. Damit tragen wir ihrer Identität, ihrer Lebenssituation und ihrem inneren Frieden Rechnung. Dies tun wir mit einem Koalitionspartner, der auf Landesebene in Hessen mit einer Kampagne gegen den Doppelpass das Ende einer rot-grünen Bundesratsmehrheit einläutete. Im Übrigen ist die reine Debatte um das Staatsangehörigkeitsrecht auch nicht geeignet, die Lebensrealitäten der betroffenen Menschen tatsächlich abzubilden. Frau Staatsministerin Özoğuz machte bereits in mehreren Reden darauf aufmerksam, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist die eigentlich? Könnte man fast mal herbeizitieren!) wie dringend notwendig es ist, die Realitäten im Bildungsbereich und der Arbeitswelt im Hinblick auf die Chancengleichheit auf die politische Agenda zu setzen. Im Grundgesetz heißt es in Artikel 116: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Dieser Status ist wichtig für die Berechtigung spezifischer deutscher Grundrechte. Dieses Statut ist mittlerweile im Hinblick auf die Grundrechtsberechtigung von Unionsbürgern aufgrund eines Diskriminierungsverbotes europarechtlich überlagert und dem faktischen Wandel unterworfen worden. Selbst ein aktives und passives Kommunalwahlrecht für Unionsbürger wird davon getragen. Ich möchte darauf hinaus, dass die Formulierung im Grundgesetz bewusst auf eine einfache gesetzliche Definition durch den Bundestag setzt, damit wir auf -gesellschaftlichen Wandel reagieren können. Der gesellschaftliche Wandel ist im Bundestag insoweit angekommen, als die Optionspflicht durch die aktuelle Bundes-regierung aufgehoben wurde als Beginn – ich betone: als Beginn – exakt des Wandels, den Sie – genauso wie wir – vollumfänglich im Gesetzentwurf zu beschreiben versuchen. Für Ihren Gesetzentwurf in der vorliegenden Form besteht aber derzeit leider keine politische Mehrheit in diesem Hause, (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das liegt ja an Ihnen!) aber eben nicht aus Gründen mangelnder Ideale, sondern aus Gründen zwingender demokratischer Mechanismen. Wenn wir hier im Deutschen Bundestag über Gesetze oder deren Änderung reden, dann denken wir an die Staatsgewalt, die auf unserem Staatsgebiet die rechtsstaatliche Ordnung durchsetzt. Den Begriff des Staatsvolkes behandeln wir hierbei jedoch recht stiefmütterlich, obwohl uns das Grundgesetz neben der Möglichkeit, das Staatsangehörigkeitsrecht sukzessive anzupassen, zumindest die Hausaufgabe aufgibt, gesellschaftliche Realitäten abzubilden. Die SPD-Fraktion ist allzeit bereit, sich diesen Hausaufgaben in aller gebotenen Vernunft und Ernsthaftigkeit zu stellen. Zugleich – hier besteht kein Widerspruch, liebe Kolleginnen und Kollegen – gelten unser Wort und das Versprechen aus dem bestehenden Koalitionsvertrag, jedenfalls bis 2017. Denn schon bei Immanuel Kant galt, dass der öffentliche Gebrauch von Vernunft durch die Übernahme eines Amtes eingeschränkt wird. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben noch nicht einmal ein Amt, sondern nur ein Mandat!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Barbara Woltmann, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt bin ich mal gespannt, was Neues kommt!) Barbara Woltmann (CDU/CSU): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nein, es tut mir leid, liebe Kolleginnen und Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen: (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es kommt nichts Neues!) Ihr Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Geburtsrechts im Staatsangehörigkeitsrecht findet nicht unsere Zustimmung, um das von Beginn an klarzustellen, und das ohne Wenn und Aber. (Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann können Sie sich eigentlich setzen, oder?) Ich will noch einmal in Erinnerung rufen: Erst im letzten Jahr – Sie haben es selber auch angesprochen – haben wir, CDU/CSU und SPD, mit unseren Stimmen das Staatsangehörigkeitsrecht geändert. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mogelpackung!) Ich will auch noch einmal in Erinnerung rufen: Im Koalitionsvertrag hatten wir vereinbart, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weniger Reform war selten!) den Optionszwang für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern aufzuheben und die Mehrstaatigkeit zu akzeptieren. Wir haben aber auch gesagt, dass es im Übrigen beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht bleibt. Mitte des letzten Jahres – das ist nicht lange her – haben wir über die Änderungen hier im Plenum sehr intensiv diskutiert – nicht zur Freude aller. Wir von der Union haben nicht die zwingende Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung gesehen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit der Realität haben Sie es nicht so!) Aber nun gut, wir haben das im Koalitionsvertrag so vereinbart, und dann stehen wir auch dazu. Seit dem 20. Dezember 2014 gilt nun dieses geänderte Staatsangehörigkeitsgesetz. Darin haben wir festgelegt, dass diejenigen in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern von der Optionspflicht befreit werden, die bei Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben. Gleiches gilt, wenn die betroffene Person sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat. Die Optionspflicht entfällt auch für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Das alles ist einfach nachzuweisen und zu belegen, zum Beispiel durch Schulzeugnisse. Das hat nichts mit irgendwelchen Bürokratiemonstern zu tun. Das ist ganz und gar nicht so. Nach der Einführung – das ist auch schon angesprochen worden – des Ius-soli-Prinzips, des Geburtsortprinzips, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen erst einmal ermitteln, wen es überhaupt betrifft! Am Ende beschäftigen Sie drei Behörden damit! Darauf muss man erst einmal kommen!) im Jahre 2000 durch Rot-Grün – das hat damals auch nicht unsere Zustimmung gefunden, aber die Mehrheiten waren so – fielen bis zum Jahre 2013 rund 540 000 Personen unter die Optionspflicht. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir kriegen Sie noch!) Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im letzten Jahr entfällt für rund 90 Prozent der Personengruppe die Optionspflicht. Das heißt, die Betreffenden können beide Staatsangehörigkeiten behalten. Damit haben wir einen guten Kompromiss gefunden, der die Lebensumstände junger optionspflichtiger Menschen berücksichtigt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die Regelung betont auch den besonderen Wert, den die deutsche Staatsangehörigkeit für unser Zusammenleben hat. Wir sollten und müssen uns immer wieder die Frage stellen: Was macht einen Staat denn eigentlich aus? Tim Ostermann hat es vorhin schon gesagt. Man kann das rechtlich definieren über die Einordnung in Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der versteht mehr von der staatlichen Stellung des deutschen Kaisers als vom deutschen Staatsangehörigkeitsrecht!) – Ja, das sind aber wichtige Punkte, Herr Beck. – Das Staatsvolk ist dabei ein zentrales Element für ein funktionierendes Staatsgebilde. Wir dürfen nicht vergessen: Die Staatsangehörigkeit ist das höchste Recht, das ein Staat verleihen kann. Es stärkt meines Erachtens die Demokratie, wenn diejenigen, die hier geboren sind und optionspflichtig sind, sich aktiv mit der Frage nach ihrer Staatsangehörigkeit auseinandersetzen. Die Entscheidung, die sie treffen, ist für mich ein Nachweis dafür, dass sie als mündige Bürger handeln. Wir von der Union sind für ein klares Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. Das schließt für uns die Staatsbürgerschaft und das Staatsbürgerrecht ein. Das, meine Damen und Herren, sind keine Dinge, die der Beliebigkeit unterliegen dürfen. Nach unserer Grundüberzeugung drückt sich die Zuwendung oder Hinwendung zu einem Staat auch darin aus, wie man es denn mit seiner Staatsbürgerschaft hält: Welches Bekenntnis gebe ich zu diesem, meinem Land, zu meiner Heimat ab, in der ich leben und dauerhaft bleiben will? Oft geht es um Menschen, die hier sogar schon in der zweiten oder dritten Generation leben. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin, Herr Beck wünscht, eine Zwischenfrage zu stellen. Möchten Sie sie zulassen, oder wollen Sie weitersprechen? Barbara Woltmann (CDU/CSU): Ich würde gerne erst zu Ende reden. (Beifall des Abg. Marian Wendt [CDU/CSU] – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kommen Sie endlich mit Fakten, sagte die Rednerin!) Wie stabil ist die innere Einstellung zu diesem Staat, und wie sehr bin ich bereit, für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten? Ein eindeutiges Bekenntnis zur Staatsangehörigkeit ist auch ein positives Signal für diesen Staat und seine Gesellschaft. Die Gesetzesänderung ist erst vor vier Monaten in Kraft getreten, zugegebenermaßen ohne die Stimmen der Opposition. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Murks stimmen wir auch nicht zu!) Schon jetzt, gerade mal vier Monate nach Inkrafttreten, mit einem neuen Gesetzentwurf zu kommen, ist natürlich ohne Frage legitim; aber ob das politisch klug ist, möchte ich bezweifeln. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh ja!) Alle haben sich gerade erst auf die neuen Regelungen eingestellt, sowohl die Betroffenen als auch die Verwaltungen und Ausländerbehörden. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn ein Verwaltungsverfahren entfällt, werden sich die Behörden nicht beschweren!) Ich selber komme beruflich aus der Exekutive. Es macht eben nicht immer Freude, ständig mit neuen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien umgehen zu müssen, die, genauso wie dieser Gesetzentwurf, nicht notwendig sind. Damit bringen wir nur Sand ins Getriebe. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir machen bloß unsere Arbeit!) An dieser Stelle möchte ich auch mal eine Lanze für all die Menschen in der öffentlichen Verwaltung brechen, die jeden Tag einen guten Job für unser Land machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Gesetze müssen Sinn machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gesetze müssen Sinn machen! Da haben Sie recht, und deshalb muss dieses Gesetz geändert werden!) Das, meine lieben Kollegen von den Grünen, trifft auf Ihren Gesetzentwurf nicht zu. Es ist schon klar, was Sie wollen: Sie wollen das Optionsrecht vollständig abschaffen. Jeder soll durch Geburt in der Bundesrepublik sofort Deutscher werden und seine eventuell doppelte Staatsbürgerschaft behalten dürfen. (Beifall des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie hat es Kanada und den Vereinigten Staaten geschadet? Haben Sie ein empirisches Argument oder nur Ideologie?) Nur, das wollen wir nicht! Und ich sage Ihnen auch gerne, warum. Die von uns 2014 beschlossene Regelung ist integrationspolitisch sinnvoll. Ein eindeutiges Bekenntnis zu Deutschland stärkt die Bindung zu unserer Gesellschaft. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Woran messen Sie denn das Bekenntnis?) In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die hier weder aufgewachsen noch zur Schule gegangen sind, können diese Bindung doch gar nicht erst oder nur sehr schwer aufbauen. Wir kennen Ihre Forderung nach einer großzügigen Verteilung der deutschen Staatsangehörigkeit schon lange. Ihr Argument, liebe Kollegen und Kolleginnen von den Grünen, die Demokratie werde durch die vorbehaltlose Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft allein durch Geburt in der Bundesrepublik gestärkt, teilen wir so nicht. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wohin kommen wir, wenn das Blut nicht dabei ist!) Dass es bei EU-Bürgern anders ist, hat seinen Grund im EU-Recht. Wir sind eben nicht nur Deutsche, sondern auch Europäer. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Schauen wir einmal über die Grenzen Europas hinaus. Was passiert denn eigentlich in Ländern wie den USA und Kanada, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf erwähnen und in denen ein uneingeschränktes Ius-soli-Geburtsrecht gilt? Viele von uns kennen doch die Reportagen und Dokumentationen über hochschwangere Frauen, die über den Pazifik in die USA einfliegen, um dann dort ihre Kinder zu bekommen. Das ist mittlerweile ein richtiges Geschäft geworden. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, das ist Ihre eigentliche Angst! Aha! Oh mein Gott! Die armen Flüchtlinge kommen mit ihren Kindern her! Das gibt’s doch gar nicht! Das ist unfassbar!) Meine Damen und Herren, diesen Tourismus möchten wir hier nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber der Vorschlag der Grünen lädt praktisch dazu ein. In Ihrem Gesetzentwurf steht – ich zitiere –: Damit wird dem demokratischen Prinzip Rechnung getragen, das eine Kongruenz zwischen den Inhabern politischer Herrschaft und den dauerhaft einer Herrschaft Unterworfenen anstrebt. Abgesehen davon, dass kaum jemand versteht, was Sie damit aussagen wollen, verehrte Kollegen, wage ich mal eine einfache Übersetzung: Jeder, der will, darf. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht da nicht, aber es scheint Ihnen zu komplex zu sein!) Zwar formulieren Sie in Ihrem Gesetzentwurf in § 4 Absatz 3 Satz 1 StAG, dass die Kinder ausländischer Eltern durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Sie wollen damit die Staatsangehörigkeit an einen rechtmäßigen Aufenthalt der Eltern knüpfen. Diesen Ansatz sehe ich durchaus positiv. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) Aber was heißt das denn? Was verstehen Sie unter dieser Rechtmäßigkeit? (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Recht!) In Ihrer Gesetzesbegründung sagen Sie lediglich – ich zitiere wieder –: Eingeschränkt wird das Geburtsortsprinzip „fortan nur noch, wenn sich im Zeitpunkt der Geburt kein Elternteil rechtmäßig im Inland aufhält bzw. wenn kein Elternteil einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat“. Damit sind für mich viele Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Wie viele Streitfälle haben wir denn jetzt schon im Asylrecht? (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen es nur klar definieren!) Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin, die Zeit läuft ab. Barbara Woltmann (CDU/CSU): Ich komme gleich zum Schluss. – Der Hinweis in Ihrer Gesetzesbegründung auf die dann weitgehend gleiche Rechtslage in den USA und Kanada lässt ja gerade den Schluss zu, dass es eben doch zu Geburtstourismus kommen kann. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das gewöhnlich?) Ich frage mich, wie überzeugt Sie eigentlich selbst von Ihrem Vorhaben sind. Denn Sie sagen auch – ich zitiere Sie –: Die Erfahrung aus diesen Staaten –  also USA und Kanada – zeigt, dass die Anknüpfung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit an die Geburt im Inland dem gesellschaftlichen Zusammenhalt jedenfalls nicht abträglich ist. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deutsche Sprache ist schwierige -Sprache! Lassen Sie sich von Ihren Juristen beraten! – Gegenruf des Abg. Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sie liest Ihren eigenen Text vor!) Wahre Begeisterung oder Überzeugung hören sich für mich anders an. Vizepräsident Peter Hintze: Es gibt verschiedene Zwischenfragen, die ich aber nicht zulasse, weil Ihre Redezeit schon lange zu Ende ist. Barbara Woltmann (CDU/CSU): Ich fasse zusammen: Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir haben bereits im letzten Jahr eine gute Regelung getroffen. Weitergehende Änderungen werden wir daher nicht zulassen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Ich erteile Renate Künast das Wort für eine Kurzintervention. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich musste mich an dieser Stelle melden, weil ich finde, dass einige Äußerungen der Kollegin Woltmann angesichts der Politik, die diese Bundesregierung angeblich machen will, ungeheuerlich sind. Zum Beispiel behaupten Sie, dass es massenhaft zu Rechtsstreitigkeiten kommen würde, wenn ein Kind von Eltern, die sich rechtmäßig hier in Deutschland aufhalten, die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen würde. Es wird Ihnen doch nicht entgangen sein, dass ein solcher Begriff wie rechtmäßiger Aufenthalt längst ausdefiniert ist. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!) Sie könnten ihn gesetzlich anders definieren. Zum Beispiel könnten Sie problemlos definieren – das steht Ihnen frei –: Der Begriff „rechtmäßig“ gilt nur für denjenigen, der eine einjährige Aufenthaltserlaubnis hat, und nicht für Touristen. Dann gäbe es null Rechtsstreitigkeiten. Bei der Ausstellung der Staatsangehörigkeitsurkunde müsste nur noch bei der Ausländerbehörde der konkrete Aufenthaltsstatus abgefragt werden. Was mich aber noch viel mehr geärgert hat, das sind nicht nur Ihre rechtlichen Sorgen, die meines Erachtens unbegründet sind, sondern es ist die Tatsache, dass Sie hier quasi vor Erschleichen warnen. Sie haben von Geburtstourismus gesprochen. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!) Was sollen zum Beispiel Menschen in Indien denken, wenn Sie auf der einen Seite sagen: „Es gibt eine Blue Card, kommt hierher, arbeitet als IT-Spezialisten für drei, vier oder fünf Jahre“ – natürlich mit rechtmäßigem Aufenthaltstitel –, und wenn Sie auf der anderen Seite sagen: „Kinder dürft ihr hier aber nicht bekommen; denn das würden wir als Geburtstourismus denunzieren“? Viele haben früher die Gastarbeiter nicht als Menschen wahrgenommen. Später hieß es dann: Wir haben Gastarbeiter gerufen, und es sind Menschen gekommen. – Das gilt auch für das IT-Zeitalter. Wenn Sie Zuwanderung wollen, wenn Sie wollen, dass junge Menschen hierher kommen, dann werden Sie sich von Ihren Einschätzungen freimachen müssen und schlichtweg sagen: Wenn man sich hier rechtmäßig aufhält und ein Kind bekommt, dann ist das Kind willkommen und qua Geburt deutscher Staatsbürger. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Manfred Grund [CDU/CSU]: Hat Frau Künast keine Redezeit bekommen?) Sie würden auch keiner deutschen Wissenschaftlerin, die für drei oder vier Jahre in die USA geht, um sich fortzubilden oder vielleicht ihre Doktorarbeit zu schreiben, und neues Wissen und Berufserfahrung gesammelt hat, sagen: Bitte verzichten Sie freiwillig auf die US-Staatsbürgerschaft Ihres auf US-Territorium geborenen Kindes, weil das am Ende als Geburtstourismus denunziert werden könnte. (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Was ist denn das Kurze an einer Kurzintervention? – Manfred Grund [CDU/CSU]: Es gibt bestimmt noch 91 Änderungen, die vorgetragen werden könnten!) Ich sage Ihnen: Alle Menschen sind gleich. Menschen kriegen Kinder, und das ist nie Geburtstourismus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Frau Woltmann, wollen Sie darauf antworten, oder wollen Sie das so stehen lassen? – Es gibt keinen Wunsch auf Erwiderung. Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4612 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es andere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 30 a bis 30 e sowie die Zusatzpunkte 3 a und 3 b auf: 30 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes Drucksache 18/4614 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss Digitale Agenda b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes Drucksache 18/4615 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes Drucksache 18/4624 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur -Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes Drucksache 18/4625 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes Drucksache 18/4656 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ZP 3 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gemeinsame Grundwerte stärken – -Europa stärken Drucksache 18/4686 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (f) Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Tom Koenigs, Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechte indigener Völker stärken durch Ratifikation der ILO-Konvention 169 Drucksache 18/4688 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe den Zusatzpunkt 4 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Einfluss von Interessenvertretern auf die In-frastrukturpolitik der Bundesregierung Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Klaus Ernst von der Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Klaus Ernst (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach Schätzungen, die ernst zu nehmen sind, beträgt der Investitionsrückstand der Kommunen in der Bundesrepublik über 100 Milliarden Euro. Seit 2003 sind die Abschreibungen höher als die Bruttoinvestitionen des Staates. Trotz eines Wirtschaftswachstums von 2000 bis 2014 von insgesamt fast 16 Prozent laufen wir in Deutschland auf der Felge. Wir leben von der Substanz. Dabei sind die Zinsen historisch niedrig. Die öffentliche Hand kann sich so gut wie kostenfrei verschulden. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Noch!) – Ich rede ja auch über jetzt und nicht über das, was in zehn Jahren sein wird. (Manfred Grund [CDU/CSU]: In zehn Jahren muss bezahlt werden!) Welche Möglichkeiten gäbe es, die Investitionslücke zu schließen? Die erste Möglichkeit wäre, die Verschuldungsspielräume zu nutzen. Die Bundesregierung aber trägt die schwarze Null wie eine Monstranz vor sich her (Manfred Grund [CDU/CSU]: Das hatten wir heute schon mal!) und lastet damit den künftigen Generationen bei weitem mehr Kosten auf, als die gegenwärtige zu tragen hätte, wenn man die Investitionslücke jetzt schließen würde. Es gäbe eine zweite Möglichkeit. Man könnte die höheren Vermögen angemessen besteuern, um damit die dringend notwendigen Investitionen des Staates zu -finanzieren. Die UBS-Bank hat festgestellt, dass allein die Vermögen derer, die 30 Millionen Dollar und mehr besitzen, von 2013 bis 2014 um 235 Milliarden Dollar gestiegen sind. Ich wiederhole: Das Vermögen derer, die ein Vermögen von mehr als 30 Millionen Dollar haben, ist allein in der Bundesrepublik Deutschland um 235 Milliarden Dollar gestiegen. Das ist ein Zuwachs von 10 Prozent. Würde man diese Vermögen mit 5 Prozent besteuern, hätten wir Mehreinnahmen von ungefähr 120 Milliarden Euro. Damit könnte man die notwendigen Investitionen finanzieren. Damit wäre der Investitions-stau erledigt. Aber diese Bundesregierung meidet die Besteuerung von Reichen wie der Teufel das Weihwasser. Warum eigentlich? Nun haben Sie einen genialen Ausweg kreiert. Sie bringen privates Kapital ins Spiel. Privates Kapital soll eingesetzt werden, um die öffentliche Infrastruktur zu finanzieren. Dazu haben Sie eine Expertenkommission eingerichtet. Diese Expertenkommission hat nun ihre Vorschläge unterbreitet. Die Bundesregierung lässt sich unter anderem von folgenden Experten beraten: Vertreter der Allianz, der ERGO-Versicherungsgruppe, von Siemens, von BASF und vom Bundesverband der Deutschen Industrie. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Vom DGB! – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Und die der Minister sind auch dabei! So ein Skandal!) Unter den Experten finden wir auch Herrn Fitschen von der Deutschen Bank. Er muss sich wegen mutmaßlichen Prozessbetrugs vor Gericht verantworten. Außerdem -repräsentiert Herr Fitschen eine Bank, die, wie bekannt ist, bei Zinsmanipulationen kräftig mitmischte. Ausgerechnet diesen Herrn Fitschen, der die Kommunen offensichtlich sauber hinter die Fichte geführt hat, berufen Sie in eine solche Kommission. Respekt! Damit macht man nun wirklich den Bock zum Gärtner. Was ist das Interesse der Experten, die Sie beraten? Sie haben ein Interesse daran, renditeträchtige Anlagen für ihr Kapital zu organisieren. Sonst würden sie das ja nicht machen. Private Finanzierung öffentlicher Infrastruktur ist aber allemal teurer, als wenn der Staat das selbst finanziert. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich zitiere aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs: Der Bundesrechnungshof ist der Auffassung, dass die bisherigen ÖPP-Projekte unwirtschaftlich sind. Ein Beispiel ist die Firma Toll Collect. Da haben wir das ja versucht. Wie war das Ergebnis? Viel zu spät brauchbar, bei weitem teurer als geplant, das Konsortium ein Hort der gegenseitigen Schuldzuweisungen. Die beteiligten Unternehmen finden die Idee ganz charmant. Dafür habe ich sogar Verständnis. Da sie auf dem Markt im Augenblick wenig Zinsen erhalten, gefällt ihnen die Idee, eine gute Rendite durch Maut oder -direkte Überweisungen des Staates zu erhalten. Wer soll das zahlen? Zahlen werden das die Bürgerinnen und Bürger, als Steuerzahler über ihre Steuern oder als Verbraucher über Mautabgaben oder Ähnliches. Mich erinnert das an die Handelsabkommen, über die wir zurzeit diskutieren. Dort haben die Unternehmen große Vorteile und die Bürger große Nachteile. Deshalb gibt es zurzeit die Proteste. Ich sage Ihnen: Den Widerstand der Bürger bei TTIP und CETA haben Sie unterschätzt. Ich befürchte, dass Sie auch den Widerstand gegen diese direkte Finanzierung der Renditen der Unternehmen durch Steuerzahler und Verbraucher unterschätzen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! -Zunächst möchte ich mich bei den Linken ausdrücklich bedanken, dass sie heute diese Aktuelle Stunde beantragt haben, in der wir deutlich machen können, wie diese -Regierung versucht, nicht nur durch den Haushalt und durch Steuermittel, sondern auch durch privates Geld die Infrastruktur in diesem Land voranzubringen. Wir haben jetzt durch diese Aktuelle Stunde Gelegenheit, darüber zu sprechen. Es gibt weltweit Billionen von Euro – nicht Milliarden, sondern Tausende von Milliarden –, die von privaten und institutionellen Anlegern, zum Beispiel von -Lebensversicherungen, angelegt werden. Dieses Geld wird in Staatsanleihen in Griechenland, in Deutschland und in anderen Ländern angelegt. Ich bin mir nicht sicher, ob dies die richtige Anlageform ist. Denn sie führt dazu, dass sich Staaten und öffentliche Institutionen bei uns im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden über Jahrzehnte übernehmen und Dinge finanzieren, die sie sich eigentlich nicht leisten können. Die dadurch entstehende Verschuldung kann nur über Steuern bzw. Steuer-erhöhungen – dies impliziert ja letztlich Verschuldung – zurückgeführt werden. Ich muss Sie schon fragen, warum Sie es für einen Skandal halten – eigentlich müssten Sie uns dafür loben –, dass wir versuchen, mit regulatorischen Rahmen-bedingungen diese Billionen Euro teilweise in Investitionen in die öffentliche Infrastruktur fließen zu lassen. Sie haben von einem Investitionsrückstand in Höhe von 100 Milliarden Euro gesprochen. Damit meinten Sie -sicherlich nicht Investitionen in die Wirtschaft. Diese 100 Milliarden Euro fehlen bei öffentlichen Investitionen. Diese notwendigen Investitionen erfolgen im -Moment nicht, weil wir sie aus dem Haushalt nicht finanzieren können. Wir bauen schließlich Schulden ab, korrigieren die Fehler der Vergangenheit und wollen zukünftig ordentlich wirtschaften. Trotz des ordentlichen Wirtschaftens gelingt es uns jetzt, zusätzlich 15 Milliarden Euro öffentliches Geld zu mobilisieren. Aber das reicht natürlich nicht aus. Deshalb ist es nicht nur legitim, sondern geradezu sinnvoll und notwendig, diese Billionen, diese Tausende von -Milliarden, die es weltweit gibt, in die Infrastruktur zu lenken. Das gelingt uns in bestimmten Bereichen bisher schon erfolgreich, zum Beispiel im Energiebereich, insbesondere beim Ausbau der Energienetze. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Das verhindert Herr Seehofer gerade!) – Ja, aber da liegt es nicht am Geld, sondern an anderen Dingen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Das ist das Problem!) – Da sind wir uns einig. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir reden jetzt über die Punkte, wo es am Geld liegt. Das Geld für Straßen- und Schienenausbau, für Schulausbau und für andere öffentliche Investitionen ist nicht in den Haushalten vorhanden. Was ist die Konsequenz? Es findet später statt, oder es findet gar nicht statt. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Oder man erhöht die Steuern, Herr Pfeiffer, und zwar für die Reichen! Das machen Sie nicht, Herr Pfeiffer!) – Steuererhöhungen sind also Ihre Forderung. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Für die Reichen!) – Da haben wir es. Ich glaube, darüber brauchen wir uns nicht weiter zu unterhalten. Die Grünen haben bei der letzten Bundestagswahl einschlägige Erfahrungen gemacht, wie überzeugend die Argumente sind, wenn man den Menschen sagt, sie sollten noch mehr Steuern zahlen. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh!) Wir zahlen sowieso schon viel zu viele Steuern in diesem Land. Darüber sind wir uns auf der rechten Seite des Hauses einig. Deshalb wollen wir Geld, das vorhanden ist, in öffentliche Investitionen lenken. Das wäre eine Win-win-Situation für alle. Das gelingt mit diesem -Modell, das jetzt vorgeschlagen wurde, und wird hoffentlich dazu führen, dass wir – neben den bisherigen Bereichen, die ich genannt habe – dieses Geld auch in andere Infrastrukturen lenken, zum Beispiel in den Ausbau von Straßen. Wir haben bisher, Herr Staatssekretär im Verkehrsministerium, aus meiner Sicht viel zu wenige ÖPP-Projekte bei der Infrastruktur, insbesondere bei den Straßen. Bei den wenigen, die es gab, wurden der Zeitplan und der Budgetrahmen eingehalten, (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alle schlecht gemacht! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alle teurer und alle schlecht gemacht!) im Gegensatz zu öffentlichen Projekten. Hier in Berlin ist seit geraumer Zeit ein Flughafen im Bau; ob er jemals fertiggestellt wird, weiß kein Mensch. Es handelt sich da um eine öffentliche Investition. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das ein leuchtendes Beispiel dafür ist, dass man mit höheren Steuern und mehr Verschuldung öffentliche Investitionen voranbringen kann. Insofern sind wir, glaube ich, alle gut beraten, zur Kenntnis zu nehmen: Das ist eine Win-win-Situation, angesichts der Niedrigzinsphase auch für private Anleger. Diese sind doch bereit, zu investieren. Sie müssen doch nicht in ausländische Pensionsfonds – in den USA, in Hongkong oder sonst wo – investieren, sondern können ihr Geld bei uns in Deutschland anlegen, und das zu attraktiven Bedingungen – zum Vorteil für die privaten Anleger auf der einen Seite und für die Infrastruktur in Deutschland auf der anderen Seite. (Beifall bei der CDU/CSU) Insofern sind wir ohne Frage auf dem richtigen Weg. Wir müssen hier noch viel mehr und nicht weniger machen. Ich freue mich, dass wir jetzt endlich starten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Oliver Krischer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Pfeiffer, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie die Energienetze angesprochen haben. Sie hätten da jedoch einmal in den Bericht der Kommission schauen müssen. Da steht nämlich etwas völlig Richtiges drin: Das Problem an dieser Stelle ist in der Tat nicht das Geld, und Fonds oder so etwas nützen uns da gar nichts, sondern das Problem ist der regulatorische Rahmen. Diese Bundesregierung war bisher nicht in der Lage, einen geeigneten Rahmen für Energieinvestitionen zu schaffen. Das kann man an einigen Beispielen schön sehen. Sie haben die Erneuerbaren aus dem Land getrieben; hier will niemand mehr investieren. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Wir haben den höchsten Zubau, den wir jemals hatten! Aber Sie sagen, wir hätten sie aus dem Land getrieben! Nicht zu glauben! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Wir machen die Energiewende, nicht ihr!) Herr Seehofer bekämpft den Netzausbau; auch das treibt all diejenigen, die in diesem Bereich etwas tun wollen, aus dem Land. Jetzt wollen Sie – das ist die aktuelle Debatte – 50 Jahre alte Gaskraftwerke unter Naturschutz stellen. Wer soll denn da noch in moderne Kraft-Wärme-Kopplung, moderne Speicher und Ähnliches investieren? Das genau ist das Problem, weshalb wir im Energiebereich eine Investitionsschwäche haben. Genau so steht es in dem Bericht, und da hat die Kommission völlig recht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das Problem wird sein, dass genau diese Punkte am Ende bei der Debatte in der Versenkung verschwinden werden. Das merken wir schon jetzt, und zwar daran, dass die vier Herren, die sich dazu äußern – Herr Schäuble, Herr Gabriel, Herr Dobrindt und Herr Fitschen –, nur noch über die Frage reden: Wie schafft man es, bei der Finanzierung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen private Investitionen einzubeziehen? Ich kann Ihnen sagen: Die Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, sind nichts anderes als eine kalte Privatisierung, eine Privatisierung durch die Hintertür, eine Privatisierung des Tafelsilbers des Bundes. Es geht nämlich darum, am Ende die Bundesfernstraßeninfrastruktur anderen für ihre Zwecke zugänglich zu machen. (Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär: Ach was! – Kirsten Lühmann [SPD]: Haben Sie das Papier überhaupt gelesen? – Marcus Held [SPD]: Steht doch etwas ganz anderes im Papier drin! – Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch völliger Quatsch!) Meine Damen und Herren, das ist der Versuch, den gescheiterten Börsengang der DB jetzt bei Straßen bzw. Autobahnen zu wiederholen. Das müssen Sie sich ins Stammbuch schreiben lassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) An dieser Stelle wird sogar ganz offen gesagt: Ja, klar; wenn wir Private in die Bundesfernstraßengesellschaft aufnehmen, dann wird es teurer. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Nicht teurer für den Staat!) Das Verrückte ist: Wenn Sie sich die Berichte des Bundesrechnungshofes anschauen, stellen Sie fest, dass das Teurere nicht einmal dazu führt, dass es irgendeinen Mehrwert gibt, (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Was wird denn da teurer? Das findet statt, oder das findet nicht statt!) sondern wir müssen mehr bezahlen und bekommen am Ende bestenfalls das Gleiche dafür. Das ist an dieser Stelle wirklich nicht verantwortlich. Ich sage Ihnen noch etwas: Es geht hier gar nicht um die Verkehrsinfrastruktur, sondern es geht darum, dass Herr Schäuble die Schuldenbremse umgehen will. Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollen nämlich in einen Schattenhaushalt ausgelagert werden. Auch Herr Dobrindt würde davon profitieren. Er hätte dann mehr Mittel, die er, statt sie in den Erhalt der Straßenin-frastruktur zu investieren, ausgeben könnte, um nötige Umgehungsstraßen, vor allen Dingen in Bayern, bauen zu lassen. (Ulrich Lange [CDU/CSU]: Mein Gott, nicht das schon wieder! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Wie kann man in fünf Minuten nur so viel Unsinn reden? – Gegenruf der Abg. Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Recht hat er!) Und Herr Gabriel könnte durch die Lande ziehen und sein leider etwas ramponiertes Konzernimage aufpolieren. Aber vor allen Dingen würde an dieser Stelle Herr Fitschen profitieren, der nur ein Interesse hat: Er braucht dringend Ersatzrenditemöglichkeiten für gescheiterte Finanzprodukte in Lebensversicherungen. Das ist der wahre Grund, weshalb Sie das machen: Sie wollen auf der einen Seite die Schuldenbremse umgehen, und Sie wollen auf der anderen Seite einen Rettungsschirm für Lebensversicherungen aufspannen. Das hat mit der Verkehrsinfrastruktur gar nichts zu tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU) Ich will Ihnen eines sagen: Wenn dieses Beispiel Schule macht in Deutschland, dann sagt mir demnächst mein Bäcker, wenn ich bei ihm reinkomme: Hurra, meine Bäckerei gehört jetzt der Deutschen Bank. Dafür werden die Brötchen um 5 Cent teurer. Sie werden vielleicht etwas verschrumpelter, weil das alles nicht mehr so gut geht. Aber dafür, Herr Krischer, haben Sie vielleicht Glück und bekommen später noch eine Rendite aus Ihrer Lebensversicherung. (Marcus Held [SPD]: Wenn wir dadurch die Bäckereien erhalten würden, wäre es ja toll!) Das ist doch irre, was Sie an dieser Stelle machen. Das ist nicht zukunftsfähig. Das kann doch wohl nicht sein! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Herbert Behrens [DIE LINKE] – Marcus Held [SPD]: Das Beispiel ist irre, Herr Krischer!) Was wir an der Stelle brauchen, meine Damen und Herren, ist endlich eine Konzentration auf den Erhalt der Straßeninfrastruktur. Immer noch werden zwei Drittel der Mittel in den Neubau investiert. Das fehlt natürlich beim Erhalt. (Kirsten Lühmann [SPD]: Ist doch Quatsch, was Sie da erzählen! Lesen Sie doch einmal den Haushalt!) Statt überflüssige Umgehungsstraßen in Bayern zu bauen, (Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/CSU) sollten wir uns auf die Leverkusener Rheinbrücke oder auf die Schiersteiner Brücke konzentrieren – um nur diese symbolisch zu nennen – und das erhalten, was wir an Verkehrsinfrastruktur haben. Das ist die Herausforderung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage Ihnen auch: Worüber man reden kann, worüber man reden muss – darüber reden Sie interessanterweise nicht; Sie reden nur über irgendwelche Fonds und Finanzierungen und private Anlageformen –, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das stimmt überhaupt nicht! Das ist unglaublich! Unredlich!) ist, dass die organisierte Verantwortungslosigkeit bei der Straßenbauverwaltung angepackt werden muss. Da gibt es eine Baustelle, um die man sich kümmern muss. Das darf aber nicht dazu führen, meine Damen und Herren, dass am Ende unsere Bundesautobahnen, unsere Bundesstraßen zum Rettungsschirm für gescheiterte Finanzprodukte der Versicherungswirtschaft werden. Das ist nicht die Antwort auf das, was wir in der Verkehrsinfrastrukturpolitik brauchen. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Du glaubst ja selber nicht, was du erzählt hast!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Hubertus Heil, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Hubertus Heil (Peine) (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland befindet sich derzeit in einer überaus erfreulichen wirtschaftlichen Situation: Die Wachstumszahlen sind gerade nach oben korrigiert worden. Unser Land steht wirtschaftlich sehr gut da. Wir haben eine hohe Beschäftigungsquote. – Das ist die gute Nachricht und betrifft den Istzustand. Die problematische Nachricht ist – das ist, glaube ich, in diesem Haus weidlich unumstritten –, dass wir ein Problem haben mit Investitionen in diesem Land. Es ist Auftrag einer Expertenkommission – übrigens mit einer sehr breiten Zusammensetzung; ich komme gleich darauf, Herr Kollege Ernst – unter Leitung von Professor Fratzscher, dem Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, gewesen, der Frage nachzugehen, was getan werden muss, damit wir in drei Bereichen zu neuen Lösungen kommen. Erstens sollte im privatwirtschaftlichen bzw. unternehmerischen Bereich herausgefunden werden, welche Rahmenbedingungen wir brauchen, damit Unternehmen in Deutschland investieren. Wir müssen seit vielen Jahren leider beobachten, dass zwar in diesem Bereich wie in vielen anderen Bereichen auch in Forschung und Entwicklung investiert wird, aber zu wenig. Ich glaube, es ist unstrittig, dass wir uns als Wirtschaftspolitiker um solche Fragen zu kümmern haben. Ich glaube, da hat die Kommission gute Vorschläge gemacht. Zweitens. Wir haben eine Investitionsschwäche im öffentlichen Bereich, und zwar vor allen Dingen im kommunalen Bereich. 60 Prozent der öffentlichen Investitionen sind kommunale Investitionen. Die Bundesregierung und die Koalition tun übrigens mit dem heute Morgen vorgelegten Investitionspaket im Nachtragshaushalt etwas, um den Kommunen unter die Arme zu greifen, um sie zu entlasten, um strukturschwachen Kommunen dabei zu helfen, ihre kommunale Infrastruktur zu ertüchtigen. Da geht es gar nicht um öffentlich-private Partnerschaften, sondern es geht darum, dass wir mit Steuergeld mithelfen, die öffentliche Infrastruktur in diesem Land zu verbessern. Das ist etwas, was auf Linie der Kommissionsvorschläge liegt. Drittens. Ja, es geht auch um die Frage, in welchen Bereichen es Sinn macht, für öffentliche Infrastruktur privates Kapital zu mobilisieren. Aber im Gegensatz zu dem, was Sie erzählen, Herr Kollege Ernst, ist die Zusammensetzung der Kommission eine ganz andere gewesen. Ich muss Ihnen bei aller Wertschätzung eines sagen: Besonders redlich ist es nicht, sich einzelne Mitglieder der Kommission herauszugreifen, aber beispielsweise zu verschweigen, dass der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft IG BAU, ein Vertreter des Deutschen Städtetages und viele andere aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft Teil dieser Kommission waren. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Und die sind gegen die Empfehlungen! Genau das verschweigen Sie jetzt!) – Ich verschweige überhaupt nicht, dass es in der Kommission ein sehr breites Meinungsbild gegeben hat. Das Ergebnis ist ein Kommissionsbericht, der eben nicht ein unkritisches Bejubeln von ÖPP-Projekten zum Inhalt hat – man sollte den Bericht auch mal lesen! –, sondern der sehr differenziert deutlich macht: Es hat in der Vergangenheit gescheiterte Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft gegeben, zulasten der öffentlichen Hand. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Ganz genau!) Und es hat sehr erfolgreiche Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft gegeben. Unterhalten Sie sich beispielsweise mal mit dem Kämmerer der Stadt Nürnberg; das ist im Norden des Freistaats Bayern, nicht so weit von Schweinfurt entfernt, Herr Kollege Ernst. Da gibt es sehr erfolgreiche Beispiele. Es geht eher darum – und das ist Gegenstand der Kommissionsvorschläge –, durch eine gute Beratung von Kommunen, vor allen Dingen von kleinen Kommunen, dafür zu sorgen, dass sie nicht unkritisch bestimmte Beschaffungsvarianten wählen, und ihnen aufzuzeigen, was jeweils die beste und wirtschaftlichste Lösung ist. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Das sind die Qualitätsmaßstäbe, die in diesem Bericht gesetzt werden. Ich sage Ihnen noch etwas: Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur bringen Sie hier einiges durcheinander; das wird Ihnen meine Kollegin Kirsten Lühmann noch einmal deutlich machen. Das Wichtigste ist, dass wir als Staat mehr in diesen Bereich investieren, und das tun wir in den Haushalten. Das tun wir im Verkehrshaushalt, das tun wir im Bereich der digitalen Infrastruktur, in anderen Bereichen ebenfalls. Wir erhöhen die Investitionsquote, müssen in diesem Bereich aber noch weiter gehen. Dann gibt es einen Vorschlag, Herr Kollege Krischer, eine Infrastrukturgesellschaft zu gründen, aber eben nicht zur Privatisierung der Verkehrswege in diesem Land. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Darauf wollen die hinaus!) – Nein. Im Gegenteil, das ist ein Vorschlag, den man sich genau angucken und durchleuchten muss: 100 Prozent Bund. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) – Doch, zu 100 Prozent Bund. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Beteiligung Privater“ steht da drin!) – Nein, in dieser Variante geht es um Anlagefähigkeit, um Kreditwürdigkeit. Das ist eine Frage, die Sie sich an dieser Stelle genauer angucken sollten. Das ist ein Unterschied. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, Beteiligung an der Infrastruktur!) Mein grundsätzliches Problem ist doch Folgendes: Hier ist hochtransparent eine Kommission eingesetzt worden, die sehr breit gefächert zusammengesetzt ist aus Menschen aus der Wirtschaft, aus der Wissenschaft, aus der Gesellschaft. Und ich frage Sie, Herr Kollege Ernst – das mag uns unterscheiden –, ob es nicht vernünftig ist, Rat aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft einzuholen, (Widerspruch des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Sachverstand zu fragen. Am Ende des Tages sollten Sie aber eines nicht tun: so tun, als würden wir Kommissionsergebnisse eins zu eins übernehmen. Natürlich sind Interessenvertreter in einer solchen Kommission. (Kirsten Lühmann [SPD]: Genau! Ausschließlich!) Wer ist denn kein Interessenvertreter? – Aber eine Bundesregierung zu diffamieren, die sich Rat holt, die ein Meinungsbild von einer unabhängigen Kommission einholt, dann aber selbst entscheidet, was sie macht und was nicht, ist, wie ich finde, unwürdig. Das ist Ihrer unwürdig und intellektuell unredlich. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Zurufe des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Ich sage Ihnen ganz offen: Wer ständig „Skandal!“ ruft, lenkt von den eigentlichen Skandalen in dieser Gesellschaft ab. Wer demokratische Politik zu delegitimieren versucht, indem er Verschwörungstheorien in die Welt setzt, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ach! Das ist doch Quatsch!) schadet dem Ansehen demokratischer Politik. Es handelt sich hier um eine hochtransparente Kommission. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir werden genau prüfen, was wir machen und was wir nicht machen. Die Art und Weise, wie Sie jetzt so tun, als seien wir alle Marionetten von dunklen Mächten, (Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) entstammt der Kiste der Verschwörungstheorien, mit der Sie Politik machen. Mit demokratischem Anstand hat das nicht viel zu tun. Das finde ich unanständig. Das will ich zum Schluss sagen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Widerspruch des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Wir werden uns die Ergebnisse der Fratzscher-Kommission sehr genau ansehen. Da sind sehr, sehr gute Vorschläge dabei. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Erhöht die Steuern! Dann sind wir das Problem los!) Da sind auch welche, die man kritisch diskutieren muss. Wir aber werden uns dem Thema zuwenden, wie in Deutschland investiert wird – öffentlich und privat –, weil uns die Zukunft dieses Landes interessiert. Das mag uns unterscheiden, Herr Ernst. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ach, nicht doch! Mein Gott!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Ulrich Lange, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Ulrich Lange (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir war, Herr Ernst, eigentlich nicht so ganz klar, was wir hier diskutieren sollten. Aber nach Ihrem Wortbeitrag ist es klar: (Zuruf von der CDU/CSU: Steuererhöhungen!) Sie wollen zurück in eine Schuldenrepublik. Sie wollen zurück in eine Pleiterepublik, und Sie wollen weiter auf Kosten der nächsten Generationen leben. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie sind absolut verantwortungslos und heucheln hier Verantwortung, wenn Sie eine solche Politik machen wollen. Herr Krischer, Sie haben einen Bayern-Komplex, es tut mir einfach leid. (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Sie kommen nicht damit zurecht, dass in Bayern gut und erfolgreich regiert wird und man deshalb ein bisschen besser dasteht als dort, wo Sie mit in der Regierung sitzen. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU) Hören Sie bitte auf, in jeder Debatte mit Zahlen zu jonglieren und – ich sage es Ihnen so offen – zu lügen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Netzausbau!) Ein Drittel in den Neubau, zwei Drittel in den Bestand – ich kann es Ihnen noch einmal geben; ich gebe es jedes Mal. So sind sie nicht mehr als ein kreischender Pinocchio. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – Beifall des Abg. Gustav Herzog [SPD] – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war jetzt lustig! Da muss er ja selber lachen! – Marcus Held [SPD]: Sie sind selber auch nicht viel größer!) Wir wollen uns jedoch dem positiven Investitionshochlauf dieser Bundesregierung zuwenden. Da ist es richtig, dass wir eine Expertenkommission einsetzen. Da ist es richtig, dass wir mit allen reden. Da ist es natürlich auch richtig, dass man mit den Banken genauso redet wie mit den Gewerkschaften, lieber Herr Kollege von den Linken. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Genau, mit Fitschen, der vor dem Kadi steht!) Damit bin ich auch schon beim Stichwort Infrastrukturgesellschaft. Natürlich müssen wir uns ernsthaft mit diesem Thema auseinandersetzen. Natürlich sehen wir – da haben Sie sogar recht, Herr Krischer –, dass es Auftragsverwaltungen gibt, die hier nicht nachkommen, dadurch kein Baurecht herstellen und somit auch nichts in den Bestand investieren können. Das ist richtig. Damit müssen wir uns als Bund auseinandersetzen, und das werden wir tun, indem wir in aller Ruhe überlegen, mit welchem Modell wir auch zukünftig unser Verkehrsnetz qualitativ hochwertig und leistungsfähig zur Verfügung stellen können. Wir werden auch weiterhin überwiegend in den Bestand investieren. Wir haben ja mit dem Investitionshochlauf – ich habe das Wort schon genannt – bereits begonnen. Diese Bundesregierung investiert wie kaum eine andere zuvor: Ausweitung der Lkw-Maut, Vorbereitung einer Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen ab 2018, 5 Milliarden Euro zusätzlich für die Verkehrsinfrastruktur gemäß dem Koalitionsvertrag und jetzt noch einmal 4,35 Milliarden Euro (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Einführung der Ausländermaut!) – danke, Herr Kollege Behrens; ich hätte es nicht vergessen –, Einführung der Infrastrukturabgabe, was auch ein Baustein zur Finanzierung ist, (Achim Post [Minden] [SPD]: Der größte Blödsinn!) natürlich verbunden mit dem Systemwechsel von der Steuerfinanzierung hin zu einer stärkeren Nutzerfinanzierung. All das sind wichtige Bausteine unserer Infrastrukturpolitik. Dazu gehört auch die Säule ÖPP. Ich sage das ganz deutlich: ÖPP ist nicht die Lösung aller Probleme, aber das ist ein Teil der Infrastrukturfinanzierung und ist auch nicht unwirtschaftlich. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Koalition aus Union und SPD haben wir auch die Vertreter des Bundesrechnungshofes befragt. Es ist schon ganz interessant, wenn man Berichte, die man in die Welt gesetzt hat, auf Nachfragen hin auch ganz konkret erläutern muss. Was kam denn dabei heraus? Es war der Totaleinbruch der Argumentation des Bundesrechnungshofes; (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Da schau her! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja wohl das Letzte!) denn bisher wurden insgesamt 667 Millionen Euro für ÖPP verauslagt, vorausberechnet waren 665 Millionen Euro. Das sind gerade einmal 2 Millionen Euro und nicht 2 Milliarden Euro mehr. Auch das ist ein kleiner Hinweis an den Bundesrechnungshof in Bezug auf ÖPP. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann ist der Bundesrechnungshof auch noch Pinocchio, oder wie? Herr Lange, das ist ja wohl die Härte hier!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind beim Investitionshochlauf für unsere Infrastruktur. Dafür werden wir mit allen gesellschaftlichen Schichten und mit allen Beteiligten reden. Ich kann mich hier nur dem Kollegen Heil anschließen: – (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber der schließt sich nicht Ihnen an!) Vizepräsident Peter Hintze: Aber nicht mehr so lange. Ulrich Lange (CDU/CSU): – Es ist nicht redlich, hier von Verschwörungstheorien zu sprechen. Nein, wir kümmern uns um die Infrastruktur, damit man auch weiterhin auf Deutschlands Verkehrswegen gut unterwegs ist. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Um die Renditen kümmert ihr euch!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Fraktion Die Linke, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Susanna Karawanskij (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wort Infrastruktur ist in aller Munde. Das ist richtig. Das hören wir jetzt auch schon die ganze Zeit in dieser Debatte. Auch darüber, dass eine Investitionslücke besteht, sind wir uns einig. Die Frage ist nur, wie wir sie schließen wollen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Genau!) Dass Sie hier nun vorschlagen, durch die Hintertür ÖPP-Projekte einzuführen, die mitnichten besser als eine öffentliche Investitionsstrategie sind – wobei Sie sich die Probleme durch die Schuldenbremse und den Fetisch der Schwarzen Null selber eingebrockt haben –, macht die ganze Sache nicht besser. (Florian Post [SPD]: Wo steht das denn in dem Bericht? – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sagen Sie einmal die Seite, wo das steht!) Dieser Investitionsstau, der jetzt vor uns liegt, kommt nicht von ungefähr. Sie haben massive Steuersenkungen für Besserverdienende und Unternehmen durchgesetzt. Dadurch gab es Steuerausfälle in den Gebietskörperschaften, und die öffentlichen Ausgaben wurden tatsächlich heruntergefahren. Viele Kommunen pfeifen auf dem letzten Loch, und wir leben vom Substanzverzehr. Sie müssen jetzt das auslöffeln, was Sie sich eingebrockt haben, und haben dafür eine sogenannte Gabriel-Kommission gegründet, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nein, -Fratzscher-Kommission!) deren Ergebnisse nun vorliegen. Ich kann vor den Maßnahmen, die Sie aufgrund dieser Ergebnisse hier jetzt anstreben, tatsächlich nur warnen. Ich möchte vor allen Dingen über die Mobilisierung von privaten und institutionellen Geldgebern sprechen, über den öffentlichen Infrastrukturfonds. In diesen Fonds können private und institutionelle Investoren Geld geben. Um es auf den Punkt zu bringen: Mit diesem Fonds sprechen Sie Großbanken und Versicherungen an. In Niedrigzinsphasen suchen diese nämlich nach Anlagemöglichkeiten. Ich kann mich noch gut an das Gejammer der Versicherungsbranche vor etwa einem halben Jahr erinnern. Die Branche hat im Rahmen der Änderung des Lebensversicherungsreformgesetzes darauf gedrängt, die Bewertungsreserven zu kürzen, wodurch Gelder, die eigentlich den Kunden zustehen, massiv gekürzt wurden. Auch eine völlige Offenlegung der Höhe der Provi-sionen wurde verhindert. Ich habe den Eindruck, Sie -haben überhaupt kein Interesse daran, die genauen Vergütungen und dieses ganze undurchsichtige Überschusssystem offenzulegen. Es handelt sich dabei aber um Geld, das die Kunden eingezahlt haben. Dieses Geld verschwindet dadurch, dass es woanders geparkt wird; und Sie haben dabei sekundiert. Als ob das nicht schon reichen würde, möchten Sie für die Versicherungen jetzt auch noch attraktive Renditemöglichkeiten schaffen. Auch wenn dieser Begriff selten fällt: Hier geht es um eine Ausweitung von öffentlich-privaten Partnerschaften. Dieser Begriff ist inzwischen verbrannt. Er ist deswegen verbrannt, weil die Kommunen jetzt das ausbaden müssen, was sie sich mit den öffentlich-privaten Partnerschaften eingebrockt haben. Sie stehen vor einem Scherbenhaufen und müssen draufzahlen. Am Ende zahlt das wieder der Steuerzahler. Aber jetzt ist die Situation, dass aufgrund der Schuldenbremse weder die Länder noch die Kommunen investieren dürfen. Meine Damen und Herren, es ist wirklich schade, dass Sie daraus nichts gelernt haben. Der Bundesrechnungshof und im Übrigen auch die Landesrechnungshöfe haben es Ihnen ins Stammbuch geschrieben: Die -Finanzierungskosten sind wegen der Renditeerwartungen, die die privaten institutionellen Anleger fordern, höher, als sie es im Falle eines öffentlichen Engagements wären. Und zugleich bleiben die Risiken ungleich verteilt. Wer jetzt denkt, dass die Versicherungsbranche das Risiko mitträgt, indem sie mehr Verantwortung übernimmt, der täuscht sich. (Beifall bei der LINKEN) Es handelt sich lediglich um eine scheinbare Risikoübernahme. Die Versicherungen hantieren letztendlich ja wieder mit den Kundengeldern. Wenn dann ein Großprojekt scheitert oder nicht vorangeht – das soll es ja geben: Flughafen Berlin, Elbphilharmonie und Stuttgart 21 –, dann sind zuvorderst die Kundengelder futsch. Das Kundengeld wird damit zum Risikokapital. Da machen wir nicht mit. Der Staat kann im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge kein Projekt einfach streichen. Das darf er nicht. Also haben die Versicherungen überhaupt nichts zu befürchten. Sie tragen nur ein geringes Risiko, bekommen aber eine hohe Rendite zugesichert. Das ist eine ganz klare Win-win-Situation, allerdings nicht für den Steuerzahler und für die öffentliche Hand, sondern nur für die Versicherer. (Beifall bei der LINKEN – Herbert Behrens [DIE LINKE]: Skandal!) Das ist noch nicht alles. Es geht nicht nur um höhere Renditen. Die Versicherungslobby bemüht sich auch darum, einfacher und vor allen Dingen mehr in Infrastruktur investieren zu dürfen. Hier geht es insbesondere um die Eigenmittelanforderungen; diese sollen für Investitionen in Infrastruktur gesenkt werden. Bisher müssen nach Solvency II, dem Versicherungsaufsichtsrecht in Europa, für ein Investment in Infrastruktur 49 Prozent Eigenmittel als Sicherheiten vorgehalten werden. Dieser Prozentsatz soll jetzt möglicherweise auf das Niveau von Pfandbriefen oder Immobilien gesenkt werden. Dieses Niveau liegt zurzeit bei 20 oder 25 Prozent. Das bedeutet, dass Versicherungen dann genauso wie Banken für ein Infrastrukturinvestment weniger Geld zur Absicherung dieses Investments hinterlegen müssen. Wenn ein solches Projekt erfolgreich durchgeführt wird, dann bekommen aber nicht die Kunden das Geld, sondern die Aktionäre, weil sie bevorzugt behandelt werden. Wenn ein Projekt aber scheitert, ist das Geld der Kunden noch schneller weg. Dann muss der Steuerzahler, der auch wegen der geringeren Absicherung einspringen muss, noch schneller einspringen. Alles in allem wird damit der Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge Vorschub geleistet. Gewinner werden die Banken und die Versicherungen sein. Wir werden uns vehement dagegen stellen; denn es kann nicht sein, dass die öffentliche Hand herhalten muss und kommunale Selbstverwaltung ad absurdum geführt wird. Letztendlich werden mit diesem Maßnahmenpaket und mit den Infrastrukturprojekten, die auf dem Plan stehen, die öffentliche Hand und der Staat zu Statisten degradiert. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Ein freundlicher Hinweis an alle Redner: Wenn am Rednerpult die rote Lampe aufleuchtet, dann ist das nicht die Aufforderung, zum zentralen Punkt der Rede vorzudringen, sondern das Zeichen dafür, dass die Redezeit abgelaufen ist. Bisher haben alle Redner der Fraktionen länger gesprochen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich war pünktlich!) Wir haben das jetzt einmal so hingenommen. Aber es wäre schon schön, wenn in der Aktuellen Stunde jeder versucht, sofort zum zentralen Punkt zu kommen, und dann, wenn die rote Lampe aufleuchtet, den nächsten Redner ans Pult zu lassen. Jetzt erteile ich für die Bundesregierung dem Parlamentarischen Staatssekretär Uwe Beckmeyer das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die bisherigen Beiträge der Oppositionsrednerinnen und -redner dieses Hauses verfolgt hat, dann kommt man zu dem Schluss, dass sie zwar viel gesagt haben, aber keine einzige Minute darauf verwendet haben, um sich tatsächlich mit dem Bericht auseinanderzusetzen, den die Kommission verfasst hat. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Was an fundamentalem Unsinn erzählt und grob fahrlässiger Verdummung des Publikums draußen betrieben wird, ist schon hanebüchen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Unverschämtheit!) – Herr Krischer, Sie sind dabei fast der Spitzenreiter. Das muss man an dieser Stelle einmal sagen. Denn es geht nicht nur hart an der Wahrheit vorbei, sondern ist am Ende von Ihnen bewusst auf das Ziel gerichtet, die Menschen fehlzuleiten. Das ist eine schlimme Agitation, die man Ihnen einfach nicht durchgehen lassen kann. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht im Bericht drin!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich über die Investitionsstrategie der Bundesregierung spreche, müssen wir erst einmal feststellen, dass – darin sind wir uns, glaube ich, alle in diesem Hause einig – Investitionen das Fundament für Wachstum und Beschäftigung sind. Insofern sind Investitionen wichtig, und zwar Investitionen im öffentlichen Bereich, aber natürlich auch Investitionen im privaten Bereich. Herr Ernst, 90 Prozent der Investitionen in dieser Republik werden im privaten Bereich getätigt, und das ist gut so. Wir brauchen davon noch viel mehr, um auch das einmal deutlich zu sagen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Warum investieren die die hohen Gewinne nicht, bei den Renditen? Warum investieren die das nicht?) Wir haben im Bereich der öffentlichen Hand – dabei haben wir gerade jetzt in dieser Großen Koalition eine Superperformance hingelegt – viele neue Investitionen angeregt. Die Initiativen dieser Bundesregierung, getragen von den beiden großen Fraktionen, zur Unterstützung der Kommunen sind einzigartig. Diese Unterstützung der Kommunen ist auch notwendig. Denn wir haben unter anderem auch festgestellt – das unterstreicht die Kommission –, dass es im Bereich der kommunalen Investitionen in der Vergangenheit leider einen starken Rückgang zu verzeichnen gibt, und zwar von ehemals 50 Prozent der öffentlichen Investitionskraft auf deutlich unter 40 Prozent. (Zuruf der Abg. Susanna Karawanskij [DIE LINKE]) Dies ist festzuhalten, und dem muss man entgegenwirken, und das tun wir, (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Die Kommunen dürfen noch nicht einmal investieren!) und zwar zunächst einmal mit einer öffentlichen Investitionspolitik der Bundesregierung mit Unterstützung der Großen Koalition. Dazu gehört unter anderem – das möchte ich an dieser Stelle deutlich machen –, dass wir die Länder und Kommunen in die Lage versetzen, ihre Infrastruktur in Ordnung zu bringen. Einerseits klagen sie darüber, aber auf der anderen Seite fragen sie: Was macht ihr eigentlich, und mit welchen Instrumenten macht ihr das? Erst einmal machen wir es mit öffentlichen Instrumenten, enthalten in den ganzen Katalogen, unter anderem beschlossen in dem heute vorgelegten Nachtragshaushalt. (Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Und das machen Sie jetzt mit einer Grundgesetzänderung?) – Entschuldigung, hören Sie doch mal zu! (Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Das mache ich doch!) Fragen Sie doch anschließend! Ohne zugehört zu haben, können Sie doch gar keine Frage stellen. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass Bund und Länder mit dem Nachtragshaushalt Investitionen in Höhe von 10 Milliarden Euro sowie weitere 1,5 Milliarden Euro und 3,5 Milliarden Euro für die Kommunen beschlossen haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben im Bereich der Verkehrswege Investitions-pakete von 5 Milliarden Euro und weiteren 10 Milliarden Euro beschlossen. Das sind Beschlüsse dieser Koalition, die umgesetzt werden. Wir haben also eine mächtige Bewegung im Bereich der öffentlichen Investitionen. Wir haben in den Bereichen Technologie, Bildung, Ausbildung und Wissenschaft in beträchtlichem Umfang Geld in die Hand genommen; auch das will ich an dieser Stelle sagen. Aber unterm Strich stellen wir fest: Es könnte noch mehr sein. Darum brauchen wir hier noch weitere Initiativen. Es ist doch richtig, dass eine Bundesregierung und ein Bundeswirtschaftsminister die Situation in Deutschland erst einmal genau betrachten wollen und Experten zusammenkommen lassen, die sie auf diesem Gebiet beraten können. Was ist denn dagegen einzuwenden? Was ist dagegen einzuwenden, dass unter diesen Beratern ein, zwei Banker sind? (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ein Banker?) Es waren zwei oder drei dabei. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Aber welche!) Aber es waren natürlich auch Gewerkschafter dabei. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Die sind doch gegen das, was ihr macht! Das ist es doch!) Diese Beratungskapazität ist wichtig. Es ist doch geradezu ideal, dass sie gesagt haben: Liebe Freunde, „one dollar“, und ich gebe euch mein Wissen. – Doch am Ende des Tages entscheiden wir im Parlament, was wir tun wollen. Das ist das Faktum, das man doch berücksichtigen muss. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie sagen einfach: Die wollen denen schon wieder etwas in die Tasche stecken. – Nein, wir wollen auf diese Art und Weise den Wohlstand dieses Volkes und den Wohlstand in diesem Land mehren. Das ist unsere Absicht. Das werden wir auch mit Nachdruck tun. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich will an dieser Stelle sagen, dass wir gerade mit dem nationalen Investitionspakt für Kommunen, der in diesem Vorschlag der Fratzscher-Kommission aufgeschrieben worden ist, ein ideales Instrument besitzen, das dazu führen kann, dass wir Beratung für Kommunen organisieren, dass wir ihnen Chancen eröffnen und dass wir den schwachen und kleinen Kommunen etwas an die Hand geben, das ihnen hilft, und dabei auch ein Instrument der Finanzierung organisieren. Das ist ein Element, das wir bisher in unserem Kanon der Hilfeleistungen für Kommunen noch nicht haben. Ich finde, das ist ein ganz zentrales Ergebnis der Arbeit dieser Kommission, das wir nicht hoch genug schätzen können. Wir müssen es fördern und unterstützen. Wir sollten nicht darüber lamentieren, sondern dafür sorgen, dass dieses möglichst rasch umgesetzt wird. Zur Verkehrsinfrastruktur und ÖPP. Hierin steht eindeutig – lesen Sie den Text! –, dass in gar keiner Weise Privatisierungen angestrebt werden. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!) – Hören Sie zu! Privat bedeutet doch nicht Privatisierung. Es ist so, dass man privates Geld nutzt, aber das bedeutet doch nicht Privatisierung. – Städtische, kommunale und staatliche Infrastrukturen werden so bleiben, wie sie sind. Das steht eindeutig hier drin. Sie müssen es nur lesen. Es steht auch darin, dass ÖPP nur dann genutzt werden kann, wenn der Nachweis erbracht wird, dass dieses Mittel besser und effektiver als eine staatliche Finanzierung ist. Auch das steht darin. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wenn man das aber nicht liest und nur daherschwafelt, was man die ganze Zeit schon gesagt hat, und wenn man aus dem Off ruft, was man sich irgendwie aufgeschrieben hat, dann kommt man natürlich nie zu der Erkenntnis, dass es vielleicht auch noch etwas Besseres gibt. Vor allem steht etwas von Risikoteilung darin – das ist etwas Neues –, auch beim privat eingesetzten Geld. Herr Krischer, ist es eigentlich falsch, wenn 1,2 Milliarden Euro für einen Windpark von privater Seite finanziert werden? Können wir uns nicht alle darüber freuen? (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir reden über Straßen hier!) Die Privaten erhalten natürlich eine entsprechende Rendite für den gelieferten Strom, aber dafür investieren sie auch. Sind private Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien nicht gut? (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wir reden über Straßen!) Warum sagen Sie denn nicht einmal: „Das ist gut, Herr Beckmeyer“? Das wäre doch einmal eine faire Geste auch in Richtung der Bundesregierung. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Sagen Sie doch: Bundeswirtschaftsminister, das hast du genau richtig gemacht. Du hast im Rahmen deiner Erneuerbare-Energien-Politik dafür gesorgt, dass wieder zwei Windparks pro Jahr von Privaten finanziert werden. – Das wollen wir, und das werden wir auch in anderen Bereichen schaffen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Beckmeyer, warum regen Sie sich so auf?) – Herr Krischer, wenn man hört, was Sie sagen, dann muss man dafür sorgen, dass das Publikum und die Menschen draußen darüber aufgeklärt werden, was tatsächlich in diesen Papieren steht. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider nicht das, was Sie sagen!) Die adäquaten Rahmenbedingungen, die wir auch für die privaten Investitionen schaffen müssen, gehören ebenfalls dazu. Wir wollen und müssen in Deutschland im Bereich der privaten Investitionen dafür sorgen, dass wir über adäquate Rahmenbedingungen auch große Unternehmen in Deutschland wieder verstärkt zu Investitionen anreizen. Auch das ist unsere Aufgabe in Deutschland bei dieser Frage. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da klatscht keiner!) Es muss das Ziel einer modernen Volkswirtschaft sein, 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung für Innovationspolitik und für Forschungs- und Entwicklungspolitik aufzuwenden. Wir wollen auch mit diesem Instrument dieses Ziel erreichen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Kerstin Andreae, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ist gerade eine ganz schöne Menge Überheblichkeit in der Debatte. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Das ist eure Spezialität!) Aber einmal der Reihe nach. Ein Problem dieser Kommission war, dass zwei Bereiche miteinander vermengt wurden. Der eine ist die Frage der Investitionen. Wir haben heute Morgen schon gesagt, dass wir für eine Antwort keine Kommission gebraucht hätten. Das hätten wir auch so gewusst. Aber okay: Die Experten haben es Ihnen noch einmal aufgeschrieben. Es gibt eine echte Investitionslücke, sowohl von privater als auch von öffentlicher Seite. Der andere ist die Frage, wie Geld angemessen und sicher verzinst angelegt werden kann. Diese Vermengung war ein grundsätzlicher Konstruktionsfehler. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Bundeswirtschaftsminister hat im letzten Jahr angekündigt, er wolle den Lebensversicherungen attraktive Angebote machen, sich an der Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur zu beteiligen. Ich frage: Was heißt das denn in einer Phase, in der die Rendite niedrig ist? Das heißt doch nur, dass es teurer wird, weil das Ganze über eine höhere Rendite bezahlt werden muss. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: So ein Quatsch!) Das ist der Konstruktionsfehler gewesen. Sie haben zwei Dinge miteinander vermischt. Es ist wie ein Trojanisches Pferd: von außen nett – Kita, Schule, bessere Brücken – und innen ist der Rettungsschirm für die Versicherungen; innen sind neue verdeckte Staatsschulden, für die letztlich die Bürgerinnen und Bürger aufkommen müssen. Das ist das Problem. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Susanna Karawanskij [DIE LINKE] – Marcus Held [SPD]: Wo steht das denn? – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Auf welcher Seite steht das denn?) Ich teile die Kritik an der Zusammensetzung dieser Kommission; das war ein zweiter Fehler. Hätte es dort unterschiedliche Interessenvertretungen gegeben, wäre der Lobbyismusvorwurf an dieser Stelle gar nicht aufgekommen. Außerdem gehörte ihr niemand an, der sich für das Bezahlen zuständig fühlte. Der Bund der Steuerzahler ist nicht der Freund der Grünen; dennoch hätten wir ihn in dieser Kommission gern vertreten gesehen. Die Verbraucherschützer hätten wir dort ebenfalls gern vertreten gesehen. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen und NGOs hätten wir dort gern vertreten gesehen. Dass ihr nur 3 Frauen, aber 18 Männer angehörten, sei nur am Rande erwähnt. Die Zusammensetzung dieser Kommission hat halt nicht gestimmt. Das ist ein Problem ihrer Ausrichtung gewesen. Sie haben Verträge zulasten Dritter gemacht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt zu dem Einwand, wir hätten dies alles nicht gelesen. So etwas akzeptiere ich nicht, weil wir erstens sehr wohl alles gelesen haben und weil es zweitens ein unverfrorener Vorwurf ist. (Alexander Funk [CDU/CSU]: Dann haben Sie es nicht verstanden!) Jetzt sage ich Ihnen einmal, was ich Ihnen vorwerfe: Sie, Herr Heil, und Sie, Herr Beckmeyer, haben gesagt: Na ja, da steht doch – Seite 41 –, diese Verkehrsinfrastrukturgesellschaft sei vollständig in Bundesbesitz. – Auf Seite 42 heißt es aber, man könne natürlich auch die Beteiligung Privater an dieser Gesellschaft ermöglichen. Private Anteilseigner, was ist das denn anderes als eine Teilprivatisierung dieser Infrastrukturen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Um Gottes willen, das ist ja furchtbar! – Reiner Meier [CDU/CSU]: Wir leben doch nicht im Sozialismus! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU) – Meine Herren, natürlich haben wir es gelesen. Aber wissen Sie, das Problem an all dem ist doch: Öffentliche Aufgabe ist, öffentliche Infrastruktur in öffentlicher Verantwortung bereitzustellen, und zwar in der für den Steuerzahler wirtschaftlichsten Form, nicht nur für die jetzigen Steuerzahler, sondern auch für die Steuerzahler in 20 Jahren. Die Koalition verlagert hier nämlich ein Problem in die Zukunft. Sie umgehen die Schuldenbremse. Beides verstößt gegen die Generationengerechtigkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie mir das nicht glauben (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Das ist unglaublich!) – ja, das ist unglaublich –, dann würde ich Ihnen empfehlen, einmal mit dem Herrn Rehberg zu sprechen. Das ist Ihr Chefhaushälter. Ihnen von der SPD würde ich einmal empfehlen, mit Herrn Kahrs zu sprechen; das ist Ihr Chefhaushälter. Die Rede war von hartem Widerstand der Haushälter im Bundestag. Herr Kahrs sagt: Das wäre eine staatliche Gesellschaft zur Umgehung der Schuldenbremse. – Ach! (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Nichts anderes sagen wir!) Er sagt: Es gibt keinen Grund, warum der Bundestag Versicherungen Rendite beschaffen soll. – Ach! Der Herr Rehberg sagt: Als Haushälter – Ihr Haushälter! – bin ich strikt dagegen, Schattenhaushalte einzurichten. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Macht doch keiner! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wir diskutieren die Vorschläge!) Danke schön, das ist genau das, was auch wir Ihnen vorwerfen. Es bringt zum Ausdruck, was wir befürchten und was hier passiert. Hören Sie auf Ihre Haushälter, wenn Sie schon nicht auf uns hören. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Private Investitionen sind Schattenhaushalte? Das ist absurd!) Die Linke schwingt hier die große Keule, indem sie von den Lobbyisten am Kommissionstisch spricht. Ich finde, man muss eins zugutehalten: Diese Kommission tagte öffentlich. Es war transparent, wer in dieser Kommission war. Dass andere ihr nicht angehört haben, die wir gerne in ihr vertreten gesehen hätten, habe ich Ihnen gesagt. Wissen Sie, was das Problem ist? Das Problem ist doch eigentlich: Jetzt geht es erst los. Jetzt geht es nämlich an die Ausgestaltung von dem Ganzen. Es gab – das wissen Sie – zwischen 2004 und 2006 in Ministerien zeitweise 300 Beschäftigte aus Wirtschaftsunternehmen, die an Gesetzen und Verordnungen mitgeschrieben haben, die ihnen genutzt haben. Deswegen fordern wir Grüne schon seit langem ein Lobbyistenregister, aus dem transparent hervorgeht, wer wen bei welchen Themen und mit welchem finanziellen Aufwand vertritt. Denn jetzt geht das Geschacher los. Meine Redezeit geht zu Ende; deswegen nenne ich noch ein Beispiel. Die ÖPP-Projekte, die hier im Raum stehen, nutzen genau vier großen Unternehmen. Der Mittelstand ist draußen. Das Handwerk wehrt sich gegen diese Pläne. Herr Wollseifer sagt: Solche Modelle verdrängen den Mittelstand aus dem öffentlichen Raum. Wir werden sehr genau aufpassen, wie Sie diese In-frastrukturgesellschaft für Bundesfernstraßen umsetzen, wer daran mitschreibt, wer davon profitiert. Die Aufgabe fängt jetzt erst an. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Nennen Sie doch die Namen der vier!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Dr. Herlind Gundelach, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bisherige Debatte hat gezeigt, dass in diesem Hause offensichtlich sehr unterschiedliche Ansichten vor allen Dingen zum Bereich der öffentlich-privaten Partnerschaften bei Infrastrukturinvestitionen existieren. Wir haben hier gesehen: Von wirtschaftsfreundlicher bis staatsgläubiger Haltung – ich glaube, bei dem einen oder anderen muss man das fast so sagen – ist hier fast alles vertreten. Es ist falsch, nur auf die eine oder die andere Form zu setzen oder die Formen gar gegeneinander auszuspielen. Ich glaube, es ist notwendig, dass wir jedes Vorhaben individuell betrachten, sorgfältig untersuchen und vorbereiten und danach die Entscheidung treffen, in welcher Form es finanziert wird. Dazu gehört selbstverständlich eine Lebenszyklusbetrachtung, und zwar inklusive der Personalbereitstellung. Dazu gehören eine sorgfältige Kostenplanung und eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung; dazu ist heute schon einiges gesagt worden. Es müssen auch die sogenannten Eh-da-Kosten der Verwaltung mit eingepreist werden; die werden nämlich manchmal übersehen. Wir brauchen eine Wertschöpfungskette aus Planen, Bauen, Erhalten und Betreiben, verbunden mit einer optimal zugeschnittenen Finanzierung. Das muss im Vordergrund einer wirtschaftlichen Projekterledigung stehen. Wir brauchen aus meiner Sicht auch zwei Sichtweisen, nämlich zum einen die betriebswirtschaftliche und zum anderen die volkswirtschaftliche. Ich möchte das einmal an einem ganz konkreten Beispiel aus meinem Wahlkreis verdeutlichen: Wir alle wissen, dass Hamburg einen Hafen hat und dass der Hamburger Hafen das Herz der Hamburger Wirtschaft darstellt. Um erfolgreich zu sein, braucht er eine optimale verkehrliche Anbindung; das ist absolut unverzichtbar. (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Seehafenhinterlandverkehr!) Die sogenannten Hafenhinterlandverkehre sind für uns ein ganz entscheidender Punkt, weil sie momentan ein wenig notleidend sind. Hamburg hat als einzige Großstadt keine Autobahnumfahrung – das ist nicht zuletzt Ausdruck einer verfehlten Verkehrspolitik in den 60er- und 70er-Jahren, für die aber nicht die CDU verantwortlich war –, das heißt jeglicher Verkehr geht durch die Stadt. Die A 7 im Westen und die A 1 im Osten haben keine leistungsfähige Verbindung miteinander. Deswegen diskutiert Hamburg seit gut 20 Jahren die sogenannte Hafenquerspange, die beide Autobahnen endlich miteinander verbindet und zugleich die Güterverkehre aus dem Hafen und in den Hafen verbessert. Unter Schwarz-Grün haben wir uns nach vielen Jahren auf eine vernünftige Trassenführung verständigt, die vom Bund auch genehmigt worden ist. Die Kollegin Hajduk – ich habe sie eben noch gesehen; sie will gerade gehen – will ich ausdrücklich loben; das hat sie ausgezeichnet gemacht. (Marcus Held [SPD]: Ich dachte, sie sei jetzt weggelaufen!) – Nein, dafür haben wir uns im Senat viel zu gut verstanden. – Wir stehen mit dem Bau jetzt erst am Anfang; denn die Hafenquerspange war bislang nicht im Bundesverkehrswegeplan. Das konnte sie mangels konkreter Planung auch nicht sein. In der Zwischenzeit ist sie angemeldet. Aber Sie alle wissen: Es dauert normalerweise ziemlich lange, bis man mit einem Vorhaben auf dem obersten Treppchen der Bauausführung angekommen ist. Nun gibt es im Ministerium die Überlegung, die Hafenquerspange als sogenanntes ÖPP-Projekt zu planen, damit sie möglichst rasch realisiert werden kann. Ich kann nur sagen: Das findet meine volle Unterstützung. Ich hoffe, wir sind am Schluss erfolgreich, und das wird tatsächlich ein ÖPP-Projekt; denn die Vorteile liegen meines Erachtens auf der Hand: Es gibt eine deutlich raschere Realisierung. Wenn sauber geplant ist – das setze ich mal voraus –, ist das auch nicht teurer als im konventionellen Bauverfahren. Ich möchte hier ausdrücklich auf das Ausbauprojekt zur A 7 nördlich von Hamburg und seine sehr ausgefeilte Finanzierungsstruktur hinweisen. Das hat uns genau gezeigt, dass man so hervorragend finanzieren kann, dass man sogar noch in der Lage ist, Mittel für unerwartete Mehrkosten oder Umplanungen vorzuhalten. Ich glaube, das kann man alles vernünftig machen. (Beifall bei der CDU/CSU) Hinzu kommen Fakten – das ist für mich ganz entscheidend –, die sich gar nicht unmittelbar in der Rechnung niederschlagen. Wenn wir die Hafenquerspange schnell haben, dann können die Verkehre aus dem Hafen natürlich auch deutlich schneller abgeführt werden. Das wiederum spart Kosten für die Betriebe und die Logistiker, da sie verlässlicher planen und entsprechend auch verlässlicher liefern können. Die Staukosten im Hamburger Raum gehen in der Zwischenzeit in die Millionen. Ein Weiteres kommt noch hinzu: Ausweichverkehre in die Wohnquartiere werden vermieden, da die Verbindung zwischen den Autobahnen endlich funktioniert. Damit verbunden ist eine deutliche Verminderung der gesundheitlichen Belastung der von Lärm und Immissionen geplagten Anwohner. Das bedeutet letztendlich wiederum geringere Gesundheitskosten und eine Steigerung der Wohn- und Lebensqualität in den betroffenen Wohngebieten. Ich denke, das ist finanziell vermutlich kaum quantifizierbar. Aus meiner Sicht sind das alles Aspekte, die man berücksichtigen muss, wenn es darum geht, Investitionen möglichst schnell realisieren zu können. Deswegen ist mein Rat, daraus keinen Glaubenskrieg zu machen, jedes Projekt für sich zu betrachten, eine saubere Plus-Minus-Bilanz aufzustellen und danach zu entscheiden. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Kirsten Lühmann, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Kirsten Lühmann (SPD): Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Sehr verehrte Zuhörende! Die Links-Fraktion hat die Frage gestellt: Welchen Einfluss haben Interessenvertreter auf unsere Infrastrukturpolitik? Die Antwort ist kurz und einfach: eine angemessene. Das hätten wir auch am Rande des Plenums bei einer Tasse Kaffee besprechen können. Also warum diese Debatte hier? (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es stellt sich doch die Frage: Haben Interessenvertreter zum Beispiel keinen Einfluss auf politische Entscheidungen der Mitglieder der Links-Fraktion? Wenn ich mir die Homepage des Kollegen Behrens anschaue, sehe ich, dass er zum Thema „Wasser- und Schifffahrtsverwaltungsreform“ mit Verdi und den Personalräten geredet hat und anschließend zu dem Entschluss gekommen ist, dass die Reform des damaligen Ministers Ramsauer mangelhaft ist. Gut, so ähnlich ist es auch uns ergangen. Wir haben über die Reform mit Verdi und dem Fachverband der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gesprochen. In dieser Legislaturperiode haben wir es sogar durchgesetzt, dass Interessenvertretungen des Personals beim Umbau der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung angemessen beteiligt werden. Ich bin froh, dass diese Interessenvertretungen Einfluss auf unsere Infrastrukturpolitik haben; denn jetzt ist die Reform endlich auf den richtigen Weg gebracht worden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kollegen und Kolleginnen, das alles wissen Sie ja. Also ist die Frage: Warum debattieren wir hier eigentlich? Was wollen Sie, liebe Kollegen und Kolleginnen von der Opposition, den Menschen in unserem Land damit eigentlich sagen? Dass Sie nicht mit Interessenvertretern zusammenarbeiten und von Fachleuten keine Argumente hören wollen? Wir glauben, dass die Bevölkerung möchte, dass Politik ihre Entscheidungen nicht aus einem Bauchgefühl heraus fällt, sondern aufgrund vernünftiger Argumente. Und Argumente fallen nicht wie eine göttliche Eingebung auf uns herunter, sondern diese Argumente müssen wir uns in Gesprächen – unter anderem mit Interessenvertretungen – holen, liebe Kollegen und Kolleginnen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Bei diesen Gesprächen sind uns drei Dinge wichtig: erstens Transparenz, zweitens Ausgewogenheit und drittens Unabhängigkeit. Lassen Sie uns doch einmal kurz die von Ihnen so kritisierte sogenannte Fratzscher-Kommission auf diese drei Punkte hin untersuchen. Transparenz. Bundeswirtschaftsminister Gabriel suchte für eine drängende Herausforderung unserer Zeit Lösungsansätze. Er ist an die Öffentlichkeit gegangen und hat für diese Aufgabe ein Gremium eingerichtet. Außerdem hat er gesagt, wer in diesem Gremium, bestehend aus 21 Personen, vertreten ist. Ausgewogenheit. In dieser Kommission sind Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die Wirtschaft und die Gewerkschaften vertreten. Ja, liebe Kollegen und Kolleginnen, auch Banken und Versicherungen sind in ihr vertreten. Die Frage, die ich mir stelle, lautet aber: Gibt es für Sie eigentlich gute und schlechte Fachleute, gute und schlechte Argumente? Wie arrogant ist das denn, liebe Kollegen und Kolleginnen! (Beifall bei der SPD und CDU/CSU – Zuruf des Abg. Herbert Behrens [DIE LINKE]) Für ein gutes Ergebnis sollten wir alle sachlichen Argumente bedenken. Wie wir diese dann im Einzelnen gewichten, dürfte auch von unseren politischen Präferenzen abhängen. Diese Argumente aber gar nicht hören zu wollen, zeugt doch wohl von unerträglicher Arroganz! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Unabhängigkeit. Die Ergebnisse beinhalten nicht nur die Mehrheitsmeinung der Kommission, sondern es wurden auch alle Minderheitenvoten aufgeschrieben. So sollte es doch sein. Wir wollen von der Kommission Entscheidungshilfen bekommen; aber wir wollen nicht fertige Gesetze von ihr geliefert bekommen. Schauen Sie sich das Kapitel zum ÖPP an. Lieber Kollege Lange, es scheint mir, dass Sie nur die Seite mit den positiven Argumenten gelesen haben. Ich muss Ihnen sagen: Wir haben den kompletten Text gelesen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) In ihm ist aufgeführt, dass ÖPP durchaus auch negative Seiten hat. Auch die werden wir bei unserer politischen Arbeit beachten. (Beifall bei der SPD) Darüber, was nun passiert, entscheidet nicht die Kommission, sondern entscheiden wir, liebe Kollegen und Kolleginnen, und zwar nach eingehender Beratung. Liebe Kollegin Andreae, wie sieht denn eine Infrastrukturgesellschaft möglicherweise aus? Dazu sind viele Argumente dargelegt worden. Einige davon haben Sie genannt. Wir haben uns auch andere Argumente angesehen. Für die SPD ist wichtig, dass es auf der einen Seite keine Privatisierungen gibt; das haben auch Sie angeführt. Dass es auf der anderen Seite möglicherweise auch Privatinvestitionen geben kann, ist eine Option. Das ist keine Forderung. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nichts anderes haben wir gesagt!) Für uns ist ganz wichtig: keine Privatisierung. Eine Gesellschaft muss zu 100 Prozent in Bundesbesitz sein. Wir müssen in Zukunft davon wegkommen, bei den Planungen allein von den Herstellungskosten auszugehen. Die Kommission rät uns, mehr auf ein Lebenszy-klusprinzip zu setzen. Die Finanzströme müssen absolut transparent sein, und eine solche Gesellschaft muss komplett unter parlamentarischer Kontrolle sein. Was, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist daran denn so fürchterlich? (Zuruf von der SPD: So ist es!) Bezüglich der Kapitalfindung haben wir die Seiten zu den sogenannten Bürgerfonds sehr genau gelesen. Das ist etwas, was die SPD schon immer interessant fand und was zum Beispiel bei den Stadtwerken in München schon umgesetzt wurde. Dort sind auch von Kleinanlegern Gelder gesammelt worden, zum Beispiel zum Ausbau Erneuerbarer-Energien-Projekte. Das ist das, was wir uns anschauen wollen. Dann werden wir entscheiden. (Beifall bei der SPD) In unserem parlamentarischen System ist die Einbindung von Interessenvertretungen verpflichtend und gut organisiert. Zum Beispiel muss jeder Gesetzentwurf in eine Verbändeanhörung kommen. Vizepräsident Peter Hintze: Und jeder Redner muss einmal auf die Uhr schauen. (Heiterkeit) Kirsten Lühmann (SPD): Die Uhr ist direkt vor mir. – Wir sammeln Argumente und gewichten sie teilweise unterschiedlich. Dies ist beim Kollegen Lange und mir der Fall, wenn es beispielsweise um die Frage geht, was der Bundesrechnungshof zum Thema ÖPP sagt. Aber entscheidend ist, was hinten rauskommt. Das muss transparent sein. Da können wir alle vielleicht noch ein bisschen mehr tun. Sigmar Gabriel hat es uns mit der Fratzscher-Kommission vorgelebt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Mark Hauptmann, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Mark Hauptmann (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! In dieser hitzigen Debatte über öffentlich-private Partnerschaften – das ist, glaube ich, ein Konsens zwischen uns allen – ist langfristiges Denken gefragt. Dass die Linke mit kurz-, mittel- und langfristigem Denken permanent überfordert ist, ist für uns keine Neuigkeit, wegen der es einer Aktuellen Stunde bedarf. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Dieses Argument zeugt nicht von Intelligenz!) – Lieber Herr Kollege Ernst, Sie hatten Ihre Chance und haben sie abermals nicht genutzt. – Von daher hat der Kollege Beckmeyer hier vollkommen recht: Was Sie hier veranstalten, verdient die Bezeichnung Volksverdummung. In dieser Debatte der Volksverdummung – der Kollege Krischer freut sich sogar noch – haben Sie in dem Lügenbaron Klaus Ernst Ihren Meister gefunden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie sind die Hauptakteure. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Und Sie sind ein Dampfplauderer!) – Ich bin kein Dampfplauderer, sondern ich setze mich sehr wohl mit Ihrer Argumentation auseinander. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Dann argumentieren Sie mal! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war jetzt keine kluge Argumentation!) Ihre charmante Kollegin hat uns den Fetisch einer schwarzen Null vorgeworfen. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Das hat Ernst auch gemacht!) Dieser sogenannte Fetisch kommt Deutschland zugute und ist somit ein Fetisch, über den wir hier positiv reden können. Ihr Konzept „Investitionen auf Pump“ ist doch ein Konzept von gestern, Herr Kollege. „Investitionen auf Pump“ kann nicht mehr funktionieren; denn nur durch die schwarze Null generieren wir ja gerade wieder Haushaltsinvestitionen von morgen. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Die schwarze Null seid ihr von der Bundesregierung!) Das heißt, wir schaffen Voraussetzungen dafür, auch in Zukunft seitens des Staates investieren zu können. (Beifall bei der CDU/CSU) Dass wir das nicht nur staatlich, sondern auch noch im Verbund mit den Privaten machen wollen, ist ebenfalls Teil der heutigen Debatte. (Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Ist das jetzt ein Wert an sich?) Die Fratzscher-Kommission hat uns in ihrem Bericht klar gesagt, warum wir darüber debattieren sollten, wie wir erstens in Zukunft die langfristige Sicherung unseres Wohlstands über Investitionen garantieren können und wie wir zweitens dafür bessere Rahmenbedingungen schaffen; denn der Staat alleine kann diese nicht schaffen. Das ist, glaube ich, auch jedem von uns klar. Da stellt sich die Frage: Wie gehen wir mit diesem Modell von ÖPP um, um eine sinnvolle Ergänzung seitens der Privaten zu dem staatlichen Mechanismus zu haben? Der klare Vorteil, den wir mit den Privaten haben, wenn wir sie ins Boot holen, ist, dass sich ein Projekt über einen gesamten Lebenszyklus erstreckt: planen, bauen und hinterher eben auch über mehrere Jahre betreiben. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist bisher immer gescheitert!) – Das scheitert eben nicht. Sie sehen bei uns in Deutschland bereits sehr positive Beispiele, bei denen es überhaupt nicht scheitert. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bisher ist es immer gescheitert!) Schauen Sie sich die A 1 zwischen Hamburg und Bremen an. In vier Jahren konnte hier ein Projekt realisiert werden, von dem alle Verkehrsminister und alle Experten sagen: (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sagt der Bundesrechnungshof was anderes!) Hätte das der Staat alleine gemacht, hätten wir zehn Jahre gebraucht, um den ganzen Prozess durchzuführen. Wir hätten es also nicht so schnell durchführen können. Vielleicht hätten wir es aufgrund der begrenzten finanziellen Ressourcen überhaupt nicht realisieren können. Da bin ich ganz schnell bei Ihrer Debatte, die Sie führen wollen, nämlich warum man Mittel in Neubauprojekte und nicht nur in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur steckt. Herr Kollege Krischer, ich komme aus den neuen Bundesländern. Wir haben in den letzten 25 Jahren verschiedene Infrastrukturprojekte in Angriff genommen. Wir haben den Menschen immer gesagt: Wenn wir eine große Autobahn bauen – bei mir im Wahlkreis sind es die A 71 und die A 73 –, dann werden wir mit Blick auf die Lebensumstände der Menschen dafür sorgen, dass Schwerlasttransporte nicht durch die Dörfer und Innenstädte fahren, und ordentliche und angemessene Ortsumgehungen schaffen. Dass wir auch in Zukunft – die Kollegen haben es richtig gesagt – noch Neubauprojekte im Bereich der Verkehrsinfrastruktur brauchen, ist kein Widerspruch, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Frage der Priorität!) sondern zeigt letztendlich, dass unsere Investitionen in den neuen Ländern beileibe noch nicht abgearbeitet sind. Es gibt immer noch Projekte, bei denen wir mit privaten, aber auch mit öffentlichen finanziellen Mitteln dafür sorgen wollen, eine gute Infrastruktur aufzubauen. (Beifall bei der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schattenhaushalte!) Dass wir bei ÖPP-Projekten einen Perspektivwechsel brauchen, der die Langfristigkeit des Lebenszyklus in den Mittelpunkt stellt, wollen wir gar nicht bestreiten. Wir können zum Beispiel über das Schweizer Modell debattieren, bei dem wir uns nicht am Billigsten orientieren, sondern den günstigsten und teuersten Anbieter streichen und dann den Anbieter nehmen, der am nächsten am Median liegt, weil er die langfristigen Kosten mit einkalkuliert. Das heißt, wir wollen kein Preisdumping in den Vordergrund stellen, wir wollen keine Gewinnmaximierung in den Vordergrund stellen, wie es uns die Linke unterschieben will, sondern letztendlich einfach nur die Chancen von öffentlich-privaten Projekten in den Vordergrund stellen. Diese Chancen lassen sich in drei wesentlichen Aspekten zusammenfassen: Erstens. Ich kann schneller realisieren. Zweitens. Ich kann eine Langfristigkeit im Denken realisieren. Wenn das nicht Nachhaltigkeit ist, was dann, liebe Kollegen der Grünen? Drittens. Ich kann Win-win-Situationen für Wohlstand und Wirtschaft schaffen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Viertens. Bezahlen müssen wir es!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Marcus Held, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Marcus Held (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer kennt das nicht aus seinem Wahlkreis? Die Ortsstraße, die vor lauter Schlaglöchern kaum noch befahrbar ist und deshalb dringend ausgebaut werden müsste, der Sportplatz, der dringend einen neuen Belag braucht, oder die Schule, (Zuruf des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) in der seit 40 Jahren, Herr Krischer, die sanitären Anlagen nicht mehr modernisiert worden sind. Solche Beispiele könnten wir alle zuhauf vortragen. Sie basieren auf dem Problem, dass in Deutschland die Investitionen nicht ausreichend sind. Dieses Problem wurde nun zum Glück von unserem Minister Sigmar Gabriel aufgegriffen, der erstmals Fachleute aus den unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft an einen Tisch geholt hat und mit der Expertenkommission ergebnisoffen hat arbeiten können. Er hat, wie ich finde, ein gutes Ergebnis vorgelegt. Wichtig war dabei natürlich die dezidierte Bestandsaufnahme der Probleme. Natürlich – darin sind wir uns einig, und das merkt man auch an der Debatte – kann man über den Weg diskutieren und unterschiedlicher Auffassung sein; aber im Ziel waren sich alle Mitglieder der Kommission einig, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja schon einmal gut!) nämlich: Wir brauchen mehr Investitionen in Deutschland, meine Damen und Herren. Und in diesem Ziel sollten wir uns im Deutschen Bundestag einig sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das finden wir auch! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das finden alle!) An die Adresse der Fraktion Die Linke: Die Ergebnisse gehen weit über das hinaus, was Sie sich heute hier in einzelnen Punkten herausgepickt haben. Ich möchte Ihnen einige Beispiele aus dem Bericht der Expertenkommission nennen. Sie spricht zum Beispiel von der digitalen Infrastruktur. Im Bericht heißt es dazu: Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Deutschland in seine digitale Infrastruktur investieren. … Es müssen vorrangig Investitionen auf der Ebene der Breitbandnetze getätigt werden, da deren Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit in Deutschland im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich ist und sich diese digitale Lücke zu Wettbewerbern vergrößert. Deshalb brauchen wir hier Investitionen. Aber wir brauchen auch Lockerungen, zum Beispiel wenn es darum geht, freies WLAN einzuführen. Daher freue ich mich natürlich darüber, dass Herr Söder aus Bayern twittert, dass es für freies WLAN ein Ende der Störerhaftung braucht. Wir setzen uns in Berlin dafür ein. Danke schön, Herr Söder. Bitte überzeugen Sie Ihre Kollegen im BMI davon, damit wir endlich diese Störerhaftung abschaffen können. Wir als SPD unterstützen Sie gerne dabei, und das sollten wir hier herausstellen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Herbert Behrens [DIE LINKE] – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir übrigens auch!) Die Expertenkommission hat zum Beispiel auch – das möchte ich hier betonen – weitere 15 Milliarden Euro für die Kommunen gefordert. Mit dieser Forderung fühlen wir uns als SPD-Fraktion bestätigt. Denn wir haben diesen Weg mit der Bundesregierung schon eingeschlagen; Staatssekretär Beckmeyer ist in seinen Ausführungen darauf eingegangen. Wir haben beschlossen, dass in den Jahren 2016 bis 2018 10 Milliarden Euro für die öffentliche Infrastruktur bereitgestellt werden. Wir haben ebenfalls beschlossen, dass wir den Städten und Gemeinden weitere 5 Milliarden Euro geben werden, mit denen sie Investitionen anstoßen können. All das, meine Damen und Herren – das richtet sich auch an die Kolleginnen und Kollegen der Linken –, wird schon jetzt vor allem über den Bundeshaushalt finanziert. Hier wird nicht ein einziger Euro an privaten Mitteln verwendet. Der Bundeshaushalt zeigt einfach, wie sich die Realität darstellt. Man sollte hier nicht einfach das Gegenteil behaupten. Wir fühlen uns als SPD auch deshalb durch diesen Bericht bestätigt, weil wir uns bei den eben angesprochenen 5 Milliarden Euro für eine Zweckbindung entschieden haben. Diese Milliarden sollen nämlich für die Kinderbetreuung, für Soziales und vor allem für Bildung ausgegeben werden. Im Expertenbericht heißt es hierzu: Neben einem bedarfsgerechten Angebot an Kinderbetreuungsplätzen müssen die Investitionen in den Ausbau der Ganztagsschulen deutlich forciert werden, was bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollte. Ich als Rheinland-Pfälzer bin natürlich doppelt stolz, meine Damen und Herren, denn unsere Landesregierung verfolgt seit Jahren diese Linie. In Rheinland-Pfalz wird investiert. (Widerspruch bei der CDU/CSU) Die erfolgreiche SPD-geführte Landesregierung unter Malu Dreyer hat beispielsweise dafür gesorgt – ich weiß, dass Sie von der CDU/CSU dies nicht gerne hören –, dass in Rheinland-Pfalz als erstem Bundesland die Kindergartenbeiträge erlassen werden. Diesen Weg müssen wir im Bereich der Bildung weiterhin gehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD – Max Straubinger [CDU/CSU]: Wer zahlt’s? – Florian Hahn [CDU/CSU]: Bayern zahlt’s!) – Bayern hat bis 1989 so viel Unterstützung bei Investitionen bekommen; da würde ich mich wirklich mal zurückhalten. Bayern tut immer so, als ob es ganz Deutschland finanziere. Bayern zahlt nicht alleine. Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zahlen, nicht nur die Bayern. Das können wir hier einmal am Rande festhalten. (Beifall bei der SPD) Ein weiterer Punkt ist mir wichtig, nämlich die Investitionsverpflichtung in Höhe der Abschreibung für Kommunen. Hierzu heißt es in dem Bericht: Prüfung der Einrichtung einer haushaltsrechtlichen Verpflichtung zu öffentlichen Investitionen in einer Höhe, die zumindest die Abschreibungen auf das Vermögen der öffentlichen Hand kompensiert. Diese Forderung kann ich als langjähriger Kommunalpolitiker nur unterstützen. Denn nur so schaffen wir es, dass die Kommunen ihr Eigenkapital nicht infolge der Einführung der Doppik innerhalb weniger Jahre aufzehren. Im Ergebnis bietet der Bericht also viele gute Ansätze. Wir sollten diesen nicht – wie heute Nachmittag teilweise leider geschehen – zerreden, sondern anpacken, um Deutschland weiterhin zukunftsfähig zu machen. Nach den Reformen, die für den jetzigen wirtschaftlichen Erfolg entscheidend waren, brauchen wir wieder weitblickende Entscheidungen für Deutschlands Zukunft. Wir als SPD unterstützen diese gerne. Danke schön. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner in dieser Aktuellen Stunde ist der Kollege Dr. Andreas Lenz, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht der Linken wieder einmal um vermeintliche Heuschrecken, um das vermeintliche Bedienen von Interessen der Privatwirtschaft, um die vermeintlichen Machenschaften von Banken und Versicherungen, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Die es gar nicht gibt bei uns, gell? Wir haben auch keine Finanzkrise gehabt!) kurz: um Mythen, Verdummung und Verschwörungs-theorien. Uns, den Koalitionsfraktionen, geht es aber um mehr Investitionen in Deutschland. Uns geht es um eine zukunftsfähige Entwicklung hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Ein maßgeblicher Faktor für unsere Wettbewerbsfähigkeit ist unsere im internationalen Vergleich leistungsfähige Infrastruktur. Der Wettbewerbsbericht des Weltwirtschaftsforums lobt ausdrücklich die Innovationskultur in Deutschland, die Stärken im Bereich der Forschung und Entwicklung und eben die Infrastruktur. Deutschland steht hinsichtlich des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigungssituation wirtschaftlich gut da. Aber wir wissen: Die größte Gefahr für die Zukunft ist der Erfolg der Gegenwart. Laut KfW-Kommunalpanel gibt es in Deutschland einen Investitionsstau von rund 119 Milliarden Euro; die Größe der Lücke variiert je nach Studie. Es gibt auch andere Sichtweisen. Beispielsweise sagt der Sachverständigenrat, dass es kein pathologisches Defizit hinsichtlich der Investitionen gibt. Wir als Koalitionsfraktionen haben uns jedoch dazu verpflichtet, mehr in die öffentlichen Infrastrukturen zu investieren. In den Jahren 2014 bis 2017 stellt der Bund insgesamt 5 Milliarden Euro zusätzlich für den Erhalt und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zwei Leute klatschen!) – Das ist ja auch schon bekannt. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind die, die es glauben!) Das Investitionsprogramm der Bundesregierung für den Zeitraum 2016 bis 2018 umfasst weitere zusätzliche Mittel für öffentliche Investitionen in Höhe von 10 Milliarden Euro. Hiervon gehen 4,35 Milliarden Euro in den Ausbau der Infrastruktur, in die Bundesfernstraßen und Schienenwege. Ein Schwerpunkt wird dabei der Breitbandausbau sein. Wir investieren also nicht nur in die von den Grünen zu Recht geforderten Fahrradautobahnen – die sind wirklich nicht schlecht –, sondern wir investieren in die gesamte Zukunft unseres Landes. Wir entlasten außerdem die Kommunen, die für über die Hälfte der Investitionen verantwortlich sind. Aber es stimmt: Wir brauchen noch mehr Investitionen. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Nun ist es so, dass von den jährlichen Investitionen in Deutschland, die rund 460 Milliarden Euro ausmachen, nur rund 9 Prozent auf den öffentlichen Sektor entfallen. Wir brauchen also vor allem Rahmenbedingungen für mehr private Investitionen und für mehr private Innovationen. Genau dafür wurde vom Wirtschaftsminister die Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen in Deutschland eingesetzt. Die Vorschläge der sogenannten Fratzscher-Kommission liegen jetzt vor. Diese waren schon innerhalb der Kommission nicht ganz unstrittig, und ich wage zu prophezeien: Sie werden auch hier im Bundestag nicht unstrittig sein. Sie sehen daran auch, dass letztendlich die Politik entscheidet, welche Vorschläge umgesetzt werden, und eben nicht die Interessenvertreter. Im Übrigen gelten bei öffentlich-privaten Partnerschaften hinsichtlich der Finanzierbarkeit und der Haushaltsverträglichkeit die gleichen Anforderungen wie bei konventionellen Projekten. Dabei kommt es eben nicht nur auf die Höhe des jeweiligen Finanzierungszinssatzes an. Für eine Gesamtbeurteilung müssen die gesamten Preis- und Leistungskonditionen berücksichtigt werden. Hierzu gehören die Planungsvoraussetzungen, der Bau, das Gewusst-wie und der Betrieb über den gesamten Lebenszyklus eines Projekts. Hier können private Anbieter sehr wohl die für den Steuerzahler günstigere Alternative sein, wie man gerade an Großprojekten hier in Berlin sehen kann. Natürlich müssen private Investoren auch Risiken übernehmen. Rentabilität und Risiko hängen zusammen. Dabei würden keine Autobahnen verkauft werden – das ist in diesem Zusammenhang überhaupt nicht der Punkt, Herr Krischer –, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seite 42! Lesen Sie nach!) aber die Prüfung einer öffentlichen Infrastrukturgesellschaft macht auf jeden Fall Sinn, und wir werden diese Prüfung auch durchführen. Wir betrachten das, im Gegensatz zu Ihnen, überhaupt nicht ideologisch. Es geht schlicht um eine Kosten-Nutzen-Abwägung. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir machen auch eine Kosten-Nutzen-Analyse!) Wir werden über alle Vorschläge diskutieren, auch mit Ihnen – es hilft ja nix –, und ich rate Ihnen, dies ohne Schaum vorm Mund zu machen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit uns diskutiert man immer gut!) Sie glauben, dass der Staat alles besser machen kann. Wir glauben nicht, dass der Staat der bessere Unternehmer ist. Wir trauen den Menschen etwas zu, wir trauen den privaten Investoren etwas zu, wir trauen den Menschen insgesamt etwas zu. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wir trauen Ihnen alles zu! Das ist das Problem!) Wir gestalten den gesetzlichen Rahmen so aus, dass auch die privaten Investitionen gut für unser Land sein werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Marcus Held [SPD]) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Lenz. – Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 6 auf: Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 2014 (56. Bericht) Drucksache 18/3750 Überweisungsvorschlag: Verteidigungsausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch oder anderweitige Meinungen. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hellmut Königshaus, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Jahr 2014 war in mehrfacher Hinsicht ein Jahr der Wahrheit für die Bundeswehr, ein Jahr, in dem bereits seit langem schwelende Probleme plötzlich aufloderten und latenter Bedarf akut wurde. Wir mussten alterungsbedingte Ausfälle bei der Bewaffnung und beim Material feststellen, und das in einem noch nicht gekannten Ausmaß. Und es wurde deutlich, dass der personelle, materielle und organisatorische Zuschnitt der Streitkräfte in einigen Verwendungsreihen und -bereichen nicht den gewachsenen Anforderungen gerecht wird. Zudem zeigte sich, dass der Verfall der vielerorts seit Jahren vernachlässigten baulichen Infrastruktur in vielen Liegenschaften zu einem nicht mehr hinnehmbaren Zustand geführt hat. Dies alles hat den Dienst der Soldatinnen und Soldaten mehr denn je belastet und in einigen Bereichen auch die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte beeinträchtigt. In den vergangenen Jahren waren diese Probleme nicht so deutlich hervorgetreten, weil die Soldatinnen und Soldaten sich zunächst selbst zu helfen suchten. Soldaten sind eben erfindungsreich und engagiert, wenn es darum geht, den Dienstbetrieb, wie es so schön heißt, mit Bordmitteln aufrechtzuerhalten. Das ist auf kurze Sicht gut und richtig, führt auf lange Sicht aber dazu – das zeigt die heutige Situation –, dass nur Symptome und nicht die eigentlichen Ursachen der Probleme behandelt werden. Gepaart mit gelegentlichen Beschönigungen und Relativierungen der für Abhilfe eigentlich zuständigen Dienststellen wird so eine rasche Erkennung und Behebung von Problemen behindert. Im Ergebnis verschärfen sich dann die Missstände immer weiter, bis die Probleme kaum mehr beherrschbar sind. Ihre Forderung, Frau Bundesministerin von der Leyen, nach einer Kultur der Wahrhaftigkeit in der Bundeswehr und auch im Ministerium kann ich deshalb wirklich nur sehr nachdrücklich unterstreichen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Tatsächlich ist festzustellen: Die Bundeswehr hat sich in dieser Hinsicht auf den Weg gemacht. Das gilt auch für die Darlegung der strukturellen Finanzierungslücken im Bundeshaushalt. Diese Offenheit zahlt sich aus. Die am 18. März 2015 vom Kabinett beschlossenen Eckwerte zum Bundeshaushalt 2016 und die sogenannte mittelfristige Finanzplanung sind mit einer deutlichen Steigerung der Mittel im Verteidigungshaushalt verbunden. Damit ist zumindest der finanzielle Grundstein gelegt, um einige der Probleme angehen zu können; aber das ist eben nur der Grundstein und noch lange nicht das ganze Bauwerk. Auch deshalb vertraue ich nicht zuletzt auf Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, auf die Einsicht, dass wir hier etwas tun müssen. Aus vielen Äußerungen, die ich in der Vergangenheit gehört habe, schließe ich, dass das von vielen von Ihnen so gesehen wird. Lassen Sie mich noch kurz auf die Personalsituation in den Streitkräften eingehen. Die dienstliche Beanspruchung ist ungleich verteilt. Soldatinnen und Soldaten in Spezialverwendungen, teilweise aber auch ganzen Truppengattungen sind in unzumutbarem Maße belastet. Zahlreiche Beispiele dafür sind im Jahresbericht aufgelistet. Ich kann sie hier nicht alle im Detail ansprechen. Es ist zu begrüßen, dass Sie, Frau Bundesministerin, das Prinzip „Breite vor Tiefe“ behutsam korrigieren und die einsatzbedingte Unwucht im System ausbalancieren, um die zunehmende Überlastung in diesen Bereichen zu vermindern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Mit Freude stelle ich fest, dass bei aller berechtigten Schwerpunktsetzung bei den inzwischen offenkundig gewordenen Problemen in den Bereichen Ausrüstung, Ausstattung und Bewaffnung, aber auch bauliche Infrastruktur die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst vorankommen, wenngleich wir auch in diesen Bereichen erst einige Schritte auf einem noch sehr weiten Weg gegangen sind. Es zeigen sich aber auch hier erste Erfolge, die auch statistisch belegbar sind: Die Eingabequote beim Wehrbeauftragten ist wieder rückläufig. Zum Stichtag 31. März ging die Quote im Jahresvergleich um rund 10 Prozent zurück, wenngleich sie immer noch auf einem recht hohen Niveau ist. Es gibt also noch einiges zu tun. Aber immerhin zeigt sich eine Trendumkehr. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gäbe sicherlich noch viele Punkte aus meinem Jahresbericht anzusprechen – ich lege Ihnen ans Herz, diese Punkte im schriftlichen Jahresbericht nachzulesen –, doch zu allem reicht meine Redezeit hier nicht aus. Ich muss mich daher auf die Punkte, die ich bisher angesprochen habe, beschränken. Erlauben Sie mir trotzdem noch einige Anmerkungen. In wenigen Wochen endet nach fünf erfüllten Jahren meine Amtszeit als Ihr Wehrbeauftragter. Es waren Jahre, die teilweise von erschütternden Ereignissen, aber auch von Beispielen beglückender Kameradschaft, Hilfe und Unterstützung geprägt waren. Ein Rückblick über den aktuellen Berichtszeitraum hinaus zeigt, dass sich auch vieles zum Besseren gewandelt hat, nicht erst jetzt in den letzten Wochen, Monaten und Jahren, sondern eben auch über die letzten fünf Jahre hinweg. Allein die Entwicklung der Zahlen von Gefallenen und Verwundeten zeigt, welche Fortschritte es gegeben hat. Natürlich ist das nicht nur auf die bessere Ausstattung und Ausrüstung zurückzuführen; auch die immer weniger häufige robuste Teilnahme unserer deutschen Kräfte an Gefechtshandlungen hat etwas damit zu tun. Aber es hat eben auch mit diesen Verbesserungen zu tun. Daher bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie diese mit angeschoben und mit angestoßen haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die notwendige Priorisierung des Einsatzbedarfs ging allerdings zulasten des Unterhalts und der Regeneration derjenigen im Grundbetrieb. Es ist gut, dass der Fokus nun auch auf eine rasche Verbesserung der Situation in der Heimat gelegt wird. Ohne jetzt den Einfluss des Wehrbeauftragten auf diese Entwicklung überbewerten zu wollen: Ein wenig haben mein Amt und ich selbst wohl schon dazu beigetragen. Daher möchte ich allen, die mich dabei unterstützt haben, ein herzliches Dankeschön sagen. Ich danke zuallererst Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages, meinen Auftraggebern, für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und für all das, was wir zum Teil gemeinsam im Sinne unserer Soldatinnen und Soldaten erreichen konnten. In gleicher Weise danke ich natürlich auch jenen, die mir ihr Vertrauen schenkten und ihre Sorgen und Nöte anvertrauten: unseren Soldatinnen, unseren Soldaten und ihren Angehörigen. Es war großartig, zu sehen, was Sie alle für unser Land leisten und was Sie alles an Opfern und Belastungen auf sich genommen haben. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebenso danke ich den drei Bundesministern der Verteidigung, die ich während meiner Amtszeit erleben konnte; Dr. Jung habe ich auch erlebt, aber nicht während meiner Amtszeit. Ganz besonders danke ich Ihnen, Frau Dr. von der Leyen. Sie haben stets für alle Themen, mit denen ich auf Sie zukam, ein offenes Ohr gehabt und sind Anregungen stets nachgegangen, auch wenn Sie naturgemäß nicht alles Wünschenswerte erfüllen konnten. Es ist eben für einen Wehrbeauftragten einfacher, Forderungen zu erheben, als für eine Verteidigungsministerin, sie auch zu erfüllen. Das weiß ich sehr wohl. Ich weiß auch zu schätzen, mit welcher Kraft Sie sich stets darum bemüht und vieles auch schon erreicht haben. Ich bin sicher, Sie werden auf dem Weg weitergehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dieser Dank geht natürlich auch an die übrige politische und militärische Führung der Bundeswehr sowie an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium der Verteidigung, in den Kommandobehörden, in den Ämtern und in der Truppe, die meine Anfragen zu den Eingaben und sonstigen Themen bearbeitet haben und mir bei meinen Truppenbesuchen hilfreich zur Seite standen. Ganz besonders danken möchte ich jedoch – das werden Sie verstehen – den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Amtes, ohne die ich meine Arbeit so nicht hätte bewältigen können. (Beifall im ganzen Hause) Ich gebe zu, ich habe es genossen, in den letzten Monaten immer mehr Lob gehört zu haben. Aber der größte Teil des Lobes, das ich gehört habe, gebührt im Grunde genommen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ohne sie wäre das alles gar nicht zu bewältigen und zu erreichen gewesen. Sie haben mit großem Sachverstand, aber auch mit der notwendigen Empathie geholfen, den mir von der Verfassung vorgegebenen Auftrag zu erfüllen. Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch noch einige Anmerkungen zur Situation jener, die unseren Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan als Ortskräfte kameradschaftlich zur Seite standen und denen auch der ihnen gebührende Dank zustehen würde, den sie aber so nicht erhalten oder der ihnen nur widerwillig zuteilwird. Es ist und bleibt für mich unverständlich, wie wenig zugewandt unsere deutschen Behörden denen unter ihnen begegnen, die sich gefährdet fühlen und zu uns kommen wollen. Wir sollten diese treuen Helfer doch zumindest nicht schlechter behandeln als jene, die bei uns um Aufnahme ersuchen, (Beifall im ganzen Hause) weil sie sich in Syrien, Libyen oder anderswo gefährdet fühlen. Auch unseren afghanischen Helfern gegenüber haben wir eine moralische Fürsorgepflicht, auch wenn sie nicht im Gesetz steht. Ich habe nicht das Gefühl, dass wir dieser Pflicht angemessen nachkommen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Demnächst endet, wie gesagt, meine Amtszeit. Meinem Nachfolger, Dr. Hans-Peter Bartels, möchte ich mit auf den Weg geben, dass eine großartige Aufgabe auf ihn wartet. Aber sie bringt natürlich auch mancherlei Belastungen mit sich. Ich wünsche dir, lieber Hans-Peter, dass die positiven Erfahrungen überwiegen werden. Ich wünsche dir Erfolg und will dich, wenn ich das kann, mit Rat und Tat gerne weiterhin unterstützen. Ich sage dir zu, dass dich mein Rat jedenfalls nicht ungebeten und auf keinen Fall über Interviews oder Verlautbarungen erreichen soll. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall im ganzen Hause) Vizepräsident Johannes Singhammer: Bevor ich der Ministerin als nächster Rednerin das Wort erteile, möchte ich dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst für die Vorlage des Jahresberichts 2014 danken. Lieber Herr Königshaus, dies ist, wie Sie gesagt haben, zugleich der letzte Jahresbericht, den Sie vorlegen. Deshalb möchte ich Ihnen im Namen der Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages für Ihre Arbeit in den zurückliegenden fünf Jahren von Herzen danken. (Beifall im ganzen Hause) Ihr Amt wurde laut Grundgesetz als Hilfsorgan des Bundestages bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte geschaffen. In Ihrer Amtszeit haben Sie als Wehrbeauftragter im Auftrag des Deutschen Bundes-tages einen wesentlichen Beitrag zur parlamentarischen Kontrolle der Bundeswehr als Parlamentsheer bzw. -armee geleistet. Sie haben sich mit allen Aspekten der Bundeswehr befasst. Missständen sind Sie stets hartnäckig und entschlossen auf den Grund gegangen. Ein besonderes Anliegen war Ihnen die Erhöhung der Sicherheit sowie die Verbesserung der Ausrüstung und der Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten. Sie waren immer ein Ansprechpartner für die Mitglieder des Deutschen Bundestages, insbesondere natürlich für die Kolleginnen und Kollegen des Verteidigungsausschusses, genauso aber auch für die Soldatinnen und Soldaten. Ich möchte Ihnen deshalb im Namen der Soldatinnen und Soldaten, aber auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen für Ihre Arbeit als Wehrbeauftragter danken und wünsche Ihnen für den weiteren Lebensweg alles Gute und Gottes Segen. (Beifall im ganzen Hause – Abgeordnete aller Fraktionen bringen gegenüber dem Wehr-beauftragten Hellmut Königshaus ihren Dank zum Ausdruck) Jetzt erteile ich das Wort der Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin der Verteidigung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Königshaus, Sie haben jetzt zum fünften und damit letzten Mal als Wehrbeauftragter den Deutschen Bundestag unterrichtet. Das ist immer der Moment, in dem dem Parlament und der Öffentlichkeit bewusst wird, wie wichtig der Wehrbeauftragte ist; denn dieser Bericht ist quasi ein Protokoll über all das, was Sie im letzten Jahr von den Soldatinnen und Soldaten an Nöten, an Sorgen, an Beschwerden erfahren haben, aber eben auch an Vorschlägen. Allein im Jahr 2014 haben Sie, Herr Königshaus, rund 4 400 Eingaben bearbeitet. Wenn man das einmal extrapoliert, dann sind das in Ihrer Amtszeit ungefähr 24 000 Eingaben gewesen, quer durch alle Bereiche der Bundeswehr. Das sind beeindruckende Zahlen; aber diese Zahlen sind eher trocken. Viel beeindruckender sind das Herzblut, die Hartnäckigkeit, die Empathie, aber vor allem auch der Sachverstand, mit dem Sie diese Eingaben bearbeitet haben. Dafür, lieber Herr Königshaus, danke ich Ihnen auch im Namen der Soldatinnen und Soldaten und dieses Parlamentes. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Aufgabe des Wehrbeauftragten ist es, aus den Tausenden von Eingaben die Themen herauszudestillieren, die die Angehörigen der Bundeswehr bewegen, und ihnen damit dann auch eine Stimme zu geben. Das haben Sie getan. Das hilft der Bundeswehr, das hilft dem Parlament, das hilft der Regierung, die Themen politisch richtig zu setzen. Das ist Ihnen, lieber Herr Königshaus, zweifelsohne in hervorragender Weise gelungen. Wenn man Ihre Berichte durchblättert, sieht man das an den Themen: Neuausrichtung, Ausrüstung, Auslandseinsätze, Vereinbarkeit von Dienst und Familie, Personal – um nur ganz wenige zu nennen. Ihnen, lieber Herr Königshaus, lag immer sehr am Herzen, dass die Ausrüstung stimmt – zu Recht. Dahinter steht der gesamte Rüstungsprozess. Dieser Rüstungsprozess ist natürlich nicht das oberste Anliegen der Soldatinnen und Soldaten – die wollen wissen, was hinten rauskommt, was sie zum Schluss in den Händen halten. Aber der vorgelagerte Beschaffungsprozess ist wichtig für eine passgenaue Ausrüstung. Deshalb sind Sie auch einer der Treiber gewesen, der uns zum Schluss geholfen hat, den richtigen Weg einzuschlagen: Agenda Rüstung, Rüstungsgutachten, die neuen Projektstatusberichte, das Rüstungsboard. Das sind all die Dinge, die wir miteinander diskutieren. Diese sind jedoch kein Selbstzweck. Wir reden ja immer auf einem sehr hohen Abstraktionsniveau, immer enorm theorielastig; aber zu guter Letzt sind es diese Prozesse, die darüber entscheiden, wie gut ausgerüstet die Soldatinnen und Soldaten für uns in den Einsatz gehen. Das ist es, was wir uns immer wieder vor Augen führen müssen, wenn es bei einzelnen Rüstungsvorhaben Frust gibt, weil es langsam vorangeht, widersprüchlich, behäbig oder theorielastig ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter dem Strich kann das über Leben und Tod entscheiden. Deshalb lohnt sich jede Hartnäckigkeit und jeder lange Atem gerade bei diesen Themen. Ausrüstung, meine Damen und Herren, hat einen qualitativen, aber auch einen quantitativen Aspekt. Deshalb haben Sie, Herr Königshaus, zu Recht immer wieder gemahnt, die Truppe ausreichend mit Gerät auszustatten. Wir haben das aufgegriffen und betrachten noch einmal die Obergrenzen der Hauptwaffensysteme. Erste Entscheidungen sind gefallen: Wir werden das dynamische Verfügbarkeitsmanagement gar nicht erst einführen, und wir haben die Obergrenze beim Leopard 2 angehoben. Sie, Herr Königshaus, haben auch immer zu Recht betont, dass das modernste Material nichts nützt, wenn man das Personal dafür nicht hat. Ich erinnere mich noch sehr gut, wie Sie mir zu Beginn meiner Amtszeit den Rücken gestärkt haben, wie Sie aber auch gemahnt und mich auf die Schwachstellen gerade beim Thema Personal, gerade beim Thema Attraktivität hingewiesen -haben. Sie haben mich gemahnt, hartnäckig zu bleiben. Sie haben mir dadurch am Anfang auch Sicherheit gegeben, wenn ich so manches Mal verunsichert war, ob das der richtige Pfad ist. Deshalb möchte ich Ihnen vor dem Hohen Hause von ganzem Herzen dafür danken. Vor allem weiß ich, wie dankbar die Truppe Ihnen dafür ist, Herr Königshaus. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Ihrer unnachahmlichen Art haben Sie auch noch ein Thema aufgegriffen, was vielleicht eines der – in -Anführungszeichen – letzten Themen Ihrer Amtszeit ist – dies gibt aber auch uns den Schwung, es mit in die -Zukunft hineinzutragen – das Thema der Ortskräfte in Afghanistan. Meine Damen und Herren, ich habe mir die Zahlen noch einmal angeschaut; wir sind da einfach zu langsam. Mir sagt auch mein Gefühl: Wir haben diesen Männern und Frauen in Afghanistan vertraut, wir haben ihnen indirekt das Leben der Soldatinnen und Soldaten anvertraut. Wenn sie nicht aufrichtig gewesen wären, hätte das Soldatenleben gekostet. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass es eine unserer vornehmen Aufgaben ist, noch mehr Tempo in diesen Prozess hineinzubringen und großzügiger zu werden. Wir haben diesen Menschen vertraut. Wir sollten ihnen auch weiterhin vertrauen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Da ich beim Thema Vertrauen bin, erlauben Sie mir, lieber Kollege Königshaus, zu sagen: Sie haben sich das Vertrauen der Soldatinnen und Soldaten erworben, und Sie haben den Begriff Fürsorge weiß Gott mit Leben erfüllt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin Christine Buchholz. (Beifall bei der LINKEN) Christine Buchholz (DIE LINKE): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Königshaus! Meine Damen und Herren! Vor einem Jahr hat Ministerin von der Leyen sehr viel Wind um die Vereinbarkeit von Dienst und Familie gemacht. Heute ist das Thema aus den Schlagzeilen heraus, und wenn man den Jahresbericht des Wehrbeauftragten liest, dann weiß man auch, warum. Die Bundeswehr war, ist und bleibt eines der familienunfreundlichsten Unternehmen in diesem Land. Zu den konkreten Problemen: Im Bericht des Wehrbeauftragten ist zu lesen: Eine Soldatin beantragt Elternzeit, doch weil der Antrag nicht bearbeitet wird, kann sie kein Elterngeld beziehen. – Das ist nur ein kleines Beispiel für den enormen Rückstau von Anträgen und dafür, wie er sich auswirkt. Weil zahlreiche Posten in der Verwaltung nicht besetzt sind, betragen die Bearbeitungszeiten mitunter sechs Monate. Selbstverständliche Ansprüche werden nicht erfüllt. Das kann nicht sein. (Beifall bei der LINKEN) Eines der größten Probleme für die Familien ist die erzwungene Pendelei aufgrund von Versetzungen. Die Attraktivitätsoffensive hat an der mangelnden Planbarkeit dieser Versetzungen nichts geändert. Hinzu kommt, dass selbst bei der finanziellen Abfederung wichtiger Forderungen nichts getan wurde. So weist der Bericht zu Recht darauf hin, dass es nach Versetzungen keine Wahlfreiheit zwischen der Inanspruchnahme von Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung gibt, wie es in vielen zivilen Bereichen selbstverständlich ist. Die Konsequenz ist bitter: Fast die Hälfte der befragten Soldatinnen und Soldaten einer vom Wehrbeauftragten angeregten Studie hat angegeben, dass dienstliche Erfordernisse bereits mindestens einmal ihre Ehe oder Partnerschaft zerstört haben. Die Bundeswehr ist und bleibt für viele ein Familienkiller. In dem Attraktivitätsprogramm geht es vor allen Dingen darum, mehr Bewerber anzulocken. Doch was mit den Soldaten passiert, wenn der Dienst erst einmal läuft oder vorbei ist, interessiert nicht weiter. Nehmen wir die Radarstrahlenopfer. Dabei handelt es sich um ehemalige Soldaten, die durch den Dienst für die NVA oder die Bundeswehr erkrankt sind. Viele von ihnen wurden in zermürbende Prozesse gezwängt, um zu ihrem Recht auf Entschädigungen und Ausgleichszahlungen zu kommen. Wir lesen hier von einem Wartungstechniker der Marineflieger, der über 20 Jahre gegen die Bundeswehr prozessierte, bis er Recht bekam. Andere starben, bevor ihre Prozesse zu Ende waren. (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Es wird versucht, das vernünftig zu lösen!) 50 Prozesse sind noch anhängig, und ich sage: Beenden Sie endlich dieses unwürdige Gezerre! (Beifall bei der LINKEN) Die Zahl derjenigen, die aus Afghanistan traumatisiert zurückgekommen sind, steigt weiter, und dies, obgleich die Zahl der Bundeswehrsoldaten in Afghanistan deutlich reduziert wurde. Warum ist das so? Soldatinnen und Soldaten waren in Afghanistan durchschnittlich dreimal im Einsatz. Viele haben sich immer wieder gemeldet und psychische Probleme immer wieder verdrängen können. Nun kommen die Folgen dieser Traumatisierung heftig zum Ausbruch. Aufgefangen werden die Betroffenen jedoch nicht ausreichend. Der Bericht spricht von einer außerordentlich geringen Behandlungsquote. Jene, die behandelt werden wollen, müssen durchschnittlich zwei Monate warten, und das, meine Damen und Herren, ist unwürdig. (Beifall bei der LINKEN) Frau von der Leyen, Sie sagten zum Auftakt des Weißbuchprozesses: Unsere Interessen haben keine unverrückbare Grenze, weder geografisch noch qualitativ. – Damit reden Sie der Entgrenzung militärischer Gewalt das Wort. Worüber Sie aber nicht sprechen, sind zum einen die zukünftigen Opfer in den Einsatzgebieten und zum anderen die Ortskräfte. Sie sagen hier, dass an dieser Stelle endlich etwas getan werden muss. Dann tun Sie es auch! (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Darüber haben wir doch gesprochen!) Worüber Sie auch nicht sprechen, ist, dass diese Politik von den eingesetzten Soldatinnen und Soldaten und ihren Familien ausgebadet wird. Frau von der Leyen, Sie fordern Auslandeinsätze ohne Grenzen und Tabus. Damit tragen Sie auch die Verantwortung für die psychisch kranken Heimkehrer von morgen. (Florian Hahn [CDU/CSU]: Wann hat sie das getan?) Dies ist die letzte Debatte mit Herrn Königshaus als Wehrbeauftragtem. Herr Königshaus, Sie und Ihre Mitarbeiter haben oft den Finger an der richtigen Stelle in die Wunde gelegt, gerade wenn es um soziale Belange der Soldatinnen und Soldaten ging. An einer Stelle widersprechen wir als Linke Ihnen allerdings heftig. In Ihrem Bericht fordern Sie die Erhöhung des Verteidigungshaushaltes – das haben Sie in Ihrer Rede eben auch getan – und plädieren Sie für die Aufrüstung mit Großgerät – bis hin zur Forderung nach Kampfdrohnen. Die Linke ist überzeugt: Sicherheit wird so nicht geschaffen. Im Gegenteil: Wer Sicherheit für die Soldatinnen und Soldaten und ihre Familien will, kann einiges dafür tun; vor allem sollte er sie nicht in immer mehr Auslandseinsätze schicken. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Gabi Weber [SPD]) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Heidtrud Henn für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Heidtrud Henn (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer im Moment über die Bundeswehr redet und schreibt, spricht und schreibt über das G36. Mal mehr, mal weniger differenziert werden technische Daten verglichen und grafisch aufbereitet. Es wird gefragt, wer wann wo von welchem Problem gewusst hat, und dabei wird auch Parteipolitik betrieben. Ja, es ist richtig und wichtig, zu klären, wie Vertrauen wiederhergestellt werden kann, ob ein neues Sturmgewehr beschafft werden soll und wie Fehler zukünftig vermieden werden können. Am Anfang von Verbesserungen steht immer die Wahrheit, und es ist auch dem Wehrbeauftragten und seiner Hartnäckigkeit zu verdanken, dass nun die Ergebnisse von Untersuchungen zum G36 auf dem Tisch liegen. Hier zeigt sich, dass es eben nicht immer schön ist, recht zu haben. Der Wehrbeauftragte hatte mit seinen Befürchtungen aber recht, und es ist gut, dass die Berichte nun ausgewertet werden, um Lösungen zu finden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe in den letzten Tagen oft daran gedacht, dass es leichter ist, über Abstraktes, Zahlen, Statistiken, Treffsicherheit und Streu-kreisausweitung zu sprechen als über den Menschen, der im Einsatz ist und der Funktionsfähigkeit seines Gewehres vertrauen muss. Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter, lieber Herr Königshaus, haben Sie Dank für Ihren Bericht, der uns dabei hilft, unsere Arbeit gut zu machen. Auch Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gilt mein Dank. 4 656 Soldatinnen und Soldaten haben sich im Berichtszeitraum mit Eingaben an den Wehrbeauftragten gewandt. Diese zu sortieren und zu bearbeiten, ist eine beachtliche Leistung. Dass Sie bereits Ende Januar weit mehr als die Hälfte der Eingaben bearbeitet hatten, ist beeindruckend. Meinen Dank werde ich heute zum letzten Mal an Sie in Ihrer Funktion als Wehrbeauftragter richten. Ich war mir immer sicher, bei Ihnen eine offene Tür zu finden. Sie haben stets meine Fragen beantwortet und meine Bedenken aufgenommen. Sie waren ein guter Wehrbeauftragter, weil für Sie der Mensch zählt und weil Sie ein Gefühl für Ihr Gegenüber haben. Ich habe von Ihnen gelernt, lieber Herr Königshaus. Vielen Dank! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich bin viel unterwegs, um mir an Standorten ein Bild von der Truppe und den Mitarbeitern zu machen. Ich lade dort immer dazu ein, mir nicht eine schöne Fassade zu zeigen, sondern es offen und ehrlich zu sagen, wenn es irgendwo hakt. Ich erlebe an den Standorten Soldatinnen und Soldaten und natürlich auch zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die stolz auf ihren Arbeitgeber sind und ihren Beruf tatsächlich lieben. Ich freue mich, das zu hören. Aber leider hakt es an einigen Standorten nicht nur, sondern es stinkt. Ein Beispiel aus der Praxis: An einem Standort war über sieben Jahre lang eine Baustelle. Die Arbeiten sind beendet, und nun wird das Bataillon aufgelöst. Der Umzug für die Soldatinnen und Soldaten steht ins Haus. Wohin? In eine Baustelle. In dieser Baustelle, in der die Unterkünfte sind, stinkt es in den Fluren nach Urin. Das ist nicht akzeptabel. Hier erwarte ich, dass die Sanierung schnell in Gang kommt. Es geht hier um Soldatinnen und Soldaten, die oft im Auslandseinsatz sind und dort in Containern besser untergebracht sind als zu Hause. (Beifall bei der SPD) Der Mensch zählt und ist das Kostbarste, was die Bundeswehr hat. Für deren Gesundheit zu sorgen, ist Aufgabe des Sanitätsdienstes. Er gilt auch international als „Schmuckkästchen“. Diese Bezeichnung habe ich übrigens von einem Soldaten. Ich finde sie sehr passend. Unser Sanitätsdienst ist da: hier und weltweit bei den Einsätzen und Übungen. Obwohl die Menschen des Sanitätsdienstes immer da sind, steht der Sanitätsdienst allzu oft in der zweiten Reihe. Die Soldatinnen und Soldaten des Sanitätsdienstes sind immer da: manchmal sichtbar an vorderster Front im Einsatz und manchmal unsichtbar. Für ihre Kameradinnen und Kameraden ist das ein sehr gutes Gefühl. Ich muss an Schutzengel denken, wenn ich von den Angehörigen des Sanitätsdienstes spreche. Damit diese Schutzengel ihre Aufgaben erfüllen können, müssen wir dafür Sorge tragen, dass sie die bestmögliche Ausstattung haben, zum Beispiel einen Hubschrauber, der überall landen kann, auch nahe am Ort des Geschehens oder auf einem Krankenhausdach. Beim Sanitätsdienst ist vieles sehr gut. Nicht gut ist die Tatsache, dass hier immer noch viel Papier auf Reisen gehen muss. Die elektronische Gesundheitskarte, die für uns im zivilen Leben selbstverständlich ist, gibt es bei den Soldatinnen und Soldaten nicht. Man kann es sich kaum vorstellen, aber bei der Bundeswehr geht die Patientenakte auf Papier auf Reisen. Das oft zitierte Vertrauensverhältnis zum Hausarzt gibt es für Soldatinnen und Soldaten nicht, wenn sie häufig unterwegs sind. Allergien, Vorerkrankungen und auch die Persönlichkeit des Patienten sind dem behandelnden Arzt nicht bekannt, weil ihm der Patient nicht bekannt ist. Ich bin dafür, hier für Abhilfe zu sorgen. Ein modernes Gesundheitsmanagement sollte gerade bei der Bundeswehr selbstverständlich sein. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]) Die Qualität der Ausbildung beim Sanitätsdienst ist hervorragend. Ebenso hervorragend sollte auch der Stand der Technik sein. Das medizinische Informationsmanagement der Bundeswehr braucht eine elektronische Patientenakte, die immer dort ist, wo die Soldatin oder der Soldat ist. Das hilft dem Patienten und dem Arzt. Der Markt bietet hierfür Lösungen an. Es gibt keinen Grund, nicht denen zu helfen, deren Beruf es ist, anderen zu helfen. Ich gehe davon aus, dass ich hierfür Ihre Unterstützung habe, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Im Bericht finden wir Zahlen, die mich ganz besonders berühren. Sie machen mich traurig und zornig. Über 24 Suizide und 43 Suizidversuche berichtet der Wehrbeauftragte. Auch wenn die Gründe hierfür einen privaten Hintergrund haben mögen: Es ist die Pflicht des Arbeitgebers Bundeswehr, hier genau hinzuschauen. Wenn der Wehrbeauftragte den Eindruck hat, dass eine systematische Betrachtung dieser Suizide nicht stattfindet, dann besteht dringender Handlungsbedarf. Vergessen dürfen wir aus meiner Sicht auch nicht die ehemaligen Soldatinnen und Soldaten, die nach ihrer Dienstzeit von psychischen Belastungsreaktionen geplagt werden. Vor wenigen Monaten habe ich einen Soldaten aus meinem Heimatort auf seinem letzten Weg -begleitet. Er hatte sich das Leben genommen. Der Familienvater war ein guter Soldat. Seine Krankheit konnte er nicht aushalten. In der Predigt sagte der Pfarrer, der Soldat habe Angst gehabt, unehrenhaft aus der Armee entlassen zu werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige von Ihnen denken jetzt sicherlich: Niemand wird unehrenhaft entlassen. Das ist richtig. Diese Angst des Soldaten, die er ausgesprochen hat und die der Pfarrer mit uns geteilt hat, zeigt aber eines ganz deutlich: An der Seele erkrankte Soldaten müssen von jemandem behandelt werden, der versteht, wie sich ein Soldat fühlt. Es ist gut, dass wir psychische Erkrankungen im wahrsten Sinne des Wortes schon ein wenig aus der Dunkelheit geholt haben. Das hilft den Betroffenen, den Angehörigen und auch dem Arbeitgeber Bundeswehr. Hierfür ist dem Wehrbeauftragten zu danken. Aber auch hier muss noch vieles getan werden. Denn wer leidet, braucht einen kurzen Weg zu jemandem, dem das eigene Leiden nicht fremd ist. Die psychische Betreuung muss enger und damit auch besser werden. Die Arbeit der Militärseelsorge leistet dazu einen wichtigen Beitrag. 2014 waren mehr als 100 Seelsorger im Auslandseinsatz. Ihnen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an den Standorten Not lindern und Freude schenken, danke ich. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Sie schaffen Oasen des Vertrauens und der Zuversicht. Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen allen jemanden, der an Ihrer Seite ist, wenn es in Ihrer Welt dunkel ist, jemanden, der zuhört, der versteht und Ihnen Halt gibt. Der Wehrbeauftragte Königshaus hat zugehört, und er hat verstanden. Es ist nun an uns, daraus die richtigen Entscheidungen abzuleiten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen Gottes Segen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Dr. Tobias Lindner spricht als Nächster für Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Königshaus, es ist der letzte Bericht, den Sie heute diesem Hohen Hause vorlegen. Aber die Probleme in der Bundeswehr sind damit beileibe nicht zu Ende gegangen. Im Gegenteil: Sie selbst haben von dem Jahr 2014 als Jahr der Wahrheit und der Wahrhaftigkeit gesprochen. Aber bevor ich zu Ihrem Bericht komme, will ich noch etwas zu den Ortskräften in Afghanistan sagen, weil sie auch von Ihnen, Frau Ministerin von der Leyen, erwähnt worden sind. Sie sprachen davon, dass wir diesen Menschen vertraut haben. Das ist richtig, aber man muss hinzufügen: Diese Menschen haben auch uns vertraut, und wir haben damit ein ganzes Stück Verantwortung auf uns geladen. Alle Fraktionen haben im Verteidigungsausschuss immer wieder die Großzügigkeit, die Sie nun ankündigen, eingefordert, und sie haben gefordert, dass wir uns zu dieser Verantwortung bekennen. Da Sie heute dieses Signal senden, fordere ich Sie im Namen meiner Fraktion, aber ich denke, auch der anderen Kolleginnen und Kollegen auf: Machen Sie innerhalb der Bundesregierung Druck! Reden Sie auch mit dem Bundesministerium des Innern, das aus meiner Sicht oftmals an der falschen Stelle auf der Bremse gestanden hat, damit dieser Ankündigung und Ihren Worten auch Taten folgen, Frau von der Leyen! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das Jahr 2014 begann mit zwei Ankündigungen von Ihnen, Frau Ministerin. Sie haben im Januar davon gesprochen, dass die Bundeswehr einer der attraktivsten Arbeitgeber in Deutschland werden soll. Im Februar haben Sie bei der Sitzung des Rüstungsboards gravierende Veränderungen angekündigt und eingefordert. Sie sind selbst darauf eingegangen. Aber angesichts der Realität und des Berichts des Wehrbeauftragten stellt man fest, dass Anspruch und Wirklichkeit leider immer noch ganz weit auseinanderliegen. Ich will das an einigen Punkten deutlich machen. Es reicht nicht, im Zusammenhang mit dem Personal über mehr Attraktivität zu sprechen, wenn es immer noch – Kollegin Buchholz hat Beispiele genannt – ein erhebliches unausgeschöpftes Potenzial bei der Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Truppe gibt. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir wirklich über eine attraktive, zeitgemäße Bundeswehr reden, wenn wir vom Staatsbürger in Uniform reden, dann kann es nicht um ein „Truppenbild mit Dame“ gehen, sondern dann muss es um Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Uniform gehen, die gleiche Rechte, Pflichten und vor allem Chancen in unserer Bundeswehr haben. Hier erwarten wir uns von Ihnen, Frau Ministerin, deutlich mehr Anstrengungen als bisher. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie, Herr Königshaus, haben in Ihrem Bericht auch die Einsatzrealität angesprochen. Schauen wir uns den Patriot-Einsatz in der Türkei an. Wir schaffen es eben nicht, das Versprechen, das wir Soldatinnen und Soldaten geben, nämlich dass sie nach vier Monaten im Auslandseinsatz 20 Monate in Deutschland bleiben können, einzuhalten. Das schaffen wir in einer gravierenden Anzahl von Fällen nicht. In diesem Zusammenhang ist die Diskussion über Breite vor Tiefe bei den Fähigkeiten keine theoretische oder rüstungspolitische Diskussion. Nein, liebe Kollegin Henn, da geht es genau – da haben Sie voll und ganz recht – um den Menschen in der Truppe, und es geht um konkrete Erfahrungen. Da zeigt sich, dass dieses Konzept, auch wenn wir den Menschen in den Mittelpunkt stellen, an inneren Widersprüchen gescheitert ist. Deswegen gilt es, hier umzudenken. Wenn wir beim Thema Attraktivität sind, müssen wir natürlich auch die Unterkünfte in den Blick nehmen. Sie, Frau von der Leyen, haben großspurig ein Sofortprogramm angekündigt. Aber in den letzten Haushaltsberatungen, noch am Freitag vor der Bereinigungssitzung, haben Sie Mittel für Infrastrukturmaßnahmen mit der Begründung reduziert – das war Ihr Haus –, der Bedarf sei niedriger. Das muss wie Hohn in den Ohren der Soldatinnen und Soldaten klingen, die sich nicht nach Flachbildfernsehgeräten oder Minikühlschränken sehnen, sondern nach ordentlichen Sanitäreinrichtungen in ihren Kasernen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Heidtrud Henn [SPD]) Über Ausrüstung ist schon viel diskutiert worden. Herr Königshaus, Sie haben immer wieder Hinweise auf Probleme beim Sturmgewehr G36 gegeben, Sie haben Informationen eingefordert und Druck gemacht. Das ist Ihr Verdienst. Das Ministerium unter Ihrer Leitung, Frau Ministerin, hat im letzten Jahr immer wieder Zweifel angemeldet. Ohne Herrn Königshaus hätten wir heute nicht diese Debatte und wären wir nicht so schlau, wie wir sind. Herr Königshaus, auch im Namen der Soldatinnen und Soldaten: Vielen Dank, dass Sie an dieser Stelle nicht lockergelassen haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Hellmut Königshaus, es sind heute schon viele Worte des Dankes gefallen. Wir werden Sie noch verabschieden. Wir wollten Ihnen heute nicht noch einen dritten oder vierten Blumenstrauß hinstellen, aber ich kann Ihnen versprechen: Wir werden uns bei Ihnen bedanken. Auch wir als Opposition müssen Dank sagen; denn Sie als Hilfsorgan liefern uns manchmal Anstöße und Anregungen, aber auch Informationen, an die man sonst nicht käme. Man muss auch sagen: Sie sind nicht nur ein Hilfsorgan des Bundestages, um in die Truppe hineinzuwirken, sondern Sie sind auch das Hilfsorgan, das unseren Soldatinnen und Soldaten hilft, ihre Grundrechte wahrzunehmen und an den Deutschen Bundestag herantreten zu können. Ich wünsche Ihnen ganz persönlich, aber vor allem im Namen unserer gesamten Fraktion eine gute Zeit in den kommenden drei Wochen in Ihrem Amt. Ich wünsche dir, lieber Hans-Peter, danach eine erfüllende Aufgabe und viel Erfolg. Ihnen, Herr Königshaus, vor allem für die Zukunft alles Gute! Ich danke Ihnen im Namen unserer Fraktion und möchte Ihnen auch im Namen des Hauses Respekt für Ihre Arbeit aussprechen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Kollegin Anita Schäfer spricht jetzt für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter, lieber Hellmut Königshaus! Nach fünf Jahren scheiden Sie jetzt aus dem Amt des Wehrbeauftragten aus. Im Namen der CDU/CSU-Fraktion, aber auch ganz persönlich möchte ich Ihnen daher sowohl für Ihre Arbeit am Jahresbericht über das vergangene Jahr als auch für Ihren Dienst insgesamt danken. Besonders möchte ich Ihnen für Ihr großes Engagement bei der Unterstützung unserer Soldatinnen und Soldaten im Einsatz wie auch im Grundbetrieb danken. Diese fünf Jahre waren geprägt von zahlreichen gleichzeitig laufenden Auslandseinsätzen, insbesondere in Afghanistan, von der umfassendsten Strukturreform seit Bestehen der Bundeswehr, einschließlich der Aussetzung der Wehrpflicht, und zuletzt von einem neuen Umbruch sicher geglaubter Gegebenheiten durch das Vorgehen Russlands in der Ukraine. Die ständige Präsenz, die Sie in dieser Zeit gezeigt haben, ist etwas, was zum Verständnis des Amtes gehören muss. Dazu braucht man dann auch schon mal die notwendige Hartnäckigkeit, die Sie, lieber Herr Königshaus, auf jeden Fall bewiesen haben und die vielleicht erst nach längerer Zeit Früchte trägt, wie aktuell an der Debatte um das Gewehr G36 zu sehen ist, die Sie seit drei Jahren wesentlich mitbestimmt haben. Auch im aktuellen Jahresbericht ist diesem Punkt ja wieder ein Abschnitt gewidmet. Nach vielen widersprüchlichen Untersuchungen herrscht mit den jetzt vorliegenden Berichten auf jeden Fall weitgehende Klarheit über das Verhalten des G36 bei hohen Temperaturen, wobei es nach wie vor keine Erkenntnisse darüber gibt, dass Soldaten aufgrund fehlender Zielgenauigkeit zu Schaden gekommen sind. Die Peschmerga beschweren sich, wie die FAZ heute in einem Kommentar süffisant schreibt, gerade nicht über solche Mängel. Aber zur unabhängigen Untersuchung möglicher Auswirkungen im Einsatz hat die Bundesverteidigungsministerin ja bereits eine Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Kollegen Winfried Nachtwei eingesetzt, der auch Sie, Herr Königshaus, angehören werden. Sie werden dieses Thema also auch nach Ablauf Ihrer Amtszeit als Wehrbeauftragter verfolgen. Somit sind die Voraussetzungen für eine umfassende Aufklärung geschaffen. Unser Hauptaugenmerk sollten wir allerdings nicht auf die Vergangenheit, sondern auf die militärischen Anforderungen heutiger und künftiger Einsätze richten. Daran sollte das Anforderungsprofil hinsichtlich der Ausrüstung dann auch eindeutig ausgerichtet werden, und dieses Profil sollte nicht hinterher siebzehnmal geändert werden. Lieber Herr Königshaus, das war aber natürlich bei weitem nicht das einzige Thema, mit dem wir uns gemeinsam befasst haben. Immer wieder haben Sie Impulse gegeben, die der Verteidigungsausschuss aufgegriffen hat. Einer der wichtigsten Themenblöcke bleibt die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr. Hier ist uns mit dem kürzlich verabschiedeten Attraktivitätssteigerungsgesetz ein großer Schritt gelungen, der in seltener Einigkeit auch von fast allen bis hin zum Deutschen BundeswehrVerband als solcher gelobt worden ist. Unter anderem haben wir die Alterssicherung für Zeitsoldaten erheblich verbessert. Wir haben den Geltungsbeginn für die Hinzuverdienstgrenze für Berufssoldaten im Ruhestand an die besondere Altersgrenze für Bundespolizisten angeglichen. Wir haben viele Erschwerniszulagen und einige Stellenzulagen erstmals seit 1990 an die Lebenshaltungskosten angepasst. Zum ersten Mal seit Bestehen der Bundeswehr wird eine gesetzlich geregelte Arbeitszeit für Soldaten im Grundbetrieb eingeführt, einschließlich der Vergütung von Überstunden. Zudem haben wir mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Dienst die Beantragung von Teilzeitbeschäftigung erleichtert. Soldaten können nun auch bis zu 24 Monate ihrer Elternzeit nach dem dritten Geburtstag ihres Kindes nehmen. Zusätzlich hätten wir gern endlich die gesetzliche Verankerung des dauerhaften Wahlrechts zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung bei Versetzungen geschafft, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Abstimmung zwischen den Ressorts war aber komplex. Außerdem haben wir es vorgezogen, das Erreichte schnellstmöglich umzusetzen, statt eine unbestimmte Zeit auf mögliche weitere Verbesserungen zu warten. Insofern sollten wir uns bei aller Freude nicht auf dem Ergebnis ausruhen, sondern bereits künftige Schritte ins Auge fassen. Dafür wird auch der nächste Wehrbeauftragte zweifellos wieder Impulse liefern. Ihnen, Herr Königshaus, wünsche ich für die Zeit nach Ihrem Ausscheiden weiterhin dieselbe Kraft und Hartnäckigkeit. Herzlichen Dank möchte ich zudem einmal mehr Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sagen, die wie immer an der Entstehung des Jahresberichtes mitgewirkt haben. Zum Schluss möchte ich aber vor allem den Soldatinnen und Soldaten und zivilen Mitarbeitern der Bundeswehr danken, die in dieser fordernden Zeit ihren Dienst für die Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten leisten. Seien Sie gewiss, dass der Bundestag weiterhin dafür Sorge tragen wird, dass Sie diesen Dienst unter den bestmöglichen Bedingungen verrichten können! Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner in dieser Aussprache ist der Kollege Florian Hahn, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Florian Hahn (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter! Der Wehrbeauftragte ist das Hilfsorgan des Bundestages, das bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Bundeswehr unterstützen soll; so ist es festgeschrieben. Der Bericht ist ein zentrales Instrument dieser Kontrolle. Aber in der Wahrnehmung der Soldatinnen und Soldaten und in der Öffentlichkeit ist der Wehrbeauftragte nicht nur ein technisches Hilfsorgan, sondern – gefühlt – ein Anwalt der Soldaten. Das liegt vor allem an den vielen außergewöhnlichen Persönlichkeiten, die dieses Amt innehatten und geprägt haben. Das ist nun der letzte Bericht des Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus, der nach fünf Jahren das Amt in neue Hände geben wird. Diese letzten fünf Jahre gehören sicherlich zu den spannendsten in der Geschichte der Bundeswehr. Sie waren geprägt von großen Umbrüchen; ich nenne nur: Aussetzung der Wehrpflicht, Fortsetzung der Bundeswehrreform, Neustrukturierung des Beschaffungswesens, neue Einsätze und eine sich dramatisch verändernde außen- und sicherheitspolitische Großwetterlage. Dazu kommen drei verschiedene – ich meine tatsächlich: sehr verschiedene – Minister in dieser Zeit. Ich hatte den Eindruck, dass sich Hellmut Königshaus in kürzester Zeit in die Rolle eingelebt hat und mit Haut und Haaren in diesem Amt aufgegangen ist. Hunderte manchmal schon fast gefürchtete Besuche vor Ort zeigen: Der Wehrbeauftragte wollte ganz nah am Alltag der Soldaten sein und ein Ohr für alle Soldaten und ihre Sorgen haben. Seine Amtszeit und seine Berichte zeigen aber auch, dass das Amt des Wehrbeauftragten weiterhin erforderlich ist. Jeder Wehrbeauftragte prägt das Amt und drückt ihm seinen persönlichen Stempel auf. Wahrgenommen habe ich bei Hellmut Königshaus immer seine unermüdliche Sorge um die beste Ausstattung und Ausrüstung der -Soldaten im Einsatz. So zeigte er beispielsweise bei den Besuchen in den Einsatzgebieten großes Interesse für die einzelnen Waffen und Fahrzeuge, für konkrete Erfahrungen und Anforderungen des jeweiligen Einsatzes. Manchmal wurde das kritisiert, und es wurde gefordert, der Wehrbeauftragte solle sich mehr um die Grundrechte der Soldaten kümmern. Königshaus hat zu Recht den Anspruch der Soldatinnen und Soldaten auf optimalen Schutz im Einsatz herausgestellt. Die Schwerpunkte des Berichts decken sich stark mit den Schwerpunkten und Forderungen meiner Partei, der CSU, und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: bestmögliche Ausstattung, Vermeidung unzumutbarer Belastung, attraktives Arbeitsumfeld, optimale Arbeitsbedingungen, Anpassung der Verteidigungsausgaben an den gestiegenen Bedarf. Zum Schwerpunkt „Ausstattung“ möchte ich sagen: Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit verlangen eine erstklassige Ausstattung der Streitkräfte. Die Fürsorgepflicht gebietet die Beschaffung bestmöglichen Materials, optimalen Schutz im Einsatz. Dazu gehört beispielsweise die Minimierung des Einsatzrisikos durch die Beschaffung und den Einsatz von Drohnen. Der Bericht weist zu Recht auf massive Mängel und Defizite bei der Ausstattung zum Beispiel mit militärischem Großgerät hin, vor allem beim Grundbetrieb. Dort herrscht oft akute Mangelverwaltung. Häufig muss die Bundeswehr wegen großer Lieferverzögerung auf wichtige Waffensysteme verzichten. Die Aufrechterhaltung der Verfügungsbereitschaft ist nur mit Einfallsreichtum und nicht unerheblichem zusätzlichen Ressourceneinsatz möglich. Trotz dieser Engpässe leisten unsere Streitkräfte hervorragende Arbeit in den internationalen Einsätzen. Wir dürfen das aber nicht überstrapazieren. Ich habe den -Eindruck, dass das BMVg dies nicht nur erkannt hat, sondern beispielsweise durch eine weitere Professionalisierung des Rüstungsmanagements und durch schnelle Entscheidungen über wichtige Beschaffungsprojekte auch Abhilfe schaffen will. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie den Eindruck haben …!) Auch auf das Thema „Vermeidung von unnötigen und unzumutbaren Belastungen“ weist der Wehrbeauftragte zu Recht hin. Dabei gilt es aus meiner Sicht, auch laufende Engagements – zum Beispiel bei der Operation Active Fence in der Türkei – immer wieder zu überprüfen. Hier sind die Einsatzbelastungen der Soldaten hoch, obwohl die Wahrscheinlichkeit eines Luftschlags auf türkischem Gebiet stark gesunken ist oder er fast unmöglich ist. Bei der Steigerung der Attraktivität haben wir in Zusammenarbeit mit dem Wehrbeauftragten viel erreicht. Dieses Thema ist zudem ein Schwerpunkt dieser Koalition und trägt die klare Handschrift von Ministerin von der Leyen. Aber die Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr darf nicht auf Kosten des Materialerhalts und der Modernisierung der Ausrüstung gehen. Mehr Engagement und mehr internationale Verantwortung bedeuten eben auch mehr Ausgaben. Deshalb ist die geplante Erhöhung des Verteidigungshaushalts unerlässlich. Die bis 2019 geplanten zusätzlichen Mittel werden in großem Maße für Personal- und Liegenschaftskosten verwendet werden müssen. Ich bin daher fest davon überzeugt, dass dies nur ein guter Anfang ist und wir schon bald über zusätzliche Investitionsmittel für unsere Sicherheit diskutieren müssen. Abschließend, auch für die CSU: Noch einmal ein herzliches Dankeschön an Hellmut Königshaus für seine wichtige und gute Arbeit und das immer glaubhafte tausendprozentige Engagement für die Bundeswehr und unsere Soldatinnen und Soldaten. Gottes Segen und alles Gute für dich, Hellmut! (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit sind wir am Ende dieser Aussprache angekommen, und ich stelle fest, dass das Amt des Wehrbeauftragten, ausgeübt vom lieben Kollegen Herrn Königshaus, weniger als Hilfsorgan des Deutschen Bundestags empfunden worden ist, sondern geradezu als Hauptorgan. Dafür herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/3750 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung -eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur -Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Drucksache 18/4649 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Auch hier sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das somit beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist für die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 den 10. Existenzminimumbericht beschlossen. In diesem Bericht wird die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums für Erwachsene und Kinder in den Jahren 2015 und 2016 hergeleitet. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung der steuerlichen Freibeträge – also sowohl des Grundfreibetrages wie auch der Kinderfreibeträge – für die Jahre 2015 und 2016 umgesetzt. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, wird das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben. -Außerdem wird der Kinderzuschlag erhöht. Der Kinderzuschlag wird denjenigen Eltern gewährt, die mit ihrem Erwerbseinkommen zwar den eigenen Bedarf nach dem Sozialgesetzbuch II decken, bei denen dieses Erwerbseinkommen aber nicht ausreicht, um den Bedarf ihrer Kinder hinreichend zu decken. Dieser Kinderzuschlag wird zusammen mit dem anteiligen Wohngeld und dem Kindergeld gewährt, um einen Ausgleich zu schaffen. Durch die regelmäßig gestiegenen Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende reicht die aktuelle Höhe des Kinderzuschlags – zusammen mit dem Kindergeld und dem anteiligen Wohngeld – nach unserer Einschätzung in immer weniger Fällen aus, um den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes zu decken. -Deshalb wollen wir die Erhöhung des Kinderzuschlags vornehmen und damit einen größeren Teil der Eltern aus den Leistungen der Grundsicherung herausnehmen. Wir werden im Jahr 2016 den Grundfreibetrag von 8 354 Euro auf 8 652 Euro anheben, den Kinderfreibetrag von derzeit 7 008 Euro auf 7 248 Euro und das Kindergeld von aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind auf dann insgesamt 190 Euro. Der Kinderzuschlag wird zum 1. Juli 2016 um 20 Euro auf dann höchstens 160 Euro erhöht. Wenn wir dieses Maßnahmenpaket in seiner Gänze sehen, dann merken wir: Es hat in der vollen Jahreswirkung ein Gesamtvolumen von 3,7 Milliarden Euro, was den Steuerzahlern und insbesondere den Familien in diesem Lande zugutekommt. Ich glaube, es ist ein gutes Signal, dass wir in dieser Situation Steuerzahler und insbesondere Familien in Deutschland entlasten. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir sollten nicht so tun, als seien wir als Bund der -alleinige Wohltäter. Es entfallen 1,8 Milliarden Euro auf die Bundeskasse, 1,5 Milliarden Euro zahlen die Länder und eine halbe Milliarde Euro die Kommunen. Ich glaube, dass Deutschland damit im internationalen Vergleich ein hohes Niveau der Familienförderung hat. Wir haben – Frau Kollegin Schwesig ist ja anwesend – in der vergangenen Wahlperiode die Familienleistungen in Deutschland evaluiert und festgestellt, dass wir ein Volumen von rund 200 Milliarden Euro pro Jahr für Familien aufwenden. Ich glaube dennoch, dass wir hiermit ein -gutes Signal setzen, weil wir ja nicht nur über die Leistungen im Rahmen dieses konkreten Gesetzes reden, sondern darüber hinaus auch sehen müssen, was wir im Bereich der Kinderbetreuung – das geschieht außerhalb dieses Gesetzes – aufwenden oder was wir etwa beim -Elterngeld den Menschen zugutekommen lassen. Meine Damen und Herren, ich glaube, wir führen -damit den familienfreundlichen Kurs der Bundesregierung fort. Das dokumentiert auch der Finanzplan, den wir diskutiert und im Kabinett beschlossen haben. Dort ist für 2016 beim Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum ersten Mal die 9-Milliarden-Euro-Grenze überschritten worden. Ich will aber hier zur Vorsicht mahnen: Wir befinden uns momentan, wenn wir die Beschäftigung in diesem Lande und die Wachstumszahlen unserer Wirtschaft anschauen, in einer extrem guten Lage. Deshalb ist auch der Bundeshaushalt jetzt in einer entspannteren Situation, als wenn Beschäftigungslage und Wirtschaftswachstum nicht ganz so gut wären. Dennoch haben die Sozialausgaben einen Anteil von 52 Prozent am Bundeshaushalt. Ich glaube, wir müssen schon sehen: Wenn die Zeiten schwieriger werden, werden die Sozialausgaben mit -Sicherheit nicht sinken, sondern in absoluten Zahlen -tendenziell steigen. Das würde bedeuten, dass auch die entsprechenden Prozentzahlen im Bundeshaushalt wachsen. An dieser Stelle will ich einfach zur Vorsicht raten. Angesichts dieser 52 Prozent müssen wir nicht sagen: Hier sind Kürzungen oder Reduzierungen notwendig. – Ich glaube vielmehr, wir müssen mit Blick auf eine nachhaltige Haushaltswirtschaft auch darauf achten, dass die Balance innerhalb des Bundeshaushalts gewahrt wird. Deshalb sollten wir gerade mit Blick auf Kinder sagen: Wir müssen in Zukunft in unserer Haushaltsgesetzgebung auch auf schwierigere Zeiten vorbereitet sein. Lassen Sie mich abschließend noch eine Bemerkung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende machen. Auch dazu steht etwas im Koalitionsvertrag, nämlich dass wir hier Veränderungen vornehmen wollen, allerdings nicht in dem Sinne, dass es zur Ausweitung von Leistungen kommen soll, sondern dass wir hier eine -Prioritätensetzung vonseiten der Politik vornehmen. -Prioritätensetzung vonseiten der Politik heißt nicht, dass all das, was man sich wünschen kann, gemacht wird, sondern dass man das, was man für wichtig und notwendig hält, aus dem, was man verfügbar hat, finanziert. -Deshalb ist unsere Abrede an dieser Stelle, dass wir über die Veränderungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gerne sprechen können, dass aber die Mittel hierfür aus dem Etat des Ministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend kommen müssen. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Sofern möglich!) Dieser Entlastungsbetrag hat heute eine Höhe von 1 308 Euro. Diese Höhe ist seit dem Jahre 2004 unverändert. Wir müssen allerdings, wenn wir darüber debattieren, auch berücksichtigen, dass wir auf der einen Seite etwa 1,6 Millionen Alleinerziehende in diesem Land -haben, dass auf der anderen Seite dieser Entlastungs-betrag nur 1,1 Millionen Menschen zugutekommt. Denn man muss immer daran denken: Eine Vergünstigung im Steuerrecht kommt nur demjenigen zugute, der auch Steuern zahlt. Deshalb müssen wir bei dieser Debatte aufpassen. Es kann nicht sein, dass wir alle meinen, aber an dieser Stelle nur für einige wenige etwas tun. Ich wünsche mir, dass wir hier im Deutschen Bundestag zu konstruktiven Beratungen kommen. Ich glaube, dass wir ein gutes Gesetz für die Bürger und die Familien in diesem Land auf den Weg bringen werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin Susanna Karawanskij. (Beifall bei der LINKEN) Susanna Karawanskij (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es wurde aber auch allerhöchste Eisenbahn, Herr Meister. Endlich, nach ganz schön langer Wartezeit, liegt nun der Gesetzesentwurf vor, der die Anpassung und die Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlages vorsieht. Das war auch längst überfällig. Die späte Vorlage empfinden zumindest meine Kollegen und ich als Zumutung; denn wenn ich mich recht entsinne, hätte es gemäß dem 9. Existenzminimumbericht, also dem vorletzten Existenzminimumbericht – dort wird ja die Höhe des Existenzminimums für Erwachsene und Kinder festgestellt; das ist genau jene Summe, die von der Einkommensteuer befreit ist –, eine Anhebung des Kinderfreibetrages um 72 Euro schon ab 2014 geben müssen. Ich sage: „hätte“. Es ist nichts passiert; denn die Anhebung wurde nicht umgesetzt. Der damals geltende Freibetrag für das sächliche Existenzminimum für Kinder entsprach nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das wirkt ein bisschen wie eine Verzögerungstaktik der Bundesregierung, sogar dann, wenn es sich um verfassungsrechtlich gebotene Maßnahmen handelt. Auch beim 10. Existenzminimumbericht ging es mit der Warteschleife weiter. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass die Bundesregierung Ende September letzten Jahres zugesagt hat, ihn noch 2014 vorzulegen. Wir haben im Finanzausschuss immer wieder nachgefragt, aber er wurde erst 2015 vorgelegt. Ihre Zusage haben Sie nicht eingehalten. Die Leidtragenden sind die Familien und Kinder. Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der Bundesregierung ist offensichtlich der Sparwahn wichtiger als Politik für Kinder und Familien. Zur Sache und den vier Instrumenten. Der steuerliche Grundfreibetrag soll nun im Jahr 2015 auf 8 472 Euro angehoben und 2016 auf 8 652 Euro erhöht werden. Wir als Linke sagen, dass der Grundfreibetrag auf 9 300 Euro angehoben werden muss. (Beifall bei der LINKEN) Dabei muss vor allen Dingen der Tarifverlauf der Einkommensteuer durchgehend linear-progressiv gestaltet werden, wobei der Spitzensteuersatz auf 53 Prozent steigt. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Bevor Sie wieder sagen, dass wir uns damit in einem Wettbewerb befinden, bei dem es darum geht, wer am meisten fordert, sage ich: Hier geht es nicht um aus der Luft gegriffene Forderungen, sondern hier geht es schlicht und ergreifend um Gerechtigkeit, um Verteilungsgerechtigkeit. Die von mir eben angesprochene Maßnahme würde vor allen Dingen die mittleren und unteren Einkommen entlasten, Familien und Kinder besserstellen. (Beifall bei der LINKEN) Daran anknüpfend wird nun endlich auch der steuerliche Kinderfreibetrag, also das sächliche Existenzminimum von Kindern, angehoben. Aber ich möchte vor allen Dingen auch auf das Kindergeld zu sprechen kommen. Das soll in diesem Jahr um 4 Euro pro Monat und im nächsten Jahr um 2 Euro pro Monat steigen. Dass das real zu wenig Geld ist, ist klar. Durch diese geringe Anpassung wird die Schere in der derzeitigen Familienförderung bzw. zwischen armen und reichen Kindern – die Kinder sind ja von der Erwerbssituation der Eltern abhängig – weiter geöffnet. Das muss geändert werden. Wir als Linke sagen: Es müssen ebenso Kinder vom Kindergeld profitieren, deren Eltern nicht so viel verdienen, und es dürfen nicht nur Kinder von Spitzenverdienern über den Kinderfreibetrag bessergestellt werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Menschen im Hartz-IV-Bezug haben ohnehin nichts von einer Kindergelderhöhung; denn sie wird immer noch auf Hartz IV angerechnet. Wenn Sie schon die Anrechnung beibehalten, sollten Sie zumindest die HartzIV-Kinderregelsätze anheben, um Kinderarmut zu verringern. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Wäre das wirklich möglich?) Da sollte die Politik ansetzen. Kommen wir zum Kinderzuschlag, der nun auch angehoben werden muss. Da verstehe ich schlicht und ergreifend nicht, warum das erst 2016 erfolgen soll. Sie verhöhnen damit doch genau diejenigen, die Sie eigentlich fördern wollen, diejenigen, die jeden Euro bitter nötig haben; das trifft knapp 1 Million Kinder und Jugendliche. Ich verstehe es nicht. Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass Sie hier nicht sofort nachsteuern. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Wir haben jüngst erfahren, dass Sie den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende um 600 Euro anheben wollen. Das ist gut, das ist richtig. Es ist ein guter Ansatz. Aber es betrifft nur sehr wenige; Sie haben es gerade selber gesagt. Wir sagen: Die steuerlichen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern – ein Familienmodell, das immer wichtiger wird. Wir brauchen vor allen Dingen arbeitsmarkt- und sozialpolitische Instrumente, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einen verbesserten Kündigungsschutz, gute Teilzeitarbeitsbedingungen und vor allen Dingen eine flächendeckende, gebührenfreie, bedarfs- und altersgerechte Kindertagesbetreuung. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Wir haben ja nichts dagegen, dass Sie jetzt die Freibeträge und das Kindergeld anheben. Ich möchte es nur noch einmal sagen: Diese steuerlichen Maßnahmen reichen nicht aus, um Kinderarmut, die immer mit der Einkommensarmut der Eltern einhergeht, zu bekämpfen. Sie zu bekämpfen, sollte im Zentrum des politischen Handelns stehen. Wir brauchen existenzsichernde, gute Arbeitsplätze für die Eltern, eine familienfreundliche Arbeitswelt und eben keine prekäre Beschäftigung. Das sollte im Zentrum stehen, und hier ist noch ordentlich Luft nach oben. Der Blick auf die schwarze Null allein reicht da nicht aus. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Bundesregierung spricht jetzt die Bundesministerin Manuela Schwesig. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Familien sind für mich die Leistungsträger in Deutschland. Dort, wo sich junge Frauen und Männer für Kinder entscheiden, dort, wo Mütter und Väter Kinder großziehen, dort, wo Männer und Frauen sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern – viele von ihnen sind gleichzeitig berufstätig, zahlen Sozialabgaben und Steuern –, dort liegt der Kern des Wohlstands in Deutschland. Deshalb ist jede Unterstützung für Familien für mich eine wichtige Unterstützung, um den Wohlstand und das Wachstum in Deutschland zu erhalten und zu stärken. Die Familien sind die Leistungsträger, und deshalb haben sie auch Unterstützung verdient. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es stimmt: Nicht eine einzelne Leistung – sei es das Kitaangebot, die Steuerentlastung oder das Kindergeld – reicht, um Familien zu unterstützen. Deshalb muss Familienförderung auf drei Säulen stehen: Erstens: Unterstützung durch die Infrastruktur, durch Ganztagskitas, Ganztagsschulen. Da haben wir im letzten Jahr viel getan. Ich nenne nur das Kitagesetz zur Schaffung von Ganztagsplätzen und die Bildungsgelder für den Ausbau von Ganztagsschulen. Es wird ein Programm für Randzeitenbetreuung geben, das gerade alleinerziehenden Frauen helfen wird, die übrigens häufig im Hartz-IV-Bezug sind, weil sie nicht arbeiten gehen können. Die zweite Säule besteht aus Unterstützung für Familien, damit man Zeit füreinander hat. Auch da haben wir im letzten Jahr viel gemacht: Elterngeld Plus, Familienpflegezeit. Die dritte Säule ist ganz konkrete materielle Unterstützung und Entlastung bei Steuern und Abgaben. Darum geht es heute – Sie haben es gehört –: ein Milliardenpaket für die Familien in Deutschland. Es ist wichtig, dass die Unterstützung jetzt schnell ankommt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist wichtig für die Handwerksmeisterin, die sich vor vier Jahren selbstständig gemacht hat und im August zum ersten Mal einen Azubi eingestellt hat. Ihr Mann hat ein festes Einkommen. Beide Einkommen reichen gerade so, um über die Runden zu kommen. Es ist wichtig für den alleinerziehenden Vater, der in Vollzeit erwerbstätig ist und mich fragt, wie er seinem Sohn erklären soll, dass er einen Ausflug in den Freizeitpark nicht finanzieren kann. Denn es gibt immer noch die Eltern, die arbeiten gehen, aber am Ende des Monats kaum etwas übrig haben. Deswegen darf kein Euro, auch nicht 6 Euro mehr Kindergeld, unterschätzt werden. Es gibt immer noch viele Mütter und Väter in unserem Land, die auf jeden Euro mehr im Monat angewiesen sind. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wenn der Deutsche Bundestag die Freibeträge und das Kindergeld erhöht, dann deshalb, weil den Familien das zusteht. Mit dem Gesetzentwurf wird endlich die gebotene Anhebung umgesetzt. Auch das Kindergeld wird angehoben. Das Kindergeld ist die beliebteste und verlässlichste Familienförderung, und es ist eine Maßnahme gegen Armut. Die Evaluation hat gezeigt: Durch das Kindergeld schützen wir über 1 Million Kinder vor Armut. Mit dem Kindergeld erreichen wir 17 Millionen Kinder. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Holen Sie die mit 6 Euro mehr aus der Armut?) – Damit alleine nicht, und deswegen war es mir wichtig, dass es nicht alleine bei der Anhebung des Freibetrags und des Kindergelds bleibt. Für mich sind zwei Maßnahmen entscheidend für ein echtes Familienpaket zum Wohle der Kinder – das hat auch die gemeinsame Evaluation von Finanzministerium und Familienministerium gezeigt –: Wir brauchen zur Bekämpfung der Kinderarmut eine Erhöhung des Kindergeldes und den Kinderzuschlag. Mindestlohn, Kindergeld und Kinderzuschlag führen dazu, dass Kinder mit ihren Eltern den Weg aus Armut finden. Das ist nur gerecht; denn Kinder müssen sehen, dass das Geld, das ihre Eltern verdienen, die jeden Morgen aufstehen und arbeiten gehen, reicht, und zwar ohne, dass man So-zialtransfers in Anspruch nehmen muss. Deswegen brauchen wir den Kinderzuschlag. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ja, mir und vielen anderen war es wichtig – so ist es auch im Koalitionsvertrag verankert –, dass wir nach zehn Jahren endlich ein wichtiges Zeichen an die Alleinerziehenden senden. Die Alleinerziehenden profitieren auch von Kindergeld und Kinderzuschlag, vor allem von den Maßnahmen, die wir im letzten Jahr im Bereich der Infrastruktur vorangebracht haben. Viele der Alleinerziehenden gehen arbeiten und zahlen Steuern. Das heißt ja nicht, dass man für die anderen beim Mindestlohn, dem Kinderzuschlag, den Regelsätzen oder der Infrastruktur nichts tun muss. Ich sage Ihnen: Die alleinerziehenden Frauen und Männer, die jeden Tag arbeiten, arbeiten mehr als die anderen Eltern. Es ist üblich, dass die alleinerziehende Frau im Schnitt ein paar Stunden mehr pro Woche arbeitet und trotzdem weniger Einkommen zur Verfügung hat, und sie arbeitet oft zu Zeiten, in denen andere nicht arbeiten: in Randzeiten, Schichtzeiten. Sie arbeiten überdurchschnittlich viel, um sich und ihre Kinder über die Runden zu bringen. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass wir endlich den Entlastungsbetrag für die Alleinerziehenden anheben. Sie bekommen dadurch nicht mehr, aber sie werden nun endlich bessergestellt; denn gegenüber Paaren wurden sie bisher ungerecht behandelt. Das ist ein wichtiges Signal. 15 Euro im Monat sind für die alleinerziehende Bürokauffrau, die 2 500 Euro Bruttoeinkommen hat, viel Geld. Eine alleinerziehende Mutter hat mir erzählt, dass sie 180 Euro im Monat für eine Klassenfahrt braucht. Es ist nicht für jeden selbstverständlich, dass man das einfach bezahlen kann. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quatsch! 180 Euro im Monat stimmt nicht!) – 15 Euro. Sie können ja eine andere Rechnung aufmachen; das werden Sie als Grüne wahrscheinlich auch tun. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben 180 gesagt!) Fakt ist: Die Alleinerziehenden tun viel. Seit über zehn Jahren wurde der Entlastungsbetrag nicht angehoben. Deswegen ist es an der Zeit, dass wir es tun. Ich freue mich, dass die Regierungsfraktionen sich darauf verständigt haben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wichtig dabei ist, dass es nicht nur um die materielle Entlastung geht. Eine Frau, die drei Kinder allein erzieht und Vollzeit arbeitet – das muss man sich einmal vorstellen –, schreibt auf Facebook: Ich freue mich, weil es auch eine Wertschätzung und Anerkennung für die wahnsinnige Leistung von alleinerziehenden Müttern und Vätern ist. – Und genau das ist es: Das Familienpaket, das der Bundestag berät, ist ein Signal der Wertschätzung und der Anerkennung für alle Familien in unserem Land, weil es die Mütter und Väter sind, die den Wohlstand unseres Landes sichern. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Franziska Brantner, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Tagen und Wochen immer wieder darüber diskutiert, dass es in Deutschland zu wenige Kinder gibt. Deutschland steht im europäischen Vergleich an letzter Stelle. Nur 13 Prozent unserer Bevölkerung sind unter 18. Das ist eine traurige Zahl. Herr Meister, Kinder zu haben, heißt nicht, zum Sozial-fall zu werden. Es sollte das Allernatürlichste der Welt sein. Kinder sollten nicht nur mit den Stichworten „Sozial-fall“ oder „soziale Absicherung“ diskutiert werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das Traurige ist, dass Kinder zu haben in Deutschland ein Armutsrisiko ist. Das ist vielleicht einer der Gründe für die niedrige Kinderzahl. Es wäre doch Ihre Aufgabe als Große Koalition, das mit Kindern verbundene Armutsrisiko endlich zu beseitigen, also dafür zu sorgen, dass Kinder zu haben in Deutschland das Natürlichste der Welt ist und kein Armutsrisiko, sodass man durch Kinder nicht zum Sozialfall werden kann. Für alle sollte Teilhabe möglich sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seit 2012 ist klar: Die Freibeträge, die für Kinder bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können, decken das Existenzminimum nicht mehr ab, also den Betrag, den man für Nahrung, Wohnen, Kleidung etc. braucht. Drei Jahre später haben wir den Gesetzentwurf, in dem eine Erhöhung vorgesehen ist, aber nicht rückwirkend für 2014; das wurde schon gesagt. Damit werden eigentlich noch nicht einmal die Vorgaben des Verfassungsgerichts umgesetzt, obwohl diese eigentlich schon letztes Jahr hätten umgesetzt werden müssen. Die Vorgaben werden mehr schlecht als recht umgesetzt. Sie kommen ihrer Pflicht nach und machen nichts darüber hinaus, und das, obwohl wir Kinderarmut haben, wovon ich gerade schon gesprochen habe. Wir geben in diesem gesamten Bereich in Deutschland jährlich 200 Milliarden Euro aus. Das ist nicht wenig. Die Studie, die die letzte Regierung zur Evaluierung in Auftrag gegeben hat, um herauszufinden, wie das Geld ankommt, inwiefern das Geld hilft, hat ziemlich eindeutig gezeigt: Wir brauchen große Reformen, wir müssen gründlich nachdenken, weil sich die Leistungen gegenseitig konterkarieren. Kinderbetreuung und Elterngeld tragen in familienwirtschaftlicher Hinsicht zur Stabilisierung bei, doch das Ehegattensplitting steht dem entgegen. Die Studie hat auch gezeigt, dass das Kindergeld allein nicht zur Kinderarmutsbekämpfung ausreicht. Dazu bedarf es eindeutig mehr. Deswegen muss die Familienförderung endlich grundlegend gerechter gestaltet werden: Erstens. Statt gut verdienenden Familien noch mehr zu geben und den geringer verdienenden Familien nur das Nötigste, gilt es, jene zu stärken und zu unterstützen, die mehr brauchen, um Teilhabe endlich effektiv zu garantieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens muss man – ich finde, das muss man im Zusammenhang mit diesem Thema auch ansprechen –, statt über das Ehegattensplitting pauschal die Ehe zu fördern, endlich die Unterstützung an den Kindern festmachen und nicht am Trauschein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vorteil einer Großen Koalition ist doch, dass man große Veränderungen angehen könnte; aber das passiert leider nicht. Stattdessen gab es diesen Streit über die Alleinerziehenden. Das tat einem regelrecht leid: Das stand schon im Koalitionsvertrag, und der Betrag, um den es geht, wäre bezogen auf andere Haushalte kaum einer Debatte wert, und trotzdem wurde extrem darum gerungen. Man konnte sich fast fragen, warum Herr Schäuble die Alleinerziehenden unbedingt nicht entlasten wollte, was ihn da getrieben hat. Zum Glück wurde an dieser Stelle der Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Traurige ist aber, Frau Schwesig, dass das Geld dafür aus Ihrem Haushalt kommen soll. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das Unmögliche haben wir nicht verabredet!) – Wenn das Verfassungsgericht etwas entscheidet, was uns allen, glaube ich, gefallen würde, haben wir da vielleicht mehr Spielräume. – Die Frage ist: Warum muss das Geld aus Ihrem Haushalt kommen, Frau Schwesig? Warum muss, gerade wenn es um Kinder und Familien geht, im Gegenzug bei Kindern und Familien gekürzt werden? Ich finde, das ist nicht Ausdruck einer Politik, die sich die Familienfreundlichkeit auf die Fahnen schreibt, liebe CDU. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE] – Sönke Rix [SPD]: So ist es auch nicht verabredet!) Die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags finden wir richtig. Wir glauben aber, dass man die Einkommensgrenzen und Anrechnungsmodalitäten viel stärker ändern müsste, damit endlich viel mehr Familien unabhängig von Sozialleistungen leben können. Da machen Sie auch nichts. Die Erhöhung ist gut, aber Sie machen nicht das wirklich Notwendige. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gab eine Ansage von Siegmar Gabriel: Das System des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge sollte grundlegend reformiert werden. Ich habe schriftlich nachgefragt. Die Antwort war leider etwas erschütternd. In der Antwort heißt es – ich zitiere –: Die Bundesregierung hat weder über einen zeitlichen Rahmen noch über die Ausgestaltung von verfassungsrechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit Kindergeld und Kinderfreibeträgen entschieden. – Diese Antwort macht deutlich, dass da nicht so viel geplant ist, weder der Rahmen noch die Ausgestaltung noch sonst was. Das heißt, von der Großen Koalition können wir da nichts erwarten. Das ist traurig. Hoffen wir, dass das Verfassungsgericht uns etwas mehr Spielraum gibt. Ansonsten: Fangen Sie nächstes Jahr eine grundlegende Debatte an! Deutschland, finde ich, und die Kinder, die in diesem Land leben, haben das verdient. Kinder sollten endlich willkommen geheißen sein und kein Armutsrisiko mehr sein. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Olav Gutting ist der nächste Redner für CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Olav Gutting (CDU/CSU): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages für die Jahre 2015 und 2016. Manche meinen, wir wären damit zu spät. Das ist aber nicht richtig; denn die Gesetzeswirkung erfolgt rückwirkend zum Beginn dieses Jahres, das heißt, keinem wird für 2015 irgendetwas genommen. Auch hier gilt wie immer: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, werden wir das Kindergeld in gleichem Verhältnis um zusammen 6 Euro pro Monat erhöhen. Es gab im Vorfeld einige Diskussionen, ob eine Erhöhung des Kindergeldes überhaupt angezeigt ist. Denn es ist ja richtig, dass es keine verfassungsrechtliche, keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt, bei einer Anhebung des Kinderfreibetrages und des Grundfreibetrages auch automatisch das Kindergeld zu erhöhen. Ich halte es dennoch für wichtig und für richtig, einen Gleichlauf beim Kinderfreibetrag und beim Kindergeld zu wahren. Aktive und stringente Familienpolitik ist für uns in der Union ein ganz wichtiger Eckpfeiler. Familienpolitik sollte auch kein Feld für ideologische Grabenkämpfe sein. Kindergeld ist gut, und es ist für viele Familien eine ganz wichtige finanzielle Stütze. Wundern muss ich mich ein bisschen über diejenigen, die jetzt eine deutlichere Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages fordern, die aber zu Beginn der letzten Legislaturperiode, als wir hier mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz eine massive Erhöhung des Kindergeldes beschlossen haben, nämlich um 20 Euro pro Monat, dagegengestimmt haben, (Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Genau!) dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Übrigen, das dazu beigetragen hat, dass wir heute ohne Steuererhöhungen die Spielräume im Haushalt haben, um eine weitere steuerliche Entlastung der Familien vorzunehmen, ohne die schwarze Null zu gefährden. Der aktuelle Entwurf fügt sich nahtlos in die familienfreundliche Politik der unionsgeführten Bundesregierung der letzten Jahre ein: massive finanzielle Unterstützung des Ausbaus der U3-Betreuung, Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz, Elterngeld, Elterngeld Plus, familienfreundlichere Arbeitsplätze und das Betreuungsgeld. Wir stehen zur beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, und wir halten auch am Ehegattensplitting fest. Die CDU/CSU hat in den letzten Jahren eine umfassende Förderung von Familien und Kindern etabliert. (Beifall bei der CDU/CSU) Im Gegensatz zu anderen wollen wir Familien nicht gängeln. Wir schreiben Familien nicht vor, welches Familienmodell sie in welcher Lebensphase zu leben haben, sondern bieten ihnen Wahlmöglichkeiten. Jedes Kind ist anders, und jede Familie hat unterschiedliche Bedürfnisse. Mit der Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes sowie der gleichzeitig vorgesehenen Anhebung des Kinderzuschlags auf monatlich 160 Euro ab Mitte 2016 bleiben wir auf unserem familienpolitischen Kurs. Die Anhebung des Grundfreibetrages kommt vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute. Wir müssen auch Folgendes bedenken: Mit jeder Anhebung des Grundfreibetrages ohne eine gleichzeitige Verschiebung des Tarifverlaufs bekommen wir gerade in der unteren Progressionszone einen steileren Tarifverlauf. Eine weitere Stauchung in diesem unteren Bereich belastet gerade die niedrigeren Einkommen. Deswegen müssen wir auch darüber reden, wie wir bei einer Anpassung und bei der Anhebung des Grundfreibetrages auch den nachfolgenden Tarifverlauf anpassen. Ich glaube, wir sollten uns dem noch in dieser Legislaturperiode annehmen und dann auch das Problem der kalten Progression angehen. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das haben wir doch bisher schon immer! Die kalte Progression ist eine Schimäre!) Ich freue mich jedenfalls auf die weiteren Beratungen zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Frank Junge spricht jetzt für die SPD. (Beifall bei der SPD) Frank Junge (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gutting, wenn Sie ins Feld führen, dass es immer noch Leute gibt, die über die Höhe des Kindergeldes debattieren, dann will ich Ihnen sagen, dass es Ihre eigenen Ministerpräsidenten sind. Bei uns ist dieses Thema insoweit durch, als wir finden, dass wir hier ein recht ausgewogenes Paket haben. Sie sollten Ihre eigenen Leute noch einmal darauf ansprechen; das insofern vorweg. Frau Brantner, wenn Sie mit Ihren Worten zum Ausdruck bringen, dass die Alleinerziehenden eine wichtige Zielgruppe sind, aber bemängeln, dass der Prozess, bis wir zu einer Einigung gekommen sind, so lange gedauert hat, dann können Sie sich ja jetzt mit uns freuen, weil auch wir finden, das wir schon viel früher zu einer solchen Einigung hätten kommen können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Abzug von der Steuerschuld wäre schon noch besser gewesen!) Meine Damen und Herren, es ist hier schon zur Sprache gekommen: Kluge Politik für Mütter und Väter sorgt – Punkt Nummer eins – für eine familienfreundliche In-frastruktur, unterstützt – Punkt Nummer zwei – die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und trägt – Punkt Nummer drei – zur finanziellen Förderung und zur steuerlichen Entlastung von Eltern bei. Ich stelle dies meinen Ausführungen auch deshalb voran, um deutlich zu machen, dass wir nur in diesem Dreiklang, im Zusammenspiel dieser drei Säulen, gute Familienpolitik machen können und nicht etwa, indem wir lediglich an die Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderzuschlags, des Freibetrags etc. denken. Nur im Dreiklang dieser Maßnahmen gelingt es uns, diese Zielgruppe entsprechend zu betreuen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Schauen wir einmal zurück, welche SPD-geprägten Projekte diese Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Die Kitas wurden bundesweit ausgebaut. Wir haben das Elterngeld Plus auf den Weg gebracht. Wir haben Investitionen in die frühkindliche Bildung unterstützt. Wir haben den gesetzlichen Mindestlohn und die Familienpflegezeit auf den Weg gebracht. (Marcus Weinberg [Hamburg] [CDU/CSU]: War das alles nur die SPD, ja?) Ich denke, jeder kann sich einmal durch den Kopf gehen lassen, inwieweit all das nachhaltige Maßnahmen sind, die nicht nur, aber auch die Familien in unserem Land unterstützen. (Beifall bei der SPD) Jetzt noch einmal zu Ihnen, Frau Dr. Brantner. Wenn wir über ein drohendes Armutsrisiko bei Alleinerziehenden mit Kindern reden, dann sind genau die Maßnahmen, die wir hier beschlossen haben, geeignet, Erwerbstätigkeit zu unterstützen und eine Absicherung vorzunehmen, damit Familien nicht in diese Falle tappen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir eröffnen heute das parlamentarische Verfahren zu einem Gesetzentwurf, mit dem wir die Familien in unserem Land durch ein Gesamtpaket – bestehend aus Grund- und Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag und Kindergeld – entlasten wollen. Diese Maßnahmen dienen natürlich zunächst einmal der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums; das ist ganz klar. Aber daneben nehmen wir auch Kindergelderhöhungen in zwei Schritten vor. Wir unterstützen damit in nicht unerheblichem Maße natürlich auch die Familien. Zusätzlich werden wir den Kinderzuschlag anheben – auch das ist hier schon zur Sprache gekommen –, wovon insbesondere Familien mit geringem Einkommen profitieren. Die 3,7 Milliarden Euro, die dieses Gesamtpaket kostet, halte ich für von dieser Bundesregierung gut investiertes Haushaltsgeld. Ich glaube, dass wir bereits mit den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vorhaben, insbesondere die Alleinerziehenden als Zielgruppe in den Blick zu nehmen und zu stärken, einen ganz wichtigen Schritt tun. Denn die 1,6 Millionen Alleinerziehenden, zu denen überwiegend Frauen gehören, haben im Vergleich zu anderen Familien natürlich doppelt so viel zu leisten, um mit ihrer Familie durchzukommen. Vor diesem Hintergrund ist die Erhöhung des Freibetrags um 600 Euro aus meiner Sicht ein längst überfälliger Schritt. (Beifall bei der SPD) Herr Meister, ich will Ihnen sagen: Klar, die Zielgruppe ist recht klein. Aber angesichts der Last, die die Alleinerziehenden, seitdem sie alleinerziehend sind, zu schultern haben, und vor dem Hintergrund, dass der Freibetrag seit 2004 nicht mehr angepasst worden ist, sich aber die ganze Welt um sie herum weitergedreht hat, ist das aus meiner Sicht ein längst überfälliger Schritt. (Beifall bei der SPD) Es gibt einen weiteren Aspekt, der an dieser Stelle eine Rolle spielt und untersetzt, warum der Schritt der Bundesregierung, insbesondere Alleinerziehende in den Fokus zu nehmen, richtig ist. 80 Prozent der Alleinerziehenden verfügen heute nämlich über ein Einkommen, das geringer ist als das mittlere Einkommen von Familien. Wenn man sich vor Augen führt, dass Alleinerziehende, wenn sie etwas mehr Geld verdienen, überproportional höher besteuert werden, dann schließt sich für mich der Kreis, wenn es um die Frage geht, warum hier die dringende Notwendigkeit besteht, zu handeln. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die Uhr komme ich zum Schluss. Für den nun vor uns liegenden Prozess des parlamentarischen Verfahrens ist der SPD-Fraktion ein Punkt ganz besonders wichtig: dass wir – nach meinem Dafürhalten unbedingt – rückwirkend für 2014 die Anhebung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes einfordern müssen. Allein die Tatsache, dass von einer entsprechenden Anhebung natürlich die Familien in unserem Land profitieren, ist es wert, so vorzugehen. Das ist aber längst nicht alles: Wenn wir in anerkannter Weise die Steuerfreistellung der Existenzminima für 2015 und 2016 regeln, weil wir akzeptieren, dass das verfassungsrechtlich geboten ist, dann ist es für mich völlig unlogisch, wenn wir, obwohl in diesem Fall die gleichen Gründe gelten, 2014 unter den Tisch fallen lassen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir uns damit verfassungsrechtlich angreifbar machen. Aus meiner Sicht wäre es in hohem Maße peinlich, wenn uns ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts per Anordnung vorgeben würde, was wir hier zu tun haben. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Junge, Sie haben angekündigt, zum Schluss zu kommen, was angesichts der Redezeit auch richtig wäre. Frank Junge (SPD): Als Gesetzgeber können wir das schließlich selbst in die Hand nehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließende Rednerin in dieser Aussprache ist die Kollegin Gudrun Zollner für die CDU/CSU. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Fritz Felgentreu [SPD]) Gudrun Zollner (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Gäste auf den Tribünen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir -Familienpolitiker freuen uns natürlich immer, wenn der Familienetat vonseiten der für den Haushalt zuständigen Kolleginnen und Kolleginnen angehoben wird; denn Familienpolitik stand und steht bei der Unionsfraktion schon immer ganz oben auf der Prioritätenliste. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Bereits im vergangenen Jahr wurde der Etat im Einzelplan 17 von 7,9 Milliarden auf 8,5 Milliarden Euro angehoben. Für den kommenden Haushalt ist nochmals eine Erhöhung, auf über 9 Milliarden Euro, geplant. Das zeigt, wie wichtig uns die Familienförderung ist. Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geplante Erhöhung des Kinderfreibetrages, verbunden mit dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag, umfasst weitere einzelne Schritte in diese Richtung. Umso wichtiger ist es, dass endlich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Angriff genommen wird; denn der steuerliche Entlastungsbetrag wurde seit seiner Einführung zum 1. Januar 2004, seit über elf Jahren, nicht mehr erhöht. Zum Vergleich: Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld wurden seit 2004 um rund 23 Prozent erhöht. Es freut mich daher sehr, dass sich die geschäftsführenden Vorstände der Koalitionsfraktionen in der -vergangenen Woche auf eine bessere Entlastung für Einelternfamilien geeinigt haben und dies nun in die parlamentarische Beratung eingebracht wird. Sie haben eine Anhebung um gut 46 Prozent vereinbart, und zwar rückwirkend: Ab 1. Januar 2015 soll der Entlastungs-betrag für Alleinerziehende somit 1 908 Euro betragen. Die Neuerung, dass der Entlastungsbetrag für jedes weitere Kind um 240 Euro steigen soll, begrüße ich ebenfalls sehr. In Deutschland leben 1,6 Millionen Einelternfamilien mit circa 2,2 Millionen minderjährigen Kindern. Diese Mütter oder Väter sind zum großen Teil erwerbstätig: 70 Prozent gehen einer geregelten Arbeit nach, 45 Prozent in Vollzeit. Das heißt, dieser Entlastungsbetrag in der Steuerklasse II kommt direkt bei den Alleinerziehenden an. An dieser Stelle möchte ich dem haushaltpolitischen Berichterstatter der Union für den Familienetat, dem Kollegen Alois Rainer, ganz herzlich danken. Wir hatten viele bayerische Gespräche zum Thema Alleinerziehende, und er hat immer Unterstützung signalisiert. Sehr geehrte Damen und Herren, im Mittelpunkt -unserer Familienpolitik stehen die Wünsche von Eltern und die Bedürfnisse von Kindern. Aber wir alle kennen das Sprichwort „Geld allein macht nicht glücklich“. Nur mit finanzieller Förderung werden wir keinen neuen -Babyboom auslösen. Wir brauchen ein gesellschaftliches Umdenken, eine Willkommenskultur für Kinder; denn Kinder sind keine lärmenden Quälgeister, sondern Kinder sind unsere Zukunft. Damit sich Frauen und Männer für ein Kind entscheiden, sind eine familienfreundliche Infrastruktur und bessere Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nötig. Eltern wählen den Standort ihres neuen Eigenheims oder ihrer Wohnung nach Faktoren wie der Nähe zum Kinderspielplatz oder dem Schulangebot. Ganz wichtig ist natürlich ein Platz in einer nahegelegenen Kita. Zur Willkommenskultur gehört aber auch, dass sich die Wirtschaft auf sich verändernde Familienmodelle besser einstellt. Frauen entscheiden sich seltener für ein Kind, wenn ihr Arbeitsverhältnis befristet ist. Firmen werden keine Fachleute halten können, wenn ihre Mitarbeiter zwischen Job und Familie wählen müssen und sich letztendlich für die Familie entscheiden; denn auch Väter wünschen sich mehr Zeit für ihre Familie und ihre Kinder. Zeit für Familie, darauf müssen wir unser künftiges Hauptaugenmerk legen; denn viel zu schnell vergeht die Zeit, und plötzlich sind die Kinder erwachsen. Werte Kolleginnen und Kollegen, jede Mutter und -jeder Vater unter Ihnen wird mir beipflichten, wenn ich behaupte: Was gibt es Schöneres, als die ersten Worte seines Kindes zu hören? Wie stolz ist jeder von uns, die ersten Schritte miterleben zu dürfen? Für diese erste Zeit des Miterlebens haben wir das Betreuungsgeld eingeführt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank, Frau Kollegin Zollner. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4649 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Dazu sehe ich weder andere Vorschläge noch einen Widerspruch. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 8 auf: Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Krieg in Afghanistan – Eine Bilanz Drucksachen 18/2144, 18/4168 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Kollegen Wolfgang Gehrcke für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine ordentliche Fleißarbeit der Bundesregierung, auf unsere 186 Fragen geantwortet zu haben. (Beifall bei der SPD – Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war nicht immer so!) Den Fleiß bestätige ich Ihnen, der Inhalt hält mit dem Fleiß aber nicht mit. Was von der Bundesregierung gar nicht erst versucht wird, ist, eine Wertung vorzunehmen. Die Bevölkerung unseres Landes hat das Recht, nach 14 Jahren Krieg eine eindeutige Wertung der Bundesregierung zu erfahren. Ich mache Ihnen einen Vorschlag für einen Satz, mit dem man die Wertungen zusammenfassen könnte. Er würde lauten: Die deutsche Kriegsbeteiligung war ein grundlegender Fehler, und die Konsequenz, die wir daraus ziehen, heißt: Nie wieder! – Ich möchte, dass das hier im Bundestag festgeschrieben wird. (Beifall bei der LINKEN) Man kann, wenn man sich die einzelnen Punkte -anschaut, sehr deutlich sehen, welche Probleme mit diesem Krieg aufgeworfen – nicht gelöst, sondern aufgeworfen – worden sind. Das erste Problem ist, dass man sich -davor drückt, eindeutig zu sagen, dass auch die deutsche Kriegsbeteiligung der jeweiligen Regierungen in unterschiedlichen Farbzusammenstellungen – was nicht so -erheblich ist – dazu beigetragen hat, dass Menschen in Afghanistan ihr Leben verloren haben. Sie -haben nicht Leben gerettet. Sie haben in Afghanistan Leben vernichtet. Das muss man mit aller Deutlichkeit aussprechen. 70 000 Menschen sind seit 2001 im Zuge dieses Krieges umgekommen. Das ist eine furchtbare Katastrophe, eine furchtbare Bilanz. Davor, das zur Kenntnis zu nehmen, kann man sich nicht drücken. Wenn das so ist, müsste eine Regierung doch einmal einen Gedanken darauf verschwenden, wie Schuld, die man auf sich geladen hat, abgetragen werden kann. Ich finde, dieser Bundestag muss darüber nachdenken, Schuld abzutragen, und nicht neue Schuld aufhäufen. (Beifall bei der LINKEN) Das Zweite ist, nachzuprüfen, wie viel Geld in diesem Krieg falsch eingesetzt worden ist. Geld für Krieg ist immer falsch. Insgesamt sind mindestens 11 Milliarden Euro – das wird dann mit „einsatzbedingten Ausgaben für ISAF und OEF“ beschrieben – eingesetzt worden. Dabei habe ich noch gar nicht das Geld hineingerechnet, das zusätzlich für Rüstung ausgegeben worden ist. Was hätte man mit 11 Milliarden Euro an Not, Elend und -Unterentwicklung in solchen Ländern korrigieren können, wenn sie von Anfang an sinnvoll eingesetzt worden wären? Das wäre die Aufgabe gewesen. Das war die Chance, die man da gehabt hat. Das ist aber nicht passiert. (Beifall bei der LINKEN) Es schmerzt ungeheuer, dass auch heute überhaupt keine Ideen für politische Lösungen präsentiert werden. Wenn man die afghanische Entwicklung wirklich in einer vernünftigen Art und Weise vorantreiben will, dann erreicht man das nicht, ohne dass der Iran und China in die Lösung eingebunden werden. Das liegt doch auf der Hand. Was kommt? Nichts! Was tut die Politik? Fehlanzeige! Bei den Militärausgaben hat diese Bundesregierung dagegen immer offene Taschen. Das finde ich falsch. (Dr. Rolf Mützenich [SPD]: Das glaubt er selbst nicht!) Ich glaube, zur Bilanz gehört auch, dass das Völkerrecht vielfach gebrochen worden ist. Es hätte immer andere Chancen gegeben. (Dr. Rolf Mützenich [SPD]: Da kennst du dich aber aus!) Das Völkerrecht bietet genügend Möglichkeiten, einen Krieg bzw. Angriff abzuwehren. Die Verantwortung muss dann aber auch auf die Vereinten Nationen übergehen und darf nicht von einer Koalition der Willigen oder Unwilligen eigensüchtig in Anspruch genommen werden. Das Völkerrecht ist auch mit deutscher Beteiligung gebrochen worden. Ich will dazusagen: Auch Deutschland ist an gezielten Tötungen in Afghanistan beteiligt. (Henning Otte [CDU/CSU]: Das ist aber ein großes Kaliber!) – Davor können Sie sich nicht drücken. Das ist doch so! – Meine Kollegen, die hin und wieder im Verteidigungsministerium dabei waren, haben doch die Bilder gesehen. Durch die Benennung von Menschen mit Namen auf diesen Listen – das war Ministerangelegenheit – sind Menschen gezielten Tötungen ausgeliefert worden. Ich finde es eine furchtbare Katastrophe, dass wir dem, was wir vorgeben, bekämpfen zu wollen, mit diesem Krieg immer ähnlicher geworden sind. Das ist der Preis eines Krieges, und man muss raus aus dieser Spirale. (Beifall bei der LINKEN) Ich möchte auch festgehalten wissen – auch das gehört ja zur Bilanz –, dass Deutschland in diesen Krieg hineingelogen und der deutschen Bevölkerung zu keinem Zeitpunkt die Wahrheit gesagt worden ist. Die Losung, dass in Afghanistan auch die deutsche Sicherheit verteidigt wird, hat viele Menschen getäuscht. In Afghanistan ist nicht die Sicherheit Deutschlands oder Europas verteidigt worden, sondern in Afghanistan haben wir Krieg geführt, und Krieg schlägt irgendwann immer zurück. Das erleben wir doch dieser Tage. Auch hier ist aus -meiner Sicht also ein „Nie wieder!“ notwendig. Es ist unbedingt erforderlich, Deutschland nie mehr in Kriege hineinzulügen. Da wir gerade beim Lügen sind: Es ist auch eine Lüge, dass der deutsche Militäreinsatz in Afghanistan beendet wird. Sie lassen Bundeswehrsoldaten in Afghanistan, auch die USA lassen ein großes Kontingent in Afghanistan. Sie können tausendmal sagen, dass sie ausbilden sollen. Sie werden als Besatzer wahrgenommen, und solange Besatzer in Afghanistan sind, wird es keinen Frieden in Afghanistan geben. Deswegen muss man die Bundeswehr jetzt komplett abziehen, um ein Beispiel dafür zu geben, dass dieser Krieg nach 14 Jahren endlich beendet wird. Das ist meine Konsequenz aus der fleißigen Arbeit, auf 186 Fragen Antworten zu geben. Das ist eine politische Konsequenz, und vor dieser Konsequenz können Sie sich nicht drücken, weil sie in der deutschen Bevölkerung mehrheitsfähig ist. Ich sage Ihnen: Es ist sehr schön, dass man in unserem Lande mittlerweile mit Frieden und nicht mit Kriegsbeteiligungen Wahlen gewinnen kann. Daran sollten Sie sich ein Beispiel nehmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Roderich Kiesewetter das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lachende Kinder, selbstbewusste Frauen, dampfende Maschinen: Das ist das Bild, das sich mir heute bietet, wenn ich durch Kabul, Kandahar oder Masar-i-Scharif gehe. Wie war das vor acht Jahren, als ich das erste Mal in Afghanistan war? Angst, Gefahr, bedrückte Gesichter, leere Straßen oder Straßen voll von Militär. Lieber Herr Kollege Gehrcke, mit Ihren Fragen – 186 an der Zahl – haben Sie eine Fleißarbeit gemacht, aber einige wesentliche Fragen nicht gestellt: Wie ist es zu diesen Fortschritten gekommen? Und vor allen Dingen: Wie ist es passiert, dass Afghanistan in diese Katastrophe gerutscht ist? Dazu stellen Sie noch nicht einmal eine Frage. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Land wie Afghanistan mit 54 verschiedenen Volksgruppen und Stämmen, mit 45 verschiedenen Dialekten und Sprachen, ist nicht mit einem Land Europas oder einem Land auf dem amerikanischen Kontinent zu vergleichen. Es ist ein Land, das 1973 die Monarchie abgeschafft hat, das 1978 eine Diktatur weggeputscht hat, das 1992 die Kommunisten beseitigt hat und viele Jahre sowjetischer Besetzung hinter sich hatte, das 1996 die Mudschaheddin abgelöst hat und schließlich 2001 die Taliban. Keines dieser Systeme hat Afghanistan auch nur in Ansätzen stabilisiert. Wenn wir uns an den 11. September erinnern und an die wirklich schwierigen Beschlüsse und Diskussionen damals im Bundestag – ich weiß nicht, ob Sie die Debatten nachgelesen haben, als Sie Ihre Fragen gestellt haben –, dann wird uns deutlich: Hier muss sich die internationale Gemeinschaft engagieren. Sie hat es getan. Bei einem Vergleich der Lage in den Jahren 2006/2007 mit der von heute wird klar: Es gibt erhebliche Fortschritte. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kiesewetter, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Buchholz zu? Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Selbstverständlich. Christine Buchholz (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Kiesewetter. – Sie beschrieben zu Beginn Ihrer Rede quasi blühende Landschaften in -Afghanistan. Wie passt das mit der Tatsache zusammen, dass die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle steigt? Das ist auch in der Antwort auf unsere Anfrage genannt, die Details sind leider nicht öffentlich. Wir müssen auch feststellen, dass seit Oktober 2013 die genaue Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle von der Bundesregierung nicht mehr frei veröffentlicht wird. Wie sehen Sie das? Wie sehen Sie auch den Anstieg an zivilen Toten? Wie passt das mit dem Bild zusammen, das Sie am Anfang Ihrer Rede gezeichnet haben? (Beifall bei der LINKEN) Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Das Bild, das ich zeichne, ist das Bild eines Landes im Umbruch. Kinder, die Schulen besuchen, Frauen, die selbstbewusst zur Arbeit gehen, dampfende Maschinen, die zum wirtschaftlichen Aufschwung des Landes beitragen: 80 Prozent des Landes Afghanistan sind stabil. Ein Land, das über 40 Jahre – wenn Sie mir zugehört haben, wissen Sie das –, nämlich 42 Jahre lang, geschunden wurde, zwei Generationen lang, ist nicht über Nacht zu einer Demokratie westlicher Stabilität zu machen. Was Sie mit Ihrem Ansatz verkennen, ist, dass es sich bei Afghanistan um ein fragiles Land handelt; ein Land – das muss man sehr deutlich machen –, das längst noch nicht den Standard von beispielsweise Bangladesch oder Ghana erreicht hat. Auch Ghana und Bangladesch sind fragile Staaten, aber diese bringen sich bereits in der internationalen Gemeinschaft, bei den Vereinten Nationen, ein. Sie geben etwas von dem zurück, was ihnen die internationale Gemeinschaft gegeben hat. Afghanistan selbst – das ist das Chaos, das Sie beschreiben – ist ein Land, das dank der internationalen Hilfe zur Stabilität zurückgefunden hat. Sie aber reden es schlecht. Zu der schonungslosen Bilanz, die Sie fordern, gehört genauso schonungslos die Frage: Was hat Afghanistan ins Chaos gestürzt? Das verkennen Sie. Das habe ich versucht herauszuarbeiten. Das ist der ganz entscheidende Punkt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt natürlich auch Punkte, bei denen wir selbstkritisch nachfragen müssen: Wo müssen wir besser werden? Hier waren am Anfang die Ziele und Erwartungen mit Blick auf -Afghanistan unendlich, die eigenen Mittel, die eigene Bereitschaft, sich einzubringen, äußerst begrenzt: -hinsichtlich der Bereitschaft von Nichtregierungsorganisationen, sich dort zu etablieren, hinsichtlich der Be-reitschaft bestimmter Staaten, sich bei der Polizeiausbildung zu engagieren – da haben wir Deutschen eine schwierige Lektion gelernt –, und hinsichtlich der Bereitschaft, die Wirklichkeit anzuerkennen. Überlegen wir doch selbst, wie wir Anfang des letzten Jahrzehnts unserer Öffentlichkeit den notwendigen Beitrag eines Engagements nahegebracht haben. Wir haben gesagt: Wir helfen beim friedlichen Wiederaufbau. Wir haben Jahre gebraucht, bis uns klar war, dass dieses Land aus kulturellen, aus politischen, aus historischen Gründen nicht ohne Weiteres in einen friedlichen Wiederaufbau zu bringen ist. Herr Gehrcke, Sie haben aus meiner Sicht einen gravierenden Fehler gemacht: Mit Geld allein, Stichwort 11 Milliarden Euro, bewegen Sie in Afghanistan überhaupt nichts. Es gehört, glaube ich, inzwischen zu den Grunderkenntnissen unseres Parlaments, dass zu Entwicklung Sicherheit gehört. Ein Mindestmaß an Sicherheit ist Hilfe zur Selbsthilfe. Gerade dass wir die Mission ISAF beenden konnten und sie in eine Unterstützungsmission überführt haben, zeigt, dass die internationale Gemeinschaft in Afghanistan eine Grundstabilität erreicht hat. 2011 haben wir – Frau Hänsel war damals auch dabei – in Bonn die zweite Petersberger Konferenz miterlebt. Auf dieser Konferenz wurde eine Zwischenbilanz gezogen. Dabei war klar: Afghanistan hat noch einen sehr weiten Weg vor sich. Unser Ziel war, Afghanistan bis zum Jahr 2024 zu einem Entwicklungsland wie Ghana oder Bangladesch werden zu lassen. Das ist eine schwierige Aufgabe. Wir gehen diesen Weg durch eine verstärkte internationale Kooperation, Energiepartnerschaften und die Einbindung von Initiativen wie „Neue Seidenstraße“ oder „Heart of Asia“. Wir gehen ihn auch dank Botschafter Koch und Botschafter Steiner, denen es gelungen ist, eine große Kontaktgruppe von Staaten einzubeziehen. Denn es geht auch um die Nachbarn: ohne Iran kein Kümmern um Flüchtlinge, ohne Pakistan kein Grenzschutz. Wir haben uns, glaube ich, damals zu sehr um Afghanistan und zu wenig um die Nachbarstaaten gekümmert. (Beifall des Abg. Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine Damen und Herren, das sind die wahren Lektionen, die wir gelernt haben. Vor anderthalb Stunden hat unser Wehrbeauftragter, der noch anwesend ist, in diesem Saal seine letzte Rede als Wehrbeauftragter gehalten. Ihm und seinen Vorgängern ist es zu verdanken, dass die Bundeswehr in Afghanistan realistischer geworden ist und dass unsere Politik eine bessere Beratung bekommen hat, was militärisch, politisch, sozial und wirtschaftlich in Afghanistan überhaupt geleistet werden kann. Lassen Sie mich an dieser Stelle unserem Wehrbeauftragten für sein hohes persönliches Engagement, aber auch für das seiner Vorgänger danken. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie geht es weiter? Es ist nichts schönzureden; aber dass in Afghanistan Frauen selbstbewusst zur Arbeit gehen können, dass es dort statt 100 000 Schülern nunmehr 7 Millionen Schülerinnen und Schüler gibt und dass sich unterschiedliche Regionen besser entwickeln, als wir es je gedacht haben, ist ein Verdienst der internationalen Gemeinschaft. Unsere Lehre ist, dass wir nie mehr blauäugig und ohne die notwendigen Mittel in solche Einsätze gehen. Das müssen wir uns selbst ins Stammbuch schreiben. Lassen Sie uns gemeinsam für die Zukunft Afghanistans arbeiten. Im Jahr 1915 haben die ersten diploma-tischen Kontakte stattgefunden. Wir sind eines der we-nigen Länder, zu denen Afghanistan über drei Generationen hinweg seit 100 Jahren Vertrauen aufgebaut hat. Lassen Sie uns dieses Vertrauen auch in den nächsten Jahrzehnten fortsetzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Omid Nouripour von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den Afghanistan-Einsatz und die Lehren, die wir daraus ziehen sollten. In einem sind wir uns sicherlich einig: Dieser Einsatz hat nicht nur die Bundeswehr, sondern auch die Bundesrepublik Deutschland tiefgreifend verändert. Es ist der teuerste und aufwendigste Einsatz in der Geschichte der Bundeswehr. Wir schulden die Aufarbeitung nicht nur denjenigen, die in Zivil oder in Uniform in Afghanistan gearbeitet und geholfen haben, den Tausenden und Abertausenden von Menschen, die dort unter schwierigsten Bedingungen gearbeitet haben und ihren Familien sehr viel zugemutet haben, die vor allem aber auch sehr viele Opfer gebracht haben, manche von ihnen sogar ihr Leben gegeben haben. Die kritische außenpolitische Debatte in Deutschland muss die Gesellschaft aber aushalten, gerade auch, wenn von vornherein gesagt wird, dass Deutschland mehr Verantwortung in der Welt übernehmen will. Denn wenn wir daraus nichts lernen, dann werden wir auch nichts richtig machen. Die Debatte, aber vor allem auch die Große Anfrage und die Antworten der Bundesregierung darauf zeigen, woran die Debatte bisher auch ein wenig krankt. Die Linke stellt eine Anfrage, für die ich allein schon deswegen sehr dankbar bin, weil wir heute darüber diskutieren können. Aber sie verfolgt damit sehr klar den fast rituellen Vorsatz, festzustellen, dass in Afghanistan alles schlechter ist als vor dem Einsatz. Auf der anderen Seite antwortet die Bundesregierung, wiederum rituell, so, als wäre alles ein riesengroßer Erfolg. Beides wird dem Ernst der Lage vor Ort leider nicht gerecht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann ewig weiter darüber streiten: Sind 555 Schulen genug? Sind 855 Kilometer Straßen genug? Ist es ausreichend, dass Afghanistan jetzt auf Platz 175 des Entwicklungsindexes der Vereinten Nationen von 187 Staaten ist? Das sind aber genau die Diskussionen, die uns nicht weiterbringen, die uns vielmehr dazu verleiten, dass wir an den zentralen Lehren vorbeireden. Ich will zwei dieser Lehren, die aus meiner Sicht sehr deutlich sind, benennen. Die erste Lehre ist: Wir haben in Afghanistan von vornherein auf lokale Machthaber und ihre Milizen vertraut, anstatt dass wir Governance aufgebaut haben. Wir haben viel zu spät mit dem Staatsaufbau angefangen und viel zu oft die Geister gerufen, die wir später nicht mehr in die Flasche zurückstecken konnten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist nicht nur für Afghanistan relevant. Das ist auch deswegen relevant, weil exakt dasselbe uns weiterhin droht. Das ist exakt dieselbe Lehre, die man von Mali bis zum Irak ziehen kann und sollte, damit man es beim nächsten Mal anders macht. In der Anfrage beantwortet die Bundesregierung die Fragen zur Rolle der Milizen zum Beispiel mit den Worten, es gebe keine belastbaren Aussagen über deren Gesamtumfang. Es heißt: Die Bundeswehr arbeitet grundsätzlich nicht mit Milizen zusammen. Das Letzte ist formal sicher richtig. Ich glaube aber nicht, dass das, wenn man den Ernst des Problems kennt, eine seriöse Auseinandersetzung mit der Situation und der Problematik der Milizen in Afghanistan ist. Die zweite Lehre ist, dass es eine unglaublich große Schieflage zwischen militärischem und zivilem Engagement gibt. Es wurden 9,8 Milliarden Euro für Militär ausgegeben, 3,4 Milliarden Euro für zivile Projekte. Wir haben nicht wegen zu geringer Ausgaben für das Militär vieles nicht erreicht, sondern wir haben vor allem wegen zu wenig zivilen Engagements dort vieles nicht erreicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn man bedenkt, dass Deutschland einmal Führungsnation beim Polizeiaufbau war – ich bin für jeden einzelnen Polizisten und für jede einzelne Polizistin, der bzw. die freiwillig vor Ort war, wirklich dankbar; sie haben eine wirklich hervorragende Arbeit geleistet –, und wenn man bedenkt, dass wir heute nur 14 einzelne Polizisten im Norden von Afghanistan im Einsatz haben, dann sieht man, wie wenig ernst das leider genommen worden ist. Wenn man bedenkt, dass die Taliban auch von der Bundesregierung nicht zu Treffen eingeladen worden sind, um zu politischen Lösungsansätzen beizutragen, dann sieht man, woran es mangelt. Um noch ein klassisches ziviles Beispiel zu nennen: Wir reden über ein Land, das traditionell in erster Linie von der Agrarwirtschaft lebt. Es ist einfach viel zu wenig für die ökonomische Entwicklung in der Landwirtschaft getan worden. Es gab immer Führungsnationen für den Aufbau der Polizei oder für den militärischen Aufbau, aber es gab nie eine klare Verantwortung für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Strukturen in diesem Land. Das war ein riesengroßer Fehler. Es ist klar, dass man mehr Zeit braucht und wir mehr politische Geduld brauchen, um die Situation in Afghanistan zu verbessern. Aber es reicht nicht, einfach nur Demut vorzutäuschen, sondern man muss wirklich ernsthaft lernen. Wenn man sich die Lustlosigkeit der Bundesregierung, die sich in den Antworten widerspiegelt, anschaut, dann stellt man einfach fest, dass keine große Bereitschaft vorhanden ist. Wenn auf die Frage der Linken, wie stark denn die Aufständischen im Norden seien, die Antwort gegeben wird, es lägen darüber keine belastbaren Angaben vor, dann kann ich nur hoffen, dass das nicht richtig ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wenn auf die Frage nach der Entwicklung der Erwerbstätigkeit von Frauen ganz viele Projekte aufgezählt werden, aber nicht einmal erklärt wird, ob diese denn greifen und was diese wirklich für die Erwerbsquote der Frauen in Afghanistan bedeuten, dann hat das mit mehr Verantwortung nichts zu tun. Man will nicht eingestehen, dass man möglicherweise Fehler gemacht hat. Da kann ich nur sagen: Schauen Sie sich die Amerikaner an, schauen Sie sich die Holländer an! Die Art und Weise, wie sie gerade im zivilen Bereich die Evaluation durchführen, ist vorbildlich. Dagegen sind wir ganz schlecht. Unter dem Strich würde ich sagen: Die Linke hat am Anfang der Großen Anfrage Kriterien für die Bewertung genannt. Das sind politische Kriterien, die ihre Vorstellung der Dinge widerspiegeln. Ich teile die Haltung der Linken nicht. Ich komme nicht zu dem Ergebnis, dass alles schlecht ist. Man muss sagen, dass es einen Fortschritt gibt, allein deshalb, weil deutlich mehr Menschen in Afghanistan besser leben und unter friedlicheren Bedingungen leben können, als es vor dem Einsatz der Fall war. Aber gleichzeitig muss man auch sagen: Für all die Opfer, die gebracht worden sind, für all das, was aufgewendet worden ist, ist das, was erreicht worden ist, einfach zu wenig. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Dr. Hans-Peter Bartels von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Dr. Hans-Peter Bartels (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach 4 756 Tagen ist am 31. Dezember 2014 die ISAF-Mission in Afghanistan zu Ende gegangen. Das ist noch nicht das Ende des Engagements der internationalen Gemeinschaft, auch nicht das Ende des militärischen En-gagements. Wir haben eine Nachfolgemission, Resolute Support, die noch eine Weile im Land sein wird. Insofern geht es hier heute nicht um eine Bilanz, sondern um eine Zwischenbilanz. Aber es ist gut, dass wir uns als Bundestag mit diesem Thema beschäftigen. Das tun wir aber nicht zum ersten Mal, sondern das tun wir natürlich auch anhand der Fortschrittsberichte der Bundesregierung. Das tun wir anhand von Studien, die uns wissenschaftliche Institutionen vorlegen. Ich hatte heute die Gelegenheit, ein Buch vorzustellen, das von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegeben worden ist. Autoren dieses Buches sind General Rainer Glatz und Rolf Tophoven. Glatz war lange Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr und hat unmittelbar nach seiner Pensionierung angefangen, Bilanz zu ziehen. Das ist vorbildlich. Das ist genau das, was wir wollen: dass diejenigen, die zuständig waren, diejenigen, die Erfahrungen haben, diese Erfahrungen auch vermitteln und auswerten, sodass wir wieder damit arbeiten können. Auch das ist ein Stück Zwischenbilanz. Was wir irgendwann einmal brauchen, ist die wissenschaftliche Aufarbeitung im Auftrag der Bundesregierung oder des Bundestages, die übrigens unsere Fraktion einmal 2010 gefordert hat. Aber das Ganze ist ja auch noch nicht zu Ende. Wir wollen, dass wir aus dem Auslandseinsatz in Afghanistan wie aus anderen Einsätzen lernen. Aber dies ist ein besonders langer Einsatz. Ich glaube, es gibt einige Lessons learned, über die man heute hier schon reden kann. Ich will drei Stichworte sagen: Erstens: die Internationalität. In Deutschland glauben wir gelegentlich, dass an einzelnen Entscheidungen, die unsere Bundesregierung dem Bundestag zum Beschluss vorlegt, das Wohl und Wehe Afghanistans hänge. Realität ist: Wir waren bei ISAF eine von 50 truppenstellenden Nationen. Als die USA 100 000 Soldaten im Land stationiert hatten, waren es seitens der Bundeswehr 5 000. Wir entscheiden dort nichts allein. Zweitens. Es gab viele, vielleicht zu viele Akteure, zu viele Strategien und zu wenig Koordination. Eine Lektion für künftige Stabilisierungseinsätze könnte lauten: Wir brauchen eine Art ziviler Hochkommissar mit umfassenden Kompetenzen. Drittens. Es ist in Afghanistan zu viel Zeit ungenutzt verstrichen, gerade zu Beginn; da stimme ich dem Kollegen Nouripour zu. Bei Stabilisierungsmissionen muss am Anfang die militärische Komponente besonders stark sein. Die zivile Hilfe braucht dann deutlich mehr Vorlauf, bis sie sich positiv auswirken kann. Wir haben erlebt, wie sich über mehr als ein Jahrzehnt die Bundeswehr verändert hat. Über die Zeit haben gut 100 000 Deutsche als Soldatinnen und Soldaten in unseren Einsatzkontingenten für Afghanistan Dienst getan. Sie stützen sich auf eine andere Ausbildung und bringen andere Erfahrungen mit nach Hause, als es sie in der -alten Bundeswehr gab, auch komplexe Gefechtserfahrungen. Die Ausrüstung hat sich – Stichwort „einsatzbedingter Sofortbedarf“ – radikal verändert. Das neue Gerät heißt zum Beispiel Dingo, Fennek, Boxer, Eagle, Enok, Heron, Tiger und NH90. Das alles gab es schon im Einsatz, bevor die Ausbildung damit zu Hause richtig beginnen konnte – einerseits gut, andererseits schlecht. In Deutschland, aber wohl auch in den USA und in der NATO sind wir uns überwiegend einig darüber, dass Afghanistan kein Modell, keine Blaupause für andere Missionen sein kann. Jede Krise ist anders, und in dieser Krise haben wir, das heißt die internationale Gemeinschaft, viel Lehrgeld gezahlt. Damit das nicht verloren ist, müssen wir dann aber auch die entsprechenden Lehren daraus ziehen und annehmen. Suzana Lipovac, die das erste zivil-militärische Projekt im Kosovo betreute und seit Anbeginn für die Organisation Kinderberg in Afghanistan engagiert ist, formuliert ihr Fazit so: Die zukünftigen Auslandseinsätze der Bundeswehr, auch unter einem robusten UN-Mandat, können nur dann gesellschaftlich akzeptiert werden, wenn sie zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation der Zivilgesellschaft und der Sicherheitslage im Einsatzland, der Region und auch der Welt führen. Das ist nur durch die Kooperation aller di-plomatischen, entwicklungspolitischen, zivilgesellschaftlichen, polizeilichen und militärischen Akteure erreichbar. Hier bestehen das größte Defizit und gleichzeitig das stärkste Verbesserungspotenzial. Als Hilfsorganisation versuchen wir zwar, mittels der Projekte präventiv gegen die Ursachen von gewalttätigen Konflikten vorzugehen, aber man erkennt leidvoll, dass man keinen Menschen oder gar sich selbst vor radikalisierter bewaffneter Gewalt bewahren kann. Als Zivilist ist man nicht in der Lage, einer terrorisierten Bevölkerung das zu geben, was sie als das Dringendste im Wesentlichen benennt: Sicherheit. Dafür brauchen wir den Einsatz von Soldaten, und zwar so lange, wie er erforderlich ist. Ein langer Atem, strategische Geduld – das muss auch für das internationale Engagement in Afghanistan gelten. Der Irak und Libyen sind da keine Vorbilder. Ziel bleibt immer, dass es ohne fremde Soldaten geht. Für so eine Zukunft, für diese Vision haben Soldaten, Entwicklungshelfer, Polizisten, Diplomaten, auch Journalisten aus vielen Ländern Opfer gebracht. Sie dürfen nicht umsonst gewesen sein. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Julia Obermeier von der CDU/CSU das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Julia Obermeier (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland und Afghanistan verbindet eine lange Freundschaft. Vor 100 Jahren begann die Niedermayer-Mission. Deutschland hat über viele Jahrzehnte den Kontakt zu den Stämmen am Hindukusch gehalten. Ich erinnere nur an die 1924 in Kabul gegründete Amani-Oberrealschule. Diese langjährige Tradition der Entwicklungszusammenarbeit haben wir seit 2001 wieder verstärkt. Ich finde es wirklich bedauerlich, Herr Gehrcke, wie Sie die Leistungen unserer zivilen Entwicklungshelfer und Soldaten schlechtreden. Auch wenn heute noch nicht alles gut ist in Afghanistan; wir reden hier immerhin von einem der ärmsten und am wenigsten entwickelten Länder der Erde. Ja, die anfangs gesteckten Ziele der Mission waren unrealistisch hoch. Ich bin Ihnen, Herr Nouripour, dankbar für Ihre offenen Worte dazu, dass Rot-Grün anfangs unsere Soldaten unvorbereitet und ohne die richtige Ausrüstung in den Einsatz geschickt hat. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Gegensatz zu Ihnen sind wir bereit, Fehler zuzugeben! Lesen Sie mal die Antwort auf die Große Anfrage! Da ist alles einfach nur gut!) Dennoch haben unsere Männer und Frauen in den 13 Jahren von ISAF viel erreicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Schauen wir zurück in die 90er-Jahre! Als die Taliban 1996 Kabul eroberten, musste Schukria Barakzai wie alle Frauen ihr Studium abbrechen. Drei Jahre später wurde sie von den Taliban körperlich gezüchtigt. Sie hatte es gewagt, zum Arzt zu gehen, zwar in ihrer Burka, aber ohne männliche Begleitung. Meine Damen und Herren, seit ISAF hat sich viel in Afghanistan verändert. Besuchte 2001 nur 1 Million Kinder, ausschließlich Jungen, eine Schule, lernen heute 8,5 Millionen Kinder lesen und schreiben, darunter 3,5 Millionen Mädchen. Deutliche Fortschritte gibt es auch bei der medizinischen Grundversorgung. Stand sie 2001 nur ganz wenigen zur Verfügung, ist sie heute dem Großteil der Bevölkerung zugänglich. Die Müttersterblichkeit ist um 80 Prozent zurückgegangen. Zwar leben immer noch viele Menschen in Armut, doch das Pro-Kopf-Einkommen hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Für mehrere Millionen Menschen gibt es neue Straßen und Brücken, Strom und Trinkwasser. Dies alles war nur durch die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft möglich. Durch einen vernetzten Ansatz von Militär, Polizei, Entwicklungszusammenarbeit und Diplomatie haben wir viel für die Kinder, Frauen und Männer in Afghanistan erreicht. Deutschland ist der drittgrößte Geldgeber für zivilen Wiederaufbau und Entwicklung. Das BMZ unterstützt die afghanische Bevölkerung jedes Jahr mit 430 Millionen Euro. Wir haben auch das wichtigste sicherheitspolitische Ziel des Afghanistan-Einsatzes erreicht. Das Land ist kein Rückzugsort mehr für den international tätigen Terrorismus. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Quatsch!) Allerdings haben wir einen hohen Preis dafür bezahlt. 55 gefallene Kameraden – das ist auch für uns Parlamentarier schwer zu ertragen. Auch haben wir eine Verantwortung gegenüber den Soldatinnen und Soldaten, die an Körper und Seele verwundet aus dem Einsatz zurückgekehrt sind. Für sie wollen wir mehr tun. Mein persönlicher Dank und der Dank der CDU/CSU-Fraktion gilt allen, die vor Ort oder auch in der Heimat ihren Beitrag für Wiederaufbau und Entwicklung in Afghanistan geleistet haben oder nach wie vor leisten. Auf diesem langen Weg haben wir gemeinsam schon viel erreicht. So konnte Schukria Barakzai wie auch viele andere Frauen nach dem Ende der Schreckensherrschaft der Taliban ihr Studium wieder aufnehmen. Als eine von 67 Parlamentarierinnen kämpft sie heute für die Rechte und den Schutz von Frauen und Mädchen in Afghanistan. Dabei unterstützen wir sie und ihre Landsleute. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Niels Annen von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Niels Annen (SPD): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem sich die Bundesregierung so viel Mühe gegeben hat, die Fragen zu beantworten, ist es eigentlich schade, dass sie jetzt gerade nicht vertreten ist. Trotzdem möchte ich etwas zum heutigen Thema sagen. Ich freue mich darüber, dass wir vielleicht – nach sehr vielen ritualisierten Debatten auch in diesem Hause – die Möglichkeit haben, doch ein wenig differenzierter über die Lage in Afghanistan zu reden. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass weder alles gut noch alles schlecht in Afghanistan ist. Gerade wir, die Bundesrepublik Deutschland, haben eine lange Geschichte politischer Beziehungen zu Afghanistan. Es ist darauf hingewiesen worden: Wir werden in diesem Jahr den 100. Jahrestag der Beziehungen zwischen Deutschland und Afghanistan begehen. Das ist ein Datum, das in Afghanistan deutlich stärker als hier bei uns beachtet wird. Ich glaube, das sagt auch etwas über die Intensität der Ereignisse und der gemeinsamen in der Tat zum Teil auch blutigen Geschichte aus. Meine letzte Reise in die Region ist schon lange her. Ich habe in der letzten Woche die Gelegenheit gehabt, das erste Mal seit 2008 wieder Kabul zu besuchen. Ich muss sagen, es haben sich viele Dinge wirklich positiv entwickelt. Diese Entwicklung lässt sich auch mit Zahlen belegen: Die durchschnittliche Lebenserwartung ist bei Männern von 45 Jahren im Jahre 2000 auf 58 Jahre und bei Frauen auf 61 Jahre gestiegen. 57 Prozent der afghanischen Bevölkerung – das ist schon gesagt worden – haben Zugang zu medizinischer Versorgung. Medizinische Versorgung gibt es nicht nur in Kabul und den großen Städten. Der Anteil lag 2002 dagegen bei lediglich katastrophalen 9 Prozent. Es gibt auch andere Punkte, Herr Gehrcke, auf die man vielleicht noch einmal hinweisen sollte. Das fehlte ein bisschen nicht nur in Ihrer Rede heute, sondern eigentlich über die gesamten Jahre hinweg. Besonders deutlich sind die Auswirkungen der verbesserten Schulbildung zu spüren. Während vor 14 Jahren 1 Million Kinder – wohlgemerkt: nur Jungen – eine Schule absolviert hat, gehen aktuell 8,2 Millionen Kinder in Afghanistan zur Schule. Es gibt heute in Afghanistan Absolventen der Schulen, die wir aufgebaut haben. Und es gibt dort Universitäten. Natürlich kann man immer darüber diskutieren, wie die Qualität und wie der Zugang ist. Wenn Sie sich, Herr Gehrcke, aber einmal die Mühe machen würden – wie das einige Kollegen Ihrer Fraktion dankenswerterweise getan haben –, sich mit diesen Menschen zu unterhalten, um zu erfahren, welche Erwartungen sie an die Zukunft ihres Landes haben und wie sie sich in die Politik ihres Landes einmischen, werden Sie feststellen, dass sich dort etwas verbessert hat. Ich bin ganz fest davon überzeugt: Wenn wir die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen und Afghanistan jetzt in einer sehr kritischen Phase nicht alleine lassen, wird sich vor allem dieses Investment in Bildung und Ausbildung positiv für das Land selbst auswirken. Denn am Ende – da sind wir uns wieder einig – können weder der Deutsche Bundestag noch die UNO noch die NATO noch die Europäische Union über die Zukunft Afghanistans bestimmen; das muss vielmehr eine Initiative der Afghaninnen und der Afghanen selber sein. Aber die Voraussetzungen dafür, dass es überhaupt diese Möglichkeit gibt, haben wir geschaffen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es ist über die Regionen geredet worden, die wir am Anfang all dieser Initiativen sicherlich nicht ausreichend in den Blick genommen haben. Ich bin froh darüber, dass zumindest die Spitzen des Staates von Pakistan und Afghanistan gut übereinander reden. Das ist ein Zeichen der Hoffnung, das wir nicht ungenutzt verstreichen lassen dürfen. Ich kann das gerne wiederholen: Selbstverständlich hat sich in Afghanistan nicht alles positiv entwickelt. Wir haben gerade in den letzten Tagen auch Rückschläge zur Kenntnis nehmen müssen. Es hat Anschläge, Entführungen usw. gegeben. Das ist keine Wortschöpfung von uns, sondern eine afghanische Wortschöpfung: Das, was die Afghanen selber die Kampfsaison nennen, hat bereits blutig begonnen. Das ist etwas, was uns Sorgen bereiten muss. Trotzdem können wir uns heute darauf verlassen, dass die afghanischen Sicherheitskräfte auch ohne ISAF in der Lage sind, selber die Sicherheit der Regierung zu gewährleisten. Sie sind in der Lage gewesen, eine demokratische Wahl abzusichern, die zum allerersten Mal in der Geschichte des Landes dazu geführt hat, dass wir vor einigen Tagen mit dem ehemaligen Präsidenten Afghanistans hier in Deutschland reden konnten, weil er nämlich die Macht abgegeben hat. Das ist ein enormer Fortschritt. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Thorsten Frei [CDU/CSU]) Ich will deswegen schon noch einmal sagen: Dass sich Menschen unter Gefahr für Leib und Leben an dieser Wahl beteiligt haben, ist ein Bekenntnis zur Zukunft ihres eigenen Landes, ein viel stärkeres Bekenntnis, als das bei uns der Fall ist, wo man das quasi für eine Selbstverständlichkeit hält. Insofern haben Präsident Ghani und Chief Executive Officer Abdullah jetzt auch die Verantwortung, mit den Hoffnungen vernünftig umzugehen, eine Regierung zu bilden und dafür zu sorgen, die bestehenden Erwartungen nicht nur bezüglich der Gewährleistung von Sicherheit, sondern auch bezüglich der Bildung und der Partizipation am gesellschaftlichen Leben in der Realität zu erfüllen. Ich glaube, wir sollten die Menschen in Afghanistan in den Mittelpunkt stellen. Es bleiben Meinungs- und Bewertungsunterschiede, Herr Gehrcke. Das ist vollkommen in Ordnung. Aber machen Sie sich einmal die Mühe, und reden Sie mit den Menschen, um die es geht, und nicht über Ideologien. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat der Kollege Thorsten Frei von der CDU/CSU das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Thorsten Frei (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde schon, dass wir eine selbstkritische Debatte hier im Deutschen Bundestag führen, und zwar nicht nur heute, sondern auch in den vergangenen Monaten, in denen wir uns immer wieder mit Afghanistan beschäftigt haben. Ich finde es auch grundsätzlich richtig, unsere Außenpolitik einer kritischen Selbstreflexion zu unterziehen und das dann insbesondere auf dem großen Politikfeld zu machen, das in den vergangenen zehn Jahren ganz wesentlich unsere Außenpolitik geprägt hat, weil es unsere Kräfte und Mittel in schwieriger Zeit gebündelt hat. Ich bin aber dafür, dass man wirklich ehrlich miteinander umgeht. Der Kollege Annen hat beispielsweise gerade ein Gespräch mit dem ehemaligen Präsidenten Karzai erwähnt, der darauf hingewiesen hat, wie die Zustände in Afghanistan waren, als er ins Amt gewählt wurde. Er hat sehr bildhaft beschrieben, dass er letztlich aus dem Nichts etwas aufbauen musste, weil keine Strukturen vorhanden waren und der afghanische Staat und das afghanische Volk nach dem Wegfegen der Taliban bei null beginnen mussten. Ich glaube, wenn man das zugrunde legt, dann muss man zugestehen, dass da eine unheimliche Entwicklung vonstattengegangen ist. Meine Vorredner sind darauf eingegangen, dass ohne ein hinreichendes Maß an Sicherheit – dafür haben unsere Bundeswehr und unsere Soldatinnen und Soldaten gesorgt – eine solche Aufbauleistung nicht möglich ist. Aber das, was wir getan haben, ist auch weit darüber -hinausgegangen. Wenn Sie bedenken, dass alleine zwischen 2002 und 2012 für mehr als 150 Programme und Projekte 2,8 Milliarden Euro an ziviler Entwicklungshilfe in das Land geflossen sind, dass wir drittgrößter Geber sind und für die weitere Zukunft unsere Unterstützung zugesichert haben, dann ist vollkommen klar, dass wir es mit diesem vernetzten und umfassenden Ansatz geschafft haben, die Entwicklung in Afghanistan zu verbessern und die Grundlagen dafür zu legen, dass die -Afghanen selbst in der Lage sind, ihr Land zu regieren sowie für ein hinreichendes Maß an Sicherheit und auch für Wohlstand, wenn auch auf niedrigem Niveau, zu sorgen. Das ist der Erfolg dieser Politik. Das ist der Erfolg der internationalen Gemeinschaft und auch unser Erfolg hier in Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist darauf eingegangen worden, dass sich vieles verbessert hat. Das kann man an nackten Zahlen sehen, etwa im Bereich der Infrastruktur, der Gesundheitsversorgung, der Energieversorgung – hier ist noch viel zu tun, aber es ist auch schon viel passiert –, im Straßen- und Wegebau, im Anwachsen der durchschnittlichen Lebenserwartung und in der Halbierung der Kinder- und Müttersterblichkeit seit 2001 sowie in der Versechsfachung des Bruttoinlandsprodukts seit 2001. Aber was ich ganz bemerkenswert finde: Neben dem umfassenden Zugang zu Bildung, auf den bereits eingegangen worden ist, ist Afghanistan im Bereich der bürgerlichen Freiheitsrechte, etwa bei der Pressefreiheit, besser als viele seiner Nachbarn, besser als der Iran, besser als Pakistan, besser sogar als Indien. Das ist absolut bemerkenswert, wenn man die Geschichte des Landes kennt. Damit sind wir insgesamt auf dem richtigen Weg. In der vergangenen Woche hatten wir in Kabul auch Gelegenheit, uns über ein bilaterales Polizeiprojekt zu informieren. Dort ist sehr deutlich geworden, dass es nicht ausreicht, nur Geld in dieses Land zu bringen, sondern dass es darauf ankommt, unser Know-how, unsere Stärken und unsere Kompetenzen zur Verfügung zu stellen. Wenn ich sehe, wie erfolgreich dort gearbeitet wird, dann habe ich den Eindruck, dass die Menschen mit dem zufrieden sind, was wir an Unterstützung leisten können. Sie haben eher die Befürchtung, dass wir das Land verlassen, bevor die Aufgaben erledigt sind. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir eine ehrliche Debatte führen und in diesem Hause darüber nachdenken, was nach der Beendigung von Resolute Support passiert. Die übersteigerte Erwartungshaltung, von der heute bereits die Rede war, kommt auch daher, dass wir nicht die Geduld mitbringen, die beispielsweise die Vereinten Nationen für fragile Staaten vorsehen. Es heißt: Viele Erfolge werden häufig erst nach 15, 20 oder vielleicht sogar erst nach 30 Jahren sichtbar. Deswegen müssen wir darauf achten, dass die Erfolge, die erzielt worden sind, eine gewisse Nachhaltigkeit bekommen. Deswegen darf es in der -Debatte nicht nur um eine Zwischenbilanz gehen. Die Debatte muss vor allen Dingen ein Ausgangspunkt dafür sein, wie wir die Aufgaben, die wir begonnen haben, auch in Zukunft gut erledigen können. Das ist die Verantwortung, die wir haben. Das sind wir dem afghanischen Volk schuldig. Es geht um Vertrauen. Es geht um Verlässlichkeit. Es geht darum, dass wir den erfolgreich eingeschlagenen Weg weitergehen. Darauf brauchen wir eine Antwort. Diese Antwort geben wir mit der aktuellen Politik. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Ich glaube, damit sind wir erfolgreich. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des -Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre Drucksache 18/4630 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Wir können die Aussprache beginnen, wenn die Kolleginnen und Kollegen ihre Plätze eingenommen haben. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière das Wort. – Herr Minister. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe einen Gesetzentwurf zur Beratung im Deutschen Bundestag ein, dem zwei grundsätzliche Erwägungen zugrunde liegen. Erstens. Wir wollen weiterhin Menschen aus der breiten Fülle des beruflichen Lebens für die Politik gewinnen, auch für Ämter in der Bundesregierung. Eine Rückkehr in den alten Beruf oder eine andere Beschäftigung unmittelbar nach Ende eines politischen Amtes soll für diese Menschen weiterhin möglich sein. Zweitens. Wir wollen, dass nicht der Anschein entsteht, dass aus dem Amt eines Ministers oder eines Parlamentarischen Staatssekretärs ein fachbezogener, ein besonderer Vorteil für das berufliche Fortkommen entsteht. Mit dem Gesetz führen wir daher Anzeigepflichten und Untersagungsmöglichkeiten für die Dauer einer -Karenzzeit ein; ich komme darauf gleich im Einzelnen zurück. Gleichzeitig wollen wir keine stets und starr einzuhaltende Sperrzeit für alle ehemaligen Regierungsmitglieder, wenn sie nach ihrer Zeit im Amt eine Beschäftigung aufnehmen wollen. Für den Rechtsanwalt muss es nach seiner Zeit als Minister prinzipiell eine Möglichkeit zur Rückkehr in sein Rechtsanwaltsbüro geben, ebenso für den Unternehmer, der nach seiner Zeit als Bundesminister seinen Betrieb weiterführen will. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt deshalb nicht auf eine starre Frist ab, sondern darauf, ob durch die angestrebte Beschäftigung nach der Amtszeit ein Interessenkonflikt mit dem vorherigen Amt droht oder drohen könnte. Wenn es keinen Interessenkonflikt gibt, dann kann die neue Beschäftigung unmittelbar nach Beendigung des Amtes des Bundesministers oder des Parlamentarischen Staatssekretärs aufgenommen werden. Wenn es aber einen Interessenkonflikt gibt bzw. – strenger sogar – wenn ein Interessenkonflikt zu besorgen ist, kann die Bundesregierung die angestrebte -Beschäftigung für die Dauer von 12 bis 18 Monaten untersagen. Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidung selbst, aber sie trifft sie auf der Grundlage der Empfehlung eines beratenden Gremiums, dessen Mitglieder die politischen Zusammenhänge aus eigener Erfahrung kennen und die Fälle gut beurteilen können. Die Entscheidung der Bundesregierung muss zusammen mit der Empfehlung des Gremiums veröffentlicht werden. Die Empfehlung des Gremiums wird dadurch ein überragendes Gewicht bei der Entscheidung bekommen. Wir schaffen damit ein Verfahren, in dem jeder die Entscheidung über die Untersagung einer Beschäftigung einfach nachvollziehen kann. Kommt es zu einer solchen Untersagung, soll ihre Dauer in der Regel ein Jahr nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann sie aber auch bis zu 18 Monate betragen. Wir orientieren uns damit am bestehenden Regelwerk, etwa am Verhaltenskodex der EU-Kommission, der ebenfalls eine bis zu 18 Monate dauernde Karenzzeit für ausscheidende Kommissionsmitglieder vorsieht. Die Anzeigepflicht trifft jedes amtierende und ehemalige Mitglied der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretäre und selbstverständlich auch die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler – wer immer dieses Amt innehat. Sie gilt für alle Tätigkeiten, die in den -ersten 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt außerhalb des öffentlichen Dienstes angestrebt werden. Der Betroffene muss, wenn die entsprechenden Gespräche ein gewisses Stadium erreicht haben, selbst über die angestrebte Tätigkeit informieren, damit das Verfahren beginnen kann. Das können selbstständige Tätigkeiten sein, freiberufliche Tätigkeiten, nichtselbstständige -Tätigkeiten. Das können sogar – auch darüber gab es Debatten – unentgeltliche und sonstige Beschäftigungen sein; denn auch unentgeltliche Beschäftigungen, zum Beispiel bestimmte Ehrenämter, können massive Interessenkonflikte beispielsweise mit dem vorherigen Ministeramt auslösen, etwa wenn der Verband Fördermittel von der Bundesregierung bekommt, und zwar aus dem Ressort, aus dem der Minister stammt. Wir haben uns also für einen sehr weiten Anwendungsbereich entschieden, der nicht nur erwerbsorientierte Tätigkeiten nach Ausscheiden aus dem Amt umfasst. Die Regelung dient damit zwei Zielen: Erstens. Es soll bereits der Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Verwendungen oder durch die private Verwertung von Amtswissen nach dem Ausscheiden aus dem Amt verhindert werden. Zweitens wollen wir auch – das ist ein wichtiger Punkt, der in der Debatte manchmal unterschätzt wird – die -Betroffenen vor Unsicherheiten und ungerechtfertigter Kritik schützen, nämlich dann, wenn das beratende -Gremium und das Kabinett sagen, dass kein Interessenkonflikt zu befürchten ist. Diese Regelung ist ein Eingriff in das Grundrecht der freien Berufsausübung in Artikel 12 des Grundgesetzes. Deswegen muss sie verhältnismäßig sein und auch klug angewandt werden. Wir sind sicher, dass das mit dieser Regelung gelingt. Wir setzen auf eine flexible Regelung und auf einen transparenten Entscheidungsprozess. Ich bin mir sicher: Die Regelung wird später schon allein dadurch Wirkung entfalten, dass es sie gibt. Dadurch wird manche Überlegung, nach dem Ende der Amtszeit eine Tätigkeit anzustreben, von der man weiß, dass sie nicht genehmigt wird, erst gar nicht angestellt. Auch das wäre ein Erfolg. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf, um dessen weitere Beratung ich hiermit bitte, markiert das Ende -einer mehr als zehnjährigen Debatte über verbindliche Regelungen für den Wechsel von Regierungsmitgliedern in die Wirtschaft. Viele der hier vorgesehenen Regelungen wären wohl nicht nötig gewesen, (Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ohne Pofalla!) wenn sich manche in der Vergangenheit, gleich welcher Partei sie angehören und welcher Bundesregierung sie angehörten, anders verhalten hätten. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Hier würden uns bestimmt aus allen Fraktionen entsprechende Namen einfallen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Deswegen bietet der Gesetzentwurf – das ist sozusagen meine Bitte zum Schluss – keine Gelegenheit zu parteipolitischen Auseinandersetzungen. Das fällt im Zweifel auf den, der etwas in der Richtung vorträgt, zurück. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vielmehr bietet er Anlass zu guter Beratung und zu einer breiten Zustimmung. Ich hoffe, dass wir diese sehr komplizierte Angelegenheit damit befrieden können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Halina Wawzyniak von der Linken das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir reden über den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder. Sie nennen das eine gesetzliche Regelung. Ich nenne das Selbstverpflichtung zu einem Verfahren; mehr ist das leider nicht. Die vorliegende Regelung, die nicht mehr ist als eine Selbstverpflichtung, weist mindestens vier grundlegende Probleme auf. Ich fange an mit der willkürlichen Festlegung von Fristen. Sie haben eben auf den Verhaltenskodex der EU-Kommission verwiesen. Tatsächlich ist es aber so: Eine Frist von einem Jahr ist der Regelfall. Innerhalb dieser Frist ist eine Anzeige zu erstatten, wenn man wechseln möchte. In Ausnahmefällen beträgt die Frist 18 Monate. Ich habe mich allerdings immer gefragt: Wie kommen die eigentlich auf diese Fristen? Denn es gibt überhaupt kein sachlich fundiertes Kriterium für diese Fristen. Man muss sich schon fragen: Haben Sie gelost? Haben Sie gewürfelt? Haben Sie Stöckchen geschmissen? – Ich weiß es nicht. Die zentrale Problemnorm in Ihrem Gesetzentwurf ist § 6 b, in dem in jedem Absatz Probleme auftreten. Sie haben beispielsweise formuliert: Wenn man anzeigt, dass man wechseln will, dann besteht die Möglichkeit der Untersagung der Erwerbstätigkeit bzw. Beschäftigung. Nach dem Gesetzentwurf soll das möglich sein – ich zitiere –, „soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden“. Das ist eine abstrakte Formulierung, die so weit okay ist. Dann versuchen Sie aber, diese abstrakte Formulierung mit einer Insbesondere-Formulierung zu unterlegen. Diese ist für die Juristen hochspannend, weil sie zwei Alternativen enthält. Die erste Alternative ist echt super. Ich hätte mich gar nicht aufregen müssen, weil hier ganz klare Kriterien gelten. Die erste Alternative besagt: Die Karenzzeit ist einzuhalten, wenn eine Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses zu befürchten ist. Das ist dann der Fall, wenn die zukünftig angestrebte Beschäftigung „in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das ehemalige Mitglied der Bundesregierung während seiner Amtszeit tätig war“. Das ist klar und nachvollziehbar. Das wird dem Spannungsverhältnis zwischen Berufsfreiheit sowie – wie es im Gesetzentwurf heißt – „Lauterkeit und Integrität des Regierungshandelns“ gerecht. Wir haben einen Tatbestand und eine Rechtsfolge – alles super. An dieser Stelle hätten Sie Schluss machen können, haben Sie aber nicht. Sie haben in § 6 b Absatz 1 noch Ziffer 2 eingefügt, die offensichtlich jemand geschrieben hat, der nach der Devise verfährt: So schwammig wie möglich, damit es überhaupt nicht zutrifft. – In Ziffer 2 heißt es: Die Karenzzeit soll eintreten, wenn „das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigt werden kann“. Das klingt irre radikal. Ich dachte zuerst, dass Sie das übernommen haben, was wir sagen. Wenn es eine Verquickung gibt, dann muss eine Karenzzeit eingehalten werden. Aber Sie haben mir in der Fragestunde gesagt, dass Sie das nicht meinen. Das heißt, diese irre radikal klingende Formulierung ist am Ende ein Gummiparagraf, der niemandem nützt. (Beifall bei der LINKEN – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also wollen Sie weniger als die Bundesregierung! Da steht doch „oder“!) – Herr Beck, ich komme gleich dazu, Ihnen im Detail zu erklären, was die richtige, juristisch saubere und nicht populistische Formulierung gewesen wäre. Die Entscheidung über eine Karenzzeit soll in einem beratenden Gremium getroffen werden. Die Mitglieder werden im Übrigen nicht vom Bundestag gewählt, sondern irgendwie ernannt. Das beratende Gremium bestimmt dann: Okay, wir finden, es sollte eine Karenzzeit geben. Die Bundesregierung sagt dann: „Ja, finden wir auch“, oder sagt: „Nein, finden wir nicht“, und dann gibt es eine Karenzzeit oder auch nicht. Das Parlament bleibt außen vor. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Es gibt also keinen klaren Tatbestand und keine klare Rechtsfolge. Der letzte Punkt, auf den ich hinweisen will, betrifft die Frage des Übergangsgeldes. Sie haben folgende Regelung getroffen: Wenn das Übergangsgeld nicht so lange gezahlt wird, wie die Karenzzeit dauert, muss das Übergangsgeld länger gezahlt werden. Mit Blick auf die Berufsfreiheit ist diese Regelung total richtig, in systematischer Hinsicht ist sie aber, ehrlich gesagt, Unsinn; denn sie erhöht die Bereitschaft, nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Tätigkeit in der Wirtschaft aufzunehmen. Ich finde, Sie hätten das Gesetz so nennen sollen: Gesetz zur Regelung eines Verfahrens, wie die Bundesregierung im Ausnahmefall eine Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder aussprechen kann. Die einzig sinnvolle und juristisch saubere Lösung wäre, die Karenzzeit an die Dauer des Anspruchs auf Übergangsgeld und die ressortmäßige Zuständigkeit zu knüpfen. Man hätte einfach schreiben können: Wer in seinem Ressort mit amtlichen Vorgängen befasst war, die seinen künftigen Arbeitgeber betreffen, muss eine Karenzzeit einlegen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und wenn er sich im Kabinett für etwas eingesetzt hat, wofür er nicht zuständig war?) Demnächst geben wir Ihnen vielleicht auch noch Formulierungshilfe. (Zuruf von der CDU/CSU: Das Gesetz wird Sie hoffentlich eh nie betreffen!) Das wäre jedenfalls eine klare gesetzliche Regelung, und diese wäre wirklich angebracht. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Mahmut Özdemir von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus Sicht der Opposition mag die heutige Debatte ungewöhnlich sein; denn wir sprechen heute nicht über einen Antrag, sondern über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Karenzzeiten verbindlich geregelt werden sollen. Damit schließen wir gesetzgeberisch eine Lücke, die uns aufgrund einer Vielzahl von Gründen beschäftigt hat, aus Gründen der Transparenz, aus Gründen der Vertraulichkeit und der Integrität von Politik und nicht zuletzt aus Gründen des Schutzes des Rechtsstaats und seiner hoheitlichen Kenntnis. Vergegenwärtigt man sich rückblickend den Verlauf dieser Debatte – von Regierungsprogrammen über Koalitionsverträge und anschließende Oppositionsanträge bis hin zum fertigen Gesetzentwurf –, so stellt man fest: Es bestand immer Einvernehmen über das Ob von Karenzzeiten. Nur über das Wie haben wir in der Sache hart, aber stets respektvoll miteinander debattiert. Zunehmend erschwert wurde diese Diskussion durch sich häufende Meldungen von ehemaligen und amtierenden Regierungsmitgliedern, die ohne nennenswerten zeitlichen Abstand vom Regierungsamt in die Wirtschaft wechselten. Spätestens an dieser Stelle kommt man nicht mehr darum herum, sich vor Augen zu führen, weshalb ein zeitlicher Abstand zwischen dem Regierungsamt und einer neuen Tätigkeit bei einem privaten Arbeitgeber sinnvoll und zweckmäßig ist. Erstens. Wir wollen Kenntnisse und Entscheidungsnetzwerke des Regierungsamtes schützen, die auf Kosten des Steuerzahlers erworben wurden, und verhindern, dass diese zu einem wirtschaftlichen Gut werden. Zweitens. Wir wollen die betroffenen Regierungsmitglieder in die Lage versetzen, die angestrebte Tätigkeit über jeden Zweifel erhaben und frei von Vorwürfen einer Interessensverflechtung anzutreten. Wenn eine solche Interessensverflechtung doch festgestellt wird, soll diese Tätigkeit unterbunden werden können. Drittens. Jetzt gilt es, sich vorzustellen, was von dieser Fachdebatte auf der Straße und in Ihren Wahlkreisen in Erinnerung bleiben sollte. Meiner Meinung nach ist die zentrale Botschaft dieses gesetzlichen Verbotsvorbehalts, dass die Politik offen und transparent ist und nicht vor der Übermacht der Wirtschaft die Waffen streckt. Zur Erreichung dieser Ziele war es notwendig, in ein Grundrecht einzugreifen, das zu den fundamentalen Werten unserer Wettbewerbswirtschaft zählt, nämlich in die in Artikel 12 unseres Grundgesetzes festgeschriebene Berufsfreiheit; der Minister hat das gerade gesagt. Die Schwierigkeit bestand darin, sich nicht dem Vorwurf eines grundrechtswidrigen Berufsverbots auszusetzen und gleichzeitig nicht dem unbändigen Wechsel von der Politik in die Wirtschaft Tür und Tor zu öffnen. Letztlich erfolgt dieser Eingriff eben nicht aus Eitelkeit oder wegen des Neides derer, die kein lukratives Angebot erhalten haben, sondern deshalb, weil unmittelbare Wechsel aus ethischer Sicht besonders geeignet sind, das Ansehen der Politik zu beschädigen. Jenseits der Eignung und Befähigung für den arbeitsvertraglich vorgesehenen Einsatz ist die Besonderheit, Minister oder Parlamentarischer Staatssekretär gewesen zu sein, grundsätzlich gleichbedeutend mit der überlegenen Sachkenntnis – negativ formuliert: Insiderwissen – und zumindest konkludent verbunden mit dem Hintergedanken, zur Not fehlendes Hoheitswissen über entscheidende Netzwerke beschaffen zu können. Diesem Widerstreit unter Würdigung von Artikel 12 Grundgesetz einerseits und verhältnismäßiger Anordnung eines pragmatischen Prozesses andererseits wird der Gesetzentwurf vollumfänglich gerecht. Schon während der Anbahnung eines Vertragsverhältnisses außerhalb des öffentlichen Dienstes wird eine Anzeigepflicht ausgelöst, die im Zweifel für das betroffene Regierungsmitglied die größte Hemmschwelle darstellt; denn unterbleibt die Anzeige, verhält sich das Regierungsmitglied rechtswidrig. Scheitern die Vertragsverhandlungen, so würde zu dem potenziellen Titel „Minister a. D.“ noch ein „in spe“ hinzukommen. Diese Obliegenheit der Anzeige besteht für amtierende und bereits ausgeschiedene Regierungsmitglieder, vom Amt des Kanzlers bis zum Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs oder der Staatssekretärin, für einen Zeitraum von 18 Monaten gleichermaßen. Über die Anzeige entscheidet die Bundesregierung als Kollegialorgan abschließend, nachdem zuvor ein nach dem Vorbild der europäischen Ethikkommission entsprechend einzurichtendes Beratergremium, besetzt mit Personen, die an der Spitze von staatlichen oder gesellschaftlichen Institutionen gestanden haben, eine Empfehlung abgegeben hat. Am Ende steht jedoch die Entscheidung, ob eine Interessensverflechtung zwischen der Tätigkeit in der Bundesregierung und der angestrebten neuen Tätigkeit attestiert werden kann. Dies löst wiederum die Rechtsfolge aus, dass für einen Zeitraum von in der Regel bis zu 12 Monaten und in besonderen Fällen von bis zu 18 Monaten die angestrebte Tätigkeit untersagt werden kann. Das ist ein Grundrechtseingriff in sachlicher und zeitlicher Hinsicht, der vom Gesetzgeber behutsam und sensibel vorgenommen wird, der sich allerdings auch auf besonders wichtige staatspolitische Gründe stützt und nicht zuletzt das Vertrauen in die Unbestechlichkeit und Unabhängigkeit der Politik sicherstellt. Diesem Vertrauen wird künftig durch die Anzeige des betroffenen Regierungsmitglieds, ob Kanzler oder Kanzlerin, Minister oder Ministerin, Parlamentarischer Staatssekretär oder Staatssekretärin, Rechnung getragen. Damit das Vertrauen niemals enttäuscht wird, wachen letztlich staatliche Gerichte über diese Entscheidung der Bundesregierung. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes garantiert wiederum eine stets einheitliche Rechtsprechung. Ebendiese Zuständigkeit wird gerade auch der Tatsache gerecht, dass es sich bei den Betroffenen, die der Entscheidung unterworfen werden, und denen, die die Entscheidung treffen, letztlich um Verfassungsorgane handelt. Dies zeigt, dass die zeitliche und sachliche Dimension zwangsläufig nur einheitlich zu regeln ist, weil die zeitliche Dimension nur eine Folgewirkung darstellt. Verlängerte man grundrechtlich gesprochen den zeitlichen Eingriff, so wie Sie es wollen, also verlängerte man die Dauer der Abkühlphase, um die Attraktivität des zu rekrutierenden Regierungsmitgliedes für den privaten Arbeitgeber zu schmälern, so würde das gleichermaßen einen unverhältnismäßigen Eingriff in den persönlichen und sachlichen Schutzbereich der Berufsfreiheit bedeuten. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Wir möchten das an das Übergangsgeld knüpfen!) – Dazu komme ich noch. Schließlich haben auch wichtige und strategische Kenntnisse nur eine gewisse Halbwertzeit. Letztlich soll die Karenzzeit kein Berufsverbot auf Ewigkeit sein. Daher ist es eine gute Lösung, ein unabhängiges Gremium diese Entscheidung zumindest auf Sachebene vorbereiten zu lassen, damit eine Interessensverflechtung analysiert werden kann. Denn so einfach sich das Wort „Interessenverflechtung“ ausspricht, so subtil und so vielschichtig könnte sie sich darstellen. Nicht immer muss der ressortaffine Wechsel zugleich eine Interessenverflechtung aufgrund des Zukaufs von Hoheitswissen sein. Ebenso wenig darf bei einem ressortfremden Wechsel von vornherein ein Ausschluss stattfinden. Die Einführung von Karenzzeiten ist eine Gesetzesänderung, die simpel anmutet, aber verfassungsrechtlich aufgeladen ist. Genauso wie jede andere Gesetzesnovellierung kostet diese Geld. Jedoch handelt es sich hierbei um Haushaltsmittel, die wir in die Unbestechlichkeit und Integrität unserer Demokratie investieren. Im Einzelnen wird der Haushalt gegebenenfalls durch eine Verlängerung des Anspruchs auf Übergangsgeld für das Regierungsmitglied belastet, also bei Anordnung einer Karenzzeit, die über den Anspruch auf Übergangsgeld – dieser besteht für 12 bis 18 Monate – hinausgeht. Ferner erfolgt eine Belastung durch die Einrichtung des Beratergremiums, also durch Aufwandsentschädigung sowie Reisekosten der Mitglieder. Diese vielen Kleinigkeiten und noch viele mögliche Differenzierungen zeigen: Auch die Opposition konnte den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsverhältnisse von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären nicht schneller vorlegen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Den hättet ihr eh abgelehnt!) Die abgegriffene Maxime von Gründlichkeit vor Schnelligkeit hat daher in ihrem Sinngehalt nichts eingebüßt. Mit eben jener Gründlichkeit gilt es jedoch, parlamentarisch sowie in den Fraktionen und Parteien weiterhin Ansätze zu entwickeln, die das Ansehen der Politik und das Vertrauen in die Integrität und Transparenz von Mandatsträgern zusätzlich stärken. In gerade einmal 18 Monaten hat diese Koalition unter maßgeblicher Beteiligung der SPD die Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch umfassend und zeitgemäß reformiert. Die Herstellung von Öffentlichkeit beim Einsatz von Externen in der öffentlichen Verwaltung wird konstant vorangetrieben. Die Offenlegung von Nebeneinkünften hat mit einer feingliedrigeren Einteilung eine neue Stufe der Bekanntgabe erreicht. Mit der Einführung von Karenzzeiten wird dieser Maßnahmenkatalog zur Transparenz vorerst komplettiert, ich betone: vorerst. Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ging alles nicht schnell genug. Nun liegt eine vorbildliche Gratwanderung in Gestalt eines Gesetzentwurfes vor, der die Notwendigkeit einer Regelung für Interessensverflechtungen von Regierungsmitgliedern mit der Berufsfreiheit in Einklang bringt. Nach gut 15 Jahren Debatte erreichen wir eine neue Stufe der Abwägung von Vertrauen und Kontrolle bei Wechseln von der Politik in die Wirtschaft. Trotz aller politischen Differenzen haben wir in diesem Gesetzentwurf den größtmöglichen Konsens im Deutschen Bundestag zusammengetragen. Jede weitere Kritik im Hinblick auf die Verlängerung der Dauer einer Karenzzeit und einer entsprechenden beruflichen Sanktionierung entbehrt verfassungsrechtlicher Grundlagen. Ich verdeutliche abschließend erneut: Einzelne Regierungsmitglieder und das Kollegialorgan als solches vor Vorverurteilungen zu schützen, ist gleichrangig mit dem Ziel, ein geordnetes gesetzliches Prüfverfahren für einen Wechsel in die Privatwirtschaft zu etablieren. Nur so kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik im Allgemeinen und in die Regierung im Besonderen zusätzlich gestärkt und der Verdacht einer voreingenommenen Amtsführung auf den letzten Metern beseitigt werden, bevor er medial schlagartig aufkommt. Der Debatte im Innenausschuss sehe ich mit der entsprechenden Vorbereitung entgegen. Ich bin bereit, für meine Fraktion das Notwendige zu tun, um diesen Prozess weiter zu verfolgen und nunmehr zu beschleunigen, bin aber natürlich gerne bereit, alle Fraktionen in diesem Hause bei diesem Prozess mitzunehmen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und schließe mit: Glück auf! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Britta Haßelmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Meine Kolleginnen und Kollegen! Herr Özdemir, ich muss Sie korrigieren. Sie haben gesagt, hier im Plenum sei es nie um das Ob, sondern immer nur um das Wie gegangen. Ich rate Ihnen dringend, sich einmal die Redebeiträge der Debatte vom 16. Januar 2014 anzusehen. In ihnen haben uns die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag noch ganz einmütig erklärt, dass es keine gesetzliche Karenzzeit geben muss, sondern dass eine Selbstverpflichtung ausreicht. Diese Erklärungsfigur – so nenne ich sie einmal – hat einen ganzen Tag gehalten. Nachdem das Kabinett selbst geprüft hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine Selbstverpflichtung für Regierungsmitglieder keinen Rechtsrahmen bietet, wussten auch Sie alle, dass es zu einer gesetzlichen Karenzzeit kommen muss und dass es gar nicht anders geht, als dies für Regierungsmitglieder und Staatssekretäre gesetzlich zu regeln. Eine Selbstverpflichtung reichte keinesfalls aus. Ich bin froh, dass jetzt auch Sie zu dieser Einsicht gekommen sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, in der Tat ist heute ein guter Tag. Endlich, nach über zehn Jahren Debatte im Deutschen Bundestag, kommen wir zu einem Ergebnis. Wir haben in der Vergangenheit sehr darüber gestritten, ob es überhaupt die Notwendigkeit einer gesetzlichen Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder gibt. Dabei ist es doch selbstverständlich, dass sie in einen Interessenkonflikt kommen können, wenn sie aus ihrer ehemaligen Funktion, die sie in der Regierung hatten, in eine Funktion in der Privatwirtschaft wechseln. Zu Recht ist dieses Thema in der Öffentlichkeit kritisch aufgestoßen. Zu Recht ist in der Öffentlichkeit kritisch hinterfragt worden: Welches Wissen aus der Zeit in einer Regierungsfunktion nimmt jemand in eine neue Funktion in der Wirtschaft mit? Muss es da nicht eine gewisse Karenzzeit geben? Das waren berechtigte Fragen, die öffentlich gestellt und thematisiert wurden. Auch wir Grüne haben seit 2005 versucht, dieses Thema hier im Plenum durch Anträge und Initiativen voranzutreiben. Das ist bisher nicht gelungen. Heute ist also ein guter Tag, weil wir jetzt endlich über eine gesetzliche Grundlage für eine Karenzzeit reden. Da ich bin auch mit Ihnen einig: Ja, es wird eine gesetzliche Karenzzeit geben, und das ist gut und richtig. Darüber freue ich mich; denn das ist inhaltlich überfällig. Wir haben am 16. Januar 2014 hier im Plenum aus aktuellem Anlass über dieses Thema gesprochen. Damals ging es um den vorhin schon erwähnten Ronald Pofalla, der einen Wechsel zur Bahn anstrebte, sozusagen von der Regierungsbank – er war Kanzleramtsminister – in den Vorstand der Deutschen Bahn. Das hat für große öffentliche Aufregung gesorgt. Da war klar: Dieser Zustand ist so nicht mehr zu halten. Danach gab es viele weitere Situationen. In diesem Punkt stimme ich wieder nicht mit Ihnen überein: Hätten Sie nicht so lange laviert und blockiert, auch in der Großen Koalition – wir diskutieren ja seit Januar 2014 darüber –, dann wäre uns der eine oder andere Wechsel, den wir in den letzten Monaten erlebt haben, vielleicht etwas klarer geworden, Herr Özdemir. Ich weiß es noch genau: Der Tag, als Herr de Maizière den Gesetzentwurf hier in der Regierungsbefragung vorgestellt hat, war der Tag, an dem Katherina Reiche beschloss, als Hauptgeschäftsführerin zum VKU zu wechseln; somit wird sie nun wohl nicht mehr unter die gesetzliche Regelung fallen. Von daher hätte etwas weniger Blockade vonseiten der Union und der SPD uns allen gutgetan. Jedenfalls ist es richtig, dass es jetzt endlich zu einem Gesetz kommt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden im Gesetzgebungsverfahren an verschiedenen Punkten noch Dinge thematisieren, die so eindeutig nicht sind: Wie wird denn der Ausnahmefall definiert, Herr Minister? Sie haben ja vorhin darüber gesprochen: Im Regelfall sollen 12 Monate, im Ausnahmefall 18 Monate gelten. Warum keine generelle Regelung mit 18 Monaten, wie sie das EU-Parlament seit Jahren praktiziert und mit der es gute Erfahrungen gesammelt hat? Wo wollen Sie die Grenze ziehen? Nach welchen Kriterien sollen die einen 12 Monate, die anderen 18 Monate Karenzzeit haben müssen? Wie wollen Sie das definieren? Wie setzt sich die Kommission zusammen? Was sind das für beratende Mitglieder, die dort tätig sein sollen? Wie und in welchem Zeitrahmen wird das Ganze diskutiert? Wie lange dauert es, bis man sich mit einem Fall beschäftigt und eine Empfehlung ausgesprochen hat, sodass das Kabinett dann eine entsprechende Entscheidung treffen kann? Was ist mit der Veröffentlichungspflicht? In welcher Art und Weise findet das statt, und wie wirkt sich das auf den direkten Wechsel aus? Das sind alles Themen, meine Damen und Herren, die wir im Gesetzgebungsverfahren diskutieren werden. Aber, Herr Özdemir, was mich irritiert, ist, dass Sie jetzt schon sagen, dass alles so bleibt, wie es ist. Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender, den ich sehr geschätzt habe, hat doch immer gesagt: Das eine ist der Gesetzentwurf, der ins parlamentarische Verfahren geht; die Entscheidung aber liegt dann natürlich beim Parlament. Vielleicht können wir Sie ja an der einen oder anderen Stelle überzeugen, dass dieser Gesetzentwurf noch ein paar Veränderungen vertragen kann, (Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Sie können es ja besser machen! Nehmen wir auf!) zum Beispiel im Hinblick auf die Karenzzeit; ich denke da an die 18-Monate-Regelung, die das EU-Parlament praktiziert und mit der es gute Erfahrungen gesammelt hat. Ich bin froh, dass der Druck gewirkt hat und es zu einer gesetzlichen Karenzzeit kommt. Daran führt jetzt kein Weg mehr vorbei. Ich freue mich auf die Beratung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Jetzt hat Helmut Brandt von der CDU/CSU das Wort als letzter Redner in dieser Debatte. (Beifall bei der CDU/CSU) Helmut Brandt (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat – wie schon im Koalitionsvertrag vereinbart – nicht nur versprochen, eine Regelung vorzunehmen, sondern sie hat auch geliefert: Der Bundesinnenminister selbst hat heute einen Gesetzentwurf eingebracht. Der Gesetzentwurf, um den es hier und heute geht, betrifft insbesondere – das ist ja schon erwähnt worden – Minister, Ministerinnen und Parlamentarische Staatssekretäre. Es war nach meiner, nach unserer Auffassung das gute Recht der Bundesregierung, hier selbst einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Deshalb war es richtig, auf diesen Entwurf zu warten. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich kann nicht erkennen, dass es in dieser Legislaturperiode bis zur Vorlage des Entwurfs unverhältnismäßig lange gedauert hätte. Ich muss Ihnen auch sagen: Einen wirklich dringenden Grund, das von heute auf morgen zu regeln, gab und gibt es nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den Wechseln von ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretären und Ministern gerät – das ist ja hier mehrfach erwähnt worden – dieses Thema immer wieder ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Vor dem Hintergrund, dass bei solchen Wechseln die Wellen regelmäßig hochschlagen, begrüße ich – das muss ich ganz ehrlich sagen – letztlich natürlich auch diese Regelung; aber nach meiner Einschätzung hätte auch eine andere Regelung Platz greifen können. Mit diesem Gesetzentwurf soll schon der Eindruck verhindert werden, dass spätere Karriereaussichten Einfluss auf die Amtsführung haben könnten oder durch die private Verwertung von Amtswissen nach Beendigung des Amtsverhältnisses das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigt werde. Tatsächlich – das ist sicher unstreitig – verfügen Regierungsmitglieder in der Regel über besonderes Insiderwissen und Informationen, die für Unternehmen wichtig sein können und ihnen gegebenenfalls auch Vorteile gegenüber der Konkurrenz verschaffen. Dass aus diesem Grund möglicherweise Bedenken in Verbindung mit einem Wechsel von der Politik in die Wirtschaft aufkommen, soll künftig gänzlich vermieden werden. Eines lassen Sie mich jedoch ganz deutlich sagen: Das ist der Hintergrund des vorliegenden Gesetzentwurfs, und nur das! Die Debatte darüber, dass Politiker ab und an verantwortungsvolle Positionen in der Wirtschaft annehmen, ist oft – den Eindruck hatte man – aus Neid geführt worden. Wir wollen somit Wechsel mit dieser Regelung nicht unmöglich machen. Ein Wechsel muss möglich bleiben. Zum einen ist die Politik ein Mandat auf Zeit. Für die allermeisten Politiker gibt es ein Davor und ein Danach. Allein die Tatsache, dass ein Politiker aufgrund seines Wissens und seiner Kontakte eine Stelle als Unternehmens-, Verbands- oder NGO-Lobbyist bekommt, ist für mich per se nicht anstößig. Eine Pflichtkarenzzeit, wie von der Linken angeregt und beantragt, scheidet deshalb nach meiner Auffassung gänzlich aus. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Stimmt nicht! Das haben wir nicht beantragt! Lesen Sie den Antrag noch mal!) – Ja, wir kommen noch im Ausschuss auf Ihre Bedenken, die ich in keinem Punkt teile, die ich auch für gekünstelt halte, so wie Sie sie eben vorgetragen haben, zu sprechen. Zum anderen: Wenn Lobbyismus ein wichtiger und zu Recht anerkannter Faktor in der Demokratie und der Politik ist, dann muss auch akzeptiert werden, dass prominente Vertreter zwischen Politik und Wirtschaft wechseln. Deshalb, meine Damen und Herren, ist dieses Gesetz zwar wichtig, um diese von allen Vorrednern schon dargestellte Situation künftig zu vermeiden, es muss aber auch ausgewogen sein. Ausgewogenheit ist der Regierung mit diesem Gesetzesvorschlag meiner Auffassung nach gelungen. Jeder, der sich damit beschäftigt, weiß – auch das ist eben schon einmal angeklungen –: Ein solcher Eingriff in die Berufsfreiheit, in das Grundrecht gemäß Artikel 12 des Grundgesetzes, muss einer Abwägung unterliegen. Nicht jeder Fall ist gleich, deshalb eben auch keine starren Karenzzeiten. Vielmehr muss und soll das von Fall zu Fall und je nach Betroffenheit entschieden werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht kann ich denen, die dargestellt haben, dass ihnen die vorgesehenen Fristen als nicht ausreichend erscheinen, noch Folgendes sagen: Wir betonen immer wieder, dass ein Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft möglich sein und möglich bleiben muss. Wenn das aber ernst gemeint ist, dürfen wir diesen Weg nicht durch starre und unverhältnismäßig lange Karenzzeiten blockieren; denn Wechsel finden nicht nur von der Politik in die Wirtschaft, sondern auch in umgekehrter Richtung statt. Welche Managerin, welcher Manager eines erfolgreichen Unternehmens wäre wohl noch bereit, in ein in der Regel schlechter dotiertes öffentliches Amt zu wechseln, wenn sie oder er im Anschluss daran für eine Zeit von drei Jahren, wie wohl in Ihren Vorschlägen, Frau Haßelmann, immer vorgesehen, beruflich aussetzen müsste? Darauf aufbauend, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich Ihnen zum Schluss meiner Rede noch einen kleinen Denkanstoß mit auf den Weg geben und die heute geführte Diskussion mit der Frage verknüpfen: Welche Art von Politiker wollen wir eigentlich? Von Parteiapparaten abhängige Berufspolitiker, die in ihrem Leben nie oder kaum einer Arbeit außerhalb der Politik nachgegangen sind und deren weiteres Fortkommen somit von dem nächsten sicheren Listenplatz oder der Aufstellung im richtigen Wahlkreis abhängt? Ist ein solches Mandat – die sicherlich zugespitzte pointierte Darstellung sei einmal erlaubt – dann überhaupt noch in dem Maße frei, wie es das Grundgesetz fordert? Oder wollen wir Abgeordnete, Parlamentarische Staatssekretäre und Minister, die sich auch außerhalb von Parlamenten bewiesen und durchgesetzt haben und so immer wieder neue Erfahrungsschätze und Perspektiven in die Politik einbringen? Ein selbstkritischer Blick über Fraktionsgrenzen hinweg kann hier sicherlich nicht schaden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte den vorliegenden Gesetzentwurf – Sie werden es gemerkt haben – schon jetzt für ausgewogen. Dennoch freue ich mich auch auf die Beratungen. Wir werden da vielleicht das eine oder andere noch vertieft diskutieren können Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4630 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 10 a und 10 b auf: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Solidarität zeigen – Aufnahme von syrischen und irakischen Flüchtlingen ausweiten Drucksachen 18/3154, 18/4163 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Humanitäre Hilfe und Flüchtlingsschutz für Jesiden, Kurden und andere Schutzbedürftige im Norden des Irak und Syriens Drucksachen 18/2742, 18/4417 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat die Kollegin Andrea Lindholz von der CDU/CSU das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Andrea Lindholz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bürgerkrieg in Syrien ist zur schlimmsten humanitären Katastrophe unserer Zeit geworden. Über 220 000 Menschen sind seit Ausbruch des Krieges gestorben. Mehr als die Hälfte der syrischen Bevölkerung ist heute auf der Flucht und auf humanitäre Hilfe angewiesen. Rund 4 Millionen Syrer haben das Land verlassen, und weitere 7,6 Millionen gelten als Binnenflüchtlinge im eigenen Land und befinden sich teilweise außerhalb der Reichweite jeder internationalen Hilfe. Syrien ist als Staat heute im Grunde nicht mehr existent. Die Oppositionsbewegungen, bestehend aus Leuten der Muslimbruderschaft, Liberalen, Kommunisten, Kurden, arabischen Stämmen und Assyrern, hat einen schweren Stand. Der Terror der IS und die nicht weniger brutalen Truppen des Assad-Regimes massakrieren die Zivilbevölkerung. Mit der Al-Nusra-Front als Ableger von al-Qaida gibt es einen weiteren unberechenbaren Akteur in diesem ohnehin unübersichtlichen Konflikt. Auch viele ausländische Kräfte üben ihren Einfluss in Syrien aus. Was kann Deutschland angesichts dieser extrem schwierigen Lage also tun, um das Leid des syrischen Volkes zu lindern? Wir können natürlich, wie im Antrag gefordert, syrischen Flüchtlingen in Deutschland Asyl gewähren. Genau das tut Deutschland längst, und zwar in einem Ausmaß wie kein anderes Land außerhalb der Region. Seit Beginn des Krieges hat Deutschland über 100 000 Syrern Schutz gewährt. Deutschland hat als einziges Industrieland substanzielle Sonderprogramme beschlossen, über die 30 000 besonders schutzbedürftige Syrer hierher ausgeflogen werden. Deutschland ist auch bereit, noch mehr Verantwortung für die syrischen Kriegsflüchtlinge zu übernehmen. Einher gehen muss dies aber mit einem europäischen Konsens über ein gemeinsames EU-Kontingent. Das aktuell im Rahmen des Zehn-Punkte-Plans diskutierte Kontingent von über 5 000 Plätzen ist sicherlich nur ein kleiner Fortschritt. Allein die bisherigen rein deutschen Sonderkontingente sind schon sechsmal größer. Europa könnte und Europa sollte viel mehr leisten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deutschland gehört auch zu Europa!) Sonderprogramme allein stellen aber keine nachhaltige Lösung dar. Natürlich freue auch ich mich über die vierköpfige syrische Familie, die in meinem Wahlkreis Obdach gefunden hat und freundlich aufgenommen wurde. Die Kinder können heute wieder zur Schule und zum Fußballverein gehen, die Eltern bekommen Deutschunterricht und finden hoffentlich bald Arbeit. Gleichzeitig denke ich aber an ein Bild, über das uns Entwicklungsminister Müller – mit „uns“ meine ich die CDU/CSU-Fraktion – am Montag berichtet hat. Gerd Müller traf in den vergangenen Wochen in einem Flüchtlingslager in Jordanien auf eine Frau, deren Mann im Krieg umgekommen ist. Ihre neun Kinder muss sie heute alleine versorgen. Sie muss irgendwie jeden Monat 100 Euro nur für ein Dach über dem Kopf aufbringen. – Das sind nur zwei Beispiele von vielen. Wir dürfen nicht vergessen: Über 11 Millionen Syrer brauchen Hilfe. Hinzu kommen viele weitere Flüchtlinge aus dem Nahen Osten und Afrika. Die Vereinten Nationen schätzen, dass weltweit über 50 Millionen Menschen auf der Flucht sind. Wer behauptet, diese größte Flüchtlingskatastrophe seit Ende des Zweiten Weltkrieges ließe sich mit Sonderkontingenten und Programmen zur Neuansiedlung in Deutschland beheben, der verkennt die Realität, sowohl in den deutschen Kommunen als auch in den Herkunftsländern. (Beifall bei der CDU/CSU) Angesichts des gewaltigen Ausmaßes der Katastrophe in Syrien ist die Hilfe vor Ort wichtiger als jedes Kontingent. Alle syrischen Flüchtlinge brauchen Hilfe. Das Deutsche Rote Kreuz ist in der Lage, mit einer Spende in Höhe von 99 Euro eine fünfköpfige Familie drei Monate mit Nahrung zu versorgen. Wir müssen uns daher gut überlegen, wie wir unsere begrenzten Hilfsmittel einsetzen. Die Bundesregierung hat längst die richtige Entscheidung getroffen und den Schwerpunkt ihres Engagements auf die Hilfe vor Ort gelegt. Von Anfang an gehörte Deutschland weltweit zu den größten Geldgebern in der Syrien-Krise. Seit 2012 hat die Bundesregierung rund 1 Milliarde Euro für Hilfe in der Region zur Verfügung gestellt. Weitere 500 Millionen Euro wurden bis 2017 zugesagt. Unser THW hilft in Flüchtlingslagern mit lebensnotwendigen Infrastrukturen. Ich plädiere daher auch heute dafür, den Fokus der Hilfe weiter in der Region zu belassen. Wir können nicht alle syrischen Flüchtlinge bei uns aufnehmen. Ein koordinierter Einsatz der europäischen Entwicklungshilfe kann dazu beitragen, die ganze Region zu stabilisieren. Die Anrainerstaaten Libanon, Jordanien, Irak oder Türkei leisten extrem viel, und auch sie brauchen dringend unsere Unterstützung. Dort muss die wahre Flüchtlingskrise bewältigt werden. Mit seiner Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren“ hat Bundesentwicklungsminister Müller gezeigt, wie man Fluchtursachen überwinden, die Aufnahmegebiete unterstützen und Reintegration fördern kann. Eine Aufnahme in Deutschland kann nur im Einzelfall helfen. Wir versperren uns dem auch nicht grundsätzlich. Aber bevor wir beschließen, weitere Flüchtlinge aufzunehmen, sollten wir die aktuell stattfindenden Verhandlungen in Brüssel abwarten. Weitere deutsche Aufnahmeprogramme müssen endlich Teil einer europäischen Antwort sein. Deshalb werden wir den heute vorliegenden Anträgen auch nicht zustimmen. Das grundlegende Problem werden wir nur dann lösen, wenn es endlich gelingt, den Konflikt einzudämmen und Syrien einen Weg zu Frieden und Stabilität zu eröffnen. Vielleicht kann die sich jetzt abzeichnende Normalisierung der Beziehungen zwischen dem Iran und der westlichen Welt eine Chance für Frieden in Syrien sein. Wir müssen jede Chance nutzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Ulla Jelpke von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Ulla Jelpke (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollegin Lindholz, Sie haben ja recht, wenn Sie sagen, dass man sehr viel für die Flüchtlinge tun muss, sowohl in den Anrainerstaaten, wo ja die Zustände katastrophal sind, aber, wie ich meine, eben auch in Deutschland. Man sollte nicht immer so tun, als wenn Deutschland nicht mehr machen könnte. Ich gebe Ihnen auch gerne darin recht, dass auch andere EU-Staaten mehr tun müssen. Aber so zu tun, als wären unsere Kapazitäten völlig erschöpft, halte ich für absolut falsch und auch für keine besonders humanitäre Geste angesichts der Situation in vielen dieser Länder. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir beraten heute auch einen Antrag der Linken. Es geht darin um die humanitäre Hilfe und den Flüchtlingsschutz für Jesidinnen und Jesiden. Viele erinnern sich an die schrecklichen Ereignisse vom letzten Sommer, als der mörderische sogenannte Islamische Staat insbesondere in Schengal die Nichtgläubigen, also die Jesidinnen und Jesiden, angegriffen hat. Vor allen Dingen in dieser Region wurden Tausende von Frauen verschleppt, vergewaltigt und versklavt. Viele Jesidinnen und Jesiden konnten überhaupt nur durch das Eingreifen kurdischer Milizen gerettet werden. Diese haben einen Korridor erkämpft und viele Tausende aus Schengal herausgeholt. (Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles ohne Waffen?) – Nein, nicht ohne Waffen, Kollege. Sie hatten sehr wohl Waffen, wie wir wissen. – Jedenfalls hat es dort viele Hilfen gegeben, und ich denke, dass man gerade auch diesen Milizen dafür danken muss, dass sie durch ihren Einsatz dort so viele Tausend Menschen gerettet haben. (Beifall bei der LINKEN) Insgesamt muss man aber leider feststellen, dass sich in dieser Region nichts geändert hat. Die meisten Jesiden leben in Flüchtlingslagern. Nach wie vor wird Schengal vom IS angegriffen; es werden Heiligtümer geschändet und dem Erdboden gleichgemacht. Zurzeit sind viele Flüchtlinge in Rodschawa bzw. im Nordirak, um dort Schutz zu suchen. Diese Flüchtlinge brauchen auf jeden Fall mehr Hilfe. Alle Berichte, die ich bekomme, besagen: Die Lage vor Ort ist katastrophal. Wenn nicht geholfen wird – das muss die internationale Gemeinschaft machen, aber eben auch Deutschland –, dann sind das die nächsten Flüchtlinge, die sich auf den Weg machen und auf die Schiffe gehen, um nach Europa zu kommen. Das kann nicht die einzige Alternative sein; denn die Mehrheit gerade der Jesidinnen und Jesiden, die aus Schengal kommen, will eigentlich in ihre Heimatregionen zurückkehren, wenn der mörderische IS das Land dort nicht mehr besetzt hält. Meine Damen und Herren, es geht auch nicht nur um Geld. Die Bundesregierung muss auch politischen Druck auf die Türkei und den Irak ausüben. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Insbesondere Syrien unterliegt dem Embargo. Viele Hilfsgüter kommen dort gar nicht an. Deswegen müssen endlich Grenzen geöffnet werden, damit die Flüchtlinge entsprechend versorgt werden können und nicht die ärmsten Regionen alleine mit den Flüchtlingen dastehen. Ich will auf diesen Punkt noch näher eingehen. Es gibt einige Initiativen der Bundesländer. Baden--Württemberg zum Beispiel will 500 Jesidinnen aufnehmen. Ich finde, das ist ein gutes Beispiel, dem andere Länder folgen sollten. So könnte Frauen, die schwer traumatisiert sind, hier vor Ort geholfen werden. Sie, Frau Lindholz, haben eben auch gesagt, dass Einzelfallentscheidungen notwendig sind, dass individuell entschieden werden muss. Auch wenn es in diesem Fall um eine Gruppe geht, wäre genau hier Hilfe notwendig. Ich appelliere nicht nur an den Bund, sondern auch an die Länder, an dieser Stelle aktiv zu werden. Ich gibt zurzeit noch ein weiteres großes Problem. Viele Flüchtlinge, die hierhergekommen sind, haben ihre Familien in den Ländern, zum Beispiel im Irak oder auch in Syrien, zurückgelassen. Damit die Familien nachziehen können, brauchen sie Visa. Ich will ein Beispiel nennen: Ein junger Mann, der hierher geflüchtet ist und als Flüchtling anerkannt wurde, hat sich an mich -gewandt. Seine Frau hat Anfang des Jahres ein Kind -geboren. Er möchte seinen Sohn, den er bis heute nicht gesehen hat, und sie hierherholen. Die Botschaften sind zurzeit aufgrund schlechter Personalausstattung so überlastet, dass er erst einen Termin im Dezember bekommen hat. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist noch früh!) Die Botschaft, die ich angeschrieben habe, bzw. das Auswärtige Amt hat gesagt, das sei kein Notfall. Ich finde es wirklich halbherzig, wenn Flüchtlinge so lange warten müssen, bis ihre Familien nachziehen können, die dadurch ja auch Gefahren ausgesetzt werden. Deswegen fordern wir Linke, endlich die Botschaften entsprechend auszustatten, damit nicht so viel Zeit vergeht, bis Familien zusammengeführt werden können. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch einen Punkt ansprechen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen. Sie haben Ihre Redezeit schon weit überzogen. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Es ist mein letzter Satz. – Wir haben gestern ausführlich über die EU-Abschottungspolitik, insbesondere was die Flüchtlinge aus Syrien und Irak betrifft, gesprochen. Ich denke, wenn wir sichere Fluchtwege schaffen, dann müssen wir die Flüchtlinge hier auch aufnehmen. Wir können nicht, wie es eben schon anklang, dann die Grenzen dichtmachen. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Christina Kampmann von der SPD das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Christina Kampmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich am 17. Februar dieses Jahres zusammen mit meinen Kollegen Jens Zimmermann und Thomas Hitschler eine kleine Zeltsiedlung im Libanon nahe der syrischen Grenze betrat, war das Erste, was wir sahen, Kinder, viele kleine Kinder, die dort barfuß durch den Schnee stapften. Nein, es waren keine 20 Grad und Sonne, es hatte geschneit, und die Temperaturen lagen um den Gefrierpunkt. In vielen Zelten hatte es durchgeregnet, sodass zu der bitteren Kälte auch noch Feuchtigkeit kam, die es mir unmöglich erscheinen ließ, dass man dort wirklich leben konnte. Den Flüchtlingen aus Syrien fehlt es am Nötigsten. Das wissen wir alle. Vier von fünf Syrern leben inzwischen in Armut. Aber was heißt das eigentlich, wenn es am Nötigsten fehlt? Wir hatten die Möglichkeit, mit zwei Familien dort darüber zu sprechen. Sie haben uns deutlich gemacht, was es eigentlich bedeutet, jeden Tag Hunger zu haben und das wenige Essen, das man bekommt, mit der ganzen Familie teilen zu müssen, was es bedeutet, den ganzen Tag zu frieren und abends eben kein warmes Bett zu haben, sondern nur eine feuchte Decke, die für die ganze Familie reichen muss. Bei all diesen Dingen, die fehlen oder von denen es zu wenig gibt, obwohl sie eigentlich dieses Nötigste, von dem wir so oft sprechen, darstellen, gibt es dennoch etwas, das schlimmer als Hunger, Durst und Kälte zusammen ist. Das ist die fehlende Hoffnung auf eine Perspektive, die Menschen oft auch Unerträgliches ertragen lässt. Für die syrischen Flüchtlinge gibt es diese Perspektive nicht. Die Sorge, dass dort eine verlorene Generation heranwächst, treibt, so glaube ich, uns alle hier an. Lag die Alphabetisierungsquote in Syrien vor Beginn der Krise noch bei 95 Prozent, so ist die Einschulungsquote heute eine der weltweit niedrigsten. Es fällt nicht schwer, sich auszumalen, was das für die Zukunft in Syrien bedeutet. Deshalb ist es nicht nur menschlich geboten, sondern es ist auch politisch vernünftig, dass wir uns für die Menschen, die vor Gewalt und Elend fliehen, -engagieren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist richtig: Deutschland hat sich mehr engagiert als die meisten anderen Länder. Frau Lindholz hat das -Kontingent von 31 000 Personen angesprochen. Über 100 000 Menschen aus Syrien sind inzwischen insgesamt zu uns gekommen. Wir haben auch finanzielle Unterstützung für die Hilfe vor Ort geleistet. 850 Millionen Euro wurden seit 2012 bereitgestellt. Auf der Flüchtlingskonferenz im vergangenen Oktober haben Frank-Walter Steinmeier und Entwicklungsminister Müller noch einmal 500 Millionen Euro bis 2017 zugesagt. Von dieser Hilfe wurde bereits die Hälfte umgesetzt. Auf der Geberkonferenz Ende März dieses Jahres wurden erneut 255 Millionen Euro versprochen. Diese humanitäre Hilfe ist richtig. Ich erwarte nicht, dass sie in Ihrem Antrag eine besonders herausgehobene Würdigung erfährt; denn das ist selbstverständlich. Ich finde aber durchaus, dass es notwendig wäre, in dem Antrag die Hilfe anzuerkennen, und zwar nicht als Selbstzweck, sondern um anzuerkennen, was viele Hundert freiwillige Helfer jeden Tag vor Ort leisten, was Kommunen und Länder jeden Tag vor Ort leisten, um Integration möglich zu machen. Ich finde, das deutsche und kommunale Engagement hätte durchaus eine Anerkennung in diesem Antrag erfahren können. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich bin dennoch dankbar für beide Anträge, weil ich die Meinung teile, dass es das noch nicht gewesen sein kann; denn der Krieg in Syrien ist nicht zu Ende. Die Erfolge im Vorgehen gegen den „Islamischen Staat“ sind zwar da, aber es fliehen weiterhin Menschen vor dessen Gräueltaten. Deshalb wäre es falsch, sich jetzt zurückzulehnen, sich auf die Schulter zu klopfen, sich mit dem Getanen zufriedenzugeben und mit dem Finger auf die anderen zu zeigen und zu rufen: Jetzt seid ihr aber dran. Es stimmt, dass es eine gesamteuropäische Verantwortung gibt. Ich teile auch Ihre Auffassung, dass es gut ist, dass es Teil des Zehn-Punkte-Plans der Europäischen Union ist, ein Kontingent von 5 000 Menschen aufzunehmen. Aber es muss auch mehr legale Wege der Einwanderung geben. Die Aufnahme eines europäischen Kontingents wäre ein wichtiger und richtiger Schritt. (Beifall bei der SPD) Was ich aber nicht teile und was ich wirklich kritisch sehe, das ist die Aussage unseres Innenministers, die Aufnahme eines weiteren deutschen Kontingentes an das Zustandekommen dieses europäischen Kontingentes zu knüpfen; denn die Diskussion um die Aufnahme eines europäischen Kontingentes gab es auch vorher schon. Wir alle wissen: Da ist lange Zeit nichts passiert. Das liegt an der mangelnden Bereitschaft vieler Mitgliedstaaten. Es ist richtig, dass das nicht sein kann. Deshalb müssen wir da auch weiterhin Druck machen. Meine Meinung ist aber, dass diese Tatsache uns nicht von der Verantwortung entbindet, selbst tätig zu werden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Vergleich mit anderen europäischen Ländern mag eine richtige politische Kategorie sein. Für mich ist er aber nicht die maßgebliche politische Kategorie; denn messen lassen müssen wir uns an unseren eigenen Werten und an unserer eigenen Verfassung. Ich bin der Meinung, dass es nicht damit getan sein kann, einmal zu -helfen, dann die Hände in den Schoß zu legen und abzuwarten, was andere tun. Denn die Menschen kommen sowieso, weil sie keine andere Wahl haben. Deshalb müssen wir auch so ehrlich sein und da, wo es möglich ist, Möglichkeiten der legalen Einwanderung schaffen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Heinrich [Chemnitz] [CDU/CSU]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Flüchtlingspolitik funktioniert aber nur dann, wenn sie eben nicht nur von einem Ende her gedacht ist. Eine erfolgreiche Flüchtlingspolitik zeichnet sich dadurch aus, dass man die Menschen, die zu uns kommen und Schutz vor Vertreibung und Gewalt suchen, aufnimmt. Sie hat aber auch die andere Seite im Blick, die deutlich macht, dass es eben nicht reicht, Flüchtlinge hierherzubringen, sondern dass wir sie auch menschenwürdig unterbringen müssen und ihnen vor Ort Perspektiven aufzeigen müssen. An dieser Stelle sind mir Ihre Anträge, ehrlich gesagt, zu kurz gedacht. Vor Ort müssen nämlich auch die Möglichkeiten geschaffen werden, und die Kommunen dürfen nicht alleingelassen werden. Deshalb bin ich sehr froh über die klaren Worte von Sigmar Gabriel und Thomas Oppermann, wenn es um die Übernahme von Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge in den Kommunen geht. (Beifall bei der SPD) Es ist richtig, dass nicht die Kommunen die Verantwortung für die Krisen und Kriege in dieser Welt haben; die Kommunen sind aber von den Folgen direkt betroffen. Wenn vor Ort entschieden werden muss, ob entweder ein neues Flüchtlingsheim gebaut wird oder eine Schule saniert wird, dann ist gesellschaftlicher Friede ganz konkret in Gefahr. Ich finde, es ist auch unsere Aufgabe als Politiker, dafür Verantwortung zu übernehmen. (Beifall bei der SPD) Deshalb kann eine größere finanzielle Unterstützung der Kommunen an dieser Stelle – das sage ich auch ganz deutlich Richtung Koalitionspartner – die einzig richtige Antwort auf die steigenden Flüchtlingszahlen sein. Ich bin froh und dankbar, dass ich in ganz vielen Städten und Gemeinden viele Menschen erlebe, die sich gerade freiwillig melden und sagen: „Wir wollen helfen“, die da helfen, wo Hilfe nötig ist, egal ob bei der Hausaufgabenbetreuung, beim Erlernen der Sprache oder vielleicht bei der Durchführung eines gemeinsamen Kochabends. Sie bringen damit ein Stück Menschlichkeit in eine Umgebung, die von vielen schweren Schicksalen und traurigen Lebensgeschichten geprägt ist. Danke ihnen allen für ihr Engagement, das in einer Zeit, in der mehr Menschen denn je weltweit auf der Flucht sind, von unschätzbarem Wert ist, wie ich finde. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Flüchtlingspolitik hat viele Facetten. Sie wird uns nur dann gelingen, wenn wir alle diese Facetten zusammendenken. Dazu müssen wir zum einen die Situation in den Herkunftsländern im Blick haben. Wir müssen uns auch die Lage in den angrenzenden Staaten anschauen, die mehr Flüchtlinge aufnehmen als wir alle zusammen. Wir müssen eben auch die Lage der Kommunen vor Ort im Blick haben. Nur wenn wir diese Aspekte gleichrangig betrachten, werden wir den Herausforderungen, die sich aus der Tatsache ergeben, dass weltweit über 50 Millionen Menschen auf der Flucht sind, auch so begegnen können, dass wir Menschen Schutz und Perspektive geben können, die bei uns eine Zuflucht suchen. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat die Kollegin Luise Amtsberg von Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kein Essen, kein Wasser, keine medizinische Hilfe, keine Elektrizität, tagelanger Beschuss durch die Terrormiliz IS – so die Lage im palästinensischen Flüchtlingslager Jarmuk in Syrien, die von Tag zu Tag verzweifelter wird. In dem Viertel, das durch eine fast zweijährige Blockade durch die syrischen Regierungstruppen ohnehin völlig ausgeblutet ist, leben circa 18 000 Menschen, darunter 3 500 Kinder. Ich frage mich, wenn ich Ihre Worte, Frau Lindholz, ernst nehmen soll: Wie möchten Sie dort vor Ort helfen? Ich frage mich das wirklich, weil ich für diese Idee offen bin und das Engagement an dieser Stelle gern loben würde. Aber wenn man sich die Situation in Jarmuk anguckt, dann weiß man einfach – diese Meinung werden alle hier teilen können –, wie schwierig die Lage in Syrien ist und wie wenig dieser Satz kurzfristig in die Realität umgesetzt werden kann. Ob bedroht durch Assads Regierungstruppen oder die Milizen des IS – in Syrien ist ein sicheres Leben derzeit nicht mehr möglich. Im Irak ist die Lage ebenfalls besorgniserregend. Mittlerweile sind laut UNHCR mindestens 2,7 Millionen Menschen innerhalb des Iraks auf der Flucht. Obwohl die Bundesregierung immer wieder besonders auf die dramatische Lage der stark betroffenen Minderheiten im Irak hinweist, ist sie diesbezüglich bisher untätig geblieben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind diese Menschen, die unsere gezielte Hilfe brauchen. Ihnen müssen wir das Höchstmaß unserer Solidarität entgegenbringen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN und des Abg. Frank Heinrich [Chemnitz] [CDU/CSU]) Dass man etwas tun kann, macht uns zum Beispiel das Land Baden-Württemberg vor. Die grün-rote Landesregierung hat damit begonnen, ein Sonderkontingent von 1 000 Frauen aus den kurdischen Teilen des Iraks aufzunehmen. Das ist nur eine kleine Zahl; aber das Einzelschicksal ist entscheidend. Ja, Deutschland tut viel, viel mehr als andere europäische Staaten. Das zu erwähnen und zu betonen, ist gut und wichtig, aber vor allem deshalb, um die anderen Staaten, die untätig sind, anzutreiben, sich ihrer Verantwortung nicht zu entziehen, und nicht deshalb, um uns unserer Verantwortung zu entziehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn die Untätigkeit anderer EU-Staaten ein Argument ist, nicht mehr Menschen aus Syrien aufzunehmen, warum ist das Engagement von Ländern wie dem Libanon, Jordanien oder der Türkei dann nicht ein Argument, deutlich mehr in Deutschland aufzunehmen? Das ist doch eine verdrehte Logik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich kann verstehen, dass Sie sich an der Rhetorik unseres Antrags stoßen, weil wir das deutsche Engagement nicht ausreichend loben. Aber ich kann darin natürlich nicht die Ergebnisse von Konferenzen loben, die nach der Erstellung des Antrags stattgefunden haben; das muss ich an dieser Stelle vielleicht einmal erwähnen. Der Antrag ist aus dem November letzten Jahres. Es ist aber auch so: Unsere Fraktion ist vorher auf alle zugegangen. Wir haben versucht, einen gemeinschaftlichen Antrag zu dieser Sache mit dem zentralen Ziel, mehr syrische Flüchtlinge in geregelten Verfahren auf sicherem Weg nach Europa zu bringen, zu erreichen. Die Bereitschaft, mit uns gemeinsam einen solchen Antrag auf den Weg zu bringen, der dann vielleicht auch diesen Aspekt berücksichtigt, war nicht da. Mit dem Ansatz sind wir leider gescheitert. Wir Grüne glauben, dass der deutsche Beitrag größer sein kann als bisher. (Beifall des Abg. Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mindestens könnte man an den derzeit bestehenden immanenten, auch menschenrechtlichen Defiziten bei der Aufnahme von Flüchtlingen arbeiten. Ich finde, es kann nicht sein, dass die Aufnahme syrischer Flüchtlinge im Rahmen der Familienzusammenführung so katastrophal verläuft wie derzeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Auch auf Nachfragen im Innenausschuss haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition, immer wieder gesagt, dass die Botschaften ihr Bestes tun. Das stimmt gar nicht; sie tun mehr als ihr Bestes. Sie leisten sogar Wochenendschichten. Trotzdem – das haben wir gerade erfahren – hat die Botschaft in Ankara bis Mitte 2016 keine freien Termine mehr. Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für viele Syrerinnen und Syrer der Anlass, mit viel Geld auf dem Schwarzmarkt Termine zu ergattern oder Schlepper zu bezahlen, damit sie sie über das Mittelmeer fahren. Wie das enden kann, haben wir am Wochenende gesehen. Wir sollten alles daransetzen, dass das nicht wieder passiert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Inge Höger [DIE LINKE]) Uns erreichen täglich in unseren Büros, auch hier im Bundestag, die verzweifelten Briefe und Anrufe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AWO, der Diakonie, der Caritas oder anderer Einrichtungen, die bei ihrer Arbeit jeden Tag syrische Familienväter beruhigen müssen, weil diese auch nach sieben Monaten noch keine Anhörung beim Bundesamt hatten und aus Sorge um ihre Familien im Heimatland fast umkommen. Diese Menschen haben genug hinter sich, aber auch noch genug vor sich. Wir dürfen sie nicht alleinlassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Rüdiger Veit [SPD]) Ein zentraler Punkt in unserem Antrag ist, dass wir mehr Personal in den Botschaften, aber auch im Bundesamt fordern. Wir fordern des Weiteren, die gesamte In-frastruktur zur Aufnahme von Flüchtlingen zu verbessern; denn so, wie es jetzt läuft, ist es eines Rechtsstaats wirklich unwürdig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Antrag befasst sich nun einmal auch mit den Dingen, die bei der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen nicht so gut laufen. Auch wenn dies immer wieder bestritten wird: Noch immer gibt es Rücküberstellungen von Syrern nach Ungarn und Bulgarien. Dazu laufen bei uns jede Menge Petitionen. Wir finden, dass das nicht verhältnismäßig ist. Auch bei den Menschen aus dem Irak gibt es weiterhin Dublin-Rücküberstellungen, auch wenn ihre Familien in Deutschland leben. Bei uns liegen sogar Petitionen von Flüchtlingen aus dem von mir schon erwähnten Jarmuk vor, die nach Italien zurückgeschickt werden sollen, obwohl sie Verwandtschaft in Baden-Württemberg haben. Ich meine, das kann doch kein Zustand sein, der uns zufriedenstellt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition, es mag sein, dass dieser Antrag, was die Form anbelangt, Sie nicht zu 100 Prozent überzeugt. Die in ihm genannten Defizite sind aber real. Sie alle werden damit in Ihren Wahlkreisen konfrontiert. Ich bitte Sie noch einmal eindringlich, darüber nachzudenken, zumindest den Forderungen in diesem Antrag Ausdruck zu verleihen, indem Sie ihm zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat die Kollegin Nina Warken von der CDU/CSU das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Nina Warken (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Bundesinnenminister hat es vergangene Woche bei seiner Eröffnungsrede auf dem Migrationsgipfel auf den Punkt gebracht: Kein Land in Europa leistet bei der Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Irak und aus -Syrien so viel wie Deutschland. Deutschland nimmt rund drei Viertel aller syrischen Flüchtlinge auf, die weltweit durch humanitäre Programme außerhalb der Krisenregionen Schutz finden. Meine Damen und Herren, 125 000 Syrer leben heute in Deutschland. Davon sind fast 70 000 nach Beginn des Konfliktes als Asylbewerber zu uns gekommen. Die Solidarität mit den Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien und aus dem Irak ist nach wie vor groß in unserem Land. Ausländerbehörden und Sozialarbeiter haben ein offenes Ohr für die Belange der Flüchtlinge und tun viel, um den Menschen zu helfen. Besonders bemerkenswert finde ich aber vor allem das Engagement der unzähligen ehrenamtlichen Helfer, die überall in Deutschland die angekommenen Flüchtlinge unterstützen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Auch und gerade beim Familiennachzug sind diese Ehrenamtlichen eine gewaltige Stütze. Sie helfen beim Kontakt mit Behörden, bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung und bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen für das Visumverfahren. Ich bin stolz darauf, dass es bei uns in Deutschland ein so ausgeprägtes ehrenamtliches Engagement für Flüchtlinge gibt. Einen deutlicheren Beweis dafür, dass unser ganzes Land zu seiner humanitären Verantwortung steht, kann es kaum geben. Deutschland nimmt aber nicht nur die meisten Flüchtlinge in Europa auf, sondern ist auch der größte finanzielle Geber in der Region. Seit Beginn des Konflikts in Syrien ist mittlerweile fast 1 Milliarde Euro an humanitärer Hilfe, strukturbildenden Übergangshilfen und bilateraler Unterstützung für die Nachbarstaaten gezahlt worden. Auch das THW unterstützt die Menschen vor Ort in den Flüchtlingslagern maßgeblich. Dank der ehrenamtlichen Helfer vom THW gibt es eine ordentliche Trinkwasserversorgung, und die Lager konnten im vergangenen Herbst winterfest gemacht werden. Auch in dieser Beziehung ist Deutschland führend. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Burkhard Lischka [SPD]) All dem, meine Damen und Herren, werden die beiden Anträge überhaupt nicht gerecht. Sie blenden das beträchtliche Engagement einfach aus. Stattdessen fordern Sie unreflektiert immer mehr. Wieso unreflektiert? Diese Frage möchte ich Ihnen beantworten. Erstens. All die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen würden derzeit nur den Exodus aus der Region fördern. Zweitens. Es kommt hinzu – das werden auch Sie kaum bestreiten können –, dass jeder von uns gegebene Euro vor Ort wesentlich mehr Menschen zugutekommt, wodurch viel mehr geleistet werden kann. Das sehen im Übrigen auch Hilfsorganisationen wie das UN-Flüchtlingshilfswerk so, das explizit darauf drängt, die Hilfe auf die Krisenregion zu konzentrieren. Drittens. Mit jedem Aufnahmeprogramm – egal wie groß wir es bemessen – kann immer nur einem Bruchteil der Flüchtlinge geholfen werden. Deshalb sind die Bundesaufnahmeprogramme explizit dafür gedacht, besonders Schutzbedürftige nach Deutschland zu holen, denen in den Lagern vor Ort nicht geholfen werden kann. So sind über die Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern bisher rund 27 300 Menschen nach Deutschland gekommen. Die Aufnahmeprogramme sind aber noch nicht voll ausgeschöpft. Meine Damen und Herren, das Aufnahmeprogramm für besonders Schutzbedürftige muss nun europäisch werden; denn wenn Deutschland so viele Flüchtlinge aufnehmen kann, dann können das auch unsere europäischen Partner. Dennoch wollen wir, dass der Schwerpunkt unserer Hilfe für syrische und irakische Flüchtlinge in der Krisenregion bleibt. Meine Damen und Herren, die Opposition kennt einmal mehr nur die Methode „Fische verschenken“. Fische sind aber schnell gegessen. Deswegen muss man nicht nur Fische, sondern auch eine Angel liefern. Dieser Gedanke hat sich leider noch nicht durchgesetzt. Wir aber glauben trotz mancher Schwierigkeit nach wie vor an die Methode der Angel. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Warken, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Künast zu? Nina Warken (CDU/CSU): Nein. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Frage wäre aber gut gewesen!) Ich möchte aber noch weitere Gründe nennen, warum Ihre Anträge abzulehnen sind. Viele Ihrer Forderungen sind schlicht überflüssig. Der Abschiebestopp nach -Syrien oder in den Irak muss beispielsweise nicht verlängert werden. Bund und Länder haben sich bereits darauf verständigt, dass niemand nach Syrien abgeschoben wird, solange der Krieg dort andauert. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Antrag ist aus dem November! Diesen Punkt ignorieren Sie!) Das gilt auch für den Irak. Seit Juni 2014 wurde kein Asylantrag mit dem Herkunftsland Irak negativ entschieden. Auch der Familiennachzug zu Flüchtlingen in Deutschland ist klar geregelt. Anders als in anderen Ländern besteht bei uns ein Recht auf Familiennachzug. Das dürfte auch Ihnen bekannt sein. (Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das dauert aber ein Jahr!) Das Personal in den Botschaften wurde deutlich aufgestockt, und die Mitarbeiter arbeiten unter Hochdruck. Auch das Personal im BAMF wurde aufgestockt. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das reicht trotzdem nicht!) Schließlich gilt es, den Blick auch auf unsere Kommunen zu lenken, die Sie einmal mehr vollkommen außer Acht gelassen haben. Unsere Landkreise, Städte und Gemeinden stehen schon heute vor gewaltigen Herausforderungen. Sie brauchen Zeit, um diese zu bewältigen. Strukturen müssen geschaffen, Asylbewerberheime gebaut werden. Sie jetzt durch gesetzgeberische Maßnahmen potenziell weiter zu belasten, wäre ein vollkommen verfehltes Zeichen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Warken, es gibt den Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage von Frau Haßelmann. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ist schlimm, so ein parlamentarisches Verfahren!) Nina Warken (CDU/CSU): Bitte. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank auch, Frau Warken, dass Sie die Frage zulassen. Ich mache es auch ganz kurz. Sie beklagen, dass unsere Fraktion, die den Antrag zum Thema „zusätzliche Aufnahme syrischer Flüchtlinge“ gestellt hat, in dem wir fordern, das Kontingent zu erhöhen und die Familienzusammenführung zu erleichtern, die Kommunen, die in dieser Frage sehr wichtig sind, aus dem Blick verloren hat bzw. die Belange der Kommunen nicht stärker berücksichtigt. Wenn Sie das von uns einfordern – wir wissen sehr wohl, dass Kommunen, Städte, Gemeinden, Landkreise eine ganz bedeutende Aufgabe bei der Erstaufnahme, bei der Begleitung und bei der Betreuung von Flüchtlingen haben –, dann frage ich mich: Wie können Sie sich eigentlich erklären, dass zu dem nationalen Flüchtlingsgipfel der Bundesregierung, der am 8. Mai 2015 stattfindet und auf dem über die Unterbringungssituation von Flüchtlingen in Deutschland gesprochen werden soll, die Kommunen von der Kanzlerin und den Regierungsfraktionen gerade nicht eingeladen wurden, obwohl sie doch die Hauptakteure sind? Können Sie uns das einmal erklären? (Bernhard Kaster [CDU/CSU]: Weil die Kommunen zu den Ländern gehören!) Nina Warken (CDU/CSU): Die Länder waren ja am Tisch. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe ja jetzt über die Kommunen gesprochen! Sie ja auch! Über die große Bedeutung der Kommunen!) Die Verantwortung für die Unterbringung liegt ja bei den Ländern. Dieser Verantwortung müssen die Länder auch gerecht werden. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, deshalb lehnen Sie den Antrag ab?) Ich glaube nicht, dass es so ist, dass die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände im Bundeskanzleramt kein Gehör finden, so wie Sie das darstellen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind aber nicht eingeladen!) Ich glaube schon, dass da auch Gespräche stattfinden. (Bernhard Kaster [CDU/CSU]: Ständig eingebunden!) Aber bei dieser Zusammenkunft geht es eben um die Verantwortung und um die Aufgaben der Länder. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind nicht eingeladen! – Gegenruf des Abg. Bernhard Kaster [CDU/CSU]: Die sind vorher schon eingebunden!) Wir sollten den Kommunen die Zeit geben, die sie benötigen, und gleichzeitig auch überlegen, wie wir ihnen unter die Arme greifen können. Damit meine ich nicht so wie Sie, ständig mehr Geld vom Bund zu fordern. Wir dürfen schließlich auch die Bevölkerung nicht überfordern. Es herrscht eine große Solidarität. Damit dies so bleibt, müssen Sorgen und Ängste ernst genommen werden. Dafür ist es notwendig, mit Bürgerinnen und Bürgern zu reden und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestern hat der Bundestag über die tragische Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer debattiert. Das Leid und die Not dort sind unermesslich. Aber auch hier gilt der gleiche Grundsatz: Wenn wir nicht dazu beitragen, den Menschen in ihrer Heimat eine Perspektive zu geben, werden wir die Probleme nicht lösen. Deutschland will den Menschen aus den Bürgerkriegsländern helfen, und Deutschland hilft mit Maß, Verstand und Mitte. Daher lehnen wir Ihre Anträge ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Frank Heinrich von der CDU/CSU das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Gestern hatten wir eine sehr emotionale Debatte – wie ich finde, nicht abgleitend emotional – zur Flüchtlingskatastrophe auf dem Mittelmeer. Angesichts der Toten wird deutlich: Die humanitäre Hilfe – darüber sind wir uns übrigens einig, auch wenn jetzt vielleicht ein anderer Eindruck entstanden ist – muss ausgebaut werden. Die EU und auch Deutschland haben viel getan. Das hat auch die Opposition so dargestellt. Wir müssen, wollen und werden noch mehr tun. Das kann es noch nicht gewesen sein, haben Sie, Frau Kampmann, gesagt. Genau. Ich möchte zu Beginn ein Zitat anführen. 2009, also noch in einer Zeit, in der das Flüchtlingsproblem noch nicht so drastisch war, wurde auf der Katholischen Bischofskonferenz Italiens gesagt: Wir können nicht zulassen, dass dort Menschen sterben, wenn die Möglichkeit besteht, sie zu retten. Angesichts der Bilder, die wir vor Augen haben, auch die vom letzten Wochenende, ist es fast zynisch, in der heutigen Debatte über Zahlen zu reden. Doch ist es ein Stück weit unsere Aufgabe. Sie, Frau Amtsberg, haben gesagt, dass Ihr Antrag im November gestellt wurde. Der Antrag der Linken ist vom Oktober. Deshalb ist es ein bisschen schwierig, die Anträge zu beurteilen. Es hat sich nämlich seitdem einiges geändert. Gerade im Norden des Irak und Syriens ist die Bundesregierung sehr aktiv. Das haben auch die Vorredner gesagt. Bei aller Betroffenheit dürfen wir das, was wir gut tun, nicht kleinreden. (Rüdiger Veit [SPD]: Das machen wir auch nicht!) Ich bin froh darüber, dass Sie das genauso sehen, Frau Amtsberg. Zur Situation. Im Februar 2015 waren im Irak 235 000 Flüchtlinge aus Syrien registriert, hauptsächlich im Norden des Landes, und zwar in Dohuk an der Grenze zur Türkei. Insgesamt sind 4 Millionen Menschen in die umliegenden Länder geflüchtet. Im Irak selber sind eine halbe Million Menschen auf der Flucht. Eine meiner Vorrednerinnen hat es ebenfalls gesagt. Es tauchen immer wieder Fragen auf, die wir auch in unserem Land beantworten müssen: Wie groß ist zum Beispiel der Finanzbedarf für die syrischen Flüchtlinge? Der UNHCR hat gesagt, dass es in diesem Jahr 4,5 Milliarden US-Dollar sind. Das ist eine Menge Holz. Damit ist auch klar, dass es nicht nur ein Problem Deutschlands ist, sondern der Weltgemeinschaft. Wir haben heute sehr oft gehört: auch der EU. Wir fordern zur Hilfe auf, indem wir schon in Vorleistung gehen. Eine weitere Frage ist: Mit wie viel Geld hilft Deutschland? Das BMI hat die Gesamtsumme der durch das Auswärtige Amt und das BMZ geförderten Hilfsmaßnahmen zusammengerechnet. Es sind 743,9 Millionen Euro in den letzten drei Jahren. Ende März hat Deutschland angekündigt, in diesem und den zwei Folgejahren weitere 500 Millionen Euro zu geben. Damit gehören wir weiterhin – das ist gut so; ob genug, darüber können wir gerne diskutieren – zu den größten Gebern humanitärer Hilfe in dieser Region. Aber es geht nicht nur um Geld. Es geht auch um Know-how. Vorhin wurde gesagt, dass sich das Technische Hilfswerk in Flüchtlingslagern in Jordanien und im Irak um die Wasserversorgung und insbesondere um die Abwasserentsorgung kümmert. Wer nimmt Flüchtlinge auf? Das sind in erster Linie die Nachbarländer. 1,7 Millionen syrische Flüchtlinge hat die Türkei aufgenommen. Frau Jelpke, Sie haben gerade in Ihrer Rede gesagt, dass wir politisch Druck machen sollten. Es mag sein, dass das an der einen oder anderen Stelle nötig ist, aber wir müssen auch respektieren, dass die Türkei eine große humanitäre Last dieser Krise mitträgt. Der Libanon hat fast 1,2 Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Wenn wir das prozentual auf unser Land übertragen würden, dann müssten wir 27 Millionen Menschen bei uns aufnehmen. Jordanien hat 630 000 Flüchtlinge, der Irak 250 000 aufgenommen. Die Zahlen kennen Sie. Dafür bekommen die Länder der Krisenregion finanzielle, technische und personelle Unterstützung. Deutschland bekennt sich auch zur Stärkung längerfristiger humanitärer und struktureller Hilfen. Hinzu kommt – darauf bin ich noch nicht eingegangen; der Innenminister hat diese Zahl genannt –, dass Deutschland bereits 105 000 syrische Flüchtlinge aufgenommen hat. Ein Drittel davon hat inzwischen Asyl bei uns beantragt. Der Bund wird weiterhin im Rahmen verschiedener humanitärer Programme – wir haben gehört, dass hier noch einiges möglich ist – Flüchtlinge hier aufnehmen und damit humanitäre Verantwortung übernehmen. Ich würde gerne in der weiteren Diskussion in unserem Ausschuss, Frau Amtsberg, darüber reden, wie man nach Ihrer Meinung in Jarmuk mit Kontingenten helfen kann. Der Bund hat vorletztes Jahr und dieses Jahr bereits zwei Programme aufgelegt; das Kontingent ist verdoppelt worden. Ich komme noch einmal auf die Familien zu sprechen, die wir in unseren Wahlkreisen treffen und für die wir uns einsetzen. Ich habe ein Ehepaar vor Augen, das in meinem Büro war. Es konnte seine Familie tatsächlich in die Arme schließen. Als sie bei mir im Büro saßen, kam die Nachricht, dass ihr Nachbarhaus zerstört ist und ihre Nachbarn nicht mehr leben – Dankbarkeit und Schock innerhalb weniger Stunden. Wir sind vom UN-Flüchtlingskommissar gelobt worden, und doch darf das, was wir tun, nicht genug sein. Das Fazit ist: Die Not der Flüchtlinge lässt uns nicht kalt. Bei den Konflikten in Syrien und im Nordirak sind bis dato keine politischen Lösungen in Sicht. Deshalb ist Deutschland aktiv wie kaum ein anderes Land. Aber darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Im Antrag der Linken (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Guter Antrag, oder?) wird diese Hilfeleistung schon ein bisschen herabgewürdigt. Nicht nur deswegen können wir nicht zustimmen, sondern auch, weil die Zahlen teilweise veraltet sind. Und doch werden wir – um Sie zu zitieren – die Hände nicht in den Schoß legen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege, ich muss auch Sie bitten, zum Schluss zu kommen. Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU): Ein Abschlusszitat. Ich habe mich an einen Liedertext eines Liedermachers aus Süddeutschland, Manfred Siebald, mit folgenden Worten erinnert: Ist schon alles geklärt? Sind wir wirklich schon dort, wo das Reden aufhört und die Tat folgt dem Wort? Ich wünschte, es würde uns jetzt prägen, dass die Taten den Worten folgen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Solidarität zeigen – Aufnahme von syrischen und irakischen Flüchtlingen ausweiten“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4163, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3154 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen der Opposition angenommen worden. Ich komme zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Humanitäre Hilfe und Flüchtlingsschutz für Jesiden, Kurden und andere Schutzbedürftige im Norden des Irak und Sy-riens“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4417, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/2742 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen worden. Ich rufe jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Tagesordnungspunkt 11 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts Drucksache 18/4631 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss Digitale Agenda Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Ich eröffne die Aussprache. Für die Bundesregierung erhält jetzt das Wort der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber. Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die zunehmende Digitalisierung unseres Alltags ermöglicht es Unternehmen, personenbezogene Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern in immer größerem Umfang zu verarbeiten. Bei jedem Klick im Internet, jeder Nutzung einer Smartphone-App, aber auch bei der Kommunikation vernetzter Komponenten hinterlassen wir digitale Spuren. Diese Daten sind zu einer Währung geworden. Das Sammeln und Auswerten von Verbraucherdaten ist in der digitalen Welt ein lukratives Geschäft. Unternehmen, insbesondere die Anbieter von Suchmaschinen und sozialen Netzwerken, lassen sich ihre Leistungen mit personenbezogenen Daten ihrer Nutzer bezahlen, die sie dann zu Werbezwecken oder anderen kommerziellen Zwecken nutzen oder sogar an andere Unternehmen veräußern. Gleiches gilt für das Massengeschäft der App-Anbieter. Wenn diese Daten verknüpft werden, dann können umfassende Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt und Verhalten gelenkt werden. Dies stellt eine besondere Gefährdung des Persönlichkeitsrechts dar. Davon sind alle Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt gleichermaßen betroffen. Deshalb wird wirksamer Verbraucherdatenschutz immer wichtiger. Das beste Datenschutzrecht ist aber nur so gut wie seine Durchsetzung. Im Datenschutzrecht gibt es hierfür zwei Säulen: die öffentlich-rechtliche Durchsetzung durch Datenschutzbehörden und die zivilrechtliche Durchsetzung durch die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher selbst. Wir wissen aber: Die einzelnen Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft nicht zur individuellen Durchsetzung ihrer Rechte in der Lage. Viele der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher sind sich der Art und des Umfangs solcher kommerziellen Datenverarbeitung auch nicht bewusst. Aber selbst wenn sie wissen, was mit ihren Daten geschieht, stehen sie dem oft alleine und hilflos gegenüber. Selbst wenn sie meinen, dass ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt, können oder wollen sie sich nicht alleine gegen ein Unternehmen wehren. Dafür wäre erhebliche juristische und häufig auch technische Expertise erforderlich, über die der Einzelne nur selten verfügt, anders als die großen IT-Unternehmen, die teilweise global aufgestellt sind. Es gibt daher nur wenige Verbraucherinnen und Verbraucher, die es auf sich nehmen, ihre Ansprüche wegen der Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gegen Unternehmen durchzusetzen. Hier wollen wir ansetzen. Um die Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes zu verbessern, soll es deswegen zukünftig auch den Verbraucherverbänden, den Wirtschaftsverbänden und Kammern ermöglicht werden, bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht der Verbraucher mit Abmahnungen und Klagen gegen die verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Dazu sollen datenschutzrechtliche Vorschriften, die die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten regeln, in den Katalog der Verbraucherschutzgesetze aufgenommen werden. Die anspruchsberechtigten Verbände sollen von den Unternehmen verlangen können, die Zuwiderhandlungen zu unterlassen. Dabei muss es sich um einen Verstoß handeln, der über den Einzelfall hinausgeht und die Kollektivinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher berührt. Wir wollen diese Re-glung um einen Beseitigungsanspruch ergänzen, damit die unzulässig erhobenen Verbraucherdaten gesperrt oder gelöscht werden. Die Digitalisierung stellt gerade den Datenschutz vor eine große Herausforderung. Deswegen hat die Bundesregierung in diesem Fall als einen Baustein ihrer Digitalen Agenda beschlossen, ein Verbandsklagerecht zur Verbesserung des Datenschutzes einzuführen. Der vorgelegte Regierungsentwurf wird die Durchsetzung des Datenschutzes entscheidend verbessern. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Caren Lay, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Caren Lay (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Datenschutzaktivist Max Schrems hat Facebook gezwungen, alle über ihn gespeicherten oder weitergegebenen Daten herauszugeben. Im Ergebnis erhielt er einen Ausdruck von sage und schreibe über 1 000 Seiten. Jetzt verklagt er Facebook vor dem EuGH. Seiner Klage haben sich über 25 000 Menschen angeschlossen, und das zu Recht; denn Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor der unseriösen Abzocke durch die Nutzung ihrer Daten endlich besser geschützt werden. (Beifall bei der LINKEN) Wir alle kennen personalisierte Werbungen, die einen auf Facebook oder per E-Mail erreichen und das Postfach zumüllen. Es gibt schlimme Fälle von Datenklau oder von Identitätsdiebstahl, und niemand kann mehr wirklich sagen, wo seine Daten überall herumschwirren. Unternehmen erschleichen sich das Einverständnis zur unbegrenzten Datenweitergabe etwa durch versteckte Klauseln in den AGB oder dadurch, dass der Vertragsabschluss von vornherein an die Erteilung eines solchen Einverständnisses gekoppelt ist. Die Aussicht auf Gewinnmaximierung lässt die Datenfänger zur Höchstform auflaufen. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird häufig suggeriert, die Nutzung eines bestimmten Angebots sei kostenlos. In der Praxis erweist sich das aber als glatte Lüge; denn die Daten, die dabei herausgegeben werden, sind bares Geld wert. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen gewissermaßen mit der Herausgabe ihrer Daten. Der Handel mit Verbraucherdaten ist ein überaus lukratives Geschäft, das endlich aufhören muss. (Beifall bei der LINKEN) Persönlichkeitsprofile, personalisierte Preisangebote, ungewollte Ortungen, damit Kontrolle auf Schritt und Tritt möglich ist – wer will das schon? Die Verbraucherzentralen, die Datenschutzorganisationen, digitalcourage mit ihrer Datenschutzpionierin Rena Tangens und der Chaos Computer Club klopfen schon seit über zehn Jahren bei der Regierung an und fordern, endlich ein stärkeres Augenmerk auf den Schutz der Verbraucherdaten zu legen, und das zu Recht. Die Datenschutzbehörden stoßen nämlich schnell an ihre Grenzen. Sie können bei Verstößen allenfalls Bußgelder verhängen. Das nützt den Verbraucherinnen und Verbrauchern aber nicht wirklich, wenn ihre Daten schon überall unterwegs sind. Verbraucherorganisationen hingegen können nicht abmahnen, was auch ein ganz großes Manko ist, wenn man die Sache in den Griff bekommen möchte. Diese Lücke ist dringend zu schließen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Wir begrüßen es, dass diese kollektiven Klagerechte jetzt gestärkt werden sollen. Das wurde höchste Zeit. Als problematisch sehen wir die in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Ausnahmeregelung an, nach der genau dann keine Klagerechte bestehen sollen, wenn Unternehmen die Daten zu vertraglichen Zwecken erheben oder verarbeiten. Das hört sich für mich geradezu nach einer Einladung für Unternehmen an, genau diese Begründung vorzuschieben. Deswegen darf diese Formulierung so nicht bleiben. (Beifall bei der LINKEN) Wir begrüßen es, dass die Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden geregelt werden soll. Wichtig ist, dass tatsächlich Klarheit über die zuständige Behörde hergestellt wird, damit die Klagen nicht am Ende aus formalen Gründen abgewiesen werden. Auch dieser Aspekt wird uns in der Debatte über diesen Gesetzentwurf sicherlich noch beschäftigen. Lassen Sie mich einen letzten Punkt anführen: Wenn wir schon Gelegenheit haben, über ein weiteres Verbraucherschutzgesetz zu debattieren, sollten wir auch über kollektive Klagerechte reden und beispielsweise Finanzmarktwächtern ein Klagerecht verleihen. Das würde uns ein erneutes, aufwendiges Verfahren ersparen, und den Finanzmarktwächtern bliebe das Betteln um eine gesetzliche Regelung erspart. Wir sind gespannt, wie sich die Sachverständigen in der Anhörung im Mai äußern werden. Wir hoffen, dass es gelingt, eine praktikable Lösung zu finden, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern und dem Schutz ihrer Daten auch tatsächlich etwas bringt. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächstes hat der Kollege Dr. Stefan Heck, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Lars Klingbeil [SPD]) Dr. Stefan Heck (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wahrscheinlich kennen Sie das alle: Sie haben ein Reiseziel oder ein Elektrogerät gegoogelt, und in den nächsten Tagen oder Wochen werden Ihnen Dutzende Werbeanzeigen zu diesem Suchbegriff angezeigt. Es geht inzwischen nicht mehr nur um das Posten oder Twittern von Informationen. Nein, schon eine ganz normale Internetsuche genügt, um quasi unbemerkt im Hintergrund zahlreiche Algorithmen in Gang zu setzen, die mit Informationen gefüttert werden. Deswegen ist der Gesetzentwurf, den wir heute hier behandeln, wichtig. Datenschutz ist ein berechtigtes Anliegen, das wir alle sehr ernst nehmen sollten. Zu einer ehrlichen Debatte gehört aber auch die Feststellung, dass beide Seiten, sowohl die Internetdienstleister als auch die Internetnutzer, legitime Interessen und berechtigte Erwartungen aneinander haben. Deswegen sollten wir neben den Gefahren, die heute zu Recht im Mittelpunkt stehen, immer auch die Chancen sehen, die mit der digitalen Wirtschaft verbunden sind. Gerade die IT-Branche bringt Deutschland Wohlstand und Arbeitsplätze. Dabei stehen die Start-ups im Moment im Vordergrund. Sie sind das Symbol der digitalen Wirtschaft, und sie erwecken eine Gründungskultur, wie wir sie am Anfang des 20. Jahrhunderts in unserem Land schon einmal hatten. Deswegen haben wir es uns ganz bewusst zur Aufgabe gemacht, gute Rahmenbedingungen für die Internet- und Start-up-Branche zu setzen. Gleichwohl werden wir heute Regelungen treffen, die zur Sicherung des Daten- und Verbraucherschutzes erforderlich sind. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die Große Koalition eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag um, die vorsieht, dass wir die Position des Verbrauchers weiter stärken. Dabei geht es heute gar nicht um den materiellen Inhalt eines Gesetzes, sondern schlicht um die Frage der Durchsetzbarkeit. Man muss feststellen, dass zwischen den Unternehmen auf der einen Seite und den Verbrauchern auf der anderen Seite ein strukturelles Ungleichgewicht besteht, das den Staat auf den Plan ruft und staatliche Lenkungsmaßnahmen erforderlich macht, weil ansonsten keine Waffengleichheit zwischen Verbrauchern und Unter-nehmern besteht. Es ist häufig so, dass es bei kleinen Rechtsverstößen nicht zu Gerichtsprozessen kommt, weil Verbraucher den enormen Aufwand, das finanzielle Risiko und nicht selten auch die emotionale Belastung scheuen, die mit einer prozessualen Durchsetzung ihrer Rechte verbunden sind. In dem Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, wird vorgeschlagen, dieses strukturelle Ungleichgewicht durch eine Stärkung des Verbandsklagerechtes auszugleichen. Das ist keine neue Erfindung. Das Verbandsklagerecht in seiner jetzigen Form kennt unser Schuldrecht schon seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002. Es ist ein altes Instrument im deutschen -Zivilrechtssystem. Dieses Rechtsinstrument soll heute erweitert werden. Es ist häufig so, dass es Verbrauchern, die in den meisten Fällen juristische Laien sind, schwerfällt, datenschutzrechtliche Verstöße zunächst als solche zu erkennen und dann gegen sie vorzugehen. Wir wollen sogenannten qualifizierten Einrichtungen wie beispielsweise den Verbraucherzentralen ein Klagerecht einräumen, damit diese die notwendige Unterstützung leisten und sich Verbraucher so gegen Verstöße gegen Datenschutz-gesetze wehren können. Aber ich sage ganz bewusst: Wir stehen heute erst am Anfang eines Gesetzgebungsverfahrens. Wir müssen im Laufe dieses Verfahrens an einigen Stellen noch Klärungen herbeiführen. Zwei Punkte sind mir dabei besonders wichtig. Erstens. Es muss sichergestellt werden, dass dieses Verbandsklagerecht nicht dazu führt, dass Verdachts-klagen sozusagen einfach ins Blaue hinein geführt werden. Denn selbst wenn unberechtigte Klagen am Ende abgewiesen werden, kann schon allein die Tatsache einer öffentlichkeitswirksamen Klageerhebung zu einer erheblichen und am Ende ungerechtfertigten Rufschädigung führen. Gerade für Start-ups und kleine Unternehmen besteht hier die Gefahr, dass sie dann einer Übermacht von Verbänden gegenüberstehen, die mit Juristen ausgestattet sind, während sie selbst diese Möglichkeiten einfach nicht haben. Deswegen sage ich heute ganz bewusst: Wir wollen Waffengleichheit schaffen und keine neue Waffenungleichheit zulasten der Unternehmen generieren. (Beifall bei der CDU/CSU) Zweitens; auch dieser Punkt beschäftigt uns. Wir -wollen ein unkoordiniertes Nebeneinander von zivilrechtlichem Verbandsklagerecht auf der einen Seite und öffentlich-rechtlicher Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten auf der anderen Seite unbedingt vermeiden. Uns bereitet es große Sorge, dass künftig womöglich zwei verschiedene Mechanismen nebeneinander stehen, die zu widersprüchlichen Ergebnissen führen könnten. In dem Bereich, mit dem wir uns im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen, sind bereits heute die Datenschutzbeauftragten der Länder tätig. Die Gefahr, die wir konkret sehen, ist, dass Verbandsklagen vor den Zivilgerichten verhandelt werden, während für Maßnahmen der Datenschutzbeauftragten die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Wenn es zu einer divergierenden Rechtsprechung zwischen der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit und den Zivilgerichten kommt, dann schadet das am Ende Unternehmern und Verbrauchern. Beide Seiten brauchen Klarheit darüber, was erlaubt ist und was nicht. Wir bringen heute ein wichtiges Vorhaben auf den Weg. Zugleich haben wir für das Gesetzgebungsverfahren noch einige Hausaufgaben im Gepäck. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Renate Künast. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuallererst: Wir alle wissen, dass wir im Alltag immer mehr -Geschäfte digital abwickeln. Man kauft online Bücher oder Schuhe ein. Man lädt Apps herunter. Tickets für den Urlaub oder für Verwandtenbesuche werden im Internet gebucht. Man kommuniziert in den sozialen Netzwerken. Dabei kommt immer eine Unmenge von Verbraucherdaten zustande, die erhoben und auch genutzt werden, die gespeichert werden. An dieser Stelle muss ich etwas zu meinem Vorredner sagen. Herr Heck hat ja gesagt: Wir dürfen die ungeheuren Chancen, die in der digitalen Welt und in der digitalen Wirtschaft liegen, nicht ungenutzt lassen. – Herr Heck, das stimmt. Aber es gibt ein Aber. Dieses Aber besteht darin, dass sich die Wirtschaft bei der Nutzung dieser Chancen natürlich immer in den Grenzen des Kernbereichs des Datenschutzrechts des Betroffenen bewegen muss; darüber hinaus geht das nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Stefan Heck [CDU/CSU]: Deswegen -machen wir das ja!) Aber viele machen das eben nicht, wie wir gerade gehört haben. Frau Lay zum Beispiel hat über Facebook und über Herrn Schrems, den Kläger, geredet, und wir -kennen noch viele andere Beispiele, bei denen genau das nicht gemacht wird. Es ist aber ein Irrläufer, zu sagen, das ordentliche Einhalten von Datenschutzregeln sei im Ergebnis ein Hindernis für die Wirtschaft. Ich glaube, dass diejenigen, die diesen Vorwand vortragen, nur zu faul sind, kreativ zu sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt nämlich jede Menge Möglichkeiten, neue Unternehmen und Angebote zu entwickeln, die die Datenschutzregeln zu den individuellen Daten genau einhalten; ich rede gar nicht von Big Data, sondern von den individuellen Daten des Einzelnen. Es gibt hier sehr viele Geschäftsideen. Ich sage Ihnen nur: Verstöße -gegen Datenschutzgesetze müssen verhindert werden. Das ist die Aufgabe des Gesetzgebers. Es ist daher richtig – das ist lange überfällig –, dass wir die zivilrechtlichen Möglichkeiten im Unterlassungsklagerecht stärken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt komme ich zu dem Aber, meine Damen und Herren. Bisher gibt es keine generelle Klagemöglichkeit für Verbraucherorganisationen, quasi stellvertretend für den einzelnen Verbraucher. Auch dieser Gesetzentwurf schafft das nicht so recht. Denn immer noch, zum -Beispiel im Hinblick auf die Teilnahme von Kindern an Online-Gewinnspielen, wird keinerlei wirkliche Klagemöglichkeit geschaffen. Dieser Gesetzentwurf schafft hier nur teilweise Abhilfe. Klageberechtigt sollen die Organisationen sein, wenn es um die kommerzielle Nutzung von Verbraucherdaten geht. Das gilt aber, wie gesagt, nur für die kommerzielle Nutzung. Das heißt, dann muss man nachweisen, dass sie tatsächlich zu kommerziellen Zwecken und nicht zu anderen Zwecken erhoben und genutzt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An dieser Stelle hat der Gesetzentwurf einen Fehler. Meine Damen und Herren, fragen wir uns einmal, wie dieser Fehler zustande gekommen ist. Ich will auf die Historie eingehen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sah einen viel weitergehenden Anwendungsbereich vor. In den Beratungen hatte aber leider das BMI die Finger im Spiel. Was ist herausgekommen? Jetzt steht im Gesetzentwurf: Im Sinne des Gesetzes zur Klage berechtigt ist man im Hinblick auf Daten, die zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken verarbeitet und genutzt werden. Ausdrücklich ausgeschlossen ist das, was vorher im Entwurf des BMJV stand. Darin hieß es, dass personenbezogene Daten eines Verbrauchers von einem Unternehmen ausschließlich für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden dürfen. Man sagt also, gegen die Erhebung und Nutzung der Daten, die ein Rechtsverhältnis begründen, darf man nicht klagen. Aber wer stellt eigentlich sicher, meine Damen und -Herren, dass sie am Ende nicht doch für die falschen Zwecke genutzt werden? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich kann Ihnen einige Beispiele nennen. Erstens: ein Probeabo in einer Online-Partnervermittlung. Stellen Sie sich vor, ein einsamer MdB schließt einen solchen -Vertrag ab, überlegt es sich anders und sagt: Löschen Sie die Daten über mich. – Dann sagt die Online-Partnervermittlung: Nein, diese Daten sind ja nur erhoben worden, um das Vermittlungsverhältnis zu begründen. Zweitens: der Abschluss eines Vertrages über einen Leihwagen, bei dem Sie auch Ihre E-Mail-Adresse angeben müssen; Sie kennen das sicherlich. Wenn Sie später sagen, dass Ihre Daten gelöscht werden sollen, sagt man Ihnen: Nein. – Wissen Sie, was die mit Ihrer E-Mail--Adresse anstellen? Man braucht sie für das Vertrags-verhältnis in Wahrheit ja gar nicht. Sie werden sich wundern, wenn Sie Werbung bekommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Aber jetzt nicht mehr so viele Beispiele, Frau Kollegin Künast. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein. – Drittens – mein letztes Beispiel –: ein Kaufvertrag im Bereich E-Commerce, in dem alle rechtmäßig bezogenen Daten am Anfang stehen. Wenn Sie später Werbung bekommen und nachfragen, welche Daten noch vorrätig sind, bekommen Sie keine Auskunft. In allen drei Fällen hätte die Verbraucherorganisation keinerlei Klagebefugnis. Das gilt auch im Hinblick auf Kinder, wenn es zum Beispiel um Online-Gewinnspiele geht. Deshalb kann ich nur sagen: Der Referenten-entwurf des BMJV war gut. Das BMI hat ihn verschlechtert. Wir hoffen auf das Struck’sche Gesetz, dass Gesetze anders aus dem Bundestag herauskommen, als sie hineingekommen sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Danke. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Michelle Müntefering, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michelle Müntefering (SPD): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Generation meiner Großeltern kannte noch den grünen Daumen; die jungen Leute heute kennen wohl eher den blauen Daumen – ich meine den Like-Button bei -Facebook. Der steht nicht für die Umwelt, sondern für die digitale Welt, die Teil der Realität und des Lebensalltags geworden ist. Bestehen bleibt die alte Erkenntnis: Wissen ist Macht. Dieses Wissen wird heute mehr und mehr über Daten generiert, die wir als digitale Fingerabdrücke im Netz hinterlassen. Gemeint ist das Wissen über Gewohnheiten, über Konsumverhalten, über unsere Vorlieben, über Beziehungen, Frau Künast, und über unsere Einstellungen. Es wird festgehalten, wie lange wir uns eine Werbeanzeige ansehen, wann wir wo einkaufen, wie viel Geld wir ausgeben. Das meiste davon ist rechtens, vieles ist allerdings fragwürdig, manches ist schlichtweg illegal. Deswegen braucht es mindestens Aufklärung, braucht der Einzelne die Möglichkeit, zu verstehen, was er gerade von sich preisgibt, und es braucht wirksamen Schutz bei Verstößen gegen unsere Datenschutzgesetze. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Oftmals willigen wir ein, ohne wirklich einen Überblick darüber zu haben, was in den seitenlangen Datenschutzerklärungen steht, weil wir davon ausgehen, dass im Internet Recht und Gesetz genauso gelten wie in der ganz normalen, in der analogen Welt. Klar ist: Wenn Sie im Internet etwas bestellen, dann brauchen die Unternehmen Ihre Daten, damit das Paket überhaupt bei Ihnen zu Hause ankommt. Aber wenn die Daten missbraucht werden, gegen unseren Willen verwendet werden, dann kann das unangenehme Folgen -haben. Dann stehen plötzlich persönliche Daten auf Webseiten oder landen bei kommerziellen Anbietern. Wer von Ihnen geht denn schon zum Anwalt, weil er -einen Versandkatalog oder Werbung zugeschickt bekommt, die er gar nicht bestellt hat? Fakt ist: Nach derzeitiger Rechtslage ist es für einen Verbraucher kaum möglich und auch finanziell schlichtweg nicht zumutbar, gegen Datenschutzverstöße rechtlich vorzugehen. Nun mögen manche argumentieren: Damit kann man ja wohl im Einzelfall noch leben. – Ich bin damit nicht einverstanden. Und wenn dieses widerrechtliche Verhalten nun Tausende Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft? Dann stellt das eine erhebliche Benachteiligung der Verbraucher gegenüber den Vertragspartnern dar. Genau damit beschäftigt sich der Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen. Die Verbraucherverbände sollen die Möglichkeit bekommen, auch bei Verstößen gegen Datenschutzgesetze zu klagen. Das ist zunächst einmal per se ein Gewinn für die Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Land, weil hier eine Lücke bei der Rechtsdurchsetzung geschlossen wird. Im Detail, Kolleginnen und Kollegen – da gebe ich einigen meiner Vorredner durchaus recht –, werden wir sicher noch einiges diskutieren müssen. Mein Vorschlag ist: Lassen Sie uns aus dieser guten Vorlage gemeinsam ein sehr gutes Gesetz machen! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt erhält Dr. Volker Ullrich das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Mittelpunkt dieser Debatte steht die Sorge um unsere Daten. Daten sind viel mehr als nur gespeicherte Datensätze, Zahlen und Adressen. Daten sind heutzutage Teil der Persönlichkeit eines Menschen. Die Würde und die entsprechende Persönlichkeit eines jeden Menschen reflektieren sich auch in den Daten, die über ihn gespeichert werden. Daten sind Teil dieser Persönlichkeit; deswegen müssen Daten geschützt werden. Den Wert dieser Daten erkennt man daran, dass mittlerweile Unternehmen, die vielleicht nur wenig Umsatz machen und die nicht einmal Gewinn erzielen, trotzdem Milliarden Euro an den Börsen wert sind, nur weil sie entsprechende Datensätze über uns alle haben. Deswegen besteht eine Verpflichtung des Gesetzgebers, die Spielregeln so aufzustellen, dass diese Daten nur in einem anständigen und für alle vertretbaren Rahmen genutzt und verwertet werden. Wir müssen ein Auseinanderfallen der Möglichkeiten der Onlineanbieter und der Möglichkeiten der Verbraucher verhindern und zu einer Balance kommen. Deswegen ist es richtig, dass sich diese Große Koalition darauf verständigt hat, auch im Bereich des Datenschutzes Verbandsklagerechte einzuführen. Aber wir sollten diese Rechte so ausgestalten, dass sie auch praxistauglich sind. In der Praxis haben wir im Augenblick schon die Möglichkeit, über die Datenschutzbeauftragten der Länder bei entsprechenden Verstößen gegen Unternehmen vorzugehen. Leider wird sie viel zu wenig genutzt. Wir müssen uns alle fragen, weshalb von dieser Möglichkeit in der Praxis viel zu wenig Gebrauch gemacht wird. Möglicherweise liegt das auch daran, dass die Länder die Datenschutzbeauftragten mit zu wenig Personal und Ressourcen ausstatten. Deswegen muss der Appell ergehen, dass man auch die entsprechenden Ressourcen bereitstellt, damit Datenschutzbeauftragte ihre Arbeit vollbringen können. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn wir über die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten sprechen, dann ist es mir ein Anliegen – das wird in diesem Gesetzgebungsverfahren noch zu besprechen sein –, zu klären, wie wir aus den Befugnissen der zur Verbandsklage berufenen Stellen einerseits und der Datenschutzbeauftragten andererseits kein Nebeneinander, kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander für die Belange der Verbraucher machen. Wir brauchen Regeln für die Zusammenarbeit. Das ist im Regierungsentwurf noch nicht zufriedenstellend gelöst. Wir müssen uns auch überlegen, wie wir diesen Entwurf vor dem Hintergrund einer sich formenden Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, in der ein solches Verbandsklagerecht möglicherweise nicht gilt, auch europarechtskonform machen. Ich glaube, das sind wir dem Jahrhundertwerk der Datenschutz-Grundverordnung schuldig. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mal sehen, ob das ein Jahrhundertwerk wird!) Meine Damen und Herren, ich wünsche mir, dass wir diese Debatte insgesamt auch nutzen, um die besondere Bedeutung der Daten auch in diesem Hohen Hause zu reflektieren. Daten sind eine Währung. Sie sind, wenn sie in großen Mengen vorliegen, auch Rohstoff, Gold des 21. Jahrhunderts. Deswegen haben Daten unseren besonderen Schutz verdient. Wir werden sehr sensibel bei diesem Gesetzgebungsverfahren darauf achten, dass der Schutz des Verbrauchers im Mittelpunkt steht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4631 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Staat Palästina anerkennen – Vollmitgliedschaft Palästinas in der UNO aktiv unterstützen Drucksache 18/4334 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Wolfgang Gehrcke, Fraktion Die Linke. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Danke sehr. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag, der hier im Parlament bereits diskutiert worden ist, hat eine sehr lebhafte Debatte ausgelöst. Ich will Ihnen nur einmal aus einem Kommentar des ehemaligen israelischen Diplomaten Alon Liel im Tagesspiegel zitieren. Er schreibt: Es ist gut möglich, dass die schicksalhafte Entscheidung, ob jemals ein palästinensischer Staat entstehen wird, in den Händen des Bundestages liegt. Ich finde, er hat recht, und genau deswegen haben wir den Antrag geschrieben und hier eingebracht. Ich möchte mit Ihnen jetzt einmal sehr ernsthaft ausloten, welche Möglichkeiten es überhaupt gibt, um diese katastrophale Situation im Nahen Osten, möglichst in Richtung Frieden, zu beenden. Sie kennen ja die Erklärung des israelischen Regierungschefs Netanjahu, dass es keinen palästinensischen Staat geben wird, solange er Regierungschef ist. Er hat seine Erklärung zwischenzeitlich relativiert – das weiß ich auch –, aber das ist seine Grundeinstellung. Ich denke, dass man hier drei Möglichkeiten gegeneinander abwägen muss: Erste denkbare Möglichkeit. Es bleibt beim Besatzungsstatut und einer Fortsetzung der Besatzung Palästinas. Das wird immer wieder Gewalt produzieren und gewaltsame Auseinandersetzungen mit sich bringen. Die Fortsetzung der Besatzung ist nicht friedlich zu gestalten. Die zweite denkbare Möglichkeit ist ein gemeinsamer demokratischer Staat mit demokratischen Institutionen, gegenseitiger Akzeptanz und der Bereitschaft zu einer gemeinsamen Staatsbürgerschaft. Das würde bedeuten, dass die Jüdinnen und Juden in diesem Staat in der Minderheit wären. Das wird in Israel nicht akzeptiert und scheidet deswegen klar aus. Die dritte denkbare Möglichkeit ist, dass es zwei demokratische Staaten nebeneinander gibt, die miteinander verbunden sind: Israel und Palästina. Sie entscheiden jetzt, in welche Richtung der Deutsche Bundestag votieren und Druck entwickeln soll. Meine Entscheidung ist hier völlig klar: Ich möchte, dass ein lebensfähiger und demokratischer palästinensischer Staat entsteht, und das muss relativ schnell passieren. Es ist nicht mehr viel Zeit. (Beifall bei der LINKEN) Ich möchte gerne einmal aus dem grandiosen, großartigen Buch mit dem Titel Judas von Amos Oz zitieren, das zur Buchmesse herausgebracht worden ist. Ich kann jedem nur empfehlen, dieses Buch zu lesen. Amos Oz beschreibt die Debatte in Israel vor der Staatsgründung. Er sagt: Dieses Land wird in zwei selbstständige Staaten aufgeteilt, die durch eine Wirtschaftsunion und eine gemeinsame Währung verbunden sind. Jerusalem und Bethlehem werden unter internationale Kontrolle gestellt. Ich finde, das ist eine großartige Vision, die er im Rückblick entwickelt. Er schließt solche Überlegungen also nicht aus. Um dorthin zu kommen, führt der Weg heute über einen eigenständigen demokratischen palästinensischen Staat. Zum Abschluss will ich Ihnen auch nicht vorenthalten, was seine – meine auch – Angstvision ist. Er schreibt in diesem Buch auch: Die Araber erleben Tag für Tag die Katastrophe ihrer Niederlage, und die Juden erleben Nacht für Nacht ihre Angst vor der Rache. Das ist die Angstvision von heute. Ich finde, aus dieser Angstvision muss es einen Ausweg geben, und ich möchte gerne, dass wir diesen Ausweg mit aufzeigen. Der Bundestag hat die Verpflichtung, klar für eine Zweistaatenlösung einzutreten. Der Weg zur Zweistaatenlösung geht über eine Vollmitgliedschaft Palästinas in der UNO. Warum soll man denn unseren Freunden nicht sagen, was heute notwendig ist? Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster hat Dr. Johann Wadephul, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gehrcke, ich bin mit Ihnen der Auffassung, dass das Hohe Haus eine große Bedeutung hat und dass wir zum Palästinakonflikt sicherlich auch Stellung nehmen sollten. Wir sollten aber nicht den Eindruck erwecken, dass wir als Deutscher Bundestag das jetzt alleine entscheiden. Wir sollten uns konstruktiv an dem Prozess beteiligen. Das tun wir. Die deutsche Bundesregierung tut dies seit vielen Jahren, und ich denke, das sollten wir auch fortsetzen. Sie haben hier drei Möglichkeiten aufgezeigt. Es ist doch völlig unstreitig, dass die dritte Möglichkeit präferiert und auch von der internationalen Gemeinschaft eindeutig unterstützt wird. Das heißt, die Zweistaatenlösung muss verfolgt werden. Diese unterstützen wir, hinter ihr stehen wir, und das sollte auch niemand infrage stellen. Es ist in der Tat – da haben Sie recht – eine Tragik, dass die Bemühungen, nachdem sich die amerikanische Administration viele Jahre zurückgehalten hatte und Außenminister Kerry hier wieder initiativ geworden ist und viel Kraft, Zeit und amerikanische Autorität investiert hat, erst einmal gescheitert sind. Ich kann die amerikanische Seite nur auffordern, bitten und ermuntern. Ich denke, wir sollten unseren Beitrag dazu leisten, dass die amerikanische Administration den Faden noch einmal aufnimmt, auch in der verbleibenden Amtszeit von Präsident Obama. Wir sollten ihn und John Kerry auffordern und unterstützen, ihre Bemühungen wieder aufzunehmen und das Ziel einer Zweistaatenlösung weiterzuverfolgen. Das würden wir unterstützen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie haben die Äußerungen Netanjahus angesprochen. In der Tat hat diese Wahlkampfäußerung – ich glaube, das war wirklich nur eine Wahlkampfäußerung – für Irritationen gesorgt. Ich stehe nicht an, hier eindeutig zu sagen: Sollte irgendein israelischer Politiker eine Art versteckte Agenda haben, also die Zweistaatenlösung nur formal verfolgen, aber in der Sache nicht bereit sein, den Weg zu einem demokratischen, rechtsstaatlichen und friedlichen Palästinenserstaat zu beschreiten, dann hätte er dafür nicht unsere Unterstützung; das muss man klar sagen. Auf der anderen Seite muss man auch klar sagen, dass wir von allen Palästinensern, insbesondere der Hamas, erwarten müssen, dass sie bereit ist, Israel als einen eigenständigen Staat mit einem eigenständigen Existenzrecht anzuerkennen. Das haben wir in dieser Klarheit bisher nicht gehört. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Herr Kollege Gehrcke, ich will in die Debatte keine Schärfe hineinbringen, aber da gibt es auch in Ihrer Fraktion noch einigen Nachholbedarf, was das Verhältnis zu Israel angeht. Ich gehe davon aus, Sie arbeiten daran. Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg. Aber dass die Existenz des Staates Israel – wir werden in der nächsten Sitzungswoche 50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel zu würdigen haben – für Deutschland eine besondere historische Verantwortung ist, soll hier noch einmal unterstrichen werden. Es ist die Aufgabe aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dafür einzustehen. Die Linke ist herzlich eingeladen, hier mitzumachen. Dann müssen wir uns fragen: Wie können wir diesen Weg weiter verfolgen und hier vorangehen? Da sind in nächster Zeit auf beiden Seiten Kompromissbereitschaft und auch die Bereitschaft gefordert, miteinander zu diskutieren. Sie selber haben gerade erklärt: Ja, wir brauchen die Anerkennung eines demokratischen Staates Palästina. Dazu muss man sagen, dass Präsident Abbas, den wir durchaus schätzen und der, glaube ich, auch guten Willens ist, hier zu einer Lösung zu kommen, nachdem er für vier Jahre gewählt worden war, jetzt im neunten Jahr seiner Dienstzeit steht. Dass da demokratische Legitimation nicht mehr vorhanden ist, muss man ehrlicherweise dazusagen. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Seien Sie froh, dass man ihn hat!) – Man kann das faktisch betrachten und sagen: Seien Sie froh, dass gerade diese oder jene Person an der Macht ist. Aber ich meine, wir müssen mit unserem Verständnis, Herr Kollege Gehrcke, Wert darauf legen, dass diejenigen, die Regierungsgewalt ausüben, demokratisch legitimiert sind, sei es durch Wahlen, sei es durch Abstimmungen. Das ist derzeit in Palästina nicht der Fall. Es hat eine Einheitsregierung gegeben; das ist ein hoffnungsvolles Zeichen gewesen. Es hat auch positive Entwicklungen gegeben; auch das muss ich sagen. (Klaus Brähmig [CDU/CSU]: Es gibt doch gar keine Einheitsregierung!) Wir müssen natürlich auch erwarten, dass diese Einheitsregierung funktioniert. Das tut sie aus meiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Sie ist nicht in der Lage, für Sicherheit zu sorgen. Sie ist auch nicht in der Lage, dafür zu sorgen, dass es keine Raketenangriffe oder andere Anschläge auf israelisches Gebiet oder gegen israelische Bürger gibt. Diese hat es leider zuletzt gegeben; das muss man eindeutig sagen. In dieser Situation halten wir es für verkehrt – Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss –, einseitig voranzugehen, Palästina einseitig anzuerkennen, auf welchem Wege auch immer. Wir sind weiterhin der Auffassung: Der Weg zu einer Zweistaatenlösung muss weiterverfolgt werden. Da müssen wir Druck aufbauen, und da müssen wir Unterstützung leisten. Ich denke, wenn wir das machen, dann gibt es auch eine Aussicht auf Erfolg. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächstes hat Omid Nouripour, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist ein besonderer Tag für Deutschland und für Israel. Heute ist der Unabhängigkeitstag Israels. Dieser Tag ist eng mit der deutschen Geschichte verbunden. Aus ihr heraus ergibt sich unsere unverbrüchliche Verpflichtung für die Existenz und die Sicherheit des Staates Israel. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) In seiner Rede zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus hat Bundespräsident Gauck darauf hingewiesen, dass diese Verpflichtung für alle gilt, die in Deutschland zu Hause sind, als eine Verantwortungsgemeinschaft, die nicht aus einer Erfahrungsgemeinschaft herrührt. Ich finde, der Bundespräsident hat recht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Recht auf Selbstbestimmung, auf ein Leben in Frieden und in Freiheit gilt für alle Menschen gleichermaßen. Selbstbestimmung, Sicherheit und Freiheit können für Palästinenser und Israelis letztlich nur dann Realität werden, wenn sie sie sich gegenseitig gewähren. Denn Israelis und Palästinenser sind auf ewig Nachbarn. Kein Zaun ist hoch genug, um auf Dauer Frieden zu ersetzen, und einen dauerhaften Frieden kann es nur mit einer Zwei-Staaten-Lösung geben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Eine Zwei-Staaten-Lösung ist die einzige Antwort auf die berechtigten nationalen Ansprüche beider Seiten. Viele entscheidende Parameter einer friedlichen Lösung liegen längst vor. Eine Einigung hat es bisher nicht gegeben. Das Zeitfenster wird kleiner. Wenn man sich fragt, warum, dann fallen einem die Worte des libanesischen Schriftstellers Elias Khoury ein, der gesagt hat: Wir erleben einen Pessimismus des Willens im Nahen Osten. Nichts ist gefährlicher, als sich in diesem Pessimismus bequem einrichten zu wollen. Israel schafft mit seiner Siedlungspolitik Fakten, die sich immer schwerer umkehren lassen. Der Alltag der Besatzung schafft eine tiefsitzende Frustration. Die humanitäre Not im Gaza-streifen wird täglich größer. Hamas, aber auch Israel und Ägypten tragen dafür eine große Verantwortung. Gleichzeitig häufen sich Berichte darüber, wie erfolgreich der islamische Dschihad und die Hamas in Gaza bereits Rekrutierungen für die nächste militärische Auseinandersetzung betreiben. So dreht sich die Eskala-tionsspirale jeden Tag weiter. Am Ende leidet vor allem die Zivilbevölkerung auf beiden Seiten. In beiden Gesellschaften ist die Mehrheit der Menschen für die Zwei-Staaten-Regelung immer noch sehr groß. Gleichzeitig haben diese Menschen seit Jahren kaum noch Grund, darauf zu vertrauen, dass es erfolgreiche Verhandlungen geben wird. Das scheint auch für die internationale Gemeinschaft zu gelten, nachdem die zahlreichen Bemühungen von US-Außenminister Kerry im vergangenen Jahr gescheitert sind. Die fatalen Wahlkampfäußerungen von Netanjahu, aber auch die Schwäche von Abbas sind besorgniserregend und tragen nicht dazu bei, das Vertrauen wieder aufzubauen. Aber gerade in dieser Situation müssen wir alles, was wir können, dazu beitragen, dass die Hoffnung auf Frieden und eine Zwei-Staaten-Lösung auf keinen Fall dauerhaft verloren geht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Deutschland muss klarmachen, dass es an der Seite Israels steht und dass für uns die Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen oberste Priorität hat. Denn so wie Verhandlungen eine Anerkennung nicht ersetzen, so ersetzt eine Anerkennung nicht die Friedensverhandlungen. Die Anerkennung Palästinas muss mit der Unterstützung der Entwicklung von Friedensverhandlungen Hand in Hand gehen, wie es das Europäische Parlament in seiner Resolution vorschlägt. Was Sie vorschlagen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Linken, nämlich eine unverzügliche Anerkennung durch Deutschland, ist eher eine Trotzreaktion, aber keine Politik. Noch verwirrender ist aus meiner Sicht, dass Sie in dem Zusammenhang komplett auf den europäischen Kontext verzichten, gerade wenn man berücksichtigt, dass es auf dieser Ebene sehr viel Dynamik gibt. Wir müssen uns mit allen Kräften darum bemühen, eine glaubwürdige Perspektive für die Zwei-Staaten--Lösung aufrechtzuerhalten. Das passt sicherlich nicht damit zusammen, dass einzelne Kolleginnen und Kollegen die BDS-Kampagne unterstützen, die faktisch gegen die Zwei-Staaten-Lösung arbeitet. Denn wenn wir die Hoffnung aufrechterhalten wollen, dann müssen wir diejenigen stärken, die sich auf beiden Seiten für eine friedliche Regelung des Konflikts einsetzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kein Zaun ersetzt auf Dauer Frieden, und dauerhaften Frieden gibt es nur mit einer Zwei-Staaten-Lösung. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erhält jetzt Niels Annen das Wort. (Beifall bei der SPD) Niels Annen (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Bundestagsfraktion ebenso wie die Bundesregierung und, ich denke, auch die Europäische Union halten an der Zwei-Staaten--Lösung fest. Wir sind der Auffassung, dass zunächst die Friedensverhandlungen wieder aufgenommen werden müssen, da einseitige Maßnahmen das Konfliktpotenzial erhöhen und deswegen eine dauerhafte Belastung für den Friedensprozess darstellen würden. Die israelische Regierung und die Palästinensische Autonomiebehörde sind daher aufgerufen, schnellstmöglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren und die Umsetzung einer Zwei-Staaten-Lösung nun wirklich als Ziel in den Mittelpunkt zu stellen. Dabei muss natürlich sowohl das Existenzrecht Israels als auch ein lebensfähiger palästinensischer Staat in den Mittelpunkt gerückt werden. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, werden wir Ihren Antrag ablehnen. Dennoch gibt es natürlich Gründe – das ist auch deutlich geworden –, über den Konflikt zwischen Palästina und Israel zu diskutieren; denn die Wahrheit ist doch: Fortschritte sind trotz enormer internationaler Bemühungen ausgeblieben. Nach dem Scheitern der von Außenminister Kerry vermittelten Friedensgespräche befinden wir uns nun wieder dort, wo wir uns vorher befunden haben, nämlich in einer Sackgasse. Unruhe und Unzufriedenheit über den Stillstand bei diesen Verhandlungen wachsen, und das ist auch nachvollziehbar. Ich denke, auch hier bei uns im Deutschen Bundestag, auch in Europa steigt die Frustration über die fortdauernde Besatzung und über die fortgesetzte Siedlungspolitik; vor allem Letztere ist ein großes Hindernis für das Zustandekommen einer politischen Lösung. Diese Frustration erklärt auch die Debatten über eine Anerkennung eines unabhängigen palästinensischen Staates in anderen europäischen Staaten. Darüber ist auch in anderen europäischen Parlamenten sicherlich diskutiert worden. (Zuruf des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Deswegen, Herr Kollege Gehrcke, ist Ihr Antrag auch nicht überraschend. Es ist auch in Ordnung, dass wir darüber diskutieren. Mich hat eher gewundert, dass er erst jetzt gestellt wird. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war jetzt Kritik! – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Wir sind schlau!) Die politische Situation, vor der wir stehen, ist durchaus zwiespältig. Natürlich gibt es auf der einen Seite gute Gründe, die Politik der gegenwärtigen israelischen Regierung zu kritisieren. Ich bin der Meinung, dass die Regierung Netanjahu sehr viel Zeit, eher zu viel Zeit, ungenutzt hat verstreichen lassen, überwiegend taktiert hat und damit leider konkrete Schritte in Richtung einer Zwei-Staaten-Lösung unterminiert hat. Das ist eine bedauerliche Entwicklung, und das ist auch von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und auch dieses Parlamentes wiederholt in einer angemessenen Form zum Ausdruck gebracht worden. Ich denke auch, man kann am Ende nur schwer dem widersprechen, was Außenminister Kerry vor dem Kongressausschuss gesagt hat. Er hat relativ deutlich gemacht, wo er den größten Hinderungsgrund für das Scheitern seiner Initiativen gesehen hat, nämlich in der Weigerung der Regierung Netanjahu, sich wirklich auf substanzielle Gespräche einzulassen. Dazu gehört natürlich auch die Bereitschaft, entsprechende Zugeständnisse zu machen. Aber auf der anderen Seite kann man hier auch nicht einfach so tun, als hätten wir hier im Deutschen Bundestag es in der Hand, über die Anerkennung eines palästinensischen Staates zu entscheiden. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Wir können unsere Meinung sagen!) Das entspricht einfach nicht den Realitäten. Es ist so: Der Bundestag verfügt nicht über den Schlüssel – Sie, Herr Kollege Gehrcke, mögen das bedauern – zur Lösung des Nahostkonflikts. Man sollte darauf hinweisen, dass selbst dort, wo Anerkennungen ausgesprochen worden sind – im UN-Rahmen hat das die große Mehrheit der Staaten getan –, diese Anerkennungen, wenn man ganz ehrlich ist, fast keinerlei Auswirkungen auf die Politik der israelischen Regierung gehabt haben. Das mag man bedauern; trotzdem ist dies eine Tatsache. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das ist kein Argument! Dann kann man aufhören, Politik zu machen!) Deswegen habe ich den Eindruck, dass hier eine Erwartung geschürt wird, die nicht erfüllt werden kann. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann muss man über Alternativen nachdenken!) Ich habe auch mit Vertretern der Palästinensischen Autonomiebehörde darüber gesprochen. Das ist eine Erwartung der Autonomiebehörde, die ich gut nachvollziehen kann, die aber trotzdem in die Irre führt. Um es sehr klar zu sagen: Ein palästinensischer Staat entsteht nicht durch den Beschluss des Deutschen Bundestages, er entsteht nur durch eine einvernehmliche politische Lösung zwischen den Partnern. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich glaube, es ist wichtig, gerade in einer ausgesprochen sensiblen und entscheidenden Situation, in der in Israel darüber diskutiert wird, wie die neue Regierung zusammengestellt wird, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es die große Sorge gibt, zumindest in meiner Fraktion – ich könnte mir vorstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie diese Sorge teilen –, dass sich das Zeitfenster für eine Zwei-Staaten-Lösung langsam zu schließen beginnt. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Was dann?) Es muss uns Sorge machen – das ist hier von anderen Kollegen zu Recht gesagt worden –, dass die Äußerungen im Wahlkampf, dass es mit ihm, Netanjahu, als -Ministerpräsidenten keine Zwei-Staaten-Lösung geben werde, in der Tat eine bedenkliche Entwicklung darstellen, auch einen Höhepunkt der bisherigen Palästina-Politik von Ministerpräsident Netanjahu. Denn er hat mit dieser Äußerung ja nicht nur eine Wahlkampfäußerung getätigt, Herr Kollege Wadephul, sondern natürlich im Kern auch das Instrumentarium, das wir über viele Jahre aufgebaut haben, infrage gestellt. Ich will an dieser Stelle schon sagen: Wenn das die Politik einer neuen israelischen Regierung sein sollte, dann würde das natürlich nicht nur einen großen Rückschlag in der Debatte darstellen, sondern es wäre auch ein Bruch mit internationalen Verpflichtungen, die Israel eingegangen ist. (Beifall des Abg. Dr. Rolf Mützenich [SPD]) Deswegen glaube ich, dass man in dieser Situation darüber noch einmal diskutieren müsste. Ich bin schon ermutigt dadurch, dass Premierminister Netanjahu diese Äußerungen in den vergangenen Wochen relativiert hat und seine Bereitschaft geäußert hat, über die bisherigen Vorschläge von Außenminister Kerry weiter zu diskutieren. (Dr. Johann Wadephul [CDU/CSU]: Das spricht ja gerade dafür, dass es eine Wahlkampfäußerung war!) Ich will am Ende noch etwas zu der innenpolitischen Verfasstheit Israels sagen. Viele von uns haben bei der Beobachtung des Wahlkampfes den Eindruck gewonnen, als stünde die Frage der Zwei-Staaten-Lösung im Mittelpunkt der innenpolitischen Auseinandersetzung in Israel. Ich glaube, dass das eine Fehleinschätzung ist. (Klaus Brähmig [CDU/CSU]: Genau!) Es gibt in Israel große innere Spannungen. Sie haben etwas mit der demografischen Entwicklung zu tun. Sie haben etwas mit der ungerechten Einkommensentwicklung zu tun. Wir haben eine soziale Protestbewegung erlebt, die sich artikuliert hat und deren Vertreter jetzt zum Teil Mitglied der Knesset sind. Ich glaube, dass wir dieses ganz besondere Jahr des 50-jährigen Jubiläums der deutsch-israelischen Beziehungen nicht nur nutzen sollten, um offizielle Gespräche zu führen – das ist alles hervorragend organisiert, und ich freue mich auf viele Begegnungen mit Kolleginnen und Kollegen in Israel –, sondern auch, um mit den Vertretern der neuen zivilgesellschaftlichen Initiativen über die gesamte Bandbreite unserer Beziehungen zu diskutieren und auch über die Sorgen, die in dieser Debatte artikuliert worden sind. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Andrea Lindholz, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Andrea Lindholz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 12. Mai dieses Jahres werden wir das 50-jährige Jubiläum der deutsch-israelischen Beziehungen feiern. Nach dem Grauen des Holocaust, mit dem Nazideutschland unfassbares Leid über das jüdische Volk gebracht hat, wirkt dieses Jubiläum wie ein Wunder. Die deutsch-israelischen Beziehungen gehören genauso wie das Existenzrecht Israels zu den Säulen der deutschen Außenpolitik. Daran darf und wird sich auch nichts ändern. Schon allein aufgrund unserer besonderen Verantwortung gegenüber Israel muss sich Deutschland für Frieden und Stabilität im Nahen und Mittleren Osten einsetzen. Im Koalitionsvertrag haben wir eine Zwei-Staaten-Lösung zu unserem Ziel erklärt. Wir wollen einen Staat Israel in anerkannten und dauerhaft sicheren Grenzen sowie einen unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat. Diese Zwei-Staaten-Lösung schließt letztendlich auch eine Anerkennung des Staates Palästina durch die Bundesrepublik mit ein. Einige Parlamente in Europa haben diese Anerkennung in den letzten Monaten gefordert, allerdings nicht bedingungslos, wie es im Antrag der Linken ausgeführt wird. Das Europaparlament und das spanische Parlament unterstützen die Anerkennung Palästinas zwar im Prinzip, sie wird aber von erfolgreichen Friedensverhandlungen abhängig gemacht. Ein solcher Vorbehalt befindet sich zum Beispiel im Antrag der Linken nicht. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Zu Recht!) Eine Zwei-Staaten-Lösung kann nur zusammen mit und nicht gegen Israel gelingen. Das israelische Volk muss davon überzeugt werden, dass die Sicherheit Israels von einem souveränen palästinensischen Staat nicht bedroht wird, sondern dass dieser Staat eine Voraussetzung für dauerhaften Frieden schaffen kann. Auf die Anerkennung Palästinas durch Schweden hat Israel mit dem schärfsten diplomatischen Mittel reagiert und den Botschafter aus Stockholm abgezogen. Eine solche Eskalation der Beziehungen zwischen Israel und Deutschland zum 50-jährigen Jubiläum zu riskieren, wäre unerträglich. Im Antrag der Linken wird mit keinem Wort das Sicherheitsbedürfnis Israels und sein Existenzrecht erwähnt. Beides muss aber im Friedensprozess eine zentrale Rolle spielen und insbesondere auch in einem Antrag des Deutschen Bundestages. (Beifall bei der CDU/CSU) Diese Einseitigkeit zeugt von fehlendem außenpolitischem Gespür. Eine Anerkennung, wie sie im Antrag der Linken gefordert wird, hätte vor allen Dingen einen symbolischen Charakter und würde einseitig Druck aufbauen. Angesichts des extrem instabilen Friedensprozesses sollten wir uns genau überlegen, ob wir damit den Friedensprozess tatsächlich voranbringen würden. Unser primäres Ziel muss es sein, die Friedensverhandlungen wieder in Gang zu setzen; denn nur so kommen wir der Zwei-Staaten-Lösung näher. Seit den Friedensverträgen von Oslo nimmt Israel Steuern für die palästinensischen Behörden ein und überweist sie. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Hin und wieder!) Wenn die israelische Regierung diese Gelder nun teilweise zurückhält, um damit politische Stimmungsmache zu betreiben und Druck auf die palästinensische Verwaltung auszuüben, dann schadet sie sich selbst in dreifacher Hinsicht: Erstens schwächt sie damit die Kräfte im Westjordanland, die auf palästinensischer Seite aktiv an einer friedlichen Lösung des Konfliktes mitarbeiten. Zweitens steigt dadurch die Gefahr einer Radikalisierung. Drittens verstößt die israelische Regierung damit gegen Friedensverträge. Letztendlich zeigt dieses Beispiel aber auch, wie abhängig Palästina von Israel ist. Nur am Verhandlungstisch kann die internationale Gemeinschaft an dieser Abhängigkeit etwas ändern. Wenn die Lage eskaliert, so wie in Schweden, dann gewinnt man nichts. Deutschland muss daher klar Position beziehen und Israel zur Mitarbeit an der Zwei-Staaten-Lösung nachhaltig drängen. Echte Freundschaft zeichnet sich auch dadurch aus, dass man ehrlich zueinander ist und Fehlentwicklungen anspricht. Das muss Deutschland in Israel weiterhin tun. An einer Delegationsreise des Innenausschusses nach Israel vor drei Wochen haben Vertreter aller Fraktionen teilgenommen, auch Vertreter Ihrer Fraktion, von denen heute aber kein einziger hier ist – im Gegensatz zu den Vertretern der anderen Fraktionen. Das hat mich überrascht und auch etwas gewundert. Wir haben in diesen Gesprächen vor Ort, in denen wir uns mit palästinensischen und israelischen Gesprächspartnern aus den verschiedensten Bereichen unterhalten haben, gespürt, wie unterschiedlich die Sichtweisen beider Lager zum Teil sind. Wir haben gespürt und gehört, wie schwierig es ist, die Verhandlungen zu führen, und was für ein zweifellos hartes Stück Arbeit das bedeutet. Wir haben aber auch erlebt, wie stark die Bande zwischen unseren Ländern heute sind. Wir haben gesehen, was wir gefährden würden, wenn wir Ihrem Antrag heute zustimmen würden. Wenn ich mich daher gegen Ihren Antrag ausspreche, dann ist das kein Votum für Israel und gegen Palästina, sondern ein Votum für Palästina und Israel mit der Hoffnung, dass die Friedensverhandlungen zügig wieder aufgenommen werden. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/4334 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe: Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG) Drucksache 18/4087 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG) Drucksache 18/4279 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/4705 Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Dirk Wiese, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Ansgar Heveling [CDU/CSU]) Dirk Wiese (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gedanke ist unerträglich: Deutsche Staatsbürger morden, foltern, entführen, begehen im Ausland schlimmste Straftaten im Namen terroristischer Vereinigungen. Es handelt sich dabei nicht um Einzeltäter, sondern es ist eine stetig steigende Zahl von meist jungen Männern, die sich auf den Weg machen, um sich Terrororganisationen wie dem IS anzuschließen. Nach Daten des Verfassungsschutzes reisten bislang über 680 deutsche Staatsbürger als sogenannte Foreign Fighters in die Krisengebiete im Irak und in Syrien aus, davon allein 175 aus meiner Heimat Nordrhein-Westfalen. Das kann kein Staat dulden. Das können wir nicht dulden. Keiner darf tatenlos zuschauen, wenn die eigenen Bürger Tod und Leid in die Welt hinaustragen. Terrorismus darf nicht zum Exportgut werden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dieser Gedanke findet auch Ausdruck in der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. September 2014, die wir heute in nationales Recht umsetzen. Zukünftig macht sich derjenige strafbar, der in Krisengebiete reist oder zu reisen versucht, um dort ein terroristisches Ausbildungslager zu besuchen oder an Kampfhandlungen teilzunehmen. Flankiert wird diese Änderung im Strafgesetzbuch durch ein weiteres Gesetzgebungsverfahren, in dem wir das Passgesetz ändern und Gefährdern – also Personen, die unter Terrorismusverdacht stehen – den Personalausweis entziehen und sie am Verlassen des Landes hindern. Mit dieser Maßnahme unterbinden wir nicht nur Straftaten im Ausland, sondern stärken auch die innerdeutsche Sicherheit; denn Rückkehrer aus diesen Konfliktregionen, von denen es nach Schätzungen des Bundeskriminalamtes derzeit um die 200 gibt, bilden ein großes Sicherheitsrisiko für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Sie sind ideologisch geschult und im Umgang mit Waffen und Sprengstoff ausgebildet. Sie sind zu schlimmsten Taten fähig, was auch die schrecklichen Anschläge von Paris gezeigt haben. Auch diese Täter hatten vorher im Ausland entsprechende Erfahrungen gesammelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das allein reicht aber noch nicht aus; denn wenn wir Terrororganisationen wie den IS in ihrem Kern treffen wollen, müssen wir auch ihre Finanzierungsquellen trockenlegen. Dazu brauchen wir eine verstärkte internationale Zusammenarbeit. Das gilt für die Strafverfolgungsbehörden, aber auch für internationale Konzerne. Auch sie tragen Verantwortung und sollten genau hinschauen, mit wem sie Geschäfte machen. Auch deshalb schaffen wir mit § 89 c des Strafgesetzbuches einen eigenständigen Tatbestand der Terrorismusfinanzierung, (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist überflüssig und falsch!) der einheitlich alle Formen der Terrorismusfinanzierung unter Strafe stellt – auch Fälle, in denen es sich nur um kleinste Beträge handelt. Damit schließen wir eine entscheidende Strafbarkeitslücke und erfüllen zugleich die Forderung der bei der OECD angesiedelten sogenannten Financial Action Task Force. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen sind wir zu dem Schluss gekommen, den § 89 c um das Merkmal der tätigen Reue zu ergänzen. Zum einen wollen wir dadurch Tätern die Möglichkeit geben, durch eine aktive Mitarbeit an der Aufarbeitung ihrer Taten über eine sogenannte goldene Brücke zurück in die Legalität zu gelangen. Zum anderen geben wir auch den Ermittlungsbehörden ein strategisches Mittel in die Hand, um auf gefasste Täter einwirken und für die Preisgabe von wichtigen Informationen Strafnachlässe in Aussicht stellen zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir, glaube ich, ein Zeichen, dass wir Gewalt und Terror entschlossen und mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgen. Gleichwohl ist uns natürlich klar, dass das Strafrecht immer nur Teil einer Gesamtstrategie sein kann; denn wenn das Strafrecht zum Einsatz kommt, ist es meistens schon zu spät. Wir müssen eingreifen, bevor sich Menschen radikalisieren und im schlimmsten Fall zu Straftätern werden. Es ist der Initiative von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zu verdanken, dass die für Präven-tionsprogramme gegen Islamismus bereitstehenden Gelder gerade erst durch den Deutschen Bundestag um 10 Millionen Euro erhöht wurden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich glaube, das ist ein guter und richtiger Weg; denn nur durch Präventionsprogramme können wir auch den Kampf um die Herzen und Köpfe der Menschen gewinnen und ihnen zeigen, dass der Weg in den Terrorismus immer eine Sackgasse ist, an deren Ende nur Leid und Unglück stehen, nicht aber das Paradies wartet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat Halina Wawzyniak, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen Sie die Ausreise und den Versuch der Ausreise in einen Staat, in dem sich ein sogenanntes Terrorcamp befindet, unter Strafe stellen, wenn diese Ausreise in der Absicht geschieht, eine terroristische Gewalttat zu begehen. Gleichzeitig wird die Bestrafung der sogenannten Terrorismusfinanzierung neu geregelt. Die in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf vorgetragenen Einwände bleiben bestehen. Es gibt – erst recht nach der Anhörung im Ausschuss – noch weitere Argumente, weshalb wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen werden. Ein Teil der Sachverständigen hat verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen. Diese beziehen sich auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das Übermaß- und das Bestimmtheitsgebot. (Beifall bei der LINKEN) Ich teile diese Bedenken ausdrücklich. Darüber hinaus wurde von einigen Sachverständigen auf Nachweisprobleme hingewiesen. Diese wiederum könnten dazu führen, dass es zwar einen Straftatbestand im Strafgesetzbuch gibt, in einem rechtsstaatlichen Verfahren eine Verurteilung aber nicht herbeiführbar ist. Damit bleibt eine solche Gesetzesänderung nur reine Symbolpolitik. (Beifall bei der LINKEN) Der vorgelegte Änderungsantrag macht den Gesetzentwurf auch nicht zustimmungsfähig; denn was auf der einen Seite eine moderate und kleine positive Änderung ist – nämlich die Einführung der tätigen Reue –, wird auf der anderen Seite durch die Erweiterung des subjektiven Tatbestandes wieder aufgehoben. Sie schreiben in der Begründung, dass Sie davon ausgehen, dass Nachweisprobleme verringert werden sollen. Ich sehe das genau andersherum. Die Absicht der Terrorismusfinanzierung nachzuweisen, wird mindestens genauso schwer sein, wie das Wissen um die Terrorismusfinanzierung nachzuweisen. Wir alle hier im Saal sind uns einig, dass wir nicht wollen, dass jemand in solche Camps ausreist. Aber – auch da wiederhole ich mich im Hinblick auf das, was ich in der ersten Lesung gesagt habe – wie soll denn praktisch die Ausreise verhindert werden? Tatsächlich wird es wohl so sein, dass derjenige, der ein Flugticket, zum Beispiel in den Irak, nach Syrien oder in ein Transitland wie die Türkei, erwirbt und den Sicherheitsbehörden terrorverdächtig erscheint, vor der Ausreise festgenommen werden kann. So ist es geplant. Aber die Fragen, wer terrorverdächtig ist, wie das konkret geprüft werden soll und warum es dann, wenn man terrorverdächtig ist, nicht andere Wege geben soll, die Ausreise zu verhindern, sind auch in der Anhörung nicht beantwortet worden. Am Ende – das muss man mit aller Deutlichkeit sagen – ist dieser Gesetzentwurf ein weiterer Schritt zur Umwandlung des Rechtsstaates in einen Präventionsstaat. Der liberale Rechtsstaat ist aber ein Wert an sich, und wir sollten ihn gemeinsam verteidigen, statt ihn immer weiter auszuhöhlen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn wir auf dem Weg des Ausbaus von Überwachungsinstrumenten in der Strafprozessordnung und im Gefahrenabwehrrecht weitergehen, dann stellen wir selbst infrage, was wir eigentlich verteidigen wollen. Wenn wir auf dem mit dem Terrorismusstrafrecht 1976 begonnenen Weg einer Entwicklung weg von Tatstrafrecht und Schuldprinzip hin zu einer Verpolizeilichung des Strafrechts nicht endlich umkehren, sondern ihn immer weiter beschreiten, dann haben am Ende all jene Terroristinnen und Terroristen gewonnen, die sich gegen eine freiheitlich-demokratische Grundordnung wenden. Lassen Sie uns endlich zu folgendem Grundsatz zurückkehren und ihn einhalten: Für die Abwehr konkreter Gefahren ist das Gefahrenabwehrrecht zuständig und nicht das Strafrecht. Das Strafrecht verlangt eine Rechtsgutverletzung, mindestens aber eine konkrete Rechtsgutgefährdung. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland fordert eine strafverfolgungspraktische, verfassungsrechtliche und rechtspolitische Überprüfung des GVVG. Sie hätten der Kommission folgen sollen, statt auf die billige Beruhigungspille Strafrecht zu setzen. Die Linke lehnt deshalb Ihren Gesetzentwurf ab und fordert im vorliegenden Entschließungsantrag seine Rücknahme. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt erhält Ansgar Heveling, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Ansgar Heveling (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war offensichtlich eine große Portion Glück mit im Spiel, als die französische Polizei gestern in Paris die geplanten Attentate auf zwei christliche Kirchen in Frankreich aufdecken und vereiteln konnte. Soweit bisher bekannt ist, hatte der 24-jährige mutmaßliche Attentäter den Auftrag für die Anschläge von einer bislang unbekannten Person aus dem Ausland, vermutlich aus Syrien, erhalten. Im vergangenen Jahr hatte er zudem offenbar versucht, nach Syrien auszureisen. Dieses hochaktuelle Beispiel macht deutlich: Terrorismus kann uns überall umgeben. Attentäter können jederzeit und an jedem Ort zuschlagen. Die Gefahren sind real. Terrorismus kennt keine nationalen Grenzen, und seine internationalen Netzwerke funktionieren offensichtlich reibungslos. Wir sehen es auch am IS: Der Verkauf von Öl, der Handel mit geraubten Kunstwerken, aber auch die Zusammenarbeit mit weltweit operierenden Strukturen der organisierten Kriminalität, (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das verhindern Sie mit dem Gesetz nicht!) all das sorgt für die nötige Liquidität, um Angst und Schrecken, Tod und Terror in die Welt zu tragen. Das bedeutet aber gleichzeitig auch, dass die Bekämpfung des Terrorismus keine Aufgabe einzelner Nationalstaaten mehr sein kann. Sie ist vielmehr eine Herausforderung für alle Staaten, die Freiheit und Sicherheit garantieren wollen. Die Weltgemeinschaft hat reagiert; hierauf hatte ich bereits in der ersten Lesung aufmerksam gemacht. Erstmalig bildet eine Resolution des UN-Sicherheitsrates die Grundlage für einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt auch!) Der Blick auf die Resolution zeigt zunächst vor allem eines: Viele der in der Resolution genannten Aspekte, die von den Vereinten Nationen zur Umsetzung vorgeschlagen werden, sind bereits geltendes deutsches Strafrecht. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es! Alle!) Lediglich bei der Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung und bei der Strafbarkeit des Ausreisens mit dem Ziel, terroristische Straftaten zu begehen, hat sich Anpassungsbedarf ergeben. Hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen, an. Über die Details haben wir bereits bei der ersten Lesung ausführlich debattiert. Im Zuge der Beratungen im Rechtsausschuss und als Ergebnis der Sachverständigenanhörung hat sich weiterer Ergänzungsbedarf ergeben, dem wir als Koalitionsfraktionen mit einem Änderungsantrag nachgekommen sind. Das betrifft zum einen die tätige Reue. Während sich bei der Strafbarkeit der Ausreise mit der Absicht, terroristische Straftaten zu begehen, die Neuregelung in die Systematik des § 89 a Strafgesetzbuch einfügt, sodass die tätige Reue zu einer Strafmilderung oder zu einem Absehen von Strafe führen kann, war dies im Zusammenhang mit der Terrorismusfinanzierung nicht vorgesehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Nunmehr wird mit dem neuen § 89 c Absatz 7 auch für die Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung die tätige Reue als Möglichkeit der Strafmilderung oder des Absehens von Strafe eingeführt. Das ist ein wichtiges Signal, um denjenigen Tätern, die sich vom Terrorismus abwenden möchten, die Möglichkeit zu geben, ihre Strafe durch die aktive Hilfe zur Aufklärung der Strukturen des Terrorismus zu reduzieren oder gar abzuwenden. Mit der Anpassung des Vorsatzerfordernisses wird die Vorschrift im Hinblick auf die subjektive Tatseite im Übrigen moderat erweitert. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das heute zu beschließende Gesetz ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung des Terrorismus mit dem Mittel des Strafrechts. Es ist ein gutes Gesetz, das sich nahtlos in die wichtigen sicherheitsrechtlichen Vorhaben der Bundesregierung einfügt. Wir unterstützen die Regierung durch unsere Entscheidungen im Deutschen Bundestag heute. „Ein Baustein“ bedeutet, dass er nicht alleine steht. Auch die Leitentscheidung der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung in diesen Tagen ist ein weiterer Aspekt bei der Frage, schwere Straftaten zu bekämpfen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass wir uns angesichts der Strukturen des Terrorismus noch über weitere Maßnahmen des Gesetzgebers in naher oder weiterer Zukunft werden unterhalten müssen. So ist es schlicht nicht von der Hand zu weisen, dass das aktive Werben für ausländische terroristische Organisationen eine immer größere Bedeutung erlangt. Insofern wird uns der strafrechtliche Aspekt der Terrorismusbekämpfung weiter beschäftigen. Wir werden dem Gesetz heute zustimmen und den Entschließungsantrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Danke schön. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Hans-Christian Ströbele das Wort. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ganz einfach nicht richtig, dass uns die UN-Resolution dazu veranlasst oder gar zwingt, ein solches Gesetz zu verabschieden. Herr Kollege, die Beispiele, die Sie genannt haben, sind alle nach geltendem Strafrecht mit ganz erheblichen Freiheitsstrafen, Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren bis zu lebenslänglich, bedroht. Natürlich ist es strafbar. Jeden Monat werden in Deutschland Personen verurteilt, die nichts anderes getan haben, als für eine terroristische Organisation irgendwo in Syrien, in der Türkei oder im Irak Geld zu sammeln. Das ist der klassische Fall der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Dafür brauchen wir dieses Gesetz nicht. Natürlich ist es strafbar, in den Heiligen Krieg zu ziehen, zu ISIS oder dem IS in Syrien oder im Irak, wo im Augenblick solch schreckliche Zustände herrschen und Menschen hingerichtet werden. Natürlich ist das schon heute nach geltendem Recht strafbar. Was Sie mit dem Gesetz machen, ist: Sie verlegen die Strafbarkeit noch ein bisschen vor. Sie sagen: Nicht nur der Versuch ist strafbar, sondern wer unternimmt, auszureisen, macht sich strafbar. Keiner kann mir sagen, was es heißt: „unternimmt, auszureisen.“ Ist es schon das Unternehmen einer Ausreise, wenn jemand in seiner Wohnung Stiefel einpackt, oder ist es das erst, wenn er die Straßenbahnfahrkarte zum Bahnhof kauft oder wenn er am Flughafen oder Bahnhof ist oder wenn er die Grenze übertritt? Das alles ist völlig unbestimmt. Ich werfe Ihnen vor, dass Sie die Auseinandersetzung darüber, was heute nach geltendem Recht strafbar ist und wo vielleicht eine Straflücke bestehen könnte, im Rechtsausschuss einfach scheuen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie sagen dazu nichts, sondern legen einfach ein Gesetz vor und sagen: „Da müsst ihr jetzt mitmachen“, obwohl von allen Möglichen verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht worden sind. (Ansgar Heveling [CDU/CSU]: Dass Sie mitmachen, verlangen wir schon nicht von Ihnen!) So bleibt von dem Gesetz eigentlich nur das übrig, was Sie gesagt haben: Sie wollen ein Zeichen setzen. Aber das Strafrecht ist nicht dafür da, dass man Zeichen setzt, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) sondern es hat eine ganz andere Bedeutung. Nicht nur der Tatbestand des Unternehmens der Reise ist völlig unbestimmt, sondern auch die Art des Einsammelns von Geld für Dritte, die wiederum möglicherweise eine kriminelle oder terroristische Organisation unterstützen; auch das ist viel zu weit gefasst. Ich habe schon in der letzten Lesung dazu angebracht: Was ist mit der Oma, die Geld sammelt, damit sie ihrem Enkel viel Geld vererben kann, weil er immer so nett ist, der aber gleichzeitig Islamist ist, was sie auch weiß? Macht sie sich jetzt strafbar, wenn sie möglichst viel Geld zusammenbringt, damit sie es ihm vererben kann? (Michael Frieser [CDU/CSU]: Also, Herr Ströbele, der Fall mit der Oma ist nun wirklich sehr weit hergeholt!) Das ist in der Anhörung von Sachverständigen aufgenommen worden. Sie bringen das jetzt in ihren Vorlesungen, wie sie mir erzählt haben. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie die Kirche im Dorf, und schauen Sie sich unser geltendes Recht an. Dann lassen Sie uns darüber reden, was da möglicherweise noch fehlt. Niemand ist dafür – auch wir nicht –, dass Dschihadisten, die ins Ausland ausreisen wollen, um in den Heiligen Krieg zu ziehen, und das möglicherweise auch noch im Internet erklären, einfach so rausgelassen werden. Aber um das zu verhindern, gibt es andere Vorschriften: Es gibt Möglichkeiten, sie zu beobachten, ihnen ein Ausreiseverbot zu erteilen oder, wie es auch schon praktiziert wird, ihnen den Pass zu entziehen bzw. Meldeauflagen zu erteilen und diese zu überprüfen. Es gibt also eine ganze Reihe von sehr viel besseren Möglichkeiten, die rechtlich und grundgesetzlich viel weniger problematisch sind und die wir nutzen sollten. Dieses Gesetz brauchen wir nicht. Es schadet unserer Rechtsordnung und führt auf falsche Wege. Lassen Sie uns darüber reden, was man in den anderen Bereichen noch machen kann, aber verabschieden Sie sich von diesem Gesetz! Es ist falsch, und wahrscheinlich wird es vor den Augen der Richter in Karlsruhe keinen Bestand haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das glaube ich auch!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Danke schön. – Als Nächster spricht Michael Frieser, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Michael Frieser (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz schlau bin ich jetzt nicht aus der Rede des Herrn Ströbele geworden. Das muss man aber auch nicht; es passiert mir wirklich selten. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, das muss man!) Ich will nur sagen: Die Diskussion im Rechtsausschuss war meines Erachtens schon sehr ausführlich. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Keine einzige Silbe haben Sie gesagt!) Aber wenn man es nicht akzeptieren will! Und glauben Sie uns: Wir werden Sie nicht zwingen, mitzustimmen; das ist nicht die Intention der Koalitionsfraktionen. Ich glaube aber, dass es wichtig ist, noch einmal festzuhalten: Wir haben einen grundgesetzlichen Auftrag. Der grundgesetzliche Auftrag aus Artikel 26 lautet: Wer Handlungen in der Absicht vornimmt, den Frieden der Völker zu stören und Schaden anzurichten, der muss strafrechtlich verfolgt werden; er handelt verfassungswidrig. – Dann kommt noch die UN-Resolution hinzu. Das ist genau der Punkt; das sind die zwingenden Argumente. Dass man jetzt noch die Oma auspackt, die ein bisschen Geld für den Enkel sammelt, geht tatsächlich zu weit. Ich habe gestern extra noch einmal mit Herrn Professor Sieber, der ja bei der Anhörung war, gesprochen. Wenn es um internationale Finanzströme geht, muss man sagen: IS ist die reichste Organisation, die diesen Planeten jemals mit Terror überzogen hat. Das ist eine Organisationsform, der wir uns nicht mehr mit den Sandschäufelchen entgegenstellen können, die wir im Augenblick zur Verfügung haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Uli Grötsch [SPD]) Ich muss sagen: Ich nehme es schon übel, dass man jetzt versucht, das kleinzureden. Es geht in der Tat darum, die Handlungen zur Vorbereitung von Reisen miteinzubeziehen; denn dort findet die Radikalisierung doch vor allem statt. Ich würde es ja noch akzeptieren, wenn man fragte, ob das wirklich das Einzige ist, was man macht. Aber diese beiden Sachen – erstens Handlungen zur Vorbereitung des In-den-Krieg-Ziehens und zweitens die Frage der Terrorfinanzierung – sind die wesentlichen Bausteine dieses Gesetzes. Ich glaube, es ist schon wichtig, dass wir es dabei nicht belassen, sondern bei der Frage der Radikalisierung durch Islamisten, was die Aufrufe auf der Straße betrifft, noch etwas tun. Die Bundeszentrale für politische Bildung leistet hier Wesentliches und arbeitet mit neuen Instrumenten, vor allem, was die Onlineinstrumente betrifft. Es geht darum, dass wir beispielsweise die Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg ausbauen. Unser Vorgehen muss auf zwei Säulen beruhen. Zum einen muss man etwas für die Prävention tun – und wir ergreifen hier tatsächlich eine ganze Reihe von Maßnahmen –, zum anderen müssen wir deutlich machen, dass der strafrechtliche Schutz nicht nur uns dient, sondern am Ende auch Syrien. Wir sind aufgrund unserer internationalen Verantwortung aufgerufen, nicht zuzulassen, dass Vorbereitungen hier getroffen werden und Kriegsgut exportiert wird, auch schon deshalb, weil wir damit rechnen müssen, dass diejenigen, die radikalisiert und abgestumpft sind, wieder in unser Land zurückkehren. Diese Aspekte werden im vorliegenden Gesetzentwurf geregelt. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Kollege Frieser, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ströbele? Michael Frieser (CDU/CSU): Ich würde mich ja gegen die Ordnung des Hauses vergehen, wenn ich sie nicht zuließe. – Herr Ströbele, bitte schön. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Ströbele, bitte. (Zuruf von der CDU/CSU: Er hat doch schon geredet!) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Kollege. – Sie behaupteten gerade, wir hätten über dieses Thema schon im Rechtsausschuss diskutiert. Könnten Sie mit einem Satz darauf eingehen, dass das alles bereits strafbar ist? Ist Ihnen bekannt – vielleicht ist es Ihnen auch nicht bekannt –, dass, während wir hier diskutieren, Menschen, denen nichts anderes vorgeworfen wird, als beispielsweise Geld gesammelt zu haben oder sich an einer Sammlung beteiligt zu haben, um die PKK, um ISIS oder Ähnliches zu unterstützen, in Untersuchungshaft sitzen und auf ihren Prozess warten? Ist Ihnen das bekannt? Und wenn Ihnen das bekannt ist: Wozu brauchen Sie dann ein neues Gesetz? (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sandschäufelchen!) Michael Frieser (CDU/CSU): Herr Ströbele, ich gebe zu, dass Sie sich aufgrund Ihrer Erfahrung und Ihres Alters mit den Zeiten, in denen sich Deutschland mit den Themen der Gründung bzw. der Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen beschäftigt hat, besser auskennen als ich. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU) Ich gebe auch gerne zu, dass es nach den geltenden Regelungen bereits strafbar ist, wenn jemandem eindeutig nachzuweisen ist, dass er Geld für terroristische Vereinigungen sammelt – damit hat sich übrigens schon der Rechtsausschuss beschäftigt –, (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, also!) aber jetzt geht es um etwas anderes, und das wissen Sie genau. Jetzt geht es um Finanzierungsströme von außerhalb, die ich aus Deutschland heraus nicht nachvollziehen kann. Es geht um neue Finanzsysteme in der Wirtschaftsstruktur. Im Augenblick kommen wir mit dem, was wir alleine tun können, nicht besonders weiter. Es geht auch darum, dass wir die zweite Säule, die Vorbereitungshandlungen, nicht ganz vergessen. Sie beantworten Ihre Frage an dieser Stelle meines Erachtens selber. Was in diesem Gesetz steht, das ist im Rechtsausschuss schon diskutiert worden. Im Augenblick ist die Frage, wie mit der internationalen Terrorismusfinanzierung umzugehen ist, der wesentliche Aspekt der Diskussion. Das wissen Sie genau, Herr Ströbele. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte noch hinzufügen: Wir hätten uns an der einen oder anderen Stelle gewünscht, etwas mehr zu machen. Kollege Fechner wird natürlich sofort sagen: „Sympathiewerbung“. Jawohl: Über die „Radikalisierung auf der Straße“ müssen wir einen intensiven Dialog führen. Der Rechtsausschuss hat sich, auch in Anhörungen, schon damit beschäftigt. Beim Thema Sympathiewerbung gab es einen Koalitionskompromiss; das will ich nicht in Abrede stellen. Aber wir müssen junge Menschen aufklären, die vor einer schwierigen Entscheidung stehen, die offen für Radikalisierung sind, weil sie orientierungslos sind. Ich will um Gottes Willen kein Gedankenstrafrecht in Deutschland einführen, aber wir müssen auf diesem Sektor mehr tun. Es bedarf der Unterstützung, des Auffangens, aber auch des Abfangens. Es bedarf zugegebenermaßen auf der einen Seite der Keule des Strafrechts. Aber auf der anderen Seite bedarf es auch der Zuwendung des Staates, um diese Form der Radikalisierung zu verhindern. Das ist meines Erachtens ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Deshalb halten wir den vorliegenden Gesetzentwurf für sinnvoll. Warum wir den Entschließungsantrag ablehnen, das hat Kollege Ansgar Heveling schon mit viel Herzblut begründet. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Dr. Johannes Fechner. (Beifall bei der SPD) Dr. Johannes Fechner (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Gestern haben wir alle in einer sehr bewegenden Debatte hier der Opfer der schrecklichen Schiffskatastrophe im Mittelmeer gedacht, bei der über 800 Menschen zu Tode gekommen sind. In der anschließenden Debatte haben alle Redner und Rednerinnen Konsequenzen gefordert. Ich finde, eine Konsequenz muss sein, dass wir uns entschlossen dafür einsetzen, dass die Menschen nicht aus ihrer Heimat fliehen müssen, zum Beispiel, weil es dort aufgrund von Terrorismus zu unsicher geworden ist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dazu gehört, dass wir die Möglichkeiten, die wir als Gesetzgeber zur Terrorismusbekämpfung haben, nutzen und mithelfen, dass die Herkunftsregionen der Flüchtlinge sicher sind, dass sie sich erst gar nicht auf diese selbstmörderische Reise begeben müssen. Genau dieses Ziel verfolgt die UN-Resolution, in der der Sicherheitsrat alle Mitgliedstaaten auffordert, die Ausreise von Dschihadisten, die in terroristischer Absicht ausreisen wollen, unter Strafe zu stellen. Dem gleichen Ziel dient die Aufforderung der Financial Action Task Force der OECD, jegliche Terrorismusfinanzierung unter Strafe zu stellen. Diesen Aufforderungen kommen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach. Zukünftig wird bestraft, wer ausreisen will, um im Ausland Gewalttaten zu begehen oder sich in Terrorcamps für Gewalttaten ausbilden zu lassen. Richtig ist, dass die Strafbarkeit sehr weit vorgezogen wird – das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen –, aber angesichts des hohen Gefährdungspotenzials und des dringenden Handlungsbedarfs, den Terrorismus zu bekämpfen, ist dies aus meiner Sicht gerechtfertigt. Das ist notwendig und vor allem von den internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen vorgegeben. Deswegen sollten wir diesen Schritt gehen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Darüber hinaus streichen wir die Erheblichkeitsschwelle bei der Strafbarkeit der Terrorfinanzierung. Sie haben recht, Herr Kollege Ströbele: Schon heute ist die Terrorismusfinanzierung strafbar. Deswegen geht es nur darum, die Erheblichkeitsschwelle zu streichen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die gibt es nicht! Wo steht die? Im 129 a steht nichts davon!) Da gibt es eine eindeutige Vorgabe von der UNO und von der Financial Action Task Force. An dieser Stelle will ich aber auch sagen, dass die besten Gesetze nichts nützen, wenn die Strafverfolgungsbehörden nicht angemessen ausgestattet sind. Wir haben deshalb für die Bundespolizei im letzten Bundeshaushalt 20 Millionen Euro mehr für Ausrüstung und Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Wir haben 400 neue Stellen geschaffen und 260 Beförderungen ermöglicht. Außerdem darf ich daran erinnern, dass wir beim Generalbundesanwalt sechs zusätzliche Stellen geschaffen haben, sodass jetzt zusätzliches Personal im Bereich der Terrorismusbekämpfung ganz gezielt eingesetzt werden kann. Das war wichtig und kam bei der Generalbundesanwaltschaft sehr gut an. Das war dort ein Motivationsschub, weil die Mitarbeiter ganz erheblich belastet sind. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zur Sympathiewerbung. Die Tatsache, dass erst der letzte Redner der Union dieses Thema angesprochen hat, werte ich einmal als gutes Zeichen, dass die Sympathien der Union hierfür nachlassen. (Michael Frieser [CDU/CSU]: Das heißt gar nichts!) Aber im Ernst: Ich glaube, wir haben diesen Punkt zu Recht gestrichen. Es gab so gut wie keine Verurteilungen. Liebe Kollegen von der Union, bringt doch endlich einen Formulierungsvorschlag, der verfassungsgemäß ist! Darauf warten wir schon sehr, sehr lange. Das müsst ihr machen, wenn ihr tatsächlich eine verfassungsgemäße Regelung haben wollt. Eine solche Formulierung gibt es nicht. Deswegen war es gut, dass wir das gestrichen haben. Ich glaube – damit komme ich zum Schluss –, dass wir mit diesem Gesetzentwurf wichtige Bausteine bei der Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung beschließen. Wir verhindern, dass in Deutschland Geld zur Finanzierung von Terrorismus gesammelt werden kann, und wir verhindern, dass Terroristen aus Deutschland ausreisen, um im Ausland Straftaten zu begehen, dort für unermessliches Leid sorgen und die Menschen aus ihrer Heimat vertreiben. Das machen wir nicht mit. Deswegen ist das ein guter Gesetzentwurf. Wir können zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angekommen. Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten. Zu dieser Abstimmung liegt eine Erklärung nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor.1 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4705, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/4087 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Ent-schließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/4710. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4705, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/4279 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen des gesamten Hauses angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fluglärm wirksam reduzieren Drucksache 18/4331 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Finanzausschuss Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, jetzt ihre Plätze einzunehmen und notwendige Gespräche außerhalb des Saales zu führen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Stephan Kühn, Bündnis 90/Die Grünen. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich will vorwegstellen: Es fällt nicht leicht, nach dem Absturz der Germanwings-Maschine am 24. März in den Alpen andere Probleme der Luftfahrt zu diskutieren. Wie stark die Ereignisse emotional nachwirken, haben wir, glaube ich, gestern gemeinsam im Verkehrsausschuss erlebt. Dennoch wird weiterhin geflogen, und kein anderer Verkehrsträger wächst so schnell wie der Flugverkehr. Viele Menschen im Umfeld von Flughäfen sind hohen Lärmbelastungen ausgesetzt und fühlen sich in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Deshalb müssen wir uns mit diesen Themen auseinandersetzen, zumal nächste Woche wieder der Internationale Tag gegen Lärm ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass Fluglärm die Gesundheit gefährdet, ist inzwischen unumstritten und wissenschaftlich gut belegt. Kinder, ältere und kranke Menschen sind für die schädlichen Wirkungen von Lärm besonders sensibel. Deshalb müssen wir Fluglärm wirksam reduzieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Flugverkehr hat sich in den letzten 20 Jahren in Deutschland mehr als verdoppelt. Zwar sind neue Flugzeuge in den letzten Jahren deutlich leiser geworden, doch der rasante Anstieg des Luftverkehrs und der längere Einsatz von älteren Flugzeugtypen haben zur Folge, dass die Lärmbelastung insgesamt nicht sinkt. Der Schutz der Betroffenen vor Fluglärm ist gesetzlich völlig unzureichend geregelt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung hat im vergangenen Jahr ein Sondergutachten mit dem Titel „Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ vorgelegt und darin festgestellt, dass Luftverkehr und Fluglärm im geltenden Recht in nicht mehr zeitgemäßer Weise privilegiert werden und – so heißt es dort – die gesetzliche Regelung der Fluglärmproblematik im Luftverkehrsrecht unterentwickelt ist. Ich finde, das ist ein vernichtendes Urteil. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Kühn, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Nissen zu? Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gerne. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. Ulli Nissen (SPD): Herzlichen Dank, Herr Kühn, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – „Fluglärm reduzieren“ ist wirklich ein wunderbarer Titel. Mein Wahlkreis ist Frankfurt. Der Frankfurter Flughafen liegt mittendrin. Ich weiß, wie die Bürgerinnen und Bürger dort leiden. Ich selbst habe bei Menschen übernachtet, die mitten in der Lärmschutzzone 1 wohnen. Ich weiß, dass morgens um fünf die Nacht dort vorbei ist. Die hessischen Grünen haben wunderbarerweise in ihrem Wahlprogramm stehen gehabt, dass sie verhindern wollen, dass Terminal 3 gebaut wird. Sie haben auch versprochen, ein Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr einzuführen. Wir wissen: Wir haben inzwischen eine schwarz-grüne Landesregierung, und auch in Frankfurt regiert Schwarz-Grün. Es passiert in dieser Hinsicht aber nichts. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die SPD hat sich auch nicht verändert!) Ich möchte Sie fragen: Wie wollen Sie den hessischen Bürgerinnen und Bürgern diesen Antrag erklären, wenn Sie dort, wo Sie in der Landesregierung sind, nicht entsprechend handeln? Das würde ich gerne von Ihnen wissen. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vom hessischen Wirtschaftsminister kommen immerhin Vorschläge! – Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja so eine Heuchelei! Unfassbar!) Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich erkläre Ihnen das gerne, Frau Kollegin. Natürlich hätten wir uns gewünscht, im Rahmen des Koalitionsvertrages in Hessen mehr für den Lärmschutz durchzusetzen, wie Sie es in einer ähnlichen Situation in Landesregierungen vermutlich ebenfalls versucht haben. Warum bringen wir diesen Antrag ein? Weil einer Landesregierung natürlich die Hände gebunden sind, wenn die Bundesgesetze so sind, wie sie sind. Der Bundesgesetzgeber ist für das Luftverkehrsgesetz und das Fluglärmschutzgesetz zuständig. Wir wollen mit diesem Antrag einen Beitrag dazu leisten, dass darüber diskutiert wird: Wie kann der Fluglärmschutz auf bundesgesetzlicher Ebene verbessert werden? Eine Landesregierung muss sich an Recht und Gesetz halten; das ist doch klar. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den Ausbau haben die Sozialdemokraten in Hessen und Frankfurt auch mitbeschlossen! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Jetzt hat wieder der Kollege Kühn das Wort. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich will diese Gelegenheit nutzen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf den Koalitionsvertrag zu sprechen zu kommen, auf den der Großen Koalition. Man muss sagen, dass da wenig drinsteht, und das Wenige, das da drinsteht, wird noch nicht einmal umgesetzt. Zum Beispiel wird darin eine deutlichere Spreizung bei den lärmabhängigen Flughafenentgelten angekündigt. Doch Verkehrsminister Dobrindt hat die geplante Novelle zum Luftverkehrsgesetz, die dafür erforderlich wäre, aus der Vorhabenplanung der Bundesregierung gestrichen. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, so was! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie bitte? Wie kommt denn das?) Das ist unglaubwürdig, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Absurd ist auch, wie die Bundesregierung beim Nationalen Verkehrslärmschutzpaket vorgeht. Es ist bereits 2008 beschlossen worden. Das Ziel war, den Fluglärm bis 2020 um 20 Prozent zu verringern. Wir haben die Bundesregierung gefragt: Wie sieht es damit aus? Die Antwort war, dass sie uns nicht sagen kann, welches das Ausgangsniveau und welches das Zielniveau war, wie man den Lärmschutz also verbessern will, und sie hat auch nicht vor, einzelne Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung zu berechnen. Meine Damen und Herren, das ist nichts anderes als eine Mogelpackung. Das ist reine Symbolpolitik. Sie lassen die Betroffenen an dieser Stelle allein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Notwendig sind substanzielle Maßnahmen. Wir schlagen verschiedene vor. Wir wollen den Vorrang des aktiven Schallschutzes vor dem passiven Schallschutz im Luftverkehrsrecht verankern, wie es auch bei den anderen Verkehrsträgern der Fall ist. Wir brauchen Lärm-obergrenzen und ein Lärmminderungsgebot. Außerdem hat die EU im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, in dem es um die Frage der Festlegung von Flugroutenplanung geht, kritisiert, dass es derzeit keine -Umweltverträglichkeitsprüfung gibt. Wir brauchen Vorgaben für eine lärmreduzierte Flughafenplanung. Wir brauchen eine starke Öffentlichkeitsbeteiligung und transparente Abwägungskriterien für die Planung von Flugrouten. All das fehlt. Auch das Fluglärmschutzgesetz schützt nicht wirklich wirksam vor Fluglärm. Hier müssten die Grenzwerte gesenkt werden. Deshalb erwarten wir, meine Damen und Herren von der Koalition, dass Sie die Überprüfung des Fluglärmschutzgesetzes vorziehen und noch diese Legislaturperiode wirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Fluglärmschutzes einleiten. Wir erwarten ebenso, dass im geplanten nationalen Luftverkehrskonzept eine umfassende Lärmminderungsstrategie verankert wird. Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie müssen jetzt Farbe bekennen, erklären, dass Sie es mit dem Fluglärmschutz wirklich ernst meinen, und entsprechende Vorschläge machen. Wir haben Vorschläge eingebracht. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man könnte ja schon mal unserem Antrag zustimmen!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Peter Wichtel, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Peter Wichtel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht ein Thema an, das sich wunderbar eignet – der Kollege Kühn hat das vorgetragen –, darüber zu diskutieren. Wir als CDU/CSU-Fraktion freuen uns jedes Mal, wenn wir uns im Deutschen Bundestag über dieses Thema konstruktiv mit Ihnen auseinandersetzen können. Dies bedeutet insbesondere, dass zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Anwohnern um die Flughäfen herum, diskutiert werden muss. Im Übrigen kann ich dazu sagen, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der letzten Legislaturperiode -unter Führung von Arnold Vaatz einen Initiativkreis Luftverkehr hatte, in dem wir sehr sachbezogen gearbeitet haben. Wir haben nicht nur mit Vertretern der Luftverkehrswirtschaft gesprochen, sondern auch mit Interessenvertretern der Fluglärmgegner und mit der Fluglärmkommission und sind zu dem Ergebnis gekommen – das gilt auch heute noch –, dass insgesamt alle Verkehrsbereiche zu viel Lärm machen und die Bevölkerung belasten. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das teilen wir!) Wir hoffen, dass Sie das genauso sehen, wenn wir dann über den Schienenlärm reden, den wir gerade nachts haben. (Arnold Vaatz [CDU/CSU]: So ist das!) Da sind wir ja auch gemeinsam unterwegs. Ich denke, da gibt es viele Dinge zu tun. Nur, wir haben unterschiedliche Ansätze, wie man da etwas tun kann. In der Debatte fehlen meiner Ansicht nach insbesondere zwei wichtige Dinge. Erster Punkt. Sie wissen genau, dass man im Zusammenhang mit Lärm rund um Flughäfen nur dann eine friedlichere und bessere -Zielrichtung in die Diskussion bekommt, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten und man fair und offen mit dem Thema umgeht. Ich sage ganz deutlich: Dank von Generation zu Generation immer leiser werdenden Triebwerken sind die Flugzeuge in den letzten 14 Jahren durchschnittlich um 75 Prozent leiser geworden. Ich möchte das ganz besonders betonen, weil ja immer behauptet wird, die Luftverkehrsbranche tue nichts gegen den Lärm. Die Luftverkehrsbranche investiert jedoch 17 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. (Arnold Vaatz [CDU/CSU]: Richtig!) Diese Zahlen belegen eindeutig, dass das, was Sie hier ansprechen, unabhängig von gesetzgeberischen Maßnahmen in der Branche bereits heute umgesetzt wird. Der zweite Punkt, den ich vermisse, ist, dass die Beteiligten rund um einen Flughafen offen, ehrlich und transparent miteinander diskutieren. Als ein Bürger, der bis heute zeit seines Lebens in der Einflugschneise des Frankfurter Flughafens lebt, kann ich nur bestätigen: Selbst wenn es zwischen Anwohnern und Flughäfen unterschiedliche Auffassungen gibt, ist das Verhältnis vor Ort von Akzeptanz und Respekt geprägt. Ich sage aber genauso deutlich: Der größere Anteil der Anwohner rund um die Flughäfen schätzt die Flughäfen als Arbeitgeber, als Wirtschaftsmotoren und als Tore zur Welt. Die Diskussion, die Sie hier führen – Sie sprechen von Intransparenz und Sonstigem –, kann ich schlichtweg nicht verstehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Andreas Rimkus [SPD]) Was Sie in Ihrem Antrag ansiedeln, ist für mich nicht nachvollziehbar. Sie müssen auf einem anderen Stern -leben. Schauen Sie sich die Wahlergebnisse rund um den Frankfurter Flughafen an: Kein einziger Abgeordneter, der als Flughafengegner angetreten ist, ist direkt in den Deutschen Bundestag gewählt worden. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat sich hier aber gerade anders -angehört! – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann doch nicht das entscheidende Kriterium sein! – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sehe ich auch nicht!) Aber ich sage einmal ganz deutlich: Das ist ein anderes Thema. Das Verhältnis zwischen den Anwohnern und den Flughäfen ist kein schlechtes. Ich denke, man kann das noch an einer anderen Zahl festmachen, die ich Ihnen auch mitteilen möchte: Laut einer Umfrage des Bundesumweltministeriums ist der Prozentsatz der Menschen, die sich von Fluglärm belästigt fühlen, in den letzten 14 Jahren von 15 Prozent auf 6 Prozent gefallen. All diese Zahlen ignorieren Sie schlicht, weil Sie aus Populismus alles andere an die Seite schieben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben die Zahlen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage verwendet!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbstverständlich sind wir insgesamt unterwegs, die Lärmziele und die Rahmenbedingungen rund um die Flughäfen weiterhin zu verbessern. Ich denke, es ist deutlich -geworden, dass die Industrie an diesem Thema arbeitet; dazu braucht sie aber eine ausreichende finanzielle -Situation. Ich möchte abschließend sagen: Ich sehe es als wirtschaftlich unbedingt wichtig an, dass keine Sonderbelastungen der Luftverkehrswirtschaft da sind. Die Luftverkehrsteuer und Dinge wie die auf Europa beschränkte Emissionshandelsthematik tragen nicht dazu bei, dass es weltweit zu einem fairen Wettbewerb kommt. (Beifall des Abg. Arnold Vaatz [CDU/CSU] – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Wirtschaft ist das Einzige, was zählt!) Auch deswegen fehlen die Gelder, um noch schneller in leisere Flieger zu investieren. Ich erwarte einfach, dass das passiert. Deswegen sind all die Dinge, die Sie hier vortragen, aus Sicht der Wirtschaft und derjenigen, die sich regelmäßig um den Luftverkehr kümmern, erledigt. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt viele Wirtschaftsverbände, die sich auch gegen Fluglärm engagieren!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Herbert Behrens. (Beifall bei der LINKEN) Herbert Behrens (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es damit getan wäre, dass die Luftverkehrswirtschaft schon alles für sich allein regelt und wir uns gar nicht darum kümmern müssten, wären wir hier, glaube ich, fehl am Platze. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die wir ergreifen müssen, um die Lärmbelastung, die -objektiv da ist, wirklich zu senken. Es hilft nicht der Hinweis auf Prozentzahlen, die früher höher waren als heute, um zu sagen: Das Problem ist damit gelöst. – Im Gegenteil: Wir haben das Problem der Belastungen. Wir haben ein erhöhtes Risiko bei Kreislauferkrankungen. Wir haben Schlafentzug, wir haben Kreislaufbeschwerden als Folgen von Fluglärm. Wir haben den Nachweis, dass Kinder in ihrer Entwicklung behindert werden, wenn sie Fluglärm ausgesetzt sind. Darum müssen wir uns hiermit beschäftigen. Darum ist es auch wichtig, dass es diesen Antrag der Grünen gibt. Vielen Dank dafür! (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Angesichts des Lärmterrors und auch der hohen -Umweltbelastungen, der Umweltverpestung, die im Luftverkehr außerordentlich ist, ist es wichtig, dass wir uns mit den einzelnen Punkten, die in diesem Antrag genannt worden sind, auseinandersetzen. Angesichts des Ausmaßes der Belastungen, die wir trotz gesunkener Prozentzahlen, Herr Wichtel, die Sie vorgetragen haben, verzeichnen, ist hier wirklich schnelles Handeln erforderlich. Wenn wir nämlich nicht beherzt eingreifen, kommt es zu der exorbitanten Steigerung des Luftverkehrs um 65 Prozent bis zum Jahr 2030. Dieses Szenario sollten wir uns ersparen. (Beifall bei der LINKEN – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Horror!) Eine Wende im Luftverkehr heißt, dass wir den Zuwachs stoppen. Wir unterstützen deshalb die Forderungen in dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Wir unterstützen insbesondere auch die Forderungen der Bürgerinitiativen aus Frankfurt, aus Berlin, die teilweise in diese Forderungen eingeflossen sind, und sagen: Wir brauchen ein Nachtflugverbot, um zumindest in der Nacht den Fluglärm zu verhindern. (Zuruf von der CDU/CSU: Fordern Sie doch Stillstand in der Wirtschaft!) Wir brauchen, wie es Initiativen in Frankfurt fordern, eine Maximalbelastung von 380 000 Flugbewegungen, damit die Leute auch einmal Ruhe finden können. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesundheit geht vor Wirtschaftlichkeit. Das haben auch Gerichte festgestellt, und das ist gut so. Das ist ein Erfolg der Bürgerinnen und Bürger, die sich seit Jahren und Jahrzehnten mit dieser Frage auseinandergesetzt haben. Das sollte auch ein Ansporn für uns sein, in dieser Frage weiterzuarbeiten, um zu mehr Entlastung der lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger zu kommen. 14 Forderungen haben Bündnis 90/Die Grünen in ihr Papier aufgenommen und aufgefordert, aktiv zu werden. Ich finde, die Forderungen gehen in die richtige Richtung. Wenn man diese Bundesregierung aber auffordert, doch bitte schön einen Gesetzentwurf einzubringen, ist damit sehr viel Hoffnung verbunden. Ob das erfolgreich sein wird, weiß ich nicht, (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben da auch einige Zweifel, in der Tat!) aber zumindest sind die Forderungen auf den Punkt gebracht. Das ist in Ordnung so, darum unterstützen wir sie auch. Wir brauchen ein neues Luftverkehrsgesetz, damit auch gesetzlich klargestellt wird, dass Gesundheit vor Profit geht. Wir brauchen ein neues Fluglärmschutz-gesetz, damit die Anwohner von alten und von neuen Flughäfen gleichgestellt werden, und wir brauchen weitere Maßnahmen zur Entlastung. Lärmpausen – wie jetzt in Frankfurt ausprobiert – helfen uns da nicht wirklich weiter. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist aber wenigstens ein Anfang!) Sie entlasten zwar an der einen Stelle dadurch, dass bestimmte Flugkorridore zeitweise nicht mehr bedient werden, aber die Flüge finden an anderen Stellen statt. Diese zusätzliche Belastung dürfen wir nicht akzeptieren, und darum kann das nicht mehr als ein Versuch sein. Ich hoffe, dass sich das auch in Hessen schnell herausstellt. Wir brauchen auch keine Erweiterung des Flughafens durch ein weiteres Terminal in Frankfurt. Wir brauchen eine Reduzierung im Luftverkehr. Viele Inlandsflüge lassen sich durch einen vernünftigen Bahnverkehr und ein vernünftiges Fernverkehrskonzept ersetzen. Wir brauchen eine Wende im Luftverkehr dadurch, dass die einseitigen Bevorzugungen, die direkten und -indirekten Subventionen abgebaut werden. Wir brauchen eine Gleichbehandlung der Verkehrsträger. Die Steuerfreiheit bei Kerosin ist von gestern. Wir brauchen auch keine Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer auf die -Tickets. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen anders produzieren, damit wir Frachtflüge anders gestalten. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen sollte deshalb unterstützt werden. Lassen Sie uns darüber hinaus diese Debatte dazu nutzen, sowohl parlamentarisch als auch außerparlamentarisch zu einer neuen Initiative gegen Fluglärm zu kommen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Arno Klare, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Arno Klare (SPD): Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, das ist eine sehr muntere Debatte, und ich hoffe, ich kann auch ein wenig zu dieser Munterkeit beitragen. Der Antrag der Bündnisgrünen ist sehr umfassend, und da wir ihn im Ausschuss noch einmal zu beraten -haben werden, will ich hier nur ein paar sehr allgemeine Ausführungen machen und damit beginnen, was im -Koalitionsvertrag sehr allgemein steht – ich zitiere –: Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für persönliche Freiheit, gesellschaftliche Teilhabe sowie für Wohlstand und Wirtschaftswachstum. Grundlage hierfür ist eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Sie sichert unsere europäische und globale Wettbewerbsfähigkeit. Ich füge sehr bewusst und sehr dezidiert hinzu: Dazu gehört auch unverzichtbar der Luftverkehr. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Diese Tatsache haben die Wählerinnen und Wähler bzw. Sympathisantinnen und Sympathisanten der Bündnisgrünen übrigens durchaus verinnerlicht, wie wir aus einer Umfrage wissen. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Sie sind die Partei, die am meisten fliegt; (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Quatsch! – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben den Unterschied zwischen Partei und Wähler nicht verstanden!) das heißt, Sie schätzen diesen Mobilitätsmodus in besonderer Weise. Ich will mich jetzt nicht auf so eine Schlagzeile wie die des Fokus beziehen – er hat „Ökofreunde im Kerosinrausch“ getitelt –, weil das wüste Polemik ist, und dem schließe ich mich nicht an. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das musste aber noch einmal zitiert werden!) Es gibt aber eine durchaus sozialwissenschaftliche Erklärung dafür, dass die Wählerinnen und Wähler Ihrer Partei mehr fliegen als die der Sozialdemokraten. Sie sind die Partei der Besserverdienenden, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) und Sie sind in der Lage, sich diese Flüge zu leisten. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Sie sind die Partei des Florian!) Die Maya-Tempel auf Yucatán erreicht man nicht mit dem Ökofahrrad – das ist richtig –, wobei ich nichts -dagegen habe, dass Sie da hinfliegen. (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch echt billig! – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie armselig ist das denn!) Setzte man alle 14 Punkte, die in diesem Antrag stehen, um, dann würde das zu einer massiven Gefährdung des Luftverkehrsstandortes Deutschland führen. Das wollen wir nicht, und insofern können wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aus meiner Sicht blenden Sie einen Aspekt völlig aus. Dafür nenne ich Ihnen nur zwei Beispiele. Ein -Beispiel ist der Flughafen Frankfurt – Ulli Nissen hat das gerade schon einmal angesprochen – und das andere mein Heimatflughafen Düsseldorf. Der Flughafen Frankfurt ist einer der größten Arbeitgeber und Steuerzahler in Hessen, und der Düsseldorfer Flughafen – er ist deutlich kleiner als der Frankfurter – ist mit 54 000 -Arbeitsplätzen einer der größten Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen. (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb kann man sich doch trotzdem für Fluglärm interessieren!) Insgesamt sind Flughäfen Kristallisationskerne wirtschaftlicher Prosperität, und diese Kerne müssen wir -erhalten. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Klare, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Krischer? Arno Klare (SPD): Bitte. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Klare, ich bin Ihnen dankbar für Ihre Ausführungen, weil Sie den Menschen im Land verdeutlichen, wer für die Fluglärmproblematik verantwortlich ist. Ich glaube, wer dazu steht, zeigt Ihr Redebeitrag sehr deutlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte Ihnen eine sehr konkrete Frage stellen, da Sie ja nur allgemeine Ausführungen machen wollen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung, die bekanntermaßen aus SPD und Grünen besteht, fordert seit langem einvernehmlich ein Nachtflugverbot für Frachtmaschinen am Flughafen Köln/Bonn, und auch die Region -fordert das. Hier besteht großes Einvernehmen. Können Sie mir erklären, warum die Bundesregierung, die Sie ja mittragen, dieses Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn erst kürzlich durch Herrn Verkehrsminister Dobrindt abgelehnt hat? Arno Klare (SPD): Herr Krischer, ich weiß nicht, woher Sie die Information haben. Diese Forderung eines Nachtflugverbotes gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er weiß es nicht! – Weiterer Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Koalitionsvertrag!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Hören Sie jetzt bitte zu. Arno Klare (SPD): Das steht so nicht im Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen. Das ist auch so nicht gemeint. (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die CDU fordert das in der Tat – das ist richtig –, aber die SPD nicht. Ich bin dafür, dass dieses Nachtflugverbot nicht kommt. Es muss Nachtflüge geben, weil die Logistik in Köln diese Nachtflüge braucht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Auch Sie wissen das. An diesem Logistikstandort in Köln hängen Tausende von Arbeitsplätzen. (Peter Wichtel [CDU/CSU]: Es sind welche wegen des Nachtflugsverbots aus Frankfurt weggegangen!) Sie tun so, als gäbe es in der gesamten Luftfahrt keinerlei Anstrengungen, Lärm zu minimieren und Kerosin einzusparen. Gerade eben sind schon die Lärmminderungen um 75 Prozent, also 25 Dezibel, in den letzten 30 Jahren erwähnt worden. Diese Lärmminderung konnte durch neue Triebwerkstechnologien, durch neue Aerodynamik und durch eine Gewichtsreduktion erreicht werden. Ich war in der vorigen Woche mit dem Kollegen Rimkus in Hamburg: Wir haben den Hafen besichtigt. Wir haben auch Airbus besichtigt. Dort haben wir auch Bauteile aus dem 3-D-Drucker gesehen. Diese filigranen Bauteile haben die gleiche Stabilität wie andere Bauteile, aber nur die Hälfte des Gewichts. (Andreas Rimkus [SPD]: Absolut!) Das reduziert erstens enorm Lärm und zweitens Gewicht. Daraus resultiert auch eine Verminderung des Kerosinverbrauchs der Flugzeuge. Wir haben auch gesehen, dass die neue Generation der Flugzeuge für das Rollen auf dem Boden keine Engines mehr brauchen, sondern stattdessen wird ein Elek-tromotor ins Bugrad eingebaut, im Übrigen betrieben durch eine Brennstoffzelle, was enorm Kerosin spart und was dazu beitragen wird, dass die Geräuschemissionen sinken werden. (Andreas Rimkus [SPD]: Tolle Industrie!) Auch eines muss man sehen: Wir beide waren in Hamburg. Ich fliege nicht besonders gerne, wie alle wissen, weil ich ein bisschen unter Flugangst leide. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Ich auch!) Herr Rimkus ist zurückgeflogen, ich bin mit dem Zug zurückgefahren. Jetzt habe ich mir Folgendes überlegt: Mein Zug hat auf einer Strecke von 400 Kilometern durch die niedersächsische Tiefebene, (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) an wunderschönen Dörfern vorbeifahrend, ohne Lärmschutz, eine Lärmschleppe von 400 Kilometern hinter sich hergezogen. Herr Rimkus hat zwei Schallereignisse erzeugt, eins in Fuhlsbüttel, eins in Mülheim bzw. in Düsseldorf, wo er gelandet ist. Als er die Strecke in 10 000 Metern Höhe zurückgelegt hat, hat das im Dorf keiner gehört. Wer stört nun die Menschen mehr? (Martin Burkert [SPD]: Der Zug nicht!) – Der Zug, nicht der Flieger. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Martin Burkert [SPD]: Nie im Leben!) Wir müssen, glaube ich, anfangen, anders darüber nachzudenken, wenn wir Lärm bewerten. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Das ist ein völliger Unsinn! Wie kann man solch einen Blödsinn verzapfen?) Ein paar Fakten zum Schluss. 80 Prozent aller Flüge von Deutschland gehen ins Ausland und betragen mehr als 400 Kilometer. Der Schienenverkehr ersetzt durchaus Flüge, zum Beispiel zwischen Köln und Frankfurt oder zwischen Berlin und Hamburg; das ist nachgewiesen. Nur 3 Prozent aller Flüge sind zwischen 23 Uhr und 5 Uhr morgens. Dass also nachts viel geflogen wird, stimmt nicht. Lärmabhängige Flughafengebühren gibt es seit den 70er-Jahren. Die Passagierzahlen sind von 1991 bis heute um 260 Prozent gestiegen, die Zahl der Flüge nur um 163 Prozent. Diese Entkopplung, die Sie leugnen, gibt es also tatsächlich. 51 Prozent aller Incoming-Touristen kommen mit dem Flugzeug, also ein sehr großer Wirtschaftsfaktor. Die Steuerleistung des Luftverkehrssektors liegt bei 14 Milliarden Euro im Jahr. Wenn man die Einnahmen aus der Sozialversicherung hinzurechnet, kommen noch einmal 9 Milliarden Euro dazu. Die Höhe dieser Einnahmen ist ungefähr mit der Höhe der Kfz-Steuer zu vergleichen, also nicht zu vernachlässigen. Die indirekten Subventionen belaufen sich keinesfalls auf 10 Milliarden Euro, sondern auf maximal 500 Millionen Euro, wie dem Subventionsbericht der Bundes-regierung eindeutig zu entnehmen ist. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Milchmädchenrechnung nennt man so etwas!) Diese Zahl wurde so errechnet, wie man rechnen muss. Eine Mehrwertsteuer auf Tickets für Flüge im Inland fällt an, aber nicht auf Tickets für Auslandsflüge, weil die Mehrwertsteuer ab der Grenze nicht mehr erhoben werden kann. Um das nicht ausrechnen zu müssen – das ist äußerst kompliziert –, ist man dazu übergegangen, die Mehrwertsteuer nicht zu berechnen. Wenn man über die Kerosinbesteuerung redet, sollte man sich vielleicht daran erinnern, dass wir dem Chicagoer Abkommen beigetreten sind, mit dem diese Besteuerung ausgeschlossen wird. Diese ganze Debatte werden wir im Ausschuss noch sehr detailliert zu führen haben. Dazu bin ich gerne bereit. Aber so, wie Sie das machen, ist das im Grunde nur ein psychotaktisches Manöver, um von Ihren Versäumnissen gegenüber Ihrer eigenen Klientel in Hessen abzulenken. Das ist der Punkt. Hier gibt es Fundamentalismus und in Hessen Gott sei Dank die Realpolitik. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Florian Oßner. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir jetzt keine Zwischenfragen mehr zulassen. (Beifall bei der CDU/CSU) Florian Oßner (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Grünen, Ihr Antrag ist wieder einmal an Realitätsferne nicht zu überbieten. (Beifall bei der CDU/CSU) So ist gleich zu Beginn Ihres Antrags von einer angeblich umfassenden Subventionierung des Luftverkehrs in Deutschland die Rede. Das kann man angesichts der wirtschaftlichen Gesamtlage der deutschen Fluggesellschaften und der scharfen Wettbewerbssituation mit den Konkurrenten aus der Türkei und dem Mittleren Osten nur als blanken Hohn bezeichnen. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die werden noch mehr subventioniert! So einfach ist das! – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit dem Flughafenbau? Was ist mit der Kerosinbesteuerung?) In Ihrem Antrag lassen Sie geflissentlich sämtliche Anstrengungen der Flughäfen und der Luftverkehrswirtschaft für einen verbesserten Schutz vor Fluglärm unberücksichtigt. Es wird auch mit keiner Silbe erwähnt, dass die Schutzziele, die sich aus den Durchführungsverordnungen zum bestehenden Fluglärmschutz ergeben, an vielen Standorten noch in der Umsetzung sind. Insofern kann man Ihren Antrag nur wie folgt zusammenfassen: viel Ideologie und wenig Substanz. (Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch auch ein Vorwurf an den Sachverständigenrat!) Wenn dann auch noch ein prominentes Mitglied Ihrer Fraktion, nämlich die Kollegin Renate Künast – leider ist sie heute nicht anwesend –, sich via Twitter darüber aufregt, dass Air Berlin den Lieferanten seines berühmten Schokoladenherzens wechselt, zeigt sich die Doppelzüngigkeit der Grünen, wenn es um das Thema Luftfahrt geht, wieder einmal mehr als deutlich. (Beifall bei der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mein Gott! Das ist ja peinlich! – Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, genau, die Schokoladenherzen machen so viel Lärm!) Hier wird abermals Wasser gepredigt und Wein getrunken. Der Kollege Klare hat es schon sehr gut ausgeführt: Einerseits will man den Leuten das Fliegen verbieten, aber andererseits selbst alle Vorteile des Fliegens genießen. Sie sollten endlich aufhören, die Menschen in unserem Land ständig zu bevormunden und ihnen zu sagen, was richtig oder falsch ist. (Beifall bei der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie mal was zum Fluglärm sagen?) Mobilität ist heute eine Grundvoraussetzung für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenleben. Fakt ist auch, dass Mobilität Umweltbelastungen wie Lärmemissionen verursacht; keine Frage. Das gilt für alle Verkehrsträger gleichermaßen. Laut Auswertung des Umweltbundesamtes sind in Deutschland 10,2 Millionen Menschen von Straßenlärm und 8,2 Millionen Menschen von Schienenlärm mit einem durchschnittlichen Schallpegel von mehr als 55 Dezibel betroffen. Von Fluglärm ist jedoch eine wesentlich kleinere Gruppe betroffen. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, und dann muss man sich nicht um die kümmern, ja?) Insgesamt ist von 738 000 Menschen die Rede. Das ist eine deutlich geringere Anzahl, als Sie uns mit Ihrem Antrag weismachen wollen. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche Lösung haben Sie denn? – Weiterer Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber Sie werden morgens um fünf nicht geweckt!) – Dazu dürfte auch ich selbst gehören, um auf Ihren Zuruf einzugehen. Denn ich wohne selbst in der Einflugschneise (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich auch!) des Münchner Flughafens. Laut Bundesumweltministerium hat sich der Anteil derjenigen, die sich von Fluglärm belästigt fühlen – der Herr Kollege Wichtel hat es bereits angesprochen –, von 2006 bis 2014 um insgesamt 65 Prozent reduziert. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich kenne die Zahlen schon längst!) Das müssen Sie doch auch einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo sind wir eigentlich?) Das ist aus meiner Sicht ein enormer Erfolg in Anbetracht der Tatsache, dass die Zahl der Flugbewegungen kontinuierlich zugenommen hat und die Bevölkerung durch Neu- und Ausbauprojekte stärker für das Thema Fluglärm sensibilisiert ist. Dieser Erfolg geht vor allem auf das Engagement der Flugzeug- und Triebwerkshersteller zurück. Moderne Flugzeuge werden durch den Einsatz neuer Technologien immer leiser, sodass sie bereits jetzt die zulässigen Lärmgrenzen deutlich unterschreiten. Sämtliche großen Hersteller, ob Airbus, Boeing, Bombardier oder Embraer, sind gerade dabei, ihre Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge mit Getriebefan-Triebwerken auszustatten. Hierbei handelt es sich um eine Technologie, die vom Münchner Triebwerkshersteller MTU Aero Engines mitentwickelt wurde. Durch diese Technologie verkleinert sich der Lärmteppich während des Starts um insgesamt 70 Prozent. Dies sind Innovationen, die unser Land braucht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Herbert Behrens [DIE LINKE]: Das geht nur mit scharfen Regelungen! Sonst wäre das heute noch nicht so weit!) Der erste mit einem solchen Triebwerk ausgerüstete A320neo wird bereits im vierten Quartal 2015, also noch heuer Ende des Jahres, in Dienst gestellt. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was kriegen Sie eigentlich für die Werbung?) Aber es wird noch leiser werden: Mit dem E-Fan will die Airbus Group einen elektrisch betriebenen Zweisitzer zur Serienproduktion bringen. Dieses extrem leise Flugzeug soll als Schulflugzeug eingesetzt werden und wird eine erhebliche Entlastung für die Anwohner an kleinen Sportflugplätzen bringen. Gemeinsam mit Rolls-Royce arbeitet Airbus zudem an der Vision eines hybrid-elektrisch angetriebenen Passagierflugzeuges mit bis zu 90 Sitzen. Sie sehen, meine Damen und Herren: Elektromobilität findet zukünftig nicht nur auf der Straße statt, sondern bald auch in der Luft – ein Thema, das leider noch keine große Beachtung in der Öffentlichkeit gefunden hat. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann hat Ihnen Airbus eigentlich diese Rede geschrieben?) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Aber, Herr Kollege, das werden Sie nicht mehr erläutern. Kommen Sie bitte zum Schluss. Florian Oßner (CDU/CSU): Um den Kreis zu dem anfangs erwähnten Schokoladenherzen zu schließen, möchte ich, gerichtet an die Kollegen der Grünen, noch abschließend sagen, (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie welche mit? – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verteilen Sie die mal!) dass ich mir, wenn es um die deutsche Luftfahrt geht, statt unnötiger, ideologisch geprägter Scheindebatten, die Sie führen, ein wesentlich größeres Herz für die deutsche Luftfahrtindustrie wünsche. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Sie lassen sich die Reden von Airbus schreiben!) Die deutsche Luftfahrtbranche sieht sich derzeit einer Vielzahl von Problemen ausgesetzt. Der Antrag der Grünen ist somit abzulehnen. Unser primäres Ziel in der nächsten Zeit muss vielmehr sein, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu stärken, um weiter am langfristig weltweiten Wachstum des Luftverkehrs teilzuhaben und damit Arbeitsplätze zu halten, neue zu schaffen und die Individualmobilität des Einzelnen, ein wesentliches Lebensqualitätsmerkmal und somit ein Stück Freiheit, – Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Kommen Sie jetzt bitte zum Schluss. Florian Oßner (CDU/CSU): – zu sichern. Herzlichen Dank für das Zuhören. Herzliches Vergelt’s Gott. (Beifall bei der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jeder blamiert sich, so gut er kann!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Das war das Ende der Debatte. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/4331 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wenn jetzt die erhitzten Gemüter zur Ruhe kommen und Sie mir noch eine gewisse Zeit Ihre Konzentration schenken, dann kommen wir auch irgendwann zum Ende der heutigen Sitzung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes Drucksache 18/3831 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes Drucksache 18/4280 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) Drucksache 18/4706 Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.2 – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4706, die Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 18/3831 sowie der Bundesregierung auf Drucksache 18/4280 zusammenzuführen und in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, aufzustehen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4711. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Deutsche Beteiligung an der EU-Polizeimission in der Ukraine beenden Drucksachen 18/3314, 18/3932 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.3 – Sie sind damit einverstanden. Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3932, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/3314 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost Drucksache 18/3512 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) Drucksache 18/4707 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.4 – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushaltsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4707, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/3512 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dritter Lesung angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Frank Heinrich (Chemnitz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum), Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung global gestalten – Post-2015-Agenda auf den Weg bringen – zu dem Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Armut und soziale Ungleichheit weltweit überwinden, natürliche Grundlagen bewahren – zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gipfeljahr 2015 – Durchbruch schaffen für Klimaschutz und globale Gerechtigkeit Drucksachen 18/4088, 18/4091, 18/3156, 18/4669 Auch hier sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden5. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf Drucksache 18/4669. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Annahme des Antrages der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 18/4088 mit dem Titel „UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung global gestalten – Post-2015-Agenda auf den Weg bringen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/4091 mit dem Titel „Armut und soziale Ungleichheit weltweit überwinden, natürliche Grundlagen bewahren“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3156 mit dem Titel „Gipfeljahr 2015 – Durchbruch schaffen für Klimaschutz und globale Gerechtigkeit“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) Drucksache 18/4621 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Auch hier sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden.6 – Ich sehe keinen Widerspruch. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4621 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Drucksache 18/4535 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda Die Reden werden auch hier zu Protokoll gegeben7. – Sie sind damit ebenfalls einverstanden. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4535 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? – Ich sehe: Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neu-regelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften Drucksache 18/4632 Überweisungsvorschlag: Verteidigungsausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO Die Reden werden zu Protokoll gegeben8. – Kein Widerspruch. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4632 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Damit sind wir am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 24. April 2015, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen allen noch einen wunderschönen Abend. (Schluss: 21.20 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 23.04.2015 Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 23.04.2015 Gabriel, Sigmar SPD 23.04.2015 Groth, Annette DIE LINKE 23.04.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 23.04.2015 Hochbaum, Robert CDU/CSU 23.04.2015 Dr. Högl, Eva SPD 23.04.2015 Kassner, Kerstin DIE LINKE 23.04.2015 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 23.04.2015 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23.04.2015 Meiwald, Peter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23.04.2015 Nahles, Andrea SPD 23.04.2015 Post (Minden), Achim SPD 23.04.2015 Rawert, Mechthild SPD 23.04.2015 Rebmann, Stefan SPD 23.04.2015 Dr. Rosemann, Martin SPD 23.04.2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23.04.2015 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23.04.2015 Werner, Katrin DIE LINKE 23.04.2015 Zertik, Heinrich CDU/CSU 23.04.2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Metin Hakverdi (SPD) zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG) (Tagesordnungspunkt 13) Dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten, stimme ich zu. Gleichwohl will ich in einer persönlichen Erklärung meine Bedenken hinsichtlich der Verfassungmäßigkeit des Gesetzes und hinsichtlich der rechtspolitischen Entwicklung bei der Terrorbekämpfung niederlegen. Meine Bedenken hinsichtlich der Verfassungmäßigkeit des Gesetzes sind erheblich, aber nicht so durchgreifend, dass ein Nein zum Gesetzentwurf gerechtfertigt wäre. Anlass für die Gesetzesänderung ist die Resolution 2178 aus dem Jahr 2014 des UN-Sicherheitsrates. Die Resolution war die Reaktion auf den wachsenden internationalen Terrorismus insbesondere durch den Islamischen Staat, IS, im Irak und Syrien. In beiden Konflikten wurde offenbar, dass ausländische terroristische Kämpfer die Intensität, Dauer und Hartnäckigkeit von Konflikten erhöhen. In der Resolution des Sicherheitsrates werden die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufgefordert, Personen, die in einen Staat reisen oder zu reisen versuchen, der nicht der Staat ihrer Ansässigkeit oder Staatsangehörigkeit ist, oder andere Personen, die von ihrem Hoheitsgebiet in einen Staat reisen oder zu reisen versuchen, der nicht der Staat ihrer Ansässigkeit oder Staatsangehörigkeit ist, um terroristische Handlungen zu begehen, zu planen, vorzubereiten oder sich -daran zu beteiligen, in einer der Schwere der Straftat angemessenen Weise strafrechtlich zu verfolgen. Eine Resolution des UN-Sicherheitsrates ist wichtig und hinsichtlich seiner Ziele auch umzusetzen. Diese Umsetzung muss allerdings im Rahmen unseres Verfassungssystems stattfinden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt diese Forderung durch die Erweiterung des 2009 eingeführten § 89 a StGB um. Diese weite Vorverlagerung der Strafbarkeit einer Tathandlung ist nach deutschem Recht höchst problematisch. Indem wir ein Verhalten soweit im Vorfeld einer Straftat unter Strafe stellen, laufen wir Gefahr, bereits die bloße Gesinnung zu bestrafen, ohne dass eben diese Gesinnung zu einem Unrecht geführt hat. Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates. Sein Einsatz muss Ultima Ratio erfolgen. Deshalb ist ihr Anknüpfungspunkt zu Recht ein Unrecht, das erst die Strafwürdigkeit erzeugt. Alleine die Gesinnung gibt grundsätzlich keinen Anlass für eine Bestrafung. Das Reisen als eine neutrale Handlung ist kein Unrecht, das die Strafverfolgung und Bestrafung hervorrufen kann. Das Reisen ist grundsätzlich ein neutrales Verhalten. Die geschaffene Norm will nun dem vermeintlichen Terroristen in den Kopf schauen und versucht aus seiner negativen/terroristischen Gesinnung die Strafbarkeit herzuleiten. Das ist wie die Festnahme eines Neonazis beim Einstieg in die Bahn am Berliner Bahnhof, der nach München reist, um dort ein Flüchtlingsheim anzuzünden. Zum Zeitpunkt des Einstiegs in die Bahn hat sich dieser Neonazi trotz seiner negativen Gesinnung und seines Tatentschlusses noch nicht strafbar gemacht. Die Gefährdung des Rechtsguts ist eben noch weit weg. Daher würde man den Neonazi nicht festnehmen und bestrafen, weil er in den Zug eingestiegen ist. Deshalb ist eine so weite Vorverlagerung von Strafbarkeit verfassungsrechtlich problematisch. Bereits der alte § 89 a StGB war wegen der weiten Vorverlagerung der Strafbarkeit im Schrifttum stark kritisiert. Der Bundesgerichtshof hat sie als verfassungsmäßig gebilligt, indem er eine zusätzliche Einschränkung durch die „feste Entschlossenheit“ des Täters gefordert hat. Die aktuelle Norm hat die Strafbarkeit aber noch mal weiter in das Vorfeld der Rechtgutsverletzung gelegt, sodass nicht davon auszugehen ist, dass mit der Rechtsprechung des BGH zum alten § 89 a StGB von der Verfassungsmäßigkeit der Norm auszugehen ist. Meine Bedenken wurden in der öffentlichen Anhörung von den Sachverständigen auch so formuliert. Die Ausreise von Terroristen kann aus dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr durch ein Ausreiseverbot – wie zum Beispiel bei Hooligans – im Vorfeld der Rechtsgutsverletzung gewährleistet werden. Eben dieser Weg würde unsere Rechtsordnung nicht so weit auf den Kopf stellen, dass wir drohen, wegen der Terrorismusbekämpfung unser tatorientiertes Strafrecht in Teilen auf ein gesinnungsorientiertes umzustellen. Problematisch ist auch, dass diese Strafrechtsnorm den Ermittlungsbehörden erheblichen Spielraum einräumt. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Frau Voßhoff hat zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass durch die weite Vorverlagerung der Strafbarkeit, weit in das -Vorfeld der eigentlichen Terrorgefahr, ein viel größerer Personenkreis in den Kreis der Verdächtigen gerät, die Ermittlungsverfahren über sich ergehen lassen müssen. Das sind dann Maßnahmen wie Wohnraumüberwachung, Wohnungsdurchsuchung etc. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gerichte hinsichtlich der von mir vorgebrachten Bedenken verhalten -werden. Für mich waren sie erheblich, aber nicht durchgreifend genug. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes (Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes (Entwurf der Bundesregierung) (Tagesordnungspunkt 15) Clemens Binninger (CDU/CSU): Nahezu täglich erhalten wir Nachrichten über Gräueltaten islamistischer Terroristen in Syrien und Irak. Unter den Tätern sind zahlreiche Ausländer. Unsere Nachrichtendienste gehen von etwa 3 500 europäischen Kämpfern in den Reihen des selbsternannten Islamischen Staates aus. Darunter sollen sich rund 600 Deutsche befinden. Bei all diesen Kämpfern muss man befürchten, dass sie – radikalisiert und an Waffen ausgebildet – nach Europa zurückkehren, um auch hier Anschläge zu begehen und Menschen zu töten. Genau das ist im vergangenen Jahr geschehen, als ein Anschlag auf das Jüdische Museum in Brüssel begangen wurde. Wir müssen deshalb alles tun, um zu verhindern, dass Islamisten in die Krisengebiete ausreisen. Sie dürfen sich dort weder radikalisieren noch trainieren lassen. Das gebietet schon unser ureigenes Sicherheitsinteresse. Wir haben aber auch Verantwortung gegenüber den Menschen in Syrien und Irak. Sie dürfen nicht Opfer deutscher Islamisten werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Terror aus Deutschland in andere Länder exportiert wird. Wir müssen verhindern, dass deutsche Staatsangehörige in den Nahen Osten reisen, um dort mordend und brandschatzend die Bevölkerung zu drangsalieren. Dazu sind wir nicht nur moralisch verpflichtet, sondern auch völkerrechtlich: Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat vergangenes Jahr eine Resolution verabschiedet, wonach die Staaten alles unternehmen sollen, damit Extremisten aus ihren jeweiligen Heimatländern nicht in die Krisengebiete ausreisen können. Diese Resolution gilt es ohne Wenn und Aber umzusetzen. Die entscheidende Frage lautet: Wie können wir das tun? Um gewaltbereiten Islamisten aus Deutschland das Reisen zu erschweren, können die Behörden ihnen heute schon den Reisepass entziehen und die Ausreise untersagen. Für Reisen in die aktuellen Krisengebiete ist aber oft gar kein Reisepass notwendig. Die Krisenregion liegt nicht am Hindukusch, sondern direkt am Mittelmeer. Wenn wir Reisebewegungen erschweren möchten, müssen wir also konsequenterweise auch gesetzliche Möglichkeiten zum Entzug des Personalausweises schaffen. Genau das tun wir mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf. Damit sich die betroffenen Personen innerhalb Deutschlands weiterhin ausweisen können, benötigen sie ein geeignetes Ersatzdokument. Auch das regelt der vorliegende Gesetzentwurf. Allein damit lässt sich die Ausreise oder die unerkannte Wiedereinreise von gewaltbereiten Islamisten zwar nicht vollständig verhindern. Das zu glauben, wäre naiv. Aber der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Baustein unserer Sicherheitsarchitektur. Wir werden in diesem Zusammenhang auch noch über das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum und die Antiterrordatei sprechen, ebenso über Prävention und die Verschärfung der Strafbarkeit des Aufenthalts in Terrorcamps und selbstverständlich auch über die sachliche und personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden. Heute entscheiden wir also nur über eine einzelne Maßnahme, die Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets ist. Aus den Reihen der Opposition höre ich immer wieder, das Gesetz könnte überhaupt keine Wirkung entfalten. Kein Islamist würde freiwillig seinen Personalausweis abgeben. Die zuständigen Behörden wären mit der Einziehung überfordert. Das sehe ich anders. Wenn die Sicherheits- und Verwaltungsbehörden im direkten Vollzug eng zusammenarbeiten, wird das Gesetz sehr wohl Wirkung entfalten. Aber auch für den Fall, dass es jemandem gelingen sollte, mit dem Personalausweis auszureisen, bevor er eingezogen werden konnte, geben wir den Sicherheitsbehörden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf neue Werkzeuge an die Hand: Sie werden den Personalausweis zukünftig im Schengener Informationssystem und in der „Stolen and Lost Travel Documents“-Datenbank von Interpol ausschreiben können. Damit wird das Aufgreifen von gewaltbereiten Islamisten bereits in Transitländern oder bei der Rückkehr deutlich erleichtert. Der Personalausweis hat in den vergangenen Jahren immer stärker die Funktion des Reisepasses ersetzt. Immer mehr Staaten akzeptieren den Personalausweis als Einreisedokument. Um den Sicherheitsbehörden die Einreisekontrollen zu erleichtern, übermitteln die Fluggesellschaften und Reiseunternehmen üblicherweise die Passagierdaten aus dem Einreisedokument elektronisch. Für den Reisepass ist das bereits gesetzlich geregelt und funktioniert bestens in der Praxis. Für den Personalausweis fehlte es bislang an einer solchen gesetzlichen -Regelung. Mit einem Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf übernehmen wir nun die bewährte Regelung aus dem Passgesetz auch in das Personalausweisgesetz. Damit erleichtern wir allen unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern das Reisen mit dem Personalausweis. Das macht deutlich: Uns geht es in keiner Weise darum, Reisebewegungen Unbescholtener zu behindern oder das Reisen generell zu erschweren. Das wäre mit unserer Rechtsordnung auch nicht zu vereinbaren. Uns geht es darum, die Ausreise und unerkannte Wiedereinreise gewaltbereiter Islamisten gezielt zu verhindern. Der Entzug des Personalausweises ist dazu ein zusätzliches Instrument – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich bitte Sie darum, den Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen anzunehmen und den Sicherheitsbehörden dieses zusätzliche Instrument an die Hand zu geben. Es dient der Sicherheit der Menschen sowohl in unserem Land als auch im Ausland. Gabriele Fograscher (SPD): Am 30. Januar 2015 hatten wir die erste Lesung zu diesem Gesetzentwurf. In der Debatte hat der Bundesinnenminister die damals aktuellen Zahlen genannt: 3 400 Personen aus Europa seien entschlossen, für den sogenannten Islamischen Staat zu kämpfen. Davon seien 600 bereits aus Deutschland ausgereist, 200 inzwischen zurückgekehrt. In der Anhörung im Innenausschuss am 16. März 2015 nannte der Präsident des Bundeskriminalamtes die damals aktuellen Zahlen: Für Europa sei die Zahl auf 4 000 gestiegen, aus Deutschland seien es inzwischen 650 Kämpfer für den IS. Laut Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz von gestern sind bisher 680 Personen aus Deutschland in Richtung der Kampfgebiete des IS ausgereist, gut 230 sind zurückgekehrt, davon etwa 50 mit Kampferfahrung. Wie groß die Dunkelziffer ist, vermag niemand zu sagen. Die Zahlen zeigen, dass die Gefahr durch Islamisten aus Deutschland und Europa stetig steigt und damit auch die Gefahr für die innere Sicherheit. Deshalb ist es wichtig, dass wir schnell mit einem Maßnahmenpaket agieren, um diese Entwicklung zu stoppen. Eine Maßnahme haben wir vorhin schon beschlossen, nämlich die Strafbarkeit des Reisens sowie der Versuch des Reisens als weitere Vorbereitungshandlung einer terroristischen Tat. Zudem haben wir einen neuen Straftatbestand die Finanzierung des Terrorismus betreffend geschaffen. In Zukunft können wir auch bei kleinsten Beträgen, die in die Unterstützung des Terrorismus fließen, mit Mitteln des Strafrechts vorgehen. Dieses ist im Übrigen eine Forderung des UN-Sicherheitsrates gewesen. Die nächste Maßnahme folgt jetzt. Mit dem Gesetz, das wir gleich verabschieden werden, schaffen wir die Möglichkeit, neben dem Reisepass auch den Personalausweis einzuziehen und einen Ersatzpersonalausweis auszustellen. Warum wollen wir diese Möglichkeit schaffen? Mit dem Personalausweis können deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in der Europäischen Union und weiteren 23 Ländern, darunter die Türkei und Ägypten, reisen und sich frei bewegen. Das nutzen auch die Personen, die sich radikalisiert haben, in Terrorcamps reisen oder sich dem IS anschließen wollen. Sie reisen in die Staaten, in denen sie Freizügigkeit genießen, um dann über die sogenannte Grüne Grenze in den Irak oder nach Syrien zu gelangen. In der Anhörung im Innenausschuss hat der Präsident der Bundespolizei einige Beispiele aufgeführt: Einem Deutschen wurde in Düsseldorf der Pass entzogen und per Anordnung berechtigte der Personalausweis nicht mehr zum Verlassen der Bundesrepublik, weil die Person sich mutmaßlich dem Dschihad anschließen wollte. Daraufhin wurden Personendaten und Personalausweis in die nationale Sachfahndung im geschützten Grenzfahndungsbestand gegeben und im SIS zur Sachfahndung bei „Lost and Found Documents“ ausgeschrieben. Knapp zwei Jahre später reiste die Person per Flugzeug von Istanbul zurück nach Düsseldorf und wies sich mit dem Personalausweis aus. Durch Zufall wurde der Verstoß gegen das Ausreiseverbot entdeckt und angezeigt. Wenige Monate später reiste die Person, wieder mit ihrem Personalausweis, über Amsterdam in die Türkei und ließ sich dann in Syrien von dem IS ausbilden. Dabei verletzte er sich und kehrte in die Türkei zurück. Die Türkei schob ihn nach Deutschland ab, wo bereits ein EU-Haftbefehl vorlag. Es ist immer dasselbe Schema: Passentzug, Personalausweisbeschränkung, die nicht sichtbar ist, nationale Grenzfahndung, SIS, erfolgreiche Ausreise. Es gab in den letzten zweieinhalb Jahren 100 Ordnungsverfügungen der Behörden, in nur fünf Fällen konnte die Bundespolizei die Ausreise verhindern, zwölf Rückkehrer wurden festgestellt. Eine 100-prozentige Hinderung an der Ausreise ist nach derzeitiger Rechtslage somit nur möglich, wenn alle 500 Millionen EU-Bürger beim Außengrenzübertritt genau kontrolliert werden würden. Das ist nicht praktikabel und mit EU-Recht nicht vereinbar. Deshalb ist die Einziehung des Personalausweises und Ausgabe eines Ersatzpersonalausweises, in dem das Ausreiseverbot vermerkt ist, eine vernünftige, verhältnismäßige und praktikable Alternative. Neben den oben beschriebenen gesetzgeberischen Maßnahmen wie der Entziehung des Personalausweises oder der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten ist die Prävention von großer Bedeutung. Wir müssen verhindern, dass Menschen, und es sind vorwiegend junge Männer, in den gewaltbereiten Salafismus einsteigen. Wir müssen uns auch um diejenigen kümmern, die bereits den Weg dorthin begonnen haben. Dabei müssen wir vor allem an dem Umfeld ansetzen: bei der Familie, bei Freunden oder auch bei Lehrern und Arbeitskollegen. Für sie müssen wir Anlaufstationen schaffen, zu denen sie mit ihren Sorgen, Vermutungen oder Verdächtigungen kommen können. Dort müssen sie auf geschulte Mitarbeiter treffen, die sie individuell beraten und unterstützen können. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits ein Präventionsprogramm aufgelegt. Es heißt „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“. Dort arbeiten Verfassungsschutz, lokale Experten und Projektträger und das Ministerium für Inneres und Kommunales zusammen. Das Programm gibt es erst in wenigen Städten in NRW, soll aber weiter ausgedehnt werden. Es wäre gut und richtig, wenn wir auf Bundesebene etwas Vergleichbares schaffen würden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den Ländern unverzichtbar. Das heute zu verabschiedende Gesetz ist nur ein Baustein, um gegen den gewaltbereiten Salafismus anzugehen. Weitere müssen und werden folgen. Dabei sollten wir auch auf die Erfahrungen in anderen Ländern und in unseren Bundesländern zurückgreifen. Noch ein Wort zum Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen: Sie haben in Ihrem Entschließungsantrag einige Forderungen, die wir durchaus unterstützen können, so zum Beispiel eine Präventions- und Deradikalisierungsstrategie oder die bessere personelle und funktionale Ausstattung der Sicherheitsbehörden. Wir teilen aber nicht Ihre Einschätzung, dass dieser Gesetzentwurf ungeeignet, unverhältnismäßig und unbestimmt ist. Sie halten den Ersatzpersonalausweis für stigmatisierend, sprechen aber in Ihrem Entschließungsantrag von einer „Gesetzesinitiative zum Terroristen-Perso“. Das halte ich für stigmatisierend. Frau Mihalic, seit Ihrer Rede zur ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes habe ich den Eindruck, dass Sie sich des Ernstes der Situation nicht bewusst sind. Damals haben Sie ausgeführt: „Sie fördern mit diesem Gesetz die Radikalisierung solcher Leute. Denn am Ende sind die Gefährder vielleicht sogar noch stolz darauf, mit einem amtlichen Dokument endlich als IS-treue Dschihadisten eingestuft zu werden. Mit der Übergabe des Ersatzpersonalausweises machen Sie aus einem Gefährder einen staatlich anerkannten Terroristen.“ Frau Mihalic, das ist wirklich grober Unfug. Wir lehnen Ihren Entschließungsantrag ab und stimmen dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zu. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die Bundesregierung will die Möglichkeit schaffen, deutschen Staatsbürgern den Personalausweis zu entziehen. Zur Begründung erklärt sie, damit sollten mutmaßliche Dschihadisten gehindert werden, sich dem sogenannten Islamischen Staat anzuschließen. Kein Zweifel: Der Islamische Staat ist eine abscheuliche Terrororganisation, der man die Rekrutierung neuer Kämpfer so schwer wie möglich machen muss. Und zwar rechtsstaatlich – genau daran hapert es aber. Die Linke hält das Gesetzesvorhaben für erstens untauglich, weil es nichts nützen wird, und zweitens für unverhältnismäßig, weil es Bürger auf Verdacht hin einer hohen Stigmatisierung aussetzt. Es ist ja bisher schon möglich, den Reisepass zu entziehen und eine Ausreiseuntersagung in der Grenzfahndungsdatei zu speichern. Wenn Sie jetzt behaupten, das genüge nicht, dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie das belegen. Das können Sie aber nicht, weil diese Maßnahmen überhaupt nicht erfasst werden. Ohne solide Faktenbasis, sagen wir, darf man solche freiheitseinschränkenden Gesetze aber nicht machen. Auf eine Kleine Anfrage der Linken hat die Bundesregierung mitgeteilt, in den letzten drei Jahren seien 20 Fälle bekannt geworden, in denen jemand trotz Reiseverbotes ausgereist sei. Das mögen 20 Fälle zu viel sein, aber ich habe starke Zweifel, dass diese Zahl angesichts von 3 000 EU-Bürgern, die beim IS mitkämpfen, ein solches Gesetz rechtfertigt – zumal schon sehr fraglich ist, ob diese 20 Ausreisen mit dem jetzt geplanten Gesetz hätten verhindert werden können. Wer unbedingt zum IS will, lässt sich daran doch nicht durch einen Sperrvermerk in einem Ersatzausweis hindern. Auf das hohe Stigmatisierungspotenzial haben auch die Experten in der Anhörung hingewiesen: Wer einen solchen Ausweis vorlegt, outet sich damit zwangsläufig als Terrorverdächtiger. Der Schalterbeamte bei der Post, der neue Vermieter, der Bankangestellte und wo man sich sonst noch ausweisen muss, alle erfahren, dass der Inhaber des Ausweises vom Staat als mutmaßlicher Djihadist angesehen wird. Das ist aber überhaupt nicht zu rechtfertigen. Den Ersatzausweis soll jeder bekommen, der mutmaßlich eine rechtswidrige Gewaltanwendung „unterstützt oder vorsätzlich hervorruft“, heißt es im Entwurf. Auch das wurde bei der Anhörung als viel zu unbestimmt kritisiert. Was soll denn das Hervorrufen einer Gewaltanwendung sein? Dazu fehlt jede Definition, sodass hier erhebliche Willkür ermöglicht wird. Die Linke befürchtet zudem, dass die Möglichkeiten, die den Behörden hier gegeben werden, sich nicht auf Djihadisten beschränken müssen. Das Bundesinnenministerium hat ja schon mitgeteilt, dass es zum Beispiel Kurden, die gegen den IS kämpfen wollen, für genau so schlimm hält. Als Nächstes lässt man sich vielleicht einfallen, linken Globalisierungsgegnern die Ausreise zu einem G-7-Gipfel im Ausland zu verbieten. Dieses Gesetzesprojekt nützt unserer Sicherheit nichts, und unseren Freiheitsrechten schadet es bloß. Also ziehen Sie es lieber zurück, ehe es vom Verfassungsgericht gekippt wird. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eines ist völlig richtig: Wir sehen uns einer konstant hohen terroristischen Bedrohung ausgesetzt. Hier in Deutschland, in Europa und global. Und unser Rechtsstaat muss alle Anstrengungen unternehmen, um dieser Gefahr angemessen zu begegnen. Das bedeutet: Alle Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus müssen geeignet, hinreichend bestimmt und verhältnismäßig sein. Ihr Gesetzentwurf zum Terroristen-Perso, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, reißt all diese Kriterien. Er wird den Anforderungen nicht gerecht und ist nichts als Symbolpolitik – und das auch noch mit erheblichen Risiken für die innere Sicherheit. Und genau das war auch das Ergebnis der Anhörung im Innenausschuss: Selbst die Präsidenten von Bundespolizei und das BKA taten sich ja schwer, Ihrem Gesetzentwurf etwas Positives abzugewinnen. Und von den Argumenten der anderen Experten haben Sie sich gar nicht erst beeindrucken lassen. Ganz nach dem Motto: Mit dem Kopf durch die Wand! So bleibt es dabei: Mögliche Dschihadisten werden auf dem Postweg zum Austausch ihrer Dokumente aufgefordert. Trotz aller Gefahren, die damit in Verbindung stehen, dass die Empfänger solcher Briefe gleich zur Tat schreiten, statt der Aufforderung nachzukommen. Sie sagen ja immer, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, dass das nicht stimmt, dass die betreffende Person von der Personalausweisbehörde einen entsprechenden Bescheid mit der Aufforderung erhält, den Personalausweis einzutauschen. Das habe ich mir aber nicht ausgedacht. Das ist die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage. Und selbst wenn es zu einem Tausch der Dokumente kommt: Der Terroristen-Perso ist ein Ausweis, mit dem sich an der Grenze keiner ausweist. Davon geht sogar die Bundesregierung aus. Das finden Sie auch in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage. Ich zitiere: „Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Inhaber eines Ersatz-Personalausweises aufgrund fehlender Reisedokumente der verfügten räumlichen Beschränkung entspricht.“ Also für mich heißt das, die Bundesregierung hat ein unerschütterliches Vertrauen darin, dass sich mutmaßliche Terroristen an die Gesetze halten. Dass dieses Gesetz eine solche Wirkung entfaltet, das glauben Sie doch nicht im Ernst. Das macht den Grundrechtseingriff umso gravierender. Denn der Ersatz-Personalausweis führt im Alltag zu erheblichen Einschränkungen – sei es bei der Kartenzahlung im Supermarkt oder beim Optiker. Und wenn man dann bedenkt, wie unbestimmt der betroffene Personenkreis ist, wird die Unverhältnismäßigkeit noch deutlicher. Es reicht ja bereits aus, wenn „bestimmte Tatsachen die Annahme begründen“, dass jemand eine terroristische Vereinigung nach §§ 89 a, 129 a und b StGB „unterstützt“. Das halten Sie für hinreichend bestimmt? Ja woran soll man das im Einzelfall festmachen? Das kann doch nicht die Grundlage für eine solche Maßnahme sein. Wenn aber jemand im Verdacht einer Straftat steht, zum Beispiel nach § 129 a, und die Absicht hat, nach -Syrien auszureisen, dann haben Sie doch schon nach heutiger Rechtslage sogar einen Haftgrund, zum Beispiel den der Fluchtgefahr – und damit hätten Sie die Ausreise tatsächlich verhindert. Wir brauchen diesen Terroristen-Perso nicht! Es gibt deutlich bessere Mittel, die Ausreise zu kontrollieren. Schon heute können Sie die Gültigkeit von Personalausweisen räumlich begrenzen und das auch im Grenzfahndungsbestand hinterlegen. Was fehlt, sind rechtliche Klarstellungen auf europäischer Ebene. Doch anstatt genau dafür zu sorgen oder zum Beispiel die Ausreisekontrollen personell zu stärken, verschwenden Sie Ihre und unsere Energie mit diesem Gesetzesvorhaben. Auch die Rücknahme der Privatisierung der Luftsicherung gehen Sie nicht an. Dabei sind die festgestellten Sicherheitsmängel an vielen deutschen Flughäfen doch ein echtes Warnsignal. Nach unseren Informationen werden zum Beispiel am Flughafen Düsseldorf regelmäßig bis zu 100 private Kontrollkräfte weniger bei der Passagierkontrolle eingesetzt, als von der Bundespolizei vorgegeben, und das, obwohl die Sicherheitsfirmen vertraglich dazu verpflichtet sind. Dieser Zustand ist doch nicht tragbar. Hier liegen die Hausaufgaben, die Sie zu erledigen haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Terroristen-Perso löst keines der Probleme, die von der Bundesregierung ja richtig beschrieben werden. Ungeeignet – unbestimmt – unverhältnismäßig – das ist unser Fazit. Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück und konzentrieren Sie sich auf Maßnahmen, die tatsächlich geeignet sind. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Deutsche Beteiligung an der EU-Polizeimission in der Ukraine beenden (Tagesordnungspunkt 12) Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU): Ich möchte zu Beginn meines Beitrages verdeutlichen, worüber wir praktisch reden. Bis zu 100 Polizisten und Zivilpersonen aus den EU-Mitgliedstaaten melden sich freiwillig, um bis zu zwei Jahre lang, fern von ihrem sozialen Umfeld, ihren Familien und Freunden, in einem fremden Land für mehr Rechtsstaatlichkeit einzutreten. Dies verdient unseren allergrößten Respekt! Wenn wir deutsche Polizeibeamte in Krisenregionen entsenden, wie dies in ähnlich gelagerten Missionen zum Beispiel in Mali, Darfur oder dem Südsudan der Fall ist, dann geht damit natürlich ein gewisses Risiko an Leib und Leben einher. Umso höher ist der Einsatz dieser Männer und Frauen zu bewerten. Wir würden diese Courage mit Füßen treten, wenn wir diesen Antrag heute annehmen und unsere Beteiligung an der EUAM-Ukraine-Mission beenden würden. Auch der vorgegebene Grund, die Beamten dürften keine Beratung für Organisationen leisten, die von Faschisten durchsetzt seien, zeugt von Realitätsferne und Fehlverständnis. Von Anfang an, seit Beginn der Proteste auf dem Maidan, versucht die russische Berichterstattung, die Reformbewegung zu diskreditieren. Sie erzählt die Legende, die Protestbewegung stütze sich maßgeblich auf Rechtsradikale, Nationalisten und Faschisten. Dies ist schlicht falsch! Ja, es gibt den einen oder anderen Rechtsradikalen in der Ukraine, aber auf die stützt sich niemand, sie sind politisch nicht relevant. Berichte über rechtsextreme Tendenzen in einigen Einheiten der ukrainischen Sicherheitsbehörden sind bekannt. Dieser Sachverhalt wird sehr aufmerksam beobachtet. Die Gremien des Deutschen Bundestages wie auch die Bundesregierung setzten sich in den vielen Gesprächen mit der ukrainischen Seite der vergangenen Monate immer klar gegen Rechtsextremismus ein. Wenn ich jedoch russische Medien und die Wortbeiträge der Linken im Plenum oder in den Ausschüssen höre, dann wimmelt es in der Ukraine nur so von rechtsradikalen Kräften und Faschisten auch außerhalb des Sicherheitssektors. Träfe dies zu, dann frage ich mich, wie es bei den Parlamentswahlen im vergangenen Jahr zu einer Zweidrittelmehrheit des proeuropäischen Lagers kommen konnte? Wie kam es überdies dazu, dass die Swoboda-Partei an der 5-Prozent-Hürde scheiterte und der Rechte Sektor mit 0,7 Prozent gar völlig bedeutungslos abschnitt? Mir liegt es fern, die Gefahr rechtsradikaler Kräfte in der Ukraine und weltweit herunterzuspielen. Diese allerdings auch noch durch derartige Anträge aufzuwerten und aufgrund einiger Fälle gleich eine ganze EU-Mission abzubrechen, wäre falsch und blinder Aktionismus. Ein solches Vorgehen wäre sogar in höchstem Maße kontraproduktiv, was durch den Auftrag der Mission deutlich wird. Die Beamten sollen – und ich zitiere aus dem Ratsbeschluss zur EUAM-Mission – „einen Rahmen für die Planung und Durchführung von Reformen erstellen, aus denen dauerhaft funktionsfähige Sicherheitsdienste hervorgehen, die – unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte und im Einklang mit dem Verfassungsreformprozess – der Rechtsstaatlichkeit zur Geltung verhelfen“. Es wäre höchst sinnlos, eine solche Mission in ein Land zu entsenden, in dem sich die Sicherheitskräfte ausschließlich aus vorbildlichen Demokraten zusammensetzen. Wenn dort noch vereinzelt undemokratisches Gedankengut vorhanden ist, sind es gerade jene Rechtsstaatlichkeit stärkenden Missionen wie die EUAM, die dann Abhilfe schaffen. Falls es, wie Sie ja unterstellen, eine sehr viel höhere Zahl von Rechtsradikalen und Faschisten in der Ukraine gäbe, dann müssten Sie doch eine Aufstockung einer solchen Mission fordern und nicht deren Beendigung. Gerade weil es in der Ukraine noch Defizite im Bereich Rechtsstaatlichkeit und der vollständigen Beachtung der Menschenrechte auch bei den Sicherheitskräften gibt, benötigt die Ukraine unsere Unterstützung. Das Land, seine Behörden und auch die Sicherheitskräfte befinden sich in einem Reformprozess, den die Bundesrepublik positiv begleiten möchte. Dies haben wir nicht zuletzt durch das erst kürzlich hier im Bundestag ratifizierte Assoziierungsabkommen zum Ausdruck gebracht. Von diesem Weg lassen wir uns nicht abbringen. Nicht durch russische Märchen und schon gar nicht durch derartige Anträge. Jürgen Klimke (CDU/CSU): Der Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Deutsche Beteiligung an der EU-Polizeimission in der Ukraine beenden“ ist ein schönes Beispiel dafür, wie diese Partei außenpolitisch denkt – oder, man sollte besser sagen: fühlt. Der Antrag wirft der Bundesregierung durch ihre Beteiligung an der EU-Polizeimission außenpolitisches Fehlverhalten in zweierlei Hinsicht vor: Der erste Vorwurf zielt in die Richtung, Deutschland würde durch seine Beteiligung an dieser Mission eine Seite in einem Bürgerkrieg übervorteilen und somit die angebrachte Neutralität nicht wahren. Der zweite Vorwurf lautet, die EU-Mission würde Anleitung und Beratung für Organisationen leisten, die sich zu einem erheblichen Teil aus rechtsextremistischen Aktivisten zusammensetzen. Nun haben die Kolleginnen und Kollegen der Linkspartei ja zum gleichen Thema eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, die das ihnen eigene Denken schmissig auf den Punkt bringt: „Mögliche Zusammenarbeit der EU-Polizeimission in der Ukraine mit rechtsextremen bewaffneten Kräften“ lautet der Titel der Anfrage. Da stellt man sich vor, wie der reaktionäre deutsche Bundespolizist dem ewiggestrigen ukrainischen Rechtsextremen das Schießen beibringt. Doch wenn man die Antworten der Bundesregierung auf die Anfrage liest, so bleibt von diesem Vorwurf nichts übrig: Es handelt sich bei der EU-Mission um eine zivile Mission, an der derzeit fünf deutsche Polizisten beteiligt sind, die die ukrainischen Sicherheitskräfte auch auf Einhaltung der Menschenrechte und in Gender-Fragen schulen. – Warum stellen Sie dann aber in Wirklichkeit diesen Antrag, in dem ein Ende der EU-Polizeimission gefordert wird? Der Antrag der Linkspartei hat im Grunde ein Ziel, das weit über die eigentlichen Forderungen des Antrags hinausgeht: Es geht der Linken primär darum, den Maidan und den Kampf der Ukraine für eine Ausrichtung nach Europa zu desavouieren. Dafür versucht man die Geschichte zu erzählen, die Proteste des Maidan und der Kampf gegen die Aufständischen in der Ostukraine wurden und werden maßgeblich von Rechtsextremen geführt. Niemand bestreitet die Existenz von extremen Nationalisten und Rechtsextremen in der Ukraine – auch auf russischer Seite sind sie vorhanden. Aber die Behauptung der Linkspartei, dass Rechtsextreme ein maßgeblicher Machtfaktor und Träger der Revolution seien, ist ein Schlag ins Gesicht aller ukrainischen Menschen, die aufgestanden sind, auch aller Menschen, die ihr Land verteidigen wollen gegen eine Aggression, die zu einem großen Teil von außen gelenkt ist. Damit komme ich zum zweiten Vorwurf des Antrags, nämlich den der Einmischung der EU in einen Bürgerkrieg, für den die Linke auch die Gründe in ihrem Antrag nennt – ich zitiere –: „Der Bürgerkrieg in der Ukraine hat historische, politische und soziale Ursachen.“ Ich bewundere bei dieser Formulierung die Hartnäckigkeit, mit der die Rolle Russlands ausgeblendet wird. Das Gleichgewicht der Kräfte in der Ukraine haben nicht die fünf deutschen Polizisten gestört, die das ukrainische Innenministerium beim Aufbau des zivilen (!) Sicherheitssektors beraten und dabei mit der OSZE zusammenarbeiten. Es war Russland, das das Gleichgewicht der Kräfte gestört, die Krim annektiert, Separatisten unterstützt hat, die nicht davor zurückschrecken, zivile Flugzeuge abzuschießen, und es war Russland, das eigene Soldaten zum Urlauben in die Ostukraine entsandt hat. Russische Truppen „verfahren“ sich immer wieder auf ukrainisches Gebiet, und dass Russland die Separatisten mit Waffen und sonstigem Nachschub versorgt, steht außer Frage. Ich frage mich nur, wo die wohlmeinenden Appelle der Linkspartei bleiben, Russland möge in diesem Bürgerkrieg Neutralität wahren. Europa hat Stellung bezogen: nicht nur verbal, sondern mit Sanktionen, Sanktionen, zu denen die große Mehrheit dieses Hauses steht. Wir müssen nicht neutral und tatenlos zusehen, wie sich Russland die Ostukraine einverleibt oder zumindest die Gewichte zu seinen Gunsten ändert. Neutral sein hieße in diesem Fall, einer Aggression Russlands Vorschub zu leisten. Wir müssen die Ukraine unterstützen beim Aufbau einer funktionierenden Demokratie, bei der wirtschaftlichen Entwicklung, bei der Herstellung von Sicherheit und natürlich bei der Beendigung des Krieges, für den Russland eine Schlüsselrolle spielt. Die EU-Polizeimission leistet einen Beitrag dafür. Deshalb wird sich Deutschland auch weiterhin daran beteiligen. Franz Thönnes (SPD): Am 26. März 2015 haben wir hier im Parlament über die Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Ländern Georgien, Moldau und Ukraine diskutiert. Mit einer großen Mehrheit haben wir diesen Abkommen zugestimmt und damit in einem seit Jahren laufenden Verhandlungs- und Diskussionsprozess einen weiteren wichtigen Schritt gemacht. Nun liegt es an den Vertragsstaaten und, nach endgültiger Ratifikation aller europäischen Mitgliedsländer, an der Europäischen Union, das Vertragswerk erfolgreich umzusetzen. Neben den vielen vereinbarten Regelungsbereichen gibt es darin auch mehrere Komplexe, die sich mit dem Thema der Inneren Sicherheit in den Vertragsländern und damit auch in der Ukraine befassen. So heißt es hier im Artikel 6 unter der Überschrift „Dialog und Zusammenarbeit bei internen Reformen“, dass die Vertragsparteien zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass ihre Innenpolitik auf den gemeinsamen Grundsätzen der Vertragsstaaten, insbesondere der Stabilität und der Effizienz der demokratischen Institutionen und Rechtsstaatlichkeit, sowie auf der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten beruht, wie sie insbesondere im Artikel 14 genannt sind. Im Artikel 14 wird die Festigung des Rechtsstaats beschrieben und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten als Richtschnur der gesamten Zusammenarbeit im Bereich Handel, Freiheit und Sicherheit hervorgehoben. In den Artikeln 22 und 24 wird ausdrücklich die Bekämpfung von Kriminalität und Korruption, auch im Justizbereich, betont. Während der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen und vor dem Hintergrund der zu vereinbarenden Regelungsbereiche hat der Rat für Außenbeziehungen der Europäischen Union am 22. Juli und 17. November 2014 völlig zu Recht und den Herausforderungen entsprechend die EU Advisory Mission for Civilian and Securtity Sector Reform Ukraine, EUAM Ukraine, beschlossen. Wir haben vielfach über die Entwicklung in der Ukraine, die teilweise von heftiger Gewalt begleitet war und teilweise auch noch ist, hier im Deutschen Bundestag diskutiert. Da sind die leider bis heute immer noch kriegerischen Auseinandersetzungen mit Separatisten sowie zeitweilig mit militärischen Akteuren aus Russland. Es wird Zeit, dass der Waffenstillstand von Minsk endlich von allen eingehalten wird und keine fremden Kampfeinheiten mehr auf ukrainischem Boden stehen. Aber es entspricht auch nicht unserem Verständnis eines demokratischen Rechtsstaates, dass ein Staatswesen von Korruption, direkten politischen Einflüssen von Oligarchen, illegalen Waffenträgern und illegalen, militärisch agierenden Privatarmeen gekennzeichnet ist. Deshalb sind und waren wir uns auch einig über die vorrangige Notwendigkeit der Wiederherstellung des staatlichen Gewaltmonopols. Dazu bedarf es aber auch handlungsfähiger und wirksamer staatlicher Sicherheitsstrukturen. Das Ziel von EUAM Ukraine ist die Unterstützung der Reform des zivilen Sicherheitssektors, einschließlich der Polizei und der Rechtsstaatlichkeit. Zu diesem Zweck soll EUAM Ukraine als nichtexekutive Mission Aufgaben wahrnehmen wie die Beratung bei der Reorganisation sowie Restrukturierung und die Anleitung bei der Ausarbeitung neuer Sicherheitsstrategien. Dazu gehört auch die entsprechende Umsetzung. Ziel ist die Erstellung eines konzeptionellen Rahmens für die Reform des zivilen Sicherheitssektors, um diesen dauerhaft funktionsfähig, kontrollierbar und rechenschaftspflichtig zu machen, seine Legitimität und das Vertrauen in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 17. September 2014 deshalb eine deutsche Beteiligung mit bis zu 10 bis 20 Polizisten sowie zivilen Experten beschlossen. Von den derzeit 56 Missionsmitgliedern vor Ort sind 8 aus Deutschland, 5 Polizisten sowie 3 zivile Experten. Mitbeteiligte Nationen sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien und Ungarn. Im Mittelpunkt der Arbeit der Mission steht die Reform des Innenministeriums und der ihm unterstehenden Sicherheitskräfte. Dabei wird die Mission beratend tätig und unterstützt die Ukraine auch bei entsprechenden Regionalprojekten. Dies ist nur zu begrüßen, genauso wie die Beratung des ukrainischen Innenministeriums zu den Aspekten Menschenrechte und Gender. Es ist ebenso darauf zu verweisen, dass die Mission ihre Aktivitäten eng mit den übrigen internationalen Akteuren sowie insbesondere mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, koordiniert. Positiv ist gleichfalls die Unterstützung des Pilotprojektes „Community Policing“ des ukrainischen Innenministeriums in Lviv sowie der damit verbundene Austausch mit lokalen Akteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft. Der enge Austausch mit dem ukrainischen Parlament, der Zivilgesellschaft sowie lokalen Thinktanks trägt zur Offenheit und Transparenz und damit auch zu einer öffentlichen Kontrolle der europäischen Mission bei. Mit dem heute hier zu beratenden Antrag fordert die Fraktion Die Linke, die eingesetzten deutschen Polizeikräfte abzuziehen, jegliche weitere Unterstützung der Mission einzustellen und sich innerhalb der EU für ihre Beendigung einzusetzen. Begründet wird dies mit einer der Bundesregierung unterstellten einseitigen Parteinahme in einem Bürgerkrieg und der angebliche Einbeziehung deutscher Polizistinnen und Polizisten auf der Seite einer Bürgerkriegspartei. Das ist fadenscheinig und würde unsere Bemühungen um die Stärkung einer rechtsstaatlichen Entwicklung in der Ukraine torpedieren. Innen- und Auswärtiger Ausschuss des Deutschen Bundestages haben sich in ihren Sitzungen am 4. Februar 2015 damit befasst und mit übergroßer Mehrheit der Regierungsparteien sowie der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den Antrag abgelehnt. Und dies zu Recht! Deshalb bitte ich den Deutschen Bundestag, auch nach dieser Debatte der Entscheidung des Auswärtigen Ausschusses sowie des mitberatenden Innenausschusses zu folgen und den Antrag der Fraktion Die Linke ebenfalls abzulehnen. Die Bunderegierung hat in zwei Antworten – auf den Drucksachen 18/2327 sowie 18/4084 – klar und deutlich zu den zwei das Thema behandelnden Kleinen Anfragen Stellung genommen. Die von den Antragstellern vorgetragenen Begründungen für den von ihnen geforderten Abzug der eingesetzten Angehörigen der Bundespolizei wie einseitige Unterstützung einer Bürgerkriegspartei, die pauschale Verdächtigung, dass die neue ukrainische Regierung und die Behörden kein ernsthaftes Interesse am Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates hätten, sowie die angebliche Stützung der ukrainischen Regierung auf faschistische Politiker und Politikerinnen sind unzutreffend und gehen fehl. Die Ukraine befindet sich in einer rasanten Veränderung. An der einen oder anderen Stelle sind am politischen Prozess durchaus noch Personen beteiligt, die extrem rechtes Gedankengut vertreten haben oder es noch vertreten; doch ist deren Anzahl und Einfluss durch die Wahlentscheidungen der Bürgerinnen und Bürger deutlich zurückgedrängt worden. Auch dass in einigen Einheiten rechtsextreme Tendenzen vorhanden sind, ist bekannt. Doch haben sowohl Bundesregierung wie auch die Fraktionen dieses Hauses sich gegenüber der ukrainischen Regierung sowie Parlamentariern der Werchowna Rada immer wieder klar gegen Rechtsextremismus eingesetzt und deutlich gemacht, dass man die Entwicklung aufmerksam beobachtet. Freiwilligenverbände, dazu in dem einen oder anderen Fall auch noch politisch ausgerichtet – auch rechtsextremistisch –, neben der ukrainischen Armee, der Nationalgarde oder anderen unter staatlicher Hoheit und staatlichem Befehl stehende Einheiten sind keine Perspektive für die Zukunft der Ukraine, schon gar nicht Privatarmeen. So ist es gut, dass die ukrainische Regierung aktiv daran arbeitet, die Freiwilligenverbände vollständig in die Struktur der Streitkräfte oder der Natio-nalgarde zu integrieren. Die Absetzung und die Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen Gouverneur Kolomojski aus Dnjepropetrowsk und seinen Bataillonen durch Präsident Petro Poroschenko zeigen in die richtige Richtung. Im Übrigen entspricht ein derartiges Vorgehen auch den vereinbarten Maßnahmen von Minsk, wonach alle illegalen Gruppen zu entwaffnen sind. Vollends ins Leere geht der Vorwurf der Fraktion Die Linke, die Bundesregierung habe im bisherigen Konfliktverlauf nicht ein Mindestmaß an Neutralität gezeigt und damit zur Eskalation beigetragen. Von Anfang an, von den Bemühungen, das Blutvergießen auf dem Maidan am 20. Februar 2014 zu beenden, über die Vielzahl von Verhandlungen in den unterschiedlichsten Formaten und unzähligen Telefonaten, über die ersten Verhandlungen in Minsk bis zu den Vereinbarungen dort am 12. Februar 2015 haben Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel die Linie einer friedlichen Lösung des Konfliktes nachhaltig verfolgt. Eine militärische Lösung schied von Anfang an aus. Im Übrigen wurde ebenso intensiv darauf hingewiesen, dass die Todesschüsse auf dem Maidan genauso -zügig aufzuklären sind wie der schreckliche Tod der Brandopfer von Odessa. Inzwischen wurden über 1 150 Untersuchungsverfahren zu den Tötungen rund um den Maidan eröffnet. Eine Benachrichtigung hierüber konnte jedoch nur gegenüber circa 45 Personen bis Mitte November des letzten Jahres erfolgen. Eine detaillierte Aufarbeitung wird wohl dadurch erschwert, dass in einem erheblichen Umfang Beweismaterial durch ehemalige Amtsträger vernichtet wurde. Kritisch hat sich das vom Europarat eingerichtete internationale Beratergremium, das sich um die Sicherstellung internationaler Rechtsgrundsätze bei den Ermittlungen kümmern soll, in einem Bericht vom 31. März 2015 zu den Maidan-Ermittlungen geäußert. Die ukrainische Regierung hat hier die Aufgabe, die geäußerte Kritik -einer mangelnden Aufklärungsbereitschaft im Innenministerium und im Geheimdienst sowie die nicht ausreichenden Ressourcen bei der Generalstaatsanwalt auszuräumen bzw. ihre Ursachen zu beseitigen und für eine nachdrückliche Aufklärung zu sorgen. Gleiches gilt für die Ermittlungen infolge des Brandes in Odessa mit 42 Toten. Obwohl inzwischen Strafverfahren gegenüber 120 Personen eingeleitet worden sind und ein Prozess gegenüber 20 Verdächtigen begonnen hat, sind leider, was den eigentlichen Brand angeht, wohl bislang keine Verdächtigen ermittelt worden. Der erste Prozess gegen 20 Verdächtige hat Ende November 2014 begonnen. Das internationale Beratergremium des Europarates soll auch die Aufarbeitung dieses gesamten Vorfalles begleiten, und ich erwarte auch hier, dass seitens der ukrainischen Behörden konsequent an einer Aufklärung und Strafverfolgung gearbeitet wird. Der Pauschalvorwurf des Nichtstuns läuft jedoch ebenfalls ins Leere, wobei durchaus die Erwartung da ist, dass die ukrainische Regierung hier noch nachdrücklicher aktiv wird. Doch ist dies allemal kein Anlass zum Rückzug aus der EU-Polizeimission, sondern eher ein Grund, die Unterstützung und die Beratung der ukrainischen Sicherheitseinrichtungen zu intensivieren und weiter auszubauen. Wenn die Minsker Vereinbarungen vom 12. Februar 2015 zu einem Erfolg werden sollen, was alle Fraktionen im Deutschen Bundestag in Redebeiträgen unterstrichen haben, um der Ukraine und der Region eine Perspektive für einen friedlichen Weg in die Zukunft zu ermöglichen, dann wäre es gerade jetzt angesichts der großen Herausforderungen falsch und kontraproduktiv, deutsche Beratungskompetenz und die aus anderen europäischen Ländern abzuziehen. Abzuziehen sind vielmehr alle ausländischen bewaffneten Formationen, Militärtechnik und Söldner vom Territorium der Ukraine, wie die Minsker Vereinbarungen es vorsehen. Es wäre besser und zielgerichteter gewesen, wenn die Fraktion Die Linke hierzu aktiv geworden wäre. Ihr Antrag sollte damit vor diesem Hintergrund abgelehnt werden, indem das Parlament der Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses folgt, damit die zivil orientierte EU-Polizeimission zur Beratung beim Aufbau eines staatlichen, demokratisch legitimierten Gewaltmonopols in der Ukraine mit deutscher Unterstützung fortgesetzt werden kann. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die Linke beantragt, die deutsche Beteiligung an der EU-Polizeimission in der Ukraine zu beenden. Wir wollen nicht, dass deutsche Polizisten am Aufbau des ukrainischen Sicherheitsapparates beteiligt werden. Denn die Mindestvoraussetzung dafür müsste sein, dass es ernstzunehmende Indizien dafür gibt, dass die ukrainische Regierung die Menschenrechte garantiert und demokratische Zustände anstrebt. Das ist aber absolut nicht zu erkennen. Ganz im Gegenteil gibt es in den letzten Monaten schwerwiegende Indizien dafür, dass dort eine zunehmend autoritäre Herrschaft aufgebaut wird. Unsere Ablehnung der EU-Mission hat zwei wesentliche Gründe: Die Mission ist eine direkte Beteiligung am innerukrainischen Bürgerkrieg, und sie unterstützt einen Sicherheitsapparat, der in hohem Maße von faschistischen Kräften beeinflusst wird. Die militärische Relevanz zeigt sich schon darin, dass zu den Ansprechpartnern auch der ukrainische Geheimdienst SBU gehört. Diesem obliegt die Leitung der sogenannten Antiterror-Operation, wie der Krieg im Osten des Landes von der ukrainischen Regierung bezeichnet wird. Ein noch deutlicheres Indiz ist die Beratung der Na-tionalgarde durch die Mission. Die Nationalgarde untersteht zwar formal dem Innenministerium, ist aber eine ausgesprochen militärische Truppe. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke – 18/2327 – nicht einmal ausschließen wollen, dass sich das Beratungsangebot der deutschen Polizisten auch auf konkrete militärische Einsätze der Nationalgarde im Krieg in der Ostukraine bezieht. Hinzu kommt, dass in einem „Reformpapier“ des ukrainischen Innenministeriums vom November 2014 ausdrücklich festgelegt wird, dass die Nationalgarde und der Grenzschutz – der ebenfalls von der EU-Mission beraten wird – den „Status paramilitärischer Formationen“ erhalten sollen. Dass deutsche Polizisten dabei mithelfen sollten, Paramilitärs zu schaffen, lehnt Die Linke eindeutig ab. Hinzu kommt die Rolle faschistischer Kräfte in der ukrainischen Politik. Zwar ist bei den Parlamentswahlen im Herbst 2014 die faschistische Swoboda-Partei aus dem Parlament und damit aus der Regierung geflogen. Andererseits hat die „Radikale Partei“ von Oleg Ljaschko mit einem radikal-nationalistischen Programm die Swoboda beerbt, 7 Prozent erhalten und, was weit schwerer wiegt, ist wiederum Teil der Regierungskoalition. Insgesamt ist Die Linke hochgradig darüber besorgt, dass es eine nicht zu übersehende Zusammenarbeit der ukrainischen Regierung mit faschistischen und extremnationalistischen Kräften bzw. deren Anführern gibt. So genießen etliche faschistische Politiker und Chefs faschistischer Milizen die offene Unterstützung der angeblich „prowestlichen“ Regierungsparteien. So hat etwa Andrij Bilezky mit Unterstützung der Volksfront ein Direktmandat für die Oberste Rada gewonnen. Bilezky ist Kommandant der Asow-Miliz, deren Angehörige offen Hakenkreuze, SS-Runen und die faschistische „Schwarze Sonne“ tragen. Selbst die Bundesregierung hat diese Miliz als rechtsextrem eingeschätzt. Neben Bilezky sind zwei weitere Asow-Milizionäre in die Rada gelangt, über die Listen des Poroschenko-Blocks und der Vaterlandspartei. Die Asow-Miliz ist nicht das einzige rechtsextreme Bataillon. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einer Ausarbeitung vor wenigen Wochen auch bei den Bataillonen Aidar, Dnipro und Donbass alarmierende Hinweis auf eine rechtsextreme Ideologie konstatiert. Man kann sich vorstellen, wie diese Milizen im Osten der Ukraine wüten. Amnesty International, die OSZE und der UNO-Menschenrechtskommissar haben bestürzende Hinweise über Menschenrechtsverbrechen dieser Kräfte zusammengetragen: Plünderei, widerrechtliche Festnahmen, Behinderung von Lebensmittellieferung, Misshandlungen usw. Die ukrainische Regierung unternimmt aber keinerlei Anstrengung, diese Milizen aufzulösen und ihre Verbrechen zu untersuchen. Das Asow-Bataillon ist vielmehr offiziell in die Nationalgarde integriert worden. Man muss sich das mal vorstellen: Würden wir es in Deutschland hinnehmen, wenn eine rechtsextreme Wehrsportgruppe formell in die Bundeswehr aufgenommen würde? Die Bevölkerung in der Ostukraine wird sich in ihrer Ablehnung der Kiewer Regierung noch bestärkt fühlen, wenn sie sehen muss, dass faschistische Bataillone für ihre Verbrechen nicht bestraft, sondern von der Regierung sogar noch legalisiert werden. Wie ich schon erwähnt habe, gehört die Beratung der Nationalgarde zu den Aufgaben der EU-Mission – damit auch die Beratung des Asow-Bataillons und anderer faschistischer Kräfte. Die Bundesregierung hat auf Anfrage bestätigt, dass es keinerlei Empfehlungen an die deutschen Polizisten gegeben hat, sich der Beratung von Nazimilizen zu enthalten. Die Verbindungen insbesondere zwischen dem ukrainischen Innenministerium und faschistischen Anführern gehen aber noch weiter. So hat Innenminister Arsen Avakov den Vizekommandanten des Asow-Bataillons, Wadim Trojan, zum Polizeichef der Oblast Kiew ernannt. Die Polizei der Stadt Kiew ist eine offene Kooperation mit dem „Rechten Sektor“ in einem Kiewer Stadtteil eingegangen, um gegen Drogen und illegales Glücksspiel vorzugehen. Der Chef des Rechten Sektors, Dmitro Jarosch, ist jetzt offizieller Berater des Generalstabes. Der frühere Swoboda-Abgeordnete Juri Michaltschischin, der schon mal den Holocaust als „Lichtblick in der europäischen Geschichte“ bezeichnet, arbeitet jetzt beim Geheimdienst, nach eigenen Angaben zuständig für „operative Information“, also Propaganda. Die ukrainische Regierung arbeitet also offen mit Faschisten zusammen, ja befördert sie in hohe Funktionen in Militär, Polizei und Geheimdienst. Damit ist der ukrainische Sicherheitsapparat in hohem Maße unter faschistischem Einfluss – dass die EU da noch Beihilfe zur weiteren „Optimierung“ dieser Sicherheitskräfte leistet, ist ein ungeheuerlicher Skandal. Es darf nicht sein, dass deutsche Polizisten Faschisten unterstützen – weder im Inland, noch im Ausland. Deswegen muss die Unterstützung für die EU-Mission sofort eingestellt werden. Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer wie die Linke in der vergangenen Woche die EU-Assoziierung mit der Ukraine, Moldau und Georgien abgelehnt hat, ist offenbar an einem inneren zivilen Aufbau dieser Länder nicht interessiert. Die EU-Polizeimission in der Ukraine ist eine durch und durch zivile Mission. Sie dient dem Aufbau von rechtsstaatlichen, menschenrechtsorientierten und korruptionsfreien Polizeistrukturen in der Ukraine. Deutschland beteiligt sich mit 20 Polizistinnen und Polizisten. Die Ukraine steht ganz am Anfang vieler demokratischer und rechtsstaatlicher Veränderungsprozesse. Wer in diesen Zeiten die EU-Polizeimission abziehen möchte, will am demokratischen Aufbau des Landes offensichtlich nicht teilhaben. Wir nähern uns dem 8. Mai und damit dem 70. Jahrestag der Befreiung Europas vom Nationalsozialismus. Das fordert dazu auf, noch einmal einen genauen Blick auf die deutsche Geschichte – gerade auch mit Bezug auf die Ukraine – zu werfen. Das berechtigte historische Verantwortungsgefühl gegenüber der Sowjetunion führt heute oft zu einem verkürzten Geschichtsmodell, weil wir geografische und damit mentale blinde Flecken auf der Landkarte haben. Diese betreffen die Ukraine, -Belarus, Polen, das Baltikum, die gesamte Region, die Timothy Snyder in seinem Buch Bloodlands als Zwischenländer zwischen Berlin und Moskau bezeichnet. Hier fanden in der kurzen Zeitspanne zwischen 1930 und 1945 etwa 14 Millionen Menschen einen gewaltsamen Tod: Opfer der von Stalin herbeigeführten Hungersnot in der Ukraine, des zwischen Hitler und Stalin vereinbarten Einfalls in Polen, der Exzesse der Wehrmacht in Belarus und der Ukraine sowie des Völkermords an den Juden. Es grenzt geradezu an den Versuch einer historischen Schuldumkehr, wenn heute von deutscher Seite mit Übereifer auf rechtsextreme Umtriebe in der Ukraine hingewiesen wird – die es zweifelsohne gibt, wie aber auch in Frankreich mit dem Front National, in Griechenland mit der „Goldenen Morgenröte“ und den Rechts-populisten in der jetzigen Regierung. Dies könnte – gerade in den Zwischenländern – den Verdacht aufkommen lassen, dass eine Verwischung der deutschen Spur dort stattfinden soll, wo von deutschem Boden ausgehend der Faschismus so sehr gewütet hat. Heute melden Medien, dass das amerikanische Außenministerium Russland und den von ihnen unterstützten Separatisten schwere Verletzungen des Minsker -Abkommens vorwirft. Die russische Armee soll Flugabwehrgeschütze und weitere schwere Waffen in die Ost-ukraine liefern, verstärkt die Kämpfer vor Ort ausbilden und außerdem bis zu zwölf Bataillone an der Grenze zusammengezogen haben. In Europa bildet sich derzeit eine interessante Querfront aus Links- und Rechtspopulisten, die von Moskau unterstützt wird. Sie eint die -Ablehnung des transatlantischen Bündnisses, und es ist bekannt, dass sie den Aussagen von NATO und USA den Wahrheitsgehalt abspricht. Mich allerdings erinnert vieles an Bosnien, als ebendiese Kenntnisse der Aggression oder Aggressionsvorbereitungen der NATO – und damit auch uns – bekannt waren und wir solche Informationen zurückgehalten haben, weil wir die Konsequenzen fürchteten. Ja, beide Seiten müssen die Waffenstillstandsvereinbarungen von Minsk einhalten. Aber wie wollen wir der Kiewer Regierung abverlangen, sich noch wehrloser zu machen, während wir sehen, dass die russische Seite wieder aufrüstet und möglicherweise einen nächsten Aggressionsschritt vorbereitet? Während Europa endlich – viel zu spät – beginnt, auf die Flüchtlingskatastrophe vor unseren Küsten zu -reagieren, vermeiden wir den Blick auf die humanitäre Katastrophe, die sich in der Ukraine abspielt. Etwa 1,2 Millionen ukrainische Binnenflüchtlinge werden bei uns erstaunlicherweise kaum zur Kenntnis genommen. Wir müssen vermuten, dass in den dörflichen Regionen, in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten, Menschen verhungern. Aber sie verhungern still und ertrinken nicht vor unseren Augen. Ich -fordere dringlich auf, dass wir diese humanitäre Katastrophe in der Ukraine nicht genauso verdrängen, wie wir es mit dem Flüchtlingsdrama im Mittelmeer durch die Beendigung von Mare Nostrum getan haben. Wer beansprucht, aus der Krise gelernt zu haben, muss sein Handeln jetzt auch auf den Osten Europas ausdehnen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost (Tagesordnungspunkt 17) Dr. André Berghegger (CDU/CSU): Vor mehr als 20 Jahren gab es mit der Postreform eine historische Zäsur. Durch das Poststrukturgesetz und das Postumwandlungsgesetz wurde die Privatisierung der Deutschen Bundespost eingeleitet. Seitdem werden die drei Nachfolgeunternehmen in den Bereichen Postdienst, Postbank und Telekom als separate Aktiengesellschaften erfolgreich fortgeführt. Diesen Weg wollen wir mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost weitergehen. Dabei verfolgen wir insbesondere das Ziel, die organisatorischen Strukturen und rechtlichen Instrumentarien im Postnachfolgebetrieb weiterzuentwickeln. Gleichzeitig soll die Beschäftigung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, die bei den drei Postnachfolgeunternehmen tätig sind, nachhaltig gesichert werden. Die Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten bei den Postnachfolgeunternehmen liegt deshalb auch im Interesse aller Beteiligten. Die Beamtinnen und Beamten haben einen Anspruch auf eine ihrem Amt angemessene Verwendung. Dieser Anspruch kann künftig bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen besser gewährleistet werden als unter der geltenden Rechtslage. Den Postnachfolgeunternehmen hilft die behutsame Weiterentwicklung des dienstrechtlichen Instrumentariums, sich gemeinsam mit den bei ihnen beschäftigten Beamtinnen und Beamten in einem globalen Wettbewerb zu behaupten und die dafür notwendigen unternehmerischen Entscheidungen zu treffen. Das dient zugleich auch der Beschäftigungssicherung. Und für den Bund schließlich reduziert sich die Wahrscheinlichkeit, bei einer Auflösung oder Umwandlung der Postnachfolgeunternehmen wieder unmittelbar selbst für eine amtsangemessene Weiterbeschäftigung der dort beschäftigten Beamtinnen und Beamten und für deren Personalkosten sorgen zu müssen. Mit dem Gesetz ändern wir das Personalrecht und weitere Rechtsvorschriften für die rund 100 000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, die noch bei den drei Nachfolgeunternehmen der früheren Deutschen Bundespost beschäftigt sind und für die der Bund als Dienstherr weiterhin die Verantwortung trägt. Doch auch die rund 275 000 Versorgungsempfänger sind teilweise betroffen. Im Wesentlichen geht es bei den Änderungen um vier Bereiche. Zum einen wird die Bundesregierung ermächtigt, neben den drei primären Postnachfolgeunternehmen durch Rechtsverordnung weitere Unternehmen zu sekundären Postnachfolgeunternehmen zu bestimmen und mit hoheitlichen Aufgaben zu beleihen. Dafür kommen allerdings ausschließlich Unternehmen infrage, die in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachfolgeverhältnis zu einem der drei primären Postnachfolgeunternehmen stehen. Das ergibt sich schon aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben nach Artikel 143 b des Grundgesetzes. Leider ist dieser Aspekt in der Öffentlichkeit gelegentlich verzerrt dargestellt worden. Das hat zu ebenso unnötigen wie unberechtigten Sorgen bei den Betroffenen geführt. Die Neuregelung liegt aber gerade auch im Interesse der Beamtinnen und Beamten. Denn ohne diese Neuregelung würde bei einer Umwandlung der drei primären Postnachfolgeunternehmen – beispielsweise durch Verschmelzung, Aufspaltung oder andere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen – die Pflicht zur Weiterbeschäftigung wieder unmittelbar den Bund als Dienstherrn treffen. Der Bund könnte aber in den meisten Fällen kaum für eine angemessene Verwendung sorgen. Vermutlich würden die betroffenen Beamtinnen und Beamten oft auch mit ihrem Fachwissen bevorzugt in dem Unternehmen weiterhelfen. Gegebenenfalls kann der Bund Sicherheitsleistungen festsetzen, um im Interesse der Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten, dass die neuen Postnachfolgeunternehmen ihren Zahlungspflichten dauerhaft nachkommen. Als Zweites sind künftig die Postnachfolgeunternehmen nur noch für aktive Beamte dienstrechtlich zuständig. Die Zuständigkeit für Versorgungsempfänger wird auf die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost übertragen. Das gewährleistet eine einheitliche Anwendung der Vorschriften. Außerdem müssen die Nachfolgeunternehmen so nicht noch auf Jahre hinaus dienstrechtliches Fachwissen vorhalten. Das wäre schließlich weder wirtschaftlich noch beamtenrechtlich sinnvoll. Doch die Unternehmen haben die Verwaltungskosten der Bundesanstalt zu tragen und leisten dadurch einen Beitrag zur Finanzierung der Versorgungsausgaben. Drittens erfolgt eine Zentralisierung der Beihilfebearbeitung für alle bei Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamtinnen und Beamten. An der Finanzierung der Beihilfeausgaben wird sich nichts ändern. Abschließend ist als vierter Punkt zu nennen, dass die dienstrechtlichen Vorschriften fortentwickelt werden, um den Anspruch der Beamtinnen und Beamten auf eine amtsangemessene Weiterbeschäftigung bei den Postnachfolgeunternehmen zu gewährleisten. Schließlich hat es seit der Postreform am Markt Entwicklungen gegeben, die bei den damaligen Gesetzen nicht absehbar waren. Insbesondere geht es um Vorschriften zur Beurlaubung im dienstlichen Interesse und zur Zuweisung von Tätigkeiten bei anderen Unternehmen. Dabei haben wir die schutzwürdigen Belange der Beamtinnen und Beamten berücksichtigt und die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gewahrt. Zu dem Gesetzentwurf hat der Haushaltsausschuss am 23. Februar 2015 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dabei wurde mit den Sachverständigen unter anderem die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit Artikel 143 Absatz 3 des Grundgesetzes erörtert und aus unserer Sicht bestätigt. Darüber hinaus wurden in der Anhörung vonseiten der Gewerkschaften weitergehende Änderungen vorgeschlagen. Im Ergebnis sind diese nach unserer Auffassung jedoch nicht erforderlich. Der Gesetzentwurf trägt in der vorliegenden Fassung den Belangen der Beamtinnen und Beamten ausreichend Rechnung. Er ist ausgewogen mit Blick auf die Interessen der Beschäftigten und Unternehmen. Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): Über 100 000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sind derzeit noch bei den Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG aktiv beschäftig. Demgegenüber übersteigt die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der früheren Deutschen Bundespost mit 275 000 Personen die der Aktiven um ein Vielfaches. Dieses Verhältnis wird sich, da keine neuen Beamtenverhältnisse mehr -begründet werden dürfen, in Zukunft noch weiter in Richtung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger verschieben. Ziel des heute zu beschließenden Gesetzentwurfes ist es einerseits, eine stabile Rechtsgrundlage für künftige wirtschaftliche Weiterentwicklungen zu finden, mit der die bisherige Beleihung der Postnachfolgeunternehmen – Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Postbank AG – auch auf Tochter- und Enkelunternehmen erstreckt und auch eine Lösung für Umwandlungen und Verschmelzungen angeboten wird. Andererseits muss dem -Anspruch der Beamtinnen und Beamten auf eine angemessene Vergütung und einen angemessenen Schutz Rechnung getragen werden. Wir haben es uns in den letzten Wochen und Monaten nicht einfach gemacht und unzählige Gespräche geführt und eine Anhörung durchgeführt. Vor allem ging es mir dabei darum, die Interessen der Beamtinnen und Beamten, deren Status sich aufgrund des vorliegenden Gesetzes keinesfalls verschlechtern darf, zu wahren. Hierbei wurden vor allem drei Kernpunkte erörtert, die in der Beurteilung des Gesetzentwurfes strittig waren und auf die ich hier kurz eingehen möchte: So war erstens zu prüfen, ob die Übertragung der Hoheitsgewalt per Rechtsverordnung auf sogenannte sekundäre Postnachfolgeunternehmen mit den Bestimmungen des Artikels 143 b GG vereinbar ist. Die Anhörung hat gezeigt, dass es hier durchaus unterschiedliche Meinungen gibt. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob Artikel 143 b Absatz 3 GG eine Begrenzung auf die ursprünglichen drei Postnachfolgeunternehmen fordert. Nach herrschender Meinung ist der im Gesetzentwurf vorgeschlagene Weg gangbar, wenn nur Unternehmen infrage kommen, die in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachfolgeverhältnis zu einem der drei primären Postnachfolgeunternehmen und damit mittelbar zum ehemaligen Sondervermögen Deutsche Bundespost stehen. Insofern trifft infolge einer solchen Beleihung diese Unternehmen die Beschäftigungs- und Kostentragungspflicht für die ihnen zugeordneten Beamtinnen und Beamten. Die Bedenken hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit der geplanten Fassung konnten meines Erachtens deutlich widerlegt werden. Die Frage der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfes mit Artikel 143 b GG ist ausreichend geklärt worden. Zum anderen kam die Frage auf, ob man § 38 des Entwurfes ergänzt. Es ist die Meinung vertreten worden, dass sich die Ausübung der Dienstherrenbefugnisse durch delegierte Unternehmen immer weiter auf das Beschäftigungsverhältnis der Beamtinnen und Beamten von ihren Dienstherren entfernt. Die Wahrung der Rechtsstellung in Artikel 143 b Absatz 1 GG müsse daher spezifiziert werden, damit die Situation der Beschäftigten sich nicht verschlechtern werde. Dies gelte auch für die Arbeitsverhältnisse von beurlaubten Beamtinnen und Beamten. Insgesamt sind knapp 25 000 Beamtinnen und Beamte – also immerhin ein Viertel der aktiven Beamtinnen und Beamten – bei den Postnachfolgeunternehmen beurlaubt – sogenannte In-Sich-Beurlaubungen – und arbeiten projektbezogen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis für dasselbe Postnachfolgeunternehmen, oft zu wesentlich besseren Konditionen. An diesen spezifischen Gegebenheiten ändert sich durch das vorliegende Gesetz nichts. Auch bei einer Umwandlung oder Verschmelzung behalten diese Beschäftigten ihre Rechte und Pflichten. Aber: Beurlaubungen gibt es nicht auf ewig. Sie sind immer projektbezogen und zeitlich limitiert. Beurlaubte Beamte sind und bleiben Beamte. Der vorliegende Entwurf ändert am Beamtenstatus nichts. In diesem Zusammenhang erscheint es mir sehr wichtig, auf die entsprechenden Arbeitsbedingungen der Beamtinnen und Beamten zu achten. Es sollte keine Aufgabenverschlechterung stattfinden, und zudem sollten auch Perspektiven und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Beamtinnen und Beamten bei den sekundären Postnachfolgeunternehmen vorhanden sein. Diese Bestimmungen werden aber meines Erachtens auch durch den vorliegenden Entwurf hinreichend umgesetzt. In § 38 Absatz 2 heißt es ausdrücklich: „Der Wechsel ist unter Wahrung der Rechtsstellung der Betroffenen und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten bei den Aktiengesellschaften im Sinne von § 1 Absatz 1 PostUmwG vorzunehmen. Es dürfen nur Unternehmen mit Sitz im Inland als weitere Postnachfolgeunternehmen bestimmt werden …“. Hinzu kommt, dass vor Erlass einer Rechtsverordnung die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften nach § 118 des BBG zu beteiligen sind. Sollte dann ein anderes Unternehmen beliehen werden, gelten selbstverständlich die bisherigen beamtenrechtlichen Grundsätze fort. Zum einen werden die Beamtinnen und Beamten unter Wahrung ihrer Rechtsstellung zu den bisherigen Konditionen weiterbeschäftigt, zum anderen greifen die Benachteiligungsverbote des Postpersonalrechtsgesetzes. Aus diesem Grunde bedurfte es keiner weiteren gesetzlichen Regelung. Lassen Sie mich zum Schluss noch einen dritten Punkt der Kernthemen kurz skizzieren, die Versorgungslage. Zurzeit ist es so, dass bei allen Beschäftigten der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Versorgungsansprüche nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet werden, während bei den Beschäftigten der Postnachfolgeunternehmen Unternehmensbeiträge in Höhe von 33 Prozent der Beamtenbezüge gelten. Nach dem Gesetzentwurf wird – richtigerweise – die Bundesanstalt die dienstrechtlichen Befugnisse für die Ruhestandsbeamten wahrnehmen und mit der Beihilfe-bearbeitung betraut werden. Hierfür werden circa 200 zusätzliche Beamte zur Bundesanstalt übergeleitet. Dies verursacht – das sehe ich absolut ein – aufgrund der derzeitigen Kapitalmarktzinsen mehr Kosten bei den Postnachfolgeunternehmen. Ich kann auch verstehen, dass die Unternehmen dafür plädiert haben, den Kapitalfonds aufzulösen und für alle Beschäftigten 33 Prozent der Beamtenbezüge zu leisten. Aus haushälterischer Sicht ist diese Forderung zum jetzigen Zeitpunkt aber abzulehnen. Da je nach versicherungsmathematischer Berechnung für den Bund zukünftig die Höhe der Zahlungen anfallender Versorgungsfälle nicht überblickbar und kalkulierbar ist, wäre dies eine einseitige Risikoumverteilung auf den Bund und letztendlich auf den Steuerzahler. Alles in allem ist der vorliegende Gesetzentwurf geeignet, die entstandene Lücke zu schließen und auch die Interessen der beschäftigten Beamtinnen und Beamten sicherzustellen und zu bewahren. Es ist aber selbst-verständlich, dass die weitere Entwicklung der Postnachfolge- und eventueller sekundärer Postnachfolge-unternehmen genau im Auge behalten wird und wir gegebenenfalls im Sinne und für das Wohl der aktiven Beamtinnen und Beamten eingreifen werden, um deren Beschäftigungsverhältnisse neu zu regeln. Frank Tempel (DIE LINKE): Die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost hat deutlich gemacht, dass erhebliche verfassungsrechtliche Risiken bestehen, wenn der Entwurf in der jetzigen Form beschlossen werden sollte. Mehrere Sachverständige bezogen sich auf das Gutachten von Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff, der die vorgesehene Beleihung an andere als im Artikel 143 b Absatz 3 Satz 2 GG vorgesehene Unternehmen verwirft. Auch eine Beleihung an Tochter- und Enkelunternehmen lässt sich aus den entsprechenden Verfassungsartikeln nicht ableiten. Der Artikel 143 b stellt eine abschließende Sonderregelung dar, welche die Abweichungen von den allgemeinen dienstrechtlichen Prinzipien klar begrenzt und keine weitere Veränderbarkeit in Aussicht stellt: Die überführten Beamtinnen und Beamten sind weiter Bundesbeamte unter dem Dienstherren Bund. Die benannten Unternehmen üben die Dienstherrenbefugnis auf verfassungsrechtlicher Grundlage aus. Die Rechtsstellung der Betroffenen wird Kraft verfassungsrechtlicher Zusicherungen gewahrt. Dieser mit Artikel 143b des Grundgesetzes beabsichtigte Schutz für die Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost ist nicht mit einer einfachen gesetzlichen Regelung aufhebbar. Wenn die Große Koalition entsprechende Änderungen durchsetzen will, muss sie eine Grundgesetzänderung durchsetzen. Neben diesen schwerwiegenden rechtlichen Bewertungen des Gesetzentwurfes gibt es eine politische Bewertung. Die Postprivatisierung ist mit den Versprechen an die Beamtinnen und Beamten einhergegangen, ihren Rechtsstatus zu wahren. Verdi weist in ihrem Gutachten zur Anhörung auf die heutigen Realitäten hin, und die stellen sich völlig anders dar: Die Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sind minimal ausgeprägt. Personalkonzepte, die in der öffentlichen Verwaltung dem Laufbahnrecht entsprechend erarbeitet und durchgesetzt werden, finden in den Nachfolgeunternehmen der Post nicht statt. Die als Ausnahme gedachten Tätigkeits-zuweisungen nach Paragraf 4 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen -Bundespost – PostPersRG – werden zehntausendfach angewandt. 20 Jahre nach der Privatisierung sind rund 170 000 Beamtinnen und Beamte abgebaut worden. Die verbliebenen über 100 000 Beamtinnen und Beamten fürchten um ihren Status, falls weitere Unternehmen die Dienstherrenbefugnisse zugeschrieben bekommen. Die besondere Rechtslage, dass Beamtinnen und Beamte in einem Privatunternehmen beschäftigt werden, setzt im Umgang ein hohes Maß an Wissen und Erfahrung voraus. Es ist schwer vorstellbar, wie sich andere Unternehmen kurzfristig, praktikabel und rechtssicher in diese schwierige Rechtslage einarbeiten könnten. Die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Beamtinnen und Beamten gebietet es, keine Experimente auf dem Rücken der Betroffenen durchzuführen. Besonders problematisch im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Zuweisung unterwertiger Tätigkeiten. Wieso die Große Koalition ehemaligen Beschäftigten der Bundespost im Beamtenstatus Dinge zumuten will, die den übrigen Beamtinnen und Beamten nicht zugemutet werden können, ist nicht nachvollziehbar und abzulehnen. Der dbb beamtenbund und tarifunion hat in seiner Stellungnahme einen Änderungsvorschlag zum Paragraf 38 PostPersRG gemacht, der die Interessen der Beschäftigten, die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen und das Interesse des Bundes vermitteln soll. Wir halten diesen Kompromissvorschlag aufgrund der Implikationen des Grundgesetzes für schwierig, aber für eine -denkbare Möglichkeit. Dort wird die Wahrnehmung der Dienstherrenbefugnisse neu betrauter Postnachfolge-unternehmen an die Fortsetzung der bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen und an den kontrollierbaren Nachweis der notwendigen Fachkenntnis zur Bearbeitung beamtenrechtlicher Angelegenheiten gebunden. Leider hat die Große Koalition weder Schlussfolgerungen aus der öffentlichen Anhörung gezogen noch eine Kompromissvariante aufgegriffen. Sie wird sich sehenden Auges den Folgen einer aussichtsreichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesetzt sehen. Die Verantwortung für die absehbaren politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verwerfungen trägt alleine die Große Koalition. Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sowohl bei den eingereichten Stellungnahmen der Sachverständigen als auch bei der Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurde deutlich, dass dieser Gesetzentwurf erhebliche Mängel und Probleme aufwirft. Insbesondere die Möglichkeit, dass die Dienstherrenaufsicht über die ehemaligen Postbeamtinnen und -beamten nicht mehr alleine den drei Postnachfolgeunternehmen – Post, Postbank und Telekom – unterstellt ist, sondern diese im vorliegenden Gesetzentwurf erweitert wird, stellt eine weitreichende Veränderung dar. Wir sehen hierin eine verfassungswidrige Änderung. Die Ausweitung der Dienstherrenbefugnis auf andere Unternehmen als die direkten Postnachfolgeunternehmen steht im Widerspruch zu Artikel 143 b Grundgesetz. Er geht davon aus, dass die Postnachfolgeunternehmen einen rechtlichen Einfluss auf weitere Unternehmen ausüben können müssen, wenn Dienstherrenrechte übertragen wurden. Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen in der deutlichen Ausweitung der Beleihungsmöglichkeiten. Was bei den Beratungen im Bundestag schlichtweg verschwiegen wurde ist, dass wegen des anstehenden Verkaufs der Postbank hier schnell Vorsorge getroffen werden soll. Der Bund trägt die Verantwortung für die Beamtinnen und Beamten, und dies erfolgt nach Artikel 143 b Grundgesetz „unter Wahrung ihrer Rechtsstellung“. Kritisch sehen wir auch, die ausdrücklich im Grundgesetz erwähnten Postnachfolgeunternehmen und die Ausweitung der Dienstherrenfähigkeit im Zuge einer Verordnungsermächtigung zu regeln. Ohne eine Änderung des Grundgesetzes scheint uns diese Ausweitung der Beleihung verfassungswidrig. Wir sehen die zwingende Notwendigkeit, dass sich das Parlament mit dieser Frage beschäftigt, da es sich hierbei um Beamtinnen und Beamte des Bundes handelt. Weitere Kritik besteht an der neuen Regelung, dass zukünftig Zuweisungen einer unterwertigen Tätigkeit, wenn auch befristet, möglich sein sollen. Dies stellt die Beamtinnen der Postnachfolgeunternehmen schlechter als andere Bundesbeamte. Im § 38 sehen wir die Gefahr, dass jedes Unternehmen zum Postnachfolgeunternehmen werden kann, ohne jegliche Kenntnis des Beamtenrechts. Hier sind wir angehalten, die Rechte der Beamtinnen und Beamten zu wahren. Wie gesagt: Sie stehen in unserer Verantwortung. Mit einem abschließenden Beispiel möchte ich noch aufzeigen, welche weitere Regelungslücke durch das Gesetz entsteht: Was würde mit den Beamtinnen und Beamten passieren, wenn die Postbank beispielsweise an ein ausländisches Unternehmen verkauft würde? Eine Ausleihe ins Ausland ist im Gesetz nicht geregelt. Sie würden dann in die Beschäftigungslosigkeit versetzt werden. Auch hierfür bedarf es einer klaren Regelung. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen, die einige Unklarheiten im Gesetzentwurf definiert haben, und als Ergebnis der Anhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu den Anträgen: – UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung global gestalten – Post 2015-Agenda auf den Weg bringen – Armut und soziale Ungleichheit weltweit überwinden, natürliche Grundlagen bewahren – Gipfeljahr 2015 – Durchbruch schaffen für Klimaschutz und globale Gerechtigkeit (Tagesordnungspunkt 19) Jürgen Klimke (CDU/CSU): Diese Aussprache zum Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung global gestalten – Post 2015-Agenda auf den Weg bringen“ möchte ich nutzen, um die Öffentlichkeit erneut für dieses weitreichende Projekt der Vereinten Nationen zu sensibilisieren. Es wird unseren Alltag berühren und ist bisher in der breiten Wahrnehmung eher untergegangen. Bereits aus der Debatte zu diesem Thema Ende Februar hier in diesem Haus ist hervorgegangen, welche großen Umbrüche in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit 2015 vollzogen werden. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller sprach von einem „Welt-zukunftsvertrag“, der durch 17 neue Sustainable Development Goals, SDGs, – also nachhaltige Entwicklungsziele – zwischen entwickelten Staaten, Schwellen- und Entwicklungsländern dadurch geschlossen werden soll. Beobachter des Post-2015-Prozesses sprechen sogar von einem Paradigmenwechsel in der internationalen Entwicklungspolitik, da die klassische Aufteilung in Geber- und Empfängerländer aufgebrochen wird. Die von einer offenen UN-Expertengruppe formulierten Hauptentwicklungsziele für die kommenden 15 Jahre, mit einer Vielzahl von Unterzielen, lösen die seit dem Jahr 2000 gültigen Millenniumsentwicklungsziele, MDGs, ab. In unserem Antrag stellen wir fest, dass die Millenniumsentwicklungsziele in vielen Bereichen bedeutende Fortschritte gebracht haben. Wir zeigen jedoch auch die Schwachstellen einiger Vorhaben der vergangen Jahre auf, deren Lösung wir nicht länger aufschieben dürfen. Deshalb begrüßen wir die internationalen Bemühungen, auf dem soliden Fundament der Millenniumsziele nachvollziehbare Vorhaben für eine nachhaltige Entwicklung zu gestalten. Wir fordern die Bundesregierung auf, die internationalen Entwicklungsbemühungen auch in Deutschland durch kohärente Politikgestaltung sowie durch Einbindung von Verbänden, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft zu untermauern. Viele dieser Aspekte hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, mit der Erarbeitung einer „Zukunftscharta“ bereits aufgegriffen. Hervorheben möchte ich auch die im Antrag genannten Schlüsselelemente für Entwicklungszusammenarbeit: Krisenprävention, zivile Konfliktbearbeitung und Friedensarbeit – mit diesen Instrumenten tragen wir international dazu bei, die SDGs zu einem Erfolg zu machen. Neu ist auch: Die Eigenverantwortung aller Staaten für die Entwicklung auf ihrem Territorium bekommt in Zukunft einen höheren Stellenwert. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Gleichzeitig schreiben die neuen Ziele erstmals nachhaltige und globale Entwicklungsvorgaben für alle Unterzeichner vor. Somit formulieren die SDGs – im Gegensatz zu ihrem „Vorgängermodell“ – auch klare Erwartungen an die bisherigen Geberländer, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Produktions- und Konsumgewohnheiten. Die deutschen Beiträge zur Umsetzung nachhaltiger Entwicklung sind breit aufgestellt. Hierzu zählen Maßnahmen zu Ernährungssicherung und nachhaltiger Landwirtschaft, der Erhalt und Schutz der Biodiversität oder der Aufbau von sozialen Sicherungssystemen und regionaler Gesundheitsversorgung. Wir verpflichten uns auch dazu, die Emission von Treibhausgasen weiter zurückzufahren. Der Antrag fordert die Bundesregierung dazu auf, sich auf den UN-Konferenzen in Lima und -Pyeongchang dafür einzusetzen, die globale Erderwärmung bis 2050 auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Bevor von der Opposition der Einwand kommt, unser Fokus auf Eigenverantwortung der Staaten würde einem Teil der Weltbevölkerung in fragilen Staaten den Zugang zu Entwicklung verschließen, möchte ich kurz darauf eingehen: Das BMZ identifiziert die Gruppe der fragilen Länder anhand einer jährlichen internen Bewertung der Regierungsführung. Rund 1,5 Milliarden Menschen leben in Ländern, die von Gewalt, Konflikten, unsicheren politischen Verhältnissen geprägt sind. Die Bundesregierung wird sich deshalb dafür stark machen, dass auch diktatorische Staatsführungen, die die Post-2015-Agenda der Vereinten Nationen unterzeichnen, ihren Anteil für den Erfolg der Ziele leisten. Fakt ist aber auch: Durch Not- und humanitäre Hilfe helfen wir weiterhin jenen, die durch fragile staatliche Strukturen von Hunger, Flucht und Vertreibung betroffen sind. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass wir dem Privatsektor eine Rolle bei der Umsetzung von nachhaltiger Entwicklung beimessen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen schrecken bisher vor Investitionen und Kooperationen in Entwicklungsländern zurück. Das hat vielfältige Gründe. Wir wollen jedoch versuchen, die bestehenden Hürden weiter abzubauen und damit zu einer verstärkten Entwicklung beitragen. Hier könnte ich mir beispielsweise Erleichterungen bei der Kreditvergabe durch Förderbanken und einen Abbau von Regularien vorstellen. Wir müssen es schaffen, dass öffentliche Mittel eine Vorreiterfunktion einnehmen und als Katalysator für private Finanzierung fungieren. Gute Ansätze bestehen bereits – sie müssen weiter vorangetrieben werden. Aus den Reihen der Opposition ist zum Thema Post-2015-Strategie ein ganzer Chor an konfusen Vorschlägen zu hören: Da wird gesagt, dass „ein klares Bekenntnis der Bundesregierung“ zur Agenda fehle, dass das Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, TTIP, ein „Wahnsinn“ sei oder der Text der Entwicklungsziele zu „technokratisch“ daherkomme. Die neuen Entwicklungsziele mögen in einzelnen Punkten für manch einen Betrachter oder eine Interessengruppe nicht weit genug gehen, sie bilden aber – und das ist der essenzielle Punkt – einen Konsens der Weltgemeinschaft für die kommenden Jahre ab. Mit diesem Realismus erreichen wir in den nächsten Jahren mehr als durch einen überzogenen Idealismus, den beispielsweise die Schwellenländer China, Indien und Russland nicht teilen. Mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Deutschland eine entschlossene Botschafterin für nachhaltige Entwicklungsarbeit. Mit Blick auf den Antrag der Fraktion Die Linke: Wie ich bereits erwähnte, überfrachten Sie die Entwicklungsziele in Ihrem Antrag. Sie unterstellen den Entwicklungszielen, eine „neoliberale Agenda“ zu verfolgen. Dies sehen Sie insbesondere im geplanten Freihandelsabkommen der EU mit Indien, im EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit afrikanischen Staaten oder bei TTIP. Auch der Wahlerfolg von Syriza in Griechenland wird Ihrerseits als Anlass genommen, um „Hoffnungen für einen grundlegenden Wandel und die Abkehr von der unsozialen Austeritätspolitik“ zu propagieren. Da in Ihrer Initiative der Fokus zur Verabschiedung eines neuen Zielsystems für die Entwicklungspolitik vollkommen aus den Augen gerät, lehnen wir den Antrag ab. Zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen: Dieser geht davon aus, dass die Industrieländer eine besondere Verantwortung für den globalen Nachhaltigkeitsprozess in Entwicklung und Umwelt haben. Hiermit fordern Sie eine deutsche Vorleistung, die von Schwellenländern wie Brasilien, China und Indien nicht geteilt wird. Aber: Ein nicht abgestimmtes Handeln der Bundesregierung bringt keinen Erfolg und belastet deutsche und europäische Unternehmen und Arbeitsplätze, ohne dass dadurch nennenswerte Fortschritte auf globaler Ebene erreicht werden. Nach dem Abschluss der Arbeit der Open Working Group, OWG, der Vereinten Nationen – für unser Land arbeitete Staatsministerin Maria Böhmer maßgeblich mit – muss nun die Umsetzbarkeit der neuen Agenda analysiert werden. Und hier muss gelten: Die Umsetzung der 17 Ziele ist für alle Staaten der Vereinten Nationen gültig – auf nationaler Ebene dürfen einfachere Ziele nicht gegen schwerere ausgespielt werden, nur weil sie einer größeren Anstrengung bedürfen. Die 17 Ziele bilden einen guten Katalog. Aus diesem Grund muss sich die Bundesregierung auch dafür einsetzen, die SDGs in ihrer Gesamtheit zu verabschieden. Meine Botschaft an die Kritiker: Mit Blick nach vorne ist es viel wichtiger, ein Monitoring-System für die neuen Entwicklungsziele und ihre Unterziele zu etablieren, statt den Wunschkatalog auf immer weitere Ziele zu erweitern. Nur durch einen funktionierenden Kontroll- und Evaluierungsprozess werden wir die SDGs zu einem noch größeren Erfolg als die MDGs machen können. Die Herausforderung ist es, einen Prozess zu entwickeln, der es ermöglicht, auch in Ländern, die keine etablierten Mechanismen zur Datenerhebung haben, Entwicklung messen zu können. Wenn wir es schaffen, die Ergebnisse des Monitorings in die praktische Umsetzung zurückfließen zu lassen, werden wir zügig einer nachhaltigen Entwicklung näherkommen. Aus diesem Grund begrüße ich das Eintreten der Bundesregierung für messbare und quantifizierbare Ziele, „soweit es der Charakter des jeweiligen Zieles zulässt“. Hier sind wir auf dem richtigen Weg. Machen wir uns nochmals klar, wo wir 2015 auf dem internationalen Entwicklungspfad stehen: Der Gipfel-Kalender ist dieses Jahr enggestrickt. Der G7-Gipfel in Elmau unter deutscher Präsidentschaft, der Klimagipfel in Paris, das Entwicklungsfinanzierungstreffen in Addis Abeba und die UN-Konferenz in New York im September, wo das neues Zielsystem der Entwicklungszusammenarbeit beschlossen werden soll, werfen ihre Schatten voraus. Als Gesamtheit sind diese Konferenzen eine Chance für die Weltgemeinschaft, die Weichen für unseren Planeten auf nachhaltiges Wirtschaften zu stellen. Das klingt für einige vielleicht pathetisch. Wollen wir jedoch Fragen der globalen Gerechtigkeit und einer sozialen Weltordnung in den nächsten Jahrzehnten zufriedenstellend beantworten, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Dr. Bärbel Kofler (SPD): Seit Januar laufen die internationalen Verhandlungen zur Post-2015-Agenda, deren Herzstück die 17 Nachhaltigkeitsziele sind. Jeden Monat wird derzeit ein weiteres Paket verhandelt, damit beim UN-Gipfel im September ein neuer Zielkatalog verabschiedet werden kann. Erst wurde die politische Erklärung zu Beginn der Agenda verhandelt, dann der Zielkatalog mit 17 Zielen und 169 Unterzielen, jetzt die Implementierungsinstrumente, dann ein Kontrollmechanismus und Fragen der Finanzierung. Die neuen Ziele lösen die Millenniumsentwicklungsziele ab, denn 2015 läuft die Frist zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele aus. Die Bilanz ist gemischt: So sind Erfolge etwa bei der Armutsbekämpfung, im Kampf gegen Malaria und -Tuberkulose, beim Zugang zu Trinkwasser oder bei der Grundschulbildung von Mädchen zu verzeichnen. Diese Fortschritte sind teilweise jedoch regional sehr unterschiedlich. Gerade im Bereich Gesundheit hat uns die Ebola-Krise eindrücklich vor Augen geführt, wie wichtig funktionierende Gesundheitssysteme für alle Länder sind. Funktionierende Systeme flächendeckend aufzubauen, ist sicher keine leichte Aufgabe. Aber sie sind das Fundament, das gebraucht wird, wenn wir erreichen wollen, was die Nachhaltigkeitsziele zum Thema Gesundheit vorschlagen. Auch im Bereich Bildung bedarf es weiterer Anstrengungen, um „Bildung für alle“ Wirklichkeit werden zu lassen. Der im April vorgestellte Weltbildungsbericht der UNESCO zeigt: Viel zu oft entscheiden Armut, Wohnort, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit oder Behinderung darüber, welche Bildungschancen Menschen haben. Das Risiko, die Grundschule nicht beenden zu -können, ist für Kinder aus sehr armen Familien heute fünfmal höher als für solche aus sehr reichen. Auch auf weiterführenden Schulen und Universitäten sind die Chancen extrem ungleich verteilt, besonders arme, auf dem Land lebende Mädchen und Frauen werden ausgeschlossen. Dabei ist Bildung ein Schlüssel, um soziale Ungleichheit zu überwinden und ein Leben ohne Armut zu erreichen. Wir brauchen gute öffentliche und gebührenfreie Bildung, um diese Ungleichheit zu beseitigen, auch das ist Aufgabe der neuen Nachhaltigkeitsziele. Mit den Nachhaltigkeitszielen müssen wir es also schaffen, die guten Entwicklungen der letzten Jahre zu verstetigen und dort, wo Mängel bestehen, besser zu werden. Deutliche Defizite gibt es bei der Frage von ökologischer Nachhaltigkeit, aber auch bei der Aufgabe der -Industrieländer, eine substanzielle Entwicklungspartnerschaft einzugehen und ein entwicklungsfreundliches internationales Umfeld zu schaffen. Insgesamt haben sich die Fortschritte angesichts des Klimawandels und der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 in den letzten Jahren verlangsamt. Das bedeutet, dass viele Themen der Millenniumsziele auch in einer neuen Post-2015-Agenda noch einmal aufgerufen werden müssen. Dennoch sind die Nachhaltigkeitsziele nicht nur eine Fortsetzung der bisherigen Entwicklungsziele. Im Un-terschied zu den Millenniumszielen adressieren die 17 Nachhaltigkeitsziele auch globale Themen, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Lassen Sie mich einige der neuen Themen und Ziele nennen: Abbau inner- und zwischenstaatlicher Ungleichheiten mit Ziel 10, menschenwürdige Arbeit weltweit mit Ziel 8, Klimawandel und Energie mit Ziel 7, Urbanisierung mit Ziel 11, Menschenrechte, Frieden und -Sicherheit. Neu ist auch die universelle Geltung der Nachhaltigkeitsziele. Die Universalität, also die Geltung der Ziele für alle Länder dieser Erde, macht nachhaltige Entwicklung auch zur Aufgabe für Industriestaaten. Es handelt sich somit nicht mehr um eine auf den Süden bezogene, rein entwicklungspolitische Agenda, sondern um eine globale Agenda, die auch für unsere nationalen Politikfelder Richtschnur wird. Das ambitionierte Ziel lautet, das Recht auf ein menschenwürdiges Leben und soziale Entwicklung mit den ökologischen Belastungsgrenzen des Planeten in Einklang zu bringen. Dies wird uns nur dann gelingen, wenn in New York alle vorgeschlagenen Ziele verabschiedet werden – auch die politisch vermeintlich unbequemeren wie die Reduzierung von Ungleichheit. Gut zu hören, dass die deutsche Bundesregierung alle 17 Ziele unterstützt und auch in New York kein Staat den vorliegenden Zielkatalog verändern möchte. Wollen wir zukünftig die Nachhaltigkeitsziele erreichen, so wird es entscheidend darauf ankommen, dass wir unsere Politikkohärenz verbessern. Eine bessere -Kohärenz muss zwischen Themenfeldern ebenso gesucht werden wie eine bessere Kooperation zwischen Institutionen. Die Frage muss sein: Wie kann nationale Politik so abgestimmt und gestaltet werden, dass sie mit Blick auf Entwicklungszusammenarbeit und den Erhalt globaler Güter wie Umwelt und Klima, soziale Gerechtigkeit und stabile Finanzmärkte an einem gemeinsamen Strang zieht? Gerade bei dem Thema „Gute Arbeit weltweit“ zeigt sich, dass viele nationale Politikfelder betroffen sind, um globale Missstände zu beheben. Die Industrieländer sind gefordert; denn oft sind es europäische oder US-amerikanische Unternehmen, die unter ausbeuterischen Bedingungen in ärmeren Ländern produzieren lassen. Ein Blick auf die aktuellen Zahlen der Internationalen Arbeiterorganisation zeigt: Im Jahr 2013 verdienten rund 900 Millionen Beschäftigte so wenig, dass sie und ihre Angehörigen mit weniger als 2 US-Dollar pro Tag auskommen mussten. Fast 400 Millionen Menschen verdienten sogar weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag. Bei Menschen mit diesem geringen Einkommen spricht die Weltbank von absoluter Armut. Zu Recht! Fast ein Drittel der Beschäftigten in Entwicklungsländern lebt in großer Armut, sogenannte Working poor. Diesen Menschen ist es nicht möglich, von ihrem -Arbeitslohn die grundlegendsten Lebensbedürfnisse zu befriedigen. Die fehlende finanzielle Sicherheit ist dabei jedoch nicht das einzige Problem. Fast 21 Millionen Menschen schuften unter sklavenähnlichen Bedingungen. Häufig finden diese Formen der Ausbeutung versteckt statt. -Katastrophal sind auch die Bedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Textil- oder auch Elektroindustrie oder im Kohle- und Rohstoffabbau. Ein besonderes Problem stellt gerade in Entwicklungsländern die informelle Arbeit dar. Sie ist nicht -registriert, nicht reguliert und deshalb auch nicht arbeits- und sozialrechtlich geschützt. Eben aus all den genannten Gründen ist es wichtig, hier zu verbindlichen, einheitlichen Standards in der Lieferkette zu kommen. Ich möchte die Gelegenheit aber auch nutzen und ein positives Beispiel für einen ressortübergreifenden -Ansatz zum Thema „Gute Arbeit weltweit“ vorstellen: Den Vision Zero Fund. Letzten Monat haben Arbeitsministerium und Entwicklungsministerium gemeinsam einen Fund konzipiert, den Vision Zero Fund, der in den Produktionsstätten in ärmeren Ländern Arbeitsschutzmaßnahmen möglich machen wird. Der Fund steckt noch in den Kinderschuhen, wird aber auch im Rahmen von G 7 in Elmau beraten werden. Auch Unternehmen aus Industrienationen sollen zur Finanzierung beitragen und machen es somit möglich, dass in ihre Zulieferketten hinein Arbeitsschutzmaßnahmen aufgebaut werden. Nach Verabschiedung der Nachhaltigkeitsziele im September 2015 wird es darum gehen müssen: Wer wird die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zukünftig kontrollieren? Eines ist für mich klar, in jedem Fall müssen Parlamente zukünftig aktiv in die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und deren Kontrolle einbezogen sein. Und noch ein Wort zur Finanzierung der Nachhaltigkeitsziele. Parallel zu den Post-2015-Verhandlungen in New York wird die dritte Konferenz zur Entwicklungs-finanzierung vorbereitet, die im Juli in Addis Abeba stattfindet. Diese Verhandlungen können wir nicht losgelöst voneinander betrachten. Wenn wir im Herbst in New York eine ambitionierte Post-2015-Agenda verabschieden wollen, müssen wir im Sommer in Addis eine verbindliche Aussage dazu -machen, wie unser finanzieller Beitrag zur Umsetzung dieser Agenda aussieht. Wichtig für unsere internationale Glaubwürdigkeit ist auch eine klare und verbindliche Aussage dazu, bis wann wir das 0,7-Prozent-Ziel umsetzen werden. Die Einführung der Finanztransaktionsteuer müssen wir weiter voranbringen. Die Einnahmen aus der Finanztransaktionsteuer müssen auch für Entwicklungszusammenarbeit und den internationalen Klimaschutz eingesetzt werden. Das wäre ein wichtiger deutscher Beitrag für eine nachhaltige globale Entwicklung. Heike Hänsel (DIE LINKE): Unter dem Eindruck der Flüchtlingskatastrophe mit mehr als 1 000 Toten der vergangenen Tage und Wochen diskutieren wir heute über die kommenden Entwicklungsherausforderungen und nachhaltigen Entwicklungsziele, SDGs, auch im Vorfeld des G-7-Gipfels im Juni in Bayern. Deshalb möchte ich auch zunächst meiner Trauer und meiner Wut Ausdruck verleihen über den Tod so vieler, für uns namenloser Menschen, der eindeutig hätte verhindert werden können! Der Tod von Frauen, Männern, Kindern und Alten hätte verhindert werden können, wenn sich die Bundesregierung für die Verlängerung von Mare Nostrum oder noch besser für ein rein ziviles Seenotrettungsprogramm eingesetzt und im Haushalt Geld dafür eingestellt hätte. Die Anträge der Fraktion Die Linke lagen im letzten Haushalt dazu vor, Sie hätten nur zustimmen müssen! Das heißt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, Sie können auch nicht sagen, Sie waren nicht informiert; nein, es wurde schlichtweg aus politischem Kalkül kein Geld für ein Seenotrettungsprogramm im Mittelmeer zur Verfügung gestellt, weil Sie es für wichtiger erachtet haben, ein deutliches Signal an die Schlepperbanden und die potenziellen Flüchtlinge auf dem afrikanischen Kontinent zu senden: Es gibt auch in höchster Not keine Rettung mehr auf hoher See, deshalb wagt nicht die Überfahrt! – Und das unter Inkaufnahme von Toten. Die Frontex-Initiative Triton kann und will ja auch keine Alternative dazu sein. Das ist ein Grenzsicherungsregime, kein Rettungsprogramm. Deshalb kann und muss die einzige ernsthafte menschliche und zivilisatorische Antwort auf die Katastrophe im Mittelmeer sein: Sofortige Wiederaufnahme eines umfassenden Seenotrettungsprogrammes, legale, sichere Fluchtwege schaffen und eine Erhöhung der geregelten Aufnahme von Flüchtlingen in Europa. Robuste militärische Mandate, wie nun von der EU vorgeschlagen, um Schlepperbanden bzw. Flüchtlingsboote zu bekämpfen und zu zerstören, ähnlich der mili-tärischen Pirateriebekämpfung, lehnen wir ab; das bedeutet in seiner Konsequenz nichts anderes als einen bewaffneten Krieg gegen Flüchtlinge. Wenn wir über Flüchtlinge reden, dann müssen wir vor allem auch über Fluchtursachen reden. Dazu zählen Krieg, Unterdrückung, Verfolgung, Armut, Umwelt- und Klimazerstörung. Das zeigt, Europa bzw. die Regierungen in der EU werden mit den Folgen ihrer eigenen Politik nun massiv konfrontiert. Viele Flüchtlinge kommen aus Staaten mit (Bürger-) Kriegen, die durch Waffenexporte und militärische Interventionen – siehe Irak – sowie eine dezidierte Regime-Change-Politik – siehe Libyen und Syrien – vonseiten der USA und EU-Staaten destabilisiert wurden. Viele Krisenländer auf dem afrikanischen Kontinent wurden und werden durch IWF- und Weltbankprogramme sozial destabilisiert und durch die neoliberale Freihandelspolitik der EU ausgebeutet. Wer weiterhin, wie die Bundesregierung in ihrer Afrika-Strategie, den Zugang zu billigen Rohstoffen, die aggressive Öffnung von Märkten und die militärische Präsenz ausbauen will, braucht sich über noch mehr Flüchtlinge nicht zu wundern. Andersherum gesprochen: Die weltweite Diskussion und Verabschiedung neuer nachhaltiger Entwicklungsziele – zu denen unter anderem gehören: Armut beenden, Abbau von Ungleichheiten in und zwischen Staaten, Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, Wirtschaft und menschenwürdige Arbeit, nachhaltiger Konsum und Produktion, Kampf dem Klimawandel – muss mit der neoliberalen Doktrin von Profitmaximierung, Wettbewerbsfähigkeit, marktkonformer Demokratie und Privatisierungswahn brechen, sonst werden soziale und Umweltkrisen verschärft werden. Soziale Rechte und Menschenrechte müssen im Rahmen des SDG-Prozesses nachweislich gestärkt und systematisch kontrolliert werden. Rüstungsexporte müssen gestoppt und Rüstungsausgaben nicht, wie nun beschlossen, erhöht, sondern im Gegenteil für Armutsbekämpfung und Klimaschutz umgewidmet werden. Alternative Handelsmandate, die nachhaltige Entwicklung ermöglichen, müssen im Rahmen der EU entwickelt und eingeführt werden. Der bereits beschlossene Aufwuchspfad für die Klimaschutz- und Anpassungsfinanzierung bis zu 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr bis 2020 durch die Industrieländer muss realisiert werden, und die Mittel müssen zusätzlich zu bereits gemachten Zusagen bereitgestellt werden. Für den 2-Grad-Celsius-Grenzwert als absoluten Höchstwert für die globale Erwärmung unter besonderer Berücksichtigung der Verantwortung der Industrieländer muss endlich ein Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bundesweit bis 2040 angegangen werden. Wir fordern zudem einen internationalen Kompensationsfonds bei den Vereinten Nationen, der den kostenlosen Transfer klimafreundlicher Technologien organisiert und einen Ausgleich für koloniales Unrecht ermöglicht. All diese Forderungen können nur in einem breiten Prozess gesellschaftlicher Beteiligung umgesetzt werden. Deshalb brauchen wir auch keine undemokratischen G-7/G-8-Formate auf weltpolitischer Bühne, sondern die Stärkung der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen. Diese Forderungen werden wir auch im Rahmen der Proteste gegen den G-7-Gipfel in Elmau im Juni auf die Straße tragen. Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Jahr 2015 als große Chance für einen Durchbruch bei Klimaschutz und globaler Gerechtigkeit zu begreifen, das ist die Aufgabe, die die Bundesregierung immer noch viel zu wenig annimmt. Nur so kann der richtige Schritt hin zur sozial-ökologischen Transformation gelingen. Denn die Ergebnisse der Verhandlungen um ein neues Klimaabkommen, die Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung sowie die Verhandlungen über globale Nachhaltigkeitsziele – SDGs – werden für die kommenden Jahrzehnte die internationale, europäische und deutsche Politik prägen und die Spielräume für nachhaltiges Handeln definieren. Vieles wird davon abhängen, wie ambitioniert und glaubwürdig die EU und die Bundesregierung im Vorfeld der Konferenzen auftreten. Als Gastgeber des G-7-Gipfels hat Deutschland hier eine ganz besondere Verantwortung und muss zum Vorreiter werden. Aber wir vermissen bei der Bundesregierung den politischen Willen zu einer völkerrechtlich verbindlichen Klima- und Gerechtigkeitspolitik, zu einem Regierungshandeln, das seine Politikfelder aufeinander abstimmt. Es braucht eine deutliche Erhöhung der Mittel zur Entwicklungs- und Klimafinanzierung. Und wir fordern, das Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten auf alle Bereiche der Nachhaltigkeitsagenda auszuweiten und nicht nur für den Klimawandel anzuwenden. Wir sagen, der Prozess muss politischer und in die Gesellschaft getragen werden. Der Diskussionsprozess im Vorfeld zu den SDGs ist bislang insgesamt zu technokratisch. Die 17 Ziele gilt es beizubehalten. Es müssen ambitionierte und aufeinander abgestimmte Ziele beschlossen werden, die den bestehenden Herausforderungen begegnen und den Weg zu einer sozial-ökologischen Transformation bereiten. Und die Gipfel in 2015 müssen endlich zusammengedacht und zusammengebracht werden. Immer noch ist unklar, wie der Nachhaltigkeitsprozess und der Klimaprozess miteinander verschränkt werden sollen. Dabei ist Klima ein eigenes Ziel der Nachhaltigkeitsagenda, wie sie von der Open Working Group vorgeschlagen wurde. Für uns in Deutschland heißt das konkret, dass der Kohleausstieg auf den Weg gebracht werden muss. Es geht darum, teure Energieimporte einzusparen und dieses Geld besser in unsere Zukunft zu investieren. Deutschland braucht ein Klimaschutzgesetz, um bis 2050 jährliche Reduktionsziele verbindlich festzulegen und einen CO2-Mindestpreis einzuführen. Wir fordern, bis zur Finanzierungskonferenz in Addis Abeba im Juli endlich einen transparenten und realistischen „Aufholplan“ für das 0,7-Prozent-Versprechen vorzulegen. Denn trotz des Zuwachses für Entwicklungszusammenarbeit und internationale Klimafinanzierung ist das 0,7-Prozent-Ziel noch immer in weiter Ferne. Das lässt sich aber leicht erreichen, wenn wir nur den Willen dafür haben, indem wir Maßnahmen ergreifen, die eine doppelte Steuerungsfunktion haben, die Fehlentwicklungen zurücknehmen und damit Gelder zur Finanzierung des sozial-ökologischen Umbaus bereitstellen: den Abbau von über 50 Milliarden Euro umwelt- und klimaschädlicher Subventionen, die Einführung einer Finanztransaktionsteuer, die insbesondere den Hochfrequenzhandel weniger attraktiv macht und die Finanzindustrie an den Kosten der sozial-ökologischen Transformation beteiligt, sowie die Verabschiedung vom deutschen Versprechen gegenüber der NATO, 2 Prozent des BIP für Verteidigung auszugeben. Stattdessen sollten wir diese Gelder lieber in Entwicklung und Klima investieren. Aber der Antrag der Koalition erscheint mir wie ein Antrag aus der Entwicklungspolitik der Vergangenheit. Darin wird so getan, als ob die Nachhaltigkeitsagenda lediglich eine Verlängerung der Millenniumsentwicklungsziele wäre. So werden zahlreiche Anforderungen an den internationalen Prozess und vor allem an die Entwicklungsländer, wie etwa der Aufbau von Steuersystemen, beschrieben. Welche Anpassungen in Deutschland bei unserer Wirtschaft, unserer Landwirtschaft, unserer Energiepolitik gemacht werden müssen, dazu schweigt der Antrag aber vollständig. Dementsprechend verharrt der Antrag in der Silomentalität des 20. Jahrhunderts. So stocken die Verhandlungen etwa vor allem bei der Anerkennung des Prinzips der Common but Differentiated Responsibilities, das auf alle Bereich der Nachhaltigkeit angewendet werden soll und nicht bloß auf den Klimabereich. Hier sperrt sich auch die Bundesregierung, da dies teuer wäre sowie eine Politikveränderung hier in Deutschland erfordern würde. Gleichzeitig sperren sich die Schwellen- und Entwicklungsländer vor allem bei den Verhandlungen zum Ziel 16, wo es um gute Regierungsführung geht. Ziel 16 ist jedoch entscheidend. Es ist inzwischen anerkannt, dass große Teile der Finanzierung von Entwicklung durch Eigenmittel der Entwicklungsländer erbracht werden müssen. Darum ist der Aufbau von fairen und eigenen Steuersystemen ein zentraler Hebel für nachhaltige Entwicklung. Um die Blockaden entlang eigentlich überholter Nord-Süd-Konstellationen aufzubrechen, käme es auf reiche Staaten wie Deutschland an, um in Vorleistung zu treten. Dazu ist Deutschland aber nicht bereit. Die Debatte um Nachhaltigkeit betrifft alle Politikfelder in Deutschland. Auf dem Antrag stehen aber nur die Entwicklungspolitikerinnen und Entwicklungspolitiker von CDU/CSU und SPD. Andere Fachpolitiker wurden offensichtlich gar nicht gefragt. Auch frage ich mich, wozu es diesen Antrag überhaupt braucht, wenn im Vergleich zum Kabinettsbeschluss vom 3. Dezember gar nichts wesentlich Neues drinsteht. Stattdessen übernimmt dieser Antrag die vielen schönen Worte von Minister Müller, während es der gesamten Bundesregierung an einer klaren Linie in ihrem politischen Handeln fehlt. Jedes Ressort kocht sein eigenes Süppchen, gerne auch einmal im Widerspruch zu anderen Politikfeldern. Frau Merkel will TTIP und redet vom freien Handel, während Minister Müller von einem fairen Handel spricht. Minister Steinmeier reist für Friedensgespräche durch die Krisen dieser Welt, während Frau von der Leyen weitere Milliarden für teure und unsinnige Rüstungsprojekte ausgibt. Mit einer solchen Politik ohne gemeinsamen Kompass wird es für Deutschland unmöglich sein, die Chancen, die das Gipfeljahr bietet, zu nutzen. Aufgrund dieser widersprüchlichen Politik und aufgrund der fehlenden Anerkennung, dass die Nachhaltigkeitsziele sich in erster Linie an uns selbst richten, können wir diesem Antrag nicht zustimmen, sondern werden uns enthalten. Der Antrag der Linken dagegen anerkennt die breite und universelle Agenda des Post-2015-Prozesses und spricht zahlreiche Politikfelder wie Handel, Böden, Wald oder Ozeane an, in denen die Nachhaltigkeitsagenda umgehend und vor allem auch von Deutschland umgesetzt werden muss. Als besonderen Fokus der Nachhaltigkeit konzentriert sich der Antrag auf die Überwindung der sozialen Ungleichheit innerhalb und zwischen Staaten. Allerdings gerät dabei der Zusammenhang mit den notwendigen ökologischen Maßnahmen etwas in den Hintergrund. Ökologie, soziale Ungleichheit und der Schutz der Menschenrechte müssen für die sozial-ökologische Transformation zusammen angegangen werden. Außerdem ist der Antrag der Linken, wenn er von „Entwicklungshilfe“ statt von „Entwicklungszusammenarbeit“ spricht, auch noch nicht in der Gegenwart angekommen. Darum werden wir uns auch zu diesem Antrag enthalten. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Das BMUB setzt sich gemeinsam mit dem BMZ dafür ein, dass beim UNO-Gipfel der Staats- und Regierungschefs im September dieses Jahres in New York eine ambitionierte Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung beschlossen wird. Diese Agenda soll der Welt neuen Rückenwind für den Wandel zu einer nachhaltigeren Entwicklung geben. Denn wir brauchen ein globales Entwicklungsmodell, das neben den ökonomischen und sozialen Chancen auch die ökologischen Belastungsgrenzen der Erde respektiert. Klimawandel, Verlust von Biodiversität, Armut, Hunger und ein mit einem hohen Ressourcenverbrauch verbundenes Wirtschaften zeigen, dass weltweit umgesteuert werden muss. Damit der Wandel zu einem wesentlich nachhaltigeren Wirtschaften weltweit gelingt, müssen alle Staaten dazu beitragen. Daher wird die Post-2015-Agenda – anders als die Millenniumsentwicklungsziele – universell anwendbar sein. Das heißt, wir müssen die Post-2015-Agenda auch hier in Deutschland entschlossen umsetzen. Mit der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie haben wir ein gutes Instrument, das wir für die Umsetzung der globalen Ziele der Agenda nutzen und weiterentwickeln werden. Der von den Vereinten Nationen vorgelegte Katalog mit 17 weltweit gültigen Nachhaltigkeitszielen ist ein klares Bekenntnis zur weltweiten Verbesserung der Lebensbedingungen und zum Schutz natürlicher Ressourcen. Die Ziele erfassen alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Soziales, Wirtschaft und Umwelt. Besonders bemerkenswert ist, dass es gelungen ist, einen Konsens zu erreichen, der weit über die Millenniumsziele hinausgeht und der wichtige neue Heraus-forderungen wie Ressourceneffizienz und umweltverträgliches Wirtschaften aufgreift. Für den weiteren Verhandlungsprozess bis September gilt es nun, dieses Ambitionsniveau zu halten. In den bisherigen Sitzungen in New York ist erfreulicherweise deutlich geworden, dass kein Staat eine Neuverhandlung des Katalogs will. Allerdings müssen wir den Schwellen- und Entwicklungsländern Wege zur Umsetzung der Agenda aufzeigen und sie dabei auch unterstützen, wenn wir wollen, dass sie voll hinter dem Zielkatalog stehen. Nur wenn der Finanzierungsgipfel im Juli in Addis Abeba zu einem für alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnis kommt, werden wir im September die Agenda, die die Welt braucht, verabschieden können. Für den Erfolg der Agenda wird ferner wichtig sein, dass ihr Kern weltweit für alle Menschen verständlich ist. Die Bundesregierung hat daher sechs politische, leicht verständliche Hauptbotschaften formuliert, die wir in die Verhandlungen eingebracht haben. Aus unserer Sicht wird dies die Kommunikation der inhaltlich komplexen Agenda wesentlich erleichtern und zur erfolgreichen Umsetzung beitragen. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung -eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) (Tagesordnungspunkt 20) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Betrachtet man die Geschichte der Strafverfolgung, die historische -Kriminologie und den Umgang mit Schuld und Sühne, so muss man feststellen, dass es eigentlich erst viel zu spät, genau genommen erst seit 1986, auch um Opferschutz geht. Vorher stand nur die Ermittlung des Täters und dessen Bestrafung im Vordergrund. Und dies -zunächst auch ohne Berücksichtigung der Belange des Opfers. Erst die modernen Erkenntnisse der Kriminologie, vor allem aber der Psychologie offenbarten, welche -massiven Auswirkungen für das Opfer oftmals mit dem Ermittlungsverfahren und dem prozessualen Verfahren verbunden waren. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren schließen wir nun letzte Opferschutzlücken. Wichtig erscheinen mir hierzu vor allem die folgenden Bestandteile des vorliegenden Entwurfs: Mit dem neuen § 48 Absatz 3 StPO wird nochmals ganz besonders dem Erfordernis besonderer Schutzbedürftigkeit begegnet, wenn der Zeuge auch zugleich der Verletzte der Straftat ist. Mögliche Maßnahmen wie die getrennte oder die audiovisuelle Vernehmung, der Ausschluss der Öffentlichkeit oder der Verzicht auf nicht unerlässliche Fragen zum persönlichen Lebensbereich können zukünftig weitere Traumatisierungen des Opfers verhindern. Ich erachte diesen verfeinerten „Instrumentenkasten“, so will ich es einmal nennen, als einen der wesentlichen Aspekte des vorliegenden Entwurfs. Denken wir daran: Es gibt psychologische Erhebungen, die belegen, dass in Einzelfällen die Aufarbeitung der Geschehnisse in der Verhandlung für manche Opfer ebenso traumatisch war wie das Erleiden und Durchleben der Tat selbst. Genau in diese Richtung geht auch das neu eingeführte Instrument der psychosozialen Prozessbegleitung. Hier kann der schutzbedürftige Verletzte nichtjuristische Betreuung vor, während und nach der Hauptverhandlung erfahren. Es soll ein Instrument sein, um im gesamten Strafverfahren die psychische Belastung für das Opfer möglichst gering zu halten, um eine Sekundärviktimisierung zu vermeiden. Hierfür können sogar psychosoziale Prozessbegleiter während der Hauptverhandlung, speziell auch während der Vernehmung des Verletzten, anwesend sein. Diese Prozessbegleitung muss selbstverständlich für den Verletzten kostenfrei sein. Deshalb war es wichtig, die Kosten durch Erhöhung der Gerichtsgebühren abzugelten. Sicher ist hier im Gesetzgebungsverfahren die Schwierigkeit deutlich geworden, diese Kosten der Höhe nach ungefähr zu kalkulieren – zumal sich Erfahrungen aus anderen Ländern nicht einfach übertragen lassen. Aber diese Schwierigkeit sollte uns nicht schrecken. Wer dem Opfer effektiven Schutz zur Seite stellen will, der muss auch Sorge dafür tragen, dass der Verletzte die Leistungen ohne finanzielle Hürden in Anspruch nehmen kann. Damit wichtige Opferschutzinstrumente aber überhaupt zielgerichtet eingesetzt werden können, müssen die Betroffenen auch wissen, welche Rechte ihnen tatsächlich in welcher Phase des Verfahrens zustehen. Deshalb war es wichtig, umfassende Unterrichtungspflichten zu formulieren. Der Verletzte muss wissen, welche Befugnisse ihm zustehen. Hier zeigen die neuen §§ 406 i und 406 j StPO sehr eindrucksvoll, über welche Möglichkeiten an Opferschutzmaßnahmen im Verfahren und außerhalb des Strafverfahrens der Verletzte zu unterrichten ist. Noch eindrucksvoller ist für mich persönlich -jedoch der Umstand, dass die Lektüre der dort aufgeführten Möglichkeiten zeigt, wie ausgereift und feingliedrig unsere Opferschutzsystematik in der StPO mittlerweile ist. Diese Unterrichtungs- und Informationspflichten sind umfassend. So ist der Verletzte auch darüber zu informieren, bei welcher Stelle welche Opferschutzmaßnahme angeboten wird. Abschließend darf ich feststellen, dass wir im vorliegenden Entwurf nicht nur europäischen Vorgaben der Opferschutzrichtlinie gerecht geworden sind, sondern ich glaube, dass es uns durchaus gelungen ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, durch die sich der oder die Verletzte einer Straftat ernst genommen und angenommen fühlt. Sicher wird man das Geschehene damit nicht rückgängig machen können. Betrachtet man die Realität, ist meines Erachtens jedoch schon viel gewonnen, wenn die Situation des Opfers durch die Aufklärung der Straftat nicht noch verschlechtert wird. In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Beratung. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Am 25. Oktober 2012 wurde auf europäischer Ebene die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur -Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57; Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU) verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bei den Verhandlungen dieser Opferschutzrichtlinie aktiv für die Schaffung gemeinsamer Mindestrechte innerhalb der Europäischen Union eingesetzt. Die Opferschutzrichtlinie ist bis zum 16. November 2015 umzusetzen. In verschiedenen Bereichen des Strafverfahrensrechts löst die Richtlinie Umsetzungsbedarf aus, dem eine Anpassung des geltenden Rechts durch konkretisierende Änderungen Rechnung tragen muss. Dies ist auch in Deutschland der Fall. In dem vorliegenden Gesetzentwurf werden vor allem punktuelle Änderungen in der StPO vorgenommen. Soweit die Opferschutzrichtlinie erweiterte Informa-tionsrechte des Verletzten vorsieht, werden diese in den Vorschriften der §§ 406 d ff. StPO-E geregelt. Ebenso werden erweiterte Informationsrechte des Verletzten bei Anzeigeerstattung nach § 158 StPO-E eingeführt. Schließlich wird mit dem Entwurf die psychosoziale Prozessbegleitung im deutschen Strafverfahrensrecht verankert. Die neuen Vorschriften hierzu knüpfen an die Regelungen zum Verletztenbeistand in den §§ 406 f und 406 g StPO-E an. Letztlich sieht der Entwurf eine Korrektur an den mit dem StORMG eingeführten Neuerungen in § 171 b des Gerichtsverfassungsgesetzes, GVG, vor. Obwohl der vorliegende Gesetzentwurf bereits viele wichtige Aspekte beachtet, sind noch dringend Veränderungen vorzunehmen. Der Bundesrat hat am 27. März 2015 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben. Zu dieser Stellungnahme liegt auch bereits die Gegenäußerung der Bundesregierung vor. Zu den in der Stellungnahme angesprochenen sieben Punkten möchte ich zunächst in der gebotenen Kürze Stellung nehmen. Erstens. Der Bundesrat geht zunächst auf den hohen Erfüllungsaufwand ein. Er führt hierzu aus, dass der Gesetzentwurf von einem jährlichen Erfüllungsaufwand von 90 000 Euro ausgeht. Grundlage für diese Schätzung sind laut Gesetzentwurf die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu führt der Bundesrat aus, dass davon auszugehen ist, dass die Beträge in Mecklenburg-Vorpommern in unmittelbarem Zusammenhang mit der Zahl der Einwohner stehen. Rechnet man den Erfahrungswert auf die Einwohnerzahl in Deutschland hoch, ergibt sich daraus bereits der 50-fache Betrag, also über 8,7 Millionen Euro. Die Bundesregierung tritt dieser Berechnung entgegen. Sie verweist darauf, dass der Erfüllungsaufwand sich danach richten wird, welches Finanzierungsmodell die Länder wählen. Nach § 406 g Absatz 2 Satz 2 StPO-E können die Länder selbst entscheiden, welche Strukturen und damit auch welches Finanzierungsmodell – stellenbezogen oder fallbezogen – sie zur Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung wählen. Ebenso können die Länder bestimmen, welche Pauschalen oder Vergütungen angesetzt werden. Dies scheint folgerichtig und ist demnach zugrunde zu legen. Zweitens. Der Bundesrat fordert, dass in § 406 d Absatz 3 Satz 2 die Wörter „wenn die Anordnung von Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten zu erwarten ist“ durch die Wörter „wenn Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten vollzogen wird“ zu ersetzen. Der Bundesrat hält den im Gesetzentwurf genannten Zeitpunkt für verfrüht. Eine belastbare Einschätzung der Wahrscheinlichkeit einer späteren Untersuchungshaft ist bei Anzeigeerstattung nur in Ausnahmefällen möglich. Die Bundesregierung hält der Stellungnahme des Bundesrates insofern entgegen, dass es sich bei der Regelung nur um eine Belehrungspflicht gegenüber dem Verletzten handelt. Er soll darüber informiert werden, dass er ein Recht hat, auf Antrag mitgeteilt zu bekommen, ob gegen den Beschuldigten freiheitsentziehende Maßnahmen angeordnet oder beendet sind oder ob Vollzugslockerungen oder Urlaub gewährt wurden. Da eine Belehrungspflicht dann überflüssig wäre, wenn der Verletzte nur dann belehrt wird, wenn die Untersuchungshaft bereits vollzogen ist, ist der Einschätzung der Bundesregierung insoweit zuzustimmen. Drittens. Der Bundesrat fordert, dass in § 406 g Absatz 2 Satz 2 nach dem Wort „es“ die Wörter „nach Maßgabe des § 406 f Absatz 2“ eingefügt werden. Bei der Regelung des § 406 g Absatz 2 Satz 3 gibt es keine Möglichkeit für das Gericht, einen ohne Beiordnung gewählten Prozessbegleiter abzulehnen, obwohl dessen Anwesenheit bei der Vernehmung des Verletzten vielleicht untunlich ist. Im Gegensatz hierzu enthält § 406 f Absatz 2 bei der Wahl der Vertrauensperson eine entsprechende Möglichkeit. Das Gericht muss die Anwesenheit der Vertrauensperson bei der Vernehmung ausnahmsweise nicht gestatten, wenn hierdurch der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte. Eine entsprechende Regelung auch für den gewählten Prozessbegleiter einzufügen hält die Bundesregierung richtigerweise für eine gute Idee und wird den Vorschlag weiterverfolgen. Viertens. In seiner Stellungnahme spricht der Bundesrat einen besonders wichtigen Punkt an. Im Einzelnen geht es darum, dass in § 406 g StPO-E eine genaue De-finition der Befugnisse, Aufgaben und Pflichten des -psychosozialen Prozessbegleiters ergänzt werden muss. Hierbei ist vor allem darauf zu achten, dass die Regelung ein Verbot von Gesprächen über die tat- und fallbezogene rechtliche Beratung enthält. Bereits in ihrer Gegenäußerung räumt die Bundesregierung ein, dass diesem Anliegen – der Trennung von Beratung und Begleitung durch die psychosoziale Prozessbegleitung – grundsätzlich Rechnung zu tragen ist. Auf einer solchen Änderung der Regelung muss bestanden werden. Fünftens. Der Bundesrat wendet sich weiter mit der Prüfbitte, ob nach § 406 g StPO-E ein Auslagenersatz- und Honoraranspruch des beigeordneten Prozessbegleiters zu ergänzen ist, an die Bundesregierung. Die Bundesregierung lehnt eine entsprechende Regelung ab. Zur Begründung führt die Bundesregierung insoweit aus: Eine bundeseinheitliche Regelung eines Auslagenersatz- und Honoraranspruchs erscheint weder notwendig noch sachgerecht, da derzeit zwei Finanzierungsmodelle bestehen: Ein Teil der Länder wird stellenbezogen finanzieren, sodass die – zusätzliche – Begründung eines Honoraranspruchs des Prozessbegleiters mit diesem Finanzierungsmodell nicht vereinbar ist. Ein anderer Teil der Länder, die private Prozessbegleiter anerkennen wollen, haben die Möglichkeit, eine eigene Vergütungsregelung zu schaffen. Eine bundeseinheitliche Regelung könnte nicht beiden Finanzierungsmodellen gleichzeitig gerecht werden. Dieser Auffassung der Bundesregierung ist zuzustimmen. Sechstens. Der Bundesrat verlangt weiter, Artikel 3 Nummer 2 des Kostenverzeichnisses in der Gebührenspalte zu ändern. Zur Begründung seiner Forderung verweist der Bundesrat in seiner Stellungnahme darauf, dass im Kostenrecht das Veranlassungsprinzip gilt. Dieses gebiete es, dem Verurteilten die Kosten der wegen seiner Tatbegehung erforderlich gewordenen Prozessbegleitung grundsätzlich in voller Höhe aufzuerlegen. Dass diese Kosten durchschnittlich mindestens 1 100 Euro betragen, sei allgemein anerkannt. Die Bundesregierung verwirft diesen Vorschlag mit der Begründung, dass der Gesetzentwurf für Strafverfahren mit psychosozialer Prozessbegleitung Zuschläge auf die Gerichtsgebühren vorsieht. Im Interesse der Resozialisierung des Verurteilten wurden diese Zuschläge auf maximal 750 Euro begrenzt. Eine Erhöhung der Gebührenzuschläge würde auch zu einem Missverhältnis zu den Ausgangsgebühren für Verfahren ohne psychosoziale Prozessbegleitung führen. Dieser Ansicht ist zuzustimmen. Siebtens. Letztlich fordert der Bundesrat, das Inkrafttreten des Gesetzes von 2016 auf 2017 zu verschieben. Der Umsetzungsbedarf bei der Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung erfordert mehr Zeit. Diesem Anliegen will zwar die Bundesregierung Rechnung tragen. Da die Umsetzungsfrist für die Richtlinie aber am 16. November 2015 abläuft und bei Nichtumsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren droht, bin ich gegen eine solche zeitliche Verschiebung. Neben diesen Forderungen aus den Ländern ist es besonders wichtig und unabänderlich, dass die folgenden Forderungen umgesetzt werden: Erstens ist eine gesetzliche Definition des „Verletzten“ dringend notwendig, weil § 48 Absatz 3 StPO-E. („Ist der Zeuge zugleich Verletzter...“) dem erkennenden Gericht die zwingende Prüfung auferlegt, festzustellen, ob einem Zeugen als „Verletztem“ besondere Schutzrechte zuzubilligen sind. Dabei muss das Gericht verbindlich entscheiden, ob ein Zeuge „Verletzter“ ist. Damit muss das Gericht immer bereits einen Teil der Beweisaufnahme vorwegnehmen, da es ja feststellen muss, dass der Verletzte durch die angeklagte Tat verletzt wurde. Eine solche vorweggenommene Beweiswürdigung ist mit den Grundsätzen des Strafverfahrens kaum vereinbar. Zweitens sollte für die psychosoziale Prozessbegleitung das Verbot des Gesprächs über den Tatvorwurf als Standard vorgegeben werden. Hierbei kann auf die weiteren Ausführungen in der Stellungnahme des Bundesrates Bezug genommen werden. In der parlamentarischen Debatte über den vorliegenden Gesetzentwurf werden sicher noch einige Punkte diskutiert und verhandelt werden müssen. Ich bin aber sicher, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf bereits auf dem richtigen Weg sind. Dirk Wiese (SPD): Heute ist ein guter Tag für den Schutz von Opfern schwerer Straftaten. Bundesminister Heiko Maas hat die Umsetzung der EU-Richtlinie als Chance genutzt und legt nun einen Gesetzentwurf vor, der im Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung neue Maßstäbe setzt und weit über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinausgeht. Lassen Sie mich aber kurz weitere Änderungen des vorliegenden Gesetzentwurfs skizzieren, bevor ich auf die psychosoziale Prozessbegleitung eingehe. Wir stärken die Informationsrechte des oder der Geschädigten hinsichtlich Zeit und Ort der Hauptverhandlung und der gegen den Angeklagten erhobenen Beschuldigungen. Zusätzlich werden die bislang in §§ 406 d bis 406 h StPO normierten Informationspflichten zum besseren Verständnis neu strukturiert und erweitert. Bei der Erstattung der Anzeige hat der Geschädigte nunmehr Anspruch auf eine schriftliche Anzeigebestätigung und – sofern erwünscht – sprachliche Unterstützung. In den §§ 161 a und 163 StPO ist künftig die Zuziehung von Dolmetschern bei Vernehmungen des Geschädigten durch die Ermittlungsbehörden vorgesehen. Damit berücksichtigen wir die besonderen Schutzbedürfnisse der Geschädigten. Aus Klarstellungsgründen wird ein entsprechender Hinweis auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Geschädigten auch in § 48 StPO verankert. Damit komme ich auch schon zum Kernpunkt des 3. Opferrechtsreformgesetzes, der psychosozialen Prozessbegleitung. Nach geltender Rechtslage wird diese lediglich im Rahmen der Belehrungspflicht nach § 406 h Satz 1 Nummer 5 StPO erwähnt. Mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz räumen wir ihr nunmehr einen eigenen Standort in der Strafprozessordnung ein, um sie damit, ihrer praktischen Bedeutung entsprechend, fest im deutschen Strafverfahrensrecht zu verankern. Worum geht es genau bei der psychosozialen Prozessbegleitung? Es handelt sich dabei um eine besonders intensive Form der Begleitung von Geschädigten schwerer Straftaten, die eines besonderen Schutzes während und nach der Hauptverhandlung bedürfen. Umfasst werden die Betreuung durch qualifizierte Mitarbeiter, Informationsvermittlung und eine grundsätzliche Unterstützung im Strafverfahren. Ziel ist es, die individuelle Belastung der Opfer so weit wie möglich zu reduzieren. In der Schweiz und in Österreich gibt es bereits detaillierte gesetzliche Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung, in Deutschland hingegen wird diese Form der psychosozialen Prozessbegleitung derzeit nur in einzelnen Bundesländern wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein durchgeführt. Die Erfahrungen sind aber durchweg positiv, gerade die Begleitung von kindlichen und jugendlichen Opfern von Sexual- und Gewaltdelikten reduziert die Belastung der Heranwachsenden durch die Gerichtsprozesse erheblich. Deshalb ist auch vorgesehen, den Anspruch auf -psychosoziale Prozessbegleitung von Kindern oder -vergleichbar schutzbedürftigen Personen als Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten kostenlos zu halten. Auch Opfer von besonders traumatisierenden Taten haben grundsätzlich Anspruch auf eine solche Prozessbegleitung; darüber entscheidet jedoch das Gericht im Einzelfall und auf Antrag der Geschädigten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, mit diesem Gesetzentwurf bekommen wir jetzt in Deutschland ein Regelungssystem, das dem gestiegenen Bedarf gerecht wird. Wir setzen außerdem ein deutliches Zeichen, dass wir den Staat in der Pflicht sehen, nicht nur dem Beschuldigten ein rechtsstaatliches und faires Verfahren zu gewährleisten, sondern dass es ebenso Pflicht ist, den Opfern schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten die emotionale und psychologische Unterstützung an die Seite zu stellen, die sie benötigen. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Opferschutzrichtlinie umgesetzt werden. Dabei gibt es gleich das erste Problem; denn die Information und Unterstützung, die Teilnahme am Strafverfahren und der Schutz des Verletzten fallen nur teilweise in den Zuständigkeitsbereich der Bundesgesetzgebung. Wesentliche Bereiche – etwa die Regelungen über den Zugang zu Opferhilfeeinrichtungen – liegen in der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder. Soweit die Bundeszuständigkeit berührt ist, sind zudem viele der in der Opferschutzrichtlinie vorgesehenen Rechtsinstrumente zum Schutz des Verletzten dem deutschen Verfahrensrecht bereits bekannt. Gerade die durch die Opferrechtsreformgesetze eingeführten Neuerungen gehen in Teilen über den neuen europäischen Mindeststandard hinaus. Durch das 3. Opferrechtsreformgesetz wird der vierte Abschnitt des Fünften Buches der Strafprozessordnung ergänzt und erweitert, der die für alle Verletzten geltenden Vorschriften zusammenfasst. Daneben werden aber auch Ergänzungen im Ersten und Zweiten Buch der StPO eingeführt, zu nennen sind hier die erweiterten Informationsrechte des Verletzten bei Anzeigeerstattung nach § 158 StPO und die neue Ausgangsnorm für die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten in § 48 StPO. Die Richtlinienumsetzung wird zudem zum Anlass genommen, die in der Justizpraxis bereits bewährte psychosoziale Prozessbegleitung im deutschen Strafverfahrensrecht zu verankern. Die neuen Vorschriften hierzu knüpfen an die Regelungen zum Verletztenbeistand in den §§ 406 f und 406 g StPO an. Im Rahmen des Strafprozesses ist die Stellung des Opfers – und der Opferangehörigen – die letzten Jahre verstärkt in den Vordergrund gerückt und hat zum Ausbau der Rechte von Opfern im Strafverfahren geführt, teilweise auch zulasten von Beschuldigtenrechten. Es ist eine grundsätzliche Herausforderung für einen Rechtsstaat, die Balance zwischen Beschuldigten- und Verletztenrechten zu wahren. Die Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere die umfassende Zulassung von Nebenklagevertretungen gerade auch bei weniger schwerwiegenden Delikten, wird von Kriminologinnen und Kriminologen sowie Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern mitunter kritisch gesehen. Diese Kritik stellt nicht in Abrede, dass es sehr wichtig und notwendig ist, Opfer bei der Aufarbeitung der Tat zu unterstützen und vor weiterer Traumatisierung zu schützen. Dies muss aber dennoch immer auch berücksichtigen, dass erst im Verlauf des Strafverfahrens geklärt wird, ob überhaupt eine Straftat stattgefunden hat und es tatsächlich ein Opfer gibt bzw. wer konkret für die Tat verantwortlich ist. Erst am Ende des Strafverfahrens wird die Schuld des potenziellen Täters oder der potenziellen Täterin und die Rollenverteilung zwischen Täter bzw. Täterin und Opfer festgestellt. Die Berücksichtigung von Opferinteressen darf nicht zulasten der Rechtsstellung des Beschuldigten gehen, die im reformiert inquisitorisch konzipierten Strafverfahren der Strafprozessordnung angesichts der beherrschenden Rolle der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren und der überragenden Stellung des Gerichts in der Hauptverhandlung ohnehin nur schwach ausgestaltet ist. So jedenfalls sah es die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Stellungnahme zum 2. Opferrechtsreformgesetz (vergleiche Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum 2. Opferrechtsreformgesetz, Seite 3, http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2009/maerz/stellungnahme-der-brak-2009-09.pdf). Dieser Kritik auf der einen Seite steht eine Kritik von Verbänden der Angehörigen von Opfern gegenüber. ANUAS e. V. beispielsweise kritisiert, dass nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren oder vergleichbar schutzbedürftige Personen, die Opfer eines Sexual- oder Raubdeliktes oder eines schweren Körperverletzungsdelikts sind, einen Rechtsanspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung haben (§ 406 h Absatz 5 Satz 1 StPO n. F. i. V. m. § 397 a Nummer 4, 5 StPO). Heranwachsende oder Erwachsene, die von diesen Delikten betroffen sind, müssen besondere persönliche Defizite bei der Interessenwahrnehmung wie Einschränkungen des – psychischen – Gesundheitszustands vorweisen und haben keinen Rechtsanspruch. Das Gericht kann aber auf Antrag einen psychosozialen Prozessbegleiter beiordnen, wenn die besondere Schutzbedürftigkeit des -Verletzten dies erfordert. Es wäre aus meiner Sicht empfehlenswert, generell wegen der regelmäßigen Traumatisierung jedenfalls für Angehörige von Tötungsopfern sowie für den Bereich schwerer Gewaltkriminalität einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung vorzusehen. Zumindest aber wenn die Schutzbedürftigkeit feststeht, sollte auch ein Anspruch bestehen und kein Raum für Ermessenserwägungen bleiben. Sicherzustellen wäre auch, dass keine zu hohen Anforderungen an die Schutzbedürftigkeit gestellt werden. Der Gesetzentwurf insgesamt ist aber zustimmungsfähig, da er einige Verbesserungen für die Opfer enthält, die kaum Belastungen für die Beschuldigten und ihre Rechtsposition bedeuten. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch wir Grünen wollen Opfer von Straftaten besser schützen und deren Rechte stärken. Deshalb begrüßen wir, dass die Bundesregierung nun ein Gesetz vorlegt, dass diesem Anliegen Rechnung trägt. Viele der vorgeschlagenen Ergänzungen in der Strafprozessordnung bedeuten eine Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren. Insbesondere eine Ausweitung der Informationsrechte der Verletzten und zusätzliche Belehrungspflichten waren längst überfällig. Das gilt auch für die Neustrukturierung der Belehrungsvorschriften betreffend die Befugnisse der Verletzten im oder außerhalb des Strafverfahrens. Zu begrüßen ist auch die gesetzliche Verankerung der psychosozialen Prozessbegleitung. Qualifizierte Prozessbegleitung durch Opferschutzverbände kann einen Beitrag leisten, dass Verletzte möglichst schonend durch die Verhandlungen, weitere Vernehmungen und gegebenenfalls die Konfrontation mit Tätern kommen. Dennoch sehen wir an verschiedenen Stellen Diskussions- und Nachbesserungsbedarf. Für Kinder und Jugendliche, die Opfer von den in § 397 a Absatz 1 Nummer 4 und 5 StPO genannten schweren Gewalt- und Sexualstraftaten sind, ist grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf kostenlose psychoso-ziale Prozessbegleitung vorgesehen. Das ist gut und richtig. Für erwachsene Opfer solcher Delikte ist eine solche kostenlose Begleitung hingegen nur dann vorgesehen, wenn eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht. Ob eine solche anzunehmen ist, liegt im Ermessen des Gerichts. Das muss man sich so vorstellen, dass dann jemand, der Opfer einer schweren Gewalttat oder sexuell missbraucht wurde, dem Gericht erst mal ausführlich darlegen muss, warum er besonders „schutzwürdig“ ist – wie es im Gesetzentwurf heißt – und die Unterstützung der kostenlosen psychosozialen Begleitung in Anspruch nehmen möchte. Das aber sollte doch gerade vermieden werden, denn die Verletzten sollen nicht ein zweites Mal in eine Opferrolle gedrängt werden. Insofern ist zu überlegen, den Gesetzentwurf dahin-gehend zu ändern, dass auch für volljährige Opfer der genannten Straftaten eine Begleitung vorgesehen sein „soll“ oder sogar zwingend vorzusehen „ist“. In diese Richtung gehen auch verschiedene Stellungnahmen zum Gesetzentwurf. Personen, die eine psychosoziale Begleitung übernehmen, können nach dem Gesetzesvorschlag bei Vernehmungen während der Hauptverhandlung, aber auch schon während der polizeilichen Vernehmung anwesend sein. Die Länder können selbst bestimmen, „welche Personen und Stellen als psychosoziale Prozessbegleiter anerkannt werden und welche Voraussetzungen hierfür an Berufsausbildung, praktische Berufserfahrung und spezialisierte Weiterbildung zu stellen sind.“ Es gelten also keine bundesweiten verbindlichen Standards. Ob es sinnvoll ist, das hier so offen zu lassen – ich bin skeptisch –, denn die Begleitung muss doch zwingend durch Personen übernommen werden, bei denen sicher ist, dass sie die Aussagen oder gar das Verfahren nicht beeinflussen. Um die Gefahr der Beeinflussung einzudämmen, sollten im Gesetzentwurf zudem die Befugnisse und Aufgaben eines psychosozialen Prozessbegleiters möglichst noch klarer gemacht werden. Es muss sichergestellt sein, dass er mit Opfer(-zeugen) nicht über die Tat redet und sie nicht dahin gehend in irgendeiner Form berät, sondern stattdessen nur „emotionale und psychologische Unterstützung“ leistet. Im Kontext der Diskussion über Opferrechtsreformen sollten wir auch darüber nachdenken, wie wir abseits von strafprozessualen Änderungen bzw. Neuregelungen Opferschutz zukünftig noch besser sicherstellen und weiterentwickeln können. Hierzu wäre notwendig zu überprüfen, welchen Nutzen die bisher geltenden Vorschriften haben: Bieten sie den Opfern tatsächlich den Schutz und die Unterstützung, die sie brauchen? Wichtig sollte bei allen Maßnahmen doch vor allem sein, dass das Opfer die Wahlfreiheit behält und nichts aufgenötigt bekommt. Mir ist klar, dass einige der angesprochenen Punkte größere Projekte sind und nicht von heute auf morgen umgesetzt werden können. Aber hier ist der richtige Ort, die Diskussion anzustoßen. Manchmal hilft auch – wie der Deutsche Anwaltsverein in seiner Stellungnahme anregt – ein Blick ins Ausland: Dort gibt es teils alternative Modelle, mit deren Hilfe die Rechte von Opfern und Beschuldigten gleichermaßen gesichert werden sollen. In den USA kann ein vom Strafprozess völlig abgekoppeltes Verfahren geführt werden, das sich nur auf das Opfer konzentriert. Das nennt sich „parallel justice“. Ein solches Verfahren muss nicht zurückgreifen auf die Entscheidung des Strafprozesses oder diese abwarten, sondern beschäftigt sich ausschließlich mit dem Opfer. Auch solche Ansätze und Modelle können als Gedankenanstoß dienen. Einen Punkt habe ich noch gar nicht angesprochen, den wir im Zusammenhang mit Opferschutz jedoch nicht unbeachtet lassen können: die Unschuldsvermutung, die für den Angeklagten bis zum Schuldspruch gelten muss. Jede Vorentscheidung in einem Strafverfahren dahin- gehend, ob es sich bei einem Zeugen um ein Opfer einer bestimmten Straftat handelt, um ihm zum Beispiel eine psychosoziale Begleitperson beiordnen zu können, kommt mehr oder weniger in Konflikt mit der Unschuldsvermutung. Beide Prinzipien, die prozessuale Opfervermutung wie auch die Unschuldsvermutung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das muss bei jedem Gesetzentwurf mitgedacht und berücksichtigt werden. Und noch etwas: Stellen Sie sich eine Schlägerei mit mehreren Beteiligten vor. Häufig ist dabei anfangs gar nicht so einfach festzustellen, wer Verletzter bzw. Opfer oder Täter ist. Auch hier kann die Annahme einer „Opfervermutung“ für einen der Beteiligten eine Vorentscheidung für das Verfahren bedeuten. Wie kann man das verhindern? Auch das ist eine knifflige Frage, mit der wir uns beschäftigen müssen. Es ist nicht immer leicht, verschiedene schutzwürdige Interessen und Rechtsstaatsprinzipien in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Die Gesetze, die die Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt, müssen sich aber genau daran messen lassen. Wir werden hoffentlich noch Gelegenheit haben, diesen Gesetzentwurf vertiefter – vielleicht im Rahmen einer Anhörung – zu diskutieren. Die Ergebnisse einer solchen Diskussion sind sicher nützlich, um ihn an einigen Stellen nachzubessern. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Die Interessen der Opfer in den Blick zu nehmen und dafür zu sorgen, dass ihnen mehr Rechte zukommen, war und ist ein wichtiges rechtspolitisches Ziel. Zahlreiche Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre haben die Situation der Opfer weiter verbessert und dazu geführt, dass der Opferschutz seinen festen Platz in der Strafprozessordnung hat. Mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz gehen wir nun weitere wichtige Schritte, um den Schutzstandard für die Opfer zu erhöhen. Zum einen setzen wir die Verpflichtungen der Bundesrepublik aus der Opferschutzrichtlinie um. Umsetzungsbedarf hat sich für uns nur in Teilbereichen, insbesondere bei den Verfahrens- und Informationsrechten, ergeben, da wir bereits ein breites Spektrum an opferschützenden Maßnahmen in der Strafprozessordnung verankert haben. Die Umsetzung der Richtlinie muss bis zum 16. November 2015 erfolgen. Wir wollen aber nicht nur die Richtlinie umsetzen, sondern das Gesetzgebungsvorhaben auch nutzen, einen Riesenschritt gerade für besonders schutzbedürftige Opfer zu tun. Kinder und Jugendliche, die Opfer schwerer Gewalt- und Sexualdelikte geworden sind, bedürfen unserer besonderen Unterstützung. Wir wollen sie im Strafverfahren nicht allein lassen. Wir wollen ihnen die emotionale und psychologische Unterstützung während des gesamten Verfahrens geben, die sie benötigen. Mit der Regelung zur psychosozialen Prozessbegleitung haben diese Kinder und Jugendlichen künftig einen kostenlosen Rechtsanspruch auf Prozessbegleitung. Auch erwachsene Opfer können bei schwersten Straftaten unseren Schutz benötigen. In bestimmtem Fällen haben wir daher einen Ermessensanspruch auf Bei-ordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters oder einer -begleiterin eingeräumt. Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Damit soll vor allem die individuelle Belastung der Opfer reduziert werden. Prozessbegleitung ersetzt also nicht den Anwalt oder die Anwältin. Rechtsberatung ist und bleibt die Aufgabe allein der Anwälte oder Anwältinnen. Prozessbegleitung ist eine nichtrechtliche Begleitung und damit ein zusätzliches Angebot für besonders schutzbedürftige Opfer. Eine erfolgreiche Prozessbegleitung setzt voraus, dass qualifizierte und geschulte Fachkräfte nach klaren Grundsätzen tätig sind. Professionelle Prozessbegleitung wird daher nicht umsonst sein. Aber die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeigen, dass es sich lohnt. Es lohnt sich für die Betroffenen, die schweren seelischen Belastungen durch die Tat und den Prozess ausgesetzt sind. Es lohnt sich aber auch für die Justiz. Ein emotional gestärkter Zeuge ist auch ein guter Zeuge, und wer ein Strafverfahren schon einmal geführt hat, weiß, was ein guter Zeuge wert ist. Opferschutz lohnt sich! Lassen Sie uns daher weiter auf diesem Weg voranschreiten! Ihr Ja zur psychoso-zialen Prozessbegleitung ist vor allem ein Ja zum besseren Schutz für Kinder und Jugendliche, die Opfer schwerster Straftaten geworden sind. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Tagesordnungspunkt 21) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb hat die Umsetzung der „Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern“ zum Ziel. Zielsetzung der Richtlinie ist eine Vollharmonisierung des Lauterkeitsrechts im Verhältnis von Unternehmen und Verbrauchern im europäischen Binnenmarkt. Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten insofern eine vollständige Rechtsangleichung vor. Eine solche Vollharmonisierung bedeutet, dass das nationale Recht nicht hinter dem Schutzniveau der Richtlinie zurückbleiben, aber auch nicht über dieses hinausgehen darf. In Deutschland haben wir diese Richtlinie aus dem Jahre 2005 bereits durch das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Dieses Gesetz ist seit dem 30. Dezember 2008 in Kraft. Seinerzeit verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, bei der Umsetzung möglichst viel vom erst 2004 neu ko-difizierten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, beizubehalten. Von besonderer Bedeutung war dabei die Beibehaltung eines einheitlichen Lauterkeitsrechts, das gleichermaßen dem Schutz der Verbraucher wie auch der Mitbewerber und sonstigen Marktteilnehmer dient. Folge war, dass bei der Umsetzung der Richtlinie Vorschriften zum Verhältnis von Unternehmen und Verbrauchern, B2C, nicht mit der notwendigen Klarheit von den Vorschriften zum Verhältnis von Unternehmen zu Mit-bewerbern und sonstigen Marktteilnehmern, B2B, ab-gegrenzt wurden. B2C-Vorschriften wurden dabei mit -Regelungen verbunden, die für den B2B-Bereich gelten und teilweise anderen Wertungen folgen. Infolge dieses Ansatzes weicht das deutsche UWG sowohl vom Wortlaut als auch von der Systematik her an zahlreichen Stellen von der Richtlinie ab. Dies beanstandet die Europäische Kommission. Sie hält die deutsche Umsetzung der Richtlinie für unzureichend und hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Richtig ist zwar, dass es in der Rechtsanwendungspraxis bei uns in Deutschland zu keinerlei Abweichungen von den inhaltlichen Vorgaben der Richtlinie oder dem vorgegebenen Schutzniveau gekommen ist. Denn die Rechtsprechung hat die Vorschriften unseres UWG stets richtlinienkonform ausgelegt und insofern ein Auseinanderfallen von Wertungen und Schutzmaßstäben vermieden. Allerdings ist auch richtig, dass es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ausreicht, der Rechtsprechung im Wege der richtlinienkonformen Auslegung gleichsam die Umsetzung einer Richtlinie zu überlassen. Das entspricht nicht der -unionsrechtlich gebotenen Klarheit und Bestimmtheit bei der Umsetzung von Richtlinien in innerstaatliches Recht. Klarheit und Bestimmtheit sind aber notwendig, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit, insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes, zu genügen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb reagieren wir nun auf diese unzureichende Umsetzung der Richtlinie und das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren: Das Lauterkeitsrecht soll deutlich stärker als bisher an die zugrunde liegende Richtlinie angepasst werden, um die vorge-gebene Vollharmonisierung zu erreichen. Das bedeutet zugleich, dass der Spielraum, den wir als nationaler Gesetzgeber haben, sehr begrenzt ist. Der Gesetzentwurf sieht daher im Wesentlichen klarstellende Anpassungen beim Wortlaut und in der Gesetzessystematik des UWG vor. Regelungsgehalt und Struktur bleiben dagegen unverändert. Unter anderem werden die Vorschriften im Verhältnis von Unternehmen gegenüber Verbrauchern, B2C, sowie im Verhältnis von Unternehmen zu anderen Unternehmen, B2B, klarer voneinander unterschieden. Das UWG hat sich aber insofern bewährt, als dass es das Lauterkeitsrecht einheitlich regelt. Es wird daher weiter an dem Grundsatz festgehalten, dass sowohl der lauterkeitsrechtliche Schutz von Verbrauchern als auch derjenige von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern in ein und demselben Gesetz geregelt wird. In diesem Zusammenhang wird die Generalklausel in § 3 UWG neu gefasst und klarer strukturiert. Insbesondere wird nun der Begriff der Unlauterkeit für den Nichtverbraucherbereich definiert. Als Lauterkeitsmaßstab wird der Begriff der „fachlichen Sorgfalt“ auch im -Verhältnis von Unternehmen zu Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern, B2B, neu eingeführt. Das entspricht den Vorgaben der Richtlinie. An diesem Begriff der „fachlichen Sorgfalt“ hat sich zum Teil erhebliche Kritik geregt, nämlich dass dieser sowohl Maßstab für das Verhalten gegenüber Verbrauchern wie auch im Verhalten gegenüber Wettbewerbern sein soll. Hier wird moniert, dass es zu Abgrenzungsproblemen und Rechtsunklarheiten führen könnte, wenn für den B2C- und den B2B-Bereich die gleichen Kriterien herangezogen würden. Ob dies tatsächlich zutrifft, -müssen wir uns im parlamentarischen Verfahren ansehen. Allerdings glaube ich durchaus, dass man diesen unbestimmten Rechtsbegriff – wie auch andere unbestimmte Rechtsbegriffe wie Treu und Glauben oder früher den Begriff der guten Sitten im UWG – konkretisieren und umfassend auf die jeweilige Lebenssituation anwenden kann. Insofern bietet ein solch unbestimmter Begriff zugleich auch den Vorteil, hinreichend flexibel zu sein und damit auch bislang unbekannte Werbe- oder Wettbewerbsstrategien rechtlich einhegen zu können. Darüber hinaus wird künftig durch eine Anpassung des § 4 UWG stärker herausgestellt, dass es sich bei den Beispielen für Verstöße gegen die „fachliche Sorgfalt“ nur um eine Beweislastregelung zu den Generalklauseln des § 3 UWG handelt. Ist einer der Tatbestände erfüllt, wird ein Sorgfaltsverstoß vermutet. Eine Widerlegung dieser Vermutung ist möglich. Bislang war dies nicht der Fall, weil das Gesetz in der beschriebenen Konstellation von einem Verstoß ausging. Mit § 4 a UWG wird zudem – auch wieder mit Blick auf die Richtlinie – eine eigene Regelung zu aggressiven geschäftlichen Handlungen gegenüber Verbrauchern in das UWG neu aufgenommen. Bislang waren aggressive geschäftliche Handlungen lediglich als Unterfälle der Unlauterkeitstatbestände der Generalklausel geregelt. Hier wird noch einmal verdeutlicht, dass es sich bei -diesen aggressiven geschäftlichen Handlungen um ein vom Gesetzgeber missbilligtes Wettbewerbsverhalten handelt. Lassen Sie mich festhalten: Der Gesetzentwurf ist im Interesse eines Gleichlaufs von Richtlinie und UWG zu begrüßen. Die Auswirkungen in der Praxis werden sich in engen Grenzen halten. Schon bislang haben die Gerichte das bisherige UWG richtlinienkonform ausgelegt. Jetzt vollziehen wir das nach und passen den Gesetzestext ausdrücklich in diesem Sinne an. Nicht im Gesetzentwurf aufgegriffen wurden die vielfachen Forderungen nach einer umfassenden Reform des UWG wie etwa nach der Neuordnung der Katalog-beispiele des § 4 UWG oder der Regelung zum fliegenden Gerichtsstand. Mit Blick auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren erachte ich dies für richtig; wir müssen jetzt ein schnelles Gesetzgebungsverfahren durchführen. Für diese inhaltlichen Fragen bleibt Zeit und Raum, wenn wir das Gesetz über unseriöse Geschäftspraktiken evaluieren. Das wollen wir im Laufe des Jahres angehen. Insgesamt führt der Entwurf zu einer verbesserten Verständlichkeit der die Unlauterkeit begründenden -Normen. Dies dient sowohl Verbrauchern wie Unternehmen. Die in den einzelnen Stellungnahmen vorgebrachte Kritik an Details können wir im parlamentarischen Verfahren miteinander diskutieren. Darauf freue ich mich. Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Verbraucher brauchen klare Rechte. Vorschriften müssen so eindeutig wie möglich formuliert sein. So können Verbraucher geschützt und Verstöße gegen geltendes Recht geahndet werden – in Deutschland und in ganz Europa. Die Verbraucherpolitik von CDU/CSU will einen klaren Rechtsrahmen und eine wirksame Rechtsdurchsetzung schaffen. Ein wichtiger Schritt ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, welches am 8. Juli 2004 in Kraft trat. Mit dem zweiten Änderungsgesetz, das wir heute hier beraten, möchten wir noch mehr Rechtssicherheit schaffen. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb enthält bereits strenge Regeln. Täuschende Werbung, falsche -Gütezeichen oder der Aufbau eines Schneeballsystems sind bereits unzulässige geschäftliche Handlungen. Das Gesetz tritt diesen unseriösen Geschäftspraktiken und Wettbewerbsverzerrungen entgegen und ahndet Verstöße. Es muss nun Ansporn sein, weitere Verbesserungen zu erreichen und Ungenauigkeiten klarzustellen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für Mitbewerber untereinander und andere Marktteilnehmer wollen wir ein einheitliches Lauterkeitsrecht schaffen. Dazu werden Begriffe konkreter formuliert und klarer definiert. Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben aus der EU-Richtlinie 2005/29/EG nun vollständig um. Damit wird einmal mehr eine Harmonisierung des Rechts innerhalb der Europäischen Union erreicht. Es kommt nicht mehr auf das Rechtssystem an, wenn die rechtlichen Maßgaben für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind. Der Verbraucher, der sich nicht in Deutschland aufhält, kann im Ausland den gleichen Schutz erwarten und bekommt ihn auch. Die Gerichte in Deutschland legen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb bereits vollständig im Sinne der Richtlinie aus. Damit ist bereits den Erfordernissen der Richtlinie Genüge getan und ein hohes Niveau an Rechtssicherheit erreicht. Den Parteien wird vor Gericht ein umfassender und einheitlicher Rechtsschutz gewährt. Allerdings dürfen wir uns damit nicht zufriedengeben. Die nötige Rechtssicherheit ist noch nicht erreicht. Es muss zusätzlich eine Rechtsangleichung durch den Gesetzeswortlaut erfolgen. Dazu ist der parlamentarische Gesetzgeber aufgerufen, ebenfalls zu handeln. Der Blick ins Gesetz muss die nötige Klarheit schaffen. Im Sinne des Schutzes von Verbrauchern muss die Gestaltung der Gesetzessprache in klarer und eindeutiger Form erfolgen. Diese Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs ist gut, da sie den Verbrauchern nützt. Es ist nicht zumutbar, sich durch eine Vielzahl von Urteilen verschiedenster Gerichte zu schlagen, wenn es einen einfacheren Weg gibt. Mit dem Blick ins Gesetz soll sich die Lösung für ein rechtliches Problem bereits finden lassen. Rechtsklarheit wird durch einen verbindlichen Gesetzeswortlaut erreicht. Hierzu sind wir in diesem Haus aufgerufen. Diese Rechtsklarheit führt zu mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit von Entscheidungen. Im Ergebnis wird dies zu mehr Rechtssicherheit und Zufriedenheit führen. Einen besonderen Schutz erfahren hierdurch die Verbraucher. Ich bin zuversichtlich, für die offenen Detailfragen in den Ausschussberatungen eine Lösung im Sinne einer gerechten und verbraucherschützenden Umsetzung der Richtlinie zu finden. Christian Flisek (SPD): Mit der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegen Verbraucher im Binnenmarkt – und weiteren europäischen Richtlinien – wurde das Lauterkeitsrecht im Verhältnis von Unternehmen zu den Verbrauchern auf europäischer Ebene weitgehend vollharmonisiert, mit der Folge, dass die Mitgliedstaaten eine vollständige Rechtsangleichung vornehmen mussten. Damit darf das von der Richtlinie geschaffene Schutzniveau weder unter- noch überschritten werden. Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb haben wir 2008 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass noch Klarstellungsbedarf besteht, dem bisher nur auf dem Wege der Rechtsprechung Genüge geleistet wurde. Obgleich die Rechtsanwendung den Vorgaben der Richtlinie entspricht, genügt das, nach Auslegung des EuGH, jedoch nicht einer vollkommenen Rechtsangleichung und leistet auch nicht die erforderliche Rechtsicherheit – insbesondere nicht im Bereich des Verbraucherschutzes. Mit dem jetzt vorliegenden Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, nehmen wir die Kritikpunktpunkte der EU-Kommission auf. Der Gesetzentwurf ist von dem Grundsatz geleitet, das UWG als einheitlich regelndes Gesetz für das Lauterkeitsrecht zu bewahren. Das heißt, den lauterkeitsrechtlichen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der einen Seite und der Schutz von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern auf der anderen Seite auch weiterhin in ein und demselben Gesetz zu regeln. Durch den Gesetzentwurf werden im UWG die entsprechenden Stellen klarer formuliert, ohne dass an der Struktur des Gesetzes grundlegende Veränderungen vorgenommen werden. So wird zum Beispiel noch schärfer zwischen den Regelungen für geschäftliche Handlungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits und Unternehmen andererseits unterschieden (§ 3 Absatz 2 und 3 UWG). Um die Verbraucher noch besser vor aggressiven geschäftlichen Handlungen zu schützen, wird eine eigene Regelung hinsichtlich eines solchen Verhaltens geschaffen (§ 4 a UWG neu). Damit wird der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere in Situationen, in denen das Urteilsvermögen beeinträchtigt sein kann – zum Beispiel Unglückssituationen –, gestärkt. Wir werden allerdings noch prüfen müssen, ob die neuen Formulierungen im Gesetzentwurf zur Abgrenzung von B2B/B2C-Verhältnissen – § 3 Absatz 2 und 3 UWG – tatsächlich nur klarstellende Wirkung haben sollen oder ob dadurch ein neues Tatbestandsmerkmal für die Anwendbarkeit der Verbrauchergeneralklausel geschaffen wird. Zudem wird noch zu prüfen sein, ob wir neben den reinen Anpassungen an die Richtlinie weitere Änderungen aufnehmen wollen, um das UWG noch schlagkräftiger zu machen. Die Verbände haben ihre Vorschläge hierzu schon vorgelegt. Und auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme weitere Änderungen angemahnt. Zu nennen sind zum Beispiel Verschärfungen beim Gewinnabschöpfungsanspruch, § 10 UWG, die Einschränkung des sogenannten fliegenden Gerichtsstands, § 14 UWG, und die Schaffung eines zusätz-lichen Bußgeldtatbestands für im elektronischen Geschäftsverkehr erfolgende unmittelbare Kaufaufforderungen gegenüber Kindern. Ich bin diesen Vorschlägen gegenüber sehr offen, beispielsweise der Frage, wie man Plattformen, deren Geschäftsmodelle auf Urheberrechtsverletzungen beruhen, die Werbeeinnahmen entziehen kann. Vor dem Hintergrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens ist das Ziel der Bundesregierung, dieses zügig zu beenden, allerdings verständlich. Wir werden also im anstehenden Beratungsverfahren klären müssen, ob wir weiter-gehende Änderungen im jetzigen Gesetzentwurf aufnehmen wollen oder diese im Verlauf der Legislaturperiode erneut behandeln wollen. Richard Pitterle (DIE LINKE): Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Sie zielt auf den Verbraucherschutz. Von ihr sollen direkt die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden. Rechtssicherheit und ein hohes Verbraucherschutzniveau waren die Motive des europäischen Gesetzgebers für die Richtlinie. Auch mit dem vorliegenden Entwurf werden diese Ziele nicht erreicht. Das Gegenteil ist der Fall. Ein hohes Verbraucherschutzniveau ist ohne Rechtssicherheit nicht denkbar. Rechtssicherheit setzt jedoch voraus, dass die Regelungen verständlich und eindeutig sind. Ich frage die Bundesregierung und insbesondere den Bundesjustizminister, ob sie sich den vorliegenden Entwurf überhaupt angesehen haben. „Unlauter handelt, wer dem Verbraucher eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände wesentlich ist.“ Weniger klar und präzise lässt sich eine Regelung kaum fassen. Ob eine geschäftliche Handlung „aggressiv“ ist, soll sich auch nach „belastenden und unverhältnismäßigen Hindernissen nichtvertraglicher Art“ bemessen. Wie Sie vielleicht wissen, bin ich selbst Rechtsanwalt. Diese Regelung erschließt sich mir erst, wenn ich die Begründung des Entwurfes und die Richtlinie selbst lese, wo erklärt wird, was sich die Verfasserinnen und Verfasser der Norm eigentlich gedacht haben. Ein Gesetz, das ohne Kommentierung nicht verstanden werden kann, eignet sich nicht, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten. Wie kommt es zu solchen Formulierungen? Eigentlich gibt es seit 2009 eine Sprachberatung in den Bundesministerien, die aus dem Modellprojekt „Verständliche Gesetze“ hervorgegangen ist. Bevor Gesetze im Bundeskabinett behandelt werden, muss geprüft werden, ob sie sprachlich richtig und verständlich sind. Wurde dieser Entwurf nicht geprüft oder empfand man ihn gar als verständlich? Es ist nicht der erste Entwurf mit diesem Makel. Vor allem Gesetze, die europäische Vorgaben umsetzen wollen, leiden an mangelnder Verständlichkeit und kaum erkennbarer Systematik. Ursachen sind eine völlig missverstandene Pflicht, wie Richtlinien in das nationale Recht umzusetzen sind und welche Vorgaben der Europäische Gerichtshof dazu macht. Im Entwurf heißt es, es bestehe „noch Klarstellungsbedarf gesetzessystematischer Art, um auch bereits im Wortlaut eine vollständige Rechtsangleichung zu erzielen“. Die Verfasserinnen und Verfasser setzen dies handwerklich um, indem sie auch diese Richtlinie ohne eigene Denkleistung einfach wörtlich abschreiben. Richtlinien sind jedoch weder nach ihrer Entstehungsgeschichte, ihrer Struktur noch nach ihrer Zielgruppe dazu geeignet, wörtlich übernommen zu werden. Das nationale Recht ist den Richtlinien anzupassen. Verbindlich ist das Ziel, nicht die Form. So steht es im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Mehr fordert auch der Europäische Gerichtshof nicht, was die Verfasserinnen und Verfasser behaupten. Richtig ist lediglich, dass eine Richtlinie in den Gesetzen Ausdruck finden muss und nicht allein durch Auslegung und Rechtsprechung umgesetzt werden darf. Der Europäische Gerichtshof fordert nur, dass die Rechtslage hinreichend bestimmt und klar zum Ausdruck kommen muss. Ich bezweifle, dass die wörtliche Übernahme von Richtlinien ohne Anpassungen an die Systematik und Gepflogenheiten des nationalen Rechts dieser Forderung entspricht. Der Marke „Law – Made in Germany“ wird es jedenfalls nicht gerecht. Abschließend möchte ich meinem Bedauern Ausdruck verleihen, dass sich der europäische Gesetzgeber ausgerechnet das Wettbewerbsrecht für eine Vollharmonisierung ausgesucht hat: Vorschriften, die ein höheres Verbraucherschutzniveau als die Richtlinie erreichen, sind danach verboten. Davon ist auch aktuell geltendes Recht in Deutschland betroffen. Der Europäische Gerichtshof zwingt uns, mit diesem Entwurf ein Stück Verbraucherschutz aufzugeben. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dass die Bundesregierung endlich handelt und einen Gesetzentwurf zur Änderung des UWG vorlegt, ist lange überfällig. Gegen Deutschland ist bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU anhängig. In einigen Punkten schafft der Gesetzentwurf jetzt Rechtsklarheit. Die Voraussetzungen der Unlauterkeit von Schneeballsystemen und Pyramidensystemen werden gesetzlich klargestellt. Damit wird den Vorgaben des EuGH Rechnung getragen. Allerdings enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Schwachstellen. Zuallererst muss ich auf die Regelungen zur Abschöpfung von Unrechtsgewinnen in § 10 UWG hinweisen. Dieser Gewinnabschöpfungsanspruch ist in der -Praxis ein weitgehend wirkungsloses Instrument. Ich halte es für einen großen Fehler, dass die Bundesregierung hier nicht nachbessern will. Die Abschöpfung von Unrechtsgewinnen, die sich Unternehmen durch unseriöse Geschäftsmodelle wie etwa versteckte Abofallen aneignen, ist auf Grundlage der jetzigen Regelung praktisch kaum möglich. Illegales Verhalten lohnt sich also viel zu oft, weil die Unternehmen das ergaunerte Geld behalten können, wenn Ihnen zum Beispiel kein Vorsatz nachzuweisen ist. Dieses Problem ist seit Jahren bekannt: Eine Studie aus 2011, vom Bundesverbraucherministerium in Auftrag gegeben, kommt zu dem klaren Ergebnis, dass die Regelung, in der derzeitigen Form wirkungslos ist. Es bedarf meiner Ansicht nach also keiner „Evaluierung“, wie mir die Bundesregierung in der Beantwortung auf meine kleine Anfrage „Stärkung der Verbraucherrechte durch Sammelklagen“ im Juni 2014 angekündigt hat. Es besteht ein klarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Was geändert werden muss, haben die Bundesländer bereits mehrfach festgestellt. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Bundesrates zum UWG-Änderungsgesetz: „Die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung sollte unabhängig vom schuldhaften Handeln des Unternehmens bestehen. Der Gewinnabschöpfungsanspruch ist als ein Anspruch eigener Art nicht auf Schadensersatz gerichtet, sondern auf Herausgabe eines ungerechtfertigt erlangten Gewinns. Rechtssystematisch ist daher ein Verschulden nicht zwingend erforderlich, sodass eine Abkehr vom Verschuldenserfordernis als gerechtfertigt zu betrachten ist. Auch Gewinne aus unverschuldeten Verstößen -stehen dem Handelnden nicht zu.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Ein zweiter Mangel in Ihrem Gesetzentwurf ist, dass wieder nicht die Gelegenheit genutzt wird, bei Rechtsverletzungen im Internet endlich die Möglichkeit des fliegenden Gerichtsstands abzuschaffen. Dies hatte sich die Bundesregierung schon in der letzten Wahlperiode 2013 bei dem Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgenommen, doch war sie im letzten Moment zurückgerudert. Nun wird § 14 UWG wieder nicht reformiert, und es bleibt dabei, dass der Kläger sich in Fällen, in denen die Verletzungshandlung an verschiedenen Orten stattgefunden hat, aussuchen kann, an welchem Gericht er klagt. Dies hat mit Verbraucherschutz nichts zu tun. Diese Regelung ermöglicht es, für Geschäfte im -Onlinehandel abmahnfreudigere Gerichte bewusst auszuwählen, wo die Abmahner mit besseren Erfolgsaussichten und höheren Kosten für die Beklagten rechnen dürfen. Darunter leiden besonders kleine und mittlere Unternehmen, für die ein Gerichtsverfahren weit weg von Wohnort und Geschäftssitz oft mit Kosten verbunden ist, die kaum zu schultern sind. Wir wollen, dass auch im Onlinehandel der allgemeine Gerechtigkeitsgrundsatz gilt, nachdem am Wohn- bzw. Geschäftssitz des Beklagten Klage zu erheben ist. Drittens hätten Sie mit dem vorliegenden Gesetz auch den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessern können. Bei digitalen Diensten wie Smartphone-Apps und Online-Spielen lauern Kostenfallen, die etwa Kinder auffordern, bei einem Bauernhof-Spiel virtuelle Heuballen zu kaufen, da sonst ihr virtuelles Pferd verhungert und nicht weitergespielt werden kann. Wir fordern die Einführung eines eigenen Bußgeldtatbestandes in § 20 UWG für Verstöße gegen das Verbot direkter Kaufaufforderungen gegenüber Kindern und haben in dieser Frage die Bundesländer hinter uns. Das wäre ein schärferes Schwert gegen unlautere Werbung an Kinder als die rein privatrechtliche Sanktion, die in der Realität kaum zur Anwendung kommt. Viertens möchten wir auf einen agrarpolitischen -Aspekt hinweisen, der direkt vom Wettbewerbsrecht -berührt wird. Wir möchten das Wettbewerbsrecht so ausgestaltet wissen, dass es der Stärkung der berechtigten Interessen der Bäuerinnen und Bauern, die heimische Milcherzeugung zu sichern und ihre Position gegenüber den mächtigen Handelsunternehmen zu stärken, nicht im Wege steht. Zum Schluss möchte ich noch auf eine aktuelle Warnung des VZBV bezüglich der Änderungen der Generalklausel in § 3 UWG hinweisen, die alle Abgeordneten aus dem Rechtsausschuss erhalten haben. In dem Brief erklären die Verbraucherzentralen, dass die Änderung in der Generalklausel „von ausschlaggebender Bedeutung u.a. für die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden“ sein könnte und Rechtsunsicherheiten schaffen könnte. Dies muss im weiteren Gesetzesverfahren überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Ich wünsche uns allen gute und konstruktive Beratungen. Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Wir behandeln heute in erster Lesung den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die hiermit verbundenen Gesetzesänderungen dienen insbesondere dem Zweck, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, besser an die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen -gegenüber Verbrauchern – Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005 – anzupassen. Das UWG dient dem Schutz von Mitbewerbern, Verbraucherinnen und Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Das UWG beruht in großen Teilen auf europarechtlichen Vorgaben. Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher soll das Gesetz nun in einigen Punkten neu strukturiert und geändert werden. Insbesondere wird noch trennschärfer als bisher zwischen den Regelungen für geschäftliche Handlungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits und Unternehmen andererseits unterschieden werden. Diese sind unterschiedlich schutzbedürftig. Neu soll in das UWG zudem eine Regelung aufgenommen werden, die Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Beeinflussung durch aggressive geschäftliche Handlungen schützt. Zwar verbietet schon das UWG in seiner bisherigen Fassung die Beeinflussung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, etwa durch die Ausübung von Druck oder andere aggressive geschäftliche Handlungen. Nun wird jedoch erstmals ein eigener Paragraf zum Schutz vor Aggression geschaffen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir einerseits zwingende EU-rechtliche Vorgaben um. Wir tun andererseits aber auch etwas für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für den lauteren und gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Bundesministerium der -Justiz und für Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf sogfältig vorbereitet und ausführlich mit den beteiligten Kreisen diskutiert. Im Ergebnis sind daher die beteiligten Kreise weitestgehend mit den vorgeschlagenen Regelungen einverstanden. Auch der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf im Grundsatz zugestimmt. Er hat allerdings zusätzliche -Vorschläge zur Verbesserung der UWG-Regelungen -gemacht. Das sind wichtige Punkte. Im vorliegenden Verfahren müssen wir aber auch darauf achten, einen ambitionierten Zeitplan einzuhalten, um eine Klage wegen verspäteter Umsetzung von EU-Recht zu vermeiden. Das alles können wir aber in den kommenden Berichterstattergesprächen noch vertiefen. Um es zusammenzufassen: Ich glaube, dass es uns im Rahmen des Entwurfs gelungen ist, einerseits die europarechtlichen Vorgaben im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen umzusetzen, andererseits den im deutschen Recht bewährten einheitlichen Ansatz der Regelung sowohl des Verbraucherschutzes als auch des Mitbewerberschutzes in ein und demselben Gesetz soweit als möglich beizubehalten. Für eine Unterstützung dieses Gesetzgebungsvorhabens wäre ich Ihnen daher dankbar. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften -(Tagesordnungspunkt 22) Wilfried Lorenz (CDU/CSU): Die Sprachen dieser Welt halten nicht selten Überraschungen parat. So auch die unsrige. Die Aneinanderreihung von gleich drei Substantiven im Wort Unterhaltssicherungsgesetz, USG, nötigt manchem Bewunderung, manchem Erstaunen ab. Wieder andere denken unversehens an Unterhalt für die geschiedene Ehefrau oder Alimente für Kinder. -Vielleicht sollte das Gesetz eher Reservedienst- und Freiwilligwehrdienstleistendeunterhaltssicherungsgesetz, RDLFWDLUSG, heißen. Dann wären nicht nur mehr Substantive in einem durchaus beachtlichen Wortungetüm untergebracht und eine stattliche Abkürzung kreiert, sondern es wäre auch klarer, worum es darin geht: Erstens, um die Anpassung des noch aus dem Jahre 1957 stammenden Unterhaltssicherungsgesetzes an aktuelle Entwicklungen seit Aussetzung der Wehrpflicht. Zweitens, um die Zentralisierung der Abläufe sowie um die Zusammenfassung und Vereinfachung aller -Leistungen für Reservedienstleistende – früher: Reservisten –, die bislang auch im Wehrsoldgesetz, WSG, geregelt waren, zu einem Anreizsystem. Die Durchführung des Gesetzes wird von den Ländern auf den Bund übertragen und in einer Hand zusammengefasst. Zuständig sind ab 1. November 2015 also nicht mehr die Unterhaltssicherungsstellen auf lokaler Ebene, sondern das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. Drittens, um die angemessene Erhöhung und Erweiterung der Mindestleistungen für Reservedienstleistende, auf ein Niveau in Höhe mindestens der Nettobesoldung von Soldatinnen und Soldaten gleichen Dienstgrades. Die Mindestleistungen wurden zuletzt 1990, kurz nach der Wiedervereinigung, angehoben. Sie dienen der Sicherung des Einkommens während des Dienstes – daher die Begrifflichkeit Unterhaltssicherung. Viertens, um die Sicherung des Unterhalts von Familienangehörigen freiwillig Wehrdienstleistender durch Nachvollzug von Änderungen im Unterhaltsrecht. So die Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder sowie die Aufnahme der Unterhaltsansprüche von Müttern und Vätern nichtehelicher Kinder. Warum ist das wichtig für die Bundeswehr? Weil der Dienst in der Bundeswehr bislang nicht nur wenig gesellschaftliche Anerkennung fand, sondern auch nicht mehr zeitgemäße Arbeitsbedingungen bot, die eine Tätigkeit des zivilen Bereiches in den Streitkräften attraktiver machten. Weil wir qualifizierte Freiwillige brauchen, damit die Bundeswehr trotz der demografischen Entwicklung einsatzfähig bleibt. Weil das bisherige Verfahren kompliziert und mit Administration überfrachtet war und viele abschreckte. Und weil mit dem novellierten USG – spiegelbildlich wie für aktive Soldatinnen und Soldaten – bestehende Benachteiligungen beseitigt werden. Zum Glück heißt die gesetzliche Regelung, die für aktive Soldaten bereits beschlossen wurde und Abhilfe schaffen wird, übrigens wunderbar selbsterklärend -Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetz). Darin sind Maßnahmen in den verschiedensten Bereichen enthalten – wie auch im jetzigen Entwurf zum -Unterhaltssicherungsgesetz. Dort mit Schwerpunkt Versorgung der Reservisten und freiwillig Wehrdienstleistenden. Warum sind die vorgeschlagenen Änderungen im Gesamtkontext wichtig? Weil Gesetze, wenn sie gut gemacht und durchdacht sind, einen inneren Zusammenhang bilden. Novelliert oder schafft man das eine, muss man Auswirkungen auf andere Regelwerke mit ähnlichem Bezug betrachten. Das haben wir erfolgreich geschafft, Anreize für Berufs-, Zeitsoldaten, freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten geschaffen. Damit wird eine Kette guter Entwicklungen in Gang gesetzt, mit einem Stubs – wie bei -Dominosteinen –, indem wir über die Bundeswehr, ihre Struktur und Verbesserung nachgedacht und die Ergebnisse in konkrete, aufeinander abgestimmte gesetzliche Maßnahmen haben einfließen lassen. Wir werden den Gesetzesantrag der Bundesregierung jetzt im weiteren parlamentarischen Verfahren positiv begleiten. Dr. Fritz Felgentreu (SPD): Mit dem vorliegenden Entwurf zur Novelle des Unterhaltssicherungsgesetzes setzt die Koalition ihr Vorhaben um, auch auf der Ebene der Versorgung von Reservistinnen und Reservisten und von freiwillig Wehrdienstleistenden die notwendigen Konsequenzen aus dem Umbau der Bundeswehr in eine moderne und attraktive Freiwilligenarmee zu ziehen. Das Unterhaltssicherungsgesetz ist zuletzt 1980 grundlegend überarbeitet worden. Den Anforderungen, die die nicht als Berufs- oder Zeitsoldaten in der Bundeswehr dienenden Menschen stellen, kann dieses Gesetz nicht mehr angemessen gerecht werden. Deshalb begrüßt die SPD-Fraktion, dass die Bundesregierung nunmehr tätig geworden ist, um die Versorgung der Dienstleistenden auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen. Zwei Aspekte verdienen dabei besondere Beachtung: Erstens. Wie begleitet das Gesetz die Umstrukturierung der Bundeswehr funktional? Zweitens. Wie ordnet sich das Gesetz in die Bemühungen ein, den Dienst in der Bundeswehr für alle Dienstleistenden möglichst attraktiv zu machen? Dass beides mit Geld zu tun hat, liegt auf der Hand. Funktional haben wir zwei Aufgaben zu lösen: Erstens muss die Versorgung der Dienstleistenden wie bisher die Verluste mindestens ausgleichen, die ihnen durch den Wehr- oder Reservedienst im zivilen Leben entstehen, und zweitens können und müssen angesichts der deutlichen Verkleinerung der Streitkräfte die Verwaltungsabläufe gestrafft werden. Mit der Novelle werden jetzt alle Reservedienstleistenden durch neue, deutlich angehobene steuerfreie Tagessätze mit aktiven Soldaten des gleichen Dienstgrades mindestens gleichgestellt. Wenn ihr ziviler Verdienstausfall höher ist als die Tagessätze der Soldtabellen, wird wie bisher ein entsprechender Ausgleich geleistet. Länger Dienende erhalten Leistungszuschläge, die ihr besonderes Engagement auf eine wirtschaftlich solide Grundlage stellen. Beim Unterhalt für Angehörige wird ein moderner Familienbegriff zugrunde gelegt, der den Veränderungen unserer Gesellschaft seit Anfang der 80er-Jahre Rechnung trägt. Die freiwillig Wehrdienstleistenden werden außerdem bei der Miete und Betriebskosten für Wohnraum unterstützt, wo es durch die Unterbringung in der Kaserne zu unzumutbaren Härten kommen kann. In Zukunft wird es in der kleiner gewordenen Freiwilligenarmee mehr Reservedienstleistende als freiwillig Dienstleistende geben, die die Bundeswehr als Erben der Grundwehrdienstleistenden ausbildet. Deshalb wird die Versorgung der Reservedienstleistenden im neuen Unterhaltssicherungsgesetz an erster Stelle geregelt. Die Bearbeitung aller Anträge wird zentralisiert – eine deutliche Vereinfachung des Verwaltungsaufwands. Alle diese Maßnahmen hält die SPD-Fraktion für sinnvoll. Entscheidend für die Attraktivität insbesondere von Wehrübungen wird aber die deutlich bessere Mindestentlohnung, mit der Reservisten und Aktive nunmehr weitestgehend gleichgestellt werden. Die geteilte Verantwortung für die Auftragserfüllung spiegelt sich in der gleichen Entlohnungsstruktur wider. In diesem Sinne, aber auch durch die Ausweitung der Versorgungsleistungen für Angehörige fügt sich die vorliegende Novelle überzeugend als ein weiterer Baustein in das Attraktivitätsprogramm der Koalition ein. Die Kritik aus Kreisen der Reserve, die sehr grundsätzlich den Entschädigungsgedanken für eine frei-willige Dienstleistung in Zweifel zieht, hat rechts-theoretisch sicherlich ihre Berechtigung. Dass die Dienstleistung nicht einfach angemessen entlohnt bzw. besoldet wird, sondern stattdessen auf Antrag eine Entschädigung gewährt wird, bleibt eine unbequeme, weil bürokratische Begleiterscheinung der Wehrübungen. Qualitativ aber bedeutet das Gesetz einen großen Schritt hin zu besserer Würdigung der Einsatzleistung von Reservisten und somit hin zu größerer Attraktivität. Die SPD-Fraktion freut sich auf die parlamentarische Beratung und auf die zügige Umsetzung dieser sinnvollen Initiative. Christine Buchholz (DIE LINKE): Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Unterhaltssicherung. Die Bundesregierung will das veraltete Unterhaltssicherungsgesetz neu fassen. Dagegen ist im Grunde nichts zu sagen, wenn das zum Beispiel zur Entlastung von Ländern und Kommunen führt. Auch kann es Sinn machen, dass die auf 400 Behörden zersplitterte Bearbeitung aufgrund der erheblich zurückgegangenen Fallzahlen in der Bundeswehrverwaltung konzentriert wird. Die Linke ist aber der Meinung, dass ein Gesetz, das den Reservistendienst und den freiwilligen Wehrdienst attraktiver machen soll, in die falsche Richtung geht. Wir teilen die Grundauffassung nicht, dass die Bundeswehr zu einer Einsatzarmee umgebaut wird und die „Einsatzbereitschaft“ der Armee für Auslandseinsätze durch das Fithalten einer Reservearmee gestärkt werden soll. Die Abschaffung der Wehrpflicht haben wir begrüßt, aber wir lehnen die Verstärkung der Rekrutierungsbemühungen für freiwilligen Wehrdienst ab. Das Gesetz soll explizit die „Attraktivität“ des Reservistendienstes und auch des freiwilligen Wehrdienstes steigern. Die Tatsache, dass über 25 Prozent der freiwillig Wehrdienstleistenden innerhalb der ersten sechs Monate abbrechen, hat nicht in erster Linie mit der Vergütung zu tun, sondern damit, dass jungen Menschen in Werbeshows und Adventure-Camps eine Welt vorgegaukelt wird, die der Realität in der Bundeswehr nicht entspricht. Zu einzelnen Aspekten des Gesetzes: Wir verweisen darauf, dass es bereits jetzt ein -Missverhältnis zwischen der Besoldung von freiwillig Wehrdienstleistenden einerseits – bis zu 1 146 Euro im Monat – und dem Taschengeld für FSJler und FSJlerinnen sowie Bundesfreiwilligendienstleistende – Obergrenze 363 Euro – gibt. Die flexiblere Anerkennung der Erstattung von Miete und Betriebskosten für freiwillig Wehrdienstleistende wirft bei uns die Frage auf, warum die Tätigkeit von freiwillig Wehrdienstleistenden gegenüber anderen Berufsgruppen im unteren Einkommenssegment privilegiert werden soll. Die Zusammenlegung der Administration für die Fragen der Unterhaltssicherung von Reservisten und freiwillig Wehrdienstleistenden kann, wie bereits erwähnt, sinnvoll sein. Dass Arbeitgeber und Finanzbehörden verpflichtet werden sollen, Daten über die Arbeitnehmer an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln, halten wir im Sinne des Datenschutzes für bedenklich. Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir beraten in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften. Mit diesem -Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr, das Maßnahmen für die Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten beinhaltete, nun auch die Attraktivität des Dienstes der Reservedienste und freiwillig Wehrdienstleistenden zu erhöhen. Diese Zielsetzung ist richtig und notwendig, wenn die Bundeswehr auch in diesen Gruppen motiviertes Personal gewinnen und halten möchte. Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Durchführung der Unterhaltssicherung auf den Bund übertragen und vor allem Maßnahmen umgesetzt werden, die das Einkommen der Reservedienstleistenden und den Unterhalt von Angehörigen von freiwillig Wehrdienstleistenden betreffen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen erscheinen sinnvoll. Nach dem Wegfall der Wehrpflicht scheint bei gesunkenem Antragsaufkommen eine dezentrale Verwaltung tatsächlich nicht mehr die effizienteste Struktur zu sein, sodass es mehr Sinn macht, wenn diese Aufgabe zentral durch den Bund übernommen wird. Die Vereinfachung des Antragsverfahrens soll zudem den Aufwand reduzieren, der benötigt wird, um Leistungen zu beziehen. Eine Anhebung der Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, mehr als 20 Jahre nachdem dies zuletzt geschah, ist nachvollziehbar. Die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern scheint längst überfällig. Klar ist, dass solche finanziellen Maßnahmen wichtig sind, alleine aber nicht für einen attraktiven Dienst in der Bundeswehr sorgen werden. Dies gilt für Berufs- oder Zeitsoldatinnen und -soldaten genauso wie für freiwillig Dienende. Sie muss den Soldatinnen und Soldaten Angebote machen, die es auch jenseits von finanziellen Anreizen attraktiv machen, sich für einen freiwilligen Dienst in der Bundeswehr zu melden. Sie muss die Menschen vor allem mit sinnvollen Tätigkeiten und einer modernen Führungskultur für sich gewinnen. Im parlamentarischen Verfahren werden wir die einzelnen Punkte des Gesetzentwurfes noch genauer betrachten. Das grundsätzliche Anliegen von Verwaltungsvereinfachung, die Anpassung der Unterhaltssicherung auf einen aktuellen Stand und die Schaffung von Anreizsystemen, scheint uns sinnvoll. Wir werden den Gesetzentwurf aber auch dahingehend hinterfragen müssen, ob die hier vorgeschlagenen Maßnahmen in ihrer Höhe angemessen sind. Im Raum stehen zudem Vorwürfe, dass das hier gewählte Verfahren der Entschädigung nach der Abkehr von der Wehrpflicht systemwidrig sei und die Reservedienstleistenden trotz gleicher Leistung gegenüber den aktiven Soldatinnen und Soldaten erheblich benachteiligt werden. Wir werden uns mit dieser Kritik auseinandersetzen. Ich würde es zudem begrüßen, wenn wir diesen Gesetzentwurf auch zum Anlass nähmen, uns mit den konzeptionellen Grundlagen des Reservedienstes und des freiwilligen Wehrdienstes zu befassen. Diese Grundlagen sind schließlich in der Frage der Attraktivität von erheblicher Bedeutung. Markus Grübel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Nicht nur als Parlamentarischer Staatssekretär, sondern insbesondere auch als langjähriger Reservedienstleistender bin ich von der besonderen Bedeutung des Reservistendienstes überzeugt. Daher ist mir der Gesetzentwurf, den wir unter dem aktuellen Tagesordnungspunkt behandeln, ein besonderes Anliegen. Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben die Bundesministerin der Verteidigung gebeten, Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Reservistendienstes zu prüfen, zeitnah einzuleiten und mit den notwendigen Haushaltsmitteln in der mittelfristigen Finanzplanung zu unterlegen. Dies unterstreicht den gemeinsamen Willen der Regierungsfraktionen, den Reservistendienst attraktiver zu machen. Das Bundesministerium der Verteidigung strebt zu diesem Zweck unter anderem eine Neufassung des aus dem Jahr 1957 stammenden Unterhaltssicherungsgesetzes an. Denn aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten besteht ein erheblicher Änderungsbedarf. Die Vielzahl der notwendigen Änderungen macht dabei eine konstitutive Neufassung erforderlich. Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Situation insbesondere der Reservistendienstleistenden sowie der freiwillig Wehrdienstleistenden zu verbessern. Zunächst möchte ich auf die Gruppe der Reservistendienstleistenden eingehen. Für diese Personengruppe werden Verbesserungen insbesondere in drei Bereichen angestrebt: Erstens soll die Mindestleistung angehoben werden. Zweitens soll zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung die Antragsbearbeitung von den Ländern auf eine Stelle in der Bundeswehr konzentriert werden. Drittens sollen die Voraussetzungen für Leistungen an Selbstständige erheblich vereinfacht werden. Zunächst zur geplanten Leistungserhöhung: Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Mindestleistungen an die Nettobesoldung von Soldatinnen und Soldaten gleichen Dienstgrades in der ersten Erfahrungsstufe angeglichen werden. Dies bedeutet konkret, dass die Leistungen von bislang circa 40 Prozent des Einkommens der aktiven Soldatinnen und Soldaten auf künftig circa 100 Prozent angehoben werden. Hierdurch sollen die Reservistendienstleistenden eine Sicherung ihres Lebensbedarfs nach ihrem Dienstgrad erhalten. Durch die Erhöhung der Mindestleistung wird eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode erfüllt, nach der die Attraktivität des Reservistendienstes gesteigert werden soll. Zweitens soll die Durchführung des Unterhaltssicherungsgesetzes von den Ländern auf den Bund übertragen werden. Die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz soll nicht mehr wie bisher bei rund 400 Behörden erfolgen, sondern stattdessen bei einer Stelle in der Bundeswehrverwaltung konzentriert werden. Damit wird unter anderem eine entsprechende Forderung des Bundesrechnungshofes umgesetzt. Dieser hatte zuvor bei Stichproben eine hohe Zahl von fehlerhaften Bearbeitungen kritisiert. Durch diese „Leistung aus einer Hand“ wird das Antragsverfahren für den Antragsteller außerdem vereinfacht und Kompetenz gebündelt. Die Bundesregierung erwartet durch diese Bündelung der Aufgabenwahrnehmung eine größere Routine bei der Bearbeitung der komplexen Rechtsmaterie, eine Vereinfachung der Verfahren und somit im Ergebnis eine größere Zufriedenheit seitens der Reservistendienstleistenden. Drittens werden die Grundlagen für Leistungen an Reservistendienstleistende erheblich vereinfacht. Die Praxis hat gezeigt, dass es für Reservistendienstleistende wichtig ist, vor dem Reservistendienst einschätzen zu können, wie hoch die Leistungen dafür ausfallen werden. So sollen Reservistendienstleistende, die selbstständig berufstätig sind, künftig eigenverantwortlich -entscheiden, ob ihr Betrieb während des Reservistendienstes ruht oder eine Ersatzkraft beschäftigt wird. Die Einkommensverluste sollen nunmehr pauschal auf der Grundlage des letzten Einkommensteuerbescheides erstattet werden. Neben der Sicherung des Einkommens der Reservistendienstleistenden sollen aber auch weitere finanzielle Leistungen wie Zulagen und Prämien, die bisher im Wehrsoldgesetz geregelt waren, in diesem Gesetz zu einem neuen Anreizsystem für mehr Reservistendienstleistung gebündelt werden. Lassen Sie mich abschließend auf die freiwillig Wehrdienstleistenden eingehen. Ziel des Gesetzes ist es, den Lebensbedarf der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familien zu sichern. Diese sollen nicht aufgrund des freiwilligen Wehrdienstes Anträge auf Sozialleistungen stellen müssen. Um von vornherein Härtefälle zu vermeiden, entfallen bei der Erstattung der Wohnraumkosten die Höchstgrenzen. An die Stelle tritt die Erstattung der tatsächlichen Kosten. Zudem werden im Gesetz zukünftig nichteheliche Kinder und Adoptivkinder den ehelichen Kindern gleichgestellt. Zur Vorbeugung gegen Gesetzesmissbrauch wird die Erstattung von vertraglichen Verpflichtungen wie für Wohnraum und Versicherungen gegen Krankheit sowie Vermögensnachteile, die nicht für die Zeit des Wehrdienstes gekündigt werden können, für freiwillig Wehrdienstleistende zurzeit davon abhängig gemacht, dass die Leistungsverpflichtungen sechs Monate vor Beginn des freiwilligen Wehrdienstes bestehen. Ziel dieser derzeit bestehenden Regelung ist es, auszuschließen, dass freiwillig Wehrdienstleistende im Hinblick auf zu erwartende Erstattungen während des freiwilligen Wehrdienstes gezielt Verträge abschließen. Durch diese starre Frist kam es jedoch in der Praxis regelmäßig zu Härten. Deswegen sollen in Zukunft Verträge nur dann grundsätzlich keine Berücksichtigung finden, wenn sie in Kenntnis eines bevorstehenden freiwilligen Wehrdienstes abgeschlossen werden. Diese Kenntnis erlangen freiwillig Wehrdienstleistende insbesondere durch einen schriftlichen oder elektronischen Einplanungsvermerk des Karrierecenters der Bundeswehr. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zu unterstützen. Anlagen 1 Anlage 2 2Anlage 3 3Anlage 4 4Anlage 5 5Anlage 6 6Anlage 7 7Anlage 8 8Anlage 9 ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 100. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 23. April 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 100. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 23. April 2015 9495 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 9676 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 100. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 23. April 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 100. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 23. April 2015 9675