Plenarprotokoll 18/109 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 109. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 11. Juni 2015 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele 10375 A Wahl des Abgeordneten Harald Petzold (Havelland) als persönliches stellvertretendes Mitglied eines Vertreters der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates 10375 A Wahl der Abgeordneten Hans-Werner Kammer als ordentliches Mitglied und Matthias Lietz als persönliches stellvertretendes Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirats 10375 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 10375 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 21 und 29 10376 A Nachträgliche Ausschussüberweisung 10376 A Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) Drucksache 18/4948 10376 B b) Antrag der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Dieter Janecek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bürokratie gezielt abbauen statt Stillstand manifestieren Drucksache 18/4693 10376 B Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 10376 C Michael Schlecht (DIE LINKE) 10378 A Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) 10380 C Klaus Ernst (DIE LINKE) 10382 C Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10383 B Andrea Wicklein (SPD) 10384 C Dr. Helge Braun, Staatsminister BK 10385 D Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10387 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) 10388 C Helmut Nowak (CDU/CSU) 10390 B Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) 10392 B Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In die Zukunft investieren – Asylsuchende auf ihrem Weg in Arbeit und Ausbildung unterstützen Drucksache 18/5095 10393 D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10394 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) 10395 D Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) 10397 A Daniela Kolbe (SPD) 10398 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10400 B Jutta Eckenbach (CDU/CSU) 10401 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) 10403 C Kerstin Griese (SPD) 10405 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) 10406 D Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) 10408 D Andrea Lindholz (CDU/CSU) 10409 A Dr. Matthias Bartke (SPD) 10409 A Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) 10410 C Dr. Karamba Diaby (SPD) 10411 C Kai Whittaker (CDU/CSU) 10412 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10413 C Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2014 Drucksache 18/4990 10415 A Kersten Steinke (DIE LINKE) 10415 B Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) 10417 C Kerstin Kassner (DIE LINKE) 10418 C Martina Stamm-Fibich (SPD) 10419 C Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10420 C Paul Lehrieder (CDU/CSU) 10421 D Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10422 A Birgit Wöllert (DIE LINKE) 10423 C Dr. Simone Raatz (SPD) 10424 C Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10425 D Antje Lezius (CDU/CSU) 10426 C Annette Sawade (SPD) 10427 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) 10428 C Stefan Schwartze (SPD) 10429 C Günter Baumann (CDU/CSU) 10430 C Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wilderei und -illegalen Artenhandel stoppen Drucksache 18/5046 10432 C b) Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kinder- und Jugendhilfe – Beteiligungsrechte stärken, Beschwerden -erleichtern und Ombudschaften ein-führen Drucksache 18/5103 10432 D Tagesordnungspunkt 30: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Baukulturbericht 2014/15 der Bundesstiftung Baukultur und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksachen 18/3020, 18/4850 10433 A b) Beratung der Dritten Beschlussempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses: zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 Drucksache 18/5050 10433 A c)–i) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 190, 191, 192, 193, 194, 195 und 196 zu Petitionen Drucksachen 18/4953, 18/4954, 18/4955, 18/4956, 18/4957, 18/4958, 18/4959 10434 B Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) 10433 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vorschlag einer EU-Datenschutzverordnung – KOM(2012) 11 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Hohes Schutzniveau im Rat und im Trilog sicherstellen Drucksache 18/5102 10435 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Ehe für alle 10435 B Caren Lay (DIE LINKE) 10435 B Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) 10436 D Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10438 B Johannes Kahrs (SPD) 10439 D Helmut Brandt (CDU/CSU) 10440 D Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 10442 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) 10443 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10444 D Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) 10445 D Sönke Rix (SPD) 10447 B Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 10448 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) 10449 C Tagesordnungspunkt 6: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) Drucksachen 18/4095, 18/5123 10451 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/5124 10451 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wohnortnahe Gesundheitsversorgung durch bedarfsorientierte Planung sichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesundheitsversorgung umfassend verbessern – Patienten und Kommunen stärken, Strukturdefizite beheben, Qualitätsanreize ausbauen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Transparenz der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Drucksachen 18/4187, 18/4153, 18/1462, 18/5123 10451 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 10452 A Birgit Wöllert (DIE LINKE) 10453 C Dr. Karl Lauterbach (SPD) 10454 D Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10456 A Jens Spahn (CDU/CSU) 10457 A Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10458 D Harald Weinberg (DIE LINKE) 10459 D Hilde Mattheis (SPD) 10460 B Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10461 B Karin Maag (CDU/CSU) 10462 A Dirk Heidenblut (SPD) 10463 B Reiner Meier (CDU/CSU) 10463 D Sabine Dittmar (SPD) 10464 D Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Michael Schlecht, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Exportüberschüsse abbauen – Wende in der Lohnpolitik einleiten Drucksache 18/4837 10466 C Michael Schlecht (DIE LINKE) 10466 C Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) 10467 D Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 10469 A Alexander Ulrich (DIE LINKE) 10470 A Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD) 10470 D Klaus Ernst (DIE LINKE) 10471 D Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) 10473 C Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft – zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gute Lebensmittel für eine gesunde Ernährung – zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Ernährung für alle Drucksachen 18/3726, 18/3730, 18/3733, 18/5008 10475 A Katharina Landgraf (CDU/CSU) 10475 B Karin Binder (DIE LINKE) 10476 B Jeannine Pflugradt (SPD) 10477 B Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10478 D Gitta Connemann (CDU/CSU) 10480 A Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10481 A Karin Binder (DIE LINKE) 10481 D Gitta Connemann (CDU/CSU) 10482 B Elvira Drobinski-Weiß (SPD) 10482 C Marlene Mortler (CDU/CSU) 10483 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Agnieszka Brugger, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz Drucksache 18/4940 10484 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10484 D Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) 10486 B Jan van Aken (DIE LINKE) 10487 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10488 D Bernd Westphal (SPD) 10489 C Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10490 B Helmut Nowak (CDU/CSU) 10491 A Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) 10492 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) 10492 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10493 D Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 Drucksache 18/5052 10494 C Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 10494 D Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) 10496 B Philipp Mißfelder (CDU/CSU) 10497 C Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10498 C Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) 10499 A Dirk Vöpel (SPD) 10499 C Peter Beyer (CDU/CSU) 10500 B Florian Hahn (CDU/CSU) 10501 C Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE sowie den Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auf-hebung des Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Leistungsschutzrechtsaufhebungsgesetz – LSR-AufhG) Drucksachen 18/3269, 18/4987 10502 C Martin Dörmann (SPD) 10502 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 10503 D Ansgar Heveling (CDU/CSU) 10504 D Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10505 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 10506 C Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolution 2100 (2013) und 2164 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013 und 25. Juni 2014 Drucksache 18/5053 10507 C Edelgard Bulmahn (SPD) 10507 D Niema Movassat (DIE LINKE) 10509 B Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 10510 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10511 B Julia Obermeier (CDU/CSU) 10512 A Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der West-afrikanischen Wirtschaftsunion dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen Drucksache 18/5096 10512 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10513 A Charles M. Huber (CDU/CSU) 10513 D Heike Hänsel (DIE LINKE) 10515 B Dr. Sascha Raabe (SPD) 10516 A Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 und nachfolgender Verlängerungsresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2172 (2014) vom 26. August 2014 Drucksache 18/5054 10517 C Niels Annen (SPD) 10518 A Sevim Dağdelen (DIE LINKE) 10519 B Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 10520 A Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10521 A Julia Obermeier (CDU/CSU) 10522 B Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rechtliche Klarstellung der Vertraulichkeit von Äußerungen im Internet Drucksache 18/2015 10523 A Tagesordnungspunkt 16: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Das Europäische Semester stärken, besser umsetzen und weiterentwickeln Drucksachen 18/4426, 18/5071 10523 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nationales Reformprogramm 2015 – Wirtschaftspolitische Steuerung in der EU ernst nehmen und Investitionen stärken Drucksachen 18/4464, 18/4717 10523 C Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Agrarbetriebe ab 2016 Drucksachen 18/3415, 18/4729 10523 D Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt-linie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten Drucksache 18/5089 10524 A Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Zugang und Teilhabe ermöglichen – Die Dekade für Alphabetisierung in Deutschland umsetzen Drucksache 18/5090 10524 B Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Ute Bertram, Yvonne Magwas, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Burkhard Blienert, Marco Bülow, Martin Dörmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunftsweisende Kulturpolitik im demografischen Wandel – Stärkung der Kultur im ländlichen Raum Drucksache 18/5091 10524 C Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie--Änderungsrichtlinie Drucksache 18/5010 10524 D Nächste Sitzung 10525 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10527 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Rudolf Henke (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) (Tagesordnungspunkt 6 a) 10527 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Rechtliche Klarstellung der Vertraulichkeit von Äußerungen im Internet (Tagesordnungspunkt 15) 10529 C Wilfried Oellers (CDU/CSU) 10529 C Tobias Zech (CDU/CSU) 10530 B Markus Paschke (SPD) 10531 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 10532 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10532 D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Das Europäische Semester stärken, besser umsetzen und weiterentwickeln – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Nationales Reformprogramm 2015 – Wirtschaftspolitische Steuerung in der EU ernst nehmen und Investitionen stärken (Tagesordnungspunkte 16 a und 16 b) 10533 A Uwe Feiler (CDU/CSU) 10533 B Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) 10534 A Christian Petry (SPD) 10534 D Thomas Lutze (DIE LINKE) 10535 D Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 10536 B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Agrarbetriebe ab 2016 (Tagesordnungspunkt 17) 10537 A Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) 10537 A Rita Stockhofe (CDU/CSU) 10537 D Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) 10538 D Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 10539 D Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10541 A Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Tagesordnungspunkt 18) 10541 C Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) 10541 C Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) 10543 A Elvira Drobinski-Weiß (SPD) 10543 C Dennis Rohde (SPD) 10544 B Caren Lay (DIE LINKE) 10544 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10545 C Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zugang und Teilhabe ermöglichen – Die Dekade für Alphabetisierung in Deutschland umsetzen (Tagesordnungspunkt 19) 10546 C Xaver Jung (CDU/CSU) 10546 C Sven Volmering (CDU/CSU) 10547 B Oliver Kaczmarek (SPD) 10548 B Marianne Schieder (SPD) 10549 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) 10550 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10552 A Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zukunftsweisende Kulturpolitik im demografischen Wandel – Stärkung der Kultur im ländlichen Raum (Tagesordnungspunkt 20) 10552 D Ute Bertram (CDU/CSU) 10552 D Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) 10553 C Burkhard Blienert (SPD) 10554 C Sigrid Hupach (DIE LINKE) 10556 A Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10557 A Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (Tagesordnungspunkt 22) 10557 D Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) 10557 D Christian Petry (SPD) 10558 C Dr. Axel Troost (DIE LINKE) 10559 B Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10559 C Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 10560 D 109. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 11. Juni 2015 Beginn: 9.02 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte Platz. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle herzlich. Besonders gerne hätte ich jetzt den Kollegen Ströbele begrüßt, um ihm zu seinem 76. Geburtstag nachträglich zu gratulieren. Ich schlage vor, wir holen das nach, falls und sobald er persönlich auftritt. Dann müssen wir noch eine Wahl eines Vertreters der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates durchführen. Hierzu schlägt die Fraktion Die Linke vor, den Kollegen Harald Petzold als Nachfolger für die Kollegin Martina Renner als persönliches stellvertretendes Mitglied des Kollegen Andrej Hunko zu berufen. Können Sie dem zustimmen? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann ist der Kollege Petzold als persönliches stellvertretendes Mitglied gewählt. Darüber hinaus haben wir noch ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Beirats für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur, also des Eisenbahninfrastrukturbeirats, zu wählen. Hier schlägt die CDU/CSU-Fraktion vor, für den Kollegen Eckhardt Rehberg den Kollegen Hans-Werner Kammer als ordentliches Mitglied und den Kollegen Matthias Lietz als persönliches stellvertretendes Mitglied des Kollegen Kammer zu berufen. – Ich stelle auch hierzu keinen Widerspruch fest. Also ist der Kollege Kammer als ordentliches und der Kollege Lietz als persönliches stellvertretendes Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirats gewählt. Es gibt eine interfraktionelle Vereinbarung, die Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Aktueller VN-Bericht – Menschenrechtsverletzungen in Eritrea stoppen (siehe 108. Sitzung) ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Steffi Lemke, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wilderei und illegalen Artenhandel stoppen Drucksache 18/5046 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Innenausschuss Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kinder- und Jugendhilfe – Beteiligungsrechte stärken, Beschwerden erleichtern und Ombud-schaften einführen Drucksache 18/5103 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ZP 3 Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 30) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag einer EU-Datenschutzverordnung KOM(2012) 11 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Hohes Schutzniveau im Rat und im Trilog sicherstellen Drucksache 18/5102 ZP 4 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Ehe für alle Dabei soll von der Frist für den Beginn der Beratungen, soweit erforderlich, abgewichen werden. Der Tagesordnungspunkt 21 – hier geht es um die abschließende Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßnahmen – und der Tagesordnungspunkt 29 – Antrag zur Entwicklungsfinanzierung vor dem Hintergrund universeller Nachhaltigkeitsziele – werden heute abgesetzt. Schließlich mache ich noch auf eine nachträgliche Ausschussüberweisung im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam: Der am 22. Mai 2015 (107. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss Digitale Agenda (24. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von den Abgeordneten Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim Scoring (Scoringänderungsgesetz) Drucksache 18/4864 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss Digitale Agenda Ich frage Sie, ob Sie mit diesen zwischen den Fraktionen vereinbarten Veränderungen einverstanden sind. – Das ist offensichtlich der Fall und damit so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 3 a und 3 b auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ent-lastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) Drucksache 18/4948 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Finanzausschuss Ausschuss Digitale Agenda b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Dieter Janecek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bürokratie gezielt abbauen statt Stillstand manifestieren Drucksache 18/4693 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Finanzausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 96 Minuten vorgesehen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wir haben alles versucht!) – Den Zwischenruf „Wir haben alles versucht“, um das etwas zu straffen, nehme ich mit besonderem Respekt zur Kenntnis und komme heute Nachmittag auf den Vorschlag zurück. – Dann ist das jedenfalls so vereinbart. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zielt ab auf mehr Wachstum, mehr Beschäftigung sowie mehr Innovationen. Das geht nur mit mehr öffentlichen und mit mehr privaten Investitionen in Deutschland. Wir stellen deshalb in großem Umfang zusätzliche Mittel für Infrastruktur, Bildung und Forschung zur Verfügung. Vor allem der Städtebau und die Bereiche Digitales und Energie profitieren davon. Ein ganz wichtiger Beitrag zu mehr öffentlichen Investitionen ist auch der neu geschaffene Fonds für kommunale Investitionen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Zusammengerechnet kommen wir in dieser Legislaturperiode auf ein Paket für kommunale Investitionen von über 15 Milliarden Euro. Zudem schafft die Bundesregierung die notwendigen Rahmenbedingungen, die es unseren privaten Unternehmen ermöglichen, mehr zu investieren und neue Wachstumsfelder zu erschließen. Der Abbau von unnötiger Bürokratie ist hier ein wichtiger Punkt. Deshalb bringen wir auf Initiative unseres Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel hin die größte Entlastung der Wirtschaft von unnötigen Bürokratiekosten in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg, und das ist erst der Auftakt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir sprechen hier über 744 Millionen Euro pro Jahr, die unsere Unternehmen nun in Forschung und Entwicklung stecken können, in die Digitalisierung ihrer Prozesse, in die Internationalisierung ihres Geschäftsmodells und in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Es geht hier nicht um Kleinigkeiten, sondern um reale Kostensenkungen, die insbesondere für Gründer und junge Unternehmen wie ein Konjunkturprogramm wirken können, das aber nicht viel kostet. Wir entlasten die Wirtschaft, ohne unseren ausgeglichenen Haushalt zu gefährden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, über Bürokratieabbau wird immer viel geredet, in der Sache konkret getan wird jedoch meist nur wenig, vor allem dann nicht, wenn es an das Eingemachte geht und wenn man möglicherweise selbst betroffen ist. Klar ist, dass wir zwischen notwendiger und nicht notwendiger Bürokratie unterscheiden müssen. Jeder funktionierende Rechtsstaat ist auf eine gut funktionierende Verwaltung angewiesen, die dem Allgemeinwohl dienende Gesetze umsetzt, also auf eine effiziente Bürokratie. Unvermeidlich sind Vorschriften, wenn sie dazu dienen, demokratisch festgelegten Allgemeinwohlbelangen Geltung zu verschaffen und damit Mensch und Natur zu schützen. Der Mindestlohn und auch das notwendige Korrelat, die Kontrolle seiner Einhaltung, sind hierfür ein gutes Beispiel; denn der Rechtsstaat, der Gesetze erlässt, auf deren Einhaltung er nicht pocht, verlöre seine Legitimation. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wer hier über mehr Bürokratie klagt, dem sage ich: Arbeitnehmerrechte sind weder Wachstumshemmnisse noch überflüssige Bürokratie, (Beifall bei der SPD) und Lohnpflichten stellen keinen Erfüllungsaufwand dar. Unnötig jedoch sind übertriebene Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten, zu niedrige Schwellenwerte oder ein nicht zu rechtfertigender Erfüllungsaufwand. Die Auflagen müssen insbesondere für kleine Unternehmen verhältnismäßig sein. Unverhältnismäßige Vorschriften sind wir mit dem Bürokratieentlastungsgesetz angegangen. Bei unserem Bürokratieentlastungsgesetz haben wir vor allem unsere mittelständische Wirtschaft, Existenzgründer und wachsende Unternehmen im Blick. Es ist ein wichtiger Beitrag für die neue Gründerzeit, die wir als Ziel im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die klassische Gründerzeit war die Industrialisierung Europas. Damals entstanden viele Unternehmen wie Siemens, Borsig, Daimler, Thyssen und Krupp. Das liegt lange zurück. Um unsere großen Herausforderungen zu meistern, insbesondere den digitalen Wandel, brauchen wir aber auch heute wieder neue Impulse. Sie kommen häufig von jungen, dynamischen Unternehmen, die ihr Geld und ihre Ressourcen dafür brauchen, ihre Ideen in Geschäftsmodelle umzusetzen. Größere finanzielle Spielräume und insbesondere eine verbesserte Wagniskapitalfinanzierung sind deshalb so wichtig. Unser Ziel ist es, erstens mehr Wachstumsunternehmen an die Börse zu bringen. Dafür wird heute Nachmittag der Startschuss für die neue vorbörsliche Plattform Deutsche Börse Venture Network gegeben werden. Zweitens werden wir die öffentlichen Mittel für die Wagniskapitalfinanzierung deutlicher erhöhen. Dazu legen wir einen Wachstumsfonds mit einem Volumen von 500 Millionen Euro auf. Die KfW steigt nach langer Pause wieder mit 400 Millionen Euro in die Venture-Capital-Finanzierung ein. (Beifall bei der SPD) Drittens wollen wir die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital verbessern. Ein zentrales Thema sind dabei die Verlustvorträge bei Anteilseignerwechsel. Der Finanzminister und der Wirtschaftsminister haben vereinbart, hier für Verbesserungen zu sorgen. Viertens werden wir mit unserem Bürokratieentlastungsgesetz Existenzgründern und jungen Unternehmen mehr Raum für die wichtigen Dinge geben. Sie sollen sich auf ihre Geschäftstätigkeit konzentrieren und nicht auf Formulare. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzentwurfs gehört deswegen, dass künftig mehr kleine Unternehmen als bisher von Bilanzierungspflichten befreit werden. Sie sollen länger einfachere Aufzeichnungspflichten nutzen dürfen. Dazu werden die einschlägigen Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent auf 600 000 bzw. 60 000 Euro steigen. Vor allem auch Existenzgründer werden spürbar entlastet. Dazu werden die Schwellenwerte in verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen und in der Intrahandelsstatistik angehoben. Es werden erstmals Meldeschwellen in der Umweltstatistik eingeführt. Ein kraftvolles Signal für weniger Bürokratie ist auch die sogenannte „One in, one out“-Regelung. Sie ist ein Kernstück unserer verschiedenen Initiativen. Sie gilt bereits ab dem 1. Juli 2015. „One in, one out“ besagt: Wo zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch neue Gesetze und Verordnungen entsteht, muss an einer anderen Stelle eine Belastung wegfallen. Das gab es noch nie in Deutschland. „One in, one out“ heißt aber nicht, dass die Politik aufhört, zu gestalten. Wir werden die Vorhaben des Koalitionsvertrages umsetzen. „One in, one out“ heißt jedoch, dass die Ministerien verpflichtet sind, nicht immer nur auf die neue Regelung zu schauen. Sie müssen das Gesamtsystem im Blick haben und überlegen, wo Bürokratie entfallen kann. In diesem Zusammenhang stärken wir den Normenkontrollrat, dem ich bei dieser Gelegenheit für seine exzellente Arbeit danken möchte. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich weiß, dass Herr Ludewig sowie seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter nicht immer einfache Zeitgenossen für uns sind. Sie sind jedoch unerlässlich für die Selbstvergewisserung von Politik. Auch die anderen Eckpunkte werden wir rasch umsetzen. So werden wir beispielsweise die Umsetzung der neuen europäischen Vergaberichtlinien in das neue Recht nutzen, um öffentliche Beschaffungen einfacher und anwenderfreundlicher zu gestalten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz verschafft insbesondere den Gründerinnen und Gründern und jungen Unternehmen in unserem Land mehr Luft zum Atmen. Weitere Erleichterungen, beispielsweise im Steuerrecht, könnten dazu einen zusätzlichen Beitrag leisten. Das werden wir jedenfalls im Blick behalten. Bürokratieabbau muss aber auch und vor allem auf europäischer Ebene stattfinden. Hier setzt sich Sigmar Gabriel zusammen mit seinen Ministerkollegen für eine starke europäische Agenda für eine bessere Rechtsetzung ein. Die EU-Kommission hat zentrale Elemente in ihre Mitteilung zur besseren Rechtsetzung aufgenommen. Beim Bürokratieabbau genau wie bei allen anderen Maßnahmen, mit denen wir wichtige Zukunftsinvestitionen in unserem Land ermöglichen, dürfen wir nicht lockerlassen. In einer Zeit, in der sich die Wirtschaft gut entwickelt, die Beschäftigung Rekordwerte erreicht und die Löhne steigen, geben wir den Unternehmen mehr Spielraum. In diesem Sinne werbe ich auch bei diesem Vorhaben um Ihre Unterstützung. Wir handeln hier vor allem im Interesse unserer mittelständischen Wirtschaft und ihrer Beschäftigten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Michael Schlecht für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Michael Schlecht (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Bürokratie ist bei vielen ein nicht besonders beliebtes Wort. Das ist verständlich; man hat schon manche unangenehme Erfahrung gesammelt. Bürokratieabbau hört sich da schon besser an. Deshalb behandelt anscheinend die Große Koalition dieses Thema auch hier in der Kernzeit im Parlament und beglückt das Parlament mit 96 Minuten Beratungszeit. Offensichtlich fehlen ihr andere wichtige populäre Themen zur Gestaltung unserer Gesellschaft, die sie eigentlich hier einbringen und stattdessen behandeln könnte. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Bemerkenswert an dem ganzen Vorgang ist, dass das wichtigste Vorhaben der Bundesregierung zum Bürokratieabbau gar nicht im Gesetz steht; vielmehr hat das Kabinett es bereits in seine interne Geschäftsordnung, in einer Art von Selbstverpflichtung, aufgenommen. Es geht um die sogenannte „One in, one out“-Regelung, nach der bei einer zusätzlichen bürokratischen Belastung durch ein neues Gesetz eine zwingende Entlastung für Unternehmen vorzusehen ist. Ich werde noch darlegen, wo da die Problematik ist. Es ist aber, finde ich, sehr befremdlich, dass unter Umgehung des Parlaments eine relativ weitreichende Norm für Gesetzesinitiativen geschaffen wird. Das einzig Positive an dieser sogenannten untergesetzlichen Regelung ist, dass jede andere Regierung diesen Unfug per Kabinettsbeschluss gleich wieder abschaffen könnte. Zumindest das ist positiv daran. Mit der „One in, one out“-Regelung entscheidet nicht mehr Sach- und Fachpolitik über Sinnhaftigkeit von gesetzlichen Regelungen, sondern das Gebot, dass die Kostenbelastung der Unternehmen nicht durch Regelungstatbestände – auch wenn sie sinnvoll sind – erhöht werden darf. Witzig oder bemerkenswert ist auch, dass für die Kontrolle dieser Regel extra Bürokratie geschaffen wird. Ein Staatssekretärsausschuss soll über den Bürokratieabbau wachen. Er soll zukünftig den ressorteigenen Bürokratieauf- und -abbau und den anderer Ressorts – da ist ein relativ kompliziertes Verfahren vorgesehen – kontrollieren. Es ist wirklich schon kabarettreif, dass unter dem Titel „Abbau von Bürokratie“ erst einmal staatliche Bürokratie aufgebaut wird. Das muss man sich schon einmal auf der Zunge zergehen lassen. (Beifall bei der LINKEN) Besonders interessant ist, welche Auswirkungen von dieser sogenannten Bürokratiebremse auf künftige Gesetzgebungsvorhaben nun ausgehen werden. Ist etwa eine Erweiterung der Mitbestimmung für Betriebsräte nicht mehr möglich, weil sie die Kosten für Unternehmen erhöht? Sind weitere Maßnahmen der Teilhabe von Menschen mit Behinderung überhaupt irgendwie auszugleichen? Man merkt, da entwickeln sich schon sehr perfide Fragestellungen, die mit diesem Prinzip verbunden sind. Man muss davon ausgehen, dass damit etwa die Einführung des Equal-Pay-Grundsatzes für die Leiharbeit, das Entgeltgleichheitsgesetz oder die Revision der Arbeitsstättenverordnung – das sind ja alles Dinge, die nach meinem Kenntnisstand die Große Koalition irgendwie noch auf ihrer Agenda hat – für die restliche Legislaturperiode wohl komplett beerdigt sind. Denn sinnvoll konstruierte derartige Regelungen würden natürlich immer zu ein bisschen mehr Bürokratieaufwand für die Unternehmen führen. Da es aber kaum Möglichkeiten gibt, sie zu kompensieren, also dafür zu sorgen, dass woanders Bürokratie nach der „One in, one out“-Regelung abgebaut wird, muss man davon ausgehen, dass jegliche Reformpolitik in der Arbeitswelt durch die Regierung faktisch aufgekündigt worden ist. Ich finde, es ist schon ein Skandal, dass man mitten in der Legislaturperiode im Grunde das Ende der Regierungstätigkeit erklärt. (Beifall bei der LINKEN) Man muss sich schon auf der Zunge zergehen lassen, was man in einem trojanischen Pferd, das hier Bürokratieabbau heißt, so alles verpacken kann. Das muss man erst einmal zustande bringen. Man war sehr kreativ. Zumindest dieses Lob muss ich an dieser Stelle aussprechen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wird auch Zeit!) Hätte es diese Regelung bereits vor der Einführung des Mindestlohns gegeben, wäre sie – das muss man sich ja fragen – vielleicht sogar gescheitert; es wurde nämlich behauptet – ich will das gar nicht bestätigen –, dass der durch die Einführung des Mindestlohns verursachte Erfüllungsaufwand bei immerhin 9,6 Milliarden Euro liegt. Ich bezweifle, dass das so ist; aber so hat es die Regierung nun einmal verkündet. Stünden wir heute vor der gleichen Aufgabe, müsste die Bundesregierung nach ihrer eigenen Selbstverpflichtung Bürokratie in dieser Größenordnung abbauen, um den Mindestlohn einführen zu können. Ich behaupte einmal, wir können froh sein, dass der Mindestlohn so, wie er ist – wir hätten uns einiges mehr gewünscht –, durchgesetzt worden ist, bevor diese Regelung geschaffen worden ist. Wie gesagt, ich befürchte für die verbleibende Legislaturperiode Schlimmes. Ich finde, es droht unserem Land und auch uns hier eine ziemliche Zumutung. Dem, wie da verfahren wird, kann man in der Tat nicht zustimmen. (Beifall bei der LINKEN) Eigentlich ist die Idee, Bürokratie abzubauen, nicht verkehrt; man muss es nur richtig machen. Ich verrate Ihnen, wie Sie millionenfach Jubelstürme auslösen können: Schaffen Sie zum Beispiel das Bürokratiemonster Hartz IV ab. Das wäre eine wirkliche Reform. (Beifall bei der LINKEN) Ein Freund von mir, der alleinstehend ist, rutschte vor Jahren in Hartz IV ab. Er hat mir damals seinen Antrag auf Hartz IV gezeigt: Das gesamte Formular hatte 16 Seiten, in denen seine persönlichen Tatbestände akribisch erhoben werden sollten. Wer Kinder hat oder eine besondere Ernährung benötigt oder gar noch mit jemandem zusammenlebt, bekommt gleich noch ein paar Seiten Fragebogen dazu. Die durchschnittliche Akte eines Hartz-IV-Haushalts bei der Agentur für Arbeit ist etwa 650 Seiten dick. Was ist das für ein Bürokratieunfug, der dort betrieben wird! (Beifall bei der LINKEN) Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, kritisiert das auch. Er geht auf aus seiner Sicht vermutlich sehr lebensnahe Dinge ein. Ich zitiere: Es kann nicht unsere Aufgabe sein, sich mit DIN-Normen von Schuhen und Einlagen zu beschäftigen und darauf zu achten, dass nicht die falschen Schuhe die richtigen Einlagen haben … Das ist anscheinend die bürokratische Wirklichkeit, mit der sich die Arbeitsagentur zum Teil herumschlagen muss, und das müsste endlich beseitigt werden. (Beifall bei der LINKEN) Noch schlimmer ist die Situation für Aufstockerinnen und Aufstocker. Wer regelmäßig ein Einkommen hat und aufstocken will, muss in jedem Bewilligungszeitraum einen ganzen Wust an Formularen ausfüllen. Alle sechs Monate sind das neben dem Weiterbildungsantrag auch noch Arbeitgeberbogen, zusätzliches Einkommensformular usw. Ist es eigentlich die Schuld von Aufstockerinnen und Aufstockern, dass die Jobcentermitarbeiterinnen und -mitarbeiter angesichts dieses Bürokratiewustes überlastet sind? Mit Sicherheit nicht. Das müsste abgeschafft werden. (Beifall bei der LINKEN) Das hätte vor allen Dingen auch einen ökonomischen Effekt. Frau Staatssekretärin, Sie haben in Ihrer Rede so getan, als nähmen Sie hier eine ganz tolle Entlastung vor. Diese Entlastung beliefe sich nach Ihren Berechnungen gerade einmal auf 700 Millionen Euro. Wenn Sie die Bürokratie bei Hartz IV wirklich beseitigen würden, könnten Sie Bürokratiekosten von effektiv sage und schreibe 5 Milliarden Euro abbauen. Das wäre in der Tat ein Fortschritt. Der eigentliche Bürokratieskandal sind nicht bestimmte Rechnungslegungsfristen oder -vorschriften für einzelne Unternehmer, sondern gerade solcher Unfug wie Hartz IV. Hinzu kommen sämtliche sozialpolitischen Verwerfungen und das, was damit an unsäglicher Bürokratie praktiziert wird. (Beifall bei der LINKEN) Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz kleinen und mittleren Unternehmen helfen – es ist immer löblich, wenn man Leuten helfen will, auch kleinen und mittleren Unternehmen –, aber sie kommt über ein paar Verzierungen wirklich nicht hinaus. Ich will das einmal runterbrechen: Hilft man Unternehmen wirklich damit, dass man sie um sage und schreibe 1,3 Stunden pro Monat für eine Meldung über Ausfuhren und Einfuhren entlastet? Hilft man Sparkassen, Volksbanken etc. wirklich damit, dass man sie bei der Kundenbetreuung um eine halbe Minute, also 30 Sekunden, je Kunde entlastet? In solchen Spitzfindigkeiten bewegt sich das Gesetz. Ich finde, das ist wirklich aberwitzig. Hilft man Existenzgründerinnen und -gründern, wenn man sie von Pflichten, über Statistik zu berichten, entlastet, die sich, nominal bewertet, auf gerade mal 190 Euro im Jahr belaufen? Es ist alles lächerlich, was dort an Vorschlägen gemacht wird, und es ist, wie gesagt, eigentlich abenteuerlich, dass damit hier in der Kernzeit das Parlament 96 Minuten beschäftigt werden soll. (Beifall bei der LINKEN) Die größte Entlastung, nämlich ungefähr 500 Millionen Euro, soll das Gesetz schaffen, indem es die ordentliche Buchführung erst ab einem Umsatz von 600 000 Euro und nicht, wie bisher, ab 500 000 Euro vorschreibt. Auch das finde ich ziemlich abstrus. Jeder Unternehmer mit mindestens 500 000 Euro Umsatz macht als ordentlicher Kaufmann eine Rechnungslegung mit Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung, allein schon deshalb, damit er weiß, wo er ökonomisch steht und damit er nicht plötzlich von seinen Zahlen überrascht wird. Wer es nicht freiwillig macht, dem sollte man gesetzlich einen Fingerzeig geben und ihn, zumindest dann, wenn er 500 000 Euro Umsatz hat, dazu anhalten. Das ist schon eine Fürsorgepflicht. Deswegen finde ich es abstrus, diese Grenze zu erhöhen. (Beifall bei der LINKEN) Das Hauptproblem der Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen liegt sowieso nicht in der ausufernden Bürokratie. Fragen Sie doch mal einen Handwerker! Ich höre an erster Stelle immer: Heute ist es so schwierig geworden, gut bezahlte Aufträge zu bekommen, die dann auch schnell bezahlt werden, vor allem bei der öffentlichen Hand. – Da gibt es manchmal ziemlich lange Fristen, bis bezahlt wird. Sie klagen vor allen Dingen auch, dass sie von der öffentlichen Hand kaum noch Aufträge bekommen. Das ist kein Wunder in Zeiten, in denen in der Kasse vieler Kommunen Ebbe herrscht. In den Schulen lässt man die Toiletten lieber vergammeln, als dass man Geld ausgibt und einen Handwerker, einen Maler, einen Klempner beauftragt, etwas in Ordnung zu bringen. Auch noch so viele gestrichene Vorschriften bringen keine Aufträge für die mittelständischen Unternehmen. Deswegen: Wenn man für mittelständische und kleine Unternehmen wirklich etwas tun will, dann muss man dafür sorgen – das ist das Entscheidende –, dass sie wieder mehr Aufträge bekommen, und dann muss man die Binnennachfrage stärken. Legen Sie ein groß dimensioniertes Zukunftsinvestitionsprogramm auf, und geben Sie nicht nur diese Kleckerbeträge – unter einem gesamtwirtschaftlichen Blickwinkel –, die Sie hier immer stolz vor sich hertragen! Legen Sie ein Zukunftsinvesti-tionsprogramm von 100 Milliarden Euro auf! Damit kann vieles geregelt werden. Das hätte dann auch den Nebeneffekt, dass viele kleine und mittlere Unternehmen wieder Aufträge bekommen und vor allen Dingen auch zügig bezahlt werden. (Beifall bei der LINKEN) Sorgen Sie endlich dafür, dass die Löhne in Deutschland wieder richtig steigen! Schaffen Sie andere Rahmenbedingungen für gewerkschaftliches Handeln in der Tarifpolitik! Das heißt: Leiharbeit muss weg, Befristungen müssen anders geregelt werden; denn mit Leih-arbeitern und befristet Beschäftigten lässt sich nicht besonders gut streiken. So lassen sich auch nicht die notwendigen Lohnerhöhungen durchsetzen. Da besteht mittelbar Handlungsbedarf. Da muss etwas geschehen. Es gibt gegenüber dem Jahr 2000 in Deutschland eine Lohnlücke von mindestens 14 Prozent. Das entspricht einer Nachfrage von ungefähr 100 Milliarden Euro. Würden wir diese Lücke schließen, würde es in jedem Jahr eine um 100 Milliarden Euro höhere Binnennachfrage geben, und davon – das sage ich Ihnen – würden vor allen Dingen auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren. (Beifall bei der LINKEN) Damit könnten wir auch für diesen Personenkreis etwas machen und eine wirklich anständige Wirtschaftsförderung betreiben. Bürokratieabbau ist sinnvoll, wenn er im Interesse der Menschen ist. Aber so, wie Sie das hier betreiben, vor allen Dingen mit Ihrer „One in, one out“-Regel, ist es sehr kontraproduktiv (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ihre Redezeit ist bürokratisch abgelaufen!) und, wie gesagt, führt eher zum Ende der Reformpolitik für diese Legislaturperiode. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Michael Fuchs ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schlecht, ich habe selten eine Rede gehört, in der wie in Ihrer gerade mit so viel Kunstfertigkeit für mehr Bürokratie gekämpft wurde. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Andrea Wicklein [SPD]) Es scheint so zu sein, dass die Linke wieder einmal vorhat, die Bürokratie in Deutschland zu verstärken. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Staatsgläubig sind die!) Ansonsten fiel Ihnen nichts anderes ein als die Forderung, noch mehr Geld auszugeben. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Nein, er hat etwas anderes erzählt! Er hat Vorschläge gemacht! – Weiterer Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Wir sind stolz darauf, dass der Bundesfinanzminister es geschafft hat, dass wir endlich einen ausgeglichenen Haushalt haben. Das ist ein Wert an sich; für den haben wir gekämpft. Das ist genau das Richtige, statt andauernd zusätzliche Programme aufzulegen, wie Sie es immer gemacht haben. Das wurde ja schon früher in der DDR versucht. Nichts hat es gebracht. Das ist einer der Gründe, weswegen die DDR damals pleitegegangen ist. (Widerspruch bei der LINKEN) – Das tut Ihnen weh, ich weiß das; aber damit müssen Sie leben. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sie tun uns nimmer weh!) Bei kaum einem Projekt gehen Reden und Handeln so auseinander wie beim Bürokratieabbau. In Sonntags-reden kommt der Bürokratieabbau immer wieder vor. Es wird bei neuen Gesetzesvorhaben davon gesprochen, dass wir dringend Bürokratie abbauen müssen. Aber wenn man dann am Ende des Tages hinschaut, stellt man fest, dass wir nicht allzu weit gekommen sind. Es gibt viel Kreativität, was neue Gesetze angeht, aber wenig Hoffnung, dass das dann auch zu einem echten Bürokratieabbau führt. Das läuft nicht so, wie wir uns das wünschen. Bürokratie ist ein Riesenproblem; das sollten wir wissen. Der Normenkontrollrat hat festgestellt, dass allein im Zeitraum von Juli 2013 bis Juni 2014 über 9,2 Milliarden Euro an neuen Bürokratiekosten aufgebaut wurden. (Zuruf von der LINKEN: Da hat der Stoiber aber versagt!) Man lasse sich das bitte einmal auf der Zunge zergehen! Das ist völlig unproduktiv. Diese 9,2 Milliarden Euro fehlen der Wirtschaft an allen Ecken und Enden. Das wäre, nebenbei gesagt, ein wunderbares Investitionsprogramm, wenn man 9,2 Milliarden Euro zusätzlich freisetzen könnte. Dem Normenkontrollrat muss man sehr dankbar sein, dass er uns ständig auf diese Probleme aufmerksam macht. Er muss ein Stachel im Fleisch des Parlaments sein. Das finde ich auch in Ordnung so. Bürokratie hat große Schäden verursacht und verursacht sie nach wie vor. Junge Unternehmen trauen sich nicht in den Markt hinein, weil sie Angst vor der Bürokratie haben. Die Benachteiligung betrifft aber besonders kleinere mittelständische Unternehmen, weil diese eben keine riesige Rechtsabteilung haben, die sich mit all diesen bürokratischen Maßnahmen beschäftigen kann. Bürokratie führt außerdem zu Lähmungserscheinungen in ganzen Volkswirtschaften. Das kann man am allerbesten an Italien beobachten. Italien hat die schlimmste Bürokratie in ganz Europa. Dort ist die Wirtschaft auch dementsprechend lahm. Umso wichtiger ist es, dass wir heute nicht nur über Bürokratieabbau reden, sondern das Thema auch konkret angehen. Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Drei Punkte will ich dabei hervorheben: Erstens. Die Anhebung der Schwellenwerte für Meldepflichten von Existenzgründern von 500 000 Euro auf 800 000 Euro im Bereich der Wirtschafts- und Umweltstatistik halte ich für richtig. Ein Gründer – ich selbst war einmal einer – sollte sich in der ersten Phase seines Unternehmens mehr mit dem Markt und mit dem Erwirtschaften von Gewinnen beschäftigen, als die ganze Zeit Statistiken auszufüllen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Zweitens. Wir wollen beim Steuerrecht einiges verändern. Der Gesetzentwurf sieht einzelne Entlastungen vor: bei den Mitteilungspflichten für den Kirchensteuerabzug, eine erhöhte Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte und eine Vereinfachung beim Lohnsteuerabzug. Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Das ist kein Quantensprung. Es ist nicht so, dass wir damit schon gewaltige Veränderungen erreicht hätten, aber gerade im Steuerrecht sind die Beharrungskräfte besonders intensiv. 70 Prozent der Bürokratiepflichten, die wir den Unternehmen auferlegen, entstehen im Steuerrecht. Da haben wir also noch einen weiten Weg zu gehen. Mir fällt dazu auch noch das eine oder andere ein: Gerade bei den kleinen Unternehmen verursacht die Aufzeichnungspflicht, die bei geringwertigen Wirtschaftsgütern besteht, erhebliche Bürokratie. (Beifall des Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD]) Da könnte man ansetzen und überlegen, ob man die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter etwas anheben könnte. (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss man machen, Herr Fuchs!) Diese liegt momentan bei 410 Euro. Aber ich könnte mir durchaus vorstellen, eine Grenze von 600 bis 800 Euro einzuführen. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: 1 000 Euro! – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Das würde erhebliche Bürokratie in den Unternehmen abbauen. (Beifall des Abg. Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Auf der anderen Seite bedeutet es für den Staat eigentlich nur eine Verschiebung. Denn wenn die Abschreibung in einem Jahr erfolgt, dann ist im nächsten Jahr nichts mehr abzuschreiben; dann zahlt der Unternehmer im nächsten Jahr mehr Steuern. Insofern stellt das keine gewaltige Änderung dar. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Angesichts der niedrigen Zinsen halte ich das auch für notwendig. Wir werden mit dem Bundesfinanzminister noch einmal darüber zu sprechen haben. (Beifall der Abg. Andrea Wicklein [SPD] – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Hört! Hört!) Aber ich habe es auch noch nicht aufgegeben, an eine wirkliche Steuervereinfachung zu glauben. Denn bei dem, was wir bis jetzt gemacht haben, handelt es sich immer nur um Marginalien. Da wurde immer nur so ein bisschen an einer Stelle angepackt. – Diese Hoffnung habe ich also noch nicht ganz aufgegeben. Ich habe immer noch die Worte des estnischen Präsidenten Ilves, den ich vor zwei Tagen auf dem Wirtschaftstag des Wirtschaftsrates der CDU gehört habe, in den Ohren. Er sagte, in Estland könne man eine Steuererklärung in fünf Minuten fertigstellen. Das wäre ja ein Ziel für uns. (Zurufe der Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE] und Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es wäre wirklich eine Aufgabe, die wir uns gemeinsam stellen könnten, zu überlegen, wie wir die Steuererklärungen so vereinfachen, dass auch so etwas bei uns möglich ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf einem Bierdeckel!) Der dritte Punkt, den ich für gut halte, betrifft die neue „One in, one out“-Regelung. Herr Schlecht, auch wenn Sie es nicht ganz verstanden haben: Sie macht schon Sinn. Vor allen Dingen macht sie deswegen Sinn, weil sie zumindest dazu führt, dass sich jeder einmal überlegen muss: Was passiert denn da? Und: Wie kann ich es denn auf der anderen Seite abbauen? – Allein der Druck, der dadurch entsteht, ist schon positiv. Nur, das wollen Sie ja nicht; das ist ja bekannt. Ich halte es für richtig, dass wir auf all die neuen Gesetze, die jetzt noch kommen, diese Regelung anwenden. Mir wäre es am allerliebsten, wir hätten ein rückwirkendes Inkrafttreten. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden das jetzt rückwirkend beim Mindestlohn machen. Das würde schon Wirkung zeigen. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei der Maut! – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, Maut auch!) Das wäre doch eine gute Idee. Ich meine, wir sollten in jedem Fall dafür sorgen, dass wir durch diese „One in, one out“-Regelung nun in eine Phase kommen, wo bei jedem neuen Gesetzesvorhaben geprüft wird: Wie können wir ein anderes Gesetz so verändern, dass wir weniger Bürokratie haben? Ich bin vor allen Dingen dem Staatsminister Helge Braun sehr dankbar, der sich um dieses Gesetz bemüht hat und für den das ein Herzensanliegen war. Ich denke, lieber Helge, das hast du gut gemacht. Dir gebührt unser Dank dafür. (Beifall bei der CDU/CSU) Die „One in, one out“-Regelung wird in der nächsten Zeit Veränderungen schaffen. Auch dazu zitiere ich noch einmal den estnischen Präsidenten. Er sagte vor zwei Tagen: Wir haben mittlerweile gesetzlich geregelt, dass die Daten von jedem Bürger nur einmal vom Staat gespeichert werden dürfen und die Bürger dann nie mehr nach ihren persönlichen Daten gefragt werden dürfen. – Wenn der Staat die Daten also einmal hat, kann er sie anschließend nicht noch einmal nachfragen. Das könnten wir zum Beispiel als Regelung auch bei uns einführen. Wir haben eine Reihe von Gesetzen gemacht, die schwierig sind. Seien wir uns bitte im Klaren darüber, dass die Regelungen, die wir beim Mindestlohn eingeführt haben, so nicht umsetzbar sind. Die Bundeskanzlerin hat am selben Abend gesagt, dass man an dieses Thema noch einmal herangehen wird. Das halte ich auch für richtig. Frau Nahles ist gefordert, eine Regelung zu finden, die weniger Bürokratie verursacht. Ich denke auch, dass wir das schaffen können. Niemand redet beim Mindestlohn über die 8,50 Euro. Die stellt auch keiner mehr infrage. Die Bürokratie aber, die damit verbunden ist, stellen wir infrage. Es stört mich auch ganz gewaltig, dass wir mittlerweile 1 600 bewaffnete Zöllner in die Bäckereien und Metzgereien schicken, um die Einhaltung des Mindestlohns zu kontrollieren. (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Blödsinn, diese Aussage! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das ist ein Skandal, was Sie hier behaupten! Das ist unverschämt! Das sind Staatsbeamte!) – Das gibt es! Ich habe es schon selbst erlebt. Herr Ernst, Sie können mit mir ja einmal zu einer Metzgerei gehen. – Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass wir keine Regelungen treffen sollten, welche die Unternehmen gewaltig belasten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Fuchs, der Kollege Ernst möchte gerne, bevor er mit Ihnen eine Metzgerei aufsucht, mit einer Zwischenfrage die Bedingungen klären. Können wir das hier schnell erledigen? Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Das soll er gerne haben. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön. Klaus Ernst (DIE LINKE): Herr Fuchs, ich bin der Auffassung, dass Sie sich entschuldigen sollten. Sie haben eben Staatsbeamte der Bundesrepublik Deutschland als bewaffnete Söldnertruppe bezeichnet. Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Das habe ich nicht gesagt, sondern ich habe „Zöllner“ gesagt! Klaus Ernst (DIE LINKE): Ich denke, das geht einen Schritt zu weit. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Es handelt sich hier um Gesetze, die wir hier im Hause beschlossen haben. Wir haben eine Steuerfahndung, die dafür zuständig ist, den Mindestlohn zu überwachen. Diese als bewaffnete Söldnertruppe zu bezeichnen, ist ein Schlag ins Gesicht der Leute, welche die Gesetze zu überwachen haben, die Sie mit Ihrer Truppe hier beschlossen haben. Das ist ein unglaublicher Vorgang! (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]) Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Herr Kollege Ernst, Sie sollten besser zuhören! Ich habe „bewaffnete Zöllner“ gesagt. Und das ist der Fall. Es sind bewaffnete Zöllner, die in die Metzgereien oder Bäckereien fahren, um die Mindestlohnregelungen zu überprüfen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Gerade noch die Kurve gekriegt!) Wenn Sie das sehen wollen, können Sie es selber überprüfen. Das ist auch keine Beleidigung der Zöllner. Sie machen ihren Job, und sie müssen diese Aufgaben erledigen. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Eben!) Ich kritisiere aber, dass wir dafür über 80 Millionen Euro jährlich ausgeben. Die könnten wir besser bei der Polizei unterbringen, denn da gibt es mehr Probleme. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Die schaffen wir gleich mit ab! Und die Verkehrsüberwachung!) Meine Damen und Herren, bringen wir unseren Unternehmerinnen und Unternehmern genügend Vertrauen entgegen! Passen wir auf, dass wir das Misstrauen nicht so schüren, dass der eine oder andere sagt, er mache es nicht mehr, er habe keine Lust mehr dazu, und sich aus dem Bereich des Unternehmertums verabschiedet! Glauben wir an die Kraft und Kreativität von Markt und Wettbewerb, oder geben wir lieber der Kontrolle den Vorzug? Haben wir noch den Mut zu Innovation und Fortschritt, oder wollen wir den Istzustand zementieren? Ich bin überzeugt: Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer haben in der Geschichte der Bundesrepublik und der Geschichte der sozialen Marktwirtschaft unser Vertrauen immer gerechtfertigt, und sie haben unser Land entscheidend weitergebracht, vor allen Dingen der Mittelstand. Wir müssen ihnen auch in Zukunft die Spielräume geben, die notwendig sind, damit sie ihren Unternehmergeist entfalten können. Dies sollte uns bei allen in der Zukunft anstehenden Gesetzgebungsverfahren leiten, und dafür müssen wir sorgen, damit die Unternehmer auch ernsthaft entlastet werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Kollegin Kerstin Andreae für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatssekretärin! Wir kritisieren gar nicht, was im Gesetz steht. Entlastungen und Erleichterungen bei Meldepflichten, Grenzbeträgen und Schwellenwerten sind richtig. Eine Entlastung der Wirtschaft um 744 Millionen Euro pro Jahr, von der Sie gesprochen haben, ist auch richtig. Das alles kritisieren wir nicht. Aber wir kritisieren, was nicht drinsteht. Sie hätten viele Möglichkeiten. Wenn Sie sagen, dass es der erste Schritt ist, dann hoffe ich auf die Beratungen nach der ersten Lesung. Wir stellen ja einen eigenen Antrag zur Debatte. Darin sind Vorschläge. Nehmen Sie sie mit auf. Dann kommen Sie einen deutlichen Schritt weiter. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Normenkontrollrat spricht von 200 bis 300 Milliarden Euro Belastung pro Jahr. In Relation zu 200 bis 300 Milliarden sind 744 Millionen Euro nicht wirklich viel. Sie haben ja auch in den ersten anderthalb Jahren deutlich Bürokratie aufgebaut. Sie haben fast 2 000 neue Verordnungen auf den Weg gebracht. Jetzt wird Ihnen selber ein bisschen mulmig. Jetzt nenne ich Ihnen einmal ein erstes Beispiel und mache damit auch gleich einen ersten „One out“-Vorschlag. „One in, one out“ kann ja durchaus positiv sein: Die Pkw-Maut für Ausländer ist das erste Beispiel. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Lassen Sie sie einfach, machen Sie etwas anderes, dann haben Sie ein „One out“ und Möglichkeiten zu einem neuen „One in“. Finanziell ist die Maut ja ein Desaster. Sie sprechen von Einnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro. Unsere Studie hat errechnet, dass sie maximal 140 Millionen Euro einbringt. Demgegenüber stehen laut Normenkontrollrat 164 Millionen Euro Verwaltungskosten und 32 Millionen Euro für Kontrollen. Selbst wenn wir Ihre 500 Millionen Euro nehmen, dann haben wir 200 Millionen Euro Verwaltungs- und Kontrollkosten. Dazu sagt der Normenkontrollrat in seiner üblichen Bescheidenheit und in seiner diplomatischen Form, er habe „gegenüber dem Ressort seine Bedenken hinsichtlich der Relation zwischen dem anfallenden Erfüllungsaufwand und den zu erwartenden Einnahmen geäußert“. Temperamentvoll geht zwar anders, aber sie sagen ganz klar: Das ist Unfug. Lasst diese CSU-Maut! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir haben noch einen Vorschlag für „One out“, betreffend das Mehrwertsteuersystem. Sie haben in der letzten Legislatur den Unfug mit den Hotelübernachtungen, der sogenannten Mövenpick-Steuer, gemacht: 7 Prozent für Übernachtungen, 19 Prozent für Frühstück – hochkompliziert. Auf gepressten Fruchtsaft wird eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent fällig, auf pürierten Fruchtsaft – das musste ich auch lernen – in Höhe von 7 Prozent, für den Arbeitsesel werden 7 Prozent fällig, für den Hausesel 19 Prozent – eine weitere Unterscheidung gibt es, ob er tot und lebendig ist –, für Currywurst zum Mitnehmen 7 Prozent, für Vor-Ort-Verzehr 19 Prozent. Wann endlich fangen Sie an, das Mehrwertsteuersystem zu reformieren? Wann endlich fangen Sie damit an? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Dass Gesetzestexte verständlich und für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein sollen, ist manchmal ein Fernziel, aber sie sollten doch wenigstens logisch sein. Das sind sie hier nicht. Überhaupt ist im Bereich der Steuervereinfachung einiges zu tun. Herr Fuchs, man muss ehrlicherweise zur Steuergesetzgebung auch sagen: Es ist der Versuch, auf der einen Seite Gerechtigkeit herzustellen und den Anliegen, die an uns als Gesetzgeber herangetragen werden, gerecht zu werden und auf der anderen Seite ein einfaches und verständliches Steuersystem zu schaffen. Die Steuer-erklärung auf dem Bierdeckel ist zu Recht überhaupt nicht goutiert worden, weil niemandem eingeleuchtet hat, was daran gerecht sein soll, drei Steuersätze auf alles zu erheben und dann alles laufen zu lassen. Ein bisschen mehr Anforderungen sollten wir an das Steuersystem stellen, zum Beispiel, dass es auch gerecht besteuert. Diesen Anspruch sollten wir haben, aber es spricht nichts gegen Steuervereinfachungen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sagen, Sie würden jetzt etwas für die Existenzgründer machen. Da wollen wir mal genauer hinschauen. Wir haben in Deutschland eine Gründungsmisere. Es gibt nach wie vor große Hemmnisse, sich selbst als kleiner Gründer, als kleine Gründerin auf den Weg zu machen. Die von Sigmar Gabriel eingesetzte Expertenkommission hat Ihnen ja mitgegeben, dass der Abbau bürokratischer Hemmnisse für Gründer eine der wesentlichen Innovationsbedingungen für Deutschland ist. Ich bin mal gespannt, was Sie dann tatsächlich machen. Wir haben Ihnen vorgeschlagen, Lotsen einzuführen und die Idee von One-Stop-Shops weiterzuentwickeln, dass also ein Gründer von einem Lotsen durch unser System geführt wird und er sich nicht selbst bei sämtlichen Stellen melden muss. Überlegen Sie, wie Sie die Arbeitsstättenverordnung etwas smoother gestalten können. Überlegen Sie, ob Gründer unbedingt von Anfang an eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen müssen. Da gäbe es einiges zu tun, um einem Gründer Luft und Raum zu geben, seine Ideen zu entwickeln, anstatt gleich mit der deutschen Bürokratiekeule zu kommen und ihn damit zu erschlagen. Sie alle haben gesagt, dass entsprechende Regelungen im Gesetzestext stehen. Ehrlich gesagt: Wir haben sie nicht gefunden. Das steht da nicht drin. Wenn wir uns hier darauf einigen können, dass dies die erste Lesung ist und sich bis zur zweiten Lesung noch etwas verändert, dann ist das wunderbar. Wir machen in unserem Antrag Vorschläge, wie man dem Gründungsgeschehen in Deutschland Raum geben kann. Ich hoffe sehr, dass Sie da den einen oder anderen Vorschlag übernehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt zum Zankapfel Mindestlohn. Für uns ist der Mindestlohn nicht zu diskutieren. Ich bin froh – wir hatten ja auch zugestimmt –, dass wir jetzt in Deutschland den Mindestlohn haben. Wir haben aber an einer Stelle immer Kritik geübt, und zwar haben wir gefragt, warum die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn, die nun mal auch Bürokratie nach sich zieht, weil die Unternehmen aufschreiben müssen, wann ein Arbeitnehmer angefangen und aufgehört hat zu arbeiten, bis zu einem Einkommen des Beschäftigten von 2 958 Euro pro Monat besteht. Das entspricht im Falle des Mindestlohns einer Arbeitszeit von 348 Stunden im Monat, ungefähr 15 pro Werktag. Der Vorschlag war: Setzen Sie doch die Einkommensgrenze herunter. Dann erfassen Sie immer noch jeden Einzelnen, der Anspruch auf Mindestlohn hat; aber Sie entlasten an einer Stelle, an der Bürokratie wirklich unnötig ist. Diese Bürokratie ist im wahrsten Sinne des Wortes nicht nötig. Ihre Bundeskanzlerin (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Unsere!) hat am 21. Januar 2015 gesagt: „Wir schauen uns das jetzt drei Monate an …“ – Dazu steht aber nichts in Ihrem Gesetzentwurf. Ich bin gespannt, ob Sie es sich wirklich mal anschauen, ob Sie wirklich sagen: Ja, an der Stelle können wir entlasten, ohne auch nur einen Deut am Mindestlohn zu rütteln. – Wir werden nicht zulassen, dass Sie am Mindestlohn rütteln. Aber wenn Sie unnötige Bürokratie abbauen, haben Sie uns an Ihrer Seite. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Schließlich will ich, weil meine Redezeit abgelaufen ist, ganz kurz unsere Forderungen benennen: eine Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungsausgaben kleiner Unternehmen einführen, Möglichkeiten für junge Asylsuchende schaffen, ihre Ausbildung hier mit einem sicheren Status durchzuführen, E-Government konsequent einführen, die Grenze für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1 000 Euro anheben, Sozialausgaben so auszahlen, dass das Ganze an einem Tag terminiert ist, im Sinne eines One-Stop-Shops eine einzige Anlaufstelle für Gründerinnen einführen. Ja, es gäbe viel zu tun. Ich hoffe, dass wir in der Debatte hier ein Stück weiterkommen. Wir haben viele Vorschläge für „One out“, aber wir haben auch viele Vorschläge für „One in“. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die SPD-Fraktion hat jetzt Andrea Wicklein das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Andrea Wicklein (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürokratie durchdringt unser Leben. Egal ob wir einen Kredit oder Pflegeleistungen für unsere Eltern beantragen, eine Firma gründen oder einen Baum fällen wollen, ob wir Fördermittel oder BAföG in Anspruch nehmen oder eine Wohnung mieten wollen – alles hat mit Bürokratie zu tun. Fast jedes neue Gesetz, das wir beschließen, schafft neue Bürokratie. Es erfordert in seiner Durchführung Verwaltungsaufwand, Kontrollaufwand oder Beantragungsaufwand, Informations- oder Nachweispflichten. Egal, ob wir den Mindestlohn einführen, höhere Standards für Lebensmittel oder Vorschriften für Arbeitsstätten oder den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlassen – alles ist mit Bürokratie verbunden. Bürokratie ist notwendig; denn Gerechtigkeit in unserem Land erfordert klare Regeln und Vorgaben. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Heiko Schmelzle [CDU/CSU]) Wir sollten uns deshalb, bevor wir von Bürokratieabbau sprechen, den hohen Stellenwert von notwendiger Bürokratie bewusst machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr froh, dass wir heute die Gelegenheit haben, über die Themen „überflüssige Bürokratie“ und „bessere Rechtsetzung“ im Plenum zu prominenter Zeit zu sprechen. Das ist ein gutes Signal; denn es zeigt, dass der Deutsche Bundestag die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmerinnen und Unternehmer ernst nimmt, wenn sie bestimmte Regelungen oder deren Vollzug als Belastung empfinden: nämlich dann, wenn Anträge zu kompliziert oder zu lang und von Einzelnen kaum noch zu bewältigen sind oder aber Berichts- und Informationspflichten zu viel Arbeits- und Lebenszeit in Anspruch nehmen – oder auch, wenn Gesetze zu schwer verständlich sind und in ihrer Umsetzung einen zu hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Genau darum geht es heute bei der Einbringung des Bürokratieentlastungsgesetzes. (Beifall bei der SPD) Wir freuen uns sehr, dass der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit frischem Wind dieses Thema, welches schon in der letzten Großen Koalition eine hohe Priorität für uns hatte, nach vorne bringt. Er hat 21 konkrete Vorhaben vorgelegt, von denen heute mehrere im Gesetzentwurf stehen. Der Bürokratieabbau hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf neuen Schub bekommen, und wir sind an dieser Stelle ganz an der Seite unseres Wirtschaftsministers. (Beifall bei der SPD) Wir freuen uns insbesondere über das Entlastungsvolumen, das erreicht werden konnte. Davon werden gerade der Mittelstand und Start-ups profitieren. Die Schwellenwerte für Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sowie für Meldepflichten für Existenzgründer und junge Unternehmen werden angehoben. Damit wird der Aufwand für rund 150 000 Unternehmen reduziert. Hinzu kommen weitere Vereinfachungen beim Lohnsteuerabzug für Ehegatten bzw. Lebenspartner und eine Anhebung der Pauschalisierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf werden wir unsere Wirtschaft um rund 744 Millionen Euro im Jahr entlasten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Vorschläge beschlossen, die nicht mit diesem Gesetz geregelt werden müssen; wir haben heute schon viel darüber gehört. Wichtig ist auch aus meiner Sicht die „One in, one out“-Regelung, weil sie die Bundesregierung verpflichtet, dann, wenn durch neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft aufgebaut werden, an anderer Stelle Belastungen abzubauen. Deshalb kann ich die Kritik der Grünen und der Linken an dieser Stelle nicht verstehen. Die Bürokratiebremse ist in Wahrheit ein Riesenerfolg. Das wissen auch Sie und sollten ihn nicht kleinreden. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist es an dieser Stelle wichtig, noch über einen anderen Punkt zu reden, den die SPD-Fraktion sehr gerne mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geregelt hätte. Es handelt sich um die steuerliche Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht bei der Anpassung der Schwellenwerte einen dringenden, längst überfälligen Handlungsbedarf. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wer sich als Selbstständiger ein Diensthandy, einen Farblaserdrucker oder einen Bürostuhl kauft, übersteigt schnell den bisherigen Schwellenwert von 410 Euro netto. Nur bis zu dieser Höhe, die übrigens seit Jahrzehnten unverändert ist, ist es aktuell möglich, Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung vollständig abzuschreiben. Wir schlagen deshalb eine deutliche Anhebung der Schwellenwerte für die sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo?) und gleichzeitig die Abschaffung der Poolabschreibung vor. Das würde zu einer steuerlichen Entlastung führen und gleichzeitig eine substanzielle Vereinfachung der Buchführung mit sich bringen und damit die Unternehmen in mehrfacher Hinsicht deutlich entlasten. (Beifall bei der SPD) Leider gibt es da noch den Widerstand vom Bundesfinanzminister. Ich hoffe, dass er noch einlenkt. An dieser Stelle möchte ich ganz herzlich meinem Kollegen Helmut Nowak von der CDU/CSU-Fraktion für die gute Zusammenarbeit danken. Wir sind uns einig, dass in diesem Punkt dringender Handlungsbedarf besteht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD wird in der Koalition beim Abbau unnötiger Bürokratie entschlossen die nächsten Schritte gehen. Wir sind dazu in regem Austausch mit Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Vertretern der Wirtschaft. Wir brauchen auch dabei das Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Bringen Sie sich ein! Machen Sie Vorschläge, wie wir gemeinsam weiter vorankommen! Ich bin sicher, diese Anstrengungen lohnen sich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist für die Bundesregierung der Staatsminister Helge Braun. Dr. Helge Braun, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welcher Bürger und welcher Unternehmer kennt die Situation nicht? Man unterschreibt ein Formular, und als letzter Satz steht unten drunter: Ich bestätige hiermit, alle Angaben vollständig und richtig gemacht zu haben. – Nicht nur den, der dabei vorsätzlich Betrugsabsichten hat, sondern auch den rechtschaffenen Bürger oder Unternehmer beschleicht dabei manchmal ein laues Gefühl, weil die Regeln, die Anforderungen, die dem Formular zugrunde liegen, so kompliziert sind, dass er nur hoffen kann, alles richtig gemacht zu haben, aber es nicht ganz genau weiß. Deshalb ist es ein Kernanliegen von Politik, dass die Regeln, die Gesetze, die Verordnungen, die wir beschließen, einfach für den Bürger und für den Unternehmer anwendbar und verständlich sind. Das ist kein Nebenthema von Politik, sondern bessere Rechtsetzung ist ein Kernthema guter Politik. Deshalb widmet sich die Bundesregierung diesem mit großer Hingabe. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Im Jahr 2006 hat die Große Koalition unter der Kanzlerschaft von Angela Merkel den Normenkontrollrat gegründet und gesetzlich verankert. Jetzt, wieder in einer Großen Koalition, können wir sagen: Wir haben seit 2006 – auf der rechtlichen Grundlage des Normenkon-trollratsgesetzes, aber auch darüber hinaus bei der Entwicklung unserer statistischen Methoden gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt – die Methoden der Bürokratiemessung und die unabhängige Kontrolle der Daten, die wir produzieren, so weit entwickelt, dass wir dabei methodisch Weltmarktführer geworden sind. Viele Länder schauen auf uns und lernen von uns, wie man Bürokratie transparent macht – und auch, wie man welche abbaut. (Beifall des Abg. Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir haben in der aktuellen Legislatur ein neues Arbeitsprogramm. Wir haben einen Eckwertebeschluss gefasst und jetzt das Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht, das konkrete Abbauschritte in der Größenordnung – es ist gesagt worden – von 744 Millionen Euro enthält. Aber wir entwickeln auch die Methodik des Bürokratieabbaus weiter: Die Bürokratiebremse – ein Wort, das ich bevorzuge gegenüber der eher englischen Wendung „One in, one out“ – ist ein zentrales Element dieser methodischen Weiterentwicklung. Dass die Linken damit ein Problem haben, verstehe ich gut; denn hinter „One in, one out“, hinter der Bürokratiebremse steht der Grundgedanke, dass die Wirtschaft, dass die Unternehmen, dass die Unternehmer Zeit brauchen für das Wesentliche – Zeit für ihre Kunden, Zeit für die Ausbildung von Azubis, Zeit für die Entwicklung neuer Produkte – und weniger Zeit aufwenden sollten für das Ausfüllen von Formularen und dem Nachkommen von Berichtspflichten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Weil wir Unternehmer entlasten wollen, haben wir beschlossen, dass wir in dieser Legislaturperiode keine Steuern erhöhen und trotzdem keine Neuverschuldung machen. Dazu tritt jetzt, dass wir als Bundesregierung ein Versprechen abgeben. Natürlich ist der Bundestag frei, nach unserem Kabinettsbeschluss das zu beschließen, was er für richtig hält. Aber wir als Bundesregierung stehen Ressort für Ressort zu dem Ziel, dass wir, wenn wir selber Gesetze initiieren, im gleichen Umfang Erfüllungsaufwand abbauen wollen, wie wir an anderer Stelle welchen aufbauen. Das heißt im Klartext: Durch von uns motivierte Gesetze wird es in Zukunft, ab dem 1. Juli, keine neue Bürokratie in Deutschland geben. Das ist ein gutes Signal für die deutsche Wirtschaft. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Eine häufig geäußerte Kritik an dieser Bürokratiebremse ist, dass wir die Eins-zu-eins-Umsetzung europäischer Regeln ausgenommen haben. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir uns nicht auch auf der europäischen Ebene bemühen. Ganz im Gegenteil: Zwar ist in den letzten Monaten und Jahren durch die Probleme der Euro-Zone und durch andere EU-außenpolitische Fragen das Thema „Bürokratie in Europa“ vielleicht ein bisschen in den Hintergrund getreten; aber wenn wir einmal schauen, was die Menschen im Hinblick auf die Zukunft Europas bewegt, dann sehen wir: Einer der zentralen Kritikpunkte ist, wie wir im Europawahlkampf und auch sonst immer wieder gehört haben, dass Europa eher zu viel regelt als zu wenig. Deshalb hat Deutschland gemeinsam mit anderen Staaten, die das ähnlich sehen, im Zuge der Bildung der neuen Kommission zahlreiche Vorschläge gemacht, wie wir auch in Europa Bürokratie reduzieren können. Der Vizepräsident Frans Timmermans hat jetzt selbst ein Konzept vorgelegt, das ebenfalls mehr Kontrolle und ein mit mehr Rechten ausgestattetes Kontrollgremium vorsieht. Das Ganze wird gerade kritisch im Europäischen Parlament diskutiert. Ich kann für die Bundesregierung sagen – ich hoffe, ich habe dabei die Unterstützung des ganzen Hauses –, dass wir uns wünschen, dass zumindest das, was Frans Timmermans zum Bürokratieabbau in Europa vorgeschlagen hat, umgesetzt wird. Es darf gerne mehr sein, aber sicher nicht ein Jota weniger. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir gehen nicht nur die Regelungsvorhaben der Bundesregierung durch, um zu schauen, an welchen Stellen wir Bürokratie abbauen können, sondern wir befragen auch Bürger und Unternehmen. In diesem Jahr befragen wir über 7 000 Bürger und über 3 000 Unternehmen nach der praktischen Bürokratiewirkung in wichtigen Lebenslagen, zum Beispiel bei der Einstellung eines Mitarbeiters oder bei der Anmeldung eines neugeborenen Kindes. Wir wollen wissen, was Unternehmer und Bürger im Alltag wirklich belastet. Mit diesem Lebenslagenkonzept schließen wir eine Lücke. Bisher haben wir im Wesentlichen auf die Kosten geschaut. Durch diese Befragung erfahren wir nun mehr über den Zeitaufwand, über die gefühlte Bürokratie und über die Dauer von Verfahren. Wir schauen also unter diesen Gesichtspunkten auf unsere neuen Gesetzentwürfe. Damit sind wir – ich habe es gesagt – Weltmarktführer. Jeder Spiegelstrich eines neuen Gesetzes wird haargenau bilanziert. Dafür können wir dem Statistischen Bundesamt nur dankbar sein. Dass dieses Vorgehen Erfolge zeitigt, wird daran deutlich, dass wir den Bürgern in Deutschland im letzten Jahr quasi 8 Millionen Stunden Zeit zurückgegeben haben. Ich glaube, das ist eine gute Botschaft, auch wenn wir im Bereich der Wirtschaft noch große Aufgaben vor uns haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es ist noch viel zu tun. Meine Kollegin Frau Gleicke hat es eingangs angesprochen: Eine Gruppe, die uns bei diesem Bürokratieentlastungsgesetz besonders am Herzen liegt, sind die jungen Unternehmen. Wir diskutieren über die Gründungskultur in unserem Land und darüber, wie wir es schaffen können, dass mehr Menschen den Mut haben, ein Unternehmen aufzubauen. Wir können feststellen, dass diese Unternehmen, gerade wenn es um Hoch- und Spitzentechnologie geht, viele Menschen einstellen, sehr große Erfolge erzielen und in Krisenzeiten wesentlich stabiler sind als andere. Deshalb müssen wir den Gründergeist in Deutschland fördern. Dieses Bürokratieentlastungsgesetz sieht vor – wir sind alle Gesetze durchgegangen –, dass junge Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Möglichkeit von Berichtspflichten entlastet werden. Wir haben aber auch festgestellt, dass man jungen Unternehmen nicht alle Berichtspflichten ersparen kann. Die Berichtspflichten, die wir ihnen ersparen können, ersparen wir ihnen jedoch. Zum Schluss möchte ich noch einen Vorschlag unterbreiten, einen Vorschlag, der nicht in diesem Gesetzentwurf stehen kann, weil er nicht allein vom Bundestag beschlossen werden kann. Zur Umsetzung dieses Vorschlags brauchen wir die Unterstützung der Länder und der Kommunen. Das können wir nur gemeinsam schaffen. Wir schlagen vor, dass wir uns auf allen staatlichen Ebenen auf das Prinzip verständigen, dass junge Unternehmen, wenn sie in den ersten drei Jahren hinsichtlich der verbleibenden Berichtspflichten Fehler machen, beraten und nicht bestraft werden. Das wäre, glaube ich, ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Gründungskultur in Deutschland. Ich bedanke mich bei Ihnen allen für die Unterstützung beim Bürokratieabbau. Wir haben viel getan, aber es ist auch noch viel zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Thomas Gambke ist der nächste Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer hat als Bürger nicht schon mal gestöhnt beim Ausfüllen einer Lohnsteuererklärung oder beim Anmelden des Autos? Auch Unternehmen melden immer wieder zurück: Bürokratieabbau steht auf Platz Nummer eins oder zwei der Dinge, die wir als Politiker im Auge haben sollten. Insofern ist dieses Gesetz sehr wichtig; das ist schon gesagt worden. Eine Debattenzeit von 96 Minuten ist angesichts der Bedeutung dieses Themas durchaus gerechtfertigt, Herr Schlecht. Wir müssen aber fragen: Ist das, was uns hier vorgelegt wurde, genug? Ist das ambitioniert genug, wenn man den Bürokratieabbau als so wichtiges Ziel beschreibt? Diesbezüglich melde ich ernsthafte Zweifel an. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In den letzten Jahren wurden Bürokratiekosten von immerhin 12 Milliarden Euro abgebaut. Der Herr Staatssekretär hat es erwähnt: Der Normenkontrollrat hat dabei eine wichtige Rolle gespielt; denn die Messbarkeit, die der Normenkontrollrat herstellt, ist eine wichtige Voraussetzung, um Veränderungsprozesse zu begleiten. Aber Messbarkeit alleine, Herr Staatssekretär, ist nicht genug. Sie müssen sich – jetzt wende ich mich an die Große Koalition – auch Ziele setzen, und zwar ambitionierte Ziele. Aber die setzen Sie sich nicht. In der letzten Großen Koalition gab es das 25-Prozent-Bürokratieabbauziel. Jetzt gibt es überhaupt kein Ziel mehr. Das ist doch beschämend. Diese „One in, one out“-Regelung, die gut klingt und sicher auch ein vernünftiger Ansatz ist, ist nichts anderes als Rosstäuscherei. Der Kollege Fuchs hat dies mit seinen Ausführungen sehr schön gezeigt. Herr Dobrindt sagt: Grüß Gott! Aber die Maut wird aus die Regelung herausgenommen. – Sie haben entschieden, dass alle Gesetze bis zum Sommer dieses Jahres nicht unter die „One in, one out“-Regelung fallen. Das ist doch eigentlich eine Täuschung. Sie täuschen den Bürger und uns. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Die führen uns hinter die Fichte!) Sie haben jetzt, praktisch als Entlastung, Ihr Bürokratieabbaugesetz vorgelegt. Wir wollen fair sein: Es ist nicht schlecht. Es sind richtige Elemente dabei. Überflüssige Berichts- und Statistikpflichten werden abgeschafft. Am Ende soll eine Entlastung von rund 750 Millionen Euro stehen. Auch wenn ich die präzise Angabe von 744 Millionen Euro etwas anzuzweifeln wage, möchte ich sagen: Das ist ein guter Ansatz. Aber schöpfen Sie das Potenzial aus? Ich war von dieser Debatte wirklich überrascht. Ich hatte etwas ganz anderes vorbereitet, nämlich auch die Behandlung des Themas „Geringwertige Wirtschaftsgüter“. Dazu gibt es einen Antrag von uns. Dem brauchen Sie eigentlich nur zuzustimmen. Das kann mit drei Federstrichen gemacht werden. Herr Kollege Fuchs, ich bin 1990 kaufmännischer Werkleiter geworden und habe mich mit dem viel zu niedrigen Abschreibungsbetrag von damals 800 DM, der aus dem Jahre 1964 stammt, gequält. Mehr als 50 Jahre gibt es diese Schwelle schon. Wir fordern, sie auf 1 000 Euro anzuheben. Schaffen Sie außerdem endlich die Poolabschreibung ab! Steuerberater sagen dazu, sie sei ein Arbeitsbeschaffungsprogramm. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh ja! Das ist Bürokratie!) Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen, die Sie ja anführen, fragen sich: Soll ich eine Poolabschreibung oder eine Einmalabschreibung vornehmen? Was ist günstiger? – Gerade kleine und neu gegründete Unternehmen werden hier gequält. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Aber Sie stellen sich hier hin und sagen: Herr Schäuble will das nicht. – Es geht doch nur um Liquidität. Sie sprechen immer von den sprudelnden Steuerquellen. Ja, dann handeln Sie doch auch einmal entsprechend! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich war, wie gesagt, schon etwas verwirrt, dass Sie diesen Vorschlag nicht umsetzen. Herr Fuchs, wir Grüne werden ja oft kritisiert. (Dr. Michael Fuchs [CDU/CSU]: Zu Recht! – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ungerechtfertigterweise im Übrigen!) Wir werden kritisiert für unseren Ruf nach Kontrollen. Aber ökologische und soziale Rahmensetzungen erfordern Transparenz, und Transparenz erfordert schlicht und einfach, dass man auch Kontrollen durchführt. Sonst funktioniert das nicht; das wissen wir. Wenn es um Bürokratie geht, steht an erster Stelle das Finanzministerium. An zweiter Stelle steht das Justizministerium. Dann folgt das Gesundheitsministerium, dann das Wirtschaftsministerium, und ganz zum Schluss kommen das Umwelt- und das Arbeitsministerium; so ist es. Wenn lamentiert wird, dass ökologische und soziale Rahmensetzungen überbordende Bürokratie erfordern, so entspricht dies schlicht und einfach nicht den Tatsachen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vom Finanzministerium wurde über eine Gelangensbestätigung entschieden – nur die Unternehmen werden wissen, was das bedeutet –, ein Monster, das zurückgenommen werden müsste. Herr Schäuble hat es fertiggebracht, bei der nahezu einzigen Änderung im Bereich der Mehrwertsteuer, die übrigens das Europäische Parlament an uns herangetragen hat, eine Ausnahme zu schaffen, und zwar für Holzrückpferde. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Für was?) – Für Holzrückpferde, Herr Heil; das sollten Sie sich einmal ansehen. – Auch Hörbücher sind ausgenommen. Hier hat man noch weiter differenziert und noch mehr Bürokratie geschaffen. Gehen Sie endlich zu Ihrem Finanzminister, reden Sie mit ihm über die heutige Situation, und beschließen Sie Maßnahmen, die Sie umsetzen können und dann auch umsetzen sollten! Bei Selbstständigen – wir haben es gesagt – muss man genau hingucken. Hier ist noch viel Raum für Entlastung vorhanden. Allein eine Änderung bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern soll nach Aussage des DIHK rund 350 Millionen Euro bringen. Wenn Sie sich hier also ambitionierte Ziele setzen, dann sind wir dabei, und wenn Sie sie umsetzen wollen, dann sind wir auch dabei. Reden Sie jetzt nicht, sondern handeln Sie! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Machen wir ja gerade!) – Nein. Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich erteile dem Kollegen Hubertus Heil für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Hubertus Heil (Peine) (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt diesen schönen Satz: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es nicht notwendig, ein Gesetz zu machen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Montesquieu!) – Herr Kollege Grosse-Brömer ist belesen und weiß, dass er von Montesquieu ist. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Nicht bei jedem Thema!) Genau da liegt das Problem. Dieser schöne, einfache Satz ist Gegenstand von Streitigkeiten, wenn es darum geht, zu entscheiden, was notwendig ist. Es ist in einem politischen Wettstreit aber auch vernünftig, darüber zu debattieren, welche Gesetze notwendig sind: Ist es notwendig, ein Pkw-Maut-Gesetz zu machen, oder nicht? Ist es notwendig, die Vorratsdatenspeicherung durchzuführen, oder nicht? Ist es notwendig, einen Mindestlohn einzuführen, oder nicht? Das wird im demokratischen Wettstreit immer auch Gegenstand von Diskussionen sein. Wir müssen uns nicht die Frage stellen, ob es notwendig ist, dass der Gesetzgeber Regeln setzen darf, sondern wir müssen die Frage stellen, ob sie verhältnismäßig sind. Ist es überbordende Bürokratie? Drückt diese Bürokratie die Menschen an die Wand? Nimmt sie den Unternehmerinnen und Unternehmern Spielräume? Oder gibt es auch Regelungen, die vernünftig sind? Wenn man Befürworter eines starken und handlungsfähigen Rechtsstaates ist – ich bin das –, dann kommt man nicht umhin, festzustellen, dass sich der Rechtsstaat selbst ad absurdum führen würde, wenn er einen Wust an Regeln aufbaut, den keiner mehr überblicken kann, an dem die Menschen verzweifeln und der in der Realität von den Menschen nicht mehr ernst genommen wird. Sie sagen: „Das sind so viele Regeln, dass ich das gar nicht mehr nachvollziehen kann“, und fragen sich, ob sie das überhaupt noch ernst nehmen sollen. Für unser demokratisches Gemeinwesen ist der Abbau unnötiger Bürokratie ein notwendiger Schritt, um die Handlungsfähigkeit und die Akzeptanz demokratischer Politik in unserem Rechtsstaat zu stärken. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das gilt in besonderem Maße in Bezug auf die Wirtschaft in unserem Land. Wer mit Unternehmerinnen und Unternehmern redet – mit kleinen und mittleren zumal – und fragt, wo der Schuh drückt, der erfährt, dass sich die Prioritäten in vielen Bereichen binnen Jahresfrist oder auch innerhalb von Jahrzehnten ändern. Topthemen sind heute die Fachkräftesicherung und die Frage, wie es mit den Energiepreisen und der Energiesicherheit weitergeht. Ein Dauerbrenner seit vielen Jahren und Jahrzehnten ist aber das Klagen über bürokratische Belastungen. Die Relation – mein Vorredner von den Grünen hat sie zu Recht genannt – dürfen wir an dieser Stelle nicht verschweigen. Ungefähr 70 Prozent der Bürokratie, mit der kleine und mittlere Unternehmen in diesem Land zu kämpfen haben, ist Steuerbürokratie. Darauf komme ich gleich noch einmal. Kollege Fuchs, diese Relation müssen wir im Blick behalten. Wir müssen über alles und auch über alle Bereiche reden. Auch die Sozialdemokraten stellen sich nicht schützend vor unnötige Bürokratie. Wir müssen darüber reden, was sozusagen der Schwerpunkt dessen ist, was Unternehmen – vor allen Dingen auch Existenzgründer und junge Unternehmer – belastet. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf heute ein Anfang und ein wesentlicher Schritt in dieser Legislaturperiode. Er reiht sich ein bisschen – Herr Kollege Braun und Frau Kollegin Gleicke haben darauf hingewiesen – in eine Tradition der letzten Großen Koalition ein. Damals ist der Normenkontrollrat geschaffen worden, der den Gesetzgeber natürlich nicht ersetzen kann, der aber die Regierung und vor allem das Parlament bei der Frage beraten kann, ob Gesetze in Bezug auf den Erfüllungsaufwand verhältnismäßig ausgestaltet sind. Bei aller Skepsis, die es damals bei der Etablierung dieses Normenkontrollrates gegeben haben mag, sind wir inzwischen alle miteinander froh, dass es ihn gibt. Er sagt manchmal auch Dinge, die einem nicht schmecken, weil man politisch anderer Meinung ist. Aber es ist vernünftig, sich das anzuhören und sich als Parlamentarier bei der Formulierung von Gesetzentwürfen ständig zu fragen, ob es wirklich notwendig ist, das so auszugestalten, oder ob es an der einen oder anderen Stelle nicht eine Nummer kleiner geht. Die Mittelstandsgesetze und der Normenkontrollrat als Ergebnis der letzten Großen Koalition sind auch verantwortlich dafür, dass wir jetzt diese Diskussion führen. Viele Vorschläge des Normenkontrollrates hat Bundesminister Sigmar Gabriel aufgenommen, und es lässt sich sehen, was wir an dieser Stelle schaffen. Noch einmal: Ich behaupte nicht, dass das das Ende der Fahnenstange ist, aber allein durch den Abbau von Statistik-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten können wir die Unternehmen in diesem Land nach Bestätigung des Normenkontrollrates jährlich um 744 Millionen Euro entlasten. Das ist ein Stück Investitions-anreiz in diesem Land – wenn Sie so wollen, ein Konjunkturstimulus –, ohne dass wir in die Haushaltskasse greifen müssen. Das ist ein vernünftiger Schritt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir entlasten vor allen Dingen Existenzgründer und junge Unternehmen von statistischen Meldepflichten. Ich gebe zu: Auch in diesem Bereich kann und muss man mehr machen. Wir haben beispielsweise über die Rahmenbedingungen für Existenzgründungen und für das Wachstum junger Unternehmen insgesamt zu reden, Stichwort „Wagniskapitalgesetz“. Ich finde, auch in diesem Bereich ist das Bundesfinanzministerium mit in der Verantwortung, dass wir vorankommen. Aber immerhin: Der Abbau von Statistikpflichten hilft den Unternehmerinnen und Unternehmern, vor allem den jungen Leuten, die sich in die Selbstständigkeit aufgemacht haben, ganz konkret. Des Weiteren ist die bereits angesprochene Bürokratiebremse nach dem Prinzip „One in, one out“ vorgesehen. Herr Kollege Braun, ich nehme an, dass man diesen Anglizismus deshalb verwendet, weil die Regelung aus Kanada stammt. Ich gebe zu: Wir müssen damit Erfahrungen sammeln. Denn ich glaube, dass in vielen Ministerien erst durch die Praxis deutlich wird, was das tatsächlich bedeutet. Es ist sehr anspruchsvoll, in jedem Ressort darauf zu achten, dass man für jedes neue Gesetz den Erfüllungsaufwand ermittelt und ihn bei bestehenden Gesetzen entsprechend reduziert, und zwar möglichst im selben Politikfeld. Das ist eine Selbstverpflichtung der Regierung – das steht außer Frage –; es hat für den Gesetzgeber keinen Verfassungsrang. Aber es wird hochspannend, zu sehen, was demnächst daraus an Gesetzesvorlagen der Regierung erwächst. Wir werden das jedenfalls im Blick behalten. Ich finde, das ist ein sehr spannender Ansatz, der nach vorne weist. Manche wünschen sich eine rückwirkende Geltung. Das ist bei Dingen, die man nicht mag, politisch verständlich. Ob die Pkw-Maut dauerhaft Bestand hat, entscheidet wahrscheinlich nicht die „One in, one out“-Regelung, die, wie gesagt, nicht rückwirkend wirkt. Die Pkw-Maut ist jetzt Gegenstand der Diskussion auf europäischer Ebene. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Wir haben mit dem Prinzip etwas etabliert, was sich sehen lassen kann. Ich bin sehr gespannt, wie es in der Praxis funktioniert. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf müssen wir uns auch mit der Frage der geringwertigen Wirtschaftsgüter befassen. Ich stelle in dieser Debatte fest, dass bis auf die Linken, die dazu offensichtlich keine Meinung haben, alle Fraktionen übereinstimmend der Meinung sind, dass in diesem Bereich eine Anpassung notwendig ist. So habe ich die Einlassungen des Kollegen Fuchs verstanden, und die Kollegin Andreae hat es ebenso ausgeführt wie die Kollegin Wicklein aus meiner Fraktion, der ich übrigens sehr dankbar dafür bin, dass sie sich seit vielen Jahren intensiv um das Thema kümmert. Sie alle haben völlig recht. 1964 war das Referenzjahr für die Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter mit damals 800 D-Mark – das entspricht etwa 400 Euro – abzusetzen. Eine Änderung in diesem Bereich könnte tatsächlich auf einen Schlag einen Stimulus für Investitionen geben. Das ist nämlich zurzeit unser Hauptthema. Wir setzen ganze Kommissionen ein, die sich mit der Frage befassen, wie wir die öffentlichen, aber auch vor allen Dingen die privatwirtschaftlichen Investitionen in Deutschland unterstützen. Wir können und müssen hier etwas tun. Es ist richtig, dass es sich gesamtwirtschaftlich rechnet, wenn wir an dieser Stelle ein bisschen lockerlassen. Deshalb ist meine Bitte in der heutigen ersten Lesung, dass wir uns im Gesetzgebungsverfahren diesen konkreten Punkt vornehmen und sagen: Wir können und müssen an dieser Stelle ein bisschen lockerlassen. – Die SPD-Fraktion reicht auch der Unionsfraktion dazu die Hand. Wir werden das auch im Rahmen der Anhörung miteinander zu diskutieren haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Hubertus Heil (Peine) (SPD): Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Ich hatte am Anfang gesagt: Wenn ein Gesetz nicht notwendig ist, ist ein Gesetz nicht notwendig. Wir werden weiter darüber streiten, welche Gesetze notwendig sind. Es geht um Freiraum für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft in diesem Land. Deshalb ist es ein ehrenwertes Anliegen, und ich finde, dass wir heute einen großen Schritt nach vorne gehen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Helmut Nowak hat nun das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Helmut Nowak (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf gigantische 200 Milliarden bis 300 Milliarden Euro jährlich schätzt der Nationale Normenkontrollrat die gesamte durch gesetzliche Auflagen verursachte Kostenbelastung der Unternehmen in Deutschland. Das wurde bereits angesprochen. Allein etwa 43 Milliarden Euro, so das Statistische Bundesamt, entfallen im Jahr 2015 auf Regelungen der Bundesebene. Über 17 000 Einzelregelungen gelten derzeit für Unternehmen und Bürger. Keine Frage, ein hochentwickeltes staatliches Gemeinwesen wie die Bundesrepublik Deutschland benötigt eine gut ausgebaute Bürokratie. Dennoch müssen wir uns fragen, ob wir nicht hin und wieder zu viel des Guten tun. Unternehmer und Freiberufler sollen sich doch in erster Linie um ihre Unternehmung kümmern und nicht so sehr um die Befriedigung der Statistik. Angesichts der Unzahl an Berichtspflichten und Meldungen, die bereits kleine Firmen heute zu bewerkstelligen haben, lässt sich durchaus nachvollziehen, dass viele Menschen in unserem Land schlicht keine Lust haben, sich selbstständig zu machen. Sicher sind wir uns darüber einig: Ein Land wie Deutschland benötigt eine leistungsfähige, schnell arbeitende, transparente und vor allem serviceorientierte Bürokratie. Alles andere wäre zweifelsohne ein Standortnachteil. In einer Welt, die zunehmend vernetzter arbeitet, in der das Internet und digitale Datenverarbeitung Stand-ortentscheidungen von Unternehmen – möglicherweise auch zu unseren Ungunsten – erleichtern, können wir es uns schlicht nicht leisten, Unternehmen und Unternehmer mit unnötigen bürokratischen Belastungen zu beschweren und damit auch ihre Kreativität einzuschränken. Wir müssen aufpassen, dass wir neben hohen Lohn- und Energiekosten nicht auch noch überbordende Bürokratiekosten produzieren. Die Wichtigkeit des Themas Bürokratie und Bürokratiekosten dringt zunehmend auch international in den Vordergrund. Auf europäischer Ebene hat sich die neue Kommission unter Jean-Claude Juncker eine schlankere Verwaltung zum Ziel gemacht. Dass die bessere Rechtsetzung und der Bürokratieabbau direkt beim ersten -Vizepräsidenten der Kommission, Frans Timmermans, angesiedelt wurden, ist sicherlich positiv. Denn das bedeutet ja auch für uns gegebenenfalls weniger Bürokratie. Juncker hat recht, wenn er sagt: Nicht jedes Problem in Europa ist ein Problem der EU. – Ölkännchen, Duschköpfe und Fahrtenschreiber sind Paradebeispiele europäischer Regelungsfantasie. In diesem Zusammenhang freut es mich außerordentlich, dass Edmund Stoiber seine höchst erfolgreiche Arbeit in Brüssel als Sonderberater für bessere Rechtsetzung fortsetzen kann. (Zuruf des Abg. Herbert Behrens [DIE LINKE]) Immerhin hatten die Vorschläge seiner Kommission ein Entlastungsvolumen von 41 Milliarden Euro. 33 Milliarden Euro davon konnten zwischen 2006 und 2012 tatsächlich schon als Entlastung verzeichnet werden. (Beifall bei der CDU/CSU) In Deutschland muss es uns künftig gelingen, die Erfüllungsaufwandskosten für neue Gesetze noch frühzeitiger zu erkennen. Hilfreich wäre hierzu, wenn die -belastbaren Zahlen zum Erfüllungsaufwand gesetzgeberischer Entscheidungen kurzfristig nach dem Kabinettsbeschluss über den Normenkontrollrat zu uns kämen, wenn wir als Abgeordnete auch Zahlen vom NKR bekämen, die bereits den zusätzlichen Erfüllungsaufwand enthalten, der durch unsere Gesetzentwürfe entsteht. Zur Politik gehört, dass man Dinge gestalten und verändern möchte. Zur Grundlage jeder politischen Entscheidung gehört aber meines Erachtens auch, dass man über die Kosten seiner eigenen Wünsche und Entscheidungen unterrichtet ist. Außerdem wäre eine spätere Überprüfung nach Beendigung des parlamentarischen Verfahrens auf Grundlage der korrekten Kostenbasis wesentlich genauer. Wir wollen die Wirtschaft von unnötiger Bürokratie befreien. Das Bürokratieentlastungsgesetz der Bundes-regierung setzt an der richtigen Stelle an. Ein Schwerpunkt dieses Gesetzes ist die Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Existenzgründern. So werden mehr kleine Firmen als bisher von Buchführungs- und Aufbewahrungsfristen befreit, was allein Einsparungen in Höhe von – dies wurde schon mehrfach gesagt – über 700 Millionen Euro bringen wird. Existenzgründer sollen von Mitteilungs- und Meldefristen entlastet werden. Hier ist eine effektive Entlastung notwendig. Ich freue mich besonders, dass für diesen Kreis spürbare Entlastungen vorgenommen werden. Entlastungen bedeuten dabei nicht – das klang hier auch schon an –, dass Standards abgebaut oder notwendige Kontrollen verringert werden müssen. Überhaupt bedeutet Bürokratieabbau nicht, wie so häufig vorgehalten, ein Weniger an staatlichem Schutz für Arbeitnehmer, Umwelt oder im Rahmen von Sicherheitsvorschriften. Wenn wir hier über Bürokratieabbau sprechen, dann meinen wir ein Weniger an überflüssiger oder gänzlich überholter Bürokratie. Übrigens: Wenn wir derzeit bei anderen Ländern in Europa den Abbau von bürokratischen Hemmnissen fordern, um die Wirtschaft anzukurbeln, dann bleibt anzumerken, dass es nicht unbedingt nachvollziehbar ist, dass wir im Koalitionsvertrag zwar ein quantitatives Kostenabbau- oder Kostenbegrenzungsziel auf europäischer Ebene für richtig halten, uns selbst aber national ein solches Ziel für diese Wahlperiode noch nicht gegeben haben. (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wohl wahr!) Seit 2006 gab es in Deutschland immerhin Bürokratieabbau in einer Größenordnung von 12 Milliarden Euro für die Wirtschaft. Lassen Sie uns diesen erfolgreichen Weg weitergehen. Einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung geht die Bundesregierung auch mit der Einführung der „One in, one out“-Regelung oder Bürokratiebremse. Kern dieses Ansatzes ist es, in gleichem Maße Belastungen abzubauen, wie durch neue Regelungsvorhaben zusätzlich entstehen. Das Ziel der Bundesregierung ist dabei, den Anstieg von Belastungen dauerhaft zu begrenzen, ohne politisch gewollte Maßnahmen zu behindern. Auch andere europäische Länder gehen diesen Weg. Italien, Frankreich, Spanien, Litauen und Portugal haben die „One in, one out“-Regelung schon übernommen. Großbritannien will sogar gleich zwei alte Gesetze abschaffen, wenn ein neues eingebracht wird. Manche reden -sogar vom Wegfall von drei, allerdings mit tausend Ausnahmen. Um es vorwegzusagen: Meines Erachtens ist „One in, one out“ bei genauerem Hinsehen kein Allheilmittel, trotzdem ein wichtiger Schritt in Richtung Vermeidung eines Bürokratieaufbaus. Gleichzeitig wollen wir aber auch versuchen, unnötige Bürokratie abzubauen. Einer aktuellen Studie vom Mai 2015 über „Bürokratie im deutschen Mittelstand“ zufolge ist nur 1 Prozent der 400 befragten Mittelständler der Meinung, dass sie 2014 einen Rückgang der Bürokratie feststellen konnten, während 70 Prozent eine Zunahme beklagen. 96 Prozent halten die Anzahl der Gesetze und Verordnungen insgesamt für zu hoch, 65 Prozent beklagen die schlechte Verständlichkeit von Gesetzen. 73 Prozent fordern eine Verbesserung der Zusammenarbeit von staatlichen Behörden und Unternehmen. Da ist auch der neue Ansatz der Bundesregierung und des Koordinators für Bürokratieabbau, Staatsministers Helge Braun, zu begrüßen, nämlich direkt bei den Betroffenen, den Bürgerinnen und Bürgern und Firmen, zu fragen: Wo ist Bürokratie besonders unangenehm, nervig und überflüssig? Nicht zuletzt nach vielen Gesprächen mit Unternehmen und Verbänden weiß ich, dass für die meisten Betroffenen die im Bürokratieentlastungsgesetz aufgegriffenen Themen wichtige Probleme der Wirtschaft adressieren. Gleichzeitig wird aber auch von fast allen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft bemängelt, dass die hohe Dichte an bürokratischen Regelungen und der damit verbundene Kostenaufwand weitere Entlastungsschritte notwendig machen. Hierzu gehören beispielsweise die Rücknahme der sogenannten Vorfälligkeit und eine Verringerung der Anforderung an Aufbewahrungspflichten und viele weitere sinnvolle Vorschläge, die wir uns vielleicht in den nächsten Monaten noch einmal vornehmen sollten. Ich persönlich mache kein Geheimnis daraus, dass ich mir noch weiter gehende Vereinfachungen wünsche. Ich werbe daher bei jeder Gelegenheit – wirklich bei jeder Gelegenheit – nachdrücklich um die Anhebung der Pauschbeträge auf 1 000 Euro bei der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bei gleichzeitiger vollständiger Abschaffung der Poolabschreibung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Inflationsbereinigt müssten es sogar 1 200 Euro sein. Das wäre ein deutliches Signal an alle Unternehmen in Deutschland, zumal die Anpassung des Pauschbetrages schon seit über einem halben Jahrhundert aussteht. Wenn Sie heute zum Beispiel ein Smartphone erwerben, müssen Sie dieses über fünf Jahre und damit über eine deutlich längere Spanne abschreiben, als Sie das Handy überhaupt gebraucht haben. Das entspricht weiß Gott nicht der Lebenswirklichkeit. Die Abschaffung der Poolabschreibung würde auch die komplette Führung von Sachanlagekonten und Listen überflüssig machen, also eine echte Bürokratieentlastung für alle Unternehmen. Ich bin sicher, dass dies mein Konterpart aufseiten unseres Koalitionspartners genauso sieht. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit, liebe Frau Kollegin Wicklein, die ich mit Ihnen gerne auch künftig weiterführen möchte. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend stelle ich fest: Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Bürokratieabbaugesetzes ist für die Betroffenen gut. Er führt in die richtige Richtung und ist daher zu begrüßen. Wir sollten ihn sogar gemeinsam noch ein Stück besser machen (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) und die Erhöhung des Pauschbetrages für GWGs auf 1 000 Euro unter Wegfall der Poolabschreibung in der parlamentarischen Befassung noch mit aufnehmen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das wäre eine echte Win-win-Situation: Bürokratiekostenentlastung nach Schätzung des DIHK von circa 385 Millionen Euro – diese Zahl wurde hier schon genannt –, die dann für Investitionen frei würden, und zwar ohne Verringerung der Steuereinnahmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Matthias Heider. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Matthias Heider (CDU/CSU): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich will zum Schluss der Debatte gar nicht erst versuchen, alle guten Argumente, die genannt worden sind, zu wiederholen. Sie sind in meinen Augen völlig unstrittig. Wir wissen alle, dass die Erwartungen des Mittelstandes und der Familienunternehmen in Deutschland an dieses Gesetz und an die folgenden Gesetze hoch sind. Alle Fraktionen dieses Hauses betonen immer wieder gerne, dass der Mittelstand das Rückgrat der deutschen Wirtschaft sei. Angesichts der Regelungsdichte in Deutschland, die auch aus den verschiedenen Anträgen hier im Hause spricht, bin ich mir nicht so ganz sicher, wie ernst es der einen oder anderen Fraktion mit diesem Vorhaben wirklich ist. Die Regelungsdichte ist so hoch, dass die Bereitschaft, Unternehmer in diesem Land zu bleiben oder zu werden, inzwischen relativ gering geworden ist. Wenn Sie einmal hier im eigenen Haus schauen wollen: Was sagt Ihnen die Zahl 14 838? Genau, das ist die Anzahl der Drucksachen, die wir in der letzten Legislaturperiode hier produziert haben. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gefühlt waren es mehr!) Es ist nicht so, als wären wir nicht auf diese Informationen angewiesen, aber unter diesen Drucksachen sind einige Hundert Gesetze und Gesetzesänderungen, die wir hier verabschiedet haben. Meine Damen und Herren, der Parameter guter Gesetzgebung bemisst sich nicht allein in der Bewertung der Quantität. Wichtig ist die Qualität. Wichtig ist das, was an Kosten verursacht wird. Wichtig ist die Abschätzung der Folgen. Bei der Abschätzung der Kosten haben wir mit dem Standardkostenmodell eine Methode, mit der wir relativ gut ermitteln können, wie die Belastung der Wirtschaft ist. Aber was ist eigentlich mit der Folgenabschätzung? Schauen wir heute noch genug darauf? Das ist gerade für Unternehmen, die beispielsweise in der Gründungsphase sind, besonders wichtig. Wenn bei der Mittelstandsvereinigung der CDU vor kurzem in Berlin über 400 junge Unternehmer, Gründer und Interessierte zusammenkommen und feststellen, dass die Zugangsvoraussetzungen zum Markt der digitalen Wirtschaft bei uns so schlecht sind wie in keinem anderen EU-Land, dann ist das ein Alarmzeichen, das wir ernst nehmen sollten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes hängt davon ab, ob wir es schaffen, ein positives Gründungsklima zu erzeugen, ob wir Menschen dafür begeistern können, mit ihren Ideen für Arbeitsplätze und für Unternehmensgründungen zu sorgen. Deshalb müssen wir an dem Abbau der bürokratischen Hürden arbeiten. Estland macht es uns beispielsweise vor. Dort ist eine Unternehmensgründung online in weniger als 20 Minuten möglich. Ich wage kaum, zu sagen, wie lange das hier in Deutschland dauert. Neben den Dokumentations- und Informationspflichten, über die wir schon gesprochen haben, sind es gerade auch die praktischen Probleme, die den Arbeitsalltag erschweren. In Deutschland werden jährlich ungefähr 2,9 Milliarden Tonnen Güter per Lkw auf den Straßen transportiert. In Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg sitzt eine Anzahl von großen Anlagen- und Maschinenbauern, die zum Teil wirklich große und schwere Maschinen produzieren. Wenn diese eine solch große Maschine auf die Reise zum Kunden bringen müssen, dann stehen sie in aller Regel vor dem Problem, dass die nächste Autobahnbrücke, die sie benutzen wollen, überhaupt nicht mehr für eine solche Gewichtsklasse zugelassen ist. Das bedeutet, sie müssen auf Bundes- und Landstraßen ausweichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen in diesem Zusammenhang – da Sie immer wieder die Maut ansprechen –: Wir gehören nicht zu denjenigen, die sagen, wir müssten keine nutzergestützte Mitfinanzierung der Straßen haben. Wir gehören auch nicht zu denjenigen, die sagen, eine halbe Milliarde Euro sei wenig Geld, sondern wir gehören zu denjenigen, die sagen, dass wir auch diejenigen an den Kosten beteiligen müssen, die als auswärtige Teilnehmer am Straßenverkehr durch Deutschland fahren. (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind die Lkw!) Sie müssen einen Beitrag zu diesen Kosten leisten. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn die Unternehmen dann die Landstraßen benutzen, stehen sie vor dem Problem, dass sie von jeder einzelnen Gebietskörperschaft der 20 Kreise und kreisfreien Städte, durch die sie fahren müssen, die Genehmigung brauchen. Wenn die 16. oder die 17. Gebietskörperschaft aus welchen Gründen auch immer dem Lkw-Transport nicht zustimmt, dann fangen sie in Deutschland mit dem ganzen Verfahren wieder von vorn an. Meine Damen und Herren, auch das ist ein Beispiel dafür, wie Bürokratie in Deutschland funktioniert. Ein anderes kleines Beispiel ist, dass wir in Deutschland für Lastkraftwagen immer noch das Samstagsfahrverbot während der Ferienzeit haben. Die meisten Urlauber fahren freitags in den Urlaub. Samstags sind die Autobahnen meist leerer als in der Woche. Das ist ein Grund dafür, auch über dieses Verbot nachzudenken. (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das jetzt mit Bürokratie zu tun?) Es schmerzt, wenn man die vielen kleinen Beispiele sieht. Noch mehr schmerzt es, wenn man die großen Beispiele wie den Anlagenbau ansieht mit den Umweltauflagen und anlagespezifischen Auflagen, die erteilt werden; all das ist nicht dazu angetan, den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiv zu machen. Meine Damen und Herren, eines muss man fairerweise sagen: Ein Großteil unserer Arbeitsvorlagen kommt inzwischen aus Brüssel; Staatsminister Braun hat dies bereits angesprochen. Vorgaben, die in deutsches Recht zu transformieren sind, sind der Quell manchen Übels. Ich will Ihnen gar nicht alle bekannten Beispiele nennen. Nur ein Beispiel ist die Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über vor dem Führersitz angebrachte Umsturzvorrichtungen für land- und forstwirtschaftliche Schmalspurzugmaschinen auf Rädern. Allein der Titel ist schon lang. Die mehreren Hundert Seiten, die diese Richtlinie umfasst, sind sicherlich nur eingeschränkt lesenswert. Die Verordnung zur Einfuhr von Karamellbonbons enthält übrigens über 25 000 Worte. Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung kommt mit 300 Worten aus. Ein weiteres Beispiel ist die EG-Maschinen-Richtlinie mit Hinweispflichten betreffend die sichere Benutzung von Rolltreppen. All dies gibt uns Fragezeichen bei der Bürokratie auf. 21 000 EU-Verordnungen und Richtlinien gibt es, niedergeschrieben in 24 Amtssprachen. Sie füllen ganze Regalreihen von Bibliotheken und verursachen einen jährlichen Aufwand in Höhe von 124 Milliarden Euro in der Europäischen Union. Ob das sein muss und ob das nicht im Rahmen der Folgenabschätzung berücksichtigt werden kann? Unsere Bitte an Brüssel lautet, dass dort etwas zur Entlastung der Unternehmen und der Bürger in Europa getan wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Lassen Sie mich ein anderes Beispiel nennen. Hier können gerade Sie von der Fraktion der Grünen zeigen, dass Sie es mit der Entlastung des Mittelstandes in Deutschland ernst meinen. Bei den vielfältigen Zulassungsvorschriften, die bei den Freihandelsabkommen angeglichen werden und zu weniger Aufwand führen sollen, können Sie beweisen, dass Sie dahinterstehen. (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da machen wir sofort mit!) Das ist ein Beispiel, das belegt, wie Sie konkret zur Beseitigung von Bürokratie beitragen können. Da haben Sie uns an Ihrer Seite. Da werden wir Sie nach allen Kräften unterstützen. (Beifall bei der CDU/CSU – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann entschlackt mal!) Ob der heutige Tag bei der Bürokratieentlastung eine Sternstunde des Parlaments ist, entscheiden Sie und ich nicht heute. Das wird die Zukunft zeigen. Wir werden das bei der Gesetzgebung prüfen müssen. Wir werden uns den Erfüllungsaufwand genauer ansehen müssen. Hoffen Sie bitte nicht darauf, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Normenkontrolle unsere Gesetze wegen des Erfüllungsaufwands aufhebt. In Karlsruhe werden nur Rechtsverletzungen geprüft. Wir müssen den Anspruch an unsere Arbeit haben, nachhaltige Gesetze zu verabschieden. Dieser Anspruch muss für uns jeden Tag in diesem Haus gelten. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Darüber reden wir morgen noch einmal!) Lassen Sie uns diese Chance nutzen! Lassen Sie uns die Wirtschaft entlasten, sie von unnötigen Regelungen befreien und für ein investitionsfreundliches Klima in Deutschland sorgen! Das ist unsere Aufgabe. Wir als Union werden unseren Beitrag dazu leisten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/4948 und 18/4693 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Also sind die Überweisungen so beschlossen. Dann rufe ich nun den Tagesordnungspunkt 4 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN In die Zukunft investieren – Asylsuchende auf ihrem Weg in Arbeit und Ausbildung unterstützen Drucksache 18/5095 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Haushaltsausschuss Auch hierzu ist eine Aussprachedauer von 96 Minuten vorgesehen. – Ich erkenne keinen Widerspruch. Dann ist das so vereinbart. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Kollegin Katrin Göring-Eckardt für die Antragsteller. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir sprechen heute über die Verbesserungen beim Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen, von Ausbildung statt Abschiebung. Wir hatten in der Sitzung unserer Bundestagsfraktion am letzten Dienstag Leoluca -Orlando, den Bürgermeister von Palermo, zu Gast. Wie Sie wissen, ist Süditalien eine der strukturschwächsten Regionen. Die Arbeitslosenquote liegt dort bei 21 Prozent. Insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit ist sehr hoch. Bis Anfang Juni waren schon 103 Menschen per Boot über das Mittelmeer in griechische und italienische Hoheitsgewässer gelangt. Der Bürgermeister von Palermo, der vor Ort wirklich eine riesige Leistung erbringen muss, hat zum Thema Flüchtlinge einen Satz gesagt, den ich von vielen deutschen Politikern gerne hören möchte: Es gibt kein Flüchtlingsproblem, sondern ein Problem im Umgang mit Flüchtlingen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Deutschland macht sich seine Probleme im Umgang mit Flüchtlingen selbst. Die deutschen Probleme im Umgang mit Flüchtlingen stammen eigentlich noch aus dem Jahr 1993 mit der Einführung der Drittstaatenregelung und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Aus diesem Geist stammt das gescheiterte Dublin-Regime – das gibt inzwischen auch der Bundesinnenminister zu –, das Italien und Griechenland mit den Mittelmeerflüchtlingen alleinlässt. Aus eben diesem Geist stammen auch die arbeitsmarktpolitischen Beschränkungen. Die Flüchtlinge könnten ja Arbeitsplätze wegnehmen, Probleme machen oder gar einen dauerhaften Aufenthalt hier erlangen. Wir müssen uns endlich von diesem Geist lösen. Wir sind längst weiter in dieser Republik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Dafür reicht es nicht, den Zugang zu Arbeit auf dem Papier zu öffnen, wenn dann doch ein bayrischer Landrat diesen Zugang verweigern kann. Es braucht Deutschkurse von Anfang an, das heißt Zusagen des Bundes für diese Deutschkurse, es braucht Zugang zu Sprache, damit tatsächlich Arbeit aufgenommen werden kann; denn Arbeit und Sprachkenntnisse sind die Garanten für gutes Zusammenleben in unserem Land. Das wollen wir, das müssen wir auch wollen. Dafür legen wir heute unsere Vorschläge vor. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Erste ist, dass wir mehr Berater in den Arbeitsagenturen verlangen; denn die Bundesregierung hat sich zwar mit Mühen bei der Arbeitserlaubnis bewegt, aber sie hat vergessen, die Arbeitsverwaltung auch mitwachsen zu lassen. Das bedeutet, dass diese Integration nur sehr bedingt stattfinden kann. Nur dann, wenn es direktes Engagement vor Ort gibt, das an vielen Stellen da ist, das alleine aber nicht hilft, und wenn genug Personal vorhanden ist, kann es gelingen, eine wirkliche Struktur aufzubauen. Wir fordern Sprachkurse, und zwar für alle Schutzsuchenden vom ersten Tag an. Eine größere Hürde für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge als die fehlenden Sprachkenntnisse gibt es nicht. Ehrlich gesagt, was das Goethe-Institut weltweit macht, wollen wir hier in Deutschland doch nicht verweigern. Das ist doch völlig unvernünftig, das versteht doch niemand. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Es ist so: Asylsuchende und Geduldete sind bislang von all diesen Angeboten ausgeschlossen. Sie sind es zum Teil monatelang, sie sind es zum Teil sogar jahrelang; denn das Bundesamt hat nach wie vor nicht ausreichend Personal, trotz aller Bemühungen, die da unternommen worden sind. Wir müssen uns vor Augen halten: Wir haben im Moment einen Antragsstau von 200 000 Asylanträgen. Da geht es um Menschen, die Monate warten, um angehört zu werden. Gleichzeitig werden Monate verschwendet, um sich hier einzuleben und wirklich hier anzukommen. Das ist und bleibt doch absurd. Wir lassen Potenziale verkümmern. Warum eigentlich? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht weiterhin um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die unbürokratisch laufen muss. Es geht darum, dass wir nach- und weiterqualifizieren. Auch dafür braucht es Geld. Das ist allerdings wirklich gut investiertes Geld, gerade angesichts des Fachkräftemangels. (Beifall der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir und Sie stehen dabei an der Seite der Unternehmen, des Handwerks, der IHK, die zu Recht fordern, dass Flüchtlinge während der Ausbildung vor einer Abschiebung geschützt sind. Dass dem immer noch nicht so ist, ist und bleibt absurd. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Da will ich Ihnen mit ein paar Zitaten helfen: „Den Flüchtlingen, die in unserem Land Zuflucht suchen, sollten wir eine Perspektive geben.“ – Das fordert der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, Eric Schweitzer, und setzt sich deshalb dafür ein, dass es einen schnelleren Arbeitsmarktzugang und einen humanitären Ausbildungsaufenthalt gibt. Erwerbstätigkeit ab Erteilung der Duldung ohne Vorrangprüfung, das fordert der Präsident des BDA, Ingo Kramer. Der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln, Michael Hüther, erklärt: Besonders problematisch ist es, wenn Flüchtlinge mit negativem Asylbescheid für einen Wechsel in die Arbeitsmigration (etwa über die Blaue Karte) erst wieder ausreisen müssen, um einen Visumantrag zu stellen. Warum wird der Statuswechsel nicht einfach hier vor Ort ermöglicht? Hier wäre der Schulterschluss mit der Wirtschaft nicht nur angebracht, er wäre vernünftig, und er würde tatsächlich allen helfen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen erwarte ich Bewegung, und zwar von allen und auf allen Seiten. In diesen Tagen wird zwischen Bund und Ländern weiter verhandelt. Sie müssen hier endlich liefern. Ich erwarte aber vor allem auch echte Bewegung von der SPD. Rhetorisch sind die Sozialdemokraten immer an der Spitze der Bewegung. Wenn es um die Verbesserung der Lage der Auszubildenden geht, überbieten sich die Ministerpräsidenten der SPD in Forderungen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Hause von Frau Nahles gibt es nicht. (Daniela Kolbe [SPD]: Das stimmt doch so nicht!) Sigmar Gabriel schafft es sogar, in Flüchtlingsfragen Opposition und Regierung in einer Person zu sein. Das muss man erst einmal hinkriegen. Angesichts von Schlagzeilen wie „Sigmar Gabriel fordert rasche Lösung“ oder „Sigmar Gabriel fordert einen Aufstand der Zuständigen“ frage ich: Ja, liebe Leute, wer ist denn zuständig? Zuständig ist ja wohl die Bundesregierung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Zuständig sind damit der Vizekanzler dieser Bundesregierung und das Bundesarbeitsministerium. Die zuständige Ministerin stellt die SPD. Dass das Wirtschaftsministerium sich nicht um das schert, was die Vertreter der Wirtschaft sagen, das ist wirklich ein Armutszeugnis. Hören Sie auf mit dem Gedröhne, und handeln Sie endlich. Hier lohnt es sich einmal, zu kämpfen, und zwar richtig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, alle Beteiligten müssen an einen Tisch, und dazu gehört es, dass die Kommunen endlich nicht mehr am Katzentisch sitzen. Dazu gehört es, dass diejenigen, die die Hauptlast tragen und die es in den allermeisten Fällen wirklich gut machen, auch tatsächlich einbezogen werden. Dass Sie es immer noch nicht geschafft haben, die Zusage vom letzten Jahr umzusetzen und die Gesundheitskarte auf den Tisch zu legen, auch das ist ein Armutszeugnis, und es schafft nicht gerade Vertrauen, nicht zwischen Bund und Ländern, nicht, was die Bürgerinnen und Bürger angeht, die sich da engagieren. Diese Zusage müssen Sie einhalten, weil es um das geht, was die Flüchtlinge am allermeisten brauchen, nämlich Gesundheitsschutz. Vielleicht sollten Sie einmal auch nur ein paar Tage mit denen mitgehen, die in den Kommunen Unterkünfte suchen, die sich darum kümmern, Traumaexperten zu finden, die Leute einspannen, die ehrenamtlich Sprachkurse anbieten. (Daniela Kolbe [SPD]: Also komm! Das machen wir! Unterstell uns das mal nicht! Voll daneben! – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das tun wir! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Glauben Sie, da waren wir noch nicht? Ich habe mit ihnen geredet!) Ich kann nur sagen: Wenn das so weitergeht, dann vergeigen wir das, was wir eigentlich zu Recht „nationale Aufgabe“ nennen. Solange man dieses Problem nicht versteht und solange man die Flüchtlinge immer noch als Problem versteht, hat man leider das Problem insgesamt nicht verstanden. Bewegen Sie sich, und zwar richtig. Gerade wenn es um den Zugang zu Sprache, zum Arbeitsmarkt und zu Gesundheit geht – darum geht es jetzt und hier –, können Sie handeln, und zwar schnell. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die CDU/CSU-Fraktion erhält nun Sabine Weiss das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU): Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Frau Göring-Eckardt, es ist richtig: Die Integration der zu uns kommenden Menschen als Asylsuchende und Flüchtlinge in Gesellschaft und Arbeit ist von höchster Bedeutung. Ja, es ist richtig: Spracherwerb und Anerkennung beruflicher Qualifikation sind wichtig; denn sie sind die Grundlage für eine erfolgreiche Integration. Deshalb bin ich froh, dass wir dieses wichtige Thema heute diskutieren. In der letzten Woche haben Sie, Frau Pothmer, in der Presse schon ordentlich für Ihren Antrag getrommelt. Da enthielt er allerdings noch konkrete Finanzforderungen von insgesamt 520 Millionen Euro. Heute wird uns dagegen ein eher weichgespülter Antrag präsentiert, in dessen Begründung nur noch von einem jährlich dreistelligen Millionenbetrag für die Sprachförderung die Rede ist. Möglicherweise ist Ihnen mittlerweile bewusst geworden, dass Sie von der aktuellen Entwicklung längst eingeholt sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Daniela Kolbe [SPD]) Konkret: Heute Abend wird im Kanzleramt das Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik gemeinsam mit allen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer – das ist der richtige Weg – beraten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wir wissen – auch das müssen Sie uns nicht sagen –, dass die weltweiten Flüchtlingsströme noch nie so groß waren wie jetzt. Wir wissen auch, dass immer mehr Menschen auf dem Weg nach Europa sind. Sie wollen in Sicherheit leben und wollen fern von Bürgerkriegen und Krisen eine sichere Existenz. Aber die für uns als Zielland vieler Flüchtlinge entstehenden Herausforderungen müssen eben Bund, Länder und Kommunen gemeinsam stemmen. Das Konzept dazu wird heute im Kanzleramt abgestimmt. Dabei werden Maßnahmen für alle Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete verabredet. Es geht dabei um ein ganzes Bündel von Maßnahmen: Sprachkurse, Fragen der Bildung und Berufsvorbereitung, Arbeitsmarktintegration, Unterbringung, Gesundheitsversorgung und Personalausstattung der beteiligten Behörden. Aber schauen wir uns nun einige Forderungen aus Ihrem Antrag etwas genauer an. Thema Sprachkurse. Sprachkurse gibt es bereits für unterschiedliche Zielgruppen. Mittel dafür sind bis Ende 2016 eingestellt. Die Ministerin hat für die Zeit danach bereits weitere Mittel beantragt und setzt sich darüber hinaus auch für ein Bundesprogramm Sprachkurse ein. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Auch im Bundeskanzleramt werden heute Abend zusätzliche Finanzmittel für Sprachkurse ein wichtiges Thema sein. Im Übrigen – das als deutlicher Hinweis von meiner Fraktion – kann nicht verlangt werden, dass Sprach- und Integrationskurse für alle Menschen, ungeachtet ihrer sicheren Bleibeperspektive, vom ersten Tag ihres Aufenthaltes an angeboten werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Kerstin Griese [SPD]) Ein Beispiel: Es gab im Jahre 2014 rund 60 000 Asylbewerber vom Balkan, die zu 99 Prozent keine sichere Bleibeperspektive in Deutschland erhalten. Sprachkurse machen aber nur Sinn für die Menschen, die hier auf Dauer leben werden. Dies entscheidet sich eben nicht gleich am ersten Tag, sondern das braucht Zeit. Thema „Qualifikation und Bildungsabschlüsse“. Die zügige Anerkennung beruflicher Qualifikation ist Sache der Länder. Im Kanzleramt wird auch heute wieder gemeinsam mit diesen über die Stellenaufstockung in den zuständigen Behörden und deren adäquate personelle Ausstattung verhandelt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Im Übrigen hilft zum Beispiel das Bundesprogramm zur frühen Kompetenzanerkennung von Flüchtlingen, Möglichkeiten zur Berufsanerkennung zu erschließen und zu begleiten – und das ist nur ein Programm von vielen. Die Überprüfung und Anerkennung von beruflichen Qualifikationen sollten außerdem sehr sorgfältig betrieben werden. Das braucht Zeit. Ich möchte – das am Rande bemerkt – beispielsweise nicht von einem Zahnarzt behandelt werden, der in Wahrheit nicht den notwendigen Berufsabschluss hat. Es ist also eben kein reflexhaft populistisches Handeln gefragt, sondern es geht um Rechtssicherheit für potenzielle Arbeitgeber und deren Kunden, aber auch für die künftigen Arbeitnehmer selbst. Wir wollen nicht, dass Arbeitgeber Zuwanderer und Flüchtlinge nicht oder nicht mehr einstellen, weil sie Stress, Haftungsfragen, Rechtsunsicherheit und zusätzliche Belastungen fürchten. Denn da gäbe es letztlich nur Verlierer. Lassen Sie mich aber noch auf einige Aspekte mit Blick auf die Entwicklungspolitik eingehen. In der Entwicklungspolitik wird im Zusammenhang mit der wachsenden Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden immer wieder über die Bekämpfung von Fluchtursachen gesprochen. Damit ist nachhaltige Entwicklungspolitik gemeint, also eine Politik, die die wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen der Menschen in ihren Herkunftsländern so stärkt, dass der Druck abnimmt, das eigene Heimatland zu verlassen. Dazu gehört auch, dafür zu sorgen, dass sich die gebildeten und ausgebildeten Menschen nicht alle auf den Weg zu uns machen müssen, sondern eine Chance erhalten, sich in ihren eigenen Ländern eine auskömmliche Lebensgrundlage zu schaffen. Damit werden dann auch wieder die Heimatländer, die Herkunftsländer gestärkt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es gibt viele Länder, in denen durch die Abwanderung Fachkräftemangel entstanden ist: Mehr als ein Drittel der in Südafrika ausgebildeten Ärzte verlässt das Land wegen einer Arbeit im Ausland. In Kenia herrscht Ärztemangel, weil kenianische Ärzte nach Großbritannien auswandern. In Simbabwe bricht das Gesundheitssystem zusammen, während 18 000 Krankenschwestern aus Simbabwe im Ausland arbeiten. Mehr als 20 Prozent der Hochschulabsolventen in Mosambik und Angola gehen nach der Ausbildung ins Ausland und stehen für den nachhaltigen Aufbau in ihren Heimatländern nicht zur Verfügung. All das kann nicht in unserem Interesse sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Deshalb brauchen wir einen ausgewogenen Ansatz für den Umgang mit dem Zustrom von Menschen aus dem Ausland. Ein solcher Ansatz muss die Interessen aller betroffenen Menschen wahren, organisatorisch und finanziell von den zuständigen Stellen umsetzbar sein und negative Rückwirkungen auf die Herkunftsländer vermeiden. Jetzt noch einmal abschließend: Ein solches Konzept für Deutschland wird heute beim Flüchtlingsgipfel besprochen. Nicht allein der Bund ist hier in der Pflicht und Verantwortung, sondern alle Akteure. Auch die Länder und die Kommunen müssen gleichgerichtet mitziehen. Und da sind wir dann als Parlamentarier auch in diesem Hause auf allen Ebenen gefragt. Deshalb ist der Antrag der Grünen aus meiner bzw. aus unserer Sicht – abgesehen von inhaltlicher Kritik – einfach überflüssig und an dieser Stelle nicht sinnvoll. (Beifall bei der CDU/CSU – Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!) Lassen Sie uns also gemeinsam mit den Bundesländern den Einsatz des Bundeskanzleramtes unterstützen und dafür in der Gesellschaft – jeder in seiner Region, in seinem Wahlkreis – werben. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen und es nicht versäumen, Dank an die vielen Menschen überall in Deutschland auszusprechen, die sich ehrenamtlich mit ganzem Herzen um alle Belange der Flüchtlinge und Asylsuchenden kümmern. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich denke, da spreche ich auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen. Dieses Engagement ist mit keinem Geld zu bezahlen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächste Rednerin ist die Kollegin Sabine Zimmermann für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Weiss, ich weiß nicht, woher Sie die Gewissheit nehmen, dass heute Abend beim Kanzleramtsgipfel etwas herauskommen wird. Ich bin mir gar nicht so sicher, dass sich die Regierung bewegen und den Kommunen mehr finanzielle Unterstützung – vor allen Dingen in den Bereichen Unterbringung und Gesundheit – geben wird. Denn da gibt es große Probleme. Wenn Sie sich das vor Ort anschauen würden, würden Sie auch wissen, dass es so ist. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das tun wir!) – Nein, ich glaube eher nicht, dass Sie die Realität kennen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Unterstellen Sie doch nichts! Was wir tun und was nicht, können Sie doch gar nicht wissen! Unverschämt!) Meine Damen und Herren, Menschen kommen aus Not nach Deutschland. Viele von ihnen beantragen Asyl, weil es für sie lebensgefährlich ist, in ihre Heimatländer zurückzukehren. Das gilt auch für Mohamed Moussa aus Syrien. Der schreibt in seiner Geschichte: Ich bin 41 Jahre alt. … Ich bin Kardiologe. Ich bin wegen des Kriegs in Syrien nach Deutschland gekommen. Ich hatte einen sehr guten Job in Syrien, deswegen habe ich nie daran gedacht, nach Deutschland zu gehen. … Und so habe ich es … gemacht. Weil es keinen anderen Weg gab. Er ist verheiratet und hat vier Kinder. Seine Kinder und die restliche Familie sind noch in Jordanien. Er ist der Erste, der jetzt hierherkommt, und er hofft, dass seine Familie bald nachkommen wird. Viele verlassen schweren Herzens ihre Heimat und begeben sich auf eine gefährliche Reise. Nach vielen Umwegen in Deutschland angekommen, beantragen sie Asyl, wollen ein neues Leben beginnen und durch ihrer Hände Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen. Sie stellen dann aber fest, dass ganz hohe Hürden vor ihnen liegen. Wir alle hier im Saal sollten uns vielleicht einmal für einen Moment in ihre Lage versetzen und darüber nachdenken, wie es für uns wäre, wenn wir in der gleichen Situation Hilfe und Unterstützung bräuchten. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Es braucht Gesetze und Regelungen, die denjenigen Menschen, die bei uns Schutz, Zuflucht und eine neue Heimat suchen, helfen und sie nicht weiter ausgrenzen. Genau deshalb fordert die Linke bei der Aufnahme von Flüchtlingen eine Integration von Beginn an. Das, was jetzt hier geschieht, sollte nicht stattfinden. Wir brauchen auch eine ehrliche Debatte. Wir können davon ausgehen, dass der größte Teil der Menschen, deren Asylantrag bewilligt wurde oder die geduldet sind, dauerhaft in Deutschland bleiben wird. Wir als Linke sagen: Unterstützung und Solidarität ist das Gebot der Stunde, meine Damen und Herren! (Beifall bei der LINKEN) Wir sagen, dass die Menschen, die hierherkommen, eine große Bereicherung für uns sind. Sie bringen viele unterschiedliche Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten mit. Wir alle gemeinsam müssen eine Willkommenskultur schaffen, damit Nachbarn miteinander leben – und nicht wie Fremde nebeneinander. Lassen Sie mich nun zum Arbeitsmarkt kommen. Ende letzten Jahres wurden zwar einige rechtliche Hürden für den Zugang zum Arbeitsmarkt abgesenkt – so weit, so gut –, aber leider nur abgesenkt und nicht beseitigt. Das ist schlecht, und dazu hätte ich mir einiges mehr im Antrag von den Kolleginnen und Kollegen der Grünen gewünscht. Vieles geht in die richtige Richtung. Das unterstützen wir. Dazu haben auch wir im Januar einen Antrag vorgelegt. Das Arbeitsverbot wurde nicht abgeschafft, es wurde nur die Frist von neun auf drei Monate abgesenkt. Aber leider ist die Realität immer noch eine andere. Denn es besteht weiter die sogenannte Vorrangprüfung, das heißt: Wenn ein Flüchtling arbeiten will und einen konkreten Arbeitsplatz in Aussicht hat, muss die Arbeitsagentur oder das Jobcenter in den ersten 15 Monaten seines Aufenthaltes prüfen, ob es nicht andere EU-Bürgerinnen- und -Bürger gibt, die diese Arbeit auch machen können. Diese Regelung führt faktisch in die Nichtarbeit, so die verantwortlichen Arbeitsvermittler. Das ist nicht hinnehmbar, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN) Aber selbst für diejenigen, bei denen die rechtlichen Einschränkungen nicht greifen, gestaltet sich die Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer Ausbildung sehr schwierig. Es gibt Unwägbarkeiten und Stolpersteine. Wie sieht es konkret aus? Natürlich muss der erste Schritt das Erlernen der deutschen Sprache sein. Aber wir wissen: Nur eine Minderheit der Asylsuchenden bekommt die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu machen. Zu den Integrationskursen des Bundes haben sie grundsätzlich gar keinen Zugang. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass es endlich ausreichend Angebote und ein Recht auf einen Sprachkurs gibt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hinzu kommt bei vielen eine unsichere Perspektive. Sie wissen oft lange nicht, ob sie wirklich bleiben dürfen. Sie alle können sich doch vorstellen, dass man, wenn man von Abschiebung bedroht ist, in ständiger Angst und ständiger Verzweiflung lebt. Wir fordern deshalb schnelle und faire Asylverfahren und ein großzügiges Bleiberecht für langjährig Geduldete. Es darf doch nicht sein, dass die Menschen, die aus großer Not zu uns kommen, hier dauerhaft in der Schwebe und in Unsicherheit gehalten werden. Ein großes Problem sind auch die unzureichenden Verfahren zur Anerkennung der Qualifikationen und Berufsabschlüsse. Wir sagen: Diese Verfahren müssen frühzeitig ansetzen und leichter zugänglich sein. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Auch die Kosten von nicht selten über 1 000 Euro für Gebühren und Übersetzungen sind für viele Betroffene eine große Hürde. Sie muss abgeschafft werden. (Beifall bei der LINKEN) Völlig unverständlich ist mir auch, dass Menschen, die in Ausbildung sind, abgeschoben werden können. Hier ist eine Änderung der Rechtslage überfällig. Das kann man doch nicht so lange hinnehmen. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, leider muss ich an dieser Stelle ein bitteres Fazit ziehen: Diese Bundesregierung ist weit davon entfernt, Asylsuchenden und Geflüchteten einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsleben in Deutschland zu gewähren, von einem sicheren Bleibestatus ganz zu schweigen. Deshalb kann ich Ihnen sagen, dass meine Fraktion keine Ruhe geben wird, dass wir weiter Druck machen werden, bis sich die Verhältnisse so geändert haben, dass man mit Fug und Recht sagen kann, dass es menschenwürdige Bedingungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber gibt. Sie können lachen, aber so ist es. Das ist für mich ein Zeichen, dass Sie das nicht ernsthaft wollen. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Daniela Kolbe, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Daniela Kolbe (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vor fast genau einem Jahr stand ich hier und habe zu genau diesem Thema eine Rede gehalten, damals zur ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Arbeitsverbotes für Asylsuchende und Geduldete. Unser Ziel war damals, Geflüchteten eine möglichst frühzeitige Teilhabe an unserer Gesellschaft durch Integration auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen und die oft jahrelange erzwungene Untätigkeit von Geduldeten zu beenden. Ich denke, wir alle waren in den letzten Tagen in Unterkünften für Asylsuchende; wir wissen, dass genau das das Schlimmste ist. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: So ist es!) Die Menschen wollen eigentlich keine Sozialleistung haben, sie wollen für ihre Familien sorgen und arbeiten. Mit diesem Gesetz haben wir ihnen das ermöglicht. Es ist gut für die Betroffenen, es ist gut für die Unternehmen und für die Gesellschaft. Wir haben also eine ganz klare Win-win-win-Situation geschaffen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Heute, ein Jahr später, stehe ich hier an der gleichen Stelle und muss mich mit Blick auf den Antrag der Grünen und das, was Katrin Göring-Eckardt jetzt gerade und Frau Pothmer via Welt gesagt haben, des Vorwurfs erwehren, die Bundesregierung sei auf diesem Feld untätig. So ein Quatsch! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das wird wieder eine gute Rede!) Was haben wir innerhalb dieses Jahres erreicht? Sehr viel. Innerhalb eines Jahres haben wir die grundsätzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Asylsuchende überhaupt arbeiten können. Das Gesetz ist erst im November letzten Jahres verabschiedet worden und im Dezember in Kraft getreten. Erst seitdem können Geduldete und Asylsuchende nach drei Monaten Arbeit aufnehmen. Nach 15 Monaten besteht auch keine Vorrangprüfung mehr, sondern nur noch die Gleichwertigkeitsprüfung – was vollkommen in Ordnung ist, um Ausbeutung zu verhindern. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Meine Güte! Das ist jenseits jeder Realität!) Jetzt muss ich sagen: Ich bin sehr oft, ja ständig bei meiner BA, im Jobcenter und frage, ob das mit der Vorrangprüfung ein Problem ist. Ich bekomme da andere Antworten als Sie. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gehen Sie mal zu den Flüchtlingen!) Wenn es nach meiner Fraktion ginge, könnten wir die Frist von 15 Monaten gerne noch streichen. Aber das ist nicht der Punkt. Die vorhandene gesetzliche Grundlage ist wirklich gut. (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles ist gut, wollen Sie uns sagen!) Wir müssen noch an der Umsetzung arbeiten – gar keine Frage –, aber wir haben da Ende letzten Jahres einen Riesenschritt gemacht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Früher, das heißt vor einem halben Jahr, gab es ein De-facto-Arbeitsverbot. Jetzt gibt es den Wunsch der gesamten Gesellschaft: Leute, die ihr hierherkommt und Asyl sucht, geht arbeiten! – Das ist ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik, den wir, die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, erkämpft und erstritten haben und in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt haben, und wir haben ihn umgesetzt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mir ist an der Stelle ein Punkt sehr wichtig: Auch wenn der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge ökonomisch und sozial äußerst sinnvoll ist, reden wir beim Thema Asyl über ein Grundrecht; wir unterscheiden im Asylrecht nicht danach, ob jemand gut oder schlecht ausgebildet ist, sondern danach, ob er oder sie verfolgt ist oder nicht. Das wird so bleiben, und das ist auch gut so. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gleichzeitig ist es so: Wenn die Menschen einmal da sind, dann sollen sie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten –  das, was sie mitbringen – in unsere Gesellschaft einbringen können. Frau Pothmer hat recht, wenn sie in der Welt sagt – das steht auch im Antrag –, dass wir die Rahmenbedingungen noch verbessern müssen, damit die Menschen tatsächlich arbeiten können. Es liegt auf der Hand, welche Punkte da anzugehen sind und auch schon angegangen werden: Vermittlung von Sprachkenntnissen, Anerkennung der Abschlüsse sowie Beratung und Vermittlung. Das sehen wir auch so. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Also doch!) Man muss kein Experte sein, um das zu erkennen. Das wurde schon vor längerem erkannt: Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits Anfang 2014 ein Pilotprojekt auf den Weg gebracht. Es heißt „Early Intervention“. Da arbeiten BA und BAMF an sechs Standorten zusammen. Man fragt sich jetzt vielleicht: Warum die BA? Für Feinschmecker: Es ist, wie alles in Deutschland, kompliziert. Für Asylsuchende ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig; sie gehören also zum Rechtskreis des SGB III. Wenn sie anerkannt worden sind, sind die Jobcenter im Rechtskreis des SGB II zuständig. Es ist schon ganz spannend, was wir da mit Menschen veranstalten, die zu uns kommen. Das wäre durchaus eine Diskussion wert. Die BA fragt erst einmal: Was bringt ihr mit? Wir wissen das nämlich gar nicht so genau. Angesichts des Paradigmenwechsels vor einem halben Jahr müssen wir hier tatsächlich noch viel verändern. Wir wissen heute nicht, welche Ausbildung Flüchtlinge mitbringen. Sie werden derzeit nur sporadisch gefragt, ob sie freiwillig angeben möchten, welche Ausbildung sie haben. Im Rahmen von „Early Intervention“ wird danach gefragt, und dann wird direkt in die intensive Vermittlung eingestiegen. Wir müssen uns solche Angebote anschauen, sie verstetigen und erweitern. Das ist genau der Weg, den wir gehen. Wir können aus den Zwischenergebnissen von „Early Intervention“ lernen. Es gibt eine Zwischeneva-luation, die man sich einmal anschauen kann. Das Thema der Vorrangprüfung steht da nicht im Mittelpunkt. Ein anderes Thema wird dort ganz massiv angesprochen, nämlich die Frage der flächendeckenden Bereitstellung von Deutschkursen. Das ist der zentrale Punkt, wenn es darum geht, die Menschen wirklich vermitteln zu können. (Beifall bei der SPD – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen!) – Genau: Macht es doch! – Da sind wir auch dran. Es geht einerseits um die Öffnung der Integrationskurse, das heißt: Grundspracherwerb, damit ich mich draußen verständigen kann, im Leben zurechtkomme. Im Bundesministerium des Innern wird derzeit über die Öffnung der Integrationskurse debattiert. Es ist aus meiner Sicht überfällig, dass auch Asylsuchende Zugang zu Integrationskursen bekommen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Über die Details wird noch debattiert – das ist auch in Ordnung –, aber ich denke, die Öffnung wird kommen. Zweiter Punkt. Wir brauchen mehr Ressourcen für berufliche Sprachkurse. Ich denke, wir alle hier im Hause unterstützen die Forderung von Andrea Nahles, mehr Ressourcen zur Verfügung zu stellen, sodass die Ärzte Ärztedeutsch und die Ingenieure Ingenieurdeutsch lernen können. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gut investiertes Geld. (Beifall bei der SPD) Wir haben übrigens – das war eben auch ein Vorwurf – die Asylsuchenden bereits bei der gesetzlichen Regelung der assistierten Ausbildung mit bedacht. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bedacht, aber nicht geöffnet!) Auch asylsuchende junge Menschen haben Zugang zu assistierter Ausbildung; das ist ein ganz wichtiger Punkt. In Bezug auf das Bleiberecht sind wir in der Diskussion, um einen gesicherten Aufenthalt für junge Geduldete zu schaffen, wenn sie eine Ausbildung machen. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: -Richtig!) Wir tun hier jede Menge. Sie sehen: Es ist beileibe nicht so, dass wir untätig wären, sondern der Zug ist in Bewegung, und zwar genau in die richtige Richtung. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Läuft -alles!) Sie können sich darauf verlassen, dass wir auch weiterhin Dampf machen werden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin, apropos Bewegung. Auf Parlamentsdeutsch gesagt: Die Redezeit ist leider abgelaufen. (Beifall des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Koalition hat eine Masse Zeit, – Daniela Kolbe (SPD): Das stimmt. Vizepräsident Peter Hintze: – aber versuchen Sie, zum Schluss zu kommen. (Dr. Karamba Diaby [SPD]: Dein letzter Satz!) Daniela Kolbe (SPD): Gut. – Was soll ich sagen? (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Es läuft gut!) Der Zug ist auf dem richtigen Gleis, und er wird ans Ziel kommen. Sie können uns gerne dabei begleiten. Ich denke, dass Sie viel Gelegenheit haben werden, uns Applaus zu spenden; denn eigentlich machen wir genau das, was Sie in Ihrem Antrag fordern. (Beifall bei der SPD) Das ist Regierungshandeln oder Regierungsverhandeln. Von daher: Gerne auch Applaus von Ihrer Seite. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Weiss, Ihre Rede hat vor allen Dingen eines dokumentiert: Die CDU ist in dieser Frage immer noch Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Die CDU handelt! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Haben Sie die Rede der Kollegin gerade nicht gehört?) Wenn Sie hier sagen, die Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen sei eine Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, dann müssen Sie uns erklären, warum dann die Kommunen bei diesem Gipfel nicht einmal am Katzentisch sitzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das ist eine Frage der Länder! Fragen Sie in Nordrhein-Westfalen nach!) Wenn sowohl Sie als auch Frau Kolbe hier sagen: „Es ist doch alles gut“, (Dr. Karamba Diaby [SPD]: Das hat sie nicht gesagt! Wir sind dabei!) dann frage ich Sie, Frau Kolbe: Warum fordert dann Ihre eigene Ministerin ein Sonderprogramm? Hat sie ihre Rolle nicht verstanden? Sie ist nicht Opposition, sie ist Regierung. (Beifall der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie soll keine Forderungen an sich selber stellen, sie soll machen, verdammt noch mal! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Karamba Diaby [SPD]: Wir sind doch dabei! Wir sind auf dem Weg! Mannomann!) Das, was wir Ihnen mit unserem Antrag vorlegen, ist auch ein Investitionsprogramm in die Zukunft. Wir wollen in die Asylbewerberinnen und Asylbewerber investieren. Wir wollen sie unterstützen, damit sie einen Zugang zu Ausbildung und Arbeit finden. (Dr. Karamba Diaby [SPD]: Machen wir doch schon!) Das ist gut für die Menschen, die vor Krieg, Elend und Verfolgung flüchten, das ist aber auch gut für die Gesellschaft in Deutschland. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Ja, -genau!) Es kann doch nicht nur darum gehen, dass die Menschen hier überleben. Sie müssen hier ankommen, sie müssen leben. Wenn sie hier leben wollen, dann gehört dazu, dass sie hier arbeiten und hier ihren Lebensunterhalt verdienen, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Ja, genau!) und die Grundvoraussetzung dafür ist die deutsche Sprache. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Ja, haben wir doch gesagt!) Wir müssen die Sprachkurse allen, aber auch allen Asylbewerberinnen und -bewerbern von Anfang an zur Verfügung stellen, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive, liebe Frau Weiss. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]) Frau Kolbe, Sie sagen hier, dass wir doch schon so viel geschafft haben. Ja, wir haben den erleichterten Arbeitsmarktzugang. Aber dieser Arbeitsmarktzugang läuft doch ins Leere für diejenigen, die keinen Sprachkurs machen, die kein Deutsch sprechen. (Daniela Kolbe [SPD]: Nein, das stimmt so nicht!) Auch bei der Anerkennung beruflicher Abschlüsse muss unheimlich viel nachgesteuert werden: Immer noch arbeiten die Asylbewerberinnen und Asylbewerber unter ihrem Qualifikationsniveau. Das ist schlecht für die Menschen, aber auch schlecht für uns hier in Deutschland. Also: Da gibt es unheimlich viel zu tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn die Asylbewerber immer noch monatelang auf einen Termin im Jobcenter warten, dann bleibt der Wunsch, hier einen Arbeitsplatz zu finden, doch ein frommer Wunsch. Deswegen müssen wir da sehr, sehr viel tun. Unter den Flüchtlingen – das wissen Sie – sind viele Fachkräfte. Die BA hat herausgefunden, dass ungefähr die Hälfte eine akademische Ausbildung oder eine Berufsausbildung hat. Bei dem Modellprojekt „Early Intervention“ – das kein Modellprojekt bleiben darf – haben 40 Prozent der Teilnehmer einen Hochschulabschluss und weitere 25 Prozent eine Berufsausbildung. Die Wirtschaft – Frau Göring-Eckardt hat es gesagt – hat längst erkannt, dass hier ein enormes Potenzial ist. Wenn alles so gut ist, wie es hier dargestellt wird, warum gibt es dann die Forderung der IHKs, warum gibt es dann die Forderung des Arbeitgeberverbandes, hier wirklich dringend etwas zu tun? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage Sie, warum diese Behörde, die immer so zurückhaltend ist, die Bundesagentur für Arbeit, mit massiven Forderungen, da Verbesserungen herbeizuführen, an die Öffentlichkeit geht. Sie weiß, es kommt darauf an, die Flüchtlinge früh und schnell zu unterstützen. Natürlich kostet das Geld, aber ich sage Ihnen: Das ist wirklich eine gute Investition in die Zukunft. Die Investition in Fähigkeiten und Fertigkeiten zahlt sich mehrfach aus. Ich sage Ihnen etwas, Frau Weiss: Diese Investition zahlt sich sogar aus, wenn die Flüchtlinge in ihre Heimatländer zurückkehren. Sie von der Union sind doch diejenigen, die immer, auch jetzt in Ihrer Rede, sagen: Wir müssen die Bedingungen in den Herkunftsländern so gestalten, dass die Menschen da nicht rausgedrängt werden. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Genau!) Ja, aber es hilft doch, wenn sie dann in ihre Länder zurückkehren mit neuen Kontakten, mit neuen Qualifikationen. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Wenn sie dann zurückkehren!) Dann können sie mittun und die Bedingungen dort verbessern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Welt ist nicht gerecht: Meine Redezeit ist gleich abgelaufen. (Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Lassen Sie mich Folgendes – – Vizepräsident Peter Hintze: Darf ich mal kurz korrigieren: Sie war schon abgelaufen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Gerechtigkeit wird anders interpretiert bei uns!) Aber es gibt ja rhetorische Tricks. Sie dürfen noch weiter sprechen. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lassen Sie mich bitte noch sagen: Deutschland hat einmal schwer versagt: als es um die Integration von Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern und ihren Kindern ging. Das ist uns teuer zu stehen gekommen, dafür zahlen wir noch heute, sozial und ökonomisch. (Dr. Karamba Diaby [SPD]: Immer gestern! Wir reden von heute!) Lassen Sie uns diesen Fehler nicht wiederholen! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stimmen Sie unserem Antrag zu, unterstützen Sie unsere Forderungen! Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Jutta Eckenbach, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Daniela Kolbe [SPD]) Jutta Eckenbach (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Pothmer, als ich gerade Ihre Rede gehört habe und auch die Äußerungen von Frau Göring-Eckardt, habe ich mich gefragt: Wo waren Sie eigentlich in den letzten Monaten, als wir etwas getan haben? Haben Sie sich weggeduckt? Sie kommen heute mit einem Antrag und mit einer Pressemitteilung, Frau Pothmer, die eigentlich wieder nichts anderes macht, als die Welt – Sie machen sie sich sowieso sehr einfach – in Gut und Böse einzuteilen: Die Grünen sind bei Ihnen die Guten, und wir sind alle die Bösen. (Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Nein, das werden wir nicht mitmachen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir waren in der Vergangenheit gut, und wir sind auch heute gut. Eines vorweg, was mich die ganze Zeit wirklich wahnsinnig geärgert hat. – Wenn Sie mir zuhören würden, könnten Sie an dieser Stelle auch noch etwas lernen; denn Ihre Anträge weisen immer wieder aus, dass Sie bestimmte Dinge vielleicht nicht verstehen. Das gilt für Frau Göring-Eckardt, das gilt genauso für Frau Pothmer; aber der Blick aufs Telefon ist im Moment, glaube ich, wichtiger. Machen wir uns in dieser Frage doch mal eines klar: Wenn ein Flüchtling Deutschland erreicht hat, kommt er in ein Aufnahmelager. Er hat vieles durchlebt, ist unter Umständen traumatisiert oder wurde von der Familie weggerissen. Und dann? Dann belegen wir ihn mit Sprachkursen und der Forderung, eine Arbeit aufzunehmen. – Das alleine soll reichen? Nein, das reicht bei Gott nicht. Deswegen werden wir Ihre Forderung – Sprachkurse von Anfang an – nicht aufgreifen. Es geht immer darum, den einzelnen Menschen zu stabilisieren, ihn mitzunehmen, damit er seine Fachkenntnisse hier einbringen kann. Darum geht es. Ich will noch einen Punkt ansprechen, den wir deutlich anders sehen als Sie – der DIHK und der Deutsche Städtetag sehen das übrigens genauso wie wir –: Wir sollten für die Menschen, die ein Bleiberecht haben und für viele Jahre in Deutschland sind, besser Sorge tragen und sie als Fachkräfte ausbilden. Ich will das, was die Kollegin Sabine Weiss vorhin gesagt hat, deutlich unterstreichen: Wir unterstützen die Forderung – das wird auch beim heute Abend stattfindenden Flüchtlingsgipfel mit Vertretern des Bundes und der Länder herauskommen –, dass wir auch dafür Sorge tragen müssen, dass die Menschen in ihren Heimatländern unterstützt werden. Es darf nicht erneut dazu kommen, dass uns der Außenminister des Kosovo davor warnt, die Menschen hierzulassen, weil das Kosovo sonst ausblute. Das wollen wir nicht. Das will ich in aller Deutlichkeit für die CDU/CSU-Fraktion sagen. (Beifall bei der CDU/CSU) Lassen Sie mich auf das hinweisen, was wir alle miteinander bereits auf den Weg gebracht haben; denn es ist ja nicht so, dass wir nichts getan haben. Seit 2009 ist es für geduldete Migranten einfacher, eine duale Ausbildung aufzunehmen. Rechtliche Hürden wurden damals abgebaut und Perspektiven eröffnet: Mit einer Ausbildung und einer qualifizierten Beschäftigung können sie leichter eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. 2012 wurde mit dem sogenannten Anerkennungsgesetz ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation geschaffen. 2014 wurde das Arbeitsverbot für Asylsuchende auf drei Monate beschränkt. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das läuft ins Leere!) Mit all dem sind wir – das ist heute Morgen schon gesagt worden – auf dem richtigen Weg, Frau Pothmer. Aktuell wird unter der Federführung des Innenausschusses über Änderungen im Bleiberecht diskutiert. Auch das ist eine wichtige Frage, wenn wir über geduldete Jugendliche und unbegleitete jugendliche Flüchtlinge in Deutschland reden. An dieser Stelle möchte ich deutlich machen, dass vieles aufgrund der heutigen Gesetzgebung bereits möglich ist. Dabei sind drei Stadien zu unterscheiden: Erstens. Das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen: Solange sich Asylsuchende im Asylverfahren befinden, darf der Aufenthalt nicht beendet werden. Eine Abschiebung muss nicht befürchtet werden. Zweitens. Eine Anerkennung als Asylberechtigter ist erfolgt oder ein subsidiärer Schutzstatus wurde durch das Bundesamt für Migration anerkannt: Dann kann die Ausbildung ebenso uneingeschränkt fortgesetzt werden. Drittens. Wenn dies nicht gegeben ist, gibt es immer noch die Möglichkeit, unter Bezugnahme auf das Aufenthaltsgesetz eine Duldung aus dringenden persönlichen Gründen zu erwirken, um einen Aufenthalt bis zum Ende der Ausbildung zu ermöglichen. Sie sehen, meine Damen und Herren von den Grünen und den Linken: Bereits heute erhalten die Auszubildenden und die Ausbildungsbetriebe die Sicherheit, dass die Investition in die Berufsausbildung nicht vergebens ist. Wir müssen an die Arbeitgeber appellieren; denn sie sollten sich noch ein wenig deutlicher für diese Menschen einsetzen und sie befähigen, eine Ausbildung zu absolvieren. Ich will gar nicht abstreiten, dass es Verbesserungsmöglichkeiten gibt, dass es noch weitere Verbesserungen geben muss. In dem Antrag der Grünen wird gefordert, das Erlernen der deutschen Sprache sofort zu ermöglichen. Ich habe gerade schon einmal versucht, unsere Meinung dazu deutlich zu machen: Erst einmal muss der Status geklärt werden. Die Menschen müssen stabilisiert werden. Das Erlernen der deutschen Sprache ist das Wichtigste überhaupt; aber es geht auch darum, beim Erlernen der deutschen Sprache auf die spezifischen Besonderheiten einzugehen. Das ist ganz wichtig; denn wir müssen die Fachkräfte befähigen, in ihren Berufen tätig zu sein. Sie sollten nicht irgendeinen Beruf aufnehmen müssen. In der Tat ist es richtig, dass die Menschen arbeiten gehen wollen. Ich möchte aber nicht, dass ein -Mediziner in irgendeinem Landschaftsgartenbaubetrieb tätig ist. Nichts gegen Landschaftsgärtner, aber der Mediziner muss als Mediziner eingesetzt werden können. Auch die Pflegerin muss als Pflegerin eingesetzt werden können. Auch sie sollte nicht irgendeinen Beruf aufnehmen müssen. Die Bedingung dafür ist, dass wir das entsprechende Programm der BA stärken. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Das sollten wir in aller Ruhe machen. Das bedeutet Zeit, das bedeutet Geduld, und das wird nicht von heute auf morgen gehen. Die Welt ist nicht einfach, Frau Pothmer. Die Welt ist etwas komplizierter. Wir können sie uns in Deutschland auch nicht einfach stricken. Manches bedarf Zeit. Qualifizierung braucht Zeit, und die müssen wir uns auch nehmen. Lassen Sie mich noch auf eines eingehen – ich denke, auch das ist eine wichtige Geschichte, die wir hier angehen müssen –: Wir müssen immer den Handlungsbedarf sehen und reagieren. Wir haben heute Abend eine große Runde mit den Ländern. Ich habe jetzt schon zweimal die Frage gehört: Warum sind die Kommunen nicht eingeladen? Wenn Sie unser Föderalismussystem kennen (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch jetzt eine Ausrede! Das hat doch mit den reellen Problemen nichts zu tun! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Ausflucht!) – ich denke, Sie sind lange genug dabei, und Sie kennen es mittlerweile –, dann wissen Sie, dass der Bund in dieser Sache natürlich mit den Ländern verhandelt. Hier will ich auf eines hinweisen: Es wäre ganz toll, wenn auch die Bundesländer, und zwar alle Bundesländer, die 500 Millionen Euro, die der Bund zur Verfügung gestellt hat, an die Kommunen weitergeben würden. (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh ja! Das wäre ganz toll!) Das ist nämlich nicht in allen Bundesländern so. Dann kämen wir vor Ort an dieser Stelle weiter. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zum Zweiten. Die Bundesländer engagieren sich ja. Ich will deutlich machen, dass es zwei Bundesländer gibt, die von sich aus auch eigene Sprachkurse anbieten. Auch das ist etwas, was wir benötigen: Gemeinsamkeiten von Kommunen, Ländern und Bund. Wir werden nicht alles zentral regeln können. Denn ansonsten würden wir an dieser Stelle dem Föderalismus in Deutschland nicht mehr gerecht werden. Ich glaube, das wollen auch Sie nicht; denn das würde vieles aushebeln. Sie können also etwas machen. Sie können es in den Ländern machen. Sie können es auch und gerade in Nordrhein-Westfalen machen. Insofern sind wir darauf gespannt, was kommt. Es ist vorhin von einem Zug die Rede gewesen; Frau Kolbe hat davon gesprochen. Ich denke, Sie sind mit Ihrem Antrag letztendlich auf dem Abstellgleis gelandet. (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Genau das Gegenteil! – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh Gott!) Wir sind da weiter. Wir werden Sie überholen, und das wird sich schon morgen herausstellen. Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Fraktion Die Linke, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin, Sie meinten, Sie würden uns überholen. Ich meine, das ist tatsächlich eine Ansage, auf die ich schon seit zehn Jahren, seitdem ich Mitglied des Bundestages bin, warte. Insofern möchte ich kurz anmerken: Zu Beginn Ihrer Rede meinten Sie, die Grünen würden die Welt in Gut und Böse einteilen. Das Problem ist doch, dass es gerade Ihre Schwesterpartei und Ihr Koalitionspartner, die CSU, ist, die die Welt in Gut und Böse einteilt, gerade in Flüchtlingsfragen, und mit dazu beiträgt, dass es in diesem Land teilweise eine Stimmung gibt, die wirklich flüchtlingsfeindlich und damit auch menschenfeindlich ist. (Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU – Jutta Eckenbach [CDU/CSU]: Was? Das ist doch unverschämt! Nehmen Sie das zurück! – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Eine Unverschämtheit!) Ich möchte Ihren Partner Horst Seehofer zitieren, der – neben NPD und AfD – den Spruch von sich gegeben hat, dass Deutschland nicht das Sozialamt der Welt ist. Ich finde wirklich, das ist nicht nur schändlich, sondern auch wahrheitswidrig, meine Damen und Herren. Laut UNHCR gibt es in Deutschland gerade einmal 5 Flüchtlinge pro 1 000 Einwohner. Ich wiederhole: 5 Flüchtlinge auf 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner hier in Deutschland! In Malta sind es 18, in Slowenien 24, im Libanon 260. Aber Sie erzeugen hier durch solche Parolen Stimmung. Das ist schändlich. Sie sollten endlich damit aufhören! Hören Sie auf, Pegida und AfD hinterherzurennen! (Beifall bei der LINKEN – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Wer erzeugt denn hier gerade Stimmung? Ich glaube, da sind wir ja wohl die falsche Adresse! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Richten Sie sich da mal lieber an Ihre eigene Fraktion! Eine Unverschämtheit ist das!) Meine Kollegin ist, was den grünen Antrag betrifft, schon auf einige Kritikpunkte im Hinblick auf die verbliebenen Beschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt eingegangen. Ich finde, dass der grüne Antrag zwar in die richtige Richtung geht, hier aber etwas zu kurz springt. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach ja? Wo denn?) – Ja. – Für die Linke gilt das Prinzip der gleichen Rechte. Wir machen keine Ausnahmen bei Arbeit und Beschäftigung. Wir unterstützen allerdings die Forderungen des grünen Antrags. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für Sie springt ja jeder zu kurz! Sie können ja auch alles besser!) – Ja, natürlich. Wir machen es auch besser, Herr Kollege; lesen Sie sich unsere Anträge durch. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo denn?) Wir stimmen auch nicht im Bundesrat einer Verschärfung des Asylrechts zu und kommen dann mit solchen Anträgen im Bundestag. (Beifall bei der LINKEN) Trotzdem unterstützen wir Ihre Forderungen. Aber Sie müssen eben auch ergänzt werden – Kritik sollte hier erlaubt sein –, damit das Recht auf Arbeit eben nicht von migrationspolitischen Erwägungen abhängig gemacht wird. Wir fordern ein gleiches Recht auf Arbeit von Beginn an. Das beinhaltet eben auch die Abschaffung der sogenannten Vorrangprüfung; meine Kollegin hat es gesagt. Daneben fordert die Linke die Abschaffung der Beschäftigungsverbote, die die Ausländerbehörden gegenüber Personen mit einer Duldung erteilen können. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Unterirdisch!) Dabei unterstellen die Behörden, dass deren Abschiebung aus Gründen scheitere, die sie selbst zu vertreten hätten, zum Beispiel, weil sie die für die Abschiebung notwendigen Papiere nicht besorgen würden. Oder ihnen wird – zumeist eben auch völlig haltlos – unterstellt, dass sie nur wegen des Sozialhilfebezugs nach Deutschland eingereist seien. Ich frage mich wirklich: Was ist das für ein Wahnsinn? Erst durch das Arbeitsverbot werden die Betroffenen nämlich zwangsweise zu Empfängerinnen und Empfängern von staatlichen Transferleistungen. (Jutta Eckenbach [CDU/CSU]: Sie könnten nur ihre Pässe zeigen!) Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. führt hier ein sehr interessantes Beispiel aus Ostwestfalen an – gerade die CDU/CSU sollte hier einmal gut zuhören –: Frau K. ist türkische Staatsangehörige. Sie hat eine Duldung und lebt seit zwölf Jahren in Deutschland. In ihrer Duldung steht: „Beschäftigung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde … gestattet“. Sie hat eine Stelle in der Gastronomie gefunden und beantragt die Arbeitserlaubnis. Doch diese wird ihr verwehrt. Sie sei ja ausreisepflichtig, und eine Arbeitserlaubnis würde dem zuwiderlaufen und zu einer Aufenthaltsverfestigung führen. – So wird sie sich eben trotzdem noch in Deutschland aufhalten, aber arbeiten darf sie nicht. Das bringt auf den Punkt, wie absurd das im Ausländerrecht geregelt ist. Das muss sich ändern. Die Vorrangprüfung und die Beschäftigungsverbote gehören einfach abgeschafft. Ich bin froh, dass Sie gesagt haben: Der Zug hat sich in Bewegung gesetzt. Aber noch mehr würde ich mich freuen, wenn der Zug endlich einmal auf die Zielgerade einbiegen und sich nicht nur im Schneckentempo in Bewegung setzen würde. (Beifall bei der LINKEN) Wir wollen auch die Wohnortverpflichtungen in Flüchtlingsunterkünften und die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit durch die Residenzpflicht wirklich umfassend aufheben. Ich glaube nämlich, das ist eines der Integrationshemmnisse für viele Flüchtlinge in Deutschland. Ich möchte auch noch darauf aufmerksam machen, dass wir als Linke es ablehnen, Menschen nur nach ihren Qualifikationen zu bewerten und gerade im Rahmen der Flüchtlings- bzw. Migrationspolitik zu sagen: Sie sind für die deutsche Wirtschaft nützlich; deshalb ist es in Ordnung und muss etwas in der Gesetzgebung geschehen. – Wir sind vielmehr der Auffassung, dass das nur den Nützlichkeitsrassismus fördert und Wasser auf die Mühlen von Pegida ist, in deren Zehnpunkteprogramm auch steht: Fachkräfte sind willkommen, aber der Rest soll draußen bleiben. Das ist eine erschreckende Logik, und ich fordere dazu auf, einfach einmal darüber nachzudenken, welche Auswirkungen man mit so einer Logik hier in Deutschland vielleicht mitbefördert. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das ist unglaublich!) Zuletzt möchte ich auf eine Initiative zum Zeichen gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit und für einen grundsätzlichen Wandel in der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und der Europäischen Union aufmerksam machen. Wir freuen uns, dass es am 20. Juni 2015 eine entsprechende Veranstaltung geben wird, und ich hoffe, an diesem Tag viele Menschen um 13 Uhr am Oranienplatz zu einer Demonstration bis zum Brandenburger Tor anzutreffen – es wird viele Redebeiträge von Flüchtlingsverbänden und Musik geben –, um ein starkes Zeichen zu setzen. Ich hoffe, dass sich auch die CDU/CSU das anschauen kann. Sie, Frau Kollegin, sind herzlich willkommen. Dann können Sie sich vielleicht ein anderes Bild machen. (Beifall bei der LINKEN – Jutta Eckenbach [CDU/CSU]: Das ist unverschämt!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich der Abgeordneten Kerstin Griese, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt mal ein bisschen Sachlichkeit in die Debatte!) Kerstin Griese (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Dağdelen, wirklich ärgerlich und auch schädlich für diese Debatte ist, (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Ja, schädlich!) dass Sie so tun, als sei dieses ganze Land rassistisch und flüchtlingsfeindlich. Das stimmt nicht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir haben so viel ehrenamtliches Engagement in den Städten, vor Ort, quer durch alle Vereine, Parteien, politische Richtungen und Kirchengemeinden. Es gibt so viel Engagement für Flüchtlinge wie noch nie. Wir haben eine komplett andere Situation als vor 20 Jahren, und ich bin sehr dankbar dafür, dass das so ist. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es hilft der Sache nicht, das Gegenteil zu behaupten. Natürlich ist noch nicht alles gut. Vieles kann noch besser werden. Aber wir haben in den letzten Monaten in diesem Bereich so viel verbessert wie noch nie. Wir haben das in dieser Koalition geschafft. Manchmal hat es mich auch gewundert, dass wir es zusammen geschafft haben. (Heiterkeit bei der SPD) Wir haben die Arbeitserlaubnis erleichtert, die Residenzpflicht abgeschafft und das Asylbewerberleistungsgesetz verbessert. Wir haben wirklich viel verändert, und wir sind für alle Anregungen dankbar, was man noch mehr tun kann. Für die Flüchtlinge muss noch mehr getan werden – dazu kommen wir noch –, aber so zu tun, als gäbe es nur Rückschritte, ist komplett falsch und hilft der Sache und vor allen Dingen den Flüchtlingen überhaupt nicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Jahr werden 400 000 Menschen aus schwerster Not zu uns kommen und bei uns Asyl beantragen. Unser Land will und soll eine Willkommenskultur zeigen. Das kostet Geld. Deshalb ist es gut, dass es heute Abend im Kanzleramt ein Gespräch darüber gibt, wie die Leistungen für Flüchtlinge, für Asylbewerber finanziert werden können. Der Bund hat bereits jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich für dieses und noch einmal für nächstes Jahr zur Verfügung gestellt. Auch das ist nicht „nichts“, sondern es ist eine ganze Menge. Aber ich sage auch ganz klar: Es reicht noch nicht aus. Die Situation in den Kommunen zeigt, dass der Bund noch weiter und noch mehr unterstützen muss. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) In der Frage, was eine gelingende Integration ausmacht – darum geht es nämlich –, geht es um drei Bereiche: Gesundheit – dieser Bereich wäre eine eigene Debatte wert –, Sprache und Integration durch Arbeit. Wir konzentrieren uns gerade bewusst auf die Themenfelder Sprache und Arbeit, die auch zusammengehören. Denn gerade nach einer Flucht mit traumatischen Erlebnissen ist es zur Stabilisierung sehr wichtig, hier einen Arbeitsplatz zu finden, soziale Kontakte zu haben, Wertschätzung zu erleben. Oft hilft das dabei, schlimme Erfahrungen zu verarbeiten. Die Grünen fokussieren sich in ihrem Antrag und in der Debatte auf 1 000 neue Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit. Das klingt erst einmal gut. Ein Sofortprogramm klingt nach Aktivität. Manchmal nutzt das mehr denjenigen, die laut danach rufen, als denen, für die es sein soll. Ich glaube, wir müssen erst einmal die vorhandenen Aktivitäten besser vernetzen und unterstützen, und wir brauchen eindeutig mehr Mittel für den Sprach-erwerb. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dass wir einen Fachkräftemangel haben, ist schon angesprochen worden. Wir brauchen Menschen, die bei uns leben und arbeiten wollen. Wir brauchen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, und wir brauchen sie mit ihren Familien. Wir wollen sie in dem Willen und Wunsch, rasch Arbeit zu finden, unterstützen, damit sie nicht auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Es ist durchaus ein Fortschritt in der Debatte, dass neben den humanitären Argumenten, die mir sehr sympathisch sind und die ich immer in den Vordergrund stelle, jetzt auch ökonomische hinzukommen und die großen Unternehmen, das Handwerk, der Mittelstand und die Arbeitgeberverbände sich für Flüchtlinge engagieren. Die Wirtschaftswoche hat neulich sogar getitelt, „Manager wollen sich um die Flüchtlingspolitik kümmern“, und ein großer Automobilkonzern hat einer Landeshauptstadt Geld für die Einrichtung eines „Welcome-Fonds“ gespendet und Flüchtlingsprojekte unterstützt. Diese Aktivitäten helfen, die Stimmung in unserem Land und die Situation der Flüchtlinge zu verbessern. Ich unterstütze das ausdrücklich. (Beifall bei der SPD) Ich bin froh, dass jetzt auch die Arbeitgeberverbände eine rasche Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt fordern und dass sie fordern, dass junge Menschen, die hier eine Ausbildung machen, ein Bleiberecht bekommen, damit sicher ist, dass sie sie auch abschließen können. Denn das alles zeigt, dass Flüchtlinge in unserem Land als Bereicherung und Chance erfahren werden. Das ist der Wandel, in dem wir uns befinden, und das ist eine gute und richtige Entwicklung, die wir unterstützen wollen. (Beifall bei der SPD) Wir haben schon einiges zur Unterstützung getan. Wir haben die Arbeitserlaubnis nach drei Monaten statt wie früher nach einem Jahr ermöglicht. Wir haben eingeführt, dass die Vorrangprüfung nach kurzer Zeit wegfällt. Die Residenzpflicht haben wir übrigens völlig abgeschafft, Frau Kollegin. Da waren Sie noch im falschen Film; das war veraltet. (Widerspruch der Abg. Sevim Dağdelen [DIE LINKE] – Zuruf von der CDU/CSU: Sie ist in vielen Dingen im falschen Film!) Wir haben im Bereich der Sprachkurse dafür gesorgt, dass die Mittel für die Integrationskurse um 25 Millionen Euro auf 269 Millionen Euro erhöht werden. Das sind wichtige Schritte, aber es muss noch mehr folgen. Es gibt die Sprachkurse, die berufsbezogene Deutschkenntnisse vermitteln, und wir unterstützen ausdrücklich die Forderung von Ministerin Andrea Nahles, dass wir hier mehr Geld brauchen. Wir brauchen ein Anschlussprogramm, ein eigenständiges Bundesprogramm, mit dem die Sprachförderung zur Integration in den Arbeitsmarkt weitergeführt und verbessert wird. Wir brauchen aber auch eine bessere Vernetzung. Denn oft scheitert es an den Schnittstellen. Vielen fehlt der grundständige Sprachkurs; sie brauchen gerade diesen zuerst. Wir müssen zudem die richtig guten Förderprojekte zur Vermittlung in Arbeit, die es bereits gibt, weiterführen und unterstützen. In meinem Heimatbundesland Nordrhein-Westfalen hat die Bundesagentur für Arbeit 32 zusätzliche Vermittlungsfachkräfte eingestellt, die die Potenziale der Flüchtlinge erkennen und sie auf den Arbeitsmarkt vorbereiten sollen. Das ist ein richtig guter praktischer Schritt. (Beifall bei der SPD) Sie arbeiten zusammen mit den Bleiberechtsnetzwerken, die eine sehr erfolgreiche Quote haben. Dadurch können tatsächlich viele Menschen vermittelt werden. Meine Kollegin Daniela Kolbe hat schon das Modellprojekt „Early Intervention“ vorgestellt, das ein Beispiel für gelingende Integration durch Spracherwerb, durch Anerkennung der Abschlüsse und durch Vermittlung in Arbeit ist. Wir haben das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“, das schon seit 2005 daran arbeitet, Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit zu bringen. Auch das ist ein wichtiger Schritt. Ich führe das auf, um deutlich zu machen: Das müssen wir verstetigen, das müssen wir fortführen, das müssen wir auch besser koordinieren. Ich wünsche mir, dass heute Abend im Kanzleramt auch darüber gesprochen wird. Denn wichtig ist, dass eine Jobvermittlung in Zukunft nicht an der Dublin-Regelung scheitern darf. Ein Ausbildungsplatz darf nicht am Aufenthaltsstatus scheitern. Und eine Arbeitsmöglichkeit darf nicht an fehlenden Sprachkenntnissen scheitern. Da wollen und müssen wir noch mehr tun. (Beifall bei der SPD) Ein letzter Punkt, der auch dazu gehört und mir am Herzen liegt, ist die Betreuung, Unterbringung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Das sind oft Jugendliche, das sind oft junge Männer, die dringend mehr Unterstützung brauchen. Ich bin sehr froh, dass Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig das Programm „Willkommen bei Freunden“ aufgelegt hat, um sich dieser Gruppe, um die man sich bisher viel zu wenig gekümmert hat, anzunehmen und ihr eine Perspektive zu geben, sie zu begleiten und möglichst in eine Ausbildung zu vermitteln. (Beifall bei der SPD) Es liegen viele Chancen darin, dass Menschen zu uns kommen. Wir arbeiten daran, ihre Situation zu verbessern. Ich appelliere noch einmal eindeutig an die Runde heute Abend im Kanzleramt: Wir brauchen dafür mehr Geld: mehr Geld für Sprachkurse, für die Unterstützung der Kommunen, für die Fortführung der erfolgreichen Projekte zur Arbeitsvermittlung. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft, damit wir ein Land sind, das Menschen willkommen heißt und ihnen eine Chance gibt – eine Chance auf gute Arbeit und gutes Leben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Andrea Lindholz, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Andrea Lindholz (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Natürlich müssen anerkannte Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz erhalten und dauerhaft bei uns bleiben, schnell integriert werden. Allerdings muss man ganz klar zwischen Asylbewerbern im Allgemeinen und anerkannten Flüchtlingen unterscheiden. Ihr Antrag blendet diese zentrale Herausforderung der Asylpolitik wie immer aus und verallgemeinert, anstatt klar zu trennen. Asyl dient nach wie vor ausschließlich und in erster Linie dem Schutz von verfolgten Menschen und nicht der Anwerbung von Fachkräften. (Beifall bei der CDU/CSU) Mehr als die Hälfte aller Asylanträge in Deutschland wird derzeit von Menschen gestellt, die aus dem Westbalkan stammen, obwohl diese Anträge seit Jahren zu nahezu 100 Prozent als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Im letzten halben Jahr wurden dreimal mehr Asylbewerber vom Westbalkan registriert – dreimal mehr! – als syrische Kriegsflüchtlinge. Nur rund 15 Prozent aller Asylbewerber stammen aus Syrien. Seit dem Ausbruch des Krieges haben über 100 000 syrische Flüchtlinge hier in Deutschland Schutz gefunden. Im Gegensatz zu den Asylbewerbern aus dem Westbalkan, die nicht auf der Flucht sind, suchen sie Schutz vor Krieg und Verfolgung. Die Flüchtlinge aus dem Westbalkan sind auf der Suche nach Arbeit. Viele geben das in den Befragungen auch ganz offen zu. Dass sie auf der Suche nach Arbeit sind, ist auch nachvollziehbar, das ist auch nichts Verwerfliches, aber die Regelungen hierfür sind nicht im Asylrecht zu suchen. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Aktuell sind rund zwei Drittel aller Asylbewerber also nicht schutzbedürftig. Diese abgelehnten Asylbewerber brauchen, so leid es mir tut, keine Integrationshilfen, sondern sie müssen zügig ausreisen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist kein Populismus, sondern die ganz klare gesetzliche Rechtslage. (Zuruf der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Wir müssen unser Asylrecht konsequent durchsetzen und abgelehnte Asylbewerber ausweisen und abschieben. Wir riskieren ansonsten die öffentliche Zustimmung für unser Asylsystem. Die vielen aussichtslosen Anträge binden Ressourcen. Wir brauchen diese Ressourcen für die Versorgung der Flüchtlinge, damit diejenigen, die wirklich unsere Hilfe benötigen, Hilfe bekommen und damit die Verfahren schneller erledigt werden können. Wir wecken damit aber auch Hoffnungen in den Herkunftsländern, die wir nicht wecken dürfen. Der im Antrag geforderte Statuswechsel für Asylbewerber zum Beispiel würde einen massiven Fehlanreiz setzen und die Verfahren noch mehr in die Länge ziehen. Es ist nicht unsere Aufgabe, zu prüfen, aus welchem Grund jemand ein Recht hat, zu uns zu kommen. Mich haben in dieser Woche im Bundestag 25 junge Asylbewerber aus einer Berufsschule meines Wahlkreises mit ihren Lehrern besucht. Auf meine Frage, woher sie kommen und wer schon einen Bescheid hat, haben drei von ihnen – syrische Flüchtlinge – geantwortet, bereits einen positiven Bescheid erhalten zu haben. Ein junger Mann hatte einen Duldungsstatus. Alle anderen haben noch auf ihren Bescheid gewartet, auch diejenigen aus den Westbalkanstaaten. (Zuruf der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist noch zu lang. Sie beträgt laut Statistik sieben Monate, in der Realität geht sie noch darüber hinaus. Auch die Zahl hinsichtlich des Rückstandes ist korrekt. Hieran müssen wir in erster Linie arbeiten. Das ist das aktuell größte Problem für unser Asylsystem, aber auch für die Menschen, die zu uns kommen. Es ist wichtig, dass sie schnell wissen und Sicherheit bekommen, ob sie bleiben dürfen oder nicht. Es ist nicht richtig, dass sie eine Ausbildungsklasse besuchen und nicht wissen, ob sie bleiben dürfen. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür können Sie die Voraussetzungen schaffen!) Es ist nicht richtig, dass sie Deutsch lernen, dass sie sich Hoffnungen machen und dann vielleicht zurückgeschickt werden. Hier müssen wir ansetzen. Wir müssen schnellere Entscheidungen treffen. Ich hoffe, dass das mit den neuen Stellen im BAMF gelingt: 2 000 weitere Stellen sind zugesagt. Das wird seine Wirkung zeigen. Das ist wichtig für die Asylbewerber, für die Kommunen und auch für die Herkunftsländer. (Beifall bei der CDU/CSU) Natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, bin auch ich und sind auch wir dafür, dass den tatsächlich Schutzbedürftigen, wie zum Beispiel den syrischen Flüchtlingen, den Schülern, die mich am Montag im Bundestag besucht haben, schnell und unbürokratisch geholfen wird. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass sich nach wie vor über 50 Millionen Menschen auf der Flucht befinden. Dieses Problem werden wir nicht alleine mit Geld und mit Personal lösen. Wir müssen auch für Verbesserungen in den Herkunftsländern und in den Anrainerstaaten sorgen. Hier ist die ganze Europäische Union und nicht nur Deutschland gefordert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Daniela De Ridder [SPD]) Auch ich möchte, dass die jungen Menschen aus dem Westbalkan, die in dieser Woche bei mir im Bundestag waren, wissen, woran sie sind, dass wir sie vor Ort aufklären, welche, Frau Kollegin, legale Möglichkeit es gibt, um nach Deutschland zu kommen und hier zu arbeiten oder eine Ausbildung aufzunehmen. Wir haben diese Möglichkeiten. (Widerspruch der Abg. Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]) Dann setzen sie auch keine Hoffnungen in aussichtslose Asylverfahren. Wenn ein Unternehmen wie Daimler Fachkräfte sucht, dann sollte es erst einmal die legalen Einreisemöglichkeiten für Fachkräfte aus dem Ausland nutzen. Das geltende Arbeitsmigrationsrecht für Hochqualifizierte und für Fachkräfte aus Drittstaaten wurde vor zwei Jahren massiv ausgeweitet. Wir haben 70 Mangelberufe definiert, um den Branchen, die tatsächlich unter einem Fachkräftemangel leiden, die Anwerbung von Fachkräften auch aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern. Zudem stellte Deutschland im letzten Jahr rund 90 Prozent aller Blauen Karten aus der EU aus. Es ist doch nicht so, dass es keine Möglichkeit gibt, zu uns zu kommen. Erzählen Sie uns das doch nicht immer! Das ist schlicht falsch. Wir müssen zwischen berechtigten Asylbewerbern und Arbeitsuchenden trennen, für die es andere Möglichkeiten und Wege gibt, zu uns zu kommen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte auf einen anderen Aspekt eingehen. Laut Studie des DGB liegt die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland trotz des Rekordniveaus der Beschäftigung bei 300 000. So viele junge Menschen in Deutschland sind ohne Arbeitsplatz. Von denen spricht in der Zwischenzeit kein Mensch mehr. (Widerspruch bei Abgeordneten der SPD) In vielen freizügigkeitsberechtigten EU-Staaten wie Spanien, Frankreich und Italien ist die Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor extrem hoch. Deutschland muss daher nach wie vor erst hier bei uns, danach in Europa und dann im Rest der Welt nach Arbeitskräften suchen. Das hat nichts mit der Frage zu tun, wer einen Asylanspruch hat und wem wir auf diesem Weg zügig helfen. (Widerspruch von der LINKEN) Ich wehre mich dagegen, dass Sie alle, die zu uns kommen, in einen Topf schmeißen. Ich wehre mich auch dagegen, dass die Wirtschaft hier nicht differenziert und aus meiner Sicht teilweise falsche Forderungen erhebt und suggeriert, man hätte keine Möglichkeit, Asylbewerber auf legalem Wege bei sich arbeiten zu lassen. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin, es gibt vom Kollegen Rossmann aus der SPD-Fraktion den Herzenswunsch nach einer Zwischenfrage. Wollen Sie sie zulassen? Andrea Lindholz (CDU/CSU): Ich möchte gern den einen Aspekt noch abhandeln. Dann können Sie Ihre Zwischenfrage stellen. Vizepräsident Peter Hintze: Dann ist aber Ihre Redezeit um. Andrea Lindholz (CDU/CSU): Ich dachte, die Zwischenfrage stoppt die Redezeit. Vizepräsident Peter Hintze: Ja, aber wenn sie um ist, dann gibt es nichts mehr zu stoppen. (Heiterkeit) Andrea Lindholz (CDU/CSU): Dann rede ich jetzt zu Ende. – Asylbewerber und Flüchtlinge haben bei uns bereits viele Möglichkeiten. Der Besuch einer Schule, einer Berufsschule oder auch einer Universität ist bei uns erlaubnisfrei möglich. Nur in Deutschland gibt es mit § 60 a Aufenthaltsgesetz für Geduldete die Möglichkeit, die Ausweisung aufgrund einer laufenden Ausbildung auszusetzen. Nicht einmal im liberalen Schweden gibt es diese Möglichkeit. Ihre Forderung im Antrag unter Punkt 8 ist damit überflüssig. Wir haben im letzten Jahr die Residenzpflicht eingeschränkt, wir haben den generellen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach drei Monaten erleichtert. Mit dieser relativ zügigen Erteilung der Arbeitserlaubnis schaffen wir zwar auf der einen Seite Verbesserungen, aber auf der anderen Seite müssen wir uns immer wieder vor Augen halten, dass das auch migrationspolitische Anreize setzt, zu uns zu kommen. Ich halte die Forderung, dass man hier vom ersten Tag an arbeiten darf, migrationspolitisch schlicht für einen Fehlanreiz. Allein jetzt schon wird jeder dritte Asylantrag in der EU in Deutschland gestellt. Warum ist das denn so? Wir haben nach wie vor die besten Bedingungen. Deshalb höre ich mir von der Kollegin von der Linken nur ungern diesen im Übrigen unqualifizierten Vorwurf an, Deutschland sei nicht aufnahmefreundlich, Deutschland oder auch Bayern oder die CDU oder die CSU seien am Ende auch nicht zuwanderungsfreundlich. Das ist völliger Blödsinn und geht an dem vorbei, was wir in den letzten Monaten und Jahren in diesem Bereich schon für die Menschen getan haben. (Widerspruch der Abg. Sevim Dağdelen [DIE LINKE]) Im Übrigen treten Sie auch das Engagement der vielen Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, die sich für die Asylbewerber engagieren, mit Ihrer Rede (Zurufe von der LINKEN) – es ist empörend, was Sie vorhin gesagt haben – mit Füßen, und ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie sich dafür entschuldigen. Das war wirklich eine Unverschämtheit. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich wünsche dem Gipfel bei der Kanzlerin heute viel Erfolg. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen der SPD ganz ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit auch im Bereich der Innenpolitik. Ich weiß, dass wir in den kommenden Monaten weiterhin für die Menschen, die zu uns kommen, gute Regelungen schaffen werden und dass wir für eine gute Politik und auch für eine gute Integrationspolitik stehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Eine Kurzintervention des Kollegen Dr. Rossmann. Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Liebe Frau Kollegin, dem Engagement, das Sie in die Rede gelegt haben und wofür Sie viel Zustimmung aus dem ganzen Hause bekommen werden, wollte ich an einer Stelle Unterstützung geben: Tatsächlich ist es so, dass wir uns über die jugendlichen Arbeitslosen in Portugal, in Griechenland und anderswo Gedanken machen. Aber man wird dieser Bundesregierung nicht vorwerfen wollen, dass sie sich nicht mindestens genauso viele Gedanken um die 300 000 jungen Menschen machte, die bei uns ohne Arbeit sind. Sonst würden wir vergessen machen, was wir mit der Allianz für Aus- und Weiterbildung und mit den Engagements, die Frau Wanka und andere in ihren Häusern für mehr Berufsorientierung und mehr Qualifizierung usw. zeigen, tun. Ich finde, wir dürfen das nicht befördern, indem wir selbst etwas als Angriff formulieren, was tatsächlich nicht auf die Praxis dieser Regierung zutrifft. Diese Regierung nimmt dies engagiert in den Blick, und sie engagiert sich mit vielen konkreten Maßnahmen für die jungen Menschen, die bei uns noch ohne Ausbildung und ohne berufliche Perspektive sind. Vielleicht können wir dies zusammen festhalten, statt heute auf eine falsche Weise Fronten aufzubauen, die tatsächlich nicht da sind. Das zu sagen, war mir wichtig. Damit wollte ich Sie nicht angreifen; ich wollte nur noch einmal das Engagement auch für diese 300 000 Jugendlichen deutlich he-rausstellen. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön, Frau Kollegin Lindholz. Andrea Lindholz (CDU/CSU): Ich möchte mich ganz herzlich für die Klarstellung bedanken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: So, der Koalitionsfrieden ist hergestellt. (Heiterkeit) Nächster Redner ist der Kollege Dr. Matthias Bartke, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Matthias Bartke (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Meldung ist noch frisch, aber sie war absehbar: Seit Jahresbeginn haben mehr als 100 000 Menschen die gefährliche Flucht über das Mittelmeer nach Europa gewagt. Die meisten von ihnen kommen aus dem Nahen Osten und aus Afrika. Der Anstieg der Zahlen ist dramatisch und stellt uns vor neue Herausforderungen. Es geht um Tausende persönliche Schicksale, tausendfach um Zukunft und Hoffnung; Frau Zimmermann, ich fand, dass Sie das durchaus anschaulich dargelegt haben. Deswegen dürfen wir uns von dem Flüchtlingsstrom gefordert fühlen. Aber wir müssen gleichzeitig klarstellen, dass wir nicht überfordert sind. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Seit Beginn unserer Regierungszeit haben wir daher schon eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Länder und Kommunen bei der Versorgung und der Integration von Flüchtlingen zu unterstützen. Geld spielt dabei eine ganz wesentliche Rolle. Deswegen erhalten die Länder 2015 und 2016 einen höheren Anteil an den Einnahmen aus der Umsatzsteuer. Dieser Anteil beträgt jeweils 500 Millionen Euro. Außerdem haben wir die Zahl der Personalstellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2014 und 2015 um 750 aufgestockt. Weitere 750 Stellen wurden im Nachtragshaushalt 2015 bewilligt. Es ist ein erster Erfolg, dass dies bereits zu einer deutlichen Verkürzung der Asylverfahren geführt hat. Aber Asylverfahren sind das eine, ein Dach über dem Kopf ist das andere. Mit Veränderungen im Baurecht haben wir deshalb dafür gesorgt, dass Flüchtlingsunterkünfte schneller zur Verfügung stehen. Diese Veränderung ging auf eine Bundesratsinitiative meiner Heimatstadt Hamburg zurück. Hinzu kommt: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überlässt Flächen zur Unterbringung von Flüchtlingen künftig mietfrei. Das spart Kommunen und Ländern jährlich weitere 25 Millionen Euro. Mit dem Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden“ unterstützen wir – Frau Griese hat darauf hingewiesen – gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung die Kommunen dabei, junge Flüchtlinge willkommen zu heißen. Das alles sind Maßnahmen, die Flüchtlingen hier in Deutschland bessere Bedingungen bieten. Das allein reicht jedoch nicht aus. Voraussetzung dafür, dass die Flüchtlinge auch in unserer Gesellschaft ankommen, ist das Erlernen der deutschen Sprache. Deshalb haben wir die Integrationskurse zum Spracherwerb nachhaltig gestärkt. (Beifall bei der SPD) Im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2014 konnten wir die Mittel hierfür um 40 Millionen auf 244 Millionen Euro erhöhen und im Haushalt 2015 verstetigen. Über den Nachtragshaushalt konnten wir die Mittel um weitere 25 Millionen Euro erhöhen. (Beifall bei der SPD) Die Sprache ist Ausgangspunkt, um im Alltag mit Mitmenschen zusammenzukommen. Das gilt auch und ausdrücklich für Asylbewerber. Wir haben die Mittel für die Sprachförderung massiv aufgestockt. Das ist doch, meine Damen und Herren von der Linken, nicht „nichts“; das ist schon sehr, sehr viel. Aber es stimmt: Das Erlernen der Sprache bleibt nur ein erster Schritt. Teilhabe an der Gesellschaft funktioniert bei uns ganz wesentlich über Beschäftigung. In den vergangenen Monaten habe ich an dieser Stelle mehrfach Reden zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit gehalten. Ich habe dabei immer wieder betont, dass Arbeit hilft, soziale Ausgrenzung zu vermeiden. Zwischen Langzeitarbeitslosen und Flüchtlingen gibt es jedoch einen wesentlichen Unterschied. Bei Langzeit-arbeitslosen ist die Vermittlung in Arbeit so wichtig, damit sie der Gesellschaft nicht verloren gehen. Bei Flüchtlingen hingegen ist sie so wichtig, um sie in die Gesellschaft überhaupt erst zu integrieren. Es war uns deswegen ein zentrales Anliegen, den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Geduldete schon früher als bisher zu ermöglichen. Wir haben uns damit durchgesetzt. Asylbewerber und Geduldete können sich nun schon nach drei Monaten um einen regulären Job bewerben. Nach 15 Monaten Aufenthalt entfällt außerdem die Vorrangprüfung, ob nicht ein deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger die Stelle besetzen könnte. Ich sage dazu: Wenn es nach mir ginge, könnten wir das noch einmal deutlich reduzieren. (Beifall bei der SPD) Durch die Verkürzung der Geltungsdauer des Arbeitsverbots sowie die Lockerung der Vorrangprüfung und der Residenzpflicht wird der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge erleichtert; Frau Kolbe hat zutreffend darauf hingewiesen. Der schnellere Zugang zum Arbeitsmarkt und die große Anzahl an Flüchtlingen stellen uns nun vor neue Aufgaben. Wir müssen deutlich mehr Asylbewerber bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, an dieser Stelle setzt Ihr Antrag durchaus zu Recht an. Er nimmt zu Recht auf laufende Maßnahmen Bezug. Dazu gehört das Projekt „Early Intervention“, das hier schon mehrfach – so auch in Ihrem Antrag – erwähnt wurde. Hier wird erprobt, wie eine schnelle, qualitativ hochwertige Arbeitsmarktintegration von qualifizierten Asylbewerbern gelingen kann. Das Projekt ist im Januar 2014 gestartet und zeitigt bereits Erfolge. Ich stimme Ihnen hier ausdrücklich zu. Mit vielen Ihrer Forderungen, die auch aus dem Projekt resultieren, rennen Sie daher bei uns durchaus offene Türen ein. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann bekommen wir ja von Ihnen Zustimmung!) Nicht umsonst bin ich in meiner Rede schon mehrfach auf Sprachkenntnisse zu sprechen gekommen. Obwohl wir die Mittel für Integrationskurse zum Spracherwerb bereits deutlich erhöhen konnten, wird deutlich, dass die Mittel zukünftig nicht ausreichen werden. (Beifall bei der SPD) Auch die berufsqualifizierenden Kurse bei der Bundesagentur für Arbeit müssen ausgebaut werden. Unsere Arbeitsministerin Andrea Nahles hat diesen Bedarf erkannt und wird sich für die Bereitstellung der Mittel einsetzen. Asylsuchende und Geduldete, die mit hoher Wahrscheinlichkeit lange Zeit in Deutschland bleiben, sollten von Beginn an die Möglichkeit zum Spracherwerb und zu berufsqualifizierenden Angeboten haben. (Beifall der Abg. Daniela Kolbe [SPD]) Ich freue mich, dass wir mit dem Nachtragshaushalt für Integrationskurse einen Schritt in diese richtige Richtung unternommen haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Auch im Hinblick auf Jugendliche und ihre Ausbildung sehen wir keinen Dissens. Jugendliche und junge Erwachsene sollten meines Erachtens unabhängig von ihrem Asylverfahren eine berufliche Ausbildung aufnehmen und beenden können. Dabei ist es nur konsequent, auch nach Beendigung der Ausbildung einen sicheren Aufenthaltsstatus zu bieten. Ich freue mich, dass Sie mit Ihrem Antrag unserem Handeln Nachdruck verleihen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Es liegt in unser aller Interesse, Flüchtlinge bei uns willkommen zu heißen und ihnen die besten Startmöglichkeiten zu bieten. Deswegen werden wir auch in den nächsten Monaten unsere Anstrengungen hierfür fortsetzen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Herr Dr. Pätzold von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen debattieren wir heute die Frage, wie es gelingen kann, Flüchtlinge schneller in Arbeit und Ausbildung zu bringen. Es ist – angesichts der emotionalen Debatte, die hier im Haus geführt wurde –, wie ich glaube, sehr wichtig, dass wir darüber sachlich diskutieren. Dafür ist es notwendig, dass wir uns mit den Zahlen derer beschäftigen, die nach Deutschland gekommen sind und hier Asyl beantragt haben. Im letzten Jahr waren es knapp über 200 000 Menschen. Die Schutzquote derer lag bei 31,5 Prozent; das heißt, die Wahrscheinlichkeit, hierbleiben zu können und eine Perspektive zu haben, lag ungefähr bei jedem Dritten vor. Die größte Gruppe kam mit 41 000 Personen aus Syrien. Bei diesen lag die Schutzquote bei 90 Prozent. Wenn man die Bilder aus den Nachrichten kennt und wenn man weiß, was dort vor Ort passiert, dann ist es keine große Überraschung, dass die Zahl mittlerweile sogar gegen 100 Prozent tendiert. Für Serben, die zweitgrößte Personengruppe mit 27 000 Anträgen, lag die Schutzquote bei 0,2 Prozent; jeder Fünfhundertste hatte somit eine Bleibeperspektive. Wenn man die gesamten Westbalkanstaaten betrachtet, dann kann man von einer Schutzquote von 1 bis 2 Prozent ausgehen. Das heißt also, jeder Hundertste bis Fünfzigste hat eine Perspektive, hierbleiben und sich in die Gesellschaft integrieren zu können und auch perspektivisch hier arbeiten zu dürfen und natürlich arbeiten zu müssen; denn wir wollen die Menschen über Arbeit integrieren. Wenn wir uns die Zahlen in den ersten Monaten anschauen – wir haben gehört, dass knapp 100 000 Flüchtlinge bisher schon nach Deutschland gekommen sind, davon mehr als die Hälfte aus den Westbalkanstaaten –, dann müssen wir die Diskussion sehr ehrlich führen. Wenn es darum geht, diese Zahlen nicht nur sachlich vorzutragen, sondern auch zu schauen, wie die Situation vor Ort ist, dann möchte ich in Richtung von Frau Zimmermann von der Fraktion Die Linke sagen, dass sich unsere Abgeordneten vor Ort natürlich die Einrichtungen ansehen. Meine Kollegin Frau Weiss schaut sich nicht nur in ihrem Wahlkreis die Einrichtungen an und redet mit den Menschen vor Ort, sondern sie macht seit 23 Jahren auch ein Projekt auf den Philippinen, mit dem sie versucht, die Entwicklung vor Ort zu unterstützen. Deshalb ist sie genau die falsche Person, die Sie kritisieren, weil sie sich angeblich nicht für die Flüchtlinge vor Ort interessiere und nicht mit den Menschen rede. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Weil wir uns für die Themen vor Ort interessieren, ist auch ein Großteil unserer Abgeordneten direkt gewählt. Das gilt für mich nicht. Aber man muss auch noch Ziele im Leben haben. Trotz allem habe ich mir am 27. Mai dieses Jahres alle sechs Einrichtungen, in denen Flüchtlinge in Lichtenberg untergebracht sind, angeschaut. Insgesamt sind dort knapp 2 000 Personen untergebracht. Auch hier gilt, dass über die Hälfte von ihnen, knapp 1 200, aus den Westbalkanstaaten kommen, deren Bleibeperspektive überschaubar ist. Aber immer mehr kommen mittlerweile aus Syrien und dem Irak. Wenn man sich mit diesen Personen unterhält, merkt man, dass sie gern in ihrem Heimatland geblieben wären, aber durch die Situation vor Ort hier eine neue Heimat suchen und natürlich auch – da haben Sie vollkommen recht – arbeiten möchten. Das zeigt uns, dass wir als Gesellschaft die Verantwortung haben, Integration vernünftig zu gestalten. Ich komme aus einem Ostberliner Wahlkreis, wo die Debatten über dieses Thema am Anfang nicht immer einfach waren. Deshalb bin ich sehr glücklich darüber, dass durch die Diskussionen hier im Bundestag und auch in der Öffentlichkeit mittlerweile sehr sachlich darüber gesprochen wird, (Jutta Eckenbach [CDU/CSU]: Aber nicht von allen!) wie man Flüchtlingen helfen kann, und dass die Gesellschaft vor Ort, die Vereine vor Ort, die Träger vor Ort und auch die politischen Parteien Verantwortung tragen und bereit sind, zu helfen, dass es einen großen gesellschaftlichen Konsens gibt, die Integration zu gestalten. Was haben wir bisher getan? Man muss sich ja immer die Entwicklung ansehen. Wir als Bundesgesetzgeber haben noch im Jahr 2013 die Möglichkeit geschaffen, bereits nach neun Monaten eine Arbeit aufzunehmen, natürlich nur, wenn zuvor eine Vorrangprüfung stattgefunden hat. Ich höre aber von meinen Akteuren vor Ort, dass das in der Praxis kein Problem darstellt. Wir, die Koalitionsfraktionen, haben im letzten Jahr dafür gesorgt, dass diese Frist auf drei Monate verkürzt wird. Wir als Gesetzgeber haben also eine Entwicklung aufgenommen und entsprechend gehandelt. Ich fand das sehr wichtig und richtig. Jetzt ist der Antrag der Grünen eingebracht worden. Ich glaube, er verfolgt das Ziel, eine aus ihrer Sicht wichtige gesellschaftliche Debatte in Gang zu bringen. Der Fokus ist ein etwas anderer als der, den meine Fraktion hat; aber auch in diesem Antrag sind sehr vernünftige Forderungen enthalten. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den darin angesprochenen Punkt „Anerkennung von Qualifikationen“. Auch auf meiner Besichtigungstour am 27. Mai 2015 wurde mir deutlich: Das ist relativ klar formuliert und einfach beschrieben; aber wenn es in der Praxis darum geht, dass Menschen, die aus Syrien oder dem Irak geflohen sind, keine Urkunden darüber haben, dass sie ein Studium absolviert haben, entsteht im Zusammenhang mit unserer deutschen Bürokratie das nicht ganz einfach zu lösende Problem, wie man diese Qualifikationen anerkennt. Ich will deutlich sagen: Ich finde es schon wichtig, dass es für alles Urkunden gibt. Das ist sehr deutsch, sehr bürokratisch und sehr klar. Aber es gibt auch vor Ort viele Personen, die versuchen, zu helfen und Brücken zu bauen. In der Praxis wird geschaut, dass man zu Lösungen kommt; aber das dauert natürlich seine Zeit. Das, was Sie in Ihrem Antrag formulieren, sind Punkte, die in der Praxis zum Teil umgesetzt werden. Das Asylrecht ist nicht dazu da, zu entscheiden, wer qualifizierter ist und deswegen eine bessere Perspektive hat, in der Bundesrepublik Deutschland zu bleiben. Das Asylrecht ist geschaffen worden, um Menschen eine neue Heimat zu geben, die Schutz brauchen. Dafür wird sich die CDU/CSU-Fraktion weiter einsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Dr. Diaby von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Dr. Karamba Diaby (SPD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 1 Milliarde Euro zusätzlich vom Bund an die Länder für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen, bis zu 2 000 neue Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für zügige Asylverfahren, Veränderungen im Baurecht, um schnell Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, die Öffnung des Arbeitsmarkts nach drei Monaten für Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geduldete, die Abschaffung der Residenzpflicht, um Asylbewerbern und Geduldeten endlich Bewegungsfreiheit im Lande zu ermöglichen, ein neues Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden“ für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, ein reformiertes Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundsatz „Geld- statt Sachleistungen“ – liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Auswahl von bereits erfolgten und begonnenen Maßnahmen macht deutlich: Wir sind längst dabei, uns vom alten Geist der Abschottung und der Abwehr im Asylrecht zu verabschieden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir befinden uns mitten in einer neuen Phase, in der wir die Potenziale der Geflüchteten in den Blick nehmen und ihnen Chancen eröffnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, Sie schreiben in Ihrem Antrag: Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ein Konzept zu entwickeln, das Flüchtlinge auf ihrem Weg in Arbeit und Ausbildung unterstützt … (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!) Ganz ehrlich: Entweder haben Sie nicht besonders gut aufgepasst, was in den letzten Monaten alles auf den Weg gebracht wurde, oder Sie versuchen, das sensible Thema der Asylpolitik für sich zu nutzen. Ich bin der Meinung: Dieses Themenfeld eignet sich nicht für Parteitaktik. (Beifall bei der SPD) Ich habe in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass das Themenfeld „Migration und Asyl“ der Aufklärung, der Argumente und sachlicher Arbeit bedarf. Ich bin dankbar, dass wir nicht die Debatte der 90er-Jahre wiederholen und dass wir aktuell einen parteiübergreifenden Konsens haben. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Diaby, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Pothmer zu? Dr. Karamba Diaby (SPD): Nein. Ich möchte gerne mein Konzept erst einmal zu Ende bringen; dann können wir diskutieren. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade! – Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann ja noch mal nachfragen!) Ja, wir sind gefordert, aber nicht überfordert. Für die SPD-Fraktion ist klar: Gute Asylpolitik gelingt nur mit einer dauerhaften und substanziellen Beteiligung des Bundes. Wir brauchen weiterhin eine sinnvolle Verantwortungsteilung zwischen Bund und Ländern. Mit großen Erwartungen blicken wir auf die Ergebnisse des heutigen Treffens im Kanzleramt. Es muss den Durchbruch bringen. Aus meiner Sicht brauchen wir endlich eine Öffnung der Integrationskurse, und wir brauchen eine Bleibeperspektive für Auszubildende. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zehn Jahre Integrationskurse in Deutschland, das ist die Erfolgsgeschichte unseres Einwanderungsgesetzes. Sie läuteten den Paradigmenwechsel ein, hin zu einem echten Angebot des Staates. Diese Kurse sind das wichtigste staatlich geförderte Angebot für Einwandernde. Seit der Einführung der Integrationskurse vor zehn Jahren haben sage und schreibe 1 Million Menschen an diesen Kursen teilgenommen. Das ist ein Erfolg. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Sie alle absolvieren 600 Stunden Deutschunterricht und 60 Stunden Orientierungskurs. Mehr als zwei Drittel schließen den Kurs erfolgreich ab. Es klingt abgedroschen, aber es stimmt: Sprache ist die Eintrittskarte für Teilhabe an Arbeit und gesellschaftlichem Leben. Ich weiß aus meiner eigenen Erfahrung, wovon ich rede. Daher brauchen wir die Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete. (Beifall bei der SPD) Bislang bieten einzelne Bundesländer wie mein Bundesland Sachsen-Anhalt und Berlin unter anderem Sprachkurse für Asylsuchende auf freiwilliger Basis an. Sie sind ein voller Erfolg. Es muss aber klar gesagt werden: Der Spracherwerb darf nicht vom Zufall abhängen oder auf Ehrenamtliche abgewälzt werden. (Beifall der Abg. Daniela Kolbe [SPD]) Hier muss der Bund seinen Beitrag leisten. Damit ist auch eine substanzielle Entlastung der Länder und Kommunen verbunden. Das verstehe ich unter moderner Integrationspolitik. Wir müssen Geflüchteten den Aufstieg ermöglichen. Ich meine damit Aufstieg durch Bildung. Wir müssen ihnen Chancen bieten, ihre Fähigkeiten und Talente zu entfalten, sich einzubringen, und ihnen den Weg öffnen, Teil dieser Gesellschaft zu werden. Das ist nicht nur menschenrechtlich geboten, sondern auch volkswirtschaftlich vernünftig. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, zu einer fairen und vernünftigen Asylpolitik zählt die Bleibeperspektive für jugendliche Asylsuchende in Ausbildung. Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeber fordern zu Recht ein sicheres Aufenthaltsrecht für die jugendlichen Asylsuchenden und Geduldeten, die eine Ausbildung beginnen können. Die Arbeitgeber brauchen hier Rechtssicherheit. Die SPD-Fraktion meint: Wir brauchen für diese Jugendlichen einen sicheren Aufenthaltsstatus für die Dauer der Ausbildung und darüber hinaus für eine anschließende Arbeitssuche. Daneben sollten wir auch über pragmatische Ausnahmen nachdenken. Es ist ein Paradox: Wir reden über Konzepte zur Lösung des Fachkräftemangels und darüber, wie wir Menschen aus Drittstaaten anwerben können. Gleichzeitig aber schieben wir Asylbewerber ab, die mit gesuchten Qualifikationen kommen. Hier brauchen wir pragmatische Lösungen. (Beifall bei der SPD) Werte Kolleginnen und Kollegen, alle diese Maßnahmen machen deutlich, dass wir uns auf einem guten Weg befinden – hin zu einem Paradigmenwechsel unseres Asylrechtes: weg von Abwehr und hin zu einer modernen Willkommenskultur. (Beifall bei der SPD) Lassen Sie uns diesen Weg weitergehen, indem wir die Potenziale der Geflüchteten in den Blick nehmen und ihnen Chancen eröffnen. Danke schön. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als letzter Redner in dieser Debatte hat Kai Whittaker von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Kai Whittaker (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich kann den verzweifelten Versuch der Kolleginnen Göring-Eckardt und Pothmer verstehen, hier den Eindruck zu erwecken, als hätten wir in der Großen Koalition in den letzten Monaten nichts getan. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind gar nicht verzweifelt! Das sind Sie vielleicht!) Die Vorredner haben aber schon einige Punkte aufgegriffen. Ich weiß, dass sie das nicht so gerne hören. Deshalb wiederhole ich es einmal. Wir haben es in den letzten zwölf Monaten geschafft, dass Flüchtlinge bereits nach drei Monaten Arbeit aufnehmen dürfen. Sie dürfen nach spätestens 15 Monaten frei ihren Beruf wählen. Dort, wo es Fachkräftemangel gibt, können sie es sogar sofort. Sie dürfen nach drei Monaten in Deutschland wohnen, wo sie wollen. Und wir werden den Kommunen in den nächsten zwei Jahren mit über 1 Milliarde Euro zusätzlich unter die Arme greifen. Darüber hinaus gibt der Bund zusätzlich 40 Millionen Euro für Sprach- und Integrationskurse aus. Ich finde, dass man wirklich nicht sagen kann, dass wir die Hände untätig in den Schoß gelegt haben. Vielmehr haben wir als Bund unsere Hausaufgaben gemacht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn ich mir Ihren Antrag so anschaue, bekomme ich den Eindruck, dass Sie es nicht wirklich ernst meinen. Werte Kollegen von den Grünen, ich weiß, es bereitet Ihnen eine diebische Freude, von diesem Pult aus zu betonen, dass Sie in mehr Bundesländern regieren als die Union. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir heute noch gar nicht gemacht! – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut, dass Sie uns daran erinnern!) Offensichtlich aber wissen Sie nicht, wie Sie mit dieser Verantwortung umgehen sollen. Die allermeisten Punkte, die Sie in Ihren Antrag geschrieben haben, können Sie in den Ländern schon längst umsetzen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen wir auch!) Ob es um Sprachkurse, Netzwerkarbeit, Beratung oder Betreuung geht, das alles ist Sache der Länder. Stattdessen laden Sie Ihre Verantwortung beim Bund ab. (Beifall bei der CDU/CSU) Der Bund ist für das Asylverfahren zuständig, die Länder sind für die Flüchtlinge da. Dass das auch geht, sieht man an den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Ich bin wirklich unverdächtig, ein großer Anhänger des grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann zu sein; das trifft allerdings auch auf die Bundestagsfraktion der Grünen zu. Kretschmann macht genau das, was Sie fordern, nämlich zielgruppenspezifische Sprachkurse auf Kosten des Landes anzubieten. Ich empfehle den grünen Landespolitikern anderswo, einen Besuch im – das hat Jürgen Trittin, glaube ich, vor zwei Jahren ganz charmant formuliert – „Waziristan“ der Grünen abzustatten. Wahrscheinlich trauen sie sich nicht, dorthin zu fahren. Es könnte eine unangenehme Begegnung mit der Realität werden. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Whittaker, die Kollegin Pothmer hat die Bitte nach einer Zwischenfrage. Kai Whittaker (CDU/CSU): Der Kollegin Pothmer kann ich keinen Wunsch abschlagen. – Bitte schön. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Whittaker, das kann Sie noch teuer zu stehen kommen. (Heiterkeit – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Das werden wir ja gleich sehen!) Herr Kollege Whittaker, unser Antrag ist mit dem Titel „In die Zukunft investieren – Asylsuchende auf ihrem Weg in Arbeit und Ausbildung unterstützen“ überschrieben. Da haben wir es im Wesentlichen mit bundespolitischen Kompetenzen zu tun. Wenn Sie hier sagen, der Bund habe seine Hausaufgaben gemacht, dann müssen Sie uns hier einmal erklären, warum die Bundesagentur für Arbeit ein 15-seitiges Papier mit dem Titel „Herausforderung und Handlungsempfehlungen: Humanitäre Zuwanderer in Ausbildung und Arbeit bringen“ vorgelegt hat. Die Bundesagentur für Arbeit sieht erheblichen Handlungsbedarf. Sie selber ist mit der Forderung an die Öffentlichkeit getreten, 1 000 Stellen zusätzlich einzurichten, weil wir in den Jobcentern und bei den Agenturen einen Flaschenhalseffekt haben und weil es unheimlich viel Nachsteuerungsbedarf gibt, zum Beispiel in der Frage der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen. Ich könnte diese Liste weiter fortsetzen. Nehmen Sie doch bitte einmal zur Kenntnis, dass es nicht nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist, sondern dass es darüber hinaus die Bundesagentur für Arbeit ist, dass es die Arbeitgeberverbände sind und dass es die IHK und die Handwerkskammern sind, die einen erheblichen Handlungsbedarf sehen. Stellen Sie nicht fest, dass Sie mit Ihrer Auffassung zunehmend einsam werden? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kai Whittaker (CDU/CSU): Frau Kollegin Pothmer, ich finde eher, dass es sehr einsam um Ihre Fraktion geworden ist. Sie haben letzte Woche in der Medienlandschaft groß verkündet, dass Sie 1 000 neue Stellen für die BA schaffen wollen, um dieses Problem zu beheben. In Ihrem Antrag steht davon nichts mehr. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich steht es da drin!) Insofern mache ich mir um meine Einsamkeit keine Sorgen, Frau Kollegin Pothmer. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich nehme Ihren Antrag auch deshalb nicht wirklich ernst, Frau Kollegin, weil ich glaube, dass es eher ein Showeffekt ist, den Sie versuchen hier zu platzieren. Es ist ja nicht so, dass die Flüchtlinge erst seit Sonntag in dieses Land kommen. Wir diskutieren dieses Thema seit über einem Jahr, und – andere Kollegen haben das schon gesagt – es gibt keine einfachen Antworten. Aber Sie zetteln für heute eine Debatte an und schaffen es gerade einmal zwei Tage vorher, in Ihrer eigenen Fraktion zu klären, was Sie überhaupt wollen, um einen Antrag im Bundestag zu stellen, (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie bitte?) und das an einem Tag, an dem der Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern stattfindet. Ich kann nichts anderes darin erkennen als den verzweifelten Versuch Ihrer Bundestagsfraktion, mit diesem Thema in den Medien zu landen. Die Opposition scheint manchmal zu vergessen, dass wir hier Politik machen und keine Theatervorstellungen geben. Das ist eine freundliche Erinnerung Ihres Parteifreundes – ich hoffe, er ist noch Ihr Parteifreund – Joschka Fischer. Das hat er von diesem Pult aus einmal gesagt. Ich nehme Ihren Antrag aus einem dritten Grund nicht ernst. Ihr Showantrag geht an der Realität vorbei. Was ist das Hauptproblem dafür, dass Asylbewerber keinen Job finden bzw. Schwierigkeiten bei der Jobsuche haben? (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt habe ich Ihnen den Antrag schon im Vorfeld zugeschickt, und Sie haben ihn immer noch nicht gelesen!) Vor kurzem wurde eine Bertelsmann-Studie veröffentlicht, in der ganz klar steht, dass die Asylverfahren zu lange dauern. Letztes Jahr betrug die durchschnittliche Wartezeit circa sieben Monate. Diese Wartezeit ist nicht hinnehmbar. Deswegen haben wir beim letzten Flüchtlingsgipfel vereinbart, 2 000 neue Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu schaffen. Damit verdoppeln wir fast das Personal in diesem Amt, um diesen unsäglichen Wartestau zu beseitigen. Dazu steht in Ihrem Antrag nichts. Das ist enttäuschend. In Ihrem Antrag schweigen Sie zu einem weiteren Thema, das Ihnen unangenehm ist, nämlich zu der Frage, wie wir Wirtschaftsflüchtlinge so schnell wie möglich in ihre Heimatländer zurückbringen können. Die Deutschen – das nehme ich in meinem Wahlkreis wahr; das wird sicherlich vielen Kollegen hier genauso gehen – sind sehr offen und extrem hilfsbereit gegenüber den Flüchtlingen, die Schreckliches erlebt haben. Sie engagieren sich wirklich aufopferungsvoll als Sprachlehrer, als Integrationshelfer oder sind einfach nur da. Diese Haltung der Bürger könne sich aber ändern, wenn die Probleme, die durch den großen Zustrom von Asylbewerbern entstanden seien, nicht gelöst würden. Dieser bemerkenswerte Satz stammt nicht von mir, sondern vom grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, nachzulesen in der Zeit vom 19. September letzten Jahres. Wer mit den Menschen spricht, wird merken, dass dieser Satz wahr ist. Die Menschen in diesem Land sehen sehr wohl den Unterschied zwischen Wirtschaftsflüchtlingen und aus humanitären Gründen Geflüchteten. Sie wissen genau, wer dringend Hilfe braucht und wer nicht. Deshalb wäre es ein starkes Signal von Ihnen, liebe Grünen, wenn Sie hier im Deutschen Bundestag und im Bundesrat Ihre Blockadehaltung endlich aufgäben, damit wir alle Balkanstaaten endlich zu sicheren Herkunftsländern erklären können. (Beifall bei der CDU/CSU) Aber das wollen Sie nicht hören. Das passt nicht in Ihre heile Flüchtlingspolitik. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Argumentation ist wirklich hanebüchen!) Stattdessen ist es einfacher, sich hierhinzustellen und uns als Union zu verunglimpfen. Aber ganz so einfach ist es eben nicht. Wir als Union haben schon nach dem Zweiten Weltkrieg die Flüchtlingspolitik neu begründet. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie?) Ich zitiere: Jede Art von Selbsthilfe soll größtmögliche Förderung erfahren, damit die Heimatvertriebenen in freizügiger Weise am Wirtschafts- und Gesellschaftsleben teilnehmen können. Das stand so im CDU-Wahlprogramm von 1949. Da waren Sie von den Grünen, wie man sagt, noch Quark im Schaufenster. (Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagen Sie?) Deshalb heißen wir übrigens „Union“ und nicht „Partei“: Wir haben es als politische Kraft verstanden, Menschen als Union zusammenzubringen und nicht als Partei zu spalten. Es war eben die Union, die dafür gesorgt hat, dass nach dem Zweiten Weltkrieg 8 Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene eine neue Heimat in Westdeutschland gefunden haben. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen sich noch mal ein bisschen die Geschichte angucken! Wo leben Sie eigentlich?) Heute reden wir von 400 000 Flüchtlingen. Es ist deshalb schon, wie ich finde, eine Ironie der Geschichte, wenn Sie uns vorwerfen, dass wir nichts von Flüchtlingspolitik verstehen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei Ihnen ist der Geschichtsunterricht ausgefallen!) Dazu fällt mir und meinen Kollegen der CDU/CSU-Fraktion wirklich nichts mehr ein. Sie nutzen diese Debatte schlicht und ergreifend zur Effekthascherei, für eine billige Schlagzeile in der Zeitung. Dafür sind wir nicht zu haben. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/5095 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Beratung des Berichts des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2014 Drucksache 18/4990 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 60 Minuten vorgesehen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich werde die Aussprache eröffnen, sobald die Kolleginnen und Kollegen ihre Plätze eingenommen haben. – Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat die Ausschussvorsitzende Kersten Steinke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Kersten Steinke (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Petitionsausschuss – das klingt zunächst nicht nach spannender Politik, sondern eher nach verstaubter Verwaltungsarbeit. Aber ich kann Ihnen versichern: Weder unser Ausschuss noch unsere Arbeit sind verstaubt. Es ist arbeitsintensiv und spannend, aber auch herausfordernd. Das hat seine Gründe. Wir Abgeordnete bekommen immer ganz aktuell und direkt zu sehen, wie sich die vom Bundestag beschlossenen Gesetze auf die Bürgerinnen und Bürger auswirken und wo sich bei Bundesbehörden Verwaltungsfehler einschleichen. Hier Abhilfe zu schaffen, ist unser Ziel. Zunächst ein paar Zahlen und Beispiele. Im Berichtsjahr 2014 wurden 15 325 Bitten und Beschwerden eingereicht; das waren 525 mehr als 2013. Mehr als ein Drittel aller Petitionen gingen auf elektronischem Wege beim Petitionsausschuss ein. Zudem konnten im Berichtsjahr gut 18 000 Petitionen abschließend behandelt werden. Die höhere Zahl hat mit dem Überhang aus dem Wahlperiodenwechsel zu tun. Der Petitionsausschuss wird täglich – neben Bitten zur Gesetzgebung, die 45 Prozent aller Petitionen ausmachen – mit Einzelschicksalen von Menschen konfrontiert, die zwischen die Mühlsteine der Bürokratie geraten sind und nicht mehr ohne fremde Hilfe herauskommen. Stellen Sie sich einmal Folgendes vor: Sie befinden sich seit August 2012 in der Ausbildung und beantragen für sich Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, da Ihr Vater verstorben ist und Ihre Mutter unbekannten Aufenthaltes ist. Sie benötigen dieses Geld als Waise und Alleinstehende ohne Einkommen dringend für Ihren Lebensunterhalt. Sie beantragen es bei der zuständigen Familienkasse an Ihrem Wohnort. Dann kommt endlich der Bescheid – nach sieben Monaten –, eine Ablehnung. Sie legen Widerspruch ein. Dem wird nach einem weiteren Monat stattgegeben, aber Sie erhalten kein Geld. Sie rufen an, Sie werden vorstellig, Sie telefonieren, werden vertröstet, rufen wieder an und erhalten die Auskunft, dass diese Familienkasse gar nicht zuständig ist, sondern eine andere. Das geht über ein weiteres Jahr so. Schließlich wenden Sie sich an den Petitionsausschuss des Landtages. Der ist nicht zuständig und schickt die Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser holt eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums ein, und siehe da, die Stellungnahme des Ministeriums ist sehr eindeutig: Alle Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld sind erfüllt. Endlich, nach fast zwei Jahren, erhalten Sie 2014 rückwirkend bis 2012 Ihr Kindergeld. Es ist schlimm, dass es solche Fälle gibt, aber es ist gut, dass es den Petitionsausschuss gibt und dass wir in einem solchen Fall auch helfen konnten. (Beifall im ganzen Hause) Etwa 10 Prozent aller Anliegen wurde direkt und unkompliziert entsprochen. Weiteren 28 Prozent der Petenten konnte mit Rat, Auskunft oder Materialien geholfen werden. 5 Prozent aller Petitionen wurden an die Bundesregierung überwiesen mit der Bitte um Abhilfe. Wenn wir helfen können, dass Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen, dann ist das für uns eine große Motivation, aber zugleich auch Ansporn, weiterhin für die Petentinnen und Petenten unser Bestes zu geben. Den Spitzenplatz unter den Gesamteingaben nimmt, wie auch in den Jahren zuvor, das Ressort Arbeit und Soziales mit 3 175 Vorgängen ein, also mit etwa 21 Prozent aller Eingaben. Wie in den Vorjahren lag der Schwerpunkt in diesem Bereich bei den Eingaben zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, so zum Beispiel zur Höhe der Regelbedarfssätze und deren Berechnung. Im Bereich des Arbeitsrechts gab es zahlreiche Eingaben, die die Abschaffung der Leiharbeit oder zumindest die Anpassung des Arbeitslohns verlangten. Zu dieser Thematik passte auch die zum 1. Januar 2015 beschlossene Einführung des Mindestlohns, der von vielen Petentinnen und Petenten unterstützt wurde. Kritisiert wurden hingegen die ebenfalls beschlossenen Ausnahmen. Es ist also abzusehen, dass uns die Auswirkungen des Mindestlohns in der nächsten Zeit weiter beschäftigen werden. Ein weiterer großer Teil der Beschwerden an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 1 393 Eingaben entfiel auf den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Vielzahl dieser Petitionen befasste sich mit den Auswirkungen der zum 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Rentenreform. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Kein Wunder!) Dies spiegelte sich auch in den auf den Internetseiten des Petitionsausschusses veröffentlichten Petitionen wider, die rege diskutiert wurden, so zum Beispiel zur abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit oder zur Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten. Ebenfalls sehr oft kritisierten Bürgerinnen und Bürger aus den ostdeutschen Bundesländern die unterschiedliche Rentenanpassung in Ost und West. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Zu Recht!) Auf dem zweiten Platz der Bundesressorts mit den meisten Eingaben folgt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit 1 730 Eingaben, also circa 11 Prozent. Hier ging es vorrangig um zahlreiche Petitionen zum Mietrecht, in denen gesetzliche Änderungswünsche vorgetragen wurden, die sowohl die Mieter- als auch die Vermieterseite betrafen, oder Beschwerden, in denen es um den Abschluss von Verträgen im Internet und deren Folgen geht, wie missbräuchliche Abmahnungen oder illegale Downloads. Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben seinen 27 regulären Sitzungen hat der Ausschuss zwölf Berichterstattergespräche mit den einzelnen Ministerien geführt, um Lösungen für schwierige Fälle zu finden. Themen in den Gesprächen waren unter anderem Petitionen zu Visaangelegenheiten, zur Erstattung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer oder zu Regelungen der Altersrente. Hervorzuheben sind ferner die vier öffentlichen Sitzungen, in denen elf Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen wurden. Hierbei ging es unter anderem um die Abschaffung von Hartz-IV-Sanktionen, die Stabilisierung der Künstlersozialkasse, die Vergütung von Logopäden oder das Transatlantische Freihandelsabkommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Montag, also am 15. Juni, feiern wir ein Jubiläum. Vor zehn Jahren hat der damalige Ausschuss einstimmig den Modellversuch „öffentliche Petitionen“ beschlossen. Seitdem können Bürgerinnen und Bürger Petitionen im Internet veröffentlichen, online unterstützen oder mitdiskutieren. Unser Internetportal ist inzwischen klarer Spitzenreiter bei den Internetangeboten des Deutschen Bundestages. Ein Beleg dafür sind die 1,8 Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzer auf der Internetseite unseres Ausschusses und über 500 000 Mitzeichnungen bei 436 im vergangenen Jahr veröffentlichten Petitionen. Dabei ging es unter anderem um die Reform der Pflegeversicherung auf der Grundlage eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit über 176 000 Unterstützerinnen und Unterstützern oder auch um die Abschaffung der -Intensiv- und Massentierhaltung bis 2020 mit über 98 000 Mitzeichnungen. Trotz dieser beeindruckenden Zahl bei den öffentlichen Petitionen sieht sich der Ausschuss seit einiger Zeit mit einer Konkurrenzsituation konfrontiert. Petitionsplattformen von privaten Anbietern im Internet werden immer populärer und führen zu Missverständnissen bei Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei den Medien; denn diese Art von Petitionen können nicht vom Bundestag anerkannt und bearbeitet werden. Natürlich kann jedermann öffentlich auf einer von ihm gewählten Plattform eine Petition starten und zu Unterschriftenaktionen aufrufen. Ich finde, das ist auch gut so: wenn Menschen sich zusammentun, um sich gemeinsam für etwas einzusetzen. Dafür sind Kampagnen und soziale Netzwerke auch da. Was uns aber wichtig ist: Man darf sie nicht mit unserer Arbeit, dem parlamentarischen Petitionswesen gemäß dem Grundgesetz, verwechseln. Denn: Nur beim Deutschen Bundestag kann der Petent oder die Petentin von einer mehrfachen Sicherheit ausgehen: Erstens. Die Petition wird offiziell entgegengenommen und der Eingang bestätigt. Zweitens. Die Petition wird sorgfältig geprüft. Drittens. Das Parlament fällt eine demokratische, abschließende Entscheidung. Nicht zuletzt werden die Daten der Einreicher und Nutzer geschützt und nicht – wie auf einigen Plattformen – durch Verarbeitung oder Weitergabe als Finanzierungsquelle der Plattform genutzt. Außerdem empfinde ich es als wichtig, dass weder eine Eigen- noch Fremdbewerbung für andere Petitionen oder kommerzielle Produkte erfolgt. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD) Ausdrücklich darauf hinweisen möchte ich aber auch, dass alle Bearbeitungsschritte unabhängig von der Zahl der Unterstützerinnen und Unterstützer stattfinden. Ob es sich um eine Einzelpetition handelt oder ob die Petition 20 oder 120 000 Unterstützerinnen und Unterstützer hat: Eine sorgfältige Bearbeitung ist beim Petitionsausschuss des Bundestages garantiert. (Beifall im ganzen Hause) Hier bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Ihre Unterstützung, in Ihren Wahlkreisen für Klarheit und Aufklärung zu sorgen. Sie werden es nicht glauben: Wir freuen uns, wenn Sie uns mit noch mehr Arbeit versorgen. (Heiterkeit – Günter Baumann [CDU/CSU]: Das gilt nur für die Vorsitzende! – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt klatscht keiner!) Werte Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich mich noch bei denjenigen bedanken, ohne die wir als Ausschussmitglieder dem enormen Arbeitspensum hilflos ausgeliefert wären und die hinter den Kulissen für uns tätig sind. Ein herzlicher Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes, der Abgeordneten und der Fraktionen. (Beifall im ganzen Hause) Bedanken möchte ich mich aber auch bei meinen Ausschusskolleginnen und -kollegen. Wir sind eine tolle Mannschaft: Bei uns wird gestritten, auch einmal gelacht, um Lösungen gerungen und die Meinung des Gegenübers respektiert. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Lassen Sie uns weiter so arbeiten! (Beifall bei der LINKEN, der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Weil Petitionsausschussmitglieder stets und ständig an Petitionen denken und versuchen, Abhilfe zu schaffen, hoffe ich auch, mit meiner Rede einer Petentin wenigstens ein wenig gerecht geworden zu sein, deren Petition lautete: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die erste politische Amtssprache im Deutschen Bundestag Hochdeutsch ist.“ (Heiterkeit – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Was?) Trotzdem sollten wir den Hinweis von Christian Morgenstern beherzigen, der schrieb: Beim Dialekt fängt die gesprochene Sprache erst an. Doch wir beim Petitionsausschuss haben es auch schriftlich mit Dialekten zu tun. So wissen wir mittlerweile auch, was „Prüttsucht“ und „Spökenkiekerei“ sind. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD) Aber ich kann Ihnen versichern: Wir beim Petitionsausschuss lesen weder im Kaffeesatz, noch können wir die Zukunft voraussagen. Wir halten uns an die Tatsachen und wollen die Zukunft nicht voraussagen, sondern sie mit unseren Entscheidungen positiv beeinflussen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall im ganzen Hause) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Ganz herzlichen Dank, Frau Kollegin Steinke. Ich sage ausdrücklich herzlichen Dank dafür, dass Sie auch noch einmal so klar und deutlich beschrieben haben, welches Privileg und welches wichtige Recht in unserer Verfassung verankert ist: dass jeder Bürger, jede Bürgerin in unserem Land eine Petition an den Deutschen Bundestag stellen kann und dass auch jede Petition wirklich sorgfältig bearbeitet wird und auch beantwortet wird. Das ist eine Errungenschaft, die wir, glaube ich, alle zu schätzen wissen, die aber leider nicht oft genug unterstrichen und hervorgehoben wird. Deshalb sage auch ich ausdrücklich Danke an alle Kolleginnen und Kollegen, die diese wichtige Arbeit leisten. (Beifall im ganzen Hause) Als nächster Redner in der Debatte hat Andreas Mattfeldt von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Andreas Mattfeldt (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir haben es gehört: Die Arbeit im Petitionsausschuss ist eine herausragende für unser Parlament. Tagtäglich dürfen wir uns als Mitglieder in immer wieder neue Themenbereiche einarbeiten und hineindenken, wie ich es in dieser Vielfalt in keinem anderen Ausschuss erlebe. Wenn ich als Abgeordneter den Bürgern in ganz vielen Fällen direkt und häufig persönlich helfen kann, ist dies wohl die schönste und auch befriedigendste Aufgabe, die man in unserem Parlament als Abgeordneter erleben darf. Bürger aus allen – allen! – Wahlkreisen unserer Republik wenden sich mit ihren Petitionen an uns Abgeordnete, damit wir ganz konkret ihr Anliegen persönlich zur Kenntnis nehmen und – das wird natürlich erwartet – in ihrem Sinne lösen. Dies gelingt nicht immer, aber, wie wir eben von der Kollegin Steinke gehört haben, viel häufiger, als man denken mag. Es ist eben die Bürgernähe, die die Arbeit dieses Ausschusses auszeichnet. Sie haben es gesagt, Frau Präsidentin: Jedermann (Kersten Steinke [DIE LINKE]: Und jederfrau!) hat das Recht, wie es in Artikel 17 des Grundgesetzes geschrieben steht, sich mit einer Petition an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu wenden. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber da sind die Frauen eingeschlossen!) Wir Abgeordneten erfahren so aus erster Hand, wo sprichwörtlich der Schuh drückt, und erhalten auch Impulse für die Gesetzgebung. Gerade weil wir aus allen Wahlkreisen der Republik Petitionen erhalten, würde ich mich freuen, wenn die Arbeit des Ausschusses ein wenig mehr gewürdigt würde, als dies manches Mal der Fall ist. (Beifall im ganzen Hause) Es ist sicherlich ein Fortschritt, dass wir die Debatte über den Bericht des Petitionsausschusses im Anschluss an die Debattenkernzeit führen und nicht, wie ich es auch schon erlebt habe, zu später Stunde. Allerdings sage ich auch in aller Deutlichkeit, dass eine Debatte, in der es um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger geht, in die morgendliche Kernzeit gehört, (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Das machen wir nächstes Jahr, Andreas!) um deutlich zu machen, dass die Menschen im Mittelpunkt des politischen Handelns dieses Hauses stehen. (Beifall im ganzen Hause) 61 Petitionen erhielt der Deutsche Bundestag im Jahr 2014 durchschnittlich pro Werktag. Insgesamt waren es 15 325 Eingaben. Bei so vielen Petitionen muss man natürlich einiges an Arbeit leisten, um den Durchblick nicht zu verlieren. Damit wir die zahlreichen Petitionen trotzdem bewältigen können, legen sich unser Ausschussdienst und unsere Mitarbeiter bei der Vorbereitung mächtig ins Zeug. Deshalb steht an dieser Stelle unser Dank für die ausgezeichnete Arbeit unseres Ausschussdienstes, unserer Mitarbeiter, die unermüdlich, häufig weit über die Erfüllung eines normalen Arbeitsvertrages hinaus, für die Menschen bei uns im Land im Einsatz sind. (Beifall im ganzen Hause) Viele dieser Petitionen machen uns sehr nachdenklich; denn oftmals enthalten sie nämlich nicht nur rein fachliche Anmerkungen oder Kritikpunkte. Häufig schildern Betroffene ihre persönlichen Schicksale und wenden sich nahezu hilfesuchend an ihr Parlament. Als ein besonderes Beispiel möchte ich hier eine Petition erwähnen, in der berechtigterweise moniert wurde, dass es nicht angehen könne, dass ehemalige Mitarbeiter der Stasi beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes arbeiten, obwohl dies bereits seit vielen Jahren bekannt ist. Meine Damen und Herren, es darf doch nicht sein, dass Opfer der Stasi, die unsere Jahn-Behörde aufsuchen, nunmehr 25 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch Angst haben müssen, in der Stasiunterlagenbehörde ihren früheren Peinigern über den Weg zu laufen. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt so aber nicht!) Wir Koalitionäre finden, dass die Forderung dieses Petenten mehr als berechtigt ist. Daher haben wir die Kulturstaatsministerin aufgefordert, diesem Missstand umgehend entgegenzuwirken. Sie sehen hieran: Der Petitionsausschuss ist weit mehr als nur der Kummerkasten des Deutschen Bundestages. (Beifall bei der CDU/CSU) Allerdings möchte ich kritisch anmerken, dass eine Vielzahl der Petitionen politisch motiviert ist und von bezahlten Mitarbeitern von Verbänden eingereicht wird. Viele Eingaben sind inhaltsgleich zu parallel stattfindenden Bundestagsdebatten. Deshalb sage ich ganz deutlich: Der jeweilige Fachausschuss des Bundestages ist der richtige Ort, um solche Themen zu behandeln – nicht der Petitionsausschuss. Leider – diese Kritik kann ich Ihnen nicht ersparen, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition – benutzen Sie den Petitionsausschuss zuweilen gerne als Spielball für parteitaktische Spielchen. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Sie nicht, ja? Das sehen wir jede Woche!) Der Petitionsausschuss ist aber kein Ort für Spielchen, und damit wird uns Zeit und Energie geraubt, die wir den Bürgern und ihren Anliegen widmen sollten. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend Folgendes klarstellen – das ist von Frau Steinke schon gesagt worden, aber es kann gar nicht oft genug gesagt werden –: Bei uns im Petitionsausschuss macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Einzel- oder eine Massenpetition handelt. Man hört und liest nahezu ausschließlich von Massenpetitionen mit Tausenden von Mitzeichnungen, sodass in der Öffentlichkeit allzu leicht der Eindruck entsteht, dass eine Petition nur dann überhaupt erfolgreich sein kann, wenn sie möglichst viele Unterstützer findet. Dem ist – auch Frau Steinke hat das gesagt – definitiv nicht so. Vom Petitionsausschuss wird jede Petition angenommen, geprüft und beschieden. Das ist uns wichtig. Herzlichen Dank an alle Fraktionen für die gute, sachlich und menschlich angenehme Zusammenarbeit! Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Kerstin Kassner von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Kerstin Kassner (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zuerst einmal die potenziellen und tatsächlichen Petenten, also die Bürgerinnen und Bürger, ansprechen. Hier und heute geht es um die Möglichkeit und das verbriefte Recht, eine Petition zu allen interessierenden Themen, die mit der Bundespolitik zu tun haben, einzureichen. Natürlich ist das in Worte gegossene Politik, Kollege Mattfeldt. Es ist ganz klar, dass natürlich all das, was politisch relevant ist, was den Menschen am Herzen liegt, in eine Petition einfließt. Das ist einmal mehr, einmal weniger anspruchsvoll; aber es muss immer ernst genommen werden. Wir haben uns verpflichtet, alle Petitionen gleichzubehandeln, und das machen wir auch so. (Beifall bei der LINKEN) Wenn ich mir die öffentlich debattierten Petitionen ansehe, dann stelle ich fest: Sie sprechen sehr deutlich dafür, dass es tatsächlich um relevante politische Themen geht, nämlich zum Beispiel um die Reform der Pflegeversicherung, die Abschaffung der Massen- und Intensivtierhaltung, die wohnortnahe Versorgung mit Hebammen, den einheitlichen Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel, die Kennzeichnung von Echtpelzprodukten, die Reform hinsichtlich Hartz IV, was die Sanktionen betrifft, oder die Kostenerstattung bei Cannabismedikamenten. Das sind alles Themen, die viele Bürger tatsächlich bewegen und berühren. Deshalb haben sie auch mindestens 50 000 Unterstützer, wurden von uns öffentlich diskutiert und mit mehr oder weniger breiter Medienresonanz verfolgt. Ich wünschte mir aber, dass noch viel mehr Petitionen, deren Themen für die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls wichtig sind, im Petitionsausschuss diskutiert und somit von den Bürgern nachvollzogen werden könnten. Deshalb wünsche ich mir eine öffentliche Debatte. Das wäre auch ohne Probleme möglich. Denn wir nennen dort keine Namen, wir nennen dort keine Firmen, sondern wir reden über die Inhalte, um die es geht. Deshalb könnte sehr viel mehr öffentlich debattiert werden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das würde auch dazu beitragen, dem Anspruch der Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, den unser Parlament haben sollte, gerecht zu werden. Also: Machen wir uns dafür stark! (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschusses, den Frau Steinke ausgesprochen hat, gerne wiederholen. Es sind vom Ausschusssekretariat im vergangenen Jahr 70 000 Schriftstücke versandt worden. Wir wissen, es gab 15 325 Petitionen. Das heißt, dass zu jeder Petition mehrere Schriftvorgänge auf den Weg gebracht werden mussten. Das ist eine gewaltige Leistung. Schönen Dank an alle Mitarbeiter der Fraktionen, die für Petitionen zuständig sind, aber auch an die Fachpolitiker! Ohne sie würden wir die vielfältigen Themen gar nicht behandeln können. Es geht dabei wirklich um das Leben in seiner ganzen Breite. Natürlich weiß man nicht über jedes einzelne Thema selbst Bescheid, sondern muss sich Hilfe holen. Also: Kollegen, habt vielen Dank für eure Unterstützung! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Abschließend möchte ich auf die Ausschussdrucksache 18/4990 aufmerksam machen; das ist der Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2014. Er ist sozusagen ein Parcoursritt durch alle Politikfelder. Wenn Sie sich dafür interessieren, welche Themen man noch aufgreifen könnte, dann schauen Sie bitte in diese Drucksache. Es gibt viele Politikfelder, die noch beackert werden müssen. Das lohnt sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ganz sicher. Es gibt vielfältige Themen – bis hin zur Farbe der Parkscheibe an den Autos. Dort sollte man, so die Petition, buntere Farben benutzen. Es gab auch eine sehr interessante Einschätzung, die ich Ihnen nicht ersparen möchte. Auf Seite 79 steht nämlich: Zum Bereich des Wetterdienstes wurden im Jahr 2014 keine Petitionen eingereicht. Der Ausschuss konnte somit erfreut feststellen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit dem Wetter im Jahr 2014 weitestgehend zufrieden waren. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU und der SPD – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Das ist doch schon mal was!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Damit, liebe Kollegin, müssen Sie zum Schluss kommen. Kerstin Kassner (DIE LINKE): Ja. – Ich möchte mich sehr herzlich bei allen bedanken. Es ist wirklich eine sehr gute und kollegiale Arbeit in unserem Petitionsausschuss, und ich denke, das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern auch schuldig. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat die Kollegin Martina Stamm-Fibich von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Martina Stamm-Fibich (SPD): Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Peti-tionsausschuss ist nicht nur ein sehr arbeitsaufwendiger Ausschuss, sondern er bietet vor allem auch ein sehr spannendes Arbeitsumfeld, und das oft jenseits der großen Politik. Gerade das macht diesen Ausschuss so besonders. Der Petitionsausschuss ist das verfassungsrechtlich verankerte Sprachrohr zwischen Politik und Bürgern. Diese Funktion ist extrem wichtig, gerade in einer Zeit, in der die Zahl komplexer globaler Fragen zunimmt. Oft sind diese Fragen so kompliziert, dass sie mit einfachen Worten nicht zu beantworten sind. Kein Wunder, dass so Politikverdrossenheit entsteht! Wenn ich nicht verstehe, wo mein Geld hinkommt, dann werde auch ich ärgerlich. Gerade hier liegt die Bedeutung des Petitionsausschusses. Wir als Mitglieder dieses Ausschusses müssen zuhören, und zwar vor allem denen, die keine große Lobby hinter sich haben. Wir müssen die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen, die sonst zu leicht überhört werden. Das ist für mich die eigentliche Bedeutung des Petitionsausschusses, und deshalb liegt mir die Arbeit so sehr am Herzen. Scherzhaft wurde ich vor kurzem in einem Interview als „Kümmertante“ bezeichnet. Ich denke, mein Gesprächspartner hatte recht; denn wir kümmern uns sehr gerne und mit viel Engagement um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Im Petitionsausschuss sammeln wir keine Stimmen, wir suchen Lösungen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit habe ich es auch im Petitionsausschuss vor allem mit den Petitionen aus dem Gesundheitsbereich zu tun. 2014 gab es im Gesundheitsbereich rund 28 Prozent mehr Petitionen als 2013. Insgesamt 1 531 Petitionen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit. Die hohe Zahl erklärt sich durch die zwei Gesetze, die wir im letzten Jahr beschlossen haben. Petitionen sind aber weit mehr als Reaktionen auf Gesetzesvorhaben. Sie drücken das aus, was Bürger erleben, sie zeigen Grenzen, an die Bürger stoßen, und die Alternativen auf, die sie sich für bestimmte Situationen wünschen. Im Bereich der Gesundheit sind es vor allem zwei Themen, bei denen viele Bürgerinnen und Bürger der Schuh drückt. Zum einen sind es die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. 363 Petitionen beinhalteten im Jahr 2014 die Beiträge zur GKV. Häufig wenden sich freiwillig gesetzlich Versicherte, die selbstständig sind, an uns. Viele der Selbstständigen haben ein zu geringes Einkommen, um die hohen Beiträge der freiwilligen Krankenversicherung zahlen zu können. Sie fordern deshalb, dass die Beiträge nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet werden. Aktuell gibt es hier eine Mindestbemessungsgrenze. Neben den Beiträgen zur GKV zeichnen sich zum anderen auch im Bereich der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen Probleme ab. So wurde in einer Petition die Zuzahlung zu einem elektrischen Rollstuhl gefordert. Aus einer persönlichen Notlage heraus fordert die Petentin, dass die Ungleichbehandlung von mittelbarem und unmittelbarem Behinderungsausgleich generell abgeschafft werden muss. Auch mittelbare Hilfsmittel, wie der genannte Rollstuhl, sollten es den Betroffenen ermöglichen, so normal wie möglich am Leben teilzuhaben – so die Forderung der Petentin. Insgesamt haben sich 77 Bürgerinnen und Bürger an uns gewandt, die Probleme mit Zuzahlungen in der GKV hatten. Besonders spannend sind für mich die Petitionen aus dem Bereich der Arzneimittel. Im Fokus der Kritik steht dabei oft die Substitution, also die Pflicht, Originalpräparate durch Generika zu ersetzen. Am 15. Juni, also am kommenden Montag, beschäftigt sich der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema Substitution. In der Petition fordert die Deutsche Parkinson Vereinigung, dass die Indikation Parkinson auf die sogenannte Substitutionsausschlussliste gesetzt wird. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, die Arbeit des Petitionsausschusses ist vielfältig, aber manchmal auch sehr kleinteilig. Ohne die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes wäre die Flut an Petitionen für uns nicht zu bewältigen. Ich danke ihnen für die gute Zusammenarbeit. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Nur wenn wir uns gemeinsam kümmern, können wir die besten Lösungen für die Petenten finden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat die Kollegin Corinna Rüffer vom Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Ich schließe mich dem an – das ist im Jahresbericht nachzulesen –: Mit Petitionen kann man sehr viel erreichen. Da sind zum Beispiel die vielen Petitionen, die fordern, endlich das Leid der vergessenen Kinder anzuerkennen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in Psychiatrien unermessliches Leid erlitten haben. Wenn die Länder sich jetzt endlich zu bewegen scheinen, in dieser Frage ihrer Verantwortung gerecht zu werden, dann auch aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses der Abgeordneten im Petitionsausschuss. Zu verdanken sind die meisten Erfolge in allererster Linie den engagierten Bürgerinnen und Bürgern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes. (Beifall im ganzen Hause) Wenn wir im Ausschuss immer so engagiert debattieren würden, wie es gestern Morgen auf einmal möglich war, könnten wir uns auch selber auf die Schulter klopfen. Aber im Rückblick auf das letzte Jahr und die letzten Monate kann ich nur sagen: An uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen die Erfolge leider nicht immer. Denn der Lust der Bürgerinnen und Bürger auf Mitsprache, Mitwirkung und Veränderung steht viel Verzagtheit entgegen, Verzagtheit der Koalitionsabgeordneten, dieses Engagement aufzunehmen und Fehler zu korrigieren. Um es deutlich zu sagen: In der heutigen Debatte herrschen verkehrte Verhältnisse. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union und der SPD, haben wieder zwei Drittel der Redezeit. Aber im Ausschuss bekommen Sie, abgesehen von der wirklich erfreulichen Sitzung gestern, zu selten den Mund auf. (Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Sie kriegen den Mund auch nicht auf!) In der Regel jagen wir im Schweinsgalopp in 30 Minuten durch 30 Petitionen. Die Petitionen sind Ihnen im Schnitt also 60 Sekunden wert. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Sie sagen gar nichts!) – Wir sagen die ganze Zeit etwas. Das können wir uns einmal angucken. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist der Petitionsausschuss wie eine Laterne, die Licht ins Dunkel des Behörden- und Paragrafendschungels bringen kann. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Das war eine Rede der letzten Legislatur!) Die Kolleginnen und Kollegen der SPD bräuchten dort vor allen Dingen eine Laterne, um sich festzuhalten. Regelmäßig mittwochmorgens dürfen wir erleben, wie die SPD umfällt und sich widerstandslos von eigenen Grundsätzen verabschiedet. Petitionen zu Pflege, Gesundheit und Arbeitsmarktpolitik, mit denen Bürgerinnen und Bürger sozialdemokratische Kernanliegen formulieren, werden von sozialdemokratischen Abgeordneten oft im Minutentakt und diskussionslos beiseitegewischt. Wir würden im Ausschuss gerne häufiger oder zumindest ab und an eine Begründung dafür finden, warum berechtigte Petitionen abgelehnt werden. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Ich würde häufiger mal gerne intensiv diskutieren!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD – die Union schimpft gerade mehr, obwohl sie gar nicht angesprochen ist –, was ist das für ein Verständnis von Demokratie und Parlamentarismus, wenn Sie auf eine Petition, mit der Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern die Bundesregierung auffordern, Konsequenzen aus dem NSA-Skandal zu ziehen, nur antworten – ich zitiere sinngemäß –: Mal ganz ehrlich, daran können wir doch sowieso nichts ändern. Warum machen wir uns eigentlich die Arbeit? Es ist doch Sinn und Zweck des Petitionsausschusses, Regierungshandeln zu kontrollieren und zu korrigieren. Sie wissen schon, dass auch Abgeordnete der Regierungs-koalition nicht verpflichtet sind, zu allem Ja und Amen zu sagen, was ihre Minister verbocken. Wenn die Merkel-Raute zum Symbol für Bewegungslosigkeit und Stillstand in diesem Land geworden ist, dann ist der Bremsklotz das Symbol für die Tätigkeit der Koalition im Petitionsausschuss. (Zurufe von der CDU/CSU: Oh! – Günter Baumann [CDU/CSU]: Wer hat denn die Rede geschrieben?) Die Liste von Petitionen – jetzt sollten vor allem auch diejenigen zuhören, die nicht immer dabei sind –, die von der Koalition nicht entschieden, sondern immer wieder geschoben werden, wird länger und länger. Es ist wirklich leichter, einen Pudding an die Wand zu nageln, als die Koalitionsabgeordneten im Ausschuss zu Entscheidungen zu bewegen. (Günter Baumann [CDU/CSU]: Den Redenschreiber entlassen!) Wir alle wollen doch nicht den Petitionsausschuss wieder in die muffige Ecke des Kummerkastens drängen: Die Leute sollen bei Mutti ihr Herz ausschütten, aber mit Konsequenzen ist nicht zu rechnen. Jetzt kommen Sie mir nicht damit, dass Sie Fortschritte im Bereich der Barrierefreiheit in der Pipeline haben. Es ist wirklich peinlich, dass wir in diesem Bereich noch nicht weitergekommen sind. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir können das von unserer Seite aus heute entscheiden. Das ist überhaupt kein Problem. Aber darüber hinaus steht eine substanzielle Weiterentwicklung des Petitionsrechts an. Warum nicht generell öffentliche Ausschusssitzungen? (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Zum Schutz des Petenten!) Es ist ziemlich absurd, dass mehr als 90 Prozent aller öffentlichen Petitionen in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Lassen Sie uns hier im Plenum über bedeutende Petitionen debattieren. Lassen Sie uns die öffentliche Petition zu einer offenen Petition weiterentwickeln, sodass die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam Gesetzentwürfe erarbeiten können. Dann können wir sie in den Fachausschüssen und auch nachher hier im Plenum beraten. Das wäre ein echter Fortschritt. Lassen Sie uns bessere -Zugänge schaffen für diejenigen, die sich nicht routiniert im Netz bewegen, für Menschen mit geringem Einkommen, mit niedrigem Bildungsniveau und für alte Menschen. Solche Reformen wären die richtige Antwort auf die zunehmende Politikverdrossenheit, von der wir alle ein Lied singen können. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Rüffer, auch bei einer großzügigen Bemessung der Redezeit müssen Sie zum Schluss kommen. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich komme zum Ende. – Die Menschen möchten sich einbringen. Das beweist jede Petition, die uns erreicht. Geben wir ihnen bitte mehr Möglichkeiten, als es heute der Fall ist. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Paul Lehrieder. (Beifall bei der CDU/CSU) Paul Lehrieder (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Peti-tionsausschusses hier auf der Regierungsbank, auch von mir vorab ein herzliches Wort des Dankes. Ich habe mich bemüht, eine sehr harmonische Rede aufzusetzen, aber, liebe Frau Kollegin Rüffer, ich muss gleichwohl anfangen, Sie zu korrigieren. An die Damen und Herren Zuschauer, die die Kollegin Rüffer nicht so gut kennen wie wir, sage ich: Sie ist eigentlich viel -netter. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) So wie heute – sie hat hier versucht, zu polarisieren – ist sie zum Glück im Ausschuss ganz selten. Liebe Frau Kollegin Rüffer, wenn im Ausschuss Schweigen im Walde herrscht, dann liegt das oft genug daran, dass wir unsere Petitionen sehr gründlich vor-bereitet haben und unsere Meinung gefestigt haben, aber von der Opposition kein Wort dazu kommt, warum und weshalb über welche Petition so nicht abgestimmt werden soll. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die kritischen Petitionen sind nicht auf der Tagesordnung!) Frau Rüffer, wir sind auf eine Wortmeldung von Ihnen, von den Grünen oder von den Linken noch nie eine -Antwort schuldig geblieben. Das Schweigen im Walde betrifft also, wenn wir tatsächlich harmonisch eine Petition verabschieden, uns beide. Ich freue mich auf die nächste Sitzung des Petitionsausschusses am kommenden Mittwoch. Da werden Sie wieder viel netter sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) – Sie wollen etwas fragen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich entnehme Ihrer zustimmenden Geste, Herr Kollege Lehrieder, dass Sie mit einer Zwischenfrage der Kollegin Rüffer einverstanden sind. Paul Lehrieder (CDU/CSU): Selbstverständlich. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Lehrieder, ich schätze Sie auch sehr. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Paul Lehrieder (CDU/CSU): Das war schon mal gut. Bisher stimmt alles. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich schätze alle Kollegen, die im Petitionsausschuss sind. Aber das ist nicht der Punkt. Ich nenne einmal ein Beispiel: Es ist wirklich schwierig, über kritische Petitionen zu diskutieren, wenn sie schlicht nicht auf der Tagesordnung stehen. Ich hatte gestern Berichterstattung zu fünf Petitionen. Vier dieser Petitionen sind geschoben worden. Würden Sie mir nicht zustimmen, dass das ein Problem sein könnte? Paul Lehrieder (CDU/CSU): Liebe Frau Kollegin Rüffer, herzlichen Dank für die Einlassung. Natürlich ist es oft so, dass noch Sachverhalte oder neue Erkenntnisse bei der Bearbeitung einer Petition oder bei der Vorbereitung einer Sitzung des -Petitionsausschusses auftauchen und dass es deshalb der Petent verdient, dass wir die Petition, bevor wir eine vorschnelle Entscheidung treffen, schieben, um unserem gesamten Ausschuss die Wissensmehrung, auch im Interesse der Opposition, zu ermöglichen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Markus Paschke [SPD]) Also, Frau Kollegin Rüffer, eine Verschiebung hat sachliche und vernünftige Gründe. Das zeugt von einem verantwortungsvollen Umgang mit den Petitionen, den wir uns angewöhnt haben und den Sie in vielen Fällen sicherlich gut mitmachen. – Bitte bleiben Sie noch stehen, ich bin mit meiner Antwort noch nicht ganz fertig. Bitte glauben Sie uns: Die Petitionen sind bei uns in der Großen Koalition in guten Händen. Wir machen das richtig. Das hat nichts mit einem Pudding, den man an die Wand nageln kann, zu tun. Sie dürfen uns dabei gerne weiterhin kritisch begleiten. Ich freue mich schon auf die nächste Sitzung. – So, jetzt dürfen Sie sich setzen. (Beifall bei der CDU/CSU – Henning Otte [CDU/CSU], an die Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] gewandt: Vertrauen Sie auf die Große Koalition!) Meine Damen und Herren, wir treffen uns hier zum ersten Mal in der 18. Legislaturperiode, um den Jahresbericht 2014 des Petitionsausschusses vorzustellen. Nach der Bundestagswahl 2013 änderte sich natürlich auch die Zusammensetzung des Ausschusses, sodass diese Beratung eines Jahresberichtes heute für einige Kolleginnen und Kollegen die erste ist. Sie konnten sich bereits ein Bild über die sehr arbeitsreiche, aber auch über die Fraktionsgrenzen hinweg äußerst angenehme und sehr kollegiale Zusammenarbeit im Petitionsausschuss machen. Das betrifft unseren -Koalitionspartner von der SPD. Das betrifft aber auch Sie, Frau Steinke, und die ganzen Kollegen der Linkspartei, aber auch die Kollegin Rüffer und den Kollegen Meiwald von den Grünen. Im Großen und Ganzen mögen wir uns sehr viel mehr, als es hier den Anschein hat. Im Vergleich zu den meisten anderen Ausschüssen des Bundestages findet die Arbeit des Petitionsausschusses bedauerlicherweise nach wie vor eher fernab der öffentlichen Wahrnehmung statt. Ich will nicht verhehlen, Frau Kollegin Rüffer: Oft ist das auch gut so. Oft enthält eine Petition wirklich sensible und personenbezogene Daten. Dabei kann der Petent völlig zu Recht darauf vertrauen, dass wir seine Daten vertraulich behandeln und sie nicht coram publico erörtern oder auf dem Marktplatz herumtragen. (Beifall bei der CDU/CSU) Unsere Tätigkeit ist gleichwohl nicht weniger wichtig. Im Gegenteil: Kaum eine Institution innerhalb des politischen Systems der Bundesrepublik setzt sich mit den Befindlichkeiten innerhalb der Bevölkerung so intensiv auseinander. Nirgendwo sonst können Bürger auf so direkte Weise ihre Anliegen dorthin tragen, wo -Entscheidungen getroffen werden: in den Deutschen Bundestag. Meine Damen und Herren, wir alle bezeichnen uns als Abgeordnete. Abgeordnet: Das heißt, wir sind von den Bürgern aus unseren Wahlkreisen hier nach Berlin entsandt, um zum einen gute Gesetze und gute Arbeit in den Ausschüssen zu machen, aber um zum anderen natürlich auch die Sorgen und Nöte der Menschen in unseren Wahlkreisen, in unserer Heimat mit nach Berlin zu nehmen und sie als Abgeordnete einer vernünftigen Lösung zuzuführen. Das Vertrauen der Menschen rechtfertigen wir auch durch die Arbeit im Petitionsausschuss, um als Seismograf der Befindlichkeit unserer Bevölkerung kritikwürdige Gesetze, kritikwürdige Entscheidungen, aber auch kritikwürdiges Verwaltungshandeln zu korrigieren. Bevor meine Zeit zu Ende ist – lieber Herr Präsident, die Uhr läuft heute wieder sehr schnell –, darf ich auf einige aktuelle Beispiele hinweisen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nur die Redezeit, Paul! – Christel Voßbeck-Kayser [CDU/CSU]: Guter Hinweis!) – Lieber Kollege Birkwald, das stimmt. – Ich will ein paar aktuelle Beispiele aufgreifen, damit sich die Menschen vorstellen können, welche Themen wir behandeln; von den Kollegen wurden bereits Beispiele aus dem -Petitionsausschuss genannt. In einer Petition vor einigen Jahren wurde gefordert, die Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung von Frauen, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, von einem Jahr auf drei Jahre zu erhöhen. Wir haben diese Petition dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Erwägung überwiesen, weil wir hier eine Ungleichbehandlung sahen. Diese Petition hat sinngemäß Eingang in die Koalitionsverhandlungen gefunden. Wir haben zum 1. Juli 2014 die sogenannte Mütterrente eingeführt, mit der die Erziehungsleistung von Vätern und Müttern, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 6,5 Milliarden!) mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt berücksichtigt wurde. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben die Rücklagen geplündert!) – Herr Kollege Kurth, bitte stellen Sie eine Frage. Ich habe nur noch 40 Sekunden Redezeit. – Ich will nicht behaupten, dass allein der Petitionsausschuss die Mütterrente auf den Weg gebracht hat. Aber wir haben kons-truktiv daran mitgewirkt, dass hier mehr Gerechtigkeit für Mütter von Kindern, die vor dem 1. Januar 1992 geboren worden sind, entstehen konnte. (Beifall bei der CDU/CSU) Der nächste Punkt betrifft die Prostitution. Die Forderung, Bordellwerbung auf öffentlichen Plätzen und auf öffentlichen Veranstaltungen zu verbieten, betrifft das Prostitutionsgesetz, dessen Neuregelung wir derzeit in sehr konstruktiven und sehr leidenschaftlichen Diskussionen mit unserem Koalitionspartner erarbeiten. Aus diesem Grund hat der Petitionsausschuss empfohlen, die Petition der Bundesregierung und damit dem zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu überweisen, was wir getan haben. Ich begrüße die in die Arbeit vertiefte Frau Staatssekretärin Caren Marks und darf gleichzeitig die Gelegenheit nutzen, mich für die gute Präsenz von Mitgliedern der Bundesregierung auf der Regierungsbank sehr herzlich zu bedanken. Oft genug müssen wir uns mit euch anlegen und einen Staatssekretär vorladen, wenn ihr nicht sofort das macht, was der Petitionsausschuss will. Manchmal müssen wir gemeinsam mit unserer Regierung dicke Bretter bohren. Aber in vielen Fällen konnten wir gemeinsam und konstruktiv eine gute Lösung erreichen. Ich darf mich bei der Regierung, bei den Ausschussmitarbeitern und auch bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Ich freue mich auf die weiterhin harmonische, konstruktive und nette Zusammenarbeit, Frau Kollegin Rüffer. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Es herrscht also eine ausgesprochen angenehme Atmosphäre. (Zuruf von der CDU/CSU: Kurzzeitig!) Deshalb erteile ich jetzt das Wort der Kollegin Birgit Wöllert für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Birgit Wöllert (DIE LINKE): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer und Zuhörerinnen und Zuhörer! Zu Anfang sei gleich gesagt, dass es eine spannende Arbeit in diesem Petitionsausschuss ist, weil es eine Arbeit ist, die durch die Breite aller Politikfelder reicht. Als Abgeordnete, die auch in einer Stadtverordnetenversammlung und in einem Kreistag tätig ist, schätze ich es sehr, diese Breite der Politik oftmals auch in der politischen Bewertung zu haben. Das sei vorausgeschickt. Ganz interessant finde ich, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales deutlich auf Platz eins der Liste der Petitionen liegt, gefolgt von dem Bundesministerium für Gesundheit auf Platz vier, das auch eine recht hohe Anzahl von Petitionen betrifft. Soziale Fragen – ich zähle diese einmal zusammen –, sind somit mit einem hohen Anteil Gegenstand von Petitionen. Ich denke, das ist eine Widerspiegelung dessen, was gesamtgesellschaftlich diskutiert wird. Das halte ich für sehr wichtig, und deshalb möchte ich dies an zwei ganz konkreten Beispielen näher ausführen. Wir hatten insgesamt elf öffentliche Petitionen in vier Sitzungen. Davon waren 36 Prozent aus dem Bereich des Ministeriums für Gesundheit. Spitzenreiter bei den öffentlichen Petitionen war die Petition zur Reform der Pflegeversicherung auf der Grundlage eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, an der sich 176 523 Menschen beteiligt haben. Ich finde, das ist eine tolle Form, seine eigenen Angelegenheiten selbst in die Hände zu nehmen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Worum ging es dabei? Es ging um ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit. Ich bin immer für eine konstruktive Arbeit. Harmonisch muss sie nicht immer sein, das sind wir auch sonst nicht alle, (Zuruf von der CDU/CSU: Gar nicht!) und das unterscheidet uns als Opposition von der Koalition. (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Wir bemühen uns!) Eine nur harmonische Opposition erübrigt sich eigentlich. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Was heißt das im Einzelnen? Der Hilfebedarf der Menschen ist ganzheitlich und unter Einbeziehung von seelischen, geistigen und körperlichen Einschränkungen zu beurteilen. Seit 2009 liegen dazu Ergebnisse von -verschiedenen Sachverständigen vor. Nun will die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag den Pflegebedürftigkeitsbegriff erst 2017 wirklich auf die Tagesordnung bringen. Das geht den Petentinnen und den Petenten zu langsam, und ich sage: zu Recht. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Betroffenen haben einfach nicht so lange Zeit. Ihnen rennt die Zeit buchstäblich davon, und wir Politikerinnen und Politiker haben da einfach schneller zu sein. Wenn Expertinnen und Experten sich in eigener Sache zu Wort melden, geben sie auch immer gute Hinweise, wie etwas finanziert werden kann. Es ist nämlich ein Märchen, dass immer nur gefordert und nicht gesagt wird, wie das bezahlt werden kann. Auch das zeigte sich in der öffentlichen Anhörung. Ich sage noch einmal recht herzlichen Dank dafür, dass alle, die sich diesen öffentlichen Anhörungen stellen, mit einer solchen Sachkompetenz gut vorbereitet dorthin kommen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beispiel zwei: Sicherstellung der flächendeckenden wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe. Mit 88 512 Unterschriften lag diese Petition auf Platz drei, hinter der Massentierhaltung. Hier ging es erstens um Sofortmaßnahmen für die Hebammen wegen der Haftpflichtversicherung und zweitens darum, Voraussetzungen zu schaffen, dass Hebammen ohne Einschränkung bei normalen Geburten der Nachsorge und der Hilfe bei Beschwerden ihrer Arbeit gut nachkommen können. Es ist leider nicht gesetzlich gesichert – es wird auch mit dem neuen Gesetz, dessen Entwurf wir im Rahmen der zweiten und dritten Beratung unter Tagesordnungspunkt 6 verabschieden werden, nicht gesichert sein –, dass Hebammen künftig eine Absicherung haben. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Wöllert, als erfahrene Parlamentarierin wissen Sie, dass jede Redezeit einmal ein Ende hat. Birgit Wöllert (DIE LINKE): Ich kann nur noch sagen: Ich habe das jetzt auf den Weg gebracht. Die Sache läuft. Liebe Petentinnen und Petenten, bleiben Sie weiterhin so fleißig, und sorgen Sie dafür, dass der Bundestag so viel Arbeit wie möglich hat. Sie haben durchaus Möglichkeiten, hier mitzuwirken. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Simone Raatz für die SPD. (Beifall bei der SPD) Dr. Simone Raatz (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitarbeiter des Petitionsausschusses! Einige meiner Vorredner haben das schon gesagt: Der Petitionsausschuss ist sehr arbeitsintensiv. Frau Steinke und Herr Mattfeldt haben bestimmte Zahlen genannt. Alleine 2014 habe ich als Berichterstatterin für die Themenbereiche Energie, Innen- und Netzpolitik sowie Bildung und Forschung etwa 250 Petitionen bearbeitet. Nun wurde der Ruf von einigen nach noch mehr Arbeit laut. Ich bin mir nicht sicher, (Heiterkeit bei Abgeordneten im ganzen Hause) ob wir das dann noch bewältigen können. Ich finde, dass schon 250 Petitionen ausreichend sind, wenn man sie ordentlich bearbeiten möchte. Wenn es sich um wichtige Anliegen handelt, stehen wir Abgeordnete im Petitionsausschuss natürlich bereit, um alles ordentlich zu bearbeiten. Unter den 250 Petitionen gab es viele interessante, die ein Nachjustieren auf politischer Ebene erforderlich machten. Da viele allgemeine Sachverhalte bereits erwähnt wurden, möchte ich auf ein Beispiel näher eingehen. Sie alle kennen sicher die Wäscheetiketten in ihrer Kleidung. Haben Sie diese auch schon einmal aus Ihrer Kleidung entfernt – wenn nicht, sollten Sie dies tun – und gesehen, dass manche Wäscheetiketten ein Innenleben haben? Warum diese Frage? Weil genau dieses Innenleben der Etiketten Bürger in unserem Land beschäftigt und sie dazu eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet haben. Denn in den Etiketten befindet sich häufig ein Chip, der sogenannte RFID-Chip, der Radiofrequenz-Identifikations-Chip. Dieser dient den Unternehmen der Warenverfolgung und der Inventur. Aber er verbleibt nach dem Verkauf weiterhin im Kleidungsstück. Das fiel einem Petenten auf und machte ihn stutzig. Er forderte daher in seiner Petition die automatische Deaktivierung und Entfernung des Chips nach dem Kauf des Kleidungsstücks. Warum? Bisher können Kunden über diesen Chip, ohne dass sie etwas davon wissen, im Umkreis von etwa einem Kilometer identifiziert werden. Damit wäre es zum Beispiel möglich, Bewegungsprofile zu erstellen, das Kaufverhalten zu analysieren und damit individuelle Werbebotschaften zu platzieren, und das alles mit handelsüblichen Lesegeräten. Das mag manchem gefallen. Ich persönlich würde es sympathisch finden, wenn man mir das eine oder andere anbieten würde. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Echt?) Manche, wie dieser Petent, möchten das aber nicht. In der Sitzung des Petitionsausschusses waren wir uns daher parteiübergreifend einig, dass hier Handlungsbedarf besteht. Frau Rüffer, da waren wir einer Meinung und haben gemeinsam gestimmt. Unterschiedliche Meinungen im Petitionsausschuss dürfen und müssen möglich sein. Ich gebe Ihnen dahin gehend recht, dass eine intensivere Diskussion über manche Punkte wünschenswert wäre. Vielleicht kommen wir noch dahin. Ich wünsche es mir jedenfalls auch. Solche RFID-Chips sollten – das war der Wunsch des Petenten – beim Verkauf deaktiviert bzw. entfernt werden. Um das zu erreichen, haben wir die Petition folgendermaßen behandelt: Erstens. Diese Petition haben wir zur Erwägung an die Bundesregierung überwiesen. Das ist immerhin das zweithöchste Votum, welches der Petitionsausschuss vergeben kann. Zweitens haben wir ein Berichterstattergespräch mit den zuständigen Ministerien in die Wege geleitet, um ganz konkret klären zu lassen, was getan werden muss, um dieser Petition gerecht zu werden. Ein bisschen ernüchtert waren wir nach dem Gespräch; denn wir mussten feststellen, dass auch die Mitarbeiter in den zuständigen Ministerien über relativ wenig technisches Know-how bezüglich dieser Chips verfügten und darum keine genauen Aussagen treffen konnten, wie die Verwendung und Einsetzbarkeit zukünftig zu regeln ist. Das macht die Entscheidung im Petitionsausschuss nicht unbedingt einfacher. Aber – und darauf kommt es an – die zuständigen Ministerien BMWi und BMI haben jetzt den Auftrag, sich intensiver mit der Thematik zu befassen, rechtliche Klarheit zur Nutzung der RFID-Chips zu schaffen und zukünftig eine automatische Deaktivierung der Chips zu gewährleisten. Damit hat der Petent mit seiner Petition auf ein allgemeines Problem aufmerksam gemacht und uns als Petitionsausschuss zum Handeln aufgefordert. Damit und mit der Reaktion, die ich gerade beschrieben habe, machen wir doch deutlich, dass Petitionen sehr erfolgreich zum Ziel geführt werden können, es also auch sinnvoll ist, sich mit dem Anliegen an uns zu wenden. Um auf den Chip zurückzukommen: Im Moment sind die zuständigen Ministerien am Zug. Konkret bedeutet das, dass die Ministerien spätestens bis Ende des Jahres einen Bericht darüber vorlegen müssen, was sie diesbezüglich veranlasst haben. Das Beispiel zeigt eben, dass wir die Anliegen von Petenten natürlich ernst nehmen und jedes Anliegen behandelt wird. Meine Kolleginnen und Kollegen haben es schon hier erwähnt. Wenn möglich, werden wir die Anliegen zu einer guten Lösung führen, und wir haben das in der Vergangenheit schon getan. Darum kann man von Verzagtheit, Frau Rüffer, hier eher nicht sprechen. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, doch, kann man!) Das war ein Beispiel von vielen. Im vorliegenden Jahresbericht sind weitere aufgeführt. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Dr. Raatz, darf ich auch Sie an die Redezeit erinnern? Dr. Simone Raatz (SPD): Ich komme zum Schluss, und zwar mit einem Dankeswort. – Alle anderen haben gedankt; daher möchte auch ich jetzt danken. (Günter Baumann [CDU/CSU]: Das ist Pflicht für jeden!) Da diese Themenvielfalt alleine nicht zu bearbeiten ist, gilt mein Dank an dieser Stelle all jenen, die es ermöglichen, dass dieses Instrument der direkten Demokratie funktioniert. Das sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes und der Fraktionen, die eigenen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses. Ich jedenfalls freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. (Beifall im ganzen Hause) Vizepräsident Johannes Singhammer: Darf ich generell an die Kolleginnen und Kollegen appellieren, die Redezeiten nicht als ungefähre Richtgröße zu empfinden, sondern als präzise Abmachung zwischen den Geschäftsführern? Ich erteile in diesem Sinne das Wort dem Kollegen Peter Meiwald für Bündnis 90/Die Grünen. Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal ist die Zahl der Eingaben deutlich gestiegen. Das ist auch das, was wir uns wünschen. Wir wollen artikulationsstarke, wir wollen partizipierende Bürger, wir wollen auch zwischen den Wahltagen Menschen, die Anteil an unserem parlamentarischen Verfahren nehmen. Erfreulich ist – das ist schon angeklungen – der angenehme menschliche Umgang im Ausschuss. Erfreulich ist auch – Herr Kollege Lehrieder hat es gesagt – die Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschusses und der Fraktionen. Doch wir wollen heute auch den Blick darauf werfen, was eigentlich hinter den Petitionen steckt und welcher Art die Petitionen sind, die wir Mittwoch für Mittwoch bearbeiten. Es wird schnell deutlich: Das Petitionswesen wird immer wieder von tragischen Einzelfällen bestimmt. Es handelt sich bei den Petenten um Menschen, bei denen man wirklich lange überlegt, wie man ihnen im Einzelfall helfen kann. Es gibt andererseits aber auch die Menschen, die das Petitionswesen als sachkundige Bürger im Sinne eines politischen Korrektivinstruments nutzen. Das ist auch gut so. Auch wenn es viele positive Beispiele für diese Nutzung gibt, so ist das Bemühen leider oftmals vergeblich. Es wird viel zum Nachdenken angeregt – Kollege Mattfeldt hat es gesagt, und das ist wohl wahr –, aber wir stellen immer wieder fest, dass es dabei bleibt, dass man nachdenkt, aber am Ende sagt: Diese Alarmsignale nehmen wir wahr, aber wir können die Lage nicht ändern, die Petition lässt diese Konsequenz nicht zu. Vielleicht ein paar Beispiele dazu. Manchmal gibt es ein gesetzgeberisches Problem – Corinna Rüffer hat das angesprochen –, aber keine Möglichkeit, sich innerhalb der Koalition zu einigen. Dann belässt man es dabei. Als Beispiel nenne ich die vermurkste EEG-Reform aus dem letzten Jahr. Es gibt immer wieder Bürgerinnen und Bürger, die sich darüber beklagen, wie ungerecht die Lastenverteilung der EEG-Umlage zwischen finanzstarken Unternehmen und weniger finanzstarken Bürgerinnen und Bürgern ist. Es geht darum, zu schauen, wie man zu einer gerechteren Verteilung kommen kann. Viele Petitionen mahnen das an und beklagen, dass die EEG-Reform nicht zu dieser Gerechtigkeit geführt hat. Wenn man sich das anschaut, stellt man fest: Am Ende des Tages kommen wir nicht zu Voten, die die Regierung auffordern, etwas zu verändern. Es gelingt uns nicht, uns gemeinsam darauf zu einigen, diesem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Nachdruck zu verleihen. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das nennt man Demokratie!) – Das ist sicherlich auch Teil der Demokratie und auch eine Frage von Mehrheiten. – Aber natürlich würden wir uns wünschen, dass wir diesen Seismografen der Bürgergesellschaft manchmal etwas besser zum Ausdruck bringen könnten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein anderes Beispiel, das ich noch kurz erwähnen möchte – es wird immer wieder vorgebracht –, ist die Frage der Krankenversicherung; es ist von den Kolleginnen Stamm-Fibich und Wöllert schon angesprochen worden. Da gibt es einen enormen Handlungsbedarf. Unser zweigliedriges Krankenversicherungssystem ist überholt, vorgestrig, bürokratisch, im Einzelfall oftmals ungerecht. Zu dieser Einschätzung kommen wir oft gemeinsam. Wir schlagen immer wieder vor, die Petition der Bundesregierung als Material zu überweisen, um eine Bürgerversicherung einzuführen. Das Ministerium könnte mit Vorschlägen dieser Art wahrscheinlich schon heute seine Bürowände pflastern. Aber die Überweisungsvorschläge, die wir machen, bringen die Petition nicht in das Ministerium, weil sie im Ausschuss blockiert werden. Ich sage das, um zu unterstreichen, was Kollegin Rüffer meinte. Es gibt da viele Dinge, wo wir noch Verbesserungsbedarf haben. Auch wenn das Petitionswesen als solches noch Reformen vertragen könnte – das ist schon angesprochen worden –: Wenn wir das, was wir schon können, nutzen würden, könnten wir für die Bürgergesellschaft einiges mehr tun, als wir bisher getan haben. Ich freue mich darauf, daran in den nächsten Jahren konstruktiv weiterzuarbeiten, auch im Ringen um die besten Lösungen. Natürlich gibt es in einer Demokratie Mehrheitsverhältnisse; das ist völlig klar. Aber ich glaube, wir sollten gemeinsam daran weiterarbeiten. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Kollegin Antje Lezius spricht jetzt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Antje Lezius (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einem Jahr durfte ich hier im Plenum eine Rede aus Sicht eines Neumitglieds des Petitionsausschusses halten. Heute rede ich zu Ihnen als jemand, die schon viele Erfahrungen sammeln durfte. Dazu gehört die sehr gute Zuarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes, die die vielen Petitionen und Eingaben mit Bravour meistern. Herzlichen Dank an dieser Stelle! (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch die gute und konstruktive Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe der CDU/CSU. Vielen Dank an meine Kolleginnen und Kollegen! Natürlich auch an meine Mitarbeiter hier an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön! Erfreulich ist zudem die hohe Zahl an Petitionen, denen abgeholfen werden konnte. Bei 1 743 wurde dem Anliegen entsprochen, und bei 5 130 Petitionen erfolgte die Erledigung bereits durch Auskunft oder Verweisung. Zudem hat der Ausschuss etliche Anliegen und Anregungen mit Mehrheit aufgenommen und an die Bundesregierung überwiesen – immerhin 982. Die Erfolgsaussichten einer Petition lassen sich nicht an der Anzahl der Unterstützer messen, sondern es geht um die Berechtigung des Anliegens. In der Öffentlichkeit wird dies teilweise anders gesehen. Ich begrüße natürlich, dass Petitionen auf der Internetseite des Bundestages oder in Schriftform mitgezeichnet werden können. Es tut gut, zu wissen, welche breite Basis manche Auffassungen haben. Nur wird eine Idee nicht dadurch richtiger, dass viele sie vertreten. Diese Erfahrung bestätigte sich in den öffentlichen Sitzungen zu den Themen TTIP oder Arbeitslosengeld-II-Sanktionen. Die Vielfalt macht gerade den Reiz dieses Ausschusses aus. Ich bin immer wieder angenehm überrascht und erfreut, dass sich so viele Menschen auf diesem Wege Gedanken machen über unsere Gesellschaft und darüber hinaus über die Probleme der Welt. Das ist für mich aktive Bürgerbeteiligung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Eingaben reichen von der Idee, direkt vor dem Reichstagsgebäude einen Kinderspielplatz zu errichten, bis hin zur Forderung nach mehr Entwicklungshilfe. Von regional bis global ist also alles dabei. Es freut mich auch, dass Petitionen aus meinem Wahlkreis kommen, zum Beispiel der Vorschlag, die Legislaturperiode des Bundestags auf fünf Jahre zu verlängern, ein Vorschlag, den ich für sehr unterstützenswert halte. Mein Bundesland, Rheinland-Pfalz, liegt bei der Anzahl der Petitionen pro 1 Million Einwohner allerdings auf dem letzten Platz. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Die sind alle zufrieden!) Dabei sind wir doch eigentlich ein ideenreiches Land. Meine Kollegin Corinna Rüffer, die aus Trier kommt, wird mir hierin, glaube ich, zustimmen. Vielleicht müssen wir noch mehr für das Petitionsrecht werben. Ich bin im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundestages gerne auch persönlich dabei, wie demnächst auf der renommierten Buchmesse in Frankfurt am Main oder beim Tag der offenen Tür hier im Bundestag. Mir wird dann immer bewusst, wie aufgeschlossen die Menschen doch für unsere Ausschussarbeit sind. Viele Petitionen haben einen sehr persönlichen Bezug. Manch ein Petent schüttet sein Herz aus. Dies sind teils bedrückende Erfahrungen, besonders wenn es um gesundheitliche Probleme oder Schicksalsschläge geht. Der mit 21 Prozent der Eingaben größte Posten betrifft den Bereich Arbeit und Soziales, den ich als Mitglied des Fachausschusses hier hauptsächlich bearbeite. Bei vielen Eingaben merkt man, dass auch ein guter Sozialstaat, den wir, objektiv betrachtet, haben und für den wir dankbar sein dürfen, keine Garantie für Lebensglück sein kann. Bei diesen Petitionen gilt es für uns Parlamentarier auch, Professionalität zu wahren und den Petenten jenseits aller emotionalen Aufwallungen ernst zu nehmen. Ein Beispiel ist eine Petition, bei der der Petent zu seiner Arbeitslosenhilfe zusätzlich eine Unfallrente von mehreren Tausend Euro erhielt, dies aber nicht angab. Bei allem Verständnis für schwierige Situationen fehlt mir das Verständnis für meine Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, die die Forderung des Petenten, nichts zurückzahlen zu müssen, unterstützten. Ich wünsche mir, dass wir weiterhin alle gemeinsam die Petenten ernst nehmen und auch einmal den Mut zeigen, eine Petition einstimmig abzuschließen, wenn die konkrete Idee nicht durchführbar oder die Forderung unberechtigt ist, selbst wenn das Grundanliegen in den Augen der Opposition unterstützenswert erscheint. Das hat jede Petentin, jeder Petent, die bzw. der sich die Mühe macht, eine Petition einzureichen, verdient. Ich freue mich auf die weitere kollegiale Zusammenarbeit im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die SPD spricht jetzt die Kollegin Annette Sawade. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Annette Sawade (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vorsitzende Steinke! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne! Da es sehr viele jugendliche Besucherinnen und Besucher sind, sage ich Ihnen nur: Sie alle dürfen eine Petition einreichen. Es gibt da keine Altersgrenze. Also: Fröhlich voran! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vor knapp einer Woche, am vergangenen Samstag, habe ich den Petitionsausschuss am Stand des Deutschen Bundestages beim Evangelischen Kirchentag in Stuttgart vertreten. Ich kam mit vielen Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch, die mich zu vielen Anliegen befragten, die eigentlich fast alle petitionsreif waren. Dass es so etwas gibt, also die Möglichkeit, Petitionen einzureichen, wussten allerdings leider die wenigsten. Es ging um Themen wie Asylverfahren, Betreuung von Flüchtlingen, aber auch Fragen zur Maut. Darum habe ich einfach einen Werbeblock für das Verfahren der Petition beim Deutschen Bundestag eingelegt. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Nicht, dass wir nicht genügend zu tun hätten – es wurde ja schon gesagt; die Zahlen sprechen eine andere Sprache –, aber für mich ist der Petitionsausschuss der direkte Weg der Bürgerinnen und Bürger zum Gesetzgeber und zur Regierung. Herzliche Bitte: Nicht alles schlechtreden. Wir können und müssen noch vieles verbessern; aber wir möchten auch, dass der Petitionsausschuss als Organ noch mehr anerkannt und in die Öffentlichkeit getragen wird. Da hilft keine Pauschalkritik, sondern nur konstruktive Kritik; und darum bitte ich. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber auch keine langweiligen Debatten!) – Wir bemühen uns darum. Es gilt außerdem – auch das ist mir wichtig –, die Unterschiede zu anderen öffentlichen Petitionsplattformen aufzuzeigen. Sie haben zurzeit gewaltigen Zulauf, sie haben aber im Gegensatz zu einer Petition an unseren Petitionsausschuss keinen Einfluss auf die Gesetzgebung. Deshalb war ich sehr froh, die Chance auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag nutzen zu können, mit einigen Vorurteilen aufzuräumen. Viele der Menschen waren wirklich überrascht, wie niedrig die Hürden für das Einreichen einer Petition beim Deutschen Bundestag tatsächlich sind. Alle können Petitionen per Brief, per Fax, per E-Mail, per Postkarte oder elektronisch, wie schon gesagt, über die Website des Petitionsausschusses einreichen. Damit dürfte sich auch die hohe Zahl der 2014 eingereichten Petitionen erklären. Es wurde bereits gesagt, 15 325 Petitionen wurden eingereicht: Bitten, Beschwerden, Anregungen, Hinweise an die Bundespolitik und ganz konkrete Probleme einzelner Menschen. Immerhin wurde auch erwähnt: Es gibt insgesamt 1,8 Millionen Nutzerinnen und Nutzer der Internetseite des Petitionsausschusses. Das vom Gesetzgeber gewollte Recht, diese aus meiner Sicht sehr wichtige Form der politischen Partizipation, wird also von den Bürgerinnen und Bürgern sichtlich angenommen. Es kann und muss aber auch – das gehört zur Wahrheit dazu – noch vieles verbessert werden. Zwei Beispiele möchte ich nennen: Erstens wünschen sich viele Petentinnen und Petenten eine schnellere Bearbeitung ihrer Eingaben. Sieht man sich die Zahl der eingegangenen Petitionen an und bedenkt man, dass wir auch welche aus den vorangegangenen Wahlperioden zu bearbeiten hatten, wird einem klar, dass es oftmals nicht möglich ist, sie schneller zu bearbeiten. Es gibt aber schon Vorschläge, das beim nächsten Legislaturperiodenwechsel zu ändern. Manchmal ist, zum Beispiel, wenn es um Asylverfahren, um Dublin-II-Verfahren geht, Eile geboten. Ich habe in meinem Wahlkreis den Fall eines solchen Dublin-II-Verfahrens gehabt. Ich konnte helfen; aber da mussten wir wirklich sehr schnell arbeiten. Den Menschen ist nämlich nur geholfen, wenn man rasch agiert. Zweitens stehen wir – das wurde auch schon erwähnt – vor der Aufgabe, das Petitionsrecht stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern. Dazu gehört es, die Beschlüsse des Petitionsausschusses in einer verständlichen und -adressatengerechten Sprache anzubieten. Auch gehört dazu, die Beteiligungsrechte der Menschen mit Behinderungen zu stärken, zum Beispiel über das Angebot einer barrierefreien Internetseite oder – daran arbeiten wir – durch die Übersetzung von öffentlichen Beratungen in Gebärdensprache. Das würden wir gerne weiterführen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir als SPD-Fraktion haben im Januar ein Positionspapier verabschiedet, in dem es um diese Probleme geht. Nächste Woche feiern wir ein Jubiläum; wir haben nämlich vor zehn Jahren öffentliche und Onlinepetitionen – ein Dank geht hier auch an die Staatssekretärin Lösekrug-Möller, die damals maßgeblich daran beteiligt war – eingeführt; das war auch eine sehr große Verbesserung. Sehr geehrte Frau Vorsitzende, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben unser erstes gemeinsames Jahr, denke ich, sehr gut hinbekommen. Getreu der Losung des Evangelischen Kirchentages „damit wir klug werden“ würde ich mich freuen, wenn wir auch weiterhin unsere Offenheit gegenüber den Themen, die über den Petitionsausschuss tagtäglich an uns herangetragen werden, bewahren. Und ich würde mich freuen, wenn wir weiterhin kollegial zusammenarbeiten und auch überfraktionell zu guten Beschlüssen kommen, die dem Wohle der Petentinnen und Petenten dienen. Uns fehlt dazu – das möchte ich an dieser Stelle einfach noch einmal sagen – wirklich nicht der Mut. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes und natürlich ebenso unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Büros, die ganz viel Vorarbeit leisten. Ansonsten könnten wir dieses gewaltige Pensum an Petitionen, die wir jedes Jahr bearbeiten, nicht bewältigen. Noch einmal vielen Dank. (Beifall im ganzen Hause) Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Kollegin Christel Voßbeck-Kayser spricht jetzt für die Unionsfraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 15 325 Petitionen im vergangenen Jahr zeigen, dass die Bürger ihre Grundrechte kennen und von ihnen auch immer wieder Gebrauch machen. Bei diesen Eingaben handelt es sich um Themen aus allen Bereichen des täglichen Lebens, bei denen Bürger durch Gesetze direkt betroffen sind, sich benachteiligt oder eingeschränkt sehen bzw. fühlen. Ich möchte daher einmal drei Anliegen vortragen, wo wir zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen sind. Das erste Anliegen bezog sich darauf, durch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle Qualitätsstandards in unseren Pflegeheimen sicherzustellen. Das war eine gute Anregung. Für uns im Petitionsausschuss war da die Frage: Brauchen wir so eine Schlichtungsstelle, oder reichen die vorhandenen Instrumente bzw. Gesetze aus? Gibt es ausreichende Prüfinstanzen bzw. Ansprechpartner? Beim Prüfverfahren wurde festgestellt, dass es aufgrund des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes, des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes, durch die rechtlichen Vorschriften der Länder in Bezug auf die Heimaufsicht sowie durch die Heimbeiräte in den Pflegeheimen viele Ansprechpartner und Mittler gibt, die hier, wenn man es so nennen will, als Schlichtungsstelle zur Verfügung stehen und sich auch mit Regelungen bezüglich Qualitätsstandards befassen. Da diese Regelungen rechtlich -verbindlich sind, können sie auch nicht auf ein Schiedsverfahren reduziert werden. Daher konnten wir diesem Anliegen nicht entsprechen. Beim zweiten Anliegen, das ich schildern möchte, geht es darum, die Pflegedokumentation auf ein nötiges Maß zu reduzieren. Mit der Effizienz der Pflegedokumentation – sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege – befasst sich die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Gesundheit seit geraumer Zeit; denn wir alle wollen, dass die Zeit für die Pflege am Bett von Pflegebedürftigen und nicht am Schreibtisch verbracht wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aufgrund der Tatsache, dass am Thema Pflegedokumentation aktuell gearbeitet wird, hat der Petitionsausschuss diese Petition als Material an das Bundesministerium für Gesundheit überwiesen. So stellen wir sicher, dass Anregungen, welche in und mit einer Petition eingehen, in den Prozess eines Gesetzgebungsverfahrens mit aufgenommen werden können. Bürgerinnen und Bürger können auf diesem Weg direkt an Prozessen der Gesetzgebung mitwirken. Dies nenne ich gelebte Demokratie. (Beifall bei der CDU/CSU) Beim dritten Anliegen ging es um die Berechnung einer Erwerbsminderungsrente, welche – das gab der Petent/die Petentin an – falsch berechnet worden sei. Der Petitionsausschuss – so ist das Verfahren – holte im Rahmen des Prüfverfahrens eine Stellungnahme beim zuständigen Versicherungsamt ein. Bei der Überprüfung dieses Anliegens beim zuständigen Versicherungsamt wurde der Fehler bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente aufgedeckt. Er wurde seitens des Versicherungsamtes sofort korrigiert, und zwar auch rückwirkend. So konnte der Frau bereits im Prüfverfahren bei ihrem Anliegen geholfen werden. (Beifall im ganzen Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren drei Beispiele mit unterschiedlichen Ergebnissen aus dem vergangenen Jahr. Auch wenn den Anliegen nicht immer entsprochen werden konnte, so entspricht es unserem demokratischen Selbstverständnis, sich jeder Eingabe und damit jedem Anliegen eines Bürgers anzunehmen. Jede dieser Eingaben wird sachgerecht geprüft, und das Ergebnis bzw. die Entscheidung wird dem Bürger mit einer ausführlichen Begründung erklärt. 15 325 Petitionen gab es im Jahr 2014. Das sind über 60 Eingaben täglich. Für diese Zahl an Eingaben und -deren Bearbeitung braucht es motivierte Menschen. Deshalb an dieser Stelle auch von mir ein herzliches Dankeschön allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des -Ausschussdienstes, der Fraktionen und der Abgeordnetenbüros für diese Arbeit! Sie alle unterstützen uns Abgeordnete in großartiger Weise bei der Bearbeitung von Petitionen. Gemeinsam kümmern wir uns mit Engagement und Herzblut um diese Eingaben und um die Anliegen von Bürgern und Bürgerinnen. Ich danke für dieses gemeinsame Engagement und freue mich auf unsere weitere Zusammenarbeit. (Beifall im ganzen Hause) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die SPD spricht jetzt der Kollege Stefan Schwartze. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Stefan Schwartze (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Sehr geehrte Zuschauer! (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Und Zuschauerinnen!) Ich möchte mich ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedanken. Ich möchte an dieser Stelle aber auch einen kleinen Einschub machen. Liebe Corinna Rüffer, liebe Fraktion der Grünen, für lebendige Debatten im Ausschuss habe ich eine ganz revolutionäre Idee. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Dann sagen Sie es!) Wenn Sie anderer Meinung sind als die Mehrheit, dann begründen Sie diese Meinung, werben Sie für Ihre Argumente, und dann kommen wir in die Diskussion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich begründen wir!) Beschränken Sie sich nicht immer nur auf zwei, drei Tagesordnungspunkte von über 30. (Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir begründen das alles sogar schriftlich!) – Also, zu einer Debatte gehört das gesprochene Wort und kein begleitender Brief. Das ist an dieser Stelle doch eine gute parlamentarische Übung. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Das muss man mal sagen!) Ganz besonders bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei den Regierungsvertretern, allen voran Gabriele Lösekrug-Möller, für die gute Zusammenarbeit, die wir pflegen, und dafür, dass wir im Sinne der Petenten dort sehr oft nach Lösungen suchen und um Lösungen ringen. Wie sehr sich die Zusammenarbeit geändert hat, hat sich gerade in diesem Jahr noch einmal gezeigt, als wir das erste Mal in einer öffentlichen Beratung zwei Bundesminister zu Gast hatten: Sigmar Gabriel und Hermann Gröhe. Auch für diese Zusammenarbeit ganz herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) sowie der Abg. Kersten Steinke [DIE LINKE]) Für die Intensivierung der Zusammenarbeit gibt es aber auch einen guten Grund – er ist eben schon genannt worden –, nämlich den zehnten Geburtstag der öffentlichen Petitionen, der Onlinepetitionen, der öffentlichen Beratungen dieses Ausschusses. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, das war nur ein Geburtstagsgeschenk, oder was?) Die Entscheidung dafür war ein Volltreffer. Sie machte aus dem Petitionsausschuss – neben seiner wichtigen Rolle als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger – ein Instrument der direkten Demokratie auf Bundesebene. Es war eine Initiative der damaligen Koalition aus SPD und Grünen; und nicht allen Fraktionen hat es gefallen, den Petitionsausschuss aus der Ecke mit den vielen verstaubten Akten herauszuholen. Während öffentliche Petitionen beim Bundestag ihren zehnten Geburtstag feiern, gibt es seit einiger Zeit immer mehr private Petitionsplattformen. Sie bieten eine gute Möglichkeit, bei Aktionen Gleichgesinnte zu finden. Ich bin für Beteiligung. Ich finde es gut, wenn Menschen sich gemeinsam für ein Anliegen einsetzen. Ich habe auch selbst schon auf einer solchen privaten Plattform die Proteste gegen Pegida unterstützt. Aber nur Petitionen, die sich an den Bundestag wenden, können vom Bundestag bearbeitet werden. Sollten Sie sich also beschweren wollen oder Anregungen zu Gesetzen haben, schauen Sie genau hin, wohin Sie Ihre Beschwerden oder Anregungen schicken! Beschweren Sie sich dort, wo Sie auch Antworten bekommen, wo diejenigen sitzen, die etwas verändern können, wo Sachkunde und Zuständigkeit gegeben sind! Wenden Sie sich direkt ans Parlament! (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Lassen Sie mich einen Blick in die Zukunft wagen: Wohin entwickelt sich unser Petitionsrecht? Ich sehe gute, verständliche Informationen über das Recht auf eine Petition für jeden und jede. Ich sehe Informationen in einer Sprache, die alle verstehen, unabhängig davon, welchen Bildungsstand sie haben, ob sie unsere Sprache erst erlernen oder aufgrund einer Behinderung Leichte Sprache benötigen. Übrigens: Die SPD bereitet eine Information über das Petitionsrecht in Leichter Sprache vor. Ich sehe Schulen, die über Petitionen informieren, und Kinder und Jugendliche, die beim Deutschen Bundestag Petitionen einreichen. Ich sehe einen starken Petitionsausschuss, der bei den Petitionen stets die Menschen und ihre berechtigten Anliegen und nicht den Koalitionsvertrag im Sinn hat. (Zurufe von der LINKEN: Oh!) Ein Beispiel unserer Arbeit hat mich besonders bewegt – ich begleite diese Menschen seit fünf Jahren –: Es geht um das Schicksal der ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen, das von unsäglichem, unfassbarem Leid geprägt ist. Sie wurden unter unmenschlichen Umständen in Lagern untergebracht. Es waren umzäunte Felder ohne Infrastruktur. Auf diesen Feldern hockten die Menschen sich selbst überlassen. Ihr Tod durch Hunger und Krankheit war das Ziel der Unterbringung in diesen Lagern. Zwei Drittel der Gefangenen überlebten diese Hölle nicht. Für die Überlebenden gab es niemals eine Entschädigung oder eine Anerkennung für das erlittene Leid. Es ist eine Schande, dass es 70 Jahre gedauert hat, dieses Unrecht anzuerkennen. Jetzt, nachdem der Beschluss zur Anerkennung getroffen wurde und vom Haushaltsausschuss im Rahmen des Nachtragshaushalts Geld bereitgestellt wurde, sind wir in der Verantwortung, die Mittel möglichst schnell den Opfern zugutekommen zu lassen. Mein Dank gilt dem Verein Kontakte-Kontakty, ohne dessen unermüdlichen Einsatz wir nicht zu dieser Lösung gekommen wären. Danken möchte auch ich noch einmal den Kollegen aller Fraktionen. Danken möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes für ihre hervorragende Arbeit. Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten und der Fraktionen. Denn wir alle wissen: Jeder Abgeordnete ist nur so gut wie sein Büro, das ihm zuarbeitet. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mein ganz besonderer Dank gilt den Petentinnen und -Petenten. Ohne sie wüssten wir oft nicht oder viel zu spät, wo die Probleme in dieser Gesellschaft liegen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner in dieser Aussprache ist der Kollege Günter Baumann für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Günter Baumann (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man als Letzter sprechen darf, kann man vielleicht die Gelegenheit nutzen, einen Strich unter die Debatte zu ziehen. Ich möchte das mit wenigen Sätzen tun. Ich möchte zunächst allen ganz herzlich danken. Ich denke, es war eine gute Diskussion, und die Bürgerinnen und Bürger, die zugeschaut haben, haben mit-bekommen: Es gibt einen Petitionsausschuss, an den ich mich wenden kann, und dort bemühen sich Abgeordnete aller Fraktionen, etwas für mich zu bewegen. – Das betrifft auch das große Thema, dass wir darum werben, dass die Bürgerinnen und Bürger zu uns kommen. Eines fand ich allerdings sehr schade: Kollegin Rüffer, Ihre Rede war am Thema vorbei. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Das stimmt! – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Genau! Schade eigentlich!) Ich sage Ihnen eines: Die CDU/CSU-Fraktion hat gestern extra den Kollegen Mattfeldt für seine heutige Rede weichgespült; das haben Sie ja sicher alle gemerkt. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er lässt sich weichspülen? Das hätte ich nicht gedacht! – Zuruf von der LINKEN: Das war erfolglos!) – Das haben wir gemacht. – Aber Kollegin Rüffer, Ihre Rede war einfach falsch. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Sie selbst wissen es besser. Sie wissen, dass wir gemeinsam mit den Obleuten aller Fraktionen um Lösungen ringen und auch immer einen Weg finden. Da können Sie nicht sagen, dass Sie nicht zu Wort kommen. Wenn wir in einer Stunde 35 Petitionen schaffen wollen, können wir im Ausschuss nicht über Petitionen, die vorher bereits die Abgeordneten, die Arbeitsgruppe und die Obleuten beraten haben, die also relativ klar sind, erst noch lange diskutieren, bevor abgestimmt wird. Sie, Frau Kollegin Rüffer, haben dann, wenn Sie zu einem von dem der Koalition abweichenden Votum kommen, die Pflicht, dies zu begründen. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Genau so ist es! – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das tun wir auch!) Aber Sie haben kein Votum begründet. Wenn Sie anderer Meinung sind, dann müssen Sie einen Antrag auf Einzelausweisung gemäß 8.2.2 unserer Verfahrensregeln stellen. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir begründen mündlich und schriftlich! Mehr geht nicht!) – Entschuldigung, ansonsten ist Ihnen bisher nichts eingefallen. – Wenn Sie zu jeder Petition gerne etwas sagen wollen, dann müssen Sie nur beim Präsidenten beantragen, die Beratungszeit des Ausschusses von einer Stunde auf drei Stunden zu verlängern. (Beifall der Abg. Kersten Steinke [DIE LINKE]) Dann können wir das gerne tun. Aber so ist es jetzt nicht möglich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Kersten Steinke [DIE LINKE] – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU], an die Abg. Kersten Steinke [DIE LINKE] gewandt: Aber nicht 37!) Kollegin Rüffer, ich erinnere noch einmal daran, dass wir in schwierigen Fällen gemeinsame Briefe geschrieben haben, zum Beispiel den mit vier Unterschriften an alle Bundesländer, als es um die behinderten Kinder ging. Das haben wir gemeinsam gemacht. Dass Sie die Arbeit heute derart negativ darstellen, das ist einfach schade. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Stefan Schwartze [SPD]) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wollte meinen Redebeitrag eigentlich anders beginnen als alle anderen heute. Ich wollte nicht all denen danken, denen schon gedankt worden ist. Vielmehr wollte ich den -Petenten danken, die mit großem Vertrauen zu uns kommen, die sich bei uns mit ihren Bitten und Beschwerden aufgehoben fühlen und uns seit 2006 konstant jedes Jahr etwa 15 000 bis 18 000 Petitionen schicken. Das ist eine stolze Zahl. Nun muss man wissen: Die Zahl der Petitionen ist konstant geblieben, obwohl die Zahl der Mit-bewerber und anderer Anlaufstellen ständig gestiegen ist. Es gibt mehr Ombudsmänner und Ombudsfrauen, es gibt Beauftragte in allen möglichen Bereichen, die für die Belange der Bürgerinnen und Bürger da sind, und es gibt, wie schon erwähnt, viele Internetplattformen. All das nimmt zu. Trotzdem wird jedes Jahr eine konstant hohe Zahl von Petitionen bei uns eingebracht. Das zeigt: Die Bürgerinnen und Bürger haben Vertrauen zu uns. Das macht uns froh. Darauf kann man stolz sein. An dieser Stelle möchte ich auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, allen Abgeordneten und natürlich dem Ausschussdienst ganz herzlich danken für die Arbeit, die geleistet worden ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ohne die sachkundige und fachliche Zuarbeit des Ausschussdienstes würde uns manche Entscheidung sehr schwer fallen. Ich bitte den Ausschussdienst, nicht über uns zu schimpfen, wenn wir nicht jedes Votum von ihm übernehmen. Oft haben wir eine andere Meinung. Aber trotzdem ist die Recherche des Ausschussdienstes für uns die Grundlage, wie wir mit einer Thematik umgehen. Die Erfolgszahlen sind genannt worden. Wir liegen bei über 40 Prozent positiv erledigter Eingaben. Das kann sich sehen lassen. Wenn man bedenkt, wie hoch die Prozentzahlen bei Gerichtsverfahren sind, dann stellt man fest: Wir sind ein ganzes Stück besser. Ich schlussfolgere daraus, dass die Bürgerinnen und Bürger uns akzeptieren, zu uns kommen und unseren Rat und unsere Hilfe annehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, leider steht unser Ausschuss nicht jeden Tag in der Öffentlichkeit. Es ist nicht ganz einfach, mehr Werbung für unsere -Arbeit zu machen, weil wir relativ geräuschlos die Berge auf unseren Schreibtischen abarbeiten und erfolgreich sind. Die Frage ist immer, wie wir es schaffen, ohne große Schlagzeilen etwas bekannter zu werden. Frau Sawade hat bereits erwähnt: Wir nutzen Messen und den Tag der Ein- und Ausblicke. Trotzdem sollten wir gemeinsam überlegen, was man noch tun kann, um an die Bürger heranzukommen und ihnen zu sagen: „Jawohl, es gibt uns. Bitte, kommt zu uns!“ (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Ich möchte ein Thema noch einmal ansprechen, auch wenn es schon genannt wurde, weil es mir sehr am Herzen liegt. Für uns in der CDU/CSU-Fraktion ist es eindeutig: Jede Petition ist gleichwertig. Wir wollen uns um jede Petition intensiv kümmern. Egal ob eine Bürgerin mit unleserlicher Handschrift uns ihr Problem schildert oder eine gut vernetzte Internetgemeinschaft mit 100 000 Unterschriften uns ihr Problem darlegt: Jedermann hat das Recht, eine Petition einzureichen. Wir kümmern uns um jedermann in gleichem Maße. Kollegin Kassner, Sie forderten mehr Öffentlichkeit bei den ganzen Beratungen. Der Bundestag hat eine Geschäftsordnung, die eindeutig sagt – § 69 –: Ausschüsse tagen nicht öffentlich. Das hat gute Gründe: Da ist zum einen der Datenschutz, und wir wollen nicht – das gibt es manchmal; das kennen wir auch –, dass die berühmten Fensterreden gehalten werden. Wir wollen ein Problem abarbeiten, und das ist in nichtöffentlicher Sitzung wesentlich besser möglich. Wir können in Ausnahmefällen Öffentlichkeit beschließen – das machen wir auch, viermal im Jahr, am nächsten Montag wieder –; aber generell, fast jede Sitzung öffentlich zu machen, dies wollen wir einfach nicht. Das ist nicht das, was der Petent eigentlich von uns will. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Stefan Schwartze [SPD] – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!) Ich glaube, das Wichtigste für jeden von uns, der sich mit einer Petition befasst, ist, dass wir erkennen: Ist das ein menschlich schweres Schicksal eines Bürgers, der an zig anderen Stellen gescheitert ist und jetzt zu uns kommt – da müssen und wollen wir uns reinknien –, oder ist das ein Petent, der tagesaktuell ein Geschehen aufgreift, das vielleicht schon in den Fachausschüssen irgendwo beraten wird? Wichtig für uns ist einfach, dass wir die Wertigkeit erkennen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wollte noch zum Abschluss ein Beispiel aus der letzten Zeit bringen, und zwar hatten wir eine Petentin, die ihren -Lebensgefährten in Afghanistan verloren hat. Beide hatten vorher ein Testament gemacht, dass die Versicherung und andere Gelder an die Lebensgefährtin gehen sollten. Die rechtliche Lage war dann aber so, dass die Lebensgefährtin nichts bekommen hat; das Geld ging an die -Eltern. Das war rechtlich alles sauber. Wir hätten eigentlich nichts machen können. Wir haben aber gesagt: „Nein, so geht das nicht, wir wollen das anders haben“, und haben die Verteidigungsministerin aufgefordert, mit Mitteln aus dem Härtefallfonds, der ja vorhanden ist, dieser Frau zu helfen. Es tut wirklich gut, wenn dann ein Brief der Petentin kommt, in dem sie sich für das Geld bedankt, das sie bekommen hat. Auch wir brauchen ja manchmal Anerkennung und ein lobendes Wort. Hier haben wir wirklich eine Lösung für ein schweres Schicksal gefunden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Meine Damen und Herren – Herr Präsident, wenn Sie mir noch ein paar Sekunden gestatten –, es kam das Thema „schnelle Bearbeitung“. Wir wollen die Petitionen schnell bearbeiten. Wir schaffen manche Petitionen in vier, fünf Monaten; es gibt aber auch welche, deren Bearbeitung Jahre dauert. Wir haben diese Woche eine behandelt, die sechs Jahre alt war. Wenn man dann nachschaut, stellt sich heraus, dass sie in manchem Büro sogar mehrere Jahre lag. Deswegen wäre es gut, als Erstes zu schauen: Was liegt in unserem eigenen Büro noch im Schreibtischkasten? Das kann jeder Mitarbeiter im Ausschuss selbst einmal tun. Das Zweite ist: Für uns geht Gewissenhaftigkeit vor. Wenn wir viel Zeit brauchen für Stellungnahmen, dann nehmen wir uns die auch; ansonsten wollen wir die Petitionen schnell bearbeiten. Ein berühmtes Beispiel haben wir jetzt schon das zehnte Jahr auf dem Tisch: Das sind meine geliebten Antennengemeinschaften. (Kersten Steinke [DIE LINKE]: Oh nein!) Hier haben wir ja mit großer Mehrheit ein Votum gefasst, das bis heute nicht umgesetzt ist. Wir haben wiederholt Gespräche mit der GEMA geführt, auch letzte Woche wieder. Ich denke, wir werden irgendwann auf einem guten Weg sein. Also: Wir können an Problemen manchmal auch sehr lange dranbleiben – im Interesse der Petenten, nicht um uns selbst zu beschäftigen. Ich wünsche uns weiterhin viel Erfolg und Gespür für die Arbeit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit schließe ich die Aussprache, nicht ohne zu erwähnen, dass fast kein Redner es versäumt hat, Dank für die Mitarbeiter auszusprechen, die Außerordentliches geleistet haben, worauf sie auch stolz sein können. (Beifall) Ich rufe jetzt die Zusatzpunkte 2 a und 2 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Steffi Lemke, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wilderei und illegalen Artenhandel stoppen Drucksache 18/5046 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kinder- und Jugendhilfe – Beteiligungsrechte stärken, Beschwerden erleichtern und Ombudschaften einführen Drucksache 18/5103 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe niemanden, der nicht einverstanden wäre. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 30 a bis 30 i sowie Zusatzpunkt 3 auf. Es handelt sich dabei um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 30 a: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Baukulturbericht 2014/15 der Bundesstiftung Baukultur und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksachen 18/3020, 18/4850 Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrichtung eine Entschließung anzunehmen. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion der Linken bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 30 b: Beratung der Dritten Beschlussempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 Drucksache 18/5050 Bevor ich die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses sowie einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung stelle, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses, dem Kollegen Dr. Johann Wadephul, das Wort zur Berichterstattung. – Bitte schön. Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU): Herr Präsident, dafür danke ich Ihnen sehr herzlich. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Kollege Baumann die mangelnde Bekanntheit des Petitionsausschusses bedauert hat, kann ich nur sagen: Was soll ich da erst sagen? Ich nutze daher die voraussichtlich letzte Gelegenheit in dieser Wahlperiode, mit der der Wahlprüfungsausschuss Ihre Aufmerksamkeit erheischen kann. Dieser Ausschuss hat eine große Bedeutung. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern hat zu Recht darauf hingewiesen, dass viele Kollegen aus dem Europäischen Parlament möglicherweise mit einer gewissen Spannung jetzt auf uns blicken. Ich will den Damen und Herren Berichterstattern ganz herzlich für ihre Arbeit danken, aber insbesondere natürlich den Mitarbeitern des Sekretariats. Es sind – Herr Kollege Beck, das wird hier nicht immer so deutlich – zahlreiche Akten zu sichten, der Sachverhalt ist umfassend aufzuarbeiten, und es sind schwierige Rechtsfragen zu prüfen. Wir sind stolz darauf, dass wir innerhalb eines Jahres nach der Europawahl diese Arbeit seitens des Deutschen Bundestages abschließen konnten. Einen ganz herzlichen Dank allen, die daran aktiv mitgewirkt haben. Wie schon bei der Prüfung der Bundestagswahl ging es auch bei der Prüfung der Europawahl um eine Fülle von Einspruchsgegenständen, wenngleich keiner der 109 Wahleinsprüche im Ergebnis aus unserer Sicht begründet war. Dies liegt daran, dass ein Wahleinspruch nur dann begründet ist, wenn er einen Wahlfehler benennt, der entweder Einfluss auf die Sitzverteilung hatte oder das subjektive Wahlrecht der den Einspruch einlegenden Person beim Wahlakt verletzte. Den Einsprüchen ließen sich derartige Fehler aus Sicht des Ausschusses nicht entnehmen. Ich möchte betonen, dass der Wahlprüfungsausschuss jedem behaupteten Wahlfehler sorgfältig nachgegangen ist. Wie bei der Prüfung der Bundestagswahl haben wir den Bundesminister des Innern, den Bundeswahlleiter und die Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleiter um Stellungnahmen gebeten und diese einbezogen. In nur einem Fall, der früh bekannt wurde, hat es einen nachweisbaren Wahlfehler gegeben. Es ging um eine mehrfache Stimmabgabe. Ein vermutlich vielen von Ihnen bekannter Journalist bekundete schon am Wahl-abend in einer Sendung der ARD, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: -Giovanni!) die demnächst übrigens ihren Moderator verliert, dass er seine Stimme zweimal abgegeben hatte. Einmal wählte er in einem deutschen Wahllokal und einmal in einem italienischen. Dieser Fall hat viele Bürgerinnen und Bürger dazu veranlasst, einen Wahleinspruch einzulegen, und einen vormaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes zu der im Spiegel veröffentlichten Überlegung veranlasst, dass möglicherweise die ganze Europawahl unwirksam sein könnte. Dieser Auffassung ist der Wahlprüfungsausschuss nicht gefolgt. Denn es hat über diese eine Person hinaus keine weitere Person gegeben, von der nachgewiesen ist, dass sie ihre Stimme mehrfach abgegeben hat. Es wird für Sie schnell nachvollziehbar sein, dass eine einzige Person das Wahlergebnis nicht entscheidend wird verändert haben können. Gleichwohl hat dies den Ausschuss veranlasst, Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Prüfbitte an die Bundesregierung vorzulegen, in der es darum geht, wie national oder auf Unionsebene für die Besitzer einer Staatsangehörigkeit mehrerer EU-Mitgliedstaaten die faktisch bestehende – rechtlich zwar verbotene – Möglichkeit einer mehrfachen Stimmenabgabe in ähnlicher Weise unterbunden werden kann, wie es für Unionsbürger ohne doppelte Staatsangehörigkeit, die sich dafür entscheiden, statt im Heimatstaat in ihrem EU-Wohnsitzstaat zu wählen, bereits vorgesehen ist. Auch bei der Europawahl haben wir uns mit der Frage des Wahlrechts für Menschen mit Behinderung befasst. Auch hier haben wir eine zweite Prüfbitte an die Bundesregierung formuliert; ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung dazu. Wir wollen die Bundesregierung bitten, zu prüfen, welche Änderungserfordernisse sich für das deutsche Wahlrecht aus der EU-Behindertenrechtskonvention ergeben können, und zwar insbesondere in Bezug auf die Aufhebung einzelner benannter Wahlrechtsausschlüsse und die Barrierefreiheit im Wahlrecht und in den Wahllokalen. Neben den genannten Themen hat der Wahlprüfungsausschuss erneut typische Einspruchsgegenstände beraten, wie sie bei jeder Wahlprüfung behandelt werden: zu spät oder nicht zugestellte Briefwahlunterlagen, die repräsentative Wahlstatistik und den Identitätsnachweis im Wahllokal. Ich will nicht verschweigen, dass die Umstände bei der Delegiertenwahl und der Kandidatenaufstellung der AfD von einigen Einspruchsführern heftig kritisiert worden sind. Das hat den Ausschuss dazu veranlasst, vereinzelte verbesserungsfähig anmutende Vorgänge äußerst umfangreich und gründlich zu prüfen. Im Ergebnis haben wir jedoch keine mandatsrelevanten Wahlfehler erkannt. Die Europawahl verlief, soweit wir sie beurteilen, im Ergebnis rechtskonform. Ich bitte Sie daher sehr herzlich um Ihre Zustimmung zur Dritten Beschlussempfehlung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank dem Kollegen Wadephul und allen Mitgliedern des Ausschusses. Wir kommen dann zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 18/5120. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Dieser Änderungsantrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke abgelehnt. Wer stimmt nun für die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses? Ich bitte um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist damit einstimmig angenommen. Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 30 c bis 30 i. Es handelt sich um die Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Tagesordnungspunkt 30 c: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 190 zu Petitionen Drucksache 18/4953 Wer stimmt dafür? Den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Sammelübersicht 190 einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 30 d: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 191 zu Petitionen Drucksache 18/4954 Wer stimmt dafür? Den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Diese Sammelübersicht ist damit mit Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 30 e: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 192 zu Petitionen Drucksache 18/4955 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 192 ist damit mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 30 f: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 193 zu Petitionen Drucksache 18/4956 Wer dafür stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 193 ist damit mit allen Stimmen dieses Hauses angenommen. Tagesordnungspunkt 30 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 194 zu Petitionen Drucksache 18/4957 Wer dafür stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Sammelübersicht 194 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 30 h: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 195 zu Petitionen Drucksache 18/4958 Wer dafür stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 195 ist damit mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 30 i: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 196 zu Petitionen Drucksache 18/4959 Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 196 ist damit mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Zusatzpunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag einer EU-Datenschutzverordnung KOM(2012) 11 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-regierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Hohes Schutzniveau im Rat und im Trilog -sicherstellen Drucksache 18/5102 Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist damit mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke abgelehnt. Damit haben wir diesen Teil abgeschlossen. Ich rufe jetzt den Zusatzpunkt 4 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Ehe für alle Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat die Kollegin Caren Lay von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Caren Lay (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über 62 Prozent der Iren haben bei einer Volksabstimmung Ja zu gleichgeschlechtlichen Ehen gesagt – (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) ausgerechnet im erzkatholischen und konservativen Irland. Das ist ein wunderbares Ergebnis und ein Riesenerfolg für die Lesben- und Schwulenbewegung, zu dem wir auch aus dem Deutschen Bundestag ganz herzlich gratulieren. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Schönste ist, dass dieses Ergebnis die Debatte darüber in ganz Europa neu entfacht hat. Es wird höchste Zeit, dass auch die Bundesregierung sich bewegt und die Ehe für Lesben und Schwule endlich ohne Wenn und Aber öffnet. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist natürlich für die Große Koalition, insbesondere für die Union, ein unangenehmes Thema. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deren Wähler sind doch auch alle dafür!) Sie hat in den letzten Wochen zu Recht viel Hohn und Spott für ihre verstaubten und fadenscheinigen Argumente geerntet. Ich habe mich gestern sehr geärgert, dass Sie uns im Ausschuss verweigert haben, noch vor der Sommerpause eine Anhörung zu unserem Gesetzentwurf und zum Gesetzentwurf der Grünen durchzuführen. Aber wenn Sie geglaubt haben, damit bekommen Sie das Thema geschoben, haben Sie sich geschnitten: Genau deswegen haben wir die heutige Aktuelle Stunde beantragt. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Union blockiert das Vorhaben mit Rücksicht auf ihre konservative Wählerschaft. Den Vogel hat Frau Kramp-Karrenbauer abgeschossen, die tatsächlich sinngemäß sagte: Wenn die Homoehe kommt, dann kommen auch Inzest und Polygamie. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Nein! Das hat sie nicht gesagt! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Das hat sie nicht gesagt! Immer dicht bei der Wahrheit bleiben! Auch bei dem Thema!) Das ist eine handfeste Beleidigung von Lesben und Schwulen. Sie ist völlig unakzeptabel. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Getoppt wird dies nur noch vom Vatikan: Einer seiner Sprecher sagte laut Presseberichten, das Ergebnis in -Irland sei eine Niederlage für die Menschheit. Auch wenn es den einen oder anderen überraschen mag: Ich wurde katholisch erzogen, und vor dem Hintergrund kann ich, glaube ich, sagen: Lieber Vatikan, mit einer -etwas weniger dogmatischen Interpretation der Bibel würden wir alle besser fahren, und der Kirche würden nicht so viele junge Menschen davonlaufen. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weniger Verbohrtheit und weniger Dogmatismus: Das würde auch der Union guttun. Ich glaube, dass Ihre Wählerschaft deutlich weiter ist als Sie selbst. Das belegen auch alle Umfragen. Diese konservative Haltung fällt Ihnen auf die Füße. Keine der 15 größten deutschen Städte wird noch von der CDU regiert. In Dresden hat sich am Wochenende – Gott sei Dank, kann ich sagen – Ihre Hoffnung auf einen CDU-Bürgermeister zerschlagen. (Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Da hat -Pegida 10 Prozent bekommen! 10 Prozent für Pegida!) Mit dieser hinterwäldlerischen Politik locken Sie niemanden mehr hinter dem Ofen hervor. Es wird endlich Zeit, das zu ändern. (Beifall bei der LINKEN) Ich bin fest davon überzeugt: Auch in Deutschland würde jedes Referendum für die Ehe für alle haushoch gewonnen. Das ist ein weiteres Argument dafür, auch in Deutschland endlich Volksbegehren auf Bundesebene zu ermöglichen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) 65 Prozent der Deutschen haben in der letzten Umfrage angegeben, sie seien für die Ehe für alle, ja sogar 58 Prozent, also eine satte Mehrheit, der CDU/CSU-Wähler. Nur bei der AfD sind die Homophoben noch in der Mehrheit. Aber das können wir uns nicht zum Vorbild nehmen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Beste ist: Die Ehe für alle tut niemandem weh. Auch die Ehe von Frau Kramp-Karrenbauer wird nicht dadurch beschädigt, dass die Lesben und Schwulen in der Nachbarschaft jetzt auch einen Trauschein bekommen. Also, geben Sie Ihren Widerstand dagegen endlich auf! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ein beliebtes und aus meiner Sicht das einzig wirklich ernstzunehmende Argument der Gegnerinnen und Gegner ist, die Ehe für alle würde dem Grundgesetz widersprechen. Ich lese dort allerdings nirgends, dass mit dem Schutz der Ehe nur der Schutz der Heteroehe gemeint ist. Vielmehr lese ich in Artikel 3 Absatz 1: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Übersetzt heißt das für mich: Wer Lesben und Schwulen die gleichen Rechte verweigert, der verletzt den Gleichheitsgrundsatz. Es wird endlich Zeit, die Ehe für alle einzuführen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Bundesregierung verheddert sich im Klein-Klein. Hinter den Kulissen wird heftig gerungen, in welchen Einzelgesetzen die eingetragene Lebenspartnerschaft an die Ehe angepasst werden soll. Da frage ich mich: Warum so kompliziert? Ich glaube, die Zeiten, in denen wir ein Sondergesetz für Lesben und Schwule brauchten, sind vorbei. Lassen Sie uns die Ehe endlich für Lesben und Schwule öffnen. Damit wird der Grundsatz „Ehe für alle“ am einfachsten und am schnellsten umgesetzt. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir haben als Linke – darauf möchte ich abschließend hinweisen – schon vor längerem einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Im Bundesrat wird eine ähnliche Initiative morgen hoffentlich eine Mehrheit finden. Ich weiß, liebe SPD, Sie haben es mit diesem Koalitionspartner schwer. Es gibt eine kurzfristige Lösung: Geben Sie die Abstimmung darüber einfach frei! Eine rot-rot-grüne Mehrheit im Bundestag gibt es auch bei diesem Thema rechnerisch schon längst. (Zuruf von der CDU/CSU: Linke Republik!) Wenn wir die Abstimmung freigeben, bin ich sicher, dass auch der eine oder andere Unionspolitiker dazu beitragen würde, dass eine Regenbogenallianz zustande kommt und die Ehe für alle endlich auch in Deutschland Realität wird. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU hat jetzt das Wort die Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! In der aktuellen Debatte sind für mich drei Überlegungen wichtig. Erstens. Mein Menschenbild differenziert nicht nach sexueller Orientierung. Gleiche Würde und gleiche Anerkennung folgen daraus unmittelbar und zwingend. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gleiche Würde, gleiche Rechte!) Dass diese Selbstverständlichkeit lange in Abrede gestellt worden ist, dass es noch lange nach der Geltung des Grundgesetzes einen § 175 StGB gegeben hat, wirkt auch heute noch verletzend. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Eine offizielle, dauerhafte und vielleicht auch gesegnete Verbindung von zwei Menschen, die füreinander einstehen, hat ihren Wert, unabhängig von der Frage der sexuellen Orientierung und auch unabhängig von der Frage, ob diese Verbindung auch auf Familiengründung ausgelegt ist oder nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Deshalb habe ich mich vor drei Jahren zusammen mit zwölf anderen Kollegen in der Union für eine steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften eingesetzt. Das hat damals nicht jedem gefallen. Das hat auch nicht auf Anhieb geklappt. Aber es hat in unserer Partei eine Diskussion ausgelöst, die in der Union und darüber hinaus in der Gesellschaft einiges bewirkt hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Ulli Nissen [SPD]: Sehr gut! Weiter so!) Zweitens. Wir haben den weiteren Abbau von Ungleichheiten gerade auf den Weg gebracht. In dem -Zusammenhang werden wir natürlich auch Ihren Ge-setzentwurf weiter bearbeiten und eine Sachverständigenanhörung dazu durchführen. Da wird überhaupt nicht irgendeiner Diskussion oder Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen, sondern die beiden Dinge werden zusammengefügt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie denn Angst vor dem 1. Juli, der schon vereinbart war?) – Weil es mit einer anderen schon bereits vereinbarten Sachverständigenanhörung kollidierte. – Wie gesagt, der andere Gesetzentwurf zum selben Thema ist auf dem Weg. Daher macht es Sinn, das zusammenzuführen. Das ist der Grund. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da steht aber: „Alternativen: Keine“! Wie kann der in der gleichen Anhörung behandelt werden?) Was dann noch bleibt, ist in der Tat eine Teilfrage der Adoption, weil Lebenspartner ein Kind nicht gleich-zeitig adoptieren können, sondern nur nacheinander. Darauf möchte ich kurz eingehen. Wenn der Staat für ein Kind neue Eltern sucht, dann ist es ganz normal, dass auf das Einkommen der Eltern, auf ihre Gesundheit, auf die verfügbare Zeit, die sie für das Kind haben, und auf ihr Alter – sie sollten nicht älter als 40 Jahre sein – geschaut wird. Wenn es an einem dieser Punkte nicht optimal läuft, dann wird es schon schwierig mit der Adoption. Mir leuchtet jetzt nicht ein, warum das Einkommen und das Alter der potenziellen Eltern eine Rolle spielen dürfen, aber nicht die Frage, ob ein Kind Vater und Mutter bekommt. Ich weiß, dass Kinder auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften geliebt und umsorgt werden; (Beifall bei Abgeordneten der SPD) teilweise werden sie als Pflegekinder dorthin gegeben. Ein guter Vater, eine gute Mutter zu sein, hängt nicht von der sexuellen Orientierung ab. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig habe ich Lebenserfahrung als Mutter von drei Kindern und Großmutter eines Enkelkindes sowie als langjährige Familienrichterin. Für mich war immer klar, dass Vater und Mutter eine eigenständige Bedeutung haben, die sich ergänzt. Der zweite Vater ersetzt eben nicht die Mutter, und die zweite Mutter ersetzt nicht den Vater. Deshalb betreiben wir, wenn sich Eltern trennen, doch den ganzen Aufwand, damit das Kind den Kontakt auch zu dem anderen Elternteil erhält. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch gar nicht mehr die Frage! Die ist doch längst entschieden von Karlsruhe! Sie haben die Rede von vor zehn Jahren rausgeholt!) In der letzten Wahlperiode haben wir uns um die Verbesserung der Rechte nichtehelicher Väter bemüht. Auch das war doch von dem Gedanken getragen, dass es für das Kind von Anfang an wichtig ist, Kontakt zum Vater zu haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb ist für mich klar, dass das bei der Adoption eine Rolle spielen muss. Für mich ist aber auch klar, dass dieser Aspekt genau wie die anderen, Alter, Einkommen usw., im Einzelfall in der Abwägung zurücktreten kann. Klare Beispiele wären Pflegekinder oder Kinder aus der Verwandtschaft. Jetzt haben wir die Sukzessivadoption. Sie führt, wenn auch auf Umwegen, zumindest zu praktikablen -Ergebnissen. Mir ist kein anderer Fall bekannt. Ich appelliere: Vielleicht sollten wir von beiden Seiten nicht zu viel Wert auf die Frage legen, ob das im Gesetz geregelt ist oder untergesetzlich nur in der Verwaltungspraxis, wie das auch für die anderen Kriterien gilt. Drittens. Ich komme zu den Begriffen. Zunächst: Ich finde den Begriff „Homo-Ehe“ unterirdisch, diskriminierend und unwürdig. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich kann nachvollziehen, dass es gerade nach der Vorgeschichte eine besondere emotionale Bedeutung hätte, den Begriff der Ehe auch auf Lebenspartnerschaften -anzuwenden. Auf der anderen Seite hat aber nicht erst unsere Rechtsordnung den Begriff der Ehe erfunden. Er hat eine lange kulturgeschichtliche Vorgeschichte, auch eine religiöse Vorprägung. Damit wird durchgängig die offizielle Verbindung von Frau und Mann gemeint. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Salomo hatte tausend Frauen! Lange Geschichte! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht in der -Bibel!) – Auch da, Herr Beck, immer Mann und Frau. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oder ganz viele!) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2002 zum Lebenspartnerschaftsgesetz und auch seither immer wieder von der Verschiedengeschlechtlichkeit als einem Wesensmerkmal der Ehe gesprochen und davon, dass der Gesetzgeber die wesentlichen Strukturprinzipien beachten muss, die sich aus der Anknüpfung des Artikels 6 Grundgesetz an die vorgefundene Lebensform der Ehe ergeben. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das Verfassungsgericht 2008 dazu gesagt?) Deshalb habe ich meine Zweifel, dass wir diesen Begriff der Ehe einfach hernehmen und umdefinieren können. (Zuruf von der LINKEN: Wir definieren doch gar nichts um!) Man muss auch sagen: Eine begriffliche Unterscheidung ist nicht mit einer Diskriminierung gleichzusetzen. Das darf man nicht verwechseln. Bei der Einführung der Lebenspartnerschaft war diese Unterscheidung klar gewollt. Lesen Sie doch bitte die Reden von Herta Däubler-Gmelin oder Margot von Renesse nach. Auch Sie, Herr Beck, haben damals gesprochen und waren geradezu enthusiasmiert. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Winkelmeier-Becker, darf ich Sie an die Redezeit erinnern? (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie ist geradezu enthusiasmiert!) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Ich komme sofort zum Ende. – Aber ich wollte doch noch das Glücksgefühl, das Sie damals ausgedrückt haben, erwähnen. Sie haben damals von den vielen Festen gesprochen, die zu feiern wären. Genauso ist es doch auch gekommen, und zwar unter Geltung dieses Gesetzes und noch darüber hinaus. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb sind jetzt zwei Drittel der Menschen dafür!) Deshalb ist mein Vorschlag: Reden wir über eine weitere Aufwertung und bessere Wertschätzung des Begriffs der Lebenspartnerschaft. Darüber sollten wir diskutieren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Dr. Anton Hofreiter spricht jetzt für Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesen Tagen eine große Chance: Wir können erreichen, dass Homosexuellen mehr entgegengebracht wird als nur duldende Toleranz, nämlich wirklicher Respekt für die Unterschiedlichkeit menschlichen Lebens und echte Gleichberechtigung für verschiedene Lebensentwürfe. Ich sage Ihnen eines – dabei wende ich mich auch an meine Vorrednerin –: Alles andere als echte rechtliche Gleichberechtigung von Homosexuellen ist Diskriminierung, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Doch leider erleben wir, auch gerade eben wieder, nur die Fortführung eines bizarren Schauspieles: Die Kolleginnen und Kollegen von der Union sind gegen die echte Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Aber sie -können und wollen offensichtlich nicht so richtig sagen, warum eigentlich. Also drucksen sie herum wie gerade auch in der Rede. Sie drucksen herum wie ihre Parteivorsitzende im Wahlkampf 2013. So ist das eben, wenn man offensichtlich selber weiß, dass man im Unrecht ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Was sollte der Staat, was sollte denn unsere Gesellschaft dagegen haben, wenn zwei Menschen Verantwortung füreinander übernehmen und das verbindlich machen wollen? Auch auf die Religion können Sie sich nicht wirklich berufen. Ich darf zitieren: Für mich ergibt sich aus zentralen biblischen Geboten der Impuls zu einer Öffnung der Kirche gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Das sagt nicht Volker Beck, das sagen nicht wir, sondern das sagt einer der höchsten christlichen Repräsentanten unseres Landes, der Ratsvorsitzende der EKD, Herr Bedford-Strohm. Das sollten Sie aus den Parteien, die das Christliche sogar im Namen tragen, sich wirklich zu Herzen nehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, manche von Ihnen argumentieren ja, mit der Ehe für alle würde die Familie gefährdet. Können Sie mir irgendwie erklären, wie es mein Recht beeinflussen könnte, meine Freundin zu heiraten, wenn unser Kollege Volker Beck oder unser Kollege Jens Spahn das Recht hätten, ihren Freund zu heiraten? Nein, das können Sie eben nicht erklären, denn das hat keinerlei Einfluss. Das stimmt einfach nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Die Ehe für alle ist eben kein Nullsummenspiel. Wenn Sie allen das Recht zur Eheschließung geben, nehmen Sie doch den Heterosexuellen nichts weg. Einzig die Schlange vor den Standesämtern wird vielleicht ein kleines bisschen länger. Ist das so schlimm? (Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: Die Verpartnerung geschieht auch vor dem Standesamt!) Nein, liebe Gegner der Ehe für alle von der Union, Ihr Widerstand gegen die Öffnung basiert doch nicht auf Argumenten oder auf Werten. Seien wir doch einmal ehrlich: Im Kern geht es um Ressentiments und um Vorurteile, um Vorurteile gegen Lesben und Schwule. Das wollen Sie natürlich nicht so offen sagen, erst recht nicht in einer solchen Debatte, aber das rutscht Ihnen immer wieder raus. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das ist totaler Blödsinn!) Annegret Kramp-Karrenbauer ist sich nicht zu schade, Homosexualität, Inzest und Polygamie in einen Topf zu werfen. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Hat sie nicht getan!) Bei der CSU – das war erst gestern wieder im Fernsehen zu beobachten – gibt es sogar manche, die homosexuelle Beziehungen minderwertig finden. Es ist genau diese muffige Geisteshaltung, die überhaupt nicht mehr zu unserem offenen und modernen Land passt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Seien wir doch einmal ehrlich: Da war es ehrlicher, als so mancher Konservative offen homophob war. Homosexuelle Liebespaare erst mit Inzest zu vergleichen und dann zu behaupten, das hätte nichts mit Homophobie zu tun, ist nicht nur bigott, das ist wirklich verlogen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Schauen Sie sich die Umfragen an. Es gibt viele Umfragen, die zeigen: 65 Prozent, manchmal auch 70 oder 75 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind weiter als Sie. Die Mehrheit im Bundesrat ist längst weiter als Sie. Ich bin mir verdammt sicher: Die Mehrheit hier im Bundestag ist auch weiter als Sie. Sie vertreten doch längst nicht mehr die Wertehaltung einer Mehrheit bei uns. Sie sind doch selbst längst eine fundamentalistische Minderheit in diesem Zusammenhang. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Schauen wir uns das einmal an: In einer pluralen und freien Gesellschaft haben Sie überhaupt kein Recht, der Mehrheit diese Wertvorstellung aufzuzwingen. (Zuruf der Abg. Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]) Sie müssen nicht einmal Ihre Meinung ändern. Geben Sie einfach die Abstimmung frei, und dann schauen wir einmal, welche Mehrheit es hier im Deutschen Bundestag gäbe. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Aber Sie stellen dieses Recht einfach darüber. Sie wollen Fraktionsgehorsam, Sie wollen Parteigehorsam, das ist Ihnen offensichtlich wichtiger. Aber warum? Es stellt sich die spannende Frage: Warum machen Sie das eigentlich? Eine Ihrer stellvertretenden Bundesvorsitzenden hat selbst zugegeben, dass Sie in ein paar Jahren diese Position räumen. Mit anderen Worten: Das Ganze hat nichts mit Ihren Werten zu tun, sondern es geht eher darum, bei der sogenannten konservativen Klientel noch ein paar Punkte zu sammeln, vielleicht auch noch ein paar Punkte bei der AfD zu sammeln. Das ist doch das Einzige, worum es Ihnen da geht. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Widerspruch bei der CDU/CSU) Stellen Sie Ihr Interesse am Machterhalt und Ihr Parteiinteresse nicht weiter über die Liebe vieler Menschen und über die Bereitschaft und den Wunsch vieler Menschen, füreinander einzustehen. Das ist nämlich nicht christlich, das ist maximal schäbig. Deshalb appelliere ich an Sie: Geben Sie die Abstimmung frei, dann sehen wir, wer bzw. welche Wertvorstellung hier die Mehrheit hat. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Johannes Kahrs spricht jetzt für die SPD. (Beifall bei der SPD) Johannes Kahrs (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte ist keine neue, sondern eine, die wir hier häufiger führen. Diese Debatte zeichnet sich dadurch aus, dass Linke, SPD und Grüne eine Position vertreten, CDU/CSU eine andere. (Zuruf der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Wir können diese Debatte noch lange weiterführen. Da ich zurzeit in einer Koalition mit der CDU/CSU bin und man sich in einer Koalition – freundschaftlich verbunden – den einen oder anderen Rat geben kann, glaube ich sagen zu dürfen, dass es für die Union auf Dauer besser wäre, wenn sie sich einer Entwicklung, die seit 1998 andauert, nicht weiter in den Weg stellt, (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) weil ich einfach glaube, dass die gesellschaftliche Entwicklung nicht nur über sie hinweggeht, sondern der Union auch irgendwann schadet. (Zuruf von der CDU/CSU) Es gibt Diskussionen, die man führen kann, in denen man sich inhaltlich streiten kann. Aber inzwischen haben zwölf Länder in Europa die Ehe geöffnet. Wenn man sieht, dass außerhalb von Europa selbst solche Länder wie Brasilien, Uruguay und Argentinien (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Heimatland des Papstes!) – das habe ich noch zu Europa gezählt – (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Argentinien? Der Papst kommt aus Argentinien!) die Ehe geöffnet haben und deutlich weiter sind als Sie, meine Damen und Herren von der Union, fragt man sich, wie Sie noch gegen eine Öffnung der Ehe argumentieren können. Die konservative Regierung in Großbritannien hat die Zeichen der Zeit erkannt und hat die Ehe geöffnet. Man könnte hämisch behaupten: gerade weil sie konservativ ist und die Ehe schätzt. Angesichts der Tatsache, dass selbst Länder, in denen Konservative regieren, die Ehe geöffnet haben, gibt es keine inhaltliche Begründung für eine Nichtöffnung der Ehe. Ich gebe zu, dass Sie, Frau Kollegin Winkelmeier-Becker, wirklich tapfer argumentieren, und das über Jahre hinweg. Respekt! Es ist in Ihrer Fraktion sicherlich nicht einfach. Schließlich kenne ich den einen oder anderen Ihrer Kollegen. Dafür gebührt Ihnen höchster Respekt. (Beifall der Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD] und Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Trotzdem müssen Sie alle, meine Damen und Herren von der Union, zur Kenntnis nehmen, dass die Lesben und Schwulen in diesem Land auf das Schauspiel, das seit 1998 andauert, keine Lust mehr und dafür kein Verständnis mehr haben und der Meinung sind, dass das, was in Uruguay, Brasilien, Argentinien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Irland und Südafrika möglich ist, auch in Deutschland möglich sein müsste. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Unter uns: Ich habe als Hamburger sehr viele Freunde, die Mitglied in der Union sind. Diese sind schwer geknickt. Es gibt gerade unter Schwulen und Lesben sehr viele – ich weiß auch nicht, warum –, die sehr konservativ sind. Diese würden Sie, meine Damen und Herren, gerne wählen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das muss ja nicht sein!) – Natürlich muss das nicht sein. Aber man kann einmal daran erinnern. (Heiterkeit bei der SPD) Weil Sie, meine Damen und Herren von der Union, diesen potenziellen Wählern vor jeder Wahl rechts und links eine herunterhauen und ihnen mitteilen, dass sie nicht gleichberechtigt sind, und deutlich machen, dass Sie als Union weiterhin bereit sind, sie zu diskriminieren, und zwar aus dem Grund, dass Frau Merkel ein bestimmtes Bauchgefühl hat, glaube ich, dass nichts daraus wird, sie vom Gegenteil zu überzeugen. Aber was Sie vertreten, ist in der Sache falsch. Es gibt keine Argumente gegen eine Öffnung der Ehe. Ich könnte sehr viel dazu sagen, warum es richtig ist, Schwule und Lesben gleichberechtigt zu behandeln. Ich glaube, das versteht jeder hier. Ich verweise auf das Grundgesetz und auch auf unseren Koalitionsvertrag, in dem steht, dass wir Diskriminierung abbauen wollen. Die Frage, die sich mir stellt, lautet: Warum in aller Herrgotts Namen machen Sie es nicht? (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Antwort macht die Sache so peinlich. Wenn Sie in der Union über die Öffnung der Ehe abstimmen würden, dann würde die Mehrheit sogar zustimmen. Ihre Wähler sind jedenfalls mehrheitlich für die Öffnung der Ehe. Was Sie antreibt, sind rein taktische Erwägungen. Das hat nichts mit inneren Überzeugungen zu tun. Es hat nichts damit zu tun, dass Sie davon überzeugt sind, dass Lesben und Schwule diskriminiert sein müssen. Es liegt vielmehr daran, dass Sie sich in den letzten Jahren sehr stark bewegt haben, von rechtskonservativ bis in die Mitte. Sie sind inzwischen für die doppelte Staatsbürgerschaft sowie für die Gleichberechtigung der Frau und für Frauenquoten. Sie haben Atomkraftwerke abgeschaltet und die Wehrpflicht abgeschafft. Sie bejubeln sogar die Einführung des Mindestlohns. All das, was die Union tut, führt dazu, dass sich ein Großteil ihrer Stammwähler fragt: Warum soll ich diesen komischen Verein eigentlich noch wählen? – Mit dem, was Strauß, Dregger und selbst noch Roland Koch vertreten haben, haben Sie nichts mehr zu tun. Dazu haben wir tapfer beigetragen. Wir sind gerne weiterhin bereit, solche Beiträge zu leisten. Aber dass Sie es nun an Lesben und Schwulen auslassen, weil Sie rechte und konservative Wähler nicht verlieren wollen, ist unanständig; das geht nicht. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das muss ein Ende haben. Das muss auch Frau Merkel begreifen; denn sie ist verantwortlich. Frau Merkel bremst. Das nehmen wir ihr persönlich übel. Deswegen: Geben Sie die Abstimmung frei! (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Helmut Brandt, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird jetzt ein schwerer Gang!) Helmut Brandt (CDU/CSU): Überhaupt nicht, Herr Beck. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kahrs, das Pult ist heil geblieben. Ihre Handkantenschläge waren genauso wenig überzeugend wie Ihre Rede. (Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Wenn das der Maßstab Ihrer Politik ist!) Seitdem die Iren diesen Volksentscheid durchgeführt haben, wird diese Debatte wieder – leider nicht sachlich, sondern hysterisch – geführt. Anders kann man das nicht bezeichnen, auch das nicht, was Sie heute hier abliefern. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Ablehnung ist hysterisch!) Das ist aber dieses Themas gar nicht würdig. Ich weiß auch nicht, ob Sie wollen – das Thema der Aktuellen Stunde lautet „Ehe für alle“ –, dass sich die Leute in dieser Art und Weise artikulieren. Ich frage mich: Hätten wir heute diese Debatte auch, wenn die Iren so wie die Kroaten abgestimmt hätten? Die Kroaten haben 2013 genau das gegenteilige Ergebnis in der Volksabstimmung erzielt, nämlich eine Ablehnung. (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann hätten Sie eine Aktuelle Stunde beantragt! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie damals keine Aktuelle Stunde beantragt? – Gegenruf des Abg. Marcus Weinberg [Hamburg] [CDU/CSU]: Das unterscheidet uns!) Sie führen immer wieder an, dass angeblich bei Umfragen, die es geben mag, die Mehrheit der Bevölkerung für diese Gleichstellung ist. Dazu muss ich sagen: Ich habe erhebliche Zweifel. (Caren Lay [DIE LINKE]: Dann machen wir ein Referendum!) Die Zweifel habe ich auch deswegen, weil ich seit diesem Entscheid in Irland – wahrscheinlich auch die anderen Kolleginnen und Kollegen – eine Vielzahl von Zuschriften bekommen habe, die genau den gegenteiligen Eindruck erwecken. Dann kommt es so weit, Herr Beck, dass es Leute gibt, die mir schreiben, dass sie sogar Angst haben, offen einzuräumen, für die Beibehaltung der Ehe zu sein, weil sie sonst automatisch von Leuten wie Ihnen, Herr Beck, in eine rechte, homophobe oder welche Ecke auch immer geschoben werden. Sie diskriminieren diese Leute, die ihre Meinung zum Ausdruck bringen wollen, nicht umgekehrt. (Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Das ist peinlich, Herr Brandt! Sie sollten sich schämen! – Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ich weiß, dass Sie, Herr Beck und Herr Kahrs, gerne dazwischenrufen. Aber nicht der, der am lautesten schreit, hat recht. (Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Das stimmt! Nicht unbedingt!) – Bei Ihnen stimmt es in dem Fall genau nicht, dass Sie recht haben. Man sollte diese Debatte ohne diese Emotionen und mit Sachlichkeit führen. (Johannes Kahrs [SPD]: Ich hoffe, dass es ehrlich ist!) Da wir unter uns sind, wie Sie, Herr Kahrs, gesagt haben: Ich stehe ganz eindeutig dafür, die Ehe in der jetzigen Form beizubehalten und nicht für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollen sie auch nicht abschaffen! Da haben Sie etwas missverstanden!) Deshalb, Frau Lay, empfinde ich die Debatte auch keineswegs als unangenehm. Ich bin froh, dass ich dieses Bekenntnis hier frank und frei abgeben kann. Ich hoffe, dass das auch in Zukunft weiter möglich sein wird. (Beifall bei der CDU/CSU) Es mag auch sein, dass es keine Legaldefinition für den Begriff der Ehe gibt, aber – das hat die Kollegin Winkelmeier-Becker schon ausgeführt – es gibt (Johannes Kahrs [SPD]: Ein Bauchgefühl!) eine Historie, und es gibt viele Gründe kultureller und religiöser Art, die zu dem Ehebegriff geführt haben, so wie wir und ich ihn verstehen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es sollte einmal ein Muslim an diesem Pult stehen!) Das hängt natürlich auch damit zusammen – man kann das drehen und wenden, wie man will –, dass die klassische Ehe von Mann und Frau, wenn auch nicht immer – leider –, in der Regel dazu führt, dass man sich fortpflanzt. (Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Staatsministers Michael Roth) – Wer hat das gerufen? Sie schämen sich dafür, ja? Ich möchte Sie bitten, sich dafür zu entschuldigen. Den Zwischenruf „Und was ist mit der Bundeskanzlerin?“ bei dieser Aussage halte ich für eine Unverschämtheit. Ich bitte, zu prüfen, ob das nicht gerügt werden muss. (Beifall bei der CDU/CSU) Es gibt eben diesen Unterschied, und es gibt das, was ich hochhalten möchte. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Widerspruch von der Regierungsbank!) Jetzt kommen diese Drohungen und auch die Falschaussagen, die ich auch von Ihrer Seite, meine Damen und Herren, heute wiederholt in diesem Raum gehört habe. (Johannes Kahrs [SPD]: Argumentativ ziemlich schwach! Wie wäre es mit Inhalten?) Wenn Sie der saarländischen Ministerpräsidentin Dinge in den Mund legen, die sie so nicht gesagt hat, dann halte ich das für eine Frechheit. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sie gesagt hat, ist eine Frechheit!) Ich möchte mit der gleichen Deutlichkeit sagen, dass ich ihre Aussage unterstütze, dass nämlich immer überlegt werden muss, wo das Ende einer möglichen Entwicklung ist. Darauf hinzuweisen, ist, glaube ich, legitim. (Zuruf der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Lassen Sie mich zum Schluss aus einer Zuschrift eines Wählers Folgendes zitieren: „Auch Iren können irren.“ Ich glaube, sie haben sich geirrt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Außer Ressentiments nichts zu bieten! Kein einziges Argument in Ihrer Rede!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich möchte darauf hinweisen, dass zwar immer Zwischenrufe gemacht werden können, nach unserer Geschäftsordnung allerdings nicht von der Regierungsbank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn ein Regierungsmitglied Zwischenrufe machen möchte, dann kann es dieses tun: als Abgeordneter, aber nicht von der Regierungsbank. Das ist unsere Vereinbarung. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich übernehme seinen Zwischenruf!) Nächster Redner ist der Kollege Harald Petzold für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Lieber Kollege Brandt, natürlich sollen Sie hier im Deutschen Bundestag Ihre Meinung sagen können (Marcus Weinberg [Hamburg] [CDU/CSU]: Aha!) und auch für Ihre Positionen werben können. Darum geht es doch gar nicht. Es geht nur darum, dass Sie zum Beispiel den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer eigenen Fraktion und den Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Fraktion, die offensichtlich eine ganz andere Meinung als die Spitzen ihrer eigenen Fraktionen haben – der Kollege Kahrs hat es ja hier dargestellt –, die Möglichkeit einräumen, hier für ihre Position zu werben und dementsprechend dann auch abstimmen zu können. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deswegen auch von meiner Seite zu Beginn meiner Rede in der Aktuellen Stunde zum Thema „Ehe für alle“ die Forderung: Geben Sie diese Abstimmung frei. Wenn Sie das nicht wollen, dann lassen Sie einen Volksentscheid zu dieser Frage zu. Dann werden Sie sehen, dass Sie die Meinungsführerschaft in der Gesellschaft mit Ihren Positionen, was die Ehe anbelangt, leider verloren haben. Ich sage Ihnen auch klar und deutlich: Die Umfragen belegen vor allen Dingen, dass es für junge Leute eine ganz zentrale Frage von Gerechtigkeit in dieser Gesellschaft ist, dass es keine Diskriminierung mehr gibt und dass Respekt für alle Lebensweisen bekundet wird und dass niemand mehr ausgegrenzt und diskriminiert wird. Das sollten wir zur Kenntnis nehmen. Dem sollten Sie sich hier im Bundestag endlich öffnen. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Als meine Fraktion am Anfang dieser Woche diese Aktuelle Stunde beantragt hat, war ich mir nicht sicher, ob das zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich das optimale Mittel ist, mit dem Gegenstand umzugehen. (Dr. Stefan Kaufmann [CDU/CSU]: Ist es nicht, Herr Kollege!) Der Kollege Jens Spahn hat sich sinngemäß in der Presse geäußert: Was im katholischen Irland möglich ist, sollte doch auch bei uns möglich sein. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das war überhaupt nicht aufgeregt oder hysterisch, sondern das ist einfach richtig. (Beifall des Abg. Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]) Ihr Generalsekretär Peter Tauber hat auf seiner Facebook-Seite eine Umfrage initiiert, die eine überwältigende Mehrheit für die Öffnung der Ehe gebracht hat. Ich finde, das ist überhaupt nicht hysterisch. Das ist legitim, und es hat Sie sozusagen mit der gesellschaftlichen Realität konfrontiert. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Berliner CDU hat angekündigt, dass sie in dieser Frage einen Mitgliederentscheid herbeiführen will. Was ist daran hysterisch? Es ist einfach ein legitimes und demokratisches Mittel. Es wird Ihnen zeigen, dass in Berlin – der Kollege Luczak wird mich wahrscheinlich bestätigen – inzwischen viel weiter gedacht wird als in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: In Köln auch! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Denken ist da verboten!) Leider gibt es die „Oberbremser“ in der Union wie Frau Kramp-Karrenbauer, Herrn Kauder oder Herrn de Maizière, diesmal getarnt als Bedenkenträger. Ich muss sagen: Das, was Frau Kramp-Karrenbauer gesagt hat – egal ob das jetzt richtig zitiert worden ist oder nicht –, (Helmut Brandt [CDU/CSU]: Nicht egal!) ist den sogenannten besorgten Bürgern viel näher als einem tatsächlichen, sachlichen Austausch über diese Thematik in der Gesellschaft. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Das war blanke Hysterie!) – Genau, das war blanke Hysterie. Ich sage Ihnen voraus: Es ist ein sinnloser Abwehrkampf, den Sie hier führen. Nicht nur die Umfragen in Deutschland belegen das, sondern auch die Politik in vielen anderen Ländern. Der Kollege Kahrs hat sie aufgezählt. Ich könnte die Aufzählung ergänzen. Zu dieser Aufzählung gehören Länder, von denen man es nie im Leben für möglich gehalten hätte: Tschechien, Slowenien (Johannes Kahrs [SPD]: Südafrika!) – Südafrika, genau – und eben auch das katholische Irland. Dazu kommen 36 Bundesstaaten der USA. Wir erwarten zu Beginn des Sommers eine Entscheidung des Supreme Court der USA. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare auch in den USA als verfassungsgemäß beurteilt wird. Und dann werden Sie sehen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU: Der Kaiser ist nackt. (Johannes Kahrs [SPD]: Nein! Das ist kein erfreuliches Bild! Keine Bilder!) Da können Sie machen, was Sie wollen. Sie haben kein sachliches Argument mehr gegen die Öffnung der Ehe. (Beifall bei der LINKEN) Deswegen sage ich Ihnen: Lassen Sie sich von den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Fraktion, die bei den vergangenen CSDs Grußworte gehalten haben, doch einfach einmal erzählen, wie das ist, wenn man für seine Position ausgebuht wird. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Selber auf den CSD gehen!) Sie können nicht beantworten, warum Sie nicht die Gunst der Stunde nutzen. Die Kanzlerin würde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der CSDs auf Händen getragen. Ich befürchte sogar, die Mehrheit meiner eigenen Anhänger wäre darunter. Aber das wäre mir recht, damit Sie endlich Ihre Position ändern. Nutzen Sie die Gunst der Stunde, die neuen Mehrheiten in der Gesellschaft. Wenn Sie eine Bewegung schon nicht mehr verhindern können, dann sehen Sie wenigstens zu, dass Sie an ihre Spitze kommen, und öffnen Sie die Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: An die Spitze schaffen sie es nicht mehr!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Dr. Karl-Heinz Brunner, SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Im Vorgriff auf diese Aktuelle Stunde habe ich überlegt, ob ich den Einstieg in meine Rede über den Begriff „Vorurteile“ wählen soll, aber, Kollege Brandt, nach Ihrem Wortbeitrag hier in diesem Hohen Hause fällt mir dies deutlich leichter. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage dies deshalb, weil ich, wie eine Kollegin der Grünen, am vergangenen Wochenende in Kiew war, als die ukrainischen Schwulen und Lesben versucht haben, als ein Häufchen Aufrechter im Land eine Gay Pride Parade – nicht bunt, nicht mit irgendwelchen Federboas, sondern ganz anständig – als Demonstration für Menschenrechte durchzuführen, (Johannes Kahrs [SPD]: Was hast du gegen Federboas?) und ich zusammen mit den 250 Demonstrantinnen und Demonstranten von rund 1 000 Polizisten bewacht werden musste, um überhaupt an einem öffentlichen Platz fernab des Zentrums stehen zu können, während ein Mob von vorurteilsgeprägten Rechten versucht hat, auf die Menschen einzuschlagen. Dass ich in meinem Alter noch so schnell laufen kann, wenn man verfolgt wird, hat mich gewundert. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nach diesem Eindruck kehrt man dann nach Deutschland zurück – man hat überlebt, weil man nicht verprügelt wurde; der Kollege Beck hat vor ein paar Jahren leider nicht das Glück gehabt, so schnell laufen zu können, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin einfach nicht sportiv!) und kein Postamt gefunden, wo er sich verstecken konnte – und denkt sich: Schön zu wissen, dass wir in Deutschland sind, dass es keine Gefahr für Leib und Leben gibt, dass es hier eine Mehrheitsgesellschaft gibt, die Minderheiten respektiert. Ironischerweise hatte ich gedacht, dass ich nach meiner Rückkehr am Montag als Erstes einen Brief vorfinden würde mit dem Inhalt: Schön, dass du wieder gesund zurück bist. Schön, dass du dich für die Rechte der Schwulen eingesetzt hast. Schön, dass du hier etwas tust. – Was lag stattdessen auf dem Tisch? Ein Schreiben eines angehenden Priesters, der sich wohl so wie die Teilnehmer des Shitstorms der letzten Wochen durch die Mitunterzeichnung des Aufrufs im Spiegel provoziert fühlte und der die Homo-Ehe, wie er sie bezeichnete, mit den Rassegesetzen der Nazis und Ähnlichem verglich. Normalerweise und eigentlich schmeiße ich solchen Mist sofort in den Papierkorb. Aber angesichts dieser Penetranz, auch der Penetranz, mit der in unserer Region in letzter Zeit Leserbriefe geschrieben werden, war ich der Meinung: Nein, wir müssen endlich sagen, was die Mehrheit der Menschen denkt, was sie will, was richtig und anständig ist. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anständig ist die Ehe für alle, anständig ist nicht Diskriminierung. Doch das ist in diesem Lande nicht immer Realität. Wenn man sich einmal anschaut, wie man sich auf den Sportplätzen, auf den Schulhöfen dieses Landes oder in manchen Familien heute noch sehr oft verhält, wo der Begriff „schwule Sau“ als nett und schick angesehen wird und blöde Kommentare, die unter die Gürtellinie zielen, nur Schmunzeln hervorrufen, dann weiß man: Bei uns besteht zwar keine Gefahr für Leib und Leben, aber Gefahr für die Seele und Psyche von jungen Menschen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Weil dies nicht gut ist, weil wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dies erkannt haben und weil das in diesem Land nicht sein darf, haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart – ich habe es ausgedruckt, damit man nicht sagt, es stehe etwas anderes drin –: Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Punkt! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb verstehe ich manche der Aufregungen und manche Ablehnung der Ehe für alle aus folgenden Gründen überhaupt nicht: Erstens. Noch bestehende bürokratische Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaften sind künstlich und willkürlich. Zweitens. Gestatten Sie mir den Gebrauch des Begriffes: Früher hatten wir Rosa Listen. Heute haben wir mit dem Stempel „Lebenspartnerschaftsurkunde“ den Vermerk, anhand dessen jeder draußen weiß, welch sexuelle Orientierung der Mieter, der Eröffner eines Bankkontos oder von etwas anderem hat. Dies geht jedoch niemanden etwas an – weder den Staat noch andere. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Stefan Kaufmann [CDU/CSU]) Drittens. Ich bin der festen Überzeugung, dass Politik führen und Richtung weisen muss. Sie muss Farbe bekennen sowie Motor der Gleichstellung sein. Nicht zuletzt wollen wir Verträge – auch den Koalitionsvertrag – ernst nehmen; nicht nur bei der Maut. Deshalb sage ich: Setzen wir den Koalitionsvertrag um – nicht mehr, auch nicht weniger. Beenden wir – so, wie wir es vereinbart haben – Diskriminierungen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Das Folgende sage ich an den Kollegen Kauder gerichtet. Liebe Frau Winkelmeier-Becker, teilen Sie es ihm – genauso wie der Kanzlerin – mit. Ich bin mir sicher und kann Ihnen mit der Kollegin Sütterlin-Waack, die immer noch aufrecht und standhaft auf diesem Gebiet arbeitet, versprechen: Wir kriegen die Ehe für alle sehr schnell hin! (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beenden wir also die unterschiedliche Behandlung zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe. Geben wir den Kindern in unserer Gesellschaft Geborgenheit. Die Kinder brauchen Familien. Sie brauchen sie nicht nur am Sonntag, sondern von Montag bis Sonntag, die ganze Woche über. Dort, wo Kinder sind, muss auch eine Familie sein. Dabei ist es egal, ob zwei Frauen, zwei Männer oder eine Frau und ein Mann die Eltern sind: Kinder brauchen Geborgenheit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Ich glaube, lieber Herr Kauder und liebe Zauderer in der Union: Wir wären der Zustimmung der Mehrheit der Deutschen und dieses Hauses gewiss. Wäre es nicht schön, wenn wir das hinbekämen? Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Volker Beck spricht jetzt für Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht in dieser Debatte nicht um juristisches Klein-Klein, sondern um eine Grundsatzfrage. Es geht um gesellschaftlichen Respekt gegenüber einer Minderheit. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ – Das ist Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Wer gleiche Rechte verweigert, verweigert auch gleiche Würde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) So nehmen die Lesben und Schwulen in Deutschland diese Debatte wahr. Sie nehmen diesen Menschen mit Ihrem harten Festhalten an einer Minderheitsmeinung und der Geiselnahme des gesamten deutschen Parlamentes für Ihre Position die Würde, die Anerkennung und den Respekt, den sie verdient haben und den die Verfassung auch für sie so will. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Was führen Sie dafür ins Feld? Die Kanzlerin sagt: Ich tue mich mit der völligen Gleichstellung schwer. – Im Präsidium der CDU soll sie es ein bisschen näher ausgeführt und gesagt haben, es gebe einen Unterschied zwischen der Ehe, die zwischen Mann und Frau geschlossen wird, und der Lebenspartnerschaft von zwei Menschen gleichen Geschlechts. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Da hat sie recht! Da gibt es auch einen Unterschied!) – Ja, da hat sie recht! – Und wie ist das mit den Unterschieden im demokratischen Rechtsstaat? Lesen Sie einmal Artikel 3 Grundgesetz. Unser Grundgesetz weiß um die Verschiedenheit der Menschen. Es zählt sogar ganze Litaneien von Kategorien auf, nach denen man die Menschen in Gruppen unterscheiden kann, und sagt dann: Diese Unterscheidungen dürfen keine Abstriche bei der Gleichheit vor dem Gesetz rechtfertigen. Im demokratischen Rechtsstaat ist es so, dass Sie Ungleiches nur dann ungleich behandeln dürfen, wenn Sie dafür ein legitimes Ziel haben und wenn diese Ungleichbehandlung erforderlich und angemessen bezogen auf das Ziel ist. Dies sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Rahmen ständiger Rechtsprechung. Das sagt auch das Bundesverfassungsgericht so. Es ist eben nicht so, wie Ihre Leute in den Talkshows immer erzählen, dass man Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln müsse. Das Gegenteil ist der Fall. Gleiches muss man nicht gleich behandeln. Das ist schon gleich. (Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Ungleiches muss man gleich behandeln, wenn man -keinen guten Grund hat, unterschiedliche Rechte an die Differenz zu knüpfen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Das ist Demokratie, das ist Rechtsstaatlichkeit, und das ist eine Politik des Respekts. Die geht Ihnen leider vollkommen ab. Dann wird mit der Tradition und der Geschichte oder gar der Religion argumentiert; mein Fraktionsvorsitzender hat schon das richtige Zitat gebracht. Was gibt die Tradition als Rechtsquelle her bei den Menschenrechten von Lesben und Schwulen? Bis 1969 wurde Homosexualität unter erwachsenen Männern mit dem Strafrecht verfolgt. 50 000 Männer haben ihre Existenz in dieser Republik bis 1969 verloren aufgrund von strafrechtlicher Verfolgung nach § 175 Strafgesetzbuch. Ist es dann in -einer solchen Rechtssituation von Relevanz, was 1949 jemand zu dieser Frage im Zivilrecht gedacht hat? Das war eine Frage, die gar nicht denkbar war, nicht diskutabel. Deshalb: Das Eherecht verändert sich, wie wir in die Gesellschaft und zu den Menschen schauen. Das Verfassungsgericht hat es doch schon längst gemacht. Aber immer gegen Sie. In den 90er-Jahren hat das Verfassungsgericht in der Entscheidung zum Kindschaftsrecht gesagt: Auch Kinder in nichtehelichen -Lebensgemeinschaften bilden mit ihren Eltern eine Familie, und zwar eine Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes. 2013 hat das Bundesverfassungsgericht das Gleiche im Urteil zur Sukzessivadoption über die -lebenspartnerschaftliche Familie gesagt. Wenn sich die Familie in Artikel 6 GG wandeln kann, dann kann sich die Ehe in Artikel 6 GG genauso wandeln. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Sie müssen mir schon einmal erklären, warum ausgerechnet in der deutschen Verfassung, die eigentlich als Negation auf die Barbarei des Nationalsozialismus geschrieben wurde, stehen soll, dass man eine Minderheit nachhaltig diskriminieren soll? Wenn das in anderen demokratischen Verfassungen – in Südafrika, Argentinien, Uruguay, in den USA und den Niederlanden, in Spanien, Portugal, Irland, Dänemark – überall anders ist, müssen Sie mir das einmal erklären. Der Wortlaut gibt gar nichts her. Sie behaupten aber, diese Art von Menschenverachtung gegenüber der homosexuellen Minderheit sei in -unsere Verfassung eingeschrieben. Das kann historisch nicht der Fall sein. Das ist vom Wortlaut her nicht der Fall, und das gibt auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht her. Ganz im Gegenteil: Das Verfassungsgericht hat jeden Schritt zur Gleichberechtigung seit 2005 selber auf den Weg bringen müssen. Gehen Sie voran. Beenden Sie die Geiselhaft der Mehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundes-rates. Lassen Sie den Respekt, den unsere Bevölkerung gegenüber der lesbischen und schwulen Minderheit hat, endlich in einem Gesetzesbeschluss zum Ausdruck kommen. Geben Sie die Ehe frei. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Volker Beck. – Einen schönen Tag von meiner Seite, Ihnen und den Gästen auf der Tribüne! Nächster Redner, dem ich zu seiner Eheschließung gratulieren möchte, ist Dr. Stefan Kaufmann für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von den Linken! Das Ziel, das Sie mit der heutigen -Debatte verfolgen, ist klar: Sie wollen uns, Sie wollen die Union vorführen. Dabei ist es kein Geheimnis, dass es in dieser Union unterschiedliche Positionen zum Thema „Ehe für alle“ gibt. Das kann auch in einer großen Volkspartei gar nicht anders sein. Sie wissen auch, dass Sie derzeit in der Sache mit dieser Debatte überhaupt nichts erreichen. Am Ende provozieren Sie möglicherweise sogar mehr Widerstand, als Ihnen um der Sache willen lieb sein müsste. (Beifall bei der CDU/CSU) Die ersten Redebeiträge haben schon gezeigt, wie emotional diese Debatte geführt wird: hier im Plenum, aber auch draußen in der Bevölkerung. Mein dringender Wunsch wäre daher, dass wir auf beiden Seiten die -Debatte erst einmal versachlichen, Emotionen herunterfahren, Verletzungen vermeiden. (Beifall bei der CDU/CSU) Vor Ihnen steht jemand, der in Partei und Gesellschaft für eine Öffnung der Ehe wirbt. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Ja, es verletzt, wenn von manchen Gegnern der Eindruck erweckt wird, der Weg von der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtlich Liebende zu anderen unerwünschten Verbindungen sei nicht weit. Ja, es verletzt, wenn Sätze in Mails oder Diskussionen mit den Worten beginnen: „Ich habe ja nichts gegen Homosexuelle, aber …“ Dann folgt häufig: „… müsst ihr das immer zum Thema machen?“, „… jetzt ist auch mal genug mit Gleichstellung“, „… es ist halt nicht normal.“ – Doch auf der anderen Seite verletzt es genauso, wenn eine unglückliche oder vielleicht auch unbedachte Äußerung eines Kollegen, der ehrlich um eine Position bei diesem Thema ringt, in einem Shitstorm aus der Community endet. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Ja, genau!) Das gilt im Übrigen auch für die mitunter aggressive Rhetorik von Kollegen aus der Opposition. (Beifall bei der CDU/CSU – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Und aus der Koalition!) Apropos „normal“: Ja, es ist nur eine Minderheit, die gleichgeschlechtlich liebt – nach Schätzungen bis zu 5 Prozent. Aber zu dieser Minderheit gehören allein in Deutschland – wenn Sie mal rechnen – bis zu 4 Millionen Menschen. Diese 4 Millionen Menschen haben Eltern, Geschwister, Verwandte, Kollegen und Freunde, die mit ihnen fühlen und solidarisch sind. Das erklärt vielleicht auch, warum diese gesellschaftliche Debatte so schwierig ist und so emotional geführt wird. Ja, am Ende mag es in rechtlicher Hinsicht nur um eine Begrifflichkeit gehen. Doch wenn man in Formularen oder Bewerbungen wahrheitsgemäß „verpartnert“ angibt, weiß eben jede Behörde oder jeder Arbeitgeber sofort, wie man liebt; Herr Brunner hat darauf hingewiesen. Viele wollen eben nicht sagen, dass sie verpartnert sind. Sie wollen sagen, dass sie verheiratet sind, dass sie Ehepartner sind. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der -LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie wollen das, was sie verbindet, Ehe nennen, weil sie Ehe in ihrem Alltag erleben, weil das, was sie Tag für Tag leben, für sie, ihre Familie und Freunde Ehe ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Johannes Kahrs [SPD]: Für dich ja auch! Für mich auch!) Worum geht es denn in diesen Verbindungen? Es geht um Verlässlichkeit, Vertrauen und Verantwortung. Das ist der Kern der Ehe: gelebte Verantwortung. Nun haben viele Kritiker einer Eheöffnung Sorge, dass die Ehe als Institution entwertet wird; darum geht es im Kern in dieser Debatte. Aber ist nicht genau das Gegenteil der Fall? Wird das Institut der Ehe nicht vielmehr gestärkt? Sicher, eine gleichgeschlechtliche Ehe kann nie auf eigene leibliche Kinder ausgerichtet sein. Wer nun die Ehe vor diesem Hintergrund als eine ausschließliche Verbindung von Mann und Frau definiert, hat die Kulturgeschichte und die Tradition, ja sogar die entsprechend geprägte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf seiner Seite. Das, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir in dieser Debatte ernst nehmen – auch wenn es in Umfragen klare Mehrheiten für eine Öffnung der Ehe gibt. Im Übrigen wollen wir auch nicht vergessen: Wir -haben in den letzten 15 Jahren viel erreicht. Die Entwicklung in Gesellschaft, Partei und Fraktion habe ich als Betroffener in den letzten 15 bzw. 6 Jahren hautnah miterlebt. Gewiss: Die Union war hierbei nicht die treibende Kraft. Aber es ist das Verdienst der Union, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir der Diskussion nicht aus dem Weg gegangen sind. Wir haben die konservativen, die traditionell ausgerichteten Bürgerinnen und Bürger bei dieser Debatte mitgenommen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dieser Aspekt kam mir in der bisherigen Debatte zu kurz. Lassen Sie mich dabei nur das Beispiel der Debatte um eine Gleichstellung im Steuerrecht auf dem Bundesparteitag in Hannover nennen. Sie war eine zentrale Wegmarke, die bei vielen in der Partei einen Prozess des Umdenkens ausgelöst hat. Am Ende haben etliche Kolleginnen und Kollegen aus Überzeugung jene Wählerinnen und Wähler mitgenommen, die noch Probleme mit der Vorstellung hatten, dass gleiche Liebe auch gleiche Rechte und gleiche Pflichten mit sich bringen soll. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben doch gar nichts gemacht, bevor das Bundesverfassungsgericht Sie dazu gezwungen hat!) Die Tatsache, lieber Kollege Beck, dass Großdemos wie in Frankreich bei uns in Deutschland ausbleiben, zeigt, dass hierzulande Toleranz und Akzeptanz mittlerweile von weiten Teilen der Bevölkerung verinnerlicht werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dennoch, meine Damen und Herren, beschäftigt viele Menschen die Frage: Wird hier nicht Ungleiches gleich behandelt? Da ist für mich entscheidend: Es wird -niemandem etwas weggenommen; es wird kein Kind weniger geboren und keine Ehe weniger geschlossen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Daher ist für mich kein Widerspruch zu Artikel 6 des Grundgesetzes zu erkennen; denn am besonderen Schutz der Familie wird nicht gerüttelt. Welchen Geschlechts die Partner einer Ehe zu sein haben, regelt das Grund-gesetz nicht. Zum Adoptionsrecht. Hier geht es nicht um das Recht oder um einen Anspruch adoptionswilliger Paare, auch nicht bei Heterosexuellen. Es geht ausschließlich um die Frage, ob gleichgeschlechtliche Paare in eine Einzelfallprüfung einbezogen werden sollen oder nicht. Es geht also in der Tat um das Kind und dessen Wohl, um das Recht des Kindes auf die besten Eltern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich komme zum Schluss. Im Übrigen geht es auch nicht darum, am Sakrament der Ehe zu rütteln. Aber es muss das Recht des säkularen Staates sein, eine eigene diskriminierungsfreie Definition der Ehe gesetzlich festzuschreiben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich darum: Debattieren wir dieses Thema offen und sachlich, und beschädigen wir das Anliegen nicht durch falsch verstandene Hau-Ruck-Aktionen wie diese Debatte heute. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Ja!) Nehmen wir uns die Zeit für die notwendige Diskussion, und freuen wir uns, dass die Institution Ehe und die mit ihr verbundenen Werte geradezu eine Renaissance erleben. Dafür sollten wir dankbar sein. Danke sehr. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Johannes Kahrs [SPD]: Schon ein bisschen lange her!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Dr. Kaufmann. – Nächster Redner ist Sönke Rix für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sönke Rix (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gehört zu dieser Debatte dazu, darauf hinzuweisen, dass wir in den letzten Jahren viel erreicht haben. Ich glaube, das muss man an dieser Stelle einmal sagen. Die jetzige Situation hat mit der Diskriminierung, die es in den vergangenen Jahrzehnten gegeben hat, natürlich -wenig zu tun. Wir haben erreicht, dass es eingetragene Lebenspartnerschaften gibt. Wir haben eine Verbesserung im Steuerrecht erreicht. Wir haben durchaus auch dazu beigetragen, dass die gesellschaftliche Akzeptanz von schwulen und lesbischen Paaren viel größer geworden ist. Es gibt Menschen, über die man früher gesagt hat, sie würden sich in der Öffentlichkeit nie trauen, zuzugeben oder zu sagen, dass sie als Mann mit einem Mann oder als Frau mit einer Frau zusammenleben, die sich das heute trauen. In diesen Bereichen haben wir viel erreicht. Aber das haben wir politisch auch immer unterstützt. Das haben wir auch immer mit politischen Maßnahmen flankiert. Von daher sollten wir nicht aufhören, diesen Weg weiterzugehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Der gesellschaftliche Wandel und die damit verbundene Zustimmung, dass ein Mann mit einem Mann oder eine Frau mit einer Frau zusammenleben kann, kommen nicht von ungefähr. Deshalb frage ich ganz leise und vorsichtig in Richtung Union: Warum kann diese Diskriminierung nicht aufgehoben werden? Wir haben vorhin gehört: Es ist keine Diskriminierung. (Max Straubinger [CDU/CSU]: So ist es!) Man hat versucht, anhand verschiedener Argumente darzulegen, dass es eigentlich keine Diskriminierung ist. Aber es ist doch so: Wenn ich einer Minderheit etwas vorenthalte, worauf sie laut Grundgesetz, laut unserer Wertvorstellung, eigentlich ein Recht hat, dann ist das eine Diskriminierung; denn ich entkoppele sie von ihrem Recht. Deshalb müssen wir diese Diskriminierung beenden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Gerade wenn man dieses Thema in Bürgersprechstunden oder bei Veranstaltungen diskutiert, dann sind es häufig nicht nur die – in Anführungsstrichen – „betroffenen Menschen“, die zu mir kommen und sagen: „Jetzt schafft endlich die Ehe für alle“, sondern es sind auch die Angehörigen oder Freunde dieser Personen, die -sagen: Ich fühle doch, dass mein Sohn, meine Tochter, mein Freund, meine Freundin, mein Bruder, meine Schwester noch diskriminiert wird. Sie fragen mich: Warum diskriminiert ihr ihn noch? Er will doch einfach nur heiraten. Er will mit seinem Partner deutlich das zeigen, was seine Eltern durch eine Heirat gezeigt haben, nämlich dass sie Verantwortung füreinander übernehmen wollen. – Diesen Wert sollten wir unterstützen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Johannes Kahrs [SPD]: Wir sollten sie unterstützen wie alle anderen auch!) – Ja, diesen Wert sollten wir unterstützen. Aber wir enthalten ihnen ihr Recht vor, und sie fühlen sich dadurch diskriminiert. Laut einer Untersuchung ist es immer noch so, dass sich über zwei Drittel der Betroffenen am Arbeitsplatz, in Vereinen, in Verbänden, in der Öffentlichkeit, in der Schule oder an der Universität diskriminiert fühlen. Es ist auch so, dass „Du schwule Sau“ immer noch ein Schimpfwort ist. Es ist auch immer noch so, dass diesen Menschen mit Vorbehalten begegnet wird. Wenn wir sagen, die Schwulen und Lesben haben ein Recht weniger, nämlich das Recht, zu heiraten, dann unterstützen wir diese Vorbehalte und heben sie eben nicht auf. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist meine ganz dringende Bitte: Nehmen wir das ernst, was an Akzeptanz weit über die Grenzen eines Teils dieses Hauses und weit über die Grenzen der gesellschaftlichen Mehrheit hinaus vorhanden ist. Wir müssen anerkennen, dass die Akzeptanz des heiligen Begriffs – wenn man das an dieser Stelle sagen darf – „Ehe für alle“ mittlerweile weit in die Kreise vorgedrungen ist, in denen wir das früher nicht für möglich gehalten haben. Es wurde vorhin angesprochen: Einer der höchsten christlichen Repräsentanten der evangelischen Kirche streitet dafür. In der katholischen Kirche wird darüber diskutiert. Es ist auch gut, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass bei Ihnen darüber diskutiert wird. Ich wünsche mir: Nehmen Sie die Argumente der Menschen ernst, die sich diskriminiert fühlen. Suchen Sie das Gespräch mit ihnen. Sagen Sie endlich: Ja, wir wollen diese Diskriminierung aufheben. Wir wollen nicht, dass ihr euch diskriminiert fühlt. Wir wollen für euch die gleichen Rechte, deshalb geben wir die Abstimmung im Bundestag frei. Wir wollen, dass keiner diskriminiert werden kann wegen seiner Haltung zu diesem Thema. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Rix. – Nächster Redner: Alexander Hoffmann für die CSU/CDU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Aufgabe der Politik ist es, einen gesellschaftlichen Wandel zu begleiten. Es ist aber nicht Aufgabe der Politik, die Gesellschaft zu verändern. (Widerspruch bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Johannes Kahrs [SPD]: Wer hat denn die Wehrpflicht abgeschafft?) Gestatten Sie mir, dass ich unter dieser Überschrift drei Aspekte aus der Debatte herausgreife: Zunächst einmal ist ein gesellschaftlicher Wandel spürbar. Er war spürbar, und er ist es noch – zum Glück, sage ich da. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind in unserer Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit geworden, sie sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Diese gleichgeschlechtlichen Partnerschaften verfügen mittlerweile – auch: glücklicherweise – über eine Vielzahl von Rechten. Wenn man das einmal juristisch betrachtet, sind eigentlich noch zwei Punkte offen: die Frage der Volladoption und die Frage der Bezeichnung als Ehe. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn man vom Asylverfahrensgesetz und vom Sprengstoffgesetz absieht!) Dann wieder der Blick auf die Rolle der Politik: Aufgabe der Politik ist es, diesen Wandel auch weiter zu begleiten; aber die Politik sollte sich davor hüten, in emotionalen Debatten wie heute, die ideologisch geführt werden, Gräben aufzuwerfen. (Widerspruch bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Da sage ich Ihnen ganz offen, Herr Beck, Herr Hofreiter, Frau Lay: Wenn Sie meinen, dass Sie dieses Thema so befördern können, dann halte ich Ihnen entgegen: Ich bezweifle, dass Sie so ein guter Sachwalter der Interessen von Homosexuellen sind, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagen Sie mir?) und ich frage Sie, wo eigentlich Ihr Verständnis für die Meinungsfreiheit ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Der Kollege Beck war heute echt sachlich!) Wenn man – das ist der zweite Aspekt – die Befürworter der Begrifflichkeit „Ehe“ auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften fragt, warum, dann kommt oft als Antwort: Wir wollen eine gleiche Rechtsstellung. Wenn man dann erklärt, dass wir heute eigentlich bis auf die von mir benannten Punkte glücklicherweise weitestgehend Gleichstellung haben – bis hin zur Sukzessiv--adoption und zum Ehegattensplitting –, dann sind es die allerwenigsten, die an dieser Forderung festhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, blicken wir nun einmal auf die beiden offenen Posten – so will ich es mal nennen –: Zunächst einmal zur Frage der Volladoption. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gemeinsame Adoption!) Wenn man mit Adoptionssachbearbeitern von Jugendämtern spricht, dann bekommt man die Bestätigung, dass diese Frage eine praktische Relevanz nicht flächendeckend in der Bundesrepublik hat. Aber in den Großstädten spielt sie vereinzelt tatsächlich eine Rolle. Man bekommt aber – das muss man der Ehrlichkeit halber dazusagen – auch die Information, dass sich die Praxis zu helfen weiß mit der, ich will es mal benennen, versetzten Sukzessivadoption. Wichtig ist mir nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir die Debatte von der richtigen Seite beginnen; denn die Debatte, auch um die Gleichstellung im Adoptionsrecht, muss immer mit der Überschrift „Wohl des Kindes“ beginnen. (Mechthild Rawert [SPD]: Ich sage nur: Pflegeeltern!) Sie darf eben nicht beginnen mit dem Drang der Selbstverwirklichung der Adoptionswilligen – egal ob verheiratet, alleinstehend oder verpartnert. Dann müssen wir uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor Augen führen, dass genau unter dieser Überschrift „Wohl des Kindes“ dem Grunde nach jeden Tag in Deutschland Personen diskriminiert werden. Adoptionswilligen wird gesagt: Es gibt keine Möglichkeit, weil die sozialen Verhältnisse zu schlecht sind, weil die Wohnverhältnisse mangelhaft sind, weil die Adoptiveltern vielleicht zu alt sind oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei ihnen nicht so gegeben ist wie bei anderen Antragstellern. (Sönke Rix [SPD]: Weil glücklicherweise auch nicht so viele zur Adoption freigegeben werden! – Johannes Kahrs [SPD]: Und das ist in England alles anders?) Nun – das ist der letzte Gesichtspunkt, den ich ins Feld führen möchte – die Auseinandersetzung mit der Begrifflichkeit „Ehe“: Ich bin der festen Überzeugung, dass eine offene Gesellschaft sich nicht durch oberflächliche Gleichmacherei auszeichnet, (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Gleiche Rechte“ hat nichts mit oberflächlicher Gleichmacherei zu tun!) sondern sie zeichnet sich dadurch aus, dass wir Verschiedenes auch verschieden bezeichnen: Männer sind Männer, Frauen sind Frauen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Artikel 3 gebietet, sie gleich zu behandeln! Gutes Beispiel!) Das ist in der Anrede und das ist im Vornamen oftmals schon erkennbar. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben überhaupt nicht zugehört! Das habe ich Ihnen alles schon erklärt!) Meine Damen, meine Herren, eine Ehe zwischen Mann und Frau und eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft sind etwas Unterschiedliches, schon aus biologischen Gründen. (Sönke Rix [SPD]: „Aus biologischen Gründen“? – Johannes Kahrs [SPD]: Lesen Sie mal die Rede vom Kollegen Beck!) Weil immer wieder das Bundesverfassungsgericht bemüht wird, sage ich Ihnen: Das bestätigt auch das Bundesverfassungsgericht. Deswegen will ich mit zwei Zitaten des Bundesverfassungsgerichts schließen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann lesen Sie die 2008er-Entscheidungen zum Transsexuellengesetz mal nach, Herr Kollege! Da ging es um die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare!) – Auch dort wurde diese Entscheidung zitiert, Herr Beck. Sie können es nachlesen. Das Bundesverfassungsgericht spricht von einem „Gebot, die Ehe als Lebensform zwischen einem Mann und einer Frau zu schützen“. Es verwendet den folgenden Satz – ich zitiere –: Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist … Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN: Norbert Geis ist weg!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Alexander Hoffmann. – Der letzte Redner in dieser Debatte: Marcus Weinberg für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen in diesem Land schauen auf die heutige Debatte. Sie fragen sich: Welche Position hat man? Wie argumentiert man inhaltlich? Sie fragen aber auch: Wie offen ist man für andere Argumente? Viele Menschen in diesem Land fragen auch: Sind der Deutsche Bundestag und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Lage, eine kulturell gut angelegte Debatte zu führen? Ich war heute Morgen um 6.23 Uhr in großer Sorge – nicht, weil ich Johannes Kahrs angeblickt hätte; ich kenne Johannes aus Hamburg gut –, (Johannes Kahrs [SPD]: Um 6.23 Uhr? Marcus!) weil ich mich gefragt habe, ob es uns in der heutigen Debatte gelingen wird, zu beweisen, dass wir uns mit den in der Öffentlichkeit momentan diskutierten Punkten ernsthaft auseinandersetzen. Ich möchte den Rednern, allen voran Sönke Rix, danken, die in dieser Debatte deutlich gemacht haben, dass es für uns in den nächsten Wochen und Monaten darauf ankommt, diese Debatte weiterzuführen. Sie haben heute feststellen können, dass es bei der Union verschiedene Positionen gibt. Über diese verschiedenen Positionen haben wir geredet. Ich sage Ihnen noch etwas: Ich bin stolz darauf, dass wir in der Union eine offene Debatte über diese verschiedenen Positionen führen. (Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Seit 15 Jahren!) – Lieber Johannes, das mag daran liegen, dass wir als große Volkspartei breite Schichten der Gesellschaft abbilden müssen. (Sönke Rix [SPD]: Wir kennen das mit dem Debattieren wohl gar nicht, was?) Ich glaube, das ist gut so. Lieber Sönke, heute haben Elisabeth Winkelmeier-Becker, Stefan Kaufmann und ich gesprochen, drei Vertreter der sogenannten W 13, also der „Wilden 13“, die damals für die steuerliche Gleichstellung gekämpft haben. Ich bitte darum, egal welche Position man hat, Folgendes zu berücksichtigen – das wurde schon angesprochen –: Intoleranz kann man nicht mit Intoleranz bekämpfen. (Johannes Kahrs [SPD]: Das ist jetzt schwach!) Ich habe ebenso wie viele andere Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen gemerkt, wie sehr man durch einen Shitstorm verletzt werden kann, der entsteht, weil man eine etwas andere Position vertritt. Ich glaube, es wird in den nächsten Wochen und Monaten darauf ankommen, bei diesem Thema eine vernünftige Debattenkultur an den Tag zu legen. Jetzt zu vier Punkten, die aus meiner Sicht wichtig sind: Der erste Punkt ist der Stand der Gleichstellung. Die Menschen in einer Lebenspartnerschaft haben wie die Menschen in einer Ehe entschieden, nicht nur freiwillig füreinander Verantwortung zu übernehmen, sondern sich auch rechtlich verbindlich verpflichtet, füreinander einzustehen. Sie übernehmen Verantwortung – mit Rechten und Pflichten. Das Wertesystem unserer Gesellschaft – das ist an dieser Stelle ganz klar definiert – beruht auf genau dieser Verantwortungsübernahme mit Fürsorge und Beistand. Daher ist es wichtig und richtig, dass der Staat diese Verantwortungsübernahme fördert. Wenn Partner füreinander Verantwortung übernehmen, darf kein Unterschied gemacht werden, gleich ob es sich um Mann und Frau, Frau und Frau oder Mann und Mann handelt. Es muss eine Gleichstellung geben, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Eingetragene Lebensgemeinschaften werden mittlerweile in fast allen Bereichen, die die Partner untereinander betreffen, materiell-rechtlich mit der Ehe gleichgestellt, (Johannes Kahrs [SPD]: Aber immer gegen euch! Wir mussten euch jedes Mal dazu zwingen!) und zwar im Erbrecht, im Steuerrecht und in anderen Rechtsfragen. Dafür haben sich auch bei uns in der Union damals viele starkgemacht. (Johannes Kahrs [SPD]: Nein! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann haben Sie sich starkgemacht? Wann gab es eine Initiative? Das ist jetzt aber dreist gelogen!) Ungleichbehandlung und Bevormundung müssen abgestellt werden. Das heißt für uns – damit komme ich zum zweiten entscheidenden Punkt, den ich ansprechen möchte; er wurde vorhin ebenfalls schon angesprochen –, dass wir in der Diskussion über die Vergangenheit in der Bundesrepublik Deutschland Folgendes berücksichtigen müssen: Der Umgang mit Homosexuellen in der Bundesrepublik Deutschland ist ein schwarzer Fleck in der deutschen Geschichte. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Keine Rechtsänderung ohne Verfassungsgericht!) Als Bundestagsabgeordnete haben wir die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass diese Geschichte aufgearbeitet wird und die Betroffenen rehabilitiert werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE] – Johannes Kahrs [SPD]: Ein lichter Moment!) Ich glaube, im Herbst wird es an der Zeit sein, ein konkretes Gesetzesvorhaben dazu zu initiieren. Dritter Punkt: Alleinstellungsmerkmal. Zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft gibt es rechtlich nur noch zwei Unterschiede; sie wurden angesprochen. Die Unterschiede betreffen das Recht zur Adoption und den expliziten Schutz der Ehe durch das Grundgesetz. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sieht die Ehe als eine Verbindung von Mann und Frau an; das ist in Europa eine seit Jahrhunderten geltende Selbstverständlichkeit. (Johannes Kahrs [SPD]: Nee, nee, nee!) Das ist tatsächlich ein Alleinstellungsmerkmal: Die Ehe unterscheidet sich von der eingetragenen Lebenspartnerschaft dadurch, dass es die Möglichkeit gibt, Kinder zu bekommen – die Möglichkeit. (Ulli Nissen [SPD]: Das geht auch außerhalb der Ehe!) Ich finde es übrigens verwerflich, wenn man Personen, die keine Kinder haben, haben wollen oder bekommen können, vorwirft – – (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das machen Sie gegenüber den Homosexuellen – und die haben zum Teil Kinder! Da ist das Verfassungsgericht schon schlauer als Sie!) – Nein. – In diesem Zusammenhang halte ich das für diffamierend. Ich warne davor, solche Vergleiche – auch vonseiten der Regierungsbank – weiter anzustellen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Kinder profitieren von der Verbindlichkeit der Beziehung ihrer Eltern. Es ist grundsätzlich im Interesse von Kindern, in einer stabilen Partnerschaft (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber das gilt bei zwei Lebenspartnern genauso!) ihrer leiblichen Eltern beiderlei Geschlechts aufzuwachsen. Die Tatsache, dass die Verbindungen zwischen Mann und Frau und zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern hier unterschiedlich sind, ist nicht diskriminierend, sondern völlig wertneutral; denn zwischen diesen rechtlichen Verbindungen ist zu unterscheiden. Zweiter Punkt: Adoption. Ich finde es in diesem Zusammenhang sehr wichtig, dass wir uns darüber austauschen – Frau Winkelmeier-Becker hat das angesprochen –, wie wir das Adoptionsrecht verändern können; (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wissen Sie was? Machen wir doch etwas ganz Einfaches: Geben wir einfach die Abstimmung hier frei! Dann hat sich die Sache!) dabei geht es unter anderem um die Personen, die zu alt oder zu arm sind oder gewisse Vorgaben nicht erfüllen. Dann möchte ich aber auch ganz offen darüber diskutieren, dass die weibliche und die männliche Rollenkon-stellation für Kinder nicht unerheblich ist, (Johannes Kahrs [SPD]: Was machen Sie denn bei Alleinerziehenden?) sondern es ist soziologisch, pädagogisch und psychologisch schon wichtig, insbesondere mit Blick auf die Entwicklungspsychologie, dass auch diese Rollenkonstellation betrachtet wird. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist durch keine Empirie belegt! Das meint der Bauch von Herrn Weinberg!) Hier sind wir übrigens erst am Anfang, auch in der Forschung. Deswegen wird dies bei möglichen Änderungen des Adoptionsrechts, über die man ja diskutieren kann, berücksichtigt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Studie Ihres eigenen Justizministeriums kommt zum gegenteiligen Befund!) Grundsätzlich möchte ich zum Schluss betonen, dass man diese Diskussion mit Verständnis für die jeweils andere Sicht führen sollte. Es kann nicht sein, dass Politikerinnen und Politiker, die nicht eins zu eins dem Mainstream folgen, mit Häme und Intoleranz konfrontiert werden. Ich bin bzw. wir sind der Meinung, dass man in dieser Sache unterschiedlicher Auffassung sein kann und dass man darüber diskutieren sollte, ohne zu diskriminieren, insbesondere nicht mit Blick auf die sexuelle Orientierung. Wir in der Union führen diese Debatten, wie in der Vergangenheit so auch in Zukunft. Auf diese Diskussion freue ich mich. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sagen Sie dann zu Herrn Goppel, der gestern über Homosexuelle gesagt hat, sie hätten ein Problem mit ihrer Lebensweise?) Das mag möglicherweise ein Unterschied zwischen der offenen Diskussionskultur innerhalb einer großen Volkspartei und denjenigen sein, die meinen, alles schon zu wissen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Weinberg. – Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. (Johannes Kahrs [SPD]: Besser ist es!) Wie ich sehe, findet jetzt ein Platzwechsel statt. Ich bitte Sie, ihn zügig zu vollziehen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b auf: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) Drucksache 18/4095 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) Drucksache 18/5123 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/5124 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Wohnortnahe Gesundheitsversorgung durch bedarfsorientierte Planung sichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesundheitsversorgung umfassend verbessern – Patienten und Kommunen stärken, Strukturdefizite beheben, Qualitätsanreize ausbauen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mehr Transparenz der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Drucksachen 18/4187, 18/4153, 18/1462, 18/5123 Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. (Unruhe) Noch einmal: Die Debatte über die Ehe für alle ist beendet. Jetzt geht es um ein anderes Thema, nämlich um die Krankenversicherung. Ich eröffne die Debatte und gebe das Wort dem Bundesminister Hermann Gröhe. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Umfragen belegen: Die Menschen in unserem Land vertrauen dem Gesundheitswesen. Sie wissen: Bei Krankheit, bei Pflegebedürftigkeit, bei einem Unfall werden sie gut versorgt. Dies gilt dank eines solidarischen Gesundheitswesens unabhängig vom Einkommen und unabhängig vom Wohnort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was ist mit den Fachärzten?) Wir spüren aber auch, dass sich die Menschen Sorgen machen, ob das so bleibt, ob der medizinische Fortschritt also auch weiterhin für alle zur Verfügung steht und -bezahlbar bleibt. Deswegen ist es wichtig, dass wir den wirklichen Patientennutzen zum entscheidenden Maßstab des Fortschritts in diesem Bereich machen. Die Menschen haben auch die Sorge, ob auch dies gilt: unabhängig vom Wohnort eine gute Versorgung zu finden. Damit bin ich bei einem zentralen Thema, nämlich der Versorgung im ländlichen Raum und der Frage, ob es gelingt, auch hier eine gute ambulante und Krankenhausversorgung sicherzustellen. Ich komme gerade von einem Gespräch mit der NRW-Landrätekonferenz. Da war das natürlich ein Thema, und das ist auch längst nicht mehr nur ein Thema in den noch wenigen Gebieten mit einer manifestierten Unterversorgung, sondern kluge Kommunalpolitikerinnen und -politiker schauen auf das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und bedenken die Sorgen, die mancher hat, einen Praxisnachfolger zu finden, (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun wir schon lange!) und prüfen, wie es in zehn Jahren aussehen wird und wo sie dann stehen werden, wenn es ihnen nicht gelingt, mehr Niederlassungen zu ermöglichen. Wir stellen mit dem Versorgungsstärkungsgesetz, über das wir heute entscheiden, wichtige Weichen, um unser Gesundheitswesen fit für die Zukunft zu machen: (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Erstens. Wir stärken die Versorgung im ländlichen Raum. Zweitens. Wir stärken die Rechte der Patientinnen und Patienten. Drittens. Wir stärken Innovation in der Versorgung. Zum Ersten. Ich habe erwähnt, dass den Kommunalpolitikern nicht nur die Unterversorgung Sorgen macht. Deswegen ist es richtig, dass wir den Kassenärztlichen Vereinigungen mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit einräumen, mit Versorgungsstrukturfonds überall im Land Anreize für eine Niederlassung zu schaffen. Das zeigt, dass wir es mit dem Leitbild der niedergelassenen Ärztin bzw. des niedergelassenen Arztes als Rückgrat der ambulanten Versorgung ernst meinen. Solche Anreize in unterversorgten Gebieten werden durch Strukturfonds bereits heute geschaffen, und zwar so, dass es vor Ort dann auch passt. Einmal ist es ein Stipendium, das mit der Verpflichtung verbunden ist, später als niedergelassene Ärztin bzw. als niedergelassener Arzt in einem konkreten Raum tätig zu werden. In einem anderen Fall sind das Hilfen bei der Niederlassung und bei der Übernahme einer Praxis. Das können aber auch Vergütungsanreize bei besonders nachgefragten Tätigkeiten sein, etwa bei Hausbesuchen in Räumen mit großen Entfernungen. Solche Möglichkeiten wird es zukünftig überall in -unserem Land geben. Überall werden Strukturfonds die Möglichkeit schaffen, solche tatsächlichen Niederlassungsanreize zu schaffen. Das ist ein klares Bekenntnis zur Freiberuflichkeit und zur Selbstverwaltung, das mit der Erwartung verbunden ist, dass der Sicherstellungsauftrag konkret umgesetzt wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir tragen auch dem Umstand Rechnung, dass junge Medizinerinnen und Mediziner zunehmend sagen: Wir wollen mehr Formen gemeinschaftlicher Berufsausübung. Deswegen sieht unser Gesetzentwurf verbindliche Reformen zur Unterstützung von Praxisnetzwerken und mehr Möglichkeiten für Medizinische Versorgungszentren – beispielsweise auch bestehend aus einer Arztgruppe, zum Beispiel den Hausärzten – vor. Schließlich – um nur beispielhaft Dinge zu erwähnen – stärken wir die Weiterbildung im Bereich der All-gemeinmedizin und auch – einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zufolge – im Bereich der grund-versorgenden Fachärzteschaft durch eine entsprechend attraktivere Gestaltung der Weiterbildungsstellen. Wer über Unterversorgung redet, muss auch über Überversorgung reden. Das hat die Gemüter in den letzten Wochen natürlich erhitzt. Da ist manches gesagt worden, was – mit Verlaub – schlichter Unsinn war. Wer etwa gegen Bedarfsplanung und Feststellung von Überversorgung polemisiert, der muss auch bekennen, wer in diesem Land die Verantwortung für die Bedarfsplanung trägt. Das ist nämlich die Selbstverwaltung. Deswegen beauftragen wir sie – die Kritik aus diesem Bereich ernst nehmend –, diese Bedarfsplanung bis Ende 2016 zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzulegen. Auch bei einer Überversorgung oberhalb von 140 Prozent werden wir keineswegs vom Rasenmäher sprechen und auch keine zentralistischen Vorgaben aus Berlin machen, sondern vor Ort muss in Zulassungs-ausschüssen entschieden werden, ob eine aufgegebene Praxis weiter erforderlich ist. Dann bleibt sie selbstverständlich erhalten. Kein Angebot, das wirklich nötig ist, wird gestrichen, sondern vor Ort wird entschieden. Wenn wir aber nicht einen moderaten und an der Versorgungswirklichkeit orientierten Abbau der Überversorgung angehen, dann werden wir nicht erfolgreicher gegen drohende Unterversorgung sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Zum Zweiten. Wir stärken die Rechte der Patientinnen und Patienten. Das war das nächste Aufregerthema: die Terminservicestellen. Die Debatte war insofern typisch, als wir schnell dabei sind, zwischen Alarmismus – alles ist schrecklich – und Schönfärberei – es gibt gar kein Problem – hin und her zu pendeln. Tatsache ist: Wir sind in der Versorgung mit Facharztterminen besser als viele unserer Nachbarn. Tatsache ist aber auch: Es ist keine kleine Minderheit der gesetzlich Versicherten, die immer wieder klagt, dass sie zu lange auf einen Termin warten muss. Selbstverständlich schränkt eine Terminservicestelle nicht die Freiheit der Arztwahl ein. Das ist purer Unsinn. Wer zu seiner Ärztin und seinem Arzt gehen will und dafür eine längere Wartezeit in Kauf nimmt, dem ist dies unbenommen. Wer aber Hilfe braucht, hat in Zukunft einen verlässlichen Ansprechpartner, der für die Vermittlung eines Facharzttermins in zumutbarer Entfernung oder, wenn das nicht möglich ist, auch für eine fachärztliche Untersuchung oder Behandlung im Krankenhaus Sorge trägt. Es wird viel lamentiert und manche Anzeige geschaltet. Die fixen Sachsen haben es einfach gemacht, und siehe da: Es funktioniert, sogar ohne dass wir es vorgeschrieben haben. Deswegen bin ich sicher: Schon bald wird diese Stärkung der Patientenrechte in diesem Land selbstverständlich sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Um Patientenrechte geht es auch, wenn wir mit einem strukturierten Zweitmeinungsverfahren für besonders mengenanfällige Operationen in Zukunft sicherstellen – damit das klar ist –: Eine notwendige Operation wird durchgeführt. In manchen Fällen ist es aber klug, wenn sich ein besonders qualifizierter Kollege bzw. eine Kollegin ein Bild macht und eine Zweitmeinung mit besonderer Expertise zur Verfügung stellt, und zwar nicht als Verpflichtung, sondern als Angebot, auf das die Patientin und der Patient hinzuweisen ist. Auch das ist eine Stärkung von Patientenrechten. Schließlich geht es um die Stärkung der Innovation. Wir sind eine älter werdende Gesellschaft. Mehrfacherkrankungen und chronische Erkrankungen fordern verstärkt das Zusammenspiel über Sektorengrenzen in unserer Gesundheitsversorgung. Wir haben zu lange Mauern zwischen den Sektoren gebaut. Wir müssen jetzt Brücken bauen. Das wird die Aufgabe eines Innovationsfonds sein, der gerade die sektorübergreifende Versorgung ermöglicht, befördert, Anreize schafft und mit einer entsprechenden Versorgungsforschung begleitet und damit einen Beitrag dazu leistet, unser Gesundheitswesen fit zu machen. Das Letztgenannte ist ein Beispiel dafür – das sage ich angesichts der Debatte in den letzten Tagen –, dass wir keineswegs als Große Koalition einfach abstrakt mehr Geld in irgendein System geben. Vielmehr sind unsere Reformen, ob es um Prävention, Krankenhaus-reformen oder E-Health geht, stets mit Anregungen und Incentives für eine Modernisierung unseres Gesundheitswesens verbunden, das heute das Vertrauen der Menschen in diesem Land hat, es aber auch zukünftig verdient. Dafür stellen wir heute wichtige Weichen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Hermann Gröhe. – Nächste Rednerin: Birgit Wöllert für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Birgit Wöllert (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Sie haben drei Schwerpunkte genannt, Herr Minister. Lassen Sie uns zunächst einmal fragen, wie es tatsächlich mit der nachhaltigen Versorgung in allen Teilen unseres Landes aussieht und was am Ende bei Ihrem -Gesetz herauskommt. Es geht nämlich nicht um ein Weiter-so, sondern darum, die Gesundheitsversorgung überall zu sichern. Sie ist aber nicht mehr überall gesichert. Lassen Sie mich kurz etwas zu Ihrem Ziel und Ihrer Problemstellung sagen. Sie beziehen sich darauf, dass wir mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz, also dem Gesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung, im Januar 2014 nachhaltige Strukturen geschaffen haben, die eine bessere Versorgung ermöglichen. Ich frage mich: Ist das Ignoranz oder Wunschdenken? Die Spitzenverbände der Krankenkassen sagen für 2016 eine Steigerung der Beitragssätze um 0,1 oder 0,2 Prozentpunkte voraus, die diesmal nur von den Versicherten zu tragen ist. 0,1 Prozentpunkte sind 1,2 Milliarden Euro. Das können Sie ausrechnen. Bis 2019 werden gar Steigerungen um 0,5 bis 1 Prozentpunkte prognostiziert. Vielen Dank auch, dass jetzt die Versicherten ihre Strukturen selbst finanzieren müssen, und das auch noch mit zweifelhaftem Erfolg. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zweiter Punkt: Terminservicestellen. Diese hat die Linke seit 2010 gefordert. Das ist völlig okay. Auch ich finde, dass die Sachsen flink waren. Sie haben das seit Ende vergangenen Jahres. Das war in der Presse und heute früh im Morgenmagazin Thema. Im Gegensatz zu dem Kollegen von der FDP, der gestern bei den Fachärzten meinte, dass das gar nicht nötig sei und – darauf -haben sie ja angespielt – die freie Arztwahl einschränke, haben die Patientinnen und Patienten bewiesen, dass sie viel Grips haben. Sie haben nämlich vorher beim Arzt ihres Wunsches nachgefragt und sind nicht gleich zur Terminservicestelle gelaufen. Die Sachsen waren auch noch so klug, das an die Überweisung eines Hausarztes oder einer Hausärztin zu binden, der die Dringlichkeit – sie wird in drei Kategorien eingeteilt – zu entnehmen ist. Danach bemisst sich die Schnelligkeit der Vermittlung. Das ist eine durchaus vernünftige Regelung. Das muss ich an dieser Stelle sagen. Wo ich ins Grübeln komme, ist, dass das bei den Fachärzten auf einmal gemeinsam mit der AOK geht; denn es gibt eine zusätzliche Honorierung. Das lässt mich nachdenken. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Jens Spahn [CDU/CSU]: Nennt sich Kapitalismus!) Drittens: Abbau von Überversorgung. Man kann es ja wirklich fast schon nicht mehr hören. Wer legt eigentlich fest, wann über- und unterversorgt ist? Wir brauchen uns doch gar nicht über 110 oder 140 Prozent zu unterhalten. Es muss endlich eine vernünftige Grundlage für eine ordentliche Bedarfsplanung hergestellt werden. (Beifall bei der LINKEN – Hilde Mattheis [SPD]: Lesen!) Dazu gehört die Infrastruktur. Neben Alter und Geschlecht sind ferner zu berücksichtigen die Sozialstruktur der Bevölkerung und die Morbidität. Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus Potsdam. Potsdam hat eine Überversorgung an Kinderärztinnen und Kinderärzten; sie haben einen Versorgungsgrad von 163,3 Prozent. Trotzdem wird den jungen Frauen bei der Schwangerenberatung gesagt: Besorgen Sie sich im Umland von Potsdam eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt, bevor Ihr Kind geboren wird. Sie bekommen sonst keinen rechtzeitig für die Früherkennungsuntersuchung. – Wie geht denn das zusammen? Gar nicht. Dazu steht in Ihrem Gesetzentwurf aber nicht viel. Nächster Punkt: Zweitmeinungsverfahren. Das ist erstens jetzt schon möglich, und zweitens reduzieren Sie das im Gesetz auf bestimmte notwendige, mengenanfällige Operationen. Das heißt, Sie schränken es ein. Wir wollen aber grundsätzlich ein Zweitmeinungsverfahren bei schweren Erkrankungen. Zum Beispiel muss eine Patientin oder ein Patient auch bei einer Chemotherapie oder bei radiologischen Therapien eine Zweitmeinung einholen können. Warum denn eigentlich hier nicht? Ein Zweitmeinungsverfahren nur zur Kostenreduzierung ist an dieser Stelle falsch. (Beifall bei der LINKEN) Das Nächste sind die spezialisierten Behandlungszentren für Menschen mit Behinderung. Da sagen wir: Ja, bei besonderen Bedarfen. Aber wir werden genau schauen, ob Sie gleichzeitig vorantreiben, was schon längst überfällig ist, nämlich den barrierefreien Ausbau der gesundheitlichen Versorgung, damit die Zugänge für alle Menschen gesichert sind. Auf deren Kosten darf das nicht gehen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, Sie denken an die Redezeit? Birgit Wöllert (DIE LINKE): Ich komme sofort zum Schluss. – Warum enthalten wir uns nun doch bei Ihrem Gesetzentwurf? (Zurufe von der CDU/CSU: Aha!) Ein paar kleine Pünktchen sind enthalten, bei denen ich noch Hoffnung habe – ich bin mir da aber nicht sicher –, zum Beispiel die Strukturfonds und der Innovationsfonds. Wir werden sehen – wir werden das sehr kritisch begleiten –, ob das wirklich in die Versorgungsforschung und in neue Versorgungsformen fließt. Denn Sie haben den Kreis derjenigen, wer sich alles aus dieser Kasse bedienen können soll, ja schon wieder erweitert. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Kollegin Wöllert. – Nächster Redner für die SPD ist Dr. Karl Lauterbach. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Rudolf Henke [CDU/CSU]) Dr. Karl Lauterbach (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zögere ich ein bisschen mit meiner Kritik, Frau Wöllert. Ich habe nämlich mit Genugtuung gehört – das findet meine Zustimmung –, dass Sie sich enthalten wollen. Das ist ein wichtiger Schritt nach vorne, dafür danke ich Ihnen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er ist auch nicht ganz verständlich, der Schritt!) – Nein, die Enthaltung war sachlich begründet, und das muss man anerkennen. – Aber ich möchte auf die von Ihnen beklagte fehlende Parität eingehen. Dass wir mit diesem Gesetz den Zusatzbeitrag in der Größenordnung von einem Zehntel Beitragssatzpunkt im nächsten Jahr erhöhen müssen, bedeutet für den klassischen Rentner im Durchschnitt 1 Euro pro Monat. Wäre der Zusatz-beitrag paritätisch gezahlt worden, hätte das eine Nettodifferenz von 50 Cent ausgemacht. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat uns Daniel Bahr auch immer vorgerechnet! Das war aber nicht gut! – Gegenruf des Abg. Jens Spahn [CDU/CSU]: Schön, dass Sie sich daran noch erinnern!) So sehr ich es für richtig halte, zur Parität zurückzukehren – das ist auch langfristig ein sozialdemokratisches Ziel –, so darf man doch nicht den Eindruck erwecken, als ob es hier zu hohen Zusatzbeiträgen käme. Wir verbessern die Versorgung in vielen Bereichen. Wir vereinfachen viele bürokratische Verfahren. Wir bilden mehr Hausärzte aus. Wir erleichtern die Einrichtung von Medizinischen Versorgungszentren. Wir regeln den Anspruch auf ein Zweitmeinungsverfahren. Wir verkürzen die Wartefristen für einen Termin beim Facharzt. Im Rahmen des Entlassmanagements gibt es eine neue Leistung für diejenigen, die aus dem Krankenhaus entlassen werden und keine sofortige Anschlussbehandlung haben. All diese neuen Leistungen bauen wir auf, und zwar für 1 Euro für den Durchschnittsrentner im Monat. Ich glaube, diese Investitionen sind das wert. Wir stehen hier für eine Verbesserung der Versorgung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich glaube, dass das Gesetz seinen Namen verdient. Es ist tatsächlich ein Gesetz der Versorgungsstärkung. Dabei wird an vielen Stellschrauben gleichzeitig gedreht, und zwar auf eine unbürokratische Art, die gleichzeitig sehr wirksam ist. Das Gesetz halte ich auch handwerklich für gelungen. Ich will dafür ein paar Beispiele bringen. Wir haben die Bedarfsplanung – wo ist ein Bedarf gedeckt, und wo ist er nicht gedeckt? – angepasst. Wir machen die Bereiche kleinräumiger. Was nutzt – sage ich einmal – ein zu 100 Prozent gedeckter Bedarf, wenn der Bezirk so groß ist, dass es Unter- und Überversorgung nebeneinander gibt, wenn ein Stadtteil total überversorgt und ein anderer Stadtteil unterversorgt ist? Das ist das bisherige Problem. Betrachten wir einmal ganz Deutschland als Versorgungsbereich: Dabei würde festgestellt, dass die Versorgung bei 100 Prozent läge und es kein Problem gäbe. Die Tatsache, dass wir die Versorgungsbereiche kleiner machen, wird zu einer Veränderung bei den Arztsitzen führen. Das ist im Prinzip das, was wir hier wollen. Diese Art von Bedarfsplanung ist aus meiner Sicht ein wesentlicher Schritt nach vorne, den wir immer gefordert haben. Wir machen die Bezirke, in denen der Versorgungsbedarf gemessen wird, kleiner. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich glaube, dass die Vermittlung eines Arzttermins innerhalb der Vier-Wochen-Frist durch die Terminservicestellen ein wichtiger Schritt zum Abbau der Zwei-klassenmedizin ist. Es ist klar: Der Privatversicherte bekommt den Facharzttermin immer sofort. Er ist ein gern gesehener Gast bei fast jedem Facharzt und wird leider oft auch mit Leistungen behandelt, die er gar nicht benötigt. Für denjenigen aber, der noch keinen Arztkontakt hatte, der aber wegen einer Erkrankung, die er nicht einschätzen kann, in Sorge ist, ist der erste Facharzttermin oft von größter Bedeutung. Diesen sollte er innerhalb von vier Wochen bekommen. Wenn dieser Termin im ambulanten Sektor nicht angeboten werden kann, muss man auch ins Krankenhaus ausweichen können, was zum Beispiel in Sachsen nach wie vor nicht der Fall ist. Wie gesagt: Das ist ein wesentlicher Schritt nach vorne, ein Schritt in Richtung Abbau der Zweiklassenmedizin. Wir haben den Kommunen die Möglichkeit gegeben, selbst Medizinische Versorgungszentren einzurichten. Diese Zentren können auch so aufgebaut sein, dass dort Hausärzte und nicht nur Facharztgruppen zusammenarbeiten. Das ist sehr viel leichter gestaltbar und leichter organisierbar. Auch das ist ein wesentlicher Schritt in Richtung einer besseren hausärztlichen Versorgung. Hinzu kommen die Ausbildungsangebote, die wir für Hausärzte und versorgungsnahe Fachärzte geschaffen haben. Sie haben auch die Tausende von Stellen gar nicht erwähnt, die wir schaffen, um für eine bessere Hausarztausbildung zu sorgen. (Birgit Wöllert [DIE LINKE]: Hätte ich gern getan, aber ich hatte nur fünf Minuten Redezeit!) Wir führen Chronikerprogramme für Menschen mit Rückenleiden und Depressionen ein, zwei große Volkskrankheiten, von denen immer mehr Menschen betroffen sind. Bisher gibt es in Deutschland keine evidenzbasierte Chronikerversorgung. Die Einführung dieser Programme ist aus meiner Sicht ebenfalls handwerklich gut gemacht. Wir führen das Zweitmeinungsverfahren ein. Man kann zwar sagen: Das ist überall notwendig. Aber wir fangen mit den Krankheiten an, bei denen wir wissen, dass es sich um mengenanfällige Leistungen handelt. Übrigens, Frau Wöllert, bei der Krebsversorgung wird die Zweitmeinung auch jetzt schon bezahlt. Wenn Sie im Rahmen einer Chemotherapie oder einer onkologischen Untersuchung eine Zweitmeinung benötigen, wird auch jetzt schon die Zweimeinung bezahlt. (Birgit Wöllert [DIE LINKE]: Aber ihr schränkt das ein! Das war der Punkt!) Es gibt andere Bereiche, in denen es nicht so ist, aber Ihr Beispiel war hier nicht zielführend. Zum Abschluss – ich sehe, meine Redezeit ist schon abgelaufen –: Man darf nicht vergessen, dass wir die Hochschulambulanzen fördern. Die Hochschulambulanzen versorgen in Deutschland zum Teil die schwersten und die teuersten Fälle, machen im Durchschnitt mit diesen Fällen aber immer einen Verlust. Das heißt, wir bestrafen in Deutschland im Moment eine Struktur, auf die wir dringend angewiesen sind. Auch das beseitigen wir. Ich könnte das breit ausführen. Meine Kolleginnen werden das tun; ich werde es nicht. Ich sage: Ich könnte. Ich weiß, dass ich das nicht darf. Nichtsdestotrotz schließe ich mit meinem letzten Satz: Es ist ein Gesetz, das ich wie folgt bezeichnen würde: Das ist nicht eine spektakuläre umstrittene Maßnahme, die jeder kapiert und an der man sich reiben kann – ich weiß nicht, woran ich jetzt konkret denke –, sondern es ist ein Gesetz mit vielen Einzelmaßnahmen, die in der Fachwelt unumstritten sind und die wir gegen die Lobbywiderstände im System durchsetzen konnten. Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Karl Lauterbach. – Nächste Rednerin: Maria Klein-Schmeink für die Grünen. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viel hilft nicht immer viel. Ich glaube, das ist in der vorangegangenen Rede sehr deutlich geworden. Man kann viele, viele Detailregelungen auf einem Haufen schaffen, nämlich ein Gesetz mit fast 180 Änderungen, und trotzdem den Weg verlieren und die eigentlichen Aufgaben, die es zu bewältigen gilt, nicht angehen. Genau das ist mit diesem Versorgungsstärkungsgesetz passiert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Birgit Wöllert [DIE LINKE]) Das will ich Ihnen ganz deutlich machen. Was ist die zentrale Herausforderung, die wir in unserem Gesundheitswesen haben? Wir haben einen demografischen Wandel zu bewältigen. Wir haben heute die Situation, dass 20 Prozent aller Versicherten 80 Prozent aller Leistungen abfragen, und das ist die Gruppe der Älteren und der mehrfach Erkrankten. Genau diese Gruppe wird sich in den nächsten 15 Jahren ungefähr verdoppeln. (Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Das wissen wir doch!) Das ist die große Herausforderung, die wir zu bewältigen haben, und ich finde kaum eine Regelung, die dem hier gerecht wird. Das ist das eine. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Alle!) Zweitens. Genau diese Gruppe braucht nicht ein Mehr an einzeln agierenden Hausärzten oder Fachärzten, -sondern sie braucht etwas anderes: Sie braucht gut abgestimmte Behandlungswege, sie braucht örtliche Struk-turen, die leicht erreichbar sind, sie braucht Gesundheitsberufe, Ärzte, Krankenhäuser, die gut miteinander kooperieren und den Behandlungsweg für diese Patienten abstimmen und ein Geflecht schaffen, auf das sich die Patienten verlassen können, in dem sie gut aufgehoben sind und gut behandelt werden. (Zuruf von der CDU/CSU: Das fängt beim Hausarzt an!) Auch das wäre eine Aufgabenstellung, die wir angehen müssten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was tun Sie dagegen, dass wir in Deutschland Weltmeister im Besuch einer Arztpraxis sind, dass uns in dieser Arztpraxis dann aber gerade einmal acht Minuten zur Verfügung gestellt werden? Auch das muss sich ändern. Ich sehe keine einzige Regelung, die in diese Richtung gehen würde. Das ist genau die Grundkritik, die wir an diesem Gesetz haben: Wir geben hier nicht die Antworten, die eigentlich notwendig wären, um unser Gesundheitssystem zukunftsfest zu machen und dafür zu sorgen, dass die Patientinnen und Patienten die Behandlung und die Unterstützung finden, die sie in Zukunft brauchen werden. Wenn wir uns die Einzelregelungen ansehen, die alle genannt worden sind, dann stellen wir schnell fest: Sie klingen gut. Aber was steht tatsächlich dahinter? Es gab ein Landärztegesetz. Was ist tatsächlich in Bewegung gesetzt worden, um mehr Ärzte in den ländlichen Raum und in die unterversorgten Gebiete zu bekommen? Mit Ihrer Bedarfsplanung, wie Sie sie jetzt angelegt haben, werden Sie das nicht erreichen. Einen Auftrag an den G-BA zu vergeben, der schon vor zwei Jahren nicht in der Lage war, eine vernünftige Planung hinzubekommen, ist nicht die Lösung des Problems. Da müssen wir weitergehen, und das wissen Sie eigentlich auch. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Sachverständigenrat hat Ihnen deutlich ins Stammbuch geschrieben, was zu tun wäre. Wir müssten die Grundlagen dafür legen, dass wir eine sektorübergreifende Planung schaffen könnten, sodass wir die ambulante und die stationäre Versorgung und den Pflege-bereich gemeinsam bedenken und vor Ort Lösungen schaffen könnten, um die Versorgung zu verbessern. In einen solchen Weg müssten wir investieren. Da reicht es nicht, ein kleines Töpfchen mit einem Volumen von 300 Millionen Euro bereitzustellen, mit dem Sie dann neue Versorgungsmodelle anschieben wollen. Da brauchen wir mehr. Rot-Grün hat schon vor zehn Jahren einen viel größeren Topf bereitgestellt, um neue Versorgungsformen voranzubringen. Genau das hätte es nun auch gebraucht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie reden davon, die Belange von Patienten besser zu berücksichtigen. Eine der zentralen Gruppen, die schlecht versorgt sind in unserem ansonsten guten Gesundheitswesen, sind die Menschen mit Behinderung. Was haben Sie hier getan? Von 180 Regelungen beziehen sich gerade einmal fünf auf diese Personengruppe. Etliches von dem, was wir in unserem Antrag aufzeigen, haben Sie nicht berücksichtigt. (Jens Spahn [CDU/CSU]: Wider besseres Wissen?) Ich hoffe, dass wir bei den nächsten Gesetzen weiterkommen und dass Sie dann einige unserer Anregungen aufnehmen. Aber nun klafft auch hier eine große Lücke. Sie gehen viel zu kleine Schritte. Wir müssten mehr tun, um zum Beispiel Barrierefreiheit tatsächlich zu realisieren. Vizepräsidentin Claudia Roth: Auch die Redezeit! Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zum Schluss will ich durchaus ein versöhnliches Wort sagen. Der Druck, den wir mit unseren vielen Kleinen Anfragen im Bereich der Psychotherapie ausgeübt haben, hat immerhin dazu geführt, dass Sie den Mut gefunden haben, tatsächlich in neue Versorgung zu investieren (Jens Spahn [CDU/CSU]: Nur durch Sie?) und die Richtlinien so zu erweitern, dass wir zu einer Akutsprechstunde und zu ganz neuen Formen der wohnortnahen Versorgung kommen. Wir haben nun die Chance, die elend langen Wartezeiten zu reduzieren. Ich gestehe Ihnen zu, dass das eine Verbesserung ist. Aber viele andere Sachen gehen uns in der Tat nicht weit genug. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Maria Klein-Schmeink. – Der nächste Redner: Jens Spahn für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jens Spahn (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde geht es bei diesem Gesetz – genauso wie bei einigen anderen, über die wir in den letzten Jahren beraten haben – um die Frage, wie wir in Zukunft die medizinische bzw. die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sowie in bestimmten Stadtteilen sicherstellen können. Dass es dabei auch um bestimmte Stadtteile geht, geht oft unter. Ein Beispiel: In Berlin-Charlottenburg gibt es die meisten Kinderärzte, aber in Marzahn die meisten Kinder. Ähnliches gilt für viele andere Städte. Es gibt große Unterschiede in der Versorgung innerhalb der Städte, aber vor allem auch im Vergleich zum ländlichen Raum. Wenn wir sehen, dass ein Großteil der Hausärzte im Schnitt 55 Jahre und älter ist, dann wissen wir, was in fünf, zehn oder zwölf Jahren passiert, wenn diese Ärzte ihre Praxen aufgeben: Sie suchen Nachfolger, finden aber keine. Wenn wir heute die Weichen nicht richtig stellen, dann wird es schwierig mit der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum. Deswegen ist dieses Gesetz – in Fortsetzung weiterer Gesetze, die wir zuvor verabschiedet haben – eines der wichtigsten Gesetze für die Infrastruktur im ländlichen Raum. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dazu braucht es – das muss man ehrlich zugeben; das haben Sie ebenfalls anerkannt – einen Instrumentenkasten. Es wird nicht die eine Maßnahme, nicht den einen Hebel geben, den man umlegen muss, und dann sind die Probleme gelöst. Man könnte denken, dass es mehr Ärzte auf dem Land geben würde, wenn nur die Bezahlung besser sein würde. Aber Geld alleine löst das Problem offenkundig nicht. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Kassenärztliche Vereinigung gar nicht mehr in der Lage, all das Geld an die Ärzte auszuschütten. Man könnte als Hausarzt dort richtig gut verdienen. Trotzdem lassen sich derzeit viel zu wenige Hausärzte in Mecklenburg-Vorpommern nieder. Das zeigt: Es geht nicht nur um Geld, sondern auch um Rahmenbedingungen und Arbeitsbedingungen. Deswegen geht es in diesem -Gesetz auch um folgende Fragen: Was ist mit dem Notdienst? Hat der Hausarzt auf dem Land zwei-, dreimal Notdienst am Wochenende, während sein Kollege in einer großen Stadt nur einmal im halben Jahr Notdienst leisten muss? (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch schon längst geregelt!) Es geht außerdem um die Frage der vernetzten -Zusammenarbeit. Wir fördern Praxisnetze sowie die -Zusammenarbeit von ambulanter und stationärer Versorgung, von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern in der Versorgung. Es geht auch um die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen. So können entsprechend ausgebildete Pflegekräfte Routinehausbesuche machen und dabei Blutdruck messen und Verbände anlegen, um die Ärzte zu entlasten und durch diese Art der Zusammenarbeit die Versorgung zu verbessern. Dieses Bündel an Maßnahmen macht den Wert des Gesetzes aus. Wenn man ehrlich ist, suchen Sie doch nur das Haar in der Suppe, das es Ihnen ermöglicht, abzulehnen; denn Sie wissen genau, dass vieles von dem, was wir vorhaben, gut und richtig ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich will zwei Themen aufgreifen, die bereits genannt wurden. Das eine ist die Zeit des Wartens auf einen Facharzttermin. Wir alle wissen aus den Debatten vor Ort: Das ist mit Abstand das größte Aufregerthema im deutschen Gesundheitswesen. Natürlich kann ich darauf verweisen, dass man beispielsweise in Schweden und Holland sechs, acht oder sogar zwölf Monate auf einen Facharzttermin warten muss. Man vergleicht sich aber nicht mit den Schweden und den Holländern, sondern mit dem Nachbarn, der Beamter ist und übermorgen einen Termin hat, weil er privat versichert ist. In diesem Vergleich – der eine hat einen Termin in zwei Tagen, der andere muss wochenlang warten – liegt zu Recht ein großes Aufregungspotenzial. Deswegen – ich hoffe, das hat die Ärzteschaft nach anfänglichen Widerständen auch erkannt – gibt es ein gemeinsames Interesse aller im Gesundheitswesen Verantwortlichen, von Ärzten, von uns in der Politik und von allen anderen, die mitgestalten, dass wir dieses Aufregerthema endlich abräumen, indem wir den Patienten ein verlässliches Angebot machen und ihnen einen verlässlichen Ansprechpartner bieten, an den sie sich wenden können, wenn sie die Überweisung zu einem Facharzt haben. Das ist eine Servicestelle, die sie über Telefon oder über eine App erreichen können – auch das wird in Zukunft möglich sein –, um zeitnah einen Termin zu bekommen, um die Versorgung besser zu organisieren oder eine Behandlung im Krankenhaus möglich zu machen. Dem Patienten ist es am Ende, wenn er dringend einen Arzt braucht, egal, welcher Arzt ihn behandelt. Er will zeitnah einen Arzt in der Nähe haben, egal ob er im Krankenhaus ist oder ob es ein niedergelassener Arzt ist. Genau diesem Interesse des Patienten tragen wir mit unserer Regelung Rechnung. Das wissen eigentlich auch Sie, und das könnten Sie an der Stelle einmal würdigen. (Beifall bei der CDU/CSU) Jetzt zur Zweitmeinung, Frau Kollegin Wöllert, weil Sie das angesprochen haben. Sie sagten, es gehe nur um Kostenreduktion. (Birgit Wöllert [DIE LINKE]: Vor allem!) Da vergessen Sie einen wichtigen Aspekt. Was nützt es Ihnen als Patient, wenn Sie qualitativ super operiert wurden – wir sehen richtigerweise auch eine Ergebnisqualität bei Operationen und Behandlungen im Krankenhaus vor –, diese Operation aber unnötig war? Jede Operation ist auch immer eine potenzielle Gefährdung des Patienten. Deswegen geht es bei diesem Thema nicht nur um Kostenreduktion. Im Gegenteil: Es geht um eine gute Behandlung des Patienten, und es geht darum, ihn vor unnötigen Gefahren zu bewahren. Deswegen ist die Regelung, die wir vorsehen, nämlich ein strukturiertes Zweitmeinungsverfahren anzubieten, insbesondere in den Bereichen, bei denen man vermuten darf, dass es auch ökonomische Interessen für mehr Behandlungen und Operationen gibt, ein wichtiges Angebot für den Patienten, ihn zu schützen. Auch das sollten Sie nicht kleinreden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Sie haben gerade spannenderweise auf die Kostensteigerung hingewiesen; das ist etwas Neues für die Linke. Sie haben gerade zum ersten Mal in einer gesundheitspolitischen Debatte, wenn ich einmal die letzten zwölf Jahre, die ich überblicken kann, nehme, erkannt, dass Mehrausgaben irgendjemand bezahlen muss. Sie haben zum ersten Mal gemerkt, dass, wenn man zusätzliches Geld für die Versorgung ausgibt, das natürlich am Ende irgendjemand bezahlen muss. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Das ist doch Quatsch!) Ich gratuliere jedenfalls zu der Erkenntnis. Die haben wir bisher von der Linkspartei in diesem Hohen Haus noch nicht vernommen. (Beifall bei der CDU/CSU – Birgit Wöllert [DIE LINKE]: Was denken Sie, was wir gedacht haben? Sterntalersystem?) Sie fordern nur immer mehr Leistungen, mehr Ausgaben, immer mehr, mehr, mehr; aber damit, dass das jemand bezahlen muss, haben Sie sich bisher nicht beschäftigt. Insofern gratuliere ich zu diesem Schritt. Ja, Sie haben recht: Natürlich führt das, was wir nach unserem GKV-Versorgungsverstärkungsgesetz tun, im Moment im Krankenhausbereich, in der Palliativversorgung zu Mehrausgaben. Aber mit diesen Mehrausgaben – das haben wir gerade für dieses Gesetz dargelegt, und das werden wir in den nächsten Wochen auch für die Krankenhäuser diskutieren – wollen wir vor allem Strukturen verändern. Wir wollen dahin kommen, dass wir Schritt für Schritt die Versorgung effizienter machen und sie da, wo es noch Lücken gibt, besser machen. Meine feste Überzeugung ist, dass Sie, wenn Sie nicht einfach nur mehr Geld in das System geben, sondern die Ausgaben mit Strukturveränderungen verknüpfen und am Ende eine effizientere und bessere Versorgung des Patienten hinbekommen, dann auch Akzeptanz bei den Versicherten haben, wenn diese ein wenig mehr be-zahlen müssen; denn in Wahrheit wissen die Menschen doch – wir sollten es ihnen jedenfalls ehrlich sagen; Sie tun das leider nicht immer –, dass es, wenn wir in einer älter werdenden Gesellschaft eine gute, hochwertige Gesundheitsversorgung wollen, in den nächsten Jahren teurer wird. Ich habe den Eindruck, die Menschen sind bereit, das zu bezahlen, wenn wir es ihnen ehrlich sagen und wenn wir ihnen vor allem erklären können, wofür wir dieses Geld ausgeben. Genau das tun wir mit den entscheidenden Weichenstellungen in diesem Gesetz. Schön, dass Sie das endlich erkannt haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, war das jetzt das Schlusswort? Jens Spahn (CDU/CSU): Nein, ich habe noch ein bisschen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ja, Sie haben noch ein paar Sekunden. Ich frage Sie, ob Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung zulassen wollen. Jens Spahn (CDU/CSU): Na klar. Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann bitte, Frau Klein-Schmeink. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie sprachen gerade davon, dass es in der Bevölkerung und bei den Versicherten große Akzeptanz dafür gibt, dass man mehr Geld bezahlen muss, wenn man auch in Zukunft gut versorgt sein will. Ich glaube, das würden hier im Raum alle bestätigen. Aber diese Akzeptanz hängt sehr eng damit zusammen, dass man das Gefühl hat, dass es auf der einen Seite gerecht zugeht und auf der anderen Seite alles getan worden ist, dass die Versorgung auch in Zukunft gut sein wird. Dazu gehört unter anderem, dass die Versorgungseinrichtungen gut erreichbar sind. Die Große Koalition hat gesetzlich geregelt, dass sämtliche Kostensteigerungen im Gesundheitswesen allein von den Versicherten zu tragen sind; das war eine grundlegende Veränderung. Deshalb wird es in relativ kurzer Zeit zu deutlich höheren Zusatzbeiträgen kommen, die nur von den Versicherten zu zahlen sind. Halten Sie das durch, und werden Sie in der Lage sein, bis Ende der Wahlperiode genau diesen Weg zu gehen? Sind Sie sicher, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Koalitionspartner durchsetzen wollen, dass es Kostensteigerungen bis zu 1,5 Prozent nur zulasten der Versicherten geben wird? Oder kommt es am Ende nicht doch zu Leistungseinschränkungen? Werden Sie also nicht mehr den Mut haben, das, was notwendigerweise zu tun ist, tatsächlich durchzusetzen? Jens Spahn (CDU/CSU): Diese Frage war trotz ihrer Länge in gewisser Weise eine Suggestivfrage. Vizepräsidentin Claudia Roth: Auch das ist erlaubt. Jens Spahn (CDU/CSU): Auch das ist erlaubt; das stimmt. – Ich will trotzdem versuchen, darauf einzugehen. Schließlich bringen Sie diese Gedanken immer wieder vor. Wir haben die Kassen mit der Finanzierungsreform, die wir im letzten Jahr durchgeführt haben, wieder in einen Preiswettbewerb miteinander eintreten lassen. Dieser Wettbewerb hat es möglich gemacht, dass seit 1. Januar letzten Jahres etwa 20 Millionen Deutsche weniger Beitrag zahlen als vorher. (Beifall bei der CDU/CSU) Der Wettbewerb der Kassen untereinander hat dazu geführt, dass die Kassen einen niedrigeren Beitrag genommen haben, nämlich nur den, den sie tatsächlich brauchten. Ja, wir haben den Arbeitgeberanteil festgeschrieben. Wir haben damit übrigens fortgesetzt, was Rot-Grün 2004 richtigerweise schon einmal gemacht hat. Dieses Vorgehen ergab sich aus der Erkenntnis, dass steigende Lohnnebenkosten die Arbeit in Deutschland verteuern, dass also auch steigende Gesundheitskosten, die in einer älter werdenden Gesellschaft zwangsläufig sind, den Faktor Arbeit und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland teurer machen. Es war ein Kompromiss – wie gesagt, so etwas gab es schon unter Rot-Grün –, zu sagen: Wir schreiben zur betriebswirtschaftlichen Planbarkeit für die Unternehmen den Arbeitgeberanteil fest – im Moment sind es 7,3 Prozent – und lassen die künftigen Kostensteigerungen in den Zusatzbeitrag einfließen, der dem Wettbewerb ausgesetzt ist und dadurch nach unten reguliert werden soll. Wie man damit in Zukunft umgeht, wird eine der großen Fragen der Gesundheitspolitik werden; da haben Sie recht. Wir nutzen diese Legislatur, in der wir noch Überschüsse und Rücklagen haben, um genau die Strukturveränderungen im Krankenhausbereich, in der flächendeckenden Versorgung, in der Zusammenarbeit von ambulanter und stationärer Versorgung herbeizuführen, über die wir gerade diskutiert haben. Wir wollen mit dem zusätzlichen Geld effizientere Strukturen schaffen, um im nächsten Schritt – das wird sicherlich ein Thema ab 2016/2017 werden, auch in der programmatischen Auseinandersetzung, die dann zu führen ist – darüber zu reden – das werden wir alle tun müssen –, wie wir künftige Kostensteigerungen finanzieren. Ich glaube nicht, dass es richtig ist, am Ende alle Kostensteigerungen beitragsfinanziert zu decken. Man wird über andere Modelle reden müssen. Der Krankenversicherungsbeitrag wird nach allen Hochrechnungen irgendwann in den nächsten zehn Jahren den Rentenversicherungsbeitrag überholen. Spätestens dann wird es ganz andere politische Debatten geben. Aber es ist schön, dass Sie diese Frage stellen. Das macht nämlich deutlich, dass Forderungen nach immer mehr nicht angezeigt sind, sondern dass es im Kern darum gehen muss, das Geld effizient auszugeben. Helfen Sie bei der Umsetzung dieses Gesetzes mit. Suchen Sie nicht das Haar in der Suppe, wie Sie es gerade getan haben, um zu begründen, warum Sie bei der Abstimmung mit Nein stimmen. Helfen Sie jetzt mit, Versorgung effizienter zu machen, und bringen Sie sich dann, und zwar jenseits Ihres Schlagworts, das Sie bei dieser Gelegenheit immer verwenden, in der Finanzierungsdebatte in dem Wissen ehrlich ein, dass steigende Beiträge die Arbeit in Deutschland teurer machen. 2016, 2017, 2018, wenn wir all diese Debatten wieder führen werden, geht es darum, wie wir Gesundheit in Deutschland in Zukunft finanzieren wollen. Denn eines ist sicher – dabei bleibe ich –: Eine gute, qualitativ hochwertige Versorgung wird in einer älter werdenden Gesellschaft Geld kosten. Die Menschen wüssten das, wenn wir es ihnen häufiger ehrlich sagen würden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist denn die Strukturreform?) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Spahn. – Nächster Redner: Harald Weinberg für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Harald Weinberg (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein Wort zu Herrn Lauterbach und zu Herrn Spahn: Es ist ja eine schöne Rechnung, die Sie da angestellt haben. Aber wenn man sich die Gesetzesvorhaben insgesamt anschaut – das hat Ihnen ja auch der GKV-Spitzenverband, also der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, schon vorgerechnet –, dann muss man sagen, dass der Zusatzbeitrag von jetzt durchschnittlich 0,8 Prozent relativ zügig auf etwa 1,8 Prozent steigen wird. Dann reden wir nicht über einen Betrag in der Größenordnung von 50 Cent, Herr Lauterbach, sondern über einen Betrag von 50 Euro. (Beifall bei der LINKEN) Da ist man durchaus in einer ganz anderen Region, und das ohne Überlastungsausgleich und ohne Parität. Ich möchte noch einmal auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz insgesamt eingehen und es kurz bewerten. Es ist ja ähnlich wie bei der Echternacher Springprozession: drei Schritte nach vorne, zwei zurück. Man kann das an ein paar Beispielen deutlich machen. Erstens. Praxisstilllegungen in überversorgten Regionen; das macht ja erst einmal Sinn. Wir waren zunächst bei einem Wert von 110 Prozent Überversorgung, dann haben die Ärzteverbände gegen Praxisstillegungen opponiert, und am Ende ist dann ein Wert von 140 Prozent herausgekommen. Das heißt also, das Vorhaben ist sozusagen reduziert worden. Zweitens. Ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren – davon war schon die Rede – ist eigentlich eine gute Sache. Aber es bleibt nach wie vor die Frage: Warum eigentlich nur bei mengenmäßig relevanten Eingriffen, also bei Eingriffen, bei denen man im Wesentlichen die Ökonomie im Blick hat? Warum will man dies im Prinzip eher wie eine Kostendämpfungsmaßnahme anwenden? Drittens. Die Nutzenbewertung von Medizinprodukten ist ebenfalls eine gute Sache; aber es stellt sich die Frage: Warum nur bei teuren und neuen Produkten und nicht bei allen Hochrisikoprodukten in diesem Bereich? (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Letzter Punkt: Regelungen zur Haftung von Hebammen. Die Folgebehandlungskosten aus der Haftpflicht herauszunehmen, ist ebenfalls nur halb gut. Eine grundlegende Lösung in Form eines Härtefallfonds oder eines Haftungsfonds für alle Gesundheitsberufe wäre deutlich besser. Fazit insgesamt: Jeweils drei Schritte vor, zwei zurück, aber immerhin in Teilen durchaus in die richtige Richtung. Das erkennen wir an. Deswegen haben wir für uns gesagt: Wir werden uns bei der Abstimmung über dieses Gesetz enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege. – Nächste Rednerin: Hilde Mattheis für die SPD. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Hilde Mattheis (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann ja verstehen, dass die Opposition ein Problem damit hat, wie der Kollege Spahn sagte, das Haar in der Suppe zu finden, oder, wie ich es sagen würde, uns zu diesem guten Versorgungsqualitätsgesetz zu beglückwünschen; denn dieses Gesetz, verehrte Kollegin, verdient wirklich den Namen, den es trägt: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich glaube, dass die Bevölkerung mitbekommt, was wir in diesem Gesetz regeln: dass es nämlich darum geht, in unterversorgten Gebieten Anreize zu setzen, damit ein Arzt dort hinkommt, und auch eine neue Bedarfsplanung aufzulegen, und zwar eine Bedarfsplanung, die nicht nur Köpfe zählt, sondern bei der es darum geht, die Lebenssituation der Menschen zu erfassen, den demografischen Wandel und die sozialen Strukturen zugrunde zu legen. Ich kann Ihnen sagen, werte Kollegin: Würden Sie dieses Gesetz vorlegen, könnten Sie vor lauter Kraft gar nicht laufen. (Widerspruch der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich bin froh, dass die Linke anerkennt, was wir in dieser Richtung Richtiges machen und dass wir nicht nur die Bedarfsplanung im Auge haben. Wir müssen auch Anreize für junge Ärzte setzen, zum Beispiel indem sie, wenn sie sich fünf Jahre in einem unterversorgten Gebiet niederlassen, einen Vorteil haben. Ja, es ist richtig, solche Anreize zu schaffen oder nach dem Vorbild der Kompetenzzentren in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern zu sagen: Lasst uns doch die jungen Leute, die Medizin studieren, für den Hausarztberuf begeistern. – Was uns darüber hinaus besonders am Herzen liegt, ist, die Entlassung aus den Krankenhäusern zu verbessern. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Helmut Heiderich [CDU/CSU]) Es ist nicht hinzunehmen, dass Menschen, die zum Wochenende oder in schwierigen Situationen entlassen werden, zur Apotheke laufen müssen, sich bei den Heilmitteln umtun müssen usw. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage? Hilde Mattheis (SPD): Ich würde gerne weiterreden. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber bedauerlich!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut. Hilde Mattheis (SPD): An diesen Schwerpunkten erkennt die Bevölkerung, welche Versorgungsverbesserung das Gesetz mit sich bringt. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gibt es bei uns alles schon!) Wir haben auch vereinbaren können, dass es bei der pflegerischen Übergangsversorgung einen Leistungsanspruch gibt. Wenn Menschen – und der demografische Wandel beschäftigt uns ja alle – noch nicht nach Hause gehen können, aber keine Einstufung in eine Pflegestufe haben, wird es demnächst eine Leistungshinterlegung geben. Auch das Zweitmeinungsrecht wurde schon vielfach angesprochen. Was ist daran falsch? Es sichert die Patientinnen- und Patientenrechte. Das Gesetz wird durch Folgendes durchgängig bestimmt: Es werden Versorgungsstrukturen verbessert, die Patientenrechte gestärkt und Innovationen unterstützt. Dazu zählt auch die Finanzierungsseite; darüber werden wir mit Sicherheit eine Debatte führen müssen. Karl Lauterbach hat unsere Haltung schon angedeutet. Ich kann nur sagen: Parität ist ein wichtiges Ziel für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. (Beifall bei der SPD) Wir werden mit dem Krankenhausreformpaket und mit allem, was wir im Bereich Prävention und zum Thema „Palliativmedizin und Hospiz“ machen, die nächsten Bausteine setzen. Ich darf auch ein kleines Lob aussprechen; es kommt uns nicht immer deutlich von den Lippen. Ich glaube, für die Bevölkerung haben wir mit diesem Gesetz und mit dem, was wir noch in harter Arbeit auf den Weg bringen werden, eine wichtige Grundlage in Bezug auf Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität geschaffen. Wir werden diesem Gesetz nicht nur mit ganzem Herzen und vollster Überzeugung zustimmen, sondern es auch in die Wahlkreise tragen. Sie werden ja in den Wahlkreisen mit genau diesen Fragen bombardiert. In Zukunft werden Sie Antwort geben können: Ja, der Hausarzt bleibt in einem unterversorgten Gebiet. Das unterstützen wir; er kommt dahin. Ja, wir werden mit Blick auf die Ausbildung eine Reform hinbekommen. – Alle diese Fragen werden Sie dann beantworten können. Vielleicht können Sie auch einfach sagen: Diese Koalition hat auch ein klein wenig Gutes gemacht. Ich danke Ihnen für Ihre Enthaltung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Helmut Heiderich [CDU/CSU]: Und der Minister war erfolgreich!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Hilde Mattheis. – Die nächste Rednerin: Elisabeth Scharfenberg für Bündnis 90/Die Grünen. Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz, dessen Entwurf heute zur Abstimmung steht, soll die gesundheitliche Versorgung bedarfsgerecht und flächendeckend sicherstellen. Ich denke, das ist eine Herausforderung, der wir uns unbedingt stellen müssen. Wir alle werden älter. Es wird mehr Menschen mit mehreren Erkrankungen gleichzeitig geben. Das Gesundheitssystem muss sich den geänderten Bedürfnissen und auch den Ansprüchen der Patientinnen und Patienten in Bezug auf mehr Lebensqualität anpassen. Da sehe ich nicht – so wie Sie – die Ärzte ganz vorne, sondern die Gesundheitsberufe. Menschen mit chronischen Erkrankungen, multimorbide Menschen brauchen neben medizinischer Behandlung auch Hilfen zum Leben. Sie brauchen Präventionsmaßnahmen sowie aktivierende Maßnahmen, die den Krankheitsverlauf verlangsamen und die Lebensqualität erhöhen. Das leisten nicht allein die Ärzte. Besonders die Pflege muss hier eine viel größere Rolle spielen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Pflege ist nahe dran an den Menschen, und sie bleibt auch bei ihnen. Sie kann den Pflegebedarf am besten einschätzen. Das sollte sie auch eigenständig tun. Sie sollte auch bestimmte ärztliche Tätigkeiten ausüben dürfen. Dazu bedarf es besserer Kooperationen zwischen den Angehörigen der verschiedenen Gesundheitsberufe. Mit dem Standesdünkel muss jetzt endlich Schluss sein. Es braucht endlich Substitution statt Delegation. Die Pflege kann nämlich viel mehr, als sie darf. Es braucht eine angemessene Ausbildung, um kooperativ und verantwortlich handeln zu können. Das Gesetz zur Zusammenlegung der Pflegeausbildungen – dabei werden Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zusammengeführt – ist hier genau das falsche Signal. (Mechthild Rawert [SPD]: Quatsch!) Inhalte aus drei Ausbildungen werden in der gleichen Zeit vermittelt, die früher für eine Ausbildung vorhanden war. Dabei wird zwangsläufig Wissen auf der Strecke bleiben. In einer alternden Gesellschaft brauchen wir aber spezifisches Wissen. Das schafft auch endlich Augenhöhe mit den Ärzten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es findet sich auch eine Regelung zur Versorgung mit Hebammenhilfe im Gesetzentwurf. Das klingt zunächst folgerichtig; denn in Ihrem Koalitionsvertrag behaupten Sie: Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wichtig. Was Sie dann aber vorschlagen, wird keine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe sicherstellen, Ihr Ziel in allen Ehren. Die Haftpflichtprämien für Hebammen sollen durch den sogenannten Regressverzicht gesenkt werden. Dazu sollen Kranken- und Pflegekassen künftig die Behandlungskosten für Kinder mit Geburtsschäden nicht mehr bei der Hebamme oder ihrer Versicherung einfordern können. Dadurch könnten die Versicherungen tatsächlich Kosten einsparen, um die 20 Prozent. Das sind genau die 20 Prozent, um die die Haftpflichtprämie zum 1. Juli steigen wird. Sie verkleinern diese ohnehin schon nicht sehr üppige Einsparung weiter. Wenn ein Geburtsschaden grob fahrlässig verursacht wurde, können die Kassen ihre Behandlungskosten für ein geschädigtes Kind weiterhin zurückfordern. Was wird nun passieren? Das liegt doch auf der Hand. Die Kassen werden in jedem Fall alles daransetzen, der betreffenden Hebamme grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Damit steigen die Anwaltskosten und der Verwaltungsaufwand. Die Haftpflichtprämien für Hebammen werden so jedenfalls nicht gesenkt. Der Regressverzicht bringt überhaupt nichts, er ist eine reine Alibimaßnahme. Das hat die wichtige Arbeit der Hebammen wirklich nicht verdient. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Birgit Wöllert [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollegin Scharfenberg. – Nächste Rednerin: Karin Maag für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Karin Maag (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Scharfenberg, ich glaube, für die Hebammen werden wir mit diesem Gesetz mehr tun, als wir ursprünglich erwarten konnten. Ich bin sicher, dass die Hebammen in Deutschland vernünftig und gerecht behandelt werden. (Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mal sehen!) Der Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfs liegt aber nicht bei den Hebammen. Uns war wichtig, Deutschland im Hinblick auf die ärztliche Versorgung zukunftsfest zu machen. Das ist uns mit dem Versorgungsstärkungsgesetz absolut gelungen. Wir haben den guten Entwurf des Ministeriums im parlamentarischen Verfahren weiter verbessert. Wir haben Patienten, Kassen, Körperschaften und Verbände um ihre Meinung gebeten. Wir haben diskutiert, Argumente eingebracht, abgewogen, verworfen und aufgenommen. Ich denke, wir haben einen runden Gesetzentwurf geschaffen. Die Aufregerthemen, die hier schon genannt wurden, wurden geglättet. Wir haben dem G-BA aufgegeben, die Bedarfsfragen lebensnah, arztgruppenspezifisch und kleinräumig weiterzuentwickeln. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habt ihr 2012 schon nicht geschafft! Das werdet ihr jetzt auch nicht schaffen!) Wir sind bei der Überversorgung zur Kannregelung zurückgekehrt und verlangen erst ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent, dass der Zulassungsausschuss einen Arztsitz nicht nachbesetzt. Das verhindert vor allem unnötige Bürokratie – das war uns wichtig – beim Zulassungsausschuss. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird zu nichts führen!) Falls eine Nachbesetzung ansteht, Herr Weinberg, werden weiterhin 12 000 Praxen von den Zulassungsausschüssen auf ihre Versorgungsrelevanz hin überprüft. Ich glaube also, wir haben einen wunderbaren Kompromiss gefunden. (Beifall bei der CDU/CSU) Gelungen ist uns auch die Abwägung bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Hier war mir die Zusammenarbeit von ambulant und stationär tätigen Rheumatologen ein gutes Beispiel. So stelle ich mir übrigens innovative Gesundheitspolitik vor. Mit dem Verzicht auf die schwere Verlaufsform bei onkologischen und rheumatischen Erkrankungen können Patienten jetzt auch nach Auslaufen einer Übergangsregelung weiter in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung – sektorenübergreifend übrigens, Frau Klein-Schmeink – (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch mini!) versorgt werden. Zu den Terminservicestellen haben wir das Wesentliche herausgearbeitet. Wir haben selbstverständlich Wert darauf gelegt, dass gute regionale Ideen – das Land Sachsen wurde als Beispiel genannt – umgesetzt werden, was eine zügige Terminvergabe angeht. Das ist uns sehr willkommen. Jedenfalls erhalten jetzt alle Patienten – unabhängig ob privat oder gesetzlich versichert – innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin. Bei allem war uns eine Botschaft ganz wichtig: Der Patient steht immer im Mittelpunkt. Die Patienten – darauf will ich hinweisen – profitieren von diesem Gesetz, zum Beispiel durch neue, innovative Versorgungsformen. Wir führen einen Innovationsfonds ein, mit dem wir außerhalb der Regelversorgung 300 Millionen Euro jährlich für die Förderung sektorenübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung einsetzen. Die Patienten mit schweren und komplexen Krankheitsbildern profitieren davon, dass wir die Hochschulambulanzen öffnen. Der Zugang zur Spitzenmedizin wird den Patienten dadurch erheblich erleichtert. Es geht nicht nur um Teilhabe, sondern auch um eine qualitativ hochwertige Behandlung. Neue Methoden, bei denen Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse zum Einsatz kommen, werden systematisch einem fristgebundenen Bewertungsverfahren unterzogen. Wir gehen damit den guten Weg weiter, den wir mit dem AMNOG eingeschlagen haben. Die Patienten profitieren auch vom Entlassmanagement. Krankenhäuser können jetzt bei der Entlassung die Arzneimittel verschreiben, die Heil- und Hilfsmittel verordnen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selber ausstellen. Die Suche nach dem niedergelassenen Arzt am Freitagnachmittag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus hat für unsere Patienten jetzt ein Ende. Ich glaube, schon allein das ist ein zentraler Fortschritt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Patienten können die Verbesserungen nur dann nutzen, wenn es weiterhin den Arzt vor Ort gibt. Wir werden aber nur dann ärztlichen Nachwuchs gewinnen, wenn wir das berufliche Umfeld mit den Vorstellungen der Studenten und der jungen Ärzte von der eigenen Work-Life-Balance in Einklang bringen und Regulierungen nur dort vornehmen, wo sie notwendig sind, sie also auf das ausdrücklich Notwendige begrenzen. Wir haben die Rahmenbedingungen extrem verbessert: Es wird mindestens 7 500 zusätzliche Stellen im Rahmen der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin geben; das wurde genannt. Die fachärztliche Grundversorgung liegt uns genauso am Herzen; hier sind es 1 000 zusätzliche Stellen. Die Angst vor Regressen ist zwar eher ein psychologisches Hemmnis, weil schon in der Vergangenheit 98 Prozent der Ärzte nicht in Regress genommen wurden; aber wir haben die bundeseinheitlichen Vorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung aufgegeben. Es wird regionale Vereinbarungen geben. Frau Klein-Schmeink, wir entlasten die Ärzte, indem wir die delegierte ärztliche Leistung qualifizierter Fachkräfte erstmals gesondert vergüten. Das heißt, wir geben den Ärzten die Zeit für das Gespräch mit den Patienten zurück. (Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das denn mit der Delegation zu tun?) Viele der jungen Ärzte wollen im Team arbeiten. Fachgleiche MVZs sind möglich. Wir sichern die Vergütung für anerkannte Praxisnetze. Auch dort wird der Teamgedanke gefördert. Ich bin zutiefst davon überzeugt, Frau Klein-Schmeink, dass uns ein ausnehmend gutes Gesetz gelungen ist, das Ausdruck einer zukunftsgerichteten Gesundheitspolitik ist. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie vor drei Jahren auch schon gesagt!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Maag. – Nächster Redner in der Debatte: Dirk Heidenblut für die SPD. (Beifall bei der SPD) Dirk Heidenblut (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuhörerinnen! Liebe Zuhörer! Nein, sofort werden wir mit diesem Gesetz die unverantwortlich langen Wartezeiten im Bereich der Psychotherapie natürlich nicht abschaffen. Aber das Gesetz zeigt den absehbaren Zeitraum auf, in dem das gelingen kann. Das liegt daran, dass wir in konsequenter Abarbeitung unseres Koalitionsvertrages an ganz vielen Stellen zeitgleich anpacken, um die Frage des Bedarfs in den Griff zu bekommen. Vor dem Hintergrund kann ich nur sagen: Hier machen wir viel, und das wird auch viel bewirken. Da bin ich mir ganz sicher. (Beifall bei der SPD – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist der einzige Bereich, den Sie uns zugestanden haben!) – Ja, ich will gerne zugeben, dass das zugestanden wurde. Ich will nur drei Aspekte nennen. Zunächst nehmen wir den Bedarf in Angriff, der natürlich eines der Kernprobleme ist. Auch wenn immer wieder gesagt wird: „Na ja, das hatten wir ja schon einmal versucht“ – den Versuch darf man nicht aufgeben. Ich bin mir ganz sicher: An dieser Stelle wird das funktionieren, weil alle begriffen haben: Gerade im Bereich Psychotherapie gibt es ausreichend Expertise. Jeder weiß, dass der Bedarf für diesen Bereich nie ordentlich ermittelt worden ist. Da müssen wir heran, das muss angepasst werden. Wir geben auch vor, wie wir es wollen, nämlich an Sozial- und Morbiditätsstruktur orientiert, und das Ganze auch noch kleinräumig. (Beifall bei der SPD) Wir nehmen die Psychotherapie-Richtlinie in Angriff. Auch das ist wichtig; denn natürlich kann man auch im Bereich der Leistungserbringung noch eine Menge bewirken. Wir werden – ich will nur einen Punkt aufgreifen – Sprechstunden einrichten, um die Akutversorgung deutlich besser in den Griff zu bekommen. Wir wollen, dass derjenige, der akut etwas hat, einen schnellen Zugang zu Hilfe erhält. Wir wollen auch die Therapie steuern. Es ist doch nur folgerichtig, zu sagen: Wenn die Richtlinie geändert ist, dann müssen entsprechende Änderungen bei den Terminservicestellen vorgenommen werden. Denn es kann doch nicht sein, dass ich in der Sprechstunde erfahre, ich bekomme eine Therapie, aber dann dauert es wieder sechs Monate. Nein, auch hier muss geregelt sein, dass eine Therapie nach vier Wochen begonnen werden kann. Es ist völlig richtig, dass wir auch an dieser Stelle handeln. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Last, but not least: Wir verändern auch die Arbeitsmöglichkeiten direkt in den Praxen; denn wir schaffen gerade im Psychotherapiebereich deutlich bessere Anstellungsverhältnisse, sodass zum Beispiel die Möglichkeit besteht, sich für Jobsharing zu entscheiden. Das wird für die Patientinnen und Patienten viel bringen, weil das mehr Kapazität schafft. Aber es wird auch – die Work-Life-Balance wurde angesprochen – den Berufseinstieg erleichtern. Das wird dazu führen, dass mehr Menschen Zugang zu diesem Beruf finden. – Wir haben also in zwei Bereichen hervorragende Ansätze gefunden. Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen: Wir schaffen mit diesem Gesetz gerade im Bereich der Psychotherapie sehr gute Möglichkeiten, endlich zuzupacken. Wir erwarten vom G-BA, dass das alles schnell, zügig und zielgerichtet und im Sinne der Patientinnen und Patienten umgesetzt wird. (Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Auch wenn viel manchmal nicht viel hilft, eines ist klar: Nix hilft gar nix, und Nein ist am Ende nix. Danke schön. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Heidenblut. – Nächster Redner: Reiner Meier für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Reiner Meier (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz liegt uns heute ein ausgewogenes Gesamtpaket vor. Für uns von der Union steht eines fest: Der freiberufliche Arzt ist und bleibt eine zentrale Säule der gesundheitlichen Versorgung in unserem Land. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Auch im Krankenhaus!) – Auch im Krankenhaus. Wir haben erreicht, dass Arztpraxen in überversorgten Gebieten künftig erst bei einem Versorgungsgrad von 140 Prozent aufgekauft werden sollen. Das ist auch richtig; denn mit dieser Regelung lassen wir der Selbstverwaltung die notwendigen Handlungsspielräume und fokussieren den Blick auf die stark überversorgten Regionen. Dabei bleibt es auch weiterhin bei den geltenden Ausnahmen, die einen Praxisaufkauf ausschließen. Hierzu ist schon viel gesagt und auch geschrieben worden. Deshalb möchte ich mich nur auf einen Punkt konzentrieren. Künftig gibt es eine Privilegierung für junge Ärzte, die nach dem Studium fünf Jahre lang in einem unterversorgten Gebiet arbeiten. Möchte ein solcher Arzt eine Praxis weiterführen, so darf diese nicht aufgekauft werden. Dadurch machen wir die ärztliche Tätigkeit in unterversorgten Regionen deutlich attraktiver; (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) denn die Entscheidung, die Ballungszentren zu verlassen, wird dadurch nicht zu einer Einbahnstraße. Im Gegenteil: Ein junger Arzt, der weiß, dass er sich mit einer Tätigkeit auf dem Land seine Bewegungsfreiheit nicht nur erhält, sondern sogar verbessert, wird viel eher bereit sein, die Großstadt zu verlassen. Keine Ungleichbehandlung sollte es allerdings bei der Bereinigung der ärztlichen Vergütung geben. Wir meinen, dass ein gerechter Modus weder Ärzte, die am Selektivvertrag teilnehmen, noch Ärzte, die am Kollektivvertrag teilnehmen, bevorzugen darf; das haben wir im Ausschuss übrigens auch deutlich gemacht und zu Protokoll gegeben. Meine Damen und Herren, leider gibt es in Deutschland Regionen, in denen der ambulante Bereich die Versorgung derzeit nicht vollständig gewährleisten kann. (Zuruf von der LINKEN: Genau!) Hierfür – jetzt komme ich zu Ihnen – erfüllen Krankenhäuser seit Jahren eine wichtige Versorgungsfunktion. Aus diesem Grund haben Krankenhäuser in unterversorgten Gebieten künftig einen Anspruch auf Zulassung zur ambulanten Behandlung – solange und soweit es erforderlich ist. Unser Leitbild bleibt aber auch weiterhin die Versorgung durch den niedergelassenen Arzt. Wir haben deshalb eine verpflichtende Überprüfung der Zulassung, alle zwei Jahre, eingeführt. (Birgit Wöllert [DIE LINKE]: Das ist genau der Punkt!) Das verschafft einerseits den Krankenhäusern genügend Planungssicherheit und andererseits den Ärzten faire Bedingungen für die Niederlassung in einer solchen Region. Auch das Entlassmanagement verbessern wir. Wir verzahnen den ambulanten und den stationären Bereich. Dazu haben wir die Möglichkeit der Krankenhäuser ausgeweitet, dem Patienten bei der Entlassung die notwendigen Leistungen zu verordnen, und zwar so lange, bis der ambulante Bereich die Nachsorge übernehmen kann. Zudem verbessern wir an dieser Stelle die Kooperation zwischen Kranken- und Pflegeversicherung. Besonders Patienten, die zum Wochenende entlassen werden, eröffnen wir dadurch einen reibungsloseren Übergang in die ambulante Weiterversorgung. Lassen Sie mich abschließend noch kurz zum Innovationsfonds kommen. Meine Damen und Herren, Innovation ist keine Frage von Sektoren oder Einrichtungen, sondern von Fortschritt und Nutzen für den Patienten. Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, wer eine Innovation vorschlagen darf, sondern wie gut die Innovation ist. Bei der Gestaltung des Förderverfahrens haben wir uns für höhere Transparenz und Objektivität eingesetzt. So gibt ein Expertenbeirat zu jedem Vorhaben eine Empfehlung ab, die der Innovationsausschuss berücksichtigen muss. Von der Empfehlung darf der Ausschuss nur dann abweichen, wenn er dies schriftlich ausführlich begründet. Dieses Verfahren sichert, dass die Förderentscheidung stets transparent und nachvollziehbar ist. Darüber hinaus muss jedes aus dem Innovationsfonds geförderte Vorhaben zum Beispiel im Internet veröffentlicht werden. Ich bin überzeugt, dass der Innovationsfonds ein wirksames Instrument sein wird, das schon in kurzer Zeit zahlreichen Patienten spürbare Verbesserungen bringen wird. Meine Damen und Herren, Henry Ford hat einmal gesagt: Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist Erfolg. In diesem Sinne darf ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsausschuss für die konstruktiven, zumeist auch zielführenden Beratungen bedanken und Sie heute um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Meier. – Die letzte Rednerin in dieser Debatte: Sabine Dittmar für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Karin Maag [CDU/CSU]) Sabine Dittmar (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat in den parlamentarischen Beratungen mit 56 Änderungsanträgen den letzten Schliff bekommen, sodass wir heute ein Gesetz vorlegen, das die Rahmenbedingungen für eine Sicherstellung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung weiter flexibilisiert und entbürokratisiert, den Zugang zur medizinischen Versorgung verbessert, das Leistungsangebot für Versicherte erweitert und mit dem Innovationsfonds neuen sektorenübergreifenden Versorgungsmodellen und der Versorgungsforschung einen neuen Schub verleiht. Kolleginnen und Kollegen, als ich 1987 mein Medizinstudium begann, war mir sehr schnell klar, dass ich als Allgemeinärztin arbeiten möchte. (Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Leider entscheiden sich heute immer weniger junge -Ärztinnen und Ärzte für den Hausarztberuf. In vielen Regionen spüren wir diesen Mangel, genauso wie auch Defizite in der fachärztlichen Versorgung. Deshalb war es mir so wichtig, dass wir im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz der Förderung der Weiterbildung einen neuen Impuls geben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Anzahl der zu fördernden Stellen im Bereich der Allgemeinmedizin erhöhen wir um 50 Prozent auf 7 500. Außerdem haben wir, was ebenfalls sehr wichtig ist, eine Vergütung entsprechend einer tarifvertraglichen Vergütung im Krankenhaus vorgegeben. Weitere 1 000 Stellen für grundversorgende Fachärzte kommen hinzu. Für mich war es ein besonders wichtiges Anliegen, die Qualität und Attraktivität der Weiterbildung zu verbessern. Viele weiterzubildende Ärztinnen und Ärzte fühlen sich in der Praxis draußen alleingelassen. Ihnen fehlt die Rückkoppelung, der Austausch mit anderen, wie er im klinischen Bereich üblich ist. Deshalb war es richtig, die Möglichkeit zu eröffnen, 5 Prozent der Fördersumme für die Unterstützung von Einrichtungen zu verwenden, die genau diesen Austausch ermöglichen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die bei Universitäten angesiedelten Kompetenzzentren, wie wir sie aus Baden-Württemberg oder Hessen kennen, sind dafür ganz sicher ein Vorbild. Auch die Rahmenbedingungen für die ambulante Tätigkeit haben wir weiter flexibilisiert und den Bedürfnissen angepasst; dazu ist schon einiges gesagt worden. Wir wissen, dass die jungen Ärztinnen und Ärzte im Team arbeiten wollen, geregelte Arbeitszeiten haben möchten, dass die Work-Life-Balance eine große Rolle für sie spielt. Diesen Wünschen kommen wir entgegen, indem wir kooperative Versorgungsformen, medizinische Versorgungszentren und Praxisnetze weiter stärken und entbürokratisieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) All dies ist aber vergebliche Liebesmüh – das habe ich in der ersten Lesung schon betont –, wenn es uns nicht gelingt, die Medizinstudentinnen und Medizinstudenten für die ambulante ärztliche Tätigkeit zu begeistern. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich bin froh, dass es am 8. Mai 2015 endlich zu einem ersten Treffen der Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern kam und der Startschuss für den „Masterplan Medizinstudium 2020“ gefallen ist; denn es ist dringend notwendig, dass wir die Zulassungskriterien anpassen und die Studieninhalte versorgungsorientierter gestalten. Lassen Sie mich abschließend auf einen weiteren Punkt eingehen, in den ich sehr viel Herzblut stecke und über den heute schon viel diskutiert wurde. Die Sachverständigen in der Anhörung und der Sachverständigenrat haben unisono auf diesen Punkt hingewiesen. Es geht um die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung. Eine Bedarfsplanung, die den realen Versorgungsplan abbildet, ist das zentrale Steuerungselement, wenn es um die -gerechte Verteilung von Ärztinnen und Ärzten geht. Die derzeitige Bedarfsplanung wird diesem Anspruch nicht gerecht. Aus diesem Grund ist es richtig, dass wir den G-BA beauftragen, bis Ende 2016 die Bedarfsplanung zu überarbeiten und dabei die Faktoren Sozial- und Morbiditätsstruktur und Demografie verstärkt zu berücksichtigen. Natürlich ist es auch notwendig, dass wir sektorenübergreifend planen. Dafür haben die Länder mit § 90 a SGB V – gemeinsames Landesgremium – bereits ein Instrument an der Hand. Dieses Instrument nutzen sie aber nicht so, wie sie es nutzen könnten; auch das ist in der Anhörung angesprochen worden. Wir werden einen Blick darauf haben. Notfalls muss man bei § 90 a SGB V nachjustieren, um die Wirkung zu verbessern. Wichtig ist, dass wir jetzt einen ersten Schritt unternehmen. Ich teile den Pessimismus der Opposition nicht. (Mechthild Rawert [SPD]: Von einem Teil!) Ich glaube, wir kommen ein gutes Stück voran. Ich bin davon überzeugt, dass wir heute einen guten Gesetzentwurf zur Abstimmung vorlegen. Es geht um ein Gesetz, das den Versicherten, den Patientinnen und Patienten draußen wirklich nützt. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Dittmar. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu dem Gesetzentwurf liegt uns eine persönliche Erklärung nach § 31 unserer Geschäftsordnung von Rudolf Henke vor.1 Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5123, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/4095 in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Linken auf Drucksache 18/5125 vor, über den wir zuerst abstimmen werden. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist bei Zustimmung der Linken, bei Gegenstimmen von CDU/CSU und SPD und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Sie haben es gesehen: CDU/CSU und SPD haben dafür gestimmt, die Grünen haben dagegen gestimmt, und die Linken haben sich enthalten. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist bei Zustimmung von CDU/CSU und SPD, bei Gegenstimmen vom Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Linken angenommen. Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/5126. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Es gab Zustimmung von den Linken, Enthaltung vom Bündnis 90/Die Grünen und Gegenstimmen von CDU/CSU und SPD. Wir setzen die Abstimmung über die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit auf Drucksache 18/5123 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/4187 mit dem Titel „Wohnortnahe Gesundheitsversorgung durch bedarfsorientierte Planung sichern“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Ausschusses? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, abgelehnt haben die Linken, und enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen. Unter Buchstabe c empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4153 mit dem Titel „Gesundheitsversorgung umfassend verbessern – Patienten und Kommunen stärken, Strukturdefizite beheben, Qualitätsanreize ausbauen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt hat die Große Koalition, also CDU/CSU und SPD, Gegenstimmen gab es von den Grünen und Enthaltung von den Linken. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe d seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/1462 mit dem Titel „Mehr Transparenz der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, und es gab Gegenstimmen vom Bündnis 90/Die Grünen und von den Linken. Damit haben wir die Gesundheitspolitik für heute geschafft. Ich danke den Gesundheitspolitikerinnen und politikern recht herzlich und lade sie ein, hierzubleiben, wenn wir über das Thema „Exportüberschüsse abbauen“ reden. Ansonsten bitte ich, die Plätze zu tauschen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Schlecht, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Exportüberschüsse abbauen – Wende in der Lohnpolitik einleiten Drucksache 18/4837 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Finanzausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre viel, aber keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort an Michael Schlecht für die Linken. (Beifall bei der LINKEN) Michael Schlecht (DIE LINKE): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die deutsche Wirtschaft verkaufte 2014 Waren und Dienstleistungen im Wert von 190 Milliarden Euro mehr ans Ausland, (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das ist ein großer Erfolg!) als sie aus dem Ausland bezog. Das ist der viel gefeierte Exportüberschuss, der manche mit großem Stolz erfüllt. (Beifall des Abg. Max Straubinger [CDU/CSU]) Was bedeutet das aber real? Sitzt Deutschland nun auf einem großen Geldsack? Nein. Das bedeutet nur, dass sich das Ausland bei Deutschland weiter verschuldet hat. 2014 lieh Deutschland dem Ausland weitere 190 Milliarden Euro, um deutsche Waren zu kaufen. Der Geldsack besteht aus nichts anderem als aus Forderungen an das Ausland. Nimmt man den Leistungsbilanzüberschuss, in dem zusätzlich Einkommens- und Vermögensübertragungen berücksichtigt werden, hinzu, dann betrug der Überschuss im letzten Jahr sogar 220 Milliarden Euro. Selbst das Riesenreich China kam nur auf 115 Milliarden Euro. Auch das ist für einige vermeintlich ein großer Erfolg, aber das hat nur die Verschuldung des Auslandes gegenüber Deutschland erhöht. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das waren Arbeitsplätze!) Seit dem Jahr 2000 haben sich die deutschen Exportüberschüsse auf mittlerweile 1,8 Billionen Euro summiert, weil es seit 2000 kein einziges Jahr mit einem Defizit gegeben hat. Am Ende dieses Jahres werden es 2 Billionen Euro sein. Das sind 2 000 Milliarden Euro, die Deutschland ans Ausland verliehen hat, um seinen Export zu finanzieren. Ursache für diese ungleiche Entwicklung ist die desaströse Lohnentwicklung hier in Deutschland. Im Vergleich zum Jahr 2000 sind die Reallöhne heute kaum höher als damals. Das ist in allen anderen Ländern anders. Dort hat es zumindest halbwegs anständige Lohnerhöhungen gegeben. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sie steigen wieder!) Die Binnennachfrage hier in Deutschland wurde in diesen 15 Jahren stranguliert. Damit wuchsen die Importe viel schwächer als die Exporte, die durch das Lohndumping – vor allen Dingen in den Jahren 2000 bis 2010 – auch noch zusätzlich gestärkt worden sind. Deshalb gibt es diese Auseinanderentwicklung. Wie nachhaltig ist das Ganze? (Max Straubinger [CDU/CSU]: Sehr nachhaltig!) Gar nicht. Wirtschaftsminister Gabriel – wir haben das hier mehrfach erlebt – und andere halten Exportüberschüsse weiterhin für unverzichtbar. Das heißt nur, dass erstens die Schulden des Auslandes bei uns dauerhaft weiter gesteigert werden und dass er zweitens dem Ausland nie die Chance geben will, die Schulden, die es bei uns hat, an uns zurückzuzahlen. Gabriel ist letztlich bereit, die Waren und Dienstleistungen im Wert von demnächst 2 Billionen Euro dem Ausland eines Tages faktisch zu schenken. Wenn es nämlich nie die Möglichkeit gibt, dass das Ausland seine Schulden zurückzahlt, dann wird es am Ende irgendeine Form von Schuldenstreichung geben, und das ist nichts anderes, als dass man es dem Ausland im Grunde genommen schenkt. Damit dieser Handel vernünftig – ohne Schenkungsmaßnahmen – funktioniert, müsste Deutschland eigentlich Defizite im Außenhandel machen, um die Verschuldung des Auslandes bei uns zu senken. Dann würde endlich auch die Situation beendet, dass Deutschland unter seinen Verhältnissen lebt. Das ist ja der eigentliche Skandal, der mittlerweile kaum noch bekannt ist. (Beifall bei der LINKEN) Die eigentlichen Ursachen für die Verschuldung – zum Beispiel in Griechenland – liegen sehr deutlich bei uns hier in Deutschland. Auch wenn die deutsche Regierung den Griechen und anderen Sozial- und Lohnkürzungen ohne Ende aufherrscht, werden die Schulden dieser Länder damit nicht beseitigt. Notwendig ist ein Ende der unfairen deutschen Wirtschaftspolitik, die mittlerweile zuweilen imperialistische Züge trägt. (Beifall bei der LINKEN) Im Übrigen verstößt die Bundesregierung mit dem beständigen Leistungsbilanzüberschuss gegen deutsches Gesetz. Das Stabilitätsgesetz von 1967 schreibt nämlich einen langfristig ausgeglichenen Außenhandel vor. Die damaligen Autoren – Schiller und Franz Josef Strauß, (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das!) den manche von der rechten Seite hier ja kennen – verstanden damals noch etwas von Wirtschaft. (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das sind Kenntnisse, die auf der rechten Seite des Hauses mittlerweile in weiten Teilen verloren gegangen sind. Dabei wäre die Lösung so einfach: massive Reallohnerhöhungen durch Stärkung der Gewerkschaften, bessere Bedingungen für Tarifauseinandersetzungen, Verbot der Leiharbeit und massives Zurückdrängen des Missbrauchs von Werkverträgen und der Befristungen. Es ist nämlich vollkommen klar: Mit Menschen, die unter solchen Verhältnissen arbeiten müssen, lassen sich keine besonders guten Streiks führen oder zumindest Streikdrohungen aufbauen, die eine Voraussetzung für vernünftige Lohnerhöhungen sind. (Beifall bei der LINKEN) Mit einem massiven Investitionsprogramm von 100 Milliarden Euro könnten öffentliche Investitionen zur Stärkung der Binnennachfrage durchgeführt werden. Dazu gehört im Übrigen auch, dass in den Auseinandersetzungen um die Erzieher und Sozialberufe den Kolleginnen und Kollegen in diesen Berufen eine deutliche Aufwertung ihrer Arbeit zugestanden wird. Das alles stützt die Konjunktur, schafft Jobs, macht Menschen wohlhabender, steigert die Importe und beseitigt auf Dauer den unhaltbaren Zustand, dass Deutschland den Banker der Welt spielt, was immer mit der Gefahr verbunden ist, dass das Geld nicht zurückgezahlt wird und praktisch alles verschenkt wird. Kommt es nicht zu einer Umkehr, dann wird der Tag kommen, an dem die anderen Länder aufwachen, sich wehren und eines Tages eine Troika einsetzen, die die Aufgabe haben wird, die deutsche Wirtschaftspolitik zu überwachen, damit in Deutschland der verheerende Außenhandelsüberschuss endlich durch eine massive Stärkung der Binnennachfrage abgebaut wird. Aber so weit muss es nicht kommen. Es besteht die Chance, dass es vorher ein Einsehen gibt und es zu einer anderen Wirtschaftspolitik kommt. Wir werden uns jedenfalls nach wie vor massiv dafür einsetzen. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Schlecht. – Nächster Redner in der Debatte: Dr. Andreas Lenz für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schlecht, die gute Nachricht zu Beginn Ihrer Rede: Die Daten, die Zahlen und Fakten, die Sie genannt haben, stimmen. Die Einordnung fällt aber etwas unterschiedlich aus. Sie als Linke fordern in Ihrem Antrag: Exportüberschüsse abbauen. Die deutschen Außenhandelsüberschüsse führen laut Ihrem Antrag zu einer beständig anwachsenden Verschuldung anderer Länder, insbesondere der Euro-Partner. Lassen Sie mich eines gleich zu Beginn sagen: Für die Staatsverschuldung eines Landes ist immer nur die jeweilige Regierung verantwortlich und sonst niemand. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat gar nicht von Staatsverschuldung geredet!) Unsere Außenhandelsüberschüsse sind ein Zeichen der hohen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Sie kritisieren dies. Deutsche Unternehmen, darunter zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen, sind in vielen Bereichen Weltmarktführer, und zwar nicht wegen ihres angeblichen Lohndumpings, sondern wegen ihrer qualitativ hochwertigen Produkte. Darauf können wir stolz sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Von der deutschen Wettbewerbsfähigkeit profitieren im Übrigen auch die anderen EU-Länder. 58 Prozent aller deutschen Importe stammen aus den EU-Mitgliedstaaten. Das schafft Beschäftigung und Wohlstand nicht nur bei uns, sondern auch in den anderen EU-Ländern. Es lässt sich überdies feststellen, dass der Anteil der deutschen Exporte an Länder außerhalb der Euro-Zone zunehmend wächst. So beträgt der Anteil der Handelsüberschüsse außerhalb der Euro-Zone 156 Milliarden Euro, also 72 Prozent. Es schadet also nicht, auch hier eine europäische Perspektive einzunehmen. Die Euro-Zone als Ganzes betrachtet konnte sogar einen Handelsbilanzüberschuss erzielen. Es muss auch noch einmal betont werden, dass die Kommission für Deutschland gerade keine zukunfts- und stabilitätsgefährdenden Ungleichgewichte festgestellt hat. Deutschland hat 2014 einen Handelsbilanzüberschuss von 7,7 Prozent. Der Grenzwert liegt bei 6 Prozent. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt Überschuss? Deutschland verstößt gegen Kriterien der Europäischen Union!) Es handelt sich laut Kommission zwar um Ungleichgewichte, aber nicht um exzessive Ungleichgewichte. Sie fragen zudem in Ihrem Antrag, warum die Kommission Außenhandelsdefizite anders behandelt als Überschüsse. Das liegt daran, meine Damen und Herren, dass das eine Überschüsse und das andere Defizite sind. Im Übrigen wäre es wohl besser, die Maastricht-Kriterien strenger zu überprüfen, als sich auf außenwirtschaftliche Ungleichgewichte zu fokussieren. Sie meinen – so heißt es wörtlich in Ihrem Antrag –, dass der deutsche Außenhandelsüberschuss die zentrale Ursache für die anhaltende Euro-Krise sei. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Hier verkennen Sie wieder einmal ganz gehörig Ursache und Wirkung. Die Staatsschuldenkrise in einigen Ländern des Euro-Raums ist hausgemacht. Strukturreformen und Eigenverantwortung sind der Schlüssel zur Überwindung der Krise. Gerade die EZB-Politik, also auch die solidarische Haltung der Euro-Partner und die Euro-Rettungs-politik, trägt im Übrigen massiv zur Erhöhung des deutschen Außenhandelsüberschusses bei. Der Euro verlor durch die EZB-Zinspolitik im letzten Jahr über 10 Prozent seines Wertes. Dadurch wird natürlich die Preisattraktivität deutscher Waren im Ausland gesteigert. Ebenso trägt der niedrige Ölpreis zu geringeren Importausgaben und dadurch natürlich auch zu höheren Überschüssen bei. Das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage betont im Übrigen ausdrücklich, dass keine Maßnahmen ergriffen werden sollten, die allein darauf abzielen, den deutschen Leistungsbilanzüberschuss zu reduzieren. Vielleicht lesen Sie sich das auch einmal durch. Sie schreiben – und Sie sagten es auch gerade –, dass Deutschland gegen das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft von 1967 verstößt. Professor Feld, Leiter des Walter-Eucken-Instituts an der Uni Freiburg, wähnt hingegen Deutschland so nah am magischen Viereck aus hoher Beschäftigung, angemessenem Wirtschaftswachstum, stabilem Preisniveau und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Es handelt sich also wieder einmal um einen Versuch der Geschichtsfälschung durch Sie. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach Quatsch! – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben selbst gesagt, dass es über 7 Prozent sind!) Sie bemängeln in Ihrem Antrag die zu geringe Binnennachfrage. Wir hatten 2014 einen Bruttolohnzuwachs von 3,2 Prozent und einen Reallohnzuwachs von 1,6 Prozent. Das ist die größte Zunahme seit 2010. Auch die verfügbaren Einkommen sind erheblich gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten steigt in 2015 voraussichtlich um 170 000. Damit stehen wir vor einem erneuten Beschäftigungsrekord. 2015 werden 42,8 Millionen Menschen erwerbstätig sein. Das sind so viele wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Auch darauf können wir stolz sein. Mehr als 3,5 Millionen Menschen haben seit 2005 einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz aufgenommen. Deutschland hat im Hinblick auf die Europa-2020-Ziele in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Armutsbekämpfung alle Zielwerte übererfüllt. So lag die Erwerbstätigenquote für die 20- bis 64-Jährigen mit 78,1 Prozent in 2004 deutlich über der Zielmarke von 75 Prozent. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist zwischen 2008 und 2012 um 40 Prozent gesunken. Besonders stark stieg dabei der Anteil der Beschäftigung von ausländischen Mitbürgern. Diese trugen im letzten Jahr zu annähernd 40 Prozent des Beschäftigungswachstums bei, im Übrigen ganz ohne Einwanderungsgesetz. Für dieses Jobwunder brauchen wir auch weiterhin einen flexiblen und aufnahmefähigen Arbeitsmarkt. Trotz der hohen Flexibilität unseres Arbeitsmarktes stieg das Vertrauen in die Jobsicherheit auf ein Rekordniveau. 91 Prozent der Arbeitnehmer halten ihren Arbeitsplatz für sicher. Flexibilität und Vertrauen müssen also kein Gegensatz sein. Mit Ihrem Antrag würden wir all das für die Menschen in Deutschland Erreichte aufs Spiel setzen. Deshalb lehnen wir ihn ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Dr. Strengmann-Kuhn von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich erschreckend, wie stark die wirtschaftliche Kompetenz der Union in den vergangenen Jahren gesunken ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) Ich habe selten so viel ökonomischen Unsinn in einer Rede gehört wie gerade eben. Deswegen will ich versuchen, das Problem der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte zu beschreiben. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Entwicklungshilfe ist das jetzt! – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Die verstehen das nicht!) In der Tat steht es ja nicht grundlos im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz der damaligen Großen Koalition. Man muss sich vorstellen, was passiert, wenn man permanent mehr produziert als konsumiert – das heißt außenwirtschaftliches Ungleichgewicht –, für eine Firma, für eine Person oder für einen Landwirt. Es ist ökonomisch nicht gesund, wenn man mehr produziert, als man selber konsumieren kann. Man scheffelt immer nur mehr Vermögen, aber das macht nur dann Sinn, wenn man das Vermögen irgendwann wieder aufbraucht und in Konsum umsetzt. Dauerhafter Überschuss ist ökonomisch nicht sinnvoll, und er ist nicht gut für eine Volkswirtschaft. Das sollten Sie einsehen. Der zweite Punkt ist, dass man auch die andere Seite betrachten muss. Wenn wir einen Überschuss haben, dann geht es rechnerisch gar nicht anders, als dass es auf der anderen Seite ein genauso hohes Defizit gibt. Deswegen müssten in der Europäischen Union die Grenzen für Überschuss und Defizit eigentlich gleich hoch sein, weil es rein rechnerisch auch das Gleiche ist. Aber mit dem Rechnen haben Sie offensichtlich Schwierigkeiten. Weil Vermögen auf der einen Seite immer das Defizit auf der anderen Seite ist, bedeutet das: Wenn wir hier Vermögen aufbauen und dafür bei den anderen ein Defizit entsteht, also mehr konsumiert als produziert würde, dann ist das ein Problem, das Sie auch mit Blick auf Griechenland kritisieren. Die Menschen in Griechenland haben über ihre Verhältnisse gelebt, während wir unter unseren Verhältnissen gelebt haben. Die Folge eines Defizits ist Verschuldung. Unsere Güter werden dadurch bezahlt, dass anderswo Schulden aufgehäuft werden. Insofern hat Herr Schlecht recht, wenn er sagt, dass dies eine der Ursachen der Krise ist, in der wir uns im Moment befinden. Auf diese Problematik haben wir schon des Öfteren in Anträgen hingewiesen. Ich muss allerdings sagen, dass ein reiner Fokus auf die Löhne zu einfach ist. (Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Der erste Weg zur Erkenntnis!) Die Betrachtung muss hier breiter ausfallen. Es ist sicherlich richtig: Die Ausweitung des Niedriglohnsektors ist ein Problem. Das war zwar ein Ziel der Agenda 2010. Aber man muss deutlich sagen: Das war ein Fehler. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das ist, wie gesagt, nur eine von mehreren Ursachen. Im Zusammenhang mit der Agenda 2010 sage ich: Die Flexibilisierung war durchaus richtig. Viele wichtige Leute in der Fraktion, etwa der damalige sozialpolitische Sprecher, der vorne sitzt, haben schon damals einen Mindestlohn gefordert. Der damalige Umweltminister hatte parallel zur Einführung der Agenda 2010 einen Mindestlohn gefordert. Auch unser Parteivorsitzender in der Zeit der rot-grünen Regierung, Reinhard Bütikofer, hat damals einen Mindestlohn gefordert. Das wäre eine notwendige flankierende Maßnahme zur Agenda 2010 gewesen. Auch bei der Deregulierung sind wir ein Stück zu weit gegangen. Wir haben in den letzten Jahren viele Vorschläge vorgelegt, wie man diese Deregulierung nicht komplett zurückdreht, sondern sie verbessert. Deswegen haben wir sowohl die Einführung des Mindestlohns als auch das Tarifautonomiestärkungsgesetz unterstützt. Das waren beides Forderungen, die wir seit Jahren erheben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind dabei noch lange nicht am Ende. Wir sind für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Wir sind für Maßnahmen gegen den Missbrauch von Werkverträgen. Aber am Beispiel Leiharbeit kann man den Unterschied zwischen uns Grünen und Ihnen von der Linksfraktion deutlich machen. Wir halten die Leiharbeit für ein wichtiges Instrument, um den Unternehmen mehr Flexibilität zu ermöglichen. Sie wollen die Leiharbeit abschaffen. Wir wollen Flexibilität ermöglichen. Gleichzeitig aber müssen Leiharbeiter fair bezahlt werden. Das heißt Equal Pay ab dem ersten Tag, nicht erst, wie es die Große Koalition vorhat, nach neun Monaten. Equal Pay muss ab dem ersten Tag gelten, verbunden mit dem Flexibilitätsbonus. Dann wäre es ein vernünftiges und flexibles Instrument mit entsprechender sozialer Sicherheit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es fehlen in Ihrem Antrag ganz viele wichtige Punkte. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Strengmann-Kuhn, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, gerne. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Bitte. Alexander Ulrich (DIE LINKE): Herr Kollege Strengmann-Kuhn, Sie haben eben am Beispiel Leiharbeit den Unterschied zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der Linken dargestellt. Ich frage Sie: Worin bestünde denn der Unterschied zwischen uns, wenn all das, was Sie als Vorteil bezeichnen, durch sachlich begründete Befristungen möglich wäre? Läge dann nicht der Unterschied darin, dass diejenigen, die unter einen Tarifvertrag fielen, eine vernünftige, gleiche Bezahlung erhielten? (Beifall bei der LINKEN – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wieso? Gleiche Bezahlung bei Equal Pay haben wir auch!) Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich möchte jetzt ein Stück weit grundsätzlich werden. Erinnern wir uns an den Arbeitsmarkt in Deutschland vor 15 oder 20 Jahren. Dieser Arbeitsmarkt war einer der am stärksten regulierten Märkte in Europa mit den entsprechenden Problemen. Deswegen war, wie gesagt, die Flexibilisierung an dieser Stelle richtig. Es war auch vernünftig, verschiedene Möglichkeiten der Flexibilisierung einzuführen. Das gilt auch für Befristungen, die unseres Erachtens begründet werden müssen. Deswegen fordern wir die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Auch die Leiharbeit kann sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen eine gute Wahl sein. Das hängt von der ökonomischen Situation und auch von der Person ab. Es gibt durchaus Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, insbesondere besser verdienende – das gebe ich zu –, die es sehr sinnvoll und auch spannend finden, in verschiedenen Betrieben zu arbeiten. Wie gesagt, diese Tätigkeit muss dann auch entsprechend bezahlt werden. Weil das eher eine höhere Qualifikation erfordert, sagen wir, dass es an dieser Stelle einen Flexibilitätsbonus geben müsste. Nun zu den Punkten, die in Ihrem Antrag fehlen. Da meine Redezeit langsam abläuft, kann ich nur noch Stichworte nennen. Wenn wir die Exportüberschüsse abbauen wollen, dann heißt das nicht, dass wir die Exporte reduzieren wollen, sondern wir wollen die Importe steigern. Das heißt, wir brauchen Umverteilung und in der Tat mehr Nachfrage. Das betrifft aber nicht nur die Löhne, sondern wir müssen insbesondere geringe Einkommen stärken durch bessere Armutsbekämpfung. Wir müssen die Grundsicherung verbessern, wir müssen den Regelsatz erhöhen, und wir müssen die Kinderarmut bekämpfen. Es ist ein Skandal, dass Kinder bei uns immer noch ein Armutsrisiko sind. Wir müssen dafür sorgen, dass sowohl abhängig Beschäftigte als auch Selbstständige von ihrer Arbeit leben können. Das sind Punkte, die neben der Lohnarbeit bewirken, dass durch sie die Nachfrage steigen würde. Wir müssen auf der anderen Seite auch eine Umverteilung am oberen Ende der Skala betrachten. Wir müssen vor allen Dingen hohe Vermögen stärker besteuern. Was in Ihrem Antrag komplett fehlt, ist die europäische Ebene. Darüber könnte ich weitere fünf bis zehn Minuten reden. Wir brauchen eine europäische Koordinierung der Wirtschafts- und Lohnpolitik. Das Europäische Semester und die Punkte, die darin schon enthalten sind und noch verbessert werden könnten, fehlen in Ihrem Antrag komplett. Darüber könnte man noch lange reden. Wenn man dies zusammenfasst, dann würde ich sagen: Die Probleme sind durchaus richtig beschrieben, die Forderungen in Ihrem Antrag sind aber völlig platt. Teilweise wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Strengmann-Kuhn, Sie müssen zum Schluss kommen. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zentrale Punkte fehlen. So wird das noch nichts mit der Regierungsfähigkeit, aber das kommt vielleicht noch. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Dr. Hans-Joachim Schabedoth von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einmal folgende Szene vor: Das Kind kommt mit dem Stolz aus der Schule heim, die beste Klassenarbeit geschrieben zu haben, doch die Eltern wollen diesen Stolz nicht teilen. Sie beklagen auch noch, das eigene Kind habe durch seine Spitzenleistung die Messlatte für die Arbeitsleistung aller anderen nach oben verschoben. Nach der Lektüre des vorliegenden Antrags der Linkspartei frage ich mich: Hatten Sie solche Eltern? (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN) – Trotzdem, damit müssen Sie fertigwerden. – Ihre Sorge finde ich schon ein wenig verwunderlich. Warum sind es ausgerechnet die Exporterfolge der deutschen Wirtschaft, die Sie heute zum Anlass nehmen, um Ihre im Parlamentswochenrhythmus übliche Alarmismussirene erschrillen zu lassen? Was stört Sie an den deutschen Exporterfolgen? Sie behaupten, diese Exportüberschüsse seien maßgeblich auf das Lohndumping in Deutschland zurückzuführen. Das ist nicht nur ein schlechtes Argument, das ist ein sehr schlechtes Argument. Das kann man nicht ernst nehmen, und Sie werden sich schon fragen lassen müssen, ob Sie noch recht bei Trost sind, wenn Sie mit abgebauten Exportüberschüssen eine Wende in der Lohnpolitik einleiten wollen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Eine solche Wende gäbe es tatsächlich, und zwar Richtung Südpol. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: IG Metall! Mamma mia!) Die deutsche Wettbewerbsfähigkeit beruht keineswegs auf Lohndumping. Wer das sagt, der erzählt Unsinn. Gerade die Arbeitskosten in der Exportindustrie liegen in der Spitzengruppe. Die Löhne tun dies auch. Die deutschen Exporterfolge erklären sich durch die Fähigkeit, im Qualitätswettbewerb mit den Konkurrenten besser zu sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Spezialisierte Kundenwünsche können passgenauer erfüllt werden. Im globalen Innovationswettbewerb verfügt die deutsche Wirtschaft über eine fast einmalige Basis an gut ausgebildeten Fachkräften. Wir haben in Deutschland eine breit aufgestellte, mittelständisch geprägte Produktionsbasis, die im internationalen Wettbewerb ihre Innovationsführerschaft und ihre Einzigartigkeit bislang noch – ich komme noch darauf zurück – behaupten konnte. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Deshalb werden gerade in der deutschen exportorientierten Industrie Spitzeneinkommen gezahlt, die sich auch im europäischen Vergleich sehen lassen können. Wieso reden Sie hier von Billiglöhnen? Von Billiglöhnen zu sprechen, ist wirklich dummes Zeug, oder – wenn Sie es höflicher haben wollen – kontrafaktisch. Ich kann den Antragstellern nur in einem Punkt folgen. Es wäre in der Tat keine gute Situation, wenn sich der Wohlstand eines Landes auf Dauer nur auf seine -Exporterfolge stützen würde. Stabiles Wachstum und nachhaltige Sicherung des sozialen Fortschritts sowie der ökonomischen und ökologischen Erfolge kann es ohne eine Vitalisierung der Binnennachfrage und hinreichende Investitionen in die soziale und die industrielle Infrastruktur nicht geben. Das ist relativ unstrittig. Der Antrag der Linksfraktion liefert dazu keine Offenbarung, sondern strapaziert eine Binsenweisheit, die zudem mit mangelhaften Schlussfolgerungen behaftet ist. Sie bieten uns nichts, was uns in der Sache weiterhelfen könnte. Sie können doch nicht wirklich erwarten, dass deutsche Politiker dazu aufrufen: Völker dieser Welt, kauft weniger Güter aus deutscher Produktion und deutsche Dienstleistungen, damit unsere Handelsbilanz wieder in Ordnung kommt. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Verkauft uns mehr!) Sollen wir denn dem deutschen Konsumenten wirklich empfehlen, statt Autos aus der inländischen Produktion lieber die Wagen aus China, Indien oder Griechenland zu kaufen? Wenn sich die deutschen Exporterlöse vermindern, weil beispielsweise die Sanktionen gegen Russland greifen, dann mag das noch in Ihr falsches Konzept passen; denn auch das verändert die Handelsbilanz. Aber was Ihr Votum zur Steigerung der Binnennachfrage betrifft, hätten Sie Ihre Argumente aus schwarz-gelben Regierungszeiten besser den Realitäten von heute angepasst. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Schabedoth, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ernst zu? – Ich will in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, dass nach jetzigem Stand die Debattenzeit bis 23 Uhr dauert. Ich bitte, das ein bisschen im Blick zu haben, wenn es um die Entscheidung geht, ob eine Zwischenfrage gestellt werden soll oder nicht. Ich glaube, es wäre nicht gut, wenn wir hier um 23 Uhr mit nur noch vier oder fünf Kollegen sitzen würden. Ich bitte, das ein bisschen im Blick zu haben. Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Bei meiner Debattenzeit liege ich bei fünf Minuten. Ich will die mir verbleibenden sechs Minuten nicht ganz ausschöpfen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Dann lassen Sie es. Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Aber vielleicht provoziert mich Herr Ernst dazu, meine gesamte verbleibende Redezeit in Anspruch zu nehmen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Ernst. Klaus Ernst (DIE LINKE): Lieber Achim, da wir uns 30 Jahre kennen, bleibe ich beim Du. Vorhin wurde das Stabilitätsgesetz erwähnt. Dieses Gesetz wurde damals nicht von den Linken im Bundestag beschlossen – wir waren damals gar nicht dabei –, sondern von den Sozialdemokraten und der CDU/CSU einschließlich Herrn Strauß, die offensichtlich in Kenntnis dessen, was ökonomische Ungleichgewichte weltweit und für das jeweilige Land bedeuten, zu dem Ergebnis gekommen sind: Es ist Ziel staatlicher Wirtschaftspolitik, ausgeglichene Handelsbilanzen zu erreichen. – So steht es in diesem Gesetz. Waren all diejenigen, die das Gesetz beschlossen haben, nach deiner Ansicht Trottel? Genau das schließe ich aus deinem Diskussionsbeitrag. Dass in der Exportindustrie die höchsten Löhne gezahlt werden, ist sicherlich unstrittig; so schlau sind wir auch. Aber die Lohnentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland hat nach 14 Jahren Stagnation letztendlich dazu beigetragen, dass die Binnennachfrage so gering war, dass wir weniger im Ausland kaufen konnten und die Defizite der anderen Länder verursacht haben. Ein außenhandelswirtschaftliches Gleichgewicht bedeutet doch, dass man so viel importiert, wie man exportiert; das gilt auch für die Leistungsbilanz. Genau das findet in der Bundesrepublik Deutschland nicht statt. Angesichts dessen könnte man zu dem Ergebnis kommen – genau das hat der Kollege Schlecht angesprochen –, dass wir unsere Importe durch eine entsprechende Lohnpolitik so weit befördern müssen, dass wir wieder zu einem wirtschaftlichen Gleichgewicht kommen. Oder bist du der Auffassung, dass dieses Ziel im Stabilitätsgesetz über Bord geworfen werden muss? Dann würde ich die Regierung aber bitten, ein entsprechendes Gesetz einzubringen; denn noch gilt das Stabilitätsgesetz. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Kollege Ernst, das Stabilitätsgesetz enthält mehrere Komponenten. Dort steht unter anderem, dass die staatliche Politik Sorge tragen muss, dass Vollbeschäftigung (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Preisstabilität!) und eine auskömmliche Preisstabilität herrschen. Das alles muss man miteinander verbinden. Das macht die Kunst des Regierens aus. Dass man bei einem Parameter unter der Zielmarke liegt und bei einem anderen Parameter darüber, ergibt sich aus der Dynamik des sogenannten magischen Vierecks. Ausgerechnet Sie thematisieren zwar die Leistungsüberschüsse, nicht aber die Tatsache, dass es noch immer 2 Millionen Arbeitslose gibt. Das verwundert mich; denn unsere Leistungen auf dem Arbeitsmarkt hängen auch damit zusammen, dass die Waren, die wir produzieren, internationale Wertschätzung erfahren. So werden die Kapazitäten der deutschen Wirtschaft ausgelastet und Arbeitsplätze in unserem Land gesichert. – Wenn Sie sich wieder hinsetzen, kann ich noch weitere Ausführungen dazu machen. Ich habe noch vier Minuten Redezeit. Kollege Ernst und alle, die zuhören: Starke Gewerkschaften und einsichtsvolle Arbeitgeber haben mit ihren letzten Lohnabschlüssen der Binnenkonjunktur erheblichen Auftrieb verschafft. Das kann man doch wohl sagen. Das relativ stabile Preisniveau hat die Masseneinkommen noch nachfragewirksamer gemacht. Man mag es für ökologisch bedenklich halten, aber die gesenkten Ausgaben für unsere Importe von Erdöl haben die Binnennachfrage zusätzlich belebt, aber die Bilanz verschlechtert. Nicht zuletzt hat der von uns realisierte Mindestlohn Millionen Menschen in diesem Jahr die größte Einkommensverbesserung ihres bisherigen Berufslebens gebracht. Was das millionenfach für den Binnenmarkt bedeutet, dazu will ich nicht wiederholen, was von sozialdemokratischer Seite schon bei vielen anderen Debattenanlässen gesagt worden ist. Aber noch ein Wort zur Belebung der öffentlichen Investitionstätigkeit. Auch in dieser Beziehung gilt eigentlich nie: Genug ist genug. Man kann immer noch mehr tun. Aber was schon getan worden ist, ist mehr als nichts und kann sich jedenfalls sehen lassen. Kritik scheint mir hier nur ratsam, wenn es nach dem Muster geht: Das noch Bessere ist stets der Feind des schon Guten. Das gilt im Übrigen auch für die Einkommen der abhängig Beschäftigten. Sie verdienen wirklich jeden Euro mehr. Aber – das ist meine Mahnung an die Linkspartei – überlassen wir es doch weiterhin den Tarifvertragsparteien, dazu das richtige Maß von Branche zu Branche zu finden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich vertraue hier den Tarifvertragspartnern und ihrer Regulierungskompetenz mehr als jeder Beschlussvorlage der Linkspartei. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Du warst auch schon klüger!) Was an rechtlichen Rahmensetzungen notwendig ist, um die Tarifbindung zu sichern, das werden wir immer wieder gerne, auch ohne Ihre Mahnung, auf die Höhe der Zeit bringen. Vergessen Sie nicht: Jedes Mehr an Einkommen muss irgendwann einmal verdient oder umverteilt werden – das ist alles nicht so einfach –, bevor es nachfragewirksam werden kann und vielleicht auch – auch das ist kein Gesetz – importstimulierend zur Geltung kommen könnte. Der vorliegende Antrag und seine Begründung ignorieren, dass über deutsche Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplatzsicherheit nicht im Kosten-, sondern im Qualitätswettbewerb entschieden wird. Jeder deutsche Exportverlust schlägt in der europäisch verflochtenen Wirtschaft auf die europäischen Partner zurück. Die Wende in der Lohnpolitik ließe sich dann wohl noch schwerer realisieren. Die eigentlichen Gefahren für den deutschen und europäischen Wohlstand sowie für außenwirtschaftliche Stabilität verkennen Sie. Die liegen darin, dass wir geopolitische Unsicherheiten haben. Das Welthandelsvolumen ist schon seit Anfang dieses Jahres reduziert. Die Bremsspuren merken Sie auch beim deutschen Export. Das ist keine gute Entwicklung. Die von Ihnen so vehement kritisierte aktuelle Exportstärke ergibt sich nie im Selbstlauf. Dazu will ich noch einen Gedanken äußern. Die einzigartige deutsche Wertschöpfungskette zwischen traditionsreichen und zugleich modernen, wissensbasierten Industrien könnte zerreißen. Statt uns über aktuelle Exporterfolge aufzuregen, sollten wir doch lieber gemeinsam darüber nachdenken, wie wir durch das staatliche Engagement, am besten in europäischen Absprachen, die deutsche Leistungsfähigkeit bei der Energiewende ausbauen und besser nutzen können. Es stellt sich auch die Frage: Was muss heute getan werden, um die ökologische und soziale Nachhaltigkeit der industriellen Produktion zu fördern und zu verbessern? Wirtschaftsminister Gabriel muss man dabei nicht zum Jagen tragen. Das wäre auch etwas schwer. (Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Er hat zusammen mit den Industriegewerkschaften und den Wirtschaftsverbänden ein Bündnis für Industrie ins Leben gerufen. Ziel dieses Bündnisses ist es, die Wandlungsprozesse der modernen Arbeitswelt so zu fördern und zu gestalten, dass gutes Arbeiten und gutes Leben ein festes Fundament finden, statt zu erodieren. Allen Akteuren ist dabei hoffentlich vor Augen, dass das auch mehr Teilhabe der abhängig Beschäftigten an den Entscheidungsprozessen und an den Produktionsergebnissen bedeutet. Noch hat die deutsche Industrie beste Voraussetzungen, den Klimawandel zu bewältigen, Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern, moderne Übertragungsnetze und Infrastrukturen aufzubauen und die gesamte Industriestruktur ökologisch und zukunftstauglich zu machen. Noch ist die deutsche Industrie in der Poleposition bei der Nutzung der Chancen, die uns mit der weiteren Digitalisierung bei der Produktion von Gütern und Dienstleistungen ins Haus stehen. Die aufgelaufenen Investitionsdefizite, die wir alle miteinander zu Recht beklagen, könnten durch nachholendes Engagement noch ausgeglichen werden. Das Ziel, bei der Elektromobilität Antreiber statt Getriebener zu sein, ist immer noch erreichbar – noch. Wer die Arbeitsplätze von morgen sichern will, wer ökonomische mit sozialen und ökologischen Fortschritten verbinden will, der sollte besser nicht über die Exporterfolge der deutschen Wirtschaft jammern. Stattdessen sollten wir alles tun, um unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten, (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) und das nicht nur, um tatsächlich eine Wende in der Lohnpolitik zu ermöglichen, sondern auch, um die europäische Wirtschaft zu stärken – das hängt auch damit zusammen – und in der globalen Wirtschaft als sozial verantwortlicher Akteur gefragt und geschätzt zu bleiben. Diese Chance haben wir. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als letzter Redner in dieser Debatte hat Andreas Lämmel von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Michael Schlecht [DIE LINKE]: Das ist der Wirtschaftsexperte!) Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Na ja, Herr Schlecht, zumindest habe ich noch keinen Kontakt zur Staatlichen Plankommission gehabt, wo Sie Ihren Vortrag vielleicht hätten halten können. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Schabedoth hat es eigentlich schon deutlich gemacht: Deutschland ist wieder Exportweltmeister. Das ist eine Leistung, auf die wir stolz sein können. Das ist eine Leistung der deutschen Wirtschaft. Daran gibt es erst einmal überhaupt nichts schlechtzureden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Man darf nicht vergessen: 25 Prozent aller Arbeitsplätze in Deutschland hängen vom Export ab, Herr Schlecht. Wenn Sie den Export jetzt sozusagen künstlich zurückschrauben wollen, dann müssen Sie eben auch den Arbeitnehmern klarmachen, dass ein paar weniger von ihnen die Möglichkeit haben, arbeiten zu gehen, weswegen sie zu Empfängern staatlicher Transferleistungen werden. Es ist eine widersinnige Rechnung, die Sie hier aufmachen. 340 000 Unternehmen in Deutschland exportieren. Circa 680 000 Unternehmen in Deutschland importieren. Man kann sehen: Das Exportgeschäft umfasst nicht bloß zehn große Konzerne, sondern ist ein Qualitätsmerkmal der breit aufgestellten deutschen Wirtschaft. Die Exportquote unserer Produkte liegt bei ungefähr 40 Prozent. Das heißt, 60 Prozent der bei uns hergestellten Produkte werden im Inland verbraucht, 40 Prozent gehen ins Ausland. Meine Damen und Herren, trotz dieser Exportstärke und obwohl wir wieder Exportweltmeister sind, muss man konstatieren: Der Anteil des deutschen Exports am Welthandel ist rückläufig. Unser Anteil am Welthandel liegt bei 7,8 Prozent, also bei knapp 8 Prozent. Das waren einmal über 11 Prozent, und zwar 1991. Das ist also noch keine 25 Jahre her. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es hat sich in China etwas getan! Dass wir Exportweltmeister sind heißt ja nicht, dass wir der Überschussweltmeister sind!) Man kann sehen: Das Handelsvolumen in der Welt insgesamt dehnt sich immer mehr aus. Obwohl wir Exportweltmeister sind, geht unser Anteil am Welthandel insgesamt zurück. Das Hauptproblem aus meiner Sicht ist eigentlich die Statistik. Wie wird die Statistik denn aufgestellt? Darauf sind Sie überhaupt nicht eingegangen, obwohl Sie meinen, Sie seien Wirtschaftswissenschaftler, Herr Schlecht. Sie wissen natürlich genau, dass die alte Exportstatistik eine Statistik ist, die man vielleicht vor 40 Jahren erfunden hat, als man die Prozesse noch relativ genau beschreiben konnte. Heute gibt es verschiedene Effekte, die in diese Statistik bisher überhaupt nicht eingegangen sind. Das ist zum einen der Globalisierungseffekt. Ich will es einmal an dem sogenannten Veredelungseffekt deutlich machen. Deutschland kauft weltweit Rohstoffe, weil es, wie Ihnen vielleicht bekannt ist, ein relativ rohstoffarmes Land ist. Wir machen daraus Produkte, veredeln diese Rohstoffe sozusagen und verkaufen natürlich zu einem Preis, der höher ist als der, zu dem die Rohstoffe eingekauft worden sind; denn diese Produkte sind ein Ergebnis unserer gesamten Wertschöpfung. Schon gibt es im Prinzip einen Exportüberschuss. So einfach ist die Rechnung. Ich komme auf den sogenannten Intra-Firm Trade zu sprechen. Dabei geht es um die Verrechnung von Leistungen innerhalb von Konzernen. Das wird ja am Beispiel der Flugzeug- oder der Automobilindustrie ganz besonders deutlich. Da werden im Prinzip innerhalb des Konzerns Teile mehrmals über die Grenzen geschickt, in verschiedenen Verarbeitungszuständen, in verschiedenen vormontierten Einheiten. Jedes Mal sind das Leistungen, die in die Exportstatistik eingehen. Der Witz an der ganzen Sache ist dann – das ist die Grundlage für die statistische Berechnung –, dass in dem Land, wo der letzte wesentliche Bearbeitungsgang erfolgte, das Produkt zu 100 Prozent in die Statistik eingeht. In der Automobilproduktion geht sozusagen jedes Fahrzeug, das beispielsweise in Wolfsburg fertiggestellt wird – dabei ist es ganz egal, ob die Plattform aus Bratislava geliefert wird, ob die Teile aus Mladá Boleslav oder aus Spanien kommen –, letztendlich bei uns in die Statistik ein. Schon allein an dieser Behandlung der Austauschprozesse zwischen den einzelnen Ländern können Sie sehen, dass die Statistik in Wirklichkeit nur noch in Teilen aussagekräftig ist. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist alles völlig irrelevant!) Wenn Sie einmal weitergeschaut hätten, Herr Schlecht, dann hätten auch Sie das festgestellt. Aber es geht Ihnen ja nicht darum, eine sachliche Aufklärung zu betreiben, sondern darum, Ihre Parolen zu verkaufen. Das hat Herr Schabedoth eins a seziert. Daran konnte selbst Herr Ernst mit seiner langen Frage nichts mehr ändern. Handel führt insgesamt – es gilt ja, wie Sie wissen: ist der Handel noch so klein, bringt er immer etwas ein – zu steigendem Wohlstand in der Welt; das müssen wir erst einmal festhalten. Deswegen sind wir natürlich auch stark an weltweitem freien Handel interessiert. Nun sagen Sie: Der Exportüberschuss ist maßgeblich auf Lohndumping zurückzuführen. Herr Schabedoth hat schon ausführlich darauf geantwortet. Ich will Ihnen einmal sagen: 53 Prozent der Überschüsse in der Exportstatistik entfallen auf fünf Länder. Welche sind das? Der größte Exportüberschuss wird gegenüber der USA erwirtschaftet – eines der ärmsten Länder der Welt; die werden an den Krediten, die sie uns da geben müssen, fast pleitegehen. Dann kommen an zweiter Stelle das Vereinigte Königreich, an dritter Stelle Frankreich und an vierter Stelle Österreich. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind das Land mit dem fünfgrößten Exportdefizit gegenüber Deutschland. Die Länder, die Sie uns einreden wollen – Griechenland, Spanien und Portugal –, fallen in der Exportstatistik überhaupt nicht ins Gewicht, weil deren Handelsvolumen so gering ist. Weil die griechische Wirtschaft so schwach ist, exportiert sie kaum. Das ist doch ein Grund, warum in Griechenland der Staatsbankrott vor der Tür steht. Wenn man sich mehr leistet, als erwirtschaftet werden kann, dann kann man das nur über Kredite finanzieren, aber nur so lange, wie ihnen noch jemand etwas gibt. Insofern steht auch diese Argumentation auf völlig wackligen Beinen. Dann steht in Ihrem Antrag: „Es besteht dringender Handlungsbedarf, die Überschüsse … zu reduzieren.“ Da kommen wir dann wieder auf die DDR. Das heißt also, Sie wollen Quoten verordnen. Sie sagen dann den 340 000 exportierenden Betrieben: Ihr baut jetzt 10 Prozent der Beschäftigten ab; denn ihr müsst euren Export um 10 Prozent reduzieren. – Das ist doch die Logik, die aus Ihrem Antrag resultiert. Das ist so absurd, dass man nur sagen kann: Dass wir diese Anträge hier nun zum wiederholten Mal diskutieren müssen, ist eigentlich vertane Zeit. Vielleicht ist Ihnen eines in der Exportstatistik auch nicht aufgefallen: Wenn Sie sich die genau anschauen, dann werden Sie feststellen, dass der Überschuss zum Beispiel schon deswegen stark schwankt, weil den größten Posten in der Importstatistik Deutschlands die Energieimporte ausmachen, also Gas und Öl. Und mit jeder Preisänderung, ohne dass sich da ganz grundsätzlich etwas ändert, ändert sich zum Beispiel der importierte Wert und der Überschuss wird größer oder kleiner. Insofern ist dieser Antrag überflüssig, (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Hans-Joachim Schabedoth [SPD]) und wir brauchen, Herr Schlecht, das auch nicht zum fünften Mal zu diskutieren. Ich glaube, wir sind uns hier in der Koalition einig – Herr Schabedoth hat es noch einmal deutlich gemacht –: Wir sind stolz darauf, was in Deutschland geleistet wird, und wir werden alles tun, damit diese Exportkraft erhalten bleibt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließe ich die Debatte. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/4837 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall, und die Überweisung ist so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) – zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Gute Lebensmittel für eine gesunde Ernährung – zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gute Ernährung für alle Drucksachen 18/3726, 18/3730, 18/3733, 18/5008 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin in der Aussprache hat die Kollegin Katharina Landgraf von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Warten Sie bitte noch einen Moment, bis alle Kolleginnen und Kollegen Platz genommen haben und Ruhe eingekehrt ist. – Bitte, Frau Landgraf. Katharina Landgraf (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Mit Genehmigung der Präsidentin darf ich besonders die Zuhörer aus meinem Wahlkreis begrüßen. Es passiert mir zum ersten Mal, dass Besucher aus meinem Wahlkreis bei einer Rede von mir anwesend sind. Also schön, dass ihr da seid! (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Jetzt zum Thema: Grundsätzliche und umfangreiche Erläuterungen zu dem Debattenthema „gesunde Ernährung“ will ich uns hier ersparen; denn wir haben in diesem Hohen Hause schon mehr als genug darüber diskutiert und auch gestritten. Wir beschließen heute über den Antrag der Koalitionsfraktionen, dem durchaus alle Abgeordneten zustimmen könnten. Denn wir alle wollen – das will jeder auf seine Weise und aus seinem Blickwinkel –, dass stärker auf gesunde Ernährung geachtet und der Wert der Lebensmittel mehr geschätzt wird. Nur der Weg dorthin wird unterschiedlich interpretiert und dementsprechend grundverschieden gestaltet. Meine Damen und Herren, wir als Union wollen das Ziel ganz gewiss nicht auf einer Woge neuer Paragrafen und Verbote erreichen. Verbote sind nicht hilfreich, weder für die Produzenten noch für die Verbraucherinnen und Verbraucher. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Denn wir alle wissen: Verbote provozieren nur die Kreativität, sie zu umgehen. Außerdem ist Ernährung doch für jeden einzelnen Menschen eine Existenzfrage. Es ist seine persönliche Angelegenheit, die er mit seinem eigenen Verstand erfassen und bewältigen muss. Das gilt auch für die Genussfrage: Es ist gut, wenn man weiß, wie viel man sich gönnen kann, um zum Beispiel auch einmal ohne Reue etwas Süßes zu genießen. Jeder Einzelne sollte also motiviert werden, für sich und seinen Körper das Beste zu tun, und sollte frei entscheiden können, was das ist. Das ist also eine Sache des Bewusstseins und des Wissens. Hier liegt der Handlungsansatz für die Politik. Wir wollen, dass die Bürger freie Entscheidungen für eine gesunde Lebensweise treffen. (Beifall bei der CDU/CSU) Dazu brauchen wir in unserem Land eine ganz bestimmte Atmosphäre und gesellschaftliche Leitbilder für eine bewusste Lebensführung; denn der Zusammenhang zwischen falscher Ernährung und der Entstehung ernährungsbedingter Krankheiten muss jedem klar sein – in der Öffentlichkeit und besonders auch an den Stammtischen in unserem Land. Diese Kausalität kann in einer großen Vielfalt und allgemeinverständlich in den Medien sowie in Bildung und Erziehung – meinetwegen auch gebetsmühlenartig – dargestellt werden. Dahinter steht nicht nur ein zutiefst humanitäres Anliegen. Es geht dabei auch um klare, berechenbare Fakten, nämlich um die Kosten, die durch ernährungsbedingte Krankheiten entstehen. Diese Kosten sind ein Problem und ein Thema für die gesamte Solidargemeinschaft. Da kann sich niemand wegducken und nichts davon wissen wollen. Wir sprechen da alle an: die Unternehmen der Ernährungswirtschaft insgesamt und jeden Einzelnen, der für sich und andere Verantwortung trägt. Den Krankenkassen wie auch dem gesamten medizinischen und gesundheitlichen Bereich spreche ich da ohnehin ganz bestimmt aus der Seele. Als Landwirtschaftspolitikerin werbe ich für eine nachhaltigere und effizientere Partnerschaft mit der Gesundheitspolitik. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Da gibt es ja schon vielfältige Kooperationen, zum Beispiel die Strategien der Initiative IN FORM, deren Umsetzung in Arbeitsteilung zwischen dem Landwirtschaftsministerium und dem Gesundheitsministerium realisiert wird. Da laufen zurzeit verschiedene Projekte in entsprechenden Projektphasen. Hier brauchen wir eine Verstetigung, die wir möglicherweise mit einer entsprechenden Umsetzung des neuen Präventionsgesetzes erreichen können. Ich hoffe, die beiden Staatssekretärinnen haben zugehört. Es handelt sich übrigens um zwei Staatssekretärinnen aus dem Gesundheitsministerium; das möchte ich meinen Besuchern noch sagen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen dazu eine permanente Finanzierung der generationsübergreifenden Aufklärungs- und Bildungsarbeit, die dafür notwendig ist. So etwas erwarten alle Partner, die hier aktiv sind. Und deren Zahl ist groß. Eine wichtige Rolle sollte aus meiner Sicht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung spielen, beispielsweise in der Partnerschaft mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Und: Wir sollten bereits jetzt überlegen, in welcher Weise die seit 2008 laufende nationale Strategie zur gesunden Ernährung nach 2017 zu einem gesamtgesellschaftlich getragenen Prozess umgestaltet werden kann. Wir haben mit diesem Antrag einen Kompass, der den Weg zum Ziel klar aufzeigt. Wir fangen nicht bei null an. Wir haben in den Ministerien weit geöffnete Tore für unser gemeinsames Anliegen, die gesunde Ernährung zu stärken und die Lebensmittel mehr wertzuschätzen. Bei der Wertschätzung der Lebensmittel sind wir schon lange auf einem guten Weg, zum Beispiel mit der Aktion „Zu gut für die Tonne“ – übrigens die meistgenutzte App der Bundesregierung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Stimmen Sie also, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zu. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, als nächste Rednerin hat die Kollegin Karin Binder von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Karin Binder (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf den Tribünen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Hälfte der Erwachsenen und jedes siebte Kind in Deutschland sind übergewichtig. Ein knappes Viertel der Erwachsenen und 6 Prozent der Kinder sind sogar von Fettleibigkeit betroffen. Das erkläre ich hier nicht zum ersten Mal. Das sind die Folgen von zu viel Zucker, Fett und Salz, den Lockmitteln der modernen Lebensmittelindustrie. Das Ergebnis sind dicke Profite und dicke Menschen statt gesunde Ernährung. Und das Übergewichtsproblem nimmt unaufhaltsam zu. Damit nehmen auch Krankheitsbilder wie Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, aber auch soziale Ausgrenzung und psychische Belastungen zu. Ernährungsbedingte Krankheiten kosten das Gesundheitssystem in Deutschland bald 25 bis 30 Milliarden Euro im Jahr. Wir müssen also feststellen: Die hochgepriesenen Maßnahmen der Bundesregierung blieben bisher völlig wirkungslos. Meine Damen und Herren, mit Broschüren und Informationskampagnen werden wir Übergewicht nicht bekämpfen. (Beifall bei der LINKEN) Herr Minister Schmidt, nehmen Sie das Problem endlich ernst. Statt wirksame Maßnahmen durchzusetzen, lädt die Bundesregierung die Schuld bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ab. Man müsse sich nur richtig ernähren und mehr bewegen, so die Haltung im Hause Schmidt. Die Wirklichkeit aber sieht so aus: fröhlich bunte Frühstücksflocken, die zur Hälfte aus Zucker und Fett bestehen; Kinderfruchtjoghurt, der mehr Zucker enthält als eine Limonade, dafür aber gänzlich frei von Früchten ist; für Zwischenmahlzeiten werben Promis für Süßes und Salziges; im Sportverein fördern Softdrink-Hersteller das nächste Jugendturnier. Für Kinder ist es schwer, sich diesen ständigen Verlockungen zu entziehen. Die Schulkantine bietet leider viel zu oft verkochtes Gemüse, Nudelpampe und lauwarme Kartoffeln und – wie Anfang der Woche bei einer Wallraff-Reportage aufgedeckt wurde – verschimmeltes Obst und Gammelfleisch. Dass nach dem Kantinenfrust jede Werbung für Süßes und Fettes verfängt, ist kein Wunder. Kinder stehen auch nicht ohne Grund im Mittelpunkt der Marketingstrategen. Die am Küchentisch der Eltern erlernten Essgewohnheiten behalten wir oft unser Leben lang. Das überträgt sich auf die Auswahl von Produkten und Marken. Deshalb wird heute auch das Essen in der Familie massiv durch Werbebotschaften beeinflusst. Auch wenn die Kinder schon im Bett sind, werden Eltern, Großeltern und ältere Geschwister weiter bearbeitet, den Kleinen doch mal „was Gutes“ zu gönnen. Damit muss Schluss sein! (Beifall bei der LINKEN) Wir müssen Kinder vor Werbung für dickmachende Produkte schützen. Die Ernährung hat bei Minderjährigen enormen Einfluss auf deren Wachstum und ihre geistige Entwicklung. Ausgewogene Ernährung und gesundes Essverhalten spiegeln sich in besseren Schulnoten und besserem sozialem Verhalten wider. Übergewichtige Kinder fallen beim Sport zurück und werden nicht selten gehänselt und ausgegrenzt. Wenn Spitzensportler für Schokocreme und Chips werben, wird Kindern nicht klar, dass ihre Idole falsche Vorbilder sind, (Beifall bei der LINKEN) da sie einen doppelt so hohen Kalorienbedarf haben wie ihre kleinen Fans. Wir dürfen der Zunahme des Übergewichtsproblems gerade bei Kindern nicht tatenlos zusehen. Die Politik hat die Pflicht, einen guten Start ins Leben durch gesunde Ernährung zu ermöglichen. Dazu muss aber auch die Ernährungswirtschaft in die Schranken verwiesen werden. (Zuruf von der SPD: Genau!) Die Ernährungswirtschaft und die Lebensmittelindustrie reden das Problem klein. In einem Brief der Zuckerindustrie wurden wir Abgeordnete jüngst darüber belehrt, warum die Verwendung von weniger Zucker in Lebensmitteln Augenwischerei sei. Zucker würde dann meist nur durch andere Kohlenhydrate wie Stärke oder Mehl ersetzt, und damit bliebe die Kalorienzahl doch fast gleich. Ja, danke! Meine Damen und Herren, da werde ich langsam sauer. Die Linke fordert deshalb: Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, ist zumindest konsequent einzuschränken. Die Finanzierung einer hochwertigen und flächendeckenden Kita- und Schulverpflegung muss durch den Bund sichergestellt werden. (Beifall bei der LINKEN) Verbindliche Qualitätsstandards für Gemeinschaftsverpflegung müssen definiert werden. Wir fordern, dass die Nährwertampel eingeführt wird, um verbraucherfreundliche und vergleichbare Lebensmittelinformationen hinsichtlich einer gesundheitsorientierten Ernährung zu ermöglichen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Und wir müssen die Einflussnahme der Lebensmittelindustrie auf Erziehungs- und Bildungsinhalte unterbinden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Das gilt auch für Projekte der Bundesregierung, zum Beispiel für die Plattform Ernährung und Bewegung, peb, bei der die Lebensmittelindustrie am Tisch sitzt und ihre Ansagen macht. Wir sagen: Am Küchentisch, im Klassenzimmer und im Sportverein müssen Eltern, Lehrer und Trainer das Sagen haben und nicht die Lobbyisten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Damit hat jetzt die nächste Rednerin das Wort: Jeannine Pflugradt von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Jeannine Pflugradt (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Landgraf, ich bin der Meinung, wir können hier gar nicht oft genug über gesunde Ernährung reden. Wir unterscheiden uns vielleicht in diesem einen Punkt; aber das ist gar nicht schlimm. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Jedes sechste Kind zwischen sieben und zehn Jahren gilt in Deutschland als übergewichtig. Das Ernährungsverhalten der Kinder erscheint unausgereift. Vor allem nach der Einschulung geht die Gewichtskurve bei vielen Kindern zu steil nach oben. Eine Studie des Robert-Koch-Instituts zeigt, dass ab der ersten Klasse immer mehr Kinder übergewichtig werden. In den Jahren nach der Einschulung steigt der Anteil übergewichtiger Kinder von 9 auf 15 Prozent, und der Anteil adipöser Kinder steigt sogar auf 6,4 Prozent. Die Betroffenen leiden nicht nur unter den schon angesprochenen körperlichen Folgen, sondern oft auch unter seelischen Schwierigkeiten, etwa einem schwachen Selbstwertgefühl oder Mobbing durch Gleichaltrige. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass der Verzehr von zuckerhaltigen Getränken neben zu wenig Schlaf und Bewegungsmangel eine der Hauptursachen von Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) In diesem Zusammenhang freue ich mich, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft um Bundesminister Schmidt an der Ausgestaltung eines nationalen Qualitätszentrums für Kita- und Schulernährung arbeitet. Wenn ich richtig informiert bin, soll hierzu Ende Juni, also in wenigen Tagen, ein erster Entwurf vorgelegt werden. (Willi Brase [SPD]: Sehr richtig!) Ich bin gespannt darauf, wie dieses Zentrum die Vernetzungsstellen Schulverpflegung in ihrer Arbeit ergänzt bzw. unterstützt und welchen Beitrag die Deutsche Gesellschaft für Ernährung leisten kann. Gleichzeitig appelliere ich erneut an alle Bundesländer, ihre Vernetzungsstellen mit eigenen finanziellen Mitteln auszustatten, um eine mögliche Förderung des Bundes nach 2017 zu gewährleisten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich denke, alle Fraktionen sind sich einig, dass eine ausgewogene Ernährung eine wichtige Basis für ein gutes und gesundes Leben eines jeden Menschen ist. In Deutschland ist in den vergangenen Jahren eine Zunahme von ungesundem Ernährungsverhalten und besonders Bewegungsmangel festzustellen, in deren Folge die Anzahl der übergewichtigen Menschen leider zunimmt. Glauben Sie mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, wovon ich spreche, auch wenn man das aufgrund meiner Kleidung heute vielleicht nicht so sieht. (Zurufe von der SPD sowie von Abgeordneten der CDU/CSU: Oh! Oh! – Gitta Connemann [CDU/CSU]: Du siehst super aus!) – Danke, das wollte ich doch nur hören. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Es ist für uns von besonderer Wichtigkeit, dass gegen den Anstieg ernährungsbedingter Krankheiten aktiv vorgegangen wird, und gerade die Kinder und Jugendlichen müssen besonders in den Fokus gerückt werden. In ihrem Antrag plädieren die Koalitionsfraktionen für verpflichtende Qualitätsstandards bei der Kita- und Schulverpflegung, in öffentlichen Kantinen sowie in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Darüber hinaus fordern wir ein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel in Grundschulen und Kitas (Beifall bei der SPD) sowie süßigkeitenfreie Kassenzonen in Supermärkten. Das finde ich – hier spreche ich als Mutter – fantastisch. Zudem muss die Wirtschaft mit einer nationalen Reduktionsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten in die Pflicht genommen werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir möchten nicht nur ausschließlich an die Verbraucher appellieren, ihr Verhalten zu verändern, sich gesünder und bewusster zu ernähren und sich vor allem auch mehr zu bewegen. Es geht uns vielmehr darum, die Rahmenbedingungen für eine gesunde Ernährung zu verbessern, damit alle Menschen und gerade alle Kinder eine Chance auf ein gutes und gesundes Leben erhalten. Ich begrüße daher auch die Anstrengungen, die im Rahmen des Präventionsgesetzes und einer nationalen Präven-tionsstrategie unternommen werden, um das Ernährungsverhalten aller Menschen in den Vordergrund eines gesunden Lebensstils zu stellen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Um Kindern und Jugendlichen Obst und Gemüse schmackhaft zu machen, hat die Europäische Union 2009 ein Schulobst- und gemüseprogramm in den Mitgliedstaaten eingeführt. Mit dem Programm werden jährlich europaweit 150 Millionen Euro Gemeinschaftsbeihilfe für die Mitgliedstaaten bereitgestellt. Deutschland stehen davon pro Schuljahr circa 20 Millionen Euro zur Verfügung. Für das laufende Schuljahr hat Deutschland 22,8 Millionen Euro beantragt und auch erhalten. 25 Prozent der Kosten müssen durch die Mitgliedstaaten aufgebracht werden, die restlichen 75 Prozent werden von der Europäischen Union übernommen. Neun Bundesländer – leider nur neun – nehmen derzeit an diesem Programm teil. (Gitta Connemann [CDU/CSU]: Das ist ein Jammer!) – Genau, ein Riesenjammer ist das. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Im Januar 2014 legte die Europäische Kommission den Vorschlag für ein neues Schulprogramm vor. Dieser Vorschlag sieht die Zusammenlegung des bisherigen Schulobst- und gemüseprogramms mit dem Schulmilchprogramm auf Basis der beschlossenen Mittel für das Haushaltsjahr 2014 vor. Leider hat sich bis heute bezüglich einer Entscheidung nichts getan. Das EU-Parlament hat sich zwar vor zwei Wochen erneut für die Zusammenlegung ausgesprochen und fordert auch eine Erhöhung der Mittel für das Schulmilchprogramm auf 100 Millionen Euro, aber noch sind die Mitgliedstaaten sehr weit von einer gemeinsamen Position entfernt. Wie auch immer die Beratungen auf EU-Ebene ausgehen werden: Außer Frage steht, dass separate Anpassungen bei den Programmen gemacht werden müssen, um die geforderte Ernährungsbildung zunehmend im Unterricht zu etablieren. Ich hoffe außerdem, dass die bürokratischen Zugangshürden für diese EU-Programme vereinfacht werden und sich künftig alle Bundesländer daran beteiligen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Gitta Connemann [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Natürlich können solche Programme nicht allein die Verhältnisse der Menschen und das Verhalten der Kinder bezüglich einer ausgewogenen Ernährung ändern, vor allem, weil sie mit Sicherheit nicht alle erreichen. Möglicherweise initiieren sie aber ein Umdenken, anstelle eines Schokoriegels lieber einmal einen Apfel oder eine Möhre zu essen – nicht immer, aber vielleicht immer öfter. Hier sind kleinere Schritte gefragt, und niemand darf das Gefühl haben, zur gesunden Ernährung gedrängt bzw. gezwungen zu werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Dazu macht unser Koalitionsantrag einen ersten Aufschlag. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Nicole Maisch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste auf den Tribünen! Papier ist geduldig. Der Antrag, den uns die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, und die bisherige Debatte darüber sind das beste Beispiel. Sie haben sehr viele gute und richtige Sachen aufgeschrieben. Einige der Forderungen würden wir sofort unterschreiben, bei anderen hätte ich jedoch Zweifel. Ich glaube, die Quengelkasse stählt im Zweifelsfall auch mal Mutter und Kind: Wenn man das ein-, zweimal durchgemacht hat, dann hat man vielleicht auch in der Erziehung was erreicht. Das kann ich jetzt so aus meiner Erfahrung sagen; aber darüber kann man ja noch mal reden. Sie haben also sehr viel guten Text geschrieben; aber Ihr Handeln passt überhaupt nicht dazu. Deshalb werden Sie von uns keine Zustimmung zu Ihrem Antrag bekommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD: Oh! – Dieter Stier [CDU/CSU]: Schade!) Die Ernährungspolitik, die Sie und Ihr Minister hier abfeiern, das ist ein Budenzauber, das ist eine Mogelpackung. Ich will Ihnen das an drei Beispielen belegen. Sie fordern in Ihrem Antrag eine nationale Reduk-tionsstrategie. Sie fordern die Regierung auf, „eine nationale Strategie zu erarbeiten für die Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten“. Dieses Anliegen ist richtig. In anderen Ländern hat das auch Erfolge gezeitigt. Allerdings stehen Ihre eigenen Leute null dahinter. Ich hatte das Vergnügen, mit einer Vertreterin der Union bei der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke über dieses Thema zu diskutieren. Und wer sagte: „Zuckerreduktion in Limonaden ist der letzte Quark“? Die Vertreterin der CDU. Ich habe das Gleiche mit Ihnen auch im Ausschuss diskutiert, habe den Staatssekretär Bleser gefragt, wie er das denn findet: Reduktion von Salz, Zucker, Fetten in verschiedenen Fertigprodukten? Auch der Staatssekretär sagte: Nein, das sei überhaupt nicht sein Ding, das finde er schlecht. – Da frage ich mich doch: Wenn das bei Ihnen keiner will, warum schreiben Sie das dann in den Antrag? Das passt doch irgendwie nicht zusammen. Das finde ich schon ein bisschen absurd. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Karin Binder [DIE LINKE]) Dabei ist so eine Strategie eigentlich etwas Tolles. Die Finnen haben dadurch, dass sie ihren Salzkonsum reduziert haben, die Anzahl von Herz-Kreislauf-Erkrankungen reduziert. Wir in Deutschland haben ähnliche Erfahrungen gemacht: Sie erinnern sich vielleicht noch an diese widerlich zuckrigen Kindertees, von denen Kleinkinder Karies vorne an den Zähnen bekamen. Da hat man Rezepturen geändert. Das Problem, nämlich der Karies bei Kleinkindern, ging zurück. Da könnte man weitermachen. Aber wenn die rechte Seite des Saals nicht will, dann kann Elvira Drobinski-Weiß die tollsten Sachen in diese Anträge schreiben, es wird nichts Vernünftiges dabei rauskommen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Karin Binder [DIE LINKE]) Zweites Beispiel: Lebensmittelverschwendung. Da haben Sie das Nichtstun Ihrer eigenen Regierung schon in den Antrag reingeschrieben. Sie schreiben nämlich: Wir bekräftigen die Forderungen aus dem Antrag … – Ihrem Antrag – vom 16. Oktober 2012 … Auf Deutsch: Die letzten paar Jahre ist nicht so viel passiert; deshalb schreiben Sie einfach alles, was Sie damals schon gefordert haben, noch einmal in einen Bundestagsantrag. Ich finde das ein bisschen peinlich. Seit 2012 sind jetzt schon einige Jahre ins Land gegangen. Natürlich machen Sie nette Sachen: irgendwelche Restebeutel, die man sich aus dem Restaurant mit nach Hause nehmen kann, und es gibt die Rezepte-App. All das finden wir gut; aber wir erwarten auch, dass Sie sich für das einsetzen, worauf sich der gesamte Bundestag gemeinsam verständigt hat, nämlich verbindliche Ziele zur Abfallreduktion in Gastronomie, in Handel, in Erzeugung und Verarbeitung. Hier haben wir noch nichts gesehen. Hier hat Ihr Minister mehr oder weniger die ganze Sache ausgesessen. Das kann es nicht sein! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind bald 10 Milliarden Menschen auf diesem Planeten. Da können wir es uns nicht leisten, gute Lebensmittel wegzuwerfen. Ihr Minister hat hier wenig auf die Kette gekriegt. Das finde ich durchaus kritikwürdig. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Drittes Beispiel: Schulessen. Ich finde alles, was Sie zum Thema Schulessen aufgeschrieben haben, zumindest diskussionswürdig und das meiste sogar gut. Schulkinder brauchen besseres Essen; das ist ganz klar. Aber in der Realität haben Sie es doch bisher nicht einmal hinbekommen, die Finanzierung der Schulvernetzungsstellen dauerhaft zu sichern. Es gibt einen aktuellen, einstimmigen VSMK-Beschluss, vom 8. Mai 2015, also noch nicht so lange her. Die Länder wollen wissen: Wie soll es weitergehen mit der Finanzierung? Was ist das Förderkonzept? Wie lange ist die Förderdauer? Wie viel Geld gibt es wirklich vom Bund? Bleibt es bei den lächerlichen 15 Prozent, oder wird hier mal ein bisschen mehr Butter bei die Fische gegeben? – Wer so große Reden schwingt über bessere Ernährung, über dicke Kinder, über die Kosten, die durch Fehlernährung auf unser Gesundheitssystem zukommen, der müsste auch einmal ein bisschen mehr Geld lockermachen als die läppischen paar Cents, die Sie pro Schulkind und Jahr ausgeben. (Katharina Landgraf [CDU/CSU]: Was macht Baden-Württemberg, wo die Grünen regieren?) So kann es nicht bleiben! Da kann man auch nicht erwarten, dass die Opposition hier jubelt, wenn Sie solche Anträge vorstellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Karin Binder [DIE LINKE]) Meine Damen und Herren, ich finde dieses Ministerium ist jetzt wirklich nicht mit Themen überfrachtet. Die kniffligen Themen des Verbraucherschutzes haben Sie an die SPD abgeschoben; das heißt, digitale Welt, Finanzen und so weiter macht alles Herr Maas. Die GAP-Reform ist mehr oder weniger durch. Es sollte also doch möglich sein, dass der Minister während seines Arbeitstages eine vernünftige Ernährungspolitik auf die Reihe kriegt. Es ist jetzt Zeit da, in die Puschen zu kommen, was zu machen; denn die Probleme sind doch da. Wir müssen dafür sorgen, dass jedes Kind in diesem Land vernünftiges Essen in der Schule und in der Kita bekommt. Wenn Sie das hinbekommen, stimme ich Ihren Anträgen, die Sie für diesen Bereich stellen, auch zu. (Elvira Drobinski-Weiß [SPD]: Oh! Bravo!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Gitta Connemann von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Gitta Connemann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer von Ihnen war schon einmal in der Alten Pinakothek in München? (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich!) – Ich hätte mir etwas mehr Zustimmung gewünscht. – Dort hängt das Gemälde „Das Schlaraffenland“. Es zeigt drei Männer unter einem Baum. Sie öffnen nur den Mund, und schon gibt es Milch, Wein und Fleisch. Essen und Trinken im Überfluss, und zwar für alle – im 16. Jahrhundert erschien dies den Menschen wie das -Paradies. Und heute? Für 800 Millionen Menschen auf der Welt bleibt das ein Traum; denn sie hungern. Täglich sterben nach wie vor 10 000 Kinder auf der Welt, weil sie nicht genug zu essen haben. Die Zahl wird kleiner. Wir finden aber, dass kein Kind an Hunger sterben sollte. (Beifall bei der CDU/CSU) Und hier? In unserem Land gibt es Lebensmittel im Überfluss: gesund, sicher, bezahlbar. Dies verdanken wir ganz leistungsfähigen Landwirten, ganz leistungsfähigen Herstellern und übrigens auch Händlern. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir dürfen sagen: Was für ein Segen ist es, dass wir in diesem Land leben. – Aber spüren wir dies noch? Wohl kaum. Die Zahlen zeigen, dass das Gefühl für den Wert von Lebensmitteln verloren gegangen ist. Beweis gefällig? Jeder Bundesbürger wirft im Jahr 82 Kilogramm -Lebensmittel fort. Das bedeutet hochgerechnet auf alle Privathaushalte in Deutschland: 6,7 Millionen Tonnen Lebensmittel. Das ist eine Zahl, die fassungslos macht. Für meine Fraktion, für die CDU/CSU-Fraktion, kann ich sagen: Lebensmittel sind zu gut für die Tonne. (Beifall bei der CDU/CSU) Wer Lebensmittel wegwirft, verschwendet Nahrung, verschwendet Energie, verschwendet Geld und verschwendet Ressourcen. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann machen Sie doch was!) Glücklicherweise hat sich schon einiges getan. Unser Ministerium sorgte mit der Aktion „Zu gut für die Tonne“ für die Initialzündung. Seitdem gibt es nicht nur eine öffentliche Diskussion, sondern erstmalig auch ein Problembewusstsein für dieses Thema, das zuvor von niemandem angefasst worden ist. Auch die Aktion „Restlos genießen“ ist erfolgreich angelaufen. Die Restaurantbesitzer bieten ihren Gästen an, ihre Reste mit nach Hause zu nehmen. All das sind kleine Bausteine, aber es sind Bausteine zur Bekämpfung eines Riesenproblems. An dieser Stelle danke ich unserem Minister Christian Schmidt für seinen Einsatz und dafür, dass er an dieser Stelle nicht lockerlässt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Natürlich gibt es noch viel zu tun. Beispiel gefällig? Familienpackungen. Familienpackungen und Singlehaushalte passen einfach nicht zusammen. Da sind Reste vorprogrammiert. Ein Teil muss im Müll landen. Wir brauchen kleinere Verpackungsgrößen für Alleinstehende, gerade bei Frischprodukten. Das Angebot ist -mager. Deswegen fordern wir in unserem Antrag die Bundesregierung auf, mit der Wirtschaft zu vereinbaren, dass sie ihr Angebot diesbezüglich verbessert. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Willi Brase [SPD]) Oder der Preis. Ohne Zweifel ist die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln eine soziale Frage. Aber es gibt aus meiner und unserer Sicht einen Unterschied zwischen preiswert und verramschen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ein Beispiel gefällig? In dieser Woche wirbt ein großer Discounter: 400 Gramm Hackfleisch für 1 Euro. Ich sage Ihnen: Das ist pervers. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nicht jeder Preiskrieg muss zu Ende geführt werden. Hier steht der Handel in der Verantwortung, aber auch der Verbraucher, der so etwas erwirbt. (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann tu doch was dagegen, Mensch! Wir können doch nicht nur die Welt bejammern!) Meine Damen und Herren, es gibt in diesem Haus Fraktionen, die an dieser Stelle gerne nach dem Gesetzgeber rufen, nach künstlichen Mindestpreisen, nach Zusatzsteuern. Die Kollegin Binder hat das eindrucksvoll bewiesen, (Nicole Maisch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, hat sie eigentlich nicht!) und auch die Kollegin Maisch. Dies lehnen wir ab. Wir schreiben den Menschen nicht vor, was sie in ihren Einkaufswagen legen sollen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat sie doch gar nicht getan!) Der Bürger soll selbst entscheiden, was er isst und wie er isst. Er will das übrigens auch; das hat die Reaktion auf den Veggie-Day eindrucksvoll bewiesen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Connemann, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Maisch zu? Gitta Connemann (CDU/CSU): Ja, sehr gerne. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Bitte. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Kollegin Connemann, Sie haben gesagt, ich hätte in meiner Rede Mindestpreise und Sondersteuern gefordert. Können Sie belegen, welche Mindestpreise und welche Sondersteuern sowie wann und wo ich das in meiner Rede gesagt haben soll? Gitta Connemann (CDU/CSU): Ich habe nicht gesagt, dass Sie Mindestpreise gefordert haben, (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Das haben Sie gesagt!) sondern ich habe gesagt, dass Fraktionen in diesem Haus danach gerufen haben, zum Beispiel die Kollegin Binder, (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Sie haben „Maisch“ gesagt!) und sehr deutlich auf die Preisbildung, aber auch auf gesetzliche Regulierungen eingegangen sind. Ich weise an dieser Stelle nicht nur auf den Veggie-Day hin, sondern auch auf die von Ihnen auf dem letzten Bundesparteitag der Grünen mitbeschlossene Veggie-Steuer. (Abg. Nicole Maisch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] nimmt wieder Platz) – Ich bin noch nicht fertig. – Die Grünen wollen durch diese Besteuerung den Verbrauch von Fleisch reduzieren. Das ist für mich eine Bevormundung und Gängelung, die es in sich hat, liebe Frau Kollegin Maisch. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Für mich auch!) Das lehnen wir ab. Wir lehnen auch Strafsteuern auf -Zucker, Fett oder Salz ab. Es gibt nämlich kein per se schlechtes Lebensmittel. Die Dosis macht bekanntlich das Gift. (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht im Antrag doch gar nicht drin! Das steht in keinem Antrag! – Nicole Maisch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Keiner hat das gesagt!) Hier hilft nur Wissen, Wissen, Wissen; die Kollegin Mortler wird darauf noch eingehen. Dass unsere Bürger staatliche Gängelung ablehnen, zeigte übrigens auch die Diskussion über einen anderen Punkt unseres Antrags: (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Kehr doch mal zum Antrag zurück!) über die quengelfreien Kassen ohne Süßigkeiten. Als der Eindruck entstand, wir wollten diese gebieten, war der Gegenwind aus der Bevölkerung sehr groß – übrigens zu Recht; denn auch hier wollen wir Wahlfreiheit. Deshalb plädieren wir für Familienkassen. Süßigkeiten gehören ohne Frage dazu, aber nicht als Lockmittel in jede Warteschlange; denn Kinder greifen zu, ohne nachzudenken. Hier wollen wir Eltern eine echte Alternative bieten, eine Alternative auf freiwilliger Basis. Wir nehmen die Verbraucher ernst. Deshalb lehnen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion übrigens auch ein Mittel, das hier wiederholt angesprochen wurde, ab: die Ampelkennzeichnung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Karin Binder [DIE LINKE]: Ja, ja!) Der Verbraucher ist nicht so dumm, wie Sie ihn immer darstellen. Dass die Ampelkennzeichnung, wie sie in England gelebt wird, am Ende ein Rohrkrepierer ist, zeigt die Tatsache, dass die Europäische Union inzwischen ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, und zwar aus zwei Gründen: Der eine Grund ist, dass dies ein Eingriff in den Binnenmarkt ist. Aber das viel wichtigere Argument ist – das ist der -andere Grund für die Europäische Union –: Hier findet tatsächlich eine Täuschung des Verbrauchers statt. (Beifall bei der CDU/CSU) Denn am Ende ist auch das Olivenöl mit Rot gekennzeichnet, und der Verbraucher, der sich etwas Gutes tun will, greift dann vielleicht zu einem anderen Produkt. Oder aber es kommt zu einer anderen Täuschung, wie mir vor kurzem ein Kollege aus England bestätigte. Er sagte: Inzwischen ist es so, dass Lebensmittel mit der Kennzeichnung Rot bei unseren Verbrauchern als lecker gelten. – Das ist eine Fehlsteuerung. Da hilft nur Wissen, Wissen, Wissen, das wir deshalb in den Mittelpunkt unseres Antrags gestellt haben. Wir haben mit dem Bild von Bruegel begonnen. Am Ende ist ein Schlaraffenland auch Synonym für -Übermaß und Völlerei. Das Einzige, was an dieser Stelle hilft, ist, den Verbraucher ernst zu nehmen und ihn aufzufordern, ihn darin zu bestärken, sich zu bewegen und sich gesund zu ernähren. Das wollen wir mit diesem -Antrag tun. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat die Kollegin Elvira Drobinski-Weiß das Wort. (Karin Binder [DIE LINKE]: Erst noch eine Kurzintervention, bitte!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Okay. Entschuldigung, das habe ich übersehen. Karin Binder (DIE LINKE): Liebe Frau Kollegin Connemann, ich muss jetzt, glaube ich, eines klarstellen: Weder Öl noch Butter oder sonstige Grundstoffe in Nahrungsmitteln werden einen roten Punkt bekommen; das ist völliger Unsinn. Es geht um heute produzierte Fertiglebensmittel, und es geht um industriell gefertigte Lebensmittel, die viele Bestandteile enthalten, sodass die Menschen nicht mehr wissen, wie viel von was drin ist. Darum geht es, und das soll gekennzeichnet werden, damit man auch bei einem Einkauf, für den man nur wenig Zeit zur Verfügung hat, schnelle Vergleichsmöglichkeiten hat. Deshalb soll es die Angaben zu Nährwerten und eine Kennzeichnung mit den Farben Rot, Gelb und Grün geben. In diesem Parlament soll keine Volksverdummung stattfinden, sondern es soll klar gesagt werden, um was es geht: Es geht um industriell gefertigte Nahrungs-mittel. Hier haben die Menschen heute einfach ein Informationsproblem. Darum geht es. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte auch noch einen anderen Punkt ansprechen: Sie haben unter anderem von einer Sondersteuer und von Mindestpreisen gesprochen. Das trifft auf uns überhaupt nicht zu. Die Linke hat in keinem Zusammenhang irgendeine weiter gehende Besteuerung von Lebensmitteln gefordert. Im Gegenteil: Wir wollen, dass die Mehrwertsteuer auf die Schulverpflegung endlich heruntergesetzt wird. Eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf die Schulverpflegung ist völliger Blödsinn. Es geht uns da eher um die Reduzierung dieser Steuer und nicht um die Erhebung von neuen Steuern. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Connemann hat das Wort zur Gegenrede. Gitta Connemann (CDU/CSU): Frau Kollegin Binder, mir ist bewusst, dass es immer wehtut, sich von Träumen zu verabschieden. Das zeigt auch Ihr jetziges Petitum für die Lebensmittelampel. Dabei betrachten Sie Folgendes nicht: Erstens. Es geht nicht nur um industriell gefertigte Lebensmittel, sondern die Ampel gibt Aufschluss über die Inhaltsstoffe. So viel Ehrlichkeit sollten Sie an dieser Stelle schon zulassen. Zweitens. Sie ignorieren das entsprechende Plädoyer der Europäischen Union vollkommen. Es ist nicht nur meine Wahrnehmung gewesen, sondern auch Ihnen sollte nicht entgangen sein, dass die Europäische Union sehr deutlich gesagt hat, dass hier die Gefahr einer Verbrauchertäuschung besteht. Deswegen hat die Europäische Union – nicht ich – ein Vertragsverletzungsverfahren gegen England eingeleitet. Ich bitte Sie einfach, das zur Kenntnis zu nehmen; denn am Ende bringt es nichts, an Träumen festzuhalten, die sich einfach als falsch erweisen, und das ist unter anderem die Lebensmittelampel. (Beifall bei der CDU/CSU – Sabine Leidig [DIE LINKE]: Das macht der Dobrindt bei der Pkw-Maut auch! – Karin Binder [DIE LINKE]: Das werden wir noch sehen!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Elvira Drobinski-Weiß von der SPD-Fraktion, Sie haben das Wort. (Beifall bei der SPD) Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen! Zu dem Gegenwind in Bezug auf die „quengelfreien“ Kassen: Wir haben hier ganz andere Rückmeldungen bekommen. Uns haben Eltern geschrieben: Wunderbar, endlich können wir jetzt auch einmal in aller Ruhe einkaufen gehen, ohne dass unsere Kleinen uns nerven, dass sie etwas haben wollen. Genauso wie Sie habe auch ich in der letzten Woche Post bekommen, und zwar von der Zuckerwirtschaft. Mit Blick auf die Debatte heute wollte man mich darauf hinweisen, dass auch die Zuckerwirtschaft Initiativen begrüßt, mit denen die Gesundheit verbessert und Übergewicht reduziert wird. Dafür halte man Aufklärung über eine gesunde Lebensweise für wichtig. Außerdem würde man dazu ja auch schon einen Beitrag leisten. – Ja, das glaube ich sofort. Sorgen bereitet der Zuckerwirtschaft allerdings unser Vorhaben, mit einer Reduktion von Zucker in Lebensmitteln präventiv tätig zu werden. Aha, wie überraschend! Mir bereitet es eher Sorgen, dass wir trotz der zahllosen Aufklärungs- und Informationskampagnen, die es seit Jahren gibt, den Anstieg chronischer Erkrankungen wie Diabetes – gerade auch bei Kindern und -Jugendlichen – immer noch nicht gestoppt haben (Beifall bei Abgeordneten der SPD) und dass es sehr vielen Menschen nach wie vor schwerfällt, sich ausgewogen und gesund zu ernähren, selbst wenn sie wissen, wie es geht, und es auch wollen. Vielleicht fragen Sie sich auch einmal selbst. Das liegt vor allem daran, dass die Lebensrealität vieler Menschen tagtäglich und beharrlich selbst gegen die besten Vorsätze arbeitet. Das wollen wir ändern. Wir wollen es den Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter machen, sich gesund zu ernähren. Wir wollen eben keine Verhaltensvorschriften machen, wie es hier gerade eben schon ausgeführt worden ist, sondern wir wollen die Lebensverhältnisse so gestalten, dass die gesunde Wahl zu einer leichteren Wahl wird. Deswegen fordern wir in unserem Antrag unter anderem auch eine nationale Strategie zur schrittweisen Reduktion von Zucker, Salz und Fetten in Fertiglebensmitteln. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) In anderen Ländern sind damit schon beeindruckende Erfolge erzielt worden. Das wurde bereits angesprochen. In Großbritannien beispielsweise hat die Regierung mit der Lebensmittelwirtschaft vereinbart, den Salzgehalt in verschiedenen Lebensmitteln Schritt für Schritt zu senken. Tatsächlich hat sich der Salzgehalt innerhalb einiger Jahre deutlich verringert, und das Risiko der Bevölkerung für Schlaganfälle und Herzerkrankungen ist um 40 Prozent gesunken, und zwar ohne dem Absatz der Unternehmen zu schaden. In Deutschland hat das Ernährungsministerium vor einigen Jahren schon einen Anfang gemacht. Es hat nämlich mit der Wirtschaft vereinbart, herzschädigende Transfette in Lebensmitteln zu reduzieren. Ergebnis: Der Transfettgehalt in vielen Lebensmitteln ist seitdem gesunken. Es funktioniert also, und es wird auch für Salz und Zucker funktionieren. Wir müssen das Vorhaben nur ehrgeizig genug angehen. Die Zuckerwirtschaft werden wir dafür voraussichtlich nicht gewinnen, aber damit kann ich leben. Hoffnung macht mir dagegen, dass beispielsweise in Großbritannien die Supermarktkette Tesco angefangen hat, den Zuckergehalt in Kindergetränken zu reduzieren. Dort hat offensichtlich jemand die Zeichen der Zeit erkannt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) In Großbritannien hat man allerdings auch erkannt: Wirklich gut funktioniert das alles langfristig nur, wenn jemand, zum Beispiel ein Ministerium oder eine Behörde, zentral das Zepter in der Hand hält, den Dialog organisiert und für einheitliche Berichte sorgt. Dann sind faire Wettbewerbsbedingungen gegeben; dann machen alle mit. Natürlich wird es mitunter komplex werden. Natürlich werden wir darauf achten müssen, dass nicht nur ein ungünstiger Nährstoff durch einen anderen ersetzt wird, sondern dass ausgewogenere und vollwertigere Nahrungsmittel das Ziel der Reduktionsstrategie sind. Denn es geht nicht allein um Kalorien, sondern um bessere und trotzdem schmackhafte Lebensmittel. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Natürlich soll es auch weiterhin Schokolade und Limonade geben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber auf vermeintlich gesundes Müsli für Kinder, das in Wahrheit doppelt so süß ist wie Kekse, oder auf eine Fertigsuppe, die allein den täglichen Salzbedarf deckt, können wir alle sicher gut verzichten. Kurzum: Vor uns liegt eine nicht ganz leichte Aufgabe. Aber ich finde, es ist an der Zeit, sie endlich anzugehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. Damit ist auch die letzte Sorge um die Schokolade genommen. – Jetzt hat die Kollegin Marlene Mortler von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Marlene Mortler (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und vor allem liebe Kollegen! Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat in der Bild am Sonntag das Schulfach Alltagswissen gefordert. (Beifall bei der CDU/CSU) Auch Grundkenntnisse richtiger Ernährung und im Kochen gehören für sie dazu. Agenturen wie dpa, AFP und KNA griffen die Botschaft auf und streuten sie weit. Ich glaube, das ist gut so. Denn Ministerin Wanka trifft einen wunden Punkt, den unser Antrag behandelt. Auch wenn manches Lifestyle-Magazin neue Essgewohnheiten zum Glaubenssatz erhebt, zeigen Umfragen: Strikt nach Kriterien wie vegan oder weizenfrei ernährt sich nur eine Minderheit. Wir sehen vielmehr die Kenntnisse über gesunde und ausgewogene Ernährung schwinden, und das, während das Angebot an Produkten zunimmt. Immer weniger Menschen wissen, was sie zu sich nehmen, was im Fertigprodukt enthalten ist und was ihr Körper braucht, um gesund oder gar fit zu sein, von Kochkenntnissen ganz zu schweigen. Der englische Koch Jamie Oliver urteilte gar: Kochen ist eine lebenswichtige Fähigkeit, die wir verloren haben. Auch wenn uns das nicht schmeckt: Das kleine Einmaleins gesunder Ernährung wird heute in vielen Familien nicht mehr weitergegeben. Das Ergebnis: Fehlernährung ist inzwischen – wir haben es gehört – ein schwergewichtiges Problem. Während dies Teile der Opposition gar zum Verbotsschwert etwa beim Fleischkonsum greifen lässt, setzen wir auf Aufklären statt Gängeln. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Mündiger Verbraucher ist niemand von Geburt an. Das muss man erst werden. Deswegen sind mir zwei Forderungen unseres Antrages besonders wichtig. Erste Forderung. Wir brauchen regelmäßige Ernährungsbildung in unseren Schulen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Mir ist völlig klar: Schule kann, wie die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Kurth auf Wankas Vorstoß gestern konterte, den Eltern nicht alles abnehmen. Das stimmt. Aber dennoch: Was gehört dort auf die Agenda, wenn nicht das Grundlagenwissen über unsere elementarste Lebensgrundlage überhaupt, die Nahrung? Dies gilt umso mehr, wenn dieses Wissen zu Hause niemand mehr vermitteln kann, weil er es im schlimmsten Fall selbst nicht mehr besser weiß. Diese Wissensvermittlung funktioniert in der Schule. Bei uns in Bayern etwa ist Ernährungsbildung fächerübergreifend verankert. Zudem startete im Mai gerade erst wieder das Projekt „Landfrauen machen Schule“. Damit komme ich zur zweiten Forderung des Antrages. Wir müssen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, mehr über den Ursprung ihrer Nahrung zu erfahren. Wissen ist Grundlage für Wertschöpfung und für Wertschätzung. Gerade unsere Bäuerinnen und Bauern haben es verdient, dass man mehr über ihre Arbeit weiß. (Beifall bei der CDU/CSU) Denn wer weiß heute noch, wie Kartoffeln wachsen und was man braucht, damit ein Acker Früchte trägt? Wer weiß noch, was der Bauer braucht, damit er am Ende den Teller mit guten Produkten füllen kann? Es gibt bereits eine Vielzahl guter Angebote. Wahlweise haben das BMEL, das BMG, das BMBF und das BMU den Hut auf. Das heißt: Unser Ministerium, das BMEL, hat Rückgriff auf renommierte und gute Adressen wie die BLE – ich verkürze hier wegen der Zeit –, das BfR, das BVL, also das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, den AID und die DGE, das Gesundheitsministerium auf das Robert-Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Forschungsministerium auf das Deutsche Institut für Ernährungsforschung in Potsdam-Rehbrücke und das BMU auf das Umweltbundesamt. Deshalb ist abschließend meine Vision für die Zukunft, die Zuständigkeit in einem Ressort zu bündeln. Die Aufgabe lohnt; denn eine gesunde Ernährung sichert national langfristig die Gesundheit unserer Verbraucher, und international ist sie ein Schlüssel zur Nachhaltigkeit ländlicher Entwicklung und zur Ernährungssicherung. Deshalb werbe ich für unseren Antrag. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Debatte. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft auf Drucksache 18/5008. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Annahme des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/3726 mit dem Titel „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen worden. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die -Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/3730 mit dem Titel „Gute Lebensmittel für eine gesunde Ernährung“. Wer stimmt für diese -Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung ebenfalls angenommen worden mit den Koalitionsstimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, bei Enthaltung der Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3733 mit dem Titel „Gute Ernährung für alle“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Die Linke ebenfalls angenommen worden. (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade! Das war ein Fehler!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Katja Keul, Agnieszka Brugger, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz Drucksache 18/4940 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Auswärtiger Ausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Federführung strittig Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat als erste Rednerin Katja Keul von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle, die schon einmal Fragen zu Rüstungs-exporten eingereicht haben, kennen die Standardantwort der Bundesregierung. Bei den Sozialdemokraten dürfte die Erinnerung daran noch frisch sein. Für die anderen will ich sie noch einmal verlesen. Die Standardantwort lautet: Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Antwortende. Es ist zunächst einmal erfreulich, dass sich bis heute alle Bundesregierungen immer wieder auf die unter Rot-Grün im Jahr 2000 ins Leben gerufenen Grundsätze berufen. (Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Sehen Sie mal!) Darin steht nämlich viel Richtiges. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Entscheidend sollen unter anderem die Menschenrechtslage im Empfängerland und die Gefahr innerer -Repression sein. Da wir uns alle so wunderbar einig sind, schlagen wir Ihnen heute vor, diese Grundsätze als Gesetz zu beschließen, wie sich das für ein Parlament gehört. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist als Gesetzgeber unsere Aufgabe, die Rechtsgrundlagen für die Genehmigungsentscheidungen der Exe-kutive zu schaffen. So machen wir das in allen anderen Bereichen auch. Die Voraussetzungen für eine Bau-genehmigung stehen schließlich im Baugesetzbuch und nicht in irgendwelchen freiwilligen Selbstverpflichtungserklärungen. Leider findet sich in den Gesetzen, auf deren Grundlage über Rüstungsexporte entschieden wird, nicht ein einziges Wort zu den Menschenrechten im Empfängerland. Weder das Außenwirtschaftsgesetz noch das Kriegswaffenkontrollgesetz enthalten auch nur den geringsten Hinweis auf die außen- und sicherheitspolitischen Kriterien. Deshalb schlagen wir Grünen Ihnen heute vor, die richtigen und wichtigen Kriterien für Rüstungsexporte aus den Politischen Grundsätzen und auch aus dem Gemeinsamen Standpunkt der EU endlich in das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkon-trollgesetz aufzunehmen und somit eine klare gesetzgeberische Entscheidung zu treffen, nach der sich die Bundesregierung dann im Einzelfall richten kann. Das gäbe uns zusätzlich die Gelegenheit, das eine oder andere Kriterium zu präzisieren. Ich denke zum Beispiel an den Begriff der Spannungsgebiete. Denn am Ende hilft keine noch so verbindliche gesetzliche Grundlage, wenn diese nicht auch justiziabel ist, das heißt, von Gerichten zu überprüfen ist. Das setzt zwei Dinge voraus: Erstens. Es muss gegen eine erteilte Genehmigung eine Klagebefugnis geben. Klagen kann in der Regel aber nur, wer persönlich in seinen subjektiven Rechten verletzt ist. Da es in Deutschland zwangsläufig niemanden gibt, der von Waffenexporten in seinen subjektiven Rechten verletzt ist, schlagen wir Ihnen den Weg über eine Verbandsklage vor. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Die erteilten Genehmigungen müssen -bekannt gemacht werden, damit man sie überprüfen kann. In dieser Hinsicht hat es in dieser Legislatur-periode durchaus einige kleine Fortschritte gegeben. Die Mitteilungen im Anschluss an die Sitzungen des Sicherheitsrates sind deutlich zeitnäher, als es der jährliche -Bericht gewesen ist. Leider geben aber auch diese Mitteilungen nur einen fragmentarischen Einblick in die Genehmigungspraxis, da die Mehrheit der Genehmigungen gar nicht vom Sicherheitsrat selbst, sondern auf der Arbeitsebene bzw. vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilt wird. Außerdem sind diese neuen Zwischeninformationen eher als spartanisch zu bezeichnen. Man kann nicht einmal erkennen, ob es sich um Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz handelt. Das ist aber wichtig, da zwischen diesen Genehmigungen Monate, wenn nicht Jahre liegen können. Ich will Ihnen ein Beispiel geben: Im Februar 2012 stellte die Firma Krauss-Maffei Wegmann eine Voranfrage für den Verkauf von Kampfpanzern des Typs Leopard an Katar. Der Bundessicherheitsrat beriet darüber im Juli 2012, und Krauss-Maffei Wegmann erhielt anschließend, am 6. August, einen positiven Vorbescheid des Auswärtigen Amtes. Über solche Vorbescheide bekommen wir als Parlament leider überhaupt keine Informationen, obwohl auf deren Grundlage später immer die Genehmigung erteilt wird. Am 6. März 2013, also acht Monate nach dem Vorbescheid, wird man sich handelseinig, und Katar unterschreibt den Kaufvertrag. Am nächsten Tag geht der Antrag beim Wirtschaftsministerium ein, und am 26. März liegt die Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Sie fragen sich, warum das so schnell geht? Kein Problem: Der Sicherheitsrat hatte ja bereits ein Jahr zuvor entschieden – informell, versteht sich. Es findet dann keine weitere Prüfung der außen- und sicherheitspolitischen Kriterien mehr statt. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Interessant!) Mit der Vorlage der Genehmigung ist der Deal perfekt, und Krauss-Maffei Wegmann macht selbst proaktiv Pressearbeit zu dem Vorgang. Nur die Bundesregierung hält es nach wie vor für angebracht, das Parlament darüber nicht zu informieren. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!) Auch im jährlichen Rüstungsexportbericht 2013 taucht dieser Panzerexport im Wert von immerhin 1,8 Milliarden Euro bis heute nicht auf. Angeblich könne man diese Genehmigung nicht aufführen, da der Kaufpreis nicht bekannt sei. Der werde ja immer erst mit der späteren AWG-Genehmigung erfasst, die erst dann erteilt werde, wenn die Lieferung ansteht, also wieder Jahre später. Da sollen wir als Parlament doch wirklich für dumm verkauft werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Immerhin ist der Wert des Geschäfts in dem Antrag des exportierenden Unternehmens angegeben, und er ist außerdem noch in der vorzulegenden Endverbleibserklärung aufgeführt. Hier muss die Informationspolitik gegenüber dem Parlament noch deutlich nachgebessert werden, und auch das wollen wir in einem Rüstungs-exportkontrollgesetz verbindlich festschreiben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das Gesetz soll künftig auch eine echte Endverbleibskontrolle, also sogenannte Post-Shipment-Kontrollen, verbindlich vorschreiben. Die Ressortzuständigkeit wird vom Wirtschaftsministerium auf das Auswärtige Amt übertragen, und der Bundessicherheitsrat, der seit Franz Josef Strauß ohne jede gesetzliche Grundlage existiert, wird aufgelöst. Sie sehen, unsere Eckpunkte enthalten jede Menge guter Vorschläge, mit denen Sie sich die eingangs erwähnte Standardantwort künftig ersparen können. Völlig unbeantwortet bleibt allerdings nach wie vor, was die Bundesregierung eigentlich geritten hat, einem menschenverachtenden Regime wie Katar, für dessen 200 000 Staatsbürger über 1 Million Gastarbeiter als Dienstboten und Bauarbeiter versklavt werden, ausgerechnet 62 deutsche Kampfpanzer zu genehmigen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Versklavt? Sie wissen nicht, was versklavt ist!) Es bleibt zu hoffen, dass es nicht die gleichen Motive waren wie die der FIFA, dorthin eine Fußballweltmeisterschaft zu vergeben, und hoffen wir, dass die Kampfpanzer nicht gerade gebraucht werden, wenn unsere Sportler dort über den Rasen laufen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Oh je!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Andreas Lämmel das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Keul, die Schlussbemerkung hat wieder einmal Ihren ganzen Redebeitrag völlig entwertet. Ich meine, Sie haben gut begonnen, da Sie noch einmal auf die von Rot-Grün beschlossenen Grundsätze für Rüstungsexporte verwiesen haben, nach denen wir uns heute noch richten. Es hat Sie stolz gemacht und uns auch, dass diese Grundsätze offensichtlich so weise verfasst worden sind, dass sie heute noch Gültigkeit haben können. Deshalb stützt die Bundesregierung ihre Entscheidungen noch auf genau diese Grundsätze, die damals unter rot-grüner Regierung erlassen worden sind. Sie haben vielleicht nicht ganz klar herausgearbeitet, dass jede Rüstungsexportgenehmigung eine Einzelfallentscheidung ist. Es gibt also keine Pauschalgenehmigung, sondern über jeden einzelnen Fall muss beraten werden. Je nach Art des Rüstungsexportantrages muss nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz entschieden werden; das Ganze ist aber auf jeden Fall genehmigungspflichtig. Wenn Sie sich mit der Genehmigungspraxis des BAFA auseinandersetzen, dann wissen Sie eigentlich, dass viele Güter, die noch nicht einmal zu den Dual-Use-Gütern gehören und nur im Verdacht stehen, auch militärisch genutzt werden zu können, der Pflicht zur Exportgenehmigung unterliegen und dass viele Unternehmen große Probleme haben, Güter in verschiedene Länder auszuführen. Die Prüfung und die Genehmigung der Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern unterliegen letztendlich dem Bundessicherheitsrat. Dieser tagt geheim. Den Vorsitz hat die Bundeskanzlerin inne. Ein weiteres Mitglied des Bundessicherheitsrates, der über die Rechtmäßigkeit der Exporte wacht, ist zum Beispiel der Vizekanzler. Er hat in den letzten Monaten bewiesen, dass er für eine etwas restriktivere Genehmigungspraxis ist. Die weiteren Mitglieder des Bundessicherheitsrates sind die Bundesministerinnen und Bundesminister der Verteidigung, des Auswärtigen, des Innern, der Justiz, der Finanzen, der Minister für Wirtschaft und Energie – in diesem Fall der Vizekanzler – sowie der Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Aspekte aus all diesen Ministerien fließen letztendlich in die Entscheidung ein. Nicht zuletzt ist der Chef des Bundeskanzleramts zu nennen. Der Regierungssprecher und der Generalinspekteur der Bundeswehr nehmen ebenfalls an den Sitzungen des Bundessicherheitsrates teil. (Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das beruhigt mich jetzt!) Es handelt sich hier also nicht um einen formalen Akt, wie das von Ihnen oft verkürzt dargelegt wird, sondern um ein anspruchsvolles Verfahren. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung. (Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre ja auch noch schöner!) Auch dazu sagen Sie oft nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich sind zahlreiche Gesetze und Vereinbarungen zu beachten, zum Beispiel das Kriegswaffenkontrollgesetz – das haben Sie selbst erwähnt –, das in § 6 eindeutig besagt, dass Genehmigungen zwingend versagt werden müssen, wenn die Gefahr besteht, dass Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden. Das Gesetz enthält also ganz klare Regelungen. Die Regelungen im Außenwirtschaftsgesetz über die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung für Rüstungsgüter sind ebenfalls eng gefasst. Es gibt außerdem den Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren, dessen Kriterien ebenfalls in die Entscheidungsfindung einfließen. Letztendlich gibt es die Prinzipien der OSZE zur Regelung des Transfers konventioneller Waffen. Auch diese Prinzipien finden bei der Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung ihren Niederschlag. Der Hauptteil der Rüstungsexporte Deutschlands geht in EU-Länder bzw. an NATO-Partner, also in Partnerländer, die in einer gemeinsamen Wertegemeinschaft und Verteidigungsgemeinschaft organisiert sind. Selbst die Genehmigung dieser Exporte wird sehr restriktiv gehandhabt. Wenn Sie dies immer weiter einengen, dann wird das dazu führen, dass kein Antrag mehr gestellt wird, (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das wäre doch schön!) weil niemand mehr Lust hat, mehrere Jahre darauf zu warten, dass eine Genehmigung erteilt wird. Dann würden die deutschen Produzenten als unzuverlässig gelten. Wenn sie diesen Ruf erst einmal haben, dann können sie ganz schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen. Die IG Metall hat im letzten Jahr einen langen Brief in Sachen Sicherheits- und Rüstungsindustrie an die Mitte des Deutschen Bundestags geschrieben und deutlich darauf hingewiesen, dass hier Gefahr im Verzug ist, wenn die Restriktionen wesentlich drastischer gefasst werden. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das wäre besser!) Sie sollten mit den Gewerkschaftsfunktionären in Ihrer Partei einmal darüber reden, dass viel davon abhängt, ob die Restriktionen zunehmend verschärft werden. Die beiden zentralen Merkmale deutscher Rüstungspolitik sind seit Jahrzehnten konstant. Es ist ein großer Vorteil, dass man sich schon im Vorhinein darauf verlassen kann, dass man nur dann einen Antrag zu stellen braucht, wenn man überhaupt eine Chance hat. Deutsche Rüstungsgüter sind gefragt, weil die Qualität sehr hoch ist. Was für Autos und Elektrogeräte gilt, gilt genauso zum Beispiel für U-Boote, für Schiffe oder für Panzer. Bei den Gewehren scheint es im Moment ein bisschen schwierig zu sein. (Jan van Aken [DIE LINKE]: Wie kann man Panzer mit Kühlschränken vergleichen?) Wir liefern keine Rüstungsgüter in Konfliktgebiete. (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seit wann das denn? – Zurufe von der LINKEN) Frau Keul, noch einige Worte zur Mitwirkung des Parlaments bei der Ausfuhrgenehmigung. Wir haben mehrfach in der letzten Legislaturperiode und in dieser Legislaturperiode darüber diskutiert. Zuerst einmal muss man sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat klar formuliert, dass die Mitgestaltung des Parlaments bei diesen Entscheidungen eigentlich nicht nötig ist. Deswegen ging die ganze Diskussion darum – das wissen Sie ganz genau –, wie man das Parlament zeitnah besser über die Dinge informieren kann, die im Bundessicherheitsrat genehmigt wurden. Das hat sich in dieser Legislatur deutlich verbessert. Der Rüstungsexportbericht muss viel zeitnaher abgeliefert werden, nämlich vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Ich bin gespannt, ob Sie in den neuen Bericht noch vor der Sommerpause einen Blick werfen oder ob Sie sich die Lektüre erst danach gönnen. Dann haben wir im Herbst jedes Jahres einen Zwischenbericht für das erste halbe Jahr des laufenden Jahres. Das erhöht die Transparenz über das, was genehmigt worden ist, schon sehr deutlich. Nach jedem dieser Berichte haben wir eine Diskussion hier im Parlament, sodass aus unserer Sicht sich die Transparenz im letzten Jahr deutlich verbessert hat. Abschließend ist zu sagen: Wir brauchen in Deutschland eine intakte Sicherheits- und Verteidigungsindus-trie. Die muss wettbewerbsfähig sein, und sie muss weiterhin die Möglichkeit haben, an Spitzentechnologien zu forschen und diese zu entwickeln. Wenn wir nicht mehr den Bedarf in unserem eigenen Lande haben, bleibt letztendlich nur der viel gescholtene Export. Wir haben schon in der vorletzten Debatte gehört, welche Auffassung Sie zur deutschen Exportstärke haben. Deshalb wundert es mich nicht, dass dazu von Ihnen nichts Neues kommt. Ich kann nur sagen: Wir brauchen dieses Gesetz nicht. Wir haben einen Weg zu mehr Transparenz und zu mehr Information des Parlaments beschritten. Ich denke, das ist genau der Weg, den wir auch weiter gehen sollten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Jan van Aken von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Jan van Aken (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Oh Mann, Herr Lämmel, Sie haben hier neun Minuten über Waffenexporte geredet. In Ihrer Rede waren so viele Fehler, dass ich mindestens 20 Minuten bräuchte, um die alle aufzuzählen. (Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Um nur einmal einen Punkt aufzugreifen: Sie behaupten hier einfach, dass der allergrößte Teil der deutschen Rüstungsexporte in die EU-Länder geht. (Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: NATO!) Sie haben überhaupt keine Ahnung. Über 60 Prozent der deutschen Waffenexporte gehen mittlerweile an Länder außerhalb der NATO, (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Über zwei Drittel!) obwohl in diesen Politischen Grundsätzen steht, dass das die riesengroße Ausnahme sein soll. Über 60 Prozent! Das haben Sie von der CDU verbrochen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt haben die Grünen ihren Antrag zu Waffenexporten vorgelegt, den wir in ungefähr der gleichen Version vor drei Jahren hier schon einmal diskutiert haben. Ich finde, das ist jetzt eine gute Gelegenheit, Bilanz zu ziehen, auch über anderthalb Jahre Tätigkeit des Rüstungsexportministers Gabriel. Der war mit dem Ziel angetreten – das hat er jedenfalls damals gesagt –, deutsche Waffenexporte drastisch zu reduzieren. Er hat im Januar 2014 ein schönes Interview gegeben, woraus ich zitieren möchte. Gabriel sagte wörtlich: … wenn man die Waffen in die falschen Regionen gibt, kann es zu einem Geschäft mit dem Tod werden. … (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Ute Finckh-Krämer [SPD]) Keine Waffen an Länder, in denen Bürgerkrieg herrscht. Auch Unrechtsregimen sollte man keine Waffen verkaufen. Das ist total richtig so. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Problem ist, dass die Realität des Herrn Gabriel leider ganz anders aussieht. Nehmen wir Saudi-Arabien. Ich meine, da sind wir uns doch alle einig, selbst mit Herrn Lämmel, dass das ein Unrechtsstaat ist, oder? Schauen wir uns einmal an, dass unter Herrn Gabriel im Januar 2015, in nur einem Monat, Rüstungsexporte im Wert von 110 Millionen Euro nach Saudi-Arabien genehmigt worden sind – in nur einem Monat an den Unrechtsstaat Saudi-Arabien! Das ist ein schmutziges Geschäft, und das wissen auch Sie von der SPD. (Beifall bei der LINKEN – Dagmar Ziegler [SPD]: Und Sie wissen auch, dass das alte Verfahren waren!) Nicht einmal die Tatsache, dass dann Anfang des Jahres die Saudis angefangen haben, Krieg zu führen – die bombardieren im Jemen, übrigens auch mit deutschen Waffen –, (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Na und?) hat dazu geführt, dass die Exporte eingestellt werden. Selbst nach Beginn der saudischen Bombenangriffe im Jemen haben Sie von der SPD und der CDU Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien genehmigt. Das ist genau das, was Gabriel „Geschäft mit dem Tod“ genannt hat. Das macht er jetzt jeden Tag: Ein Geschäft mit dem Tod. Ich frage mich immer, ob Sie von der SPD nicht anders wollen oder ob Sie nicht anders können. Ich meine, Frau Merkel regiert ja auch noch mit, und sie ist voll dabei, wenn Waffen verkauft werden sollen, jetzt gerade wieder nach Ägypten. Fakt ist: Im ganzen Jahr 2014 mit dem Rüstungs-exportminister Gabriel ist der größte Teil der deutschen Rüstungsexporte in Drittländer gegangen. Acht der zehn Hauptempfängerstaaten sind nicht NATO-Staaten. Das ist die Realität, Herr Lämmel. Der müssen Sie sich einmal stellen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der Punkt ist jedoch: Wenn wir das wirklich ändern wollen, dann brauchen wir endlich klare und einfache Regeln. Änderung geht nicht mit vielem Hin und Her und Wenn und Aber, sondern wir brauchen klare und einfache Verbote. Da bin ich jetzt bei dem Antrag der Grünen. Eines vorweg: Ich bin völlig bei Ihnen, dass wir endlich ein Gesetz zur Kontrolle von deutschen Rüstungs-exporten brauchen. Das ist richtig. Was ich aber nicht verstehe, ist: Warum wollen Sie in das Gesetz nur das hineinschreiben, was im Moment sowieso schon gilt? (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben doch selber begründet, dass es nicht gilt!) Warum wollen Sie nur die Politischen Grundsätze in ein Gesetz überführen? Ich weiß, dass die Politischen Grundsätze Ihnen naheliegen. Sie haben sie selbst vor 15 Jahren mit aufgestellt. Aber die Politischen Grundsätze erlauben, dass sogar Panzer nach Katar geliefert werden, sie erlauben, dass Panzer nach Saudi-Arabien geliefert werden, sie erlauben Exporte an Menschenrechtsverletzer. Das Problem ist doch, dass Rot-Grün damals einen ganz großen Ermessensspielraum in den Politischen Grundsätzen verankert hat. Deswegen sagen wir: Diese Politischen Grundsätze sind heute wie ein großes Scheunentor, durch das weiter und weiter deutsche Waffen in alle Welt geliefert werden. Deswegen reichen uns diese Grundsätze auf gar keinen Fall. (Beifall bei der LINKEN – Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist gut!) Ich möchte einmal eine Sache klarstellen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die Politischen Grundsätze von allen politischen Lagern akzeptiert werden. Nein, ich akzeptiere diese Grundsätze nicht. Auch die Linke akzeptiert sie nicht, eben weil sie sämtliche Waffen-exporte, selbst die nach Katar, selbst die nach Saudi-Arabien, erlauben. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Von mir aus können alle Waffenexporte – das wissen Sie – sofort verboten werden. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Keul zu? Jan van Aken (DIE LINKE): Ja. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Keul, bitte. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank für die Zulassung der Frage. – Irgendwie sehe ich jetzt doch einen Widerspruch; denn Sie haben am Anfang Ihrer Rede deutlich gemacht, dass die Politischen Grundsätze der Bundesregierung gerade nicht eingehalten werden. Darin steht nämlich: In der Regel ist nur an EU- und NATO-Staaten zu exportieren und nur in wenigen Ausnahmefällen überhaupt an Drittstaaten. Wir haben in den letzten Jahren aber erlebt – das ist sowohl im Rüstungsexportbericht 2013 als auch im Rüstungsexportbericht 2014 festgehalten –, dass der Anteil der Exporte in Drittstaaten dermaßen angestiegen ist, dass er heute die Regel ist; dorthin gehen sogar über 50 Prozent der exportierten Waffen. Das zeigt doch deutlich, dass die Politischen Grundsätze der Bundesregierung, wie sie im Jahr 2000 aufgeschrieben worden sind, schlichtweg ignoriert werden. Man bekennt sich zu ihnen zwar, weil sie schön klingen, aber am Ende ignoriert man sie. Das ist der Grund, warum wir sagen: Wir wollen diese Grundsätze gesetzlich verankern, damit ihre Einhaltung endlich eingeklagt werden kann. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Jan van Aken (DIE LINKE): Nein, Frau Keul. Sie wissen doch genau, was darin steht. Darin steht: Waffenexporte an Drittstaaten werden nicht genehmigt, es sei denn, dass besondere außen- und sicherheitspolitische Interessen dagegenstehen. – Das heißt, in jedem Einzelfall wird entschieden und in jedem Einzelfall werden diese Grundsätze – leider – tatsächlich eingehalten. Es dürfen sogar Panzer mitten in ein Kriegsgebiet an Menschenrechtsverletzer exportiert -werden, wenn die sicherheitspolitischen Interessen im Einzelfall dafürsprechen. Insofern haben Sie recht: Es ist völliger Wahnsinn, dass in der Summe über 60 Prozent der Waffenexporte an Drittstaaten gehen, obwohl diese Grundsätze in jedem Fall eingehalten werden. Ich finde, das ist der Moment, wo wir alle hier uns einmal eingestehen müssen, dass das Prinzip der Politischen Grundsätze, egal ob sie gesetzlich verankert sind oder nicht, nicht funktioniert. Selbst unter Rot-Grün – ich glaube Ihnen, dass Sie die Waffenexporte damals reduzieren wollten – sind die Waffenexporte trotz der Politischen Grundsätze gestiegen. Es funktioniert so einfach nicht. (Beifall bei der LINKEN) Von mir aus können alle Waffenexporte – das wissen Sie alle – sofort verboten werden. Aber ich bin ja halbwegs Realist. Ich glaube, das dauert noch ein paar Jahre. Aber das Mindeste, das wir jetzt durchsetzen müssten, und zwar sofort, sind drei Dinge: Erstens: keine Exporte mehr von Kleinwaffen, keine Sturmgewehre, keine Maschinenpistolen, keine Panzerfäuste. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Zweitens: klare Regeln, dass es keine Waffenexporte mehr an Menschenrechtsverletzer gibt. Drittens: kein Steuergeld für Waffenexporte, keine Hermesbürgschaften für Waffenexporte. (Beifall bei der LINKEN) Das alles sind Dinge, bei denen ich mich die ganze Zeit frage: Liebe Grünen, warum können Sie sich nicht endlich einmal dazu durchringen, wenigstens Verbote von Kleinwaffenexporten zu fordern. Ich verstehe einfach nicht, warum Sie an diesen wischiwaschiweichen Regelungen aus der Vergangenheit festhalten wollen. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Deutschland überhaupt keine Waffen mehr exportieren sollte; aber das wissen Sie jetzt ja. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Bernd Westphal von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bernd Westphal (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Export von Sicherheits- und Rüstungsgütern bedeutet nicht gleich Krieg. Dieser Export geschieht in Deutschland nach klaren Regeln und hohen Maßstäben. Die Politischen Grundsätze – sie wurden ja eben schon genannt – beruhen auf dem Artikel 26 des Grundgesetzes. Das ist ja auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Weiterhin gelten das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Jede Exportanfrage wird im Einzelnen überprüft, abgewogen, und erst dann wird entschieden. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn keine Menschenrechtsverletzungen stattfinden und nachgewiesen werden können. Sie wird auch nicht erteilt, wenn Krisen in Empfängerländern sich dementsprechend entwickeln. (Zuruf der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Gerade für Staaten außerhalb der NATO und der EU sind die Regeln besonders streng; denn die Bundesregierung erteilt nur in Ausnahmefällen Genehmigungen für Rüstungsexporte an Drittstaaten (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 60 Prozent!) und betreibt keine Exportpolitik nach wirtschaftlichem Interesse. Bei Entscheidungen über Exporte in sogenannte Drittstaaten sind die im Jahr 2000 beschlossenen Rüstungsexportrichtlinien immer noch Grundlage für das Handeln der Bundesregierung. Frau Keul, ich sage Ihnen: Das hat sich bewährt. Ebenso wurde in den Koalitionsverhandlungen ausdrücklich festgelegt, dass diese Politischen Grundsätze weiterhin verbindlich sind. Es gilt der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung bei der Anwendung der entsprechenden Regeln des Außenwirtschaftsgesetzes und des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Auf den Gemeinsamen Standpunkt der EU für Rüstungsexporte wird in den Politischen Grundsätzen ebenfalls Bezug genommen. Diese sind demensprechend gültig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Grünen fordern in ihrem Antrag zudem, dass das Bundeskabinett in Zukunft alle sensiblen Entscheidungen trifft. Wir vertreten dagegen die Auffassung, dass im Bundessicherheitsrat sowieso alle für eine solche Entscheidung zuständigen Minister vertreten sind. Wofür bedarf es dann bei einer solchen Entscheidung des Gesamtkabinetts? Das ist kein effizientes Regierungshandeln, wenn am Kabinettstisch alle Minister solche Vorlagen behandeln. Was hat zum Beispiel der Landwirtschaftsminister damit zu tun? (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Eine Menge!) Der Kern des Vorschlags der Grünen besteht in der Forderung nach einem Verbandsklagerecht. Falls dieses eingeführt würde, könnte es in vielen Fällen bei Entscheidungen über Rüstungsexporte zu langwierigen Gerichtsverfahren kommen. Dies wäre zum Beispiel auch bei Entscheidungen der Bündnispartner zur Unterstützung der kurdischen Regionalregierung ein Problem gewesen. Ohne die Waffenlieferungen an die Peschmerga würden wahrscheinlich die vom IS verfolgten Jesiden heute nicht mehr existieren, und das ist nicht unser Ziel. (Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung [CDU/CSU]) Die Bundesregierung hat sich für eine restriktive Politik bei Exporten von Rüstungsgütern ausgesprochen. Dies ist im Koalitionsvertrag fest verankert, und die Zahlen für das erste Halbjahr 2014 unterstreichen dies. Im Berichtszeitraum entfielen circa 60 Prozent – das entspricht einem Wert von 1,2 Milliarden Euro – der -Genehmigungen allein auf U-Boote, Fregatten und Pa-trouillenboote. Ich kann nicht erkennen, dass diese Waffen dort eingesetzt werden können, um zum Beispiel die eigene Bevölkerung zu drangsalieren. (Inge Höger [DIE LINKE]: Fregatten sind Kriegsschiffe!) Bei Exporten sind die legitimen Sicherheitsinteressen eines Empfängerlandes zu berücksichtigen. Boote werden unter anderem zum Schutz von Hoheitsgewässern auf internationalen Seewegen benötigt. Nicht jedes Rüstungsgut trägt automatisch zur Eskalation einer Situation bei oder ist eine potenzielle Bedrohung für die heimische Bevölkerung. Bei den Staaten in der Golfregion handelt es sich um souveräne Staaten mit eigenen außen- und sicherheitspolitischen Interessen. Diese Staaten nehmen ihre legitimen Aufgaben wahr, ihr eigenes Recht und ihr eigenes Land zu schützen, zum Beispiel gegen Terrorismus. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Westphal? Bernd Westphal (SPD): Ja, sicher. Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen lieben Dank, Herr Kollege Westphal, dass Sie die Frage zulassen. – Sie sprechen ja gerade von den legitimen außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Empfängerländer. Jetzt ist es ja so gewesen: Vor ein paar Jahren ist Saudi-Arabien mit Panzern in das Nachbarland Bahrain einmarschiert, um dort den friedlichen Aufstand im Rahmen des Arabischen Frühlings zu unterdrücken. Saudi-Arabien ist ja ein großer Empfänger von deutschen Rüstungsexporten. Halten Sie das für legitime außen- und sicherheitspolitische Interessen, die von deutscher Seite aus mit Rüstungsexporten unterstützt werden sollen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Bernd Westphal (SPD): Das sind nicht unbedingt Panzer. Man muss sich ganz genau angucken, welche Dinge dorthin geliefert werden. Es handelt sich auch um viele Dinge aus dem Sicherheitsbereich. Das kann zum Beispiel ein Zaun mit -Sicherheitssystemen sein, der die Grenzen von Saudi-Arabien schützt, der auch unter den Export von -Rüstungs- und Sicherheitsgütern fällt. Es ist sicherlich legitim, solche Dinge an dieses Land zu liefern. (Inge Höger [DIE LINKE]: Panzer!) Im ersten Halbjahr 2014 wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für Waren im Wert von 2,2 Milliarden Euro erteilt. Das ist immerhin ein Rückgang um 700 Millionen Euro. Rund zwei Drittel des Gesamtwertes betrafen Genehmigungen für Lieferungen an sogenannte Drittstaaten, vor allem an Israel, Singapur, Südkorea und Brunei. Allein auf die Genehmigung der Lieferung eines U-Bootes nach Israel entfällt zum Beispiel ein Wert von 600 Millionen Euro. Bei den Exportgenehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen an Drittländer ist eine erhebliche Abnahme von 18 Millionen Euro auf 1,4 Millionen Euro zu verzeichnen. Mit Ausnahme von Indonesien sank die Zahl der Genehmigungen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2013. Der Wert der Genehmigungen war bei den eben genannten Ländern ebenfalls rückläufig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bezüglich der -Forderung nach einer ausführlichen Unterrichtung des Parlaments wurden hier schon einige Dinge gesagt. Ich denke, es kommt dem Wunsch des Parlamentes entgegen, dass wir schon jetzt viele Berichte zeitnah bekommen. Der Rüstungsexportbericht wird zeitnah zweimal im Jahr veröffentlicht. Bisher vergingen bis zur Veröffentlichung bis zu eineinhalb Jahre. Die Entscheidung des Bundessicherheitsrates muss innerhalb von zwei Wochen an den Wirtschaftsausschuss des Bundestages berichtet werden. Das ist bereits Praxis. Damit wurde die Geheimhaltungspraxis bei Exporten von deutschen Rüstungsgütern sowie bei Rüstungs- und Beschaffungsprojekten für die Bundeswehr beendet. Deutschland verfolgt nicht das Ziel eines offensiven Verkaufs von Wehrtechnik. Rüstungs- und Verteidigungsgüter werden nicht eingesetzt, um weltweit Konflikte zu erzeugen oder anzuheizen. (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind der viertgrößte Rüstungsexporteur der Welt!) Sie dienen dem Frieden und der Durchsetzung von Menschenrechten, der Sicherheit von Regionen und dem berechtigten Schutz von Menschen. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glauben Sie doch selbst nicht!) Und sie helfen vor allem, geschützte Räume zum Beispiel für den Einsatz von Hilfskräften zu garantieren. (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In Saudi-Arabien!) Das wird weiterhin im Fokus unserer Politik stehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Helmut Nowak von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Helmut Nowak (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Grünen fordern in ihrem Antrag strengere Kontrollen und mehr Transparenz. Dabei ist die Genehmigung von Rüstungsexporten schon heute bis ins Detail geregelt und streng überwacht. Für den gesamten Handlungsprozess bestehen bereits strikte Vorgaben. Das gilt insbesondere für Drittländer. Eine Ausfuhr wird nur in Ausnahmefällen gestattet. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 60 Prozent!) Im weltweiten Vergleich hat Deutschland seit vielen Jahren die restriktivste Praxis in Bezug auf Genehmigungen bis hin zum letztendlichen Verbleib der Rüstungsgüter, also bis zu der Zeit nach der Nutzung. (Zuruf der Abg. Inge Höger [DIE LINKE]) In ihren Entscheidungen richtet sich die Bundesregierung maßgeblich nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Diese wurden übrigens im Jahr 2000 – das ist schon mehrfach genannt worden – von der rot-grünen Regierung beschlossen, und das war auch gut so. Auch die jetzige Koalition bekennt sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich zu diesen Dingen. Die darin enthaltenen Genehmigungskriterien für Exporte sind durch Aufnahme als Ermessensleitlinie bereits verbindlich. Sie bedürfen daher keiner weiteren Einbindung in das Gesetz. Als rechtliche Basis dienen der Bundesregierung das Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnung und das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen. Laut dieser Gesetze bzw. Verordnung wird bei der Ausfuhr aller Rüstungsgüter eine Genehmigung benötigt. Es wird grundsätzlich keine Genehmigung erteilt, wenn auch nur der „hinreichende Verdacht“ besteht, dass die Bevölkerung des Empfängerlandes interner Repression oder sonstiger Menschenrechtsverletzungen aus-gesetzt ist. Zudem wird das Verfahren bei den Genehmigungsprozessen durch den Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren sowie durch die Prinzipien zur Regelung des Transfers konventioneller Waffen der OSZE geregelt. Der Bundessicherheitsrat trifft die abschließende Entscheidung. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, unterrichtet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und damit die Öffentlichkeit. Dadurch wird Transparenz gegenüber Parlament und Bürgerinnen und Bürgern entsprechend den festgelegten Berichtspflichten sichergestellt. Bereits im Frühjahr 2014 stufte das Bundesverfassungsgericht die in diesem Zusammenhang durchgeführte Informationspraxis als verfassungsgemäß ein. Daher sehe ich auch hier keine Anknüpfungspunkte für die gestellten Forderungen. Der Export von Gütern der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland ist somit bereits streng geregelt, reglementiert, und die damit einhergehende Informationspraxis ist rechtlich verankert. Insbesondere eine weitere Verschärfung ist daher an dieser Stelle nicht erforderlich. Zusätzliche Restriktionen brächten die deutsche Sicherheitswirtschaft dagegen in eine durchaus prekäre Lage. Schon jetzt müssen die deutschen Unternehmen fürchten, aus der internationalen Sicherheitskooperation verdrängt zu werden, da sie im globalen -Ansehen zunehmend an Verlässlichkeit einbüßen. Bei internationalen Rüstungsmessen werben ausländische Hersteller bei der Präsentation ihrer Produkte inzwischen mit „German free“, was bedeuten soll, dass auf deutsche Bauteile und deutsches Know-how verzichtet wurde. Verzichtet wurde deshalb, weil kein Vertrauen mehr in eine langfristig angelegte Zusammenarbeit besteht. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, ist eine wirklich besorgniserregende Entwicklung. Die deutsche Rüstungsexportpolitik war immer eine Politik der Selbstbeschränkung. Wir setzen damit internationale Standards und gehen mit gutem Beispiel voran. Alles ist genau und transparent geregelt. In präzisen Einzelfallüberlegungen wird etwa erörtert: Wer erhält die Güter? Zu welchem Zweck? Was passiert mit dem Gerät nach der Nutzungsphase? – Glauben Sie, dass das in irgendeinem anderen Land ähnlich gehandhabt wird? Ich zumindest kenne keines. (Jan van Aken [DIE LINKE]: Dann informieren Sie sich einmal! Das liegt daran, dass Sie keine Ahnung haben!) Beschränkungen dürfen aber nicht durch immer weitere Verschärfungen dazu führen, dass bei uns ganze Industriebereiche vernichtet werden. Firmen bekämen nicht mehr genügend Aufträge, Zehntausende Angestellte verlören ihren Arbeitsplatz, was gleichzeitig ein Ende von Entwicklung und Produktion von Sicherheitsgütern in Deutschland bedeuten würde, oder die Unternehmen sähen sich gezwungen, ins Ausland abzuwandern. In beiden Fällen gingen damit der dauerhafte Verlust des entsprechenden technischen Know-hows sowie hochqualifizierter Arbeitsplätze einher. Die Folge wäre eine erhebliche Schwächung der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit Deutschlands. Wir wären abhängig von Importen und würden somit weniger Kontrolle über unsere eigene nationale Sicherheit besitzen, und dies in einer Zeit, in der Krisen und Kriege mittlerweile direkt vor unserer Haustür stattfinden. Es ist aber eine Kernaufgabe staatlichen Handelns, die Sicherheit seiner Bürger und die seiner Bündnispartner zu garantieren. Hierzu zählen Frieden und Stabilität im Inland sowie eine wirksame Landesverteidigung. Wir dürfen dabei auch nicht übersehen, dass sich viele NATO-Staaten bei der Sicherung ihrer Länder auch auf deutsche Technologie verlassen. Aber auch viele Staaten, die nicht Mitglied des Nordatlantischen Bündnisses sind, vertrauen bei ihrer Landesverteidigung auf deutsches Know-how. Soll Deutschland den anderen Ländern verwehren, sich dafür einzusetzen, ihre Landesgrenzen auch mit deutscher Technologie zu sichern und das Leben, das Hab und Gut der eigenen Bevölkerung zu schützen? Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, eines ist doch auch klar: Eine noch weitere Beschränkung von Rüstungsexporten bis hin zur totalen Aufgabe, wie sie gefordert wird, würde den weltweiten Handel von Rüstungsgütern in keiner Weise stoppen, nicht einmal quantitativ verändern. Unsere Exporte würden dann lediglich von anderen Ländern übernommen werden, deren Kon-trollen und Anforderungen wesentlich geringer ausfallen – von der Berücksichtigung der Menschenrechtslage ganz zu schweigen. Ich sage, mit zusätzlichen Verschärfungen der Gesetzgebung im Bereich der Rüstungsexportkontrolle erreichen wir keines der von Ihnen gewünschten Ziele. Wir wollen unsere wettbewerbsfähigen Unternehmen und Technologien im Inland fördern. Wir wollen bei der Kontrolle von Rüstungsexporten weltweit Standards setzen und mit gutem Beispiel vorangehen. Wir wollen unseren Bürgern eine wirksame Landesverteidigung garantieren. Wir wollen anderen Ländern dieselbe sichere und stabile Landesverteidigung nicht verwehren. Daher ist es, entgegen Ihrem Ansinnen, dringend notwendig, die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie weiterhin nachhaltig zu stärken. Ihrem Antrag können wir deshalb nicht zustimmen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin für die SPD-Fraktion ist die Kollegin Ute Finckh-Krämer. (Beifall bei der SPD) Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Alle 14 Minuten stirbt auf der Welt ein Mensch durch eine Kugel aus einer Waffe von Heckler & Koch – das hat die „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ ausgerechnet. Angesichts dessen, was über Jahrzehnte an deutschen Waffen in Umlauf gekommen ist, fürchte ich, dass sie recht hat. Jürgen Grässlin schreibt in seinem Buch Schwarzbuch Waffenhandel, dass täglich im Durchschnitt etwa 2 000 Menschen auf der Welt durch Waffengewalt sterben, die meisten davon – rund 95 Prozent – durch Kleinwaffen. Deswegen ist nicht nur für die SPD, sondern auch für die Organisationen, die sich zu Recht und mit großem Engagement gegen Rüstungsexporte einsetzen, das Thema „Kleinwaffenproliferation und Kleinwaffenexporte“ seit Jahren das entscheidende. An diesem Punkt ist in diesem Jahr tatsächlich etwas passiert: Einerseits gab es eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss, weil die „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ eine Petition auf den Weg gebracht hatte, die 90 000 Unterschriften erhalten hat. Zu dieser Anhörung ist Sigmar Gabriel selber gekommen. Er hat ganz deutlich gesagt, dass aus seiner Sicht als Wirtschaftsminister – ich glaube, da hat er für die ganze SPD-Fraktion gesprochen – Waffenexporte kein Mittel der Industrieförderung sind, Rüstungsforschung auch kein Grund dafür ist, Waffenexporte zu genehmigen, sondern dass, wenn überhaupt, nur andere Kriterien – da hat er sich auf die Rüstungsexportrichtlinie bezogen – herangezogen werden dürfen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Vogler? Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Ja, gerne. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön, Frau Kollegin Vogler. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Liebe Kollegin Finckh-Krämer, vielen Dank, dass Sie meine Zwischenbemerkung zulassen. Ich freue mich, dass Sie so ausführlich über die „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und über die Aktivitäten zur Begrenzung von Kleinwaffenexporten sprechen. Ich würde einfach mal nachfragen wollen: Wie passt es, wenn die SPD hinter diesen Aktivitäten steht und auch der Wirtschaftsminister angeblich alles dafür tun will, dass der Handel mit Kleinwaffen nicht mehr Bestandteil der Wirtschaftspolitik ist, ins Bild, dass der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Uwe Beckmeyer im Februar dieses Jahres, und zwar unmittelbar nach dem Red Hand Day, an dem wir gegen den Einsatz von Kindersoldaten demonstriert haben, im Rahmen einer Reise nach Indien, einem Land, in dem Kinder für gewalttätige Auseinandersetzungen rekrutiert werden, eine umfangreiche Wirtschaftsdelegation zu Rüstungs- und Sicherheitstechnologien bei sich gehabt hat, in der unter anderem die Firma Heckler & Koch vertreten war? Die Kollegin Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries hat diesen Vorgang in der Fragestunde des Bundestages als Rüstungsförderung „by the way“ bezeichnet. Ist es so, dass die SPD – den Eindruck konnte man auch bei der Rede Ihres Kollegen aus dem Wirtschaftsbereich bekommen – es nach außen hin so darstellt, als ob sie Rüstungsexporte gar nicht so gut findet und wirklich etwas dagegen unternehmen und sie transparenter gestalten will, tatsächlich aber heimlich Wirtschaftsdelegationen zur Förderung des Kleinwaffenhandels in Ländern wie Indien begleitet, und das unmittelbar nach dem Red Hand Day? (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Liebe Kathrin Vogler, das, was Uwe Beckmeyer als Parlamentarischer Staatssekretär macht, basiert nicht auf einem Beschluss der SPD-Fraktion. Insofern wäre ich froh, wenn diese Frage an ihn gerichtet würde und nicht an mich. Was ich referieren kann – das kommt ebenfalls aus dem Wirtschaftsministerium, aber nicht von Uwe Beckmeyer –, sind die neuen „Grundsätze der Bundes-regierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer“ vom 18. März dieses Jahres. Darin sind einige der Forderungen aufgegriffen, die von Organisationen wie der „Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung“ oder von der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ geäußert worden sind – ich zitiere Punkt 6 –: Der Exportgrundsatz „Neu für Alt“ wird grundsätzlich bei Genehmigungen von Kleinen und Leichten Waffen angewendet. Das heißt: staatliche Empfänger von Kleinen und Leichten Waffen haben grundsätzlich eine Verpflichtungserklärung dahingehend abzugeben, dass sie die durch die Neubeschaffung zu ersetzenden Kleinen und Leichten Waffen vernichten. … Die Bundesregierung trägt dafür Sorge, – so geht es weiter im Text – dass die Umsetzung des Exportgrundsatzes „Neu für Alt“ sowie dessen Variante „Neu, Vernichtung bei Aussonderung“ – sie wird dazwischen geschildert – überwacht wird. Ein weiterer Punkt dieser Grundsätze, die übrigens im Internet auf der Seite des Wirtschaftsministeriums öffentlich zugänglich sind, ist der Punkt 9, bei dem es um die Kennzeichnung von Kleinen und Leichten Waffen geht, weil der Weiterverkauf bzw. die unkontrollierte Weitergabe eines der großen Probleme bei Kleinen und Leichten Waffen ist. Unter Punkt 9 heißt es: Kleine und Leichte Waffen sind mit Kennzeichen zu versehen, die leicht erkennbar, lesbar, dauerhaft und nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten wiederherstellbar sind. Die umfassende Kennzeichnung von in Deutschland hergestellten Kleinen und Leichten Waffen wird rechtsverbindlich geregelt und erfolgt unter Berücksichtigung internationaler Verpflichtungen. Unter Punkt 10 heißt es schließlich – hoffentlich wird er sich in Zukunft hilfreich auswirken –: Die Bundesregierung bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass überschüssige Kleine und Leichte Waffen im Verantwortungsbereich der Bundeswehr grundsätzlich vernichtet werden. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Keul? Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Ja. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. – Vielleicht darf ich vorher noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Zwischenfragen oder Zwischenbemerkungen immer kurz und präzise sein sollten, damit eine ebenso kurze und präzise Antwort möglich ist. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich werde das berücksichtigen. – Frau Finckh-Krämer, Sie zitieren aus diesem glorreichen Papier. Ich möchte deshalb nachfragen, ob Sie mir einen Punkt nennen können, der in irgendeiner Weise neu ist. Alle diese Punkte, die Sie eben genannt haben – Punkt 6: „Neu für Alt“, Punkt 9: „sind zu kennzeichnen“, Punkt 10: „bekräftigen wir“ –, stehen seit Jahren wortwörtlich so in den Rüstungsexportberichten, einschließlich: „Wir werden keine Waffenlizenzen an Drittstaaten genehmigen“. – Das steht alles wortwörtlich seit Jahren in den Berichten. Wo in diesen Grundsätzen ist auch nur irgendein Komma neu? (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Neu ist zumindest, dass es eine Absichtserklärung der Bundesregierung ist, die in der letzten Legislaturperiode vielleicht nicht ganz so – das hat die SPD in der Opposition zu Recht kritisiert – eingehalten wurde. Jetzt wird sie noch einmal in zehn knappen und präzisen Punkten festgelegt. Letztlich ist es – das kann man so formulieren – eine Bekräftigung, dass man die etwas lockerere Genehmigungspraxis der letzten Legislaturperiode nicht mehr haben möchte. Bernd Westphal hat eben schon aus dem Zwischenbericht über die Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2014 zitiert, der im Herbst veröffentlicht wurde. Dort ist gegenübergestellt, wie viele Kleinwaffen im ersten Halbjahr 2013, also unter Schwarz-Gelb, in NATO- bzw. EU-Länder oder in Länder außerhalb der EU bzw. NATO und gleichgestellte Länder exportiert wurden. Hier sind die Zahlen drastisch zurückgegangen. Übrigens enthält dieser Bericht in der Anlage eine vollständige Liste über die „Genehmigungen von Kleinwaffen für Drittländer im ersten Halbjahr 2014 (endgültige Ausfuhren)“. Man kann also nachlesen, in welche Länder im ersten Halbjahr 2014 exportiert wurde. Aus meiner persönlichen Sicht ist jede Kleinwaffe, die exportiert wird, eine zu viel. Andererseits haben etliche in diesem Haus – auch von Ihrer Partei, soweit ich weiß – diversen VN-Missionen zugestimmt. In Anlage 7 zu diesem Zwischenbericht sind auch einzelne Exporte in VN-Missionen aufgeführt. Das sollten Sie dann unter Umständen mal intern diskutieren. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gegen VN-Missionen haben wir überhaupt nichts! Damit haben wir kein Problem!) – Eben, genau. Aber wenn man Waffenlieferungen in VN-Missionen akzeptiert, kann man nicht ganz so grundsätzlich argumentieren, wie man das kann, wenn man auch VN-Missionen ablehnt. Was ich noch wichtig finde und was ich allen hier im Raum noch mitgeben möchte: Vorgestern ist das Friedensgutachten 2015 erschienen. Viele von uns, die wir in den zuständigen Ausschüssen sind, haben inzwischen mit den Herausgeberinnen und Herausgebern Gespräche geführt. Der Bundestag ist ja auch ein Gremium, das gelegentlich dazulernt; auch die Bundesregierung lernt gelegentlich dazu. Deswegen möchte ich zum Schluss noch einmal daran erinnern, was im Friedensgutachten in der Stellungnahme der Herausgeberinnen und Herausgeber zu Waffenexporten steht. Sie sagen ganz klar, dass Waffenlieferungen an Konfliktparteien ein ungeeignetes Mittel sind, um Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern, und sie kommen als Experten für Friedens- und Konfliktforschung zu dem Schluss, dass auch Waffenlieferungen an vermeintliche Stabilitätsanker wie zum Beispiel Saudi-Arabien abzulehnen sind, weil sie zu einer friedlichen Entwicklung der Region nichts beitragen. Ich hoffe, dass wir in einem weiteren Diskurs mit den Expertinnen und Experten, die das Friedensgutachten herausgeben, zu weiteren Erkenntnissen in Bezug auf Waffenlieferungen kommen und dass sich dann noch weitere Änderungen über den Bereich der Kleinwaffen hinaus ergeben. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache. Unstrittig ist die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/4940 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse. Strittig ist die Federführung. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht die Federführung beim Auswärtigen Ausschuss. Ich lasse zuerst über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Überweisungsvorschlag gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von den übrigen Fraktionen abgelehnt worden. Ich lasse nun abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung des Antrags der Bundesregierung Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 Drucksache 18/5052 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss gemäß § 96 der GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich bitte jetzt, die Plätze einzunehmen. Die Kollegin Vogler und die Kollegin Finckh-Krämer können vielleicht draußen weiterreden. – Danke. Ich eröffne die Aussprache. Für die Bundesregierung erhält das Wort Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob Sie es alle wissen: Gestern war Tag des Peacekeepers. Wir haben gestern als Bundesregierung neun junge Frauen ausgezeichnet – einige waren bei der Veranstaltung dabei, unter anderem Frau Finckh-Krämer –, die in unterschiedlichen Peacekeeping-Aktionen in der Welt unterwegs sind. Unter ihnen war eine Frau, die vom Podium aus erzählt hat, dass sie vor vielen Jahren bei EULEX, auf dem Balkan, im Kosovo, angefangen hat und heute mit anderen europäischen Richtern dabei ist, im Kosovo das höchste Gericht aufzubauen. Sie hat gesagt, nicht alles sei vollständig, nicht alles so, wie wir uns das wünschen, aber man komme voran. Wenn man sich die verschiedenen Berichte all derjenigen, die in Peacekeeping-Operationen unterwegs waren, auch derjenigen, die auf dem Balkan waren, anschaut, dann kommt einem vieles von dem in Erinnerung, was man schon verdrängt hat: blutige Auseinandersetzungen, Menschenrechtsverletzungen, Instabilität, Krieg und Bürgerkrieg. Das alles ist erst wenige Jahre her. KFOR, eine Operation, über die wir uns hier im Deutschen Bundestag jedes Jahr unterhalten, geht jetzt ins 16. Jahr. Manch einer mag fragen: Wenn das schon 16 Jahre dauert, ist das dann eigentlich noch sinnvoll? Ich will das mit einem eindeutigen Ja beantworten, gerade weil mir noch vor Augen ist, wie es am Anfang war, wie viel Instabilität und Unsicherheit auf dem westlichen Balkan vorhanden war. Ich weiß, was sich verändert hat, seit wir dem westlichen Balkan insgesamt eine europäische Perspektive haben anbieten können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass viele Staaten in der Region sicherer und stabiler geworden sind, ist eben auch das Verdienst der deutschen Soldatinnen und Soldaten im Rahmen von KFOR. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir wissen, dass positive Entwicklungen in einem Staat des westlichen Balkans stabilisierende Konsequenzen auch für die Nachbarstaaten haben. Das ist in einer ethnisch so eng verflochtenen Region wie dem westlichen Balkan notwendigerweise so. Ich will ausdrücklich sagen: Unsere Soldatinnen und Soldaten haben dazu einen entscheidenden Beitrag geleistet. Dafür gebührt ihnen Dank und unsere ganze Anerkennung. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht nicht nur um KFOR und den Einsatz der Soldatinnen und Soldaten. Wenn man genauer hinschaut, stellt man fest, dass sich trotz aller Unvollständigkeit und trotz aller Gründe, zu klagen, zwischen den Staaten, die miteinander im Konflikt lagen und nach wie vor unterschiedliche Interessen haben, etwas bewegt. Das wird etwa deutlich, wenn wir auf das Verhältnis zwischen Serbien und Kosovo schauen: Sie bewegen sich mit viel Mühe und Kompromissbereitschaft, jedenfalls von Zeit zu Zeit, aufeinander zu. Sie haben ihr Verhältnis grundlegend neu geregelt. Im Wege der Normalisierungsvereinbarung, die zur Umsetzung ansteht, hat sich die Beziehung zwischen diesen beiden Ländern durchaus verbessert. Das gilt auch für den Norden des Kosovo; ich bin mir sicher, der eine oder andere von Ihnen war vor kurzem dort. Dort gibt es immerhin einheitliche Polizeistrukturen und legitimierte Kommunalverwaltungen. Das ist mehr als ein Schritt nach vorne. Aber es fehlt natürlich noch vieles. Wir reden – ich bin gerade erst dort gewesen – mit den Kosovaren und den Serben über die Einrichtung eines kosovo-serbischen Gemeindeverbandes. Diesbezüglich gibt es noch einige Dinge zu klären. Wir reden darüber, wie die Energieversorgungs- und Telekommunikationsbeziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo geregelt werden können. All das ist Gegenstand der Normalisierungsvereinbarung. Das ist aber noch nicht umgesetzt. Wir dürfen nicht nachlassen. Wir dürfen nicht nachlassen in unserem politischen Druck, aber wir dürfen auch nicht nachlassen in unseren Bemühungen, dort Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Deshalb brauchen wir KFOR nach wie vor. Deshalb bitten wir Sie um die Fortsetzung des Mandats. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir tun das nicht – ich hoffe, das versteht keiner miss – nur aus reinster Nächstenliebe. Europa hat auch eigene Interessen. Wir haben Interesse an einer sicheren und stabilen Nachbarschaft auf dem westlichen Balkan. Weil das so ist, verfolgen wir die Geschehnisse in unterschiedlichen Staaten nicht nur mit Interesse, sondern manchmal auch mit Unruhe. Mit Unruhe verfolge ich in diesen Tagen etwa die Entwicklung in Mazedonien. Ich habe heute Morgen mit EU-Kommissar Hahn gesprochen, der sich redlich bemüht, dort schlichtend zwischen den Streitparteien tätig zu werden. Aber es sind fragile Beziehungen zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen. Der Rückfall des Landes ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, wenn die politisch Verantwortlichen ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. In der vergangenen Woche schien es so zu sein, als ob wir einen Schritt weiter wären. Es schien so zu sein, dass der Weg hin zu Neuwahlen in einem überschaubaren Zeitraum geebnet ist. Diese Woche haben Gespräche darüber stattgefunden, wie man den Zeitraum bis zum Stattfinden von Neuwahlen so gestaltet, dass alle ethnischen und politischen Gruppierungen bei diesen Wahlen eine faire Chance haben. Diese Gespräche sind gestern nicht gut gelaufen. Ich hoffe, dass wir sie in allernächster Zeit wiederholen können. Ich hoffe auch, dass der Ministerpräsident von Mazedonien weiß: Wer sich auf dem westlichen Balkan auf den Weg nach Europa begibt und hofft, dort anzukommen, der wird diesen Weg nur dann erfolgreich gehen können, wenn er seine Verantwortung zur Wahrung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen wirklich wahrnimmt. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt Licht und Schatten auf dem westlichen Balkan; das hatte ich gesagt. Vorübergehend Licht gab es jedenfalls mit Blick auf Bosnien. Wir hatten dort über viele Jahre eine völlig blockierte innenpolitische Situation. Sie haben gesehen, dass ich versucht habe, gemeinsam mit dem britischen Außenminister eine Initiative zu starten, um die bosnischen Entitäten und die politischen Parteien in Bosnien-Herzegowina wieder miteinander ins Gespräch zu bringen, indem wir sie davon weggebracht haben, die schwierigsten Fragen dieses Gemeinwesens, etwa die Reform der Verfassung, zu Anfang zu lösen, und sie ermutigt haben, sich zunächst einmal den sozioökonomischen Notwendigkeiten zu stellen und ein gemeinsames Reformprogramm auf den Weg zu bringen. Da jedenfalls scheint es Fortschritt zu geben. Ich hoffe, dass die Republik Srpska diesen Prozess nicht erneut blockiert. Dieser Fortschritt wäre jedenfalls eine Voraussetzung dafür, dass der Rückstand, den Bosnien-Herzegowina auf dem europäischen Weg erlitten hat – auch kraft eigenen Versagens –, nach und nach aufgeholt wird. Mein wichtigstes Beispiel, wenn ich in dieser Region unterwegs bin, ist immer Kroatien. Das Land ist seit Jahren Mitgliedstaat der Europäischen Union. Kroatien ist einen Weg gegangen, der diesem Land nicht leichtgefallen ist. Es gibt Länder wie Montenegro, die auf einem ähnlichen Weg sind und erkannt haben, dass sie sich selbst bewegen müssen, wenn der Zug in Richtung Europa schleuniger fahren soll. Ob das Ganze auch für Serbien gilt, müssen wir sehen. Mit Serbien sind wir zurzeit in intensiven Gesprächen. Serbien wünscht die Eröffnung von Beitrittskapiteln. Der Deutsche Bundestag hat seine Erwartungen dazu geäußert. Wir haben bei unseren letzten Gesprächen in Serbien noch einmal deutlich gemacht, dass ein signifikanter Fortschritt bei der Umsetzung der Normalisierungsvereinbarung für die Regierung eine der Voraussetzungen dafür ist, dass wir der Eröffnung von Beitrittskapiteln tatsächlich zustimmen können. Dieser kurze Überblick über die Situation auf dem westlichen Balkan mag zeigen: Es ist eine Region mit viel Licht und Schatten, eine Region, die weiterhin unsere dringende Aufmerksamkeit verlangt. Verlangt ist aber auch, dass wir unser Bemühen um Sicherheit und Stabilität nicht aufgeben. Dafür brauchen wir KFOR; deshalb noch einmal meine Bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Dr. Alexander Neu für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kanzlerin Merkel wird nicht müde, zu behaupten, Russland habe die europäische Friedensarchitektur zerstört. Am 9. Mai dieses Jahres erklärte Frau Merkel in Moskau: Durch die verbrecherische und völkerrechtswidrige Annexion der Krim hat die Zusammenarbeit … einen schweren Rückschlag erlitten. Hierzu zwei Anmerkungen: Erste Anmerkung. Welche europäische Friedensordnung meint Frau Merkel? Meint sie die Nichtumsetzung der Charta von Paris? Meint sie das Verhindern der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hauses auf ökonomischer und sicherheitspolitischer Grundlage von Lissabon bis Wladiwostok? Beides sind im Übrigen Konzepte, die tatsächlich eine europäische Friedensordnung hätten schaffen können und die vermutlich auch die Konflikte in der Ukraine und in Jugoslawien verhindert hätten. Stattdessen haben wir eine Ausdehnung der NATO und der Europäischen Union und NATO-Kriege auch in Europa – gegen Jugoslawien – gesehen. Der Westen hatte seit 1991 die historische Chance, der Welt die Tauglichkeit seiner eigenen Werte und zivilisatorischen Standards unter Beweis zu stellen. Was geschah? Man versagte. Die Verlockung von Macht und geopolitischen Gewinnen wog schwerer als die friedenspolitische Vernunft. Merkels sogenannte Friedensordnung ist nichts anderes als eine vom Westen diktierte Machtordnung, eine Machtordnung, die nicht mehr funktioniert. (Beifall bei der LINKEN) Zweite Anmerkung. Es geht um Merkels Aussage der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim. Es lässt sich darüber streiten, ob dies eine Annexion oder eine Sezession mit Beitritt zur Russischen Föderation war. Fakt ist: Nimmt man das UN-Völkerrecht, das heißt die UN-Charta, ernst, dann war die Aufnahme der Krim in die Russische Föderation völkerrechtswidrig. Fakt ist aber auch: Der Westen nimmt die UN-Charta seit langem selber nicht mehr ernst. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Leider!) Die Einmischung des Westens in die inneren Angelegenheiten eines Landes wird zum Normalfall; das ist derzeit besonders in Syrien wieder zu sehen. In Jugoslawien – und später Serbien – wurden bis heute die meisten westlichen Völkerrechtsbrüche begangen. Festzuhalten ist: Die internationale Rechtsordnung wurde nach 1991 durch die westliche Machtordnung ersetzt. Aber: Völkerrechtsbrüche schaffen Präzedenzfälle, und Präzedenzfälle werden genutzt, wenn sich die Machtverhältnisse ändern. Nun verschiebt sich die globale Machtordnung. Das wiedererstarkte Russland nutzt diese Präzedenzfälle, und damit ist der Krim-Fall nicht mehr so eindeutig eine Völkerrechtsverletzung, wie vorgegeben, wenn man Präzedenzfälle als Weiterentwicklung des Völkerrechts begreift, und das wird in der Politikwissenschaft und in der Politik – auch in Deutschland – so formuliert. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine interessante Theorie!) Im Land der Denker und Dichter (Dr. Rolf Mützenich [SPD]: Wer ist denn der Dichter in dieser Rede?) – Denker – hat der deutsche Philosoph Immanuel Kant in seinem berühmten Werk Zum ewigen Frieden die Einmischung in innere Angelegenheiten als kriegsursächlich bezeichnet. In seinen Aufzählungen der Konditionen zur Schaffung des ewigen Friedens fordert Kant – ich zitiere ihn –: Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen. (Beifall bei der LINKEN) Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Frage ist doch: Warum durften sich die jugoslawischen Teilrepubliken Slowenien, Kroatien und Bosnien und die serbische Provinz Kosovo gewaltsam von Jugoslawien separieren, also das Selbstbestimmungsrecht gewaltsam über die territoriale Integrität und Souveränität Jugoslawiens stellen? Warum dürfen die Serben das nicht in Kroatien? Warum dürfen die Serben das nicht in Bosnien oder in Nordkosovo? Warum dürfen das die Südosseten, die Abchasen und die Ostukrainer nicht? Warum dürfen die sich nicht selbstbestimmen? Die Antwort ist völkerrechtlich nicht leistbar. Sie ist banal: Es geht um Machtpolitik. Konkret: Der Westen als Sieger des Kalten Krieges bestimmt selbstherrlich, wer ein guter Separatist und wer ein schlechter Separatist und somit Terrorist ist. (Beifall bei der LINKEN) Die guten Separatisten stehen auf der richtigen Seite, nämlich im Westen, und die übrigen halt auf der falschen Seite. Die NATO-geführte KFOR ist für uns der Inbegriff einer neoimperialistischen Politik: von der Pro-UCK-Kriegspartei über Nacht zur Friedenstruppe mit UN-Mandat. (Der Redner hält ein Foto hoch) – Schauen Sie sich einmal dieses wunderbare Bild an, auf dem alle Ganoven drauf sind: Wesley Clark, SACEUR, sein Stellvertreter Michael Jackson und -Hashim Thaci. Das sind alles Ihre Freunde während des Krieges. Das zeigt die große Nähe der NATO und wie sich die NATO für die kosovo-albanische Sezession hergegeben hat. Das ist ein Bild, das tausend Worte spricht. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Rolf Mützenich [SPD]: Das glaubst du doch wohl selbst nicht!) Wir, die Linke, fordern ein Ende dieser rechtszerstörenden Doppelstandardpolitik, und daher lehnen wir den KFOR-Antrag ab. Danke. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Nächster Redner ist Philipp Mißfelder, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Philipp Mißfelder (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Herr Neu, was soll ich dazu sagen? Mir fällt es jetzt wirklich schwer, das, was Sie gesagt haben, einzuordnen. (Widerspruch bei der LINKEN) Man kann auf manche Argumente von Herrn Gehrcke oder von Herrn Dehm normalerweise ja noch reagieren, aber bei Ihnen fällt es mir jetzt wirklich sehr schwer. Ich möchte Ihnen nur eine Frage stellen – fühlen Sie sich dadurch nicht zu einer Zwischenfrage provoziert, die Sie meinetwegen aber auch stellen können; ich lasse sie zu –: Was ist denn bitte Ihre Alternative zu dem, was Sie gerade vorgetragen haben? Sie tun so, als ob KFOR ein Kampfeinsatz wäre, der einer Invasion gleichkommt. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Das ist es doch auch!) – Nein, das ist es nicht. KFOR ist eine friedenssichernde Maßnahme. Wir hätten uns als Unionsfraktion gewünscht, dass wir heute sagen können: Das Mandat endet. – Wir hatten sogar zwischendurch eine Entwicklung, in der es danach aussah. Allerdings hat sich der Balkan – der Minister hat es gerade gesagt – leider in eine andere Richtung entwickelt. Wir haben – ich weiß nicht, ob man darüber berichten darf, aber ich setze das Einverständnis meiner Kollegen voraus – diese Woche im Auswärtigen Ausschuss ausführlich darüber diskutiert. Ich glaube, wir haben in dieser Frage selten so viel Einigkeit gehabt wie in dieser Woche. Denn das, was gerade auf dem Balkan insgesamt passiert – im Kosovo, in Bosnien, aber auch in Mazedonien –, bleibt zehn Jahre hinter einer Entwicklung zurück, die wir eigentlich schon erreicht hatten. Deswegen ist das Mandat weiter notwendig. Ich würde gerne sagen: Es läuft aus. – Aber wir können es uns jetzt nicht leisten, die Soldaten abzuziehen, weil der Gefährdungsgrad nach wie vor gegeben ist. Es stimmt zwar, dass der Charakter des Mandats sich im Laufe der Zeit etwas verändert hat. Aber heute ist die Lage näher an eine Auseinandersetzung, sowohl politisch als auch im negativsten Fall militärisch, gerückt, als wir es vor fünf Jahren vielleicht noch gedacht haben. Was Mazedonien angeht, möchte ich dem Minister beipflichten. Ich finde es richtig, dass die EU sich so stark engagiert. Ich glaube, an dieser Stelle sind tatsächlich auch wir gefordert, weil – das möchte ich als etwas Positives werten – beide Seiten in Mazedonien sehr großen Wert auf gute Beziehungen zu ihren Schwesterparteien – damit meine ich nicht CDU/CSU oder SPD, sondern die europäischen Schwesterparteien – legen. Teilweise wird auch versucht, das zu instrumentalisieren. Was wir als starke Parlamentarier und Parteivertreter dazu beitragen können, ist, glaube ich, die EU-Kommission zu unterstützen, indem wir darauf hinwirken, dass Mazedonien eine Technokratenregierung bekommt und es Neuwahlen unter fairen und rechtmäßigen Bedingungen gibt, um dadurch die Situation etwas abzukühlen. Denn das, was wir vor ein paar Wochen erlebt haben – unabhängig davon, wie das konkret zustande gekommen ist; es gibt viele Verschwörungstheorien und unterschiedliche Ansichten dazu –, war definitiv eine Auseinandersetzung militärischer Art, die entweder durch Terror oder durch so große Verwerfungen innerhalb des Landes entstanden ist, dass man in Mazedonien alarmiert sein muss. Von Aussöhnung ist man sehr weit entfernt. Deshalb werbe ich dafür, dass wir versuchen, möglichst auf die Bildung einer Allparteienregierung hinzuwirken – ich habe gerade von einer Technokratenregierung gesprochen – oder den Prozess einzuleiten, von dem der Minister gesprochen hat, einen Prozess, der dazu führt, dass wieder Stabilität einkehrt. Die Sorge, die ich bei der Forderung nach Neuwahlen habe, ist, dass es dann wieder zu einem gegenseitigen Aufrüsten im Wahlkampf kommt – das meine ich nicht militärisch, sondern medial und rhetorisch –, von dem man nur schwer wieder herunterkommt. Hier muss ich – wir diskutieren ja oft über Griechenland – deutlich sagen: Das Verhalten unseres griechischen NATO-Partners ist an dieser Stelle nicht akzeptabel. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) In einer solchen Phase in dem Namensstreit, in dem die Amerikaner konkrete Lösungsvorschläge gemacht haben – übrigens emotional zulasten der Mazedonier –, jeden Vorschlag immer wieder abzulehnen, halte ich für unverantwortlich. Wenn man mit griechischen Politikern darüber diskutiert, schwingt immer eine Drohung im Raume mit. Sie sagen nämlich: Ihr müsst mit dem Problem dann halt fertig werden, dass die ausländischen Kämpfer, die vom Balkan nach Syrien gezogen sind und jetzt, bestens trainiert und motiviert, aus dem Levante-Kampfgebiet zurückkehren, nicht wieder in den Balkan einsickern; wir können dazu nichts beitragen. Natürlich muss Griechenland etwas beitragen, und zwar durch Grenzkontrollen und den Austausch der notwendigen nachrichtendienstlichen Informationen, damit es dort nicht zu einem Terroristenverkehr von A nach B kommt. Insofern müssen wir die Griechen wirklich ermahnen. Denn diese Drohung hat der griechische Verteidigungsminister sogar einmal in einer deutschen Zeitung geäußert. Ich hoffe nicht, dass das der Grund ist, dass diese Auseinandersetzung in Mazedonien stattgefunden hat oder Kämpfer eingesickert sind. Es gibt Hinweise darauf, dass es so sein könnte. Ich schließe an dieser Stelle keine einzige Erklärung aus. Frau Präsidentin, ich werbe für das Mandat und komme zum Schluss meiner Rede. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. Das ist vorbildlich. – Das Wort hat jetzt die Kollegin Marieluise Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer wie ich wenige Tage, nachdem sich der Albtraum in Srebrenica abgespielt hatte und von der Batteriefabrik in Potocari etwa 7 000 männliche Kinder, junge Männer und auch Frauen aus den Händen von Blauhelmsoldaten in die Wälder entführt und dort ermordet worden sind, vor Ort war, wer das sehr nah miterlebt hat, der kann mit so einfachen Wahrheiten, Herr Neu, wie Sie sie hier dargelegt haben, nicht umgehen. Denn es gibt zwei Seiten. Es gibt einmal das „Nie wieder Krieg“ – da haben Sie recht –, aber die zweite Seite heißt: Nie wieder Opfer. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wie wir diese Lehre für uns umsetzen. Denn das ist die zweite Lehre aus der deutschen Geschichte mit der nationalsozialistischen Aggression, mit der wir ganz Europa überzogen haben. Wir beraten seit 1999, also nun zum 16. Mal, dieses KFOR-Mandat. Ich würde trotz der kurzen Zeit darum bitten, dass wir nicht nur auf das Kosovo schauen. Es ist nur ein Teil des Gebietes. Der Westbalkan ist miteinander verbunden. Wir sollten tatsächlich sehr aufmerksam beobachten, dass es in der Region stärker brodelt, als wir es vor 20 Jahren vielleicht für möglich gehalten haben. Wir alle waren davon ausgegangen, dass nach einer Beruhigungsphase und mit dem Ausblick und der Möglichkeit, den Weg nach Europa einzuschlagen, die Staatenbildung und die Institutionenbildung schneller vorangehen würden, dass Gewalt, Hass, Korruption und fehlende Rechtsstaatlichkeit schneller überwunden werden könnten, als es sich dann tatsächlich herausgestellt hat. Es gibt neue Hotspots. Während der Ministerpräsident Serbiens eine EU-orientierte Politik macht, fordert der serbische Präsident das Kosovo für Serbien zurück. In Bosnien-Herzegowina ist die Föderationsregierung gerade wieder zerbrochen. Es gärt in der Republik Srpska, weil Präsident Dodik um sein politisches Überleben kämpft. Mazedonien steuert unter einem Premierminister, der in seiner Politik immer repressiver wird – der Journalismus gerät immer stärker unter Druck –, immer tiefer in die Krise. Es gab die offene, gewalttätige Auseinandersetzung in Kumanovo. Wir wissen bis zum heutigen Tage nicht, was dort wirklich passiert ist. Aber diese Gewalttat wird von vielen Seiten politisch instrumentalisiert, einmal ethnisch oder um die autoritären Strukturen des Regimes noch stärker zu rechtfertigen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Beck, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Neu? Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, bitte. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE): Frau Kollegin Beck, Sie sprachen vorhin von Opfern. Sehen Sie auch die Opfer in der Ostukraine, verursacht durch ukrainisches Militär, zivile Opfer, mehrere Tausend? Sehen Sie die Opfer in Südossetien 2008? Sehen Sie die Opfer im Kosovo, die nach dem NATO-Einmarsch geflüchtet sind? Etwa 250 000 Serbinnen und Serben und Roma sind nach Zentralserbien geflüchtet und konnten bis heute nicht zurückkehren. Sehen Sie auch diese Opfer? Warum plädieren Sie nicht dafür, dass KFOR für ausreichend Sicherheit sorgt, damit auch diese Opfer zurückkehren können? Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich bin im Augenblick etwas überfordert, diese Verbindung zu sehen. Sie haben vollkommen recht: Opfer müssen im politischen Zusammenhang gesehen werden. Ich habe gerade mit meinem Kollegen darüber gesprochen: das Beispiel Vietnam. Der Einmarsch Vietnams in Kambodscha – er war völkerrechtlich nicht eindeutig gedeckt, nicht durch ein UN-Mandat gedeckt – hat einem unglaublichen Regime wie dem von Pol Pot ein Ende bereitet. Diese Frage können Sie nur noch politisch entscheiden. Das ist die Schwierigkeit, vor der wir als Politiker stehen. Wir müssen die Entscheidungen, die wir gefällt haben, moralisch und ethisch verantworten. Es gibt Recht und Völkerrecht. Es gibt auch eine Unterscheidung von Tätern, Aggressoren und Opfern. Es war Hannah Arendt, die uns mit auf den Weg gegeben hat, dass wir uns vor der Bewertung von Tatsachen nicht wegschleichen können. Das ist der feste Grund, auf dem wir stehen. Dabei brauchen wir dann das Völkerrecht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Kommen wir zurück zum Balkan. Die Situation auf dem Balkan ist im Augenblick sehr fragil. Auch EULEX hat es nicht ganz geschafft, sich von diesen schwierigen Verhältnissen frei zu halten. Das politische Problem ist, dass wir gegen die Perspektivlosigkeit der Menschen in der Region ankämpfen, die das Gefühl haben: Wir wissen nicht, ob wir hier eine Zukunft haben. – Das hat etwas mit den Menschen zu tun, die unser Land erreichen. Ich würde schon sagen: 20 Jahre, nachdem auf dem Westbalkan die OSZE, die UN, die EU, viele NGOs und unsere Stiftungen aktiv sind und unterschiedliche Stabilisierungsabkommen in Kraft getreten sind, müssen wir in einen Review-Prozess eintreten, nicht nur für die Politik des Auswärtigen Amtes, sondern auch für unsere Stabilisierungspolitik auf dem Westbalkan. Ich kann nur ganz deutlich sagen: Ich habe mir vor 20 Jahren vorgestellt, dass die Staatenbildung einfacher und schneller vonstatten geht. Ich habe gedacht: Wenn Menschen die Freiheit bekommen, wird der Schub, der dadurch gesellschaftlich entsteht, größer sein. Insofern lernen wir, dass Transformationsprozesse, die vor allen Dingen die Beteiligung der Bürgergesellschaft und damit die Freiheit für zivilgesellschaftliches Engagement von unten brauchen, sehr viel Zeit benötigen. Wir werden das auch in der Ukraine erleben, Herr Kollege Neu. Ich meine nur, uns muss klar sein: Soldaten schaffen keinen Frieden. Aber sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass solche Prozesse überhaupt in Gang kommen; denn unter Gewalt sind solche Prozesse nicht möglich. Deswegen stimmen wir Grüne diesem Mandat zu. Schönen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dirk Vöpel. (Beifall bei der SPD) Dirk Vöpel (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Morgen vor genau 16 Jahren hat der Deutsche Bundestag zum ersten Mal die Beteiligung an der NATO-geführten Operation KFOR beschlossen. Nach dem Ende des Kosovokrieges haben wir uns also von Beginn an an dieser multinationalen Mission beteiligt. KFOR ist für die Bundeswehr bisher der längste Einsatz mit dem personell zweitgrößten Auslandskontingent. Zurzeit sind 751 Bundeswehrangehörige vor Ort. Mehr als 125 000 deutsche Soldatinnen und Soldaten haben im Laufe der 16 Jahre im Kosovo ihren Dienst geleistet. Sie haben durch ihren Einsatz wesentlich zur Stabilisierung der gesamten Region beigetragen. Hierfür möchte ich ihnen an dieser Stelle meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Den Erfolg der Mission kann man an der quantitativen Entwicklung des Kräfteansatzes festmachen: Waren zu Beginn noch mehr als 50 000 Soldaten notwendig, um ein sicheres und stabiles Umfeld sowie Bewegungsfreiheit im Kosovo zu gewährleisten, so konnte das Aufgabenspektrum von KFOR einschließlich der ergänzenden Aufgaben bei der Unterstützung des Aufbaus selbsttragender Sicherheitsstrukturen im vergangenen Jahr mit insgesamt etwa 5 000 Soldatinnen und Soldaten abgedeckt werden. Aber auch die politischen Fortschritte bei der Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien geben bei allen Schwierigkeiten einen begründeten Anlass zur Hoffnung, dass hier in Zukunft eine weitere Reduzierung erfolgen kann. Im Zuge der Umsetzung der Normalisierungsvereinbarung vom 19. April 2013 werden Schritt für Schritt die serbischen Parallelstrukturen im Norden Kosovos aufgelöst und in kosovarische Strukturen überführt, und es wird ein einheitlicher Rechtsraum in ganz Kosovo hergestellt. Hierbei wurden bereits wichtige Erfolge erzielt. Solange sich jedoch die Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo noch nicht nachhaltig stabilisiert haben, ist eine weitere enge internationale Begleitung notwendig. Nun zum deutschen Beitrag. Die nationale Personal-obergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR soll im kommenden Jahr unverändert bei 1 850 Soldatinnen und Soldaten verbleiben. Damit können deutsche Streitkräfte im umfassenden Einsatz- und Fähigkeitsspektrum gemäß den NATO-Anforderungen im zugesagten Umfang für die Operation bereitgestellt werden. Auf mögliche Lageänderungen kann weiterhin angemessen reagiert werden. Mit der Einsatzkompanie KFOR im Rahmen des derzeitigen Kontingents, den deutschen Anteilen am Hauptquartier, insbesondere im Bereich der Aufklärung und mit dem Einsatzlazarett, sowie Teilen der operativen Reserve stellt Deutschland für den KFOR-Einsatz wichtige und von anderen Partnern nur eingeschränkt zur Verfügung gestellte Fähigkeiten. Mit dem seit 2014 gestellten Leiter des NATO Liaison and Advisory Teams besetzt Deutschland einen zentralen und wichtigen Posten in der Begleitung des Aufbaus der kosovarischen Sicherheitskräfte. Über die Beratung der Kosovo Security Force durch die NATO hinaus unterstützt Deutschland deren Aufbau mit Materiallieferungen sowie durch die enge Zusammenarbeit mit dem deutschen KFOR-Kontingent. Zusätzlich werden auf bilateraler Basis die sicherheitspolitischen Instrumente der militärischen Ausbildungshilfe und der -bilateralen Jahresprogramme seit 2011 für Kosovo angeboten und intensiv genutzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lage in der -Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden – meine Vorredner haben einige Punkte angesprochen –, dass ein unerwarteter Zwischenfall, räumlich und zeitlich begrenzt, zu einer Anspannung der Lage vor Ort führen könnte. Deshalb ist die Fortsetzung des Mandats notwendig und sinnvoll. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Peter Beyer, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Peter Beyer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist noch gar nicht lange her, Anfang dieses Monats, dass der Papst in Sarajevo war. Er hat von einer Atmosphäre des Kriegs gesprochen. Er hat dies auf die gesamte Weltlage bezogen, aber an diesem Ort, in Sarajevo, kann man dies durchaus auch als eine Mahnung verstehen angesichts der offenen und unterschwelligen Spannungen in der Region des westlichen Balkans. Es ist kein Geheimnis, und wir haben es heute schon häufiger richtigerweise in der Debatte gehört, dass die KFOR-Mission und die Soldatinnen und Soldaten an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien erforderlich sind. Sie sind erforderlich für die Sicherheit und die Stabilität. Die Sicherheit und die Stabilität, die die KFOR-Soldatinnen und -Soldaten dort bringen, ermöglichen erst die schwierigen Prozesse, die im Rahmen der Normalisierung des Verhältnisses zwischen Serbien und Kosovo in diesem Spannungsgebiet erforderlich sind. Für ihre wichtige Arbeit, die die Soldatinnen und Soldaten dort leisten, sage ich einen ausdrücklichen und herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Gleichzeitig mahne ich aber auch an: Allzu häufig schauen wir nur „bei Gelegenheit“ auf den westlichen Balkan, zumeist dann, wenn einmal wieder etwas Schlechtes passiert, was uns mit Sorge umtreibt, beispielsweise die drohende massenhafte Auswanderung aus dem Kosovo, unter anderem nach Deutschland. Es ist für uns Zeit, zu erkennen, dass es mit dem bloßen -bürokratischen Abarbeiten des Acquis communautaire schon lange nicht mehr alleine getan ist. Dass kein Missverständnis aufkommt: Ich bin schon davon überzeugt, dass es richtig war und nach wie vor richtig ist, eine Einzelbetrachtung bei der Heranführung an die Europäische Union sowie an europäische Standards und Strukturen vorzunehmen. Spätestens jedoch die gewaltsamen Aufstände in Mazedonien im letzten Monat, die heute schon mehrfach in der Debatte angesprochen wurden, sollten uns wachrütteln. Ich will mich nicht an Spekulationen darüber beteiligen, welche Hintergründe und Hintermänner bei den kämpferischen Aufständen in Mazedonien eine Rolle gespielt haben. Für mich steht jedenfalls fest, dass die Akteure eine Erosion der relativen Stabilität in der Region zum Ziel haben; das sollte uns mit Sorge erfüllen. Das ist eine gefährliche Situation. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Europäische Union – ich meine ausdrücklich nicht die Bürokraten in Brüssel, sondern die politische Führung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten – muss erkennen und handeln. Es bedarf des Entwurfs eines in die Zukunft dieser europäischen Region gerichteten politischen, strategischen Regionalplans mit dem Ziel, dauerhaft Stabilität und Sicherheit in der Region zu etablieren. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang die Gelegenheit nutzen, die fünf EU-Mitgliedstaaten, die noch immer nicht das Kosovo als eigenständigen, souveränen Staat anerkannt haben, aufzurufen, das Versäumte nachzuholen. Durch die Nichtanerkennung wird nicht allein das Kosovo in seiner Entwicklung behindert, sondern auch andere Länder der Region. Ich halte das für die -Europäische Union für einen untragbaren, ja beschämenden Zustand, der alsbald zu beenden ist. (Beifall der Abg. Marieluise Beck [Bremen] – Beifall bei der CDU/CSU) – Ja, da kann man applaudieren. Vielen Dank, Frau Kollegin Beck, das finde ich sehr nett von Ihnen. Das gilt aber natürlich auch für die anderen. Südosteuropa muss als Region wieder mehr in den Fokus unserer Politik gelangen und auf der politischen Prioritätenliste ein ganzes Stück weit nach oben rücken. Natürlich bin ich mir der Überlagerung durch andere Krisengebiete und andere politische Probleme auf der Welt bewusst. Aber es ist unsere Aufgabe, ein stärkeres öffentliches Bewusstsein zu schaffen und zu schärfen. Ich habe die Befürchtung, dass wir sonst zulassen, dass eine Krise mitten in Europa und sehr nahe an den Grenzen zu Deutschland entsteht. Die Folgen wären unabsehbar, und die Kosten – nicht nur finanzieller Art – wären erheblich. Wir beobachten in letzter Zeit verstärkt etwas, das nicht neu ist, sondern – das weiß man, wenn man recherchiert und sich das noch einmal ins Gedächtnis ruft – seit Jahren vorhanden ist. In letzter Zeit rückt verstärkt ins Blickfeld, dass verschiedene Finanzierungsströme den Neubau von Moscheen in Bosnien-Herzegowina, aber auch in anderen Staaten der Region ermöglichen. Diese Geldströme kommen aus Saudi-Arabien, den Emiraten, dem Iran, dem Irak, auch aus der Türkei. Wir hören in letzter Zeit mehrfach davon, dass es Geldprämien dafür gibt, dass Frauen Kopftücher tragen und dass sich Männer lange Bärte wachsen lassen. Zudem gibt es Geld für den Besuch von Moscheen. Radikale Islamisten des sogenannten „Islamischen Staats“ rekrutieren junge Muslime im Kosovo und in anderen Ländern der Region. In den letzten zwei Jahren kamen allein aus dem Kosovo über 200 Foreign Fighters. Das ist eine bedrohliche Situation. Die Versprechungen des „Islamischen Staats“ fallen auf den Nährboden von 70 Prozent Jugendarbeitslosigkeit im Kosovo. Es entsteht ein radikaler Islam in Europa. Wir, die Europäer, müssen uns angesichts dieser Entwicklung fragen, warum wir es eigentlich nicht schaffen, diesen jungen Frauen und Männern eine attraktive Perspektive in ihrem eigenen Land, eingebunden in euroatlantische Strukturen, anzubieten. Damit komme ich zur Visaliberalisierung. Ich weiß, dass das in der Diskussion problematisch gesehen wird. Aber es handelt sich um eine Ungerechtigkeit. Das Kosovo ist das einzige Land in der Region, mit dem es noch keine Visafreiheit gibt. Ich werbe dafür, dass wir uns noch einmal damit befassen. Die Kriterien der Roadmap sind allesamt vom Kosovo erfüllt worden. Abschließend will ich noch einen Gedanken in die Debatte einführen, den wir in der Westbalkan-Runde der Unionsfraktion in der letzten Zeit ventiliert haben. Wir haben uns darüber Gedanken gemacht, ob wir KFOR nicht in Strukturen regionaler Verantwortung weiterentwickeln sollen. Wir haben die Idee, ein regionales, NATO-geführtes Hauptquartier mit einer revolvierenden Kommandoführung zu etablieren. Das soll nichts anderes heißen, als dass die Länder der Region Stück für Stück zunehmend mehr eigene Verantwortung für die Sicherheit und Stabilität in der gesamten Region übernehmen. Ich denke, das ist eine Idee, die es wert ist, weiter diskutiert und verfolgt zu werden. Das muss unser Ziel sein. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Florian Hahn, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Florian Hahn (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entwicklungen in den letzten Jahren in der Region sind, optimistisch gesehen, ein Beispiel dafür, dass die Europäische Union eine große Anziehungskraft ausstrahlt und wichtige Impulse im Land und in der Region setzt. Ohne die Aussicht, Verhandlungen über einen Beitritt im Falle Serbiens oder eine Assoziierung im Falle des Kosovo aufzunehmen, wäre es nie zum Durchbruch in den Gesprächen zwischen Serbien und Kosovo gekommen. Vor allem Serbien als EU-Beitrittskandidat muss sich jetzt erst recht an den angestrebten Zielen messen lassen und alles in seiner Macht Stehende tun, um eine nachhaltige Stabilisierung im Norden des Kosovo zu unterstützen. Der serbischen Regierung ist auch ganz klar, dass ein Gelingen ihrer Kandidatur wesentlich vom Dialog zwischen Belgrad und Pristina abhängt. Das haben wir ihr klargemacht. Neben den zahlreichen positiven Entwicklungen muss aber auch ganz klar gesagt werden: Die Lage in der Republik Kosovo ist zwar grundsätzlich ruhig und stabil; allerdings bleibt das Eskalationspotenzial im serbisch dominierten Norden des Kosovo weiterhin hoch. Leider erkennen Serbien und auch fünf EU-Mitgliedsländer die staatliche Unabhängigkeit des Kosovo nach wie vor nicht an. Das ist sehr verdrießlich. Der Kollege Peter Beyer hat das zu Recht gesagt. Auch der Zwischenfall am 24. Mai erinnert an alte Zeiten im Kosovo. Unbekannte haben eine EULEX-Patrouille beschossen. Es kam zu Schäden an den geschützten Fahrzeugen mit fünf Insassen, darunter im Übrigen auch ein deutscher Polizist. Diese Insassen konnten Gott sei Dank unverletzt das Auto verlassen. Es sind solche Rückschläge, die uns zeigen, wie wichtig eine weitere Präsenz der KFOR-Truppen ist. Auch die Situation im angrenzenden Mazedonien – darüber wurde ebenfalls schon gesprochen – hat das Potenzial, die gesamte Region zu destabilisieren, da die Bevölkerungsgruppen über die Landesgrenzen hinweg ethnisch eng miteinander verbunden sind. Die schweren Kämpfe nahe der Grenze zum Kosovo im letzten Monat haben gezeigt, dass wir unerwartete Zwischenfälle, die zu einer Anspannung der Lage führen, nicht ausschließen können. Die internationale Truppenpräsenz von KFOR bleibt deshalb so lange nötig, bis die Sicherheitsorgane Kosovos, gegebenenfalls unterstützt durch die EU-Mission EULEX, im Kosovo ein sicheres und stabiles Umfeld aufrechterhalten können. Wir wissen, dass unsere militärische Unterstützung und unsere sicherheitspolitische Arbeit nur nachhaltig sein können, wenn wirtschaftliche Kooperation und Entwicklungszusammenarbeit den Weg flankieren. Kosovo leidet zum einen noch immer unter der historischen Unterentwicklung aus der osmanischen Zeit und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, aber auch unter den Folgen der ökonomischen Marginalisierung unter dem Milosevic-Regime. Die Wirtschaftsentwicklung kann nicht mit dem überdurchschnittlichen Bevölkerungswachstum mithalten. Die Auswirkungen sind verheerend, und das bekommen auch wir in Deutschland deutlich zu spüren. Die Flüchtlingswelle aus dem Kosovo hat sich mit 28 000 Asylbewerbern allein Anfang 2015 um das Sechzehnfache im Vergleich zum Vorjahr vergrößert. In einer Zeit, in der Europa Ziel von Hundertausenden notleidenden Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten des Nahen Ostens und Afrikas ist, liegt es auf der Hand, dass Deutschland diese Welle der Einwanderer aus dem -Kosovo und aus dem gesamten Balkan nicht auch noch schultern kann. Wir müssen uns verstärkt daranmachen, den Menschen in ihrer Heimat eine Perspektive zu bieten. Bundesminister Dr. Müller hat deshalb bei seiner Reise auf den Balkan betont, dass die Ursachen für die Flucht aus dem Herkunftsland noch intensiver bekämpft werden müssen. Hierfür gibt es bereits Zusagen von über 25 Millionen Euro allein im Jahre 2015. Wenn wir also über die KFOR-Mission debattieren, ist uns klar, dass dieses Mandat neben unserem entwicklungspolitischen Engagement für die Region ausschlaggebend ist. Es ist viel zu früh, den Kosovo und Serbien auf sich allein zu stellen. Wir müssen die Länder auf ihrem ehrgeizigen Weg in die EU weiter unterstützen. Das KFOR-Mandat muss ein weiteres Mal verlängert werden. Um auf den Debattenbeitrag von Frau Beck einzugehen: Wir müssen weiterhin für ausreichend Luft im Kosovo sorgen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/5052 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE sowie den Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Leistungsschutzrechtsaufhebungsgesetz – LSR-AufhG) Drucksache 18/3269 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/4987 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Martin Dörmann, SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Martin Dörmann (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das heute in Rede stehende Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde in der vergangenen Wahlperiode von der schwarz-gelben Koalition beschlossen. Wie Sie wissen, hat damals die SPD-Bundestagsfraktion gegen das Gesetz gestimmt, (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Gute Entscheidung!) wie ich finde, aus guten Gründen. Union und SPD haben hier also eine gegensätzliche Auffassung. Dies ist der Hintergrund dafür, dass wir uns im Koalitionsvertrag zunächst darauf verständigt haben, die Wirkung des Gesetzes zu überprüfen. Eine Evaluierung soll darüber Aufklärung bringen, wie das Gesetz wirkt und welche Konsequenzen hieraus gezogen werden müssen. Da wir uns in der Großen Koalition auf dieses Verfahren verständigt haben, werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen, durch den die Aufhebung dieses Gesetzes bereits jetzt herbeigeführt würde. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das ist ein gemeinsamer Gesetzentwurf!) – Es handelt sich um einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen. Dennoch möchte ich die heutige Debatte dafür nutzen, hier noch einmal darzulegen, warum die SPD-Fraktion dem Leistungsschutzrecht von Anfang an skeptisch gegenüberstand und die getroffene gesetzliche Regelung für problematisch hält. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann könnten wir es doch jetzt abschaffen!) Ich will zunächst in Erinnerung rufen, was die Ausgangslage der seinerzeitigen Debatte war. Wir alle leben in einer veränderten Medienwelt. Abos und Auflagen von Tageszeitungen gehen zurück. Das Anzeigengeschäft im Printbereich ist teilweise sogar dramatisch eingebrochen. Praktisch alle namhaften Titel haben gleichzeitig umfangreiche Internetportale aufgebaut, die bislang ganz überwiegend kostenlos genutzt werden können. Auch das Anzeigengeschäft ist stark in den Onlinebereich abgewandert, ohne dass hierdurch in der Regel aber bereits schwarze Zahlen geschrieben werden. Um auch in Zukunft guten Journalismus finanzieren zu können, werden deshalb nach und nach Bezahlangebote etabliert; denn gute Recherche kostet Geld, und Journalistinnen und Journalisten müssen für ihre kompetente und für die Gesellschaft immanent wichtige Arbeit angemessen entlohnt werden. Bezahlangebote werden sich aber nur dann auf Dauer durchsetzen können, wenn Urheberrechte gewahrt und journalistische Inhalte nicht von Dritten ohne Erlaubnis umfangreich genutzt werden. Nun gibt es im Netz die sogenannten News-Aggregatoren und Harvester. Sie sammeln die Inhalte anderer und bieten diese als eigene Dienstleistungen an, ohne von den Rechteinhabern die Erlaubnis dafür zu haben. Gemeint sind hier nicht die Suchmaschinen, die nur einige kurze Textschnipsel nutzen, sondern Plattformen, die illegal ganze Artikel verwenden. Gegen diese Rechtsverstöße in jedem Einzelfall erfolgreich vorzugehen, hat sich für die Verlage als schwierig erwiesen; denn Gerichte verlangen für jeden Artikel eine komplexe Darstellung der Rechtekette. Das hat viele Prozesse aus Sicht der Verlage unwirtschaftlich gemacht. Es geht also im Kern nicht darum, dass es an Rechten fehlt, sondern darum, dass die Rechtsdurchsetzung oftmals so schwierig ist, dass diese Rechte ins Leere zu laufen drohen. Gerade auch von Verlagsprotagonisten für ein Leistungsschutzrecht wurde uns übrigens bestätigt, es gehe im Kern um eine bessere Rechtsdurchsetzung bereits bestehender Urheberrechte. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich, wie übrigens auch der Bundesrat, deshalb dafür eingesetzt, Lösungen zu suchen, die eine bessere Rechtsdurchsetzung ermöglichen. Damit hätten wir uns viele Folgeprobleme des jetzt diskutierten Gesetzes erspart. Die schwarz-gelbe Koalition ist einen anderen Weg gegangen. Nach vielen Pirouetten zu Beginn hat man sich letztendlich entschieden, ein Leistungsschutzrecht zu zimmern, das im Wesentlichen auf Suchmaschinenbetreiber ausgerichtet ist, eigentlich namentlich auf Google. Wir haben das stets für einen falschen Ansatz gehalten; denn Suchmaschinen üben eine wichtige Lotsenfunktion im Netz aus. Sie bündeln und strukturieren nämlich die dort vorhandenen vielfältigen Informationen und machen sie so für die Nutzerinnen und Nutzer besser zugänglich. Zugleich profitieren gerade auch die Zeitungsportale; denn es werden zusätzliche Leser auf ihre Seiten gelenkt, durch die sich höhere Anzeigeneinnahmen erzielen lassen. Die beinahe monopolartige Stellung der Suchmaschine von Google ist allerdings dann ein Problem, wenn die Platzierung von Suchergebnissen nicht nach objektiven Kriterien erfolgt, sondern womöglich von den Geschäftsinteressen des Unternehmens mitbestimmt wird. Deshalb ist es der richtige Weg, dass nun im Rahmen der aktuellen Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz darüber nachgedacht wird, ob und in welcher Form es einer Regulierung von Suchmaschinen bedarf, um Transparenz und Diskriminierungsfreiheit zu sichern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das beschlossene Leistungsschutzrecht hat aus meiner Sicht bislang vor allem neue Rechtsunsicherheiten produziert, die nun übrigens gerichtlich geklärt werden müssen. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist so bei Gesetzen!) Fakt ist jedenfalls, dass Google nicht, wie eigentlich beabsichtigt, an Presseverlage zahlt, sondern diese zunächst ausdrücklich eingewilligt haben, dass Google verlinken kann, ohne dafür zu zahlen. Stand heute hat das Gesetz also aus meiner Sicht keines seiner Ziele erreicht, sondern vor allem dafür gesorgt, dass einige Anwälte wahrscheinlich noch auf Jahre hinaus ein sicheres Einkommen haben. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann können wir es doch abschaffen!) Von daher bin ich sehr gespannt, was die von der Koalition vereinbarte Evaluierung ergibt. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Nichts anderes!) Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin Wawzyniak. (Beifall bei der LINKEN) Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon eine Weile her, dass wir hier über den gemeinsamen Gesetzentwurf von Linken und Bündnis 90/Die Grünen zur Abschaffung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger diskutiert haben. Seit der ersten Lesung hat sich nichts geändert. Ich könnte Ihnen also noch einmal erklären, dass das Leistungsschutzrecht mehr schadet als nützt. Ich könnte Ihnen auch noch einmal erklären, warum dieses Leistungsschutzrecht nur Geschäftsmodelle der Verlage schützt und nicht die eigentlichen Urheberinnen und Urheber. Ich könnte Ihnen auch noch einmal erklären, warum Suchmaschinen Verlagen nicht schaden, sondern nützen, weil ihnen damit Nutzerinnen und bares Geld zugeführt werden. All das könnte ich noch einmal erzählen, und ich habe ernsthaft das Gefühl, dass ich Ihnen das tatsächlich noch einmal erklären muss. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Denn anstatt zu schauen, was aufgrund dieses Gesetzes wirklich abläuft, scheint gerade die Union für alle Argumente unzugänglich zu sein, sich die Finger in die Ohren zu stecken und zu sagen: Lalala, ich hör’ dich nicht. – Man denkt sogar daran, diese Idee auch noch auf europäischer Ebene einzuführen. (Ansgar Heveling [CDU/CSU]: Sehr gut! – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was für ein Schwachsinn!) – Das ist Schwachsinn; das hat auch die Anhörung, die wir im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz durchgeführt haben, allen vor Augen geführt. Die Mehrheit der anwesenden Sachverständigen hat dargelegt, warum das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schädlich ist. Mehrere Sachverständige machten darauf aufmerksam, dass das Gesetz so ungenau formuliert ist, dass erst Gerichte klären müssen, was eigentlich genau drinsteht. (Ansgar Heveling [CDU/CSU]: Üblicher Weg!) Diese rechtliche Klärung kann dann gut zehn Jahre dauern. (Ansgar Heveling [CDU/CSU]: Das wird schneller gehen!) Im schnelllebigen digitalen Bereich sind zehn Jahre eine halbe Ewigkeit, und schon in der kurzen Zeit, in der das Leistungsschutzrecht nun gilt, hatte es verheerende Auswirkungen auf den Markt. Elf Start-ups mussten bereits wegen der Leistungsschutzregelung in Deutschland aufgeben, erklärte Professor Spindler in der Anhörung. Wie viele werden das in zehn Jahren sein?, frage ich Sie, die Sie ja so innovationsfreundlich sein wollen. Währenddessen schaut Google seelenruhig zu, wie Konkurrenz bereits im Keim erstickt wird. Aber Hauptsache, der Axel-Springer--Verlag kann Geld dafür verlangen, dass Nutzerinnen und Nutzer auf seine Webseiten geleitet werden. Die Absurdität des Leistungsschutzrechts für Presseverleger brachte Professor Malte Stieper auf den Punkt: Kleinste Textausschnitte sollen lizenzpflichtig sein, aber die komplette Veröffentlichung eines Artikels an einer Litfaßsäule wäre erlaubt. – Das ist nun wirklich absurd. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun hat auch Spanien versucht, mit einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger aktiv zu werden. Was ist passiert? Google hat Google News in Spanien eingestellt. Die Nutzerzahlen der Onlinemedien brachen derart ein, dass dieselben Verlage, die zuerst darum gebeten hatten, das Leistungsschutzrecht einzuführen, jetzt -darum betteln, dass es wieder abgeschafft wird. Auch hierzulande scheint man sich der Leistung, die Google erbringt, bewusst zu sein; sonst hätte man Google kaum von der Lizenzzahlung ausgenommen. – Nach alledem möchte ich jetzt genau wissen: Was nehmen Suchmaschinen den Verlagen eigentlich weg? Nichts! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Mir reicht das alles aus, um das Leistungsschutzrecht sofort, und zwar mit der Abstimmung, abzuschaffen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich brauche keine weitere Evaluation, auf die Union und SPD laut ihrem Koalitionsvertrag noch warten wollen. Die Große Koalition erweist sich als Bollwerk gegen Innovation und für Rechtsunsicherheit. Es wird aber die Zeit kommen, wo auch Sie merken, dass das Leistungsschutzgesetz Unsinn ist. Je eher, desto besser! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Denn ein derart innovationsfeindliches Gesetz, das nur Rechtsunsicherheit schafft und nichts an der Lage von Urheberinnen und Urhebern verbessert, hat nichts anderes verdient als ein schnelles Ende. Wenn Sie mir nicht glauben, dann lesen Sie im Bericht der Monopolkommission „Herausforderung digitale Märkte“ die Randnummer 287. Auch dort steht, dass das nicht mit gesetzgeberischen Maßnahmen, sondern mit Wettbewerb geht. Deshalb stimmen Sie heute einfach zu! (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner für die CDU/CSU-Fraktion ist Ansgar Heveling. (Beifall bei der CDU/CSU) Ansgar Heveling (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich zu wählen hätte zwischen einem Land mit einer Regierung, aber ohne Zeitung, und einem Land mit Zeitung, aber ohne Regierung, dann würde ich mich für das Land ohne Regierung entscheiden. Auf diese prägnante Formel brachte der dritte Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Thomas Jefferson, sein Verständnis der Bedeutung von Zeitungen für die Demokratie. Heute würden dem Hauptverfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung wahrscheinlich die Tränen in den Augen stehen, sollte er sich die Situation des Zeitungsmarktes in den Vereinigten Staaten von Amerika anschauen. Die USA sind zwar noch nicht ganz ein Land ohne Zeitungen; aber das Zeitungssterben in der Fläche ist dort evident. Wir wollen kein Land ohne Zeitungen sein. Deshalb haben wir zum Schutz von Presseerzeugnissen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt. Wir -haben ein Recht und keine Rechtunsicherheit geschaffen. Mit „wir“ meine ich in der Tat die christlich-liberale Koalition der letzten Wahlperiode. Allerdings hat der Bundesrat mit einer anderen politischen Färbung dieses Gesetz in der letzten Wahlperiode gebilligt. (Martin Dörmann [SPD]: Nein, das stimmt ja gar nicht!) Zunächst ist festzustellen, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in diesen Wochen spannende Entwicklungen erlebt. Schauen wir zum einen nach Österreich. Dort wird das Parlament noch vor der Sommerpause die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage beschließen. Das Gesetz orientiert sich explizit an der deutschen Regelung. Allerdings werden bei der Formulierung des Schutzgegenstandes sowie bei den einzuräumenden Verwertungsrechten teilweise sogar viel weiterreichende Ansätze als das deutsche Vorbild vorgeschlagen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Sie werden noch sehen, was sie davon haben!) Zum anderen blicken wir nach Brüssel. Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger denkt über die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechtes nach. Neben Deutschland hat auch Spanien bereits ein Leistungsschutzrecht eingeführt. In Spanien hat Google daraufhin seinen Newsdienst abgeschaltet. Diese Reaktion ist gerade ein Argument für die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechtes; denn in der europaweiten Dimension könnte es sich Google sicherlich nicht leisten, seinen Newsdienst einfach abzuschalten. In der EU-weiten Synopse können wir also feststellen, dass Deutschland mit der Einführung des Leistungsschutzrechtes eine Vorreiterrolle übernommen hat. Auch deshalb werden wir den hier vorliegenden Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen heute ablehnen. Aber bleiben wir noch einen Moment bei Google: Eric Schmidt, Google-Chef, verlautbarte vor kurzem, er fühle eine „moralische Verantwortung, um Nachrichten beim Überleben zu helfen, ohne die die Demokratie -leiden würde“. Das klingt nachgerade etwas zynisch. Würde Herr Schmidt tatsächlich die Bedeutung von Medien für die Demokratie und Meinungsvielfalt anerkennen, die im Übrigen in Deutschland Verfassungsrang hat, könnte er auch das Leistungsschutzrecht als geltende Gesetzeslage akzeptieren. Stattdessen streut Google nun in einer auf drei Jahre befristeten Initiative 150 Millionen Euro über die europäische Verlagslandschaft als Geschenk aus und ignoriert gleichzeitig geltendes Recht. Google könnte mit den Verlagen ohne Weiteres die nötigen Lizenzen abschließen, aus deren Einnahmen die Verlage dann in digitale Innovation investieren könnten. So aber setzt sich Google einfach über geltendes Recht hinweg. Aber auch aus weiteren Gründen werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. Zum einen steht die Evaluierung des Leistungsschutzrechtes durch die Bundesregierung noch aus. Diese haben wir vereinbart, und das werden wir abwarten. Zum anderen ist im Laufe des Sommers zu erwarten, dass die Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt über den dort vorgelegten Tarif der VG Media erfolgen wird. Dies ist im Übrigen der für Verwertungsgesellschaften übliche Weg einer Tarifveröffentlichung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage haben wir eine ordnungspolitische Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung stellen wir als CDU/CSU nicht infrage. (Beifall bei der CDU/CSU) In seiner knapp zweijährigen Daseinsgeschichte steht das Leistungsschutzrecht für Presseverleger noch am Anfang seiner Entwicklung und Durchsetzung. Es ist nicht untypisch im Urheberrecht, dass einzelne Aspekte eines Gesetzes streitbehaftet sind. Deswegen müssen wir die Klärung einzelner Rechtsbegriffe im Rahmen von Schieds- und Gerichtsverfahren abwarten. Das ist der natürliche Gang der Dinge. Auch die stattgefundene Anhörung im Rechtsausschuss hat differenzierte Ergebnisse erbracht. Diese Ergebnisse sprechen aber aus unserer Sicht in keiner Weise dafür, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage aufzuheben. Die Entwicklungen rund um das Leistungsschutzrecht werden wir weiter mit Spannung und Interesse verfolgen. Den vorliegenden Gesetzentwurf werden wir heute ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Tabea Rößner. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht muss weg“, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) dieser Satz kommt nicht von mir – könnte er aber auch –, sondern vom ehemaligen SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück. Der Mann hatte zwar nicht immer recht, aber hier schon. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist ein so haarsträubender und kontraproduktiver Blödsinn, dass es besser gestern als heute abgeschafft gehört. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Ansgar Heveling [CDU/CSU]: Kommen auch Argumente oder nur Blödsinn?) Nichts, was sich die Union und vor allem die Großverlage von dem Leistungsschutzrecht versprochen haben, ist eingetreten. Es floss kein Geld, kein Cent, schon gar nicht an die Urheberinnen und Urheber. Stattdessen haben die Verlage unter dem Druck der schwindenden Klickzahlen ausgerechnet Google eine Art Gratislizenz erteilt und damit das Leistungsschutzrecht endgültig ad absurdum geführt. Gleichzeitig streitet sich die Verwertungsgesellschaft VG Media mit Google vor Gericht. Andere, kleinere Aggregatoren wie Rivva haben ihren Dienst vorsichtshalber stark eingeschränkt. Aus der IT-Wirtschaft hört man, dass Unternehmen in Deutschland wegen der unsicheren Rechtslage keine neuen Ideen für Content-Verwertung austesten wollen. Ein Hang zur Besserwisserei liegt mir völlig fern; aber es ist schon unglaublich, dass alles, aber auch wirklich alles, wovor wir bei der Einführung gewarnt haben, wahr geworden ist: Innovationsbremse, Rechtsunsicherheiten und eine Stärkung der großen Anbieter zulasten der kleinen. Das Leistungsschutzrecht schafft das Gegenteil vom Versprochenen, und diesen gesetzgeberischen Bumerang wollen Sie ernsthaft beibehalten. Jetzt kommen Sie von der Koalition wieder mit dem Argument, dass wir die Evaluation abwarten sollten; Herr Dörmann hat es eben auch gesagt. Ich bin wirklich kein ungeduldiger Mensch; aber auf die Evaluation warten wir jetzt schon seit anderthalb Jahren vergebens. Seien wir doch ehrlich: Evaluieren ist doch nichts anderes als ein Euphemismus für großkoalitionäres Aussitzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Was genau soll denn überhaupt evaluiert werden? Die Fakten liegen doch auf dem Tisch. Wenn etwas nicht nützt, sondern nur schadet, dann braucht man es nicht. Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Falls der bei Ihnen nichts gilt – das würde einiges erklären –, dann überzeugen die Experten Sie ja vielleicht. Sowohl in einem Fachgespräch des Ausschusses Digitale Agenda als auch in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf im Rechtsausschuss wurde von der deutlichen Mehrheit der Experten die Abschaffung des Gesetzes gefordert – nebenbei bemerkt: auch von Sachverständigen, die die Koalition eingeladen hatte –, von den unzähligen kritischen Stellungnahmen im Vorfeld einmal ganz abgesehen. Ich fasse also zusammen: Die Fakten sprechen gegen das Leistungsschutzrecht, der Menschenverstand tut es, die Experten tun es, im Übrigen auch der Bundesrat; das können Sie in einer Entschließung des Bundesrates gerne nachlesen. Wir wollen es nicht. Die Verlage nutzen es nicht. Also: Korrigieren Sie einen großen Fehler und schaffen Sie dieses Unglück endlich ab! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie der Abg. Edelgard Bulmahn [SPD]) Ich wende mich auch direkt an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Heute müssen Sie Flagge zeigen. In der vergangenen Legislaturperiode waren Sie noch sehr geschlossen gegen das Leistungsschutzrecht. Und nun? Es hat sich nichts an den Tatsachen geändert; aber es braucht keinen Propheten, um zu wissen, dass Sie auch heute leider nicht das Richtige tun werden. Mit Verweis auf den Koalitionsvertrag und die Evaluation akzeptieren Sie das Leistungsschutzrecht. Wie schon bei der Vorratsdatenspeicherung sagen Sie auch hier vorher das eine und machen dann doch das andere. Wie fühlt es sich eigentlich an, der netzpolitische Dackel der Union zu sein? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich präsentiere Ihnen ein allerletztes Argument gegen das Leistungsschutzrecht. Heute Morgen haben wir in diesem Haus passenderweise über den Bürokratieabbau diskutiert. Ich denke, der gesamte Prozess rund um Snippets, Verwertungsgesellschaften, Anhörungen, rechtliche Unklarheiten, Klagen und Gegenklagen hat gezeigt: Sie sollten heute unserem Gesetzentwurf zustimmen und für etwas weniger Bürokratie und Wahnsinn in diesem Land sorgen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schutz des geistigen Eigentums ist Ausprägung der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und -damit ein wesentliches Strukturmerkmal unserer -Wirtschaftsordnung. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde nach langen und zugegebenermaßen intensiven Debatten im Jahr 2013 eingeführt, um im sensiblen Bereich der Presse und Verlage die Urheberschaft von Texten zu sichern und journalistische Arbeit zu würdigen. Dabei geht es um mehr als nur den Schutz rein wirtschaftlicher Belange. Ein demokratisches und freiheitliches Gemeinwesen muss ein lebendiges Interesse an einer funktionierenden Presselandschaft haben, welche die Vielfalt der Meinungen bündelt und durch die Wahrnehmung öffentlicher Kontrolle zur Meinungsvielfalt und Pluralität beiträgt. Eine solche Presselandschaft ist allerdings nicht zum Nulltarif zu haben. Qualität kostet, und eine gute journalistische Arbeit hat zu Recht ihren Preis. Es ist nicht gerecht, wenn diejenigen, die mit hohem Aufwand eine Leistung erbringen, mit ansehen müssen, wie andere davon profitieren, ohne dass der Urheber selbst an der Verwertung beteiligt wird. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Der wird ja nicht beteiligt!) Daher ist den Herstellern das Recht eingeräumt worden, ihre Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken zugänglich zu machen. Suchmaschinen sollen nach Bezahlung diese Presseerzeugnisse nutzen können, Überschriften und Textausschnitte sind frei. Diese Erwägung folgt damit anderen Vermarktungsmustern im Bereich des geistigen Eigentums. Diese grundsätzlichen Überlegungen zur Einführung des Leistungsschutzrechtes im Jahr 2013 waren richtig. Sie sind es auch heute noch. (Zuruf von der LINKEN: Niemand klatscht! – Heiterkeit bei der LINKEN) Ich möchte nicht verschweigen, dass das Leistungsschutzrecht zum Zeitpunkt der Verabschiedung umstritten war und wir auch heute eine kontroverse Debatte führen. Es gibt auch hörenswerte Gründe, die eine andere Richtung aufzeigen können. Jedenfalls spricht -gegen das Leistungsschutzrecht nicht, dass offene Rechtsbegriffe existieren. Die Klärung unbestimmter Rechtsbegriffe ist Kernaufgabe der Rechtsprechung. Die Gerichte klären die konkrete Reichweite und die Grenzen des Leistungsschutzrechts anhand von Einzelfällen unter Betrachtung aller Einzelheiten. Das ist gelebte Gewaltenteilung. Deswegen spricht im Ergebnis nichts dafür, jetzt schon Ihrem Gesetzentwurf zu folgen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Wirksamkeit des Leistungsschutzrechts in dieser Periode evaluiert wird. Aber diese Evaluation ist nicht beendet. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann kommt sie denn?) Es sind Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren anhängig. Diese sollten wir abwarten. Wir sollten uns mit diesem Thema befassen und die Erkenntnisse berücksichtigen. Erst klug überlegen, dann handeln, das ist der Kern verantwortungsvoller Politik. (Beifall bei der CDU/CSU) Wie auch immer diese ergebnisoffene Evaluation am Ende des Tages ausgehen wird: Die Union steht zum Schutz des geistigen Eigentums als grundsätzliches Ordnungsprinzip. Wir stehen zu einem modernen und tauglichen Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Deswegen werden wir für heute Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Und in 14 Tagen?) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Debatte angekommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung des Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4987, den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3269 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, und mit dieser Ablehnung entfällt laut unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: Beratung des Antrags der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolution 2100 (2013) und 2164 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013 und 25. Juni 2014 Drucksache 18/5053 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss gemäß § 96 der GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann sind Sie damit einverstanden. Bevor ich nun der Kollegin Bulmahn das Wort gebe, möchte ich die Gäste aus Mali auf der Tribüne ganz herzlich begrüßen, darunter zwei Mitglieder des Parlaments in Mali, die unserer Diskussion hier folgen. Herzlich willkommen! (Beifall) Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Edelgard Bulmahn. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Edelgard Bulmahn (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Mittag hatte ich ein hochinteressantes Gespräch mit der malischen Delegation. Ein Teil der Delegation nimmt jetzt an unserer Debatte teil. Die Delegation besucht Deutschland, um sich über den deutschen Föderalismus zu informieren, über die Art und Weise, wie wir Macht- und Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen in unserem Land organisiert haben und wie die Verwaltungen tätig sind. Ich freue mich sehr, dass wir die Möglichkeit haben, von unseren Erfahrungen hier etwas mitzuteilen. Ich hoffe sehr, dass dieser Besuch für Sie alle ein sehr ertragreicher und erfolgreicher wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Julia Obermeier [CDU/CSU]) Vor gut einem Monat hatten meine Kollegin Bärbel Kofler, noch ein weiterer Kollege und ich die Möglichkeit, Mali selbst zu besuchen, auf Einladung des Präsidenten des malischen Parlaments. Das Ziel dieses Besuches waren Verhandlungen und Gespräche über eine engere Zusammenarbeit zwischen dem malischen Parlament und dem deutschen Parlament, um das malische Parlament auch in der Verbesserung seiner Arbeitsbedingungen und damit auch der Arbeitsmöglichkeiten zu unterstützen. In den Gesprächen, die wir in Mali mit Regierungsvertretern – darunter mit dem Premierminister –, mit vielen Parlamentarierinnen und Parlamentariern, aber auch mit Vertretern unterschiedlicher politischer Gruppen und mit zivilen Organisationen geführt haben, wurde immer wieder deutlich, wie groß die Hoffnung der Menschen in Mali auf den Friedensprozess ist und wie wichtig auch die Unterstützung ist, die wir von unserer Seite aus in Mali leisten. Wenn man die Situation heute vergleicht mit dem Mali am Abgrund, 2013, dann kann man sagen, dass in den letzten zweieinhalb Jahren wirklich Erstaunliches, viel erreicht worden ist. Es gibt zwar immer noch große Herausforderungen, vor denen Mali steht – sowohl das Parlament als auch die Menschen –, aber es gibt auch enorme Fortschritte: die weitgehende Wiederherstellung der territorialen Integrität des Staates, die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen – also die Rückkehr zur demokratischen Ordnung –, eine deutliche Verbesserung der Sicherheitslage, das Waffenstillstandsabkommen von Kidal, aber vor allen Dingen auch der Friedensprozess von Algier, der Abschluss des Vertrages für Frieden am 15. Mai und die Bereitschaft und die Ratifizierung, die jetzt am 20. Juni durch die Gruppen auch noch geleistet werden wird, die diesen Friedensvertrag bisher nicht unterschrieben haben. Das sind gewaltige Fortschritte, die in den letzten zweieinhalb Jahren erreicht werden konnten. Wir haben von deutscher Seite aus diese gewaltigen Fortschritte unterstützt – und werden dies auch weiter tun – durch die Bereitstellung von Entwicklungszusammenarbeit, durch die Unterstützung des Landes in seiner kulturellen, wirtschaftlichen und auch sozialen Entwicklung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, all das wäre nicht möglich gewesen ohne die militärische Intervention von Frankreich und ohne die VN-Mission -MINUSMA. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist Mali auch ein Beispiel dafür, dass eine apodiktische Ablehnung jeglicher militärischer Einsätze – ich rede über VN-Missionen – oder ein apodiktisches Gegenüberstellen von zivilen Missionen, zivilen Hilfestellungen und Interventionen und militärischen der Sache nicht gerecht wird. Sicher sind zivile Hilfestellung und Unterstützung, ziviles Krisenmanagement immer besser, wenn es diese Möglichkeit noch gibt; aber manchmal brauchen wir auch ein militärisches Eingreifen, damit wir überhaupt erst einmal wieder politische Verhandlungen führen können und ein politischer Prozess beginnen kann. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) MINUSMA ist eine VN-Mission, die erstens eine militärische Komponente enthält, um die Sicherheitslage weiter zu stabilisieren und die Bevölkerung zu schützen, die zweitens aber auch eine starke zivile und entwicklungspolitische Seite hat: (Dr. Franz Josef Jung [CDU/CSU]: Vernetzte Sicherheit!) indem die Mission die Umsetzung des Vertrages von Algier unterstützt, indem die Dezentralisierung, die in diesem Vertrag niedergelegt worden ist, unterstützt wird, indem der politische Dialog, die nationale Aussöhnung, unterstützt wird und indem dafür Sorge getragen wird, dass die Menschenrechte beachtet werden. Ich glaube, dass dieser Einsatz, dass diese Mission und das, was wir zusätzlich tun, zeigen, wie wichtig es ist, dass wir bei einer wirklich massiven Krise in einem Land, bei Bürgerkrieg oder bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen, einen multidimensionalen Ansatz wählen – wir können das auch einen kohärenten Ansatz nennen –, der neben dem militärischen Einsatz auch die zivilen Elemente umfasst. Ich finde es schade, dass wir in den Debatten oft nur über die militärische Mission sprechen, aber nicht über die zivile Hilfe und Unterstützung, die wir gleichzeitig leisten. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen auch in diesem Parlament ganzheitlich denken und ganzheitlich agieren. Wir sollten den gesamten Umfang der Missionen inklusive der Hilfestellungen betrachten. Dann, glaube ich, wird deutlich, wie wichtig es ist, dass wir uns engagieren, dass wir außenpolitisch mehr Verantwortung übernehmen; denn so können wir wirklich dazu beitragen, die Lebensverhältnisse in den Ländern zu verbessern. So können wir den Menschen eine neue Perspektive geben. So können wir sie dabei unterstützen, diese Perspektive zu entwickeln. Deshalb ist es richtig, dass wir uns neben dem militärischen Einsatz im Rahmen von MINUSMA auch an politischen und sozialen und auch an Programmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligen. Wir unterstützen im Übrigen auch das Parlament, weil das Parlament eine ganz erhebliche Verantwortung besitzt. Es hat eine wichtige Aufgabe und eine erhebliche Bedeutung für gutes Regieren in einem Land. Gelegentlich vergessen wir als Parlamentarier das. Dabei müssten wir das aus eigener Erfahrung sehr gut wissen. Deshalb will ich an dieser Stelle die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Parlament in Mali unterstreichen. Diese Zusammenarbeit bezieht sich nicht nur auf die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten, sondern wir unterstützen Mali auch bei dem Aufbau und der Weiterentwicklung regionaler Parlamente und Verwaltungen. Damit unterstützen wir das Land mit Blick auf eine gute Regierungsführung. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Gute Regierungsführung ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass ein Land eine friedliche und stabile Entwicklung nimmt. Wie wichtig das ist, hat gerade erst eine Umfrage gezeigt, die morgen den VN zur Kenntnis gegeben wird. Nach dieser Umfrage sagen 70 Prozent der Bevölkerung Malis, dass die Sicherheitslage in Mali, dass friedliche, stabile Verhältnisse für sie eine ganz große Bedeutung haben. Knapp 50 Prozent sagen, dass ihnen die Arbeitslosigkeit, die soziale Entwicklung insgesamt große Sorgen bereiten. Deshalb unterstreiche ich zum Schluss noch einmal, wie wichtig es ist, dass wir den kohärenten Ansatz, den wir gewählt haben, fortsetzen. Die kulturelle Zusammenarbeit gehört im Übrigen auch dazu: Deutschland unterstützt Mali bei der Restaurierung der wunderbaren Bibliothek von Timbuktu. Auch das gehört dazu, weil das ein wichtiger Teil der Geschichte und Tradition Malis ist. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bei allem Engagement, Frau Bulmahn, Sie müssen zum Schluss kommen. Edelgard Bulmahn (SPD): Ich plädiere deshalb ausdrücklich dafür, dieser Mission zuzustimmen. Wenn Sie das Land besuchen, werden Sie selbst erleben, wie wichtig das ist. – Da geht mir das Herz über, Frau Präsidentin. Ich hoffe, Sie sehen es mir nach. – Ich bitte Sie sehr, der Fortsetzung dieser Mission zuzustimmen, weil das für die Menschen in Mali von ungeheurer Bedeutung ist. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt der Kollege Niema Movassat. (Beifall bei der LINKEN) Niema Movassat (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss Ihnen sagen: Wir diskutieren hier über einen Bundeswehreinsatz in Mali, und es ist, wenn ich es richtig sehe, niemand vom Auswärtigen Amt da. Das überrascht mich schon ein bisschen, weil es natürlich dazugehört, dass auch das Auswärtige Amt bei der Debatte im Parlament dabei ist. (Beifall bei der LINKEN) Ich muss sagen: Die Bilanz dieses Einsatzes der Bundeswehr ist schlecht. Der erste Grund dafür ist, dass das Zivile zu kurz kommt. Eigentlich soll der Einsatz in Mali ein Musterbeispiel für den vielgepriesenen vernetzten Ansatz aus Bundeswehr, Polizeiausbildern und zivilen Maßnahmen sein. Aber wo sind die deutschen zivilen Beiträge im Rahmen von MINUSMA? Ich sehe bloß Militär: (Edelgard Bulmahn [SPD]: Haben Sie keine Ohren, um zuzuhören?) Bundeswehrsoldaten, die andere Soldaten ins Einsatzgebiet fliegen und französische Kampfflugzeuge auftanken, daneben Bundeswehrsoldaten, die malische Soldaten ausbilden. Die Probleme in Mali werden so nicht gelöst. Schon deshalb ist der Einsatz abzulehnen. (Beifall bei der LINKEN) Der zweite Grund: Die Ursache für den Dauerkonflikt im Land wird nicht angepackt. Armut und Perspektiv-losigkeit im Norden Malis sind die Gründe dafür, dass sich junge Menschen den Separatisten und Islamisten anschließen. Diese locken mit Einkommen; da machen 100 Euro Sold schon den Unterschied. Übrigens: Den Islamisten geht es wiederum weniger um den Glauben als vielmehr um die attraktiven Handels- und Schmugglerrouten. Der Militäreinsatz ändert nichts an diesen Konfliktursachen. (Beifall bei der LINKEN) Die Probleme Malis lassen sich nur lösen, wenn die Armut, vor allem im Norden, bekämpft wird. Dritter Grund für die schlechte Bilanz: Es gibt keinen echten Dialog in Mali. Seit Jahren fordert die malische Zivilgesellschaft einen nationalen Dialogprozess. Dieser wurde aber immer wieder hintertrieben. Auch die Versöhnungskommission bleibt hinter den Erwartungen der Zivilgesellschaft zurück. Die Friedensverhandlungen in Algier sind von militärischer Logik bestimmt. (Edelgard Bulmahn [SPD]: Fahren Sie doch einfach mal hin, und bilden Sie sich weiter!) Dort dürfen mit der malischen Regierung nur die Gruppen verhandeln, die Waffen haben. Wer keine Waffen hat, sitzt nicht am Tisch – also die gesamte Zivilgesellschaft. Wie soll es da eine nachhaltige Lösung geben? Ein vierter Grund: Der wichtigste Partner, die ehemalige Kolonialmacht Frankreich, spielt ein falsches Spiel. Es geht ihr um die reichen Rohstoffvorkommen und um die wichtige geostrategische Lage. Die Rettung der Zivilbevölkerung war nie das primäre Ziel der Intervention. Frankreichs Interesse zeigt sich auch anhand der eigenen Militäroperation mit 3 000 Soldaten, von der wir fast nichts wissen. Dazu hat Frankreich Mali ein Militärabkommen aufgedrückt, das dessen Souveränität mit Füßen tritt. Trotzdem kooperiert Deutschland auch weiterhin militärisch mit Frankreich – ein Unding. (Beifall bei der LINKEN) Fünfter Grund für das Scheitern: Die Strategie des Einsatzes ist unlogisch. Bundeswehrsoldaten unterstützen die malische Regierung, um gegen die MNLA-Rebellen zu kämpfen. Diese Rebellen wiederum werden von Frankreich unterstützt und von Saudi-Arabien mit Waffen beliefert. Mit Frankreich ist Deutschland verbündet, an Saudi-Arabien liefert Deutschland Waffen. Das ist keine Strategie. Das ist absurd. (Beifall bei der LINKEN) Sechster Grund. Trotz des Militäreinsatzes werden die Rebellen immer stärker. Die Zahl ihrer Angriffe nimmt zu. Zudem gibt es immer öfter Proteste gegen MINUSMA. Denn seit kurzem versucht MINUSMA, überall dort mit Gewalt Pufferzonen einzurichten, wo regierungsnahe Milizen vorrücken. So sollen angeblich Kämpfe verhindert werden. Viele Malier sehen darin aber einen Schritt zur De-facto-Spaltung des Landes; denn Rebellengebiete bleiben so in Separatistenhand. Bei den Protesten dagegen Anfang des Jahres in Gao schossen Blauhelme auf die Zivilbevölkerung. Es starben mindestens drei Zivilisten. Soll das der Frieden sein, der militärisch nach Mali gebracht wird? (Edelgard Bulmahn [SPD]: Da war der Vertrag noch nicht unterschrieben!) Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Es gibt immer noch Zehntausende malische Flüchtlinge. Viele Menschen hungern. Es gibt also weder eine militärische noch eine zivile Besserung der Lage. Sehen Sie es endlich ein: Ihre Strategie in Mali ist gescheitert. Ziehen Sie die Bundeswehr ab! (Beifall bei der LINKEN – Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Ach was! Sie haben ja nicht mal eine Strategie!) Mit der Verlängerung des Einsatzes werden weitere 6 Millionen Euro verpulvert. Ich sage Ihnen: Dieses Geld wäre bei der humanitären Hilfe, beim Zivilen Friedensdienst, bei der Entwicklungszusammenarbeit wesentlich besser aufgehoben. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Bundesregierung erhält jetzt der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Bulmahn hat wichtige Aspekte bereits angesprochen und deutlich gemacht, aus welch guten Gründen wir uns in Mali in vielfältiger Weise engagieren. Was Sie gerade vorgetragen haben, Herr Kollege, hat mit der wahren Situation in Mali nicht viel zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU – Niema Movassat [DIE LINKE]: Sagen Sie! Aber Sie verkennen die Realität!) Worum es geht, sind fragile Staatlichkeit und stockende wirtschaftliche Entwicklung, die an vielen Stellen Afrikas Probleme bereiten. Wir können dieser Gemengelage nur begegnen sowohl durch eine Stabilisierung der Sicherheitslage als auch durch die Stärkung der Verantwortung vor Ort, den Aufbau von Kapazitäten ziviler Sicherheitskräfte und durch Hilfe zur Selbsthilfe, natürlich auch durch Mittel der Entwicklungszusammenarbeit, um nur einige Handlungsfelder aufzuzeigen. Natürlich sind wir auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Mali aktiv; das ist gut so. Wir brauchen einen vernetzten Ansatz, und genau um den geht es auch hier bei diesem Mandat. Wir beschreiten diesen Weg genau mit unseren internationalen Partnern in Afrika – und auch in Mali. Eine weiterhin volatile Sicherheitslage vor allem im Norden des Landes führte im Zuge der immer noch schwelenden Auseinandersetzungen immer wieder zu gewaltsamen Übergriffen mit Todesopfern, und die Spannungen halten weiter an. Daneben besteht eine terroristische Bedrohung, die nur am Rande Bezug zum politischen Verhandlungsprozess hat, abstrakt landesweit und eben besonders konkret im Norden des Landes. Die Kollegin Bulmahn hat die Unterzeichnung des Friedensabkommens am 15. Mai 2015 in Bamako angesprochen. Das war in der Tat ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer politischen Konfliktlösung. Die malische Zentralregierung und Teile der Rebellengruppen aus dem Norden sind in diesem Rahmen mit Unterstützung maßgeblicher internationaler Akteure zu einem gemeinsamen Ergebnis für ganz Mali gekommen. Der vielseitige und vernetzte Ansatz internationaler Organisationen in Mali ist von besonderer Bedeutung. Es geht um Vernetzung einerseits der verschiedenen politischen Ansätze – zivil und militärisch –, auf ziviler Seite natürlich sowohl entwicklungspolitisch als auch diplomatisch, aber es geht eben auch um die verschiedenen Mandate, in denen wir uns einbringen und in denen wir mit anderen Organisationen und Staaten zusammenarbeiten. EUTM Mali, EUCAP Sahel Mali und MINUSMA leisten neben weiteren nationalen und internationalen Hilfsinitiativen gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung nicht nur in Mali, sondern in der gesamten Region. Dieses umfassende Engagement bleibt eine Grundvoraussetzung für eine Verbesserung der Sicherheitslage in Mali und damit auch für die zur Stabilisierung des Landes und in der Region nötigen Friedensprozesse. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben unser Engagement bei EUTM Mali zu Beginn des Jahres ausgeweitet und damit ein deutliches Signal gesetzt. Und wenn es um die VN-Friedensmission MINUSMA und um unsere Verlängerung des Mandats geht, dann ist das eben auch ein wichtiger, ein bedeutender Teil dieses Stabilisierungsprozesses in Mali und in der gesamten Region. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das Thema ja oft, wenn es um Defizite geht, die vorhanden sind, und um Fortschritte, die es gibt, die Frage: Was davon hat eigentlich mit unserem Einsatz zu tun? Viele Probleme, die es in Afrika gibt, haben nichts mit dem Einsatz der internationalen Gemeinschaft zu tun. Nach den friedlich verlaufenen freien und demokratischen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen verfügt Mali seit dem Jahr 2013 aber wieder über eine demokratisch legitimierte Regierung, die sich den Reform-, Aufbau- und Aussöhnungsprozess als wichtiges Ziel gesetzt hat. Mit dem vorliegenden Mandat unterstützen wir genau mit unseren europäischen und internationalen Partnern diesen politischen Prozess und kommen der von uns angenommenen und gelebten sicherheitspolitischen Verantwortung für die Region nach. Das ist eben genau unser Beitrag, zu dem wir stehen und den wir vor allem im Interesse der Menschen dieses Landes – nicht in irgendeinem europäischen Interesse – fortsetzen wollen. Darum geht es. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Einsatz im Rahmen von MINUSMA bleibt Teil eines umfassenden Engagements unseres Landes für Mali. Wir beteiligen uns daran auch mit dem Einsatz von Krisenpräventionsmitteln, mit der Entwicklungszusammenarbeit, mit dem Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung und mit der Ausbildung von Polizei- und Sicherheitskräften im Rahmen der EU- und VN-Missionen. Dieser integrierte multidimensionale Charakter von MINUSMA spielt eine bedeutende Rolle, ebenso wie die Vernetzung unseres nationalen politischen, gesellschaftlichen, auch zivil angelegten Engagements. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Verlängerung der deutschen Beteiligung an EUTM Mali ist bereits ein wichtiger Schritt vollzogen worden. Durch die weitere Beteiligung unserer Soldatinnen und Soldaten an MINUSMA machen wir einen weiteren Schritt in Richtung eines verstärkten Engagements im Sinne von Sicherheit und Stabilität in Mali und in der gesamten Region. Deswegen bitte ich Sie herzlich um die Unterstützung des Antrags der Bundesregierung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen erhält jetzt Dr. Frithjof Schmidt das Wort. Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Um es noch einmal klar zu sagen: Das Eingreifen Frankreichs im Januar 2013 und das Zurückdrängen der Islamisten, die aus dem Norden auf die Hauptstadt Bamako vorgerückt sind, war richtig und notwendig. Wir können uns alle noch gut daran erinnern, dass die Menschen in den befreiten Orten gefeiert und getanzt haben. Das war keine Inszenierung; das war echt. Es war auch richtig, dann unter dem Mandat der Vereinten Nationen eine Mission im Land einzurichten. Es ist gut, dass sich Deutschland daran beteiligt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Diese UN-Mission hat zwar ganz maßgeblich zur Stabilität in großen Teilen des Landes beigetragen, und Frau Bulmahn hat zu Recht darauf hingewiesen, was dort an zivilem Aufbau und Engagement geleistet wird – das ist ganz wesentlich –, aber klar ist auch: Dauerhafter Frieden ist noch nicht erreicht worden. Da dürfen wir nichts schönreden. In den letzten zwei Jahren hat es immer wieder schwere Rückschläge gegeben. Noch letzte Woche gab es im Norden schwere Kämpfe zwischen konkurrierenden bewaffneten Gruppen, und mehrere Zehntausend Menschen sind gerade vor diesen Kämpfen geflohen und suchen den Schutz der UNO und die Hilfe des UNHCR. Die UN-Blauhelme sind schon mehrfach zwischen die Fronten geraten. Sie haben in den letzten zwei Jahren schon fast 50 Tote zu beklagen. Das heißt, dies gilt derzeit als einer der gefährlichsten UN-Einsätze. Das sollten wir auch klar sagen, wenn wir fordern, die Bundeswehr soll an einem solchen Einsatz teilnehmen. Das ist ein sehr gefährlicher Einsatz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber er trägt auch entscheidend dazu bei, die Voraussetzungen für eine politische Lösung der Konflikte im Land zu schaffen, und darum geht es: eine dauerhafte politische Lösung zu erreichen. Es gibt eben nicht nur den Konflikt zwischen der Zentralregierung im Süden und den Tuareg im Norden, sondern auch Konflikte zwischen den verschiedenen bewaffneten Gruppen im Norden. Es ist die zentrale Aufgabe, sie zusammenzubringen. Ich finde es absolut unsinnig, die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Friedensprozesse gegen den Versuch der UNO auszuspielen, in Algier diese bewaffneten Gruppen zusammenzubringen und so Frieden zu stiften. Es ist doch eine ganz unsinnige Diskussion, die da aufgemacht wurde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Ohne die Präsenz und Vermittlung der UNO wird kein Frieden in Mali zu erreichen sein. Es gibt die Hoffnung, dass wir dort Fortschritte machen können. Denn die UNO hat es geschafft, den Friedensprozess zu initiieren, und die Verhandlungen um einen Waffenstillstand und den Friedensvertrag in Algier waren langwierig und schwierig, aber jetzt ist ein neuer großer Schritt in die richtige Richtung gelungen. Die Rebellenorganisation CMA, die sehr wichtig ist und sich bisher nicht beteiligt hatte, hat jetzt erklärt, dass sie dem Friedensvertrag beitreten wird, der schon im Mai zwischen anderen Gruppen geschlossen wurde. Das ist ein weiterer ganz wichtiger Schritt nach vorne in dieser sehr gefährlichen Lage, die immer wieder so viele Opfer fordert. Auch dieser Friedensvertrag ist sicher nicht perfekt, aber er ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt geht es um seine Umsetzung. Auch das wird ohne die UNO und ihre Präsenz nicht gehen. Deshalb möchte ich an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen von der Linken noch einmal deutlich sagen: Ein Abzug der UNO in dieser Situation wäre auch das Ende all dieser Friedenshoffnungen für lange Zeit. Das zu fordern, ist unverständlich, und es ist übrigens auch unverantwortlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Es gibt die Chance auf dauerhaften Frieden in Mali. Wer diese Chance nutzen will, der muss diese UN-Mission unterstützen und verlängern. Deswegen werbe ich für die Zustimmung zu diesem Mandat. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Julia Obermeier, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Julia Obermeier (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Europäische Marineschiffe haben vergangenes Wochenende mehr als 4 000 Flüchtlinge aus Seenot gerettet. Am Samstag haben allein die Fregatte „Hessen“ und der Versorger „Berlin“ 1 400 Menschen – darunter 145 Kinder – an Bord genommen. Etwa jeder dritte Flüchtling, der im Mittelmeer gerettet wird, kommt aus Mali. Weniger bekannt ist: 30 bis 40 Prozent der Flüchtlinge verhungern und verdursten auf dem Weg durch die Sahara. Allein 270 000 Malier sind auf der Flucht: rund 140 000 in den Nachbarstaaten und 90 000 innerhalb Malis. Die Menschen fliehen vor Armut und Gewalt. Das Pro-Kopf-Einkommen liegt bei 600 Euro im Jahr. Etwa die Hälfte der Menschen lebt in Armut. Viele Malier finden keine Arbeit und keine Perspektive für sich und ihre Familie. Auch ist die Sicherheitslage im Norden Malis nach wie vor beunruhigend. Das ist auch deswegen so wichtig, weil im Norden Malis eine der drei Hauptrouten durch die Sahara beginnt, auf denen der gesamte afrikanische Drogen-, Menschen- und Waffenhandel stattfindet. Deshalb macht es auch für uns in Deutschland einen Unterschied, ob die Zugänge durch die Sahara von halbwegs funktionierenden staatlichen Strukturen kontrolliert werden oder ob hier Warlords, Schleusern und Kriminellen Tür und Tor geöffnet ist. Deshalb engagieren wir uns in Mali. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir tun dies auf mehreren Ebenen: mit Diplomatie, mit Entwicklungszusammenarbeit und mit Sicherheitspolitik. Deutschland beteiligt sich an mehreren militärischen Missionen der internationalen Gemeinschaft: an der europäischen Ausbildungsmission EUTM Mali, an der Polizeimission EUCAP und auch an der VN-Mission MINUSMA, über die wir heute beraten. MINUSMA verfolgt wichtige Ziele: Sicherheit und Stabilität in Mali zu fördern und Zivilpersonen zu schützen. Ja, das deutsche Engagement im Rahmen der Gesamtoperation MINUSMA ist vergleichsweise klein, aber es ist sinnvoll. Mit MINUSMA leisten wir einen Beitrag, den politischen Dialog und die nationale Aussöhnung zu fördern. Wir fördern auch die Wiederherstellung der staatlichen Autorität im gesamten Land. Zudem unterstützt das Auswärtige Amt bereits seit zwei Jahren das malische Versöhnungsministerium bei den Bemühungen um ein Friedensabkommen. Mittlerweile haben sich die malische Regierung und mehrere Rebellengruppen auf ein Friedensabkommen verständigt, dem am 20. Juni nun auch die wichtigen Rebellengruppen aus der Tuareg-Region in Nordmali zustimmen werden. Deutschland ist auch in der Entwicklungszusammenarbeit in Mali tätig, und zwar als viertgrößter Geldgeber weltweit. Dabei fördern wir Dezentralisierung und gute Regierungsführung sowie die Wasserversorgung. Wir geben Flüchtlingen Starthilfe und steigern die Erträge der Landwirtschaft. Durch Bewässerungsprojekte können 70 000 Bauern im Binnendelta des Niger pro Jahr rund 130 000 Tonnen Reis ernten. Wenn ich an Mali denke, denke ich auch immer an den Truppenbesuch von Staatssekretär Markus Grübel im Jahr 2014, den ich begleiten durfte. Dort haben wir unter anderem die Bundeswehrsoldaten am Ausbildungsstandort Bapho besucht. Dort haben uns die Kinder der malischen Soldaten sehr herzlich empfangen. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann nicht wahr sein!) Für diese Kinder wie für alle Bewohner Malis macht unser Engagement einen Unterschied – und auch für uns in Deutschland. Deshalb unterstützen wir den Antrag der Bundesregierung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Obermeier. – Damit sind wir am Ende dieser Debatte. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/5053 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich habe vergessen, Ihnen einen schönen guten Abend zu wünschen. Zu unseren Besuchern aus Mali auf der Tribüne – sie gehen gerade – sage ich: Bonne soirée à vous. – Au revoir. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Westafrikanischen Wirtschaftsunion dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen Drucksache 18/5096 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Uwe Kekeritz von Bündnis 90/Die Grünen. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle Ihnen jetzt kurz einen Antrag vor, der mit Ihrer Hilfe hoffentlich demnächst obsolet sein wird. Mit dem Antrag beschreiten wir nicht die übliche traditionelle thematische Auseinandersetzung zwischen Koalition und Opposition. Es geht vielmehr um das Verhältnis der Verfassungsorgane zueinander, um unser Demokratieverständnis als Abgeordnete und darum, ob wir unsere verfassungsgemäßen Pflichten, die uns die Wähler und Wählerinnen übertragen haben, wahrnehmen oder nicht. Das ist keine Lappalie, sondern eine entscheidende Frage. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Demnächst muss das Wirtschaftsabkommen mit der Staatengemeinschaft ECOWAS ratifiziert werden. Doch wer soll darüber entscheiden? Soll darüber das Kabinett entscheiden oder das Parlament? Letztlich hat die Regierung dem Abkommen im EU-Ministerrat schon zugestimmt. Da es sich aber ohne Zweifel um ein gemischtes Abkommen handelt – daran hat auch die Regierung -keinen Zweifel –, muss darüber nochmals abgestimmt werden: hier im Bundestag. Leider sieht das die Bundesregierung anders. Sie will nochmals darüber abstimmen, aber nur im Kabinett. Dadurch werden aber unsere parlamentarischen Beteiligungsrechte ausgehöhlt. Das entspricht auch nicht dem Geist des Lissabon-Vertrags. Darin steht ganz klar: -Gemischte Abkommen verlangen eine zweite nationale Abstimmung. – Ich sage: Das kann nur im Parlament sein. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Wir haben diesbezüglich schon mehrere rechtliche Bewertungen eingeholt. Wir wie auch Präsident Lammert warten jetzt seit drei Monaten auf eine Bewertung durch das Justizministerium. Aber die Bewertung kommt komischerweise nicht, obwohl sie schon lange fertig ist. Hier blockiert offensichtlich ein machtpolitisches Faktum im Kanzleramt die Freigabe der Bewertung. Was dahintersteckt, ist Ihrer Interpretation überlassen. Erinnern Sie sich eigentlich noch an die Auseinandersetzung zum Thema „Beteiligungsrechte des Parlaments in EU-Angelegenheiten“? Es ist nicht nur eine Schande, dass das Gericht in Karlsruhe der Regierung sagen musste, wie die Beteiligungsrechte des Parlaments zu bewerten sind. Es ist und bleibt ein Skandal, dass die Mehrheit im Parlament bereit war, ihre Rechte, aber auch Pflichten an die Regierung abzutreten. Wir Abgeordnete haben kein Recht, uns aus der Verantwortung, die wir durch unsere Wahl angenommen haben, zu stehlen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Es stellt sich die Frage, ob sich die Mehrheit des Parlaments auch in diesem Fall wieder ihrem Auftrag, Verantwortung zu übernehmen, einfach verweigert. Welche Konsequenzen könnte es haben, wenn -Freihandelsverträge mit Afrika hier nicht verhandelt werden? Was passiert eigentlich mit TTIP, CETA, TiSA und anderen? Warum sollte über diese hier abgestimmt werden, obwohl jeder von Ihnen schon in seinem Wahlkreis erklärt hat: TiSA und CETA sind überhaupt kein Problem. Darüber wird doch hinterher im Parlament -abgestimmt. Damit sind die demokratischen Grund-bedingungen erfüllt. – Sie sind gerade dabei, sich auf einen anderen Weg zu machen. Der Antrag wandert nun in die Ausschüsse. Damit besteht für jeden genug Zeit, über seine parlamentarischen Pflichten und Rechte einmal nachzudenken. Lassen Sie sich von Ihren Fraktionsvorsitzenden bitte schön nicht den Schneid abkaufen. Es geht um die Funktionsfähigkeit des Parlaments, aber auch um die Rolle, die Sie in diesem Parlament wahrnehmen müssen. Auch die Regierung hat die hervorragende Chance, darüber nachzudenken. Um diesen Antrag und weitere Konsequenzen einfach zu vermeiden, sollte sie dem Bundestag die Abstimmung ermöglichen. Ansonsten werden wir das Bundesverfassungsgericht erneut anrufen. Ich bin davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht ganz im Sinne der Stärkung der Beteiligungsrechte des Parlaments entscheiden wird. Wir werden die Abstimmung über diesen Antrag notfalls auch namentlich machen. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Uwe Kekeritz. – Nächster Redner ist Herr Huber für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall der Abg. Julia Obermeier [CDU/CSU]) Charles M. Huber (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Während wir hier institutionelle Debatten führen, und zwar nicht erst seit gestern, sterben woanders Menschen. Ich möchte kurz auf die allgemeine Wahrnehmung des afrikanischen Kontinents, zugegebenermaßen außerhalb dieses Hauses, eingehen. Wenn in Westafrika Ebola ausbricht, bricht in Ostafrika der Tourismus zusammen. Wenn mich jemand anspricht und sagt: „Herr Huber, ich freue mich, dass Sie sich für Afrika einsetzen, das ist ein tolles Land“, dann sage ich: „Ja, das ist ein Kontinent, der hat 54 Länder, aber ansonsten stimmt alles.“ Geografisch liegen wir sehr nahe an Afrika. Von Dakar nach Dschibuti bzw. nach Mombasa fliegt man siebeneinhalb Stunden. Im Vergleich dazu: Von hier nach Portugal fliegt man in drei Stunden. Das fällt den wenigsten Menschen auf. Wenn es heißt: „Herr Huber, was sprechen die denn für eine Sprache in Afrika? Die sprechen Dialekte, nicht wahr?“, dann sage ich: „Ja, die sprechen Sprachen, denn in Afrika hat man sich schon untereinander verständigt, bevor die Kolonialmächte aufgetaucht sind.“ Meine -Damen und Herren, es mag provokativ klingen, diesen Ansatz bzw. diese Analyse an Sie zu kommunizieren, aber das ist die landläufige Wahrnehmung Afrikas. Wenn wir ehrlich sind: Wir haben angefangen, Afrika wirtschaftlich wahrzunehmen, als die Chinesen kamen. Als die Chinesen kamen, hieß es: „Auf einmal sind die Chinesen da, was machen denn die Chinesen in Afrika?“ Den Chinesen sind die Inder und die Brasilianer gefolgt. Wenn Sie jetzt schauen, dann sehen Sie, dass auch die Türken dort sind. Alle Leute sind da. Die Amerikaner sagen: „Wir beteiligen uns am afrikanischen Boom.“ Die Chinesen sagen: „Wir werden Afrika einen Kredit von 1 Billion zur Verfügung stellen.“ Ich frage mich: Wo bleiben wir mit all diesen Debatten? Wie ist unsere wahre Größe in Afrika? Ist die Größe, die wir hier im Parlament diskutieren, tatsächlich auf dem Kontinent real? Wir wissen um Krisen und um Armut auf dem Kontinent, aber die wenigsten wissen im Zusammenhang mit dem, was ich vorhin gesagt habe, dass es in Nigeria zu einem Wirtschaftswachstum von 5,8 Prozent gekommen ist, trotz Ebola und Boko Haram, und zwar bei sinkenden Preisen auf dem extraktiven Sektor, sprich bei sinkenden Erlösen aus dem Ölverkauf, von dem das Land zum großen Teil lebt, und auf dem nichtextraktiven Sektor, was auf eine Diversifizierung der Wirtschaft hindeutet. Die Diversifizierung der Wirtschaft ist eines der wichtigsten Elemente, auf das wir – so glaube ich – bei Ländern, die Probleme haben, hinweisen müssen. Ich mache kurz einen Schwenk nach Ostafrika. In Ostafrika, genauer gesagt in Äthiopien, hatten wir 2011 eine Inflationsrate von 40 Prozent. Wenn Sie nur ein bisschen ein Volkswirtschaftler sind, dann können Sie sich ausrechnen, was man für Importe zu zahlen hat. Dieses Land hat binnen kürzester Zeit viel erreicht. Heute beträgt zum Beispiel in Äthiopien die Inflationsrate 7 Prozent. Ich möchte Ihnen in Anbetracht dieser ganzen -Krisenszenarien absichtlich eine positive Entwicklung kommunizieren, um klarzustellen und Ihnen klarzumachen, wie wichtig die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder ist. Wenn wir hier versuchen, Diskussionen lange hinauszuzögern, dann denke ich nicht, dass dies im Sinne der Afrikaner ist. Ich weiß nicht, welchen -Eindruck die malischen Kollegen gewonnen hätten, wenn sie diese Diskussion über das Verfassungsgericht etc. verfolgt hätten. Wir führen hier Grabenkämpfe, der Kontinent steht unter einem demografischen Druck. Bis zum Jahr 2050 werden wir eine Verdoppelung der Bevölkerungszahl haben. Dann sind wir bei über 2 Milliarden, und 50 Prozent der Menschen werden Jugendliche unter 18 Jahren sein. Afrika: Was das Investitionsklima und die Investitionen anbelangt, so hat sich die Situation stark verbessert. Unter den weltweit zehn Ländern, die – was das Investitionsklima anbelangt – signifikante Verbesserungen erreicht haben, sind sieben afrikanische Länder. Ich denke, dass es Zeit ist, aus diesem Hause heraus nicht nur Meldungen darüber hinauszusenden, was es an Afrika und an dem Dialog mit Afrika – sei es wirtschaftlich oder kulturell – auszusetzen gibt. Vielmehr müssen wir an die Wirtschaft das Signal senden, dass wir in Afrika aktiv sein können, dass wir erwartet werden und dass wir auch aktiv sein müssen. Wie gesagt, der afrikanische Kontinent steht unter massivem ökonomischen Druck. Wer glaubt, dass es nur darum geht, dass jeder Afrikaner jeden Tag eine Schale Reis essen will, und dass die Jugend Afrikas sagt: „Wir sind damit zufrieden, dass ihr in Europa super lebt, dass bei euch alles hipp und cool ist, dass ihr tolle Autos und gut gekleidete Mädchen habt“, der irrt. Der Mensch funktioniert überall auf der Welt gleich. Wir alle kennen den Spruch: Der Mensch lebt nicht vom Brot allein. – Das sagen auch die afrikanischen Jugendlichen. Lagos wird 2050 40 Millionen Einwohner haben. Ich habe auch einmal Daressalam, die größte Stadt Tansanias, besucht. Ich kenne zwar die aktuelle Zahl nicht, aber auch dort wird sich die Bevölkerungszahl sicherlich verdoppeln. Es gibt zudem den Klimawandel. Wir reden über Handelshemmnisse, einseitigen Handel und die Übervorteilung afrikanischer Länder sowie den Abbau von Importzöllen. Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Wir haben endlose Debatten über Hühnerschenkel und Milchpulver geführt. Zur Klimaposition ist Folgendes zu sagen: Die Menschen in Afrika besitzen keine neuen Autos. Wenn Sie Addis Abeba in Äthiopien oder Accra in Ghana besuchen, dann stellen Sie fest, dass Sie eine Atemmaske brauchen, weil die alten Autos keine Katalysatoren haben. Gleichzeitig wollen wir die Afrikaner encouragieren, die Klimaziele zu erfüllen. Wie passt das zusammen? Wenn die Importzölle wie geplant abgebaut werden, dann können sich die Afrikaner neue Autos leisten. Dann kann man in den genannten Städten wieder frei atmen. (Jan van Aken [DIE LINKE]: Herr Huber!) Sie können natürlich beispielhaft auf die Hühnerschlegel und das Problem verweisen, dass es keine funktionierende Energieversorgung in Afrika gibt. Dazu kann ich nur sagen: Die normale Bevölkerung kauft keine eingefrorenen Hühnerschlegel im Supermarkt. Der Supermarkt ist das Einkaufszentrum für die Reichen, während der Markt das Einkaufszentrum für die normale Bevölkerung ist. Diese kauft ganze Hühner und schlachtet sie daheim und nimmt keine Hühnerschlegel mit, die aus China oder der Europäischen Union kommen. Südafrika ist ein Produzent von Steinkohle. Wir haben ein Exportverbot in Bezug auf Steinkohlekraftwerke, weil wir der Meinung sind, dass solche Kraftwerke dem Klima schaden. Das ist zwar richtig, aber die Südafrikaner werden dann solche Kraftwerke aus China importieren. Diese sind zwar billiger, werden aber wahrscheinlich unseren Umweltstandards erst recht nicht gerecht. Des Weiteren gebe ich zu bedenken: Wie können wir den Südafrikanern, die unter einem eklatanten Energiemangel leiden, die Energiegewinnung durch solche Kraftwerke verbieten, wenn wir weiterhin solche Kraftwerke betreiben? Das Ansehen einer Kultur, das Ansehen von Menschen anderer Hautfarbe hängt stark mit der Performance der Länder auf ökonomischer Ebene zusammen. Wir haben erlebt, dass das Selbstbewusstsein junger Menschen in unserem Land, die aus dem asiatischen Raum, aus Indien oder der Türkei kommen, dadurch gestiegen ist, dass sich ihre Ursprungsländer wirtschaftlich entwickelt haben. Das gilt natürlich auch für die afrikanischstämmige deutsche Bevölkerung. Ich möchte Sie bitten, weder den Wirtschaftsdialog noch die Entwicklung und die Stärkung des Selbstbewusstseins der Menschen in Afrika und in der afrikanischen Diaspora zu blockieren. Entlassen Sie Afrika als Patienten aus dem Krankenhaus! Vizepräsidentin Claudia Roth: Denken Sie bitte an Ihre Redezeit. Charles M. Huber (CDU/CSU): Ich komme zum Ende. – Bislang ist Afrika ein Patient, der zwischen Intensivstation und Freigang im Garten in Begleitung eines Arztes zu sehen ist. Afrika will sich wirtschaftlich emanzipieren. Ich denke, wir müssen eine Debatte über wirtschaftliche Kooperation nicht komplizieren. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Nächste Rednerin zum Thema „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Westafrikanischen Wirtschaftsunion dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen“ ist Heike Hänsel für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Heike Hänsel (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich musste mich jetzt gerade doch dagegen wehren, dass ich nicht ganz von Ihnen, Herr Huber, ins Koma geredet werde. Ich muss sagen: Bei dieser Plauderrede muss man Ihnen einmal die Frage stellen, ob Sie den Ernst der Lage eigentlich erkannt haben und sich als Parlamentarier selbst ernst nehmen; denn wir sprechen hier von nichts weniger als von unseren Beteiligungsrechten in Fragen und Angelegenheiten der Europäischen Union. Wir kämpfen natürlich dafür, dass die Bundesregierung nicht eigenmächtig anfängt, wie sie es in vielen Bereichen getan hat, was zum Beispiel den Zugang zu Dokumenten betrifft, unsere Beteiligungsrechte zu beschneiden. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen sind wir heute hier. Die Handelsabkommen sind ganz klar als gemischte Abkommen zu sehen, werden jetzt aber umgedeutet, um die Ratifikation im Parlament zu umgehen. Damit werden auch die politischen Debatten hierzu umgangen, die aber bitter nötig sind bei den Themen, die wir hier auf der Tagesordnung haben. Genau deswegen haben wir die Initiative der Grünen unterstützt und einen gemeinsamen Antrag hier eingebracht. Wir sind auf einem guten Weg, wie ich sehe. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte aber etwas zu dem Inhalt und dazu sagen, woran wir das festmachen. Es geht um die Ratifikation der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit West-afrika, der sogenannten EPAs. Diese könnten das TTIP für Afrika werden. Deswegen ist ihre Bedeutung auch so enorm. Es geht jetzt um den Abbau von Schutzzöllen, die sehr wichtig für den Aufbau eigener Industrien in den afrikanischen Ländern wären, aber auch von Exportzöllen für Rohstoffe. Die EU hat ein großes Interesse daran, weiterhin billig und noch ungehinderter an diese Rohstoffe zu kommen, die Ausbeutung voranzutreiben und auch die Abhängigkeiten dadurch zu vertiefen. Wir sprechen im Grunde von einer neokolonialen Politik, die jetzt über diese Handelsabkommen festgeschrieben werden soll. Das lehnen wir ab. Darüber wollen wir diskutieren, und das wollen wir im Parlament dokumentieren. (Beifall bei der LINKEN) Im Rahmen dessen haben wir im Moment auch die afrikanischen Länder im Fokus, weil nämlich sehr viele Flüchtlinge aus den afrikanischen Ländern kommen und teilweise elendig im Mittelmeer ertrinken. (Charles M. Huber [CDU/CSU]: Ja, mit Ihrer Politik werden es sicherlich weniger!) Ich höre immer von der Bundesregierung, auch von Entwicklungsminister Müller – er ist heute nicht da –, gebetsmühlenartig: Wir wollen die Fluchtursachen bekämpfen. – Was sind denn die Fluchtursachen in den afrikanischen Ländern? Die Fluchtursachen sind, dass sie die eigenständige, selbstbestimmte Entwicklung nicht gegen die Interessen zum Beispiel der EU und nicht gegen die Handelspolitik der EU durchsetzen können. Ich halte es für verlogen, wenn Entwicklungsminister Müller weiterhin von der Bekämpfung von Fluchtursachen spricht, aber nicht Stellung bezieht und sich eindeutig gegen diese Wirtschaftspartnerschaftsabkommen positioniert. (Beifall bei der LINKEN) Für uns ist es deswegen sehr wichtig, dass wir diese Abkommen hier vorgelegt bekommen. Da wundert es mich doch schon, dass man hier so lapidar darüber hinweggeht. Der wissenschaftliche Dienst des britischen Parlaments hat ganz klar festgestellt, dass es sich um gemischte Abkommen handelt. Nicht nur Bundestagspräsident Lammert, sondern auch viele andere haben gesagt: Wir müssen darüber hier im Parlament abstimmen. Da kann ich von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der CDU, eigentlich nichts anderes erwarten, als dass wir hier überparteilich an einem Strang ziehen; denn es geht darum, dass das Parlament die Bundesregierung kontrollieren soll. (Beifall des Abg. Jan van Aken [DIE LINKE]) Das sind unsere Aufgaben. Wenn Sie hier nicht zustimmen, dann brauchen Sie eigentlich gar nicht mehr im Parlament vorbeizuschauen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Hänsel. – Letzter Redner in dieser Debatte ist Dr. Sascha Raabe für die SPD. (Beifall bei der SPD) Dr. Sascha Raabe (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Hänsel, Ihre Angst kann ich Ihnen nehmen. Auch Sie wissen, dass wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns natürlich immer für eine starke Parlamentsbeteiligung einsetzen. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Und deshalb stimmen Sie zu?) Sie wissen, wie der vorliegende Antrag und die heutige Debatte zustande gekommen sind – wir beide sind ja im selben Ausschuss –: Ich habe bereits im Oktober letzten Jahres beim Entwicklungsministerium schriftlich angefragt, ob das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Westafrikanischen Wirtschaftsunion, wenn es von der EU als gemischtes Abkommen eingestuft wird, dem Parlament zur Ratifikation vorgelegt wird. Daraufhin hat mir im Oktober 2014, Herr Staatssekretär Fuchtel, das Ministerium schriftlich versichert: Wenn es ein gemischtes Abkommen ist, wird es dem Parlament zur Ratifikation vorgelegt. Ich glaube, wir alle im Entwicklungsausschuss waren überrascht, als Staatssekretär Silberhorn wenige Wochen später sagte: Ja, dieses Abkommen ist zwar als gemischt eingestuft; aber nur die Bundesregierung wird es ratifizieren. – Ich betreibe hier im Bundestag seit 2002 auch Handelspolitik: Ich wusste gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt. Und deswegen habe ich daraufhin den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages gebeten, ein Gutachten zu erstellen, das klärt, ob eine solche Ratifizierung möglich ist. Der Antrag von Grünen und Linken bezieht sich auf das Gutachten, das ich in Auftrag gegeben habe. Insofern können Sie mir abnehmen, dass auch wir von der SPD diese Frage sehr ernst nehmen. Dieses Gutachten kommt zu dem Schluss – er entspricht eigentlich auch meiner Überzeugung –, dass Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz recht eindeutig in der Frage ist, ob Verträge, die politische Beziehungen regeln, der Ratifikation durch ein Bundesgesetz bedürfen. Ein Bundesgesetz kann natürlich nur der Gesetzgeber, das Parlament, und nicht die Regierung erlassen. Auch ich habe in den letzten Wochen und Monaten gemeinsam mit Kollegen meiner Fraktion Gespräche mit zwei Verfassungsjuristen geführt, die uns beraten. Sie sind im Kern zu dem gleichen Ergebnis wie ich gekommen. Handelsverträge können heute nämlich nicht mehr als rein gemeinschaftliche Politik betrachtet werden. Aufgrund der politischen Bedeutung muss trotz der Übertragung auf die EU-Ebene im Parlament beraten und beschlossen werden. Ich kann Ihnen, Herr Kekeritz, aber eine gute Nachricht übermitteln. Ich habe viele Gespräche mit unseren Ministern geführt. Ich habe am Dienstag dieser Woche von Sigmar Gabriel ein Schreiben bekommen, in dem er sich persönlich dafür einsetzt, dass der Bundestag auf jeden Fall einen Beschluss darüber fassen soll, der die Regierung bindet, ob sie ratifiziert oder nicht. Ich finde, das ist schon einmal ein erster wichtiger Schritt, weil wir damit hier im Bundestag eine Debatte verbunden mit einem Votum, das die Regierung bindet, führen würden. Eine solche Debatte wünschen Sie zu Recht. Ein Wermutstropfen ist dabei gleichwohl, dass das Grundgesetz so eine Lösung aus meiner Sicht leider nicht vorsieht. Dort steht nämlich, dass die Ratifikation in Form eines Bundesgesetzes erfolgen muss und nicht durch einen einfachen Beschluss des Bundestages. Ein solcher Beschluss wäre auch deshalb eine schwächere Lösung, weil der Bundesrat nur durch die Verabschiedung eines Gesetzes beteiligt wird. Es tut mir leid, wenn das Ganze jetzt ein bisschen fachjuristisch daherkommt. Aber wenn wir diesen Antrag ernst nehmen, dann müssen wir diese Feinheiten hier diskutieren. Richtig ist aber auch, dass die Regierung ihre Auffassung natürlich nicht aus Boshaftigkeit vertritt; vielmehr gibt es Verfassungsressorts, in denen Beamte mit einer anderen rechtlichen Auffassung arbeiten. Ich sage wohlgemerkt: eine andere Auffassung, als ich persönlich sie habe. Ich würde mir wünschen, Herr Staatssekretär Fuchtel, dass Sie mit dem federführenden Minister, mit Herrn Müller, noch einmal sprechen, dass wir uns noch einmal zusammensetzen, bevor dieser Antrag im Ausschuss beraten wird und bevor er im Plenum zum zweiten Mal behandelt wird. Wir sollten auch noch einmal mit dem Justizministerium reden. Es geht hier ja nicht um die Frage, ob wir für oder gegen dieses Abkommen sind; diese Frage behandeln wir später. Ich denke, in dieser Frage kann man je nach Parteizugehörigkeit zu Recht verschiedene Positionen vertreten. Aber wir alle als Parlamentarier müssten ja, ob wir der CDU, der CSU, der Linken, den Grünen oder der SPD angehören, ein Interesse daran haben, dass die Parlamentsrechte stark bleiben. Wir schaffen womöglich ein Präjudiz für die Zukunft; (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) denn wir betreten Neuland. Wenn wir als Parlament erstmals zulassen würden, dass die Ratifikation eines gemischten Handelsabkommens nur auf Regierungsebene erfolgt, kann es passieren, dass bei späteren Abkommen eine ähnliche Einstufung vorgenommen wird. Das können wir alle nicht wollen. Ich sage aber auch ganz klar: Die Angst, was CETA und TTIP betrifft, kann man sicherlich nehmen. CETA und TTIP – das haben die Regierung und der federführende Minister Sigmar Gabriel ganz klar gesagt – werden ganz sicher dem Bundestag zur Ratifikation vorgelegt. (Christine Buchholz [DIE LINKE]: Das heißt gar nichts! Das sollten wir am besten gar nicht beschließen!) Ich bin Sigmar Gabriel auch dankbar – Sie wissen, dass ich nicht immer einer Meinung mit meinem Wirtschaftsminister bin, auch wenn ich der SPD angehöre –, dass er in Brüssel als einer der wenigen Minister einer europäischen Regierung ganz klar sagt: Ich möchte, dass diese Abkommen in Brüssel als gemischte Abkommen eingestuft werden. Ich möchte, dass das Parlament darüber debattiert und beschließt. – Da brauchen wir, glaube ich, keine Angst zu haben. Aber wir dürfen nicht nur an CETA und TTIP denken, sondern wir müssen auch an die anderen Abkommen denken. Deswegen ist es, glaube ich, richtig und wichtig, dass wir im Kern am Ende parteiübergreifend zu einer Lösung kommen und die Verfassungsressorts überzeugen, dass die Ratifikation möglichst hier im Bundestag erfolgen soll. Ich denke, Parlamentsrechte sollen stark bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Christine Buchholz [DIE LINKE] und Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich glaube, es ist gut, dass wir uns hier auch generell über Handelsabkommen beraten. Als Entwicklungspolitiker wissen wir, dass Entwicklung nur durch fairen und gerechten Handel möglich ist. Deswegen werden wir hier sicherlich auch noch die Debatte führen, ob das Abkommen mit der Westafrikanischen Wirtschaftsunion in der jetzigen Form geeignet ist oder nicht und wie man es gegebenenfalls verbessern kann. Im Prozess ist es im Augenblick so, dass ja noch nicht einmal alle Vertragspartner unterzeichnet haben. Erst wenn das geschieht, kommt es ins Europäische Parlament und danach zu uns, sodass durchaus noch ein bisschen Zeit wäre. Ich möchte aber an der Stelle noch eine Sache anmerken, Herr Staatssekretär: Es gibt bereits das Abkommen mit den karibischen Staaten. Das ist seit sechs Jahren noch nicht ratifiziert, weil man wohl immer gewartet hat, bis die Abkommen mit den afrikanischen Staaten verhandelt sind. Ich möchte Sie bitten, dass da jetzt keine Fakten geschaffen werden und keine Ratifikation durch die Regierung erfolgt, bevor wir die Grundsatzfrage geklärt haben. Ich glaube, dass wir dann auf einem vernünftigen Weg sind, wenn wir das hier ganz sachlich miteinander bereden. In diesem Sinne bin ich auch dankbar, dass der Antrag uns die Gelegenheit gibt, darüber zu beraten. Die SPD wird dann als Gesamtfraktion, nachdem wir das noch einmal juristisch geprüft und bewertet haben, entscheiden müssen, wie wir zu dem Antrag stehen. Ich hoffe, dass er dann durch Regierungshandeln erledigt sein wird und die Ratifikation bei gemischten Abkommen generell hier im Bundestag stattfindet, so wie das Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz aus meiner Sicht vorsieht. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Sascha Raabe. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/5096 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf: Beratung des Antrags der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 und nachfolgender Verlängerungsresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2172 (2014) vom 26. August 2014 Drucksache 18/5054 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss gemäß § 96 der GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Ich meine, da hat ja noch nie jemand widersprochen, wenn ich danach fragte. Diese Frage könnten wir eigentlich auch weglassen, oder? – Ich höre also keinen Widerspruch. Dann ist das jetzt so beschlossen. (Beifall des Abg. Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich eröffne die Aussprache. Niels Annen hat als Erster das Wort für die SPD. (Beifall bei der SPD) Niels Annen (SPD): Einen schönen guten Abend, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, dass die Situation im Süden des Libanon heute relativ ruhig und stabil ist; denn noch 2006 war dieser Teil des Landes erbittert umkämpft. Das ist ein Verdienst von UNIFIL. Als nach dem Krieg zwischen Israel und der Hisbollah 2006 das UN-Mandat für UNIFIL verabschiedet wurde, konnte allerdings niemand von uns voraussehen, dass es zu einem brutalen Krieg in Syrien kommen würde, der mittlerweile ins fünfte Jahr geht und der den Konflikt zwischen der Hisbollah und Israel so ein bisschen in Vergessenheit hat geraten lassen. Heute kämpfen wesentliche Teile der Hisbollah im syrischen Bürgerkrieg, und die Aufmerksamkeit für diesen Konflikt hat sich auch geografisch verschoben. Der Libanon leidet wie kein zweites Land unter den enormen Belastungen dieses Krieges. Wir haben auch in diesem Hause darüber diskutiert: 4,2 Millionen Einwohner beherbergen mittlerweile über 1 Million Flüchtlinge aus Syrien. Deshalb unterstützen wir den Libanon seit 2012 mit rund 250 Millionen Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bekanntlich haben die libanesischen Behörden die Errichtung von neuen Flüchtlingslagern offiziell nicht zugelassen. Deswegen verteilen sich die Flüchtlinge heute auf private Unterkünfte und provisorische Zeltlager und leben dort unter schwierigen, zum Teil auch skandalösen hygienischen Bedingungen. Die Hisbollah wiederum, die der große Protagonist dieses Krieges war, hat die Vereinbarung von Baabda aus dem Jahr 2012 gebrochen, die alle libanesischen Akteure auf eine Politik der Nichteinmischung in Syrien verpflichtete. Diese Politik der Nichteinmischung ist bis heute die offizielle Politik der libanesischen Regierung. Mit diesem Bruch der Vereinbarung stellt die Hisbollah nicht nur das labile, sehr schwierige und komplexe Gleichgewicht des Landes auf eine harte Bewährungsprobe, sie provoziert darüber hinaus sunnitische Extremisten, den Kampf in den Libanon hineinzutragen. Wer die Berichte verfolgt, weiß, dass dies keine theoretische Debatte ist. Vielmehr findet das wirklich statt. Im Libanon sterben fast täglich Menschen, und das Land leidet unter dieser Belastung. Die Sicherheitslage insgesamt, nicht nur im Libanon, verschärft sich. Ich glaube, wir müssen auch in den nächsten Wochen und Monaten mit entsprechenden Vorfällen rechnen. So finden seit Mitte 2014 Kampfhandlungen in der Grenzregion zwischen Syrien und dem -Libanon statt. Wir beobachten das sorgfältig und ausführlich. Insbesondere im Norden der Bekaa-Ebene hat sich die Lage zugespitzt. Das terroristische Bedrohungspotenzial ist seitdem deutlich gestiegen. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit bindet einen Großteil der Kräfte der libanesischen Armee, die dafür weiterhin die Unterstützung aller politischen Akteure in dem Land benötigt. Schätzungen gehen davon aus, dass die dschihadistischen Kräfte, von denen ich gesprochen habe, im Nordosten der Bekaa-Ebene etwa über 3 000 gut ausgerüstete und ausgebildete Kämpfer verfügen. Gerade vor diesem Hintergrund muss man auch mit einer gewissen Genugtuung feststellen, dass es die libanesischen Streitkräfte in den letzten Jahren mit Unterstützung aller Parteien im Libanon geschafft haben, ihre Handlungsfähigkeit und Einsatzfähigkeit deutlich zu verbessern. Die immer wieder drohende Spaltung entlang konfessioneller Linien konnte bisher, meine sehr verehrten Damen und Herren, verhindert werden. Gleichwohl wissen wir – das muss man offen sagen –, dass das keine neutrale Armee ist. Sie ist nicht frei von politischen Einflüssen. Immer wieder gibt es auch Probleme bei der Benennung von wichtigen Kommandeuren; entsprechende Auseinandersetzungen werden auf höchster Regierungsebene im Libanon ausgetragen. Vor zwei Jahren hat sich Saudi-Arabien bereit erklärt, zu einer wesentlichen militärischen Stärkung der libanesischen Streitkräfte beizutragen. Im April dieses Jahres traf die erste große Waffenlieferung ein. Sie hat dazu beigetragen, dass Sicherheitsoperationen erfolgreich durchgeführt wurden und die libanesische Armee weiterhin eine stabilisierende Funktion einnehmen kann. Und auch die Bundeswehr, meine Damen und Herren, leistet durch Ausbildung einen Beitrag dazu, dass die libanesischen Streitkräfte diese Aufgabe bewältigen können. Der Einsatz im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe ist deswegen keine technische, sondern eine hochpolitische Frage. Diese Hilfe findet statt, und sie ist ein wichtiger Teil des hier zu diskutierenden Mandates. Trotz der Verlagerung der Kampfhandlungen an die syrisch-libanesische Grenze – ich habe davon gesprochen – bleibt die Stabilisierung der Waffenstillstandsvereinbarung zwischen der Hisbollah und Israel von allergrößter Bedeutung, auch in politischer Hinsicht. Wir erinnern uns vielleicht ein wenig an die Situation im Jahre 2006: Ein großer Teil der libanesischen Infrastruktur – nicht nur Infrastruktur der Hisbollah im Süden des Landes, sondern Infrastruktur im gesamten Land – ist ja von den israelischen Angriffen zerstört oder in Mitleidenschaft gezogen worden. Deswegen war die Waffenstillstandsvereinbarung für die Menschen im Libanon insgesamt von großer Bedeutung. Ohne UNIFIL hätten wir heute eine andere Situation. (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!) Ohne UNIFIL hätten wir auch nicht das, was wir gemeinhin den Drei-Parteien-Mechanismus nennen, nämlich einen Streitschlichtungsmechanismus, bei dem zwar die beiden Seiten aus politischen Gründen – die beiden Staaten erkennen sich ja gegenseitig nicht an, und es gibt weiterhin einen Kriegszustand – nicht direkt, aber doch indirekt miteinander reden. Bei der Markierung der vereinbarten Waffenstillstandslinie, der sogenannten Blue Line – davon konnte ich mich persönlich überzeugen –, leistet die Bundeswehr, leisten die Soldatinnen und Soldaten hochprofessionelle Arbeit, ebenso wie in der Maritimen Task Force. Und für diese nicht nur komplexe, sondern auch gefährliche Arbeit gilt den Soldatinnen und Soldaten unser aller Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann sich aus den immer noch anhaltenden Spannungen jederzeit wieder ein Konflikt, möglicherweise sogar ein Krieg entwickeln. Wir haben im Januar einen Zwischenfall gehabt, als ein Hisbollah-Konvoi von den israelischen Streitkräften mit einer Rakete angegriffen wurde. Sechs Kämpfer und ein iranischer Offizier kamen dabei ums Leben. Zehn Tage später starben zwei israelische Soldaten nach einem Vergeltungsangriff, der wiederum mit Artilleriefeuer aus Israel beantwortet wurde. Ein spanischer UNIFIL-Soldat hat dort sein Leben verloren. Trotz dieser dramatischen Zuspitzung haben die Konfliktlösungsmechanismen der UNIFIL am Ende funktioniert. Damit sie auch in Zukunft funktionieren, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung für dieses Mandat. Eines sollte uns doch in dieser Debatte einen: Einen weiteren Krieg kann sich diese Region nicht leisten. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Niels Annen. – Nächste Rednerin in der Debatte: Sevim Dağdelen für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Verehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung feiert sich für den Einsatz der Bundesmarine im Rahmen der UNIFIL-Mission vor der Küste des Libanon. (Florian Hahn [CDU/CSU]: Sie „feiert sich“ wohl kaum!) Mit 150 Bundeswehrsoldaten und einer verstärkten Ausbildung der Marine des Libanon soll der Waffenschmuggel in den Libanon unterbunden werden. (Florian Hahn [CDU/CSU]: Haben wir unterbunden!) – Ja. – In den zehn Jahren wurden dann auch keine Waffen gefunden. (Florian Hahn [CDU/CSU]: Sehen Sie!) Aber fragen Sie sich nicht manchmal, ob die Bundeswehr hier nur Teil eines absurden Theaters ist? Denn ihre Kontrollen kann sie ja nur auf Anforderung der Libanesen unternehmen. Fragen Sie sich nicht manchmal, ob dies der Grund ist, warum außer ein paar Zigaretten nie etwas gefunden wurde? – Aber lassen wir solche störenden Gedanken beiseite und nehmen wir einmal an, die Bundeswehr ist so erfolgreich – wie Sie es ja immer sagen –, dass sich keiner mehr traut, Waffen zu schmuggeln. Im Libanon müssten in der Folge auch immer weniger Waffen in den Händen der Konfliktparteien zu finden sein. Aber das trifft leider nicht zu; denn während die Bundeswehr die Vordertür des Libanon bewacht, steht die Hintertür an der Grenze zu Syrien sperrangelweit offen. (Zuruf von der CDU/CSU: Sollen wir da auch hin?) War Ziel der Mission, den Waffenschmuggel an die Hisbollah zu unterbinden, so darf sie getrost als gescheitert gelten. (Beifall bei der LINKEN) Die Hisbollah gilt mittlerweile als eine der am besten bewaffneten Kräfte in der Region. Wer hier dann noch von einem Erfolg des Einsatzes fabuliert, muss sich doch wirklich fragen lassen, ob er nicht nach dem Motto vorgeht: Dabei sein ist alles, das Ergebnis nichts. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Und selbiges gilt für die islamistischen Terrormilizen im Libanon; denn diese sind mittlerweile auch bis an die Zähne bewaffnet und warten laut eigener Aussage nur auf grünes Licht aus Saudi-Arabien, um endlich loszuschlagen. Muss es Ihnen nicht auch zu denken geben, dass, während die Bundesmarine vor der Küste des Libanon dümpelt, Ihr eigener NATO-Verbündeter Türkei mit seinem autoritären Staatspräsidenten Erdogan verdeckt Waffen an islamistische Terroristen liefert, die natürlich auch in den Libanon gelangen? Wenn Sie den Waffenschmuggel unterbinden wollen: Warum schweigen Sie dann eigentlich zu den Waffenlieferungen der türkischen Regierung mithilfe des türkischen Geheimdienstes an die islamistischen Verbände? (Beifall bei der LINKEN) Ich finde, es ist Zeit, dass Sie in diesem Punkt Ihr Schweigen brechen und endlich Antworten geben oder wenigstens begründen, warum dieses Schweigen so lange dauert. Statt immer mehr Auslandseinsätze der Bundeswehr zu fordern, die im Übrigen von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt werden, müssen wir nach unserer Auffassung zivil helfen. Wir müssen zum einen syrische Flüchtlinge aus dem -Libanon übernehmen. Ein Viertel der Bevölkerung des Libanon sind mittlerweile Flüchtlinge. Was dagegen die Bundesregierung hier bisher veranstaltet hat, ist eigentlich nur beschämend, (Beifall bei der LINKEN) wenn man sich nur einmal diese Kontraste vor Augen führt. Der Libanon braucht zudem zivile Hilfe, auch damit nicht noch mehr Menschen mit saudischem Geld für die Terrorgruppen der al-Qaida vor Ort eingekauft werden können. Deshalb meine Bitte: Hören Sie endlich auf, die -Bevölkerung hinters Licht zu führen! Wer die Vordertür bewacht und sich auch noch dafür feiert, während die Waffen durch die Hintertür hereingetragen werden, macht sich im besten Falle lächerlich, meine Damen und Herren. Dieser Auslandseinsatz der Bundeswehr simuliert Handeln, folgt aber geopolitischen Motiven. Denn das Vorhaben, Waffenschmuggel zu unterbinden, ist komplett gescheitert. Die Kräfte vor Ort sind stärker denn je. Deshalb sagen wir: Wir lehnen diesen Einsatz ab. (Beifall bei der LINKEN – Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Mensch! Das ist ja mal eine richtige Überraschung!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner in der Debatte für die Bundesregierung: Dr. Ralf Brauksiepe. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Niels Annen [SPD]) Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten erfordern leider unverändert unsere besondere Aufmerksamkeit. Der Kollege Annen hat es, wie ich finde, mit seinem Satz sehr treffend auf den Punkt gebracht: „Einen weiteren Krieg kann sich diese Region nicht leisten.“ – So ist es eben; denn die Konflikte in der Region, der Vormarsch der Terrororganisation IS und große Flüchtlingsströme bereiten der internationalen Gemeinschaft – und damit auch uns – weiterhin große Sorgen. Heute geht es insbesondere um den Libanon und damit um ein Land, das im Schatten des syrischen Bürgerkriegs steht und extrem unter der Last des Flüchtlingsstroms leidet. Bis heute leistet UNIFIL einen besonderen Beitrag zur Stabilisierung der Region. De facto ist sie ein ganz entscheidender Stabilitätsfaktor, und das, obwohl UNIFIL ursprünglich als reine Beobachtungsmission gedacht war. Sie machte im Jahr 2006 den dauerhaften Waffenstillstand zwischen Israel und dem Libanon erst möglich, wenngleich die Situation in der Grenzregion zwischen den beiden Ländern nach wie vor volatil ist. Im letzten Mandatszeitraum kam es leider – der Kollege Annen hat zu Recht darauf hingewiesen – auch wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen an der Grenze mit Israel. Nur aufgrund der schnellen Klärung des Sachverhalts durch die Vereinten Nationen konnte eine gefährliche Eskalation vermieden werden. Libanon und Israel – das ist der entscheidende Punkt, Kolleginnen und Kollegen – erkennen eben beide die stabilisierende Rolle von UNIFIL an und begrüßen die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft für diese VN-Mission. Die schon angesprochenen Drei-Parteien-Gespräche sind weiterhin das einzige Forum, in dem Israel und der Libanon unter Ägide der Vereinten Nationen miteinander sprechen. Hier zeigt sich sehr deutlich, welche grundlegende Rolle UNIFIL weiterhin für die Stabilität in der Region spielt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier ja nicht über das Abkommen eines Staates mit Rebellengruppen, sondern wir reden – das ist für uns ganz klar – über zwei Völkerrechtssubjekte, Israel und den Libanon, die vieles trennt, aber als einzige die Überzeugung eint, dass UNIFIL einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Region leistet. Die Vereinten Nationen stehen dahinter, die Völkerrechtssubjekte Israel und Libanon stehen dahinter. Wie abseitig muss man eigentlich stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, um hier daran etwas auszusetzen und das dann auch noch politisch bekämpfen zu wollen? (Widerspruch des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Das ist schon etwas, womit man sich weit außerhalb der internationalen Gemeinschaft positioniert. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich muss es hier für die ganz große Mehrheit des Hauses nicht extra betonen: Wir feiern uns hier für nichts, sondern wir sind dankbar dafür, dass wir erfolgreich hier einen Beitrag leisten können. Wer hier mehrmals die Frage der sogenannten Hintertür aufwirft, der muss sich fragen, was er da denn machen will. Wir wollen nicht an die Hintertür. Wir sind froh, dass wir erfolgreich an einem international mandatierten Einsatz teilnehmen können, der dafür gesorgt hat, dass diese Region nicht mehr durch Waffenlieferungen über See weiter destabilisiert werden kann. Wer noch etwas anderes will, soll es sagen. Wir stehen zu diesem Mandat und zu dem, was wir im Rahmen dieses Mandats erfolgreich geleistet haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der LINKEN: -Dafür feiern Sie sich!) Wir beteiligen uns seit dem Jahr 2006 am Marineeinsatzverband von UNIFIL. Dazu gehört sowohl die -Unterstützung der libanesischen Regierung bei der Überwachung der seeseitigen Grenzen des Landes als auch der Ausbau der Fähigkeiten der libanesischen Marine. Dazu gehört auch, dass die deutschen Soldatinnen und Soldaten diese Herausforderung professionell und souverän meistern. Hierfür, insbesondere auch für die herausragende Arbeit der letzten Jahre, liebe Kolleginnen und Kollegen, verdienen sie unseren Dank. Fast täglich finden auf der Korvette „Erfurt“ Ausbildungsvorhaben mit den libanesischen Kräften oder den internationalen Partnern auf See statt. Es wird gute -Arbeit geleistet, und sie hat politische Erfolge erzielt. Das liegt im Interesse der Menschen in dieser schwer gebeutelten Region. Das ist es, worum es geht, worum es uns auch politisch geht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Trotz aller Erfolge bleiben weiterhin große Herausforderungen bestehen. Die libanesische Marine alleine ist eben noch nicht in der Lage, ihre Seegrenzen selbstständig zu überwachen. Neben dem unverändert hohen Ausbildungsbedarf im Bereich der Instandsetzung fehlen Schiffe und Boote für die libanesische Marine, und der technische Zustand der verfügbaren Einheiten bleibt verbesserungswürdig. An diesen Defiziten gilt es, gezielt zu arbeiten. Gerade wegen der schwierigen Lage im Nahen Osten ist die Stabilität des Libanon ein ganz wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen und dauerhaften Friedensentwicklung in der Region. Die Vereinten Nationen wollen diesen Einsatz, und auch die beiden Konfliktparteien, die Staaten Libanon und Israel, wollen diesen Einsatz. Es geht jetzt darum, den Libanon, der durch die seit vier Jahren andauernde Flüchtlingskrise besonders stark belastet ist, zu unterstützen. Das wollen sowohl die libanesische als auch die israelische Regierung. Gerade durch unseren vielfältigen und erfolgreichen Einsatz bei UNIFIL werden wir als vertrauenswürdiger Partner in der Region geachtet und geschätzt. Das ist auch für die Zukunft wichtig. Deswegen bitte ich Sie namens der Bundesregierung um Ihre Unterstützung für den vorliegenden Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Brauksiepe. – Nächster Redner in der Debatte: Omid Nouripour für Bündnis 90/Die Grünen. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Dağdelen hat einige richtige Punkte angesprochen, über die man noch reden muss. Es gibt viel zu viele Waffen im Libanon, das ist völlig richtig. Es gibt im Libanon viel zu viel Waffenschmuggel über Land, auch das ist richtig. Es gibt große Bedenken in Bezug auf die Position mancher Offizieller oder ganzer Institutionen in der Türkei, wenn es um die Ausrüstung und die Ausbildung von Dschihadis in Syrien geht. Das hat natürlich eine riesengroße Auswirkung auf den Libanon; das ist völlig richtig. Frau Kollegin Dağdelen, Sie haben gerade das Bild bemüht: Wir bewachen die Vordertür, während durch die Hintertür die Waffen reinkommen. Ich frage mich: Wie viele Tausende Soldaten wollen Sie eigentlich vor die Hintertür stellen, damit sie zugeht? Ich frage mich, ob Sie die Vordertür jetzt auch noch aufmachen wollen; das ist nämlich die zentrale Frage. (Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Ich will das nicht! Sie müssten das ja wollen!) – Nein, das ist nicht nur unsere Aufgabe. Auch Sie müssen irgendwann einmal erklären, wie Sie Probleme lösen wollen. Sie können nicht einfach immer nur erklären, was nicht geht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD – Zurufe der Abg. Sevim Dağdelen [DIE LINKE]) Bei allem Richtigen, was Sie beschrieben haben, bin ich, ehrlich gesagt, für jeden Beitrag dankbar, durch den versucht wird, den Waffenschmuggel in den Libanon ein Stück weit zu verhindern. Wir reden jetzt über eine Mission, die sich im neunten Jahr befindet. (Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Es wäre besser, wenn Sie mit der Hisbollah reden würden!) Man könnte denken, das ist Routine. In diesen Zeiten im Nahen Osten eine erfolgreiche Friedensmission durchzuführen, die von beiden Konfliktparteien gewünscht und akzeptiert wird, ist alles, nur nicht Routine. Auch deswegen kann ich nur sagen: Dieser Einsatz ist zurzeit etwas sehr Besonderes. Es gibt im Übrigen noch zwei weitere Aspekte, die zu berücksichtigen sind, wenn man über UNIFIL spricht, über die Sie aber kein Wort verloren haben, Frau Kollegin. Das eine ist die Überwachung des Waffenstillstandes sowie die Deeskalation an der Grenze zwischen Libanon und Israel. Das ist von beiden Seiten auch so erwünscht. Ich erinnere nur daran, dass ohne den Einsatz von -UNIFIL gerade im maritimen Bereich der Krieg im Jahre 2006 nicht beendet worden wäre. Auch das sollte man zur Kenntnis nehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es gibt noch einen zweiten Aspekt, nämlich Ausbildung und Stärkung der libanesischen Armee. Jeder Beitrag zur Stabilisierung des Libanon ist ein wichtiger, gerade in Zeiten, in denen die Hisbollah nicht mehr nur, wie damals, gegen Israel kämpft. Die Hisbollah hat heute ein anderes regionales Selbstverständnis und verletzt mit dem Einsatz in Syrien Tag für Tag den Friedensvertrag von Taif, und das alles im Lichte der großen regionalen Auseinandersetzung zwischen Saudi-Arabien und Iran, die in gegenseitiger Paranoia sehr viel Benzin auf das Feuer in der Region gießen. Die beiden genannten Aufgaben dürfen wir nicht vergessen: Die Grenzüberwachung gehörte schon zur klassischen Mission. Es gab Anfang dieses Jahres bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Israel und der Hisbollah: Sechs Hisbollah-Kämpfer und zwei israelische Soldaten sind gestorben; auch ein spanischer UNIFIL-Soldat verlor bei einem durchaus gefährlichen Einsatz sein Leben. Das heißt, wir reden über einen manifesten, weiterhin existierenden Konflikt, den man mit diesem Einsatz eindämmt. Das darf man einfach nicht vergessen. Die Bedeutung der zweiten Aufgabe liegt darin, dass es nur eine einzige staatliche Institution im Libanon gibt, die überkonfessionell Vertrauen in der Bevölkerung genießt. Das ist die Armee. Jeder Beitrag zur Stärkung der Armee ist ein Beitrag zur Zurückdrängung der Milizen der Hisbollah auf der einen Seite und der Milizen, die Sie vorhin völlig zu Recht kritisiert haben, auf der anderen Seite. Deshalb finde ich, dass es sich durchaus lohnt, sich zu freuen, dass es vorangeht, wenn auch mit wahnsinnig langsamen Schritten und wenn das auch nur ein kleiner Beitrag ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Das ist aber widersprüchlich!) Wir müssen natürlich alles dafür tun, dass der syrische Bürgerkrieg nicht übergreift und auch den Libanon in den Strudel nach unten reißt. (Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Eine Illusion!) Dafür müssen wir humanitäre Hilfe leisten. Es ist schon sehr problematisch, dass bisher erst 20 Prozent der -Mittel, die die Vereinten Nationen als nötig veranschlagt haben, geflossen sind. Es ist nämlich ein Riesenproblem, dass mittlerweile für 70 Prozent der Flüchtlinge die Zahl der Mahlzeiten pro Tag reduziert werden musste. Es ist auch ein Riesenproblem, dass viele Kinder nicht mehr zur Schule gehen können, weil den Familien das Geld ausgeht. Die Wasserversorgung stellt ein immenses Problem für die Kommunen im Libanon dar, die Stromversorgung kollabiert. All das ist katastrophal. Wir müssen helfen, indem wir Flüchtlinge aufnehmen; auch da haben Sie recht. Wir müssen aber auch dabei helfen, dass das Land politisch auf die Beine kommt und dass die Institutionen auf die Beine kommen. -UNIFIL ist ein kleiner, aber sehr wichtiger Beitrag dazu. Mit Militär löst man die Probleme im Libanon nicht primär; aber ohne militärischen Beitrag würde eine wichtige Institution im Land nicht stärker, sondern schwächer. Deshalb wird meine Fraktion der Verlängerung des Mandates für diesen Einsatz zustimmen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und für die Geduld. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Omid Nouripour. – Die letzte Rednerin heute – voraussichtlich, in dieser Debatte auf jeden Fall – ist Frau Obermeier von der CSU/CDU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU – Florian Hahn [CDU/CSU]: Das Beste am Schluss!) Julia Obermeier (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Micheline Lattouf ist eine katholische Ordensschwester. Sie lebt in der libanesischen Stadt Deir al-Ahmar, 30 Kilometer von der syrischen Grenze entfernt. In einer Winternacht vor drei Jahren klopften die ersten muslimischen Flüchtlinge aus Syrien an ihre Tür. Viele trugen nichts als ihre Kleider am Leib. Sie waren vor Bombenangriffen aus ihrer syrischen Heimat geflohen. Seither sind 8 000 Flüchtlinge in diese Stadt mit 10 000 Einwohnern gekommen. Sie leben in Zeltstädten und Behelfsunterkünften. Es gibt keine staatliche Hilfe, keine UN-Organisationen, keine großen NGOs. Die Hilfe bleibt weitestgehend der Zivilgesellschaft überlassen. Die Ordensschwester Micheline tut alles, was in -ihrer Macht steht. Sie kümmert sich um das Nötigste – Decken, Wasser, Nahrung –, und sie organisiert Schulunterricht für die syrischen Kinder. In vielen Städten des Libanon ist die Situation ähnlich. 1,2 Millionen registrierte Flüchtlinge aus Syrien -leben in diesem Land mit 4 Millionen Einwohnern. Der Libanon hat die weltweit höchste Flüchtlingsquote. Die Grenzen der Belastbarkeit sind längst überschritten: Das Wasser ist knapp, die Nahrungsmittelpreise und die -Mieten steigen. Auch die Konkurrenz um die wenigen Arbeitsplätze nimmt beständig zu. Wir wollen dem -Libanon in dieser schwierigen Situation beistehen. Das Land darf nicht in den Sog des syrischen Bürgerkriegs geraten. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Ist doch längst geschehen!) Wir müssen eine weitere Destabilisierung der Region verhindern! Deutschland unterstützt den Libanon auf verschiedenen Ebenen, zum Beispiel mit 250 Millionen Euro Entwicklungsmitteln für humanitäre Hilfe, für die Wasserversorgung, für die Unterstützung der Flüchtlinge und für die Kommunen, die diese Flüchtlinge aufnehmen. Ohne Hilfe aus dem Ausland könnte der Libanon die Flüchtlinge nicht versorgen. Es fehlt am Nötigsten, auch am Essen. Es ist tatsächlich eine Katastrophe, dass dem Welternährungsprogramm nun die Mittel für die Versorgung der syrischen Flüchtlinge ausgehen. Hier müssen die internationale Gemeinschaft und die Europäische Union mehr tun. Die Versorgung der Flüchtlinge kann aber nur in einem sicheren Umfeld gewährleistet werden. Hierzu leistet die UNIFIL-Mission einen wichtigen Beitrag. Seit 2006 sichern auch unsere Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der maritimen Komponente des Einsatzes die Seegrenze Libanons. So wird Waffenschmuggel verhindert. Darüber hinaus bilden die Bundeswehrsoldaten die libanesische Marine aus, damit sie selbst für die Sicherheit der libanesischen Küste sorgen kann. Hierbei hat die libanesische Marine bereits erkennbare Fortschritte erreicht. Bis zu 300 deutsche Soldatinnen und Soldaten leisten somit einen wichtigen Beitrag zu dieser Mission. Unser Kollege Ingo Gädechens betont immer zu Recht: Die Marine bestreitet als die kleinste Teilstreitkraft der Bundeswehr einen beträchtlichen Teil der Einsätze, ob im Mittelmeer oder am Horn von Afrika. (Beifall bei der CDU/CSU – Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Dabei ist die Arbeitsbelastung der Soldatinnen und Soldaten enorm. Daher gilt an dieser Stelle mein Dank und der Dank der CDU/CSU-Fraktion allen Angehörigen der Marine, die diese hohe Einsatzbelastung professionell schultern. (Beifall bei der CDU/CSU) Die UNIFIL-Mission ist ein Stabilitätsanker für den Libanon. Wir stehen den Menschen im Libanon bei, sowohl der libanesischen Bevölkerung als auch den Flüchtlingen aus Syrien. Die Ordensschwester Micheline setzt sich mit ihrer Flüchtlingsarbeit für Menschlichkeit und Frieden ein. Nur in einem stabilen Libanon können ihre und unsere Hilfe Wirkung entfalten. Dazu leistet die Verlängerung des UNIFIL-Mandats einen wichtigen Beitrag. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Obermeier. – Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/5054 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Sie sind damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Rechtliche Klarstellung der Vertraulichkeit von Äußerungen im Internet Drucksache 18/2015 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss Digitale Agenda (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Kultur und Medien Federführung strittig Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden2. – Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Sie sind also damit einverstanden. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/2015 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Federführung ist jedoch strittig. Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wünschen Federführung beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. Die Fraktion Die Linke wünscht Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda. Ich lasse zuerst abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Die Linke: Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Der Überweisungsvorschlag ist bei Zustimmung von den Linken und von Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt. Ich lasse nun abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Federführung beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Der Überweisungsvorschlag ist angenommen. CDU/CSU und SPD haben zugestimmt, Linke und Grüne waren dagegen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 16 a und 16 b auf: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (21. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Das Europäische Semester stärken, besser umsetzen und weiterentwickeln Drucksachen 18/4426, 18/5071 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nationales Reformprogramm 2015 – Wirtschaftspolitische Steuerung in der EU ernst nehmen und Investitionen stärken Drucksachen 18/4464, 18/4717 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden3. – Sie sind damit einverstanden. Tagesordnungspunkt 16 a. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zum Antrag der Frak-tionen der CDU/CSU und der SPD. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5071, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 18/4426 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. CDU/CSU und SPD haben dafür gestimmt, Enthaltungen gab es bei den Grünen, und dagegen waren die Linken. Tagesordnungspunkt 16 b. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Ausschuss -empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4717, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4464 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. CDU/CSU und SPD haben dafür gestimmt, dagegen waren die Grünen, und die Linke hat sich enthalten. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für -Agrarbetriebe ab 2016 Drucksachen 18/3415, 18/4729 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden4. – Wie ich sehe, sind Sie einverstanden. Wir kommen zur Abstimmung. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4729, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/3415 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen und bei Gegenstimmen der Linken angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten Drucksache 18/5089 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Tourismus Ausschuss Digitale Agenda Haushaltsausschuss gemäß § 96 der GO Auch diese Reden sollen zu Protokoll gegeben werden5. – Auch damit sind Sie einverstanden. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 18/5089 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Zugang und Teilhabe ermöglichen – Die Dekade für Alphabetisierung in Deutschland umsetzen Drucksache 18/5090 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda Haushaltsausschuss Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden6. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/5090 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Einverstanden? – Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ute Bertram, Yvonne Magwas, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Burkhard Blienert, Marco Bülow, Martin Dörmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Zukunftsweisende Kulturpolitik im demografischen Wandel – Stärkung der Kultur im ländlichen Raum Drucksache 18/5091 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Kultur und Medien (f) Innenausschuss Sportausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden7. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/5091 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ja. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie Drucksache 18/5010 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden8. – Ich sehe, auch damit sind Sie einverstanden. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 18/5010 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir sind am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 12. Juni 2015, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Den Rheinland-Pfälzern und ihren Freundinnen und Freunden wünsche ich noch einen schönen Ausgang des Abends. (Schluss: 22.10 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11.06.2015 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11.06.2015 Barthel, Klaus SPD 11.06.2015 Behrens (Börde), Manfred CDU/CSU 11.06.2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11.06.2015 Ferner, Elke SPD 11.06.2015 Freese, Ulrich SPD 11.06.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 11.06.2015 Ilgen, Matthias SPD 11.06.2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 11.06.2015 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 11.06.2015 Nietan, Dietmar SPD 11.06.2015 Post (Minden), Achim SPD 11.06.2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11.06.2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Rudolf Henke (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundes-regierung eingebrachten Entwurf eines Ge--setzes zur Stärkung der Versorgung in der -gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) (Tagesordnungspunkt 6 a) Der Deutsche Bundestag stimmt heute mit voraussichtlich großer Mehrheit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zu. Dies schließt 56 Änderungsanträge ein, die Union und SPD gestern im federführenden Ausschuss für Gesundheit beschlossen haben. Damit hat der Ausschuss zahlreiche Konsequenzen aus der öffentlichen Diskussion und den parlamentarischen Beratungen des Gesetzes gezogen, einschließlich der öffentlichen -Ausschussanhörung. Es liegt in der Natur der Sache, dass in einem solchen Konvolut nicht alle Aspekte jeden in gleicher Weise entzücken können. In den bisherigen Erörterungen des Gesetzes habe ich öffentlich wie nicht-öffentlich einer Reihe von Punkten aus dem ursprünglichen Entwurf widersprochen. Zum Teil hat es in diesen Punkten Änderungen des Entwurfes gegeben, die ich für Verbesserungen halte, zum Teil ist es zu keinen Änderungen gekommen, und es gibt auch einzelne Änderungen, die ich für nachteilig halte. Insgesamt verbessern die beschlossenen Änderungsanträge den Gesetzentwurf beträchtlich. Mit einzelnen Änderungswünschen bin ich in den bisherigen Beratungen durchgedrungen, mit anderen nicht. In den heutigen Abstimmungen zum Versorgungsstärkungsgesetz stimme ich in dem Sinne ab, wie es die -Arbeitsgruppe Gesundheit meiner Fraktion beschlossen hat und wie es in der Fraktion verabredet ist. Dennoch möchte ich von der nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gegebenen Möglichkeit Gebrauch machen, zu einzelnen Punkten in der -Sache Stellung zu nehmen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten wird über die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation -hinaus auch für stationäre Vorsorgeleistungen und Leistungen zur medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter gestärkt. Zudem wird die Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen verbessert. Beides sind gute Entscheidungen für die Wahrnehmung von mehr Eigenverantwortung. Das Verfahren zur Erstattung von Fahrtkosten und die Entgeltfortzahlung für Spender von Organen, Geweben und Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen wird vereinfacht. Das ist gut für die Spendebereitschaft. Viele offene Fragen des Verfahrens zur Erbringung von Zweitmeinungen werden durch den entsprechenden Änderungsantrag geklärt, sonst notwendige langwierige Beratungen können dadurch abgekürzt werden. Sonst nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende besonders erfahrene Ärzte können an der Erbringung von Zweitmeinungen teilnehmen. Das als hochkomplex und bürokratisch geltende -Verfahren der Heilmittelversorgung von Versicherten mit langfristigem Behandlungsbedarf soll durch eine entsprechende Fristsetzung für den GBA bis zum 30. Juni 2016 vereinfacht werden. Über die Umsetzung des neu geschaffenen Anspruchs der Versicherten auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkassen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit muss das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2018 einen Bericht erstatten. Dann kann auch geprüft werden, ob und wie sich dieser Anspruch auf das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten auswirkt. Probleme, die sich in der Praxis vor allem nach -Wochenenden bei der verspäteten Ausstellung von Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigungen gezeigt haben, werden gelöst. Im Fall der umstrittenen Terminservicestellen, deren zu erwartende Wirkungen ich für sehr bescheiden und damit stark bürokratieverdächtig halte, findet – erstmals zum 30. Juni 2017 – eine jährliche Evaluation durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung statt. Das sollte die künftige Debatte in diesem derzeit stark emotional beladenen Punkt in Zukunft versachlichen. Ich bin sehr froh über die Klarstellung, dass in ambulanter Weiterbildung befindliche Ärztinnen und Ärzte zukünftig eine dem Tarifgehalt in Krankenhäusern -entsprechende Vergütung erhalten sollen. Nach dem -Gesetzentwurf sollen ambulante Weiterbildungsstellen verpflichtet werden, den von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Förderbetrag auf die im Krankenhaus gezahlte Vergütung anzuheben und an die in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte auszuzahlen. Das ist klug. Es muss unbedingt verhindert werden, dass sich Fälle -wiederholen, in denen Weiterbildungsstellen diese Fördergelder nicht im vollen Umfang an die angestellten Ärzte ausgezahlt haben. Die gesetzliche Klarstellung ist notwendig, um diese rechtswidrige Praxis endlich verlässlicher zu unterbinden. Anders als im Krankenhaus erzielt die Arbeitsleistung der in Weiterbildung befindlichen Ärzte in vertragsärztlichen Praxen bisher vielfach keinen zusätzlichen Erlös. Es ist gut, die Fördergelder extrabudgetär zur Verfügung zu stellen und die Mittel nach -Tariferhöhungen im Krankenhaus zu dynamisieren. Besonders hervorzuheben sei die vorgesehene Regelung in der ÄrzteZulassungsverordnung, die Weiterbildungsbereitschaft dadurch zu fördern, dass den Weiterbildern die Ausweitung des bisherigen Praxisumfangs erlaubt werde. Je nach Ausgestaltung kann dies die Anreize zur ambulanten Weiterbildung deutlich erhöhen. Die Verantwortung dafür tragen künftig die Kassenärztlichen Vereinigungen. Ich hoffe sehr, dass es in diesem Bereich künftig zu direkten Tarifverträgen kommt. Weiterbildung ist ärztliche Berufsausübung und entsprechend als Arbeitsleistung zu vergüten. Dieser Grundsatz darf nicht durch falsche Etikettierungen infrage gestellt werden. Deshalb sind einige begriffliche Klarstellungen im Gesetz sehr zu begrüßen. Approbierte Ärztinnen und Ärzte sind keine Auszubildenden oder Stipendiaten, sondern gleichberechtigte Kolleginnen und Kollegen. Versuche, junge Ärzte nach holländischem Vorbild zu „Arztassistenten“ umzudefinieren, sind abzuzlehnen. Ich freue mich, dass die Änderungsanträge von Union und SPD zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz keine Verpflichtung enthalten, Mittel aus der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zu universitär angebundenen Kompetenzzentren umzuschichten. Durch entsprechende Pläne der Umschichtung wären Fördermittel in zweistelliger Millionenhöhe für 375 Stellen in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gefährdet. Leider ist diese Gefahr noch nicht ganz vom Tisch; die endgültige Entscheidung liegt in Zukunft bei dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Nach der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie des G-BA in der Neufassung vom 22. Januar 2015 ist Krankenhausbehandlung notwendig, wenn die Weiterbehandlung mit den Mitteln des Krankenhauses aus medizinischen Gründen erfolgen muss. Hier heißt es unter anderem: „Die Verordnung stationärer Krankenhausbehandlung kommt allein aus medizinischen Gründen in Betracht. Alle Beteiligten sollten mitwirken, Belegungen der Krankenhäuser mit Patientinnen und Patienten zu vermeiden, die der Behandlung mit den Mitteln des Krankenhauses nicht bedürfen.“ Die Regelung folgt dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ und setzt darüber -hinaus das Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V um, nach dem Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, von den Leistungserbringern nicht bewirkt werden können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Kompetenzen erforderlich sind, um die Notwendigkeit einer medizinischen Weiterbehandlung zu beurteilen. Nach der Krankenhauseinweisungs- Richtlinie wird den Ärzten die Pflicht auferlegt, vor der Verordnung einer stationären Krankenhausbehandlung zunächst abzuwägen, ob die Behandlung unter Einbindung anderer ambulanter Leistungserbringer fortgesetzt werden kann. Bei konsequenter Anwendung hätte ein psychologischer Psychotherapeut nicht die Möglichkeit, ohne die Expertise eines somatisch-psychotherapeutisch tätigen Arztes zu entscheiden, ob eine medizinische Weiter-behandlung mit den Mitteln des Krankenhauses indiziert ist. Diese Möglichkeit hat nur der ärztliche Psychotherapeut. Darüber hinaus halten Krankenhäuser nahezu keine Einrichtungen vor, die eine stationäre Weiter-behandlung des therapeutischen Spektrums der psychologischen Psychotherapeuten vorsehen. Denkbar wäre die Einweisung in eine psychiatrische oder auch eine psychosomatische Einrichtung. Ob die jeweilige Behandlung nur mit den Mitteln des Krankenhauses medizinisch möglich ist, kann wiederum nur ein entsprechend aus- und weitergebildeter Arzt entscheiden, das heißt, wiederum ist die Expertise etwa eines Psychiaters oder eines Psychosomatikers erforderlich, bzw. die ärztliche Einschätzung, ob der Patient durch diese Fachärzte ambulant weiter versorgt werden kann. Insbesondere muss die Möglichkeit einer begleitenden Pharmakotherapie geprüft werden, bevor der Patient in die stationäre Behandlung gelangt. Vor diesem Hintergrund ist die im Gesetz jetzt enthaltene Neureglung der Einweisungsbefugnisse für psychologische Psychotherapeuten in der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie nur mit einer groben Verletzung von Regeln der Wirtschaftlichkeit möglich. Darüber hinaus werden die Patienteninteressen nicht geschützt, wenn die Möglichkeiten der ambulanten -medizinischen Weiterbehandlung unter Auslassung somatischer bzw. pharmakotherapeutischer Expertise geprüft werden. Mit meinem Werben für eine andere Entscheidung bin ich in den Beratungen leider unterlegen. Für gelungen halte ich dagegen die Änderungen zu den Antragsberechtigungen für den Innovationsfonds. Der Kreis der möglichen Antragsteller ist somit nicht mehr begrenzt. Die Regelungen zu Zulassungsbeschränkungen und dem Aufkauf von Arztsitzen sind durch die beschlossenen Änderungsanträge erheblich abgemildert, wenn auch die Grundlage für die Grenze bei 140 Prozent ebenso zu hinterfragen ist wie die bei 110 Prozent oder jede andere. In der Sache führt es vor allem weiter, eine grundlegende Überarbeitung der Bedarfsplanung in Angriff zu nehmen. Gegenüber dem Ursprungsentwurf ist die Rolle der Hochschulambulanzen für Forschung und Lehre in der Ausschussfassung des Gesetzes wesentlich verbessert. Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, die ins Auge gefasste Wählbarkeitsvoraussetzung für die Vertreter der Ärzte im beratenden Fachausschuss für Psychotherapie, überwiegend psychotherapeutisch tätig sein zu müssen, ersatzlos entfallen zu lassen. Damit wird die Rolle der Ärztinnen und Ärzte, die eine ganzheitliche Patientenversorgung unter Einschluss somatischer wie psychotherapeutischer Aspekte anstreben und verwirklichen, gestärkt. Es gehört zu den Errungenschaften moderner Medizin, die Abgrenzung in der Betrachtung von körperlicher, seelischer und geistiger Gesundheit zu überwinden. Für eine Verbesserung des Ursprungsentwurfes halte ich ebenfalls, dass es möglich wird, künftig bis zu 1 000 Stellen in der Weiterbildung für in der ambulanten Grundversorgung tätige Facharztdisziplinen finanziell zu fördern. Zu den besonders gelungenen Verbesserungen bereits im Ursprungsentwurf zähle ich die mit § 119 c SGB V erfolgende Einführung von Medizinischen Zentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen. Mehrere Deutsche Ärztetage haben die Etablierung dieser Versorgungsform im Anschluss an die Versorgung in sozialpädiatrischen Zentren verlangt. Dies ist ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten und nachhaltigen ärztlich geleiteten Versorgung von Menschen mit den genannten Einschränkungen. Ich danke unter anderem Professor Seidel aus Bielefeld und Helmut Peters aus Mainz für ihr nimmermüdes beharrliches Drängen in dieser Frage. Mit den aufgeführten Beispielen möchte ich den Weg, den das Gesetz in den Beratungen genommen hat, etwas deutlicher werden lassen und meine Einschätzung unterstreichen, dass es Licht wie Schatten enthält. Im Diskurs über das Gesetz ist vor allem die Schattenseite betont worden. Ich hoffe darauf, dass nun vor allem die Lichtseite wirkt. Wie bereits ausgeführt, stimme ich in den Abstimmungen gemeinsam mit meiner Fraktion und damit der Ausschussfassung des Gesetzes zu. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Rechtliche Klarstellung der Vertraulichkeit von Äußerungen im Internet (Tagesordnungspunkt 15) Wilfried Oellers (CDU/CSU): Wir beraten heute den Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema „Rechtliche Klarstellung der Vertraulichkeit von Äußerungen im -Internet“. Mit diesem Antrag soll die Bundesregierung auf-gefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass Äußerungen, die sich im Internet an -einen eingeschränkten Personenkreis richten, als vertraulich gelten und somit keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen nach sich ziehen dürfen. Hiermit sind insbesondere Äußerungen gemeint, die als Schmähkritik und Formalbeleidigungen zu bezeichnen sind und über Internetplattformen wie zum Beispiel Facebook kommuniziert werden. Die Fraktion Die Linke beanstandet insbesondere, dass es zur Definition der Vertraulichkeit in derartigen Fällen keine einheitliche Auffassung in der Rechtsprechung gebe. Sie macht dies an einer Gerichtsentscheidung des LAG Hamm vom 10. Oktober 2012 und an -einer Entscheidung des VGH München vom 29. Februar 2012 fest. Beide Entscheidungen widersprächen sich in dem Umgang mit dem Begriff der „Vertraulichkeit“, sodass eine klarstellende gesetzliche Definition erforderlich sei. Schaut man sich jedoch beide Entscheidungen einmal genau an, so stellt man keinen Widerspruch fest. Der Unterschied beider Entscheidungen liegt darin, dass die eine Entscheidung (LAG Hamm) zuungunsten des -Arbeitnehmers und die andere Entscheidung (VGH München) zugunsten des Arbeitnehmers ausging. Der Unterschied liegt allerdings auch darin, dass beiden Entscheidungen unterschiedliche Sachverhalte zugrunde -lagen. In beiden Fällen handelte es sich bei den Äußerungen des Arbeitnehmers bzw. Auszubildenden um Schmähkritik. Bezogen auf die Entscheidung des LAG Hamm handelte es sich jedoch nicht um „einen bestimmten Freundeskreis“ an den das „Posting“ gerichtet war. Hier ist die von der Fraktion Die Linke vorgenommene Darstellung des Sachverhalts, der der Entscheidung des LAG Hamm zugrunde lag, schlichtweg falsch. Es handelte sich bei dem Eintrag auf der Plattform Facebook um einen Profile-Eintrag, der allgemein zugänglich war und somit von jedem Nutzer des Internets eingesehen werden konnte. Auch wenn die Fraktion Die Linke hier vorgeben möchte, dass es sich in diesem Fall um einen vertraulichen Facebook-Eintrag handelte, so war dies offensichtlich nicht der Fall. Die Entscheidung des VGH München wird von der Fraktion Die Linke auch nicht richtig wiedergegeben. Das VGH München hat nicht gesagt, dass damit gerechnet werden darf, dass eine Äußerung über einen Facebook-Account als vertraulich angesehen werden könne. Vielmehr hat das VGH München gesagt, dass man nicht ohne jede Grundlage und insbesondere nicht ohne eine sachverständige Klärung entscheiden könne, ob es sich bei einer Äußerung um eine öffentliche oder vertrauliche Äußerung handelt. Warum hat das Gericht dies so formuliert? Weil es sich hier um einen Prozesskostenhilfeantrag handelte und es hierbei zunächst nur zu einer summarischen Prüfung des Sachverhalts kommen kann. Die eigentliche Überprüfung obliegt in derartigen Fällen dem Hauptsacheverfahren. Damit sagt das Gericht, dass die Beantwortung der Frage nach der Vertraulichkeit derartiger Äußerungen immer eine Frage des Einzelfalls ist. Hier hat das Gericht sämtliche Umstände des jeweiligen Falles zu berücksichtigen. Starre gesetzliche Regelungen werden hier also nicht weiterhelfen. Damit können beide Entscheidungen nicht dazu herangezogen werden, eine unzureichende Rechtslage zu begründen. Beide Urteile widersprechen sich nicht. Darüber hinaus verweist die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag auf Verhandlungen auf europäischer Ebene zur sogenannten EU-Datenschutz-Grundverordnung. Sie soll nach Angaben der Fraktion Die Linke zur gestellten Frage weitere Hinweise geben. Es bietet sich in meinen Augen an, diese Verhandlungen zunächst einmal abzuwarten und dann zu sehen, welche Anhaltspunkte sich daraus für die hier geführte Diskussion ergeben. Dieses Verfahren ist schon fortgeschritten und soll nach den mir derzeit bekannten Angaben bis Ende des Jahres 2015/Anfang 2016 abgeschlossen sein. Da die Rechtsprechung nicht derart widersprüchlich ist, wie es von der antragstellenden Fraktion behauptet wird, besteht derzeit auch kein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, sodass der hier vorliegende -Antrag abzulehnen ist. Es bleibt zunächst das Verfahren auf europäischer Ebene abzuwarten. Tobias Zech (CDU/CSU): Dieser doch erstaunlich kurze Antrag meiner Kollegen der Linken hat in vier Zeilen zwei entscheidende Komponenten: zum einen eine inhaltliche, zum anderen eine zeitliche. Zunächst die positive Nachricht: Inhaltlich sind wir gar nicht so weit auseinander. Inhaltlich stimme ich mit Ihnen sogar in einigen Punkten überein. Zeitlich ist er nur leider vollkommen unpassend. Aber zunächst zum Inhaltlichen: Die zurzeit noch bestehende Datenschutzrichtlinie der EU (Rili 95/46/EG) ist von 1995. Da kann von digitalen Medien, geschweige denn Facebook oder Twitter noch gar nicht die Rede gewesen sein. Daher ist es natürlich wichtig, dass wir diese Richtlinie erneuern. Sie muss dem Zeitalter der Digitalisierung dringend angepasst werden. Und natürlich ist es – wie auch Sie es fordern, meine Damen und Herren – unsere Aufgabe, den Gerichten mit Gesetzen das richtige Werkzeug an die Hand zu legen. Sie brauchen Gesetze, die sie zur Grundlage ihrer Urteile machen können. Und das haben wir bisher noch nicht getan. Ich betone: bisher. Denn nun steht die Datenschutzgrundverordnung der EU in den letzten Zügen. Und damit komme ich zur zeitlichen Komponente. Wir sind auf dem besten Weg, in Europa ein einheitliches Datenschutzrecht zu schaffen und damit auch den Arbeitgebern und Arbeitnehmern Rechtssicherheit zu gewährleisten. Mit der Datenschutzgrundverordnung und der Datenschutzrichtlinie bringen wir ein umfassendes Paket auf den Weg, das sich nur auf EU-Ebene lösen lässt. Auf der Ratstagung der Justiz- und Innenminister am 15./16. Juni 2015 wird eine Einigung zum Datenschutzpaket angestrebt. Die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat unter Beteiligung der EU-Kommission über eine endgültige Einigung sollen noch in diesem Jahr zu Ende gebracht werden. So haben wir es auch im Koalitionsvertrag beschlossen und werden es auch umsetzen: Wir wollen europaweit ein einheitliches Schutzniveau beim Datenschutz garantieren und dabei die strengen deutschen Standards bewahren. Facebook, Microsoft, Twitter oder LinkedIn, sie alle haben ihre europäischen Hauptquartiere in Irland aufgeschlagen – und das nicht ohne Grund! Mit der Datenschutzgrundverordnung wäre das Schutzniveau auf einen Schlag überall gleich, das heißt, die Software-Riesen könnten kein Cherry-Picking mehr betreiben. Natürlich sind diese unterschiedlichen Rechtslagen nicht von heute auf morgen angeglichen; EU-weit gelten extrem unterschiedliche Bedingungen. Bezüglich der von Ihnen angesprochenen arbeitsrechtlichen Maßnahmen bei vertraulichen Äußerungen an einen eingeschränkten Personenkreis wird Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung den Staaten die Möglichkeiten geben, im Rahmen nationaler arbeitsrechtlicher Vorschriften entsprechend zu handeln. Dann – und erst dann – werden wir uns mit den entscheidenden Fragen beschäftigen: Was sind in der heutigen digitalen Medienwelt öffentliche Meinungsäußerungen? Was sind private Meinungsäußerungen? Wie definiert sich ein geschützter Personenkreis? Ist dabei derjenige überhaupt schützenswert, der seine Arbeit auf Facebook als „dämliche Scheiße“ bezeichnet? Und seinen Arbeitgeber als „Sklaventreiber“? Wie kann eine Aussage über Facebook, die sich „nur“ an den Freundeskreis richtet, vertraulich sein? In diesem „Freundeskreis“ befinden sich gerne mal 3 000 sogenannte Freunde, bestenfalls auch alle Kollegen. Das ist doch nicht vertraulich. Facebook gibt es seit 2004, Twitter seit 2006. Dass es zu dieser heutigen massenhaften Nutzung kommt beziehungsweise für ein Beschäftigungsverhältnis relevant sein kann, steckt noch in den Kinderschuhen. Wir müssen daher einige bisher ausreichende Vorschriften vom Offline- in den Onlinemodus erweitern. Aber das können wir nur gemeinsam mit der EU, da es andernfalls viel zu viele Möglichkeiten gibt, nationale Regelungen durch Verlegung von Firmensitzen etc. zu umgehen. Diesbezüglich sind wir auf dem besten Wege. Die CDU/CSU-Fraktion wird den Antrag der Linken zum jetzigen Zeitpunkt daher ablehnen. Markus Paschke (SPD): Das Problem mit dem rechtlichen Umgang mit Äußerungen im Internet haben Sie zutreffend benannt: Die unterschiedliche Rechtsprechung spricht für einen Regelungsbedarf. Nehmen wir das Beispiel einer Auszubildenden, die auf ihrer Facebook-Seite postete; „Ab zum Arzt und dann Koffer packen“. Sie hatte sich krankschreiben lassen und reiste anschließend nach Mallorca. Sie postete zudem Fotos ihrer Reise auf ihrer Facebook-Seite. Der Arbeitgeber kündigte ihr. Das Arbeitsgericht Düsseldorf hätte dem Arbeitgeber recht gegeben. Da beide Parteien vorher jedoch zu einem Vergleich kamen, kam es nicht mehr zu einem Urteil. Anderes Beispiel, anderes Urteil: Ein Mitarbeiter äußerte sich unter einem Alias-Namen in einem Internetforum über die schlechte medizinisch-technische Ausstattung seines Arbeitsgebers. Ein Kollege hatte daraufhin dem Arbeitgeber einen Tipp gegeben. Da der betreffende Mitarbeiter Betriebsratsmitglied war, hätte ihm nur außerordentlich und fristlos gekündigt werden dürfen, was der Arbeitgeber auch tat. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied jedoch, dass die Äußerung kein Grund für eine außerordentliche Kündigung darstelle. Allein diese zwei Beispiele zeigen die unterschiedliche Handhabung mit Äußerungen im Internet. Ich bin aber auch der Meinung, dass es viel mehr zu bedenken gibt, als das, was Sie in Ihrem Antrag formuliert haben. Es stellt sich doch vielmehr die grundsätzliche Frage: Welche Daten darf ein Arbeitgeber sammeln, erstellen und verwenden? Und diese Frage betrifft nicht nur mögliche Daten im Internet, sondern muss generell geklärt werden. Das Internet, soziale Netzwerke und neue Kommunikationsformen bedeuten besondere Herausforderungen für den Gesetzgeber. Und der gesetzliche Regelungsbedarf in diesen Bereichen geht weit über das hinaus, was Ihr Antrag forderte. Also ja: Da müssen wir ran. Aber ist jetzt der richtige Zeitpunkt? Ich sage nein und möchte auch kurz erklären, warum: Derzeit – Sie wissen das – wird in Brüssel die Datenschutzgrundverordnung verhandelt. In diesem Zusammenhang brauchen wir eine Öffnungsklausel, die den Mitgliedstaaten eigene, weiter gehende Regelungen im Umgang mit Beschäftigtendaten ermöglicht. Ich begrüße sehr, dass die Reform der EU-Datenschutzverordnung endlich vorankommt. Anfang nächster Woche sollen die Verhandlungen des Rates der EU beendet werden. Daran anschließend kann dann endlich der Trilog zwischen Kommission, EU-Parlament und Rat aufgenommen werden. Unsere vornehmliche Aufgabe sehe ich deshalb darin, gemeinsam unsere Anstrengungen darauf zu verwenden, auf EU-Ebene Handlungsspielräume zu schaffen und zu sichern, Handlungsspielräume für einen besseren Datenschutz. Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag sind nun aufgefordert, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten in diesen Prozess einzubringen. Solange die Beratungen noch in Gang sind, macht es für mich keinen Sinn, möglichen Ergebnissen vorzugreifen. Erst wenn geklärt ist, was für Rahmenbedingungen die EU-Datenschutzgrundverordnung ermöglicht, können wir uns an die Definition machen, was wann und wie vertraulich ist. Denn ganz so einfach ist das ja auch nicht. Wenn ich mich beispielsweise mit meinem Nachbarn über schlechte Arbeitsbedingungen im Betrieb unterhalte, ist das grundsätzlich vertraulich. Aber ist es auch vertraulich, wenn ich das an meine 2 635 Facebook-Freunde poste? Was passiert denn, wenn ich ein Häkchen falsch gesetzt habe und statt meiner Familie die ganze Welt über meinen Stress auf der Arbeit informiere? Was ist ein eingeschränkter Personenkreis? Nach meinem Verständnis beschreibt das sowohl zwei Chatteilnehmer, wie auch eine von mir ausgewählte Gruppe von 423 Personen. Was für Äußerungen sollen vertraulich behandelt werden können? Unter „Äußerungen im Internet“ kann ich Chats genauso fassen wie auch Kommentare, neudeutsch „posts“ genannt. Ist es wirklich als vertraulich einzustufen, wenn ich eine Bemerkung an einer virtuellen Pinnwand hinterlasse? Spielt es eine Rolle, ob jeder die Pinnwand einsehen kann, oder gilt es schon als geschlossene Gruppe, wenn ich mich mit Namen und Kennwort anmelden muss? Genau betrachtet werden muss auch der Bereich „Äußerungen in sozialen Netzwerken bzw. Internetforen“. Nicht alle sozialen Netzwerke sind gleich, schon gar nicht in der Ausrichtung ihrer Mitglieder. Heute wurde schon mehrfach Facebook genannt, aber was ist mit Netzwerken, die auf berufliche Vernetzung angelegt sind, wie zum Beispiel Xing oder LinkedIn? Kann und muss hier der gleiche Vertrauensschutz gelten? Eine Äußerung dort hat eine ganz andere Reichweite, schon allein wegen der Ausrichtung als geschäftliches Netzwerk. Noch eine Überlegung dazu: Wie verhält es sich mit noch spezifischeren Netzwerken wie dem IG-Metall-Netzwerk ZOOM für Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter? Wäre hier nicht besonderer Schutz vor Sanktionen bei Äußerungen geboten? All das fällt unter „Äußerungen, die sich im Internet an einen eingeschränkten Personenkreis richten“. Sie sehen also, hier liegt eine Menge Arbeit vor uns. Da wir unsere Gesetze nicht jedes Jahr ändern wollen und können, müssen wir auch klären, wie wir zukünftige Entwicklungen in der Kommunikation berücksichtigen. Das ist deutlich mehr Arbeit, als der Antrag auf den ersten Blick vermuten lässt. Aber wir werden die Herausforderung anpacken, deshalb wurden wir ja gewählt. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Wer kennt das nicht? Sich einen Moment so richtig geärgert, und schon rutscht einem ein böses Wort über die Lippen. In einigen Fällen war dies vielleicht ein böses Wort über den eigenen Arbeitgeber. Konsequenzen mussten Sie natürlich keine fürchten, denn solange Sie dieses böse Wort nicht in ein Mikrofon vor Tausenden Leuten brüllten, konnten Sie darauf vertrauen, dass Ihre Äußerung als privat galt und somit keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie beispielsweise eine Kündigung nach sich ziehen konnte. Genauso schnell, wie ein böses Wort gesagt ist, ist ein böses Wort getippt. Zum Beispiel in ein soziales Netzwerk wie beispielsweise Facebook. Und hier beginnen die Probleme. Nun kann man natürlich entgegnen: Selber schuld! Was schreibt man auch so einen Unsinn in ein soziales Netzwerk. – Damit verkennt man aber, dass Nutzerinnen und Nutzer zum großen Teil soziale Netzwerke wie -Facebook nicht als eine öffentliche Plattform für Verkündigungen verstehen – ich weiß, gerade Politiker verstehen Facebook fälschlicherweise genau so –, sondern ganz privat für sich nutzen, um mit Freundinnen und Freunden in Kontakt zu bleiben und sie an ihrem persönlichen Leben teilhaben zu lassen. Niemand – so hoffe ich doch – würde hier auf die Idee kommen, dass ein böses Wort über den Arbeitgeber im Freundeskreis eine -fristlose Kündigung rechtfertigt. Warum soll dann eine Äußerung, die im Freundeskreis eines sozialen Netzwerks getätigt wird, eine Kündigung rechtfertigen? Trotz dieser berechtigten Frage wurden Kündigungen wegen Äußerungen in einem sozialen Netzwerk von -Gerichten bestätigt. So urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm am 10. Oktober 2012, dass auch dann keine -Vertraulichkeit gegeben ist, wenn ein Posting nur einem bestimmten Freundeskreis zugänglich ist. Doch einheitlich ist die Rechtsprechung nicht. Der Verwaltungs-gerichtshof München urteilte am 29. Februar 2012 in einem anderen Fall, dass ein Benutzer selbst dann, wenn er über seinen privaten Facebook-Account eine Äußerung verbreitet, damit rechnen darf, dass diese vertraulich behandelt wird. Es geht hierbei im Übrigen nicht immer um Beleidigungen. Es geht auch um Geheimnisverrat und Ähnliches. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt also die Unsicherheit, was in einem sozialen Netzwerk gepostet werden darf und was besser nicht. Es ist dringend an der Zeit, diese Unsicherheit zu beenden. Leider haben unsere Kleinen Anfragen zu dem Thema nur ergeben, dass die Große Koalition keinerlei Handlungsbedarf sieht. Das kann es aber nicht sein. Dazu sind die bekannten Urteile zu unterschiedlich, dazu betrifft es zu viele Menschen. Wir von der Linken haben deshalb einen Antrag eingebracht und sind der Auffassung, dass eine im Internet getätigte Äußerung dann als vertraulich gelten soll, wenn sie sich an einen eingeschränkten Personenkreis richtet. Das kann unseres Erachtens dann der Fall sein, wenn sie beispielsweise in einer begrenzten Facebook-Gruppe fällt oder sich an einen begrenzten Freundeskreis innerhalb des sozialen Netzwerks richtet. Mit Absicht haben wir die Frage offengelassen, in welchem Rahmen sich dieser Personenkreis bewegen darf, um noch als begrenzt zu gelten. Darauf habe ich persönlich selbst noch keine Antwort. Vielleicht finden wir gemeinsam eine. Sehen Sie unseren Antrag also als Anfang einer dringend notwendigen Diskussion und nicht als Ende. Es ist klar, dass verbindliche Regeln geschaffen werden müssen, um Rechtssicherheit für Äußerungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern herzustellen. Es ist an der Zeit, Regeln zu finden, die der Lebenswelt von Nutzerinnen und Nutzern in sozialen Netzwerken entsprechen. Das kann nur heißen, dass nicht jedes Facebook-Posting gleich als öffentlich abgestempelt wird, nur weil es theoretisch hundert Freundinnen und Freunde lesen können. Und das kann nur heißen, dass einem nicht gleich die Kündigung droht, weil man mal im Affekt ein böses Wort über den Arbeitgeber auf Facebook schreibt. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn es darum geht, Arbeitnehmerrechte zu stärken, bin ich immer gerne dabei. Aber was ihr da jetzt aufgeschrieben habt, ist wirklich nicht ansatzweise durchdacht. Bei allem Respekt! Ob ein Gesprächskreis vertraulich ist oder nicht, kann doch nicht der Gesetzgeber entscheiden. Jeder Mensch und auch jeder Arbeitnehmer muss sich überlegen und entscheiden, welche Art von Äußerungen er in welchem Gesprächskreis und in welchem Umfeld tätigen will und kann. Das ist in der analogen Welt nicht anders als in der digitalen Welt. Ein uralter deutscher Rechtssatz lautet: Trau, schau, wem! Und wenn ich im Netz kommuniziere, ohne meine Gesprächspartner vor Augen zu haben, sind die Sorgfaltspflichten eher noch höher als bei einer Kommunikation von Angesicht zu Angesicht. Da kann der Gesetzgeber keinen Freibrief erteilen. Es gibt schließlich auch kein Gesetz, das besagt, dass ich an meinem Küchentisch ungestraft jede Schmähkritik und Beleidigung äußern darf. Es weiß ja schließlich keiner, wie groß meine Küche ist und ob nicht gerade ein Empfang mit hundert Leuten in meiner Küche stattfindet. Gleiches gilt für Foren mit eingeschränktem Personenkreis. Da kommt es eben auch darauf an, wie genau ich diese Personen kenne und einschätzen kann und wie viele Personen es sind. Einen Zusammenhang mit der Datenschutzverordnung sehe ich nicht, denn bei den Kündigungsfällen geht es nicht darum, dass der Arbeitgeber auf Daten des Arbeitnehmers zugreift, sondern alleine darum, dass ruf-schädigende Äußerungen den Kreis derer verlassen, für die sie bestimmt waren. Das ist aber keine Folge einer Rechtsunsicherheit, sondern einer Fehleinschätzung über die Vertraulichkeit der Kommunikation. Da muss ich leider mal der Bundesregierung recht geben, wenn sie in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage schreibt: Eine Beurteilung kann im Übrigen nur anhand des konkreten Einzelfalls erfolgen. Die Größe des Empfängerkreises, das Ziel und der Zweck des Kommunika-tionsforums oder die soziale Akzeptanz und Ortsüblichkeit stellen weitere Kriterien für die Beurteilung dar. Dem habe ich wenig hinzuzufügen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Das Europäische Semester stärken, besser umsetzen und weiterentwickeln – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Nationales Reformprogramm 2015 – Wirtschaftspolitische Steuerung in der EU ernst nehmen und Investitionen stärken (Tagesordnungspunkte 16 a und 16 b) Uwe Feiler (CDU/CSU): Die Kompetenz, über die Wirtschaftspolitik zu entscheiden, liegt grundsätzlich bei den EU-Mitgliedstaaten. Das ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt. Die Mitgliedstaaten betrachten die Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und koordinieren sie im Rat. Um unsere Wirtschaft steht es wirklich gut. Die Erwerbstätigkeit liegt auf Rekordniveau, die Arbeitslosigkeit sinkt und die Löhne steigen. Auch in diesem Jahr wird der Bundeshaushalt annähernd ausgeglichen sein und strukturell einen leichten Überschuss ausweisen. Insbesondere die Vervollständigung des Binnenmarktes sowie die Einführung des Euros haben jedoch verstärkt die Notwendigkeit einer besseren wirtschaftspolitischen Koordinierung auf europäischer Ebene gezeigt. Jahrelang wurde der Fokus seitens der EU lediglich auf die Überwachung der Schulden und Defizite gelegt; im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist dann die Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitiken deutlich verstärkt worden. Euro-Plus-Pakt, Fiskalvertrag, Six-Pack und Two-Pack sind hier einige Schlagworte. Im Jahr 2010 wurde schließlich das Europäische Semester als Instrument der wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitischen Koordinierung eingeführt. Die Ergebnisse der letzten Europäischen Semester haben gezeigt, dass die ergriffenen Reformen bereits zu einer -verbesserten Koordinierung geführt haben. Allerdings erweist sich die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen weiterhin als Schwierigkeit des Europäischen Semesters. Im Jahr 2013 wurden 10 Prozent vollständig umgesetzt, bei 45 Prozent der länderspezifischen Empfehlungen war nur eine eingeschränkte oder überhaupt keine Umsetzung festzustellen. Frei nach dem letzten Finanzminister unseres Koalitionspartners zur Abgeltungsteuer: „10 Prozent von x ist besser als nix“, dürfen wir hier nicht verfahren und uns zufriedengeben. Es liegt in unserem Interesse, die Sichtbarkeit, Verbindlichkeit und Wirksamkeit des Europäischen Semesters zu verbessern. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters eine Aufgabe erledigt, die ihr die Mitgliedstaaten selbst übertragen haben. Ihre Empfehlungen sollten nicht ignoriert werden, sondern zum Wohle der europäischen Bevölkerung umgesetzt werden. Mit dem vorliegenden Antrag werden wir dieser Zielsetzung gerecht. Wir wollen das Europäische Semester stärken, für eine bessere Umsetzung sorgen und die Koordinierung weiterentwickeln. Eine offenere politische Debatte, engere Abstimmung mit den nationalen Parlamenten sowie mehr Transparenz werden zu einer größeren Akzeptanz der Empfehlungen in den Mitgliedstaaten führen. Dabei muss die Kommission ihre Stellungnahmen und Empfehlungen nach objektiven Kriterien und ohne politische Intervention der Mitgliedstaaten erarbeiten. Eine weitere entscheidende Grundlage für die Akzeptanz und bessere Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen ist die Qualität und Vergleichbarkeit der erhobenen statistischen Daten. Deswegen fordern wir in dem Antrag auch, dass den Empfehlungen konsentierte und belastbare statistische Daten der Mitgliedstaaten zugrunde gelegt werden. Als Beispiel sei hier der Leistungsbilanzüberschuss in Deutschland genannt. In den länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland fordert die Kommission erneut, den Leistungs-bilanzüberschuss zu verringern. Dabei muss man beachten, dass der Überschuss insbesondere durch eine große Nachfrage nach Produkten aus Deutschland erzielt worden ist. Wir sind stolz darauf und wollen, dass es so bleibt. Weitere Gründe für den Überschuss sind auch die optimale Konjunkturlage in wichtigen Abnehmerländern sowie der schwache Euro und die niedrigen Erdölkosten. Außerdem geht der Überschuss überwiegend aus den Geschäften mit außereuropäischen Handelspartnern hervor. Nichtsdestotrotz müssen auch wir uns kritisch mit den Empfehlungen auseinandersetzen. Mit dem Leistungs-bilanzüberschuss werden die niedrigen öffentlichen und privaten Importe kritisiert. Die nominalen öffentlichen Bruttoinvestitionen sind zwar in den vergangenen Jahren gestiegen. Dennoch soll die Struktur der öffentlichen Haushalte noch stärker auf Investitionen ausgerichtet werden. Da in Deutschland die Investitionen nicht nur durch den Bund, sondern insbesondere auch von Ländern und Kommunen getätigt werden, war es richtig und wichtig, hier eine entsprechende Unterstützung auf den Weg zu bringen, um Investitionsreize auf allen Ebenen zu setzen. Diese Politik werden wir fortsetzen und mit dem -Europäischen Semester die bestmögliche globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften schaffen. Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Antrag Union: Wir wollen die Koordinierung der europäischen Wirtschaftspolitik weiter stärken. Das europäische Semester kann ganz wesentlich dazu beitragen. Die Koalitionsfraktionen haben hierzu einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht. Zunächst ist es wichtig, Transparenz im Verfahren zu schaffen. Grundlage der Empfehlungen der Kommission müssen belastbare statistische Daten aus den Mitgliedstaaten sein. Zur Stärkung der Akzeptanz muss bei der Umsetzung der Maßnahmen das Parlament von Beginn an -beteiligt werden. Ziel des europäischen Semesters muss es sein, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Mitgliedstaaten zu stärken. Dazu wurde es 2010 als Instrument eingeführt. Durch die Stärkung der wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitischen Koordinierung wird dieses Ziel verfolgt. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union sind Strukturreformen in genau diesen Politikfeldern notwendig. Zudem braucht Europa zusätzliche Investitionen in Forschung, Bildung und Infrastruktur. Wir nutzen so das Reformprogramm, um die europäische und die deutsche Wirtschaft voranzubringen. Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Bündnis 90/Die Grünen stellen ebenso wieder einmal einen Antrag zum europäischen Semester. Außenhandel: Darin kritisieren Sie die Außenhandelsüberschüsse. Applaus! Diese sind jedoch ein Zeichen der hohen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Von der deutschen Wettbewerbsfähigkeit profitieren die gesamten EU-Länder: 58 Prozent aller deutschen Importe stammen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Das schafft Beschäftigung und Wohlstand nicht nur bei uns, sondern auch in den anderen EU-Ländern. Hier muss noch einmal klar betont werden, dass die Kommission für Deutschland eben gerade keine „zukunfts- und stabilitätsgefährdenden“ Ungleichgewichte sieht. Binnenkonsum: Sie bemängeln in Ihrem Antrag die zu geringe Binnennachfrage. Wir hatten 2014 einen Bruttolohnzuwachs von 3,2 Prozent und einen Reallohnzuwachs von 1,6 Prozent, die größte Zunahme seit 2010. 2015 werden 42,8 Millionen Menschen erwerbstätig sein – so viele wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Auf diese Entwicklung können wir stolz sein. Deutschland hat im Hinblick auf die Europa-2020-Ziele in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Armut alle Zielwerte übererfüllt. So lag die Erwerbstätigenquote für die 20- bis 64-Jährigen mit 78,1 Prozent 2014 deutlich über der Zielmarke von 75 Prozent. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist zwischen 2008 und 2012 um rund 40 Prozent gesunken. Akademikerquote: Sie bemängeln, dass Deutschland beim EU-2020-Ziel bei der Quote der Hochschulab-solventen hinterherhinke, so wörtlich. Man sieht hier einmal mehr, wo Sie Ihre Prioritäten setzen. Wir wissen, was wir an der beruflichen Bildung haben. Auch die OECD, die Deutschland lange wegen der im Vergleich niedrigen Akademikerrate kritisiert hatte, erkennt dies mittlerweile an. Nur Sie nicht! Sie fordern einen Ausbau der Kinderbetreuung – das machen wir bereits, wir investieren 6 Milliarden Euro in die Bildung und Betreuung. Wir wollen Wahlfreiheit für die Eltern – Sie wollen Bevormundung. Investitionen: Wir setzen die Schwerpunkte bei den öffentlichen Investitionen gezielt in den Erhalt und den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, den Breitbandausbau, aber auch bei der CO2-Minderung. Außerdem entlasten wir die Kommunen. Diese zusätzlichen Investitionen werden ohne neue Schulden geleistet – wir setzen die Sanierung der öffentlichen Haushalte konsequent fort. Wir legen also die Grundlagen für eine weiterhin -positive Entwicklung und schaffen Stabilität für Investitionen. Schönen Gruß an die Frau Dröge, die ja ihre ganze geistige Kapazität in die Anträge der Grünen zu diesem Thema steckte – diese ist, glaube ich, schon im Mutterschutz, das ist ja auch wichtig. Ihren Antrag müssen wir dennoch ablehnen. Christian Petry (SPD): Bevor ich auf die jeweiligen Anträge zu sprechen komme, möchte ich einige grundsätzliche Worte zum Europäischen Semester sagen. Ziel des 2011 erstmals durchgeführten Semesters ist eine -engere und verbindlichere Abstimmung der bislang rein national geregelten Wirtschaftspolitik innerhalb der -Europäischen Union. Auf Grundlage der von der Europäischen Kommission jährlich vorgelegten länderspezifischen Empfehlungen erlassen hierbei alle EU--Mitgliedstaaten nationale Reformprogramme, um den wirtschaftspolitischen Vorschlägen der Kommission nachzukommen. Seit Schaffung des Europäischen Semesters wird dieses kritisch begleitet. Zu unverbindlich und einseitig seien die wirtschaftspolitischen Empfehlungen, ist ein oft geäußerter Kritikpunkt. Man darf bei all dieser Kritik jedoch nicht verkennen, dass das Europäische Semester ein ganz wesentlicher Schritt hin zu einer besseren und effektiveren Abstimmung der nationalen Wirtschaftspolitik innerhalb der Europäischen Union ist. Unter diesem Gesichtspunkt kommt dem Europäischen Semester ein immenser Stellenwert zu. Mit dem Semester wurden folglich die richtigen Lehren aus der Krise der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gezogen: Eine supranational organisierte Währungspolitik braucht weitere, einheitlich geregelte Politikbereiche, die sie flankiert und somit unterstützt. Eine gemeinsame Währung innerhalb eines heterogenen Wirtschaftsraums kann langfristig nur -bestehen, wenn sie von einer echten Wirtschaftsunion begleitet wird. So gesehen ist die Schaffung des Europäischen Semester mit einem Paradigmenwechsel innerhalb der europäischen Wirtschaftspolitik gleichzusetzen. Das Europäische Semester ist seit der Einführung teils harscher Kritik ausgesetzt. Wichtig ist dabei: Es handelt sich um ein junges, in der Entwicklung befindliches Instrument. Daher ist die 2014 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verbesserung des Semesters nur zu begrüßen. In unserem Antrag hat die Regierungskoalition zentrale Anforderungen an das Europäische Semester für die kommenden Jahre formuliert. Ich finde, dass mit den neun vorgelegten inhaltlichen Punkten viel von dem aufgenommen wurde, was in der parlamentarischen Debatte – oftmals berechtigt – kritisch am Europäischen Semester hinterfragt wurde. Beginnen möchte ich mit dem Brief der Bundesminister Gabriel und Schäuble aus dem Oktober 2014, in dem EU-Kommissar Katainen zu einer noch engeren Abstimmung zwischen Rat und Kommission auf der einen Seite und dem Deutschen Bundestag auf der anderen Seite aufgefordert wurde. Ich glaube, dass die europäischen Institutionen durch ein frühes Einbeziehen der nationalen Parlamente viele politische Konflikte umgehen können. Exemplarisch ist das Konsultationsverfahren im Rahmen der Kapitalmarktunion durch Kommissar Hill zu nennen. Dieser hat frühzeitig alle relevanten Akteure zu Stellungnahmen ermuntert. Der Deutsche Bundestag ist dem nachgekommen. Ich finde, dass das ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit von nationalen und europäischen Institutionen ist. Für das Europäische Semester und seine Legitimation in der Bevölkerung ist es unabdingbar, dass nationale Regierungen die Stellungnahmen der Kommission anerkennen und nicht als unerlaubten Eingriff in ihre Souveränität verstehen. Die Mitgliedstaaten haben schließlich die Kommission eigenständig aufgefordert, diese Stellungnahmen abzugeben. Die Kommission kommt damit ihrem Arbeitsauftrag nach und darf nicht aufgrund nationalpolitischer Erwägungsgründe an ihrer Arbeit gehindert werden. Ein weiterer zentraler Punkt des Antrags ist die -Einbeziehung sozialer Indikatoren bei der Analyse der länderspezifischen Situationen – eine ursozialdemokratische Forderung, die sich im Antrag wiederfindet. Neben makroökonomischen und fiskalischen Indikatoren -müssen soziale Indikatoren zukünftig mehr Berücksichtigung im Semester finden. Ergänzend hierzu sollte die Kommission ihre für die Nationalstaaten vorgeschlagenen Reformen immer auch unter dem Gesichtspunkt der sozialen Verträglichkeit prüfen. Ich bin überzeugt, dass dies dann auch bei den länderspezifischen Empfehlungen zu einer höheren Umsetzungswahrscheinlichkeit in den nationalen Parlamenten führen wird. Als letzten inhaltlichen Punkt möchte ich noch auf die Investitionsoffensive der Kommission eingehen. Ich denke dabei im Besonderen an den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, EFSI. Natürlich kann man über die Ausgestaltung dieses Fonds im Detail streiten. Doch eines müssen wir doch alle anerkennen: Die Zeit der einseitigen Sparpolitik ist vorbei. Die Kommission unter Jean-Claude Juncker hat einen Paradigmenwechsel eingeläutet, über den wir Sozialdemokraten uns besonders freuen. Die Investitionsoffensive mit ihrem Fonds und ihrem Projektverzeichnis ist ein entscheidendes Werkzeug, um nationalen Staaten Möglichkeiten aufzuzeigen, die im Europäischen Semester geforderten wirtschaftspolitischen Maßnahmen schneller und effizienter umsetzen zu können. Ich glaube, dass wir mit der heutigen Verabschiedung des Koalitionsantrags einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung des Europäischen Semesters gehen. Der Deutsche Bundestag steht zu diesem europäischen Koordinierungsinstrument und hat klare Vorstellungen von dessen zukünftiger Ausgestaltung. Das ist ein Signal an die europäischen Institutionen, aber auch eine Aufforderung, das bestehende Instrument zu verbessern. Thomas Lutze (DIE LINKE): Bei der Einführung des Euro hat die damalige PDS kritisiert, dass eine Währungsunion ohne Wirtschafts- und Sozialunion nicht funktionieren werde. Wie zutreffend sich diese Kritik im Nachhinein erweist, erleben wir seit nunmehr mehreren Jahren in Form der europäischen Banken- und Währungskrise. Dass es in der Europäischen Union kein Zuviel, sondern ein Zuwenig an wirtschaftspolitischer Koordination gibt, hat sich seit einigen Jahren nun auch anderswo he-rumgesprochen. Im Jahr 2010 wurde der Europäischen Kommission deshalb mit dem sogenannten Europäischen Semester ein Instrument zur Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten an die Hand gegeben. Im Prinzip wäre das begrüßenswert. In der Realität erweist sich das Europäische Semester als ein weiteres Instrument zur Angleichung von Löhnen und Sozialleistungen nach unten. Deshalb wird es als Mittel der wirtschaftlichen Koordinierung von der Linken abgelehnt. Die maßgebliche Ursache für das wirtschaftliche -Ungleichgewicht in Europa liegt in der Dominanz der deutschen Exportwirtschaft und des gleichzeitigen gewaltigen Investitionsstaus unter dem Dogma von Schuldenbremse und schwarzer Null. Dieser Logik folgt die Kommission auch im Europäischen Semester: In ihren Empfehlungen für die nationalen Reformprogramme fordert sie Anhebungen im Renteneintrittsalter, Bindung der Löhne an die Produktivität oder die Ausrichtung von Wissenschaft und Forschung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft. Dabei sind es genau diese neoliberalen -Irrwege, die Europa zusammen mit einem völlig unterregulierten Bankensektor in die derzeitige Krise geführt haben. Was Deutschland und Europa statt weiterer Spar-programme und Privatisierungswellen brauchten, ist eine umfassende Investitionsoffensive in den Bereichen Infrastruktur, Bildung, Steigerung der Energieeffizienz, Förderung von erneuerbaren Energien, öffentlicher Nahverkehr, Barrierefreiheit und öffentliche Beschäftigung. Damit können wir hierzulande anfangen, indem wir unsere Autobahnen und bröckelnden Brücken sanieren, den Investitionsstau an den Universitäten und in den Kommunen auflösen, für ausreichend Personal im Pflege- und Gesundheitsbereich sorgen und diese Menschen auch noch angemessen bezahlen. Da kleckern Sie nur. Angesichts der Milliardenspielräume, die uns der Haushalt bietet, wäre Klotzen angesagt. Damit könnten wir wirkliche Impulse für Wachstum und Beschäftigung hier und in ganz Europa schaffen. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine Fraktion bleibt bei der Feststellung: Das Europäische Semester muss gestärkt und weiterentwickelt werden. Mit dem Antrag der Regierungsfraktionen wird das aber wohl nicht passieren. Zum Teil geht er zwar in die richtige Richtung, zum Teil widerspricht er sogar der aktuellen Politik der Bundesregierung, zum Beispiel in Bezug auf den Investitionsplan der Europäischen Union, den EFSI. So wird in dem Antrag die Finanzierung durch das Forschungsprogramm Horizon 2020 kritisiert, und es soll geprüft werden, ob der EFSI dadurch gestärkt werden kann, dass die Bundesregierung zusätzliches Geld in den Fonds einzahlt. Würde das passieren, würden wir das begrüßen. Denn ohne den Fonds durch zusätzliche nationale Mittel aufzustocken, droht der Investitionsplan zu scheitern. Deshalb fordern wir, dass sich Deutschland mit zusätzlichen 12 Milliarden Euro an dem Fonds beteiligt, um damit auch Vorbild für andere Länder zu sein. Die Bundesregierung hat dies aber schon jetzt kategorisch abgelehnt und sich auch bei der Finanzierung nicht für die im Antrag der Regierungskoalitionen genannten Forderungen eingesetzt. Dieser Antrag der Koalition interessiert die Regierung also nicht und ist somit nur ein Beschluss für den Papierkorb – zumal die Vorschläge in dem Koali-tionsantrag kaum über Schlagwörter und Prüfaufträge hinausgehen. Unser grüner Antrag ist da viel konkreter. Für uns sind insbesondere folgende Punkte wichtig: Erstens. Wir brauchen eine stärkere Beteiligung sowohl der nationalen Parlamente wie des Europaparlaments. Die einzelnen Schritte müssen in den Ausschüssen beraten und auch im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert werden. Zweitens mangelt es den länderspezifischen Empfehlungen an Beachtung. Bisher wird nur ein sehr kleiner Teil der länderspezifischen Empfehlungen umgesetzt – und Deutschland gehört hier zu den Schlusslichtern. Wir fordern, dass die Empfehlungen entweder umgesetzt werden oder bei Nichtberücksichtigung eine Erklärung dazu erfolgen muss – statt wie bisher die Empfehlungen einfach weitgehend zu ignorieren. Drittens ist uns wichtig, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Ziele der EU-2020-Strategie auch wirklich zu erreichen. Denn dieser Aspekt wird zu oft übersehen: Das Europäische Semester und die Erstellung des jährlichen Nationalprogrammes sind Instrumente der Europa-2020-Strategie, bei der es neben ökonomischen auch um ökologische und soziale Ziele geht. Wir fordern unter anderem, dass die europäischen Ziele auf nationale Ziele heruntergebrochen werden, die so ausgestaltet sein müssen, dass in der Gesamtsumme das europäische Ziel auch erreicht wird. Eines der fünf Hauptziele ist die Senkung der armutsgefährdeten Personen in der EU um 20 Millionen bis 2020. Auch wenn wir uns ein ambitionierteres Ziel hätten vorstellen können, ist es gut, dass es ein quantifiziertes Ziel auf der Basis von gemeinsamen Indikatoren gibt. Sinnvoll wäre gewesen, dieses Ziel von 20 Millionen auf die einzelnen Länder aufzuteilen. Der größte Teil davon wäre dann alleine wegen der Größe auf Deutschland entfallen. Was hat aber die deutsche Regierung gemacht? Sie hat gesagt: Wir akzeptieren die europäischen Indikatoren nicht und suchen uns selbst einen Indikator aus – bei dem dann rein „zufälligerweise“ das Ziel schon erreicht ist. Ganz abgesehen davon, dass das vom Verfahren her eine Unverschämtheit ist – man stelle sich mal vor, wie die deutsche Regierung reagieren würde, wenn Griechenland sich so verhalten würde –, wird damit das Gesamtziel fast unmöglich gemacht. Das muss dringend geändert werden. Wir brauchen nicht weniger, sondern wir brauchen mehr Europa; deshalb muss das Europäische Semester gestärkt werden. Die Bundesregierung muss endlich im eigenen sowie im europäischen Interesse aufhören, die von der EU gemachten Vorschläge und Ziele zu ignorieren. Es ist ja schön, dass von den Regierungsfraktionen ein Antrag mit Verbesserungsvorschlägen kommt – aber gegen das Glaubwürdigkeitsproblem, Spar- und Reformmaßnahmen und den Defizitabbau von den Krisenländern zu verlangen und selbst nur zu den Schlusslichtern bei der Umsetzung der länderspezifischen Reformempfehlungen zu gehören, hilft er nicht. Ein Lösungsvorschlag liegt vor Ihnen. Er fordert mehr Transparenz, mehr Debatten, Beschlüsse des Bundestages zu den nationalen Reformprogrammen und konkrete Vorschläge, wie die länderspezifischen Empfehlungen besser umgesetzt und die EU-2020-Ziele besser erreicht werden können. Ich bitte deswegen um die Zustimmung zu unserem Antrag. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Agrarbetriebe ab 2016 (Tagesordnungspunkt 17) Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Und täglich grüßt das Murmeltier, so könnte man sagen, wenn man sieht, dass die Kollegen von der Linken ihren bereits im Jahr 2012 gestellten Antrag im Dezember 2014 nochmals eingebracht haben. Mit dem Antrag soll zur Entlastung der Landwirtschaft ein weiterer steuerlicher Subventionstatbestand ausschließlich für Landwirte geschaffen werden: eine steuerfreie Ausgleichsrücklage für Agrarbetriebe, die aufgrund zunehmend extremerer Witterungsbedingungen, eingeschleppter neuer Tierseuchen und Ähnlichem besonderen Risiken ausgesetzt sind. Wir haben im Finanzausschuss den Antrag im April 2015 abschließend beraten und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der Grünen den Antrag ablehnen. Wir empfehlen dem Hohen Haus, sich unserem Votum anzuschließen. Letztlich würde mit diesem Antrag ein weiterer Subventionstatbestand eingeführt, der nur der Landwirtschaft dient. Was ist denn dann aber mit anderen Branchen der Wirtschaft, die auch stark von schwankenden Witterungsbedingungen abhängen: der Tourismusbranche, die im Winter unter Schneemangel leiden kann, der Schaustellerbranche, die Einbußen durch verregnete Sommer erleiden kann, oder den Biergärten und Brauereien, die ebenfalls unter schlechtem Wetter leiden können, um nur einige wenige Branchen aufzuzählen. Den teilweise extrem schwankenden Witterungsbedingungen ausgesetzt zu sein, ist kein Alleinstellungsmerkmal der Landwirtschaft, und eine Ungleichbehandlung anderer Branchen wird auch nicht durch die Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch die Landwirtschaft gerechtfertigt. Im übrigen ist ja eine Glättung von schwankenden Erträgen in der Landwirtschaft in einzelnen Jahren schon durch eine Besonderheit bei den steuerlichen Vorschriften für die Landwirtschaft gegeben, denn im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmen werden bei der Einkommensermittlung jeweils zwei Wirtschaftsjahre des landwirtschaftlichen Betriebes je zur Hälfte berücksichtigt. Dies alleine glättet die Schwankungen bereits in ziemlichem Umfang. In einem Gutachten der Universität Hohenheim für das Landwirtschaftsministerium wurde nachgewiesen, dass der Effekt einer Ausgleichsrücklage gerade für die Betriebe, die es am nötigsten brauchen würden, wirklich eher gering wäre. Er beläuft sich im Durchschnitt gerade einmal auf 174 Euro pro Jahr. 30 Prozent der Betriebe würden überhaupt nicht begünstigt, und weitere 30 Prozent erhielten gerade einmal 100 bis 500 Euro pro Jahr. Besonders begünstigt wären große und ertragsstarke landwirtschaftliche Unternehmen, die von dieser Ausgleichsrücklage überproportional profitieren würden. Auf 10 Prozent der Betriebe würde etwa die Hälfte der zu erwartenden gesamten Entlastung entfallen. Also wären 10 Prozent der Betriebe, also die, die sowieso schon besonders ertrags- und kapitalstark sind, mit einem Wort: die Großbetriebe, begünstigt. Sie würden diese Unterstützung sicher gerne mitnehmen, aber nicht wirklich benötigen, während die kleinen Betriebe, die es vielleicht bräuchten, keinen oder nur geringen Nutzen daraus ziehen könnten. Mit dieser Risikorücklage wäre also nicht nur die Landwirtschaft gegenüber anderen Branchen privilegiert, sondern es käme auch noch innerhalb der Landwirtschaft zu erheblichen Verwerfungen zwischen großen und kleinen Betrieben. Schließlich gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen im Steuerrecht, die für alle Betriebe gelten. Ich nenne hier nur die Ansparabschreibung, die allerdings reformbedürftig ist, und die Rücklage nach § 6 b EStG, die leider vom EuGH gerade als nicht europarechtskonform bewertet wurde und die deshalb möglichst bald europarechtskonform ausgestaltet werden muss. Der mit dieser von der Linken geforderten Rücklage verbundene bürokratische Aufwand steht auch in keinem Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen. An welche Bedingungen sollen denn die Bildung und die Auflösung der Rücklage geknüpft werden? Wer definiert und kontrolliert denn die entsprechende Ertragsminderung? Es würde noch einmal eine weitere erhebliche bürokratische Belastung unserer landwirtschaftlichen Betriebe bedeuten, die durch andere endlose bürokratische Auflagen schon besonders gestraft sind. Neben dem Finanzausschuss haben auch der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in ihren jeweiligen Sitzungen empfohlen, den Antrag abzulehnen. Ich bitte deshalb das Hohe Haus, unseren Beschlussempfehlungen zu folgen und den Antrag ebenfalls abzulehnen. Rita Stockhofe (CDU/CSU): Wir beraten heute zum zweiten Mal den Antrag der Fraktion Die Linke zur „Steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Agrarbetriebe ab 2016“, und dadurch ist der Antrag auch nicht besser geworden. Die Fraktion Die Linke will landwirtschaftliche Betriebe durch Vorsorge vor ökonomischen Risiken besser schützen und fordert dazu auf, im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2016 für Agrarbetriebe die Bildung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage zu ermöglichen. Die Höhe der Rücklage solle sich aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre errechnen und bis zu 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen. Das ist doch ein Aufguss an alten Ideen, was die Linksfraktion hier beantragt. An sich ist der Grundgedanke einer Risikoausgleichsrücklage nicht verkehrt, und das haben wir auch immer wieder betont. Wir haben uns innerhalb der CDU/CSU-Fraktion intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und sind der Ansicht, dass eine Risikoausgleichsrücklage jedoch in der Praxis schwer umzusetzen sein würde. Allein schon die Tatsache, dass man eine Bilanz -mehrere Jahre offenhalten muss, führt doch zu Planungsunsicherheiten. Dann müssten die Landwirte so lange -warten, weil sie das Geld, welches sie in die Rücklage eingezahlt haben, mit 6 Prozent Zinszuschlag pro Jahr versteuern müssten. Darüber freuen könnten sich in erster Linie die Steuerberater, denn die schicken den Landwirten später ihre Rechnung. Natürlich sind die Landwirte zunehmend Risiken ausgesetzt, die sie kaum beeinflussen können; aber das sind andere Saisonbetriebe doch auch. Außerdem hat es in der Landwirtschaft immer schon Ergebnisschwankungen gegeben. Wenn wir mit der Risikoausgleichsrücklage einen Ausnahmetatbestand für die Landwirtschaft schaffen würden, müssten wir doch andere mittelständische Unternehmen, die ebenfalls wetterabhängig sind, genauso berücksichtigen. Wir müssten Regelungen schaffen für Betreiber von Skiliften, Gartencafés oder Ausflugsschiffen. In der Landwirtschaft besteht seit jeher das Prinzip der Eigenvorsorge, und es bestehen vielschichtige -Möglichkeiten wie beispielsweise eine innerbetriebliche Vorhaltung ausreichender Vermögenspositionen und -Finanzmittel. Passend dazu möchte ich an die alte Bauernweisheit „Eine Ernte auf dem Halm, eine in der Scheune und eine auf dem Konto“ erinnern. Zahlreiche Versicherungslösungen wie beispielsweise eine Hagelversicherung stehen den Agrarbetrieben zur Verfügung oder des Weiteren Absicherung über außerlandwirtschaftliche Marktteilnehmer wie zum Beispiel Warenterminbörsen. Die Risikoausgleichsrücklage bietet auch keine Gewähr dafür, dass bei Schadensereignissen auf zusätzliche Hilfspakete immer verzichtet werden kann. Ich möchte hier auf das Gutachten der Universität Hohenheim hinweisen, das zu dem Ergebnis kommt, dass eine Risikoausgleichsrücklage die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Die Untersuchung ergibt, dass eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage keinen wesentlichen Beitrag zur Abfederung von markt- und wetterbedingten -Risiken in der Landwirtschaft leisten könne. Zusammenfassend stellt das Gutachten fest, dass circa 30 Prozent der Betriebe gar keinen Nutzen aus der Rücklage ziehen würden, bei weiteren 30 Prozent läge der Vorteil lediglich bei 100 bis 500 Euro und nur 10 Prozent der Agrarbetriebe erhielten die Hälfte der prognostizierten Entlastungen. Also nur einige Betriebe würden von einer Einführung profitieren, und das wären in erster Linie die großen und ertragreichen und nicht die kleineren, schutz-bedürftigen Agrarbetriebe. Und für die präsentieren Sie auch keine Lösung. Auch der Wissenschaftliche Beirat Agrarpolitik hat sich kritisch zur Risikoausgleichsrücklage geäußert. Es ist ja nicht so, dass wir die Risikoausgleichsrücklage nur ablehnen und uns nicht der besonderen Situation der Landwirte annehmen. Natürlich trägt der Landwirt zur Sicherung der Ernährung der Bevölkerung bei, und wenn es der Landwirtschaft nicht gut geht, merken wir das alle und nicht nur das einzelne Unternehmen. Wir sind doch schon aktiv, sei es, dass wir in § 13 a Einkommensteuergesetz die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft pauschaliert haben. Diesen besonderen Schutz für Kleinstbetriebe haben wir darüber hinaus vor wenigen Monaten auch noch verbessert. Unabhängig von der Diskussion über die Risikoausgleichsrücklage wurden bereits zum 1. Januar 2013 die Steuersätze bei Mehrgefahrenversicherungen für Elementarschäden in der Landwirtschaft, dem Garten- und Weinbau auf einheitlich 0,03 Prozent abgesenkt und hierdurch die Möglichkeiten der betrieblichen Risikovorsorge spürbar verbessert. Und in besonderen Notfällen helfen wir auch unbürokratisch: Mehrgefahrenversicherungen zu Sonderkonditionen werden begünstigt. Davon haben zuletzt die Forstwirte bei den letzten großen Sturmschäden profitiert. Ein besseres Modell, den Landwirten zu helfen, ist vielmehr eine Ansparrücklage. Hier hat die Bundes-regierung beschlossen, bei der Regelung zum Investi-tionsabzugsbetrag in § 7 g Einkommensteuergesetz künftig auf das Vorabbenennungserfordernis zu verzichten. Dieser Verzicht schafft Flexibilität und kommt den -betrieblichen Bedürfnissen mehr entgegen als eine Risikoausgleichsrücklage. Zusammenfassend möchte ich noch einmal klarstellen: Die Schaffung der steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage ist kein geeignetes Instrument zur Unterstützung der Landwirte und trägt auch nicht zur -Sicherung der Ernährung der Bevölkerung bei. Deshalb lehnen wir den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Die Einführung der steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für -Agrarbetriebe wurde schon mehrfach gefordert. Den ersten Vorstoß machte die damalige Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner, CSU, im Jahr 2009. Es folgte die Linke mit einer Initiative im Jahr 2012. Der vorliegende Antrag stellt nur den dritten Versuch dar. Die Initiatoren wechseln, der Inhalt bleibt im Wesentlichen gleich. Eine Risikoausgleichsrücklage würde Ergebnisschwankungen zwischen ertragsstarken und ertragsschwachen Jahren reduzieren. Die Folge wäre eine Verschiebung der Gewinnbesteuerung in die Zukunft und eine besondere Förderung einiger starker Betriebe. Betriebe in anderen Branchen gingen leer aus. Die vorgetragenen Gründe für die Risikoausgleichsrücklage überzeugen heute so wenig wie in der Vergangenheit. Ergebnisschwankungen sind kein besonderes Problem der Land- und Forstwirtschaft, sondern können jede unternehmerische Tätigkeit treffen. Auch andere Branchen müssen Risiken eingehen und unterliegen Marktschwankungen. Die Risikoausgleichsrücklage würde somit der Land- und Forstwirtschaft einen Steuervorteil verschaffen, der anderen Unternehmen nicht zur Verfügung steht. Diese müssten dann im Unterschied zu den landwirtschaftlichen Betrieben weiterhin die Vorsorge für ihre Risiken aus dem versteuerten Einkommen treffen. Ein im Jahr 2011 im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forschung von Professor Dr. Enno Bahrs vorgelegtes Gutachten zeigt, dass die Risikoausgleichsrücklage im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zu recht ungleichen Entlastungen führen würde. Knapp die Hälfte des gesamten Steuervorteils – 47 Prozent – würde auf 10 Prozent der Betriebe entfallen. Weitere 44 Prozent der Entlastung würden auf 32 Prozent der Betriebe entfallen. Die übrigen 58 Prozent der Betriebe würden sich die restliche Entlastung von 9 Prozent teilen. Die Risikoausgleichsrücklage würde somit vor allem einen kleinen Teil der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe begünstigen. Die meisten Betriebe hätten nur geringe Vorteile. Ich zitiere Professor Dr. Enno Bahrs vom Institut für Landwirtschaftliche Betriebslehre an der Universität Hohenheim aus dem Abschlussbericht an Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: „Diskussion und Bewertung der möglichen Einführung einer Risikoausgleichsrücklage zum Ausgleich von wetter- und marktbedingten Risiken in der Landwirtschaft – Modellanalyse und Aufzeigen von Alternativen in Anlehnung an die steuerfreie Rücklage nach § 3 Forstschäden-Ausgleichsgesetz (ForstSchAusglG)“. Auf Seite 52 finden wir unter der Überschrift: „6.4.5 Vorzüglichkeit der Risikoausgleichsrücklage für unterschiedliche Betriebsgruppen“: Für die Entscheidung über die Einführung einer -Risikoausgleichsrücklage ist neben dem gesamtsektoralen Effekt auch die Verteilung auf unterschiedliche betriebswirtschaftliche Ausrichtungen von Bedeutung. … So profitieren Veredelungsbetriebe im Vergleich zu Futterbaubetrieben um das 3,5fache. Die Einführung der Risikoausgleichsrücklage würde für nahezu ein Drittel der Veredelungsbetriebe zu einer jährlichen Steuerersparnis von über 500 Euro führen. Futterbaubetriebe, die den größten Anteil der Betriebe im Datensatz stellen, können hingegen nur vergleichsweise wenig von der Einführung profitieren. Den besonderen witterungsbedingten Einflüssen in der Land- und Forstwirtschaft wird außerdem bereits durch das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr und die Aufteilung des Gewinns auf zwei Veranlagungszeiträume Rechnung getragen. Hierdurch wird eine Progressionsglättung erreicht, die es bei anderen betrieblichen Einkünften nicht gibt. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Verlustverrechnungsvorschriften des § 10 d EStG natürlich auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Für den Verlustrücktrag gilt: Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 1 000 000 Euro … vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen. Für den Verlustvortrag gilt: Nicht ausgeglichene negative Einkünfte … sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million Euro unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 Prozent des 1 Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen. Sie profitieren somit von dem dort geregelten Verlustvortrag und Verlustrücktrag, der ebenfalls Ergebnisschwankungen ausgleicht. Der dritte Anlauf zur Einführung einer Risikoausgleichsabgabe begegnet deshalb den bisher schon bestehenden und wiederholt vorgetragenen Bedenken: Die Risikoausgleichsrücklage lässt sich ordnungspolitisch nicht begründen. Sie würde nur einen kleinen Teil der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe spürbar begünstigen, während der Großteil kaum profitieren würde. Außerdem bestehen mit dem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr und den allgemeinen Regelungen zum Verlustvor- und Verlustrücktrag bereits Mechanismen, die Ertragsschwankungen ausgleichen. Last but not least sind die Steuerausfälle in den Blick zu nehmen. Ich zitiere nochmals Professor Dr. Enno Bahrs: Anhand der ermittelten Werte aus dem Datensatz lassen sich die Steuerausfälle für den Staat hochrechnen. Unter der Annahme, dass der gewichtete Datensatz weitgehend repräsentativ für die deutsche Landwirtschaft ist, ergeben sich mittels einer Hochrechnung auf 165 000 buchführende und der Einkommensteuer unterliegende Betriebe (Statis-tisches Jahrbuch, 2009) Steuerausfälle gegenüber der jetzigen Regelung (§ 4a EStG) von jährlich 29,4 Millionen Euro beim angenommenen zehnjährigen Glättungszeitraum unter Berücksichtigung der DBV-Restriktionen. Ohne Restriktionen erhöht sich der Steuerausfall auf 32,7 Millionen Euro. Ein zu hoher Preis für eine solch ungerechte Förderung wie die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Agrarbetriebe. Deshalb ist es klug, den Antrag auch heute abzulehnen. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Nein, die steuerfreie Risikorücklage ist keine Erfindung der Linken, sondern wir greifen eine Forderung auf, die uns seit Jahren auf nahezu jeder Veranstaltung vorgetragen wird – von der Landwirtschaft über den Gartenbau bis hin zu den Baumschulen. Das allein ist natürlich noch kein Grund, sie im Bundestag zu beantragen, sondern wir halten diese Forderung aus agrarpolitischer Sicht für notwendig und aus finanzpolitischer Sicht für klug. Ja, wir würden damit zunächst auf Steuereinnahmen verzichten. Das ist auch das Hauptargument bei Union, SPD und Grünen gegen unseren heutigen Antrag – wenn Sie ehrlich sind. Aber das ist entweder sehr kurzsichtig – denn es geht um die Vermeidung von großen steuerfinanzierten Hilfspaketen durch vorsorgende Hilfe zur Selbsthilfe – oder Sie haben den Antrag nicht verstanden und hätten besser Ihren agrarpolitischen Fachleuten zuhören sollen. Das Mantra der „schwarzen Null“ ignoriert nämlich die realen Ängste und Sorgen in den Betrieben. Und wenn Sie schon unserem Antrag nicht zustimmen: Wo sind denn Ihre Vorschläge zur besseren Risikoabsicherung? Aktuell klagen die Betriebe wieder über eine wochenlange, nun schon fast traditionelle Frühsommertrockenheit. Wenn es nicht bald regnet, sind Rufe nach staatlicher Unterstützung doch absehbar. Das kostet dann doch auch Steuergelder und wird vermutlich sogar noch teurer, als Vorsorge zu treffen, zum Beispiel um andere Sorten zu probieren oder Anbautechniken. Die Grünen sind doch eigentlich für eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage. Ihr baden-württembergischer Agrarminister, Alexander Bonde, betont sogar, wie wichtig sie wäre. Aber während Sie sich im Agrarausschuss des Bundestages wenigstens noch heroisch der Stimme enthalten haben, gab es im federführenden Finanzausschuss doch ein Nein. Und die Union: in den Wahlkreisen dafür – hier im Bundestag dagegen. Und auch über den Bauernverband kann ich mich nur wundern. Sonst sind sie alles andere als zurückhaltend mit Lobbybriefen für oder gegen bestimmte Gesetzesvorhaben oder Anträge. Wenn aber die Linksfraktion eine ihrer jahrelangen Forderungen in den Bundestag einbringt, schweigt die DBV-Chefetage. Entweder ist ihnen die Forderung dann doch nicht so wichtig oder der Friede mit der Union ist ihnen noch wichtiger. Auf Kosten der betroffenen Betriebe! Dabei haben wir gerade jede Menge neue Argumente für unseren Antrag auf dem Tisch. Das Umweltbundesamt hat im „Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ ein ganzes Paket von Gründen dokumentiert, warum eine Abfederung der Risiken, für Vorsorge und für Notfallpläne im Bereich der Agrarwirtschaft dringend erforderlich ist. Denn es wird tendenziell wärmer. Das Wetter wird extremer – es gibt entweder viel zu viel oder viel zu wenig Regen. Das allein erhöht schon die Anbaurisiken erheblich. Darauf kann und muss sich die Landwirtschaft einstellen, durch andere Anbaumethoden und -konzepte, andere Sorten und Rassen, mehr Vielfalt auf dem Acker und im Stall. Das bedeutet auch mehr Forschung, mehr Züchtung, mehr Ausprobieren. Um ein paar konkrete Beispiele aus dem Bericht für wachsende Risiken durch Klimaveränderungen zu zitieren: Erstens. Der Blühbeginn schwankt zunehmend zwischen den einzelnen Jahren, Tendenz eher früher als später. Im Vergleich zu den 1970er-Jahren blühen der Apfel und der Raps heute ganze zwanzig Tage früher. Hört sich für Laien nicht so schlimm an, erhöht aber zum Beispiel das Risiko von Spätfrostschäden. Viele Obstbaubetriebe müssen zu Frostschutzberegnungen greifen, um die Pflanzen vor der Kälte zu schützen. Das kostet zusätzliches Geld. Zweitens. Auch die Qualität der Ernteprodukte verändert sich witterungsabhängig. Beim Wein zum Beispiel sind Zuckergehalt, Säuregrad und Vorstufen diverser Aromastoffe sehr witterungsabhängig. Aber zu hohe Alkoholgehalte sind ebenso unerwünscht wie säurearme Rieslingweine. Drittens. Witterungsextreme werden häufiger: zum Beispiel die unterdessen fast regelmäßige Frühsommer-trockenheit. In Brandenburg gab es dieses Jahr im März und April nur 40 Prozent des normalen Niederschlags. In meinem Wahlkreis bauen einige Betriebe schon gar kein Sommergetreide mehr an, weil der Regen zur Saatzeit immer häufiger ausfällt. Im Trockenjahr 2003 lag der Weizenertrag im Bundesdurchschnitt wetterbedingt 12 bis 13 Prozent unter dem erwarteten Ertrag. Immerhin haben Wetterextreme 470 Millionen Euro Schäden in den vergangenen 15 Jahren in der Pflanzenproduktion verursacht, die Hälfte davon durch Trockenheit und Dürre. Extremwitterungsschäden aber werden in der Regel nur bei Hagel durch Versicherungen abgedeckt. Das sind nur 20 Prozent aller Schäden, und nur 60 Prozent der Anbaufläche sind überhaupt gegen Hagel versichert, weil sich die Betriebe das leisten wollen und können. Eine Mehrgefahrenversicherung gibt es nicht. Und das in Zeiten, in denen man sich sogar gegen das Verpassen der Champions-League-Teilnahme versichern kann. Und bezahlbar wäre sie auch nur mit öffentlichen Zuschüssen, die vermutlich eher in die Taschen der Versicherer umgeleitet werden. Viertens. Klimaveränderungen und weltweite Warenströme erhöhen den Schädlingsdruck. Aktuell bereitet zum Beispiel die Einschleppung der aus Japan stammenden Kirschessigfliege vielen Obstbauern und Winzern Sorgen. Auch der Rapsglanzkäfer profitiert von wärmeren Wintern und trockenen Frühjahren. Diese Liste der aktuell neuen oder steigenden Risiken, auf die sich Landwirtschaft, Gartenbau und Baumschulen einstellen müssen, ließe sich beliebig fortsetzen. Natürlich steigen nicht nur die Risiken, es gibt auch Chancen. Die Sojabohne bekommt auch in Mitteleuropa eine Chance, und auch die Rotweinsorten Merlot oder Cabernet Sauvignon dürften profitieren. Aber auch das heißt für die Betriebe in der Konsequenz, dass sie sich neuen, schwieriger werdenden natürlichen und gesellschaftlichen Bedingungen stellen müssen, und wir sollten sie dabei unterstützen. Dabei geht es uns vor allem um die Sicherung der öffentlichen Interessen, denn hier geht es – anders als in Industrie und Handwerk – um unsere Lebensgrundlage Nahrung und Natur. Die Linke will kein Rundum-sorglos-Paket für die Landwirtschaft, sondern wir wollen eine Unterstützung bei der Vorsorge statt große staatliche Hilfsprogramme, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Die Rolle als Wohltäter in der Not mag für manchen vielleicht verführerisch sein. Vernünftiger und nachhaltiger ist es aber, die Betriebe dabei zu unterstützen, gar nicht erst in diese Lage zu kommen. Die Finanzpolitikerinnen und -politiker meiner Fraktion haben verstanden, dass das mittel- und langfristig sogar Geld sparen kann. Deshalb kann man unserem Antrag eigentlich nur zustimmen. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Fraktion Die Linke hat anscheinend ihr Herz für die Agrarindustrie entdeckt. Nur so kann ich mir erklären, warum sie ordnungspolitisch derart verfehlt eine neue steuerliche Sonderregelung fordert, von der in erster Linie die Agrargroßbetriebe profitieren. Die bäuerliche Landwirtschaft und dort die kleineren und mittleren Betriebe hätte wohl wenig von diesem Vorschlag einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage, der – und das ist nicht unschwer zu erkennen – ursprünglich einmal aus der Feder des Deutschen Bauernverbandes stammt. Dazu frage ich mich, wie das geforderte Steuergeschenk gleichzeitig gegen unwetterbedingte Ernteausfälle, die Folgen des Freihandelsabkommens TTIP oder vermehrt auftretende Tierseuchen helfen soll, wie es zumindest in der Begründung des Antrags nachzulesen ist. Allein aus dieser Aufzählung können Sie schließen, was an dem Vorschlag der Fraktion Die Linke falsch ist: Er ist alles andere als zielgenau. Gegen Unwetterschäden können sich landwirtschaftliche Betriebe versichern, dazu gab es in der Vergangenheit durchaus stärkere Anreize, etwa über starke Ermäßigungen bei der Versicherungsteuer auf Mehrgefahrenversicherungen. Außerdem gibt es immer wieder Hilfen von Bund und Ländern, die etwa die Folgen sehr starker -Unwetter abfedern; die Unterstützungen im Rahmen der Beseitigung der Schäden durch das Elbehochwasser haben das gezeigt. Wer negative Folgen aus Freihandelsabkommen verhindern will, muss an dieser Stelle klar benennen, was er will. Bei TTIP sind wir uns mit der Fraktion Die Linke ja einig, dass zum Beispiel Konkurrenz durch gentechnisch veränderte Industrielebensmittel kein Weg ist, den freien Handel im atlantischen Raum zu verbessern. Dagegen wehren wir uns. Und wir organisieren damit den Widerstand gegen TTIP, eine Einfuhr von gentechnisch -veränderten Futtermitteln, und betreiben damit die Ur-sachenbekämpfung an der Quelle. Eine steuerfreie Risikorücklage aber hat nun wirklich gar nichts mit dem Thema Freihandel zu tun. Und zuletzt die Tierseuchen: Das Problem an dieser Stelle ist ganz eindeutig unsere Art der Fleischproduktion, die immer weiter expandiert und auf Massentierhaltung setzt. Hier kämpfen wir gegen eine Ausweitung dieser Form des „Immer-Mehr“. Auch hier muss es darum gehen, die Quelle des Übels zu bekämpfen und nicht die möglichen negativen Auswirkungen. Die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage macht auch hier keinen Sinn, außer dass vorwiegend Großbetriebe ein bisschen weniger Steuern zahlen werden. Nicht zuletzt will ich den bürokratischen Aufwand -einer solchen steuerlichen Risikoausgleichsrücklage -benennen. Beklagen sich nicht die Landwirte – in vielen Fällen aus gutem Grund – über den Aufwand gerade auch im steuerlichen Bereich. Hier sollten wir weniger statt mehr machen! Ich kann es an dieser Stelle kurz machen: Ihr Vorschlag ist schlicht nicht geeignet, um die durchaus vorhandenen Probleme in der Landwirtschaft zu lösen. Und dazu ist er ordnungspolitisch falsch. Das wiegt bei weitem nicht die Vorteile auf, die für einige wenige landwirtschaftliche Betriebe mit der Steuerrücklage erreicht werden könnten. Deswegen lehnen wir den Vorschlag ab. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Tagesordnungspunkt 18) Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Erstens. Die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L165 vom 18.6.2013, S.63) verpflichtet die Mitgliedstaaten in Artikel 25, bis zum 9. Juli 2015 die Rechtsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2013/11/EU nachzukommen. Nach der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmern außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen. Die Verpflichtung bezieht sich auf Streitigkeiten aus „Kaufverträgen“ oder „Dienstleistungsverträgen“ im Sinne der Richtlinie 2013/11/EU. Die Streitbeilegungsstellen müssen bestimmte Anforderungen zu Fachwissen, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Transparenz und zum Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen ist durch staatliche Stellen zu prüfen. Zudem sieht die Richtlinie 2013/11/EU die Verpflichtung von Unternehmern vor, Verbraucher über die zuständige Streitbeilegungsstelle zu informieren und sich bei der Ablehnung einer Verbraucherbeschwerde darüber zu erklären, ob sie zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens bereit sind. Artikel 7 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 1) verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 9. Juli 2015 eine Kontaktstelle zu benennen, die als innerstaatliche Anlaufstelle für Verbraucher, Unternehmer und Streitbeilegungsstellen in grenzübergreifenden Konflikten aus online geschlossenen Verträgen zur Verfügung steht. Die Europäische Kommission wird eine internetgestützte Plattform mit einer Datenbank der anerkannten Streitbeilegungsstellen in der Europäischen Union einrichten. Die deutsche Kontaktstelle soll den Zugang zu der Schlichtungsplattform erleichtern. Zweitens. Die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten bietet den Mitgliedstaaten eine Chance für die konsensuale Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, die grundsätzlich auch von der Justiz als unterstützenswert angesehen wird, ein für alle Beteiligten sinnvolles, sachgerechtes und bedarfsorientiertes Konzept zu entwickeln. Ziel der Umsetzung der Richtlinie kann es nicht sein, ein aus Steuermitteln finanziertes Parallelsystem zu den Gerichten zu schaffen. Vielmehr sollten primär die Vorteile nichtförmlicher Verfahren, größerer Flexibilität nicht streng rechtsorientierter Lösungen und hoher Spezialisierung der alternativen Streitbeilegungsstellen bedarfsorientiert und daher branchenspezifisch nutzbar gemacht werden. Somit könnten sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Unternehmen davon profitieren. Dies stellt eine gemeinsame Aufgabe einerseits der Wirtschaft, des Verbraucherschutzes und der Justiz und andererseits von Bund und Ländern dar, die eine enge Abstimmung der Beteiligten erfordert. Ziel der Umsetzung muss es sein, dass in vielen Bereichen bereits vorhandene Schlichtungsangebot zu erhalten und soweit erforderlich an die Anforderungen der Alternativen-Streitbeilegungs-Richtlinie anzupassen. In den Bereichen, in denen noch kein Schlichtungsangebot besteht, sollten branchenspezifische und möglichst bundeseinheitliche Schlichtungsstellen geschaffen werden, die zumindest auch von der Wirtschaft mitgetragen werden sollten. Die nur durch branchenspezifische und bundeseinheitliche alternative Streitbeilegungsstellen zu erreichende Spezialisierung der Streitmittler wird eine hohe Akzeptanz sowohl bei Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch bei Unternehmen fördern. Die dann noch zu schaffende Auffangschlichtungsstelle sollte einen engen Anwendungsbereich haben, bundeseinheitlich tätig sein und in Bundeszuständigkeit geschaffen werden. Nur so kann die erforderliche Fallzahl erreicht werden, um innerhalb der Stelle Möglichkeiten der Spezialisierung zu schaffen und die Fallkosten im Rahmen zu halten. Ferner kann nur eine einheitliche Stelle den für eine sinnvolle Aufgabenerledigung nötigen Bekanntheitsgrad erreichen. Mit der Verabschiedung des Mediationsgesetzes haben wir in der vergangenen Legislaturperiode die richtigen Weichen gestellt, die Mediation in Deutschland zu fördern. Leider steht der Erlass der Mediationsausbildungsverordnung immer noch aus. Hier wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aber sicher bald eine Lösung vorstellen. Wir müssen aber darauf achten, dass wir nicht zu viele Parallelstrukturen schaffen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher muss klar sein, an welche Stelle Sie sich wenden können. Es darf keinen Streitbeilegungs-dschungel geben. Insbesondere sollten die bereits vorhandenen guten Mediatorinnen und Mediatoren in ihrer Arbeit weiter gestärkt werden. Drittens. Im Gegensatz zum Referentenentwurf werden unter anderem Verfahrensrechte von Verbrauchern und Unternehmern angeglichen. Der Referentenentwurf sah ein starkes Ungleichgewicht der Verfahrensrechte zulasten von Unternehmern vor. Unternehmer sollen nun richtigerweise, etwa ebenso wie Verbraucher, jederzeit berechtigt sein, das Verfahren abzubrechen. Keine Gleichbehandlung erfahren Unternehmer jedoch nach wie vor hinsichtlich der Gebührenlast. Während die Verfahrensbeteiligung für Verbraucher grundsätzlich kostenlos ist, sollen Unternehmer mit unverhältnismäßig hohen Verfahrensgebühren die Finanzierung der ADR-Stellen sicherstellen. Wenn der Unternehmer 190 Euro zu zahlen hat, obwohl der Streitwert lediglich bis zu 100 Euro beträgt, ist ersichtlich, dass ADR-Verfahren für Unternehmer unwirtschaftlich sind und in der Praxis keine Akzeptanz finden werden. Auch hinsichtlich der Umsetzungsverantwortung besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Es steht außer Frage, dass die Verantwortung zur Einrichtung von ADR-Stellen nicht allein der Wirtschaft auferlegt werden darf. Verbraucherschutz ist von allgemeinem Interesse und kann deshalb nicht einseitig von Unternehmen, Wirtschaftsverbänden oder öffentlichen Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft getragen werden. Handwerksorganisationen beispielsweise haben den gesetzlichen Auftrag, die Interessen des Handwerks und der Handwerksbetriebe zu vertreten. Die Finanzierung von verbraucherschützenden ADR-Verfahren mit Beitragsmitteln der Handwerksbetriebe wäre insoweit zweckwidrig. Ähnliches gilt für andere Verbände. Die im Referentenentwurf noch eindeutig zum Ausdruck gebrachte Intention, unter anderem die Selbstverwaltungskörperschaften in die Pflicht zur Einrichtung von ADR-Stellen zu nehmen, findet sich im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht mehr explizit wieder. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte aber eine entsprechende Klarstellung erfolgen, dass die Kammern und Innungen hierzu auch nicht verpflichtet werden dürfen. Ebenso wie der Referentenentwurf überträgt auch der Gesetzentwurf den Ländern die Verantwortung, ein flächendeckendes Angebot an ADR-Stellen zu gewährleisten, wenn sich nicht genügend freiwillige Träger finden. Hier ist zu prüfen, ob die Schaffung einer einzigen, bundesweit zuständigen Universalschlichtungsstelle nicht personell und finanziell leichter umzusetzen wäre. Letztlich ist auch zu fragen, ob die Einführung einer Schutzgebühr hilfreich wäre. Hier könnte ein kleiner Betrag in Höhe von etwa 50 Euro dafür sorgen, dass die Effizienz der Schlichtungsstellen auf Dauer erhalten bleibt. Die Missbrauchsgebühr wird sicher nur in den seltensten Fällen Anwendung finden und daher zu keiner Entlastung führen. Viertens. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält bereits viele begrüßenswerte Regelungen. In den anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir sicher noch diskutieren und verändern müssen. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir so zu einem guten Gesetzesabschluss finden werden. Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Das Leitbild unserer Verbraucherschutzpolitik ist der Verbraucher auf Augenhöhe, auf Augenhöhe mit der Wirtschaft und den Dienstleistern. Wenn wir die Verbraucher befähigen, im Binnenmarkt zu agieren, und mit entsprechenden Rechten ausstatten, dann müssen sie diese Rechte auch durchsetzen können. Ein Weg ist das gerichtliche Verfahren als klassische Form der Rechtsdurchsetzung. Es gibt aber auch noch einen anderen Weg. Die USA und Kanada zeigen, dass die außergerichtliche Streitbeilegung gut funktionieren kann. Bevor ich hier in den Bundestag gekommen bin, durfte ich als Europaabgeordnete miterleben, wie die Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten entstanden ist. Und ich glaube, dass uns mit dieser Richtlinie etwas Zukunftsweisendes gelungen ist. Denn die Richtlinie ermöglicht eine einfache, schnelle, kostengünstige und effektive Art der Beilegung von Streitigkeiten. Und sie orientiert sich an der Lebenswirklichkeit, indem sie den Onlinehandel mit einschließt. Aktuell haben wir den Entwurf für das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vorliegen. Die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie endet am 9. Juli. Es besteht kein Zweifel daran, dass wir es nicht schaffen werden, fristgerecht umzusetzen. Daher möchte ich an Sie appellieren: Lassen Sie uns dieses Gesetz ordentlich diskutieren, offene Fragen klären und Baustellen beseitigen. Ein paar Wochen mehr oder weniger sollten nun auch keine Rolle mehr spielen. Eine strittige Frage betrifft die Kostenverteilung. Verbraucher können sich laut Gesetzentwurf direkt und vor allem kostenfrei an die einzurichtenden Schlichtungsstellen wenden. Nur wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher das Verfahren missbräuchlich in Anspruch genommen hat, soll sie oder er zur Kasse gebeten werden. Von den Unternehmen hingegen wird ein angemessenes Entgelt eingefordert. An dieser Stelle werden wir noch einmal diskutieren müssen, ob der Wirtschaft die alleinige Kostenverantwortung aufgebürdet wird. Bei Universalschlichtungsstellen fallen Gebühren von bis zu 380 Euro für die einzelnen Betriebe an. Dies birgt das Risiko, dass die außergerichtliche Streitschlichtung unattraktiv für die Betriebe wird, zumal die Betriebe nicht verpflichtet sind, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Die alternative Streitbeilegung funktioniert aber nur, wenn sie von den Betrieben angenommen wird und möglichst viele Verbraucherstreitigkeiten über dieses Instrument abgewickelt werden. Auch gebe ich zu bedenken, dass mit einer einseitigen Finanzierung durch die Wirtschaft die Prinzipien der alternativen Streitbeilegung, nämlich die Unabhängigkeit, die Unparteilichkeit sowie Transparenz und Fairness, infrage gestellt werden könnten. Längst haben sich auch bei uns Alternativen zum klassischen gerichtlichen Verfahren etabliert. Ich denke hier zum Beispiel an die Ombudsleute, die schon heute von einigen Branchen, wie Banken, Energieversorgungsunternehmen oder Versicherungen, auf freiwilliger Basis eingerichtet wurden. Auch die Kammern bieten kostenfreie Schlichtungsverfahren zwischen Kammermitgliedern und den Verbrauchern an. In der letzten Legislaturperiode wurde das Mediationsgesetz auf den Weg gebracht. Allerdings ist es bislang nicht gelungen, eine Ausbildungsordnung für die Schlichter zu verabschieden. Sie sehen, die Vielfalt der offenen Fragen ist groß. Ich würde mir wünschen, dass wir das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz auch dazu nutzen, diese Vielfalt zu sortieren und zu harmonisieren. Damit ist nicht nur den Verbrauchern geholfen, sondern auch der Wirtschaft. Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Ich begrüße, dass jede Verbraucherin und jeder Verbraucher zukünftig in allen Branchen – bis auf ganz wenige Ausnahmen – Zugang zu einer Schlichtungsstelle bekommen und damit die Chance besteht, dass es für sie/ihn im konkreten Streitfall eine schnelle, kostenlose und unbürokratische Lösung geben kann. Erinnern Sie sich? An gleicher Stelle haben wir in der letzten Wahlperiode über die Einführung einer Schlichtungsstelle im Luftverkehr gestritten. Lange wollten die großen Airlines da nicht mitmachen. Und an der bereits bestehenden Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, söp, wollten sie sich gleich gar nicht beteiligen. Inzwischen haben sich die Wellen geglättet, viele Airlines arbeiten nun doch mit der söp zusammen, und die konnte im Jahr 2014 allein im Bereich Flug etwa 3 500 Fälle abschließen. Na also! Dank der EU-Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten müssen wir heute nicht über die Frage, ob wir alternative Streitschlichtung einführen wollen, diskutieren. In dem Fall war die EU einen Schritt schneller: Die EU-Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmen, die aus Kaufverträgen bzw. Dienstleistungsverträgen entstehen, außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen. Leider mauert diesmal wieder ein Großteil der Wirtschaft. Schade! Warum orientieren sie sich nicht an den erfolgreichen Modellen der Banken, Versicherer und Verkehrsunternehmen? Schnell, unbürokratisch und kostengünstig Lösungen im Streitfall zu finden, motiviert in der Regel Kunden eher, dem Unternehmen treu zu bleiben, als eine Klärung der Streitigkeiten durch das Gericht oder eine Auffangschlichtungsstelle. Um entsprechendes Vertrauen für die Beteiligung an einer Schlichtung sowohl bei den Verbrauchern als auch bei den Unternehmen aufzubauen, muss natürlich gewährleistet sein, dass die Streitmittler unabhängig sind, über entsprechende Rechtskenntnisse verfügen und die Schlichtungsstellen selbst durch die zuständige Behörde anerkannt und regelmäßig überprüft werden. Bei Letzterem habe ich allerdings meine Zweifel, wenn ich sehe, wie verschieden die einzelnen Bundesländer die Lebensmittelkontrolle durchführen. Besondere Aufmerksamkeit bei Umsetzung der ADR-Richtlinie verdient meiner Meinung nach der elektronische Geschäftsverkehr. Der sogenannte Onlineschlichter, eine hierauf spezialisierte Schlichtungsstelle, sollte daher – wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt – bundesweite Zuständigkeit bekommen. Da über das Internet alle möglichen Arten von Kauf- und Dienstleistungsverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern abgeschlossen werden, scheint der Online-schlichter auch besonders geeignet, die Aufgabe einer Universalschlichtungsstelle nach § 29 des Regierungsentwurfs zu übernehmen – das heißt die sektorübergreifend zuständig ist, sofern es keine speziellere Schlichtungsstelle gibt. Ich verweise hier auf die guten Erfahrungen beim Onlineschlichter des Europäischen Verbraucherzentrums in Kehl. Ein Problem sehe ich allerdings im Gesetzentwurf noch nicht gelöst. Die Ansprüche der Verbraucher dürfen während des Schlichtungsverfahrens nicht verjähren. Hier unterstütze ich voll und ganz die Forderung des vzbv. Mein Fazit: Der Grundgedanke, einen Zugang zu Schlichtungsstellen für jeden in jeder Branche zu schaffen, ist gut. Ich möchte, dass sich eine Schlichtungskultur in Deutschland durchsetzt. Lassen Sie uns gemeinsam den guten Entwurf im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern. Dennis Rohde (SPD): Die außergerichtliche Schlichtung ist in Deutschland bereits seit Jahrzehnten ein Erfolgsmodell. Sie sorgt dafür, dass Konflikte entschärft werden können, statt zu eskalieren – und entlastet durch die einvernehmliche Lösung von Streitigkeiten unsere Gerichte. Zudem bieten Schlichtungsstellen eine Streitbeilegung, die oft günstigere und schnellere Ergebnisse erbringt als der klassische Rechtsweg. Es überrascht daher kaum, dass es neben den traditionellen Schiedsämtern eine zunehmende Zahl von Schlichtungsstellen gibt, die Verbraucher und Unternehmer an einen Tisch bringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir diese Entwicklung vorantreiben. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung sorgen wir dafür, dass jede Verbraucherin und jeder Verbraucher in Deutschland Zugang zu einer Schlichtungsstelle erhält. Das erreichen wir, indem wir verbindliche Standards für bestehende, etwa von Branchenverbänden getragene Schlichtungsstellen setzen – und durch die Länder dort ergänzende Universalschlichtungsstellen einrichten, wo das Angebot noch nicht ausreichend ist. Wichtig ist dabei, dass wir die Gerichte entlasten und ihre Arbeit ergänzen wollen – nicht aber Parallelstrukturen aufbauen. Der Rechtsweg steht jederzeit offen, einen Ausschluss des Gangs zu regulären Gerichten in den Verfahrensordnungen der Schlichtungsstellen verbieten wir ausdrücklich. Zugleich setzen wir konsequent auf Einigung und guten Willen – und deswegen auf Freiwilligkeit: Weder Verbraucher noch Unternehmer werden gezwungen, teilzunehmen, und eine Beendigung des Schlichtungsverfahrens oder eine Ablehnung des Schlichtungsvorschlags steht den Parteien jederzeit frei. Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren soll für die Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos sein. Dennoch werden die laufenden Kosten zu einem großen Teil durch Einnahmen durch Gebühren gedeckt: Für Schlichtungsverfahren an den behördlichen Universalschlichtungsstellen zahlen die Unternehmen nämlich eine nach dem Streitwert gestaffelte Gebühr. So wollen wir auch einen Anreiz setzen, zügig zur Anerkennung der Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu kommen. Unternehmen müssen künftig auf ihrer Homepage und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausweisen, ob sie an der Schlichtung teilnehmen. Damit kann jeder klar sehen, ob ein Unternehmen Verbraucherrechte ernst nimmt und Vertrauen verdient – oder eben nicht. Durch diese Regelung zur Transparenz wollen wir erreichen, dass die Bereitschaft zur Schlichtung auch zum Wettbewerbsfaktor zwischen den Unternehmen wird – damit es für Unternehmen ein Vorteil wird, mehr für Verbraucherrechte zu tun. Transparenz wollen wir auch in den Schlichtungsstellen selbst erreichen. In ihren jährlichen Tätigkeitsberichten müssen die Schlichter aufzeigen, welche Art von Verträgen oft zu Verfahren führt – und damit, welche Geschäftsmodelle tendenziell öfter problematisch oder konfliktträchtig sind. So bauen wir das Netzwerk der Marktbeobachtung aus und gehen konsequent den Weg weiter, den wir mit dem Aufbau der Marktwächter eingeschlagen haben. Denn je mehr Transparenz auf den Märkten herrscht, desto besser funktionieren sie im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das parlamentarische Verfahren steht mit der heutigen ersten Lesung erst am Anfang. Im Austausch mit Verbraucherschützern, Branchenverbänden und den Ländern wollen wir nun die Einzelheiten des Gesetzentwurfs erörtern und die Meinung der Experten einholen. Dem sehe ich persönlich freudig entgegen. Mit dem hier vorgestellten Gesetzentwurf ist ein großer Schritt dazu getan, die Schlichtung in Deutschland weiter voranzubringen und so bessere Voraussetzungen zur Durchsetzung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen. Caren Lay (DIE LINKE): Die Idee ist ja grundsätzlich nicht schlecht: Statt bei einem Streit mit einem Unternehmen erst immer den komplizierten und langwierigen Rechtsweg beschreiten zu müssen, soll es bald ein unbürokratisches und online durchführbares Schlichtungsverfahren geben. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher lassen es bekanntermaßen auf sich beruhen, gerade wenn es sich nicht um gravierende Fehler seitens der Unternehmen handelt. Eine Klage wird laut aktuellen Studien oftmals erst ab einem Wert von 2 000 Euro angestrebt. Eine gerichtliche Klage kostet Zeit, Nerven und auch Geld. Klar, dass die Unternehmen auch darauf spekulieren. Nicht selten wird sogar mit Angriff auf Beschwerden reagiert, wenn Kundinnen und Kunden beispielsweise Geld einbehalten. Dann wird anstatt mit Kooperation mit einschüchternden Inkassobriefen oder gar im Streitfall der Kündigung einer wichtigen Dienstleistung reagiert und darauf gesetzt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher einfach aufgeben. Leider war es mal wieder nicht die Idee der Bundesregierung, ein Schlichtungsgesetz vorzulegen, sondern es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Und leider ist die Idee auch nur grundsätzlich gut, denn sie hat einen entscheidenden Konstruktionsfehler: Die Umsetzung ist für die Unternehmen völlig freiwillig und mal wieder eine der berühmten Selbstverpflichtungen, welche die Bundesregierung gerne mal als angeblichen Handlungsnachweis erlässt. Das kennen wir ja beispielsweise aus dem Hause Maas schon von anderen Vorhaben, beispielsweise den Dispozinsen, wo Sie auf Warnhinweise statt auf Deckelung setzen wollen. Das Muster schleift sich scheinbar bei Ihnen ein. Dahin gehend ist es auch heuchlerisch, dass die Wirtschaft sich jetzt darüber beklagt, dass sie selbst die Kosten der Schlichtungen grundsätzlich übernehmen soll und nur im Falle von Missbräuchlichkeit maximal 30 Euro Kosten auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zukommen werden. Denn: Sie brauchen ja gar nicht mitzumachen. Welchen Anreiz haben die Unternehmen, freiwillig an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen? Wenn sie sich sicher sind, dass sie gewinnen, werden sie sowieso immer den juristischen Weg gehen. Maximal interessant wäre so ein Verfahren für die Unternehmen, wenn sie einem öffentlichkeitswirksamen Verfahren aus dem Weg gehen können, um einen Imageschaden zu vermeiden. Das kann aber bereits heute schon durch ein Kulanzangebot seitens der Unternehmen ausgeglichen werden. Es gibt bereits einige branchenbezogene Schlichtungsstellen wie zum Beispiel die Schlichtungsstelle der Fahrgastbranche oder der Versicherungsunternehmen. Die Teilnahme daran ist für das Unternehmen verpflichtend. Dies haben sich die Unternehmen nicht selbst ausgedacht oder im Rahmen der berühmten freiwilligen Selbstverpflichtung umgesetzt. Auch diese Schlichtungsstellen musste man zum Jagen tragen. Warum sollte dies bei anderen Unternehmen anders sein? Werden, was zu erwarten ist, nicht ausreichend Schlichtungsstellen von privater Seite eingerichtet, haben die Bundesländer regionale Auffangschlichtungsstellen einzurichten. Der geschätzte Kostenaufwand für die Länder beträgt jährlich circa 4,919 Millionen plus einem Einmalaufwand von 9 Millionen. Da die Teilnahme der Unternehmen freiwillig ist, wird entgegen der Vermutung in dem Gesetzentwurf kaum von einem nennenswerten Rückfluss aus Teilnahmegebühren und schon gar nicht von einer kostendeckenden Gebührenfinanzierung auszugehen sein. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Länder, die die personelle und sachliche Ausstattung der Auffangschlichtungsstellen vorzufinanzieren haben, schlicht wieder einmal Geld verbrennen. Wie soll so halbherzig das Vertrauen in den Binnenmarkt gestärkt werden? Außerdem vergessen Sie hier eine nicht unwichtige Zielgruppe: Die Nonliner, also Menschen ohne Internet oder Internetaffinität. Gerade ältere Menschen werden von einer Onlineschlichtung, wenn sie denn stattfindet, nicht profitieren. Sie haben es in der Hand, ein wirksames Gesetz zu verabschieden – wenn Sie nachbessern und vor allem die Freiwilligkeit aus diesem Entwurf streichen. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Gesetzentwurf für das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, VSBG, setzt eine EU-Richtlinie um. Das ist gut so, denn die Vorteile von Schlichtung liegen auf der Hand. Einige davon möchte ich hier kurz benennen: Schlichtungen können im Vergleich zu Gerichtsverfahren Zeit und Geld sparen; sie werden in der Regel zügig abgewickelt und sind mit keinen oder nur geringen Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden. Es besteht eine realistische Chance für eine gütliche Einigung. Man kann die Schlichtung auch im Falle eines geringen Streitwertes nutzen, bei dem Verbraucherinnen und Verbraucher den Gang zum Gericht eher scheuen würden. Außerdem bleibt die Vertraulichkeit von privaten und geschäftlichen Angelegenheiten gewahrt, wenn eine öffentliche Gerichtsverhandlung vermieden wird. Es gibt derzeit rund 60 000 Streitbeilegungsanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei den bestehenden Schlichtungsstellen in den Bereichen Versicherung, Energieversorgung, öffentlicher Personenverkehr, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen. Das zeigt, dass die Schlichtung für die Verbraucherinnen und Verbraucher durchaus eine Alternative zu den wesentlich aufwendigeren Gerichtsverfahren darstellen kann. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die alternative Verbraucherstreitbeilegung hohen Standards unterliegt, damit Schlichtung zu einem Erfolgsmodell werden kann. Der vorliegende Gesetzentwurf hat hier noch erheblichen Nachholbedarf. Folgende Punkte bedürfen meiner Meinung nach einer Überarbeitung: Erstens: Die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit von Schlichtungsstellen sind die wichtigste Voraussetzung, damit das niedrigschwellige Instrument der Schlichtung von den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch akzeptiert und angenommen wird. Deshalb müssen die Beteiligungsrechte klarer definiert sein. Verbraucherverbände sollten die gleichen Beteiligungsrechte erhalten wie Branchenverbände. Zweitens: Der Gesetzentwurf setzt auf die Freiwilligkeit der Unternehmen. Wenn sich in Deutschland die Schlichtung als Alternative zum Gerichtsgang etablieren soll, müssen auch möglichst viele Unternehmen mitmachen. Bisher sieht der Gesetzentwurf das aber nicht vor, denn Unternehmen müssen sich keiner Schlichtung unterwerfen. Besser wäre es, wenn sich Unternehmen in Wirtschaftsbereichen, in denen dies besonders relevant ist, wie zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, einer Branchenschlichtungsstelle anschließen müssten, damit eine hohe Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit gewährleistet ist. Vorbild könnten bereits existierende und gut funktionierende Branchenschlichtungsstellen sein wie beispielsweise die Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs, söp. Eine solche Form eines unabhängigen Trägervereinsmodells hätte zudem den Vorteil, dass sie paritätisch von Verbraucher- und Wirtschaftsvertretern besetzt wäre. Ich frage mich, wie die Bundesregierung die Unternehmen in Zukunft auf freiwilliger Basis überhaupt dazu bewegen will, weitere Schlichtungsstellen einzurichten. Drittens: Auch die vorgesehene Lösung von Universalschlichtungsstellen auf Länderebene ist kontraproduktiv, denn wir brauchen branchenspezialisierte Schlichter. Hier hätte die Bundesregierung eine bundesweite Auffangschlichtung vorsehen sollen, damit sich bundesweite Branchenlösungen durchsetzen können, anstatt die Verantwortung den Ländern zuzuschieben. Vierter Punkt: Schlichtung kann eine Rechtsprechung nicht ersetzen und darf sie auch nicht gefährden. Bisher haben die Schlichtungsstellen nur Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden. Es ist jedoch wichtig, dass die Schlichtungsstellen ihre Entscheidungen – selbstverständlich unter Wahrung des Anonymitätsgrundsatzes – möglichst transparent machen. Denn nur so können die Verbraucherverbände ihre Klagebefugnis wahrnehmen, wenn Schlichtungsverfahren nicht weiterführen, noch offene Rechtsfragen bestehen oder Verbraucherverbände Musterklagen anstreben wollen in Fällen, bei denen wiederholt gegen Verbraucherrechte verstoßen wird. Ein weiterer relevanter Punkt ist die Qualifikation der Schlichter. Hier brauchen wir klare Vorgaben. Damit die Schlichtung eine ernst zu nehmende Alternative zum Gerichtsverfahren darstellt, müssen die Schlichter auch über einen entsprechenden juristischen Abschluss verfügen. Ich möchte abschließend ausdrücklich vor einer Schlichtung light warnen, die bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern falsche Hoffnungen weckt. Wir brauchen hohe Anforderungen und Standards, damit sich das Instrument der alternativen Streitbeilegung etablieren kann und hält, was es verspricht. Dazu gehört auch die Änderung der derzeitigen Verjährungsregelung. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Schlichtungsverfahren auch kurz vor der Verjährung sinnvoll sind. Deshalb muss der Schlichtungsantrag die Verjährung der Forderung hemmen. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zugang und Teilhabe ermöglichen – Die Dekade für Alphabetisierung in Deutschland umsetzen (Tagesordnungspunkt 19) Xaver Jung (CDU/CSU): 7,5 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig lesen und schreiben. Seit 2010 ist diese Zahl, die die leo. – Level-One Studie veröffentlichte, bekannt. Auch immer noch herrscht eine große Ungläubigkeit darüber, dass 14 Prozent der erwerbstätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht richtig lesen und schreiben können. 2012 bestätigte eine weitere Studie, PIACC, dass die Grundbildung und Lesekompetenzen der Menschen in Deutschland unter dem OECD-Durchschnitt liegen. Knapp jeder sechste Mensch in Deutschland kann nicht richtig lesen und schreiben? Das kann nicht sein! Dass dieser Fakt so unbekannt ist, bestätigt einmal mehr: Analphabetismus ist noch ein Tabuthema in unserer Gesellschaft. Und viele Betroffene, die sich Vermeidungsstrategien angeeignet haben, leben mit viel Angst, entdeckt zu werden. Analphabetismus ist in unserer heutigen Gesellschaft ein großes Problem. Aber es ist leider immer noch mit großer Angst vonseiten der Betroffenen besetzt und wird tabuisiert. Auch wenn das „wissende Umfeld“, also enge Verwandtschaft und Kollegen, vielleicht Bescheid wissen – wie eine Studie der Stiftung Lesen 2014 ergab –, so wird die Alphabetisierung dennoch oftmals nicht angegangen, denn zu groß ist die Scham, sich Blöße zu geben. 2012 haben sich Bund und Länder auf eine Nationale Strategie zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener geeinigt. Viele Kooperationspartner haben sich diesem Bündnis angeschlossen und versuchen seitdem, die Initiativen für Grundbildung in die Breite zu tragen und den Betroffenen zu helfen. Daraus haben sich viele gute Kurse und Netzwerke gebildet, die bereits jetzt schon einen wichtigen Teil des Weiterbildungs-systems in Deutschland bilden. Auch der vom BMBF -initiierte Alphabund leistet gute Arbeit mit dem bundesweiten ALFA-Telefon und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Mit dem heute vorliegenden Antrag wollen wir aber mehr. Wir wollen eine nachhaltige Dekade für die Alphabetisierung initiieren. Die Zahl der Betroffenen soll nachhaltig reduziert werden, und die Prävention und Sprach- und Schreibförderung soll verbessert werden. Besonders wichtig ist die Öffnung der Gesellschaft gegenüber diesem Thema. Denn Analphabetismus betrifft die ganze Gesellschaft, besonders vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels. In der Dekade sollen die bestehenden Bündnisse in die Breite getragen und weitere Allianzpartner gefunden werden. Dies kann nur geschehen, wenn regelmäßig Konferenzen zum Austausch und zur Vernetzung der Partner stattfinden. Wir haben die Senkung der Zahl der Analphabeten im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 18. Wahlperiode festgeschrieben. Um dies nachhaltig garantieren zu können, soll eine an das Bundesministerium für Bildung und Forschung angegliederte Stelle geschaffen werden: Hier soll die Koordination stattfinden. Der Bund investiert bereits insgesamt 19,5 Millionen Euro in Maßnahmen der Alphabetisierung und Grundbildung. Das ist viel Geld, aber es muss auch dort ankommen, wo es gebraucht wird. Die Koordinierungsstelle soll die weitere strategische Arbeit erledigen wie Schwerpunkte festsetzen, Maßnahmen fördern und die Öffentlichkeitsarbeit betreuen. Besonders das „wissende Umfeld“ und Arbeitgeber sollen gestärkt werden, Anreize zu schaffen. Gemeinsam mit den Bildungszentren und Koordinierungsstellen sollen die Alphabetisierungsangebote und besonders die personelle Ausstattung weiter erhöht -werden. Darüber hinaus soll es passgenaue, niederschwellige Angebote geben, die für die Betroffenen am Arbeitsplatz, im Alltag und familiären Umfeld auch Verwendung finden können. Nur so können dauerhaft die Teilnehmerzahlen in den Alphabetisierungskursen auch erhöht werden. Es müssen auch andere Ressorts und Ministerien, wie zum Beispiel das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und die Bundesarbeitsagenturen mehr Unterstützung darbieten. Nur wer die Grundkompetenzen im Bereich Lesen, Schreiben, Mathematik und den Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien auch wirklich beherrscht, kann vollumfänglich in den Arbeitsmarkt integriert werden. Eine weitere wichtige Arbeit dieser Koordinierungsstelle ist die Auswertung und das Zusammenführen der vorliegenden Daten. In den vergangenen Jahren sind immer wieder Förderschwerpunkte und Projekte durchgeführt worden, die sich mit der Didaktik und dem -Umgang mit Analphabetismus beschäftigt haben. Nicht zuletzt, weil hier noch Bedarf für die Praxis besteht, müssen diese Daten weiter ausgewertet werden. Auch um die Auswirkungen dieser Bemühungen sichtbar zu machen, wollen wir, dass diese Daten in die weitere Bildungsberichterstattung mit aufgenommen werden. Wir wollen die gesamte Gesellschaft ermutigen, sich für Alphabetisierung einzusetzen. Helfen Sie uns dabei! Sven Volmering (CDU/CSU): Die Boxlegende Muhammed Ali hat nach seiner Karriere gesagt, dass er sein bekanntes Gesicht unter anderem für den Kampf gegen den Analphabetismus einsetzen möchte. Das ist jetzt über 30 Jahre her. Ali hat viele Kämpfe alleine gewonnen. Beim Kampf für die Alphabetisierung brauchen wir neben prominenten Gesichtern jedoch viele Mitstreiter in den Kitas, Schulen, Weiterbildungseinrichtungen und Betrieben. Das Erfreuliche an der heutigen Debatte ist, dass wir uns fraktionsübergreifend einig sind, Analphabetismus zu bekämpfen, damit den betroffenen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in und Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglicht werden kann. Wenn 7,5 Millionen Menschen vom funktionalen Analphabetismus betroffen sind, dann ist dies eine gesellschaftliche Herausforderung. Es muss uns, die wir uns gerne mit dem Ehrentitel „Volk der Denker und Dichter“ schmücken, nachdenklich stimmen, dass die Lesekompetenz der Deutschen unter dem OECD-Durchschnitt liegt. Trotz vieler guter Maßnahmen ist Analphabetismus für noch zu viele Menschen aus unterschiedlichen Gründen tabubehaftet. Deshalb ist es richtig, dass die Koalitionsfraktionen mit einer Reihe von Vorschlägen eine Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung einfordern. Der auch in dieser Debatte wieder von der Opposition gebrachte Hinweis auf das Kooperationsverbot im Schulbereich läuft meines Erachtens bei diesem Thema doch ziemlich ins Leere. Natürlich ist es ein Bildungsthema, über das wir heute debattieren. Aber die Auswirkungen und notwendigen Maßnahmen erstrecken sich doch über die Familien-, die Integrations-, die Wirtschafts- bis hin zur Arbeitsmarktpolitik. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Themen Alphabetisierung und Grundbildung stärker als Querschnittsaufgabe verstanden werden müssen, wobei es gut ist, dass das BMBF die Federführung bei der Koordinierung der entsprechenden Aktivitäten der Ministerien erhalten soll. Genauso wichtig ist, dass die gesellschaftlich relevanten Akteure, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen, Volkshochschulen sich noch stärker als bisher engagieren und das bestehende Netzwerk ausgebaut wird. Wenn es gelingt, den Kampf gegen Analphabetismus besser zu koordinieren, um die vielfältigen Angebote bekannter zu machen, dann werden auch die Teilnehmerzahlen erhöht werden. Es gibt keine Alternative zu dem Ansatz, die Förderung der Lese- und Schreibfähigkeit immer mit Grundbildung in anderen Bereichen zu verbinden. Dazu müssen zwei Punkte stärker als bisher berücksichtigt werden. Zum einen müssen die bestehenden Angebote noch stärker mit der Lebenswirklichkeit und dem -umfeld der Betroffenen verbunden werden. Zum anderen müssen wir neue Anreize dafür schaffen, dass Kurse und Maßnahmen bis zum Ende durchgeführt und besucht werden. Deshalb ist es wichtig, wie im Antrag angesprochen, die Qualitätsdebatte zu führen. Wenn die zielgruppengerechte Qualität der Maßnahmen ausgezeichnet ist und als Mehrwert angesehen wird, der dem Kursteilnehmer etwas bringt und sogar Spaß macht, dann kommen wir ein gutes Stückchen bei dieser Daueraufgabe weiter. Und es ist auch ehrlich, zu sagen, dass diese Aufgabe mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als zwei Legislaturperioden, zumal sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen immer ändern. Als ich mich auf diese Rede vorbereitet habe, habe ich festgestellt, dass die Digitalisierung, drücken wir es vorsichtig aus, in den Debatten der letzten Legislaturperiode zu diesem Thema fraktionsübergreifend eher eine untergeordnete Rolle spielte. Als Berichterstatter für Digitale Bildung freue ich mich sehr, dass die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien und digitaler Medienkompetenz an verschiedenen Stellen des Antrags deutlich hervorgehoben wird. Wenn wir sagen, es ist wichtig, die Lebenswirklichkeit der Menschen einzubeziehen, dann gehören dazu selbstverständlich Aktivitäten am Arbeitsplatz, in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, im Mehrgenerationenhaus oder im Sportverein. Nichtsdestoweniger müssen wir auch die Chancen nutzen, die Blended- und Mobile-Learning-Angebote bieten. Gerade beim Thema Analphabetismus, das bei vielen Betroffenen mit Angst und Scham besetzt ist, weil sie aus unterschiedlichen Gründen bislang den Zugang zur Schrift und zum Lesen verpasst haben, bieten E-Learning-Angebote wie ich-will-lernen.de und ich-will-deutsch-lernen.de ausgezeichnete Möglichkeiten, zeit- und ortsunabhängig mit über 31 000 kostenlosen Übungen zu lernen, ohne dass man gleich immer das Gefühl haben muss, da ist jetzt ständig einer dabei, der alle meine Fehler sieht. Bedanken möchte ich mich bei der Bundesregierung für die wirklich sehr lesenswerte und ausführliche Beantwortung der Grünen-Anfrage. Es wird in beeindruckender Weise dargestellt, wie viele gute Aktivitäten -bereits durchgeführt werden. Exemplarisch nenne ich bspw. die Projekte Alpha PlusJob, ABC+ oder SESAM, dessen NRW-Sitz in meinem Wahlkreis in Bottrop ist, oder „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. Es ist schön, zu sehen, dass viele Länder das Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ mit eigenen Maßnahmen flankieren und den alltagsintegrierten Sprachprozess verstärken. Besonders loben möchte ich zum Ende meiner Rede noch einmal das Projekt Lesestart der Stiftung Lesen. Die 26 Millionen Euro des Bundes sind wirklich sehr gut investiertes Geld. In Dorsten, Gladbeck und Bottrop konnte ich sehen, mit wie viel Herzblut die Stadtbibliothek, die Lebendige Bibliothek, der Leseclub „anne Emscher“ und die Kitas St. Marien und „die Initiative“ die Lesestart-Sets verteilen, kindgerechte Veranstaltungen durchführen und Kindern aus allen Bevölkerungsschichten Lust auf Bücher und aufs Lesen machen. Diese präventiven Maßnahmen sind eine gute Basis, auf der eine vernünftige Lese- und Schreibförderung in den Schulen zwingend aufbauen muss. Deshalb ist es auch richtig, sich in dem Antrag an die Länder zu wenden. Zum Abschluss meiner Rede möchte ich mich bei den Berichterstattern Xaver Jung und Rainer Stiering für die Erarbeitung des Antrags bedanken. Dies ist immer mit viel Arbeit verbunden und sollte an dieser Stelle daher auch gewürdigt werden. In diesem Sinne freue ich mich auf die Fortführung der Diskussion im Ausschuss. Oliver Kaczmarek (SPD): 2011 hat die leo. – Level-One Studie der Universität Hamburg das ganze Ausmaß des funktionalen Analphabetismus in Deutschland zum Ausdruck gebracht. 7,5 Millionen Menschen in Deutschland zwischen 18 und 64 Jahren gelten als funktionale Analphabeten. Wir kennen nicht alle Ursachen dafür. Aber wir wissen seitdem, dass funktionaler Analphabetismus nicht nur gesellschaftliche Ränder betrifft, sondern bis in die Mitte unserer Gesellschaft hinein zu finden ist. Über 56 Prozent der funktionalen Analphabeten haben einen Beruf, Deutsch ist bei über 58 Prozent der Betroffenen die Muttersprache, und über 70 Prozent haben einen Schulabschluss. Deshalb eine Anmerkung gleich zu Beginn: Es ist gut, dass die Bundesregierung entschieden hat, die leo. – Level-One Studie zu wiederholen und zu verstetigen. Es ist nicht nur wichtig, dass wir mehr über das Ausmaß erfahren, sondern auch über die Ursachen und die Kontexte des funktionalen Analphabetismus. leo liefert unverzichtbares Wissen, mit dem wir politisch noch genauer gegensteuern können. Seit dem Alpha-Schock ist eine Menge in Bewegung geraten. Im Jahr 2011 hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung entwickelt. Neben Bund und Ländern sind zahlreiche weitere Verbände, Organisationen und Institutionen dem Bündnis beigetreten, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Kirchen, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die Bundesagentur für Arbeit, der Bundesverband Alphabetisierung, der Deutsche Volkshochschul-Verband oder die Stiftung -Lesen. In die Vereinbarung der Partner der nationalen Strategie wurden Initiativen und weiter gehende Forschungsmaßnahmen aufgenommen. Auf regelmäßigen Treffen hat man sich über Aktivitäten und Ergebnisse ausgetauscht. Das Bundesbildungsministerium hat mit weiteren Maßnahmen wie dem Förderschwerpunkt Arbeitsplatzorientierte Grundbildung und der öffentlichkeitswirksamen Kampagne „Mein Schlüssel zur Welt – Lerne Lesen und Schreiben“ den Kampf gegen Analphabetismus verstärkt. Mit der Einführung der Nationalen Dekade, die die SPD im Koalitionsvertrag mit CDU/CSU verankern konnte, geht es nun darum, die Zusammenarbeit zwischen den Partnern und die unterschiedlichen Maßnahmen stärker als bisher zu koordinieren, weiterzuentwickeln und nachhaltig zu verankern. Dieses Ziel spiegelt sich auch in den Haushaltsmitteln wider, die im Laufe der Jahre erhöht wurden. 2011 lagen die Mittel bei 5,7 Millionen Euro. 2015 wurden insgesamt 19,5 Millionen Euro eingeplant. Zum Glück gibt es bereits seit Jahrzehnten in Deutschland engagierte Menschen, die sich für den Kampf gegen Analphabetismus einsetzen. Wichtige Träger der Alphabetisierungsarbeit sind unter anderem der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung, der Deutsche Volkshochschul-Verband und die Stiftung Lesen. Ich freue mich besonders darüber, dass sich seit -Bekanntwerden der Studie deutschlandweit zahlreiche lokale und regionale Bündnisse und Pakte für Alphabetisierung und Grundbildung gegründet haben, so auch in meinem Wahlkreis im Kreis Unna. Viele Landesregierungen haben Initiativen und Maßnahmen aufgelegt, um im Kampf gegen Analphabetismus Erfolge zu erzielen. An dieser Stelle möchte ich meinen Dank an diese zahlreichen engagierten Menschen zum Ausdruck bringen. Mit der Einführung der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung leisten wir als Bund unseren Beitrag und übernehmen Verantwortung im Kampf gegen Analphabetismus. Die nächsten zehn Jahre lang wird die Bundesregierung ihre bisherigen Maßnahmen verstärken, erweitern und in Absprache mit den Ländern koordinieren. Zentrale Ziele der auf Nachhaltigkeit abzielenden Dekade sind unter anderem: erstens der Ausbau der Netzwerke der Länder zu einem nachhaltigen Netzwerk der Akteure der Alphabetisierungsarbeit, zweitens die Schaffung von dauerhaften und tragfähigen Strukturen der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit als Teil des Weiterbildungssystems in Deutschland, drittens die weitere Sensibilisierung des unmittelbaren Arbeits- und Familienumfeldes und der Öffentlichkeit für das Thema. Wenn wir nun von der Strategie gegen Analphabetismus zur Dekade kommen, dann handelt es sich nicht nur um eine Umetikettierung, sondern um einen substanziellen Beitrag des Bundes im Kampf gegen den funktionalen Analphabetismus und einen deutlichen Schritt nach vorne. Anhand der Mittelausstattung hatte ich das vorhin schon ausgeführt. Unsere Erwartungen als Deutscher Bundestag sind aber noch weiter gehend. Denn wir unterstützen die Bundesregierung dabei, Probleme anzugehen, die bisher nicht oder nur unzureichend angegangen sind. Erstens: Nach wie vor ist beispielsweise die Wirtschaft noch sehr zurückhaltend mit einem eigenen Beitrag zur Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus in Deutschland. Zwar gibt es Unternehmen, die sich dankenswerterweise intensiv für das Thema einsetzen, aber die großen Wirtschaftsverbände scheuen bisher mit Hinweis auf die staatliche Zuständigkeit für Bildung eine aktive Teilnahme an den unterschiedlichen Maßnahmen. Ich bin der Meinung, wir sollten bei diesem Thema nicht locker lassen, denn es geht um die sinnvolle und absolut notwendige Einbeziehung des Themas Alphabetisierung und Grundbildung am Arbeitsplatz. Zweitens: Wenn wir über Alphabetisierung sprechen, sollten wir zudem unseren Blick erweitern und die Grundbildung ebenfalls benennen. Denn Lesen und Schreiben sind Schlüsselkompetenzen, aber wir wollen insgesamt Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dazu gehört neben Lesen, Schreiben und Rechnen auch die Verfügbarkeit von Alltagskompetenzen. Die Grundbildung ist nicht von der Alphabetisierung zu trennen. Drittens: Die Maßnahmen zur Förderung von Grundbildung in den einzelnen Bundesländern sind unterschiedlich ausgeprägt. In Berlin gibt es beispielweise ein eigenes Grundbildungszentrum, einen Arbeitskreis -Orientierungs- und Bildungshilfe und zahlreiche Modellprojekte wie Grundbildungskurse in Moscheen. Auch die Zahl der Kursplätze an Volkshochschulen wurde deutlich erhöht. In anderen Bundesländern ist dagegen noch keine breit angelegte Strategie im Kampf gegen Analphabetismus erkennbar. Dieses Nord-Süd- und Stadt-Land-Gefälle müssen wir aufbrechen. Jedes Land muss seinen Beitrag leisten. Viertens: Eine aktuelle Herausforderung, auf die wir auch im Themenfeld Alphabetisierung und Grundbildung stoßen, ist die Einbeziehung von Flüchtlingen. Für die betroffenen Flüchtlinge, die als funktionale Analphabeten gelten, müssen zielgruppenspezifische und adäquate Angebote in ausreichender Weise geschaffen werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, lesen und schreiben zu lernen. Fünftens: Aus meiner Sicht ist die Einbeziehung der Verbände in der Dekade gegenüber der Strategie deutlich zu verbessern. Wir wollen eine Alpha-Dekade, die nicht allein die Sache von Regierungen und gesellschaftlichen Großverbänden ist. Wir wollen, dass die vorhandene -Expertise der verschiedenen erfahrenen Akteure der Alphabetisierungsarbeit wie beispielsweise des Volkshochschul Verbandes und des Bundesverbandes Alphabetisierung besser abgerufen und personell wie institutionell eingebunden ist. Es wäre töricht, wenn wir bei den ambitionierten Zielen der Dekade auf die teilweise seit Jahrzehnten gewonnenen Erfahrungen in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit verzichten würden. Ich bin überzeugt, dass wir mit der Einführung dieser Dekade einen wichtigen Schritt nach vorne gehen und ein Zeichen dafür setzen, dass wir die betroffenen Menschen brauchen und stärker unterstützen. Marianne Schieder (SPD): Können Sie sich vorstellen, in unserer Gesellschaft zu bestehen, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und Ihren Alltag bewältigen zu können, ohne richtig lesen, schreiben und rechnen zu können? Wohl kaum! In dieser Lage aber, so belegen zuverlässige Untersuchungen, befinden sich in Deutschland 7,5 Millionen Menschen. Die Erkenntnis ist nicht neu und die Suche nach Wegen, um die Lage zu verbessern, auch nicht. Es gibt bereits eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zu einer nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung und auch schon eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten. Der Antrag, über den wir heute diskutieren, ein Antrag von SPD und CDU/CSU mit dem Titel „Zugang und Teilhabe ermöglichen – Die Dekade für Alphabetisierung in Deutschland umsetzen“, hat das Ziel, die Problematik noch intensiver und nachhaltiger anzugehen, um eine deutliche Verbesserung der Lage zu erreichen. Bevor ich aber auf den Antrag eingehe, möchte ich dem Berichterstatter der CDU/CSU Fraktion, meinem Kollegen Xaver Jung, sehr herzlich für die offene und konstruktive Zusammenarbeit danken. Wir haben mit dem nun vorliegenden Antrag eine sehr gute Basis für eine Dekade für Alphabetisierung geschaffen. 7,5 Millionen Menschen, die nicht richtig lesen oder schreiben können, das sind 14 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung. Menschen ohne Schulabschluss, in prekärer Beschäftigung und über 50 gehören zu den besonders gefährdeten Risikogruppen. Insgesamt sind rund 57 Prozent der funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten berufstätig, häufig als un- oder angelernte Arbeitskräfte. Deutsch ist bei 58 Prozent der Betroffenen die Muttersprache, und über 80 Prozent haben einen Schulabschluss. Wie die Zahlen deutlich zeigen, durchdringt der funktionale Analphabetismus die gesamte Gesellschaft. Bis heute ist das Thema Analphabetismus aber leider weitgehend noch mit Angst und Scham besetzt. So haben sich Betroffene Vermeidungsstrategien von „Prüfungssituationen“ angeeignet, in denen sie lesen oder schreiben müssen. Defizite werden meist erst angegangen, wenn die Betroffenen Kinder haben. Die Koalitionsfraktionen der 18. Wahlperiode haben sich darauf geeinigt, die „Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung“ in eine „Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung“ zu überführen. Hierbei sollen vorhandene und etablierte Instrumente fortgeführt werden und neue dazu kommen. Außerdem wird der Bund sich mit wesentlich mehr finanziellen Mitteln einbringen. Im Haushalt 2015 stehen jetzt fast 20 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll der Ausbau der Netzwerke der Länder zu einem nachhaltigen Netzwerk der Akteure der Alphabetisierungsarbeit vorangetrieben werden. Wir streben die Schaffung von dauerhaften und tragfähigen Strukturen der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit als Teil des Weiterbildungssystems in Deutschland an. Über die Gründung einer Monitoring- und Koordinierungsstelle soll die Zusammenarbeit verbessert und intensiviert werden. Wir brauchen die weitere Sensibilisierung des unmittelbaren Arbeits- und Familienumfeldes und der Öffentlichkeit für das Thema. Ziel muss es sein, die Zahl der Betroffenen aller „Alpha-Levels“ so stark wie möglich zu reduzieren. Um einen verstetigenden Lernprozess und eine langfristige Beratung zu garantieren, wird mit der Alphabetisierungsdekade ein angemessener Rahmen gesetzt. Wer am gesellschaftlichen Leben teilhaben und seinen Alltag gut bewältigen will, braucht ein Mindestmaß an Lese- und Schreibfähigkeiten, verbunden mit einem Mindestmaß an Grundbildung. Explizit zu nennen sind dabei: Rechenfähigkeit, Grundfähigkeit im IT-Bereich, Gesundheitsbildung, finanzielle Grundbildung, soziale Grundkompetenzen und kulturelle Grundbildung. Diese Kompetenzen sind von entscheidender Bedeutung für die Chancengleichheit und notwendig für die Teilhabe auf der gesellschaftlichen, beruflichen, politischen, digitalen, kulturellen und sozialen Ebene. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels begründen auch wirtschaftliche Gründe den Handlungsbedarf. Das Thema ist sehr komplex, die Angebote müssen sehr zielgruppenspezifisch und passgenau und oft auch sehr niedrigschwellig sein, um die Betroffenen wirklich zu erreichen und zur Mitarbeit zu bewegen. Entscheidend für die erfolgreiche Teilnahme an Alphabetisierungsangeboten sind die Qualität der angebotenen Lernmaterialien und vor allem die Kursleiterinnen und Kursleiter selbst. Die Qualitätsentwicklung und Professionalisierung in der Alphabetisierungsarbeit muss weiter unterstützt werden. Rahmencurricula und Unterrichtsleitfäden sind zu modernisieren. Erarbeitete Konzepte zur Ausweitung und Verdichtung der Weiterbildung für Kursleitungen leisten hierfür unter anderem einen wichtigen Beitrag. Es ist grundsätzlich von Bund und Ländern darauf zu achten, dass bei den jeweiligen Maßnahmen und Angeboten das Weiterbildungspersonal angemessen honoriert wird. Ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen der Opposition unserem sehr guten, differenzierten und umfangreichen Antrag zustimmen werden. Denn wir sind uns doch alle einig: Der Kampf gegen Bildungsarmut in Deutschland ist nicht auf das Kindes- und Jugendalter beschränkt. Alphabetisierung ist altersunabhängig der Schlüssel zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe. Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich heute wiederholt mit dem Thema „Analphabetismus wirksam bekämpfen und eine gute Grundbildung für alle sichern“, und das ist auch richtig so. Denn: Nach wie vor wissen wir zu wenig über die Ursachen von Analphabetismus; nach wie vor verlassen zu viele junge Menschen die Schule nicht nur ohne Schulabschluss, sondern auch mit unzureichenden Lese- und Schreibfähigkeiten. Nach wie vor ahnen wir nur, wann und warum Menschen im Laufe ihres Berufslebens das Lesen und Schreiben wieder verlernen. Nach wie vor kommen zu wenige in die Alphabetisierungskurse. Und Analphabetismus wird immer noch als Tabu behandelt. Die in der vergangenen Wahlperiode beschlossene „Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung“ soll mit dem nun vorliegenden Antrag in eine Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung überführt werden. Das ist folgerichtig und erfüllt so – zwar verspätet, aber immerhin! – auch eine Forderung der Linken. Schon in unserem Antrag „Niemanden abschreiben – Analphabetismus wirksam entgegentreten, Grundbildung für alle sichern“ aus der vergangenen Wahlperiode haben wir die damalige Bundesregierung aufgefordert, ein Zehnjahresprogramm aufzulegen. Dem entsprechen Sie jetzt – dass hätte schon früher sein können und müssen. Offensichtlich sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, selber nicht wirklich von den Erfolgen der bisherigen Nationalen Strategie überzeugt. Sie schreiben in Ihrem Antrag ja selber von nur – ich zitiere – „punktuell bereits bewährten Strategien“. Dabei mangelt es nicht an Förderprogrammen, Aufklärungskampagnen, Aufrufen und Aufforderungen von Bund und Ländern. Auch die Arbeitsplatzorientierung ist nun Thema, nachdem wir in der Anhörung im Ausschuss damals etwas Ratlosigkeit und wenig Problembewusstsein auf der Arbeitgeberseite konstatieren mussten. Doch es muss auch darauf geachtet werden, dass die nun beabsichtigten Maßnahmen zum Beispiel der Bundesagentur nicht zu neuen Hinderungsgründen für eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme werden, weil Sie sie zur Voraussetzung machen. Neben einer sensiblen bundesweiten Informationskampagne „Lesen und Schreiben – mein Schlüssel zur Welt“, neben einigen Förderprogrammen zur arbeitsplatzorientierten Alphabetisierung und Grundbildung und den damit verbundenen Beratungs- und Schulungsangeboten, neben Onlinelernportalen und ersten entwickelten Curricula und Unterrichtsleitfäden beschreiben die nackten Zahlen noch immer die Misere: 300 000 Menschen in Deutschland können nicht einmal ihren Namen schreiben, circa 2,3 Millionen erwachsene und erwerbsfähige Menschen in Deutschland sind Analphabetinnen und Analphabeten im engeren Sinne, das heißt, sie unterschreiten die „Satzebene“, und 7,5 Millionen Menschen können nicht richtig lesen und schreiben und gelten somit als funktionale Analphabetinnen und Analphabeten. Es gibt noch einen gravierenden Unterschied zu den Forderungen der Linken: Wir wollten zumindest so viele Mittel aufwenden, wie es Großbritannien gelingt. Sie dagegen schaffen zwar fast die Mindestforderung der SPD von damals – mindestens 20 Millionen sollten es sein, 19,5 Millionen stehen dieses Jahr im Haushalt –, aber es ist sonnenklar, dass das nicht reicht. Auch hier ist Ihnen die „schwarze Null“ wieder näher als die Lese- und Schreibkompetenz der Menschen in unserem Land. Wir brauchen eine andere, nämlich nachhaltige Finanzierung der Bildungsaufgaben auf allen Ebenen und in ganz Deutschland. Die Sicherung gleicher Bildungsteilhabemöglichkeiten für alle ist eine Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge von gesamtgesellschaftlicher Dimension. Sie muss deshalb in gesamtstaatliche Verantwortung. Ich glaube überhaupt, der größte Erfolg Ihres Antrags ist, dass das Thema nicht wieder unter den Tisch gekehrt wird und es so am „Köcheln“ bleibt. Ich frage mich aber, warum Sie den Antrag gerade jetzt stellen. Kennen Sie die Ergebnisse der nächsten Level-One Studie schon und bauen vor? Arbeitet die Bundesregierung zu langsam oder zu wenig ergebnisorientiert, und Sie müssen ihr auf die Sprünge helfen? Finden Sie in Ihren eigenen Regierungskreisen zu wenig Gehör? Ihre vier beschriebenen Handlungsfelder für die Alphabetisierungsdekade – Strukturierung, zielgruppendifferenzierte Förderung und Kurse, Umfeldsensibilisierung und niedrigschwellige Angebote sowie die Qualitätsentwicklung und Professionalisierung – machen deutlich, dass es noch ein weiter Weg ist, wenn es uns gelingen soll, dass die Zahl der Betroffenen aller Alphalevels so stark wie möglich reduziert wird und so alle Menschen ein Mindestmaß an Lese- und Schreibfähigkeiten verbunden mit einer guten Grundbildung erhalten können. Gerade das letztgenannte Handlungsfeld, die Qualitätsentwicklung und Professionalisierung, ist das wichtigste hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Grundbildungs- und Alphabetisierungsangebote – und das in Ihrem Antrag dünnste. Ganze zehn magere Zeilen bieten Sie hierfür auf. Halbherzig wird das Thema behandelt, und vage werden Maßnahmen und Aktionen umrissen. Ist nicht manches auch Aktionismus, und das Geld wäre anderswo besser angelegt? Überhaupt fällt mir auf, dass wieder an den unbestreitbar vorhandenen Symptomen herumgedoktert wird und die Bekämpfung der Ursachen aus dem Blick gerät. Ein halbherziger Appell an die Länder ist da deutlich zu wenig. Sie betreiben eine nachsorgende Bildungspolitik, weil Sie sich für die Vorsorge nicht für zuständig halten. Uns Linken fehlt weiterhin ein nachhaltiges Konzept lebensbegleitenden Lernens, dass Fragen der Weiterbildung außerhalb der Institutionen der Weiterbildung nicht vernachlässigt. Gilt das schon für die berufliche Weiterbildung, so gilt das noch mehr für die allgemeine Weiterbildung. Hier aber wäre der Ort für eine wirksame Gegenstrategie zur fehlenden oder verloren gegangenen Grundbildung. Eine nachhaltige Verbesserung der Situation in den kommenden Jahren und Jahrzehnten kann aber auch nicht erreicht werden, wenn man in der öffentlichen allgemeinen und beruflichen Schulbildung weitermacht wie bisher. Es muss gelingen, die Zahlen der Absolventinnen und Absolventen, die ohne Schulabschluss und ohne ausreichende Lese- und Schreibfähigkeiten die Schule verlassen, drastisch zu reduzieren. Die Fraktion Die Linke fordert darum, das Augenmerk auf die Verbesserung der Schulbildung zu legen. Mehr Ursachenforschung ist nötig, auch darüber wie und warum funktionaler Analphabetismus selbst nach erfolgreichem Schulabschluss im Lebenslauf entsteht. Es geht nicht nur um Nachsorge, sondern um bessere Vorsorge. Und es muss deutlich mehr Geld ins System, in Bund und Ländern. Die Programme müssen finanziell besser ausgestaltet werden. Die Weiterbildnerinnen und Weiterbildner müssen besser bezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit darf keine Weiterbildungsleistungen -vergeben, deren Träger nicht Tarif zahlen. Die Kürzungsabsichten der Arbeitsministerin gerade in diesem Bereich sind dafür aber kontraproduktiv. Wir brauchen immer noch eine neue Offenheit, mit Analphabetismus umzugehen, um ihn zu überwinden. Dafür müssen -diagnostische Fähigkeiten in der Lehramtsaus- und -weiterbildung verbessert werden. Dabei bleibt zu bedenken, dass es für Analphabetismus sehr unterschiedliche Ursachen, sehr unterschiedliche Ausprägungen gibt und dass es notwendigerweise auch unterschiedliche Gegenstrategien geben muss. Die Forderung des Bundesverbandes Alphabetisierung und Grundbildung e. V. nach qualifizierten Alphabetisierungs- und Grundbildungspädagogen mit Beratungs- und Förderfunktion in SEK I und berufsbildenden Schulen ist richtig und findet unsere Unterstützung. Und natürlich wissen wir: Grundbildung umfasst mehr. Es geht um all das, was Menschen brauchen, um sich in dieser Gesellschaft Teilhabe zu sichern. Dazu gehören also nicht nur die einschlägigen Kulturtechniken, sondern auch ein Grundverständnis von demokratischen Zusammenhängen und Mitwirkungsmöglichkeiten. Ich glaube, es ist Zeit für eine erneute Anhörung im Ausschuss. Insofern freue ich mich auf die Beratungen. Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In unserem Land, wohlgemerkt einem der reichsten Länder dieser Welt, sind 7,5 Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren nicht in der Lage, einfache Texte zu lesen und zu verstehen. Jeder siebte Mensch im erwerbsfähigen Alter ist hierzulande ein sogenannter funktionaler Analphabet; er oder sie kann nicht richtig lesen und schreiben – die Tür zur Teilhabe am sozialen, beruflichen, ökonomischen und kulturellen Leben bleibt für ihn oder sie damit verschlossen. Es war deshalb richtig und wichtig, dass sich alle Fraktionen infolge der 2011 veröffentlichten Level-One-Studie darauf verständigt haben, das Thema Analphabetismus aus der Tabuzone zu holen und entsprechende Anstrengungen zu unternehmen, um funktionalem Analphabetismus wirksam zu begegnen und mehr Menschen Teilhabe zu ermöglichen. Leider ist diesbezüglich – insbesondere in den öffentlichen Debatten – der Drive etwas verloren gegangen und auch die Bundesregierung agiert nach wohlbekannter Art: Sie versteckt sich hinter wohlklingenden Ankündigungen oder föderaler Nichtzuständigkeit. Dies hat nicht zuletzt die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage – Drucksache 18/4910 – „Analphabetismus und Grundbildung in Deutschland“ sehr deutlich gezeigt. Im Wesentlichen besteht diese Antwort aus schönen Überschriften, wohlklingenden Ankündigungen und jeder Menge PR. Das reicht nicht aus und hilft den Betroffenen in keiner Weise. Da soll zum Beispiel die „Nationale Strategie“ in eine „Dekade“ überführt werden – wie Sie es jetzt ja auch in ihrem Antrag fordern –. Details werden diesbezüglich aber ausgespart. Kernaussage ist, dass der Abstimmungsprozess auch noch nicht abgeschlossen sei. Mit dem Geld nimmt es das BMBF leider auch nicht so genau. Die 19,5 Millionen Euro, die das BMBF für Präventionsmaßnahmen ausgibt, stimmen zwar, die zusätzlichen 6 Millionen Euro – ursprünglich waren ja 13,5 Millionen Euro vorgesehen – sollen im Jahr 2015 aber auch die Allianz für Aus- und Weiterbildung mitfinanzieren. Im Haushalt 2016 werden dann keine Mittel zu finden sein, im Wahljahr 2017 wird diese Bundesregierung dann vermutlich mit „unfassbaren“ Steigerungsraten punkten wollen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Angeschmiert sind dabei aber diejenigen, die in diesem und im nächsten Jahr auf mehr Unterstützung gehofft hatten. Wie immer erfolgt auch der Verweis auf die föderale Zuständigkeit: „Verantwortungsbereich der Länder“, „Obliegenheit der Länder und Kommunen“ usw. Es ist wie immer: Wenn es konkret wird, macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß. So scheint die Bundesregierung auch das Projekt „alphabund“ nach zwei Förderperioden von je vier Jahren auslaufen lassen zu wollen. Dieses Projekt hat immerhin dafür gesorgt, dass in dieser Zeit 8 000 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geschult und 4 000 Lehrkräfte qualifiziert wurden. Das ist ein zentrales Instrument. Das ist gut und wichtig. Eine Weiterfinanzierung ist daher dringend notwendig. Trotz der Level-One-Studie fehlt uns noch ganz viel Wissen über die Gründe von Analphabetismus. Eine neue Studie zum Analphabetismus tut deshalb dringend not. Seit 2010, als die letzte Studie durchgeführt wurde, ist viel geschehen. Diese Bundesregierung rühmt sich, mit der Bildungsforschung einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssteigerung unseres Bildungssystems zu leisten. Auf unsere Frage, ob denn eine neue Studie zum Analphabetismus von Erwachsenen in Auftrag gegeben werden soll, weicht das BMBF jedoch aus. Damit bricht das BMBF die Vereinbarung zur Nationalen Strategie vom 7. September 2012. Dort haben Bund und Länder explizit die Wiederholung der Level-One Studie beschlossen – davon ist nun nicht mehr die Rede. Das ist absolut enttäuschend und so nicht akzeptabel. Wenn sich diese Bundesregierung doch so sicher ist, dass ihre Anstrengungen hinsichtlich der Alphabetisierung und Grundbildung erfolgreich waren und sind – und vor allem auch ausreichend sind –, dann dürfte sie sich eigentlich nicht vor einer neuen Studie fürchten. Misstraut diese Bundesregierung da etwa sich selbst? Wir Grüne sind gespannt auf den Bericht, den die Partner der Nationalen Strategie noch in diesem Monat vorlegen wollen. Sie wollten ja scheinbar, dass wir hier schon vorher Ihre dünnen Vorschläge debattieren. Demnächst debattieren wir dann aber den Bericht und die Schlüsse, die wir daraus ziehen. Und wir debattieren ja dann bald auch schon wieder den Haushalt. Ich hoffe, dass die Menschen, denen das Schreiben und Lesen schwerfällt, davon mehr haben werden, als Ihr Antrag bisher erwarten lässt. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zukunftsweisende Kulturpolitik im demografischen Wandel – Stärkung der Kultur im ländlichen Raum (Tagesordnungspunkt 20) Ute Bertram (CDU/CSU): Die Schlagworte des demografischen Wandels sind einprägsam: weniger, älter, bunter. Die knackigen Adjektive beschreiben eine gesellschaftliche Veränderung, die eine Mischung aus niedrigen Geburtenraten, hoher Lebenserwartung und vermehrter Zuwanderung ist. Mit diesen Veränderungen sind teils gravierende Probleme verknüpft, die besonders die Bereiche Wirtschafts-, Arbeits-, und Gesundheitspolitik betreffen: Fachkräftemangel, Pflegenotstand, Landflucht dominieren die Schlagzeilen, wenn vom demografischen Wandel die Rede ist. Im Koalitionsvertrag ist der demografische Wandel als tiefgreifende Herausforderung beschrieben. Die Demografiestrategie der Bundesregierung, die 2012 vorgelegt wurde, soll weiterentwickelt werden. Es sollen Ideen erarbeitet und umgesetzt werden, die das Zusammenleben in Deutschland unter den neuen Bedingungen gestalten. Wir als Große Koalition wollen mit unserem Antrag einen kulturpolitischen Beitrag zur Demografie-diskussion leisten. In der Kulturpolitik hat der demografische Wandel bisher weniger Beachtung gefunden. Doch er ist ein wichtiger kulturpolitischer Aspekt, nicht so sehr in Städten und Metropolen. Nach Berlin werden weiterhin viele – vor allem junge – Menschen strömen. Touristen und Zugezogene aus aller Welt wollen die Museen, Clubs und Theater der Hauptstadt erleben. Staatsoper und Deutsches Theater, Bode-Museum und Kulturforum werden weiterhin gut besucht sein und exzellente Inszenierungen und Ausstellungen auf die Beine stellen können. Wie aber sieht es im ländlichen Bereich aus? Wie kann in einem Umfeld, das von Landflucht und Überalterung geprägt ist, ein lebendiges kulturelles Leben gedeihen? Wie können die Menschen, die in ihrer Heimat bleiben, ein anspruchsvolles Kulturleben genießen? Und wie können sich Theater, Museen und Kinos trotz schwindender Publikumszahlen gute Schauspieler und Kuratoren leisten? Bei all diesen Fragen sind wir uns als Große Koalition einig, dass alle Akteure gefordert sind, zusammenzuarbeiten. Wir fordern daher die Bundesregierung nach ihren im Rahmen stehenden Haushaltsmitteln auf, ihre Demografiepolitik gemeinsam mit den Ländern und Kommunen weiterzuentwickeln, um neue Arbeitsformen und Kooperationsmodelle zu unterstützen. Dazu gehört auch die Prüfung auf Vereinfachung des Antrags- und Vergabesystems für Kulturförderung. Oftmals wissen die Kulturschaffenden gar nicht, wie und wo sie Anträge für ihre Projekte stellen können. Besonders hervorheben wollen wir das bürgerschaftliche Ehrenamt in Kultureinrichtungen. Der persönliche Bezug der Menschen zu ihren kulturellen Institutionen kann von besonderer Bindungskraft sein und spielt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine wichtige Rolle. Auch hier fordern wir die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement weiter verbessert werden können. Doch nicht nur das klassische Kulturangebot ist für die Identifikation mit der Gemeinde oder Region bedeutsam. Geht es doch nicht nur um die schönen Künste, sondern auch um sehr praktische und existenzielle Fragen, wenn wir hier über die kulturpolitische Dimension des demografischen Wandels sprechen. Besonders Unternehmen profitieren von einem lebendigen kulturellen Umfeld, das für Arbeitnehmer attraktiv ist. Daher ist nicht nur die Kulturpolitik für ein attraktives Kulturangebot in der Pflicht, sondern auch Unternehmer sollten noch stärker auf die Bedeutung von Kulturförderung aufmerksam gemacht werden. Denn Kulturpolitik ist mittlerweile auch Standortpolitik geworden. Unternehmertum und Industrie waren schon in der Vergangenheit wichtige Triebfedern für kulturelles Leben. Im Januar habe ich hier im Plenum zum Bauhaus-Jubiläum gesprochen und auch das Fagus-Werk in meiner Heimatstadt Alfeld erwähnt. Seit 2011 gehört die markante Fabrikhalle von Walter Gropius zum Weltkulturerbe. Der Schuhleistenfabrikant Carl Benscheidt war damals Pionier, als er dem jungen Bauhaus-Architekten 1911 den Auftrag für ein Gebäude erteilte, das noch heute eine unglaubliche Modernität ausstrahlt und Anziehungspunkt für viele Tausende Besucher im Jahr ist. Natürlich hat nicht jeder Ort ein Kulturangebot von Weltbedeutung. Aber Veränderung erfordert Kreativität! Uns Kulturpolitikern ist wichtig, dass weiter gedacht wird als nur an den Erhalt von Theatern, Orchestern und Museen – die auch wichtig sind! Kulturelle Identifikation zum Beispiel kann auch über die Geschichte des Heimat- bzw. Wohnortes erfolgen, der industriell geprägt ist, wie zum Beispiel die vogtländische Textil-industrie im sächsischen Plauen und Reichenbach oder der Steinkohleabbau in Nordrhein-Westfalen zeigen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Antrag ein positives Signal senden, dass die Kultur im ländlichen Raum Zukunft hat. Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Wir alle wissen, wie schwer es sein kann, für einen Verein einen neuen ehrenamtlichen Vorsitzenden zu finden. Wir alle wissen, wie viel Mühe sich Vereine und Initiativen inzwischen geben, um Nachwuchs an sich zu binden. Und wir alle wissen, wie viel Arbeit hinter der Organisation einer Ausstellung, eines Konzerts oder eines Diskussionsabends steckt und wie gering gelegentlich die Resonanz ist. All das sind Ausflüsse eines veränderten Arbeits- und Freizeitverhaltens, es sind auch die Konsequenzen veränderter Familienstrukturen – aber es sind eben auch ganz stark die Folgen des demografischen Wandels. Es sind eben nicht nur Fachkräfteengpässe in einigen Branchen und die Stabilität unserer Sozialversicherungssysteme, die uns umtreiben müssen. Es geht auch um Veränderungen – und ich sage ganz bewusst: nicht um Verschlechterungen – im kulturellen Bereich. Fest steht: Bevor die Bevölkerung der Großstädte alt wird, wird sie in den kleinen Städten und Dörfern alt – und weniger. Hier wird man den demografischen Wandel zuerst und am deutlichsten spüren – vielerorts ist er schon jetzt deutlich zu sehen und zu spüren: Die Jugendabteilungen in den Sport- und Musikvereinen werden immer kleiner, die Konkurrenz um den Nachwuchs zwischen den Vereinen nimmt zu. Es fehlen die Jungen. Diese Veränderungen mögen auch in der Kulturpolitik auf den ersten Blick wie Probleme aussehen. Doch Veränderungen können politisch so begleitet werden, dass sie gar nicht erst zu Problemen werden. Wir haben in unserem Antrag Projekte aufgezeigt, die heute bereits dazu beitragen: der von Staatsministerin Grütters ins Leben gerufene Preis für inhabergeführte Buchhandlungen etwa oder die Unterstützung kleiner Kinos bei der Digitalisierung. Auch das Programm -„Invest Ost“, das die Kultureinrichtungen in den vom demografischen Wandel besonders früh betroffenen ostdeutschen Bundesländern stärkt, ist hier hervorzuheben. Das alles sind tolle Projekte, die an der richtigen Stelle ansetzen. Der wohl wichtigste Schritt ist aber eine weitere -Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Die ehrenamtlichen Kulturakteure sind das Fundament der Breitenkultur. Und im ländlichen Raum ist das Engagement im Kulturbereich besonders groß. In Blasmusikvereinen, Theater- und Schauspielgruppen, in Heimatvereinen, Chören und Orchestern engagieren sich in Deutschland viele Millionen Menschen. Diese Breitenkultur ist es, die Identität schafft, die Heimat fühlbar macht. Ohne die Breitenkultur gäbe es im Übrigen auch keine Hochkultur. Wir müssen also die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass bürgerschaftliches Engagement „einfacher“ wird. Dass Bürokratie und Verpflichtungen weniger werden. Man sollte nicht Verwaltungswissenschaften studiert haben müssen, um Fördergelder für sein Kulturprojekt beantragen zu können. Durch eine neue Einfachheit könnten noch mehr Menschen für ein ehrenamtliches Kulturschaffen gewonnen werden. Denn: Der demografische Wandel führt zwar dazu, dass es weniger „jungen“ Nachwuchs gibt. Er führt aber auch dazu, dass es mehr Rentner und Pensionäre geben wird – potenziellen „alten“ Nachwuchs also. Diese Gruppe bringt etwas mit, was die Jungen so nicht haben – Erfahrung und vor allem Zeit! Für ehrenamtliches Engagement ist das einer der wichtigsten Faktoren. Der demografische Wandel verschafft uns also auch Chancen. Wir müssen sie nur ergreifen. Unser Antrag geht hier in die richtige Richtung. Der demografische Wandel betrifft aber nicht nur die Kulturakteure. Auch das Kulturangebot wird die spezifischen Bedürfnisse der älteren Generation stärker berücksichtigen müssen – das ist keine Frage. Doch bei aller Dominanz der Älteren muss auch ein Kulturangebot für Kinder und Jugendliche bestehen bleiben, muss die Kulturarbeit mit ihnen auf einem hohen Niveau erhalten und ihre kulturelle Bildung gefördert werden. Eine verstärkte Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen mit Schulen und Kindergärten ist einer der Wege. Sie sehen also, wie vielschichtig die Veränderungen durch den demografischen Wandel für die Kulturpolitik im ländlichen Raum sind. Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir sie zum Thema eines großen politischen Diskurses machen. Denn damit aus den Veränderungen Chancen werden und keine Probleme, müssen sehr viele Akteure mit anpacken. Ressortübergreifend müssen Städte und Gemeinden, Länder und Bund zusammenarbeiten. Wir müssen die Vielfalt unserer Kultur gerade im ländlichen Raum bewahren. Sie bildet den Kern unserer Identität. Sie gibt uns Orientierung und Heimat. Burkhard Blienert (SPD): „Älter, bunter, weniger“ – diese griffige Formel versucht die unterschiedlichen -Dimensionen des demografischen Wandels auf den Punkt zu bringen. Aber damit beschreiben wir nur holzschnittartig einen komplexen Prozess. Es geht nicht nur darum, dass der Anteil der über 60Jährigen in unserer Gesellschaft weiter rapide zunimmt. Es geht auch nicht nur um eine schrumpfende Bevölkerung, weil die Menschen aus bestimmten Regionen abwandern oder weil die Geburtenraten die Sterbezahlen seit langem nicht mehr ausgleichen. Es geht auch darum, dass wir mehr denn je ein Einwanderungsland sind. Die weiter zunehmenden Flüchtlingsströme werden diese Tendenz noch verstärken, und unsere Gesellschaft wird sich nachhaltig verändern. Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass sich der Wandel ganz unterschiedlich darstellt. Während die Ballungszentren Bevölkerungszuwächse verzeichnen und der Anteil des migrationsbedingten Wandels besonders groß ist, konzentrieren sich die Schrumpfungs- und Überalterungsprozesse eher auf die ländlichen Regionen. Aber auch hier muss man genau hinschauen. Denn auch im ländlichen Raum ist die Entwicklung nicht einheitlich. Festzuhalten bleibt, dass der demografische Wandel die öffentliche Daseinsfürsorge gerade in den ländlich strukturierten Gebieten vor enorme Herausforderungen stellt. Der Blick auf die Einnahmeseite der entsprechenden kommunalen Haushalte macht das unübersehbar. Und in der Folge wird es immer schwieriger, Infrastrukturen aufrechtzuerhalten. Wenn es sich dann noch – wie bei der Kultur – um eine freiwillige Leistung handelt, sieht es ganz schlecht aus. Überall, wo öffentliche Infrastrukturen bereitgestellt werden, muss die Politik auf die veränderten Bedingungen reagieren und Anpassungen vornehmen. Das gilt für die Bereiche Mobilität, Kommunikation, Bildung oder Gesundheitsversorgung genauso wie für das kulturelle Leben. Im September veranstaltet die Bundesregierung bereits den dritten Demografiegipfel, auf dem sich Bund, Länder, Kommunen, Verbände, Sozialpartner, die Wissenschaft und Vertreter der Zivilgesellschaft auf geeignete Strategien verständigen wollen, mit denen dem demografischen Wandel zu begegnen ist. Zudem haben Bund und Länder zahlreiche Förderprogramme für den ländlichen Raum aufgelegt. Uns kommt es darauf an, dass der Kulturbereich bei diesen Bemühungen angemessen Berücksichtigung findet. Die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Kultur ländlicher Regionen erschöpfen sich nicht in der Frage der künftigen Finanzierbarkeit von Angeboten. Wir haben es auch mit einem veränderten Publikum zu tun. Kulturelle Interessen und die Fähigkeit zur Mobilität wandeln sich genauso wie die zur Verfügung stehende Kaufkraft. Auch die Möglichkeit und Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren, stellt sich anders dar. Auf all diese Aspekte muss die Politik reagieren und dabei ein Mehrfaches leisten: Sie muss ein kulturelles Angebot auf dem Land sicherstellen, und zugleich muss sie die Chancen ergreifen, die mit dem Bevölkerungswandel verbunden sind. Zusätzlich gilt es, den Mehrwert der kulturellen Angebote zu erkennen und nutzbar zu machen. Denn ein lebendiges kulturelles Leben schafft nicht nur Lebensqualität und Heimatbindung. Es ist zugleich ein Standortfaktor, der Unternehmen in der Region hält und Neuansiedlungen bringt. Schließlich kann ein gutes kulturelles Angebot die Grundlage für Kulturtourismus sein, der Wertschöpfung und Wirtschaftskraft in die Region bringt. Für ganz entscheidend halte ich es, mit welcher Wahrnehmung wir an die demografischen Veränderungen he-rangehen. Es macht einen großen Unterschied, ob wir den Bevölkerungswandel nur als Krise und Bedrohung erleben oder ob wir die damit verbundenen Chancen und Potenziale erkennen. Denn davon hängt es ab, ob wir uns auf ein Krisenmanagement beschränken oder ob wir den Wandel aktiv gestalten. Leere Kassen und schrumpfende Nachfrage nach kulturellen Angeboten machen es schwierig bis unmöglich, gewachsene kulturelle Angebote auf Dauer unverändert aufrechtzuerhalten. Mehr denn je wird es darauf ankommen, sich auf die lokalen Stärken zu konzentrieren und Lücken im Angebot durch Kooperationen zu ersetzen. Regionale Partnerschaften müssen aufgebaut und wo es sie bereits gibt müssen sie verstärkt werden. Zahlreiche Möglichkeiten zu Kooperationen bleiben – nicht nur in den Regionen – bisher allerdings ungenutzt. So könnte ein stärker kooperativ orientierter Kulturföderalismus das kulturfördernde Engagement des Bundes in der Fläche verstärken und beim Erhalt der Einrichtungen und Angebote helfen. Bisher gab und gibt es vereinzelte Programme, die im Zusammenwirken mit Länderförderungen bereits viel bewirkt haben, beispielsweise die Kinodigitalisierungsförderung des Bundes. Damit ist es gelungen, unsere Kinolandschaft weitgehend unbeschadet ins digitale Zeitalter mitzunehmen. Gerade die kleinen Kinos in den ländlich strukturierten Regionen haben profitiert, weil sie mit den Kosten der digitalen Umrüstung alleine überfordert wären. Im Ergebnis bleibt für viele Menschen mit dem Kino der oftmals einzige soziokulturelle Begegnungs- und Erlebnisort erhalten. Bei mir im Wahlkreis konnten so zwei Lichtspielhäuser gerettet werden. Besonders erfreulich: Diese Kinos werden von engagierten Fördervereinen getragen. Hier hat öffentliche Förderung also zusätzlich bewirkt, das kulturelle Engagement der Bürger für ihr Kino zu unterstützen und am Leben zu halten. Ein weiteres Beispiel ist der Preis für inhabergeführte Buchhandlungen, der im Herbst erstmals vom Bund vergeben wird. Buchläden beleben unsere Innenstädte und sind Garanten für Vielfalt auf dem Buchmarkt. Mit dem Preis wollen wir Mut machen, die eigenen Stärken weiterzuentwickeln und innovative Geschäftsmodelle voranzutreiben. Ich bin sicher, auch diese Maßnahme wird dazu beitragen, die kulturelle Infrastruktur gerade in den kleineren Orten zu stärken. Diesen Förderaktivitäten des Bundes sind durch den Kulturförderalismus enge Grenzen gesetzt. Mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern könnte hier gerade im Bereich der kulturellen Bildung noch mehr bewirken. Auch dieses Potenzial müssen wir stärker nutzen. Ein lebendiges kulturelles Leben hängt nicht nur davon ab, wie viel Geld gerade in der Kasse ist. Vielmehr kommt es darauf an, dass wir auch die Chancen des Wandels erkennen. So birgt der höhere Anteil an Älteren ein großes Potenzial für mehr bürgerschaftliches Engagement auch im kulturellen Leben. Die älteren Mitbürger, die nicht mehr im Berufsleben und in der Verantwortung für die Familie stehen, haben mehr freie Zeit zur Verfügung. Der Monitoring-Bericht des BMFSJ belegt, dass die über 65-Jährigen beim bürgerschaftlichen Engagement bisher unterrepräsentiert sind. Aber – und das ist die gute Nachricht – sie engagieren sich mit stark zunehmender Tendenz. Es wäre ein sträfliches Versäumnis, wenn wir diesen Trend jetzt nicht mit den geeigneten Maßnahmen fördern und verstärken. Aber nicht nur die Älteren müssen wir für die Kulturarbeit mobilisieren. Schon bei den Jungen müssen wir ansetzen: nicht nur über die direkte Einbindung in die Kultur- und Heimatvereine vor Ort, auch durch eine verstärkte kulturelle Bildung, die den besonderen Wert der Kultur für das Zusammenleben vermittelt. Und nicht zu vergessen: durch kulturelle Angebote, die sich gezielt an die Jüngeren richten. Das schafft Bindung an die Heimat und beugt Abwanderung in die Ballungszentren vor. Bei meinen Veranstaltungen zum Thema höre ich immer wieder, dass sich die kulturell Ehrenamtlichen alleingelassen fühlen, wenn es darum geht, Förderanträge zu stellen oder andere bürokratische Hürden zu nehmen. Für viele ist das Anlass, ihr Engagement zurückzufahren oder es sogar ganz einzustellen. Und viele hält es davon ab, sich überhaupt einzusetzen. Damit bleibt ein großes Potenzial ungenutzt. Das dürfen wir nicht zulassen. Wir dürfen nicht nachlassen, die Bedingungen für ehrenamtliches Engagement weiter zu verbessern. Neben der Vereinfachung von Antragsverfahren müssen wir den Engagierten vor allem Hauptamtliche an die Seite stellen, die mit Beratung, Unterstützung und Professionalisierung unterstützen können und die Mut machen, wenn die Projekte ins Stocken geraten. Eine weitere Chance bietet der migrationsbedingte Wandel. Die Menschen, die zu uns kommen, bringen ihre ganz eigenen kulturellen Themen und Ausdrucksformen mit. Das ist die beste Gelegenheit für interkulturellen Austausch, der das eigene kulturelle Verständnis befruchten und bereichern kann. Austausch bietet Anlass, sich über eigene Sichtweisen klar zu werden, und ist die Voraussetzung für Verständigung und Integration. Wir müssen die Menschen, die migrationsbedingt zu uns kommen, zur Teilhabe an unserem kulturellen Leben einladen, uns auf ihre kulturelle Mitgift einlassen und sie als Bereicherung begreifen und schätzen lernen. Gerade im Wandel kann sich die besondere Kraft des Kulturellen für die Gesellschaft bewähren. Gerade in Umbruchzeiten vermag Kultur Orientierung zu geben und Identität zu stiften. Kultur kann kreative Ideen zur Bewältigung der Probleme beisteuern. Und sie bietet Raum und Gelegenheit zur Kommunikation und Auseinandersetzung. Kulturelle Vermittlung kann die Menschen zum Engagement mobilisieren. Und kulturelles Miteinander kann integrieren und die Gemeinschaft festigen. Alles gute Gründe, damit wir den demografischen Wandel gerade auch in den ländlichen Regionen mit Zuversicht anpacken. Sigrid Hupach (DIE LINKE): Ich freue mich sehr, dass wir – leider zu wenig prominenter Stunde und viel zu kurz – über das so wichtige und drängende Thema der Kultur im ländlichen Raum reden – noch dazu unter den besonderen Herausforderungen des demografischen Wandels. Immerhin, mehr als jeder zweite Mensch in Deutschland lebt in ländlichen Regionen. Es geht hier also um Politik für die Mehrheit der Bevölkerung, für die wir gleichwertige Lebensverhältnisse sichern müssen. Eine zukunftsweisende Kulturpolitik zur Stärkung des ländlichen Raumes ist dringend notwendig – der Titel des Antrags ist also richtig gewählt und auch Ihre Situationsbeschreibung trifft in vielem zu. Jedoch: Schwach ist der Antrag bei den Schlussfolgerungen. Hier zeigt sich auch die konzeptionelle Leerstelle. Die von Ihnen im „Belobigungsteil“ genannten Projekte und Vorhaben sind – jedes für sich genommen – gut und wichtig. Aber: Genau an diesem Aktionismus, an dieser Projekteritis ohne Abstimmung krankt nach Ansicht der Linken die Kulturpolitik im ländlichen Raum. Hier braucht es langfristige Planungsmöglichkeiten, Überlegungen zur Nachhaltigkeit und eine Abstimmung der verschiedenen Ebenen. Wir fordern einen von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam betriebenen und ressortübergreifenden Aufschlag. Gerade für den ländlichen Raum sind alle Politikbereiche gefragt – und warum Sie just bei der nun wirklich ressortübergreifenden kulturellen Bildung explizit auf die Grenzen zwischen den Ressorts verweisen, wird wohl Ihr Geheimnis bleiben. Kultur ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Kultur ist eine Querschnittsaufgabe. Dieser Ansatz fehlt in Ihrem Antrag völlig. Dies könnte auch im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung in Angriff genommen werden. Kultur dient hier bisher nur als Mittel zur Gewinnung internationaler Arbeitskräfte. Ihr stattdessen eine aktive Rolle bei der Gestaltung der gesellschaftlichen Wandlungsprozesse zuzuordnen, ihr Potenzial beim Stellen neuer Fragen, beim Eröffnen neuer Perspektiven auszuloten, das wäre doch mal eine schöne Forderung für Ihren Antrag – erst recht in einem Einwanderungsland! Damit bin ich auch bei einem weiteren Kritikpunkt: Ihrem pathologischen Blick auf die Regionen, in denen die Menschen „weniger, älter, bunter“ werden, und in denen die Kommunen den Erhalt der kulturellen Infrastruktur finanziell nicht mehr schultern können. Sie stellen die Frage, wie wir die Strukturen so anpassen können, um mit dem wenigen Geld auszukommen. Wie können wir für mehr Geld in den Kommunen sorgen? – Das wäre doch die eigentlich spannende Fragestellung. Die kulturelle Vielfalt in Deutschland wird gerade von der Vielfalt in den Regionen gespeist – geschützt ist die kulturelle Substanz insbesondere in Ostdeutschland auch durch Artikel 35 des Einigungsvertrags. Hier braucht es eine umfassende und gesellschaftlich breit getragene Diskussion darüber, was wir uns als Gesellschaft vor Ort leisten müssen – nicht: noch leisten können. Eine rein fiskalische Betrachtung wird uns teuer zu stehen kommen. Sich hier an eine Kulturentwicklungskonzeption des Bundes zu wagen, ein Berichtwesen zu etablieren, die Kulturförderung des Bundes neu aufzustellen, die gewandelten Rahmenbedingungen, zu denen auch der demografische Wandel gehört, und die realen Praktiken kultureller Arbeit in die Überlegungen einzubeziehen, die Aufhebung des Kooperationsverbots zu thematisieren oder auch nur über das Staatsziel Kultur nachzudenken, das alles wäre eine gute Zielrichtung. Bürgerschaftliches Engagement, ein Schwerpunkt Ihres Antrags, ist wichtig. Es stiftet auch Identität – aber es darf nie die staatliche Verantwortung ersetzen. Am Donnerstag vergangener Woche war ich in Senftenberg zu einer Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung zum Thema „Provinz versus Provinzialität“. Zu erleben war dort nicht nur das Theater Neue Bühne mit seinen generationenspezifischen und generationenübergreifenden Angeboten, sondern auch viele kleine Initiativen – übrigens auch aus der Verwaltung heraus –, die in den unterschiedlichsten Bereichen das kulturelle Leben in den abgelegensten Regionen gestalten. Manchmal ist es ja auch die Not, die erfinderisch macht – das will ich gar nicht verhehlen –, oder der Raum frei von bürokratischen Hürden, der Neues entstehen lässt. Wenn wir mit Neugier schauen, was es an Ideen und Projekten gibt, dann haben wir die im Antrag gewünschten Modellprojekte schon und auch Anregungen genug, wie wir wirklich konzeptionell an die Herausforderungen des demografischen Wandels im ländlichen Raum herangehen könnten. Das Theater am Rand im Oderbruch, am gefühlten Ende der Welt, macht erlebbar, was Kultur als Moment einer nachhaltigen Regionalentwicklung leisten kann. Die Uckermärkischen Bühnen in Schwedt bespielen einen 800-Personen-Saal und haben ganz spannende Wege in der interkulturellen Ausrichtung und so auch in der Einbeziehung des polnischen Publikums eingeschlagen. Oder die obersorbische Gemeinde Nebelschütz in der Nähe von Bautzen kauft selbst Land an, um damit wieder Gestaltungsmacht über das Gemeindeleben zu gewinnen. Was ich mit den wenigen Beispielen aus dem Osten des Landes – denn hier hat der demografische Wandel schon längst zugeschlagen – illustrieren will, ist: Es gibt sehr innovative Ansätze, wie Kunst und Kultur den gesellschaftlichen Wandlungsprozess mitgestalten, andere Fragen stellen, neue Perspektiven eröffnen – und nicht nur Opfer der demografischen Entwicklung sind. Ich fürchte, dass wir auch im Kulturausschuss nicht die Gelegenheit haben werden, uns mit diesen modellhaften Ansätzen zu beschäftigen. Sie von der Koalition wollen das Thema mit diesem Antrag für sich reklamieren. Mit den aufgemachten Forderungen werden Sie sich aber nicht wirklich darum kümmern können – weil Sie sich nicht an die Rahmenbedingungen wagen. Das ist sehr schade. Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): -Bibliotheken, Theater, Archive und Museen sind Orte der Begegnung und tragen so elementar zur sozialen Teilhabe und Lebensqualität bei. Sie prägen die Identität einer Region und müssen deshalb als Gemeinschaftsgut erhalten und weiterentwickelt werden. Gerade Dörfer in abgelegenen Regionen spüren den demografischen Wandel schon lange: Ihre Einwohnerzahl sinkt, der Altersdurchschnitt steigt. Insbesondere in strukturschwachen ländlichen Kommunen sind deshalb öffentliche Kunst-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die Freie Szene in ihrer Existenz bedroht. Denn angesichts leerer Haushaltskassen wird zuerst bei den freiwilligen Leistungen gespart, und Kultureinrichtungen, die erst einmal geschlossen sind, bleiben es meist auch. Notwendig ist deshalb eine nachhaltige Sicherstellung der kulturellen Infrastruktur, auch in der sogenannten Provinz. Sachsen oder Nordrhein-Westfalen haben mit ihren Kulturraum- und Kulturfördergesetzen gezeigt, wie langfristige Kulturförderung in Ländern und Kommunen verbindlich gestaltet werden kann. Zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur im ländlichen Raum brauchen wir aber auch gute Unterstützungsangebote von der Bundesebene. Zeitlich begrenzte Förderprogramme beispielsweise zur Unterstützung kleiner Kinos oder ein Preis für Spielstätten sind gut gemeinte Initiativen, stellen aber keine nachhaltige Unterstützung kultureller Angebote im ländlichen Raum sicher. Außerdem sollten wir die vorhandenen kreativen -Potenziale im ländlichen Raum gezielter nutzen und stärken. Gerade sogenannte kreative Raumpionierinnen aus der Kulturwirtschaft können trotz oder gerade aufgrund von Schrumpfungsprozessen mit innovativen Ideen zum Erhalt des kulturellen Angebots beitragen. Ein gutes Beispiel ist etwa das „Kulturmobil“, das in die Dörfer fährt und jährlich neue Produktionen aus den unterschiedlichen Sparten Theater, Musiktheater, Musik, Literatur oder Film präsentiert. Bewohnerinnen und Bewohner des ländlichen Raums erhalten so ein innovatives Kulturangebot, ohne in die weit entfernten Städte fahren zu müssen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Neuausrichtung von Kultureinrichtungen auf die demografischen Veränderungen und neue Zielgruppen im ländlichen Raum. Jugendliche benötigen Rückzugsorte und Abwechslung im Freizeitbereich. Jugendkulturzentren und Jugendkulturringe müssen in ländlichen Gebieten beispielsweise durch eine Ausweitung der Soziokulturförderung gestärkt werden und erhalten bleiben. Die Bereitstellung von Räumlichkeiten ist ein wesentlicher Faktor zur Förderung des kreativen Potenzials junger Menschen. Hier kann das Modell der „Wächterhäuser“ in Sachsen als Vorbild dienen: „Hauserhalt durch Nutzung“ ist für Kreative wie für Eigentümer ein Win-Win-Modell. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Ihrem Antrag sprechen Sie viele wichtige Aspekte an. Das Ziel, kulturelle Angebote in Zeiten begrenzter finanzieller Ressourcen im ländlichen Raum zu fördern, ist grundsätzlich richtig. Aber viele kulturpolitische Förderungen bleiben weiterhin kleinteilig und zeitlich befristet. Eine Modellförderung hier, ein Wettbewerb da – das setzt keine nachhaltigen Anreize, neue Projekte und Kooperationen ins Leben zu rufen. Die Kulturfinanzierung vor Ort ist vielfach weiterhin prekär. Darüber kann man nicht hinwegsehen. Auch bürgerschaftliches Engagement und Kooperationsmodelle allein können die Zukunft der Kultur im ländlichen Raum nicht sichern. Um die kulturelle Infrastruktur angesichts knapper Kassen auch in Zukunft im ländlichen Raum aufrechterhalten zu können, ist eine abgestimmte Gesamtstrategie unter Einbeziehung aller politischen Ebenen und Sektoren dringend erforderlich. Denn die Nutzung von Kulturangeboten im ländlichen Raum kann ohne gute Mobilitätsansätze nicht sinnvoll gewährleistet werden. Und die Forderung nach mehr kultureller Bildung muss mit den aktuellen Entwicklungen im Schulbereich im strukturschwachen ländlichen Raum gut zusammengedacht werden. Neues, innovatives und vor allem ressortübergreifendes Denken und Handeln ist von allen Akteurinnen und Akteuren gefordert, damit auch unter veränderten Bedingungen weiterhin ein lebendiges kulturelles Leben auf dem Lande möglich ist. Showveranstaltungen wie der Demografiegipfel im Kanzleramt verpuffen aber bisher, ohne wirkliche politische Impulse zu setzen. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (Tagesordnungspunkt 22) Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU): Auch wenn einige Jahre vergangen sind, erinnert man sich noch -lebhaft an die Übernahmeversuche Porsche/VW und Schaeffler/Continental. Damals haben Porsche und Schaeffler nur teilweise offen am Markt agiert. Meldepflichtige Aktien wurden nur wenige gekauft. Die wesentlichen Zugriffsrechte auf Aktien sicherte man sich über nicht meldepflichtige Finanzinstrumente, sogenannte Swaps. Schaeffler hatte – ohne das der BaFin melden zu müssen – plötzlich Zugriff auf 36 Prozent der Anteile. Man hatte sich „angeschlichen“, ohne dass andere Marktteilnehmer das bemerken konnten. Porsche steuerte mit circa 40 Prozent Aktien und 30 Prozent Optionen offenbar über Monate den Kurs der VW-Aktie, ohne dass der Markt darüber informiert war. Schließlich kam es zu irrationalen Kursausschlägen, sodass die VW-Aktie an einem Tag mit über 1 000 Euro die teuerste Aktie der Welt war. Für das Vertrauen gerade der Kleinanleger in einen transparenten und fairen Kapitalmarkt war das ein maximaler Schaden. Für die Arbeitsplätze bei VW und bei Conti waren diese Aktionen zudem eine Bedrohung, weil die „Anschleicher“ auf Übernahmen spekulierten, bei denen sie die Kasse des Zielunternehmens „nutzen“ wollten. Um derartige Fälle zu verhindern, haben wir bereits im Jahr 2011 mit dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts die Meldebestimmungen für den Kauf von Aktien und anderen Finanzinstrumenten deutlich verschärft. Damit wurde Transparenz für einen fairen Markt und für ein faires Übernahmerecht geschaffen. Zu begrüßen ist nun, dass mit der zur Umsetzung anstehenden Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie die Meldepflichten in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU weiter angeglichen werden. Wir haben ein großes Interesse daran, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für börsennotierte Unternehmen in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Um Verstöße gegen die Transparenzregelungen zu vermeiden, bedarf es aber auch eines effizienten Sank-tionsregimes. Bisher konnte ein Verstoß gegen die Transparenzvorschriften des Wertpapierhandelsgesetz mit einem Bußgeld bis zu 1 Million Euro geahndet werden – eine geringe Summe, wenn man die immensen Werte bedenkt, um die es bei solchen Übernahmen geht. Bei einer Milliardenübernahme wird ein Millionenbußgeld nicht abschrecken. Mit der Erhöhung des Bußgeldrahmens und der regelmäßigen Veröffentlichung von Verwaltungsmaßnahmen und Sanktionen kann nun die abschreckende Wirkung der Sanktionen gesteigert werden. Auch der Stimmrechtsverlust ist ein effektives Mittel. Allerdings gilt es auch bei diesem Umsetzungsvorhaben wieder zu berücksichtigen, dass wir Übernahmen nicht erschweren oder gar verhindern wollen. Übernahmen gehören zu einer gesunden Marktwirtschaft. Die Regelungen müssen deshalb klar, berechenbar und handhabbar sein. Es darf keine eilfertigen „Kriminalisierungen“ geben. Alle Beteiligten müssen erkennen können, wie sie sich zu verhalten haben. Andererseits aber muss sichergestellt sein, dass „Anschleichen“, wie bei -Schaeffler/Conti oder Porsche/VW, passé ist. – Übernahmen muss es weiter geben. Die Schritte dazu aber müssen transparent stattfinden. Christian Petry (SPD): Mit der Richtlinie zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen im Bereich der Wertpapiermärkte haben wir innerhalb der Europäischen Union im Jahr 2004 eine Anpassung der nationalen Vorschriften über die Pflichten von Aktienemittenten und Wertpapierhaltern festgelegt. Emittenten werden durch die Richtlinienumsetzung verpflichtet, ihre Anleger mehrmals im Jahr über aktuelle Geschäftszahlen zu unterrichten. Aktionäre hingegen müssen Aktienemittenten über bedeutende Aktienkäufe und Aktienverkäufe informieren. Aus diesen Anforderungen entstand ein regelmäßiger und laufender Informationsfluss, der europaweit zu einem erhöhten Anlegerschutzniveau geführt hat. Überarbeitung der Transparenzrichtlinie: Heute behandeln wir nun in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht. Ziel der Überarbeitung der Transparenzrichtlinie ist die Aktualisierung der Informations- und Transparenz-anforderungen für Wertpapieremittenten und Aktionäre. Unter anderem sollen durch die Änderungsrichtlinie bestimmte Pflichten für Wertpapieremittenten vereinfacht werden. Dies soll die Aufnahme von Kapital in Europa vereinfachen. Ich möchte nun auf einige zentrale Änderungen des Gesetzentwurfs zu sprechen kommen. Sieht man in der Ankurbelung der Investitionstätigkeit in Europa einen der Hauptgründe für die Überarbeitung der Transparenzrichtlinie, so ist in diesem Zusammenhang der Wegfall der bisherigen quartalsbezogenen Veröffentlichung von Geschäftszahlen einzuordnen. In den letzten Jahren wurde vermehrt kritisiert, dass das Aktualisieren und Veröffentlichen der Zahlen pro Quartal zu erheblichen Bürokratiekosten für kleinere Unternehmen führt. Als weiteres wichtiges Ziel der Änderungsrichtlinie ist die Verbesserung der bestehenden Transparenzregelungen zu nennen: Die Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen die Richtlinie ist hierbei ebenso zu begrüßen wie die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgeschlagene Neuerung, Bußgelder für juristische Personen und Personenvereinigungen verbindlich zu regeln. Die öffentlichkeitswirksame Auflistung von Verwaltungsmaßnahmen und Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinie wird für die Akteure am Wertpapiermarkt zusätzlich eine abschreckende Wirkung haben. Um eine angemessene und zeitnahe Information der Marktakteure sicherzustellen, ist es zudem mehr als überfällig, elektronische Meldeverfahren bei der BaFin zuzulassen. Auch dies ist eine ganz wesentliche Verbesserung zu der bislang bestehenden Rechtslage. Transparenzrichtlinie und Kapitalmarktunion als großes Ganzes sehen: Mit Blick auf die Forderungen der Änderungsrichtlinie lässt sich sagen, dass elf Jahre nach Verabschiedung der ursprünglichen Richtlinie europaweit etwas ganz Wesentliches verinnerlicht wurde: Nur durch eine europaeinheitlich geregelte Informationspflicht für Anleger und Emittenten von Wertpapieren ist sichergestellt, dass sich der europäische Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen effizient zur Kapitalallokation und folglich zu wirtschaftlichem Wachstum entwickelt. Die Markttransparenz wird durch die vorliegende Änderungsrichtlinie erneut verbessert; zudem wird der von Kommissar Hill angekündigte europäische Binnenmarkt für Kapital dazu führen, das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die europäischen Märkte zusätzlich zu stärken. Versteht man die Transparenzrichtlinie und die Kapitalmarktunion als Teil eines großen Ganzen, so lässt sich sagen, dass die gezielte Harmonisierung der europäischen Kapitalmärkte zusätzliche grenzüberschreitende Finanzierungsquellen für Unternehmen schaffen kann. Die Transparenzrichtlinie und die Kapitalmarktunion können als sich ergänzende Regelungen mit ihren umfangreichen neuen Finanzierungsmöglichkeiten Wirtschaftswachstum und Beschäftigungszuwachs in Europa zu generieren. Die überarbeiteten Transparenzanforderungen am Wertpapiermarkt und der sie zukünftig flankierende europäische Binnenmarkt für Kapital sind damit vor allem eines: weitere Schritte hin zu einer noch engeren Verzahnung mit unseren europäischen Nachbarn. Somit ist die Überarbeitung der Transparenzanforderungen an Akteure am Wertpapiermarkt nur zu begrüßen. Wir verbessern damit die Grundlage für einen noch stärker integrierten Binnenmarkt für Wertpapiere. Dies ist sowohl im Sinne des Anlegerschutzes als auch ganz grundlegend im Sinne der Effizienz der global vernetzten Märkte. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Die EU hat vor zwei Jahren die Veröffentlichungspflichten von Unternehmen neu geregelt. Nach der Bilanzrichtlinie muss nun auch die Transparenzrichtlinie noch in nationales Gesetz umgesetzt werden. Während die Bilanzrichtlinie Regeln für alle Unternehmen setzt, legt die Transparenzrichtlinie Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Unternehmen fest. Warum ist das wichtig? Unternehmen greifen relevant in unser Leben ein. Wir kaufen ihre Produkte, viele Menschen arbeiten für sie, und überhaupt kommen wir ständig mit Aktivitäten von Unternehmen in Berührung. Ein Hauptzweck börsennotierter Unternehmen ist es, Gewinne für die Anteilseigner zu erwirtschaften. Aktionäre und Investoren haben logischerweise ein berechtigtes Interesse an Unternehmensinformationen. Dafür dienen die besagten Transparenzregeln, die etwa Vorgaben für Jahresabschlüsse und Quartalsberichte machen. Aber Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und andere sogenannte Stakeholder haben ebenfalls ein berechtigtes Interesse daran, was Unternehmen so treiben. Als Politiker haben wir die Pflicht, auch dazu Informationspflichten zu schaffen. Das klingt banal, ist aber alles andere als selbstverständlich. Von daher ist es erfreulich, dass die EU dem jahrelangen Drängen von NGOs nachgegeben hat und Rohstofffirmen weiter gehende Offenlegungspflichten auferlegt hat. Die Bundesregierung hat sich lange dagegen gesperrt. Zukünftig müssen Unternehmen aus dem Bergbau, der Öl- und Gasindustrie und des Holzeinschlags – Stichwort Regenwälder – länder- und projektbasiert Zahlungen an staatliche Stellen offenlegen. Dazu gehören Steuern und Zahlungen für Schürfrechte und andere Lizenzen. Das soll Korruption, Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen erschweren, die in den rohstoffreichen Entwicklungsländern alltäglich sind. Schätzungen zufolge werden allein in Afrika jedes Jahr Bodenschätze im Wert von einer Viertelbillion Euro abgebaut und exportiert. Nach Annahmen der UNO verliert Afrika durch illegale Geldabflüsse – also etwa durch Preismanipulation bei Handelsgeschäften, Steuerhinterziehung oder Korruption – jährlich bis zu 50 Milliarden Dollar. Diese Verluste zu begrenzen, ist angesichts der großen Armut ein Gebot der Menschlichkeit. Es wäre schön, wenn Europa dabei Vorreiter wäre und nicht erst, nachdem die USA 2012 sich entsprechende Transparenzregeln gegeben haben, nachgezogen hätte. Die EU-Richtlinie ist sehr eng definiert. Als Bundestag haben wir bei ihrer Umsetzung nur wenig Spielraum, etwa bei der Veröffentlichung der Daten und bei den Bußgeldern. Wir werden ein Augenmerk darauf werfen, dass die Daten möglichst gut zugänglich sein werden und die Sanktionen für Zuwiderhandlungen auch wirklich abschreckend wirken. Die Transparenzrichtlinie darf aber nicht das Ende der Fahnenstange sein. Ganz elementar ist es, die länder- und projektbezogene Offenlegung auch auf weitere Sektoren auszudehnen. Damit ist es aber natürlich nicht getan. Ziel muss sein, dass in Deutschland möglichst keine Waren verkauft oder eingeführt werden, die unter unmenschlichen oder umweltzerstörerischen Bedingungen in armen Ländern abgebaut, geerntet oder produziert wurden. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie der EU umsetzen. Dabei wird das Transparenzregime börsengehandelter Wertpapiere weiter harmonisiert. Zudem soll der Kapitalmarkt durch vereinfachte Berichtspflichten für kleine und mittlere Emittenten attraktiver gemacht werden. Schließlich wird mit diesem Gesetz eine Transparenzpflicht für die börsennotierte Rohstoffindustrie und Forstwirtschaft eingeführt. Diese Unternehmen müssen künftig Zahlungen an staatliche Stellen länderbezogen offenlegen. Für die nichtbörsennotierten Unternehmen aus diesen Branchen haben wir vergleichbare Offenlegungspflichten im Rahmen des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes bereits vor einigen Wochen hier im Plenum diskutiert. Auf den Punkt der länderbezogenen Offenlegungspflichten für Unternehmen möchte ich mich heute konzentrieren. Denn das vorliegende Gesetz ist einerseits ein Grund zu großer Freude – andererseits eine verpasste Chance. Große Freude, weil damit ein wichtiger und überfälliger Schritt gegen Korruption in den rohstoffreichen Ländern gelungen ist. Die Zivilgesellschaft vor Ort kann so ihre Regierungen deutlich besser kontrollieren. Aber in der vorliegenden Form ist das Gesetz auch eine verpasste Chance, weil die länderbezogenen Offenlegungspflichten nicht für alle Branchen eingeführt wurden. Denn neben der richtigen Transparenzanforderung für die Rohstoff- und Holzindustrie gibt es ein weiteres drängendes Problem: Große internationale Konzerne entziehen sich durch Steuergestaltung systematisch ihrer Steuerpflicht und verweigern damit den einzelnen Staaten ihren Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Nach einer Studie für das Europäische Parlament entgehen Deutschland jährlich Steuereinnahmen von circa 150 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung und Steuervermeidung – in der gesamten EU rund eine Billion Euro. Die Finanzminister der G 20 und kürzlich erst wieder der G 7 bei ihrer Sitzung in Dresden haben der Bekämpfung von Steuergestaltung höchste Priorität gegeben. Dann müsste doch eigentlich klar sein, dass wir erhöhte Transparenzforderungen für alle Unternehmen brauchen, um zukünftig Steuergestaltung zu unterbinden. Dies kann nur durch länderbezogene Offenlegungspflichten für Steuerzahlungen erreicht werden, allgemein bekannt unter dem Namen „Country-by-Country-Reporting“. Und um da gleich einem Hauptargument gegen diesen Transparenzforderungen zu begegnen: Es geht nicht darum, detaillierte Steuererklärungen öffentlich zu machen, die in der Interpretation schwierig sind und in wettbewerbsschädlichem Maße Details aus den Unternehmen offenbaren würden. Es geht darum, eine Berichtspflicht für aggregierte Steuerzahlungen und relevante Wirtschaftsdaten auf nationaler Ebene einzuführen, die es der Öffentlichkeit transparent machen, ob ein Unternehmen seinen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge leistet oder sich dieser Pflicht entzieht. Und es ist schlicht Humbug zu behaupten, dass dies nicht in eine vernünftige Transparenzanforderung zu packen wäre. Die Bundesregierung betreibt bei länderbezogenen Transparenzpflichten leider eine massive Blockadepolitik. Dabei sind Transparenzpflichten wie das Country-by-Country-Reporting eines der entscheidenden Instrumente, um Steuergestaltung nachhaltig einzudämmen. Zu dieser Einsicht sind viele politische Akteure gekommen, nachdem – nicht zuletzt durch Skandale wie LuxLeaks – immer deutlicher wurde, in welch hohem Umfang Steuergestaltung möglich war und teilweise auch gezielt von einzelnen Ländern zur Exportförderung der eigenen Industrie oder zum Anlocken von Unternehmen eingesetzt wurde. So fordert das Europäische Parlament in seinem Jahressteuerbericht von diesem Frühjahr parteiübergreifend die Ausweitung der länderbezogenen Offenlegungspflichten auf alle Branchen. Die EU-Kommission hat in ihrem letzten Maßnahmenpaket in Auftrag gegeben, dass das Country-by-Country-Reporting für alle Branchen noch mal geprüft wird. Unzählige Nichtregierungsorganisationen auf der ganzen Welt kämpfen seit vielen Jahren für steuerliche Transparenz. Aus dem deutschen Finanzministerium ist aber nur zu hören: Wir sind dagegen. Man würde die Unternehmen sonst in eine Verteidigungsposition bringen. Die Daten sollen maximal zwischen den Finanzbehörden ausgetauscht werden, so wie es das aktuelle OECD-Projekt vorsieht. Die Öffentlichkeit aber soll nichts erfahren. Die Einstellung der Bundesregierung ist fatal, denn die Bürgerinnen und Bürger, NGOs und Parlamente müssen wissen, wo und in welcher Höhe multinationale Unternehmen Steuern zahlen und wie dies im Verhältnis steht zur ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivität an diesem Ort. Nur durch die Öffentlichkeit entsteht Druck zu nachhaltiger Veränderung: zum einen auf die entsprechenden Unternehmen, die sich ihrem Anteil an der Finanzierung des Gemeinwesens entziehen, zum anderen – und das ist entscheidend – auf die Nationalstaaten, die sich zum Beispiel darauf einigen müssen, schädliche steuerliche Sonderregime wie Patentboxen nicht mehr anzubieten. Länderbezogene Offenlegungspflichten allein können die Steuergestaltungen multinationaler Unternehmen natürlich nicht eindämmen. Aber sie werden ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein dafür schaffen, dass internationale Zusammenarbeit gegen Steuerdumping notwendig ist und Steuergesetze verändert werden müssen. Zudem helfen die Informationen uns Parlamentariern, zu sehen, wo genau Handlungsbedarf bei den Gesetzen besteht. Und ein ganz gewichtiges Argument noch zum Schluss: Steuergestaltung führt zu einer gewaltigen Wettbewerbsverzerrung. Nicht umsonst legen viele Staaten einen großen Wert auf eine Überwachung des Wettbewerbs. Denn sie wissen, dass nur im fairen Wettbewerb wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sich entwickelt. Wer also eine Verzerrung des Wettbewerbs zulässt, handelt gegen die eigenen wirtschaftlichen Interessen. Und das sollte diese Bundesregierung nicht zulassen. Ich fordere die Bundesregierung zum wiederholten Mal auf: Hören Sie auf, Transparenz weiter zu blockieren! Machen Sie den Weg frei für länderbezogene Offenlegungspflichten für alle Branchen in der EU. Wir brauchen dieses Instrument, um Steuergestaltung wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Transparenz ist ein wesentlicher Faktor in einem funktionierenden Kapitalmarkt, vor allem wenn die Komplexität in den Märkten – wie in den letzten Jahren zu beobachten – angesichts einer Vielzahl neuer Handelsplätze, neuer Produkte und nicht zuletzt immer ausgefeilterer technologischer Innovationen stetig zunimmt. Letztlich geht es um eine Stärkung des Anlegervertrauens und um die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs. Im Bereich der börsengehandelten Wertpapiere regelt die EU-Transparenzrichtlinie die wesentlichen Transparenzvorgaben. Erstens. EU-Transparenzrichtlinie und aktuelle Änderungsrichtlinie: In ihrer heutigen Form trat die EU-Transparenzrichtlinie im Jahr 2004 in Kraft. Die nun zur Umsetzung in nationales Recht anstehende Änderungsrichtlinie vom 27. November 2013 baut auf der bestehenden Regelung auf und passt diese an die Marktentwicklungen der letzten Jahre an. Beabsichtigt ist zum einen, die Kapitalmärkte zugänglicher zu machen, vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen, indem etwa Berichtspflichten vereinfacht werden. Zum anderen soll die EU-weite Harmonisierung des Transparenzregimes auf hohem Niveau weiter vorangetrieben werden, insbesondere mit Blick auf die Verhinderung des verdeckten Aufbaus wesentlicher Unternehmensbeteiligungen – sogenanntes „Anschleichen an Unternehmen“. Hierzu gehört auch die Einführung von verbindlichen Mindestvorgaben zur Schaffung wirksamer und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie. Die Bundesregierung hat am 29. April 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie beschlossen, der heute dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorliegt. Die Bundesregierung kommt damit ihrer Verpflichtung nach, die Neuerungen bei den Vorgaben der EU-Transparenzrichtlinie im deutschen Recht nachzuvollziehen. Die Richtlinie sieht eine Umsetzung bis Ende November 2015 vor. Zweitens. Wichtigste Punkte des Gesetzes: Zu den wichtigsten Änderungen im Gesetzentwurf gehören die folgenden: Überarbeitung der Regeln zur Meldung von Stimmrechten zur besseren Erkennung des Aufbaus von Beteiligungen durch Einsatz von Finanzinstrumenten – „Anschleichen an Unternehmen“. In Deutschland bestehen bereits sehr wirksame Vorgaben in dieser Hinsicht, sodass hier nur punktuelle Anpassungen erforderlich sind. Aufhebung der gesetzlichen Verpflichtung von Emittenten zur Erstellung unterjähriger Zwischenmitteilungen; dies entlastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Einführung von jährlichen Berichtspflichten für Emittenten im Rohstoffsektor über Zahlungen an staatliche Stellen, um auch in diesem Bereich größtmögliche Transparenz zu gewinnen. Verschärfung der Sanktionen für Verstöße gegen Transparenzvorgaben. Für juristische Personen sind Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 5 Prozent des Jahresumsatzes beziehungsweise des Zweifachen der erlangten Vorteile möglich. Verpflichtung der BaFin zur grundsätzlichen Veröffentlichung verhängter Sanktionen beziehungsweise anderer Maßnahmen bei Rechtsverstößen, wobei in Ausnahmefällen ein zeitlicher Aufschub oder eine Anonymisierung vorgesehen ist. Drittens. Erleichterungen für Wirtschaft und Verwaltungsvereinfachung: Die neuen Regeln werden unter dem Strich für alle Marktteilnehmer spürbare Erleichterungen bewirken, auch im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr. Nicht nur verbessern sich die Transparenz und der Zugang zu Informationen auf den Märkten noch weiter, es kommt zugleich auch zu einer deutlichen Verringerung des Verwaltungsaufwands, sowohl für die verpflichteten Unternehmen als auch die BaFin. Auf der Kostenseite rechnen wir etwa – ungeachtet eines gewissen einmaligen Umstellungsaufwands (circa 15 Millionen Euro) – mit einer dauerhaften Entlastung der Wirtschaft um jährlich circa 31 Millionen Euro. Hinzu kommen zahlreiche Vereinfachungen auf der Ebene der Verwaltungsverfahren, insbesondere durch die noch konsequentere Nutzung von Onlineverfahren, etwa bei der Meldung wesentlicher Unternehmensbeteiligungen. Von einzelnen Marktteilnehmern haben wir bereits gehört, dass sich der administrative Meldeaufwand infolge der geplanten Änderungen für sie voraussichtlich mindestens halbieren wird. Viertens. Einordnung in weitere EU-Kaptialmarkt-Reformen: Die eben dargestellten Änderungen infolge der Überarbeitung der EU-Transparenzrichtlinie stellen nur den Auftakt dar zu einer ganzen Reihe von kapitalmarktrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben, welche die Bundesregierung zusammen mit ihren europäischen Partnern auf der Ebene der EU in den letzten Jahren auf den Weg gebracht hat und die in dieser Legislaturperiode zur Umsetzung in nationales Recht anstehen. Weiter zu nennen sind hier etwa die fünfte Novellierung der Richtlinie zur Regelung offener Wertpapierfonds, OGAW V, die Überarbeitung der EU-Finanzmarktrichtlinie, MiFiD 2, die neue EU-Marktmissbrauchs-Verordnung und die EU-Zentralverwahrerverordnung. Über die aktuellen Vorhaben hinaus werden am Horizont bereits die Grundlagen für eine europäische Kapitalmarktunion gelegt, bei deren Erarbeitung Deutschland als einer der treibenden Akteure aktiv mitwirkt. Fünftens. Schluss: Zusammen mit den jüngsten Gesetzesänderungen im Bereich der Banken und der Versicherungen zeichnet sich eine umfassende Neuordnung des EU-Finanzmarktrechts ab, die den Lehren der Krisenjahre Rechnung trägt. – Die Zusage von Frau Bundeskanzlerin, keinen Finanzplatz, keinen Akteur und kein Produkt unreguliert zu lassen, wird damit auch auf europäischer Ebene Schritt für Schritt verwirklicht. Deutschland hat sich auf diesem Weg stets als verlässlicher Partner im Kreis der EU-Mitgliedstaaten erwiesen; mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Transparenzrichtlinie können wir dies ein weiteres Mal unterstreichen. Anlagen 1Anlage 2 2Anlage 3 3Anlage 4 4Anlage 5 5Anlage 6 6Anlage 7 7Anlage 8 8Anlage 9 ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 109. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 11. Juni 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 109. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 11. Juni 2015 10413 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 10548 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 109. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 11. Juni 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 109. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 11. Juni 2015 10549