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Diplomvolkswirtin, Bundesministerin a. D.
Geboren am 7. Juli 1950 in Straubing (Niederbayern); geborene Rainer; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur 1969; Studium der Volkswirtschaftslehre in München und Regensburg.
Diplomprüfung 1975; 1975 bis 1987 Mitarbeiterin bei der Bundesagentur für Arbeit, zuletzt Leiterin der Abteilung Berufsberatung im Arbeitsamt Deggendorf.
Seit 1969 Mitglied der CSU; in verschiedenen Vorstandsgremien der Jungen Union, Frauen-Union und der CSU tätig; 1995 bis 2005 Kreisvorsitzende der CSU Fürstenfeldbruck; 1996 bis 2004 Kreisrätin; MdB seit 1987; 1989 bis 1991 Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen, Städtebau; 1991 bis 1992 Bundesministerin für Gesundheit; 1995 bis 2002 Finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion; 2002 bis 2005 stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion; 2005 bis 2011 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages; Mitglied des Ältestenrates, Vorsitzende der Kommission für Innere Angelegenheiten, seit März 2011 Vorsitzende der CSU-Landesgruppe und 1. Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Deutsches Museum, München,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung Jüdisches Museum Berlin, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Eugen-Biser-Stiftung, München,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Hanns-Seidel-Stiftung e.V., München,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.