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© Dr. Matthias Heider MdB/ Bettina Volke
Rechtsanwalt
Geboren am 18. Mai 1966 in Lüdenscheid; katholisch; verheiratet; einen Sohn.
1985 Abitur in Lüdenscheid, 1985 bis 1986 Grundwehrdienst, 1986 bis 1992 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn, 1992 bis 1995 Referendarausbildung, anschl. Zulassung als Rechtsanwalt, 2003 Jur. Promotion an der Universität Bonn.
1995 bis 2005 Justiziar und Leiter Abteilung Recht/Patente der DKR mbH, 2006 bis 2009 Rechtsanwalt und Prokurist bei der BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
DJK Eintracht Lüdenscheid; Lüdenscheider Tennisverein von 1899 e.V.; RC Lüdenscheid; Sauerländer Gebirgsverein, Lüdenscheid; Mitglied des Beirates der Ergo Versicherungsgruppe AG, Düsseldorf (bis 29. Januar 2014); stellvertretendes Mitglied des Beirates der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn; Mitglied des Kuratoriums Seminar für Staatsbürgerkunde e.V., Attendorn.
Seit 1983 Mitglied der Christlich-Demokratischen Union (CDU), 1991 bis 1993 stellvertretender Vorsitzender der CDU Lüdenscheid, stellvertretender Kreisvorsitzender CDU Mark, Mitglied des CDU-Landesvorstandes NRW, Bezirksvorsitzender der MIT Südwestfalen, Mitglied des MIT Bundesvorstandes.
Mitglied im Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Rechtsanwalt, Lüdenscheid
Mandant 1, 2014, Stufe 1
Mandant 2, 2014, Stufe 3
Mandant 3, 2014, Stufe 1
Ergo Versicherungsgruppe AG, Düsseldorf,
Mitglied des Beirates (bis 29.01.2014)
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Stellv. Mitglied des Beirates
Seminar für Staatsbürgerkunde e.V., Attendorn,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.