Plenarprotokoll 18/7 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 7. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. Januar 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Migrationsbericht 2012; weitere Fragen 331 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 331 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) 333 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 333 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 333 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 333 C Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) 333 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 333 D Martina Renner (DIE LINKE) 334 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 334 C Petra Pau (DIE LINKE) 335 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 335 A Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 335 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 335 C Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 335 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 335 D Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) 336 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 336 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 336 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 336 C Petra Pau (DIE LINKE) 337 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 337 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) 337 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 337 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 338 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 338 B Detlev Pilger (SPD) 338 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 339 A Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) 339 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 339 B Dr. Karamba Diaby (SPD) 339 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 339 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) 340 A Dr. Helge Braun, Staatsminister BK 340 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 340 B Dr. Helge Braun, Staatsminister BK 340 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/267 340 D Mündliche Frage 1 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Besuch der Olympischen Winterspiele und der Paralympischen Spiele in Sotschi durch Mitglieder der Bundesregierung Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 340 D Zusatzfragen Dr. André Hahn (DIE LINKE) 341 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 341 C Mündliche Frage 2 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Würdigung der Leistungen und Ergebnisse der deutschen Sportlerinnen und Sportler der Paralympischen Spiele Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 341 D Zusatzfragen Dr. André Hahn (DIE LINKE) 342 A Mündliche Frage 3 Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) Unterstützung homosexueller Sportlerinnen und Sportler Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 342 D Zusatzfragen Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 343 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 343 D Katrin Werner (DIE LINKE) 344 A Mündliche Frage 7 Petra Pau (DIE LINKE) Fehleinschätzungen und Defizite bei der Wahrnehmung und Beurteilung der Gefahren durch den Rechtsextremismus nach Kenntnis des Abschlussberichts des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 344 C Zusatzfragen Petra Pau (DIE LINKE) 344 D Martina Renner (DIE LINKE) 345 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 346 B Frank Tempel (DIE LINKE) 346 C Mündliche Frage 8 Petra Pau (DIE LINKE) Verbesserung der Analysefähigkeit der Bundessicherheitsbehörden und der Bundesministerien infolge der durch den 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zutage getretenen Fehleinschätzungen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 347 A Zusatzfragen Petra Pau (DIE LINKE) 347 A Martina Renner (DIE LINKE) 347 D Frank Tempel (DIE LINKE) 348 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 348 B Mündliche Fragen 9 und 10 Martina Renner (DIE LINKE) Bereitstellung von Informationen und Daten über die Angeklagten im NSU-Prozess durch US-amerikanische Behörden und Telekommunikationsunternehmen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 348 D Zusatzfragen Martina Renner (DIE LINKE) 348 B Mündliche Frage 13 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohns Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 350 A Zusatzfragen Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 350 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) 350 D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 351 A Sabine Leidig (DIE LINKE) 351 B Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 351 C Herbert Behrens (DIE LINKE) 351 C Mündliche Frage 14 Dr. Fritz Felgentreu (SPD) Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und funktionalem Analphabetismus Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 352 A Zusatzfragen Dr. Fritz Felgentreu (SPD) 352 B Mündliche Frage 15 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Debatte über die sogenannte Armutszuwanderung auf das Förderprogramm „MobiPro-EU“ Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 352 D Zusatzfragen Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 353 A Mündliche Frage 16 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einrichtung eines Staatssekretärsausschusses zur Zuwanderung Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 353 C Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 353 D Mündliche Frage 17 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausschluss von Unionsbürgern aus den seit 2004 der EU beigetretenen Staaten vom Arbeitslosengeld II Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 354 A Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 354 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 355 Mündliche Frage 18 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Befugnisse und rechtliche Stellung der designierten Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 355 B Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 355 C Mündliche Frage 19 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besetzung der Position einer Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen mit einer Abgeordneten Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 356 B Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 356 C Kerstin Griese (SPD) 357 A Mündliche Frage 22 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kennzeichnung von Honig aus gentechnisch veränderten Pollen Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 357 C Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 358 A Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 358 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) 358 D Mündliche Frage 23 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anbauzulassung der gentechnisch veränderte Maislinie 1507 Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 359 B Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 359 B Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 360 A Mündliche Frage 24 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Äußerung von Dr. Thomas de Maizière zum Zustand der Bundeswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 360 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 360 D Mündliche Frage 27 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Interimsflugrouten für den Betrieb der Südbahn während der Sanierung der Nord-bahn am Flughafen Berlin Brandenburg Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 361 D Zusatzfragen Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 362 A Herbert Behrens (DIE LINKE) 362 C Mündliche Frage 28 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schließung des Flughafens Berlin-Tegel Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 362 D Zusatzfragen Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 363 A Mündliche Frage 29 Herbert Behrens (DIE LINKE) Zulässigkeit der geplanten Pkw-Maut gemäß Bundeshaushaltsordnung Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 363 C Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) 363 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Haltung der Bundesregierung zu den Verhandlungen über ein No-Spy-Abkommen zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland 364 B Jan Korte (DIE LINKE) 364 C Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 365 D Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 368 A Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) 369 B Clemens Binninger (CDU/CSU) 370 C Stefan Liebich (DIE LINKE) 372 A Burkhard Lischka (SPD) 373 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 373 D Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) 375 A Lars Klingbeil (SPD) 376 B Manfred Grund (CDU/CSU) 377 C Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) 378 C Nächste Sitzung 380 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 381 A Anlage 2 Mündliche Frage 4 Sevim Da?delen (DIE LINKE) Feststellungen des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit und im Koalitionsvertrag verabredete Abschaffung des Optionszwangs Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 381 B Anlage 3 Mündliche Frage 5 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Fälle des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Freizügigkeitsgesetz/EU Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 381 D Anlage 4 Mündliche Frage 6 Andrej Hunko (DIE LINKE) Unbefugtes Eindringen in die Schengener Informationssysteme SIS und SIS II Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 382 A Anlage 5 Mündliche Frage 11 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorratsdatenspeicherung durch Telekommunikationsunternehmen in den letzten fünf Jahren und zukünftige Initiativen zur Abwehr der Speicherung Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 382 C Anlage 6 Mündliche Frage 12 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder als anrechenbares Einkommen bei der Witwenrente Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 383 B Anlage 7 Mündliche Frage 20 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Absatz von 2,4-D-haltigen Herbiziden seit 2009 in Deutschland Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 383 C Anlage 8 Mündliche Frage 21 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisse der Bundesregierung über Anträge auf Zulassung von 2,4-D-resistenten gentechnisch veränderten Pflanzen Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 383 D Anlage 9 Mündliche Frage 25 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Streichung der sogenannten Extremismusklausel bei Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 384 A Anlage 10 Mündliche Frage 26 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Benennung eines Drogenbeauftragten der Bundesregierung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG 384 B Anlage 11 Mündliche Frage 30 Herbert Behrens (DIE LINKE) Prüfung alternativer Mautkonzepte vor Einführung der Pkw-Maut Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 384 B Anlage 12 Mündliche Frage 31 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Telefongespräch der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit Stefan Mappus am 30. September 2010 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 384 C Anlage 13 Mündliche Frage 32 Sabine Leidig (DIE LINKE) Reformkommission Bau von Großprojekten Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 384 D Anlage 14 Mündliche Frage 33 Sabine Leidig (DIE LINKE) Besetzung der Eigentümervertreter des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 385 A Anlage 15 Mündliche Frage 34 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Erweiterung des Vorstandes der Deutschen Bahn AG Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 385 A Anlage 16 Mündliche Fragen 35 und 36 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung der Treibhausgasemissionen für das Jahr 2013 und Maßnahmen gegen die zunehmende Verstromung von klimaschädlicher Braunkohle Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 385 B Anlage 17 Mündliche Frage 37 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zwischenlagerstandorte für Behälter mit verglastem Atommüll aus Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 386 A Anlage 18 Mündliche Frage 38 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeit- und Kostenpläne für den Rückbau des Mehrzweckforschungsreaktors, der Verglasungseinrichtung und der Wiederaufbereitungsanlage in Karlsruhe Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF 386 B Anlage 19 Mündliche Frage 39 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses von Prof. Philipp Oswald bei der Stiftung Bauhaus Dessau Antwort Dr. Monika Grütters, Staatsministerin BK 386 C Anlage 20 Mündliche Frage 40 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufgaben des ehemaligen Bundeskanzleramtsministers Ronald Pofalla im Zusammenhang mit der Deutschen Bahn AG in der 17. Wahlperiode Antwort Dr. Helge Braun, Staatsminister BK 386 D Anlage 21 Mündliche Fragen 41 und 42 Ralph Lenkert (DIE LINKE) Zeitplan der EU zu den Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) und Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 387 A Anlage 22 Mündliche Frage 43 Sevim Da?delen (DIE LINKE) Korruptionsvorwürfe gegen deutsche Rüstungsunternehmen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 387 C Anlage 23 Mündliche Frage 44 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erhöhung der Braunkohleförderung in Deutschland Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 387 D Anlage 24 Mündliche Frage 45 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderung von Windenergieanlagen im Zuge der Reform des EEG Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 388 A Anlage 25 Mündliche Fragen 46 und 47 Johannes Selle (CDU/CSU) Konflikt im Südsudan Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 388 B Anlage 26 Mündliche Frage 48 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsches Engagement im Südsudan Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 389 A Anlage 27 Mündliche Frage 49 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarungen bezüglich eines europäischen Drohnenprogramms Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 389 D Anlage 28 Mündliche Frage 50 Andrej Hunko (DIE LINKE) Verhinderung von Anschlägen auf deutsche Soldaten in Afghanistan durch Übermittlung von Auslandsdaten des BND sowie Inspektion von Liegenschaften ausländischer Truppen im Rahmen des NATO-Truppenstatuts Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 390 A Anlage 29 Mündliche Frage 51 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Veranstaltungen zu Gedenktagen 2014 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 390 B Anlage 30 Mündliche Frage 52 Heike Hänsel (DIE LINKE) Teilnahme der syrischen Opposition an der Friedenskonferenz Genf II Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 390 D Anlage 31 Mündliche Frage 53 Heike Hänsel (DIE LINKE) Krieg islamistischer Milizen in Syrien Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 390 A Inhaltsverzeichnis 7. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. Januar 2014 Beginn: 13.00 Uhr Vizepräsident Peter Hintze: Die Sitzung ist eröffnet. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll der Jahresbericht 2012 des Wehrbeauftragten auf der Drucksache 17/12050 aus der 17. Wahlperiode federführend dem Verteidigungsausschuss und zur Mitberatung dem Rechtsausschuss überwiesen werden. Sind Sie damit einverstanden? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Migrationsbericht 2012. Das Wort für einen einleitenden fünfminütigen Bericht hat der Bundesminister des Innern, Herr Dr. Thomas de Maizière. – Herr Bundesminister, bitte. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kabinett hat heute den vom Innenminister vorgelegten Migrationsbericht des Jahres 2012 beschlossen, den ich Ihnen vorstellen will. Das Jahr 2013 ist strukturell nicht sehr viel anders verlaufen als das Jahr 2012. Neuere Zahlen bis auf die eine oder andere Ausnahme liegen nicht vor. Deswegen: Nehmen Sie bitte mit den Zahlen von 2012 vorlieb. Der Bericht ist sehr umfangreich und aussagekräftig und somit für die zahlreichen Debatten, die wir im Bereich der Integration, der Zuwanderung und im Zuge vieler anderer Themen führen, hilfreich. Ich will versuchen, Ihnen in der Kürze der Zeit einen kleinen Eindruck davon zu geben. Der Migrationsbericht zeigt auf, dass Deutschland in Europa nach wie vor ein Hauptzielland von Migration ist und an Attraktivität gewonnen hat. Von 2012 bis 2013 konnten wir einen deutlichen Anstieg der Zuwanderungszahlen auf 1,08 Millionen Menschen verzeichnen. Wir haben aber auch einen Zuwachs bei der Anzahl der Fortzüge zu verzeichnen, und zwar auf 712 000. Das macht insgesamt einen positiven Wanderungssaldo von 370 000 Menschen. Ich muss kurz erläutern, wie diese Zahlen ermittelt werden; sie stammen übrigens aus der amtlichen Wanderungsstatistik. „Fortzug“ heißt: Jemand meldet sich ab und hat keinen anderen Wohnsitz im Inland. „Zuzug“ heißt: Er meldet sich hier an. – Was sich dahinter verbirgt, ergibt sich daraus natürlich nicht per se. Deswegen will ich anhand einiger Hilfsindizien zeigen, was die Zahlen verdeutlichen. Wenn wir eine große Zuwanderung haben, dann haben wir immer auch eine große Abwanderung. Es handelt sich dabei auch um dieselben Staaten, zum Beispiel Polen. Das heißt: Wir haben in Deutschland eine sehr starke Bewegung – herein und heraus –, was alle Formen von Zuwanderung betrifft. Ein Hilfsindiz ist – das finden Sie auch in dem Bericht –, dass sich mehr als zwei Drittel der fortgezogenen ausländischen Staatsangehörigen weniger als vier Jahre im Bundesgebiet aufgehalten haben. Das heißt: Wir haben sehr viele kurzfristige Bewegungen, insbesondere durch Studenten, Asylbewerber oder durch diejenigen, die sich aus bestimmten Gründen nur drei Monate hier aufhalten. Mit Blick auf den Bericht müssen wir also zwischen kurzfristiger Zu- und Abwanderung, die sich innerhalb von drei, vier Jahren abspielt, und langfristiger Zu- und Abwanderung unterscheiden. Bei allen Herkunftsgebieten war der Wanderungssaldo positiv. Vier von fünf zugewanderten Personen kamen aus Europa. 64 Prozent kamen aus einem EU-Mitgliedstaat und nur 3 Prozent aus Afrika. Auch das ist, wie ich glaube, ein Punkt, der für die politischen Debatten nicht ganz unwichtig ist. Wie in den vergangenen Jahren gehörten Polen, Rumänien und Bulgarien gefolgt von Ungarn, Italien, Spanien und Griechenland zu den Herkunftsländern mit dem größten Anteil. Der positive Wanderungssaldo ist bei Polen mit rund 70 000 am größten, dann folgen Rumänien mit einem Saldo von rund 50 000 sowie Bulgarien und Ungarn mit einem Saldo von je rund 26 000. Viele Jahre war es so, dass wir im Verhältnis zu den Staaten im Süden Europas, aus denen wir in den 70er- und 80er-Jahren Zuwanderung hatten, einen negativen Wanderungssaldo zu verzeichnen hatten, also Menschen mehrheitlich zurückgegangen sind. Das ist – es hängt sicherlich mit der EU-Krise zusammen – seit einigen Jahren anders: Wir haben Wanderungsüberschüsse gegenüber Griechenland – 20 000 –, Italien – 16 000 – und Spanien – 14 000 –; das ist eine neue Entwicklung. Ein Wort zur Zuwanderung zu Erwerbszwecken aus Drittstaaten; sie spielte ja auch immer eine große Rolle. Einschließlich der Blauen Karten, der sogenannten Bluecards, betrug die Zahl dieser Zuwanderer 2012 fast 37 000. Wir finden dort einen Anstieg. Die absolute Zahl ist allerdings noch nicht sehr hoch. Bluecards erhielten rund 13 000, davon 55 Prozent in Regelberufen und 45 Prozent in Mangelberufen; auch das spielte vor dem Hintergrund der Vorrangsprüfung eine große Rolle. Wir hatten 2012 die bislang höchste Zahl an ausländischen Studienanfängern: rund 80 000, davon interessanterweise 10 Prozent mit chinesischer Staatsangehörigkeit, also eine sehr große Zahl. Wir haben zugleich eine sehr hohe Zahl von ausländischen Studenten, sogenannten Bildungsausländern, hier bei uns: 205 000. Wir -weisen weltweit die dritt- oder viertgrößte Zahl an ausländischen Studierenden auf und sind im nicht englischsprachigen Bereich das Land, in das die meisten Studierenden kommen. Hauptgründe für die Zuwanderung aus Drittstaaten waren familiärer Art, so auch bei Zuwanderungen aus der Türkei. Die Türkei erreicht hier immer noch die höchsten Zahlen, wobei es hier aber zum ersten Mal eine sinkende Tendenz gibt. Lassen Sie mich zum Schluss etwas zu den Asylbewerberzahlen sagen; auch das spielt eine Rolle. Wir hatten im Jahre 1992 die höchste Zahl von Asylbewerbern in der Bundesrepublik Deutschland – wir alle wissen, warum –: 438 000 innerhalb eines Jahres. Die niedrigste Zahl von Asylbewerbern, die wir je hatten, gab es im Jahr 2007: 19 000. Es gibt also eine ziemliche Spannweite. Jetzt gehen die Zahlen, wie Sie gehört haben, wieder hoch: Es gab im Jahr 2012 einen Anstieg. Im Jahr 2013 sind wir auf 109 000 Asylbewerber gekommen. Die Hauptherkunftsländer waren 2012 Serbien gefolgt von Afghanistan und Syrien. Daran sieht man, dass es unterschiedliche Länder sind, über die man im Einzelnen reden muss. Besonders auffällig ist der Anstieg der Zahl der Asylbewerber aus Mazedonien, aus Bosnien-Herzegowina und auch aus Serbien. Das heißt, hinter der Zahl der Asylbewerber verbergen sich ganz unterschiedliche Motive und Gründe. Das wird uns natürlich in den folgenden Jahren beschäftigen. Herr Präsident, die Zeit ist, glaube ich, abgelaufen. Ich würde aber mit Ihrer Erlaubnis etwas zum Migrationshintergrund sagen. Darf ich das? Vizepräsident Peter Hintze: Ja. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Gut. Die Zahlen zum Migrationshintergrund haben im klassischen Sinne nicht direkt mit Zuwanderung zu tun. Dazu muss ich sagen: Das Statistische Bundesamt verwendet einen weiten Migrationsbegriff. Danach zählen zu Personen mit Migrationshintergrund alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten – das sind ja Millionen – sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborene mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil, das also zur ersten Generation der Zuwanderer gehört. Wenn man diese breite Definition zugrunde legt, dann ergibt sich aus dem Migrationsbericht, dass im Jahre 2012 von 81,9 Millionen Einwohnern etwa 16,3 Millionen einen Migrationshintergrund hatten, davon rund 9 Millionen Deutsche und 7,4 Millionen Ausländer. Der Anteil der Deutschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung – wie gesagt: in diesem weit verstandenen Sinne – beträgt 11 Prozent, der Ausländeranteil 9 Prozent. Laut Mikrozensus 2012 beläuft sich der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund insgesamt auf 20 Prozent der Gesamtbevölkerung. Gestatten Sie mir eine letzte Ergänzung. Laut Mikrozensus 2012 stellen Ausländer mit eigener Migrationserfahrung, das heißt, Ausländer, die nach Deutschland zugewandert sind – das sind diejenigen, über die wir meistens sprechen, wenn es, politisch gesehen, um Migration geht –, mit 35,9 Prozent die größte Gruppe. Das sind 5,9 Millionen Personen. 9,2 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund sind Ausländer, die in Deutschland geboren wurden, die also der zweiten und dritten Generation angehören. Das sind 1,5 Millionen Personen. Es besitzen also 45 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich komme zum Schluss. Hinter dem Migrationsbericht verbergen sich natürlich quantitative Aussagen. Wenn man die entsprechenden Zahlen aber korreliert, dann ergibt sich mit Blick auf die einzelnen Personengruppen ein sehr differenziertes Bild über Zuwanderung bzw. über Fort- und Zuzüge: von Studenten über Asylbewerber bis zu Hochqualifizierten, die in unser Land kommen. Ich würde mich freuen, wenn wir auch die Diskussion über dieses Thema differenziert führen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank, Herr Bundesminister. – Weil wir viele neue Kolleginnen und Kollegen haben, möchte ich kurz die Regeln für die Regierungsbefragung erklären. Wir haben prinzipiell drei Frage- bzw. Diskussionsblöcke. Im ersten Block wird über einen Themenbereich berichtet, in diesem Fall über den Migrationsbericht. Dann gibt es Gelegenheit, auch zu anderen Themen der heutigen Kabinettssitzung Fragen zu stellen. Darüber -hinaus können auch allgemeine Fragen an die Bundesregierung gestellt werden. Wir haben uns auf eine 1-Minuten-Regel geeinigt. Das bedeutet, dass jeder Fragesteller versucht, seine Frage möglichst in 1 Minute zu stellen, und dass der Bundesminister wiederum anstrebt, die Antwort in 1 Minute zu geben, damit möglichst viel Dialog entstehen kann und möglichst viele Fragen beantwortet werden können. Dafür gibt es optische Hilfen. Die Uhren oberhalb der Hammelsprungtüren sowie rechts und links oberhalb der Medienwände zeigen jeweils die verbleibende Restredezeit in Sekunden an. Es gibt zudem ein Lichtsignal. Wenn es Grün leuchtet, ist alles im grünen Bereich. In den letzten 30 Sekunden leuchtet es gelb – da muss man schon ein bisschen aufpassen –, nach dem Ablauf von 1 Minute wird es rot – das alles hat keine politische Bedeutung –, (Heiterkeit) und dann soll man aufhören. So ist das Prozedere. Jetzt haben wir eine ganze Reihe von Fragestellerinnen und Fragestellern. Die beiden ersten sind die Kollegin Kathrin Vogler von der Fraktion Die Linke und Kollege Volker Beck von Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Frau Kollegin Vogler. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Danke, Herr Minister. Ich möchte gleich Ihre Anregung aufgreifen und zur Differenzierung der Debatte beitragen. Ich wüsste gerne, inwieweit sich der Migrationsbericht der Bundesregierung auch mit der Lage von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus osteuropäischen EU-Ländern beschäftigt, die zum Beispiel im Baugewerbe und in der Fleischindustrie häufig im Rahmen von Leiharbeits- und Werkvertragsverhältnissen prekär beschäftigt sind. Leiten Sie daraus Maßnahmen ab, die es zu ergreifen gilt, um die Situation für die betroffenen Menschen zu verbessern? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Minister, bitte. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Frau Abgeordnete, die Antwort ist Nein. Es handelt sich nicht um Analysen über Sozialstrukturen, über Erwerbstätigkeit, über Arbeitslosigkeit oder über Zuwanderung in Sozialsysteme. Das alles wird in diesem Bereich nicht erfasst. Vielmehr geht es um die Frage: Wer kommt, wer geht? Asylbewerber werden statistisch gesondert erfasst. Auch die Qualifizierung mit Blick auf Bildung wird nicht erfasst. Sie sprechen ohne Frage einen sehr wichtigen Punkt an, aber aus dem vorliegenden Migrationsbericht können keine entsprechenden Maßnahmen abgeleitet werden. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Die nächste Frage, Kollege Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, der Bericht enthält durchaus eine differenzierte Aufschlüsselung in Bezug auf Zuwanderungsgründe, Verweildauern und Qualifikation sowie die Frage, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Arbeitsmigranten nach Deutschland einreisen. Die Bundesregierung hat einen Staatssekretärs-ausschuss eingesetzt, der die Frage klären soll, wie man den Missbrauch von Sozialleistungen vermeiden kann. Dazu sollen entsprechende Vorschläge entwickelt werden. -Daher frage ich Sie: Inwiefern gibt die Datenbasis des Migrationsberichtes einen Hinweis darauf – ich habe nichts gefunden –, dass das Problem in relevantem Maße überhaupt besteht? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Beck, ich habe die Zahlen von 2012 genannt und angedeutet, dass es sich mit den Zahlen von 2013 ähnlich verhält. Aus dem sehr positiven Wanderungssaldo bezogen auf Rumänien und Bulgarien, den ich angesprochen habe – an der Spitze steht Polen; aber das ist ein ganz anderes Themenfeld, wie wir beide wissen –, kann man schlussfolgern, dass es an dieser Stelle ein besonderes Thema gibt. Das werden wir uns im Staatssekretärs-ausschuss ansehen. Richtig ist, dass vor der Lösung eine ordentliche Sachverhaltsbeschreibung stehen muss. Dazu gehört das Aufzeigen von rechtlichen Handlungsspielräumen auf nationaler und europäischer Ebene. Das werden wir tun. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Die nächsten Fragesteller sind Kollege Wolfgang Gehrcke sowie die Kolleginnen Martina Renner und Petra Pau von der Fraktion Die Linke. – Kollege Gehrcke, bitte. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sie, Herr Minister, bei diesem Thema auf der Regierungsbank – das ist ein ganz ungewohntes Bild. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Daran müssen Sie sich jetzt gewöhnen. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Ja, Sie auch. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ja. Ich habe mich fast schon umgewöhnt. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Okay. – Ich möchte erfahren, worüber die Bundes-regierung im Zusammenhang mit dem Bericht am Kabinettstisch oder im Umfeld debattiert hat. Zu einem Migrationsbericht gehört ja auch eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der Willkommenskultur im eigenen Land. Ansonsten wäre er sehr einseitig. Hat es eine Debatte über die Willkommenskultur gegeben? Ich frage das voller Sorge, weil mir Ihr Kollege -Ministerpräsident Koch mit seiner Kampagne, bei der man gegen Ausländer unterschreiben konnte, noch gut in Erinnerung ist. Ebenso habe ich die Formulierung „Wer betrügt, der fliegt!“ im Kopf. Dazwischen lag Herr Rüttgers, der in NRW mit der Losung „Kinder statt Inder!“ Wahlkampf gemacht hat. Das war sehr bedrückend und spricht nicht gerade für eine Willkommenskultur. Deswegen lautet meine Frage: Hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Thema Migration mit diesem Thema auseinandergesetzt? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter, Sie haben drei Sachverhalte, die zeitlich ziemlich weit auseinanderliegen, in einen Zusammenhang gestellt. Das wissen Sie selbst. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: -Dauerthema!) Wir haben nicht über Willkommenskultur im engeren Sinne gesprochen. Aber natürlich haben wir über ein paar Entwicklungen geredet. Ein Punkt ist: Ja, die Anreize, die wir in den vergangenen Jahren gesetzt haben – mit denen wollten wir zeigen, dass wir für Zuwanderung offen sind, dass wir insbesondere Zuwanderung von Frauen und Männern wünschen, die sich hier eine Existenz aufbauen, arbeiten und Steuern zahlen wollen, und dass Deutschland besonders attraktiv werden will für Hochqualifizierte –, haben eine relativ gute Wirkung entfaltet. Das ist eine gute Nachricht. Unser Ausländerrecht bietet zwar kein hohes Maß an Übersichtlichkeit – darüber wird vielleicht zu reden sein –, aber die Instrumente wurden im Prinzip richtig genutzt. Das zeigt sich bei den Themen Bluecard, Zuwanderung zu Erwerbszwecken und ausländische Studierende; ich habe das schon angesprochen. Auch wenn viele nicht hier bleiben – ob wir wollen, dass sie hierbleiben, ist ein anderes Thema –, sind sie in gewisser Weise Botschafter Deutschlands. Diese Instrumente werden genutzt. Vieles von dem, was Sie unter dem Begriff „Willkommenskultur“ verstehen, dass man zum Beispiel nicht nur auf den Fluren herumsitzt und schlecht behandelt wird, ist eine kommunale Angelegenheit. Wir müssen daran arbeiten. Aber ich habe nicht ohne Grund zur Differenzierung gemahnt. Wenn wir von den Ausländern, den Zuwanderern, den Asylbewerbern usw. sprechen, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den Bulgaren, den Rumänen!) dann werden wir dem differenzierten Sachverhalt, nämlich dass unser Land auch ein Zuwanderungsland ist, nicht gerecht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank für die Beantwortung. – Die Kollegin Renner, Fraktion Die Linke, die Kollegin Pau, Fraktion Die Linke, und danach die Kollegin Mihalic von Bündnis 90/Die Grünen. Martina Renner (DIE LINKE): Herr Präsident, ich möchte bei diesem Thema bleiben. Hat denn die Bundeskanzlerin oder haben Sie, Herr Dr. de Maizière, in der gestrigen Fraktionssitzung den Versuch unternommen, Teile der CSU von ihrer vorurteilsbeladenen Rhetorik abzubringen? Das frage ich auch vor dem Hintergrund, dass ich der Meinung bin, dass die Aspekte, die Herr Kollege Gehrcke eben angesprochen hat, tatsächlich zusammengehören. Wir haben im Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses festgestellt, dass es in den 90er-Jahren eine Verschränkung von medialer Hetze gegen Flüchtlinge, Verstärkung der politischen Forderungen im Bereich des Zuwanderungsrechts und rassistischer Mobilmachung und Gewalt gab. Wir erleben derzeit die bedauerliche Entwicklung, dass es landauf, landab, in Nord und Süd, in Stadt und Land erneut – ich nenne es jetzt einmal so – eine aufkommende Stimmung gegen die Unterbringung von Flüchtlingen gibt. Deswegen habe ich eine ganz konkrete Frage: Was tun Sie, um diesen Diskurs, der erneut nur Wasser auf die Mühlen dieser rassistischen Propaganda spült, zu unterbinden? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Zunächst möchte ich, weil Sie mich gefragt haben, was wir in der Fraktionssitzung der Union besprochen haben, auf Folgendes hinweisen: Hier findet jetzt die Befragung der Bundesregierung statt. Ich habe nicht die Absicht, aus Fraktionssitzungen der CDU/CSU vorzutragen. Zweitens. Dass Sie die Beiträge der CSU zu der Debatte so qualifizieren, wie Sie es gemacht haben, weise ich zurück. Das wird dem Anliegen der CSU nicht gerecht. (Beifall bei der CDU/CSU) Drittens. Ich weiß, dass, wenn Asylbewerber in unseren Wahlkreisen – in Anführungsstrichen – unterzubringen sind, alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus versuchen, das vernünftig zu machen und gegen manche Vorurteile und gegen manche Protestaktionen, die es in Berlin und anderswo gab, seriös und vernünftig vorzugehen. Alle, die wir hier sind, machen das so, jeder auf seine Weise. Deswegen glaube ich nicht, dass irgendjemand hier im Haus diesen Vorwurf verdient. Sie fragen, was wir tun. Ich sage noch einmal: Am besten reden wir differenziert über die Sachverhalte. Das ist das beste Mittel gegen Vorurteile. Vizepräsident Peter Hintze: Die Frau Kollegin Pau hat als Nächste das Wort. Petra Pau (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, nun erarbeitet man ja solche Berichte nicht, damit man einen Bericht hat, den man ins Regal stellen kann, sondern im Allgemeinen zieht man daraus ja Schlussfolgerungen oder nimmt sich etwas vor. Deshalb interessiert mich, was Sie dazu heute im Kabinett beraten haben, und zwar ganz konkret. Sie haben heute in einer Pressemitteilung erklärt, dass die Bundesrepublik mit den Integrationskursen und sonstigen Integrationsangeboten über eine gute Infrastruktur verfügt. Gleichzeitig hat die Bundesregierung auf eine Anfrage meiner Fraktion vor kurzem mitgeteilt, dass angesichts des zu erwartenden Bedarfs im Haushalt mindestens 15 Millionen Euro für die Integrationskurse fehlen. Planen Sie hier eine Aufstockung, und ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls auch parlamentarische Initiativen zu diesem Thema zu unterstützen? Es geht übrigens nicht nur um Aufstockung in dem Sinne, dass die Integrationskurse besser ausgestattet werden. Ich denke, wir müssen die Mittel auch aufstocken, um die Kursleiter, Lehrer usw. angemessen zu bezahlen. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Frau Abgeordnete Pau, wir haben jetzt nicht umfänglich über Konsequenzen aus diesem Bericht debattiert. Das ist ein Bericht, der jedes Jahr vorgelegt wird. Ich finde, er bietet eine sehr gute statistische Grundlage für viele Debatten, unter anderem die, die Sie führen. Das Parlament ist auch gut beraten, solche Berichte anzufordern. Ein ordentlicher Sachverhalt dient ja auch manchmal der Lösung von Problemen. Wir haben heute im Kabinett nicht über die Integrationskurse diskutiert. Wie Sie wissen, befinden wir uns im Vorfeld einer Haushaltsaufstellung. Das will ich jetzt hier nicht vorwegnehmen. Ich glaube, im Haushalt ist eine Summe von 204 Millionen Euro vorgesehen. Auch das BMAS hat entsprechende Mittel. Ich könnte jetzt lange Erwägungen darüber anstellen, wer dafür eigentlich zuständig ist, was die Länder tun und wie das alles zu behandeln ist. Es gibt, wie Sie wissen, aus dem Bundesrat Anträge, die Berechtigung für den Zugang zu diesen Integrationskursen zu erweitern. All das wird uns beschäftigen, aber nicht heute. Vizepräsident Peter Hintze: Die Kollegin Mihalic, danach die Kollegin Amtsberg, beide Bündnis 90/Die Grünen. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, auch ich möchte auf den Themenkomplex Migration aus Rumänien und Bulgarien eingehen und Sie fragen, ob aus Ihrer Sicht der Migrationsbericht die Grundlage dafür bietet, Einschränkungen der Freizügigkeit vorzunehmen, also Einschränkungen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union gegebenenfalls auch multilateral bzw. außerhalb der EU-Strukturen durchzusetzen, wie es ja auch Ihr Amtsvorgänger gefordert hat. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Nein, und das weise ich auch für meinen Amtsvorgänger zurück. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da gibt es aber Zitate!) Die Freizügigkeit in der Europäischen Union ist ein hohes Gut. Wir achten es und kämpfen dafür, dass es so bleibt. Das Thema, das Sie ansprechen, betrifft die Frage, ob die Freizügigkeit – ich will es einmal neutral formulieren – nicht dazu gebraucht wird, hier eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, hier Menschen zu besuchen und einfach als freier Europäer zu reisen, sondern dazu gebraucht wird, um in Deutschland Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, die es im Heimatland nicht gibt und die allein Anreiz dafür sind, hier das Leben vielleicht besser zu verbringen als in Bulgarien oder Rumänien. Das ist wegen des Wohlstandsgefälles in der Europäischen Union teilweise nicht über Nacht zu ändern. Aber das ist mit der Freizügigkeit, die wir in Europa verteidigen wollen, eigentlich nicht gemeint. Die Sozialsysteme sind national organisiert. Deswegen entsteht hier ein Konflikt – wir werden ja über den Sachverhalt, nach dem Herr Beck gefragt hat, und die Dimension noch genauer reden –, der zumindest in einigen größeren Städten zu nicht unerheblichen Problemen führt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und wie helfen Sie den Städten?) Dieses Problem kann man nicht mit dem Argument: „Wir sind für Freizügigkeit“ leugnen, sondern wir müssen über die Freizügigkeit und den Missbrauch von Freizügigkeit – jedenfalls dann, wenn Menschen nach Deutschland kommen, um hier Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen – ehrlich reden. Das ist keine leichte Aufgabe. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage hat die Kollegin Amtsberg, Bündnis 90/Die Grünen. Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, vielen Dank für Ihren Bericht. – Im Zuge eines weiter gefassten Integrationsbegriffes: Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, die Integrations- und Sprachkurse auch für Asylbewerber zu öffnen, und wenn ja, haben Sie eine zeitliche Vorstellung? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ich habe das in der Antwort auf die Frage der Abgeordneten Pau eben schon angedeutet: Wir kennen diese Anträge; wir prüfen das. Ich sage Ihnen aber auch schnörkellos: Meine persönliche Auffassung ist, dass diejenigen, die sich hier nicht legal aufhalten, auch nicht Teilnehmer von Integrationskursen werden sollten, weil ja das Ziel ihres Aufenthalts in Deutschland gerade nicht die Integration ist. Das war jetzt eine harte Antwort. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch ein Asylbewerber ist während des Verfahrens legal hier!) Was Duldungen und all das angeht, zeigt sich ein differenziertes Bild; das alles weiß ich. So enthält die Koalitionsvereinbarung eine Regelung zum Bleiberecht für langfristig Geduldete; darüber wird zu reden sein. Aber die Auffassung, dass jeder, der hierherkommt, das Ziel von Integrationsbemühungen sein soll, habe ich nicht. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage stellt Kollege Michael Hartmann, SPD-Fraktion, danach folgt Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD): Herr Minister, bei Migration geht es um mehr als um die sogenannten Armutsflüchtlinge, um mehr als um illegale Zuwanderung und um mehr als um die Debatte über Bürgerkriegsflüchtlinge. Sind Sie wie ich der Meinung, dass es im Sinne eines umfassenden Migrationsbegriffs und nach Analyse dieses Berichts für die neue Bundesregierung jetzt und in Zukunft darauf ankommen wird, sich auch mit den Fragen zu beschäftigen, welche Vorteile Deutschland durch Migration genießt, warum so viele Menschen aus anderen Ländern und Kulturen zu uns gekommen sind, was sie uns alles an Wohlstand, an positiver Entwicklung gebracht haben und wie sehr wir sie brauchen, auch im Sinne eines guten gesellschaftlichen Miteinanders? Will die neue Bundesregierung auf diese Debatten einen mindestens genauso großen Schwerpunkt legen wie auf all die anderen unvermeidlichen Diskussionen, die leider auch sehr leicht benutzt werden, um Hetze zu betreiben? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter Hartmann, diese Auffassung teile ich uneingeschränkt. Ich habe auch in meinen einführenden Bemerkungen versucht, das deutlich zu machen. Die Bemühungen im Hinblick auf die Zuwanderung von Hochqualifizierten fruchten. Wir freuen uns über ausländische Studenten, die hier studieren. Es ist, wie gesagt, eine sehr hohe Zahl – unabhängig von der Frage, ob sie bleiben oder nicht und ob wir uns das wünschen sollten oder nicht; das ist eine ganz andere Debatte. Interessanterweise ist auch die Zahl deutscher Studenten, die im Ausland studieren, hoch. Da findet natürlich einiges in Amerika statt, aber auch sehr vieles in Europa, in der EU. Die größte Zahl deutscher Studierender im Ausland findet man in Österreich; jeder von uns weiß, woran das liegt. Von daher glaube ich, dass wir mit Blick auf die Willkommenskultur – davon war die Rede – nicht nur wegen unserer demografischen Entwicklung, sondern auch wegen unserer Tradition als weltoffenes Land, wegen unserer demokratischen Kultur, wegen der Einbindung Europas in die Welt dringend darauf angewiesen sind, dass wir ein weltoffenes Land bleiben und die Zuwanderung so organisieren, dass sie zu Erwerbstätigkeit, zu Fami-liengründungen und auch zu Staatsbürgerschaften führt; das ist ja das nächste Thema.Umso wichtiger ist, dass wir klar adressieren, dass auch Menschen zu uns kommen, die diesem Kriterium nicht entsprechen. Das sind, glaube ich, zwei Seiten einer -Medaille, zwei Seiten einer vernünftigen Zuwanderungs- und Migrationsdebattenkultur in Deutschland. Vizepräsident Peter Hintze: Kollege Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen, und danach noch einmal Kollegin Petra Pau, Fraktion Die Linke. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, ich will Ihnen eigentlich eine Frage zur Staatsangehörigkeit stellen – das tue ich auch gleich –; aber vorher wollte ich klären, ob ich Sie gerade richtig verstanden habe: Sie sprachen vorhin von illegal Hierseienden, die keinen Zugang zu Integrationskursen haben. Es liegt eigentlich in der Natur der Sache, dass der Illegale keinen Zugang zu einem Integrationskurs beantragen wird, – Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Das ist aber beantragt worden – – Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): – weil er ansonsten vermutlich ausgewiesen würde. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Das ist trotzdem beantragt worden: vom Bundesrat. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meinten Sie Personen ohne Aufenthaltserlaubnis? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Beide. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Asylbewerber, der geduldet ist oder dergleichen oder dessen Verfahren läuft, hat zwar noch keine Aufenthaltserlaubnis, ist aber nicht illegal hier. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Beck, der Gesetzesantrag, den ich jetzt meine – ich weiß nicht, ob er aus Hamburg stammt; aber er stammt aus einem Bundesland –, bezieht sich meiner Kenntnis nach auf beides. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Okay; das schaue ich mir dann noch einmal an. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ich auch. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zur Staatsangehörigkeit. Da fand ich eine Information Ihres Berichtes besonders interessant, nämlich dass bei der Einbürgerung inzwischen knapp über 50 Prozent die doppelte Staatsangehörigkeit haben. Die Koalition hat jetzt beschlossen – was ich sehr gut finde –, dass man im Staatsangehörigkeitsrecht künftig auf die Optionspflicht verzichten will. Meinen Sie denn, dass der bürokratische Aufwand, den wir bei der Einbürgerung treiben, um zu klären, ob wir bei jemandem die doppelte Staatsangehörigkeit oder Mehrstaatigkeit hinnehmen, noch lohnt, wenn der Befund lautet, dass bereits über 50 Prozent ohnehin die doppelte Staatsangehörigkeit haben? Wäre es deshalb nicht an der Zeit, zu sagen: „Wir verzichten auf diese Regelung, auch als Teil von Willkommenskultur. Ein anderer Pass steht, wenn alle übrigen Kriterien -erfüllt sind, dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht entgegen“? Falls Sie da meiner Auffassung nähertreten würden: Planen Sie, in diesem Zusammenhang gesetzgeberisch initiativ zu werden? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter Beck, nun haben wir ja nicht mit Ihnen Koalitionsverhandlungen geführt, sondern mit den Sozialdemokraten. Dass das so ist, liegt auch wesentlich an Ihnen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mit den Sozialdemokraten haben wir in den Koali-tionsverhandlungen ein bestimmtes Ergebnis erzielt, das manchen zu weit und anderen nicht weit genug geht; aber so ist das bei Koalitionsvereinbarungen. Wir werden zum Thema Optionspflicht sehr schnell, ohne schuldhaftes Zögern, einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Koalitionsvereinbarung exakt umgesetzt wird. Da ist allerdings etwas zu regeln, was auch administrierbar ist; das weiß ich wohl. Aber insgesamt wird das sehr schnell gehen. Darüber hinausgehende Regelungen werden Sie von uns nicht erwarten können. Sie werden entsprechende Anträge in den Deutschen Bundestag einbringen, über die wir dann debattieren werden. – Diese Antwort hat Sie jetzt aber nicht wirklich überrascht. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin total enttäuscht!) Vizepräsident Peter Hintze: Bitte keine Gegenfragen an die Kolleginnen und Kollegen, sonst wird es kompliziert. (Heiterkeit) Kollegin Pau, danach noch einmal Kollegin Vogler, beide Fraktion Die Linke, und dann Kollege Özcan Mutlu, Bündnis 90/Die Grünen. Petra Pau (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, ich möchte die Gelegenheit nutzen, Sie zu einem Sachverhalt zu -fragen. Gestern hat der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Herr Dr. Manfred Schmidt, in einem Interview mit der Zeitung Die Welt Wiedereinreisesperren gefordert, und zwar – Zitat – „sowohl für Einwanderer in die Sozialsysteme als auch für abgelehnte Flüchtlinge“. Ich gestehe, ich habe mir die Augen gerieben und noch einmal nachgeschaut. Das geht ja selbst über die Forderungen, die wir aus der CSU hören, oder über die Dinge, die Sie im Koalitionsvertrag als Prüfauftrag verankert haben, weit hinaus. Wie beurteilen Sie die Einschätzung des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge? Rechtfertigt die Ablehnung eines Asylantrags oder ein Antrag auf Sozialleistungen aus Ihrer Sicht tatsächlich die Verhängung eines Wiedereinreiseverbotes? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Frau Abgeordnete Pau, ich habe den Wortlaut des -Interviews heute noch nicht lesen können. Wir werden uns bei diesem Thema genau an die Koalitionsvereinbarungen halten. Dazu gehört, eine Regelung zu finden, die europakompatibel ist, die den Missbrauch nach einer Einreise verhindert. Das werden wir prüfen, auch im Staatssekretärsausschuss, und dann entsprechend etwas vorlegen. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin Vogler, Fraktion Die Linke, bitte. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Minister, wir haben uns in der letzten Legislaturperiode hier in diesem Hause schon öfter mit der Situation in Syrien befasst und wissen, dass dort inzwischen mehrere Millionen Menschen auf der Flucht sind; teils sind sie Binnenflüchtlinge, teils flüchten sie in die Nachbarländer. Aus Ihrem Haus, aber auch aus den Landesregierungen hat es immer wieder Zusagen verschiedener Art -gegeben. Dabei ging es um die Möglichkeit syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge, nach Deutschland einzureisen. Deswegen möchte ich Sie an dieser Stelle zum einen -fragen: Welche Zahlen können Sie uns aus dem Migrationsbericht für 2012 diesbezüglich nennen? Zum anderen: Verfügen Sie darüber hinaus vielleicht auch über Zahlen für 2013, sodass Sie uns sagen können, wie sich die angekündigte unbürokratische Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien konkret gestaltet? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Frau Abgeordnete, ich muss nachschauen, ob ich die Zahlen auf die Schnelle finde. – Wie Sie wissen, haben wir unsere Aufnahmebereitschaft für erst 5 000 und dann für insgesamt 10 000 syrische Flüchtlinge erklärt. Nach dem Stand vom 9. Januar sind etwa zwei Fünftel des ersten Kontingents in Deutschland eingetroffen. Wir sind bereit, pro Monat mehr aufzunehmen, und können das auch. Tatsächlich ist es jedoch so, dass die -libanesische Sicherheitsbehörde monatlich weniger Ausreisegenehmigungen im Rahmen der organisierten Gruppeneinreisen erteilt als erwünscht. Außerdem wird von logistischen Schwierigkeiten in der Krisenregion berichtet, etwa dann, wenn die Flüchtlinge vom gefährlichen Norden des Libanon nach Beirut gebracht werden sollen. Hinzu kommt, dass die Bundesländer für die zweiten 5 000 Flüchtlinge großen Wert darauf gelegt haben, dass es sich möglichst um Verwandte von hier lebenden -Syrer handelt, was auch aus humanitären Gründen ein sehr verständliches Anliegen ist. Die Feststellung von Verwandtschaftsverhältnissen dauert aber natürlich eine gewisse Zeit. Ich will hinzufügen, dass darüber hinaus seit Ausbruch des Konflikts rund 25 000 syrische Staatsbürger außerhalb der Aufnahmeaktion nach Deutschland eingereist sind. Jeden Monat gibt es derzeit circa 1 500 neue Asylanträge von Menschen aus Syrien. Ich kann berichten, dass andere europäische Staaten, deren Namen ich jetzt nicht nenne, gesagt haben, sie nähmen 500, 400 oder 300 syrische Flüchtlinge auf. Von daher glaube ich, dass wir uns in der Europäischen Union mit unserem humanitären Engagement für Flüchtlinge aus Syrien sehen lassen können. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na ja!) Vizepräsident Peter Hintze: Der Kollege Mutlu hat die nächste Frage. Bitte. Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, ich habe eine Frage, die in einer Regierungsbefragung sicherlich nicht in aller Ausführlichkeit erörtert werden kann. Nichtsdestotrotz: Welche Konsequenzen ziehen Sie aus diesem Migrationsbericht für den Nationalen Integrationsplan, dessen Umsetzung Sie sich ja in der letzten Legislaturperiode und vermutlich auch in dieser zum Ziel gesetzt haben? Zusammen mit den Bundesländern wollen Sie eine bessere Integration der Menschen gewährleisten, die in unser Land einwandern. Dabei geht es insbesondere um Institutionen des Bildungsbereichs, zum Beispiel die Schulen. Die Kommunen vor Ort müssen die Zuwanderung – egal aus welchen Gründen – irgendwie meistern und sind damit überfordert, fehlende Schulräume, genügend Lehrkräfte und auch muttersprachliches Personal bereitzustellen. Welche Schritte gedenken Sie nach diesem Bericht diesbezüglich einzuleiten, um dem zu begegnen? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter, das ist ein Aufgabenpaket für die ganze Legislaturperiode. Wir fangen dabei nicht bei null an; Frau Böhmer sitzt neben mir, und auch Frau Böhmer hatte Vorgängerinnen. Das Innenministerium, die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und auch alle anderen Häuser arbeiten an diesem Thema, um es voranzubringen. Es nützt nichts, wenn der Bund sagt, die Länder seien für die Schulen zuständig – obwohl es so ist –, und es nützt auch nichts, wenn die Länder sagen, der Bund solle ihnen irgendwie helfen. Wir kommen hier nur voran, wenn wir das gemeinsam tun – jeder in seiner Verantwortung. Der Bund tut hier viel. In den Ländern werden Deutschkurse an Schulen angeboten, die aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Da kann man wirklich fragen, wer hierfür eigentlich zuständig ist. Das machen wir, um die Arbeitsfähigkeit und die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Hier gehen wir verfassungsrechtlich über eine ziemlich große Brücke, aber integrationspolitisch ist das eine sehr wirksame und richtige Maßnahme. Da brauchen wir, glaube ich, keine Nachhilfe. Zur Beantwortung der Frage gehört auch, zu erwähnen, dass die Situation in Deutschland sehr unterschiedlich ist, etwa in Großstädten oder in Kleinstädten. Ich komme aus Sachsen, wo der Ausländeranteil sehr viel niedriger als in anderen Bundesländern ist. Wir haben Städte, in denen die Integration sehr gut funktioniert, und auch Städte, wo es nicht so gut funktioniert. Das hängt auch mit Traditionen, mit Städtebau und Stadtentwicklung zusammen, auch mit Gruppen, die sich in bestimmten Gegenden niedergelassen haben. Das ist eine große Aufgabe. Die Frage ist, ob und in welcher Weise wir den Prozess des Integrationsplans bzw. des Integrationsgipfels fortsetzen. Es spricht viel dafür, dass wir dies tun. Aber geben Sie uns ein bisschen Zeit. Das wird sicher bei unserem Treffen in Meseberg auch ein Thema sein. Ich werde das mit der Kollegin Özo?uz besprechen. Dann werden Sie dazu Vorschläge vorgelegt bekommen. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Als Nächster der Kollege Detlev Pilger, SPD-Fraktion, und dann noch einmal Wolfgang Gehrcke, Fraktion Die Linke. Herr Kollege Pilger. Detlev Pilger (SPD): Herr Präsident! Herr Minister, ich möchte gerne an das anknüpfen, was die Kollegin von Bündnis 90/Die Grünen eben angeregt hat, nämlich Sprachkurse für Asylsuchende. Bei uns in Koblenz lebt eine Gruppe von koptischen Christen, 18 Menschen. Diese sind sehr -daran interessiert, mit der Bevölkerung in Kontakt zu treten und auch niederschwellige Arbeiten zu übernehmen, um sich zu beschäftigen. Dafür sind zumindest geringe Sprachkenntnisse eine Voraussetzung. Ich möchte die Bundesregierung an dieser Stelle -darum bitten, darüber nachzudenken, innerhalb des Gesamtpakets Willkommenskultur Mittel für Sprachkurse bereitzustellen. Diese werden sicherlich kein großes Loch in den Etat reißen. Sie könnten in der Tat ein unterstützendes Moment sein, um für diese Menschen in der Bevölkerung mehr Akzeptanz zu erzielen. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Das war jetzt keine Frage, aber eine Bitte. Ich greife sie trotzdem gerne konstruktiv auf. Natürlich werden wir das prüfen. Aber irgendwo sind die Haushaltsmittel auch begrenzt. Als ich das erste Mal Innenminister war, haben wir darüber schon einmal eine Debatte geführt. Dabei ging es um Fragen der Effektivität und darum, wie groß die Kurse sind und ob sich Träger innerhalb einer Stadt absprechen können, damit man sich das Ganze aufteilt. Ich glaube, damals gab es hier sehr viele Reserven. Ich weiß nicht genau, was in der Zwischenzeit passiert ist. Wir sind uns unserer Verantwortung für die Integrationskurse bewusst. Aber die Bäume wachsen auch nicht in den Himmel. Hier müssen wir eine vernünftige Lösung finden. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Kollege Gehrcke, Fraktion Die Linke. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Herr Minister, ich hatte mithilfe des Auswärtigen Amts – das muss ich dazusagen – die Gelegenheit, einer syrischen Flüchtlingsfrau zu helfen, aus einem Lager in Beirut nach Deutschland zu kommen. Angesichts des Elends in Syrien sind die Zahlen, die Sie hier für Deutschland und für Europa vorgetragen haben, aus meiner Sicht beschämend. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Könnte die Bundesregierung nicht eine Initiative ergreifen, um der Genfer Syrienkonferenz einen humanitären Impuls zu geben, damit die Aufnahmebereitschaft in der EU insgesamt erhöht wird? Würden Sie mit Ihren EU-Partnern über diese Frage nicht intensiver verhandeln wollen? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Der erste informelle Rat der Innenminister findet Ende Januar in Athen statt. Dabei wird dieses Thema -sicherlich eine Rolle spielen. Ich will im Zusammenhang mit Ihrer Frage insbesondere – das weiß ich noch aus meiner früheren Funktion – das Engagement der Länder Libanon, Jordanien und Türkei hier würdigen. Was sie an Flüchtlingslasten tragen, ist international wirklich vorbildlich. Manche EU Staaten – Stichwort „Dublin“ – könnten sich daran ein Beispiel nehmen. Das will ich wirklich einmal sagen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Mit „Dublin“ meine ich jetzt nicht das Land Irland, sondern das Dublin-System, damit hier kein Missverständnis aufkommt. Ich möchte allerdings auch darauf hinweisen, dass sich Deutschland innerhalb der Europäischen Union wirklich vorbildlich verhält. Das ganze Verfahren kommt zwar schleppend in Gang, aber inzwischen haben wir 5 000 Flüchtlinge aufgenommen und werden noch einmal 5 000 Flüchtlinge aufnehmen. Darüber hinaus sind etwa 13 000 Asylbewerber eingereist, pro Monat sind es derzeit circa 1 500. Unser Engagement in dieser Frage kann sich in Europa wirklich sehen lassen. Wir wollen gerne dazu beitragen, dass auch andere zusätzlich Flüchtlinge aufnehmen; das will ich gerne tun und sicher auch Herr Kollege Steinmeier. Das macht man aber am besten nicht, indem man es laut im Deutschen Bundestag fordert, sondern dadurch, dass man das direkt mit den Betroffenen erörtert. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Und nun noch Dr. Karamba Diaby, SPD-Fraktion. Bitte. Dr. Karamba Diaby (SPD): Herr Präsident! Herr Minister, Sie hatten in Ihrem Bericht angedeutet, dass ein großer Teil der Zuwanderung auf Familienzusammenführung beruht, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Wir haben aber immer noch die gesetzliche Regelung, dass die Einwanderung oder die Familienzusammenführung von der Belegung von Deutschkursen im Heimatland bzw. von Deutschkenntnissen abhängig ist. Ich möchte fragen, inwieweit Erkenntnisse im Zusammenhang mit diesem Gesetz vorliegen, bevor die gesetzlichen Regelungen 2005 eingeschränkt wurden, und welchen Einfluss dieses Gesetz auf die Familienzusammenführung hat. Inwieweit gibt es Überlegungen, Verbesserungen zu erreichen? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter, das kann ich aufgrund der Kürze meiner Amtszeit noch nicht sagen. Ich weiß nur, dass der Erwerb von Deutschkenntnissen im Heimatland, insbesondere in der Türkei, für die Integration der dann Hierherkommenden und zur Verhinderung von manchem Missbrauch, insbesondere im Zusammenhang mit jungen Mädchen in der Türkei, ein großer Fortschritt war und die Integration in Deutschland massiv erleichtert hat. Ich weiß auch – das war am Anfang sehr umstritten; wir kennen solche Debatten –, dass es insbesondere in der Türkei bei den Betroffenen – Frau Böhmer nickt; ich hoffe, sie gibt mir recht – als große Ermutigung empfunden wurde – auch als ein Stück Emanzipierung und Unterstützung –, um dann auch in anderer Weise in Deutschland anzukommen und integriert zu werden. Diesen Fortschritt würde ich jetzt ungerne aufgeben, indem wir darauf verzichten. Es ist auch, glaube ich, in der Koalition dazu nichts Entsprechendes verabredet. Familiennachzug funktioniert am besten dann, wenn er eine Familie wirklich zusammenführt und wenn er die Integration derer, die kommen und die schon hier sind, stärkt, statt zusätzliche Probleme zu schaffen. Dafür sollte der Erwerb von Deutschkentnissen in den Heimatländern eine Hilfe sein. Das funktioniert auch überwiegend. Deswegen ist, glaube ich, zumindest das Prinzip richtig. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Wir haben jetzt die Zeit etwas überzogen; aber der Sitzungsvorstand war der Meinung, dass wir uns zu dem Thema der Migration, weil es ein zentrales Thema der deutschen Politik ist, in Ruhe austauschen sollten. Ich danke Herrn Bundesminister de Maizière. Ich frage die Kollegen, ob sie sonstige Fragen zu den Themen der Kabinettssitzung stellen wollen. – Frau Vogler, Fraktion Die Linke. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich weiß nicht, ob sich das Kabinett heute damit beschäftigt hat; deswegen frage ich nach. Gestern hat der zuständige Sachverständi-genausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte der Bundesregierung erneut empfohlen, die sogenannte Pille danach mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Das hatten bereits der Bundesrat sowie die Fraktionen der SPD, der Linken und der Grünen in der letzten Wahlperiode gefordert. Dies würde vielen Frauen große Erleichterung verschaffen, wenn sie schnellen Zugang zu diesem Notfallverhütungsmittel benötigen. Nun ist offensichtlich in der Regierung eine Debatte darüber losgebrochen. Es gibt offensichtlich Widerstand aus der CDU/CSU, den ich eher für ideologisch als wissenschaftlich begründet halte. Deswegen möchte ich fragen, ob Sie darüber gesprochen haben und bis wann die Bundesregierung gedenkt diese wichtige Empfehlung auf dem Verordnungswege in Kraft zu setzen. Vizepräsident Peter Hintze: Für die Bundesregierung antwortet der Staatsminister im Kanzleramt, Herr Dr. Braun. Dr. Helge Braun, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin: Liebe Frau Kollegin, das Thema war heute nicht Gegenstand der Kabinettssitzung, und einen konkreten Zeitplan für etwaige Regelungen der Bundesregierung zu diesem Thema gibt es noch nicht. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Die nächste Frage hat der Kollege Volker Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben in den ersten Tagen dieses Jahres eine lebhafte Diskussion über die Frage erlebt, ob der ehemalige Chef des Bundeskanzleramtes in den Vorstand der Deutschen Bahn AG geht. In diesem Zusammenhang wurde auch vonseiten der Bundesregierung geäußert, dass man sich Karenzzeiten vorstellen könnte. Selbst die Bundeskanzlerin hat, anders als im Fall von Herrn von Klaeden, gesagt, dass sie zu solchen Karenzzeiten rät. Deshalb frage ich: Plant die Bundesregierung nach dem Vorbild der Europäischen Kommission für die ausscheidenden Kommissare eine Regelung, nach der die Anschlussverwendung von Kabinettsmitgliedern künftig durch die Bundesregierung genehmigungspflichtig wird, und an welche Fristen denken Sie in diesem Zusammenhang? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatsminister Dr. Braun. Dr. Helge Braun, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin: Sehr geehrter Herr Kollege, auch das war nicht Gegenstand der heutigen Kabinettssitzung. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danach habe ich nicht gefragt!) Insofern ist bisher noch nicht darüber entschieden, ob es zu einer solchen Regelung kommt. Vizepräsident Peter Hintze: Das Thema Karenzzeiten ist morgen Gegenstand einer Debatte im Deutschen Bundestag, nur zur Information. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das weiß ich! Deshalb wollte ich uns alle kundiger machen!) – Es ist mir klar, Kollege Beck, dass Sie das wissen. Aber ich weiß nicht, ob das alle wissen. Deswegen habe ich das gesagt. Wenn keine weiteren Fragen vorliegen, beendige ich die Befragung der Bundesregierung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Drucksache 18/267 Die ersten Fragen fallen in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder bereit. Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Dr. André Hahn von der Fraktion Die Linke auf: Welche Mitglieder der Bundesregierung werden nach derzeitiger Planung zu den Olympischen Winterspielen 2014 nach Sotschi reisen, und welche Mitglieder der Bundesregierung zu den Paralympischen Spielen 2014? Dann bitte ich den Staatssekretär um die Beantwortung der Frage 1. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Sehr geehrter Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Nach derzeitiger Planung wird der für den Spitzensport zuständige Bundesminister des Innern zu den Winterspielen nach Sotschi reisen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschließen, dass weitere Mitglieder der Bundesregierung nach Sotschi reisen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kollege? Dr. André Hahn (DIE LINKE): Herr Präsident, ich habe eine Nachfrage. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Dr. André Hahn (DIE LINKE): Der Spiegel und andere Medien meldeten am 8. Dezember: Gauck boykottiert Olympische Spiele in Sotschi, um ein Zeichen gegen Menschenrechtsverletzungen und Drangsalierung der Opposition in Russland zu setzen. Am 14. Dezember meldeten Spiegel und andere Medien, dass die Entscheidung Gaucks ein Alleingang des Bundespräsidenten war und dass die Bundeskanzlerin darüber sauer ist und die Entscheidung für falsch hält. – Es fahren nun auch Regierungsvertreter nach Sotschi. Daher lautet meine Nachfrage: Inwieweit stimmen die Pressemeldungen, dass die Bundesregierung die Entscheidung des Bundespräsidenten, nicht zu den Winterspielen nach Russland zu reisen, für falsch hält? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Bundesregierung kommentiert solche Entscheidungen des Bundespräsidenten nicht. Dr. André Hahn (DIE LINKE): Aber anders als der Bundespräsident fahren Vertreter der Bundesregierung nach Sotschi. Habe ich das richtig verstanden? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Richtig. Dr. André Hahn (DIE LINKE): Ich habe eine zweite Nachfrage. Warum fährt seitens der Bundesregierung niemand – zumindest haben Sie das so ausgeführt – zu den Paralympischen Spielen? Warum wird hier eine solche Differenzierung Ihrerseits vorgenommen? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Eine solche Differenzierung nehmen wir nicht vor. Es werden sicherlich auch Mitglieder der Bundesregierung zu den Paralympischen Spielen fahren. Aber Sie haben nach den Olympischen Winterspielen gefragt. Deshalb habe ich nur Ihre diesbezügliche Frage beantwortet. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Der Kollege Beck hat dazu noch eine Frage. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Der will heute viel wissen!) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Menschenrechtsorganisationen in Russland, aber auch die internationalen Organisationen erwarten, dass, wenn Regierungsvertreter nach Sotschi fahren, im Besuchsprogramm oder durch Aktionen zum Ausdruck gebracht wird, dass man mit den Zuständen in Russland, die die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte betreffen – ich nenne als Beispiel nur das Gesetz über die Homopropaganda –, nicht einverstanden ist. Welche Mitglieder der Bundesregierung fahren denn nach Sotschi, und inwiefern stellen sie in ihrem Programm sicher, dass wir nicht Teil der Putin-Festspiele werden, sondern einerseits deutlich machen, dass wir dem Sport unsere Aufwartung machen, und andererseits den Dissens bei dieser Gelegenheit dokumentieren, um uns mit der russischen Regierung nicht gemein zu machen? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Diese Problematik wird bei der Reiseplanung sicherlich eine Rolle spielen und einbezogen werden. Wie ich ausgeführt habe, ist sicher, dass der Bundesinnenminister reist. Inwieweit andere Mitglieder der Bundesregierung reisen, ist noch nicht bekannt. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Zu Frage 1 gibt es keine Nachfrage mehr. Wir kommen jetzt zu Frage 2, ebenfalls vom Kollegen Abgeordneten Dr. André Hahn von der Fraktion Die Linke: Was wird die Bundesregierung tun, um gegebenenfalls auch unabhängig von der Stiftung Deutsche Sporthilfe zu gewährleisten, dass die Leistungen und Ergebnisse der deutschen Sportlerinnen und Sportler der Paralympischen Winterspiele in Sotschi 2014 gleichermaßen gewürdigt werden wie die der Sportlerinnen und Sportler der Olympischen Winterspiele? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Leistungen und Erfolge der paralympischen Sportler werden – genauso wie die der olympischen Sportler – durch individuelle Glückwünsche der Bundeskanzlerin und des Bundesministers des Innern gewürdigt. Prämien an Sportlerinnen und Sportler wie durch die Deutsche Sporthilfe werden von der Bundesregierung nicht gezahlt, da die Bundesregierung nach der geltenden Richtlinie die Förderung der Strukturen und der Verbände sowie des Leistungssportpersonals übernimmt. Die direkte pekuniäre Unterstützung der Sportlerinnen und der Sportler erfolgt durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe im Rahmen der Autonomie des Sports. Um den paralympischen Sport gleichermaßen wie den olympischen Sport zu fördern, hat die Bundesre-gierung auch Prämien für Trainerinnen und Trainer im paralympischen Sport aufgelegt. Der Deutsche Behindertensportverband erhält ebenso wie die Bundessportfachverbände entsprechend dem Leistungssportförderprogramm des Bundesministeriums des Innern und den dazu erlassenen Richtlinien Zuwendungen, um allen am olympischen bzw. paralympischen Sport beteiligten Trainern und Betreuern eine einvernehmlich abgestimmte Erfolgsprämie gewähren zu können. Dies erfolgt unabhängig davon, ob ihre Tätigkeit unmittelbar mit Bundesmitteln gefördert wurde oder wird. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege Dr. Hahn? Dr. André Hahn (DIE LINKE): Ja, sehr gern, Herr Präsident. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte. Dr. André Hahn (DIE LINKE): Die Deutsche Sporthilfe – Sie haben sie eben erwähnt – hatte 2012 einen Etat von 19 Millionen Euro. Davon wurden lediglich 10,6 Millionen Euro tatsächlich für die direkte Sportförderung verwendet, davon nur 8 Prozent für die Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen. Die Sporthilfe ist eine unabhängige Stiftung – Sie haben das eben angesprochen –, aber nicht ohne Grund hat das Bundesinnenministerium einen festen Platz im Aufsichtsrat der Sporthilfe. Tatsache ist, dass es Kritik daran gibt, dass zum Beispiel Goldmedaillengewinner bei den Olympischen Spielen eine Prämie von 15 000 Euro erhalten, jene bei den Paralympischen Spielen aber nur 7 500 Euro, wodurch der Eindruck entsteht, paralympische Medaillen seien nur die Hälfte wert. Dadurch fühlen sich Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen diskriminiert. Dazu meine Nachfrage: Was hat der Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Sporthilfe getan, um eine Gleichbehandlung der behinderten Sportler bei der Förderung durch die Sporthilfe zu erreichen, und sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der mit voraussichtlich 15 Teilnehmern extrem kleinen deutschen Delegation zu den paralympischen Spielen in Sotschi und den aktuellen Rahmenbedingungen für diese Menschen zur Ausübung des Leistungssports? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Diesen Zusammenhang sehen wir nicht. Wir sehen auch keine Benachteiligung. Es wird lediglich in einer anderen Form gefördert. Vizepräsident Peter Hintze: Gibt es weitere Fragen zu dieser Frage? Haben Sie noch eine Nachfrage, Herr Kollege? Dr. André Hahn (DIE LINKE): Ich habe noch eine Nachfrage. Vizepräsident Peter Hintze: Okay. Dr. André Hahn (DIE LINKE): Wäre es theoretisch möglich, dass die Bundesregierung mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt – der Betrag dürfte sich im unteren fünfstelligen Bereich bewegen – die Differenz zwischen den Medaillenprämien bei den Winterspielen in Sotschi ausgleicht, um eine Gleichbehandlung der Medaillengewinner bei den Paralympics zu gewährleisten, und, wenn ja, wäre die Bundesregierung dazu auch bereit? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Momentan ist es so, dass Prämien für die Sportler von der Sporthilfe gezahlt werden, während wir gerade im paralympischen Bereich die Prämien für die Betreuer und Trainer direkt aus dem Bundeshaushalt zahlen. Daran wollen wir entsprechend den Richtlinien festhalten. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Ich sehe zu dieser Frage keine Zusatzfragen. Dann kommen wir zur Frage 3 des Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Fraktion Die Linke: Wie gedenkt die Bundesregierung ihr verbales Lob für das Coming-out von Thomas Hitzlsperger (www.spiegel.de/sport/fussball/bundesregierung-lobt-coming-out-von-thomas-hitzls perger-a-942453.html) in eine praktische Unterstützung für Sportlerinnen und Sportler weiterzuentwickeln, die in Zukunft ihre bislang aus Furcht vor Ausgrenzung, Diskriminierung oder Benachteiligung verheimlichte sexuelle Orientierung öffentlich machen wollen? Ich bitte Herrn Staatssekretär, darauf zu antworten. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Homophobie im Sport muss wie alle anderen Diskriminierungsformen bekämpft werden. Nach Einschätzung des für den Spitzensport zuständigen Bundesministeriums des Innern handelt es sich hierbei allerdings nicht um ein Problem des Sports allein, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Frage. Der Sport hat eine wichtige gesellschaftliche Funktion beim Umgang mit Homosexualität, weil er einen starken Vorbildcharakter hat und in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen hohe Aufmerksamkeit genießt. Gerade wenn sich prominente Spitzensportler wie Nadine Müller und Thomas Hitzlsperger öffentlich zu ihrer Homosexualität bekennen, trägt dies zu einer größeren Akzeptanz bei. Gleichwohl ist der Sport nicht das einzige Feld, auf dem gegen Homophobie vorgegangen werden muss. Die Bundesregierung unterstützt bereits Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Sport. Zu erwähnen ist hier zum Beispiel die von der Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, im Jahr 2011 errichtete Bundesstiftung Magnus Hirschfeld mit ihrem Projekt „Fußball für Vielfalt“ bzw. „Fußball gegen Homophobie“. Dieses Projekt ist mit einer unter anderem von den Bundesministern der Justiz, des Innern und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 17. Juni 2013 unterzeichneten „Berliner Erklärung: Gemeinsam gegen Homophobie. Für Vielfalt, Respekt und Akzeptanz im Sport“ gestartet. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft unterstützt zudem die Initiative der Robert-Enke-Stiftung „Mental gestärkt“. Ferner wirkte die unabhängige Diskriminierungsstelle des Bundes unter anderem an der Broschüre des Deutschen Fußball-Bundes „Fußball und Homosexualität“ im Jahr 2013 mit. Selbstverständlich bleibt ein Coming-out aus Sicht der Bundesregierung eine freiwillige Entscheidung. Es sollte hierbei kein Druck auf die Sportler ausgeübt werden. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank, Herr Staatssekretär. – Herr Kollege Petzold, haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön. Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Herr Präsident, vielen Dank. – Ich möchte es natürlich noch ein bisschen genauer wissen. Ich möchte deswegen nachfragen, inwieweit, mit welchen Maßnahmen und vor allen Dingen in welcher materiellen Höhe die Bundesregierung konkrete Unterstützung geleistet hat. Zum Zweiten: Inwieweit arbeitet das Bundesministerium des Innern mit dem DFB und anderen Sportorganisationen bei diesem Thema konkret zusammen? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wir sehen nicht, dass Thomas Hitzlsperger jetzt besondere Unterstützung braucht; die will er auch gar nicht. Deshalb sehen wir auch keine Notwendigkeit für eine besondere finanzielle Unterstützung. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Nachfrage, Herr Kollege? – Bitte. Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Da meine Nachfrage nicht beantwortet worden ist, frage ich noch einmal: Inwieweit arbeitet das Bundesministerium des Innern mit dem DFB und anderen Sport-organisationen zusammen? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, Sie können antworten. Bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich hatte Ihnen ja bereits bei der Beantwortung Ihrer ursprünglichen Frage gesagt, dass auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und insbesondere die Antidiskriminierungsstelle eng mit dem Deutschen Fußball-Bund zusammenarbeiten. Sie haben beispielsweise die Broschüre „Fußball und Homosexualität“ im Jahr 2013 mit auf den Weg gebracht. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. – Die nächsten Zusatzfragen stellen Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen, und Katrin Werner, Fraktion Die Linke. Bitte, Kollege Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich sage ausdrücklich: Ich finde richtig, was Sie gerade gesagt haben, dass es nämlich nicht nur eine Aufgabe des Sports, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, in allen Bereichen Diskriminierung und Homophobie zu bekämpfen. Insofern frage ich mich, ob die Bundesregierung ihre Hausaufgaben gemacht hat. Es ist immer noch so, dass im deutschen Recht Lebenspartnerschaften benachteiligt werden. Im Koalitionsvertrag steht, dass man das beim Adoptionsrecht auch so belassen will. Wie können Sie glaubwürdig gegen Diskriminierung und Homophobie eintreten, wenn Sie nicht endlich den Vorgaben des Verfassungsgerichts folgen und die Lebenspartnerschaften der Ehe vollständig gleichstellen? Oder hat der Jubel aus der Bundesregierung über das Coming-out von Herrn Hitzlsperger zu einem Einstellungswandel geführt? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wichtig ist, dass wir Homophobie in allen Gesellschaftsbereichen bekämpfen. Die Bundesregierung tut hier alles, damit es in unserer Gesellschaft keine Diskriminierung gibt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie diskriminieren doch auch dabei!) Das ist nicht nur Aufgabe der Bundesregierung, sondern auch Aufgabe der Länder, der Kommunen, aller gesellschaftlich relevanten Gruppen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe nach der Gesetzgebung gefragt, nicht nach den Kommunen!) Nun fragen Sie nach ganz konkreten Gesetzgebungsmaßnahmen im Bereich der Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit anderen Partnerschaften. Meines Erachtens ist die Tatsache, dass es noch Unterschiede gibt, überhaupt keine Rechtfertigung dafür, dass es Homophobie gibt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist Ausdruck von Homophobie!) Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage hat die Kollegin Katrin Werner, Fraktion Die Linke. Bitte. Katrin Werner (DIE LINKE): Danke. – Vielleicht konkretisiere ich die Frage meines Kollegen, bei der es um die finanzielle Unterstützung ging. Dabei ging es auf keinen Fall um die finanzielle Unterstützung des Fußballers Hitzlsperger, sondern es wurde ganz gezielt gefragt, welche finanziellen Mittel die Bundesregierung zur Verfügung stellt. Debatten dazu hatten wir auch schon in der vergangenen Wahlperiode. Ich mache es ganz konkret: Ist die Bundesregierung der Meinung, dass 150 000 Euro pro Jahr für die Antidiskriminierungsstelle ausreichend sind? Sie soll sich nämlich genau mit dem Thema Homophobie – nicht nur im Sport, wie Sie selber sagen – befassen. Sie sagen, dass Sie Erklärungen mit unterschreiben und andere Dinge tun. Aber ich glaube, mit dem Unterschreiben von Erklärungen allein nimmt man sich des Themas nicht genug an, und die Probleme, die es in den vergangenen Jahren gerade bei der Antidiskriminierungsstelle gab, sind auch nicht behoben oder einfach wegzudiskutieren. Von daher ganz konkret: Sind Sie der Meinung, dass 150 000 Euro pro Jahr ausreichend sind, um sich dieses Themas wirklich anzunehmen, sich weiter gegen Homophobie zu positionieren und wirklich etwas umzusetzen? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die gute Arbeit der Antidiskriminierungsstelle zeigt meines Erachtens, dass sie gut ausgestattet ist. Man kann sich natürlich immer darüber unterhalten, ob die Ausstattung noch besser sein könnte, wie in vielen anderen Bereichen auch. Ich bezweifle, dass allein mehr Geld wirklich etwas beim Thema Homophobie bewirken kann. Ich glaube, das muss sich vielmehr in den Köpfen der Menschen abspielen. Deshalb sind solche Vorbilder wie Hitzlsperger auch gut für unser Land. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. Die Frage 4 der Kollegin Da?delen, die Frage 5 der Kollegin Jelpke und die Frage 6 des Kollegen Hunko werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zu den Fragen 7 und 8 der Kollegin Pau. Zur Beantwortung steht weiterhin Herr Staatssekretär Dr. Schröder bereit. Frage 7: Welche Fehleinschätzungen und Defizite bei der Wahrnehmung und Beurteilung der Gefahren durch den Rechtsextremismus hat die Bundesregierung nach Kenntnisnahme des Abschlussberichts des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages der 17. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 17/14600) im Bereich der politischen Verantwortung festgestellt, und welche Konsequenzen hat sie daraufhin für Struktur, Ausstattung und Zuständigkeiten in den Bundesministerien und Bundesbehörden gezogen? Bitte, Herr Dr. Schröder. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung hat diesbezügliche Einschätzungen und Bewertungen unmittelbar nach Bekanntwerden des NSU überprüft. Sie hat nach dem 4. November 2011 insgesamt umfangreiche Konsequenzen aus dem NSU-Komplex gezogen, die sich unter anderem auch auf Struktur, Ausstattung und Zuständigkeiten beziehen. Diese Maßnahmen sind im Abschlussbericht, unter anderem auf Grundlage eines umfassenden Berichts der Bundesregierung an den 2. Untersuchungsausschuss der letzten Wahlperiode, dargelegt. Die Bundesregierung hat die dort beschriebenen Neuerungen konsequent fortgeführt und wird dies auch zukünftig tun. Die im Abschlussbericht niedergelegten Bewertungen des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode nimmt sie ernst. Gleiches gilt für die im gleichen Bericht ausgesprochene Empfehlung, die sich die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag zu eigen macht und deren zügige Umsetzung sie anstrebt. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Pau? – Bitte schön. Petra Pau (DIE LINKE): Danke. – Herr Staatssekretär, wie Sie wissen, sind wir beide Kenner des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses und der gemeinsam formulierten Schlussfolgerungen. In meiner Frage geht es um mehr als um Konsequenzen und Schlussfolgerungen im gesamten Bereich der Sicherheitsarchitektur und des Bereichs, den ich gern „Präventionsarchitektur“ nenne. Mir geht es konkret darum: Was ist beispielsweise im Bundesministerium des Innern, im Bundesministerium der Justiz, gegebenenfalls auch in anderen Bereichen geschehen? Hat man sich mit den im Untersuchungsbericht attestierten Fehleinschätzungen, auch zur Bedrohung für die Demokratie, für Leib und Leben von Bürgerinnen und Bürgern durch Rechtsextremisten, befasst? Hat man so etwas wie eine Fehleranalyse gemacht, herausgefunden, warum sowohl die Spitzen der Häuser, der Bundesministerien, als auch die nachgeordneten Behörden zu solchen Fehleinschätzungen gekommen sind? Wenn ja: Welche Vorkehrungen wurden getroffen, damit das nicht wieder geschieht? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Dr. Schröder, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die konkreten Maßnahmen in Bezug auf die Analysefähigkeit besprechen wir gleich bei Ihrer nächsten Frage. Da geht es darum, dass die Bundesregierung bereits eine Datei für die Bekämpfung des Rechtsextremismus und ein gemeinsames Analyse- und Lagezentrum gegen den Rechtsextremismus auf den Weg gebracht hat. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass die im Untersuchungsausschuss festgestellten Defizite konsequent angegangen werden. Das werden wir in dieser Wahlperiode tun. Viele Dinge sind bereits auf den Weg gebracht worden. Wenn man sich die Liste einmal anguckt, stellt man fest, dass sogar schon die meisten Dinge auf den Weg gebracht worden sind. Was hier noch vor uns liegt, ist die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes mit Regelungen unter anderem zur Stärkung der Zentralstelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Das ist etwas, was in dieser Wahlperiode noch zu erarbeiten ist. Petra Pau (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, ich habe den Eindruck, dass sich ein permanentes Missverständnis in unseren Debatten der vergangenen Legislaturperioden und insbesondere der letzten Legislaturperiode in Ihrer Beantwortung der Frage gerade fortsetzt. Ich frage im Moment nicht nach Strukturveränderungen im Bundesamt für Verfassungsschutz, nicht nach dem Errichten von Dateien usw., sondern ich frage danach, welche Vorkehrungen beispielsweise in Ihrem Haus getroffen wurden, um die Daten, die erhoben werden, tatsächlich so zu analysieren, dass man zu einer zutreffenden Lageeinschätzung, in dem Fall der Einschätzung der Gefährlichkeit von Rechtsextremismus, kommt und notwendige Maßnahmen ergreifen kann. Ich kann es konkret machen anhand der Bilanz, die das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Jahre 1990 bis 2011 vorgelegt hat: In diesem Zeitraum haben nach dieser offiziellen Bilanz Rechtsextremisten 47 Tötungsdelikte verübt, in 1996 Fällen haben sie Brandstiftungen verübt, und es hat 46 Fälle der Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen gegeben. Wir wissen, dass die tatsächlichen Zahlen noch viel höher sind; aber selbst diese Zahlen sind doch beeindruckend. Wir haben im Untersuchungsausschuss fraktionsübergreifend festgestellt, dass trotz dieser Zahlen keine Bedrohung für die Demokratie, für das Gemeinwesen geschlussfolgert wurde. Jetzt möchte ich wissen: Welche Vorkehrungen sind getroffen und was ist gegebenenfalls zur Qualifizierung unternommen worden, dass man nie wieder im Bundesministerium des Innern, im Bundesministerium der Justiz, in der Bundesregierung überhaupt zu einer solchen Fehleinschätzung kommt, obwohl man solche Befunde auf dem Tisch hat? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Alle Maßnahmen, die im Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses als notwendig festgeschrieben wurden, wird die Bundesregierung jetzt auf den Weg bringen. Die meisten Dinge sind, wie gesagt, schon auf den Weg gebracht. Das Bundeskriminalamt überprüft beispielsweise für die Vergangenheit alle ungeklärten Straftaten, um noch einmal zu analysieren, ob es sich nicht doch um rechtsextremistisch motivierte Straftaten handelt. Natürlich machen wir auch im Bereich der Polizeien das, was der Untersuchungsausschuss empfohlen hat: Wir arbeiten daran, dass die Polizeibeamtinnen und beamten noch stärker sensibilisiert werden, auch in Bezug auf Migrationshintergründe, dass Vorverurteilungen verhindert werden und dergleichen mehr. Sie haben ja eingangs explizit gefragt, ob wir die Strukturen ändern. Darauf habe ich Ihnen bereits geantwortet, dass wir das schon durch die Gründung eines entsprechenden Abwehrzentrums getan haben. So stellen wir sicher, dass die unterschiedlichen Informationen, auch aus den Ländern, zusammengeführt werden und keine einzige Information verloren geht, damit wir dann aufgrund des entsprechenden Lagebildes auch im Ministerium die richtigen Schlussfolgerungen ziehen können. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Die beiden nächsten Fragen haben die Frau Kollegin Renner, Fraktion Die Linke, und der Kollege Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte, Frau Kollegin Renner. Martina Renner (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Herr Dr. Schröder, ich hätte eine ganz konkrete Nachfrage. Sie haben gesagt, die meisten Dinge seien schon auf den Weg gebracht. Deswegen noch einmal zu den gemeinsamen Schlussfolgerungen aus dem NSU-Abschlussbericht: Hier ist ja vereinbart worden, dass in Zukunft bei schweren Gewaltverbrechen bis hin zum Mord an Menschen mit Migrationshintergrund verpflichtend durch die Polizeien untersucht werden soll, ob der Tat möglicherweise ein rassistischer oder rechtsextremer Hintergrund zugrunde liegt. Wenn man diesen ausschließen kann, soll das dann ja auch durch die Polizeien nachweisbar in den Akten vermerkt werden. Vor dem Hintergrund Ihrer Aussage, dass alles schon auf dem Weg ist und nur noch kleine Details geklärt werden müssen, meine Frage: Wann wird dieses Thema zum Beispiel auf die Tagesordnung der IMK gesetzt? Die Kooperation mit den Landesinnenministern ist ja hierbei durchaus angezeigt, weil eine solche Maßnahme gemäß den Schlussfolgerungen durchgängig von den Bundespolizeibehörden bis hin zu den Polizeibehörden vor Ort umgesetzt werden sollte. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das ist auch eine Maßnahme, die es noch auf den Weg zu bringen gilt, wie zum Beispiel auch die Überprüfung der Verfassungskriterien zur Statistik politisch motivierter Kriminalität. All das geschieht mit dem Ziel, ein klares Bild zu ermöglichen. Vizepräsident Peter Hintze: Kollege Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen, und danach Kollege Tempel, Fraktion Die Linke. – Kollege Ströbele, bitte. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, wir erinnern uns – jedenfalls die, die im NSU-Untersuchungsausschuss gewesen sind –, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 1999 alle Jahre wieder eine katastrophale Fehleinschätzung geliefert hat, indem es immer wieder fast gleichlautend geschrieben hat, dass es in Deutschland kein Umfeld für terroristische Gruppen im rechten Bereich gebe und dass aus diesem Bereich auch keine Straftaten bekannt geworden seien, dass insbesondere auch keine Straftaten im Zusammenhang mit dem Trio, das zu jener Zeit im Untergrund gewesen ist und das ausdrücklich erwähnt wird, bekannt geworden seien. Welche konkreten Maßnahmen – das ist ja auch die Frage der Kollegin Pau – haben Sie nach einer solchen katastrophalen Fehleinschätzung, die sich Jahr für Jahr fortgesetzt hat, beschlossen, damit es in Zukunft nicht mehr dazu kommen kann? Das ist doch ein alarmierendes Thema. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die erste der beiden wichtigsten Maßnahmen, die wir bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des NSU-Terrors, also noch durch den vorherigen Bundesinnenminister, auf den Weg gebracht haben, gerade zur Verbesserung der Analysefähigkeit, ist die Einrichtung des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums, damit das, was Sie eben beschrieben haben – dass Informationen, die in den Ländern vorliegen, nicht zusammengeführt werden und deshalb das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einer solchen Fehleinschätzung kommt –, nicht noch einmal passiert. Die zweite wichtige Maßnahme ist, dass wir eine entsprechende Datei zur Bekämpfung des Rechtsextremismus brauchen, die analysefähig ist. Auch das haben wir bereits auf den Weg gebracht. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Kollege Tempel, Fraktion Die Linke, bitte. Frank Tempel (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, Sie zielen immer wieder darauf ab, dass Daten und Informationen gefehlt hätten. Ist Ihnen bekannt, dass das BKA am 17. September 2003 an das BMI einen Bericht zum Ermittlungsverfahren gegen Martin Wiese unter anderem wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung schickte, in dem das BKA über rechte Kameradschaften und über Sprengstoff- und Waffenfunde bei Rechtsextremisten in der Bundesrepublik im Zeitraum Januar 2000 bis Ende Juli 2003 berichtet? Für diesen Zeitraum wurden 87 Fälle aufgelistet; in der Aufstellung wurden übrigens nur schussfähige Waffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes aufgeführt. Unter anderem bezieht sich der Bericht des BKA auf das Aktionsbündnis Süd und die sogenannten Bombenbauer in Thüringen. Das heißt, es lagen Fakten vor. Können Sie mir erklären, wie man vor dem Hintergrund dessen damals in den bundesdeutschen Sicherheitsbehörden und auch auf der Leitungsebene des BMI zu der Einschätzung kommen konnte, dass es in Deutschland keine rechtsterroristische Gefahr gibt? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Der Untersuchungsausschuss hat gut herausgearbeitet, dass es an einem realistischen Lagebild fehlte. Deshalb ist man zu diesen Fehleinschätzungen gekommen. Was Sie beschrieben haben, ist ja kein Widerspruch. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Wir kommen dann zur Frage 8 der Kollegin Abgeordneten Pau, ebenfalls zu diesem Themenkomplex: Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Analysefähigkeit der Bundessicherheitsbehörden und der Bundesministerien so weit verbessert, dass die im Laufe der Arbeit des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages der 17. Wahlperiode zutage getretenen offensichtlichen dramatischen Fehleinschätzungen, die unter anderem zum Rücktritt des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz geführt haben, nicht mehr auftreten können, und welche weiteren Maßnahmen sind im Laufe des Jahres 2014 zu erwarten? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich kann zu dieser Frage auf das eben Gesagte verweisen. Speziell die Verbesserung der Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden betreffend sind die Einrichtung des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums, die Einrichtung einer Rechtsextremismusdatei sowie die parallel erwartete Nutzbarkeit der Verbunddatei NADIS der Verfassungsschutzbehörden besonders hervorzuheben. Über weitere Vorhaben wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag im Gesetzgebungsverfahren in der üblichen Weise informieren. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Kollegin Pau. Petra Pau (DIE LINKE): Ich habe noch eine oder gar zwei Fragen, Herr Präsident. Ich versuche es einfach noch einmal: Herr Staatssekretär, ich möchte gerne wissen, welche Schritte im BMI auf Führungsebene eingeleitet wurden, um nachträglich zu analysieren, weshalb man in den Jahren 1998 bis 2011 zu solchen Fehlentscheidungen gekommen ist, und welche Vorkehrungen getroffen wurden, dass das im politisch verantwortlichen Haus nie wieder geschieht, dass man also mit den Daten und Fakten, die Sie erheben lassen, sachkundig umgeht. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wir haben unmittelbar nach Bekanntwerden des NSU-Terrors eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt, die die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen hat. Der Bericht dieser Arbeitsgruppe ist dem Untersuchungsausschuss zugeleitet worden, und der Untersuchungsausschuss hat das dann wiederum in seinen eigenen Bericht mit aufgenommen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? Petra Pau (DIE LINKE): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte, Frau Kollegin Pau. Petra Pau (DIE LINKE): Ich gebe die Hoffnung nicht auf. – Wir sind beide, denke ich jedenfalls, Kenner des Berichts. Natürlich habe ich den Bericht, den die Bundesregierung dem Ausschuss übermittelt hat, entsprechend studiert. Aber Dinge, die dort nicht drinstehen, konnte der Untersuchungsausschuss auch nicht in seinen Bericht schreiben. Im Übrigen konnte er auch nicht belobigen, dass Sie solche Maßnahmen vielleicht schon eingeleitet haben. Deshalb würde ich jetzt gern noch einmal wissen, ob es im Bundesministerium des Innern inzwischen Anstrengungen gegeben hat – und wenn ja, welche Ergebnisse sie haben –, zu einer Neubewertung der Gefährlichkeit des Phänomens Rechtsextremismus und des Rassismus in der Bundesrepublik zu kommen. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Diese Neubewertung wurde bereits vorgenommen, und die Schlussfolgerungen sind im Untersuchungsausschuss getroffen worden. Die Koalition hat sich darauf verständigt, diese Schlussfolgerungen jetzt auch umzusetzen. (Petra Pau [DIE LINKE]: Ich fürchte, wir werden uns darüber noch öfter unterhalten müssen!) Vizepräsident Peter Hintze: Dazu gibt es jetzt Gelegenheit, weil wir noch mehrere Nachfragen haben, und zwar von der Frau Kollegin Renner, Fraktion Die Linke, von Herrn Kollegen Tempel, ebenfalls Fraktion Die Linke, und von Herrn Kollegen Ströbele von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Als Erste Frau Kollegin Renner, bitte. Martina Renner (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, ich habe tatsächlich eine Nachfrage zur Analysefähigkeit. Die Fehleinschätzungen in den entsprechenden Jahren beruhen im Wesentlichen auf drei Bereichen: Erstens hat man den Umgang von Neonazis mit Waffen und Sprengstoff oftmals bagatellisiert. Man hat gesagt: Das sind junge Männer. Es ist in gewissen Szenen eben üblich, so etwas zu haben. Das ist harmlos. Zweitens hat man, auch in den Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, bestimmte militante Netzwerke als subkulturelle Zusammenschlüsse ohne ideologischen und politischen organisatorischen Hintergrund abqualifiziert; ich verweise hier zum Beispiel auf das Netzwerk Blood & Honour. Drittens hat man die internationale Zusammenarbeit der Neonazis überhaupt nicht in den Blick genommen. Das gilt insbesondere für die Möglichkeit, dass Anschläge, wie sie im Ausland bereits stattgefunden hatten – ich erinnere an die Bajuwarische Befreiungsfront in Österreich oder aber an Combat 18 in Großbritannien –, möglicherweise zu Nachahmungseffekten in der Bundesrepublik führen. Ganz konkret: Welche Veränderungen hat es im BMI gegeben, dass insbesondere bei der Analyse die Bereiche Umgang mit Waffen und Sprengstoff, internationale Zusammenarbeit und Netzwerke, die militant ausgerichtet sind, eine andere Bewertung erfahren? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das Entscheidende ist, dass diese neue Datei für den Kampf gegen Rechtsextremismus analysefähig ist. Das heißt, es ist jetzt auch möglich, bestimmte Phänomene dahin gehend zu überprüfen, ob es Überschneidungen in Bezug auf bestimmte Waffen und bestimmte Aufenthaltsorte und dergleichen, zum Beispiel regionaler Art, gibt. Das ist der entscheidende Unterschied und der Vorteil, den wir im Bereich Rechtsextremismus haben. Diese Analysefähigkeit haben wir im Bereich des Terrorismus und in sonstigen Bereichen noch nicht. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Die nächste Frage stellt Kollege Tempel, Fraktion Die Linke, und danach Kollege Ströbele, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Kollege Tempel, bitte. Frank Tempel (DIE LINKE): Danke schön. – Herr Staatssekretär, im Gegensatz zur Linken sind Sie nicht der Meinung, dass man im Bereich Rechtsextremismus auf V-Leute verzichten kann, sondern nur Veränderungen vornehmen muss. Deswegen frage ich: Welche konkreten Veränderungen hat es bis jetzt bei der Auswahl von V-Leuten im Bereich des Rechtsextremismus gegeben? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im Bereich der internen Reorganisation und der Neuorganisation bereits entsprechende Änderungen durchgeführt, auch im Bereich der Auswahl von V-Leuten. Wichtig ist, dass wir es, auch in Zusammenarbeit mit den Ländern, stärker vereinheitlichen. Die V-Leute müssen einheitlich geführt werden, sodass der eine weiß, ob es sich beim anderen um einen V-Mann handelt. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Kollege Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, meine Frage schließt daran an. Auch ich frage nach personellen Konsequenzen. Wir haben alle mitbekommen, dass damals der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz zurückgetreten ist. Deshalb frage ich: Welche personellen Konsequenzen sind damals in Ihrem Hause, also im Bundesinnenministerium, oder im nachgeordneten Bundesamt für Verfassungsschutz – abgesehen davon, dass dieser Präsident des Bundesamtes jedenfalls nicht mehr da war – aus den fürchterlichen Fehleinschätzungen gezogen worden, die dort vorgekommen sind? Es kann ja nicht sein, dass nur der Präsident Konsequenzen zieht, aber andere nicht. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich hier nun nicht zu den Landesämtern für Verfassungsschutz äußern kann. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Bundesamt!) Aber im Bundesamt für Verfassungsschutz hat es eine umfassende Neuorganisation gegeben. Insofern ist Ihre Forderung hier erfüllt worden. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Wir kommen jetzt zu den Fragen 9 und 10 der Kollegin Martina Renner, Fraktion Die Linke. Zunächst Frage 9 der Kollegin Renner: Welche US-amerikanischen Behörden haben im Zeitraum von 1998 bis zum November 2011 deutschen Sicherheitsbehörden welche Informationen und Daten über die Angeklagten im NSU-Prozess – NSU: Nationalsozialistischer Untergrund – vor dem Oberlandesgericht München zur Verfügung gestellt? Ich bitte Herrn Staatssekretär Dr. Schröder um Beantwortung. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich würde diese beiden Fragen gerne im Zusammenhang beantworten, weil sie sich lediglich darin unterscheiden, von wem bestimmte Informationen unter Umständen weitergeleitet wurden. Vizepräsident Peter Hintze: Dann rufe ich zusätzlich Frage 10 der Kollegin Renner auf: Welche US-amerikanischen Telekommunikationsunternehmen haben im Zeitraum von 1998 bis zum November 2012 deutschen Sicherheitsbehörden welche Informationen und Daten über die Angeklagten im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München zur Verfügung gestellt? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Es wird vorausgeschickt, dass eine umfassende Aktenprüfung durch die Bundessicherheitsbehörden und insoweit eine abschließend belastbare Aussage aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war. Erste kursorische Prüfungen führten indes zu folgendem Ergebnis: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass eine Informationsübermittlung im Sinne der Fragestellung und im angefragten Zeitraum durch US-amerikanische Behörden oder US-amerikanische Telekommunikationsunternehmen an deutsche Sicherheitsbehörden, namentlich an das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz oder den Bundesnachrichtendienst, erfolgt wäre. Allerdings ist von US-Seite justizielle Rechtshilfe gewährt worden: Im Rahmen der Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof im NSU-Komplex war Ende Januar 2012 ein Rechtshilfeersuchen zu Benutzerkonten eines Angeklagten bei US-amerikanischen Diensteanbietern bzw. US-Telekommunikationsunternehmen an das US Department of Justice gerichtet worden. Diese Anfrage basierte auf von der Bundesanwaltschaft initiierten Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs. Im Zeitraum von Mai bis September 2012 erfolgten in Beantwortung des Rechtshilfeersuchens entsprechende Datenübermittlungen des US Department of Justice. Die vom US Department of Justice übermittelten Daten sind in die von der Bundesanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren im NSU-Komplex eingeflossen. In der Kürze der Zeit war es jedoch nicht möglich, beim Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München anzufragen, ob das Gericht der Bundesregierung gestattet, die gerichtsanhängigen Informationen dem Parlament zur Verfügung zu stellen. Konkrete Auskünfte zu Art und Inhalt der übermittelten Informationen und Daten können daher auch mit Blick auf die Prozessbefangenheit dieser Informationen derzeit nicht erteilt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat über die Bundesanwaltschaft eine entsprechende Nachfrage beim OLG München veranlasst und wird dem Parlament bei positivem Bescheid des OLG hierzu schriftlich nachberichten. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. – Frau Kollegin Renner hat eine Zusatzfrage. Bitte schön. Martina Renner (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Dr. Schröder, habe ich Sie richtig verstanden, dass lediglich zu dem Angeklagten Ralf Wohlleben eine Datenübermittlung aus den USA im Rahmen der Amtshilfe beantragt wurde? Dann eine Nachfrage: Wieso wurden nach Ihrer Kenntnis nicht auch zu weiteren Angeklagten in diesem Verfahren Daten abgefragt, die möglicherweise bei Telekommunikationsunternehmen oder auch bei Sicherheitsbehörden in den USA vorliegen? Das war meine erste Zusatzfrage. Ich hätte noch eine zweite, Herr Präsident. Vizepräsident Peter Hintze: Ja. – Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das ist Sache der Staatsanwaltschaft bzw. der Gerichte. Dazu kann sich die Bundesregierung nicht äußern. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin Renner. Martina Renner (DIE LINKE): Meine zweite Nachfrage: Lagen den bundesdeutschen Sicherheitsbehörden nicht schon vor der Selbstenttarnung des NSU auch von US-amerikanischen Sicherheitsbehörden inklusive Geheimdiensten möglicherweise Informationen zu Personen aus dem NSU-Terrornetzwerk vor? Hintergrund der Frage ist, dass aus einem Bericht des italienischen Geheimdienstes hervorgeht, dass zum Beispiel der Hauptangeklagte Ralf Wohlleben Kontakte zu militanten Neonazis in Österreich hatte. Es ist ja nicht auszuschließen, dass sich weitere ausländische Geheimdienste mit diesen Terrorbestrebungen hier in der Bundesrepublik beschäftigt haben. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Dazu liegen uns keine Anhaltspunkte vor. Vizepräsident Peter Hintze: Gibt es weitere Fragen zu diesem Komplex? Martina Renner (DIE LINKE): Wenn ich vielleicht eine Bitte äußern dürfte? Ist es möglich, dass ich auf meine Fragen eine schriftliche Antwort erhalte, wenn die abschließende Prüfung stattgefunden hat? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das habe ich Ihnen bereits zugesagt. Martina Renner (DIE LINKE): Vielen Dank. Vizepräsident Peter Hintze: Wunderbar, damit sind die Fragen 9 und 10 der Kollegin Martina Renner behandelt. Wir bedanken uns beim Vertreter des Bundesministers des Innern, Herrn Dr. Schröder, für seine ruhige und gute Beantwortung aller Fragen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Frage 11 des Kollegen Hans-Christian Ströbele wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme bereit. Die Frage 12 des Kollegen Markus Kurth wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 13 der Kollegin Brigitte Pothmer von Bündnis 90/Die Grünen auf: Bis wann plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohns vorzulegen, und wie ist die Position der Bundesregierung zu den geforderten Ausnahmen vom Mindestlohn zum Beispiel für Schüler, Praktikanten, Studenten, Rentner, Saisonarbeitnehmer, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose (bitte auf die im Gespräch befindlichen Gruppen im Einzelnen eingehen)? Bitte, Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Liebe Frau Pothmer, Ihre Frage besteht aus zwei Bestandteilen. Zum ersten Teil Ihrer Frage. Sie können dem Koalitionsvertrag entnehmen, dass verabredet ist, dass das Gesetz zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Selbstverständlich wird rechtzeitig vorher ein Gesetzentwurf erarbeitet und dem Parlament vorgelegt. Im zweiten Teil Ihrer Frage geht es um Ausnahmen beim Mindestlohn. Es ist im Koalitionsvertrag verabredet, dass es Gespräche mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern geben soll und dass diesbezügliche Probleme diskutiert und besprochen werden sollen. Ich will an dieser Stelle der Diskussion nicht vorgreifen. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Pothmer, wären Sie so lieb, aufzustehen, wenn Sie angesprochen werden? Es war ja Ihre Frage. – Sie haben eine Nachfrage. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Kramme, ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Leider war sie nicht sehr ausführlich, deswegen meine Nachfrage. Sie sind sicher darüber informiert, dass die CSU-Landesgruppe in Wildbad Kreuth entschieden hat, bestimmte Gruppen, zum Beispiel Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentner, vom Mindestlohn auszuschließen, weil diese das Geld sozusagen zusätzlich verdienen. Dahinter steckt die sogenannte Zubrot-These. Meine Frage an Sie lautet daher: Ist es aus Ihrer Sicht verfassungsrechtlich und europarechtlich überhaupt möglich, die Zahlung eines Mindestlohnes an den sozialen Status zu knüpfen? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin, bitte. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank. – Wir werden selbstverständlich in die juristische Prüfung einsteigen. Es ist richtig, dass bereits Fragen bezüglich der europarechtlichen Zulässigkeit auftreten. Möglicherweise müssen wir in diesem Zusammenhang über den Aspekt Altersdiskriminierung sprechen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Kollegin Pothmer. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine weitere Zusatzfrage zielt auf die europarechtliche und verfassungsrechtliche Vereinbarkeit in Bezug auf eine Einschränkung beim Mindestlohn ab. Glauben Sie, dass es europarechtlich und verfassungsrechtlich möglich ist, ganze Branchen, wie Taxifahrer, Zeitungszusteller oder auch Saisonarbeiterinnen und -arbeiter, vom Mindestlohn auszuschließen? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Auch diesbezüglich werden wir in die juristische Prüfung einsteigen. Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal darauf verweisen, dass es einen Dialog mit den -Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sprich den Gewerkschaften, geben soll. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In meiner Frage ging es aber nicht um die Akzeptanz der Arbeitgeber und Gewerkschaften, sondern um die europa- und verfassungsrechtliche Seite. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin, das war schon die dritte Zusatzfrage, was eigentlich nicht zulässig ist, aber wir wollen einmal milde darüber hinwegsehen. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war eine Nachfrage, Herr Präsident!) Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank. Ich beantworte das gerne. Das soll kein Problem sein. – Frau Pothmer, ich denke, ich habe Ihre Frage bereits beantwortet. Ich habe darauf verwiesen, dass wir in die verfassungsrechtliche und selbstverständlich auch in die europarechtliche Prüfung einsteigen werden. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Zu diesem Komplex gibt es noch Fragen der Kollegin Vogler, Fraktion Die Linke, und des Kollegen Kurth, Bündnis 90/Die Grünen. – Erst einmal Frau Kollegin Vogler, bitte. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Liebe Frau Kollegin, ich möchte an die zuvor gestellte Frage anschließen und fragen, wann die Bundesregierung plant, die rechtliche Prüfung in Angriff zu nehmen. Da zumindest ein Teil dieser Bundesregierung versprochen hat, dass es ab dem 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland gibt, müssten Sie doch langsam anfangen, rechtlich zu klären, für welche Branchen dieser Mindestlohn gelten soll. Natürlich wäre man damit noch weit weg von einem wirklich flächendeckenden Mindestlohn, von einem gesetzlichen Mindestlohn für alle Branchen, wie er im Wahlprogramm der SPD stand. Aber wenn Sie zumindest den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zeitplan einhalten wollen, müssen Sie dann nicht langsam mal Gas geben? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank für die Frage. Ich verweise noch einmal darauf, dass das Gesetz zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Die Ministerin hat dazu erklärt, dass sie grundsätzlich von keinen Ausnahmen ausgeht. Wir werden im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens – wie bereits erwähnt – den Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern über diesbezügliche Probleme führen. Selbstverständlich werden wir, gegebenenfalls im Zuge der Erstellung eines Gesetzentwurfs, in die verfassungsrechtliche Prüfung einsteigen. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Kollege Kurth, Bündnis 90/Die Grünen. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, wenn man all die in Rede stehenden Ausnahmen berücksichtigt – insbesondere Ihr Koalitionspartner nennt in der Diskussion viele Ausnahmen –, wie viele Millionen Beschäftigte wären dann von einer Ausnahmeregelung betroffen? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank. – Hierzu gibt es selbstverständlich keine Berechnungen, weil über Ausnahmen nicht entschieden wurde. Ich kann nur noch einmal auf die Aussage der Ministerin verweisen, die davon ausgeht, dass es keine Ausnahmen geben wird. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Frau Kollegin Leidig, Sie haben noch eine Frage. – Bitte schön. Sabine Leidig (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, ich möchte nachfragen, ob Sie im Zusammenhang mit dem Mindestlohn prüfen, wie mit Menschen mit Behinderungen umgegangen werden soll, die in Werkstätten für Behinderte beschäftigt werden. Ich frage insbesondere vor dem Hintergrund der entsprechenden UN-Konvention. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Das wird sicherlich ein Diskussionspunkt sein, über den wir im Hause beraten werden. Vizepräsident Peter Hintze: Es kommen weitere Fragen. – Kollege Gastel von Bündnis 90/Die Grünen, bitte. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, ich habe noch eine Frage: Welchen Sinn machen denn mögliche Ausnahmen für Studierende und Rentnerinnen und Rentner? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielleicht ist es sinnvoll, diese Frage denjenigen zu stellen, die die Ausnahmeregelungen in den Raum gestellt haben. Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, dass wir bezüglich der Studierenden sowieso nur eine eingeschränkte Gesetzgebungskompetenz besitzen. Sie wissen, dass die Gesetzgebungskompetenz für Praktika, die in der Studienordnung vorgesehen sind, bei den Ländern liegt. Vizepräsident Peter Hintze: Fragen in der Fragestunde richten sich immer an die Bundesregierung und nicht an Dritte. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Richtig!) Der Kollege Behrens von der Fraktion Die Linke hat noch eine Frage. – Bitte. Herbert Behrens (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, da Sie eine Notwendigkeit erkennen, über mögliche Ausnahmen zu debattieren, sehe ich mich zu der Nachfrage veranlasst, ob Sie selber dabei sind, Beschäftigtengruppen zu identifizieren, bei denen es aufgrund besonders komplizierter Verhältnisse eine andere Regelung geben muss. Wir haben hier schon über eine Reihe von möglichen europarechtlichen, aber auch verfassungsrechtlichen Ausnahmen, die geprüft werden müssen, gesprochen. Haben Sie eine abschließende Liste, welche Themen, welche Beschäftigungsgruppen überhaupt einmal auf den Zettel genommen werden müssen, oder sind wir darauf angewiesen, immer wieder nachzufragen, was mit dieser oder jener Beschäftigtengruppe ist? Gibt es für Sie eine Übersicht, die zeigt, wo besonders hingeguckt werden muss, eine Auflistung, die im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zeigt, wer betroffen sein soll? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin, bitte. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank für die Frage. – Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal darauf verweisen, dass die Ministerin davon ausgeht, dass es zu Ausnahmeregelungen nicht kommen wird. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. Wir sind mit der Frage 13 fertig. Ich rufe die Frage 14 des Kollegen Dr. Fritz Felgentreu, SPD-Fraktion, auf: Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen Arbeitslosigkeit und funktionalem Analphabetismus, von dem in Deutschland schätzungsweise 7,5 Millionen Menschen betroffen sind (vergleiche www.bmbf.de/de/426.php), und wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Agentur für Arbeit, zur Integration in den Arbeitsmarkt notwendige Alphabetisierungskurse nur in Einzelfällen zu finanzieren, gegenüber dem eigenen Anspruch, der Dekade der Alphabetisierung gerecht zu werden? Bitte, Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank. – Es ist selbstverständlich, dass es einen fundamentalen Zusammenhang zwischen der Tatsache, ob jemand schreiben und lesen kann, und seinem Arbeitsmarkterfolg gibt. Es gibt die Studie „leo. – Level-One“, die von 7,5 Millionen funktionalen Analphabeten im erwerbsfähigen Alter ausgeht. Im Rahmen dieser Studie ist festgestellt worden, dass 17 Prozent davon arbeitslos sind. Das ist also eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote. Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2011 auf die Ergebnisse dieser Studie reagiert und mit der Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland Ziele und Maßnahmen beschlossen, um die Zahl erwachsener funktionaler Analphabeten in Deutschland zu reduzieren. Diese Strategie soll ausgeweitet werden. Es gibt dazu Gespräche mit dem federführenden Bundesbildungsministerium. Deshalb können Einzelheiten bezüglich der Strategie an dieser Stelle noch nicht mitgeteilt werden. Selbstverständlich ist es so, dass Arbeitsagenturen und Jobcenter auf der Grundlage der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auch den Erwerb von Grundkompetenzen und Alphabetisierung unterstützen können. Sie können diesbezüglich auf Angebote des Bundes, der Länder und der Kommunen zurückgreifen. Es bleibt aber natürlich auch festzuhalten, dass die originäre Verantwortung für Alphabetisierung nicht bei der Bundesagentur für Arbeit, sondern insbesondere bei den Ländern und bei den Kommunen liegt. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Eine Nachfrage, Herr Kollege Dr. Felgentreu? Bitte. Dr. Fritz Felgentreu (SPD): Selbstverständlich wird niemand infrage stellen, dass die Verantwortung für die Alphabetisierung, insbesondere in der Phase von Kindheit und Jugend, bei den Ländern bzw. bei den Kommunen liegt. Die Frage ist: Was macht man mit Langzeitarbeitslosen, die ein dauerhaftes Vermittlungshindernis haben, weil sie nicht lesen und schreiben oder nicht richtig lesen und schreiben können? Welche Auffassung vertritt hier die Bundesregierung? In welcher Verantwortung sieht sie hier die Jobcenter und die Arbeitsagentur? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank. – Selbstverständlich gibt es auch eine Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit. Es gibt die Möglichkeit, über die Arbeitsmarktinstrumente entsprechende Maßnahmen zu fördern. Zahlenmaterial dazu existiert leider nicht. Aber, wie gesagt: Selbstverständlich gibt es diese Verantwortung. Sie wissen, dass im Koalitionsvertrag verabredet worden ist, sich in besonderer Weise um Langzeitarbeitslose, insbesondere im Rahmen eines Bundesprogramms mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, zu kümmern. In diesem Zusammenhang wird man sich natürlich auch mit den bei Langzeitarbeitslosen vorhandenen multiplen Hindernissen befassen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Dr. Felgentreu? Dr. Fritz Felgentreu (SPD): Vielleicht nur noch eine kurze Frage. Inwieweit will sich denn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Bekämpfung des Analphabetismus zu einem eigenen Anliegen machen? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Selbstverständlich macht sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dieses Anliegen auch zu einem eigenen Anliegen. Wir sind in die Gespräche mit dem Bundesbildungsministerium integriert. Selbstverständlich wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch eigene Vorschläge unterbreiten. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Dann kommen wir zur Frage 15 der Kollegin Walter-Rosenheimer: Inwiefern hält die Bundesregierung die öffentlich angestoßene Debatte über die sogenannte Armutszuwanderung aus europäischen Ländern für geeignet, um die Bemühungen des Förderprogramms MobiPro-EU zu stärken, durch das Jugendliche aus Ländern der Europäischen Union mit hoher Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland willkommen geheißen werden sollen, und wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, dass Slogans wie „Wer betrügt, der fliegt“ den betroffenen Jugendlichen, die nicht zuletzt auch zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland angeworben werden sollen, ein Bild der Willkommenskultur in Deutschland vermitteln? Bitte, Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank. – Die Bundesregierung hat auch heute wieder zum Ausdruck gebracht, dass die Freizügigkeit in der Europäischen Union eine der wichtigen Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses und natürlich eine der wichtigen individuellen Freiheiten des EU-Bürgers ist. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die im Einklang mit den Verträgen nach Deutschland kommen und sich hier aufhalten, sind selbstverständlich willkommen. Allerdings macht die steigende Inanspruchnahme des Förderprogramms MobiPro-EU deutlich, dass dies den europäischen Jugendlichen gleichermaßen sehr bewusst ist. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Frau Kollegin? Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte. Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ich habe eine Zusatzfrage. Sie haben schon erwähnt, dass die Anzahl der Jugendlichen und jungen Menschen, die das Förderprogramm in Anspruch nimmt, steigt. Haben Sie dazu Zahlen? Wie viele sind das? Wie läuft das? Wie haben Sie geplant, dieses Programm weiterzuführen? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Diese Frage kann ich Ihnen an dieser Stelle heute nicht beantworten. Wir müssten diese Zahlen im Ministerium heraussuchen. Wir können sie Ihnen allerdings schriftlich zukommen lassen. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte schön. Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Zahlen zukommen ließen. Haben Sie irgendwelche Pläne? Wird darüber diskutiert, die Willkommensstruktur zu verändern oder vielleicht auch etwas zu tun, um den Eindruck, der in Europa entstanden ist, zu verändern? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich gestatte mir, freundlich darauf hinzuweisen, dass die Bundesministerin für Arbeit und Soziales seit dem 17. Dezember 2013 im Amt ist. Wir sind derzeit im Haus primär mit dem Gesetzgebungsvorhaben zur Rente, aber selbstverständlich auch mit dem Vorhaben zum Mindestlohn beschäftigt, sodass noch keine Gelegenheit da war, über dieses Thema im Detail zu diskutieren. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Wir kommen dann zur Frage 16 des Kollegen Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen: Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung es für angemessen, für zwei inhaltliche Fragestellungen („Zu klären ist, welchen Anspruch auf welche Sozialleistungen Zuwanderer in Deutschland haben. Auch benötigen die Kommunen für die Integration ärmerer Zuwanderer möglicherweise Unterstützung, weil sie dies allein nicht leisten können.“ Vergleiche www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/01/2014-01-08-sts-ausschuss-zuwanderung-eingesetzt.html) einen Staatssekretärsausschuss zur Zuwanderung unter Beteiligung von elf Bundesministerien einzurichten, und beabsichtigt sie, dies bei Fragestellungen ähnlicher Komplexität künftig regelmäßig zu tun? Frau Staatssekretärin, bitte die Antwort. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Lieber Volker Beck, ja, wir halten die Einrichtung eines Staatssekretärsausschusses an dieser Stelle selbstverständlich für angemessen, und das ganz einfach vor dem Hintergrund, dass das Themengebiet komplexer ist, als man auf den ersten Blick vielleicht gedacht hat. Es sind diverse Zuständigkeiten betroffen. Beispielsweise würde man zunächst sicher nicht denken, dass das Landwirtschaftsministerium betroffen ist; es ist aber betroffen, und zwar wegen der Saisonarbeit. Beispielsweise würde man wahrscheinlich nicht darüber nachdenken, ob das Finanzministerium betroffen ist; es ist aber betroffen, und zwar wegen des Kindergeldes. Auch das Verkehrsministerium ist betroffen, unter anderem wegen der Fortschreibung des Programms „Soziale Stadt“. Es ist sicherlich so, dass von der Armutszuwanderung durch Bulgaren und Rumänen nur einzelne Kommunen betroffen sind. Es ist allerdings auch so, dass diese Kommunen sicherlich in besonderem Maße Hilfestellung brauchen. Auch deshalb setzt sich dieser Staatssekretärs-ausschuss zusammen. Ob es künftig derartige Staats-sekretärsausschüsse zu anderen Themen geben wird, ist natürlich eine Frage des Einzelfalls und wird dann zu entscheiden sein. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Nachfrage des Kollegen Beck. – Bitte. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gestatten Sie mir, dass ich angesichts des Auftrages dieses Ausschusses trotzdem ein bisschen erstaunt bin. Denn da steht so etwas wie: Zu klären sei, welchen Anspruch auf welche Sozialleistungen Zuwanderer in Deutschland haben. Dazu genügt übrigens ein Blick auf die Webseite der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland; da ist das alles haarklein aufgeschrieben. Vielleicht nimmt der Staatssekretärsausschuss das ja als Arbeitsgrundlage. Ich frage mich trotzdem, was diese Veranstaltung soll. Mir kommt es ein bisschen so vor, als ob das ein Resonanzboden für bestimmte Kampagnen von an der Koalition beteiligten Parteien ist – Ihre Partei ist damit nicht gemeint –; denn alles, was angeblich strittig ist, wurde erklärt. Ich würde gerne wissen, ob Sie die Auffassung der Europäischen Kommission, die diese am 10. Januar dieses Jahres veröffentlich hat, teilen. Unter der Überschrift „Klarstellung: Deutschland muss nicht allen arbeitslosen EU-Bürgern hierzulande Sozialhilfe zahlen“ wurde ganz klar aufgerissen, dass unser deutsches Recht im Grundsatz mit dem europäischen Recht übereinstimmt, was die Dreimonatsregelung, die Gruppe derjenigen, die bis zu fünf Jahre hier sind, und die Gruppe derjenigen, die länger als fünf Jahre hier sind, angeht. Außerdem wurde deutlich gemacht, dass sich die Kritik, die gerade in dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof geäußert wurde, eigentlich nur darauf bezieht, dass man pauschal vorgeht, also ohne Einzelfallprüfung und ohne zu prüfen, warum jemand plötzlich in Not geraten ist, obwohl er zuvor nachweisen konnte, dass er – weshalb er in Deutschland ja überhaupt erst eine Aufenthaltsberechtigung als EU-Bürger bekommen hat – über die notwendigen Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts verfügt. Das wird da kritisiert. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, welche Frage Sie überhaupt klären wollen; schließlich liegt alles auf dem Tisch, und ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Beck, in Ihrer Fragestellung zitieren Sie selbst aus der Begründung für die Einsetzung des Staatssekretärsausschusses: Auch benötigen die Kommunen für die Integration ärmerer Zuwanderer möglicherweise Unterstützung, weil sie dies allein nicht leisten können. Damit ist die ergänzende Fragestellung, die sich im Rahmen des Staatssekretärsausschusses stellt, letztlich beantwortet. Soweit Sie die Frage stellen, ob die Bundesregierung die Meinung der Europäischen Union teilt, kann ich nur auf die bestehende Gesetzeslage und die diesbezügliche Auslegung durch Gerichte verweisen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das möchte ich jetzt doch genauer wissen. Weicht denn Ihrer Ansicht nach die Gesetzeslage bzw. die Auslegung durch die Gerichte von dem ab, was die Europäische Kommission uns mitgeteilt hat, sieht also die Bundesregierung Bedarf, auf die Europäische Kommission einzuwirken, in dieser Frage eine andere Position einzunehmen? Oder hält die Bundesregierung diese Position für angemessen und teilt sie? Wie begründen Sie Ihre Haltung? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Im Koalitionsvertrag ist diesbezüglich kein Handeln vorgesehen. Vizepräsident Peter Hintze: Sie dürfen gleich stehen bleiben, Herr Kollege Beck; denn auch die nächste Frage, die Frage 17, ist von Ihnen gestellt: In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den vor deutschen Gerichten verhandelten Fällen, in denen es um den Ausschluss von Unionsbürgern von Arbeitslosengeld (ALG) II gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) geht, Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus den Staaten betroffen, die ab dem Jahr 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, und wie viele der vor deutschen Gerichten verhandelten Fälle, in denen es um den Ausschluss von Unionsbürgern von ALG II gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB II geht, sind auf den von der Bundesregierung eingelegten Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeübereinkommen zurückzuführen? Auch hier steht wieder die Frau Staatssekretärin zur Beantwortung bereit. Bitte schön. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Lieber Herr Beck, derzeit befassen sich mehrere Gerichte mit der europarechtlichen Zulässigkeit der in § 7 SGB II vorgesehenen Leistungsausschlüsse für Ausländer. Dabei geht es allerdings um unterschiedliche Sachverhalte. Betroffen sind sowohl Bürger aus Staaten, die der Europäischen Union vor dem Jahr 2004 beigetreten sind, als auch Bürger aus Staaten, die der Europäischen Union nach 2004 beigetreten sind. Eine Statistik nach Nationalitäten wird nicht geführt. Vizepräsident Peter Hintze: Nachfrage, Herr Kollege Beck? Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben den zweiten Teil meiner Frage unbeantwortet gelassen; er liegt Ihnen schriftlich vor. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Diesbezügliches Zahlenmaterial liegt uns in gleicher Weise nicht vor. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Würden Sie aber bestätigen, dass ein Teil der europarechtlichen Probleme, die wir haben, durch den Vorbehalt, den Deutschland beim Europäischen Fürsorgeübereinkommen geltend gemacht hat, entstanden ist, dass da ein Zusammenhang besteht, dass wir uns das Problem juristisch ein Stück weit selbst geschaffen haben? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Das kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten. Statistisches Zahlenmaterial liegt uns, wie gesagt, nicht vor. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war jetzt eine Frage zu juristischen Hindernissen, die da im Weg stehen, keine quantitative Frage. Könnten Sie vielleicht im Nachgang zu dieser Fragestunde Ihr Haus bitten, mir das schriftlich zukommen zu lassen? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ja, das können wir sicherlich so machen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist sehr freundlich!) Vizepräsident Peter Hintze: So, das war eine leichte Überdehnung des Fragerechts; aber da es zur Befriedung dient, haben wir das einmal zugelassen. Frau Kollegin Pothmer dazu noch. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, im Kontext dieser Debatte ist deutlich geworden, dass die zur Verfügung stehenden ESF-Mittel, die zur Integration von Arbeitsuchenden zur Verfügung stehen, bei weitem nicht ausgeschöpft werden. Was will die Bundesregierung tun, um das Potenzial, das vorhanden ist, um insbesondere den Kommunen, die in Schwierigkeiten sind, zu helfen, zukünftig auch auszuschöpfen? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielleicht ist der genannte Staatssekretärsausschuss hilfreich? Wir werden das Thema dort sicherlich diskutieren. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben jetzt meine Frage mit einer Gegenfrage beantwortet. Wir sind gerne bereit, unsere Kompetenz in dieser Frage mit einzubringen. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass wir als BMAS das Thema sicherlich im Staatssekretärsausschuss besprechen werden. Vizepräsident Peter Hintze: So, das war die Frage 17. Sie hat sich ein bisschen dynamisch entwickelt; aber wir haben das alles einmal so stehen lassen. Ich rufe die Frage 18 der Kollegin Corinna Rüffer, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Welche rechtliche Stellung und welche Befugnisse wird die designierte Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, vor dem Hintergrund, dass sie kein Mitglied des Deutschen Bundestages ist, innerhalb der Bundesregierung und gegenüber dem Parlament haben? Frau Staatssekretärin steht zur Beantwortung bereit. Bitte. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Danke. – Die Bestellung der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen setzt nicht voraus, dass die beauftragte Person Mitglied des Bundestages ist. Das ergibt sich aus § 14 des Behindertengleichstellungsgesetzes. Mit Frau -Bentele wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Sie fragen des Weiteren nach der rechtlichen Stellung und den Befugnissen der Behindertenbeauftragten. Auch hierzu gibt es eine gesetzliche Regelung, nämlich den § 15 BGG. Selbstverständlich wird hiervon nicht abgewichen werden. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Nachfrage, Frau Kollegin Rüffer? Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Erst einmal herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der Frage, und natürlich habe ich auch noch Rückfragen zu diesem Thema. Die Behindertenbeauftragte wird die Aufgabe haben, Bewusstsein für die Belange Behinderter zu wecken, für ihre besonderen Nöte, Sorgen und Lebenssituationen. Nun stellt sich natürlich die Frage, wie Frau Bentele dieser Aufgabe nachkommen kann. Eine ganz konkrete Frage in diesem Zusammenhang ist: Wird sie das Recht haben, vor diesem Parlament zu sprechen, was ihr in ihrer Funktion natürlich sehr weiterhelfen würde? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herzlichen Dank. – Frau Bentele verfügt als unmittelbar Betroffene natürlich über eine entsprechende Lebenserfahrung. Sie hat es als Mensch mit einem Seh-handicap geschafft, Abitur zu machen und zu studieren, und sie hat zwölf paralympische Medaillen gewonnen. Ich denke, das ist hinreichend Beleg für ihre Qualifikation und auch für die Überzeugungskraft, die sie bei solch einer Aufgabe haben muss. Bezüglich der Berechtigung, im Parlament zu reden: Das ist eine Frage, die anhand des § 15 BGG zu beantworten ist. Ich kann Ihnen das aber aus dem Stegreif nicht beantworten; das müssen wir ebenfalls über das Haus klären lassen. Aber wie gesagt: Das ist natürlich kein neuer Sachverhalt. Der bisherige Behindertenbeauftragte war ja zumindest zeitweise auch nicht Mitglied des Bundestages. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Nachfrage dazu? Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber selbstverständlich. – Ich will erst einmal klarstellen: Wir stellen die Qualifikation von Frau Bentele in keiner Weise infrage. Insofern war der erste Teil der Beantwortung jedenfalls für mich unnötig. Ich möchte gerne, dass die Antwort darauf, welche Rechte sie haben wird – unter anderem, ob sie das Recht haben wird, vor dem Parlament zu sprechen –, nachgereicht wird. Zu einem zweiten Punkt frage ich sicherheitshalber noch einmal nach: Sie haben gesagt, Sie werden einen Arbeitsvertrag mit ihr abschließen, das heißt, die Funktion wird nicht ehrenamtlich ausgeführt werden. Zu diesem Arbeitsvertrag hätte ich gerne noch nähere Informationen. Welche rechtliche Grundlage wird dieser haben? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Er basiert auf der gleichen rechtlichen Grundlage wie der bisherige Arbeitsvertrag mit Herrn Hüppe. Bezüglich der Rechte der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen kann ich nur noch einmal auf die Regelung des § 15 BGG verweisen. Wir stellen Ihnen die entsprechende Kommentierung hinsichtlich der Rechte im Parlament selbstverständlich gerne zur Verfügung. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben die Frage nicht beantwortet! Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Doch. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie lautete konkret: Wird sie ehrenamtlich arbeiten oder nicht? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Nein. Die Frage habe ich beantwortet. Es steht dort ein Arbeitsvertrag im Raum – wie in der Vergangenheit bei Herrn Hüppe auch. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Rüffer, ich bitte Sie höflichst, nicht einfach selbst das Wort zu ergreifen, auch wenn Sie mit der einen oder anderen Antwort der Bundesregierung nicht ganz einverstanden sind, was im parlamentarischen Diskurs schon einmal vorkommen kann. Ich rufe die Frage 19 der Kollegin Rüffer auf: Aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung entschieden, die Position nicht mit einer Abgeordneten zu besetzen? Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Das Kabinett hat heute der Ernennung von Frau -Bentele zur Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zugestimmt. An dieser Stelle auch einen herzlichen Glückwunsch meinerseits. Frau Bentele hat mit ihren herausragenden sportlichen Leistungen sowie ihrem bisherigen Ausbildungs- und Berufsweg gezeigt, was Menschen mit Behinderung erreichen können. Durch ihr Vorbild kann sie als Beauftragte der Bundesregierung im Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung sicherlich weitere Hürden einreißen. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Nachfrage dazu? Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, sehr gerne. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist alles unbenommen, und ich möchte noch einmal betonen, dass es hier nicht darum geht, die Qualifikation von Frau Bentele infrage zu stellen. Wir sagen ganz deutlich, dass wir es gut und längst überfällig finden, dass der oder die Behindertenbeauftragte selber ein Mensch mit Behinderung ist. Viele Leute haben teilweise jahrzehntelang professionell in diesen Strukturen, in Verbänden usw. gearbeitet. Das ist etwas, was Frau Bentele nicht vorzuweisen hat. Warum haben Sie sich trotzdem für sie entschieden? (Manfred Grund [CDU/CSU]: Das wird langsam peinlich!) Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Weil ihr Lebensweg nach Auffassung der Bundes-regierung ein ganz besonderer ist. Es ist sehr selten, als vollständig blind geborener Mensch Abitur zu machen, ein Studium zu absolvieren und derart herausragende sportlerische Leistungen zu zeigen. Ich denke, all das belegt, welcher Ehrgeiz bei Frau Bentele vorhanden ist. Davon abgesehen: Sie war in der Vergangenheit politisch aktiv. Ich verweise darauf, dass sie Mitglied des Kompetenzteams von Herrn Ude bei der Wahl in Bayern war. Auch das belegt sicherlich, dass sie in die Thematik eingearbeitet ist. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage? Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich wüsste gerne, warum Sie Frau Benteles Vorgänger, Hubert Hüppe, nicht erneut benannt haben. Auch er hat sich große Verdienste erworben. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Die Ministerin hat sich für eine ganz besondere -Persönlichkeit der Bundesrepublik Deutschland entschieden. Vizepräsident Peter Hintze: Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Kollegin Griese, SPD-Fraktion. Kerstin Griese (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, ich will angesichts des etwas eigenartigen Tons der bisherigen Fragen im Namen meiner Fraktion ausdrücklich würdigen, wie sehr wir es anerkennen, dass die Ministerin Frau Bentele als Behindertenbeauftragte vorgeschlagen hat, und möchte Sie bitten, noch einmal darzulegen, wie Sie es geschafft haben, dass zum allerersten Mal eine Persönlichkeit Behindertenbeauftragte ist, die selber von einer Behinderung betroffen ist und die, wie wir alle wissen, der Öffentlichkeit durch herausragende Leistungen bekannt geworden ist. Meine Frage ist ferner, wie Sie die Vorbildwirkung in einer solchen Funktion einschätzen, wenn sie ein selbst betroffener Mensch wahrnimmt. Das verbinde ich mit einem ausdrücklichen Glückwunsch zu dieser guten -Entscheidung und mit den besten Wünschen für Frau Bentele für dieses Amt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin, bitte. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Wir haben schlichtweg die Möglichkeiten des BGG genutzt, haben abgewogen und sind zu der Entscheidung gekommen, dass eine externe Besetzung sinnvoll ist. Wir sind der festen Überzeugung, dass jemand, der selbst Handicaps aufweist, auf ganz andere Art und Weise Einschränkungen, beispielsweise in Bezug auf die Barrierefreiheit, wahrnimmt und in ganz besonderem Maße dafür sensibilisiert ist, welche gesellschaftlichen Veränderungen erforderlich sind. All das spricht dafür, eine unmittelbar Betroffene zu benennen, und nicht -einen Angehörigen von Betroffenen, wie es in der Vergangenheit häufig der Fall war. Ich will nur noch einmal unterstreichen: Frau Bentele weist mit Blick auf diese Position einen exzellenten Lebensweg auf. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Damit bedanken wir uns bei Frau Staatsekretärin Kramme und kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth zur Verfügung. Die Fragen 20 und 21 der Abgeordneten Höhn werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 22 des Kollegen Abgeordneten Harald Ebner, Bündnis 90/Die Grünen: Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass sich der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Honig-Richtlinie ausgesprochen hat, da dessen Umsetzung im Widerspruch zum sogenannten Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofes stünde, weil infolge der Änderung Honig ab 0,1 Prozent GVO-Pollenanteil – GVO: gentechnisch veränderte Organismen – keinerlei Kennzeichnungspflicht unterworfen wäre, und falls die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, wie gedenkt die Bundesregierung dann die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu wahren, die keinen Honig mit GVO-Pollen kaufen möchten? Frau Staatssekretärin, ich bitte um Ihre Beantwortung. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege Ebner, ich beantworte Ihre Frage gern wie folgt: Deutschland hat bei den Ratsverhandlungen zu der vorgesehenen Klarstellung im Kommissionsvorschlag, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil des -Honigs und keine Lebensmittelzutat ist, vor allem aus folgenden Gründen Zustimmung signalisiert: Bei Honig handelt es sich rechtlich und tatsächlich um ein Monoprodukt ohne Zutaten. Pollen ist ein natürlicher Bestandteil des Honigs und Honig ein reines Naturprodukt. Die EU-Honig-Richtlinie und der für den internationalen Handel wichtige Honig-Standard, der Codex Alimentarius, bestimmen daher, dass Honig keine Zutaten hinzugefügt werden dürfen. Zudem wird der Nachweis der Sortenreinheit von Honig insbesondere über die -Bestimmung des Pollenspektrums geführt. Dies setzt voraus, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig und keine Zutat ist. Mit dem Kommissionsvorschlag wird die gegenwärtige Praxis in allen EU-Mitgliedstaaten, wonach Pollen, einschließlich gentechnisch veränderter Pollen, im Honig nicht gekennzeichnet wird, rechtlich abgesichert. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer. Außerdem ist eine Kennzeichnung von Honig mit gentechnisch verändertem Pollen in der Praxis nicht umsetzbar. Auch wegen der extrem geringen Mengen, um die es sich hier handelt, gibt es keine Analysemethode, um zuverlässig den Anteil von gentechnisch verändertem Pollen am Gesamtpollen zu ermitteln. Auch bei allen anderen Lebensmitteln werden geringfügige Spuren von zugelassenen gentechnisch veränderten Stoffen nicht gekennzeichnet. Mit dem Kommissionsvorschlag wird der Honig ebenso behandelt. Selbst bei Lebensmitteln, die das Siegel „Ohne Gentechnik“ tragen, werden in der Kontrollpraxis der Länder geringfügige Spuren von gentechnisch veränderten Stoffen von bis zu 0,1 Prozent akzeptiert. Das Plenum des Europäischen Parlaments stimmt -voraussichtlich am 15. Januar, also ungefähr zeitgleich mit unserer heutigen Debatte, über den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Honig-Richtlinie und die vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments vorgelegten Änderungsanträge ab. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Eine Nachfrage, Kollege Ebner. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Frau Staatssekretärin, herzlichen Dank. Über die Frage, ob gentechnisch veränderter Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig ist, ließe sich trefflich streiten. Ich möchte aber etwas anderes fragen, nämlich inwieweit die Bundesregierung der Auffassung ist, dass eine Verunreinigung von sortenreinem Rapshonig – also von Sortenhonig – mit Pollen aus gentechnisch veränderten Rapspflanzen noch zufällig und technisch unvermeidbar ist, wie es in der Definition der einschlägigen EU-Kennzeichnungsverordnung heißt, wenn die Bienenstände zur Erzeugung eines solchen Honigs beispielsweise gezielt in Feldern von gentechnisch verändertem Raps positioniert werden oder ein solcher Sortenhonig aus Kanada stammt, wo, wie wir wissen, fast ausschließlich gentechnisch veränderter Raps angebaut wird. Es stellt sich also die Frage: Was ist da noch Zufall und technisch unvermeidbar? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin, bitte. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege Ebner, es stellt sich in diesem Zusammenhang tatsächlich immer wieder die Frage der Nachweisbarkeit. Da der Anteil von Pollen im Honig 0,1 bis 0,5 Prozent beträgt, ist der Nachweis im Rahmen einer Analyse dann, wenn es sich um geringfügige Verunreinigungen handelt, ausgesprochen schwer möglich. Es ist allerdings unumstritten, dass, wenn es sich in dem von Ihnen genannten Zusammenhang um Pollen einer gentechnisch veränderten Pflanze handelt, die in der EU nicht zugelassen ist, der Honig selbstverständlich nicht verkehrsfähig ist. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Kollege Ebner. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Wir haben jetzt die bislang zugelassenen Sorten diskutiert. Mich interessiert in diesem Zusammenhang: Welche Maßnahmen wird die Regierung im Fall von Anbauzulassungen für gentechnisch veränderte Organismen in der EU treffen, um die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung einschließlich der Imkerei in Deutschland wirksam vor gentechnischen Verunreinigungen zu schützen? Denn Vertreter der gentechnikfreien Landwirtschaft und die Imker fürchten den erneuten Anbau von GVOs, wie er derzeit im Raum steht. Wir diskutieren auch über die Maislinie 1507, die die EU-Kommission zulassen möchte. Also: Was wird die Bundesregierung tun, um die gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei zu schützen, und welche Vorbereitungen trifft sie für den Fall, dass solche Zulassungen, wie jetzt absehbar, kommen? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege, es ist nicht Sache der Bundesregierung, zu spekulieren; es ist vielmehr Sache der Bundesregierung, dann zu handeln, wenn klare Handlungsvoraussetzungen vorliegen. Das ist derzeit noch nicht der Fall. Die Bundesregierung wird selbstverständlich dann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, handeln. Vizepräsident Peter Hintze: Kollege Ostendorff. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, auch von mir herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Ernennung. – Jetzt zur Frage. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Herr Friedrich, hat am 7. Januar erklärt, dass man beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen den Aspekt der nationalen Souveränität und Subsidiarität stärker berücksichtigen müsse. Wenn eine solche Absichtserklärung der Bundesregierung besteht, stellt sich für uns die Frage, wie Minister Friedrich diese Absichtserklärung auf EU-Ebene umsetzen will, welche Pläne, Ziele und Überlegungen es in seinem Haus gibt, das zum nationalen Recht zu machen. Können Sie uns dazu Auskunft geben? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Kollege Ostendorff, herzlichen Dank für Ihre Glückwünsche. Ich freue mich sehr auf eine gute, konstruktive Zusammenarbeit. – Nun zu Ihrer Frage. Der Koalitionsvertrag ist in dieser Frage eindeutig. Er besagt, dass es in Deutschland in weiten Teilen der Bevölkerung eine ablehnende Haltung gegenüber dem Anbau und dem In-Handel-Bringen von gentechnisch veränderten Organismen im Rahmen der Grünen Gentechnik gibt. Der Minister hat diese Aussage aufgenommen. Es ist nun Sache der Bundesregierung, eine Gesamtposition zu erarbeiten. Das geschieht. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Noch eine Zusatzfrage des Kollegen Lenkert, Fraktion Die Linke, bitte. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, ich habe eine Nachfrage bezüglich der Schadenersatzregelung. Wenn ein Imker durch Gentechnik verunreinigten Honig vernichten muss: Ist die Schadenersatzregelung nach Ansicht der Bundesregierung dann geklärt? Bleibt der Imker auf dem von ihm nicht verursachten Schaden sitzen, oder muss derjenige, der gentechnisch veränderte Pflanzen in Umlauf gebracht oder angebaut hat und damit eine Verunreinigung erst ermöglichte, für die Schäden haften? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege Lenkert, auch in diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Nachweisgrenzen bei der Analyse ausgesprochen problematisch sind, weil Pollen nur einen sehr kleinen Bestandteil des Honigs – ich wiederhole: 0,1 bis 0,5 Prozent – ausmachen. Ein so verunreinigter Honig wäre nur dann nicht verkehrsfähig, wenn es sich um Pollen von Pflanzen handelt, die keine EU-Zulassung besitzen. Auch bei dieser Frage finden wir uns sehr schnell im Bereich der Spekulation wieder. Dazu möchte ich mich nicht äußern. Vizepräsident Peter Hintze: Damit kommen wir zu Frage 23 des Kollegen Harald Ebner: Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der spätestens Anfang Februar 2014 anstehenden Entscheidung über den Antrag der Europäischen Kommission zur Anbauzulassung für die gentechnisch veränderte Maislinie 1507, und welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten (COREPER) Mitte Januar 2014 anstehenden Entscheidung über die Art des Abstimmungsverfahrens bezüglich des Zulassungsvorschlages für die Maislinie 1507? Ich bitte die Frau Staatssekretärin, die Frage 23 zu beantworten. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege Ebner, in welcher Form und wann eine Befassung des Ministerrats zum Vorschlag der Kommission für eine Anbauzulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 erfolgen wird, ist derzeit noch offen, möglicherweise im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens. Die Entscheidung hierüber erfolgt möglicherweise im Ausschuss der Ständigen Vertreter am 17. Januar dieses Jahres. Die Bundesregierung wird ihre Position rechtzeitig vor einer möglichen Abstimmung über den Anbauvorschlag im Ausschuss der Ständigen Vertreter oder im Rat festlegen. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Ebner. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, Sie sagten, das Verfahren sei derzeit noch offen, genauso wie der Zeitpunkt, wann bzw. ob eine schriftliche Abstimmung erfolgt. Das ist klar; darüber haben wir schon diskutiert. Frankreich widerspricht einer schriftlichen Abstimmung. Deshalb wird eine Abstimmung in einem Ausschuss oder in einer Ratsversammlung notwendig werden. Das steht schon auf der Tagesordnung von Ecofin am 28. Januar. Der Raum für Spekulationen darüber, wann das kommt, ist damit sehr klein geworden. Ich frage Sie daher, inwieweit die Bundesregierung garantieren kann, dass der Bundestag, also dieses Parlament, rechtzeitig über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen bezüglich des Zulassungsvorschlags für die Maislinie 1507 abstimmen kann. Schließlich wird über den entsprechenden Zulassungsantrag der EU-Kommission wahrscheinlich bereits, wie gesagt, am 28. Januar, also vor der nächsten Plenarsitzung des Bundestages, entschieden werden. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Ich habe Ihnen zugesagt, dass die Bundesregierung rechtzeitig entscheiden wird. Die Bundesregierung wird sich dabei aller verfügbaren Informationen bedienen, die eine Auswirkung der Anwendung des spezifisch gentechnisch veränderten Organismus beschreiben. Sie wissen, dass dabei hier bei uns in Deutschland unter anderem die Stellungnahmen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, des Bundesinstituts für Ri-sikobewertung, des Robert-Koch-Instituts, des Bundesamtes für Naturschutz und des Julius-Kühn-Instituts und darüber hinaus selbstverständlich auch die Stellung-nahmen anderer betroffener Institutionen wie auch des Europäischen Parlaments einbezogen werden. Im Übrigen ist das Recht, bestimmte Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung zu setzen, ein Recht des Parlaments. Dazu hat sich die Bundesregierung nicht zu äußern. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Nachfrage? – Bitte schön. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann möchte ich von den Verfahrensfragen zu den Inhalten kommen. Die Umweltverbände und auch die Imker sind sehr besorgt, was diese Maislinie angeht, und zwar aufgrund ihres besonders hohen Giftgehaltes. Sie produziert nämlich ein Bacillus-thuringiensis-Toxin. Der Giftgehalt ist laut diversen Studien deutlich höher als bei dem in Deutschland aus gutem Grund verbotenen gentechnisch veränderten Mais Mon810. Es stellt sich die Frage, inwieweit Zielorganismen wie Bienen oder Schmetterlinge betroffen sind. Ich hatte schon gesagt, dass dieser Gehalt laut diversen Studien deutlich höher ist. Die Bundesregierung muss sich jetzt fragen, warum sie dennoch auf meine -explizite Frage im Dezember keine einzige Quelle für ihre Position genannt hat, dass der Gehalt an Bt-Toxin in der neuen Maislinie 1507 im Durchschnitt niedriger sei als bei Mon810, wohingegen alle anderen Quellen, die uns zugänglich sind, das Gegenteil belegen. Mich würde interessieren, wann die Bundesregierung gedenkt, diese fehlenden Belege nachzureichen und ihre Quellen inklusive des bibliografischen Nachweises zu benennen. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege, ich kann Ihnen nur sagen, dass die Bundesregierung die Daten verschiedenster international renommierter Organisationen – einige nationale habe ich Ihnen eben genannt –, auch der EFSA, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, in ihre Entscheidungen einbeziehen wird. Wenn Ihnen noch Daten nachgereicht werden müssen, werde ich das ohne Zweifel sehr gerne veranlassen. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Nachfrage des Kollegen Ostendorff, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, wie sollen wir damit umgehen? Die EFSA hat deutlich gewarnt. Wann findet sich die Warnung, die die EFSA ausgesprochen hat, im Vorschlag wieder? Wann wird sich der Bundesminister bzw. das Bundesministerium einbringen und sagen: „Das muss berücksichtigt werden“? Dafür haben wir die EFSA. Es reicht nicht, zu sagen: Wir werden das mit einbeziehen. – Da muss konkreter geantwortet werden. Das ist der Anspruch des Parlaments. Ich bitte Sie, konkret zu beantworten, wie der Vorschlag der EFSA vonseiten des zuständigen Fachministeriums der Bundesregierung eingearbeitet wird. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege Ostendorff, der Vorschlag wird einge-arbeitet, indem die Bundesregierung mit dem im Fachministerium vorhandenen Sachverstand diese Gutachten würdigt. Letztendlich fragen Sie mich aber, wann das endlich sein wird. Die Bundesregierung ist in diesem Abstimmungsverfahren. Nur das kann ich Ihnen zu dieser Frage sagen. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Damit verlassen wir den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Wir danken Frau Staatssekretärin Dr. Flachsbarth. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe bereit. Ich rufe die Frage 24 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf: Inwieweit teilt die Bundesregierung die am 8. Januar 2014 geäußerte Auffassung des scheidenden Bundesministers der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière („In der Bundeswehr ist natürlich vieles nicht in Ordnung, nicht nur im Rüstungsbereich“; vergleiche Zeit Online vom 8. Januar 2014), und, bejahendenfalls, welche Bereiche der Bundeswehr außer deren Rüstung sieht die Bundesregierung in besonderer Unordnung? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Sehr geehrter Kollege Ströbele, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Aussage des Bundesministers Dr. Thomas de Maizière vom 8. Januar 2014 ist in ihrer Gesamtheit zu sehen und lautet wie folgt – ich zitiere –: In der Bundeswehr ist natürlich vieles nicht in Ordnung, nicht nur im Rüstungsbereich. Das ist normal für Institutionen dieser Größenordnung. Alle in der Bundeswehr identifizierten Defizite werden unmittelbar angegangen. Dies gilt für alle erkannten spezifizierten Mängel, wie sie zum Beispiel vom Wehrbeauftragten benannt werden. Dasselbe gilt zum Beispiel auch für durch den Bundesrechnungshof aufgeworfene Fragestellungen, die ebenfalls als wertvolle Hinweise und Anregungen für die Weiterentwicklung der Bundeswehr aufgenommen werden. Im Übrigen wird in den Antworten des Bundesministeriums der Verteidigung auf zahlreiche parlamentarische Anfragen zu einzelnen Defizitvermutungen ausführlich Stellung genommen und dem Parlament gegenüber Rechenschaft abgelegt. Auch bezogen auf die Neuausrichtung der Bundeswehr war bereits von Beginn an eine Evaluierung, also eine erste systematische Prüfung im Sinne der Entwicklung der Strukturen und Prozesse, eingeplant. Diese wird nun im zweiten Jahr nach der Einführung der Strukturen und Prozesse für die Ebene des Bundesministeriums der Verteidigung und dessen erste nachgeordnete Ebene durchgeführt. Zudem nimmt sich die Bundesregierung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Aspekte, wie zum Beispiel der Attraktivität des Dienstes und der Vereinbarkeit von Familie und Dienst, als Verpflichtungen an. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Nachfrage, wie ich vermute, Herr Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich danke erst einmal für die Beantwortung meiner Frage. – Ich versuche einmal, zusammenzufassen: Die Bundesregierung teilt also die Auffassung – darauf bezog sich der Anfang meiner Frage –, die Herr de Maizière gegenüber Zeit Online zum Ausdruck gebracht hat; so verstehe ich das jedenfalls. Herr de Maizière hat ja die Rüstungsdefizite in der Bundeswehr angesprochen. Meine etwas konkretere Nachfrage: Ist damit auch die offenbar doch sehr schlechte Qualität des Gewehrs G36 gemeint gewesen, das uns hier im Deutschen Bundestag schon mehrfach beschäftigt hat? Hat die Bundesregierung für die Zukunft Pläne, vielleicht doch einen anderen Hersteller zu beauftragen? Oder bleibt es beim Gewehr G36? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Ströbele, die Bundesregierung betrachtet die Aussage des Bundesministers Dr. de Maizière nicht als interpretationsbedürftig. Ich kann sie Ihnen gerne wiederholen. Sie enthält unter anderem den Satz: „Das ist normal für Institutionen dieser Größenordnung.“ Sie wissen im Übrigen, dass es etablierte parlamentarische Verfahren in diesen Bereichen gibt. Das Bundesministerium der Verteidigung beantwortet fortlaufend zahlreiche parlamentarische Anfragen zu konkreten Kritikpunkten und legt damit regelmäßig Rechenschaft gegenüber dem Parlament ab, nicht nur, aber selbstverständlich auch zu Rüstungsfragen. Ich denke, Sie wissen, dass es auch im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung die sogenannten 25-Millionen-Euro-Vorlagen gibt. Das heißt, dass bei solchen Vorhaben dem Haushaltsausschuss gegenüber eine besondere Rechenschaft abgelegt wird. Das betrifft den Rüstungsbereich und auch andere Bereiche. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Ströbele, Sie haben das Wort zu einer weiteren Nachfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, Sie haben einen Bereich angedeutet, der außer dem Rüstungsbereich in Betracht kommt: Das ist die Vereinbarkeit von Dienst und Kindererziehung. Meine zweite Nachfrage lautet: Gibt es noch andere Bereiche, die der Bundesminister möglicherweise im Auge oder im Kopf gehabt hat? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Ströbele, ich habe dies beispielhaft angeführt in der Hoffnung, damit Themen benennen zu können, die auch auf Ihr Interesse stoßen. Ich sage noch einmal: Diese Aussage des ehemaligen Bundesministers der Verteidigung ist als solche nicht interpretationsbedürftig. Sie ist im Übrigen insbesondere kein Anlass für irgendwelchen Alarmismus. Es geht auch nicht darum, in diesem Bereich nun einen besonders großen Mangel festzustellen. Vielmehr haben wir es nach der Aussetzung der Wehrpflicht mit einer Situation zu tun, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sich die Bundeswehr, wie grundsätzlich jeder andere Arbeitgeber auch, am Arbeitsmarkt um attraktive Arbeitskräfte bemühen muss. Das ist eine Herausforderung für die Bundeswehr als Arbeitgeber, und das ist neu im Vergleich zu früheren Zeiten. Das bedeutet nicht, dass aus Sicht der Bundesregierung die Zustände in diesem Bereich alarmierend und besonders schlecht wären. Aber es ist ein Bereich, auf den man sicherlich sinnvollerweise einen Blick wirft, wenn es darum geht, die Bundeswehr als Arbeitgeber attraktiver zu machen. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Damit verlassen wir den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und danken Staatssekretär Brauksiepe. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Frage 25 der Kollegin Lazar wird schriftlich beantwortet. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Frage 26 des Kollegen Terpe wird schriftlich beantwortet. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche bereit. Ich will zum weiteren Verlauf der Sitzung nur mitteilen, dass wir um 15.35 Uhr mit der Aktuellen Stunde beginnen und die restlichen Fragen dann schriftlich beantwortet werden. Wir haben also jetzt noch zehn Minuten – plus/minus – für die Fragestunde. Ich rufe die Frage 27 des Abgeordneten Stephan Kühn, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Wie ist der Stand der Genehmigung der Interimsflugrouten für den Betrieb der Südbahn während der Sanierung der Nordbahn am Flughafen Berlin Brandenburg durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, und ist eine Genehmigung bis zum von dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Hartmut Mehdorn, angekündigten Beginn der Sanierung der Nordbahn zum 1. Juli 2014 sichergestellt? Ich bitte die Frau Staatssekretärin, die Frage zu beantworten. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Flugverfahren zur vorübergehenden Anbindung der Südbahn während der Sanierung der nördlichen Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld wurden am 18. November 2013 der örtlichen Fluglärmkommission vorgestellt. Nach dort erfolgter Beschlussfassung legte die DFS, die Deutsche Flugsicherung, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, dem BAF, im Dezember 2013 die entsprechenden Unterlagen mit der Bitte vor, das für die Festlegung erforderliche Verfahren einzuleiten. Dies wird nunmehr durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung unter Einhaltung der einschlägigen Vorgaben, insbesondere unter Beteiligung der gesetzlich vorgeschriebenen Behörden, durchgeführt. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Nachfrage, Herr Kollege? – Bitte schön. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung. – Wir haben nicht nur in Berlin einige Erfahrungen mit dem Verfahren zur Festlegung von Flugrouten – da gibt es ja eine Bürgerbeteiligung –; es ist ein sehr kompliziertes Verfahren. Halten Sie es angesichts des jet-zigen Verfahrensstandes und der Erfahrung bei der bisherigen Festlegung von Flugrouten für realistisch, dass das Ziel von Hartmut Mehdorn, nämlich mit der Sanierung der Nordbahn am 1. Juli dieses Jahres zu beginnen, erreicht werden kann, dass also zum 1. Juli tatsächlich bestandskräftige Interimsflugrouten vorliegen? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin, bitte schön. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Abgeordneter, das sind zwei verschiedene Komplexe. Sie fragen mich einmal, ob die Sanierung in dem zur Verfügung stehenden oder angegebenen Zeitraum -erfolgen kann. Das müssen Sie das Land Brandenburg respektive den Flughafenchef fragen. Zum anderen geht es darum, ob in der zur Verfügung stehenden Zeit für diesen Bereich die Flugrouten verhandelt werden können. Diese Verfahren und die notwendige Beteiligung sind zwar langwierig, aber wir gehen davon aus, dass dies bis zum 1. Juli zu machen ist. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Nachfrage? – Bitte, Herr Kollege Kühn. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus meiner Sicht, Frau Staatssekretärin, gehören die beiden Aspekte zusammen, weil es derzeit keine genehmigten Flugrouten für die Südbahn gibt. Wenn man die Nordbahn sanieren will – das kann ja nicht während des laufenden Betriebs erfolgen –, braucht man genehmigte Flugrouten für die Südbahn, um den Verkehr dort abwickeln zu können. Aus meiner Sicht bedingen sich beide Aspekte also. Für den Beginn der Nordbahnsanierung ist Voraussetzung schlicht und ergreifend, dass es genehmigte Flugrouten für die Südbahn gibt. Insofern verstehe ich die Aussage nicht ganz. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, die Genehmigung und der Betrieb von Flughäfen erfolgen nun einmal durch die Länder im Wege der Auftragsverwaltung. Insofern liegt die Verantwortung hier nicht beim Bund, sondern beim Land, in dem Fall bei der Genehmigungsbehörde in Brandenburg. Zum Stand von Bauvorhaben ist dann sicherlich der Chef des Flughafens derjenige, der befragt werden muss. Vizepräsident Peter Hintze: Wir haben noch die Nachfrage des Kollegen Behrens, Fraktion Die Linke. Bitte. Herbert Behrens (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, möglicherweise steht der noch nicht rechtskonform umgesetzte Lärmschutz der Inbetriebnahme der Südbahn entgegen; das sagen zumindest Medienberichte aus. Also: Die Nordbahnsanierung kann erst dann erfolgen, wenn die Südbahn in Betrieb genommen werden kann, aber die Südbahn kann laut Planfeststellungsverfahren erst in Betrieb genommen werden, wenn der rechtskonforme Schallschutz umgesetzt worden ist. Insofern ist für mich die Frage, ob die Bundes-regierung als Anteilseignerin davon ausgeht, dass das Schallschutzprogramm bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Herr Mehdorn angekündigt hat, dass es zu einer Inbetriebnahme kommt, realisiert worden ist. Oder wie stellen Sie sich sonst die Inbetriebnahme der Südbahn als Anteilseignerin vor? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin, bitte. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Grundsätzlich nimmt die Bundesregierung zu Medienberichten keine Stellung. Was aber den Schutz vor Fluglärm angeht, so erwarten wir einen den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Wir kommen damit zur Frage 28, ebenfalls des Abgeordneten Stephan Kühn, Bündnis 90/Die Grünen: Schließt der Flughafen Berlin-Tegel sechs Monate nach Inbetriebnahme der Südbahn, wie im Planfeststellungsbeschluss vorgeschrieben, und falls nein, wie soll diese Regelung außer Kraft gesetzt werden? Frau Staatssekretärin, bitte. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, wie schon in meiner Antwort eben verweise ich auch hier auf den Zusammenhang. Mit der Genehmigung und dem Betrieb von Flughäfen werden die Länder im Wege der Auftragsverwaltung in eigener Zuständigkeit betraut und sind damit befasst. Vor dem Hintergrund, dass die Zuständigkeiten dort wahrgenommen werden, ist der Bund für die aufgeworfene Frage in der Sache nicht zuständig. Vizepräsident Peter Hintze: Ich sehe Ihrem Gesicht den Wunsch nach einer Nachfrage an, Herr Kollege Kühn. Bitte schön. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben das richtig aus meinem Gesicht abge-lesen. – Meine Frage zielt darauf, wie aus Sicht der Bundes-regierung die Rechtslage eingeschätzt wird, ob also aus ihrer Sicht dann, wenn die Südbahn in Betrieb geht, so wie das zum 1. Juli dieses Jahres geplant ist, der Planfeststellungsbeschluss greift, wonach – das ist in der Reihenfolge so festgelegt – sechs Monaten später Tegel schließen muss. Dazu muss die Bundesregierung doch eine Rechtsauffassung haben. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Es gibt einen bestehenden Planfeststellungsbeschluss. Dieser gilt und wird umgesetzt. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darf ich?) Vizepräsident Peter Hintze: Ja, bitte, noch eine zweite Zusatzfrage. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die zweite Zusatzfrage bezieht sich noch einmal auf Tegel. Es gab ja Diskussionen, insbesondere vom Vorstand der Flughafengesellschaft, Herrn Mehdorn, angeregt, den Flughafen länger zu betreiben. Nun ist es so, dass man eine sogenannte Lex Tegel gefunden hat, gemäß der 2007 entschieden wurde, dass, da ja der Flughafen in absehbarer Zeit schließen soll, keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Wenn jetzt der Flughafen Tegel länger offen bleiben muss oder soll, würde das bedeuten, dass zusätzlicher Lärmschutz erforderlich ist. Können Sie bestätigen, dass dieser Zusammenhang besteht? Und gibt es nach Ihrer Kenntnis Berechnungen, wie hoch die Kosten wären, die für zusätzlichen Lärmschutz bei einem längeren Offenhalten von Tegel anfallen würden? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin, bitte schön. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, Ihre Fragen bewegen sich ja im rein spekulativen Bereich, was wäre wenn. Noch einmal: Wir haben einen bestehenden Planfeststellungsbeschluss, in dem ein Zusammenhang zwischen dem Betrieb des BER mit dem dann zu beendenden Betrieb von Tegel festgeschrieben ist. Insofern basieren die von Ihnen aufgeworfenen Fragen auf Spekulationen und Hypothesen. Diese kann, werde und will ich an dieser Stelle nicht beantworten. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Wir kommen damit zur letzten Frage in dieser Fragestunde, der Frage 29 des Abgeordneten Behrens: Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass gemäß der Bundeshaushaltsordnung die Einführung einer für inländische Pkw-Halterinnen und Pkw-Halter kostenneutralen Pkw-Maut – Vignette – nur dann zulässig ist, wenn die um die Kompensationsleistungen für inländische Pkw-Halterinnen und Pkw-Halter bereinigten Einnahmen aus der Pkw-Maut die Mauterhebungskosten übersteigen, sprich: wenn die von ausländischen Kfz-Halterinnen und Kfz-Haltern entrichteten Mautzahlungen in Summe größer sind als die gesamten Erhebungskosten – bitte begründen –, und sind nach Auffassung der Bundesregierung die den Pkw-Halterinnen und Pkw-Haltern entstehenden Befolgungs- und Entrichtungskosten der bereits für 2015 avisierten Mautpflicht in die Berechnung der Erhebungskosten einzubeziehen – bitte begründen? Frau Staatssekretärin, bitte. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das primäre Ziel der Einführung einer Pkw-Maut ist, zusätzliche Einnahmen für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu erlangen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja interessant!) Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage? – Bitte schön. Herbert Behrens (DIE LINKE): Ja, bei dieser kurzen Antwort war das anzunehmen. – Ich möchte noch einmal auf den Inhalt meiner in der Tat komplexen Frage hinaus. Wir haben jetzt von verschiedenen Modellen gehört, auf deren Basis sich der Bundesverkehrsminister die Ausgestaltung einer künftigen Pkw-Maut vorstellen könnte, ohne dass sie inländische Autofahrer betrifft. Ein in sich schlüssiges Modell ist aber noch nicht erkennbar, weil gegen alle Vorstellungen europarechtliche Hindernisse geltend gemacht worden sind. Uns kommt es jetzt darauf an, von Ihnen zu erfahren: Wie sind die Konturen eines Modells, das ja möglicherweise in der Pipeline ist, das wirklich dafür sorgt, dass deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer nicht zusätzlich belastet werden? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, ich würde Ihnen gerne den Wortlaut der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD in Erinnerung rufen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre total interessant!) Da heißt es: Diesem Ziel – sprich: einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur – dient … eine europarechtskonforme Pkw-Maut, mit der wir Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw an der Finanzierung zusätzlicher Ausgaben für das Autobahnnetz beteiligen wollen, ohne im Inland zugelassene Fahrzeuge höher als heute zu belasten. Sie haben gerade richtigerweise darauf hingewiesen, dass wir an einem Konzept arbeiten. Solange das der Fall ist, kann über Details noch nichts gesagt werden. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Kollege Behrens? – Bitte. Herbert Behrens (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, gleichwohl sind Inhalte bzw. Details bekannt geworden – in Medienberichten wiederum; ich hoffe, dass Sie sich trotzdem dazu äußern werden –, nämlich dass verschiedene Vorschläge gemacht wurden, beispielsweise die Ergänzung, dass nicht nur spezifische europarechtliche Fragen berücksichtigt werden, sondern möglicherweise auch eine ökologische Dimension mit eingebracht wird, sodass unter Umständen schadstoffarme Fahrzeuge in besonderer Weise behandelt werden können. Sind hinsichtlich dieser Forderung momentan konkrete Ideen in der Diskussion? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, wir erarbeiten ein Konzept. Dieses hat die von mir genannten Kriterien zu erfüllen. Zu weiteren Spekulationen, Modellen, Ausgestaltungen, die nicht durch das Ministerium und damit durch die Bundes-regierung in die Öffentlichkeit gelangt sind, werde ich nicht Stellung nehmen. Es ist jetzt die Aufgabe des Ministeriums, einen Vorschlag zu unterbreiten, und das werden wir im Laufe dieses Jahres tun. Vizepräsident Peter Hintze: Recht herzlichen Dank. – Wir haben damit die Zeit für die Fragestunde ausgeschöpft. Die restlichen Fragen werden nach den Vorschriften der Geschäftsordnung behandelt. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Vizepräsidentin Petra Pau: Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Haltung der Bundesregierung zu den Verhandlungen über ein No-Spy-Abkommen zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Jan Korte für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Jan Korte (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Juni vergangenen Jahres haben wir es mit einem der größten Datenschutz- und Grundrechteskandale in der Geschichte überhaupt zu tun. Das millionenfache Ausspähen der Bevölkerung ist ein fundamentaler Angriff auf die Grundfeste der Demokratie, nämlich die freie Kommunikation und das Kommunizieren frei von Kontrolle. Das Hauptproblem bei dieser Affäre – weswegen die heutige Debatte so wichtig ist und von uns beantragt wurde – ist die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage. Das muss sich endlich ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Was wurde seit Juni getan? Darüber müssen wir einmal sprechen. Zunächst wurde die Opposition von der damaligen Bundesregierung als antiamerikanisch und naiv beschimpft; das war der Kollege Friedrich. Dann wurde die Affäre von Herrn Pofalla für beendet erklärt; alle Verdächtigungen seien ausgeräumt. Dann wurde bekannt, dass das Telefon der Kanzlerin ausspioniert wurde. Bei diesem Vorgang war die erste Gefühlsregung bei Ihnen feststellbar. In dieser Woche gibt es ein Interview mit dem ehemaligen Innenminister Friedrich, Zitat: Ich hatte wichtigere Themen. – Das ist dieser Affäre nicht einmal im Ansatz angemessen. Das ist eine bodenlose Frechheit. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dann wurde Folgendes gemacht: Man hat einen Fragenkatalog versandt, von dem wir bis heute nicht wissen, ob die Fragen überhaupt beantwortet wurden und, wenn ja, wie. Dann fiel die Bundesregierung besonders als PR-Agentur für die US-Regierung auf, und dann gab es – jetzt wird es ganz toll – einen Anruf bei Präsident Obama durch die Kanzlerin, die darum bat – so konnte man der internationalen Presse entnehmen –, man möge das Handy doch nicht mehr abhören. Sie sagte laut New York Times – ich zitiere –: „This is like the Stasi“. Das ist also das, was von der Kanzlerin dazu zu hören war. – Dann war Ihr Vorhaben, das Sie tatkräftig angehen wollten, ein No-Spy-Abkommen auf den Weg zu bringen. Nun kennen wir die Medienberichte. Wir wissen überhaupt nicht, ob es zu einem No-Spy-Abkommen kommen wird (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wahrscheinlich nicht!) und, wenn ja, was drinsteht. Wir wissen auch nicht, ob es dabei nur um Regierungsmitglieder geht oder um die gesamte Bevölkerung, was angemessen wäre. Folgendes war diese Woche interessant: Selbst der Präsident des BND ist schwer verunsichert und nicht zufrieden. Ganze Weltbilder brechen bei den Kollegen Uhl und Mayer von der CSU in sich zusammen; sie fragen sich, wie das denn sein kann. Das ist immerhin ein Indiz dafür, dass Sie etwas zur Kenntnis genommen haben. Ohne den Druck der Opposition und ohne den Druck und die Aufar-beitung von kritischen Medien würde hier nichts passieren. Was macht die SPD? Sie kann sich mal wieder, wie so oft, nicht entscheiden zwischen Bürgerrechten – da gibt es leichte Ansätze beim neuen Bundesjustizminister – und einer völlig enthemmten Law-and-Order-Politik, für die Olaf Scholz und die Genossen in Hamburg stehen. Es ist wie immer: Auf die SPD ist kein Verlass. Sie ist in dieser Debatte zu nichts zu gebrauchen. Auch das ist sehr bedauerlich. (Beifall bei der LINKEN) Ich will eines sagen: Wir dürfen nicht nur auf Großbritannien und die Vereinigten Staaten gucken. Wir müssen vielmehr vor der eigenen Haustür kehren; denn die Datensammelwütigen sind im eigenen Land, hier im Bundestag. Wir brauchen da eine Umkehr, auch hier in Deutschland. (Beifall bei der LINKEN) Sie werden sicherlich sagen: Mensch, der Kollege Korte von den Linken hat mit dem, was er hier vorträgt, recht. Aber was sollen wir denn konkret tun? (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Wer sagt das?) Deswegen möchte ich Ihnen einige ganz konkrete Vorschläge machen und Empfehlungen geben, wie wir weiterkommen und etwas verändern können. Erstens. Kündigen Sie umgehend die Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen auf! Das ist eine Sprache, wenn es um die Wirtschaft geht, die auch die Vereinigten Staaten von Amerika verstehen. Das wäre etwas Konkretes, wo sie handeln würden. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Völlig sachfremd!) Zweitens. Legen Sie alle Verträge und Abkommen zum Datenaustausch zwischen den Diensten offen – darauf haben die Menschen ein Anrecht –, und legen Sie das Fluggastdatenabkommen und den Bankdatenaustausch auf EU-Ebene mit den USA auf Eis! Werden Sie in Europa aktiv! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Drittens. Berufen Sie einen Sonderermittler mit allen notwendigen Kompetenzen! Wir möchten einen konkreten Vorschlag machen – er wäre dafür sehr geeignet –: Bitten Sie Peter Schaar, den ehemaligen exzellenten Bundesdatenschutzbeauftragten, diese Aufgabe zu übernehmen! Das wäre die richtige Person und ein Zeichen dafür, dass Sie handeln wollen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Clemens Binninger [CDU/CSU]: Für welche Aufgabe?) Viertens. Beerdigen Sie endlich final die Vorratsdatenspeicherung, und werden Sie auf EU-Ebene aktiv, damit sie nicht umgesetzt wird! Es ist an der Zeit. Auch das ist wichtig. (Beifall bei der LINKEN) Letzter konkreter Vorschlag. Es gibt Botschaftsangehörige, die hier spionieren. Wenn man eine fleißige und gute Spionageabwehr hat oder hätte, sollte es hin und wieder gelingen, dies rauszubekommen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die haben ja Wichtigeres zu tun!) Erklären Sie diese Botschaftsangehörigen zu Personae non gratae! Das wäre ein wichtiges Zeichen, um zu zeigen, wie man mit so etwas umgehen muss. Für die CSU in ihre Sprache, die nicht meine ist, übersetzt, würde das bedeuten: Wer spioniert, der fliegt. – Das wäre die richtige konsequente Antwort. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zum Schluss. Ich bin fest davon überzeugt, dass auch wir in der Bundesrepublik eine neue Ära von Bürgerrechten und Datenschutz brauchen. Wir müssen vor der eigenen Haustür damit anfangen. Am Freitag will Präsident Obama zu diesen Vorgängen Stellung nehmen. Sie haben heute als Regierungsfraktionen – die Bundesregierung ist leider nicht unbedingt mit der ersten Riege vertreten –, (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin: Aber hallo!) die letzte Chance, hier klar Stellung zu beziehen und sowohl nach Washington als auch an die eigene Bevölkerung ein Zeichen zu senden. Es wird jetzt wirklich höchste Zeit, dass Ihr Gepenne ein Ende hat. Schönen Dank. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte jetzt auch sehr bescheiden sagen, dass die Bundesregierung ihre Redner an der Stelle ein bisschen dem Redneraufgebot der Linksfraktion angepasst hat. (Heiterkeit bei der CDU/CSU – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen sind Sie in die Bütt geschickt worden?) Meine Damen und Herren, die Veröffentlichungen zu den Datensammlungen der US-amerikanischen National Security Agency haben bei vielen Bürgern – das ist klar – nicht nur berechtigte Fragen aufgeworfen, sondern verständlicherweise auch große Sorgen und Verunsicherungen ausgelöst. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich denke, die Fragen sind alle beantwortet!) Die Bundesregierung hat schon zu einem Zeitpunkt, als das Ausmaß der Sammelaktionen noch nicht gänzlich erkennbar war, reagiert. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit welchem Ergebnis?) Insbesondere hat sie die nötige Aufklärung eingefordert. Sie hat dies auch auf ministerieller Ebene getan, bis hin zu direkten Gesprächen zwischen der Bundeskanzlerin und Präsident Obama. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf die Antwort warten wir heute noch!) Ich mache keinen Hehl daraus: Das Antwortverhalten der USA ist bislang höchst unbefriedigend. Die wichtigsten Fragen sind unbeantwortet geblieben. Es ist ja schön, wenn vertrauliches Material zum Teil deklassifiziert wird. Allerdings sind den mehr als 1 000 Seiten, die deklassifiziert worden sind, keine relevanten Informationen über Ausmaß und Umfang der Programme zu entnehmen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) Das Material vermittelt nicht mehr als einen Überblick über die technischen Ansätze der Sicherheitsbehörden der USA und ein Verständnis der rechtlichen Grund-lagen, auf die sich die USA beziehen. Das ist aus meiner Sicht inakzeptabel. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Das ist noch geschönt!) Gerade deshalb müssen die Verhandlungen mit den Amerikanern über eine verbindliche Vereinbarung zu nachrichtendienstlichen Tätigkeiten weitergeführt werden, und deshalb – da kann die Opposition ganz beruhigt sein – werden sie auch weitergeführt. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die Bundesregierung Gespräche mit der amerikanischen Regierung aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Grundrechte deutscher Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden. Ziel dieser Gespräche war es von Anfang an, zu einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Bundesnachrichtendienst und der National Security Agency zu gelangen. Die Gespräche wurden zunächst unmittelbar zwischen den Nachrichtendiensten BND und NSA mit zwei Zielrichtungen geführt: zum einen die Regelung der Zusammenarbeit dort, wo wir gemeinsame -Interessen definieren können, also zum Beispiel in so wichtigen Aufgabenfeldern wie Kampf gegen den internationalen Terrorismus oder gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, zum anderen aber auch die Berücksichtigung der Interessen der jeweils anderen Seite und die Wahrung der jeweiligen Rechtsordnung. Meine Damen und Herren, der Maßstab, dass auch für unsere Partner und ihre Sicherheitsbehörden auf deutschem Boden uneingeschränkt deutsches Recht zu gelten hat, ist für uns nicht verhandelbar. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) Aber die Aufkündigung jedweder Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden wäre ebenso keine verantwortliche Alternative, weil sie unser Land ein ganzes Stück unsicherer machen würde. Ich habe eben Teilen der Fragestunde lauschen können und mit Interesse gehört, dass Abgeordnete der Linken danach fragen, warum es bei der Aufarbeitung des NSU-Terrors nicht mehr Erkenntnisse der NSA gegeben habe. Offenbar gehen also auch Sie davon aus, dass diese Zusammenarbeit notwendig und wichtig ist. (Beifall bei der CDU/CSU – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Lächerlich! – Weitere Zurufe von der LINKEN) – Das stelle ich nur so fest. – Es ist daher gut, dass die Gespräche dazu beitragen können, das gegenseitige Vertrauen und unsere Zusammenarbeit, die dringend erforderlich ist, zu verbessern. Genau aus diesem Grunde müssen die Gespräche zwischen BND und NSA weitergehen. Gerade weil es sich hier um hochsensible -Themen handelt, geht bei solchen Gesprächen ganz eindeutig Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Meine Damen und Herren, von manchen anderen Staaten, bei denen wir auch getrost von nachrichtendienstlichen Aktivitäten gegen uns in Deutschland ausgehen können, unterscheidet sich die USA in einem ganz wesentlichen Punkt: Sie ist ein freiheitlicher Rechtsstaat, eine Demokratie. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das macht die Sache doch nicht besser!) Anders als in anderen Ländern hat daher innerhalb der USA eine ernsthafte Debatte über Möglichkeiten und Grenzen der Aufklärung, über die Frage der Verhältnismäßigkeit und über den Umgang mit Freunden und Verbündeten begonnen; es wäre schön, wenn eine solche Debatte auch in anderen Ländern beginnen würde. Die einflussreiche demokratische Senatorin Dianne Feinstein, Vorsitzende des Kontrollgremiums des Senats, etwa hat klar gesagt, die Überwachung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und anderen Regierungschefs sei abzulehnen. Eine vollständige Überprüfung aller Geheimdienstprogramme sei erforderlich, damit die Mitglieder des Geheimdienstausschusses des Senats voll darüber unterrichtet sind, was die Dienste tatsächlich tun. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wären wir auch gern!) Auch in den USA erkennt ein größer werdender Teil der Öffentlichkeit, dass nicht jede Abhörmaßnahme, die technisch möglich ist, ethisch verantwortbar ist und damit auch rechtlich zulässig sein darf. Die Notwendigkeit einer seriösen Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen einerseits und dem Schutz der Privatsphäre andererseits wird allmählich auch in der US-Regierung erkannt. US-Präsident Obama hat im August des letzten Jahres eine hochrangige Expertengruppe beauftragt, Vorschläge zur Überprüfung der Arbeit der amerikanischen Nachrichtendienste zu unterbreiten. Er hat angekündigt, seine Schlussfolgerungen am nächsten Freitag der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Überprüfung der Arbeit der Dienste erstreckt sich auch auf die sogenannte Auslandsaufklärung, also auf die Themen, die uns hier besonders interessieren. Die Bundesregierung begrüßt dieses Vorgehen. Es wäre auch für das transatlantische Verhältnis wichtig, wenn möglichst viele der 46 Anregungen praktisch umgesetzt würden, etwa die verstärkte Berücksichtigung der Grundrechte von Nicht-US-Bürgern und der Verzicht auf Industriespionage. Meine Damen und Herren, wenn wir diesen noch recht zähen Prozess des Umdenkens in den USA fördern wollen, brauchen wir eine intelligente -Reaktion und keine voreiligen Schlussfolgerungen. Forderungen nach der Aufkündigung von Datenübermittlungsabkommen oder der Aussetzung der Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen sind das Gegenteil von intelligent. Gerade vom letztgenannten Abkommen profitieren wir in Deutschland und -Europa nämlich mindestens ebenso stark wie die Amerikaner. Eine solche Selbstschädigung unter Verkennung der eigenen nationalen Interessen gehört wohl kaum zu den Reaktionsmitteln, die die amerikanische Seite dauerhaft beeindrucken können. (Beifall bei der CDU/CSU) Mit Hilfe des TFTP-Abkommens, auch SWIFT--Abkommen genannt, konnte laut der Evaluation der EU-Kommission ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung auch in Europa geleistet werden. Anders liegt die Sache beim sogenannten Safe--Harbor-Abkommen. Die Bundesregierung setzt sich -dafür ein, dieses Abkommen für die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittstaaten im wirtschaftlichen Bereich deutlich zu verbessern. Der Themenkomplex muss im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung neu geregelt werden; unter anderem könnte man eine Meldepflicht für die Weitergabe von Daten in andere Staaten schaffen. Ziel ist es, die Individualrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und ihnen -bessere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Meine Damen und Herren, im Lichte der überbordenden NSA-Datensammlung ist die zentrale Aufgabe in Deutschland und Europa die Rückgewinnung der Souveränität über den Umgang mit unseren Daten. Dazu brauchen wir sowohl rechtliche als auch technische Mittel. Digitalisierung braucht Vertrauen. Die Menschen in Deutschland müssen darauf vertrauen dürfen, sich auch im Cyberraum frei und sicher bewegen zu können. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger und auch die deutschen Unternehmen im Netz schützen. Dieser Schutz muss sich gegen jede Form der Verletzung der Informa-tionssicherheit richten, sei es gegen Cyberkriminelle, sei es gegen organisierte Kriminalität oder auch gegen -ausländische Nachrichtendienste, gleich welchen Ursprungs. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann mal los!) Wer es ernst meint mit einem 360-Grad-Blick auf alle Quellen möglicher Bedrohungen der Vertraulichkeit und Sicherheit unserer Datenkommunikation, darf eben den Blick nicht ausschließlich auf die Nachrichtendienste der USA richten; denn wir müssen davon ausgehen, dass nicht nur die NSA, sondern auch andere Staaten Ausspähprogramme unterhalten. (Jan Korte [DIE LINKE]: Das stimmt! Ja!) Den Schutz der Bürger und Unternehmen können wir nur gemeinsam bewältigen. Wirtschaft, Staat und Zivilgesellschaft müssen hier zusammenwirken. Im Koalitionsvertrag haben wir eine Reihe von sehr konkreten Vorhaben vereinbart, die diesen Schutz voranbringen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht so!) Ich denke dabei etwa an die Unterstützung für mehr und bessere Verschlüsselung der Datenkommunikation durch die Nutzer und an die Förderung vertrauenswürdiger Hersteller und Dienstleister in Deutschland, damit wir auf deren Technologien aufbauen können. Ich denke an das IT-Sicherheitsgesetz, mit dem wir die Betreiber -kritischer Infrastrukturen ebenso in die Verantwortung nehmen wollen wie die Provider. Ich denke auch an die Prüfung von Möglichkeiten für ein europäisches Routing bzw. eine europäische oder deutsche Cloud. Wir werden die Daten- und Informationssicherheit zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit machen und mit allen beteiligten Ressorts, mit der Wirtschaft und mit der Zivilgesellschaft nach Lösungen suchen. All das erfordert natürlich Investitionen in Technik und Experten, die diese Technik bedienen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Experten sind teuer!) Mehr Sicherheit gibt es auch in der Datenkommunikation nicht zum Nulltarif. Die NSA-Debatte verlangt wie derzeit kein anderes Thema, dass sich Deutschland und die USA auf eine kluge Balance zwischen Freiheit und Sicherheit einigen. Das Vorhalten nachrichtendienstlicher Fähigkeiten ist gerade im Zeitalter des Internets eine unabdingbare Pflicht des Staates, um die Sicherheit seiner Bürger zu garantieren. Nur ist diese Sicherheit eben kein Selbstzweck, sondern sie dient der Verwirklichung von Freiheit. Wenn wir diese simple Zweck-Mittel-Relation auf beiden Seiten des Atlantik beherzigen, dann muss klar sein, dass auch bei Datensammlungen klare Grenzen zu ziehen sind. Das schaffen wir am besten durch klare gemeinsame Regelungen und Vereinbarungen. (Jan Korte [DIE LINKE]: Wie die Vorrats-datenspeicherung!) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Dr. Konstantin von Notz das Wort. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach monatelanger Verklärung und Vertuschung, nach Placebos und Beschwichtigungen im Wahlkampf, nach gänzlich ergebnislosen Delegationsreisen und auch nach Ihrer etwas nebeligen Rede, sehr geehrter Herr Staatssekretär, stehen Sie, steht das Bundeskanzleramt, steht die Bundesregierung unter Angela Merkel heute, ein Dreivierteljahr nach den Veröffentlichungen von Snowden, völlig blank dar. Das ist der Skandal nach dem Skandal. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das No-Spy-Abkommen als Antwort auf die Enthüllungen von Snowden war von Anfang an nicht aus-reichend. Spionage ist eben nur ein Teilbereich der -Gesamtproblematik, nur ein Teilbereich dessen, was Snowdens Veröffentlichungen ans Tageslicht gebracht haben. Ihnen ging es von Anfang an nicht um die Bürgerinnen und Bürger, nicht um die Bürgerrechte, nicht um die Freiheit der Menschen in diesem Land. Das war und das ist bis heute nicht Ihr Thema. Ihnen ging es um die Regierungskommunikation, um das Merkel-Phone, um das Handy der Kanzlerin. (Jan Korte [DIE LINKE]: Richtig!) Heute ist klar: Noch nicht einmal das können Sie schützen. Gleichzeitig haben Sie mit Ihrem No-Spy-Abkommen-Projekt, das offenbar gescheitert ist, ein gemein-sames Vorgehen der EU hintertrieben. Auf ein völkerrechtswidriges Vorgehen von mindestens fünf Nationen mit einem bilateralen Abkommen antworten zu wollen, ist von Anfang an ein untauglicher Versuch. Deswegen stehen Sie vor einem Scherbenhaufen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Sie haben auch europapolitisch versagt, weil Sie die EU-Datenschutzreform als einen wichtigen Baustein eines besseren Datenschutzes in der Europäischen Union nicht gestärkt haben. Sie haben diese Reform geschwächt und verzögert; sie wird in dieser Legislatur-periode des EPs nicht mehr kommen. Das steht in einem klaren Widerspruch zu Aussagen von Frau Merkel im Sommerinterview, in dem sie als Reaktion auf die Snowden-Affäre gesagt hat, die Bundesregierung stehe dafür, dieses EU-Datenschutzabkommen zu einem guten Abschluss zu bringen. Wir haben versucht, dieses Vorhaben voranzubringen. Dafür haben wir uns engagiert, auch in Brüssel. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass dieses Vorhaben jetzt scheitert. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Da klatschen nicht einmal die eigenen Leute!) – Herr Binninger, das werden Sie aushalten müssen. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Ich habe nur gesagt, dass bei dem Gerede nicht einmal die eigenen Leute klatschen!) Wenn man in den letzten Tagen Zeitung gelesen hat, konnte man lesen, dass der ehemalige Bundesinnenminister Friedrich im Rückblick auf seine Zeit im BMI gesagt hat – ich zitiere –: Ich hatte übrigens wichtigere Themen als die NSA-Affäre. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Jan Korte [DIE LINKE]: Unglaublich!) Das bringt es auf den Punkt. Sie haben als Bundesregierung damals wie heute nicht verstanden, worum es im Kern geht. Die zentrale Frage ist: Kann es in einem freiheitlichen Rechtsstaat eine anlasslose massenhafte -Erfassung von Kommunikations- und Bewegungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger geben? Und die Antwort lautet: Nein, denn wer beobachtet wird, der ist nicht frei. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wenn ein Innen- und Verfassungsminister wichtigere Themen hat als die Freiheit und die Bürgerrechte der Menschen in unserem Land und in Europa, dann stimmt an seiner Grundkonzeption etwas nicht. Vor diesem Hintergrund – das sage ich ganz klar in Richtung SPD – muss endlich und endgültig Abstand genommen werden von der Vorratsdatenspeicherung; (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) denn sie ist die massenhafte anlasslose Speicherung unserer Kommunikations- und Bewegungsdaten. Deswegen ist sie aus unserer Sicht kein rechtsstaatliches Mittel. Ich will zum Schluss etwas versöhnlicher werden. (Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU]: Echt?) – Ja. – Wir werden genau verfolgen, ob diese Bundesregierung entschlossener, sinnhafter und bürgerrechtsfreundlicher agieren wird als die letzte. Mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, dass der neue Innenminister, Herr de Maizière, gesagt hat, dass die Freiheit der Kommunikation im Internet ein Schwerpunkt seiner Amtszeit sein wird. Das finde ich gut. Aber im Koalitionsvertrag steht, anders als Ihre Ausführungen es vermuten lassen, Herr Krings, nichts Substanzielles dazu. Ich bin sehr gespannt, was da kommen wird. Auf die Aussage von Herrn de Maizière muss eine echte Kurs-änderung folgen. Das darf nicht nur eine rhetorische Kursänderung unter dem Druck der augenblicklichen Diskussion sein. Die Bürgerrechte und der Rechtsstaat im digitalen Zeitalter, das muss ein ganz zentrales Thema für uns alle in der 18. Wahlperiode werden. Um das glaubwürdig gemeinsam voranzubringen, müssen wir jetzt einen Parlamentarischen Unter-suchungsausschuss mit einem ernsthaften und substanziellen Untersuchungsauftrag auf den Weg bringen. Das heißt, wir müssen auch die Rolle der deutschen Dienste im internationalen Datenringtausch, den es offenbar gibt, aufklären und daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen. Wir brauchen die europäische Datenschutz-verordnung und eine durchgehende Ende-zu-Ende--Verschlüsselung der Kommunikation. Wir müssen PNR, SWIFT und Safe Harbor aussetzen, um wieder in die Diskussion einsteigen zu können – ich bin gespannt, wie Sie das sonst machen wollen –, und wir müssen uns mit denen verbünden, mit denen wir für Bürgerrechte, -Freiheit und ein Ende der Überwachung streiten. In der Zivilgesellschaft und in der Wirtschaft gibt es solche Partner. Schriftstellerinnen wie Juli Zeh, der Nobelpreisträger Günter Grass und auch andere europäische Länder sehen dieselbe Problematik. Parlamentarier in den USA, in Großbritannien und anderswo teilen unsere massive Kritik an der völlig maßlosen Überwachung. Daran, meine Damen und Herren von der Großen Koalition, werden wir Sie messen. Ganz herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Michael Hartmann für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vereinigten Staaten von Amerika, schwer erschüttert durch 9/11, die Ereignisse, die letztlich auch von der Hamburger Zelle um Mohammed Atta ausgelöst wurden, haben es verdient, dass wir ihnen im Kampf gegen Terror und Gewalt zur Seite stehen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir verstehen diesen Kampf, und wir verstehen diesen Einsatz. Aber genauso müssen die Vereinigten Staaten von Amerika verstehen, dass es unsere patriotische Pflicht ist, das Grundgesetz, die Bürgerrechte, die Freiheit und die Daten der Menschen hier in Deutschland zu schützen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb werden wir es niemals hinnehmen, wenn ausgerechnet unser wichtigster Verbündeter glaubt, sich jetzt und in Zukunft die Totalausspähung unserer Bürgerinnen und Bürger erlauben zu können. Das hat nämlich mit Kampf gegen den Terror nichts mehr zu tun. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das ist wahr!) Oder ist NSA-Chef Alexander der Meinung, dass die Kanzlerin einer Nähe zu al-Qaida verdächtig ist? (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Der Kampf gegen den Terror darf nicht als Vehikel benutzt werden, um sich alles Interessierende und alles technisch Mögliche an Daten hier in Deutschland einfach zu holen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Schlimm genug, dass diese, so sollte man meinen, Selbstverständlichkeiten überhaupt der Verhandlungen bedürfen, dass über ein sogenanntes No-Spy-Abkommen debattiert und diskutiert werden muss. Noch schlimmer wäre es, wenn dieses tatsächlich scheitern würde. Ich bin mir gar nicht so sicher, dass es nicht weitergehen wird. Ich bin mir umgekehrt sicher, dass die Bundesregierung – jetzt kraftvoll unterstützt auch durch die SPD – (Jan Korte [DIE LINKE]: Da wünscht man sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger irgendwann zurück!) kritisch und selbstbewusst weiterverhandeln wird, vielleicht anders als in der Vergangenheit. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann mal los!) Jedenfalls werden Sie vom neuen Bundesinnenminister nicht den Satz hören, dass das alles nur blanker Antiamerikanismus sei. Wie dem auch sei, sollte es scheitern – das wollen wir nicht; wir werden deshalb auch mit Nachdruck weiterverhandeln –, dann ist ganz klar, dass wir – entgegen dem, was manche behaupten – keineswegs wehrlos sind. Wir müssen dann über das Safe-Harbor-Abkommen reden. Wir müssen dann selbstverständlich darüber reden, ob die Passagierdaten weiterhin so ohne Weiteres in die USA gereicht werden. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Darüber -müssen wir ohnehin reden!) Wir müssen dann ebenfalls über all das, was im Zusammenhang mit den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen steht, sehr kritisch weiter diskutieren. Denn warum sollten wir, über Verträge gebunden, Daten weitergeben, wenn man sich illegal durch die Hintertür noch viel mehr Daten holt und diese gegen unsere Interessen missbraucht? (Stefan Liebich [DIE LINKE]: Das müssen Sie Herrn Krings sagen, der hat das gerade anders gesehen!) Warum sollen im Übrigen jene Firmen, die in Deutschland ihren Sitz haben, die mit uns hier in Deutschland in Verbindung stehen und aus Amerika stammen, jene Firmen, die offensichtlich Daten an die NSA und andere Dienste weitergeben, weiterhin Aufträge von der Bundesrepublik Deutschland oder nachgeordneten Behörden unserer Ministerien erhalten? All das kann und muss dann sehr konsequent und deutlich infrage gestellt werden. Es wäre übrigens ein völliger Fehlschluss – manche benutzen das ja gerne als Vehikel –, das Agieren der USA zugleich zu einem Pfeil zu schmieden, der gegen unsere Dienste gerichtet ist. Ich bin mir sehr, sehr sicher, dass es, um den NSA-Skandal und die Folgen adäquat aufarbeiten zu können, darauf ankommt, dass wir unsere Dienste besser machen, und zwar im Bereich der Spionageabwehr und im Erzielen eigener Erkenntnisse. Was wir selbst mit den Mitteln des Rechtsstaates erheben können, müssen uns andere nicht geben. Damit ich nicht missverstanden werde: Ich wünsche mir kein eingefrorenes Verhältnis in der Zusammen-arbeit mit den Sicherheitsbehörden der USA. Wir brauchen uns wechselseitig. Die brauchen uns aber auch: im Nahen Osten, in Afghanistan nach Abzug der Truppen und genauso auch bei der Fragestellung, wie wir die wichtigen US-Liegenschaften in Deutschland – man denke an Ramstein – weiterhin schützen. Insofern gilt: Es gibt ein wechselseitiges Interesse, sich zu respektieren, und es gibt ein wechselseitiges Interesse, sich eben nicht auszuspionieren, sondern zu kooperieren. Das müssen die USA in den nächsten Wochen und Monaten von uns und mit uns gemeinsam lernen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist übrigens ein großes Ärgernis, dass die lachenden Dritten – Sie haben völlig recht, Herr Kollege Krings – derzeit Staaten im Osten sind, die jeden Tag massenhaft Angriffe gegen unsere IT-Sicherheit fahren. Auch die müssen in Zukunft wieder stärker ins Blickfeld genommen werden. In den USA selbst dreht sich der Wind. Deshalb ist dem mutigen Herrn Snowden, der auch uns die Augen geöffnet hat, zu danken. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir werden jetzt in Verhandlungen und Gesprächen mit Nachdruck deutlich machen, dass in den USA wie bei uns das Supergrundrecht der Freiheit besteht, und wir werden klarmachen, dass diese Bundesregierung die Affäre noch lange nicht als beendet ansieht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Clemens Binninger für die Unionsfraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Clemens Binninger (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Vorwürfe, die seit Frühjahr/Sommer 2013 im Raum stehen – das muss man vorneweg festhalten –, ist das Informationsverhalten sowohl der amerikanischen Dienste als auch der britischen Dienste in jeder Hinsicht unzureichend. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das der Bundesregierung auch!) Diese Kritik können wir auch unseren Partnern nicht ersparen. Wir haben klare Anforderungen an die amerikanische Seite und auch an die britische Seite. Sie sind bislang nicht erfüllt. Auch das muss man in dieser Nüchternheit festhalten. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Ich habe Ihnen, Herr Kollege von Notz, und auch Ihnen, Herr Korte, aufmerksam zugehört. Aber glauben Sie wirklich, dass wir auch nur einen Zentimeter Verhaltensänderung bei Amerikanern wie bei Briten erreichen, wenn 80 bis 90 Prozent Ihrer Redezeit eigentlich nur parteipolitisch geprägt sind? (Jan Korte [DIE LINKE]: Nein! Das war eine Analyse Ihres Verhaltens! Wir haben berichtet, was Sie gemacht haben! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, Herr Binninger!) Schuld ist die CSU, wahlweise die SPD oder die CDU. In Ihrer Rede, Herr von Notz, kam nicht einmal eine klar formulierte Kritik an der NSA vor. Das ist doch viel zu wenig, was Sie hier vorgetragen haben! (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich habe fünf Minuten wirklich konzentriert zugehört, weil ich gedacht habe: Irgendwann wird er ja einmal etwas zur NSA sagen. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich dachte, die Affäre sei beendet! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die hat sich in Luft aufgelöst!) Nein, Minister Friedrich war das Thema, die SPD war das Thema, die Vorratsdatenspeicherung war das Thema. Nur das Problem war nicht das Thema. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil Sie nicht Obama sind, Herr Binninger!) Insofern sollten Sie Ihre Argumentation etwas schärfer am Problem ausrichten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Jan Korte [DIE LINKE]: Oh ja! So wie Sie und wie Pofalla!) Ich habe aus gutem Grund mit Kritik an amerikanischer und britischer Seite begonnen, weil ich schon der Meinung bin, dass wir ein gemeinsames Verständnis haben, auch als deutsche Parlamentarier. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber Sie sind in der Verantwortung!) Das ist eine Frage, der wir uns auch stellen müssen. Wir dürfen nicht nur auf die Regierung zeigen und nicht nur auf die Dienste zeigen. Wir müssen uns auch die Frage stellen: Wie erreichen wir als deutsches Parlament, als Deutscher Bundestag, bei den amerikanischen und britischen Kollegen einen Bewusstseinswandel? (Beifall der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]) Offenkundig ist es doch so, dass deren Grundverständnis von Terrorismusbekämpfung und Nachrichtendiensten und das Verständnis, das wir haben, weit auseinander liegen. Deshalb wären wir aufgefordert, zuallererst über unsere Gremien mit den amerikanischen Kollegen im Kongress und im Senat zu reden und da für unsere Positionen zu werben; das ist unsere Aufgabe. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann stimmen Sie mir ja zu! Gratuliere! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Auch dazu kein Ton von Ihnen! (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich haben wir dazu was gesagt!) Das No-Spy-Abkommen ist nicht so weit, wie wir es gerne hätten. Es ist in einer Sackgasse; (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Nirgendwo ist es!) das ist völlig zutreffend. Aber ich halte nichts davon, jetzt zu sagen: Wir brechen die Verhandlungen ab. – Damit wäre nichts gewonnen. Es ist auch fragwürdig, ob wir mit Drohungen etwas erreichen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein bisschen Druck?) Ich glaube nicht, dass wir damit sehr viel weiter kommen. Wovon ich aber gar nichts halte, ist, ausgerechnet solche Abkommen auszusetzen, bei denen, wie uns ein EU-Kommissar und ein Beauftragter der EU sagen, die Datenschutzregeln von den Amerikanern eingehalten werden. (Jan Korte [DIE LINKE]: Das wissen wir doch gar nicht! Was ist mit den Speicherfristen in den USA? Das ist einfach nicht richtig!) Bei den Passagierdaten und bei SWIFT wird der Datenschutz so gehandhabt, wie es unserem Verständnis entspricht. Was bringt es, solche Abkommen auszusetzen, aber bei dem anderen Treiben zuzuschauen? Das wäre doch der völlig falsche Ansatz. Konzentrieren wir uns auf das Problem! Es muss unser vorrangiges Ziel sein, den Schutz der Kommunikation im Internet zu gewährleisten, vielleicht auch die Punkte zu benennen, bei denen wir gar nicht in der Lage sind, die Kommunikation zu schützen. Wir müssen hier all das tun, was wir tun können; dazu gehören technischer Schutz, dezentrale Netze, europäische Cloud, bessere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Wir müssen bei der amerikanischen Seite aber auch dafür werben, dass diese Art und Weise mit unserem Verständnis von Bürgerrechten und Datenschutz nicht übereinstimmt. Wir brauchen die Zusammenarbeit der Dienste. Wer diese aufgibt, gefährdet die Sicherheit unseres Landes. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich denke, Sie kritisieren die NSA?) Aber die Zusammenarbeit muss innerhalb eines klaren gesetzlichen Rahmens erfolgen. Es muss rote Linien geben, die nicht überschritten werden dürfen, und darauf müssen sich auch ein amerikanischer Geheimdienst und ein britischer verpflichten lassen. Das muss unser Ziel sein, diese Position müssen wir erreichen. Dann ist Zusammenarbeit möglich. Anders wird es sehr, sehr schwierig. Wir müssen in der Debatte immer wieder darauf hinweisen, dass wir ein anderes Grundverständnis haben, dass personenbezogene Daten bei uns nur bei Verdacht erhoben und ausgewertet werden dürfen, dass bei uns ein Richtervorbehalt gilt, dass bei uns nicht pauschal alle Daten aus der Cloud gezogen werden dürfen in der Hoffnung, wir werden einen Verdacht schon finden. Das entspricht nicht unserem Verständnis. Deshalb ist es unsere Position, um Verständnis dafür zu werben, dass wir nur dort miteinander arbeiten können, wo beide Seiten bereit sind, Regeln zu akzeptieren, wo beide Seiten den gleichen Rahmen haben, wo geklärt ist, wo die roten Linien sind: dass Partner einander nicht ausspionieren – bis hin zu den Feldern, die hier kritisiert wurden. Das ist unsere Aufgabe als Parlament: mit den amerikanischen Kollegen zu sprechen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Wir müssen das, was wir tun können, tun, um die Kommunikation im Internet zu schützen. Wir werden dabei an Grenzen kommen; denn man kann im Netz nicht alles schützen, das geht gar nicht. Dennoch bleibt das unsere Aufgabe. – In dieser Debatte kann man nicht abwechselnd fragen und antworten; aber ich antworte nachher gerne bilateral auf Fragen. – Das sind unsere Aufgaben. Nur so wird es gelingen, Vertrauen zurückzugewinnen, was notwendig ist, damit die Bürger in unserem Land sicher sein können, dass dieses Parlament und diese Regierung alles Mögliche tun, um die Kommunikation im Netz zu schützen, ohne dabei die Zusammenarbeit und die Sicherheit dort, wo sie notwendig sind, zu gefährden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Stefan Liebich für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Stefan Liebich (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wir kriegen nichts“, hat ein mit dem Stand der Verhandlungen vertrauter Experte der Süddeutschen Zeitung gesagt. Nichts, das ist nicht besonders viel, aber es ist genau so viel, wie wir erwartet haben. Wer ein Antispionageabkommen von Spionen verhandeln lässt, der muss sich über ein solches Ergebnis nicht wundern. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ausgerechnet NSA-Chef Alexander und BND-Chef Schindler sollen eine Beschränkung der Spitzelei verabreden. Allein die Idee ist absurd. (Heiterkeit bei der LINKEN) Es wäre die Aufgabe von Regierungen, verbindlich – rechtsverbindlich – auszuschließen, dass man einander bzw. seine Bürger ohne Verdacht abhört. Schlimm ist – da hat Herr Hartmann völlig recht –, dass es überhaupt nötig geworden ist, dies auszuschließen. (Beifall bei der LINKEN) Nun, da man auf die Nase zu fallen droht, passiert was? Herr Krings ist unzufrieden. Vielleicht gibt es einen bösen Blick, wenn die Bundeskanzlerin in Washington ist, vielleicht sagt sie: Wir finden, unter Partnern gehört sich so etwas nicht. – Da wird das Weiße Haus zittern. (Heiterkeit bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ein Gutes hätte ein Scheitern der Verhandlungen über ein solches Abkommen: Immerhin würde uns die US-Regierung dann nicht mehr anlügen. Sie würde ehrlich sagen, dass sie auch weiterhin großflächig spionieren wird, bei der Kanzlerin bis hin zu Jugendlichen. So etwas kann die Bundesregierung doch nicht hinnehmen! Man kann sich sicherlich darüber streiten, wie viel ein No-Spy-Abkommen überhaupt bringen wird; aber wenn wir sagen, dass wir Freunde sind, dann müssen wir uns auch wie Freunde benehmen. Was würden wir mit einem Freund machen, der, nachdem wir ihn in unserem Wohnzimmer beim Schnüffeln in unseren EMails erwischt haben, sagt, dass er nicht garantieren kann, dass er das auch nicht wieder tut? Wir würden ihn wahrscheinlich aus der Wohnung werfen und unsere Freundschaft für beendet erklären. Nun sind Staaten und Regierungen keine Freunde; aber auch da müssen mindestens die Regeln des Anstands gewahrt bleiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war schön dumm, sich auf rein deutsch-amerikanische Verhandlungen überhaupt einzulassen. Herr von Notz hat darauf hingewiesen – ich stimme ihm da ausdrücklich zu –, dass ein belastbares No-Spy-Abkommen europäisch-amerikanisch sein muss. Nicht nur Frau Merkel und Millionen in Deutschland lebende Menschen sind betroffen, Betroffene gibt es auch in Frankreich, auch in Spanien, ja sogar im Vatikan. Großbritannien hat beim Schnüffeln sogar mitgemacht. (Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Da ist es wirklich heikel, im Vatikan!) Wir Linke sind ja bekanntlich eine proeuropäische Partei, und deswegen denken wir nicht nur nationalegoistisch an Deutschland. (Beifall bei der LINKEN – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Welcher Teil?) Europäische Datenschutzstandards und Bürgerrechte sind an den jeweiligen nationalen Interessenlagen der Regierungen – das sage ich hier einmal den Vertretern der Regierung – gescheitert. Es geht nicht einfach um Überschriften, sondern um konkretes europäisches Handeln, und da patzen Sie. (Beifall des Abg. Niema Movassat [DIE LINKE]) Wir brauchen endlich einen europäischen Bürgerrechtsraum. Dieser muss Grundlage für eine gemeinsame Reaktion gegenüber der US-Regierung sein. Natürlich sind 500 Millionen Menschen in 28 Staaten stärker als nur die Bundesregierung, wenn es darum geht, den USA entgegenzutreten. Die Nachjustierung oder bilaterale Abkommen, über die man hier spricht, nützen am Ende nur den Geheimdiensten auf beiden Kontinenten. Ich will Herrn Krings in einem Punkt aber auch recht geben: Auch in den USA sind viele Menschen nicht mehr mit der grenzenlosen Schnüffelei einverstanden. Um die beiden prominentesten Beispiele zu nennen: Chelsea Manning sitzt im Knast, und Edward Snowden muss sich in Moskau verstecken. Hier könnte die Merkel/Gabriel-Bundesregierung real handeln, indem sie sich für einen sicheren Aufenthalt von Snowden hier in Deutschland einsetzen würde. Das wäre die richtige Antwort. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber auch Hollywoodstars wie Oliver Stone, John Cusack, Maggy Gyllenhaal und andere haben sich unter der Überschrift „Stop Watching Us“ zu Wort gemeldet, und viele weitere Bürgerinnen und Bürger der USA sagen Nein. „The Day We Fight Back“ heißt die Netzkampagne gegen die NSA-Überwachung. Am 11. Februar 2014 soll Druck auf den US-Kongress ausgeübt werden, die Rechte der Geheimdienste zu beschneiden, und auch im Kongress selbst – Herr Krings hat darauf hingewiesen – ist das, was die Geheimdienste treiben, vielen Abgeordneten inzwischen zu viel. Es gibt kein Problem zwischen unseren Ländern, sondern es gibt ein Problem mit einer inakzeptablen Politik der US-Regierung und mit der Unfähigkeit unserer Regierung, angemessen darauf zu reagieren. Deshalb, Herr Binninger, haben wir auch so viel über die Bundesregierung gesprochen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit all jenen in den USA, die Nein sagen, mit den Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen, arbeiten wir gern und weiterhin zusammen. Diese Atlantikbrücke zwischen Amerika und uns steht und ist stabil. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Burkhard Lischka für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Burkhard Lischka (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich sage es ganz deutlich: Die Meldung, die wir alle in diesen Tagen lesen konnten, dass die USA möglicherweise nicht bereit sind, ein Antispionageabkommen abzuschließen, beunruhigt mich mindestens genauso wie der gesamte Abhörskandal, der uns seit Monaten beinahe im Wochentakt beschäftigt und immer neue Ungeheuerlichkeiten beschert. Ja, die USA sind unser wichtigster Bündnispartner, aber Bündnispartner und Freunde behandelt man eben nicht wie Gegner. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir stellen jetzt seit Monaten nicht nur von deutscher, sondern auch von europäischer Seite berechtigte Fragen an unsere amerikanischen Freunde, und unter Freunden sollten eigentlich auch Antworten auf diese Fragen möglich, ja sogar selbstverständlich sein. Es ist beunruhigend, demütigend und vollkommen inakzeptabel, dass wir seit Monaten keine belastbaren Antworten auf unsere berechtigten Fragen bekommen. Im Übrigen: Wir sind ja nicht nur enge Bündnispartner und Freunde, sondern wir teilen auch das gleiche Wertefundament. Freiheit, Demokratie, die Wahrung von Grund- und Menschenrechten, die Herrschaft des Rechts, all das verbindet uns. Deshalb sagen wir auch ganz deutlich: Die Überwachung von Millionen Bürgerinnen und Bürgern, das Aufbrechen von Privatsphäre und die Unterwanderung von Telekommunikation und Internet darf ein freiheitlicher demokratischer Rechtsstaat nicht hinnehmen. Das gilt in Deutschland genauso wie in den USA. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dieser Rechtsstaat und diese Demokratie würden zur Fassade verkommen, wenn Grundrechte millionenfach verletzt werden und die Politik einfach tatenlos zusehen würde. Das Mindeste, was freiheitliche Demokratien ihren Bürgern zusichern müssen, ist die Wahrung von Grund- und Freiheitsrechten. Meine Damen und Herren, Politik wird technische Möglichkeiten nicht stoppen können. Aber diesen Möglichkeiten Grenzen setzen, gerade zur Wahrung von Grund- und Freiheitsrechten, das können wir. Dafür trägt Politik und übrigens niemand sonst die Verantwortung. Das gilt wiederum genauso hier in Deutschland wie in ganz Europa und eben auch in den USA. Wenn wir insoweit immer wieder auf den Abschluss eines Antispionageabkommens drängen, dann geht es hierbei nicht um eine Sonderbehandlung für Deutschland, sondern es geht um einen ersten, aber auch notwendigen Schritt, dass Politik dieser Verantwortung gerecht wird, hier in Deutschland, aber eben auch in den USA. Es sind Grenzen überschritten worden, die ein Rechtsstaat niemals überschreiten darf. Das beunruhigt uns. Aber es soll uns auch nicht ohnmächtig werden lassen. Deshalb werden wir uns weiter für ein Antispionageabkommen einsetzen – mit Nachdruck und mit notfalls sehr langem Atem. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Hans-Christian Ströbele für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unmittelbar vor dieser Debatte habe ich hier draußen in der Lobby mit einem Abgeordnetenkollegen aus Island gesprochen. Er ist hierher nach Deutschland gekommen, um sich bei mir zu erkundigen: Was machen denn jetzt die Deutschen gegen die NSA-Ausspähung? – Das beschäftigt offenbar nicht nur die Deutschen, sondern auch das Parlament in Island. Nach meinem Besuch bei Snowden haben sich inzwischen bei mir Abgeordnete – zum Teil waren sie schon hier – aus sieben westeuropäischen Ländern gemeldet und haben gesagt: Wir müssen doch zusammenarbeiten. – Ein Senator aus Italien war dabei, mehrere Abgeordnete aus England waren dabei, ein Abgeordneter aus Österreich war dabei. Das zeigt doch: Das, was wir hier haben, ist ein europäisches Problem. Ganz Europa, die Völker und die Parlamente in Europa fühlen sich durch die NSA bedroht, die von den USA aus oder auch hier und wo auch immer in der Welt die Daten der Bevölkerung Europas abziehen, verwerten und speichern. Das ist ein europäisches Problem, und das muss auch europäisch gelöst werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich fand es nett, als ich heute Morgen im Radio gehört habe, dass die Kanzlerin gestern in der Unionsfraktion offenbar berichtet hat und gesagt hat, die Verhandlungen gingen weiter und sie sei noch guten Mutes. So habe ich das jedenfalls gehört, ich war ja nicht dabei. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das hätten wir auch gemerkt! – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich fände es noch netter, wenn die Bundeskanzlerin hier in diesem Saal endlich einmal zu dieser Affäre und dazu, was sie tun will, Stellung nehmen würde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das hat sie beim letzten Mal nicht getan; da saß sie noch hier; dieses Mal ist sie gar nicht hier. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sie wissen doch, warum!) Herr Kollege Binninger, sie soll mir erklären, (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sie wissen, warum! Das ist jetzt unfair!) ob es wahr ist, dass die NSA der Bundesregierung im August vergangenen Jahres angeboten hat, ein No-Spy-Abkommen abzuschließen. So hat nämlich die Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD-Fraktion am 14. August letzten Jahres geantwortet. Stimmt das? Darin stehen sogar die einzelnen Konditionen, unter denen die NSA dazu bereit sein soll. Stimmt es, was Herr Pofalla gesagt hat, dass die NSA sich auch an ihn gewandt hat und gesagt hat, sie seien zu einem Abkommen bereit, und dass die Bundeskanzlerin gemeinsam mit dem französischen Präsidenten Hollande am 24. Oktober 2013 vereinbart hat, dass man bis zum Ende des Jahres 2013 ein Agreement mit den USA erreichen wolle? Das will ich von der Kanzlerin hören, nicht von Ihnen; Sie wissen das auch nicht. Die Bundesregierung muss hier her. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sie haben ja noch Gelegenheit!) Die Kollegen Krings und Binninger haben zu Recht darauf hingewiesen – ich glaube, Herr Hartmann hat es auch getan –, dass wir bis heute überhaupt nicht informiert sind. Es gibt seit Juni vergangenen Jahres, also seit mehr als einem halben Jahr, Fragenkataloge zur NSA, aber auch zum britischen Geheimdienst, die von der Bundesregierung verschickt worden sind, die aber bis heute nicht beantwortet sind. Eine einzige Frage ist beantwortet worden. Das stellen Sie nun fest, schütteln den Kopf und sagen: Kritisiert doch einmal die NSA! – Das tue ich fürwahr. Aber was tun Sie, damit sich das ändert? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Binninger, wir haben uns im Parlamentarischen Kontrollgremium, über dessen Beratungen ich nicht sprechen darf, mehrfach über diese Fragen unterhalten. Sie können etwas tun. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Ich kann nicht die Fragen beantworten!) Sie können Herrn Snowden mit einem Beschluss des Deutschen Bundestages dazu verhelfen, dass er hierherkommt und uns die Informationen gibt, die die NSA selber nicht bereit ist zu geben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Clemens Binninger [CDU/CSU]: Die hat er doch selber nicht mehr!) Stimmen Sie zu, dass er hierherkommen kann und einen sicheren Aufenthalt hat! Er hat mir gesagt, dass er dann hierherkommen wird. Deshalb diskutieren wir hier. Wir müssen einen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages möglichst schnell auf den Weg bringen. Die Zeit läuft davon. Wir müssen im Februar einen entsprechenden Beschluss fassen, und wir brauchen den einzigen Zeugen, den ich zurzeit weltweit sehe, der vor einem Untersuchungsausschuss aussagen kann und will. Den müssen wir hierherholen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Sie alle müssen doch genauso wie ich davon ausgehen – vor allen Dingen nach den letzten Nachrichten aus Washington –, dass die Spioniererei, während wir hier diskutieren oder Sie hier mit Ihrem Handy spielen oder wenn Sie in Ihrem Büro sind, weitergeht. Wenn die sagen: „Wir werden mit euch kein No-Spy-Abkommen abschließen“, dann heißt das doch, sie machen das weiter. Sonst könnten sie doch ein solches Abkommen abschließen. Das heißt: Wir und die ganze deutsche Bevölkerung sind vielleicht nicht so wichtig; auch das Handy der Kanzlerin ist vielleicht nicht das Entscheidende. Vielmehr müssen Millionen deutsche Bundesbürger – wir wissen nicht, wie viele, ob 10 Millionen, 50 Millionen oder 80 Millionen – damit rechnen, dass derzeit ihr gesamter Onlineverkehr, ihre Handytelefonate und die von ihnen verschickten SMS von der NSA weiter registriert werden. Deshalb sage ich: Verhandlungen, ja! Es muss weiter verhandelt werden. Dafür muss Druck hergestellt werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Ströbele! Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Binninger, auch darüber haben wir uns sogar schon verständigt: Wir, das deutsche Parlament, müssen möglichst schnell in die USA fahren oder die Kollegen im Kongress hierher einladen, um mit ihnen möglichst zu einer gemeinsamen Linie zu kommen. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Ströbele, Sie müssen bitte zum Schluss kommen. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir müssen Verständnis füreinander suchen. So wie ich es in England gemacht habe, müssen wir es auch in den USA machen. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Entschuldigung! – Letzer Satz: Sie, Herr Grosse-Brömer, haben das angekündigt. Inzwischen sind Monate vergangen. Haben Sie etwas gemacht, dass das Realität wird? Das hätte ich von Ihnen erwartet, und das möchte ich von Ihnen wissen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Stephan Mayer für die Unionsfraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Irritationen in Deutschland über das enorme Ausmaß der Abhörmaßnahmen ausländischer und offenbar auch westlicher Nachrichtendienste in unserem Land waren und sind zu Recht und verständlicherweise groß. Herr Kollege Ströbele, ich gebe Ihnen in einem Punkt völlig recht: Es gilt auch weiterhin, unsererseits den Finger dahin gehend in die Wunde zu legen, dass die Auskunfts- und auch die Aufklärungsbereitschaft insbesondere der USA, aber auch Großbritanniens bislang unzureichend ist und so nicht hingenommen werden kann. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das ist Ihre Wunde, Herr Mayer! – Gegenruf des Abg. Clemens Binninger [CDU/CSU]: Nein! Die gemeinsame!) Herr Kollege Ströbele, ich finde es aber nicht fair und auch nicht kollegial, wenn Sie wegen der Abwesenheit der Bundeskanzlerin heute unterstellen, die Bundeskanzlerin würde sich bei diesem wichtigen Thema wegducken. Sie wissen ganz genau, warum die Bundeskanzlerin heute nicht anwesend sein kann. Das ist wirklich nicht fair. (Beifall bei der CDU/CSU) Es waren nämlich die Bundeskanzlerin und die vorige Bundesregierung, die nach den Enthüllungen über das Ausmaß der Abhörmaßnahmen umgehend mit einem Acht-Punkte-Katalog gehandelt haben. Schon unter der früheren christlich-liberalen Koalition wurde damit begonnen, diesen Acht-Punkte-Katalog abzuarbeiten. Ich persönlich finde es sehr gut, dass auch die neue Große Koalition bzw. die neue Bundesregierung es sich zur Aufgabe gemacht haben, diesen Acht-Punkte-Plan weiter voranzutreiben und abzuarbeiten. (Jan Korte [DIE LINKE]: Was kam raus? Nichts!) Natürlich wäre ein rechtsverbindliches Abkommen mit den USA wünschenswert, das zum Inhalt hat, dass wir uns gegenseitig nicht ausspionieren. Ich sage aber auch ganz offen: Wir dürfen dieses sogenannte No-Spy-Abkommen, insbesondere was dessen Bedeutung angeht, nicht überbewerten. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unsere Idee war es nicht!) Dieses Abkommen ist vor allem in atmosphärischer Hinsicht notwendig. Es ist wichtig, dass sich beide Seiten klar dazu bekennen, dass sie sich gegenseitig nicht ausspionieren. Es gibt klare Zusagen, die die US-Adminis-tration verschiedenen Stellen der Bundesregierung gegeben hat. Ich erwarte, dass diese Zusagen eingehalten werden. Das Zustandekommen eines No-Spy-Abkommens ist aus meiner Sicht vor allem deshalb erforderlich und wünschenswert, weil damit in atmosphärischer Hinsicht dazu beigetragen wird, verlorengegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Ich glaube nicht, dass wir mit der heutigen Aktuellen Stunde dazu beitragen, dass die Verhandlungen erfolgreich verlaufen. Schließlich verhandeln Geheimdienste. (Jan Korte [DIE LINKE]: Das ist schon einmal ein Problem!) Lieber Herr Kollege Liebich, es ist richtig, dass diejenigen verhandeln, die in der Sache Bescheid wissen. Es liegt in der Natur der Sache, dass über ein No-Spy-Abkommen zwischen Deutschland und den USA hinter verschlossenen Türen verhandelt wird und dass man über diese Verhandlungen den Basar der Öffentlichkeit nicht zu sehr informiert. Ich bin nach wie vor zuversichtlich, dass diese Verhandlungen ordentlich vorangetrieben werden und – hoffentlich – zu einem erfolgreichen Abschluss kommen. Ich möchte deutlich darauf hinweisen, dass dieses No-Spy-Abkommen nur ein Bestandteil in einem großen Instrumentenkasten sein kann, um zukünftig dafür zu sorgen, dass unsere IT-Infrastruktur sicherer wird und dass sowohl Privatpersonen als auch die Wirtschaft und die Behörden effektiver davor geschützt werden, ausgespäht zu werden. Deshalb ist es richtig, dass die neue Bundesregierung klargemacht hat, dass unser Bestreben ist, alsbald ein IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Wir müssen dafür sorgen, dass kritische Infrastrukturen effektiver geschützt werden. Dafür müssen wir in Deutschland einheitliche Sicherheitsstandards setzen. Wir müssen uns aber auch ganz unumwunden eingestehen, dass wir seitens des Bundes mehr Geld für den Schutz unserer IT-Sicherheit ausgeben müssen. Nicht nur die Wirtschaft, sondern auch der Staat ist gefordert und muss mehr Geld ausgeben. Ich glaube, es ist erforderlich, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aufzuwerten, sowohl personell als auch finanziell. Ich sehe aber auch die EU-Kommission in der Pflicht. Wichtiger als dieses No-Spy-Abkommen ist aus meiner Sicht, das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Das Safe-Harbor-Abkommen gewährleistet einen massenhaften Datenaustausch zwischen Europa und den USA. Es liegt insbesondere in der Verantwortung der EU-Kommission, dieses Abkommen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und entsprechend nachzuverhandeln. Ich finde es gut, dass sich die neue Koalition im Koalitionsvertrag darauf verständig hat, die Spionageabwehr zu stärken, insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz. (Jan Korte [DIE LINKE]: Das war sehr erfolgreich!) Überfällig ist die Einführung einer Pflicht, der Europäischen Union Unternehmen zu melden, die Daten ohne Einwilligung ihrer Kundinnen und Kunden an Behörden in Drittstaaten übermitteln. Eine solche Meldepflicht gehört auch zum Safe-Harbor-Abkommen. Ich komme zum Schluss. Wir sind in der Verantwortung, allen Bürgerinnen und Bürgern klarzumachen, dass es hundertprozentige Sicherheit beim Telefonieren und beim E-Mail-Verkehr nicht gibt. Jeder Bürger ist selbst in der Verantwortung, sich entsprechend zu schützen. Was den Bereich der Wirtschaft angeht, ist mehr finanzieller Aufwand erforderlich. Ich wiederhole: Jeder Bürger ist selbst in der Verantwortung, Schutz zu betreiben und zur Sicherheit seiner personenbezogenen Daten beizutragen. Lassen Sie uns die Verhandlungen über das No-Spy-Abkommen in aller Ruhe fortführen. Ich bin nach wie vor zuversichtlich, dass es hier zu einem erfolgreichen Abschluss kommt. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Lars Klingbeil hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Lars Klingbeil (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will damit beginnen, dass ich mich bei der Linkspartei bedanke, dass wir diese Debatte führen können. (Beifall des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Jan Korte [DIE LINKE]: Es wurde auch Zeit!) Der Kollege von Notz hat vorhin gesagt, ein Dreivierteljahr nach Beginn der NSA-Affäre hätten wir als Parlament eigentlich noch viel zu wenig darüber geredet. Das hatte sicherlich auch mit den Wahlen und der Konstituierung des Parlaments danach zu tun. Aber ich glaube – das habe ich auch in meiner letzten Rede gesagt –, dass es in der Tat eine riesige Aufgabe ist, die vor dem gesamten Parlament liegt, nämlich mit dem NSA-Skandal umzugehen, Vertrauen wiederherzustellen oder zumindest daran zu arbeiten, dass Vertrauen wiederhergestellt werden kann, aber auch, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob wir als nationales Parlament noch ausreichend handlungsfähig sind oder ob es nicht viel stärker um die europäische und internationale Ebene gehen muss. Dazu haben wir gemeinsam, egal ob Regierung oder Oppositionsfraktionen, ganz viele Fragen zu beantworten. Deswegen wünsche ich mir auch, dass wir an manchen Stellen viel sachlicher über dieses Thema diskutieren. Ich will Ihnen aber auch sagen, dass das Ausmaß an Enthüllungen, die wir in den letzten Monaten erlebt haben, manches Mal meine Vorstellungskraft gesprengt hat. Wir haben erlebt, dass Geheimdienste anscheinend völlig aus dem Ruder gelaufen sind, dass sie autonom gehandelt haben, dass Dinge geschehen sind, die sich völlig der politischen Kontrolle entzogen haben. Ich sage Ihnen ganz klar: Das muss ein Ende haben. Es muss endlich wieder ein Primat der Politik über das Handeln der Geheimdienste geben. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Als Parlamentarier und überzeugter Transatlantiker ist das eine Situation, die schwer zu ertragen ist. Wir warten hier in Deutschland seit Monaten auf die Beantwortung von Fragenkatalogen, die noch die alte Bundesregierung abgeschickt hat. Es geht um Antworten, die den Umfang der weltweiten Kommunikationsüberwachung durch britische und amerikanische Geheimdienste deutlich machen sollten. Wir hatten viele Fragen und haben diese immer noch. Jetzt erleben wir gerade in diesen Tagen – das besagen aktuelle Meldungen –, dass der Wille zu einer ernsthaften Kooperation anscheinend nicht so stark ist, wie wir uns das wünschen. Ich sage Ihnen: Freundschaft braucht dann auch klare Worte. Freundschaft kann nicht bedeuten, dass die einen machen können, was sie wollen, und die anderen alles zu akzeptieren haben. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Ja!) Es ist deswegen richtig, dass wir über Instrumente reden, es ist richtig, dass wir über SWIFT und Safe Harbor sprechen. Ich habe heute gelesen, dass der Kollege Mißfelder in seiner neuen Funktion auch die Frage des Freihandelsabkommens angesprochen hat. Es ist richtig, dass wir über alle diese Instrumente reden und den Amerikanern deutlich machen: Wenn ihr nicht mit uns reden wollt, dann haben auch wir an vielen Stellen keinen Gesprächsbedarf. Wir wollen mit den Amerikanern kritisch über unsere Baustellen reden; Freundschaft bedeutet, dass beide Seiten handeln und sich beide Seiten vernünftig verhalten. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin mir sicher: Die Bundeskanzlerin wird bei ihrem USA-Besuch auch deutliche Worte gegenüber dem amerikanischen Präsidenten finden. (Jan Korte [DIE LINKE]: Dafür ist sie bekannt!) Sie wird dafür werben, dass dieses Abkommen kommt. Sie wird das in aller Deutlichkeit tun. Davon bin ich fest überzeugt. Aber noch einmal: Auch als Bundestag haben wir eine Aufgabe. Es ist Vertrauen zerstört worden, Vertrauen in Politik, Vertrauen in Bündnisse, in Institutionen, in Unternehmen, aber auch in Technik und Kommunikationsinfrastruktur. Es ist unsere Aufgabe als Parlament, Vertrauen wiederherzustellen. Der Untersuchungsausschuss ist verschiedentlich angesprochen worden. Ich gehe davon aus, dass er kommt und dass dieser Untersuchungsausschuss eine wichtige Arbeit leisten und eine gemeinsame Kraftanstrengung sein kann, um Vertrauen wiederherzustellen. Die Koalitionsfraktionen haben im Koalitionsvertrag Vereinbarungen getroffen. Darauf ist verschiedentlich hingewiesen worden. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist ganz zentral. Wir wollen ein belastbares Antispionageabkommen. Ich sage Ihnen: Das muss wirklich belastbar und verbindlich sein. Es darf kein Stillhalteabkommen zwischen Geheimdiensten sein, sondern es muss ein Abkommen sein, das auch den Schutz der Bürgerinnen und Bürger verbindlich politisch sichert. Das Ganze muss politisch untermauert sein. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir als Parlament dürfen nicht akzeptieren, dass das Handy der Kanzlerin abgehört wird, und wir dürfen nicht akzeptieren, dass Kommunikation und Handys von Regierungsmitgliedern abgehört werden. Wir als deutsches Parlament müssen auch dafür sorgen, dass nicht rechtswidrig Daten aller Bürgerinnen und Bürger hier in Deutschland abgehört, gesammelt und ausgewertet werden. Das ist unsere Verantwortung, die wir als Parlament insgesamt haben. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Antispionageabkommen muss kommen. Aber das ist kein Punkt, auf dem wir uns ausruhen können. Es geht um viele andere Dinge. Auch das haben wir im Koalitionsvertrag geregelt. Es geht um die Frage der IT-Sicherheit; hier werden wir Maßnahmen ergreifen. Dabei geht es nicht um IT-Nationalismus, aber wenn wir eine ehrliche Bestandsaufnahme machen, dann sehen wir, dass wir an vielen Stellen von amerikanischer oder asiatischer Hard- und Software abhängig sind. Hier bedarf es eigener Initiativen im Bereich der Forschung und Entwicklung. Diese will die neue Regierung stärken. Es wird eine IT-Sicherheitsinfrastruktur aufgebaut werden, und wir werden gemeinsam auch dafür sorgen, dass es im Bereich der Verschlüsselungstechnologien zu Entwicklungen kommt. Das wollen wir als neue Regierung stärken. Lassen Sie mich zuletzt sagen: Sie wissen, dass ich persönlich, dass meine Fraktion mit dem, was unter Schwarz-Gelb an Aufklärung passiert ist, nicht zufrieden waren. Aber wir haben jetzt neue handelnde Personen in dieser Regierung: Frank Steinmeier, Thomas de Maizière, Peter Altmaier. Sie alle sind jetzt in neuen Funktionen. Ich glaube, dass es Zeit für eine neue Politik ist, wenn es darum geht, die NSA-Affäre aufzuklären. Ich habe ein großes Vertrauen, dass diese Bundesregierung das zustande bringt. Geben wir ihr die notwendige Zeit. Aber zu lange darf es nicht dauern. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Manfred Grund hat für die Unionsfraktion das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Manfred Grund (CDU/CSU): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Freiheit und Sicherheit stehen in einem besonderen Spannungsverhältnis. „Der Preis der Freiheit ist stetige Wachsamkeit.“ Dies ist ein Zitat, das nicht von -irgendeinem Sicherheitsdienst kommt, sondern das Thomas Jefferson zugeschrieben wird, eigentlich dem Vater der modernen Tradition der Grund- und Freiheitsrechte. Unser Grundgesetz steht in dieser Tradition. Freiheit ist ein hohes Gut. Sie ist eigentlich das höchste Gut unserer Verfassung. Bewusst bildet der Katalog der Freiheitsrechte den Anfang des Grundgesetzes. Aber: Diese Freiheitsrechte müssen auch geschützt werden, etwa gegen einen übermächtig werdenden Überwachungsstaat, weil das Streben nach absoluter -Sicherheit zu Tyrannei und zu Unfreiheit führt. Um es noch einmal mit einem Amerikaner zu sagen, mit -Benjamin Franklin: Wer seine Freiheit für seine Sicherheit aufgibt, wird weder Freiheit noch Sicherheit erlangen. Aber – noch einmal –: Freiheit muss verteidigt werden. Unsere freiheitliche Werteordnung hat entschiedene Gegner. Unsere Freiheit ist nicht in erster Linie durch amerikanische Nachrichtendienste bedroht. Schon gar nicht haben wir Anlass, allen Nachrichtendiensten – das war Gott sei Dank auch nicht Tenor der heutigen Debatte – pauschal zu misstrauen. Unsere deutschen Nachrichtendienste leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit unserer Bürger im In- wie auch im Ausland. Wir dürfen Ursache und Wirkung nicht verwechseln: Unsere Sicherheit wird zunehmend von zwei anderen Entwicklungen bedroht: Erstens. Bedrohungen gehen zunehmend von Extremisten aus, die aus ideologischen Gründen heraus Gegner der Freiheit sind, die aus dem Verborgenen heraus agieren und angreifen. Unser wirksamstes – gelegentlich fast einziges – Mittel gegen diese Bedrohungen ist nachrichtendienstliche Aufklärung. Zweitens. Mit der modernen Mobilität und der modernen Vernetzung werden solche Bedrohungen zunehmend globaler. Was heute in Waziristan oder auch in Syrien vor sich geht, kann uns morgen direkt zu Hause betreffen. Diese Globalisierung der Bedrohungen effektiv zu verfolgen, übersteigt die Fähigkeiten nationaler Nachrichtendienste. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Auch wenn wir andere Regeln für den Umgang mit unseren Partnern anstreben, bleiben wir auf den Austausch gerade mit den großen amerikanischen Diensten angewiesen. Wir haben – noch – keinen Ersatz dafür. Denn egal ob als Tourist, als Handelsreisender, als Geschäftsmann, als Entwicklungshelfer oder als Soldat, Deutsche sind heute in jedem Land der Welt unterwegs. Unsere Bürger sind dabei nicht nur terroristischen, sondern zunehmend auch kriminellen Herausforderungen ausgesetzt. So gab es seit dem Jahre 2000 mehr als 90 Entführungen deutscher Bürger im Ausland. Im Jahr 2000 wurde die Familie Wallert in Malaysia entführt und schließlich auf den Philippinen befreit. 2003 wurden 16 deutsche Touristen in Algerien entführt. 15 konnten gerettet werden. Eine deutsche Frau ist während der Entführung umgekommen. 2005 wurden eine Frau im Irak und eine deutsche Familie im Jemen entführt. Im Jahr 2007 sind eine deutsche Staatsangehörige und ihr Sohn im Irak entführt worden. Hier ist nur die Befreiung der Mutter gelungen. Ebenfalls 2007 wurden zwei deutsche Staatsangehörige in Afghanistan entführt. Einer konnte befreit werden; der andere wurde von den Entführern getötet. 2012 wurden unter anderem vier deutsche Staatsangehörige in Äthiopien entführt. Zwei konnten gerettet werden, die übrigen wurden von den Entführern getötet. Und zuletzt: die Entführung von drei Mitarbeitern der „Grünhelme“ in Syrien, die alle wieder freigekommen sind. Aufgrund ihres Einsatzes haben wir Anlass, den deutschen Diensten, aber auch den ausländischen Partnern für ihre Unterstützung zu danken. Besonders in Afghanistan hat der enge Austausch zwischen westlichen Nachrichtendiensten unmittelbar zum Schutz unserer Soldaten und Bürger beigetragen. Machen wir uns keine Illusionen: Wer diese Zusammenarbeit mit verbündeten Nachrichtendiensten grundsätzlich infrage stellt, riskiert das Leben deutscher Staatsbürger. (Beifall bei der CDU/CSU) Unsere Bürger können sich in der Regel sicher fühlen – ob sie ins Ausland reisen, in ein Flugzeug steigen, mit dem Zug fahren. Das ist auch ein Ergebnis dieser nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Wir haben gute Gründe, in Washington und auch in London auf einen anderen Umgang miteinander zu drängen. Aber ich plädiere für weniger Aufgeregtheit und für ein Abwägen unserer Interessen. Lassen Sie es mich mit Bezug auf Charles de Gaulle sagen: Es sind nicht nur Freundschaften; es sind auch oder gerade Interessen, die unserer Zusammenarbeit mit amerikanischen Partnern zugrunde liegen. Wir sollten diese unsere Interessen nüchtern betrachten und beurteilen, und wir sollten mit Jefferson bedenken: Der Preis der Freiheit ist auch stetige Wachsamkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Armin Schuster hat für die Unionsfraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es wäre jetzt nicht besonders originell, wenn ich gerade hier im Parlament sagen würde: Mir fehlen die Worte. (Heiterkeit) Aber dieses „Ich bin sprachlos“ beschreibt vielleicht ein wenig das Gefühl mancher Landsleute von uns angesichts dessen, was wir in dieser Geschichte erleben. Wir sprechen von einer tiefen deutsch-amerikanischen Freundschaft. Ich finde gut, Herr Klingbeil, was Sie gesagt haben: Diese Freundschaft verlangt auch nach kraftvollen Worten, wo es notwendig ist. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach Taten verlangen sie, Herr Schuster, nach Taten!) Der Vertrauensbruch ist erheblich, und unter Freunden schafft man so etwas eigentlich schnell und konsequent aus der Welt. Symbolische Gesten reichen uns nicht aus. Das ist, glaube ich, das, was man im Moment anbietet. Es stellt sich nämlich die ernsthafte Frage, wenn wir es bei Symbolik belassen würden, wie wir uns künftig vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Partnern in einem Bündnis vorzustellen haben. Wie wir Deutsche uns das seit Jahrzehnten vorstellen, kann ich ganz leicht beschreiben, etwa beim Thema Spionage: In Pullach und Köln sucht man vergeblich nach Referaten, Abteilungen oder Operationen gegen unsere Freunde. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Das ist das, wie Deutschland sich Auslandsaufklärung und Spionageabwehr vorstellt – unter Freunden ein -No-go. So verstehen wir es, und so halten wir es auch für richtig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir verhandeln so lange wie möglich und so intensiv wie möglich um dieses Abkommen, weil es uns etwas wert ist. (Jan Korte [DIE LINKE]: Alles klar!) Leider ist dieser Wert den Amerikanern noch nicht ganz klar; da haben wir noch nachzulegen. Ein Weiter-so kann es für uns nicht geben. Das ist ganz einfach: Die Bundesregierung und das Parlament haben die Pflicht, unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen und auf die Einhaltung unserer Gesetze zu achten. Insofern ist es auch nur folgerichtig, dass die Bundesanwaltschaft prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie ist schon längst zu einem Ergebnis gekommen!) Deutsches Recht auf deutschem Boden – da gibt es keinen Ermessensspielraum. Das muss in einem Abkommen deutlich werden. Da setze ich nicht auf amerikanische Geheimdienstchefs. Es gibt nämlich noch mehr Chefs als Keith Alexander, (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: 16 Dienste!) und die sind noch schwieriger. Ich setze – das sage ich ganz offen – auf Obama und Kerry. Ich glaube, dass die amerikanische Präsidentschaft unsere Chance ist, und ich vertraue einmal darauf, dass das, was Obama am Freitag vortragen wird, uns einen großen Schritt weiterbringt. Bei der bekannt gewordenen Intensität der NSA--Datensammlungen haben die – das kann man sagen – den lohnenden Punkt an Sicherheitsgewinn längst überschritten. Wer in die Vergangenheit von Nachrichtendiensten guckt, weiß eigentlich, dass ein unbegrenztes „Nice to have“ noch nie einen Dienst effektiver gemacht hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) All unseren Partnern muss klar sein, was hier auf dem Spiel steht: Schaffen wir kein „No spy“, spioniert jeder gegen jeden und ermitteln wir künftig strafrechtlich gegen alle. Meine Damen und Herren, dieses Szenario wollen wir verhindern und damit gleichzeitig die Zukunft des Internets schützen. Ich zitiere ungern Sascha Lobo, aber mit seinem Gedanken von gestern – ich meine, ihn verstanden zu haben – (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das ist schon was!) hat er recht. Wir – das ist jetzt kein direktes Zitat – gefährden das Internet und seine Zukunft, wenn wir dieses Problems nicht Herr werden. Das ist für uns – das sage ich noch einmal in Richtung der Amerikaner – der große Wert dieses Abkommens: erstens Freiheit im Internet und zweitens Sicherheit, aber bitte unter Freunden auch auf die richtige Art und Weise. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Herr Korte, Sie haben, glaube ich, gegenüber der Presse gesagt, die Regierung stehe nackt da. Gerade eben haben Sie, Herr von Notz, gesagt, die Regierung stehe blank da. Alles Quatsch! Wir stehen allenfalls alleine da. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch kein Widerspruch: nackt und allein!) Es wäre sehr schön, Herr Ströbele, bei aller Wertschätzung für Ihre Person, wenn Sie den Kollegen aus Österreich, aus Island oder woher auch immer die -Adresse unserer Regierung durchgeben würden. Wir würden uns freuen, wenn weitere im Gleichschritt mit uns marschieren würden und verhandeln. Das möchte ich auch als Grußadresse an die Europäische Union -schicken. Ich glaube, dass wir nur so eine starke Verhandlungsposition einnehmen können. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Bitte nicht drohen und blockieren! Das ist verhandlungstaktisch wirklich Unsinn. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind total konstruktiv, Herr Schuster! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollen uns beteiligen!) Die Europäische Union hat sehr wertvolle Verhandlungsoptionen; diese sollte man geschickt nutzen. Aber dafür, meine Damen und Herren, müssten wir erst einmal mit den Engländern klarkommen. Oder ist der GCHQ etwa auf einem anderen Weg als die NSA? (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, überhaupt nicht! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Ich glaube nicht, dass das der Fall ist. Das heißt, wir, die Parlamente wie die Regierungen, haben die Aufgabe, überhaupt erst einmal in Europa festzustellen, was denn Privatsphäre heißt, was denn Spionage unter Freunden heißt etc. Das ist für uns der aus meiner Sicht wichtigste Ansatzpunkt. Das würde auch Druck auf die USA erzeugen. Wir haben sie ja immerhin öffentlich in der Defensive; und dabei soll es auch bleiben. Ich bin dem Staatssekretär sehr dankbar, dass er das deutlich gemacht hat. Meine Damen und Herren, das No-Spy-Abkommen, wenn wir es denn hätten, reicht nicht. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das ist wahr!) Denn das Vorgehen der USA stellt ja nur die Spitze des Eisbergs dar. Wir diskutieren hier überhaupt nicht darüber, was die Chinesen können. Wir diskutieren nicht darüber, was die Russen können und was sie tun. -Machen wir uns also bitte nichts vor. (Michael Brand [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Worum geht es? Wir müssen unsere Nachrichtendienste stärken und dürfen sie nicht abschaffen, Herr Korte und meine Damen und Herren von der gesamten Linksfraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Diese Meinung ist ja geradezu grotesk. Wir müssen vielmehr dafür sorgen, dass wir unsere Bürger schützen. (Jan Korte [DIE LINKE]: Mit den Geheimdiensten?) Das heißt, nicht über unsere Dienste herziehen, sondern sie stark machen. Das BSI stark machen, das ist die kommende Pflicht. Noch einmal: Ich bin nicht für jeder gegen jeden. Aber wenn die USA uns keine andere Chance ließen, wäre das dummerweise der Worst Case. Dann müssten wir unsere Dienste noch einmal ganz anders betrachten. Das möchte ich nicht. Wir glauben, unter Freunden -leben wir sicher. So wie es jetzt ist, so soll es bleiben. Deswegegen bitte mit größter Hartnäckigkeit und Ausdauer dieses Abkommen verhandeln! Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Wir sind am Ende der Aktuellen Stunde und damit auch am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 16. Januar 2014, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen noch alles Gute für den Rest des Tages. (Schluss: 16.53 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 15.01.2014 Bertram, Ute CDU/CSU 15.01.2014 Dr. De Ridder, Daniela SPD 15.01.2014 Heller, Uda CDU/CSU 15.01.2014 Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.01.2014 Krellmann, Jutta DIE LINKE 15.01.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.01.2014 Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.01.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 15.01.2014 Schmidt (Ühlingen), Gabriele CDU/CSU 15.01.2014 Dr. Scheuer, Andreas CDU/CSU 15.01.2014 Steinbach, Erika CDU/CSU 15.01.2014 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Da?delen (DIE LINKE) (Drucksache 18/267, Frage 4): Wie viele Feststellungen des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit waren zuletzt im Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten eingetragen – bitte so genau wie möglich nach dem Grund bzw. der jeweiligen Rechtsgrundlage unterscheiden, zum Beispiel § 29 Abs. 2, Abs. 3 oder § 25 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes –, und inwieweit bezieht sich die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verabredete Abschaffung des Optionszwangs auch auf die Optionspflichtigen infolge der Übergangsregelung des § 40 b des Staatsangehörigkeitsgesetzes? Die Regelungen zum Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, EStA, sind zum 28. August 2007 in Kraft getreten. Seither werden alle Entscheidungen zu Staatsangehörigkeitsurkunden (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, StAG) und zum gesetzlichen Verlust der Staatsangehörigkeit (§ 33 Abs. 2 Nr. 2 StAG) darin erfasst. Es sind aber auch Entscheidungen enthalten, die nach dem 31. Dezember 1960 getroffen worden sind (§ 33 Abs. 1 Nr. 3 StAG). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Staatsangehörigkeitsbehörden der Länder zwar gemäß § 33 Abs. 3 StAG verpflichtet sind, die jeweiligen Entscheidungen unverzüglich an das EStA zu melden; eine tagesaktuelle Meldung erfolgt jedoch nicht in allen Fällen. Im Register waren zum Stichtag 9. Januar 2014 insgesamt 2673 Feststellungsentscheidungen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingetragen. Dabei handelte es sich in 2 425 Fällen um Feststellungsentscheidungen nach § 30 StAG – allgemeines Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren – und in 248 Fällen um Feststellungsentscheidungen nach § 29 Abs. 6 StAG – Feststellung von Amts wegen im Optionsverfahren. Die 2 425 registrierten Fallentscheidungen nach § 30 StAG teilen sich wie folgt auf: 2 137 Fälle des Staats-angehörigkeitsverlustes nach § 25 StAG – Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit –; 7 Fälle des Staats-angehörigkeitsverlustes nach § 26 StAG – Verzicht –; 8 Fälle des Staatsangehörigkeitsverlustes nach § 18 bis 24 StAG – Entlassung auf Antrag –; 14 Fälle des Staatsangehörigkeitsverlustes nach § 27 StAG – Annahme als Kind durch einen Ausländer –; 18 Fälle des Staatsangehörigkeitsverlustes nach § 28 StAG – Wehrdienst in fremden Streitkräften –; 13 Fälle des Staats-angehörigkeitsverlustes durch Legitimation durch einen Ausländer – bis 31. Dezember 1974 nach § 17 Ziffer 5 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, RuStAG, in Verbindung mit Art. 15 GG –; 17 Fälle des Staats-angehörigkeitsverlustes durch Eheschließung mit einem Ausländer – bis 31. März 1953 nach § 17 Ziffer 6, -RuStAG, in Verbindung mit Art. 16 GG –; und 211 Fälle des Staatsangehörigkeitsverlustes aus sonstigen Verlustgründen. Zu den weiteren 248 Fallentscheidungen zum Staats-angehörigkeitsverlust nach § 29 StAG – Optionspflicht – wird im Register nicht danach unterschieden, ob der Op-tionspflichtige die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund seiner Entscheidung für die ausländische Staatsangehörigkeit nach § 29 Abs. 2 StAG oder mangels Nachweis des Verlustes der ausländischen Staatsangehörigkeit nach § 29 Abs. 3 StAG verloren hat. Soweit Sie im zweiten Teil Ihrer Frage die Umsetzung des Koalitionsvertrages ansprechen, wird die Bundesregierung schnellstmöglich entsprechende Vorschläge vorlegen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-sache 18/267, Frage 5): Wie viele Fälle des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Abs. 7 des Freizügigkeitsgesetzes/EU – Täuschung – wurden nach Auskünften des Ausländerzentralregisters oder anderer Quellen bislang festgestellt – bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und Zahlen zu rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen nennen –, und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen im Hinblick auf die aktuelle Debatte um einen angeblichen Missbrauch der Freizügigkeit durch Vortäuschung falscher Tatsachen – bitte ausführen –? § 2 Abs. 7 des Freizügigkeitsgesetzes/EU wurde erst durch das Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften vom 21. Januar 2013 eingeführt (BGBl. I, Seite 86 ff.). Aus diesem Grund kann ein entsprechender Speichersachverhalt derzeit noch nicht im Ausländerzentralregister abgebildet werden. Insofern liegen noch keine statistischen Angaben über Feststellungen des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts auf der Grundlage von § 2 Abs. 7 des Freizügigkeitsgesetzes/EU vor. Andere relevante Datenquellen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/267, Frage 6): Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf ein erfolgreiches Eindringen in die Schengener Informationssysteme SIS und SIS II (Neue Luzerner Zeitung, 24. Dezember 2013; bitte für alle Vorfälle seit Bestehen des Systems ausweisen und den entstandenen Schaden sowie die mutmaßlichen oder verurteilten Urheber nennen), und mit welchem jeweiligen Inhalt hat das Bundeskriminalamt Berichte zu dem Angriff von 2012 in Dänemark erhalten? Die dänische Polizei informierte am 6. Juni 2013 alle Schengen-Mitgliedstaaten über einen Angriff auf dänische IT-Systeme, bei dem auch circa 1,2 Millionen Datensätze des Schengener Informationssystems, SIS, betroffen waren. Im Juli 2013 informierte die dänische Polizei weiter, dass sie Mitte Januar 2013 Daten von der schwedischen Polizei erhalten habe, die diese im Rahmen der Untersuchungen mehrerer Cyberangriffe gewonnen hatte. Eine Analyse der Daten hatte gezeigt, dass von den Angriffen auch Daten des SIS betroffen waren. Der Angriff in Dänemark galt einem externen IT-Dienstleister, der zum Zeitpunkt des Angriffs neben anderen Anwendungen für die öffentliche Verwaltung Dänemarks auch das Nationale Schengener Informationssystem Dänemarks betrieben hat. Bei den Angreifern soll es sich um einen schwedischen und einen dänischen Hacker gehandelt haben. Die dabei ausgenutzte Sicherheitslücke sei laut der dänischen Polizei zwischenzeitlich geschlossen worden. Genaue Details über die Sicherheitslücke und die Art des Angriffs hat Dänemark bis heute nicht bekannt gegeben. Nach Aussage der dänischen Polizei gebe es keine Hinweise darauf, dass gezielt die SIS-Daten ausgespäht worden seien, vielmehr hätten diese sich zusammen mit einer Vielzahl anderer heruntergeladener Daten auf dem Rechner eines der Hacker befunden. Bisher liegen der Bundesregierung keine Hinweise darauf vor, dass der Hacker die Daten weitergegeben oder veröffentlicht hat. Von den circa 1,2 Millionen betroffenen Datensätzen waren 272 606 von Deutschland in das SIS eingestellt worden. Das Bundeskriminalamt hat den Polizeien der Länder die von ihnen im Zusammenhang mit polizei-lichen Maßnahmen eingestellten Datensätze zur Verfügung gestellt. Es gibt bisher keine Hinweise darauf, dass durch die unbefugte Kenntnisnahme oder eventuelle Weitergabe dieser Datensätze diese Maßnahmen gegebenenfalls erschwert oder vereitelt worden sind. Ob der Sicherheitsvorfall in anderen Schengen-Mitgliedstaaten Auswirkungen auf die polizeiliche Arbeit hatte, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Darüber hinaus ist der Bundesregierung nur ein Sicherheitsvorfall bekannt, in dem in der Vergangenheit ein belgischer Innentäter aus dem Schengener Informationssystem Daten entwendet und an die organisierte Kriminalität weiterverkauft hat. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 11): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Dauer bzw. Umfang, in dem die in Deutschland tätigen einzelnen Telekommunikationsunternehmen in den letzten fünf Jahren jeweils Vorratsdaten speicherten, löschten und Dritten freiwillig oder auf behördliche Anordnung bzw. Gerichtsbeschluss hin übermittelten – bitte weiter aufschlüsseln bezüglich ein-/ausgehender Telefonieverbindungsdaten, IMEI, IMSI, Standortdaten, erfolgloser Verbindungsversuche, SMS-Verbindungen, bei Flatrate und Prepaidkarten; IP-Adressen UMTS-Netz, bei Internetzugang, bei Internettelefonie sowie E-Mail-Nutzung –, und welche Initiativen werden das Bundesinnen- sowie -justizministerium in den nächsten Monaten gegen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland unternehmen, vor allem durch Initiativen zur Aufhebung der EU-Richtlinie 2006/24/EG über Vorratsdatenspeicherung statt nur Differenzierungen bei deren nationaler Umsetzung? Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung waren in Deutschland nur für einen relativ kurzen Zeitraum in Kraft. Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 begannen die Unternehmen ab dem 1. Januar 2008 die Speicherung der Daten umzusetzen. Bereits am 11. März 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung (Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 256/08) die Verwendung anlasslos gespeicherter Daten erheblich ein. Die Speicherungspflicht wurde zwar nicht ausgesetzt, die Herausgabe der Daten wurde aber nur zur Aufklärung schwerer Straftaten zugelassen. Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung, insbesondere der § 113 a und  b des Telekommunikationsgesetzes, für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht legte fest, dass die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten unverzüglich zu löschen sind. Zum Umfang der Erteilung von Auskünften über Vorratsdaten sind der Bundesregierung nur die Zahlen aus der durch das Bundesverfassungsgericht veranlassten Sondererfassung im Zeitraum vom 1. Mai 2008 bis 31. August 2009 bekannt. Danach wurden in diesem Zeitraum von allen Ländern und dem Generalbundesanwalt aufgrund von Anordnungen nach § 100 g der Strafprozessordnung in insgesamt 4 707 Verfahren auf nach § 113 a des Telekommunikationsgesetzes auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten zurückgegriffen; in 3 331 Verfahren wurden die Auskünfte ohne Rückgriff auf die Vorratsdaten erteilt; in 2 247 Verfahren konnte keine Angabe erfolgen, ob die Auskünfte aufgrund von Vorratsdaten oder anderen bei den Unternehmen gespeicherten Daten erteilt wurden. Eine Aufschlüsselung nach der Art der Daten ist der Sondererfassung nicht zu entnehmen. Entsprechende Informationen liegen der Bundesregierung auch nicht vor. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, um dadurch die Verhängung von Zwangsgeldern durch den Gerichtshof der Europäischen Union zu vermeiden. Die Speicherung der bei den deutschen Telekommunikationsunternehmen anfallenden Daten soll dabei ausschließlich in Deutschland erfolgen. Einen Zugriff auf die gespeicherten Daten wird es nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben geben. Auf EU-Ebene wird die Bundesregierung auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken. Alle Details zum weiteren Umgang mit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung werden auf der Kabinettsklausur am 22./23. Januar 2014 festgelegt. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 12): Beabsichtigt die Bundesregierung, den geplanten zusätz-lichen Entgeltpunkt für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder als anrechenbares Einkommen bei der Witwen- bzw. Witwerrente zu berücksichtigen, und wie viele Personen mit Rentenansprüchen für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder haben heute – bei gleichzeitigem Bezug einer Witwen- bzw. Witwerrente – ein anrechenbares Einkommen, das über dem aktuellen Freibetrag von zurzeit 742,90 Euro in den alten bzw. 679,54 Euro in den neuen Bundesländern liegt? Derzeit werden Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 mit einem Jahr und ab 1992 mit drei Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt in Höhe von 100 Prozent des Durchschnittsentgelts, das ist ein Entgeltpunkt pro Jahr. Die Kindererziehungszeit ist eine Pflichtbeitragszeit, also identisch mit der Pflichtbeitragszeit bei einer Erwerbstätigkeit, und kann daher nicht anders behandelt werden als der Rentenertrag im Übrigen. Renten werden im Hinterbliebenenrecht als Erwerbs-ersatzeinkommen teilweise angerechnet. Dabei ist bereits derzeit der Rentenertrag aus den Kindererziehungszeiten bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen und soll es auch künftig sein. Es ist mit der verfügbaren Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich, belastbare Aussagen darüber zu treffen, wie viele Personen mit Renten-ansprüchen für Kindererziehungszeiten für vor 1992 -geborene Kinder, die gleichzeitig eine Witwen- bzw. Witwerrente beziehen, ein anrechenbares Einkommen aufweisen, das über den aktuellen Freibeträgen liegt. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 20): Wie hat sich der Absatz an 2,4-D-haltigen Herbiziden seit 2009 in Deutschland entwickelt – bitte aufschlüsseln nach Jahr/Produkt –, und wie bewertet die Bundesregierung die kritische Debatte um mögliche gesundheitliche und ökologische Risiken des Mittels, das öffentlich als Bestandteil des hochgradig giftigen Entlaubungsmittels Agent Orange bekannt ist? Der Inlandsabsatz für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff 2,4-D betrug, summiert über alle Produkte mit diesem Wirkstoff, im Jahr 2009 59,8 Tonnen Wirkstoff, 2010  56,2, 2011 64,8 und 2012  49,6. Die Angaben für 2013 sind noch nicht verfügbar. Pflanzenschutzmittel unterliegen einem umfangreichen Zulassungsverfahren nach Pflanzenschutzgesetz. Danach dürfen Pflanzenschutzmittel nur dann zugelassen werden, wenn die Prüfung ergibt, dass bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu befürchten sind. Das gilt auch für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff 2,4-D. Das Entlaubungsmittel Agent Orange enthielt die Wirkstoffe 2,4-D und 2,4,5-T. Die Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt waren auf die Verunreinigung mit Dioxinen zurückzuführen. Bei dem aktuellen Herstellungsprozess von 2,4-D werden die gültigen Höchstgehalte der Chemikalien-Verbotsverordnung eingehalten. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 21): Liegen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge auf Zulassung 2,4D-resistenter gentechnisch veränderter Pflanzen vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer bevorstehenden Zulassung solcher Pflanzen in den USA? Nach Information des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, liegen sechs Anträge auf Genehmigung des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter 2,4-D-resistenter Pflanzen in der EU vor. Alle Anträge wurden in den Niederlanden für die Verwendungszwecke Import und Verarbeitung gestellt. Ein Anbauantrag ist nicht dabei. Eine Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, liegt bisher zu keinem der Anträge vor. Der Bundesregierung ist bekannt, dass in den USA gegenwärtig Genehmigungsverfahren zur Zulassung von gentechnisch veränderten Mais- und Sojalinien durchgeführt werden, die gegenüber dem Herbizid 2,4-D tolerant sind. Im Rahmen dieser Verfahren werden von den zuständigen US-Behörden die Risiken und die Vorteile einer solcher Genehmigung ermittelt und bewertet. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Bewertung dieser Genehmigungsverfahren und möglicher Genehmigungen vorzunehmen. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 25): Welche Schritte plant die Bundesregierung in welchem Zeitraum, um die sogenannte Extremismusklausel in den Förderrichtlinien der Bundesprogramme zur Demokratieförderung und gegen Rechtsextremismus zu streichen? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend befindet sich hierzu derzeit in der Abstimmung zum weiteren Verfahren mit dem Bundesministerium des Innern. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 26): Warum wurde bisher keine neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung benannt, und in welcher Kabinettssitzung soll die Bestellung erfolgen? Über die Benennung einer/eines Drogenbeauftragten in der 18. Legislaturperiode wurde in der vergangenen Woche entschieden. Die Benennung erfolgte in der heutigen Kabinettsitzung. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/267, Frage 30): Werden durch die Bundesregierung vor der Ressortabstimmung der gesetzlichen Grundlage einer Einführung der Pkw-Maut (Vignette) alternative Mautkonzepte, allen voran die von der Europäischen Kommission präferierte fahrleistungsabhängige Pkw-Maut, geprüft (bitte begründen), und welchen Effekt hat nach Ansicht der Bundesregierung die EU-seitige Vorgabe „Es darf keine kostenlosen Vignetten oder auch Rabatte allein für in Deutschland registrierte Autos geben“ (Siim Kallas, Süddeutsche.de, 7. Januar 2013) auf die Höhe des Anteils der Gesamteinnahmen der Pkw-Maut, der von den Kfz-Halterinnen und Kfz-Haltern, deren Pkw nicht in Deutschland Kfz-steuerpflichtig sind, zu entrichten ist (bitte begründen)? Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Konzept zur Einführung einer mit EU-Recht in Einklang stehenden Pkw-Maut nach den im Koalitionsvertrag festgelegten Maßgaben. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 31): Auf welcher Überprüfungsbasis (Terminkalender, persönliche Erinnerung der Bundeskanzlerin, Verbindungsaufzeichnungen, Notizen) ist ein Telefongespräch zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus am Abend des 30. September 2010 nicht erinnerlich (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 84 auf Bundestagsdrucksache 18/247 vom 19. Dezember 2013)? Im Bundeskanzleramt konnten keine schriftlichen Hinweise auf ein Telefongespräch zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stephan Mappus am Abend des 30. September 2010 ermittelt werden. Die Bundeskanzlerin erinnert sich nicht an ein Telefonat mit Ministerpräsident a. D. Stephan Mappus am Abend des 30. September 2010. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Drucksache 18/267, Frage 32): Wie steht die Bundesregierung zu der vom Bundesminister a. D. Dr. Peter Ramsauer im Mai 2013 eingerichteten -„Reformkommission Bau von Großprojekten“ angesichts der Besetzung (siehe dazu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Reformkommission ,Bau von Großprojekten‘ und die Interessen der Bauindustrie“, Bundestagsdrucksache 17/14808), und gedenkt die Bundesregierung, am Auftrag sowie der Zusammensetzung Änderungen vorzunehmen bzw. die Kommission aufzulösen? Die Reformkommission „Bau von Großprojekten“ wird unter Federführung des für den Verkehrsinfrastrukturbau zuständigen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur fortgeführt. Zur Berücksichtigung der Belange des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden die jeweils fachlich zuständigen Abteilungen beteiligt. Die Ergebnisse sollen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – 2015 vorgelegt werden. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Drucksache 18/267, Frage 33): In welchem Prozedere (Federführung/koordinierendes Bundesministerium; Frauenquote; Entsendung von Personen aus bisher unberücksichtigten Bereichen wie Fahrgast-, Verkehrs- und Umweltschutzverbände; Einbeziehung des Bundestages) und mit welchem Zeitplan (Vorschlagsliste, Abstimmungsprozess, Bestellung; vor oder nach der anstehenden Neubesetzung eines Vorstandspostens) plant die Bundesregierung die Eigentümervertreter des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG neu zu besetzen? Die Besetzung der Aufsichtsräte ist umfassend im Bundesgremienbesetzungsgesetz geregelt. Alle Mandatsträger müssen nach Public Corporate Governance Kodex das Interesse des Bundes angemessen berücksichtigen. Die reguläre Amtszeit des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG endet mit der Hauptversammlung im Frühjahr 2015, in der zeitgleich auch die Besetzung durch die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder erfolgt. Weitere Angaben können derzeit nicht gemacht werden. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 34): Befürwortet die Bundesregierung eine mögliche Erweiterung des Vorstandes bei der Deutschen Bahn AG (bitte ausführlich begründen)? Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern der Deutschen Bahn AG obliegt gemäß § 84 Aktiengesetz dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fragen der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Fragen 35 und 36): Welche Auswirkungen auf die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland erwartet die Bundesregierung angesichts der dramatisch zugenommenen Verstromung von klimaschädlicher Braunkohle für das Jahr 2013 (vergleiche www.ag-energiebilanzen.de/index.php?article_id=29&fileName =20131220_brd_stromerzeugung1990-2013.pdf), nachdem schon 2012 die Emissionen in Deutschland spürbar um 1,6 Prozent angestiegen waren (vergleiche www.umweltbun desamt.de/presse/presseinformationen/treibhausgasausstoss-im -jahr-2012-um-16-prozent), und wie soll angesichts dieser ungünstigen Emissionsentwicklung das nationale Klimaziel von mindestens minus 40 Prozent bis 2020 erreicht werden? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Verstromung der klimaschädlichen Braunkohle in Deutschland zurückzudrängen, vor allem angesichts der Tatsache, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im Hinblick auf eine notwendige Verknappung von Emissionszertifikaten im europäischen Emissionshandel nur eine einmalige und nur vorübergehende Herausnahme von 900 Millionen Zertifikaten (Backloading) vereinbart ist, und welchen Effekt erwartet die Bundesregierung durch dieses Backloading konkret auf die Braunkohleverstromung in Deutschland? Zu Frage 35: Gemäß dem Nationalen Inventarbericht der Bundesregierung 2014, Veröffentlichung am 15. Januar 2014, sind die Treibhausgasemissionen in 2012 um etwa 1,1 Prozent gegenüber 2011 angestiegen. Die Gründe dafür lagen in der erhöhten Stromproduktion aus Braun- und Steinkohle sowie einem witterungsbedingt erhöhten Heizenergiebedarf der privaten Haushalte. Für 2013 ist auf der Basis der vorläufigen Daten der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen von einem erneuten Anstieg der Treibhausgasemissionen auszugehen. Die Gründe sind ein erneuter Anstieg der Stromer-zeugung aus Steinkohle (plus 6,5 Prozent) bei gleichzeitigem Rückgang der Gasverstromung (minus 13,6 Prozent) und ein witterungsbedingt erhöhter Heizenergiebedarf im Vergleich zu 2012. Die Emissionen aus der Braunkohleverstromung dürften nach vorläufigen statistischen Einschätzungen für das Jahr 2013 geringfügig unter dem Niveau von 2012 liegen, da rund 2 Millionen Tonnen weniger Rohbraunkohle in den Kraftwerken verstromt wurden. Eine fundierte erste Schätzung des UBA zu den Gesamtemissionen 2013 wird im Februar 2014 erwartet. Die Bundesregierung geht nach aktuellen Projektionen davon aus, dass durch die bisher beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen bis 2020 eine Minderung der Treibhausgase zwischen 33 und 35 Prozent gegenüber 1990 je nach Wirtschaftsentwicklung erreicht werden kann. Um das 40-Prozent-Ziel zu erreichen, sind gemäß dem im März 2013 vorgelegten Projektionsbericht, der den Rechtsstand zum Oktober 2012 abbildet, weitere Maßnahmen erforderlich. Zu Frage 36: Die Klimaschutzziele der Bundesregierung sind bis 2020 und darüber hinaus voraussichtlich nur bei einem deutlichen Rückgang der Stromerzeugung aus Braun- und Steinkohle zu erreichen. Auf europäischer Ebene wurde die vorübergehende Herausnahme von 900 Millionen Zertifikaten aus dem EU-Emissionshandelsmarkt, sogenanntes Backloading, beschlossen. Vom Backloading wird zunächst eine stabilisierende Wirkung auf die Zertifikatpreise erwartet. Die konkreten Auswirkungen auf die Braunkohleverstromung allein durch das Backloading schätzt die Bundesregierung als gering ein. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien für einen wirksamen Emissionshandel ausgesprochen. Die Auswirkungen einer weitergehenden Reform hängen von deren Ausgestaltung ab und lassen sich derzeit noch nicht abschätzen. Die Bundesregierung wird die Vorschläge der Europäischen Kommission in diesem Bereich, die für den 22. Januar 2014 erwartet werden, genau prüfen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 37): Welche weiteren Schritte, wie insbesondere Besprechungen mit den Bundesländern und/oder Atomkraftwerkebetreibern, plant die Bundesregierung für das Finden von Zwischenlagern für die insgesamt 26 Behälter mit verglastem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im französischen La Hague (5 Behälter) und britischen Sellafield (21 Behälter) (bitte mit Datum/Zeitplan angeben), und welche Zwischen-lagerstandorte wurden hierfür aus fachlichen Gründen bereits endgültig ausgeschlossen (bitte mit Begründung)? Die Energieversorgungsunternehmen sind privatrechtlich und die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, die aus der Wiederaufarbeitung resultierenden Abfälle zurückzuführen. Fünf Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen sollen – nach bisheriger Planung im Jahr 2015 – aus Frankreich zurückgenommen werden. Weitere 21 Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen sollen in den Jahren 2016 bis 2018 aus dem Vereinigten Königreich zurückverbracht werden. Aufgrund der Änderung des Atomgesetzes durch das Standortauswahlgesetz steht das Transportbehälterlager Gorleben für diese verglasten Abfälle nicht mehr zur Verfügung. Technisch sind alle Standortzwischenlager geeignet, um zumindest Teilmengen der in Rede stehenden 26 Behälter aufzunehmen. Allerdings verfügt das Standortzwischenlager Gundremmingen nach Abzug der Stellplätze für die Behälter mit bestrahlten Brennelementen, die bis zum Ende der Laufzeiten der dortigen Reaktoren anfallen, nicht mehr über ausreichende Kapazitäten für die Aufbewahrung von verglasten Abfällen und scheidet daher aus. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 38): Zu welchen Ergebnissen ist die für Ende des Jahres 2013 angekündigte (siehe Antwort auf meine schriftliche Frage 109 auf Bundestagsdrucksache 17/14397) Aktualisierung der Zeit- und Kostenpläne für den Rückbau des Mehrzweckforschungsreaktors, MZFR, der Verglasungseinrichtung, VEK, und des WAK-Gebäudes durch die WAK GmbH gekommen, und welche Anpassungen des Finanz- und Zeitrahmens werden sich voraussichtlich daraus ergeben (bitte detaillierte Aufschlüsselung)? Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Aktualisierung der Zeit- und Kostenpläne des MZFR, der VEK und des WAK-Gebäudes haben sich geändert. Beim Rückbauprojekt MZFR hat sich ergänzend der Projektumfang infolge modifizierter Planungen zur Nachnutzung von Gebäudestrukturen verändert. Dies hat Auswirkungen auf die Termin- und Kostenpläne. Die technische, wirtschaftliche und zeitliche Bewertung der Auswirkungen auf Kosten und Termine dauert an. Belastbare Prüfergebnisse werden in Kürze vorliegen. Sie dienen als Basis für die Erstellung des zu Beginn der Legislaturperiode aktualisierten Berichts an den Haushaltsausschuss. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 39): Welche Gründe führten nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Architekturprofessor Phillipp Oswalt und der Stiftung Bauhaus Dessau, in dessen Stiftungsrat auch der Bund vertreten ist, und welche Position hat der Bund in diesem Verfahren vertreten? Die Stiftung Bauhaus Dessau ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung des Landes Sachsen-Anhalt und untersteht der Aufsicht des Landes. Der Bund ist als mitfinanzierender Zuwendungsgeber im Stiftungsrat vertreten. Herr Professor Oswalt wurde ab 1. März 2009 für die Dauer von fünf Jahren zum Direktor und Vorstand der Stiftung Bauhaus Dessau bestellt. Das Arbeitsverhältnis ist bis zum 28. Februar 2014 befristet. Rechtsgrundlage dafür ist § 9 Abs. 3 der Stiftungssatzung, wonach der Arbeitsvertrag nur für die Dauer von fünf Jahren geschlossen werden darf. Ein erneuter Arbeitsvertragsabschluss wäre zwar – ohne Stellenausschreibung – möglich. Die regelmäßig vorgeschriebene Ausschreibung wäre dann allerdings nach Ablauf der zweiten Amtsperiode zwingend. Die zweite Amtsperiode wäre somit 2019, also in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang zum 100-jährigen Bauhaus-Jubiläum, abgelaufen. Ausschreibung und Neuauswahl hätten nach Einschätzung des Vorsitzenden des Stiftungsrates, Herrn Kulturminister Dorgerloh, die Planungen und Aktivitäten des Jubiläums erheblich beeinträchtigt. Ferner erwies sich im Verlauf des letzten Jahres, dass das Vertrauensverhältnis -zwischen dem Direktor und dem Land Sachsen-Anhalt beeinträchtigt war. Landesregierung und Landtag von Sachsen-Anhalt hatten sich für eine unverzügliche Ausschreibung der Stelle des Direktors ausgesprochen. Der Stiftungsrat ist dieser Empfehlung einstimmig gefolgt. Der Bund ist dabei davon ausgegangen, dass sich der bisherige Stelleninhaber erneut bewerben kann. Dies ist bei der laufenden Ausschreibung auch gewährleistet. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 40): Mit welchen Aufgaben und Geschäftsvorgängen im Zusammenhang mit der Deutschen Bahn AG war Ronald Pofalla als Kanzleramtsminister in der 17. Wahlperiode betraut? Bundesminister a. D. Pofalla war im Rahmen seiner Tätigkeit als Chef des Bundeskanzleramts in der 17. Wahlperiode mit der Gesamtheit der politischen -Vorhaben der Bundesregierung und somit auch mit allen relevanten bahnpolitischen Themen betraut. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Ralph Lenkert (DIE LINKE) (Druck-sache 18/267, Fragen 41 und 42): Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitplan der Europäischen Union zu den Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen, TTIP? Zu welchem Datum wäre nach Schätzung der Bundesregierung die mögliche Ratifizierung des TTIP durch die Bundesrepublik Deutschland zu erwarten, und welche Schritte wären für die Bundesrepublik Deutschland zur Ratifizierung notwendig? Zu Frage 41: Die dritte Verhandlungsrunde zum Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen fand vom 16. bis 20. Dezember 2013 in Washington statt. 2014 sollen die Verhandlungen im Zweimonatsrhythmus fortgeführt werden und ein Abschluss möglichst 2015 angestrebt werden. Der US-Handelsbeauftragte, USTR, Michael Froman und EU-Handelskommissar De Gucht werden sich im Februar 2014 zu einer Bestandsaufnahme bezüglich des Verhandlungsstands, der zu behandelnden Themen sowie gegebenenfalls politischer Entscheidungen zu einzelnen Bereichen treffen. Die vierte Runde wird Anfang März in Brüssel voraussichtlich im Vorfeld eines nächsten EU-USA Gipfels stattfinden. Weitere Runden sind für Mai, Juli, Oktober und Dezember 2014 angesetzt. Zu Frage 41: Derzeit ist noch nicht absehbar, in welchem Zeitrahmen die Verhandlungen abgeschlossen werden können. Liegt ein ausverhandelter Text vor, muss geprüft werden, ob es sich um ein Gemischtes Abkommen handelt, bei dem sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten Vertragsparteien werden. Dies richtet sich danach, ob das Abkommen Materien regelt, die in die Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten fallen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es sich bei der TTIP um ein solches Gemischtes Abkommen handeln wird. Es wird deshalb voraussichtlich einer Ratifizierung sowohl auf europäischer Ebene als auch durch die einzelnen Mitgliedstaaten bedürfen. Auf europäischer Ebene erlässt der Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments nach Art. 218 Abs. 6 AEUV einen Beschluss über den Abschluss des Abkommens, mit dem das Abkommen EU-intern gebilligt wird. Auf der Grundlage dieses Ratsbeschlusses kann die Ratifikationsurkunde der EU hinterlegt werden, womit die Bindung an den Vertrag völkerrechtlich zum Ausdruck gebracht wird. Im Fall eines Gemischten Abkommens bedarf es in den Mitgliedstaaten parallel der Ratifikationsverfahren im Einklang mit den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften. In Deutschland richten sich die Voraussetzungen für die Ratifizierung nach den Vorgaben des Art. 59 Abs. 2 GG. Danach bedürfen Verträge, welche sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, der Zustimmung oder Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines sogenannten Vertragsgesetzes. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Sevim Da?delen (DIE LINKE) (Drucksache 18/267, Frage 43): Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung Konsequenzen aus den jüngst bekanntgewordenen Korruptionsaffären im Zuge der Modernisierung von U-Booten der Klasse Poseidon, der Lieferung des Flugabwehrsystems Asrad sowie der des Artilleriesystems PzH 2000 nach Griechenland, in die führende deutsche Rüstungsunternehmen wie Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, Rheinmetall AG und Atlas Elektronik GmbH verwickelt sein sollen, zum Beispiel bezüglich möglicher Ausfuhrgenehmigungen von Rüstungsgütern der betreffenden Unternehmen, zu ziehen (siehe www.sueddeutsche.de/politik/ermittlungen-in-athen-griechischer-ex-politiker-gesteht- schmiergeld-deal-um-deutsche-panzer-1.1852195 sowie www. sueddeutsche.de/wirtschaft/schmiergeld-ermittlungen-in-grie chenland-druck-auf-deutsche-ruestungsfirmen-steigt-1.18559 72)? Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Me-dienberichterstattung über Ermittlungen griechischer Behörden gegen griechische Staatsangehörige zum Vorwurf rechtswidriger Zahlungen für die Vergabe von Aufträgen zur Beschaffung ausländischer Waffensysteme für die griechischen Streitkräfte. Sollten Zweifel an der Zuverlässigkeit eines der genannten Unternehmen bestehen, unter anderem aufgrund belastbarer und konkreter Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Fehlverhalten verantwortlicher Unternehmensvertreter, wäre eine Aussetzung von Ausfuhrgenehmigungsverfahren für das entsprechende Unternehmen möglich. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 44): Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die Braunkohleförderung in Deutschland wie im Jahr 2013 auch im Jahr 2014 weiter erhöhen wird, auch vor dem Hintergrund der dpa-Meldung „Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft will 2014 mehr Kohle fördern“ (8. Januar 2014), und welche Konsequenzen zieht sie im Hinblick auf Klimaschutz- und Energiewendeziele? Nach ersten Einschätzungen zur Braunkohlenförderung im Jahr 2013 ist diese gegenüber dem Vorjahr um rund 2 Prozent auf 182 Millionen Tonnen gesunken. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Unternehmensplanungen und voraussichtlichen Fördermengen des Jahres 2014 der braunkohlefördernden Unternehmen in Deutschland vor. Sicherlich hat sich durch den Erwerb der ehemaligen BKB Braunschweigischen Kohlenbergwerke – Revier Helmstedt – durch die MIBRAG mbH eine Änderung in der Eigentümerstruktur ergeben. Ob sich daraus eine Erhöhung der Braunkohleproduktion in 2014 für Deutschland insgesamt ergeben wird, bleibt abzuwarten. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 45): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der angekündigten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, die Förderung von Windenergieanlagen an Standorten mit einer Qualität von weniger als 75 Prozent des Referenzertrags zu beenden, vor dem Hintergrund der Aussage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: „Wir werden die Fördersätze senken (insbesondere bei windstarken Standorten), um Überförderungen abzubauen, und gleichzeitig durch eine Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells dafür sorgen, dass bundesweit die guten Standorte mit einem Referenzwert von 75 bis 80 Prozent auch zukünftig wirtschaftlich genutzt werden können“ (Seite 54), und wie viele Windenergieanlagen wurden nach Informationen der Bundesregierung im Jahr 2013 an Standorten errichtet, die einen geringeren Referenz-ertrag als 75 Prozent aufweisen (bitte nach Anzahl der Windenergieanlagen, installierter Leistung, Anteil an der insgesamt in Deutschland im Jahr 2013 installierten Windenergieleistung aufschlüsseln)? Die Bundesregierung wird bis Ostern einen Gesetzentwurf für die EEG-Novelle vorlegen. In diesem Gesetzentwurf wird sie auch einen Vorschlag zur Neuregelung der Windenergieförderung in Umsetzung des Koalitionsvertrages vorlegen. Zur Anzahl der Anlagen, die an Standorten errichtet wurden, die einen geringeren Referenzertragswert als 75 Prozent aufweisen, kann die Bundesregierung derzeit keine Angaben machen, da für das Jahr 2013 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen. Anlage 25 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Selle (CDU/CSU) (Drucksache 18/267, Fragen 46 und 47): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Entwicklung in der Republik Südsudan sowie die diesbezügliche Rolle der Nachbarstaaten, insbesondere die Rolle Ugandas, das ein militärisches Eingreifen aufseiten der südsudanesischen Regierung angedroht hat? Mit welchen Maßnahmen (bitte insbesondere nach den Bereichen humanitäre Hilfe, zivile Krisenprävention und der Höhe aufschlüsseln) beteiligt sich die Bundesregierung an den Bemühungen zur Resolution des aktuellen Konfliktes im Südsudan und seiner Folgen, und werden die geplanten Maßnahmen durch die Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung beeinträchtigt? Zu Frage 46: Die Lage in der Republik Südsudan ist dramatisch. Seit dem 15. Dezember 2013 kommt es dort in den Bundesstaaten Jonglei und Unity, vor allem in den Ölregionen an der Grenze zur Republik Sudan zu Kämpfen -zwischen verfeindeten Einheiten der südsudanesischen Armee. Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass die Kämpfe circa 10 000 Todesopfer gefordert haben, viele hiervon Zivilisten. Ein Ende der Kämpfe ist noch nicht in Sicht. Die humanitäre Situation ist äußerst besorgniserregend. Zwar stehen Ausländer nicht im Fokus der gewaltsamen Auseinandersetzungen, doch besteht das erhebliche Risiko, dass internationale Experten und Botschaftspersonal durch die unkalkulierbare Entwicklung der politischen Lage und Sicherheitssituation in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Krisenstab des Auswärtigen Amts hat daher den Abzug des nicht unbedingt notwendigen Personals der Botschaft und der deutschen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit beschlossen (Krisenstufe 3). Zwei Flugzeuge der Bundeswehr haben die Evakuierung deutscher Staatsbürger vom 19. bis 21. Dezember 2013 erfolgreich durchgeführt. Die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Französische Republik und weitere EU-Staaten evakuierten ebenfalls ihre Staatsbürger und reduzierten entsandtes Personal. Die Republik Uganda hat circa 4 000 Soldaten nach Südsudan geschickt und begründete dies mit der Notwendigkeit, eigene Staatsbürger zu evakuieren. Von Rebellenseite wird behauptet, dass ugandische Soldaten auch aufseiten der Regierungstruppen in die Kämpfe eingegriffen haben. Insbesondere wird über Bombardierungen aus der Luft in Bor und Bentiu berichtet. Uganda hatte wiederholt gedroht, militärisch aufseiten Präsident Kiirs in den Konflikt einzugreifen. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat den Regionalbeauftragten des Auswärtigen Amts für Subsahara-Afrika und Sahel (Botschafter Kochanke) nach Addis Abeba, Khartum, Kampala und Nairobi entsandt, um die Vermittlungsbemühungen der ostafrikanischen Staatengemeinschaft IGAD, Intergovernmental Authority for Development, zu unterstützen. Das Auswärtige Amt steht in engem Kontakt mit dem US-State Department, den Vereinten Nationen, der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan -UNMISS, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, EU-Mitgliedstaaten sowie der südsudanesischen Regierung und Nachbarstaaten. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, die Afrikanische Union, die Europäische Union sowie die deutsche Bundesregierung haben mehrfach ihre tiefe Besorgnis über die Lage in Südsudan zum Ausdruck gebracht und die sofortige Einstellung der Kämpfe, humanitären Zugang sowie die Freilassung inhaftierter Oppositionspolitiker verlangt. Alle beteiligten Akteure sind aufgefordert, zu einer politischen Lösung beizutragen. Zu Frage 47: In Reaktion auf die aktuelle Krise hat das Auswärtige Amt bislang 3 Millionen Euro an humanitärer Hilfe geleistet. Die Hilfsleistungen 2013/2014 belaufen sich hiermit auf über 14,5 Millionen Euro. Maßnahmen zur Krisenprävention und zum Wiederaufbau, insbesondere Demobilisierung und Reintegration von Kombattanten, werden derzeit geprüft und geplant. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung unterliegt die Durchführung neuer Vorhaben bestimmten gesetzlichen Einschränkungen. Das Auswärtige Amt ist bemüht, bis zur Verabschiedung des endgültigen Haushalts die notwendige Kontinuität in seinen Hilfsleistungen sicherzustellen. Anlage 26 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 48): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zusätzlich zum bisherigen Engagement im Südsudan und speziell im Rahmen von UNMISS zu ergreifen, um angesichts der eskalierenden Gewalt zur Verbesserung der humanitären Lage, zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Unterstützung eines Waffenstillstandes beizutragen? Die Lage in der Republik Südsudan ist dramatisch. Seit dem 15. Dezember 2013 kommt es dort in den Bundesstaaten Jonglei und Unity vor allem in den Ölregionen an der Grenze zur Republik Sudan zu Kämpfen -zwischen verfeindeten Einheiten der südsudanesischen Armee. Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass die Kämpfe bisher circa 10 000 Todesopfer gefordert -haben, viele hiervon Zivilisten. Die Bundesregierung, der Generalsekretär der Vereinten Nationen, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Afrikanische Union haben ihre Besorgnis über die Lage zum Ausdruck gebracht und die sofortige Einstellung der Kämpfe und die Sicherstellung eines ungehinderten humanitären Zugangs gefordert. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat den Regionalbeauftragten des Auswärtigen Amts für Subsahara-Afrika und Sahel -(Botschafter Kochanke) nach Khartum, Addis Abeba, Kampala und Nairobi entsandt, um die Vermittlungsbemühungen der ostafrikanischen Staatengemeinschaft IGAD, Intergovernmental Authority for Development, zu unterstützen. Das Auswärtige Amt steht zudem in engem Kontakt mit den Vereinigten Staaten von Amerika, den Vereinten Nationen, insbesondere der Friedensmission der Vereinten Nationen in Südsudan UNMISS, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, Frankreich und Großbritannien und auch der südsudanesischen Regierung. Die Präsenz der Friedensmission der Vereinten Nationen UNMISS ist entscheidend, um im Rahmen des -Mandats des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die vertriebene Zivilbevölkerung zu schützen und die Lage so weit wie möglich zu stabilisieren. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 24. Dezember 2013 eine substanzielle Verstärkung um 5 500 Soldaten und 423 Polizisten beschlossen. Deutschland hat sich an UNMISS von Beginn an mit Militär- und Polizeikräften beteiligt. Die Bundesregierung wird ihr diesbezügliches Engagement aufrechterhalten. Der Bundestag hat am 28. November 2013 eine Verlängerung des Mandats um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2014 mit einer Obergrenze von 50 Soldaten beschlossen. Derzeit sind 14 deutsche Militärbeobachter und Stabsoffiziere sowie 7 deutsche Polizisten vor Ort. Für den Einsatz zusätzlicher Militärbeobachter und Stabsoffiziere gibt es seitens der Vereinten Nationen derzeit keinen Bedarf. Die internationale Gemeinschaft steht in Südsudan gerade auch vor einer großen humanitären Herausforderung. Die Vereinten Nationen gehen von circa 200 000 Vertriebenen aus, davon befinden sich circa 60 000 in UNMISS-Lagern. Das Auswärtige Amt hat angesichts der akuten humanitären Notlage in 2014 bereits Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen in Höhe von 3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit werden Nothilfeprojekte deutscher Nichtregierungsorganisationen und der internationalen humanitären Hilfe der Vereinten Nationen sowie eine Einzahlung in den South Sudan Common Humanitarian Fund der Vereinten Nationen finanziert. Die Hilfsleistungen 2013/2014 belaufen sich hiermit auf über 14,5 Millionen Euro. Maßnahmen zur Krisenprävention und zum Wiederaufbau, insbesondere zur Demobilisierung und Reintegration von Kombattanten, werden nach Möglichkeit fortgesetzt. Anlage 27 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 49): Welche Vereinbarungen wurden bezüglich eines europäischen Drohnenprogrammes auf dem Treffen des Europäischen Rates am 19. Dezember 2013 getroffen (bitte Zeitplan, Kosten, Beteiligung, Bewaffnung oder Ähnliches detailliert angeben)? Der Europäische Rat am 19. und 20. Dezember 2013 hat keine verbindlichen Vereinbarungen zu einem europäischen Programm für unbemannte Luftfahrzeugsysteme getroffen. Jedoch wurde in den Schlussfolgerungen die Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit bei der Entwicklung militärischer Fähigkeiten unterstrichen. Ferngesteuerte Luftfahrzeugsysteme sind dabei eine der Schlüsselfähigkeiten, bei der einerseits Defizite bestehen und andererseits Synergien möglich sind. Bei möglichen zukünftigen Projekten handelt es sich um Projekte einzelner bzw. Kooperationen mehrerer Mitgliedstaaten. Der Zeitraum 2020 bis 2025 ist hierbei als Ziel genannt worden. Der Europäische Rat hat zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Vereinbarungen getroffen, weder zu Zeitplänen noch zu Kostenplänen. Es wurden ebenso keine Entscheidungen über die Beteiligung einzelner Mitgliedstaaten getroffen. Beschaffung bzw. Bewaffnung waren nicht Teil der Tagesordnung des Europäischen Rates. Anlage 28 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-sache 18/267, Frage 50): Inwiefern kann die Bundesregierung die Aussage durch eigene Erkenntnisse verifizieren, wonach die „Übermittlung von Auslandsdaten“ des Bundesnachrichtendienstes seit Januar 2011 „wiederholt Anschläge gegen deutsche Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan verhindert“ (Bundestagsdrucksache 18/217) habe, und in welchen Fällen haben Behörden der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Liegenschaften ausländischer Truppen zu inspizieren, wie es etwa im Zusatzprotokoll zum NATO-Truppenstatut geregelt ist? Zum ersten Teil der Frage wird auf die Bundestagsdrucksache 18/217 verwiesen. Danach sind nach eigenen Analysen des Bundesnachrichtendienstes durch die bei der Auslandsaufklärung gewonnenen Daten seit Januar 2011 wiederholt Anschläge gegen deutsche Soldatinnen und Soldaten in der Islamischen Republik Afghanistan verhindert worden. Die Bundesregierung verfügt über keine Aufstellung darüber, wie oft und zu welchem Zweck Angehörige von Behörden der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Liegenschaften betreten haben, die den hier stationierten Truppen zur Benutzung überlassen wurden. Gemäß Abs. 4 bis des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 53 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gewähren die Behörden einer Truppe den zuständigen deutschen Behörden auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene jede angemessene Unterstützung, die zur Wahrnehmung der deutschen Belange erforderlich ist, einschließlich des Zutritts zu Liegenschaften nach vorheriger Anmeldung, in Eilfällen und bei Gefahr im Verzug auch den sofortigen Zutritt ohne vorherige Anmeldung. Die Behörden der Truppen können die deutschen Behörden begleiten. Bei jedem Zutritt sind die Erfordernisse der militärischen Sicherheit zu berücksichtigen, insbesondere die Unverletzlichkeit von Räumen und von Schriftstücken, die der Geheimhaltung unterliegen. Anlage 29 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/267, Frage 51): Plant die Bundesregierung Veranstaltungen zum 100. Jahrestag des Beginns des Ersten Weltkriegs, zum 75. Jahrestag des Zweiten Weltkriegs, zum 25. Jahrestag des Mauerfalls, zum 10. Jahrestag der EU-Osterweiterung sowie zum 70. Jahrestag des Warschauer Aufstands in diesem Jahr, und, wenn ja, wie ist der Stand der Planungen? Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben im Koalitionsvertrag fest vereinbart, die auch in Ihrer Frage angeführten vielfältigen historischen Jahrestage des Gedenkjahres 2014 in würdiger und angemessener Weise zu begehen. Das schließt selbstverständlich Veranstaltungen ein, die von der Bundesregierung konzipiert, initiiert oder mitgetragen werden. Geeignete Initiativen der deutschen und internationalen Gesellschaft sowie kultureller Einrichtungen und Bildungsträger wird die Bundesregierung unterstützen und begleiten. Nur beispielhaft für eine Vielzahl von Veranstaltungen ist zu nennen die Ausstellung des Deutschen Historischen Museums „1914 – 1918. Der Erste Weltkrieg“. Die deutschen Beiträge zu internationalen Gedenkveranstaltungen werden vom Auswärtigen Amt koordiniert. Dazu gehört auch die Vorbereitung von Gedenkveranstaltungen, an denen der Bundespräsident oder die Bundeskanzlerin beteiligt sein werden. Seit Jahresbeginn 2014 informiert die Homepage des Bundespresseamts „Freiheit und Einheit“ über die Fülle der Aktivitäten der Bundesregierung aus Anlass der historischen Ereignisse, die zur Wiedervereinigung im Oktober 1990 führten. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Eröffnung der Dauerausstellung im Dokumentationszentrum der Gedenkstätte Berliner Mauer verwiesen. Anlage 30 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/267, Frage 52): Wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung über die Teilnahme der syrischen Opposition – insbesondere der Nationalen Koalition der syrischen Revolutionäre und oppositionellen Kräfte – an der Friedenskonferenz Genf II, und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung für einen Erfolg der Konferenz geleistet? Die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte hat über die Teilnahme an der Friedenskonferenz Genf II noch nicht entschieden. Die Generalversammlung des Oppositionsbündnisses will am 17. Januar 2014 zusammentreffen, um einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat am Wochenende am Außenministertreffen der Kerngruppe der Freunde des syrischen Volkes teilgenommen und die Führung der Nationalen Koalition sowohl im Kreis der elf Außenminister als auch im Einzelgespräch zur Teilnahme am alternativlosen Friedensprozess aufgefordert. Das Auswärtige Amt wirbt im Vorfeld der für den 22. Januar 2014 geplanten Konferenz gegenüber Vertretern der syrischen Opposition sowohl in Deutschland als auch in der Region weiterhin aktiv für die Sicherstellung einer aktiven und konstruktiven Unterstützung des Friedensprozesses. Zu den für einen Erfolg der Konferenz unternommenen Anstrengungen der Bundesregierung gehören auch die umfassende Unterstützung der Vermittlungsbemühungen des VN-Sondergesandten Lakhdar Brahimi sowie die Mitwirkung in der Hochrangigen Gruppe: Humanitäre Herausforderungen, die sich für verbesserten humanitären Zugang in Syrien und damit für den Aufbau von Vertrauen zwischen den Konfliktparteien engagiert. Anlage 31 Antwort der Staatsministerin Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/267, Frage 53): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Krieg islamistischer Milizen in Syrien gegeneinander vor, und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für die Bundesregierung bezüglich ihrer bisherigen Unterstützung für die syrische Opposition, zum Beispiel durch den Treuhandfonds? In Syrien ist derzeit ein Zweifrontenkrieg syrischer Rebellen gegen militärische Kräfte des Assad-Regimes und gegen mit al-Qaida verbundene radikal-islamistische Gruppierungen zu beobachten. Die Bundesregierung strebt mit ihrer Unterstützung für Syrien auch eine Stärkung moderater Kräfte innerhalb der syrischen Opposition an, um die Chancen auf eine politische Lösung hin zum Aufbau eines demokratischen Syrien zu fördern. Der von der Bundesregierung im Rahmen des Vorsitzes der Arbeitsgruppe Wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung gemeinsam mit internationalen Partnern ins Leben gerufene Treuhandfonds für Syrien dient der Sicherstellung der Grundversorgung der syrischen Bevölkerung. Anlagen zum Stenografischen Bericht Hier Anlagen einfügen!!!!!!!! II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 15. Januar 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 15. Januar 2014 V Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 398 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 15. Januar 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 15. Januar 2014 397